den Wünschen des Herrn Vorredners nur dadurch entgegenkommen, daß ich mit dem Herrn Kriegsminister in Verbindung trete, und dazu bin ich, wie es der Herr Vorredner auch in einer mir schriftlich vorgelegten Eingabe in Anregung gebracht hat, gern bereit.
Wenn ich mich nunmehr zu dem Antrage des Herrn Abgeordneten Ecker⸗Winsen wende, so darf ich darauf hinweisen, daß ich schon bei der zweiten Lesung des Etats hervorgehoben habe, daß es mir vom Standpunkt meines Ressorts an sich nur erwünscht sein kann, wenn der Wunsch geäußert wird, die der landwirtschaftlichen Verwaltung
zur Verfügung stehenden Mittel zu erhöhen. Ich muß es auch dank⸗ bar anerkennen, daß schon im vorhergehenden, ebenso wie im diesjährigen Etat im Extraordinarium die Summe von 250 000 ℳ zur Hebung der Viehzucht ausgeworfen ist. Dieser Summe —— ja noch der Betrag, von 1 300 000 ℳ hinzu, welchen das rdinarium des Etats unter Kap. 104 Tit. 4 enthält. ke uns — und das möchte ich doch genügend zu beachten zer 1 Hilfe der zur Verfügung stehenden Mittel und dank dandwirtscn sanh die die landwirtschaftliche Verwaltung bei den Finen vrdee Fäshn und auch bei den landwirtschaftlichen Ver⸗ vühgeghe ben E11“ selbst gefunden hat, gelungen, den Rück⸗ “ Hproduktion in den letzten beiden Jahren erheblich selecg 8 Sg 8 Pir sind augenblicklich auf einem Standpunkt an⸗ Naagh. e von einem Fleischmangel, noch von einem Vieh⸗ von Kessel hat 18n werden kann. Der Herr Abgeordnete “ 1e hen Rückgang der Viehpreise und ins⸗ glaube, ihm darin beitret g der Schweinepreise hingewiesen, und ich der Schweinepreise—ic pzng üsen’ das edenfalls der Rückgang — ich spreche hier nur von den Preisen, die den h umsr 1g gezahlt werden, und nicht von den Fleischpreisen — ein so b is „daß man sagen kann: es ist kaum noch möglich, zu diesen Preisen Vieh lohnend zu produzieren. (Sehr richti ) G 5 bab wir alle Veranlassung, auch Vorkehrungen für w 8 8 ni haben insbesondere für den Fall zu treffen, daß wieder infolge heit oder infolge eines Seuchenganges eine erhebliche Abn 1n 4 Viehbestände stattfindet. Anderseits müssen wir uns b ahme der hüten, für eine Vermehrung der Viehbestände oh Se auch dabor einzutreten, wo die erzeugten Mengen an Vieh u 8 kücksicht darauf Absatz finden könner nd Fleisch genügenden
Ich muß deshalb nach sorgfältiger Erwä 1 achtenswerten Gesichtspunkte, 8 88 Her. Pehenn ie büe.he gründung seines Antrages vorgebracht hat, doch der Meinu 1 druck geben, daß zurzeit eine größere Summe — es feeice nach den gemachten Vorschlägen um viele Millionen — sich ia jetzt im Etat ausgeworfenen Beträgen für die Hebung der sah nicht erforderlich ist. Ich kann vom Standpunkt meiner Verm. 19 nur sagen, daß ich in diesem Augenblick nicht wüßte Millinen zweckmäßig verwertet werden könnten. teRiergisse soll, wird auch über diese F. nn mächsten Jahre vorgelegt werden saes g hüber diese Frage nähere Auskunft geben. Ich hab die Ansicht gewonnen, und finde sie auch durch die Erf 5* letzten Jahre bestäti 1 bis⸗ EhI sten Jah stätigt, daß die landwirtschaftliche Verwaltung mit d
von ihr getroffenen Maßnahmen auf dem richtigen Wege ist daß 1 8 besondere die Gelder, die wir für die Anlage von Weiden in den les Jahren aufgewendet haben, sich ganz vorzüglich rentiert haben Wenn die Landwirte so an der Durchführung der Maßnahmen müt⸗ arbeiten, die zur Hebung der Viehzucht getroffen sind, können ser mit Vertrauen der Zukunft entgegensehen; und wenn dann ein Zeitpunkt kommen sollte, wo wieder weitere größere Mittel erforderlich er⸗ scheinen, dann bin ich auch überzeugt, daß dieses hohe Haus die Hand dazu bieten wird, sie der landwirtschaftlichen Verwaltung zur Ver⸗ fügung zu stellen.
Also ich möchte, um mich zu rekapitulieren, nochmals hervor⸗ heben, daß ich die Anregungen des Vorredners dankend akzeptiere, aber der Meinung bin, daß solche Summen, wie er sie im Auge hat, in diesem Augenblick für die Hebung der Viehzucht nicht erforderlich erscheinen. 8b Ich wende mich nunmehr zu dem Antrage, den der Herr Abg. Wallenborn mit Zustimmung seiner Parteifreunde eingebracht und den auch der Herr Abg. Veltin unterstützt hat. Nach den Mitteilungen, die dee — in Frage kommenden Weinbaugebieten des Rheins, der Ahr, 1 osel und Saar im letzten Jahre eingegangen sind, glaube ich in 8 ereinstimmung mit den Herren Abgeordneten Wallenborn und Veltin sagen zu können, daß die Lage des Winzerstandes keine günstige ist. Die Ursachen dieser Notlage sind verschiedene: einmal ge⸗ wiß der Umstand, daß, abgesehen vom Jahre 1911, die Weinjahre keine guten gewesen sind, dann die Konkurrenz, die dem inländischen Erzeug⸗ nis durch die Einfuhr ausländischen Weins bereitet wird, und schließ⸗ lich wohl auch die nicht wegzuleugnende Tatsache, daß der saure Wein, der insbesondere in den beiden letzten Jahren gewachsen ist, infolge der bestehenden gesetzlichen Vorschriften nicht überall hat konsumfähig ge⸗ macht werden können. (Hört, hört! im Zentrum.) Nebenbei, meine Herren, spielen zweifellos auch die Rebschädlinge eine große Rolle, und das Auftreten des Heu⸗ und Sauerwurms hat jedenfalls dazu beigetragen, das Quantum des geernteten Weins in den in Frage kommenden Gebieten erheblich zu vermindern!
Zur Fernhaltung der Rebenschädlinge hat die landwirtschaftliche Verwaltung aber alles getan, was unter den obwaltenden Verhält⸗ nissen möglich war. Die pflanzlichen Schädlinge wie Oidium und Peronospora werden ja durch Mittel bekämpft, die allgemein erprobt und bekannt sind, und es bedarf nach dieser Richtung hin nur der dauernden Unterweisung und Anregung seitens der Weinbauwander⸗ 1 die meines Wissens auch nichts zu wünschen übrig läßt. Die Winzer sind inzwischen auch so klug geworden, daß sie, abgesehen von
wenigen A ; . 9 ; Gebrauch Fae Feaes, von diesen Mitteln überall und auch mit Erfolg
känpfnge will ich hier nicht eingehen. Zur Be⸗ lich wirksames und unt auerwurms ist ja leider bis heute ein wirk⸗
3 8 I“ allen Umständen erfolgreiches Mittel noch nicht gefunden. Wir sind hier noch im Stadium der Ve gjuche. Aber ich habe gerade im letztan Jahre, wo die Anwendung von Nikotin und ähnlichen Mitteln günstige Erfahrungen gezeitigt hat, darauf hin⸗ gesucht, daß sowohl in don fiskalischen Weinber 31 wie auch anderwärts Versuche im größeren Maßstabe gemacht erbe 8 d Ge⸗ meinde Hochheim im Rheingau hat eine größere Srnrne 8 8 35 000 ℳ — erhalten, um in ihrem ganzen abgeschlossen gele Fhen Weingelände unter Aufsicht der Weinbauschule in Geisenheim ünb unter der Anleitung ihres Bürgermeisters einen eintenchen dün
kämpfungsversuch mit nikotinhaltigen Mitteln durchzuführen. Wenn diese Versuche, wie ich hoffe, ein günstiges Ergebnis zeigen, wird die landwirtschaftliche Verwaltung nicht zögern, sie im nächsten Jahre in größerem Umfange zu wiederholen, um möglichst bald eine allgemeine Bekämpfung des Heu⸗ und Sauerwurms in die Wege zu leiten. (Bravo!) Ich bin gern bereit, der Anregung des Herrn Abgeordneten Wallenborn zu folgen und in eine nähere Prüfung der Frage einzu⸗ treten, auf welche Ursachen im einzelnen die gedrückte Lage der Winzer zurückzuführen ist! Bei dieser Prüfung wird natürlich auch zu unter⸗ suchen sein, inwieweit die Bestimmungen des Weingesetzes ungünstig auf die Lage der Winzer an der Mosel und am Rhein eingewirkt haben, und ob Aenderungen der gesetzlichen Vorschriften in Anregung zu bringen sind. Dabei wird man sich aber nicht verhehlen dürfen, daß ein Vor⸗ gehen in dieser Richtung nicht so einfach ist. Berücksichtigung erheischen hier nicht allein die örtlich verschiedenen Verhältnisse, sondern auch die vielfach entgegengesetzten Anschauungen, die in den Kreisen der Inter⸗ essenten sich geltend machen. Das Weingesetz ist ein Reichsgesetz. Vor⸗ schläge zu seiner Abänderung müssen deshalb auch den Interessen der verschiedenen deutschen Weinbaugebiete gerecht werden.
Der Herr Abgeordnele Wallenborn hat noch die Anfrage an mich gerichtet, wie es mit den Vorarbeiten für einen Gesetzentwurf stände, der sich mit der Vereinfachung und Modernisierung des Verfahrens bei den Generalkommissionen befaßt. Ermittlungen nach dieser Richtung sind im Gange, aber etwas Endgültiges läßt sich erst dann in Vorschlag bringen, wenn der Gesetzentwurf wegen Aufhebung der Generalkommission in Königsberg zur Verabschiedung gelangt ist. Das Schicksal dieses Entwurfs hängt wieder ab von der Erledigung der Reform der Landesverwaltungsgesetze. Ich kann deshalb nicht in Aussicht stellen, daß der Wunsch des Herrn Abgeordneten Wallen⸗
Kommissionsverhandlung, bei der auch der Herr Abgeordnete Wallen⸗ born zugegen war, anerkannt, daß das Verfahren bei den General⸗ kommissionen abänderungsbedürftig ist, und sobald, wie es möglich ist, mit entsprechenden Vorschlägen vorzugehen, werde ich meinerseits nicht versäumen. (Bravo!)
Noch ein kurzes Wort Leider ist es nicht gelungen, die Seuche bis zum Frühjahr ganz zu beseitigen. Neuausbrüche, die in West⸗ und Ostpreußen ursprünglich infolge von Einschleppung aus Rußland aufgetreten sind und von dort aus die Seuche wieder in zahlreichen Teilen der Monarchie verbreitet haben, sind bedauerlicherweise schuld daran, daß der Stand der Maul⸗ und Klauenseuche in einzelnen Gegenden als bedrohlich angesehen werden muß, und das um so mehr, weil der Weidegang begonnen hat, und es jetzt um so schwieriger ist, befallene oder seuche⸗ verdächtige Tiere so abzusperren, wie das im Winter bei der Stall⸗ fütterung möglich ist. Ueber die Abschlachtung des erkrankten Viehs und über die Notwendigkeit und Nützlichkeit dieser Maßregel habe ich bereits bei der zweiten Lesung des Etats mich ausgesprochen. Ich glaube auch, im allgemeinen der Ansicht Ausdruck geben zu können, daß die Entschädigungen, die im Falle der Abschlachtung bewilligt worden sind, als ausreichend angesehen werden können. Wenn in einzelnen Fällen die Entschädigung zu gering bemessen erscheint, so bin ich, wie das bisher schon der Fall gewesen ist, auch künftig bereit, in eine nähere Prüfung der mir zugehenden Beschwerden einzutreten. Meines Erachtens sind vielfach die Beschwerden über unzureichende Entschädigung nicht darauf zurückzuführen, daß der Wert des ge⸗ schlachteten Stückes Vieh zu niedrig geschätzt worden ist. Es kommt des⸗ halb hauptsächlich zu Klagen, weil der betreffende Besitzer sich nicht allein den Wert des einzelnen Stückes Vieh, sondern auch die sonstigen Nachteile berechnet, die bei ihm mit dem Ausbruch der Maul⸗ und Klauenseuche und der Abschlachtung des Viehs verbunden sind. Ob dem⸗ entsprechend eine volle, jeden Schaden ausschließende Entschädigung gewährt werden kann, möchte ich mit Recht bezweifeln. (Sehr richtig!) Sonst würde aus der Verbreitung der Maul⸗ und Klauen⸗ seuche noch ein Geschäft gemacht werden können.
Ich stehe nach den Erfahrungen der letzten Monate auf dem Standpunkte, daß allerdings in einzelnen Fällen die Abschlachtung zweifellos die Verbreitung der Seuche hindern kann und sich auch in dieser Richtung bewährt hat. Aber ebenso ist es sicher, daß überall da, wo eine Ansteckung — und das kommt auf dem Lande leider noch immer vor — eine Reihe von Tagen verborgen geblieben war, und es sich nicht mehr hat feststellen lassen, wohin inzwischen der Ansteckungsstoff getragen worden ist, eine so verspätete Abschlachtung nicht den gewünschten Erfolg mehr haben kann. Infolgedessen muß die landwirtschaftliche Verwaltung mit der Maßnahme dex Abschlach⸗ tung vorsichtig zu Werke gehen und sie nur da noch anordnen, wo ein Erfolg mit einiger Sicherheit von ihr erwartet werden kann.
Die Vertreter der Rheinprovinz haben sich auch darüber beklagt, daß in den Molkereien die Erhitzung der Milch all⸗ gemein und mit zu großer Strenge gefordert werde. Meine Herren, die Erhitzung der Milch soll die Verbreitung von Seuchen, nicht allein der Maul⸗ und Klauenseuche, sondern auch der Tuberkulose verhindern. Von diesem Gesichtspunkte aus ist allerdings in den⸗ jenigen Gegenden, in welchen die Landwirte bereits dem Tuberkulsse⸗ tilgungsverfahren angeschlossen sind, von der Erhitzung der Milch in Molkereien Abstand genommen worden, weil das Tuberkulose⸗ tilgungsverfahren bereits dafür sorgt, daß gefährlich tuberkulöse Kühe rechtzeitig ausgemerzt werden und deshalb die Erhitzung der Milch in den Molkereien sich erübrigen kann.
Anders, meine Herren, liegt die Sache in den Gegenden, wo augen⸗ blicklich die Maul⸗ und Klauenseuche herrscht. Da können wir von der Erhitzung der Milch nicht Abstand nehmen. Ich habe schon heute morgen bei Gelegenheit einer mündlichen Rücksprache die Bitte aus⸗ gesprochen, mir die Fälle, die nach Ansicht der Herren besonders drückend sind, bekannt zu geben, und ich bin gern bereit, dann die Frage prüfen zu lassen, ob eine Milderung eintreten kann. Aber darüber möchte ich keinen Zweifel lassen: überall, wo augenblicklich die Maul⸗ und Klauenseuche herrscht, kann von der Maßnahme der Erhitzung der 1 in den Molkereien unter keinen Umständen Abstand genommen werden..
Der Herr Abg. Meyer⸗Diepholz hat noch die Frage zur Sprache gebracht, ob es möglich sein würde, die Abschlachtung nicht allein auf die Fälle der Maul⸗ und Klauenseuche zu beschränken, sondern auf die Fälle der Schweinepest und Schweineseuche auszudehnen. Augenblicklich glaube ich diese Frage verneinen zu müssen. Man hat bereits in früheren Jahren, meines Wissens in Oesterreich⸗Ungarn Versuche dieser Art gemacht. Sie sind aber völlig fehlgeschlagen zwar wesentlich deshalb, weil es sich bei der Schweinepest und
born in nächster Zeit erfüllt werden kann. Aber ich habe schon in der
zur Maul⸗ und Klauenseuche.
Schweineseuche um so große Bestände und vielfach um so weit de⸗ breitete Seuchenausbrüche handelt, daß die Abschlachtung keinen Erfolg mehr verspricht! Auch würde sie, um erfolgreichdurchgeführt werden zu können, derartige Kosten verursachen, daß die dazu erforderlichen Mittel kaum bereitgestellt werden könnten. Wenn es uns nicht gelingt, gegen die Schweinepest und Schweine⸗ seuche ein unter allen Umständen wirksames Mittel zu finden, dann werden wir uns damit bescheiden müssen, die nötigen Absperrungs⸗ maßregeln aufrecht zu erhalten, um möglichst zu verhindern, daß die Seuche aus Gegenden, in denen sie herrscht, nicht in andere Bezirke weiter verbreitet wird. (Bravo!)
Abag. Wen ke (fortschr. Volksp.): Den beiden Anträgen werden wir zustimmen. In Schlesien hat sich bei den kleinen bäuerlichen Be⸗ sitzern die Ansicht herausgebildet, daß die landwirtschaftliche Verwal⸗ tung bei der Abschlachtung der von der Maul⸗ und Klauenseuche be⸗ troffenen Viehbestände vor den Türen der Großgrundbesitzer Halt ge⸗ macht habe. Der Minister hat dies zwar bestritten, aber es scheint doch die Berechtiaung dafür nicht zu fehlen, und es sind mir auch Fälle bekannt, wo die Behörden bei der Abtötung nicht ganz gesetzlich ver⸗ fahren sind. Die Landwirte wehren sich dagegen, daß die Entscheidung darüber, ob abgeschlachtet werden soll oder nicht, in die Hand einer ein⸗ zelnen Person gelegt wird. Auf dem Gute eines Herrn von Möllen⸗ dorff, wo die Maul⸗ und Klauenseuche ausgebrochen war, unterblie die Abschlachtung, obwohl dieser Fall ganz besonders zur Abtötung ge⸗ eignet war. Die Entschädigungen, die zurzeit gezahlt werden, sind voll⸗ kommen ungenügend und reichen nicht aus, um den Viehbestand auf die alte Höhe zu bringen. Vor allen Dingen ist es notwendig, daß auch die Nebenschäden, die der Besitzer durch die Abtötung erfährt, voll und ganz veraütet werden. In vielen Fällen soll sogar die Abschätzung der Entschädigung in Abwesenheit der Besitzer vorgenommen worden sein. Die Abschlachtung geschieht im Interesse der Allgemeinheit, und da sollte man doch auch dafür sorgen, daß die einzelnen Besitzer, die durch die Abschlachtung ihrer Viehbestände betroffen werden, voll und ganz entschädigt werden. Ministerialdirektor Dr. Schroeter: Es ist nicht richtig, daß bei der Abschlachtung nicht mit der genügenden Objektivität vor⸗ gegangen worden ist und daß dabei persönliche Rücksichten genommen wurden. Die einzelnen Fälle, die der Vorredner hier angeführt hat, sind von uns nicht untersucht worden, weil sie uns vorher nicht bekannt waren. Es ist eine sehr weitgehende Auffassung, nur auf Grund pon privaten Berichten so schwere Vorwürfe in bezug auf die Objektivität der Behörden zu erheben. Ich habe aus den Ausführungen des Vor⸗ redners nicht den geringsten Anhalt dafür finden können, daß diese Vorwürfe berechtigt sind. Auch die einzelnen Fälle, wo die Entschä⸗ digung nicht hoch genug gewesen sein soll, sind uns nicht bekannt. Nur ein Fall, der sich im Kreise Schweidnitz zugetragen hat, ist von uns untersucht worden. Der Oberpräsident, der zu einem Bericht über diesen Fall aufgefordert worden ist, hat uns mitgeteilt, daß im Kreise Schweidnitz in jedem Einzelfalle die Abschätzung der Entschädigung unter Mitwirkung der Besitzer vorgenommen worden ist, und daß mit wenigen Ausnahmen die Besitzer mit der Höhe der Entschädigung voll und ganz einverstanden, waren. Die Nebenschäden können wir nicht vergüten, da wir an die Gesetze gebunden sind und nach diesen eine Entschädigung für Nebenschäben unmöglich ist.
Abg. Bethge⸗Schachensleben (kons.): Die Regierung beab⸗ sichtigt, einige landwirtschaftswissenschaftliche Forschungsinstitute zu er⸗ richten und von diesen für nstituten, die errichtet werden sollen, be⸗ steht schon eins, das zur rschung der Vererbungslehre dient. Dieses Institut ist das einzige dieser Art, das wir bisher haben. Diese neue Art der Forschung besteht darin, daß man Kreuzungspflanzenprodukte, wo man die Eigenschaften der Eltern genau kennt, in die Welt setzt und nun Generationen hindurch verfolgt, um festzustellen, in welcher Weise sich die für die Produkte wertvollen Eigenschaften vererben. Die Regierung hat nun bei der Errichtung dieses Instituts den Fehler be⸗ gangen, daß sie die Wohnung des Institutsvorstehers nicht in seine Wirkungsstätte gelegt hat. Dadurch ist es dem Institutsvorsteher un⸗ möglich gemacht, seine Aufgaben so zu erfüllen, wie es im Interesse der Pflanzenzucht wie unserer gesamten Landwirtschaft wünschenswert wäre. Die Wohnung des Institutsvorstehers muß unter allen Um⸗ ständen in der Nähe des Instituts selber liegen, damit es ihm möglich ist, der Natur ihre Geheimnisse abzulauschen, und überhaupt frucht⸗ bringende Tätigkeit für unsere Land⸗ und Volkswirtschaft zu ent⸗ wickeln. Ich bitte den Minister, daß er nach dieser Richtung wirken möge.
Abg. Andves (nl.): Auch wir wollen dem preußischen Winzer⸗ stande helfen. Einen vollkommenen Umsturz des Weingesetzes halten wir aber nicht für angebracht, sondern wir wollen das Gesetz nur in einigen Punkten, die sich als fehlerhaft herausgestellt haben, ändern Wir sind dem Minister dafür dankbar, daß er eine möglichst schnelle Prüfuna 1” dt 3
Abg. Kriege⸗Bentheim (freikons.) bittet d inis⸗ “ “ . Fasalcnsshe i eägjser ign
Ministerialdirektor esener sagt weitere rstü e Kleinsiedlungswesens durch den “ “ 8
Abg. Just (nl.): Bei Ausführung des Freihaltungsgesetzes vom 16. August 1905 haben sich in den Gemeinden Altenwärder und Finkenwärder Härten ergeben, die darin bestehen, daß den Besitzer der Außendeichländereien im Interesse des Hochwasserschutzs Be⸗ schränkungen, zum Teil einschneidender Natur, auferlegt werden Die Bewohner von Altenwärder und Finkenwärder fühlen sich “ schwert, daß in anderen Teilen des Ebbe⸗ und Flutgebietes an der E 3 Weser und auch an der Elbe ähnliche Beschränkungen nicht 5 greifen, weil die betreffenden Stromläufe von der Geltung des Ge setzes ausgenommen sind. Diese Ausnahmestellung ist deshalb 52 folgt, weil, das Gesetz auf das Cbbe⸗ und Flutgebiet nicht Anwendung finden sollte. Leider ist diese Absicht weder im Freihaltungsgesetz 85 im Wassergesetz zum Ausdruck gelangt. Man hat das Ebbe⸗ und Flot⸗ gebiet in der Weise zu bezeichnen versucht, daß man den Geltu a8. bereich gewisser Deich⸗ und Sielordnungen ausgenommen hatt De — unter befindet sich die an der Elbe geltende Lüneburger D 84 8 Sielordnung nicht. Man hat sie wohl ausgelassen weil sie v. 1 78 Stromstrecken der Elbe betrifft; die nicht unter Cöbe und Fiut stehen Anderseits ist das fragliche Gebiet ein Ebbe⸗ und Flur ebi 80 eigentlichen Sinne des Wortes. Nun ist der unhaltbare Zustan 85 standen, daß die betreffende Strecke der Elbe auf der einen Seit 82 8 Gesetz untersteht, auf der anderen Seite nicht. Die Un uf e eit wird dadurch verschärft, daß auf dem östlich gelegenen bem Gebiete Beschränkungen dieser Art nicht in Betracht kommen “ der preußische Staat im Köhlbrandvertrage Hamburg bezü dn ‚daß Ausnutzung seiner Außendeichländereien weit entgegengekome “ Die preußische Bewohnerschaft von Altenwärder und Fi ee⸗ ist. fühlt sich infolgedessen auch Hamburg gegenüber zurückges et enwärder Zustand kann unmoglich aufrecht erhalten werden; Abhiif, it abe eser im Wege der Abänderung des Gesetzes möalich Ich 1 8 98 aber nur entsprechende Anträge vorzubereiten und hoffe au behalte mir vor
der übrigen Abgeordneten aus den Ebbe⸗ und 89 128 dnhec e
Parteien. Bis zur definitiven Erledigung 1 85 1 5
Minister, darauf Bedacht zu nehmen 8 den Richn ges chieht, was die berechtigte nnaht bi Aüsfübruma 85 Gesetzes 1 gren könnte und was nicht bei der endgültigen B. eiligten ver⸗ isparität in Wegfall kommen könnte. Beseitigung der ö“ Wesener: Bei der Vorberatung des C sestete 1 2 igdrsesgezder⸗Lnsschaltung des Ebher und F Behörden d rovinzialbehörden eingehend erwo en 8. 2 Füa Seca wan 9 amals nicht befürwortet, die “ 1ges Pe mit unter eütehmem Auf diese Weise ist das fraglich 5 krafttreten des 1“ des Gesetzes geraten. Sen 8 -2 8* Beschwerden der Belet 1eo 1 Fumn des Wassergescdes aufen, ebenso sin im E sonstige Anregungen nicht einge⸗ Wünsche nicht Lden⸗ Elc daß Wassergesetzes
1 — eten, 8 . Gesetzes unverändert in das W 8 1 jenes 8 . Ich kann ver⸗