inneren Kolonisation zu sichern. Man wird bei näherer Betrachtung auch nicht einwenden können, daß das Vorkaufsrecht eine besondere Härte für die Beteiligten dar⸗ stelle. Für den Verkäufer und bisherigen Besitzer gewiß deshalb nicht, weil ihm gegenüber das Vorkaufsrecht überhaupt nicht, weil es erst dann zur Anwendung kommt, wenn der bisherige Besitzer sich seines Besitzes bereits entäußert hat. Auch der Käufer, der in vielen Fällen Fein Händler oder eine Parzellierungsbank sein wird, darf sich nicht beklagen, weil er ja, nachdem das Gesetz in Kraft getreten ist, mit der Ausübung des Vorkaufsrechts zu rechnen hat, und weil er zweifellos auch in der Lage ist, sich an den zuständigen Stellen vor dem Abschluß eines Kaufvertrages darüber zu vergewissern, ob gegen ihn das Vorkaufsrecht zur Anwendung gebracht wird. (Lachen bei den Sozialdemokraten und Polen.) Im übrigen möchte ich auch hier hervorheben, daß das Vor⸗ kaufsrecht nicht allein den erforderlichen Landbedarf decken soll. Es soll auch ebenso wie die zur Zerschlagung erforderliche Genehmigung den Grundstückshandel zurückdämmen, auf die Ermäßigung der Grund⸗ stückspreise einwirken und die Tätigkeit derjenigen Grundstückshändler und Parzellierungsbanken lahm legen deren Zerschlagungen sich als unwirtschaftlich erwiesen haben! G Meine Herren, das Vorkaufsrecht ist keine Erfindung von mir und auch keine Erfindung der preußischen Staatsregierung. (Sehr wahr! bei den Soz.) Es ist schon 1910 in Bayern eingeführt worden durch das Güterzertrümmerungsgesetz, und es ist schon Jahre vorher von hervorragenden Nationalökonomen, insbesondere auch von Herren, die ihrer politischen Ueberzeugung nach der konservativen Seite dieses auses angehören, warm empfohlen worden. Ich nenne nur den reiherrn von Wangenheim und den Vorsitzenden der Landwirtschafts⸗ kammer von Ostpreußen, Herrn Batocki⸗Bledau. (Hört, hört! i den Soz.) Miine Herren, die Erfahrungen, die in Bayern mit dem Vor⸗ kaufsrecht gemacht worden sind, gehen noch nicht so weit, daß daraus bestimmte und sichere Rückschlüsse auch für Preußen gezogen werden könnten. Immerhin ist aber festgestellt, daß das Vorkaufsrecht in Bavyern in den Jahren 1911 und 1912 schon in 59 Fällen zur Anwen⸗ ung gekommen ist, und es würde vielleicht noch häͤufiger davon Ge⸗ brauch gemacht worden sein, wenn nicht durch die Bestimmungen des bayerischen Gesetzes das Vorkaufsrecht in die Hände der Kommunen und der ländlichen Darlehnskassenvereine gelegt wäre, die aus nahe⸗ liegenden Gründen schon finanziell nicht in der Lage sind, das Vor⸗ kaufsrecht in vollem Umfange auszuüben. In Bayern fehlt der Faktor, der hier in Preußen durch die Gründungen der letzten Jahre vorhanden ist, die gemeinnützigen Siedlungsgesellschaften, die in der Lage und mit den Mitteln ausgestattet sind, auch von dem Vorkaufsrechte in den dazu geeigneten Fällen Gebrauch zu machen.
Meine Herren, ich möchte damit meine Ausführungen über das Vorkaufsrecht vorläufig beenden. Ich will nur darauf noch hinweisen, daß, abgesehen von den Provinzen Westpreußen und Posen, es nicht in der Absicht der Staatsregierung liegt, das Vorkaufsrecht selbst aus⸗ zuüben, sondern daß in Aussicht genommen ist, die Ausübung des Vorkaufsrecht den staatlich gegründeten bzw. staatlich unterstützten und als gemeinnützig anerkannten Besiedlungsgesellschaften zu überweisen. Darüber werden wir uns zweifellos in der Kommission, die Sie mit der Vorberatung des Gesetzentwurfs betrauen werden, noch weiter zu unterhalten haben.
Nun, meine Herren, möchte ich auch davon Abstand nehmen, in diesem Augenblick noch die weiteren Bestimmungen des Gesetzentwurfs zu besprechen, die sich mit der Erleichterung der Rentengutsbildung be⸗ fassen. Ich glaube damit warten zu können, bis die Antragsteller die bei diesem Gesetzentwurf in bezug auf die Förderung der inneren Kolonisation gestellten Sonderanträge begründet haben.ü
Meine Herren, ich kann und darf nicht erwarten, daß ein Gesetz⸗ entwurf mit so weitgehenden und schwerwiegenden Vorschriften, wie sie der Entwurf des Grundteilungsgesetzes enthält, von vornherein Ihre volle und vorbehaltlose Zustimmung findet. Aber der Erwar⸗ tung glaube ich namens der Staatsregierung Ausdruck geben zu dürfen, daß Sie bereit sein werden, die Vorschläge der Staatsregierung in einer Kommission vorberaten zu lassen, und daß es dieser Kommission gelingen wird, im Einvernehmen mit der Staatsregierung den Gesetz⸗ entwurf so zu gestalten, daß seine Bestimmungen sich für die innere Kolonisation und für die gleichzeitig mit ihr verfolgten wirtschaft⸗ lichen und nationalen Ziele als brauchbar erweisen. (Bravo!)
Abg. Dr. von Kries (kons.): Die Ziele dieses Gesetzes finden wohl in diesem Hause kaum Gegner. Die innere Kolonisation, die durch die Erschwerung unwirtschaftlicher Aufteilung und durch Er⸗ leichterung gemeinnütziger Parzellierung gefördert werden soll, ist eines der wichtigsten, vielleicht das allerwichtigste innerpolitische roblem. Od die Wege der Vorlage zweckmäßig und die Mittel in dem vorgeschlagenen Umfange notwendig und anderseits ausreichend sind, bedarf allerdings sorgfältiger Prüfung. Wir beantragen des⸗ halb, die Vorlage einer Kommission von 28 Mitgliedern zu über⸗ weisen. Die Entvölkerung des platten Landes, besonders in den Ost⸗ provinzen, hat einen bedaerlichen Grad erreicht. Die Zahl der selb⸗ ständigen landwirtschaftlichen Betriebe hat sich in Preußen von 1895 bis 1907 — weitere Zahlen liegen mir nicht vor — in Ostpreußen um 7600, in Pommern um 4800, in Schlesien um 8500, in Brandenburg sogar 18 25 600 verringert; selbst in der Pro⸗ vinz Posen ist trosz der Tätigkeit der Ansiedlungskommission eine Verringerung um rund 1100 zu verzeichnen, und nur in Ost⸗ preußen ist ein geringer Zuwachs von 1100 gewesen. Besonders ist davon betroffen der Besitz der ländlichen Arbeiterbevölkerung unter 2 ha. Während der kleine und mittelbäuerliche Betrieb in diesen Provinzen mit Ausnahme von Pommern und Schlesten zugenommen hat, haben sich diese kleinsten Betriebe in Ostpreußen um 14 900, in West⸗ preußen um 9500, in Pommern um 8600, in Posen um 13 000, in Brandenburg um 27 300 und in Schlesien um 5500 verringert. In den westlichen Provinzen hat sich das Verhältnis allerdings wesentlich günstiger gestaltet und in der ganzen Monarchie haben auch diese kleinsten Betriebe eine unwesentliche Zunahme erfahren. Die Renten⸗ gutsbildung nach dem Gesoetz von 1893 hat allerdings von 1895 — 1907 10 800 Rentengüter geschaffen, eine ansehnliche Zahl, die aber jenen be⸗ dauerlichen Rückgang nicht wettmacht. Nach der Volkszählung hat von 1900 bis 1910 die Bewohnerschaft der Städte sich von 43 % der ganzen Be⸗ völkerung auf 47,2 % vermehrt, die Bevölkerung der Landgemeinden und Gutebezirke hat sich allerdings absolut auch vermehrt, ist aber prozentual von 57 % auf 52,8 % der ganzen Bevölkerung zurück⸗ gegangen. Beim Abzug der großen städtischen Landgemeinden ist dieses Verhältnis noch ungünstiger. Da ist eine durchgreifende Ab⸗ hilfe dringend nötig, um der zunehmenden Entvölkerung des platten Landes im Osten wirksam zu begegnen. Die Erörterung der Gründe dafür würde allerdings nur geeignet sein, den Parteihader zu entfachen in einer Frage, die bei ihrer großen nationalen Be⸗ deutung aus dem Streit der Parteien herausgehoben werden muß. Es ist sicher, daß das Bestreben, das platte Land durch weitere An⸗
edlung von Menschen zu einem Jungbrunnen für unser Volk werden SSe erfolglos geblieben ist. Die Regierungsvorlage hat sich dieses Ziel als vornehmste Aufgabe gesetzt. Die reichsrechtliche Zu⸗ lässigkeit der vorgeschlagenen Bestimmungen scheint uns nicht zweifel⸗ haft. Die §§ 1 bis 9 wollen die Parzellierungstätigkeit gewerbs⸗ maͤßiger Parzellanten an eine staatliche Genehmigung knüpfen. Tatsache ist, daß in vielen Fällen unwirtschaftliche und un⸗ zweckmäßige Parzellierungen vorgenommen worden sind. 2 muß aber einräumen, daß es auch gewerbsmäßige Parzellanten gibt, deren Tätigkeit nach keiner Richtung hin Veranlassung zu Klagen gibt. Diese Personen werden in ihrer geschäftlichen Tätigkeit durch das neue Gesetz nicht berührt. Wir sind grundsätzlich geneigt, die Kontrolle über die gewerbsmäßige Parzellierung zu genehmigen. Die Vorschriften über die Ausübung der Genehmigungspflicht scheinen uns zweckmäßig zu sein. Auch das vorgeschriebene Verfahren gibt zu Beanstandungen keinen Anlaß, ebensowenig die Ausnahmevorschriften des § 3. Die Gründe, aus denen die Genehmigung einer Par⸗ zellierung versagt werden kann, sind in § 4 enthalten. Wir ver⸗ stehen den Inhalt des Paragraphen dahin, daß nicht nur rein wirtschaftliche, sondern auch nationale Gesichtspunkte verfolgt werden müssen. Wir haben zu prüfen, ob sich die praktische Durch⸗ führung des § 4 als einwandsfrei herausstellt. Die Straf⸗ bestimmungen der § 7 und 8 erscheinen auf den eisten Blick etwas hart. Die gewerbsmäßigen Parzellanten würden sich aber durch geringere Strafen nicht abschrecken lassen. Man kann aber nicht so weit gehen, die zivilrechtliche Gültigkeit der ohne Genehmigung getätigten Parzellierungen anzuzweifeln. Die Regierungsvorlage sucht nun weitere unwirtschaftliche Zerschlagungen durch ein dem Käufer zu gewährendes Rücktrittsrecht binnen acht Tagen zu gewähren. Diese Gewährung gibt uns zu erheblichen Bedenken Anlaß. Es wird dadurch gewisser⸗ maßen der Bruch von Treu und Glauben im Gesetze selbst statuiert. Es ist allerdings richtig, daß durch die Tätigkeit von gewerbsmäßigen Parzellauten kleine Leute schwer geschädigt wurden; diese hätten sich aber hbeim Abschluß des notariellen Vertrages über die Folgen und die Bedeutung des Vertrages aufklären lassen können. Die Gewährung des Vorkaufs⸗
rechtes an den Staat hat in der von der Regierung be⸗ anspruchten Form die alleerschwersten grundsätzlichen Bedenken, weil es einen starken Eingriff in die Freiheit des Eigen⸗
tums bedeutet. Wir können aus grundsätzlichen Erwägungen einen so weit gehenden Eingriff in die hee des Grundeigentums nicht gewähren. Das kann nur geschehen, soweit b sondere Gründe
den Eingriff rechtfertigen. Besonders schwere Bedenken haben meine Freunde auch gegenüber der von der Regierung beab⸗
sichtigten Uebertragung des Vorkaufsrechtes an die Parzellierungs⸗ gesellschaften. Die Regierung muß sich vorbehalten, wann von dem Vorkaufsrechte im Interesse des Staatswohles Gebrauch zu machen ist. Es ist ausgeschlossen, daß man jede einzelne Par⸗ zellierungsgesellschaft nach ihrem eigenen System wirtschaften läßt. Die Bestimmungen über die Erleichterung der Erteilung von Unschäd⸗ lichkeitsattesten begrüßen wir. Die Erhöhung der Mittel für den nor⸗ wendigen Zwischenkredit werden wir gern bewilligen. Unsere Stellung zur Frage der Förderung der inneren Kolonisation hat 1912 mein Partei⸗ freund von der Osten ausführlich dargelegt. Die Normativhestimmungen, nach denen die Ansiedlung erfolgt, geben uns zu gewissen Bedenken Anlaß; die Ansiedler müssen zu günstigeren Bedingungen angesetzt werden. Diesen Zweck verfolgen die Anträge der Nationalliberalen und der Freisinnigen, indem sie den Ansiedlern bares Geld geben wollen anstatt der Rentenbriefe. Diese Anträge bringen an sich nichts Neues. Den Zweck der Besserstellung der Ansiedler hat der Abg. von der Osten damals ebenfalls ausgesprochen. Wir halten es aber im Interesse der nicht allzu starken Anspannung des Staatskredits für zweckmäßig, den jetzt beschrittenen Weg einzuhalten und nur die sich ergebenden Kurs⸗ verluste auf den Staat zu übernehmen. Das muß in den Gesetzent⸗ wurf hineingearbeitet werden. Die Schaffung besonderer Beamtenkörper in jeder Provinz für die innere Kolonisation halten wir für unzweck⸗ mäßig. Wir halten eine weitere Vermehrung des Beamtenkörpers nicht für tunlich. Für die günstigere Ansetzung von Kolonisten werden wir in den nächsten Jahren erhebliche Staatsmittel fordern.
Wir müssen aber die Gewißheit haben, daß wirklich gute Zustände geschaffen werden. Wir würden es begrüßen, wenn auf diesem Gebiete wirklich gute Zustände geschaffen werden. Wenn auch in einzelnen Punkten schwerwiegende Be⸗ denken gegen die Vorlage erhoben werden können, so werden die Ziele, welche die Regierung verfolgt, doch vielleicht dahin führen, daß eine Einigung der großen Mehrheit
des Hauses über ein Gesetz erfolgt, das zum Besten unseres Vater⸗ landes das Werk der inneren Kolonisation auf einen neuen gesunden und fruchtbaren Boden stellt.
Darauf vertagt sich das Haus.
Der Präsident schlägt vor, am Freitag um 10 Uhr zu beginnen, um diese Beratung zu Ende zu führen. Doch entscheidet sich das Haus für 11 Uhr. Schluß 4 ½ Uhr. Nächste Sitzung: Freitag 11 Uhr. (Grundteilungsgesetz.)
Statistik und Volkswirtschaft.
Bevölkerungsbewegung, Grundbesitzwechsel, Schlachtungen, städtische Svarkasse, Krankenversicherung und Armenpflege in Berlin im Januar 1914.
Nach dem Januarheft der „Monatsberichte des Statistischen Amts der Stadt Berlin“ belief sich die fortgeschriebene Bevölke⸗ rungsziffer der Reichshauptstadt Anfang Februar d. J. auf 2 081 253 (zur gleichen Zeit des Vorjahres auf 2 097 771). Sie ist im Januar d. J. um 2097 (in demselben Monat von 1913 um 2741) gestiegen. Lebend geboren wurden im Januar d. J. 3321 (im gleichen Monat des Werchge⸗ 3664) Kinder, darunter 793 (802) oder 23,88 (21,89) % uneheliche. Auf das Jahr und Tausend der mittleren Bevölkerung berechnet, stellte sich die Geburtenziffer auf 18 80 (20,58). Ehen wurden im Januar d. J. 984 (in demselben Monat des Vorjahres 992) geschlossen, darunter 190 (196 Mischehen. Die Zahl der Sterbefälle (ohne die 1 1c) belief sich im Januar d. J. auf 2610 (im Januar 1913 auf 2562). Im Alter bis zu 1 Jahre starben 420 (488) Kinder, das sind 16,00 (19,05) % aller Sterbefälle des Berichtsmonats. Auf das Jahr und Tausend der mittleren Bevölkerung berechnet, betrug die allgemeine Sterblichkeitsziffer 14,77 (14 8s).
Januar d. J. 11 384 (in demselben
Als zugezogen waren im Monat des Vorjahres 12 255) männliche und 9308 (10 192) weibliche, zusammen 20 692 (22 447) Personen zu verzeichnen. Für die im gleichen Monat Fortgezogenen ergaben sich ein⸗ schließlich des Zuschlags für die unterbliebenen Abmeldungen die Zahlen: 10 667 (11 851) männliche, 8639 (8958) weibliche, zusammen 19 306 (20 809) Personen. Somit verblieb bei der Wanderung ein Mehrzuzug von 717 (404) männlichen und 669 (1234) weiblichen, zusammen ein Mehrzuzug von 1386 (1638) Personen. Ein Besitzwechsel fand im Januar d. J. bei 111 (im gleichen Monat des Vorjahres bei 146) Grundstücken statt. Kauf lag vor bei 31 (54) bebauten Grundstücken mit 10 097 975 (22 238 082) ℳ Kaufpreis und bei 7 (7) unbebauten mit 349 183 (382 320) ℳ Kauf⸗ preis, Zwangsversteigerung bei 20 (38) bebauten Grundstücken mit 10 006 871 (10 116 351) ℳ und bei 1 (2) unbebauten mit 170 000 (101 150) ℳ Kaufpreis. Durch Vererbung gingen 34 (34) Grundstücke mit 7 624 800 (8 033 460) ℳ Wert und 18 (11) ohne Wertangabe in anderen Besitz über.
Der Auftrieb auf den städtischen Viehhof betrug für den Monat Januar d. J. 18 372 (für denselben Monat des Porjahres
22 167) Rinder, 11 726 (14 585) Kälber, 40 992 (50 115 652 (128 664) S.eScest S.; 1“ Se Fhafe
der Innung führten bisher zu keinem Ergebnis, und so erklärte man
häusern wurden im Januar 10 254 (im gleichen Monat des Vorjahres 8581) Rinder, 9928 (9972) Kälber, 35 779 (38 726) Schafe, 102 440 (91 946) Schweine geschlachtet. — In der Zentral⸗ roßschlächterei wurden im Januar 1103 (1250) Pferde ge⸗ schlachtet, von denen 19 (11) zurückgewiesen wurden. Zum Konsum und zur Tierfütterung gelangten somit 1084 (1239) Pferde, ferner von der Neuköllner Roßschlächterei 68 (124). 3
Bei der städtischen Sparkasse beliefen sich die Einzahlungen im Januar d. J. auf 10 086 554 ℳ (im Januar des Vorjahres auf 7 694 056 ℳ¹), die Rückzahlungen auf 5 331 301 (6 972 991) ℳ; dem⸗ nach ergab sich ein Mehr an Einzahlungen von 4 755 253 ℳ 88 W Monat des Vorjahrs ein Mehr an Einzahlungen von
ℳ).
1 065 Aufsicht des Magistrats⸗
Der Mitgliederbestand der der kommissars unterstellten Krankenkassen betrug am 1. Februar 1914 918 669, unter denen sich 59 515 freiwillige Mitglieder befanden. Er⸗ werbsunfähig waren an diesem Tage bei den bezeichneten Kassen 41 133 verpflichtete Mitglieder.
Die städtische Armenpflege umfaßte im Monat Januar d. J. 36 386 in demselben Monat des Vorjahres 35 738) Almosen⸗ ö“ mit einem Gesamtbetrage an laufenden Unterstützungen von 658 234 (640 704) ℳ, darunter 1658 (1599) Almosenempfänger mit außerdem gewährten 11 600 (11 353) ℳ Extraunterstützungen. Solche wurden ferner für 12 241 (9052) nicht laufend unterstützte Hersonen im Gesamtbetrage von 167 941 (125 204) ℳ gewährt.
flegekinder waren 12 988 (12 988) vorhan di 3760 (124 858) ℳ aufgewendet wurden. 3 1
Zur Arbeiterbewegung.
Sämtliche Schneidergehilfen der Stadt Oberhausen haben, wie die „Rh.⸗Westf. Ztg.“berichtet, den Arbeitgebern den seit dem Jahre 1911 laufenden Lohntarif mit der Begründung der verteuerten Lebenshaltung gekündigt und der Innung neue Lohnforderungen unter⸗ breitet. Die Verhandlungen zwischen der Gehilfenorganisation und
in einer am 18 d. M. abgehaltenen Versammlung die jetzt vor⸗ liegenden Angebote der Meister als zu niedrig. Ein Lohnausschuß wurde gewählt und zu erneuten Verhandlungen mit der Innung beauftragt. 1
Die Vereinigung der Waffenfabriken in Solingen, die am Mittwoch die Aussverzung im vollen ÜUmfange durch⸗ geführt hat, erklärt, wie die Rh.⸗Westf. Ztg.“ meldet, daß ein Ver⸗ tragsbruch der Firma Karl Eickhorn nicht vorliege und daß daher der von der Arbeiterschaft über diese Firma verhängte Ausstand unbe⸗ rechtigt sei. Es sei nicht richtig, daß die Firma Eickhorn Waren aus⸗ wärts habe billiger herstellen lossen; das Recht, Aufträge auch aus⸗ wärts unterzubringen, würden sich die Fabrikanten nicht nehmen lassen. Aus diesem Grunde bhabe die Vereinigung die Firma Eickhorn in Schutz genommen. (Vgl. Nr. 67 d. Bl.)
Auf der Grube Hostenbach bei Völklingen ist, wie der „Frkf. Ztig“ aus Saarbrücken telegraphiert wird, nunmehr der Ausstand erklärt worden, nachdem die Zechenverwaltung weitere Arbeiterentlassungen wegen der Verweigerung von Ueber⸗ schichten vorgenommen hat. (Vgl. Nr. 67 d. Bl.). Für Mitt⸗ woch hatte die Bezirksleitung des Gewerkvereins christlicher Bergarbeiter eine Belegschaftsversammlung einberufen, die sich mit der neuen Lage beschäftigte. Nach lebhafter Aussprache wurde fast einstimmig beschlossen, sofort in den Ausstand zu freten. Gestern sind nur 118 Arbeiter angefahren. Die Grubenverwaltung verharrt den Forderungen der Bergleute gegenüber auf ihrem ablehnenden Standpuntt. v.“
G Handel und Gewerbe. Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts am 19. März 1914. —
Ruhrrevier Oberschlesisches Revier Anzahl der Sneesc 8 11 048
Gestellt . Nicht gestellt.
26 576
8 Auf die Tagesordnung der d. M. stattfindenden Zechenbesitzerversammlung des Rheini sch⸗Westfälischen Kohlen⸗ syndikats sind laut Meldung des „W. T. B.“ aus Essen nach⸗
träglich folgende Anträge gesetzt worden: Antrag der Har⸗ pener Bergbau A.⸗G. und Genossen, die Beratung 882 Entwurfs des Syndikatsvertrages fortzusetzen, und ein weiterer Antrag derselben Gruppe, zu § 13 Ziffer 6 des
nenen Syndikatsvertragsentwurfes den Zusatz aufzunehmen: „Die Koksherstellung durch die üttenzechen besitzenden Mitglieder zur Deckung des eigenen Bedar 8 dorf nur auf den Hüttenkokereien er⸗ folgen, nicht in den für die erstellung der vollen Verkaufsanteile in Koks erforderlichen Kokzöfen. Welche Koksöfen eines Mitgliedes als Zechen⸗, welche als Hüttenkokereien zu gelten haben, bestimmt der Ausschuß zu § 3 Ziffer 1 b.“
— In der gestrigen außerordentlichen Generalversammlung der Aktiengesellschaft für Fabrikation von Eisenbahn⸗ material zu Görlitz war ein Kapital von 1 322 400 ℳ vertreten. Die beantragte Kapitalserhöhung um 857 400 ℳ auf 3 000 000 ℳ wurde einstimmig beschlossen. Die neuen Aktien, welche vom 1. Jult 1914 ab dividendenberechtigt sind, werden von einem Bankenkonsorlium zu 160 % mit der Verpflichtung übernommen, einen Teilbetrag von 714 000 ℳ den alten Aktionären zum Kurse von 165 % zum Bezug derart anzubieten, daß auf je nom. 3600 ℳ alte Aktlen eine junge Aktie über nom. 1200 ℳ entfällt. Die beantragten Statuten⸗ änderungen wurden einstimmig genehmigt. —
London, 19. März. (W. T. B.) Bankauswels. Total⸗ reserve 31 185 000 (Abn. 670 000) Pfb. Sterl., Notenumlauf 28 435 000 (Zun. 197 000) Pfd. Sterl., Barvorrat 41 170 000 (Abn. 472 000) Pfd. Sterl., Portefeuille 43 819 000 (Zun. 3 703 000)
sd. Sterl., Guthaben der Privaten 40 447 000 (Zun. 525 000)
fd. Sterl., Guthaben des Staates 27 448 000 (Zun. 2 505 000)
fd. Sterl., Notenreserve 29 578 000 (Abn. 806 000) Pfd. Sterl.,
egierungssicherheit 11 153 000 (unverändert) Pfd. Sterl. Prozent⸗ veraltnig der Reserve zu den Passiven 45 ⅛ gegen 49 ½ in der Vor⸗ woche. Clearinghouseumsatz 359 Millionen, gegen die entsprechende Woche des Vorjahres mehr 14 Millionen.
Paris, 19. März. (W. T. B.) Bankausweis. Bar⸗ vorrat in Gold 3 621 476 000 (Zun. 11 165 000) Fr., do. in Silber 633 984 000 (Abn. 3 159 000) Fr., Portefeuille der Hauptbank und der Filialen 1 395 445 000 (Zun. 16 208 000) Fr., Notenumlauf 5,803 194 000 (Abn. 10 028 000) Fr., laufende Rechnung der
rivaten 690 330 000 (Zun. 36 012 000) Guthaben des Staats⸗ batzes 169 605 000 [Abn. 19 414 000) Fr., Gefamtvorschüsse 781 153 000 (Abn. 6 137 000) Fr., Zins⸗ und Diskonterträgnis 16 626 000 (Zun. 793 000) Fr. — Verhältnis des Barvorrats zum Notenumlauf 73,32 gegen 73,06 in der Vorwoche. 1
Essener Börse vom 19. März 1914. Amtlicher Kurebericht
Kohlen, Koks und Briketts. Prej Westfälischen Kohlensyondikals fis Uheekentenngen de Rhegih 8 . a8⸗
Sund Flammkohle: a. Uamnfärernareh 192n. Hacsfärderkahle 1250⸗14,50 798
1200 ℳ, g. Stuckkoble 14,00—15,5
0 ℳ, e. Halbgestebte
14,50 ℳ, f. Nußkohle gew. Korn 1 dar goslech 14 29115,00 ℳ, do. do. IV 1. S. 2. 9 11,25 ℳ, b 9 0,mm 9,00 — 10,00 ℳ, do⸗ 0— 50/60 mn f nn 225 , b. Gruzkohle 8,00 — 10,75 ℳ⸗ f011e, 950
kohle 12,00 — 127 ℳ; II. Fettkohle: a. Föͤrder⸗ e Stickable 1400 80,Beimelerte Kohle 13,00— 13
II 14,25 — 15,00
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