No. 63.
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. Erwerbs⸗ und Wirtschafts enossenschaften.
Sie
zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich
bente Beil
age
Preußischen
Berlin, Sonnabend, den 14. März
Staatsanzeiger
1914.
1. Untersuchungssachen. 99 „ 9 6 m 2. Aufgebote, Verlust⸗ g8 3 3 7. Niederlassung ꝛc. von Re tsanwälten. 4. Verlosung ꝛc. von Wertpapieren. I11“ . Berfchits 9 b 5. Kommanditgesellschaften 8 Aktien u. Aktiengesellschaften. Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile 30 ₰. 10. Verschiedene Bekanntmachungen. 3 1 t eid, welche kyll, der begrenzt wird von der Provinzial⸗ Provinz Posen. Regierungsbezirk Frist der Betrag der angemeldeten Zins⸗ 2) Aufgebote, Verlust⸗ u. Krautsch straße Gerolstein — Dockweiler, von dem Bromberg. scheine gegen Quittung ausgezahlt werden. 7 im Westen durch die Regierungsbezirks⸗ Verbindungswege Hillesheim —Rockeskyll — Schuldverschreibung Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der Fundsachen, Zustellungen grenze bis zum Kreuzpunkte des Weges Provinzialstraße Gerolstein — Dockweiler der Stadt Bromberg . . . . . te Ausgabe, abhanden gekommene Schein dem Magistrat Eulenberg⸗Priesterberg, und von den Gemeindebezirksgrenzen Buchstabe .. . . .. Nr. . . zur Einlösung vorgelegt oder der Anspruch U. dergl. im Norden durch den Weg von Priester⸗ Essingen und Walsdorf. Bürgermeisterei über aus dem Schein gerichtlich geltend gemacht “ berg nach Büllesbach, Gerolstein, Kreis Daun, Aktenzeichen:. ℳ Reichswährung. e 88 es sei denn, daß die Vor⸗ L1ae Sesiegichhe etstenamg.. in im Osten von der Gemarkung Jungeroth, R. 47. Ausgefertit auf Grund der mit legung oder die gerichtliche Geltend⸗
Recklinghausen⸗Süd, Ludwigstraße 16, Pro⸗ zeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Neuhaus in Recklinghausen, klagt gegen den Berg⸗ mann Dominikus Glas, früher in Rölling⸗ hausen, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß ihm der Be⸗ klagte für käuflich gelieferte Waren den Reitbetrag von 54,25 ℳ und an veraus⸗ lagten Gerichtskosten 1,20 ℳ schulde, mit dem Antrage, den Beklagten durch vor⸗ läufig vollstreckbares Urteil kostenpflichtig zu verurteilen, an ihn 55,45 ℳ nebst 4 % Zinsen von 54,25 ℳ seit dem Tage der Klagezustellung zu zahlen. Zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Königliche Amts⸗ gericht in Recklinghausen auf den 22. Mai 1914, Vormittags 9 Uhr, Zimmer 65, aden. ieahelgbausen den 10. März 1914. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts: Riepe, Aktuar.
115348] 8 Oeffentliche Bekanntmachung. Folgende bei uns anhängige Auseinander⸗ se en: haech Regierungsbezirk Aachen. Spesianeom nesahe Oekonomiekommissar G Jülich. . Dp L11““ der Grundstücke des Gemeindebezirks Linnich. Bür ermeisterei Linnich, Kreis Jülich, Aktenzeichen: L. 56. Spezialkommissar: Regierungsrat Hesselt
Düren. 8 3u9) Zusammenlegung der Grundstücke des Gemeindebezirks Sievernich. Bürger⸗
meisterei Sievernich, Kreis Düren, Akten⸗ zeichen: S. 101.
Spezialkommissar: Regierungsrat Gro⸗ narz zu Aachen. 9.
3) Zusammenlegung der Grundstücke desjenigen Teiles des Gemeindebezirks
Laurensberg, der südlich der Straße
Aachen Vaals liegt. Bürgermeisterei Laurensberg, Kreis Aachen — Land —, Aktenzeichen: L. 54.
Speztalkommissar: Regierungsassessor Tangerding zu Euskirchen.
4) Zusammenlegung der Grundstücke der Dorffeldmark Paulushof. Bürgermeisterei
Wahlen, Kreis Schleiden, Aktenzeichen: —1 B. im Regierungsbezirk Koblenz.
Spezialkommmissar: Regierungsrat Dr. Lochner zu Berncastel⸗Cues.
5) Zusammenlegung der Grundstücke der Fluren 12 bis 15 und 17 des Gemeinde⸗ bezirks Trarbach. Bürgermeisterei Traben⸗ Trarbach, Kreis Zell, Aktenzeichen: T. 15.
Spezialkommissar: Regierungsrat von Morenhoffen zu Wetzlar.
6) Zusammenlegung der Gemarkung Breitenbach. ürgermeisterei Ehrings⸗ hausen, Kreis Wetzlar, Aktenzeichen: B. 115.
7) Zusammenlegung der Grundstücke der Gemarkung Dillheim Bürgermeisterei Ehringshausen, Kreis Wetzlar, Akten⸗ zeichen: D. 52.
Spezialkommissar: Oekonomiekommissar Dr. Heiser zu Simmern.
8) Zusammenlegung der Grun Gemeindebezirks Liebshausen. meisterei Rheinböllen, Kreis S Aktenzeichen: L. 58. im X.
Spezlalkommissar im Auftrage: Re⸗ gierungsassessor Dr. Sieglin zu Apenau.
9) Zusammenlegung der Grundstücke des Gemeindebezirks Bauler und der an⸗ stoßenden Feldlage zin der Kringelsbach⸗ der Feldmark Wiesemscheid. Bürgermeisterei
dstücke des B ürger. immern,
Aremberg, Kreis Adenau, Aktenzeichen: E B. 120. 10) Zusammenlegung der Grundstücke N.
des Gemeindebezirks Nürburg und der in dem Gemeindebezirt Herschbroich belegenen Gewannen „Im Franzisen Berg“, In der Acht“ und Auf der 9. Bürger⸗ meistereien Kelberg und Adenau, Kreis Adenau, Aktenzeichen: N. 55.
usammenlegung der Grundstücke b. 11“ Meuspath und der in d dem Gemeindebezirk Herschbroich belegenen D
Gewannen „Im Kaulenseifen“. Bürger⸗ meistereien Kelberg und Adenau, Kreis Adenau, Aktenzeichen: M. 63.
Spezialkommissar: Regierungsrat Napp A
zu Remagen.
12) Zusammenlegung des Teiles der Ge⸗ d
markung Gimmigen, der eingeschlossen wird von der Kreisstraße Heppingen⸗Nierendorf⸗ Ringen, den Grenzen der Gemeinden Gimmigen und Kirchdaun und den Kultur⸗ grenzen der Holzbezirke „auf dem Juden⸗ kirchhof“, „auf dem Stinkel“ und „am Stinkel“. Bürgermelsterei Neuenahr, Kreis Ahrweiler, Aktenzeichen: G. 66. Spezialkommissar: Regtierungsassessor
im Süden von dem öffentlichen Wege von der Grube Louise nach Dammig.
Bürgermeisterei Asbach, Kreis Neuwied, Aktenzeichen: K. 44.
C. im Regierungsbezirk Cöln.
Spezialkommissar: Regierungsrat Dr. Heiliger zu Siegburg. 8
14) Zusammenlegung der Grundstücke desjenigen Teiles des Gemeindebezirks Herchen (Feldlage Gerressen), welcher be⸗ grenzt wird:
im Norden und Osten von geschlossenen Holzlagen,
im Südosten und Süden von einem ge⸗ schlossenen Holzrand, welcher das ehemalige Zusammenlegungsgebiet von Stromberg — S. 58 — gegen den übrigen Teil der Gemarkung Herchen abschließt,
im Westen und Nordwesten von der Gemeindebezirksgrenze von Eitorf und ge⸗ schlossenen Holzlagen. 8
Bürgermeisterei Herchen, Kreis Sieg, Aktenzeichen: G. 63.
15) Zusammenlegung der Grundstücke desjenigen Teiles der Gemeindebezirke Neunkirchen, Breidt und Inger — Ge⸗ markungen Herkenrath, Breidt und Inger —, welcher begrenzt wird:
im Norden von der Jabachstraße und dem Zusammenlegungsgebiet der ehemaligen Zusammenlegungssache von Herkenrath, im Osten von geschlossenen Holzlagen, im Süden von dem Zusammenlegungs⸗ gebiet der ausgeführten Zusammenlegungs⸗ sache von Herkenrath, vom Pohlhausener Kirchweg und dem Hover Siefen, im Westen von dem Wingerter Siefen, dem Bicher Siefen und der Zeitstraße.
Bürgermeistereien Neunkirchen und Lohmar, Kreis Sieg, Aktenzeichen: P. 26.
Spezialkommissar: Regierungsassessor
Niermann zu Waldbröl.
16) Zusammenlegung der Grundstücke der Feldmark Hufen. (Teile der Fluren 6, 7, 8 und 9 der Gemarkung Schnörringen.)
Spezialkommissar: Regierungsrat Dr. Bolten zu Trier.
29) Znsammenlegung der Grundstücke des Gemeindebezirks Prosterath. Bürger⸗ meisterei Beuren, Kreis Trier (Land), Aktenzeichen: P. 30.
30) Zusammenlegung der Grundstücke des Gemeindebezirks Pölert. Bürger⸗ meisterei Hermeskeil, Kreis Trier (Land), Aktenzeichen: P. 31.
werden mit Bezug auf 1
die §§ 12 und 14 des Gesetzes vom 24. Mat 1885, betreffend die Zusammen⸗ legung der Grundstücke im Geltungs⸗ gebiete des Rheinischen Rechts,
den § 28 des Gesetzes vom 18. Februar 1880/22. September 1899, betreffend das vsclagen in Auseinandersetzungsangelegen⸗
eiten,
den §9 des Gesetzes vom 5. April 1869, betreffend die wirtschaftliche Zusammen⸗ legung der Grundstücke in dem Bezirke des vormaligen Justizsenats Ehrenbreitstein,
betreffend die Ausdehnung der für die Zu sammenlegung der Grundstücke im Geltungs⸗ biete des Rheinischen Rechts geltenden
schriften auf die nach der Gemeinheits⸗ teilungsordnung vom 19. Mai 1851 zu behandelnden Teilungen und Ablösungen in den Landesteilen des linken Rheinufers, den § 109 des Gesetzes vom 2. März 1850, betreffend die Ablösung der Real⸗ lasten und die Regulierung der gutsherr⸗ lichen und bäuerlichen Verhältnisse,
die §§ 10—15 des Ausführungsgesetzes vom 7. Juni 1821 und die §§ 25 bis 27 der Verordnung vom 30. Juni 1834, den § 204 der Deutschen Zivilprozeß⸗ ordnung,
öffentlich bekannt gemacht, und es werden alle noch nicht zugezogenen, mittelbar oder unmittelbar Beteiligten hierdurch auf⸗ gefordert, ihre Ansprüche bei uns spätestens
Bürgermeisterei Waldbröl, Kreis Wald⸗ bröl, Aktenzeichen: H. 94.
Zusammenlegung der Grundstücke der Feldmark Sprenklingen. (Teile der Fluren 15, 16, 19, 31, 32 und 33 der Gemarkung Sinspert.) Bürgermeisteret Eckenhagen, Kreis Waldbröl, Akten⸗ zeichen: S. 103.
D. Regierungsbezirk Düsseldorf. Spezlalkommissar: Oekonomiekommissar Dr. Hagen zu Wesel.
18) Teilung des Grundstücks Flur A Nr. 27 des Gemeindebezirks Präst. Bürgermeisterei Vrasselt, Kreis Rees, Aktenzeichen: P. 27. 19) Zusammenlegung der Grundstücke der Fluren 4 bis 8 und von Teilen der Fluren 1 bis 3 des Gemeindebezirks Klein Netterden sowie eines Teiles der Flur 3 des Gemeindebezirks Borghees. Bürger⸗ meistereien Emmerich (Land) und Elten, Kreis Rees, Aktenzeichen: K. 48. 20) Ablösung des auf der Parzelle Flur D Nr. 843/41 der Gemarkung Bönninghardt lastenden Weiderechts der Gemeinden Alpen und Huck. Bürgermeisterei Alpen, Kreis Mörs, Aktenzeichen: B. 119. 21) Ablösung des auf den Grundstücken Flur 3 Nr. 184/0. 46, 325/56 2c., 326/56 ⸗c. und zu 330/0. 63 der Gemarkung Lotkum lastenden Erbpachtkanons von 1 Taler 30 Stüber clevlsch Bürgermeisterei Haldern, Kreis Rees, Aktenzeichen: L. 59 22) Zusammenlegung von Grundstücken der Fluren 1, 2, 6n und 7n des Ge⸗ meindebezirks Emmerich. Bürgermeisterei mmerich, Kreis Rees, Aktenzeichen: M. 54. 23) Teilung des Grundstücks Flur A r. 24 der Feldmark Präst. Bürger⸗ meisteret Vrasselt, Kreis Rees, Akten⸗ zeichen: P. 29. Spezialkommissar: Regierungsrat Fuchs zu Düsseldorf. 24) Zusammenlegung eines Teiles der Flur 7 der Gemarkung Heerdt, Gemeinde⸗ 1— Düsseldorf. Bürgermeisterei Düssel⸗ 9 Peerdt, Kreis Neuß, Aktenzeichen:
25) Zusammenlegung d Grundstück des Gemeind gung der Grundstücke meisteret Böfhehtsts Gindorf
8 Bürger⸗ ktenzeichen. Cio , reis Grevenbroich,
) Zusammenlegung der Grundstücke emarkung Elfgen. Bürgermeisteret 8 89 Kreis Grevenbroich, Aktenzeichen:
27) Zusammenlegung eine 8
Gemeindebezirks Richraih⸗Hirusr. Bae⸗
germeisterei Richrath, rreis Solingen
(Land). Aktenzeichen: R. 50.
F. Regierungsbezirk Trier.
Spezialkommissar: Regierungsrat Dr. Meimberg zu Prüm.
oldmann zu Altenkirchen. 13) Zusammenlegung von Grundstücken
28) Zusammenlegung der Grundstücke
in dem am Montag, den 25. Mat
Geheimen Regierungsrat Waldhecker an
unserer Geschäaftsstelle hierselbst — Ost⸗
straße Nr. 184 — anstebenden Termine
anzumelden und zu begründen.
Düsseldorf, den 7. März 1914.
Königliche Generalkommission
für die Rheinprovinz und die Hohen⸗ zollernschen Lande. Offenberg, i. V.
—11“ 4) Verlosung ꝛc. von Wertpapieren.
[115661]-% Bekanutmachung.
Mit Allerhöchster Ermächtigung erteilen wir hierdurch auf Grund des § 795 des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Artikels 8 der Königlichen Verordnung zur Ausfüh⸗ rung des Bürgerlichen Gesetzbuchs vom 16. November 1899 der Stadt Bromberg die Genehmigung zur Ausgabe von Schuld⸗ verschreibungen auf den Inhaber bis zum Betrage von 3 600 000 ℳ, in Buch⸗
zum Neubau der Kriegsschule und einer Offizterspeiseanstalt, zu Schlacht. und Vieh⸗ hofserweiterungsbauten, zum Umbau des Gaswerks, zum Erweiterungsbau der Ober⸗ realschule, der Knabenmittelschule und der Kunstgewerbeschule sowie zur Verlegung 88 Staatsbahnstrecke Bromberg— Karls⸗
anliegenden Muster auszufertigen, mit 3 ½ bis 4 % jährlich zu verzinsen und nach dem festgestellten Tilgungsplane durch An⸗ kauf oder Verlosung spätestens vom 1. April des auf die Aufnahme der Anleihe oder eines Anleiheteils folgenden Jahres ab jährlich mit 2,6 % des Anleihekapitals, unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen, zu tilgen.
haltlich der Rechte Dritter erteilt. Für die Befriedigung der Inhaber der Schuld⸗ verschreibungen wird eine Gewährleistung seitens des Staats nicht übernommen. Diese Genehmtgung ist mit den Anlagen im Deutschen Reschs⸗ und Königlich Preußi⸗ schen Staatsanzeiger bekannt zu machen. Berlin, den 22. Januar 1914.
Der Minister des Der Innern. Finanzminister. Im Auftrage: Im Auftrage: (Unterschrift.) (Unterschrift.) Genehmigungsurkunde. 1V 2 5051.
den § 1 des Gesetzes vom 12. Mai 1902, 3
e Fustärdigkeitsarsahrens⸗ und Kostenvor⸗ si
1914, Vormittags 11 Uhr, vor dem R
staben: „Dreimillionensechshunderttausend b Mark“, behufs Beschaffung der Mittel d
dorf. 1 Die Schuldverschreibungen sind nach dem s ch
Vorstehende Genehmigung wird vorbe⸗ g
Allerhöchster Ermächtigung erteilten Ge⸗ nehmigung der Minister des Innern und der Finanzen vom 22. Januar 1914 (Deutscher Reichs⸗ und Königlich Preußischer Staatsanzeiger vom )
Gemäß der von dem Bezirksausschusse des Regierungsbezirks Bromberg genehmigten Beschlüsse der städtischen Behörden vom “ wegen Aufnahme einer Anleihe von 3 600 000 ℳ bekennt sich der Magistrat der Stadt Bromberg namens der Stadt durch diese, für jeden Inhaber gültige Schuldverschreibung zu einer seitens des Gläubigers unkündbaren Darlehns⸗ schuld von ℳ, welche mit . . Prozent jährlich zu verzinsen ist.
Die ganze Schuld wird nach dem ge⸗ nehmigten Tilgungeplane durch Einlösung auszulosender Schuldverschreibungen oder durch Ankauf von Schuldverschreibungen spätestens in 25 Jahren getilgt. Zu diesem wecke wird ein Tilgungsstock gebildet, welchem jährlich wenigstens 2,6 % des An⸗ leihekapitals sowie die Zinsen von den ge⸗ tilgten Schuldverschreibungen zuzuführen ind. Sie ist auch befugt, die jährlichen Tilgungsquoten zu einem Fonds anzu⸗ sammeln, dessen Bestand nach längstens 25 Jahren zur Rückzahlung der gesamten Anleihe verwendet wird.
Die Auelosung geschieht in dem Monate Dezember jeden Jahres. Der Stadt bleibt jedoch das Recht vorbehalten, nach Ablauf von 10 Jahren eine stärkere Til⸗ gung eintreten zu lassen oder auch sämt⸗ liche noch im Umlaufe befindlichen Schuld⸗ verschreibungen auf einmal zu kündigen. Die durch die verstärkte Tilgung ersparten Zinsen sind ebenfalls dem Tilgungsstock zuzuführen. .
Die ausgelosten sowie die gekündigten
Schuldverschreibungen werden unter Bezeich⸗ nung ihrer Buchstaben Nummern und Be⸗ träge sowie des Termins, an welchem die ückzahlung erfolgen soll, öffentlich be⸗ kannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt drei Monate vor dem Zahlungs⸗ termin in dem Deutschen Königlich Preußischen Staatsanzeiger, dem Amtsblatte der Königlichen Regierung zu Bromberg und dem Stadtanzeiger des Magistrats zu Bromberg Wird die Tilgung der Schuld durch Ankauf von Schuldverschreibungen bewirkt, so wird dies unter Angabe des Betrages der an⸗ gekauften Schuldverschreibungen al bald nach dem Ankauf in gleicher Weise bekannt gemacht. Geht eins der vorbezeichneten Blätter ein, so wird an dessen Stelle von dem Magistrat mit Genehmigung des Königlichen Regierungspräsidenten ein an⸗ deres Blatt bestimmt. Bis zu dem Tage, an welchem hiernach das Kapital zu entrichten ist, wird es in halbjährlichen Terminen am 1. April und 1. Oktober, von heute an gerechnet, mit % jährlich verzinst.
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen Ruckgabe der fällig gewordenen Zinsscheine beziehungsweise dieser Schuldverschreibung bei der Stadt⸗ und zwar auch in
hauptkasse zu Bromberg, er nach dem Eintritt des Fälligkeitstermins folgenden Zeit. Mit der zur Empfang⸗ nahme des Kapitals eingereichten Schuld⸗ verschreibung sind auch die dazu gehörigen Zinsscheine der späteren Fälligkeitstermine zurückzuliefern. Für die fehlenden Zins⸗ scheine wird der Betrag vom Kapital ab⸗
gezogen.
Der Anspruch aus dieser Schuldver⸗ reibung erlischt mit dem Ablauf von dreißig Jahren nach dem Rückzahlungs⸗ termine, wenn nicht die Schuldverschrei⸗ bung vor dem Ablaufe der dreißig Jahre dem Magistrat zur Einlösung vorgelegt wird. Erfolgt die Vorlegung, so ver⸗ jährt der Anspruch in zwei Jahren von dem Ende der Vorlegungsfrist an. Der Vorlegung steht die gerichtliche Geltend⸗ ighcag des Anspruchs aus der Urkunde
ei
Bei den Zinsscheinen beträgt die Vor⸗ legungsfrist vier Jahre. Sie beginnt für Zinsscheine mit dem Schlusse des Jahres, in welchem die für die Zahlung bestimmte Zeit eintritt. Das Aufgebot unz die Kraftloserklärung abhanden gekommener oder vernichteter Schuldverschreibungen erfolgt nach Vor⸗ schrift der §§ 1004 ff. der Zivilprozeß⸗ vrgenng.
insscheine können weder aufgeboten noch für kraftlos erklärt werden. Doch wird dem bisherigen Inhaber von Zins⸗ scheinen, welcher den Verlust vor dem Ab⸗
eines Teiles des Gemeindebezirks Rockes⸗
F⸗M. II. 774. II. 862.
laufe der vierjährigen Vorlegungsfrist bei dem Magistrat anzeigt, nach Abl 88 86
Reichs⸗ und . . .
machung nach dem Ablaufe der Frist er⸗ folgt ist.
so Der Anspruch verjährt in vier Jahren.
Mit dieser Schuldverschreibung sind halbjährliche Zinsscheine bis zum 8. 9 8 ausgegeben z die ferneren Zinsscheine werden für, zehnjährige Zeitraume ausgegeben werden. Die Ausgabe einer neuen von Zinsscheinen erfolgt bei der hauptkasse in Bromberg gegen lieferung des der älteren Zinsscheinreihe beigedruckten Erneuerungsscheins, sofern nicht der Inhaber der Schuldverschreibung beim Magistrat der Ausgabe widersprochen hat. In diesem Falle sowie beim Verlust eines Erneuerungsscheines werden die Zins⸗ scheine dem Inhaber der Schuldverschrei⸗ bung ausgehändigt, wenn er die Schuld⸗ verschreibung vorlegt. Zur Sicherheit der gangenen Verpflichtungen haftet die Stadt mit ihrem Vermögen und mit ihrer Steuerkraft.
Dessen zur Urkunde haben wir diese
Ausfertigung unter unserer Unterschrift erteilt. 19
Bromberg, den . ten 88 Der Magistrat der Stadt Bromberg. 8 8 (Stadtsiegel.) (Faksimileunterschriften des Magistrats⸗ dirigenten und eines zweiten Magistrats⸗ mitgliedes.)
8 Ausgefertigt: (Eigenhändige Unterschrift des damit vom Magistrat beauftragten Kontrollbeamten.)
Provinz Posen. Regterungsbezirk
romberg. Zinsschein 1 ... te Reihe zu der Schuldverschreibung der Stadt Bromberg. .. te Ausgabe, Buchstabe .. zu Prozent
Nx . üüber gig 4 189 8
eer Inhaber dieses Zinsscheins empfängt gegen dessen Rückgabe in der — 11.“ .. ab die Zinsen der vor⸗ benannten Schuldverschreibung für das Halbjahr vom .. . ten bis
1“ mit ℳ
Stadthauptkasse zu Bromberg. romberg, den .. ten .. . . .. 8 Der Magistrat der Stadt Bromberg. — Krockenstempel des Stadtsiegels.) (Faksimileunterschriften des Magistrats⸗ dirigenten und eines zweiten Magistrats. mitgliedes.)
Der Anspruch aus diesem Zinsscheine er⸗ lischt mit dem Ablauf von 88 Jahren vom Schlusse des Jahres ab, in welchem der Zinsanspruch fällig geworden ist, wenn nicht der Zinsschein vor dem Ablauf dieser Frist dem Magistrate zur Einlösung vor⸗ gelegt wird. Erfolgt die Vorlegung, so verjährt der Anspruch innerhalb zweier Jahre nach Ablauf der Vorlegungsfrist. Der Vorlegung steht die gerichtliche Geltend⸗ acung des Anspruchs aus der Urkunde gleich.
Provinz Posen.
Erne
hierdurch einge⸗
111“
E1111n
te bei der
Regierungsbezirk Bromberg. 8 uerungsschein für die Zinsscheinreihe Nr. . . . .. zur Schuldverschreibung der Stadt Bromberg ... te Ausgabe, Buchstabe . . . Nr. .. über g. Der Inhaber dieses Scheins empfängt gegen dessen Rückgabe zu der obigen Schuldverschreibung die ... te Reihe von Zinsscheinen für die Zeit vom . . . . bis bö“ nebst Erneuerungsschein bei der Stadthaupfkasse zu Bromberg, sofern nicht der Inhaber der Schuldverschreibung der Ausgabe bei dem Magistrat widersprochen hat. In diesem Falle sowie beim Ver⸗ luste dieses Scheines werden die neuen Zinsscheine nebst Erneuerungsschein dem Inhaber der Schuldverschreibung ausge⸗ händigt, wenn er die Schuldverschreibung vorlegt. 1 er Magistrat der Stadt Bromberg. (Trockenstempel des Stadtstegels.)” (Fücenülienuterschriten des Magistrats⸗ rigenten und eines zweitenà mitgliedes.) Magiftrats.
Vorstehende Genehmion
Borstohende Genehmigungsurk deren Anl 5 gsurkunde nebst Kenntnis gehracht,'ind zur öffentlichen
Bromber „ den 11. Mz 1 Ter mafüsene 1 J. V.: olff.