1914 / 184 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 07 Aug 1914 18:00:01 GMT) scan diff

8 Untersuchungssachen. 5 Verlosung ꝛc. von Wertpapieren.

Aufgehote, Verlust⸗ und Fundsachen, Zustellungen u. dergl. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen

Kommanditgesellschaften auf Aktien u. Aktiengesellschaften⸗

n 2c⸗

Hffentlicher Anzeiger.

Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile 30 ₰.

. Bankausweise.

1 DO 9IN

. Erwerbs⸗ und Wirtschaftsgenossenschaften.

.Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten.

. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung⸗

. Verschiedene Bekanntmachungen.

0) Untersuchungssachen.

1143522] Beschluß. Die am 20. März 1914 gegen den Mijenheizer der II. Klasse des Soldaten⸗ standes Otto Spoddig der 1. Kom⸗ pagnie Minenabteilung, geboren am 30. De⸗ zember 1887 zu Eichmedien, erlassene Fahnenfluchtserklärung wird aufgehoben, da der genannte zu seinem Marineteil zurückgekehrt ist. Cuxhaven, den 4. August 1914. Kommandanturgericht der Befestigungen 8 der Elbmündung.

143524] Verfügung. Die am 13. Mai 1909 in der Unter⸗ uchungssache gegen den Jäger zu Pferde Wilhelm Frenzel der 3. Eskadron Jäger⸗ regiments zu Pferde Nr. 2 erlassene Fahnenfluchtserklärung und Beschlagnahme⸗ verfügung wird hierdurch zurückgenommen. Erfurt, den 4. 8. 14. Seet der 38. Division.

Der Gerichtsherr:

Wagner, General⸗ leutnant und Divisions⸗ icht it kommandeur. gerichtgrat.

[43523] Verfügung.

Die Fahnenfluchtserklärung gegen den Infanteristen Isidor Pfisterer 11 5. Inf.⸗ Regts., ausgeschrieben in der Ersten Bei⸗ lage zum Deutschen Reichsanzeiger Nr. 187/12 unter lfd. Nr. 44538, wird zurückgenommen. Würzburg, 3. August 1914. Gericht 4. Division.

2) Aufgebote, Verlust u. Fundsachen, Zustellungen u. dergl.

1[42526] Aufgebot. Der Hobbesitzer Franz Steinmann in arsum, vertreten durch den Justizrat Förster in Hildesheim, hat das Aufgebot der Aktie Nr. 792 der Zuckerfabrik Harsum über 450 beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird e spätestens in dem auf den 26. März 1915,. Vormittags 9 ½ Uhr, Zimmer Nr. 30, vor dem unterzeichneten Gericht nberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Hildesheim. den 25. Juli 1914. Königliches Amtsgericht. 4.

119816] Aufgebot. Die Witwe Caroline Pauli, geb. Mörsch, in Straßburg⸗Ruprechtsau, vertreten durch Rechtsanwalt Bollack in Straßburg, hat das Aufgebot der Aktie der Bank von Elsaß⸗Lothringen Nr. 576 vom Jahre 1872 über 500 Fr. nebst Talon he⸗ antragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 31. Dezember 1914, Vormittags 10 Uhr. vor dem unterzeichneten Gerichte, Saal Nr. 3, anberaumten Aufgebots⸗ fermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraft⸗ Ioserklärung der Urkunde erfolagen wird. Straßburg, den 1. Mai 1914. Kaiserliches Amtsgericht.

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43486]

Beayer. Unsere

vember 1913, den

Hyvotheken⸗ u. Wechselbank. Bekanntmachung vom 21. No⸗ des 4 everl . dbriefes uns. Bank Ser. IX Lit. KRK

Pfandbrne zu 500,— betreffend, wird

hiermit widerrufen.

wr Angust 1911. Die Direktion. 1 1 Aufgebot 6“ 4 41376] 1 8 1 Die Lebensversicherungspolice Ti 89 109 8 ddie die frühere „Gegenseitigkeit“ Ner⸗

Fscherungs⸗Geseslschaft vom Jahre 1895 in

Leip März 1898 für Herrn Johann Brauereibesitzer in Frank⸗ furk a. Oder. ausgefertigt hat, soll ahanden

gekommen sein. Als Rechtsnachfolgerin der ⸗Geaenseitigkeit fordern wir den er auf,

Meldet sich niemand, so werden wir die Police für kraftlos erklären. Leipzig, den 25. Juli 1914. Teutonia Versicherunazaktiengesellschaft in Keipzig vorm. Allg. Renten⸗ Capital⸗ u. Lebensversicherungsbank Teutonia.

Dr. Bischoff. J. V.: Schömer.

143334] 8 24. Oktober 2 r. 8 am 8 Ueber den Nachlaß vlegt in Berlin⸗

1913 verstorbenen, Schöneberg, Hohenstaufenstraße 29, wohn⸗ aft gewesenen Kaufmanns Rudolph Schreecp ist auf Antrag der Erben die Nachlaßverwaltung angeordnet worden. Zum Nachlaßverwalter ist der Rechts⸗ anwalt Dr. Siegfried Engel, Berlin⸗ Schöneberg, Großgörschenstraße Nr. 1, bestellt worden. 39. VI 152 13. Berlin⸗Schöneberg, den 31. Juli 1914. Königliches Amtsgericht. Abteilung 39. Img

43348] Oeffentliche Zustellung.

808 Sesien 88 Monteurs Phbilipp Mohr, Bertba Pauline geb. Schäl, in Bochum, Robertstr. 49, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Loewenstein in Bochum, klagt gegen ihren Ebemann, früher in Bochum, ietzt unbekannten Auf⸗

1“

Zum

sich unter Vor⸗

enthalts, unter der Behauptung, daß dieser dem Trunke ergeben sei, sie fortgesetzt miß⸗ handelt habe und sie am 16. Juli 1912 böslich verlassen habe, mit dem Antrage auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklaaten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die vierte Zivil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts in Bochum auf den 14. November 1914, Vormittags 9 Uhr, Zim⸗ mer 39, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zuge⸗ lassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗ mächtigten vertreten zu lassen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Bochum, den 29. Juli 1914.

Sommer, Gerichtsschreiber

des Königlichen Landgerichts.

43350] Oeffentliche Zustellung. 9,0l Heflan Arbeiter Theodor Koh⸗ mann, Anna geborene Glapa, in Höchst a. Main, Storchgasse 5, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Frank II. in Dortmund, klagt gegen ihren Ehemann, früher in Dortmund, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund der §§ 1565, 1566, 1568 B. G.⸗B., mit dem Antrage auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die vierte Zivil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts in Dortmund auf den 9. Dezember 1914, Vormittags 9 Uhr, Zimmer 33, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt ge⸗ macht. Dortmund, den 28. Jull 1914. Frank, Aktuar, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[43351] Oeffentliche Zustellung. Die Chefrau Bergmann Dietrich Disselhoff, Ida geborene Schumacher, in Dortmund, Schlägelstraße 60, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Leke⸗ busch in Dortmund, klagt gegen ibren Ehemann, früber in Dortmund, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund des § 1568 B. G.⸗B. mit dem Antrage auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die vierte Zivilkammer des Königlichen Landgerichts hier auf den 14. Oktober 1914, Vor⸗ mittags 9 Uhr, Zimmer 33, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. Dortmund, den 31. Juli 1914. Frank, Aktuar, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[43489] Oeffentliche Zustellung. Der Kaufmann Wilhelm Singer in Cöln⸗Lindenthal, Bachemerstraße 26, Pro⸗ zeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Priwin in Berlin, Warschauerstraße 79, klaat gegen 1) die Frau Mathilde gen. Tillv Viola, geb. Gutmann, 2) deren Ehe⸗ mann, den Kaufmann S. Viola, früher in Berlin W., Uhlandstraße 4, unter der Behauptung, daß er den Beklagten einen Provisionsvorschuß von 830 gezahlt habe, wovon sie noch nicht 30 verdient hätten, mithin den Rest verschulden, mit dem Antrag auf Verurteilung der Be⸗ klaaten zu 1 zur Zahlung von 800 nebst 5 vom Hundert Zinsen seit dem 1. Juni 1914, des Beklagten zu 2 zur Duldung der Zwangsvollstreckung in das eingebrachte Vermögen der Beklagten zu 1. Der Kläger ladet die Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 5. Kammer für Handelssachen des Königlichen Landagerichts III in Berlin auf den 23. Oktober 1914, Vor⸗ mittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zuge⸗ lassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser

Auszug der Klage bekannt gemacht. Charlottenburg, den 3. Auaust 1914.

Ziealer, Gerichtsschreiber

des Königlichen Landgerichts.

43490] Oeffentliche Zustellung.

etwaigen Inba Der Ingenieur Theodor Gaertner zu

5 2 Der Ingenieur Theodor tner 3 8 legung der Police Sn Berlin, Dresdenerstraße 47, Prozeßbhevoll⸗ vember 1914 bei un 3 Rechtsanwälte Dr. Starke,

275 ic te: müche chnat und Dr. Singer zu Berlin, Friedrichstraße 234, klagt gegen 1) die Frau Helene Stapler, früher in Char⸗ lottenburg, Muskauerstraße 19, 2) 2c., unter der Behauptung daß Kläger für die Beklaate bei einer Bauleitung Beträse verauslagt und den Restbetrag von 2184,19 Mark zu verlangen habe ferner auf Grund des Wechsels vom 10. August 1911, fällig den 41. Oktober 1911, über 1310 ℳ, mit dem Antrage 1 Ve c hurs Zäh lung von 2184,19 nebst ½ 9%, I seinc10. September 1911 und 1. nebst 6 % Zinsen seit 4. Oktober 911. Der Kläger ladet die Beklagte zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits ser die 5. Kammer für Handelssachen es Königlichen Landgaerichts III in b. auf den 9. Oktober 1914, Vor⸗ mittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Charlottenburg, den 4. Auauft 1914.

Ziealer, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[43347] Oeffentliche Zustellung.

Der Maurer Friedrich Wilhelm Hönicke und dessen Ehefrau, Emma geb. Bormann, beide in Klitzschena, Bez. Halle, Kläger, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Justizrat Dr. jur. Gause in Wittenberg, klagen gegen den Schneider Franz Heinrich Ulrich, früher in Berlin, Schmidtstr. La, jetzt unbekannten Aufent⸗ halts, unter der Behauptung, daß im Grundbuche von Klitzschena Band 1 Blatt Nr. 3 in Abteilung III für die verstorbenen Eheleute Erdmann Gärtner zund Erdmuthe Gärtner, geb. Pannier, in Klitzschena, deren Miterbe der Beklagte geworden sei, ein Kaufgeld von 150 Talern eingetragen, das aber längst gezahlt sei, eine Löschungsbewilligung von dem Be⸗ klagten jedoch nicht zu erlangen sei, mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig zu verurteilen, in die Löschung der im Grundbuche von Klitzschena Band 1. Blatt Nr. 3 in Abteilung III für die Eheleute Erdmann Gärtner und Erdmuthe Gärtner, geb. Pannier, in Klitzschena eingetragenen 150 Taler Kaufgeld in jährlichen Raten von 25 Talern aus dem Vertrage vom 17. September 1873 zu willigen und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu er⸗ klären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Königliche Amtsgericht in Wittenberg, Bez. Halle, auf den 3. Dezember 1914, Vormittags 9 ½⅞ Uhr, Zimmer Nr. 30, geladen.

Wittenberg, den 20. Juli 1914. Zöllner, Amtsgerichtssekretär, Gerichts⸗

schreiber des Königlichen Amtsgerichts.

z) Verkünfe, Verpachtungen Verdingungen ꝛ.

[43547] Bekaunntmachung. Der auf den 10. August d. Js.

festgesetzte Termin zur Verpachtung der

Domüne Bresin, Kreis Putzig, Wpr.,

wird aufgehoben.

Königliche Regierung in Danzig.

A

4) Verlosung ꝛc. von Wertpapieren.

Die Bekanntmachungen über den Verluft 'on Wertpapieren befinden sich ausschlies⸗ lich in Unterabteilung 2.

[43521] Genehmigungsurkunde.

Mit Allerhöchster Ermächtigung erteilen wir hierdurch auf Grund des § 795 des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Artikels 8 der Königlichen Verordnung zur Aus⸗ führung des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Stadt Neukölln die Genehmigung zur Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber bis zum Betrage von 31 500 000 ℳ, in Buchstaben: „Einund⸗ dreißtig Millionen fünfhunderttausend Mark“ zwecks Beschaffung der Mittel zur Regu⸗ lierung von Straßen einschließlich des Erwerbs von Straßenland, zur Ver⸗ besserung der Verkehrsverhältnisse des sogenannten oberen Ortsteils zwischen Hermannstroße und Tempelhofer Feld nach Berlin, zur Verstärkung der Anleihemittel für den Bau der Volksbade⸗ und Schwimm⸗ anstalt, zur Anlegung und Einrichtung des Jubiläums⸗Sport⸗ und Spielplatzes an der Grenzallee einschließlich des Grund⸗ erwerbs, zur Deckung der Grunderwerbs⸗ kosten für eine zur Erweiterung der Ober⸗ realschule in der Emser Straße erforder⸗ liche Parzelle, zum Erweiterungsbau für das Lyzeum am Richardplatz, zum Bau einer Pflichtfortbildungs⸗ und Handwerker⸗ schule einschließlich des Grunderwerbs, zur Erweiterung der Kanalisationswerke, Rieselfelder usw. einschließlich des Grund⸗ erwerbs und zur Erweiterung der Riesel⸗ güter durch Aus⸗ und Neubau der Wirt⸗ schaftgebäude, zum Bau einer neuen Feuermeldeanlage und zur Anschaffung neuer Löschgeräte, zur Herstellung des Körnerparks, zur Einrichtung einer Stadt⸗ gärtnerei, zur Herstellung einer Schutz⸗ anlage gegen die Sandplage auf dem Tempelhofer Felde und zur Schaffung von Grünflächen, zum Bau einer Straßen⸗ reinigungsanstaltund Feuerwache (II. Rate), zum Ausbau des Krankenhaufes Buckow, zur Deckung der Grunderwerbs⸗ und Bau⸗ kosten für ein im Stadtbezirk zu er⸗ richtendes Privatkrankenhaus (I. Rate), zum Bau einer Desinfektionsanstalt, eines Altersbeims und eines Verwaltungs⸗ gebäudes im neuen Stadtteil hinter der Ringbahn, zur Deckung der Erwerbs⸗ kosten für das zum Bau der Taub⸗ stummenanstalt bestimmte Grundstück, zur Herstellung einer Unterführung der Kaiser⸗ Friedrich⸗Straße unter der Anschlußbahn Reukölln- Niederschöneweide am Bahnhof Köllnische Heide, zur Herstellung und zum Ausbau von Hafenanlagen am Neuköllner Schiffahrtskanal, zur Erweiterung der städtischen Gaswerke und zur Erweiterung des städlischen Elektrizttätswerks.

Die Schuldverschreibungen sind nach dem anliegenden. Muster auszufertigen, mit 4 Prozent jährlich zu verzinsen und nach dem festgestellten Tilgungsplane durch An⸗ kauf oder Verlosung vom 1. April des auf die Begebung der Anleihe oder der

einzelnen. Anleiheteilbeträge folgenden Jahres ab jährlich wenig t 2

zent des Anleihekapitals unter Zuwachs der durch die fortschreitende Tilgung er⸗ sparten Zinsen zu tilgen.

Vorstehende Genehmigung wird vor⸗

behaltlich der Rechte Dritter erteilt. Für 3

die Befriedigung der Inhaber der Schuld⸗ verschrelbungen wird eine Gewährleistung seitens des Staates nicht übernommen. „Diese Genehmigung ist mit den Anlagen im Deutschen Reichs⸗ und. Königlich Preußischen Staatsanzeiger bekannt zu machen. Berlin, den 9. Juli 1914. Der Finanz⸗ Der Minister minister. des Innern. S A Im Auftrage: Heincke. Maubach. M. d. J. 1V a. 5993. Fin. Min. I. 10672. II. 10227.

4 Prozent Provinz Brandenburg Potsdam Erelhe vom Zahres 1a1. uldverschreibung Anleihe I. Buchstabe .. . Nr.. .. der Stadt Neukölln über.. Reichswährung. Ausgefertigt auf Grund der mit Aller⸗ höchster Ermächtigung erteilten Genehmi⸗ gung der Minister der Finanzen und des Innern vom. ten Juli 1914 (Deutscher Reichs⸗ und Königlich Preußi⸗ scher Staatsanzeiger vom . . ten ... 1914). In Gemäßheit des vom Bezirksausschuß des Regierungsbezirks I 8 21. Januar Gemeindebeschlusses vom 5. Februar 1914 wegen Aufnahme einer Anleihe von 31 500 000 bekennt sich der Magistrat der Stadt Neukölln namens der Stadt durch diese, für jeden Inhaber gültige Schuldver⸗ schreibung zu einer seitens des Gläu⸗ bigers unkündbaren Darlehnsschuld von . . . ℳ, welche mit 4 % jährlich zu verzinsen ist. Die ganze Schuld wird nach dem genehmigten Tilgungsvlane durch Ein⸗ lösung auszulosender Schuldverschreibungen oder durch Ankauf von Schuldverschrei⸗ bungen vom 1. April des Jahres ... ab, spätestens bis zum Schlusse getilgt. Zu diesem Zwecke wisd ein Tilgungsstock ge⸗ bildet, welchem jährlich wenigstens zwei Prozent des Anleihekapitals sowie die Zinsen von den getilgten Schuld⸗ verschreibungen zuzusühren sind. Die Aus⸗ losung geschieht im Monat .. .. jeden Jahres. Der Stadt bleibt jedoch das Recht vorbehalten, eine stärkere Tilgung eintreten zu lassen oder auch sämtliche noch im Umlauf befindlichen

E111311.3

des Jahres...

Schuldberschreibungen auf einmal zu kündigen. Die durch die verstärkte Tilgung ersparten Zinsen sind ebenfalls dem Tilgunasstocke zuzuführen. Verstärkte Tilgung und Gesamtkündigung sind bis zum 1. Oktober 1924 ausgeschlossen. „Die ausgelosten sowie die gekündigten E1““ werden unter Be⸗ zeichnung ihrer Abteilungen, Buchstaben, Nummern und Beträge sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Be⸗ kanntmachung erfolgt drei Monate vor dem Zahlungstermin im Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗ anzeiger, im Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin, in der „Berliner Börsen⸗Zeitung“ und in den mit amtlicher Publikationskraft für die Stadt Neukölln versehenen Tages⸗ zeitungen. Wird die Tilgung der Schuld durch Ankauf von Schuldverschreibungen bewirkt, so wird dies unter Angabe des Betrages der angekauften Schuldverschrei⸗ bung alsbald nach dem Ankauf in gleicher Weise bekannt gemacht. Geht eins der vorbezeichneten Blätter ein, so wird an dessen Stelle vom Magistrat mit Ge⸗ nehmigung des Königlichen Regierungs⸗ präsidenten in Potsdam ein anderes Blatt bestimmt. 1

Bis zu dem Tage, an welchem hier⸗ nach das Kavital zu entrichten ist, wird es in halbjährlichen Terminen, am .... uaund „von heute ab gerechnet, mit vier Prozent jährlich ver⸗ zinst. Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen Rückgabe der fällig gewordenen Zinsscheine bezw. dieser Schuld⸗ verschreibung bei der Stadthauptkasse in Neukölln, und zwar auch in der nach dem Eintritte des Fälligkeits⸗ termins folgenden Zeit. Mit der zur Empfangnahme des Kapitals eingereichten Schuldverschreibung sind auch die dazu ge⸗ börigen Zinsscheine der späteren Fällig⸗ keitstermine zurückzuliefern. Für die fehlenden Zinsscheine wird der Betrag vom Kapital abgezogen.

Der Anspruch aus dieser Schuldverschrei⸗ bung erlischt mit dem Ablauf von dreißig Jahren noch dem Rückzahlungstermine, wenn nicht die Schuldverschreibung vor dem Ablauf der dreißig Jahre dem Magistrat zur Einlösung vorgelegt wird. Erfolgt die Vorlegung, so verjährt der An⸗ spruch in zwei Jabren vom Ende der Vor⸗ legungeffif Zorlegung steht die gerichtliche Geltendmachung des Anspru aus der Urkunde gleich. spruchs Bei den Zinsscheinen beträgt die Vor⸗ legungsfrist vier Jahre. Sie beginnt für

Zinsscheine mit dem Schlusse des Jahres, welchem die für die Zahlung besti

(L. S.) Oberbürgermeister. Stadtrat.

eintritt. Das Aufgebot und die raftloserklärung abhanden gekommener oder vernichteter Schuldverschreibungen er⸗ folgt nach Vorschrift der 89 1004 ff. der ivilprozeßordnung. Zinsscheine können weder aufgeboten noch für kraftlos erklärt

werden. Doch wird dem bisherigen In⸗ haber von Zinsscheinen, welcher den Verlust vor dem Ablaufe der vier⸗

jährigen Vorlegungsfrist bei dem Ma⸗ gistrat anzelgt, nach Ablauf der Frist der Betrag der angemeldeten Zins⸗ scheine gegen Quittung ausgezahlt werden. Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der abhanden gekommene Schein dem Magsstrat zur Einlösung vorgelegt oder der Anspruch aus dem Scheine gerichtlich geltend ge⸗ macht worden ist, es sei denn, daß die Vorlegung oder die gerichtliche Geltend⸗ machung nach dem Ablauf der Frist er⸗ folgt ist. Der Anspruch verjährt in vier Jahren.

Mit dieser Schuldverschreibung sind halbjährliche Zinsscheine bis zum . . . .. .... ausgegeben, die ferneren Zins⸗ scheine werden für zehnjährige Zeiträume ausgegeben werden. Die Ausgabe einer neuen Reibe von Zinsscheinen erfolgt bei der Stadthauptkasse in Neukölln gegen Ablieferung des der älteren Zinsscheinreihe beigedruckten Erneuerungsscheins, sofern nicht der Inhaber der Schuldverschreibung bei dem Magistrat der Ausgabe wider⸗ sprochen hat. In diesem Falle sowie beim Verlust eines Erneuerungsscheins werden die dem Inhaber der Schuld⸗ verschreibung ausgehändigt, wenn er die Schuldverschreibung vorlegt.

Zur Sicherheit der hierdurch einge⸗ gangenen Verpflichtungen haftet die Stadt mit ihrem Vermögen und mit ihrer Steuerkraft.

Dessen zur Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer rschrift erteilt.

Neukölln, den . . . .....

Der Magistrat.

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8 Ausgefertigt: (Eigenhändige Unterschrift des Kontroll⸗ beamten.)

Provinz Regierungsbezirk Brandenburg. Potsdam. I. Reihe. Reihe 1. Zinsschein Nr. . . . . . zu der Schuldverschreibung der Stadt Neukölln, Anleihe vom Jahre 1914, Buchstabe N. über . zu vier Prozent Zinsen über ℳ. Der Inhaber dieses Zinsscheines empfängt gegen dessen Rück⸗ gabe in der Zeit ow c ab die Zinsen der vorbenannten Schuldver⸗ schreibung für das Halbjahr vonm... bei 8* seiti 2 ichneten Z. nh 7' ei den umseitig verzeichneten Zahlstellen. Neukölln, 8 besih 1 Der Magistrat.

11“] ..

8½☚ , „7. 2

(Trockenstempel des Stadtsiegels.)

Der Anspruch aus diesem Zinsschein erlischt mit dem Ablauf von vier Jahren vom Schlusse des Jahres ab, in welchem der Zinsanspruch fällig geworden ist, wenn nicht der Zinsschein vor dem Ablauf dieser Frist dem Mügiftrornh Einlösung vorgelegt wird. Erfolgt die Vorlegung, so verjährt der Anspruch innerhalb zweier Jahre nach Ablauf der Vorlegungsfrist. Der Vor⸗ legung steht die gerichtliche Geltend⸗ machans des Anspruchs aus der Urkunde gleich.

4 proz. Anleihe vom Jahre 1914.

Provinz Regierungsbezirk Brandenburg. Potsdam. Erneuerungsschein

für die Zinsscheinreihe N. ö . . zur Schuldverschreibung der Stadt Neukölln über ℳ. Buchstabe ... Nr. .. Der Inhaber dieses Scheins empfängt gegen dessen Rückgabe zu der obigen Schuldverschreibung die. . Reihe von Zinsscheinen für die Zeit vom bis nebst Erneuerungsschein bei der Stadthauptkasse in Neukölln, sofern nicht der Inhaber der Schuldver⸗ schreibung der Ausgabe bei dem Magistrat widersprochen hat. In diesem Falle sowie beim Verluste dieses Scheines werden die neuen Zinsscheine nebst Er⸗ neuerungsschein dem Inhaber der Schuld⸗ verschreibung ausgehändigt, wenn er die Schuldverschreibung vorlegt. Neukölln, den . . ... Der Magistrat.

Ebb

des Stadtsiegels.)

[35292]

Auslosung von Schuldverschrei⸗

bungen der Stadt Mainz.

Bei der heute vorgenommenen Aus⸗ losung von Schuldverschreibungen wurden folgende Stücke zur Rückzahlung zum Nennwerte am 2. Januar 1915 berufen:

I. Von dem 3 ½ % Anlehen Lit. . 8 1 Jahre 1883.

a. Nr. 31 80 97 303 364 458 565 591 768 770 878 1157 1169 12 33 über je 200 ℳ; 71. und 1384

524 1553 1629 1693 16

Nr. 09 2328