1914 / 63 p. 23 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 14 Mar 1914 18:00:01 GMT) scan diff

N nd daher von der Eisenbahnverwaltung für bestimmt abgegrenzte Bahnärzte vertragsmäßig bestellt, denen die ärztliche Fürsorge für die mittleren und unteren Beamten des äußeren Dienstes und ihre Familienangehörigen obliegt. Die Beamten und ihre Familienangehörigen machen von der ihnen gebotenen freien ärztlichen Behandlung in ausgedehntem Maße Gebrauch, und das Vertrauensverhältnis zwischen Beamten und Aerzteschaft kann als durchaus befriedigend bezeichnet werden. Neben der ärztlichen Fürsorge haben die Bahnärzte in bestimmten Zwischenräumen das Hör⸗ und Sehvermögen der im Betriebe be⸗ schäßzigten Bediensteten zu untersuchen, bei Unfällen Hilfe zu leisten, die Rettungskasten zu beaufsichtigen, die gesundheitlichen Verhältnisse zu beobachten und Gutachten abzugeben. 8

Im Hinblick darauf, daß nicht selten Gehirnkrankheiten auftreten, die, namentlich wenn sie, wie die progre sive Paralyse, einen schleichen⸗ den Charakter tragen, von dem psychtatrisch nicht geschulten Arzt oft nicht erkannt werden, und daß bei derartigen Erkrankungen, ins⸗ besondere wenn Betriebsbeamte davon befallen werden, die rechtzeitige und sichere Erkennung von großer Wichtigkeit ist, wird den Bahn⸗ ärzten durch Gewährung freier Fahrt Gelegenheit gegeben, die an be⸗ nachbarten Universitäten oder von Spezlalärzten in größeren Städten veranstalteten psychtatrischen Kurse zu besuchen. Auch sind in den von der Pensionskasse für die Arbeiter der preußisch⸗hessischen Eisenbahn⸗ gemeinschaft errichteten beiden Lungenheilstätten „Moltkefels“ und Stadtwald“ für die Bahn⸗ und Bahnkassenärzte praktische Lehrkurse über Tuberkulinbehandlung 1ö1““ 3 Inask

m Berichtsjahre hatten rund 1752 samte ein Anrecht au reie er Her ha e Hierfür waren 2657 Bahnärzte bestellt, deren Bezüge sich auf rund 2 779 700 beliefen. Die Vergütung eer Bahnärzte betrug auf den Kopf eines Beamten rund 15,90 gegen 13,90 im Jahre 1911 und 13,60 im Jahre 1910. Neben den Bahnärzten sind Augen⸗ und Ohxenärzte be⸗ sstellt, die die bahnseitig für notwendig erachtete Untersuchung

der Bediensteten auf das Seh⸗ und Hörvermögen in den Fällen vornehmen, in denen die Untersuchung durch den Babnarzt nicht ausreicht. Die Hilfe dieser Aerzte kann auch von den mittleren und unteren Beamten des äußeren Eisenbahndienstes nicht aber für ihre Angehörigen in Anspruch genommen werden, sofern die spezialärztliche Behandlung von dem Bahnarzte für notwendig erachtet wird und in der Sprechstunde des Arztes erfolgen kann. An Ver⸗ gütungen sind im Jahre 1912 diesen Aerzten 101 200 gezahlt worden.

Die gegen das Vorjahr eingetretene Steigerung des für einen Beamten aufgewendeten Durchschnittsbetrages für bahnärztliche Leistungen sowie der an die Augen⸗ und Ohrenärzte gezahlten Ge⸗ samtvergütung ist hauptsächlich auf die Ausführung der im Berichts⸗ jahr in mehreren Eisenbahndirektionsbezirken fällig gewesenen Prüfung der Bediensteten auf das Hör⸗, Seh⸗ und Farbenunterscheidungs⸗ vermögen zurückzuführen.

Uebrigens wenden die Verwaltungen der Reichsverkehrsanstalten und die übrigen deutschen Staatseisenbahnverwaltungen ebenfalls für die freie Arzthilfe ihrer Angestellten und Beamten erhebliche Mittel auf. Bei den Reichseisenbahnen sind diese Beträge in der für Wohlfahrtseinrichtungen aufgewendeten Summe von 6 060 200 (für das Etatjahr 1911) mitenthalten; die bayerische Staatsbahn⸗ verwaltung hat für bahnärztlichen Dienst den Betrag von 382 000 ℳ, die sächsische den Betrag von 119 000 ℳ, die württembergische den Betrag von 112 000 und die badische den Betrag von 114 905 eingestellt.

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Blanuwesen. 8— 8 Der Architektenverein in Berlin beging gestern abend in seinem Vereinshause das diesjährige Schinkel⸗Fest, dem als Ehren⸗ gäste u a. der Minister der öffentlichen Arbeiten von Breitenbach und der Ministerial⸗ und Oberbaudirektor, Wirklcher Geheimer Rat Dr.⸗Ing. Hinckeldeyn beiwohnten. Nach einem Quartettvortrag wurde die Festlichkeit durch den Vorsitzenden des Vereins, Stadtbaurat Köhn eröffnet, der die Ernennung folgender Herren zu Ehrenmit⸗ gliedern bekannt gab: Geheimrat Prof. Dr. Baumeister (Karls⸗ ruhe), Oberbaurat Emperger (Wien), Ministerialdirektor von Reverdy (München), Wirklicher Geheimer Oberbaurat Sarrazin (Berlin), Graf von Suzor (St. Petersburg) und Architekt Jullus Brunfaut (Brüssel). Sodann wurde durch den Staatsminister von Breitenbach das Ergebnis des letzten Schinkel⸗Wettbewerbes verkündet: Es haben erhalten: den Staatspreis für „Hochbau“ und die Schinkel⸗ Denkmünze (Entwurf zu einem Zentralfriedhof) der Regierungsbau⸗ führer Dipl.⸗Ing. F. Kaßbaum⸗Saarbrücken. Die Schinkel⸗Denk⸗ münze erhielten die Regierungsbauführer Dipl⸗Ing. H. Stange in Spandau und Dipl.⸗Ing. W. Hopp in Marburg, der Regierungs⸗ baumeister Dipl.⸗Ing. E. Morneweg in Oppenheim und der Regie⸗ rungsbauführer Dipl.⸗Ing. Schlemm in Dresden⸗A. Den Staatspreis für Wasserbau“ (Entwurf zu einer Hafen⸗ anlage in Danzig⸗Neufahrwasser) erhielt der Regierungs⸗ bauführer Dipl.⸗Ing. J. Gaye in Stettin. Einen zweiten Staatspreis für Wasserbau erhielt der Regierungsbauführer Achmed Koß⸗Han⸗ nover. ie Schinkel⸗Denkmünze wurde zuerkannt den Regierungs⸗ bauführern Dipl.⸗Ing. W. Gallus in⸗Berlin und Dipl.⸗Ing. Achmed Koß in Hannover. Den Staatspreis für Eisenbahnbau (Entwurf zum Ausbau der Hauptbahn Berlin —Halle) erhielt der Regierungsbauführer Dipl.⸗Ing. Fr. Brandes in Berlin; die

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inkel⸗Denkmünze der Regi gbaufü ipl.⸗Ing. b Regierungsbauführer Dipl.⸗Ing. Arnold Meier

Hamburg burger

estvortrag hielt der Professor Schumacher⸗

über das Thema: (. 8 8 Hochbauweseng:. „Großstadtaufgaben des Ham

Land⸗ und Forstwirtschaft. Weizeneinfuhr Nach den Wochenberichten der in Marseille erscheinenden Zeitung

„Le Sémaphore“ hat die Weizenei 6 Seewege betragen: infuhr nach Marseille auf dem

in der Zeit vom 8. bis 13. Februar

11“ 1““ 8. Ss dz in der Zeit vom 15. 996 G davon aus Rußland 8 82 2 und 1— Femburg 1“ .

in der Zeit vom 24. Februäar bis 1. Mzr.* 8 8 8 davon aus Rußland. b 19 1c .

in der Zeit vom 3. bis 8. März . . 88 davon aus Rußland . 152 *

und aus Hamburg 98 763

i ;11—6720 In den Zollniederlagen in Marseille b ärz 81 090 dz. (Bericht 3 e befanden sich am 8 E 9972) (Bericht des Kaiserlichen Konsuls in Marseille

Ein⸗ und Ausfuhr von Getreide

in Antwerpen im Februar Kartoffeln

Gerste: etwa 183 000 dz, davon aus 8 8 Deutschland Bulgarien .

der Türkei. 111“ Rumänien. 27 760 Amendndn

Aegypten C161161ö“

den Vereinigten Staaten von Amerika . 16 070 8

Australien. 6 830 2 Britisch dien 5 11““

Hafer: etwa 49 000 dz, davon au H8 Beiad́d“ 23 450 dz NRußlind 12 960 2 Größbritanniin 5 450 Mais: etwa 341 000 dz, davon aus IEd“ 5 520 dz Argaeitnen“ 243 000 Ru“”“ 42 280 2 der Südafrikanischen Union 23 760 Bilgazeen“ 1880 Kartoffeln: etwa 13 000 dz, davon aus 8 Deutschland. 730 dz

den Niederlanden...

Ausfuhr: Roggen: etwa 7000 dz, davon nach

3 840 dz

Deutschland— 11““ Weizen: etwa 154 000 dz, davon nach Deutschland. böö5383 -9 den Niederlanden .. 58 680 Gerste: etwa 11 000 dz, davon nach DHeucJchlaeaa-a-ad 131111 Mais: etwa 189 000 dz, davon nach Deutschland. 108 400 dz den Niederlanden 72 200 Marokko 7050

(Bericht des Kaiserlichen Generalkonsuls in Antwerpen vom 9. März 1914.) 8

Die Verjüngung der Kartoffel. Angesichts der vielen Krankheiten, die die Kartoffel befallen, hat man darauf hin⸗ gewiesen, daß sie eine alt gewordene Pflanze sei, die infolge der 400 jährigen ungeschlechtlichen Fortpflanzung eine Schwäche ihrer Konstitution erfahren habe. Die Versuche, durch Kultur der wilden amerikanischen Arten (Solanum Commersoni, S. Maglia usw.) jugendkräftige Kartoffelformen zu erhalten, haben zu keinem befriedigenden Ergebnis geführt. Daher ist von A. Sartory, J. Gratiot und F. Thiébaut von neuem der früher oft genug gemachte Versuch wiederholt worden, solche Kartoffelformen aus Samen unserer Kartoffel (Solanum tuberosum) zu ziehen. Sie haben, wie in der „Umschau (Frankfurt g. M.; Herausgeber Pro⸗ fessor Dr. Bechhold) mitgeteilt wird, ein Verfahren ausfindig gemacht, das es ermöglichen soll, auf diese Weise Kartoffeln mit reichlicher Knollenbildung zu erhalten. Es beruht, wie sie angeben, auf der Mitwirkung eines niederen Pilzes; ähnliche Einflüsse spielen ja nach Nosl Bernard bei der Entwicklung der Knollen von Orchideen eine Rolle. Genauere Mitteilungen über das Verfahren liegen nicht vor, doch ist aus den Angaben der Versuchsansteller zu ersehen, daß sie die Pflanzen in guter Gartenerde züchteten, die nicht mit tierischem Dünger, sondern mit Lauberde gedüngt wurde. Die im Herbst 1912 geernteten 60 Pflanzen trugen sämtlich Knollen, die durchschnittlich den Umfang einer großen Wallnuß hatten, und in einigen Fällen groß genug (bis 150 g schwer) waren, um zum Ge⸗ nuß verwendet werden zu können. Die größeren Knollen wurden 1913 eingepflanzt, während zugleich aus den gewonnenen Samen neue Samenpflanzen erzogen wurden. Die aus den Knollen hervorgehenden Pflanzen waren von außerordentlicher Fülle und frei von Krankheiten, im FFede la5 zu den daneben aufwachsenden gewöhn⸗ lichen Kartoffelpflanzen. Alle trugen verhältnismäßig große Knollen, die sämtlich gesund waren. Folgendes Beispliel wird angeführt: Eine 1912 geerntete Knolle, die 10 Augen hatte, war in 10 Teile ge⸗ teilt worden. Zwei der 1913 daraus erhaltenen Pflanzen gingen an Schneckenfraß zugrunde; die 8 anderen trugen zusammen 144 Knollen, die im ganzen 8,355 kg wogen. Die 1913 aus Samen gezogenen Pflanzen zeigten bessere Ergebnisse als die Aussaaten von 1912. Die Beobachter glauben, daß man mit Hilfe ihres Verfahrens die Kar⸗ toffeln rasch werde regenerieren können und daß es auch möglich sein werde, durch Kreuzung und durch künstliche Auslese sehr ergiebige und an; E11“ oder für industrielle Zwecke geeignete Rassen zu erhalten.

es Innern zusammen⸗ „Nachrichten für Handel, Industrie und Landwirtschaft“.) I1616“

Frankreich.

. 1u Geplante Herabsetzung der straffreien Fehlergrenze bei der Anmeldung der Menge zollpflichtiger Waren. Der mit der Prüfung des Gesetzesvorschlags, betreffend Herabsetzung der straffreien Fehlergrenze bei der Anmeldung der Menge zoll⸗ pflichtiger Waren, beauftragte Ausschuß der Deputiertenkammer hat folgende Bestimmung vorgeschlagen: „Artikel 18 des Abschnitt II des Gesetzes vom 6.22. August 1791 wird folgendermaßen geändert:

Wird bei den (zur Verzollung) vorgeführten Waren hinsichtli des Gewichts, der Zahl oder des Maßes ein 3 v. H. gbebiestchtlich Mehr gegenüber der Anmeldung festgestellt, so sind die Be⸗ stimmungen des Artikel 21 dieses Abschnitts anzuwenden. Jedoch tritt bei Waren (abgesehen von Metallen), die einem Gewichtszolle von 20 Frank oder weniger für 100 kg unterliegen, die Be⸗ strafung nur dann ein, wenn das Mehr 10 v. H. des angemeldeten Gewichts übersteigt usw. (Annales des Douanes.)

Handel und Gewerbe.

Aus den im Reichsamt des gestellten

8 Rußland.

Angabe des Ursprungs⸗ und Bestimmun . die Statistik des Warenverkehrs mit dem Nuskande⸗ Einvernehmen der Ministerien der Finanzen und des Handels soll für die russische Statistik des auswärtigen Handels als Ursprungsland der Einfuhrwaren das Land ihrer Erzeugung (oder Verarbeitung) und als Bestimmungsland der Ausfuhrwaren dasjenige Land angegeben werden, in welchem die Ware auf den inneren Markt kommt. Falls es un⸗ möglich ist, das Erzeugungs⸗ oder das Verbrauchsland anzugeben, soll dasjenige Land angegeben werden, mit dem in der betreffenden Ware ein Handelsaustausch (Kauf und Verkauf) stattfindet, oder das Land der tatsächlichen Abfertigung oder Bestimmung der Ladung. Rumänien.

Wirtschaftliche Lage. Die Devisenkurse halten sich noch immer ca. 1 ½ % über Normale, denn die für die Importe notwendigen Devisen finden jetzt, wo die Donau noch geschlossen ist, im Devisenmaterial aus dem Getreideerport nicht das notwendige Aequivalent. Die Devisen dürften erst im Frühjahr, wenn sich die großen, noch im Landes⸗ innern befindlichen Matsmengen in Bewegung gesetzt haben werden, die Parität erreichen. Trotzdem ist eine wesentliche Besserung in der

G Einfuhr:

oggen: etwa 47 000 dz, davon aus Deutschland vb6“ Bulnarien 12 190 dz

Weizen: 11“ 5 davon aus eu and 5

Bulgarten 18 8— Rußland . . . .. 362 870 * Rumänien. 690 * den Vereinigten Staaten von Amerika . 94 910 * Argentinen 111““ den Niederlanden . 40 870 . 11“ 8 Italien 0 80 28 9 2 9 8 9 8 2 8 82

6 290

wirtschaftlichen Situation nicht zu verkennen. Die Großban een, die

im verg⸗ n Jahre zu ßten Teil an die Erhöhung ihre Kapitalien geschritten sind, haben durchweg gute Geschäfte gemacht, und die Dividenden derselben werden zumindest die im Vor⸗ jahr bezahlten erreichen. Auch die industriellen Etablissements des Landes waren größtenteils gut und lohnend beschäftigt. Die Lage in der Stadt und Land hat sich gebessert, denn die letzten Monate haben allen Verdienst gebracht. Die Zahlungen, selbst bei den kleinsten Kaufleuten, erfolgen schon seit geraumer Zeit prompter, und da für das Frühjahr eine weitere Vermehrung des Imports in Aussicht steht, so ist, angesichts der durch den Export, noch bis zur neuen Ernte ins Land einfließenden Goldmengen, eine weitere wesentliche wirtschaftliche Erstarkung des Landes in sichere Aussicht zu nehmen⸗

(Buüukarester Tagblatt.)

Columbien.

Zollbehandlung der Warenmuster. Nach Artikel 20 des neuen Zolltarifs sind Warenmuster bei der Einfuhr zollfrei, sofern folgende Bedingungen erfüllt werden: *

1) Die Muster von Waren aller Art ohne Handelswert müssen in einer Form vorgelegt werden, die ihre Verwendung zu anderen Zwecken als ausschließlich zum Aufsuchen von Bestellungen verhindert.

2) Die Muster von Geweben, Filzen und Paptertapeten dürfen in der Länge 40 cm nicht überschreiten, bei Geweben über die Kette gemessen, auch wenn sie die ganze Breite der Stücke haben, die bei den Geweben von den Webekanten ab und bei den Filzen und Tapeten von dem unbedruckt gebliebenen schmalen Rande ab zu bestimmen ist. Muster, die sich nur in größeren Abschnitten erkennen lassen, müssen bei dem Zollamt derart vorgelegt werden, daß sie in ihrer Breitenrichtung von 20 zu 20 cm durch Einschnitte unbrauchbar gemacht sind.

3) Wachstuchmuster dürfen in ihren Abmessungen nach beiden Richtungen 30 cm nicht überschreiten.

4) Muster von Kabeln, Metalldrähten, Leisten und Simswerk aus Holz dürfen nicht länger als 8 cm sein. 1

5) Proben von Wein, Likören und anderen Flüssigkeiten ver⸗ schiedener Beschaffenheit dürfen nur in Gefäßen eingeführt werden, deren Gehalt 5 Deziliter nicht überschreitet. 3

6) Schmucksachen und Geschirr aus Metall aller Art müssen un⸗ brauchbar gemacht sein.

7) Andere Warenmuster, die nicht unbrauchbar gemacht werden können und deswegen verkaufsfähig sind, unterliegen dem Einfuhrzolle. Indes hat der Einführer, wenn er sie innerhalb eines Jahres nach der Anmeldung und Besichtigung wieder ausführt, bei dem auf Rückerstattung des gezahlten Zolls, unter Abzug von 25 v. H.

Barbados.

Verbot der Einfuhr von Nachdrucken von Werken, für die ein Urheberrecht bestebt. Durch ein Gesetz vom 20. No⸗ vember 1913 (Nr. 47/1913) hat der § 45 des Handelsgesetzes (Prade Act) vom Jabre 1910 einen Zusatz erhalten, wonach außerhalb der Kolonie hergestellte Nachdrucke eines Werkes, für welches gemäß dem britischen Urheberrechtsgesetze vom Jahre 1911 ein Urheberrecht be⸗ steht, nach Barbados nicht eingeführt werden dürfen, wenn der Nach⸗ druck des Werkes in Barbados eine Verletzung des Urheberrechts be⸗ deuten würde und ein schriftlicher Antrag auf Verbot der Einfuhr seitens des Inhabers des Urheberrechts oder seines Vertreters bei den Zoll⸗ und Steuerkommissaren (Commissioners of Customs and Excise) in England oder bei dem Zollinspektor (Comptroller of Customs) in Barbados gestellt worden ist. Eine Ausfertigung des Antrags muß im Zollamt in Barbados ausgehängt werden.

(The ““ Trade Journal.)

Ecuador. Neuausgabe des Zolltarifs und des Zollgesetzes. Von dem Zolltarif ist unter Berücksichtigung der von dem Kongreß im Jahre 1913 beschlossenen Aenderungen eine Neuausgabe unter dem Titel „Ley de Arancel de Aduanas —- Nueva edicion oficial, codificada con las uültimas reformas expedidas sobre la ma- teria por el Congreso 1913 Quito, Imprenta y Encuader- naciön Nacionales 1914“ erschienen. Dem Tarif ist ein übersichtlich abgefaßtes Warenverzeichnis vorangestellt. Auch von dem Zoll⸗ gesetz ist unter Berücksichtigung der von dem Kongreß im Jahre 1913 beschlossenen Aenderungen eine Neuausgabe unter dem Titel „Ley orgänica de Aduanas Edicion oficial, arreglada de confor- midad con lo dispuestro en el Art, 5 de la ley sancionada el 3 de noviembre de 1913 Quito-Ecuador Imprenta y En- cuadernaciön Nacionales 1914“ erschienen.

Japan. Abänderung des Arzneibuchs. D sch Staatsanzeiger“ vom 27. Dezember 1913 veröffentlichte Verordnung des japanischen Ministeriums des Innern vom gleichen Tage ist das japanische Arzneibuch, auf dessen englische Uebersetzung in Nr. 3 der „Nachrichten“ vom 9. Januar 1908 hingewiesen worden ist, in ver⸗ schiedenen Punkten abgeändert worden. Die Verordnung liegt

ch eine im „Japanischen

während der nächsten acht Tage im Zollbureau des Rei bamts des Innern zur Einsicht aus. 1 8 8

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Konkurse im Auslande.

Rumänien. Anmeldung V Schluß der Handelsgericht. Name des Falltten Se Verifizierung * b geng am Ilfov Stefan 13.,/26. März 17./30 März (Bukarest) E. Dumitrescu, 1914 1914 11“ Str. Vütorulut 76

1“

E 8 Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts

am 13. März 1914. Ruhrrevier Oberschlesisches Revier Anzahl der Wagen Gestellt 27 680 11 47 Nicht gestelt .

Bei der Erörterung der Frage, wie Baumaterialienindustrie gegen die organisier Rückhalt geschaffen werden könne, ents band deutscher Zementwaren⸗ un

(Sitz Leipzig), dem Deutsche

ferporatis bellteten der ensteschazzecnd (Sitz Dresden)

estehenden Arbeitgeberverbänden dies 8nde See vn een be⸗

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den Arbeitgebern in d

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