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Gründen, bald in Angriff zu nehmen.
zuch vom Bürgerverein geäußerten Wünsche sind bisher leider unberück⸗ gach r 1e Hoftenelich schafft die Eisenbahnverwaltung bezüg⸗ lich der Bahnhofsverhältnisse bald Abhilfe. 1
Abg. Dr. Arendt⸗Mansfeld (freikons.): Erfreulicherweise hat die Eisenbahnverwaltung den Umbau der Bahnhöfe in Oberröbhlingen und Schlettau in Aussicht genommen; aber auch viele andere der Strecke Halle — Cassel genügen dem Verkehr nicht mehr, z. B. der Bahnhof in Fisleben. Es ist dringend notwendig, daß dieser Bahnbof eine Ueber⸗ dachung erhält; bel schlechtem Wetter leidet das Publikum Not. Es ist auch notwendig, daß ein Güterbahnhof eingerichtet wird. Die Verstaat⸗ lichung der Halleschen Hafenbahn erscheint mir unumgänglich not⸗ wendig: sie ist aber nur durchführbar, wenn es gleichzeitig geschieht mit der Verstaatlichung der Halle⸗Hettstedter Bahn. Je länger die Verstaatlichung hinausgeschoben wird, um so höhere Kosten erfordert sie. Das beweist die Entwicklung des Verkehrs.
Abg. Dr. Irmer Der Bahnhof in Dessau befindet sich in sehr elender Lage; er ist technisch unwürdig angelegt, weil er vor seinem Eingang eine zweimalige Kreuzung von Gleisen hat. Der Erweiterungsbau des Dessauer Bahnhofes ist notwendig geworden durch das Hinlenken des Verkehrs Berlin —Wiesenburg — Roßlau — Halle über Dessau. Es wird noch viel schlimmer werden, wenn der elektrische Verkehr von Berlin nach Halle über Dessau geleitet wird. Ich möchte deshalb den Minister bitten, schon jetzt für später einen gründlichen Umbau des Bahnhofes Dessau ins Auge zu fassen.
Abg. Dr. Band (kons.) wünscht Umbau bzw. Neubau der Bahnbese Finsterwalde und Dobrilugk⸗Kirchhain.
Zu den Ausgaben für den Bezirk der Eisenbahndirektion Hannover führt
Abg. Dr. von Campe (nl.) aus: Im Etat sind 100 000 ℳ für Umbauten des Bahnhofes in Elze vorgesehen. Dieser Umbau ist dringend erforderlich. Es findet dort eine Kreuzung auf Schienenhöhe statt, noch dazu an einem sehr gefährlichen und abschüssigen Punkte. Es verkehren dort täglich 100 bis 200 Züge; es ist deshalb dringend erforderlich, daß die Bahnhofsumbauten möglichst beschleunigt werden. Ich bitte aber dabei im Auge zu behalten, die neue Bahnhofsanlage so gebaut wird, daß dadurch dem Umsteigeverkehr nach Hildesheim keine Schwierigkeiten bereitet werden. Bisher fand dieser Umsteigeverkehr in Nordstemmen statt, das für Hildesheim günstiger liegt. Dort erlauben aber die lokalen Verhältnisse eine Erweiterung des Bahn⸗ hofes nicht. Auf der Strecke Lehrte —Hildesheim sind neue Gleis⸗ anlagen für den Bahnhof in Harsum vorgesehen. Dieser Bau ist ebenfalls dringend notwendig. Ich bitte dabei zu beachten, daß in Harsum jetzt schon von Westen her eine Kalibahn Sarstedt —Harsum mündet; es ist im Auge zu behalten, daß möglicherweise in Zukunft der durchgehende Verkehr von Hannover nach dem Süden über Sar⸗ stedt —-Harsum — Hildesheim gelettet wird. Dadurch würden Einfahrts⸗ schwierigkeiten auf dem Bahahof in Hildesheim vermieden werden und so auch Hildesheim an den direkten Verkehr angeschlossen werden können. Ich bitte, die Gleisanlagen gleich so zu projektieren, daß diesen Wünschen Rechnung getragen wird. Zurzeit werden die Bahnhöfe auf der Strecke Celle —Braunschweig festgelegt. Nach den bis dahin bekannt gewordenen Entschließungen der Eisenbahnverwaltung ent⸗ sprechen diese nicht überall den Interessen des Publikums, insbesondere nicht den Interessen der Ortschaften des Kreises Peine bei Wense und Umgegend. Es ist nicht zu verstehen, weshalb die Bahnhöfe zum Teil so gelegt werden, daß sie nicht an die schon gebauten Straßen, daß sie auch nicht an die Kreuzungspunkte, beispielsweise nicht an den Kreuzungspunkt der großen Heerstraße von Braunschweig nach Celle mit der Ost⸗Weststraße Peine —Meine gelegt werden. Ich bitte darum, die bis⸗ herigen Entschließungen nachzuprüfen und den Klagen der Interessenten nachzukommen. Wenn die Babhnhöfe so, wie projektiert, gelegt werden, dann würden einer Reihe von Gemeinden kaum erschwingbare Kosten durch den Ausbau der Zuwegung entstehen, die vermseden werden können, wenn die Bahnhöfe an die jetzt schon vorhandenen Straßen gelegt werden. Endlich bitte ich, bei dem Neubau des Bahnhofes in Braunschweig das Augenmerk darauf zu richten, daß fortan ein leb⸗ hafterer Durchgangsverkehr vom Süden nach dem Westen über Braunschweig und Hildesheim gelegt werden kann. Bisher stand unseren diesbezüglichen Wünschen, insbesondere der Einlegung eines Nachtschnellzugpzares nach und von Berlin, immer das Bedenken ent⸗ gegen, daß die Kopfstation in Braunschweig einen solchen Verkehr ss ke Berlin— Hannover ist bezüglich des
nicht zulasse. Die direkte Strecke de Nachtverkehrs derartig überlastet, daß es det gen wünschenswert ist,
rren Wünschen Rechnung zu tragen.
diese Strecke zu entlasten und damit unse Abg. Rehren⸗Hamelspringe (freikons.) befürwortet die An⸗ lage einer Halt stelle für Personen⸗ und Güterverkehr auf der Strecke Hannover —Altenbeken in der Nähe der Ortschaft Altenhagen I im Kreise Springe. ; Bei den Ausgaben für den Bezirk der Eisenbahndirektion Kattowitz bemerkt Abg. Graf Praschma (Zentr.): Auf der Station Arnsdorf in Oberschlesten sind bessere Einrichtungen für den Güterverkehr dringend erforderlich Auch die Einrichtungen für den Personenverkehr lassen sehr zu wünschen übrig. ö“ der Station mit Schurgast⸗ ensdorf wäre sehr angebracht. Vöre sehe gigeöre (Zentr.): Der Umbau des Bahnhofs in Gleiwitz ist dringend notwendig. Es ist erfreulich, daß jetzt 2 800 000 Mark “ in den Etat eingestellt 88 bitte den ’ je 2 leiwitz —Tarnowitz, auch schon aus militärischen die Bahnlinie Gleiwitz t Nu Rhaceze Genecge rstehers in Retzitz in meinem Wahlkreise bitte ich den Minister varstedera h garbi der von dort abgegangenen Petition um Errich⸗ tung eines Bahnhofs mit Personen⸗ und Güͤterverkehr. “ Bei den Ausgaben für den Bezirk der Eisenbahndirektion Königsberg i. Pr. bittet 8 Abg. Reiner (kons.) um Aufstellung von Kopframpen auf mehreren Bahnhöfen, um eine Wegeunterführung auf der Strecke Königsberg— Prostken und um besseren Ausbau des Bahnhofes Lötzen. Bei den Ausgaben für den Bezirk der Eisenbahndirektion Stettin bittet 8 von Wenden (kons.) um Verlegung der Hafenbahn und des Güterbahnhofes in Kolberg sowie um Auskunft welches Ergebnis die angestellten Ermittlungen über die Klagen, 1 er im vorigen Jahre ausführlich zur Sprache gebracht hat, gehabt haben. — 8 in, daß bei Ei egierungskommissar weist darauf hin, der Iin Nhi von ähnlichen Wünschen diese zin der Re sbecfoghe auf ihre Dringlichkeit geprüft werden müssen. Die Angelegenheit, die der Vorredner erwähnt habe, sei schon in Bearbeitung. Der Rest des Extraordinariums wird Debatte bewilligt. “ “ Damit ist der Etat der Ei enbahnverwaltung erledigt, und der Baubericht für das Jahr 1912/13 wird nach Kenntnisnahme für erledigt erklärt. beEs, folgt die erste Beratung des Gesetzentwurfs Teilung land⸗ oder forstwirtschaftlicher dindemnd vagen (Grundteilungsgese t) und in Ver⸗ herr von it die Beratung der Anträ ge der Abgg. Frei⸗ des Abg. 3B “ Dr. Engelbrecht (freikons.) sowie haltung des Bah⸗ die im Interesse der Er⸗ Zusammenlegung von drn st. des Erhebungen über die letzten üuerlichem Grundbesitz mit Groß⸗
grundhesitz in den E mi Verschiebungen in Händlichehn hren es cng der
5 208 8 b rundbesitz t
zählung von 1895 verlangt, und die ersis gseit
wegen Ansiehlung none anhargesten ven . cväh menden, wegen Schaffung von klein⸗ und mittelbäuerlichen
daß
ohne weitere
Entwurfs des Grundteilungsgesetzes,
nützigen Siedlungsgesellschaften durch einen solchen
Betrieben und wegen Förderung der inneren Kolonisation durch provinzielle Ansiedlungsgesellschaften, sowie des von dem Abg. Aronsohn (fortschr. Volksp.) seingebrachten Gesetzentwurfs wegen Förderung der inneren Kolonisation. Der Antrag Aronsohn bezweckt die innere Kolonisation im ganzen König⸗ reich Preußen, der Antrag Ecker nur ein den Provinzen Ost⸗ preußen, Pommern, Brandenburg, Schlesien, Sachsen, Schles⸗ wig⸗Holstein und Hannover. Minister für Landwirtschaft, Dr Freiherr von Schorlemer: Meine Herren! Als ich im vorigen Jahre das Gesetz, betreffend die Bereitstellung von Staatsmitteln zur Förderung der Landeskultur und der inneren Kolonisation, vor diesem hohen Hause zu vertreten hatte, habe ich bereits die Ziele und die Grenzen der inneren Kolo⸗ nisation zu skizzieren versucht. Ich habe insbesondere darauf hinge⸗ wiesen, daß der Zweck der inneren Kolonisation nicht die Aufteilung des Großgrundbesitzes sei, sondern daß es sich immer nur darum handeln könne, auf das richtige Verhältnis zwischen größerem, mitt⸗ lerem und kleinerem Besitz hinzuwirken! Dieses Verhältnis zu er⸗ halten und da, wo es nicht vorhanden ist, seine Herbeiführung nach Möglichkeit zu fördern und zu erleichtern, ist. auch die Absicht des der jetzt ihrer Beratung und Die in diesem Entwurf vorge⸗
Domänen und Forsten
Beschlußfassung unterbreitet wird. sehenen Maßnahmen fallen völlig in den Bereich der inneren Kolo⸗ nisation. Sie sind dazu bestimmt, die Ansetzung von Bauern und ländlichen Arbeitern zu erleichtern, insbesondere auch dort, wo es sich nicht allein um die Urbarmachung und Besiedlung von Mooren und Oedflächen handelt, sondern auch die Aufteilung größerer Güter für die Zwecke der inneren Kolonisation in Betracht kommt.
Wenn wir in die Vergangenheit zurückblicken, so sehen wir, daß die innere Kolonisation und ihre Förderung den Ausgangspunkt ge⸗ nommen hat von der leider feststehenden Tatsache der zunehmenden Entvölkerung des platten Landes, besonders im Osten der Monarchie. Ich will auf die schon häufig besprochenen Ursachen dieser Landflucht hier nicht weiter eingehen. Ich beschränke mich darauf, hervorzuheben, daß ich bereits früher Gelegenheit hatte, darauf hinzuweisen, daß die Entvölkerung des platten Landes weniger in dem Bauernlegen ihre Ursache findet, noch weniger auf das Konto des Großgrundbesitzes zu schreiben ist, sondern daß sie in erster Linie herbeigeführt worden ist durch die Industrialisierung eines großen Teiles der Monarchie, durch den Zug von Osten nach Westen und die billigere und bessere Arbeits⸗ gelegenheit, die dort geboten wird. Meine Herren, Sie sind ebenso⸗ wenig wie die Staatsregierung in der Lage, die besseren Arbeits⸗ bedingungen, welche die ländliche arbeitende Bevölkerung im Westen gefunden hat und findet, zu unterbinden. Aber um so mehr betrachte ich es als Aufgabe der Staatsregierung, mit allen anderen sonst ihr zu Gebote stehenden Mitteln die Erhaltung und weitere Ansetzung von Bauern und Arbeitern zu fördern, besonders in denjenigen Gegen⸗ den, wo gleichzeitig wichtige und schwerwiegende nationale Interessen in Frage kommen.
Das so beschriebene Ziel wollen wir mit der inneren Kolonisation erreichen. Seit dem Jahre 1886 besteht die Ansiedlungskommission für Posen und Westpreußen, seit längeren Jahren sind verschiedene provinzielle gemeinnützige und vom Staate unterstützte Siedlungs⸗ gesellschaften im Verein mit zahlreichen Kleinsiedelungsgenossen⸗ schaften und teilweise auch kommunale Verbände für die Ansetzung von Bauern und ländlichen Arbeitern tätig. Gewiß ist dieser Tätig⸗ keit ein Erfolg nicht abzustreiten. Aber je länger die von mir ge⸗ nannten Gesellschaften arbeiten, je weiter sich ihre Tätigkeit entfaltet, desto mehr müssen sie sich davon überzeugen, daß die Schwierigkeiten ihrer Arbeit nicht allein und auch nicht in erster Linie in der Be⸗ schaffung des nötigen Geldbedarfes zu finden sind. Nein, meine Herren, es sind andere, teilweise viel bedeutendere Hindernisse, die sich dem erfolgreichen Arbeiten der Kolonisationsgesellschaften ent⸗ gegenstellen. Diese Hindernisse wenigstens teilweise zu verringern und zu beseitigen, ist die Absicht des vorliegenden Gesetzentwurfs.
Er befaßt sich in seinem ersten Abschnitte mit der Beschränkung von Teilungen, und er wendet sich damit gegen den gewerbsmäßigen Güterhandel, indem er jede Zerschlagung einer land⸗ und forstwirt⸗ schaftlichen Besitzung von der Genehmigung der Behörde abhängig macht, soweit dieselbe von einem gewerbsmäßigen Güterhändler oder Grundstücksvermittler vorgenommen wird. Ich glaube, Sie, meine Herren, haben ebenso wie die öffentliche Meinung an dieser Vorschrift beim ersten Anblick vielfach Anstoß genommen in dem Gedanken, daß mit einer solchen Maßregel nicht allein der unreelle Güterhandel be⸗ troffen, sondern auch der reelle Güterhandel unterbunden würde. (Sehr richtig! links.) Aber die nähere Prüfung der im Entwurf vor⸗ gesehenen Bestimmungen läßt zweifellos die Absicht des Gesetzgebers erkennen, den reellen Güterhandel nach Möglichkeit unberührt zu lassen und nur denjenigen Güterhandel zu treffen, der sich mit un⸗ wirtschaftlichen Zerschlagungen befaßt. Diese Absicht geht zunächst aus der Bestimmung hervor, daß die Vorschrift der behördlichen Ge⸗ nehmigung nur auf land⸗ und forstwirtschaftliche Besitzungen be⸗ schränkt wird, daß also städtischer Grundbesitz und Häuserbesitz über⸗ haupt nicht in Frage kommt. Es kommt zweitens in Betracht, daß nur die Fälle der Zerschlagung, nicht aber auch die Fälle des Ver⸗ kaufs einer Besitzung im ganzen der behördlichen Genehmigung unter⸗ liegen. Ein Güterhändler und ein Gütermakler, der ein Besitztum von einer Hand in die andere bringt, ohne das Besitztum als solches zu zerschlagen, hat eine behördliche Genehmigung nicht nötig und kann durch die Behörde in seinem Geschäfte an sich nicht gehindert werden. Nun ist außerdem aber noch in § 3 des Entwurfs vorgeschrieben, daß auch solche Zerschlagungen einer behördlichen Genehmigung nicht be⸗ dürfen, welche durch Vermittlung der Auseinandersetzungsbehörden vorgenommen werden, und das ist, wenigstens im Osten der Monarchie und wohl auch im Westen, die Mehrzahl der von privater Seite vor⸗ genommenen Zerschlagungen, bei denen die wirtschaftliche Lage der Kolonisten gesichert, die Zerschlagung selbst also wirtschaftlich ist! Es bleiben demzufolge für die Genehmigung nur bestimmte Fälle übrig, und nach § 4 des Entwurfs kann auch in diesen Fällen eine Genehmigung nur dann versagt werden, „wenn die Zerschlagung mit einer den gemeinwirtschaftlichen Interessen entsprechenden Grund⸗ besitzverteilung, insbesondere auch mit den Zielen der staatlich ge⸗ förderten inneren Kolonisation nicht vereinbar ist.“
Meine Herren, aus dem Gesagten geht meines Erachtens zur Ge⸗ nüge hervor, daß der Gesetzentwurf sich in erster Linie wenden soll gegen den Grundbesitzschacher, gegen die sogenannten Grundstücks⸗ spekulanten, gegen die Konkurrenz⸗ elche den staatlichen und gemei 5
—:ͤürnr——rõĩbI
Güterhändel be.
die mit Rücksich
für die Zukunft nicht bezeichnet werden können. Aber es liegt auch nahe, Vorschläge des
reitet wird, und vor allen Dingen gegen die Ansetzung von Kolonisten⸗ t auf die ihnen auferlegten Lasten als existensfähig
daß diese zunächst beabsichtigte Folge der Gesetzgebers, die Verhinderung einer unwirtschaftlichen
Zerschlagung, auch noch von anderen günstigen Erscheinungen begleitet
sein wird. Es
kommt in dieser Beziehung in Betracht, daß zweifel⸗
los das Erfordernis einer behördlichen Genehmigung dazu beitragen
wird, den Grundstückshandel als Zahl der Grundstückshändler und daß die teilweise ungerechtfertigt
solchen und damit auch die große Grundstücksvermittler zu veren gestiegenen Grundstückspreise durch
Beschränkung des Grundstückshandels auf ein gesundes Maß zurück⸗
geführt werden, daß der weiteren besonders im Osten teilweise ers
Mobilisierung des Grundbesitzes, die chreckende Dimensionen angenommen
hat, vorgebeugt wird, und daß endlich im Westen der Monarchie 2 und darauf lege ich unter Berücksichtigung der dortigen Verhältnisse den größten Wert — die Erhaltung unserer bäuerlichen Besitzungen
in derselben Hand mehr als bisher gesichert wird.
Ich möchte bei dieser Gelegenheit auch noch auf die Bedeutun
des § 4 des hervorheben, daß die nach in allen den Fällen versagt werden soll, wo einer den gemeinwirtschaftlichen Interessen besitzverteilung, insbesondere auch mit den derten inneren deutung, daß einmal eine Zerschlagung ni sich unter Berücksichtigung der wirtschaf zulässig erweist, und daß ebenso eine Ze die mit den Zielen der staatlich gefördert den Zielen der vom Staate unterstützten ebenso mit den Zielen der st mission (Hört, hört! bei den P vereinbar ist. ,
Im Zusammenhang mit den Be⸗ gung einer Zerschlagung, Vorschriften über das Rücktrittsrecht Abschnitt des Gesetzentwurfs eingeführ auch das Rücktrittsrecht und zweifellos eine Maßnahme, die a sympathisch berührt. (Sehr richtig! bei gründung dieses Vorschlages darf ich hi
worden sind, sehr häufig der Fall erei⸗ Ueberredung oder dur⸗ b
nisse zu einer unüberlegten Hergabe lassen, und daß es ebenso zahlreiche 2 Stelle nicht übernommen hätten, wenn ihnen noch ruhigen Prüfung gelassen worden wäre.
trümmerungsgesetzes
handel ganz erheblich zurückgegangen ist. Die Zahl Güterhändler ist in Bayern von 1329 im — Jahre 1912 zurückgegangen. (Hört, hört!) Die
Gesetzentwurfs zurückkommen und ausdrücklich nochmals
§ 1 erforderliche Genehmigung nach 8 4 „die Zerschlagung mit entsprechenden Grund⸗ Zielen der staatlich geför⸗ Kolonisation nicht vereinbar ist”“. Das hat die B⸗ cht genehmigt werden soll, die klichen Verhältnisse nicht als rschlagung versagt werden soll⸗ en Kolonisation, also mit Siedlungsgesellschaften und gatlich eingerichteten Ansiedlungskom⸗ olen) in Posen und Westpreußen nicht
stimmungen über die Genehmi⸗ die ich soeben erwähnt habe, stehen auch die das ebenfalls durch den ersten t werden soll. Meine Herren, im Sinne des Gesetzentwurfs ist etwas Neues üf den ersten Anblick nicht den Dänen.) Aber zur Be⸗ nweisen auf die gleichen Be⸗
ihres Besitztums haben bewegen Unsiedler gibt, die zweifellos ihre
einige Zeit bür
mäßig zertrümmerten Anwesen betrug im Jahre 1912 nur noch
18,1 %, die durch Güterhändler zertrümmerte Fläche nur
des Standes vom Jahre 1908/09, noch nicht in Kraft war. Das sind immerhin 3 die jedenfalls dazu anregen müssen, schen Monarchie die Einführung eines Rücktri Erwägung zu nehmen.
Die Bestimmungen des schnitts, die ich bisher erwähnt habe, haben unwirtschaftlicher Teilung im Auge. aber der Gesetzentwurf auch die wirtschaf erstrebt das in erster Linie durch die Ein das inzwischen in der Press besprochen worden ist. Begründung dieses Vor darauf beschränken, seine
Ich muß es kaufsrechts
heren Ausfü daß das recht in erster Lin t ist, gfücha innere ch in Zukunft sicherzustellen. orden, in der Weise, wie es rivaten Rechtsverhältnisse einzugreifen volles Verständnis dafür, daß die 84 rwiegende Vorschlag auf Widerst ; in wesentlich milderem Lichte, er einmal dazu bestimmt ist, die doch von allen erkannte stärkere Ansetzung von Bauern und ländli 3 daß das Vorkaufsrecht den bodenständige forterbenden Grundbesitz völlig unberi n t auch insbesondere den Absichten der Staatsregiern
erforderlichen Landbeda 8 sind Bedenken 8
richtig! links), und ich habe seiner Art neue und schwe stoßen ist; aber er erscheint bedenken, daß b
als notwendig
Arbeitern zu ermöglichen, von Vater zu Sohn sich läßt und dami —
noch 12,9 9
wo das Güterzertrümmerungsrecht ahlen und Ergebnisse, auch für den Bereich der preußi⸗ ttsrechtes in sorgsams
Gesetzentwurfs und seines ersten Ab⸗ lediglich die Beschränkung Seiner Bestimmung nach soll tliche Teilung fördern, und er führung eines Vorkaufsrechts, e schon von den verschiedensten Seiten aus mir versagen, auf; nähet einzugehen; ich, 5 wirtschaftliche Bedeutung hervorzuheben.
die juristische verde mich
Vorkaufs⸗ Kolonisation
wenn Seiten
dlichen
ihr
entspricht, welche Erhaltung des bodenständigen Grundbesitzes wirk⸗
schaftlich wie kaufsrecht triff
üter, die auf Erhaltung inf
politisch als eine Notwendigkeit ansieht: Des t hauptsächlich die sogenannten walzenden Güter, 8 dem Markte liegen, den Besitzer wechseln, und 2 olgedessen weder vom Standpunkte der Landwirtschaf
Vor⸗
; — 8 1 6 In⸗ noch vom allgemeinen politischen Standpunkte ein besonderes 2
teresse bietet! Wenn Sie bedenken,
. 2 geift der meine Herren, daß nach der Denkschrift
Ansiedlungskommission für das Jahr 1913 allein in den Provinzen
Posen und Westpreußen noch 142 000 ha
zum Verkauf angeboten
waren, darunter mehr als 50 000 ha ernstlichen Angebotes, wenn 8 ferner erwägen, daß auch die übrigen provinziellen Besiedlung
gesellschaften, die sogenannten Landgesellschaften, über Güterangebo nicht zu klagen haben, so liegt es meines Erachtens auf der Hand, daß
noch Phhicepeaunc für viele Jahre reichende Grun
zum Verkauf angebotenen Gütern zur Verfügung ste
1
lächen in diesen en, und daß es
r Nach den mir zugegangenen Berichten hat man in Bayern mit dem Rücktrittsrechte keineswegs un⸗
günstige Erfahrungen gemacht. Das bayerische Güterzertrümmerungs⸗ gesetz ist seit dem Jahre 1910 in Kraft, und es ist in diesen Jahren bereits 64 mal von dem Rücktrittsrecht Gebrauch gemacht worden! Wenn die Behörden in Bayern mit den Erfolgen des Güterzer⸗ 2 im großen und ganzen bisher zufrieden sind, so führen sie diese Erfolge wesentlich auf die Vorschriften über das Rück⸗ trittsrecht und darauf zurück, daß infolge dieser Vorschriften der Güter⸗ der eingetragenen Jahre 1910 auf 550 im Zahl der gewerbs⸗