Krone Scheidemantel sekretär Frese Münzel in Pöli
seines Amtssitzes
Friedberg (Hess.) Darkehmen; 8
rungsbaumeistern
Saarbrücken
Dem Förster
Allenstein
müssen bis zum 1
1“
und Möglich in Rogasen, dem Obersekretär in Lauenburg in Pommern, dem Landgerichts⸗ in Stettin und dem Amtsgerichtssekretär t.
Justizministerium.
Der Rechtsanwalt Kraft in Berlin⸗Niederschönhausen ist zum Notar für den Bezirk des Kammergerichts mit Anweisung
in Berlin⸗Niederschönhausen ernannt een.
Ministerium der öffentlichen Arbeiten.
Der Regierungs⸗ und Baurat Morin ist der Regierung in Arnsberg zugeteilt worden.
Es sind verliehen etatsmäßige Stellen: für Mitglieder des Zentralamts und der Eisenbahn⸗ direktionen: den Regierungsräten Dr. Katter in Cöln, Maerker in Elberfeld, Dr. Bürger und Dr. Knuth in Magdeburg und Dr. Blume, z. Zt. in Bern, den Regierungs⸗ und Bauräten Humbert in Magdeburg und Anger in Berlin und den Regierungsbaumeistern des Eisenbahnbaufachs Franz Bergmann in Königsberg (Pr.), Schirmer in Münster (Westf.), Fritsche in Elberfeld, Günther Sievert in Breslau, Grunzke in Cöln und Haupt in Danzig; für Vorstände der Eisenbahnbetriebsämter: den Regierungs⸗ baumeistern des Eisenbahnbaufachs Mickel in Hoyerswerda, Graetzer in Kreuzburg (Oberschles.), Horstmann in Koblen Gödecke in Lauenburg (Pomm.), Schloe in Kiel, Brust in Detmold, Lüttmann in Hameln, Leopold Sarrazin in
3 07
Spiesecke in Zeitz und Hubert Dietz in
für Vorstände der Eisenbahnmaschinenämter: dem Regie⸗ rungsbaumeister des Maschinenbaufachs Hammer in Eisenach; für Vorstände der Eisenbahnwerkstättenämter: den Regie⸗
des Maschinenbaufachs Schmelzer in
Berlin, Thalmann in Hemelingen und Erich Rosenthal in
und für Regierungsbaumeister: den Regierungsbaumeistern des Eisenbahnbaufachs Strohmayer in Paderborn, Roloff in Stettin, Panzlaff in Jülich, Kümmell in Christian Kraft in Itzehoe, Heinrich Becker in Flensburg, Lewerenz in Königsberg (Pr.), Wiegels in Horrem, Fritz Kleist in Halle (Saale), Walther Nordhausen in Michen⸗ dorf, Matthaeas in Minden, Johannes Böhme in Breslau und Eugen Koester in Wanne, und den Regierungsbau⸗ meistern des Maschinenbaufachs: Brecht in Berlin, Havers in Recklinghausen, Köppe in Aachen, Heinrich Schumacher in Paderborn, Georg Schulz Duisburg, Rammelsb erg in Dortmund, Walter König in Weimar (Thür.) und Johannes Hildebrandt in Cöln.
Ernannt sind: zum Eisenbahnverkehrsinspektor: der Eisen⸗ bahnbetriebskontrolleur, Rechnungsrat Heinrich Nissen, bisher in Altona, unter Versetzung nach Hamburg und Uebertragung der Stellung des Eisenbahnverkehrsinspektors bei dem Eisen⸗ bahnverkehrsamt in Hamburg
zund zum Eisenbahnhauptkassenrendanten: der Eisenbahn⸗ obersekretär, Rechnungsrat Ernst Neumann in Berlin unter Verleihung der Stellung des Rendanten der Hauptkasse des Eisenbahnzentralamts in Berlin.
Dem Eisenbahningenieur Max Leupold in Nakel ist die Stellung des Vorstandes des Betriebsnebenamts daselbst über⸗ tragen unter Verleihung einer der für Vorstände der Betriebs⸗ nebenämter vorgesehenen Stellen.
Polch,
in Düsseldorf, Siekmann in
Ministerium der geistlichen und Unterrichts⸗
angelegenheiten.
Dem außerordentlichen Lehrer an der Königlichen Akademischen Hochschule für Musik, Domorganisten, König⸗ lichen Musikdirektor Bernhard Irrgang in Charlottenburg ist der Titel Professor verliehen worden.
bei der Landesschule Pforta Franz Menzen⸗
dorf in Bad Kösen, Kreis Naumburg a. S., ist der Charakter als Königlicher Hegemeister beigelegt worden.
Ministerium für Landwirtschaft, Domänen
und Forsten.
Die Oberförsterstellen Kullik im Regierungsbezirk Wund Ma gdeburgerforth im Regierungsbezirk Magdeburg sind zum 1. Juli 1914 zu besetzen. Bewerbungen Mai eingehen.
Sterbekassen
im Sinne des
vereins auf Gege aufzunehmen.
eschluß grundstücken
Preußen. Berlin, 11. April 1914.
Der Königlich schwedische Gesandte h Berlin zurückgekehrt und cher “ 11“ wieder übernommen.
8 Hieran schließen sich Mitteilungen über die letzten 3 ulass zum Geschäftsbetrieb, über die Genehmigung von Ge⸗ schäftsplan⸗ und Bestandsveränderungen in⸗ und aus⸗ ländischer Gesellschaften und die Bestellung eines neuen Haupt⸗ bevollmächtigten für eine ausländische Gesellschaft. Von den sodann zum Abdrucke gebrachten fünf Be⸗ schlüssen behandelt der erste die Frage der aufsichisde
lichen bö des Beschlusses eines Versicherungs⸗ 8
Uä hahmnen, neuer EE1“ wird für entbehrlich „ eine f 8 8 8 Beschuges aber in 3 Aestruchl tfen 1“
Nichtamtliches. Deutsches Reich.
kung der Gesandtschaft
Nr. 1 des 13. Jahrgangs der Verö
des Kaiserlichen Rasgichiza wis suer Pfentlichungen rung bringt neue Vorschriften des Aufsi tsamts ül f Rechnungslegung der Penfionskaffich 1nge sbtic818 kleineren Rentenversicherungsunte
Privatversiche⸗
err rnehmungen, und sonstigen kleineren Kapitdir
versicherungsunternehmungen, der Krankent und schließlich der Krankenkassen, welche Ersat assen
8 1 1 ka 503 der Reichsversicherungsordnung
ungen
8
hörd⸗
eitigkeit, neue Mitglieder nicht mehr Eine Genehmigung zur Einstellung der er⸗
genommen. Der zweite
bezeichnet die Beleihung von A G on Apotheken⸗ und von Apothekenprivilegien durch
V
halt der
auf dem Gebiete der Hinweis au den Kreisen der
allgemeine
— 8* S ersicherungsgesellschaften nicht a lässig. In dem dritten Bes⸗
Is
Anzeige von einer andere
8 Mitteilung dahin, daß bereits beständen und der Abschluß a vorbehalten werde, nicht al langt, daß die Versicheru
sicherungssumme genau bezeichnet wer
behandelt
sicherung, übersteig
gehört.
in ähnlichem Zusammenh Klausel „Anderweite 883 In dem letzten Beschlusse
hj grundsätzlich unzu⸗ chlusse wird Stellung zu dem In⸗
—
n Versicherung
Feuerversicherung genommen und unter f § 58 des Versicherungsvertragsgesetz
es und die in
Feuerversicherer bestehende Auffassung eine anderweite Versicherungen nderweitiger Versicherungen s genügend erachtet, vielmehr ver⸗ ungen nach Versicherer und Ver⸗
den. Der vierte Beschluß
hange die Bedeutung der arenversicherung schadetnicht“. wird ein Bedürfnis nach einer Ver⸗
der zufolge im Brandfalle der den Marktpreis
ende Verk
des Ges
t anerkannt.
er aufspreis vertretbarer Sachen ent⸗ schädigt werden soll, nich 3
In dem Absch lande folgen Ang Venezuela bestehend Voraussetzungen schaften u. a. auch die Na
nitte Versicherungswesen im Aus⸗ aben über die seit dem Jahre 1904 in e gesetzliche Vorschrift, nach der zu den chäftsbetriebs ausländischer Gesell⸗ chweisung dortigen Immobiliarbesitzes
Der Anhang enthält 20 auf dem Versicherungsgebiet ergangene Entscheidungen ordentlicher Gerichte.
Laut Meldung des „W. T. B.“ sind S. M. S. „Otter“ am
8. April in Hankau,
S. M. S. „Dresden“ am 6. April in
Tampico, S. M. S. „Nürnberg“ am 8. April in Guaymas,
S. M. S.
3
Das Wiener K
„Loreley“ am 9. April in Konstantinopel,
„Luchs“ am 9. April in Kobe und S. M. S. „Geier“ am 9. April in Daressalam eingetroffen.
5* Oesterreich⸗Ungarn.
1“
.K. Telegr. Korresp.⸗Bureau meldet aus
Wien: Am Donnerstagnachmittag erschienen der englische und der russische Botschafter und der französische Geschäftsträger im Ministerium des Aeußern und überreichten einzeln dem Gegenentwurf
Grafen Berchtold Rußlands,
Antwort
Wie die „Wiener Allgemeine
den rankreichs
gleichlautenden n — 88 Wund Englands für die
der Großmächte auf die griechische Note.
Zeitung“ aus London von
besonderer Seite meldet, hat der Gegenentwurf der Triple⸗ entente folgenden Inhalt: 2
Die 6 Großmächte sollen in Athen erklären, daß sie ihren Einfluß auf die albanesische Regierung dahin geltend machen werden, daß den Epiroten sprachliche und religiöse Rechte gewährt werden. Der Wunsch der Epiroten nach einer ziffernmäßigen Beteiligung an der albanesischen Gendarmerie soll als berechtigt anerkannt werden. Es soll ferner in Athen mitgeteilt werden, die Mächte würden die
von Griechenland
gewünschte
Argyrocastro in wohlwollende Erwägung ziehen. sollen die Großmächte in Athen eine Sicherstellung der mohamme⸗ danischen Minderheit auf den an Griechenland fallenden Inseln, in Konstantinopel eine gle 1 Minderheiten auf Imbros, Tenedos und Castelorizo verlangen, welche
Inseln bekanntlich der Türket
worden sind.
iche Sicherstellung
Rußland.
Grenzregulierung im Süden von
Bezüglich der Inseln
für
die griechischen
von den Mächten zugewiesen
Die Kaiserliche Familie ist vorgestern in Sebastopol eingetroffen. 8 .
Die Reichsduma hat mit 151 gegen 84 Stimmen bei 24 Stimmenthaltungen die Gesetzesvorlage über die Neuordnung der Munizipalverwaltung Polens angenommen. Der Paragraph über die Zulassung der polnischen Sprache bei den Debatten der Munizipalsitzungen wurde beibehalten. — Die Reichsduma begann ferner die Beratung der Gesetzesvorlage über die Besteuerung deutschen Getreides in Finn
land.
Der Berichterstatter Rostowzew machte, „W. T. B.“ zufolge, iffernmäßige Angaben über die Einfuhr deutschen Getreides und Mebles in Finnland, die bewiesen, daß diese Einfuhr allmählich die Die Kommission habe die Frage aufgeworfen, ob die finnische Bevölkerung nicht durch die Einstellung der Einfuhr deutschen Mehles geschädigt werde, sie sei jedoch zu der Ueberzeugung gekommen, daß eine bedeutende Ver⸗ teuerung des Mehles nicht zu erwarten sei, die geplante Maßnahme
russischen Produkte in Finnland verdränge.
aber die
die Ausfuhr aus baltischen werde. Hinsichtlich
tungen
Entwicklung
Deutschland
der
der finnischen Häfen russischen
gegenüber
Handelsvertrage heiße es zwar, daß die ru
nach
erklärte
Mehlproduktion sowie Finnland fördern Handelsverpflich⸗ Rostowzew, im ssische Regierung die deutsche über eine etwaige Zollvereinigung Finnlands mit dem Reiche min⸗
destens zwei Jahre zuvor benachrichtigen müsse, die Kommission habe jedoch im Auge gehabt, daß die Gesetzesvorlage keine vollständige Zoll⸗ vereinigung Finnlands mit dem Reiche anstrebe. n den Jahren 1906 und 1908 mehrfach Zollerhöhungen durchgeführt worden, ohne daß Deutschland Einwendungen gemacht habe. Die Kommission habe sich gegen eine voraufgehende Prüfung dieser
Gesetzesvorlage durch den finnische
Außerdem seien in
ven Landtag ausgesprochen, da diese
Frage Interessen der russischen Staatswirtschaft berühre.
Die Reichsduma nahm die Dringlichkeit der Gesetzes⸗ vorlage an und beriet ferner, obiger Quelle zufolge, die Ge⸗ setzesvorlage, betreffend die Einführung eines Ein fuhrzolles von dreißig Kopeken für ein Pud brutto auf Getreide, Erbsen und Bohnen. Das Haus erkannte die Dringlichkeit der Vorlage an und ging nach kurzer Generaldebatte mit 155 gegen 45 Stimmen zur Spezialberatung über.
Der Abg. Meyendorff verwarf die Vorlage, die durch die statistischen Daten nicht genügend begründet sei, und schlug vor, den geplanten Zoll wenigstens um die Hälfte zu ermäßigen. Der Kadett Roditschew schloß sich dem Vorredner an. Ein Vertreter des Handelsm intsteriums erklärte, ein Zoll von 15 Kopeken für genüge nicht, um die die die Vorlage im s Wettbewerb zu schützen. Der Vorsitzende des Landwirtschaftlichen
ein Pud
Ausschusses Opposition
der Reichsdu daran, da
Auge habe
ma Mussin
„
Puschkin ß die Erfolge der deutschen Landwirtschaft haupt⸗
westlichen Grenzmarken,
gegen
den deutschen
erinnerte die
sächlich auf die besonders gegen Rußland gerichteten Getreidezölle
zurückzuführen seien. deeh s seien irgend es einzigen rus
er diinzigen russische
e Annahme der Vorla
Die Reichsdum
drückender
merksam gemach zur Entwicklung handels, des Müll
treide und dukte nicht
ge.
Am Vorabend des großen wirtschaftlichen Zwei⸗ welche Zugeständnisse unmöglich. ess in Getreidekönigs, des russischen Bauern, empfehle
Im Interesse
ima nahm die Regierungsvorlage mit er⸗ 3 Mehrheit an und stimmte der von eantragten Uebergangsformel zu,
twird auf die Not der einheimischen
den Progressisten in der die Regierung auf⸗ wendigkeit von Maßnahmen Landwirtschaft, des Getreide⸗
üllereigewerb zur Verbilli 2 Meht gewerbes und zur Verbilligung von Ge⸗
zustellun ausreichen.
g in Gegend
en,
wo d
3
ie eigenen Pro⸗
1“]
Höhe von 10 033 510 Rubel für Bauarbeiten in den Kriegs⸗
“
Schließlich nahm die Reichsduma gestern noch Kredite in
häfen, Ausrüstung ihrer Fabriken und Werkstätten und für den Bau von Trockendocks sowie unter bestimmten Bedingungen Kredite in Höhe von 77 750 549 Rubel für den Bau von Kriegsschiffen und Ausrüstung der Fabriken des Marine⸗ ministeriums im Jahre 1914 im Zusammenhang mit dec fünflährigen Schiffsbauprogramm an und vertagte sich arauf bis zum 23. April. ird
Wie dem „W. T. B.“ aus St. Petersburg gemeldet wird, ist die Untersuchung im Fall Berliner beendet. Gee die drei deutschen Luftschiffer werde vor dem Appellalionsgericht in Kasan verhandelt werden, und zwar gegen Berliner sgnh Spionage und gegen alle drei Luftschiffer wegen Ueberfliegen 1 verbotenen Geländes. Die Angelegenheit werde so beschl werden, daß die Gerichtsverhandlung gleich nach den russischen. Ostern stattfinden kann.
EESEIqqqqqqöö—,—
Italien. 8 Der Senat hat mit 91 gegen 5 Stimmen den Gesetz⸗ entwurf über die Ausgaben für Libyen angenommen, Ferner wurde der Kredit für die Teilnahme Italiens an 1 ir der Internationalen Ausstellung für Buchgewerbe und Graphi 3 in Leipzig bewilligt. Darauf vertagte sich der Senat bis nach 55 Ostern. Schweden. 2 1 Ueber die Krankheit des Königs Gustav ü j fi Donnerstag folgender Bericht ausgegeben worden: Der Ka b g wurde heute vormittag 10 Uhr einer Operation unterzogen. 8
Bei der Operation wurde eine Magenwunde an der hinits Unterwand in der Nähe des unteren Magenmundes gefundar Die Umgebung der Wunde, die ziemlich oberflächlich iste
h⸗ 2* 22 etwas angeschwollen, organisch aber nicht fest mit den Hhuche 9 speicheldrüsen verbunden. Irgend ncheifestgmt bösartige⸗ 2 eränderungen wurden nicht gefunden. Zwischen dem Mage . E sack und dem Darm wurde eine neue Oeffnung angeleg. so
(Gastroenterostomie). Die Operation dauerte mapp fünfpvieriel
Stunden und wurde vom Patienten gut ausgehalten. 8 8 (gez.) John Berg. J. Akerdan. J. G. Edgren. 2 9 Nach gestern ausgegebenen Berichten ist das Befinden des 8 Königs zufriedenstellend. Er hat einige Stunden geschlafen 1] und etwas flüssige Nahrung zu sich genommen. Der Professor. Dr. Fleiner aus Heidelberg, der die Betäubung während der 3 Operätion vornahm, ist von Stockholm nach Hause zurück G gereist; er erklärte, „W. T. B.“ zufolge, daß die Operation glücklich verlaufen, aber notwendig gewesen sei. 1 si Türkei. 8 Bezüglich der zwischen Frankreich und der Türkei ge⸗ 8
chlossenen Vereinbarungen wird offiz6ös gemeldet, sch⸗ Frankreich durch seine wirtschaftlichen Abkomnen die Konzession für nachstehende Eisenbahnen erhält:
1) die Eisenbahnlinie Samsun Siwas —Kharput-—Arghana, . 2) die Eisenbahnlinie Arghana- Bitlis—Wan, welche bei Frabang. mit der der deutschen Anatolischen Eisenbahngesellschaft gehörigen Linie Arghana-— Diarbekr zusammentrifft, 3) die Eisenbahnlinie 8
2 . Trape⸗ zunt — Erzerum, 4) die Eisenbahnlinie Erze — Er⸗ B singijan —-Siwas, 5) die Linie Samsum— Siwas nach Kberst ⸗ ko tinopel. Diese Eisenbahnlinien sollen binnen 6 Jahren fertig. S gestellt sein. Außerdem bewilligte die Pforte in Syriten die Kon-⸗ zession für eine Eisenbahn von Rayak nach Ramleh, bezüglich K welcher man hofft, daß die englische Regierung erforderlichenfalls te einer Verbindung mit dem ägyptischen Eisenbahnnetz zustimmen ur
werde. Schließlich bewilligte die Pforte Konzessionen für die Häfen von Jaffa⸗ Haifa, von Asiatisch Tripolis im Mittelmeer 3. und für die Häfen von Ineboli und Heraklea im Schwarzen Meer. 6 Zu dem Uebereinkommen wird weiter halbamtlich gemeldet, daß Frankreich der Türkei außer der am 24. d. M. zur Ausgabe gelangenden 500 Millionenanleihe noch eine zweite Anleihe im Nennbetrage von 300, Millionen gewähren werde, deren Ausgabe zu Ende dieses Jahres erfolgen soll. Von dem Erträgnis der ersten Anleihe werden der türkischen Regierung nach Bezahlung der schwebenden Schulden etwa 120 Millionen verbleiben, die zur Bezahlung verschiedener Lieferanten und der rückständigen Be⸗ amtengehälter dienen sollen. Zehn Millionen sollen für die
geplanten Eisenbahnbauten verwendet werde —1—— nicht w der geringste Bruchteil dieser Anleihe 1a fu uch b 8 bereitung eines Angriffes gegen einen fremden Staat ver⸗ N wendet werden. Von der zweiten Anleihe, deren Erträgnis etwa ih 240 Millionen betragen wird, soll die eine Hälfte für zffent⸗ w liche Arbeiten verwendet werden und die andere dem türkischen m Staatsschatz verbleiben. Frankreich gibt ferner — natürlich A unter dem Vorbehalt der Zustimmung der übrigen Mächte 1 seine Einwilligung zu einer vierprozentigen Zoller⸗ 8 höhung, zur Einführung von Akzisesteuern oder Monopolen en 1 Zucker, Spiritus, Zigarettenpapier, Petroleum, Spiel⸗ vorten und Zündhölzer, zur Ausdehnung der Besteuerung — er 9 inkommen aus Wertpapieren auf die Ausländer, Pnr Sinführung he. eeüeeh 8 zur Einsührung eing b en Städten. 2 Ertrag 8 1 ereinkommen auch eine Erklärung
Fünigsischen 1“ 8 daß 1 sch bes Une enamm⸗ 8 8 t Gewichtszölle, nicht widersetzen ,s n. Stück⸗ luf⸗ 3 hebung der gus ländis Ftlece ständte geaa 8 2 Türket sj fesen grundsätzlichen Einwand chebei ” 8 Außer.. 1 Hafenbankder kürkischen Regierung bewilligten Eisenbahn⸗ unn li Vereinb konzessionen sind in das Uebereinkommen auch 1e 1 Schu le en vom 18. Dezember v. J. über die den franzüsischen s mächtigum n d Wohltätigkeitsanstalten verliehenen Ere⸗ d.
8 be vhes Stellung der tunesischen und marokkanischg⸗ mi angehörigen e Fankreichs, sowie die den franzosischen Staals⸗ 8
insti alle einer Präventi ndenen 2 günstigungen aufgenommen vcbtänentivhaft zugesta 1 Eine amtliche D 8
b131¹ DHarstellung über die Ereignis 1 89 dlis erklärt, daß diese keineswegs den Charakter einer gege⸗ . 8 em fiehlt dar gerichteten kurdischen Bewegung hätten, un n d. zu Blättern, die Veröffentlichung von Meldunge g Nationalithsen⸗ welche die Geschehnisse übertreiben ün, 94 b en Ereignissen aufzureizen geeignet seien. Diesenigen, t
ichtlignissen in Bitlis die E rüj würden kriegs gerichtlich bestraft werden. “ 1ieh 1A11I1“ “ b Rumänien. 8 8 8 rinz und die Prinzessin Ferdina gestern nach Bu arest durkäsekehrt. Revision d er Senat hat den Antrag, betreffend die Rev er Verfassung, in zweiter Lesung angenommen. für Die Kammer hat den Gesamthaushaltsetatk r 1914/15 angenommen.