1883 / 1 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 02 Jan 1883 18:00:01 GMT) scan diff

1 I1“ 8 Termine für die Prüfungen der Vorsteher und der Lehrer für Taubstummen⸗Anstalten

im Jahre 1883.

Für die Prüfungen als Vorsteher und als Lehrer an Taubstummen⸗Anstalten im Jahre 1883 sind die Taubstummen⸗ Anstalten an nachgenannten Orten gewählt und folgende Termine anberaumt worden: 5

8 I. Die Prüfung für Vorsteher findet statt:

28 zu Berlin und beginnt am 22. August. II. Die Prüfungen für Lehrer sinden statt in der Provinz: Ostpreußen: zu Königsberg und beginnt am 14. November, Westpreußen: zu Marienburg und beginnt am 31. Oktober, Brandenburg: zu Berlin und beginnt am 22. September, Pommern: zu Stettin und beginnt am 16. März, Posen: zu Posen und beginnt am 13. November, Schlesien: zu Breslau und beginnt am 19. Oktober, Sachsen: zu Erfurt und beginnt am 18. Juni, Schleswig⸗Holstein: zu Schleswig und beginnt am 5. November, .

zu Hildesheim und beginnt am 9. April,

estfalen: zu Soest und beginnt am 25. Oktober,

essen⸗Nassau: zu Kamberg und beginnt am 28. August,

heinprovinz: zu Neuwied und beginnt am 6. November. 8 —“ EE““

Bekanntmachung.

Nach dem Statut der Louis Boissonnet⸗Stiftung für Architekten und Bau⸗Ingenieure ist für das Jahr 1883 ein Stipendium von 3000 zum Zweck einer größeren Studien⸗ reise und zwar, der vorgeschriebenen Reihenfolge gemäß, an einen Architekten zu vergeben. 1 b

Als fachwissenschaftliche Aufgabe ist das von der Archi⸗ tektur⸗Abtheilung vorgeschlagene und von dem Senat der Technischen Hochschule hierselbst festgesetzte Programm durch Se. Excellenz den Herrn Minister der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten genehmigt worden:

Der bisher theils unvollständig, theils in einer seiner Bedeutung wenig genügenden Weise publizirte Kaiserdom zu Speier soll mit den dazu gehörigen Kapellen, der Sakristei und Schatzkammer aufgemessen, gezeichnet und das gewonnene Resultat nach einer eingehenden Untersuchung sei⸗ ner aus verschiedenen Kunstepochen stammenden Bautheile in Form einer kunstgeschichtlichen Monographie veröffentlicht werden.

Mit Rücksicht auf die dabei zur Entscheidung zu bringen⸗ den Fragen: 1) Wie war die ursprüngliche Raumgliederung des Innern beschaffen und 2) wann und in welcher Weise ist die vollständige Ueberwölbung zu Stande gekommen, erscheint es unerläßlich, die vergleichende Untersuchung ad 1. auf die Klosterkirchen von Limburg an der Hardt und Hersfeld S ad 2. auf die Dome von Mainz und Worms auszudehnen, die wichtigsten konstruktiven und formalen Vergleichspunkte bei diesen Bauwerken zeichnerisch zu sammeln und in skizzenhafter Darstellung für den Holzschnitt gezeichnet im Zusammenhange mit der Baugeschichte von Speier zu behandeln. Es ist ferner nothwendig, sowohl die in Speier noch vorhandenen Zeich⸗ nungen des Architekten von Neumann des Restaurationsbaues von 1772 78, sowie alle älteren, theils bei Lokalschriftstellern mitgetheilten, theils in Topographien zerstreuten älteren Ab⸗ bilbungen des Domes zu sammeln und in entsprechender Weise der Monographie einzuverleiben.

Der Text foll eine genaue Beschreibung aller Bautheile unter Hervorhebung der wichtigsten Strukturen und Details sowie eine baugeschichtliche Darstellung, der die besten histori⸗ schen Materialien zum Grunde zu legen sind, umfassen.

An Zeichnungen werden verlangt:

a. 3 Grundrisse, in den verschiedenen Höhen genommen,

b. die 4 Facaden und

c. 3 Durchschnitte (davon ein Längenschnitt), alles dies im Maßstabe von 1:100, 3

d. 1 Facade des südlichen Querschiffs

—:50, e. 2 3 Blätter Details, alle im Maßstabe von 1:10,

f. eine in Strichmanier gezeichnete Perspektive des Innern, eine desgl. des Aeußern und eine desgl. des Innern der Krypta, 8 8 b 8 g. 2 Blätter Zusammenstellung der inneren und äußeren Systeme von Limburg und Hersfeld, Mainz, Worms und Speier im Maßstabe von 1:200.

Die Bewerber um dieses Stipendium haben an den unterzeichneten Rektor und zwar in dessen Bureau W. Schinkel⸗ platz 6 eine Beschreibung ihres Lebenslaufs und die über ihren Studiengang und eventuell über ihre praktische Beschäf⸗ tigung sprechenden Zeugnisse bis spätestens zum 31. Januar 1883 einzureichen, außerdem aber noch nachzuweisen, daß sie die zur Aufnahme monumentaler Bauwerke nothwendige Vor⸗ übung besitzen und daß sie einen wesentlichen Theil ihrer Ausbildung auf der früheren Bau⸗Akademie oder auf der Technischen Hochschule (Abtheilung für Architetktur) hierselbst erlangt haben.

Berlin, den 27. Dezember 1882.

Der Rektor der Königlichen Technischen Hochschule. Kühn.

im Maßstabe von

Justiz⸗Ministerium. Der Ober⸗Landesgerichts⸗Rath Meves

in Posen ist in Folge seiner Ernennung zum Reichsgerichts⸗Rath aus dem preußischen Justizdienst geschieden. 1

Versetzt sind: der Landgerichts⸗Rath Suffrian in Neu⸗ Ruppin an das Landgericht in Cottbus, der Amtsrichter von Livonius in Flatow an das Amtsgericht in Stuhm und

der Landrichter Vierhaus in Hannover an das Land⸗ gericht I. in Berlin.

Der Amtsrichter Pick in Opladen ist in Folge rechts⸗ kräftigen Disziplinar⸗Erkenntnisses aus dem Justizdienst ent⸗ lassen.

9 In der Liste der Rechtsanwälte sind gelöscht: der Rechts⸗ anwalt, Justiz⸗Rath Weber in Prenzlau bei dem Landgericht daselbst und der Rechtsanwalt Fensch bei dem Landgericht I. in Berlin.

In die Liste der Rechtsanwälte sind eingetragen: der Bürgermeister a. D. Grimm bei dem Amtsgericht in Sonder⸗ burg, der Gerichtsassessor Engel, der Gerichtsassessor Hoe⸗ niger und der Gerichtsassessor Lobe bei dem Landgericht I. in Berlin, der Gerichtsassessor Dr. Klasen bei dem Amts⸗ gericht in Leer, der Gerichtsassessor Begach bei dem Amts⸗

bei dem Landgericht in Frankfurt a. O. und der Gerichts⸗ assessor Soenderop bei dem Landgericht in Stargard i. P. Der Ober⸗Landesgerichts⸗Rath Nehse in Breslau, der Landgerichts⸗Präsident Arndts in Neuwied, der Amtsgerichts⸗ Rath Salomon in Breslau, der Notar Justiz⸗Rath von Gerhard in Königsberg i. Pr., der Rechtsanwalt Wierz⸗ bowski in Schroda, der Notar Herlet in Straelen und der

Rechtsanwalt Praesent in Uelzen sind gestorben. 11“ 88

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Kriegs⸗Ministerium. 8

Die Militär⸗Intendantur⸗Sekretäre Knipper vom XvV. und Tinney vom II. Armee⸗Corps sind zu Geheimen expedirenden Sekretären und Kalkulatoren im Kri

Ministerium ernannt worden.

ft, Domänen

Miinisterium für Landwirthscha und Forsten. Dem Feorstmeister Godbersen ist statt der Forstmeister⸗ stelle Stettin⸗Wollin die durch Beförderung des Forstmeisters von Dücker zum Ober⸗Forstmeister in Düsseldorf erledigte Forstmeisterstelle Stettin⸗Torgelow und dem Forstmeister Leo die durch Beförderung des Forstmeisters Küster zum Ober⸗ Forstmeister in Stralsund erledigte Forstmeisterstelle Stettin⸗ Wollin übertragen worden. Der Oberförster Wiczynski zu Carlsberg ist auf die Oberförsterstelle zu Krascheow im Regierungsbezirk Oppeln versetzt worden. * 8 Der Oberförster⸗Kandidat Asmus ist zum Oberförster ernannt und demselben die Oberförsterstelle zu Carlsberg im Regierungsbezirk Breslau verliehen worden.

8 2 Ministerium der öffentlichen Arbeiten. Der bisherige Mitarbeiter der Königlichen geologischen Landesanstalt Dr. H. Loretz ist zum Königlichen Landes⸗ Geologen mit Anweisung seines Wohnsitzes in Berlin ernannt worden.

Angekommen: Se. Excellenz der kommandirende Ge⸗ neral des IX. Armee⸗Corps, General der Infanterie und Ge⸗ neral⸗Adjutant Sr. Majestät des Kaisers und Königs, von Tresckow, von Altona.

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 2. Januar. Ihre Majestäten der Kaiser und die Kaiserin nahmen am gestrigen Neujahrstage die Gratulationen zum Jahreswechsel entgegen. Trotz des nicht gerade günstigen Wetters hatte sich schon von 9 Uhr Morgens ab vor dem Königlichen Palais ein zahl⸗ reiches festlich gestimmtes Publikum versammelt, welches all⸗ mählich immer mehr anwuche und seinen lebhaften Antheil äußerte. 8 1 Mit der Auffahrt der Mitglieder der Königlichen Familie nahm die Gratulationscour bei den Kaiserlichen Majestäten ihren Anfang. Allerhöchstdieselben empfingen zuerst um 9 ¾ Uhr die Beglückwünschungen der Kronprinzlichen Familie und der Prinzen und Prinzessinnen des Königlichen Hauses. Unmittelbar darauf begaben Sich Se. Majestät der Kaiser und König und die Höchsten Herrschaften vom Königlichen Palais aus in den Dom. Ihre Majestät die Kaiserin und Königin fuhr nach der Kapelle des Augusta⸗Hospitals, um dort dem Gottesdienst beizuwohnen. Nach der Rückkehr Ihrer Majestäten des Kaisers und der Kaiserin in das Palais wurden zunächst die Hof⸗ staaten zur Beglückwünschung empfangen, worauf nach der Paroleausgabe die militärische Gratulation folgte. Die Parole⸗ ausgabe hatte um 11 ½ Uhr im Kastanienwäldchen in Gegenwart des kommandirenden Generals, des Gouverneurs und des Kommandanten, der Generalität und Admiralität, sämmt⸗ lich im Parade⸗Anzuge mit großen Ordensbändern, und in Gegenwart aller hier anwesenden fremdherrlichen Offiziere stattgefunden. * Um 12 Uhr empfingen Se. Majestät der Kaiser die aktiven und die zur Disposition stehenden Ge⸗ nerale sowie die Obersten, welche Generalsstellungen bekleiden, und die Commandeure der Leibregimenter. Wie in früheren Jahren, so hatte auch gestern Se. Kaiserliche Hoheit der Kronprinz Sich der Generalität angeschlossen. Ebenso war mit dieser Gruppe der Vorstand der Geheimen Kriegskanzlei, Oberst Brix, erschienen, um Sr. Majestät dem Kaiser die neueste Rang⸗ und Quartierliste zu überreichen. Um 12 ½ Uhr erschienen zur Gratulation die hier an⸗ wesenden landsässigen Fürsten und ihre Gemahlinnen und um 1 Uhr unter Führung des Reichskanzlers Fürsten von Bismarck die aktiven Staats⸗Minister sowie der Präsident des Evangelischen Ober⸗Kirchenrathes. Nachmittags 1 ½ Uhr hielten sodann die Botschafter ihre feierliche Auffahrt. Das Publikum, welches trotz der nebligen Witterung bis zum Schluß der Feierlichkeit ausharrte, brachte Sr. Majestät dem Kaiser, sobald Allerhöchstderselbe am Fenster erschien, enthusiastische Huldigungen dar.

Am Sonnabend Nachmittag machten Se. Majestät der Kaiser und König eine Spazierfahrt und wohnten Abends der Vorstellung im Opernhause bei. 1

Am Sonntag empfingen Se. Majestät im Laufe des Vormittags den General⸗Lieutenant Prinzen Friedrich Wilhelm zu Hohenlohe⸗Ingelfingen, die Generale der Kavallerie Grafen von Brandenburg IJ. und II., den General der Infanterie von Tresckow, sowie Se. Königliche Hoheit den Prinzen Friedrich Leopold.

Heute nahmen Se. Majestät die Vorträge des Polizei⸗ Präsidenten und des Chefs des Militärkabinets entgegen.

Ihre Majestät die Kaiserin und Königin empfing gestern mit Sr. Majestät dem Kaiser und König die Glückwünsche der Königlichen Familie und wohnte dem Gottes⸗ dienst in der Kapelle des Augusta⸗Hospitals bei.

Später empfing Ihre Majestät einige Mitglieder des Königlichen Hofstaats und die Gemahlinnen der hier anwe⸗

gericht in Wittenberge, der Gerichtsassessor Dr. Salomon

senden landsässigen Fürsten sowie den Reichskanzler und das Staats⸗Ministerium.

Das Familiendiner fand im Königlichen Palais statt. Den und Königin haben die Königlichen Kammerherren Lüttichau und von Gortenski übernommen.

Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz begab Sich am Sonnabend früh 8. Uhr zu Wagen zur Abhaltung einer Treibjagd nach der Spandauer

Am Sonntag empfing Höchstderselbe von 12 Uhr ab den General der Infanterie z. D. von Roeder, den Fürsten Windisch⸗Grätz, den Rittmeister Grafen von Pückler vom 2. Schlesischen Husaren⸗Regiment Nr. 6 und den Chef der Admiralität, General der Infanterie von Stosch.

Ihre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin wohnten der liturgischen Andacht im Dome bei und nahmen den Thee bei Ihren Majestäten ein. Se. Kaiserliche Hoheit der Kronprinz beehrte um 8 ½ Uhr den Reichskanzler Fürsten Bismarck mit einem Besuch.

Gestern Vormittag 9 ½ Uhr begaben Sich Ihre Kaiser⸗ lichen und Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin mit Ihren Königlichen Hoheiten den Prin⸗ zessinnen Victoria, Sophie und Margarethe zur Neujahrs⸗ gratulation zu Ihren Majestäten und demnächst zum Gottes⸗ dienst nach dem Dom.

Um 12 Uhr war Se. Kaiserliche Hoheit der Kronprinz bei der Neujahrsgratulation der Generalität bei Sr. Majestät dem Kaiser und König zugegen.

Nach der Rückkehr aus dem Palais Sr. Maäjestät empfing Se. Kaiserliche Hoheit den Reichskanzler Fürsten von Bismarck und stattete demnächst Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen Karl, den Fürstinnen Bismarck und Radziwill sowie dem Feld⸗ marschall Grafen Moltke und den hier anwesenden Botschaf⸗ tern Englands, Oesterreichs, Frankreichs, Italiens und der Türkei Besuche ab.

Um 5 Uhr begaben Sich die Höchsten Herrschaften zum Familien⸗Diner zu Ihren Majestäten.

Am Abend besuchte Se. Kaiserliche Hoheit der Kronprinz die Vorstellung im Opernhause.

b

Die Bestimmung des Reichs⸗Strafgesetzbuchs, 8§.

Nr. 5, welche das Betreten von feuergefährlichen Räumen mit unverwahrtem Feuer verbietet, schließt, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, I. Strafsenats, vom 2. November v. J., nicht die Befugniß der Landespolizeibehörde zu dem Erlaß von weitergehenden Verordnungen aus, die ergänzend unter Polizeistrafe auch das Rauchen in feuergefährlichen Räumen stellen.

Mittels Allerhöchster Kabinets⸗Ordre vom 14. v. M. ist bestimmt worden, daß der Stab sowie die 1. Escadron Litthauischen Ulanen⸗Regiments Nr. 12 von Fried⸗ land a. A. nach Insterburg zu verlegen sind, und zwar ersterer zum 1. April d. J., letztere sobald in Insterburg die erforder⸗ lichen Unterkunftsräume disponibel sein werden.

MExaLi ünne 6

Im Jahre 1883 werden ausnahmsweise in der ersten Woche des Februar keine Prüfungen zum Portepee⸗ Fähnrich und Offizier stattfinden, dagegen sollen außer zu den anderweitigen regelmäßigen Zeiten bei einer hin⸗ reichenden Zahl von Anmeldungen Prüfungen auch in der letzten Woche des März und in den beiden letzten Wochen des August abgehalten werden.

Aus Anlaß der Neujahrsgratulation bei Sr. Majestät dem Kaiser sind die kommandirenden Generäle des II. resp. VII. Armee⸗Corps, General⸗Lieutenants von Dannenberg und von Witzendorff, und Se. Durchlaucht Hein⸗ rich XIII. Prinz Reuß, General⸗Major, General à la suite Sr. Majestät des Kaisers und Königs und Commandeur der 11. Kavallerie⸗Brigade, aus Stettin, Münster resp. Breslau hier angekommen.

Der Staatssekretär des Auswärtigen Amts, Staats⸗ Minister Graf von Hatzfeldt⸗Wildenburg, ist von dem ihm Allerhöchst bewilligten kurzen Urlaube zurückgekehrt und hat die Geschäfte wieder übernommen.

Der General⸗Lieutenant Freiherr von Meerscheidt⸗ Hüllessem, Commandeur der 28. Division, ist nach I4tägigem Aufenthalte hierselbst nach Karlsruhe wieder abgereist.

Als Aerzte haben sich niedergelassen die Herren: Drweski in Inowrazlaw, Dr. Weddigen in Obernkirchen, Dr. Eickhoff in Grenzhausen, Dr. Großmann in Frank⸗

furt a. M.

(W. T. B.)

Oesterreich⸗Ungarn. Pest, 1. Januar. der libe⸗

Bei der heutigen Neujahrsgratulation 1 ralen Partei des Reichstages gab der Minister⸗ Präsident Tisza nochmals seiner Hoffnung auf Er⸗ haltung des Friedens Ausdruck, indem er erklärte, er könne in dieser Beziehung nur wiederholen, was er im Abgeordnetenhause gesagt habe, daß er nämlich keinen Grund zu erblicken vermöge, welcher die auf die Erhaltung des Friedens gesetzten Hoffnungen vereiteln könnte. Die Re⸗ gierungen der österreichisch⸗ ungarischen Monarchie seien sich dessen bewußt, daß es ihre erste Pflicht sei, auf die Erhaltung des Friedens hinzuwirken. Es werde daher auch fortan, wie bisher, eine der Hauptaufgaben der liberalen Partei sein, Verbündete nicht zum Kriege, sondern zur immer besseren Wahrung des Friedens zu suchen.

2 Haag, 30. Dezember. (Köln. Ztg.) Eine persische Gesandtschaft, welche die europäischen Höfe besuchen soll, ist heute hier eingetroffen. Sie besteht aus dem Prinzen Malcom Khan, dem General Kerim und den Herren Mikayl, Ikender und Abul Kassen.

Großbritannien und Irland. London, 30. Dezem⸗ ber. (Allg. Corr.) Der neue Minister der Gemeindeverwal⸗ tung, Sir Charles Dilke sttellte sich gestern Abend seinen Wählern in dem Wahlkreise Chelsea vor und ersuchte die⸗ selben um Wiederwahl als Vertreter dieser Vorstadt im Unter⸗ hause. In seiner bei dieser Gelegenheit gehaltenen Rede skizzirte Dilke das Programm der von der Regierung beab⸗ sichtigten legislativen Reformmaßregeln für die bessere Ver⸗ waltung der Grasschaften und Gemeinden und bezeichnete

Niederlande.

insbesondere eine Vorlage über die grafschaftliche Selbst⸗

g

ammerherrendienst bei Ihrer Majestät der Kaiserimn

8 verwaltung dann die über die Gleichstellung des städtischen mit

Forst und kehrte gegen 5 Uhr Nachmittags hierher zurück. 8

Fluß Tugela grenzt,

dem ländlichen Wahlrechte, die über die angemessenere Ver⸗ theilung der parlamentarischen Sitze, und die zur Reform der Gemeindeverwaltung Londons sowie eine Vorlage zur Unter⸗ drückung von Wahlbestechungen als die wichtigsten, für welche die Aufmerksamkeit des Parlaments in der kommenden Session zunächst in Anspruch genommen werden würde. Ein ein⸗ stimmiger Vertrauensbeschluß der Versammlung verhieß Sir Charles die unbestrittene Wiederwahl, insbesondere da die konservative Partei von der Aufstellung eines Gegenkandidaten Abstand genommen.

Trotz aller Zwangsgesetze und polizeilichen Maßregeln treiben in Irland die Mondscheinbanden noch immer ihr Wesen. So wurde am Donnerstag um Mitternacht auf einer Bergstraße zwischen Tralee und 60 . patrouille von einer 40 Mann starken Mondscheinbande an⸗ gegriffen. Letztere nahm der Polizei Pferd und Wagen weg und drohte die Konstabler zu erschießen, falls sie den min⸗ desten Widerstand leisteten. Die Patrouille kehrte nach Tralce zurück, ohne eine Verhaftung vorgenommen zu haben.

Die bevorstehende Wiedereinsetzung Cetewayo's als König von Zululand wird eine Umgestaltung der Karte von Südafrika im Gefolge führen. Wie die „Times“ erfährt, ist es im Plane der englischen Regierung, Zululand in zwei Theile einzutheilen und denjenigen Theil, der an den für John Dunn und einen anderen Häuptling zu reserviren. Dahin werden sich, wie man er⸗ wartet, diejenigen Eingeborenen, welche Gegner der Herrschaft Cetewayo's sind, wenden. In keiner Abtheilung des Landes wird es Europäern gestattet sein, Farmen zu besitzen. In beiden Territorien wird ein britischer Resident fungiren, aber in Cetewayo's Königreich wird er von der englischen Regie⸗ rung besoldet werden, während er in dem anderen Terri⸗ torium aus dem Erträgniß einer den Eingeborenen aufzuer⸗ legenden Wohnungssteuer besoldet werden soll.

Aus Pretoria, der Hauptstadt von Transvaal, wurde jüngst gemeldet, daß eine Deputation von angesehenen Boeren nach England zu reisen beabsichtige, um von der britischen Regierung eine Revision der zwischen England und Transvaal nach dem jüngsten Kriege geschlossenen Konvention zu erwirken. Wie die „Times“ hört, hat das Kolonialamt die Regierung von Transvaal benachrichtigt, die englische Regierung könnte sich auf eine Revision der Konvention nicht einlassen.

31. Dezember. (W. T. B.) Eine der Admiralität aus Suez zugegangene Depesche meldet, daß von den übrigen A Beduinen, welche den Professor Palmer ermordet haben, weitere 9 gefangen genommen worden sind. Die vorliegenden Dokumente reichen aus, um gegen dieselben den Prozeß anzustrengen. 1

1. Januar. (W. T. B.) Dem Vernehmen nach wird Lord Edmond Fitzmaurice an Stelle Dilke's zum Unter⸗ Staatssekretär des Auswärtigen ernannt werden.

Frankreich. Paris, 30. Dezember. (W. T. B.) Der österreichisch⸗ungarische Botschafter hierselbst, Graf Wimpffen, ist heute plötzlich gestorben. Derselbe fuhr heute Vormittag um 10 Uhr aus, verließ gegen 11 ½ Uhr in der Avenue Marceau seinen Wagen und schoß sich hier mit einem Revol⸗ ver in die rechte Schläfe. Die Kugel kam an der linken Schläfe wieder heraus. Wie verlautet, legte Graf Wimpffen seit einigen Tagen eine große Aufregung an den Tag, in Folge von Wiüderwärtigkeiten anläßlich der Miethung und Ausstattung eines neuen Hotels, welches er im Begriff war zu beziehen.

1. Januar. (W. T. B.) Gambetta ist heute früh 5 Uhr gestorben. Noch gestern Abend verlautete, die äußere Ent⸗ zündung scheine sich zu verlieren, doch gelte die Nothwendigkeit eines operativen Einschreitens nicht für ausgeschlossen. Die Aerzte verließen erst Abends 7 Uhr Ville d'Avray, wurden aber um 9 Uhr Abends wieder dorthin berufen, weil sich der Zustand des Patienten verschlimmert hatte. Der Todeskampf währte 2Stunden. Spuller, Etienne und Dr. Fienzal waren zugegen. Der Tod erfolgte nach Aussage der Aerzte durch eine Zersetzung des Bluts und ein Gerinnen desselben im Herzen, welches Ersticken her⸗ beiführte. Heute früh wurde eine Todtenmaske angefertigt; die Leichenschau soll morgen stattfinden. Gambetta hat kein Testament hinterlassen. Die Familie wünscht, daß die Civilbeerdigung in Nizza stattfinde, während Gambetta's Freunde den Wunsch äußern, daß er in Paris beigesetzt werde. An die Papiere Gambetta's werden wegen der von ihm innegehabten hohen Aemter die Siegel gelegt. Viele Zeitungen sind heute Abend wegen des Neujahrsfestes nicht erschienen; diejenigen, welche erschienen sind, enthalten keine Betrachtungen über die Konsequenzen des Todes Gambetta's in der inneren Politik und über den Nachsolger Gambetta's auf dem politischen Gebiete. Die Blätter weisen nur darauf hin, daß der Tod Gambetta's ein großer Verlust für die Republik sei; sie loben seinen Pa⸗ triotismus, welcher auch nach Sedan, Metz und der Kapi⸗ tulation von Paris nicht verzweifelte.

Der Ministerrath beschloß in einer heute Abend statt⸗ gehabten Sitzung, daß die Beerdigung Gambetta's auf Staats⸗ kosten stattfinden soll.

1. Januar. (W. T. B.) Bei dem heutigen Empfange im Palais Elysee gab der Präsident Grévy den Prä⸗ sidenten des Senats und der Kammer gegenüber seinem leb⸗ haften Bedauern über den Tod Gambetta's Ausdruck. Bei dem Empfange des diplomatischen Corps brachte der päpstliche Nuntius als Doyen dem Präsidenten die Glückwünsche für das Wohl Frankreichs dar und bat Herrn Grévy, diese Wünsche als einen Beweis der vollsten Hoch⸗ achtung entgegenzunehmen. Der Präsident dankte für die ihm ausgesprochenen Gesinnungen und dargebrachten Wünsche.

Nachrichten aus Lyon zufolge ist die Saone stark an⸗ geschwollen und wird erwartet, daß dieselbe das Niveau vom Jahre 1856 erreichen werde. Der Maire von Lyon hat die Bewohner des Vaise⸗Stadttheils aufgefordert, Vorsichts⸗ maßregeln zu treffen.

„— 2. Januar. (W. T. B.) Wie es heißt, soll die Beisetzung der Leiche Gambetta's erst am 10. d. M. stattfinden, damit die Mitglieder der Kammern in corpore der Feier beiwohnen können. Die Zeitungen „Voltaire“ und „République française“ veröffentlichen zahlreiche aus der Pro⸗ vinz und dem Auslande eingegangene Beileidsdepeschen. Die Zahl der Personen, welche gestern Ville d'Avray besuchten, wird auf über 3000 geschätzt. Die Morgenblätter sprechen fast einstimmig ihr tiefes Bedauern über den Tod Gambetta's aus. Die Presse der royalistischen Partei sieht in dem Tode Gambetta's eine Schwächung der Republik, während die Blätter der Intransigenten darin keine Gefahr für die Re⸗

lemaine eine Polizei⸗

sondern nur den Ruin der opportunistischen Partei

n1“]

publik, erblicken.

Italien. Rom, 31. Dezember. (W. T. 2 Der König hat den italienischen Botschafter in Paris, General Menabrea, anläßlich des Todes des österreichischen Bot⸗ schafter 8 bei der französischen Republik, Grafen Wimpffen früheren österreichischen Botschafters bei der italienischen Re⸗ beauftragt, der Wittwe desselben sein Beileid auszu⸗ prechen. Die Zeitungen äußern gleichfalls ihr Bedauern über den Tod des Botschafters und zollen seinem Wirken die vollste Anerkennung. Die Regierung hat die Demission des Generalsekretärs im Auswärtigen Ministerium, Baron Blanc, angenommen. Der „Rassegna“ zufolge hat der Minister⸗ rath beschlossen, die Auslieserung der Triestiner Flücht⸗ linge Levy und Parenzani zu verweigern; dieselben sollen von italienischen Gerichten abgeurtheilt werden.

RWmmänien. Bukarest, 31. Dezember. (W. T. B.) In der heute abgehaltenen außerparlamentarischen Versamm⸗ ung wegen Berathung der Frage, betreffend die Revision der Verfassung, bemerkte der Minister⸗Präsident Bratiano, obschon sich Niemand im Prinzipe gegen die Revision aus⸗ gesprochen habe, nehme man doch eine gewisse Unentschiedenhett wahr, welche von der Befürchtung herrühre, daß von einigen Seiten bei der Revision zu weit gegangen werden dürsfte. Er schlage demnach vor, daß die außerparlamentarische Kom⸗ mission die Frage nochmals berathen und sich über das Maß der Revision einigen möge. Die Befürchtungen der Unent⸗ schiedenheit würden dann verschwinden und die Verfassung den Wünschen des Landes entsprechend revidirt werden önnen.

DBerbien. Belgrad, 30. Dezember. (W. T. B.) Die Skuptschtina nahm heute die Vorlage des allgemeinen Zolltarifs mit Akklamation an.

Mußland und Polen. St. Petersburg, 1. Ja⸗ nuar. (W. T. B.) Das „Journal de St. Pöters⸗ bourg“ meldet: Der Reichsschatz hat der Staats⸗ bank gestern 50 Millionen Rubel zurückgezahlt. Diese Rückzahlung erfolgte für das Jahr 1882 gemäß dem Ukas vom 13. Januar 1881, zur Amortisirung von 400 Millionen in Kreditbilleten, welche während des letzten Orientkrieges zeit⸗ weilig emittirt wurden.

Amerika. Washington, 30. Dezember. (W. T. B.) Der Betrag, um welchen die Staatsschuld während des Monats Dezember abgenommen hat, wird auf 13 Millionen Dollars angegeben. 1. Januar. (W. T. B.) Der Gesandte von Hawaii wurde während des heutigen Neujahrsempfanges beim Präsidenten Arthur von einer Ohnmacht befallen und verstarb kurze Zeit darauf in dem Vorzimmer, wohin derselbe gebracht worden war. 1

Afrika. Egypten. Kairo, 30. Dezember (W. T. B.) er Khedive hat heute das Budget über Einnahmen und Ausgaben pro 1883 genehmigt. Die Einnahmen für die Ver⸗ waltung der privilegirten unifizirten Schuld werden auf 4 388 000 Pfund, die Ausgaben für dieselbe werden auf 4 167 000 Pfund veranschlagt, es verbleibt sonach ein Ueber⸗ schuß von 221 000 Pfund zur Verwendung für Reduktion der Schuld. In dem Budget fuüͤr die allgemeine Landesverwaltung sind die Einnahmen auf 4 417 000 Pfund, die Ausgaben auf 4 415 000 Pfund veranschlagt. 1 Alexandrien, 30. Dezember. (W. T. B.) Der hie⸗ sigen Sanitätskommission sind keine Nachrichten über den Aus⸗ bruch der Cholera in Medina zugegangen; dieselbe hat aber eine strenge Quarantäne bei den Quellen des Moses angeordnet.

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Zeitungsstimmen.

Die „Wiesbadener Zeitung“ erörtert die Frage „Vertheuern Zölle das Leben?“ und bemerkt hierüber:

Der Verein zur Förderung des Wohles der Arbeiter, die Con⸗ cordia, hat eine statistische Aufnahme veröffentlicht, die aus mehr als 500 Orten Deutschlands die Preise der wichtigsten Lebensmittel und sonstiger Artikel des täglichen Bedarfs angiebt. Das Ergebniß dieser sorgfältigen statistischen Arbeit ist ein überraschendes und erbringt einen unwiderleglichen Beweis für die Unhaltbarkeit der freihändleri⸗ schen Behauptung, daß ein an der Landesgrenze erhobener Zoll im DetailPreise der Waare zum Ausdruck kommt. Von einer Gleich⸗ mäßigkeit der Preise an Orten gleichen wirthschaftlichen Charakters ist nach dieser Statistik ebensowenig die Rede, wie von einer Abhän⸗ gigkeit der Höhe der Preise von der Entfernung eines Ortes vom Produktionsorte oder vom Importhafen der Waare. Ein Kilo Roggenbrod wird in dem Freihafengebiet Bremen mit 16 bezahlt, der Zoll auf ein Kilo Roggenbrod beträgt 1 ₰; dieser Betrag sollte nun nach der Behauptung der Freihändler dem Preise alles außerhalb des Freihafengebietes Bremen verkauften Roggenbrodes zuwachsen. Statt dessen finden wir aber, daß im Zollinlande in einem Orte, Ostrowo, ein Kilo Roggenbrod 14 kostet, daß ferner in 8 Orten ein Kilo Roggenbrod zu 15 verkauft wird, nämlich in Osterode, Drossen, Straßburg i. d. U, Meseritz, Schrimm, Eichstädt und Grabom (Mecklenburg); endlich giebt es drei Orte, Bitterfeld, Ochtrup und Parchim, wo das Kilo Roggenbrod genau so viel kostet wie in Bremen, nämlich 16 ₰. Wo bleibt hier die angebliche Ver⸗ theuerung durch den Getreidezoll?

„Aber wir finden in der Statistik der Concordia noch stärkere Widerlegungen des freihändlerischen Irrthums von der Vertheuerung des Brodes durch den Zoll. In 108 Orten Deutschlands steht der Preis eines Kilo Roggenbrod auf 20 ₰; in 75 Orten finden wir den Preis mit 25 angegeben, in 158 Orten liegt der Preis wischen 20 und 25 ₰; diese Gruppe, in welcher ein Kilo Roggen⸗ rod zwischen 20 und 25 kostet, umfaßt demnach im Ganzen 341 Orte und wir können diesen Preis daher als mittleren für Deutsch⸗ land bezeichnen. Hamburg aber, das doch keinen Getreidezoll zahlt, weist einen Brodpreis von 30 pro Kilo auf! Selbst wenn man von diesem Preise wegen der in Hamburg erhobenen Accise 5 ab⸗ ziehen wollte, so gäbe es doch auch dann noch 372 Orte in Deutsch⸗ land, die billigere oder gleiche Brodpreise haben als das Freihafen⸗ gebiet Hamburg. Das dicht daneben liegende, ebenfalls außerhalb der Zolllinie befindliche Altona hat einen Brodpreis von 20 also einen höheren Preis als 31 andere, innerhalb des deutschen Zoll⸗ gebietes liegende Orte.

Bei Betrachtung der Tabelle über die Roggenbrodpreise kommt man in der That zum Schluß, daß keinerlei Regelmäßigkeit bei der Gestaltung der Preise festzustellen ist, und daß keinerlei Abhängigkeit von den Produktions⸗ oder Transportkosten des Getreides stattfindet. Bleiben wir nur bei den preußischen Orten stehen, wo doch keinerlei Abgaben im Inland beim Getreide⸗ und Brodverkaufe existiren, so finden wir in Bischofsburg und Wormditt einen Preis von 18 hnc Kilo Roggenbrod, in den dicht daneben liegenden Städten

illau und Stargard aber 30 ₰, in Graudenz gar 34 und

Strasburg in Westpreußen muß sein Brod überaus theuer, mit 40 bezahlen. Neben Mölln in Lauenburg, wo 30 pro Kilo Roggenbrod bezahlt werden, liegen Segeberg mit 18 ₰, Grabow in Mecklenburg mit 15 und Parchim mit 16 ₰; Straßburg i./U. weist einen Brodpreis von 15 auf, daneben aber liegt Stralsund mit 35 und Neu⸗Strelitz mit 25 ₰. Am Rhein liegen die dur h nichts zu erklärenden lokalen Heteasersch gerade so dicht bei einander, wie im Osten der Monarchie. Wir finden in Bielefeld, Bünde, Friedrichshütte, Hagen und Minden einen Preis von 30 und da- neben in Rees 17 ₰, in Geldern, Heinsberg, Hilden, Kempen und Rheindalen 19 ₰. Als auffallender Unterschied erscheint es ferner, wenn in Cöln der Preis mit 21, in Crefeld mit 25, in Bielefeld mit 30, in Dortmund mit 24 und in Iserlohn mit 20 angegeben ist. Neben Hannover mit 27 finden wir Linden bei Hannover mit 21, dagegen aber Clausthal mit 25 ₰. Dresden weist einen Preis von 21 auf, Leipzig daneben 24 ₰. Je mehr Beispiele man anführt, desto mehr sieht man die voll⸗ ständigste Unregelmäßigkeit in diesen Preisgestaltungen zu Tage treten von einer Einwirkung des Zolles auf diese nach örtlichen Verschieden⸗ heiten von den Detailhändlern normirten Preise kann gar nicht einmal die Rede sein. Von 531 untersuchten Ortspreisen standen 108 auf 20 ₰, 75 auf 25 ₰, 32 auf 30 ₰, während die dazwischen liegenden Ziffern lange nicht so viel Orte vereinigen. Ueberaus hoch sind die Brodpreise in den schlesischen Nothstandsstädten. Hier, wo die über⸗ wiegend zur ärmsten Klasse der Bevoͤlkerung gehörenden Konsumenten durch den von ihnen beanspruchten Kredit gänzlich in Abhängigkeit von den Detailhändlern und Bäckern stehen, Haben sich theuere Preise im Verhältniß zur Umgegend festgesetzt; in den oberschlesischen Noth⸗ standsstädten kostet fast ausnahmslos ein Kilo Roggenbrod 30 ₰. Wir glauben durch die aus dem reichen Material der von der Concordia veröffentlichten⸗ Statistik entnommenen Beispiele unwiderleglich dargethan zu haben, daß die Preise des nothwendigsten Lebensbedurfnisses, des Brodes, an jedem Octe nach völlig isolirten lokalen Verhältnissen von den Detailhändlern, so hoch sie es irgend vermögen, festgesetzt werden, daß aber, wenn diese nach der Kaufkraft der lokalen Bevölkerung und nach dem Machteinfluß der Detail⸗ händler normirten Preise sich einmal eingebürgert haben, dann eine 3 so geringe Abgabe wie 1 pro Kilo Roggenbrod an denselben nichts zu ändern vermag. Die „Norddeutsche Allgemeine Zeitung“ Pöt⸗ in einem „Jahresbericht über Handel, Industrie und örse“: 1 Handel und Industrie dürfen mit lebhafter Befriedigung auf das verflossene Jahr zurückblicken. Es war kein Jahr starker Erregungen und plötzlicher Ueberraschungen; unter dem Schutze der nun im dritten Jahre in Kraft gewesenen Wirthschaftspolitik, frei von poli⸗ tischer Beeinflussung, haben sich Industrie und Verkehr in ruhiger, aber fast ununterbrochen günstiger Weise entwickelt, und ein neues volles Jahr spricht in seinen Resultaten für den Segen, den die neue Wirthschaftspolitik über Deutschland gebracht hat. Deutschlands Stellung im Weltverkehr hat durch die im Laufe des Jahres in voller Ausdehnung erfolgte Eröffnung der Gotthard⸗ bahn einen bedeutsamen Schritt nach vorwärts gethm. Noch ist die neue Weltbahn zu kurze Zeit im Betriebe, um ihren Einfluß in vollem Umfange erkennen zu lassen, es ist jedoch schon nach den bis⸗ herigen Resultaten kein Zweifel mehr gestattet, daß die schwerwiegen⸗ den Opfer, welche das Deutsche Reich für die Gotthardbahn gebracht hat, sich reichlich lohnend erweisen werden. Als wichtigstes Resultat derselben ist die erlangte Selbstständigkeit des deutschen Weltverkehrs, seine Unabhängigkeit von den französischen resp. österreichischen Tarifen zu bezeichnen. 9 Der wichtigste Zweig der deutschen Industrie, der Eisen⸗ und Kohlenindustrie, darf auf durchaus günstige Erfolge zurückblicken. Nach einer vergleichenden Zusammenstellung für die ersten 10 Monate hat die Ausfuhr von Roheisen gegen den entsprechenden Zeitraum 1881 allerdings um 543 638 Doppelcentner abgenommen, dagegen hat der Export von Halb⸗ und Ganzfabrikaten um 239 453 Doppelcentner zugenommen, wobei jedoch die Ausfuhr im Veredlungsverkehr unbe⸗ rücksichtigt geblieben ist. Die gute Beschäftigung der Werke zeigt sich in der fortschreitenden Aufbesserung der Aebeiterlöhne und in der steigenden Rentabilität der durch Aktiengesellschaften betriebenen Unternehmungen. Im Verein deutscher Eisen⸗ und Stahlindustriellen, der zur Zeit 345 Werke mit gegen 240 000 Arbeitern umfaßt, wurde konstatirt, daß sich der Mehrverdienst eines Arbeiters im laufenden Jahre gegen 1879, d. h. vor Einführung der Eisenzölle, auf ca. 98 berechnen ließe. Diese Steigerung der Löhne, sowie die allgemeine Erhöhung der Produktionskosten und der Rohmaterialienpreise halten die Stei⸗ gerung der Rentabilität der Werke allerdings in bestimmten Grenzen, allein bei der alljährlich gegen Schluß des Jahres an der Börse stattfindenden Schätzung der Dividenden wurden trotzdem für die Mehrzahl der auf Aktien betriebenen Bergwerks⸗ und Maschinenbau⸗ gesellschaften gegen 1881 abermals und zum Theil wesentlich erhöhte Dividenden in Aussicht genommen. Die gleiche Voraussetzung waltet bezüglich der Eisenbahnen ob, deren eventuelles Erträgniß auf Grund der Monatsausweise berech⸗ tigterweise wesentlich höher zu taxiren ist, als für 1881. Es liegt darin der zutreffendste Beweis für das Aufblühen des Handels und der Industrie, und es müssen die erzielten Mehreinnahmen um so schwerer ins Gewicht fallen, als die Tarife für die Massenartikel, namentlich für Eisen und Kohlen, im Laufe des Jahres vielfach erheb⸗ lich reduzirt worden sind...

Amtsblatt des Reichs⸗Postamts. Nr. 79. Inhalt: Verfügungen; Vom 23. Dezember 1882. Veränderter Tarif der Ver⸗ sicherungsgebühr für Packete mit Werthangabe nach und aus Schweden. Vom 22. Dezember 1882. Annendung des Eisenbahn⸗Postgesetzes auf das ehemalige Berlin⸗Potsdam⸗Magdeburger Eisenbahnunter⸗ nehmen. Vom 24. Dezember 1882. Eröffnung der Eisenbahn⸗ strecke Homberg⸗Mörs.

Nr. 80. Inhalt: Verfügungen: Vom 27. Dezember 1882. Ermittelung des Gewichts der eisenbahnzahlungspflichtigen Post⸗ päckereien auf der Berlin⸗Stettiner und der Bergisch⸗Märkischen Eisenbahn. Vom 28. Dezember 1882. Eröffnung der Eisenbahn⸗ strecke Rybnik⸗Loslau.

Archiv für Post und Telegraphie. Nr. 24. Inhalt: Aktenstücke und Aufsätze: Die deutsche Reichspost im Jahre 1881. Ueber Jafluenzkarten und graphische Coordinatenfahrpläne. Eine Stimme aus Handelskreisen über den Weltpostverein. Die Tele⸗ graphenlinie auf der kurischen Nehrung. Das neue Postgebäude in Paris. Die Post⸗ und Telegraphenverwaltung von Niederländisch⸗ Indien. Die Bedcutung des Panama⸗Kanals für den Weltverkehr. Kleine Mittheilungen: Weitere Entwickelung der Fernsprech⸗Ein⸗ richtungen in den größeren Städten des deutschen Reichs⸗Telegraphen⸗ gegietes. Gestaltung des Verkehrswesens in Kapstadt und Neu⸗ südwales. Verkehrsverhältnisse in Kagoshima (Japan). Ueber einen bemerkenswerthen Blitzschlag. Packetpost in England. Die Aufbewahrungsfrist für Postlagersendungen im internationalen Postverkehr. Zeitschriften⸗Ueberschau.

Nr. 23. Inkhalt:

„Armee⸗ Verordnungs⸗Blatt. Dislokation des Stabes und der 1. Eskadron des Litthauischen Ulanen⸗Regiments Nr. 12. Termine für Portepeefähnrichs⸗ und Offiziers⸗Prüfungen im Jahre 1883. Extraordinäre Verpflegungs⸗ zuschüsse pro 1. Quartal 18838 Vergütungssätze für Brot und Fourage und Vergütungspreis für den aus preußischen Magazinen an Kadettenanstalten verabreichten Roggen pro I. Semester 1883. Uebernahme der Eisenbahntransportkosten für die von Offizieren bei Versetzungen außerhalb ihrer Garnison angekauften Pferde auf Mi⸗ litärfonds. Liquidirung der Vergütung für die Abänderung von Bekleidungsabzeichen.

Justiz⸗Ministerial⸗Blatt. Nr. 48. Inhalt: Allgemeine Verfügung vom 27. Dezember 1882, betreffend die Vollstreckung der

von den Justizbehörden gefaßten Defektenbeschlüsse. Allgenei e