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eer Debatte bestanden mehrere Redner darauf, die Vorteile Berlaufe dessch mit Rußland für Frankreich zu erfahren. Der Ministerpräsident Doumergue wiederholte, daß dieses Bündnis Frankreich zur Verteidigung aller seiner Interessen eine große Kraft gebe. Es sei auch eine wertvolle Gewähr für den Frieden. Frank⸗ reich habe täglich Beweise dafür.
Die Kammer nahm darauf die von der Re⸗ gierung genehmigte Tagesordnung Thomas durch Hand⸗ aufheben an:
Die Kammer zählt auf die Regierung, daß diese die auswärtige Tätigkeit der großen industriellen Werke und finanziellen Institute überwacht, damit die auswärtige Politik Frankreichs dadurch nicht be⸗ hindert und der internationale Friede nicht gefährdet wird.
Nach Annahme der Tagesordnung vertagte sich die Kammer.
— Die Bureaus des Senats haben eine Kommission von neun Mitgliedern gewählt, die den Vorschlag der Kammer, dem Rochetteausschuß richterliche Befugnisse zu erteilen, prüfen soll. Der Justizminister hat sich obiger Quelle zufolge damit einverstanden erklärt, daß die Befugnisse der Kommission darauf beschränkt sein sollen, Zeugen zum Erscheinen zu zwingen und falsche Zeugenaussagen zu bestrafen.
Rußland.
Ein Kaiserliches Reskript an den Ministerpräsi⸗ denten E“ spricht, wie „W. T. B.“ meldet, die Ueberzeugung aus, daß seine staatsmännische Erfahrung, seine ruhige Festigkeit und seine dem Throne gegenüber erprobte Treue zur wahrhaften Einigung der Regierung sowie zur weiteren Besserung der Verhältnisse des russischen Lebens führen werden. Die weitere Festigung der Staats⸗ und Gesellschafts⸗ ordnung müsse die allererste Sorge der Regierung bilden. Nur Ordnung und Achtung vor dem Gesetz könnten die Bedingungen schaffen, unter welchen die gesetzgebende Arbeit fruchtbringend sein werde. Die Regierung sowie die gesetzgebenden In⸗ stitutionen müßten als einziges Ziel das Wohl Rußlands im Auge haben. Da jedoch die Ausführung der vom Kaiser auf⸗ gestellten Aufgaben von ihren Vollstreckern ein festes Bewußt⸗ sein ihrer Verantwortlichkeit vor dem Throne und Rußland verlange, und weder Willkür noch Nachgiebigkeit zugunsten irgendwelcher Nebenmotive zulasse, so erwarte der Kaiser von dem Ministerpräsidenten, daß dieser unablässig im Auge be⸗ halte, daß das große Bildnis des russischen Staates nicht durch persönliche Erwägungen verdunkelt werde und daß das Wohl des Volkes mit seinen Ueberlieferungen und historischen
Grundfesten, auf denen Rußland wuchs und erstarkte, völlig
remden grundlosen Bestrebungen nicht zum Opfer gebracht ftchng Das Reskript schließt mit den Worten: 1
Indem ich Ihrer Sorge die Ausführung meiner Vorschriften an⸗ vertraue, will ich hoffen, daß die Liebe zum Vaterlande alle seine treuen Söhne in gemeinsamer, einmütiger, erfolgreicher Arbeit vereinigen wird und daß zwischen meiner mein volles Vertrauen besitzenden Regierung und den gesetzgebenden Institutionen, deren Befugnisse vom Gesetz genau festgelegt sind, ein solches Ein⸗ vernehmen eintritt, wie es zum allgemeinen Wohl Rußlands und mir legenüber notwendig ist und wie es mit Gottes Hilfe das weitere Wacheztum der russischen Macht fördern wird und ein Unterpfand der Entwicklung der moralischen und wirtschaftlichen Kräfte unseres großen Vaterlandes und den Anfang der vollen Blüte seiner Weltbedeutung bilden wird.
Der Ministerrat hat die Einbringung zweier Vor⸗ lagen in die gesetzgebenden Körperschaften begutachtet, die einen Ergänzungskredit von 8 371 792 Rubeln zur Beendigung der Westlinien der Amurbahnen und die Unterhaltung einer Frachtdampferlinie Odessa —London seitens der Ge⸗ fellschaften für Dampfschiffahrt auf dem Schwarzen Meere be⸗ treffen, zu der von seiten der Krone jährlich 214 000 Rubel zu⸗ geschossen werden sollen. Ferner hat der Ministerrat beschlossen, die Einfuhr von 20 Millionen Pud Gußeisen aus dem Auslande zu ermäßigtem Zollsatz während der Zeit vom 28. März 1914 bis zum 13. Januar 1916 zu gestatten.
— Die Verkehrskommission und die Kommission für Kriegs⸗ und Marineangelegenheiten der Reichs⸗ duma haben obiger Quelle zufolge in vereinigter Sitzung eine Gesetzesvorlage angenommen, betreffend die Kosten der Krone für die auszuführenden Vorarbeiten am Bau der Bahn⸗ linie Rjäsan — Tula — Ssukhinitschi —Baranowitschi⸗— Warschau.
Italien.
Der König hat gestern, wie „W. T. B.“ meldet, in einem Erlaß die Demission des Kabinetts Giolitti an⸗ genommen und Salandra mit der Bildung des neuen Kabinetts beauftragt.
Griechenland.
In der gestrigen Sitzung der Deputiertenkammer gab der Marineminister über das Flottenprogramm laut Meldung des 128. T. B.“ folgende Erklärung ab:
Die Regierung habe das Schiffsbauprogramm den Bedürfnissen und den Mitteln des vergrößerten Griechenlands entsprechend ge⸗ nehmigt. Die Flotte werde um drei Panzerschiffe vom Dreadnought⸗ tvp mit Einschluß der auf der Vulkanwerft im Bau begriffenen Einheit, drei Panzerkreuzer und eine entsprechende Zahl kleinerer Einheiten vermehrt werden. Auf Grund dieses von dem griechischen Generalstab und von der englischen Marine⸗ mission gebilligten Programms seien Bestellungen in Auftrag ge⸗ geben worden, über die genaue Einzelheiten bekannt zu geben die Regierung nicht für angezeigt halte. Die Regierung könne die Ver⸗ sicherung geben, daß sie die Bedürfnisse des Laudes vollkommen würdige, vor keinen Hpfern zurückschrecke und fest entschlossen sei, die durch technische Ueberlegenher Pund den unvergleichlichen selbstlosen Mut der Offiziere und annschaft unter Führung des ruhm⸗ reichen hen Coundouriotis errungene Oberherrschaft zur See zu jeder Zeit zu sichern. 8
Die Ausführungen des Ministers wurden vom Haus und den Tribünen mit begeistertem Beifall aufgenommen.
Serbien.
in der Skupschtina erklärte gestern, wie „W. T. B.“ ae, der Ministerpräsident Paschitsch in Beantwortung einer Interpellation des Jungradikalen Skerlitsch, daß die Unterhaltung geschäftlicher Beziehungen zum Staat mit der Stellung eines Ministers, eines Mitglieds des Staats⸗ rats und eines Volksvertreters unvereinbar sei. Die Regierung sei bereit, an die gesetzliche Regelung dieser Frage heranzutreten. Die Skupschtina nahm eine diesbezügliche von der Regierung gebilligte motivierte Tagesordnung an. 3
Bulgarien. 8 “ *
men der Maßnahmen, die zur wirtschaftlichen
Süürhüng b getroffen worden sind, hat die National⸗ bank einer Meldung des „W. T. B.“ zufolge beschlossen, den bulgarischen Handels⸗ und Gewerbetreibenden Darlehen
zu gewähren, gegen Ueberlassung von Requisitionsbonds bis zur dthe deh 80 Prozent des Dahrlehnsbetrages, der nicht geringer als 5000 Frcs. sein darf. Weiterhin hat die Bank beschlossen, in den einverleibten Gebieten drei Filialen und 17 neue Agenturen zu errichten.
Amerika.
Der amerikanische Senat hat gestern, wie „W. T. B.
meldet, ein Amendement zur Verfassung, den Frauen das
Stimmrecht zu gewähren, abgelehnt. 35 Abgeordnete
stimmten für und 34 gegen das Amendement. Zur Annahme wäre eine Zweidrittelmehrheit notwendig gewesen.
Asien.
Die gestern abgehaltene gemeinsame Konferenz von Ver⸗ tretern beider Häuser des japanischen Landtages hat nach einer Meldung des „W. T. B.“ den Hasagantrag des Oberhauses, der den Marineetat um sieben illionen Pfund Sterling herabsetzen will, mit einer Stimme Mehrheit ver⸗
worfen. Afrika.
Das neue Provinzialparlament von Transvaal enthält nach der automatischen Neueinteilung der Wahlkreise, die die südafrikanische Akte vorsieht, neun Sitze mehr als das aufgelöste, also im ganzen 45. Während die Arbeiterpartei im alten Parlament nur drei Vertreter gegen 20 Abgeordnete der südafrikanischen Partei, 12 Unionisten und einen Unabhängigen hatte, wird sie jetzt 23 zählen gegen 22 Abgeordnete von den übrigen Parteien zusammengenommen. “
Deutscher Handelstag.
An seinem gestrigen zweiten Verhandlungstage nahm der Deutsche Handelstag nach einem Referat des Herrn Schmersahl⸗Hamburg über die Sonntagsruhe im Handelsgewerbe folgende Erklärung an:
Der Deutsche Handelstag erkennt den vom Bundesrat beschlossenen und dem Reichstag am 3. November 1913 vorgelegten Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Sonntagsruhe im Handelsgewerbe, als geeignete Grundlage für eine Neuregelung an und spricht sich insbesondere dafür aus, daß 1) das Gesetz keine verschiedene Regelung für Orte mit verschiedener Einwohnerzahl treffe. Im Gegensatz zu dem Gesetz⸗ entwurf erklärt es jedoch der Deutsche Handelstag für dringend wünschenswert, daß 2) das Gesetz nicht nur für den Betrieb der offenen Verkaufsstellen, sondern auch für das übrige Handelsgewerbe die Arbeit an Sonn⸗ und Festtagen eine gewisse Zeit lang gestatte, 3) die für den Ladenschluß am Abend geltende Vorschrift der Gewerbe⸗ ordnung, „die beim Ladenschluß im Laden schon anwesenden Kunden dürfen noch bedient werden“, auch auf den Ladenschluß an Sonn⸗ und Festtagen Anwendung finde. 3
Ueber das Thema „Die Kommunalabgaben in Preußen“ sprach sodann der Dr. Bothe⸗Essen, worauf die 39. Vollversammlung des Deutschen Handelstages von dem Präsidenten Dr. Kaempf ge⸗ schlossen wurde.
Parlamentarische Nachrichten.
Der Bericht über die gestrige Sitzung des Reich stags und der Schlußbericht über die gestrige Sitzung des Hauses reümaen⸗ befinden sich in der Ersten und Zweiten
eilage.
— Die heutige (54.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten, welcher der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten Dr. Freiherr von Schorlemer und der Minister des Innern Dr. von Dal lwitz beiwohnten, er⸗ öffnete der
Präsident Dr. Graf von Schwerin mit der Mitteilung, daß auf die vom Hause Seiner Majestät dem Kaiser und König und Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin dargebrachten Glückwünsche zur Geburt des Erbprinzen von Braunschweig und Lüneburg Tele⸗ gramme folgenden Wortlauts eingegangen sind: 1) von Seiner Majestät dem Kaiser und König: „Dem Hause der Abgeordneten Meinen esten Dank für die freundliche Anteilnahme an dem Glück Meines Hauses. Wilhelm, R.-; 2) von Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin: Sch bin hocherfreut über die freundliche Anteilnahme, die Sie Mir im Namen des Hauses der Abgeordneten zur Geburt Meines Enkels ausgesprochen haben, und bitte Sie, dem Hause Meinen herzlichen
ank zu übermitteln. Auguste Viktoria.“ 1 Dann wird die erste Beratung des Gesetzentwurfs über Teilung land⸗ oder forstwirtschaftlicher Be⸗ sitzungen (Grundteilungsgesetz) fortgesetzt in Ver⸗ bindung mit der Beratung der Anträge der Abgg. Freiherr von Zedlitz Ceütong, und Boisly (nl.), betreffend Er⸗ hebungen über die Zusammenlegung von bäuerlichem Grund⸗ besitz mit Großbesitz, und in Verbindung mit der ersten Be⸗ ratung der von dem Abg. Ecker⸗Winsen (nl.) eingebrachten Cöhsentwürfe wegen Ansiedlung von Landarbeitern und Schaffung von Allmenden, wegen Schaffung von klein⸗ und mittelbäuerlichen Betrieben und wegen Förderung der inneren Kolonisation durch provinzielle Ansiedlungsgesellschaften, sowie des von dem Abg. Aronsohn (Fortschr. Volksp.) eingebrachten Gesetzentwurfs wegen Förderung der inneren Kolonisation.
Abg. Freiherr von Reitzen stein⸗Pilgramsdorf (Zentr.): Meine politischen Freunde schließen sich dem Antrage auf dhentrh; . der Vorlage an eine Kommission von 28 Mitgliedern an. Auch wir stimmen dem Ziel der Vorlage, Erhaltung und Weiterführung der inneren Kolonisation, zu. Wir betrachten es als die erste Aufgabe der inneren Politik, weiten Kreisen der Bevölkerung Grund und Boden zu verschaffen, um so der ländlichen Bevölkerung die Zukunft auf eigner Scholle zu sichern. Auf diesem Gebiete darf kein Stillstand ein⸗ treten. Allerdings muß man auf diesem Wege mit Weisheit und Vor⸗ sicht vorwärts schreiten nach dem Grundsatz: wer langsam steigt, steigt gesund. Wie verhängnisvoll Fehler auf diesem Gebiete sind, hat die Gemeinheitsteilung unter Friedrich dem Großen gezeigt. Weiter sind wir der Meinung, daß für die innere Kolonisation einzig und allein wirtschaftliche Momente maßgebend sein dürfen. Wir wünschen nicht, daß die innere Kolonisation mit irgend welchen Momenten kon⸗ fessioneller Art verknüpft wird. Die Ansiedlungspolitik hat Halt zu machen vor der Unverletzlichkeit des Privatesgentums. D eese ist ein Grundpfeiler des konserbativen Staatzlebens. Hier darf keine Bresche gelegt werden. Wir sind für eine innere Kolonisation, namentlich soweit sich freiwillige Besitzer finden, die Grund und Boden für die Besiedlung hergeben. Nach diesem Grundsatze sind wir bereit, die Vorlage zu prüfen. Ueber die juristischen Bedenken, die ein Teil meiner politischen Freunde gegen verschiedene Bestimmungen des Gesetzentwurfs hat, wird ein Fraktionskollege sich äußern. Immerhin sind wir der Meinung, daß der Gesetzentwurf einen Boden hergibt, auf dem wir uns einigen können. Was nun den ersten Teil, die behördliche Genehmigung der Güterteilungen, anlangt, so sind wir der Meinung, daß er in der vorgeschlagenen Ausdehnung doch zu weit geht, obwohl wir anerkennen, daß auf dem Gebiete des gewerbs⸗ mäßigen Güterhandels Auswüchse in reichlichem Maße vorhanden sind, die auch wir beseitigen wollen. Eine vollständige Begründung
für die behördliche Genehmigung in allen Landesteilen scheint uns 1.“
nicht gegeben zu sein. Wenn man sich das statistische Materlal ansieht, das in der Begründung über die Zerschlagung des Grund⸗ besitzes in den einzelnen Regierungsbezirken gegeben ist, so erscheint dieses doch recht grfüig Die Begründung hat sich diejenigen Regie⸗ rungsbezirke herausgegriffen, die am beweiskräftigsten sind. Es gibt doch aber auch eine große Anzahl von gewerbsmäßigen Teilungen, die ganz be⸗ stimmt von allgemeinwirtschaftlichen Gesichtspunkten aus begründet sind. Anders liegen die Verhältnisse in den Provinzen Westpreußen und Posen. Wir sind der Meinung, daß dem Güterhandel durch diese Maßnahmen außerordentlich schwer beizukommen ist. In Bayern haben sich durch die Einführung eines derartigen Gesetzes schwere Uebelstände ergeben. Dadurch ist auf die Boden⸗ preise ein Druck nach unten ausgeübt worden, den man nicht mehr als normal bezeichnen kann. Zahlreiche Bauernexistenzen, die nicht besonders festgesessen haben, sind dadurch über die Klinge gesprungen. Bei dem § 4 muß man die Frage aufwerfen: was sind gemeinwirtschaftliche Interessen, und was sind die Ziele der inneren Kolonisation? Diese Gründe sind nach unserer Ansicht durchaus kautschukartig. Ueber den Begriff „gemeinwirtschaftliche Interessen“ sagt die Begründung nichts Näheres; man müßte ihn in den Ausführungsbestimmungen näher präzisieren. Bezüglich der Ziele der inneren Kolonisation“ erkennen wir an, daß sie bei der derzeitigen Regierung feststehend sind. Wird das aber au späterhin der Fall sein? Wir haben Bedenken dagegen, dem Regierungs⸗ präsidenten so weitgehende Befugnisse in die Hand zu geben. Das Beschwerderecht der Interessenten wird illuforisch gemacht, weil der Regierungspräsident über die Beschwerden auf Grund der Berichte der nachgeordneten Behörden entscheidet, gegen die die Beschwerde sich gerade richtet. Die Sympathien meiner Freunde für die gewerbsmäßigen Güterhändler sind nicht allzu groß. Man kann aber nicht so weit gehen, den Güterhändler als den Grund alles Uebels anzusehen. Man darf ihm nicht zu harte Bedingungen auferlegen, weil man Rücksicht nehmen muß auf die Gewerbefreiheit. Man muß aber auch berücksichtigen, daß der Güterhändler auf dem Markte des Grund und Bodens nicht ganz entbehrt werden kann. Man muß sich vor den Folgen hüten, die in Bayern eingetreten sind. Die Ver⸗ antwortung dafür zu übernehmen, fällt meinen Freunden außerordentlich schwer. ir müssen in der Kommission bemüht sein, Bestimmungen zu finden, die die Schäden, die das Gesetz mit sich bringen könnte, ver⸗ meiden. Die Ausführungen in der Begründung des Leee über die Zerschlagung von Grund und Boden in den Hrovinzen Westpreußen und Posen sind bedenkenerregend. Es, ist aus⸗ wggeführt, daß in den letzten 29 Jahren Riesenflächen auf⸗ geteilt worden sind. ser auch hier kann man den Güter⸗ handel nicht allein verantwortlich machen; auch die Ansiedlungs⸗ kommission hat viele Tausende von Hektaren zerschlagen. In 10 hat die Zertrümmerung des Eigentums von Pri⸗ vaten die Grenze des „Gemeinwirtschaftlichen“ erreicht. Die Ansied⸗ lungspolitik geschieht nicht aus gemeinwirtschaftlichem Interesse, sondern ist belastet mit politischen Momenten. Wir sind gegen die Ansiedlungspolitik nicht aus politischen und auch nicht aus konfessionellen Gründen, auch nicht aus be⸗ sonderer Vorliebe für die Polen, sondern aus Interessen der Allgemein⸗ heit, aus Interessen des Staates. Wir sind aber auch dagegen im Interesse des Friedens und der Gerechtigkelt. Wir wollen uns nicht mit⸗ schuldig machen an den Mißständen, die heute in der Ostmark bestehen. Der Minister hat das Vorkaufsrecht damit begründet, daß es geeignet sein soll, die Güternachfrage zu beschränken, die Preise der Güͤter dadurch herabzumindern und den Staat in die Lage zu setzen, mehr als bisher bäuerliche Ansiedlung zu betreiben. Wir geben zu, daß die Güterpreise in den letzten Jahren bedenklich ge⸗ stiegen sind. Wir haben von der Regierung erwartet, daß sie uns in ihrer Begründung einen genauen Einblick in die Frage geben werde, in welchem Maße der Preis von Grund und Boden in den letzten Jahren gestiegen und wo der Grund und Boden am meisten im Preise gestiegen ist. Es wäre doch oC“ inter⸗ essant gewesen, wenn wir darüber Aufklärung erhalten hätten. Es fragt sich nun, aus welchen Gründen der Preis von Grund und Boden so gestiegen ist, und ob das Vorkaufsrecht gerade dasjenige Mittel sein wird, welches geeignet erscheint, hier helfend einzugreifen. Was die Gründe anbelangt, die für das Steigen der Güterpreise maßgebend sind, so ist schon in der Begründung des Entwurfz darauf hingewiesen, daß daran zum großen Teil die ganze Entwicklung unseres Wirt⸗ schaftslebens beigetragen hat. Das Steigen der Güterpreise ist auch darauf zurückzuführen, daß die Qualität der Produkte in den letzten Jahren sehr zugenommen hat. Man sehe sich heute nur eine Herde in einem Kuhstall an und vergleiche sie mit einer Herde, wie wir sie noch vor zehn oder fünfzehn Jahren hatten. Ein weiterer rund für die Steigerung der Güterpreise ist der, daß gerade die Kreise der Industrie das Bestreben haben, einen Teil ihres Vermögens in Grund zund Boden anzulegen. Man macht hier oftmals die Beobachtung, daß diese Herren nicht den wirtschaftlichen Preis zahlen, sondern jeden Preis, der gefordert wird, um sich den Besitz des Grund und Bodens zu sichern. Dadurch ent⸗ steht natürli „eine große Nachfrage, und der Preis der Güter wird in die Höhe getrieben. Der nächste Grund ist der, daß mit dem Wachsen des Wohlstandes der niederen Kreise diese kleinen Leute eine besondere Freude daran haben, ihr Geld in Grund und oden anzulegen. Die Leute wollen von ihrem Gelde etwas sehen und davon etwas haben. Sie legen es dann gern in Grund und Boden an, und es ist ihnen oftmals ganz gleichgültig, ob der Preis, den sie zahlen, wirtschaftlich ist oder nicht. Gerade diese kleinen Leute treiben durch ihre hohe Nachfrage die Preise für Grund und Boden in die Höhe. Ich gebe nun zu, daß man es leicht für berechtigt hält, von Staats wegen eine Regulterung der Prelse herbeizuführen. Es fragt sich nur, ob das vorgeschlagene Vorkaufsrecht dazu das geeignete Mittel ist. Wir ser mit dem Vorkaufsrecht des⸗ wegen in einer außerordentlich schwierigen Lage, weil ja nach dieser Richtung hin in keinem Staate bisher irgend welche Erfahrungen ge⸗ macht worden sind. Ich halte es doch für elnigermaßen bedenklich, daß es Ferahe der preußische Staat sein soll, der zuerst von diesem Vorkaufsrecht Gebrauch macht und die Erfahrungen darüber sammeln soll. Das Vorkaufsrecht entspricht den Wünschen der Bodenreformer, die den Grund und Boden der privaten Bewirtschaftung entziehen und den Gemeinden und dem Staat übertragen wollen. Dies ist aber ein durchaus sozialistisches Prinzip, das wir entschieden bekämpfen müssen. In das Eigentumsrecht ist bereits eine Bresche gelegt worden. Ich erinnere nur an das Enteignungsgesetz. Das Vorkaufsrecht ist nichts weiter als ein Enteignungsrecht des Staates. Wir haben schwerwiegende Bedenken dagegen, diesen Bestimmungen über das Vorkaufsrecht unsere ,ustimmung zu eben. Noch einige Worte über die vorliegenden Anträge. Der ngel⸗ brecht, jetzt Antrag von Zedlitz, wünscht Erhebungen über das Bauernlegen in den letzten 10 Jahren; wir begrüßen ihn mit Freude und geben dazu die weitere Anregung, daß der Bauernstand gegen das Aufgekauftwerden auch dadurch gesichert werde, daß man ihm eine Festigung seines Grundbesitzes ermöglicht. Bei der Fidei⸗ fommiggeseggebung wird weiter darüber zu sprechen sein. Das schon vorhandene Besitzbefestigungsgesetz ist weiten Kreisen unbequem und unsympathisch wegen seiner politischen Tendenz. Ebenso ist uns der Antrag Boisly sympathisch. Die anderen Anträge dienen dem Ziele der inneren Kolonisation, und diese Tendenz billigen wir natürlich auch; die Anträge gehen aber doch zu weit und fordern Staatsmittel in zu hohem Umfange, sie raten ein Tempo der aßnahmen an, das mit 8. gebotenen großen Vorsicht bei dem Fortschreiten auf diesem W 8 8 nicht harmoniertv Auch mit dem Ziele der Schaffung d ege durchaus sind wir durchaus einverstanden. In dieser B geder Allmenden der Vereinigung für Wohlfahrtspflege eziehung sind von achtenswerte Vorschäge gemacht worden vn Lande sehr be⸗ daß die Allmendenwirtschaft, besonders im Osten bedauern sehr, zurückgegangen ist; aber ellzu gtaßen sten der Monarchie, c nicht hingeben dürfen, da schon fen Hoffnungen wird man Grund und Bodens den abein die Wertsteigerung des
rund und Boden Gemer 2 größte Schwierigkeit bereiten hs arei. dsen, Vestrebungen anie
assung innerhalb der Gemeinden selbst nicht zu unterschätzen sind.