11“”“
e schollene wir spätestens in dem auf den 30. September 1914, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Auf⸗ gebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebots⸗ termine dem Gericht Anzeige zu machen. Swakopmund, den 29. Januar 1914. Der Kaiserliche Bezirksrichter.
[1149611 Aufgebot.
Die Fabrikarbeiterin Eva Schmölke, vertreten durch die Ingenteursassistenten⸗ witwe Barbara Maurer in München, hat beantragt, die verschollene Christine Schmölke, Tochter des Baugewerkslehrers Julius Schmölke und Christine geb. Fuchs, geboren am 26. November 1864 in Olden⸗ burg (Holstein), zuletzt wohnhaft in Luxem⸗ burg, letzter inländischer Wohnsitz Trier, für tot zu erklären. Die bezeichnete Ver⸗ schollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf Mittwoch, den 23. No⸗ vember 1914, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 32, anberaumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod der Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforde⸗ rung, spätestens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen.
Trier, den 3. März 1914.
Königliches Amtsgericht. 4.
[115511] Aufgebot. b
Der Adolf Brosi, Zigarrenmacher in Böckingen, hat als Miterbe des am 4. September 1913 in Böckingen ver⸗ storbenen Rudolf Schnepf, Zimmer⸗ meisters in Böckingen, das Aufgebots⸗ verfahren zum Zwecke der Ausschließung von Nachlaßgläubigern beantragt. Die Nachlaßgläubiger werden daher aufge⸗ fordert, ihre Forderungen gegen den Nachlaß des verstorbenen Rudolf Schnepf spätestens in dem auf Montag, den 18. Mai 1914, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Wil⸗ helmstraße 2, Zanmer Nr. 1, an⸗ beraumten Aufgebotstermine bei diesem Gericht anzumelden. Die Anmeldung hat die Angabe des Gegenstandes und des Grundes der Forderung zu enthalten. Urkundliche Beweisstücke sind in Urschrift oder in Abschrift beizufügen. Die Nachlaß⸗ gläubiger, welche sich nicht melden, können, unbeschadet des Rechts, vor den Ver⸗ bindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Ver⸗ mächtnissen und Auflagen berücksichtigt zu werden, von den Erben nur insoweit Be⸗ friedigung verlangen, als sich nach Be⸗ friedigung der nicht ausgeschlossenen Gläu⸗ biger noch ein Ueberschuß ergibt. Auch haftet ihnen jeder Erbe nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Verbindlichkeit. Für die Gläubiger aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen sowie für die Gläubiger, denen die Erben unbeschränkt haften, tritt, wenn sie sich nicht melden, nur der Rechtsnachteil ein, daß jeder Erbe ihnen nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Verbindlichkeit haftet. — F. 571/14.
Heilbronn, den 7. März 1914.
Königliches Amtsgericht. Stv. Amtsrichter IFrion.
115368] Aufgebot.
Der Rechtsanwalt Justizrat Glaser in Neumarkt, Schlesien, hat namens des Geschäftsführers Richard Kasper in Malisch, Erben bezw Nacherben des am 4. Juni 1907 in Maltsch verstorbenen Fuhrwerksbesitzers Julius Kasper und seiner am 15. Oktober 1913 daselbst ver⸗ storbenen Chefrau Caroline Kasver, ge⸗ horenen Anlauf, das Aufgebotsverfahren zum Zwecke der Ausschließung von Nachlaß⸗ gläubigern beantragt. Die Nachlaß gläubiger werden daber aufgefordert, ihre Forderungen gegen den „Nachlaß der Fuhrwerksbesitzr Kasperschen Cheleute spätestens in dem auf den 12. Mat 1914, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermine bei diesem Gericht, Zimmer 16, anzumelden. Die Anmel⸗ dung hat die Angabe des Gegenstandes und des Grundes der Forderung zu ent⸗ halten. Beweisstücke sind in Urschrift oder Abschrift beizufügen. Die sich nicht meldenden Nachlaßgläubiger können un beschadet des Rechts, vor den Verbind⸗ lichkeiten aus Pflichtteilsrechten, 1 mächtnissen und Auflagen berücksichtigt zu werden, von den Erben nur insoweit Befriedigung verlangen, als sich nach Be⸗ friedigung der nicht ausgeschlossenen Gläu⸗ biger noch ein Ueberschuß ergibt. Nach Teilung des Nachlasses haftet jeder Erbe nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Verbindlichkeiten. Die Gläu.
biger aus Pflichtteilsrechten, Vermächt⸗ d
und Auflagen sowie die Gläu⸗ Ihe denen der Erbe unbeschränkt haftet,
werden durch das Aufgebot nicht betroffen. R
Neumartt, Schlesien, den 7. März1914. Königliches Amtsgericht.
[114935] 1
Durch Ausschlußurteil vom 6. März 1914 sind die Geschwister a. Auguste Pauline Schubert, geb. am 4. April 1869 zu Gottesberg, b. Wilhelm Schubert, geb. am 1. Mai 1871 zu Fellhammer, für tot erklärt worden. Als Todestag der zu a Genannten ist der 31. Dezember 1901, des zu b Genannten der 31. De⸗ zember 1903 festgestellt.
Landeshut, den 7. März 1914. Königliches
An alle, kl.
Ver⸗b
[114937] Bekanntmachung.
Durch Ausschlußurteil des unterzeichneten Gerichts vom 20. Februar 1914 ist die am 24. November 1863 in Gräfrath ge⸗ borene Auguste Kirschbaum für tot er⸗ ärt worden. Als Todestag ist der 31. De⸗ zember 1894 festgestellt.
Solingen, den 20. Februar 1914. Königliches Amtsgericht.
[115327]
Durch Ausschlußurteil des unterzeichneten Gerichts vom 16. Mai 1913 sind die ver⸗ loren gegangenen Nrn. 1843 und 1844 der 4 % Dortmunder Stadtanleihe von 1908 Ausgabe II, unkonvertierbar bis 1918“ zu je 500 ℳ für kraftlos erklärt.
Dortmund, den 16. Mai 1913.
Königliches Amtsgericht.
[115369]
In der Aufgebotssache, betreffend Kraftlos⸗ erklärung von Sparkassenbüchern der Spar⸗ kasse des vormaligen Amts Northeim in Northeim hat das Königliche Amtsgericht in Northeim am 7. März 1914 erkannt: Die Sparbücher Nr. 10 802 und 16 075 über 351,65 ℳ und 492,71 ℳ der Spar⸗ kasse des vormaligen Amts Northeim in Northeim werden für kraftlos erklärt.
Northeim, den 7. März 1914.
Königliches Amtsgericht.
[115329] Oeffentliche Zustellung.
Frau Margarete Hardt, geborene Schramm, in Berlin, Waßmannstr. 23. vertreten durch Rechtsanwalt Berne in Berlin, Mohrenstr. 9, klagt gegen ihren Ehemann, den Laboratoriumsdiener August Hardt, wegen Ehebruchs, mit dem An⸗ trage, die Ehe der Parteien zu scheiden und den Beklagten für den schuldigen Teil zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 17. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts I in Berlin, Grunerstr., II. Stock, Zimmer 13, auf den 27. Mai 1914, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.
Berlin, den 5. März 1914. Müntzenberger, Gerichtsschreiber des
Königlichen Landgerichts 1.
[115478] Oeffentliche Zustellung.
Der Bergmann Jobann Heinrich Grund⸗ mann in Wattenscheid, Prozeßbevoll⸗ mächtigte: Rechtsanwälte Marienthal und Ferse in Bochum, klagt gegen seine Ehe⸗ frau, Frieda Maria geb. Liebtrau, früher in Apolda, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß diese ihren ehelichen Pflichten nicht nachgekommen sei und ihn böslich verlassen habe, mit dem Antrage auf Ehescheidung. Er ladet sie zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die 4. Zivilkammer des König⸗ lichen Landgerichts in Bochum auf den 23. Mai 1914, Vormittags 9 Uhr, Zimmer 39, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Bochum, den 11. März 1914. Meyer, Landgerichtssekretär, Gerichts⸗
schreiber des Königlichen Landgerichts.
[115363] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Marie Nordt, geb. Brenn⸗ dahl, in Felgeleben bei Schönebeck a. E., Ottostraße 188, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Arnemann in Hildesheim, klagt gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Wilhelm Nordt, früher in Hildesheim, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen bös⸗ licher Verlassung, mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu scheiden und den Be⸗ klagten für den schuldigen Teil zu erklären. Sie ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die dritte Zivilkammer des Königlichen Landgerichts in Hildesheim auf den 25. Mai 1914 Vormittags 9 ½ Uhr, mit der Aufforde⸗ rung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeß⸗ bevollmächtigten vertreten zu lassen.
Hildesheim, den 10. März 1914.
Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
115324] Oeffentliche Zustellung. 8 Die Ehefrau Margareta Friederike Ernestine Rump, geb. Burger, in Kiel, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Schütt in Kiel, klagt gegen ihren Ehe⸗ mann, den Gelegenheitsarbeiter Gottfried Hinrich Rump, früher in Kiel, jetzt un. bekannten Aufenthalts, auf Grund bös⸗ icher Verlassung — § 1567 Ziff. 2 B. G.⸗Bs. — mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu scheiden und den Be. klagten für den allein schuldigen Teil erklären. Die Klägerin ladet den Be⸗ Fhüten zur mündlichen Verhandlung des echtestreits vor die vierte Zivilkammer des Königlichen Landgerichts in Kiel auf 8. Mai 1914, Vormittags mit der Aufforderung, sich durch diesem Gerichte zugelassenen
echtsanwalt als 3 vertreten zu lassen. 1114“
Kiel, 98 10, März 1914. er Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[115479] Oeffentliche Zuste Lrung. Ehefrau Jakob Vrauere⸗ Pertrud geb. Goch Prozeßbevoll⸗
b. Wintjens, in mächtigter: Rechtsanwalt Wegbmann in gegen ihren Ehemann, den
Kleve, klagt Jako rauers, früher in
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Arbeiter
Goch, jetzt unbekannten Auf Grund des § 1567 Ab. 3 balts, auf
. 8 1““ ten Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die zweite Zivilkammer des Königlichen Landgerichts in Kleve auf den 29. Mai 1914, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforde⸗ rung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeß⸗ bevollmächtigten vertreten zu lassen. Kleve, den 3. März 1914. Schroers, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[115365] Oeffentliche Zustellung. 8 Die Gutsbesitzerfrau Gertrud Bölcke, geb. Bölcke, in Berlin⸗Wilmersdorf, Pfalzburgerstr. Nr. 59, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Berent in
mann, den Gutsbesitzer Karl Bölcke, früher in Königsberg i. Pr., jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalts, auf Grund des § 1565 B. G.⸗B., unter der Behauptung, daß der Beklagte sich des Ehebruchs schuldig gemacht habe, mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu scheiden und den Beklagten für den allein schuldigen Teil zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die fünfte Zivilkammer des Königlichen Land⸗ gerichts in Könige berg i. Pr. auf den 22. Mai 1914, Vormittags 9 Uhr, Zimmer Nr. 94, mit der Aufforderung, einen bel dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zu⸗ stellung wird dieser Auszug der Klage be⸗ kannt gemacht.
Königsberg i. Pr., den 9. März 1914 Gruszning, Aktuar, als Gerichtsschreiber
des Königlichen Landgerichts.
[115519] Oeffentliche Zustellung.
Die Frau Anna Auguste Lebeau genannt Maria, geborene Wissig, in Hausen bei Usingen, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Blackert in Wiesbaden, klagt gegen ihren Ehemann Waldemar Lebeau, früher in Rod am Berg, jtzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß der Beklagte die Klägerin im Juni 1910 verlassen und von einem Ort zum andern gezogen sei; er habe seit März 1912 nichts mehr von sich hören lassen und sich um seine Familie nicht mehr gekümmert. Be⸗ klagter habe sich als unverbeiratet aus⸗ gegeben und sich mit anderen Mädchen verlobt und Ehebruch getrieben, mit dem Antrag, die Ehe der Parteien auf Grund der §§ 1565, 1567 und 1568 B. G.⸗B. zu scheiden und den Beklagten für den allein schuldigen Teil zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die dritte Zivilkammer des Königlichen Land⸗ gerichts in Wiesbaden auf den 19. Mai 1914, Vormittags 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.
Wiesbaden, den 10. März 1914.
Der Gerichtsschreiber des Königl. Landgerichts.
[115362] Oeffentliche Zustellung. Die verehelichte Amanda Sindermann, geb. Meier, in Schlegel, Kreis Neu⸗ rode, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt aarmbrunn in Görlitz, klagt gegen ihren Ehemann, den Glasmacher Armand Sindermann, früher in Schlegel, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Her⸗ stellung der häuslichen Gemeinschaft, mit dem Antrage: den Beklagten unter Auf⸗ erlegung sämtlicher Kosten zu verurteilen, die eheliche Gemeinschaft mit seiner Ehe⸗ frau wieder herzustellen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die dritte Zivilkammer des Landgerichts in Görlitz auf den 18. Juni 1914, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. 3. R. 27/14.
Görlitz, den 9. März 1914.
Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.
[115481] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Franz Oktav Théophile, Bertha geb. Wiener, in Eisenach, Prozeß⸗ bevollmächtigte: Rechtsanwälte Justizrat Teutsch und Dr. Jérôme in Metz, klagt gegen ihren Ehemann, den Metalldreher Franz Oktav Théophile, ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, früher in Ars a. d. Mosel, unter der Behauptung, daß der Beklagte durch rechtskräftiges Urteil des Landgerichts Metz vom 26. Juni 1912 verurteilt worden sei, die eheliche Gemein⸗ schaft mit der Klägerin wiederherzustellen, daß Beklagter dieser Auflage nicht nach gekommen und die Klage daher wegen bös⸗ willigen Verlassens begründet sei, mit dem Antrage: Die Ehe der Parteien zu scheiden, den Beklagten als den schuldigen Teil zu erklären und ihm die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ bandlung des Rechtsstreits vor die 1. Zivil⸗ kammer des Kaiserlichen Landgerichts in Metz auf den 26. Mai 1914. Vormittags 9 Uhr, mit der Auf⸗
fforderung, einen bei dem gedachten Gericht zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zwecke der öffentlichen Zustellung wird
dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Zum
Metz, den 9. März 1914. 8 Der Gerichtsschreiber bei dem Kaiserlichen Landgericht.
[115525] Oeffentliche Zustellung.
Der Georg Klein, Taglöhner in Saar⸗ gemünd, vertreten durch Rechtsanwalt Justizrat Engelhorn hier, klaagt gegen seine Ehefrau, Salomea geborene Moßler, ohne
mit dem Antrag auf Aufhebung der 8
lichen Gemeinschaft. Die Klägerin ladet
bekannten Wobn⸗ und Aufenthaltsort, wegen böslicher Verlassung mit dem An⸗
Königsberg i. Pr., klagt gegen ihren Ehe⸗l.
e 3 1878 vor dem Standesbeamten in Imbs⸗ heim geschlossene Ehe zu scheiden und die Beklagte als den schuldigen Teil zu er⸗ klären und ladet die Beklagte zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 1. Zivilkammer des Kaiserlichen Land⸗ gerichts zu Saargemünd auf den 27. Mai 1914, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei diesem Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt
t. Gerichtsschreiberei des Kaiserlichen Landgerichts.
115513] Oeffentliche Zustellung.
In Sachen des minderjährigen Karl Löwe, vertreten durch seinen Vormund, den Arbeiter Reinhold Löwe in Uecker⸗ münde, Prozeßbevollmächtigter: Justizrat Partenscky zu Barth, gegen den Former Karl Mau, zuletzt in Altona⸗Ottensen, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Zahlung von Unterhaltsgeldern wird der Beklagte, Former Karl Mau, zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht in Barth auf den 18. Juni 1914, Vormittags 9 Uhr, geladen. 3 Barth, den 11. März 1914.
Hahn, Aktuar, Gerichtsschreiber
des Königlichen Amtsgerichts.
[114921] Oeffentliche Zustellung.
Der minderjährige Lothar Zitzlaff, ver⸗ treten durch den Berufsvormund, Stadt⸗ sekretär Kretschmer in Berlin, Alte Jakob⸗ straße 38, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Dr. B. Isaac, Berlin, Seydel⸗ straße 12/13, klagt gegen den Koch Bruno Wandelt, früher in Berlin, Arndtstraße 25, unter der Behauptung, daß der Beklagte ihm vom Tage der Geburt an, also vom 4. Juli 1913, bis zur Vollendung des 6 Lebensjahres eine Unterhaltsrente von monatlich 30 ℳ und vom Beginn des 7. bis zum vollendeten 16. Lebensjahre eine solche von 35 ℳ zu zahlen, und zwar die rückständigen Beträge sofort, die laufenden in vierteljährlichen Teilzablungen im voraus, mit dem Antrag auf vorläufig vollstreckbare Verurteilung auf Zahlung von Unterhalts⸗ geldern. Der Beklagte wird zur münd⸗ lichen Verbandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht Berlin⸗Tempel hof in Berlin, Hallesches Ufer 29/31, Zimmer Nr. 9, auf den 2. Mai 1914, Vormittags 9 ½ Uhr, geladen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemachi. Der Termin am 26. April ist aufgehoben
Berlin, den 9. März 1914.
Der Gerichtsschreiber des Königlichen
Amtsgerichts Berlin⸗Tempelhof.
[115360] Oeffentliche Zustellung.
Die am 22. Dezember 1907 geborene Marie Siebenhörl in Plauen i. V., ver⸗ treten durch ihren Pfleger, den Kaufmann Gerhard Janssen in Plauen i. V., Forst straße 39, Prozeßbevollmächtigter: Justiz⸗ rat H. Hirschfeldt in Berlin, Kaiser Wil⸗ belmstraße 19, klagt gegen den Ziegelei⸗ arbeiter Anton Siebenhörl, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, früher in Oranien⸗ burg wohnhaft gewesen, unter der Be⸗ hauptung, daß der Beklagte als ihr Vater verpflichtet sei, für sie Unterhalt zu zahlen, mit dem Antrag auf kostenpflichtige Ver⸗ urteilung des Beklagten zur Zahlung an Klägerin von wöchentlich 5 ℳ vom 1. Juli 1913 ab gerechnet, die rückständigen Be⸗ träge sofort, die laufenden in wöchentlichen Vorauszahlungen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 20. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts III in Berlin, Tegeler Weg 17 — 20, Sitzungs⸗ saal Nr. 84, II Treppen, auf den 5. Juni 1914, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung 8 Auszug der Klage bekannt ge⸗ macht.
Churlottenburg, den 9. März 1914.
Der Gerichtsschreiber des Königlichen
Landgerichts III in Berlin. Z.⸗K. 20.
[115472] Oeffentliche Zustellung.
Der Eugen Mack, geboren am 11. De⸗ zember 1912 zu Basel, Sohn der unbder⸗ ehelichten Olga Mack daselbst, vertreten durch den Vormund Georg Friedrich Mack, Kausmann in Pforzheim, Prozeßbevoll⸗ mäͤchtigter: Rechtsanwalt Friede in Cöln,
klagt gegen den Maler Wilbelm Lauer, 1914
zurzeit unbekannten Aufenthalts, früher in Cöln, im Krankenhaus Sülz, unter der Behauptung, daß Beklagter als sein un⸗ ehelicher Vater zu seinem Unterhalt ver⸗ b sei, mit dem Antrage, den Be⸗ klagten für schuldig zu erklären, an den Kläger vom Tage der Klagezustellung bis zur Vollendung des 16 Lebensjahres eine in vierteljährlichen Raten vorauszahlbare Unterhaltsrente von wöchentlich 5 ℳ, zu Händen des jeweiligen Vormundes, zu zahlen, demselben die Kosten zur Last zu legen und das Urteil für vorläufig voll⸗ stteckbar zu erklären. 8 Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Königliche Amtsgericht in Cöln, Abteilung 60, Zimmer Nr. 149, Justizgebäude, am Reichenspergerplatz, auf den 9. Mai 1914, Vormittags 9 Uhr, geladen. Cöln, den 9. März 1914. (L. S.) Losen, Gerichtsschreiber des Königl. Amtsgerichts.
[115516] Bekanntmachung. 1) Anna Maria Radeiewski, 31. Dezember 1902, 2)
wischen ihnen am 12. März
Zur mündlichen B
zewski, geb. 10. Juni 1904, vertreten durch ihre Mutter, Elise Radezewski, Chefrau von Heinrich Radezewski, früher in Neu⸗ stadt a. H., jetzt unbekannt wo sich auf⸗ haltend, sie in Neustadt a. . wohnhaft, 3) Elise Radezewski, geb. Weiß, vorge⸗ nannt, Kläger, durch Rechtsanwalt Scheib in Frankenthal vertreten, haben gegen Heinrich Radezewski, Koch, früher in Neustadt a. H, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ ort und Aufenthalt, Beklagten, wegen Unterhalts Klage erhoben mit dem An⸗ trage: Es gefalle dem K. Landgerichte Frankenthal, I. Zivilkammer, den Be⸗ klagten zu verurteilen, an die Klägerin zu bezahlen, und zwar: 1) an seine Kinder Anna Maria Radezewski und Heinrich Radezewski vom Tage der Klage an eine vierteljährlich im voraus zu entrichtende Unterhaltsrente, deren Höhe dem richter⸗ lichen Ermessen überlassen wird, nebst vier Prozent Zinsen vom jeweiligen Ver⸗ falltage an, 2) an seine Ehefrau Elisabetha Radezewski vom Tage der Klage an eine vierteljährlich im voraus zu entrichtende Unterhaltsrente, deren Höhe gleichfalls dem richterlichen Ermessen überlassen wird, nebst vier Prozent Zinsen vom jeweiligen Verfalltage an, 3) dem Beklagten die Kosten zur Last zu legen und das Ürteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Die Kläger laden den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung in die Sitzung der I. Zivikammer des K. Landgerichts Franken⸗ thal vom Freitag, den 8. Mai 19 14, Vormittags 9 Ühr, vor, mit der Auf forderung zur Anwaltsbestellung. Frankenthal, den 12. März 1914. Kgl. Landgerichtsschreiberei.
(115476] Oeffentliche Zustellung. Die Maria Kaszubowski, geboren om 17. November 1912 in Oberbausen, ver⸗ treten durch den städtischen Generalvor⸗ mund, Stadtsekretär Huppers in Ober⸗ hausen, Rbld., klagt gegen den Schmied und Schlosser Stanislaus Kaszubowsti, zuletzt hier, Karlstraße 21, wohnhaft ge⸗ wesen, nun unbekannten Wohn, und Auf⸗ enthaltsorts, auf Grund der Behauptung, daß Beklagter in der gesetzlichen Em⸗ pfängniszeit mit der Mutter der Klägerin Valerie Kaszubowski, jetzige Ehefrau Josef Brück, beigewohnt habe und als Vater der Klägerin anzusehen und zu deren Unter⸗ halt verpflichtet sei, mit dem Antrage, Beklagten kostenfällig zu verurtellen, der Klägerin zu Händen des Vormundes vom Tage der Geburt, d. i. vom 17. 11. 12 ah bis zur Vollendung des 16. Lebens⸗ jahres, als Unterhalt eine Geldrente von vierteljährlich 54 ℳ im voraus zu zahlen, und zwar die rückständigen Beträge sofort, und die künftig fällig werdenden am 1 959h5 7., 1. 10., 1. 1. jeden Jahres zu zahlen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtegericht in Ober⸗ hausen, Rhld., auf den 26. Mai 1914, Vormittags 9 Uhr, Saal 28. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Oberhausen, Rhld., den 10. März 1914.
Bielert, Gerichtsschreiber des Kgl. Amtsgericht
[115480] Oeffentliche Zustellung. Die minderjährige Lucie Schröder, bver. treten durch ihre Vormünderin Frau Else Schröder, geb. Rehberg, in Neuhof bei Gollnow, 1.“ Rechtse anwalt Dr. Harenburg zu Stargard in Pomm., klagt gegen ihren Vater, den früheren Ackerbürger Hermann Schröder, geboren den 11. Mai 1876 in Gollnow, früher zu Gollnow, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, wegen Unterhbalts mit dem An⸗ trage: 1) den Beklagten zu verurteilen, an die Klägerin z. H. ihrer Vormünderm eine Unterhaltsrente von monatlich 15 ℳ seit dem 9. März 1912 in vierteljährlichen, im voraus zu zahlenden Beträgen von vierteljährlich 45 ℳ zu zahlen, und zwar die rückständigen Beträge sofort, 2) dem Beklagten die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen, 3) das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die zweite Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Stargard in Pomm. auf den 23. Mai 1914, Vormittags 9 ½¼ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Stargard in Pomm., den 11. Maͤrz
3 Behrendt, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
1115322] Oeffentliche Zustelluag. Der minderfährige Herbert Gerhard Tanz in Ziegelheim, gesetzisch vertreten durch seinen Vormund, den Bäckermeister Oswin Albin Scheibe ebenda, klagt gegen den Dienstknecht Arno Hugo Döhler früher in Ziegelheim wohnhaft, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, auf Grund der Bestimmungen in den §§ 1708 1710 . G.⸗B. mit dem Antrage: Der B klagte wird verurteilt, dem Kläcger 8 Wenxen 866 Zbeweiligen Vormunds 2. Apri ab bis zu seine ü 16. Lebensjahre eine im vor 1 a 1n. Geldrente von viertesähenih rcicaundressig Mar und zwar die eträge sofort, die künftig fallz “ am 2. Januar, 1. Arügftig lig ün 8 Oktober jeden Jahres zu zahlen bn die Kosten des Rechtestreits zu tragen as Urteil ist vorläufig pollstreckbar. Der
.8 geb. Bekl Heinrich Rade⸗ l
eklagte wind zur mündlichen Verhond⸗ ung des Rechtestreits vor das Köntglich⸗