1883 / 2 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 03 Jan 1883 18:00:01 GMT) scan diff

Prüfungstermin für

Schulvor⸗ Lehrerinnen. steherinnen. 32

Art der Lehrerinnen⸗ Breslau. Abgangsprüfung an einer Privat⸗Lehrerinnen⸗Bildungs⸗ anstalt. K Hannover. Abgangsprüfung an der städtischen Lehrerinnen⸗Bil⸗ dungsanstalt, zugleich für Externe. Danzig. Desagl. Frankfurt a. O. Kommissions⸗ prüfung. .“ Potsdam. Desgl. Danzig. Posen. 8 Cöln. Abgangsprüfung an der städtischen Lehrerinnen⸗Bil⸗

*

dungsanstalt.

Marienburg. Desgl. Bromberg. Abgangsprüfung an einer Privat⸗Lehrerinnen⸗Bil⸗ dungsanstalt.

Breslau. Desgl. 8

Berlin. Abgangsprüfung an

dem Königlichen Lehrerinnen⸗ Seminar. 8

Paderborn. Abgangsprüfung an dem Königlichen katholischen

Lehrerinnen⸗Seminar.

Liegnitz. Kommissionsprüfung.

Cassel. Abgangsprüfung an der städtischen Lehrerinnen⸗Bil⸗ dungsanstalt. 1

Königsberg i. Ostpr. Kommissions⸗ prüfung.

Cassel. .

Berlin. Kommissionsprüfung.

Stettin. Desgl.

Münstereifel. Abgangsprüfung an der städtischen katholischen Lehrerinnen⸗Bildungsanstalt.

Coblenz. Abgangsprüfung an der

evangelischen Lehrerinnen⸗Bil⸗ dungsanstalt, zugleich für evan⸗ gelische Externe.

Cöln. Abgangsprüfung an dem

städtischen Kursus zur Ausbil⸗ dung katholischer Elementar⸗

ELehrerinnen, zugleich für Externe.

Münster. Kommissionsprüfung.

Bromberg. Desgl.

Königsberg i. Ostpr.

Coblenz. 8

Bromberg.

Stift Keppel bei Hilchenbach. Kommissionsprüfung.

Montabaur. Desgl.

Berlin. Abgangsprüfung bei der Luisen⸗Stiftung.

Wiesbaden. Abgangsprüfung an der städtischen Lehrerinnen⸗Bil⸗ dungsanstalt. 8

Cöslin. Kommissionsprüfung.

Wiesbaden. 8

Graudenz. Abgangsprüfung an der städtischen Lehrerinnen⸗Bil⸗

dungsanstalt.

Berlin. 3

Tilsit. Abgangsprüfung an einer Privat⸗Lehrerinnen⸗Bildungs⸗ anstalt. 8

Neuwied. Abgangsprüfung an der städtischen evangelischen Lehrerinnen⸗Bildungsanstalt.

Augustenburg. Abgangsprüfung

an dem Königlichen evangelischen Lehrerinnen⸗Seminar.

Eisleben. Kommissionsprüfung.

Breslau. Desgl. 8

Gnadau. Abgangsprüfung an der Lehrerinnen⸗Bildungsanstalt der evang. Brüdergemeinde.

Droyßig. Abgangsprüfung an dem Königlichen evangelischen Lehrerinnen⸗Seminar und an

dem Königlichen evangelischen Gouvernanten⸗Institut.

Düsseldorf. Abgangsprüfung an der Luisenschule, zugleich für Externe. 1

Münster. Abgangsprüfung an dem Königlichen katholischen Lehrerinnen⸗Seminar. Düsseldorf. Elberfeld. Abgangsprüfung an der städtischen evangelischen Lehrerinnen⸗Bildungsanstalt. Aachen. Abgangsprüfung bei der Lehrerinnen⸗Bildungsanstalt an St. Leonard.

Thorn. Abgangsprüfung an der städtischen Lehrerinnen⸗Bil⸗ dungsanstalt.

Halle. Abgangsprüfung an der Privat⸗Lehrerinnen⸗Bildungs⸗ anstalt bei den Francke'schen Stiftungen. 8

Hannover. Kommissionsprüfung. Schleswig. Desgl.

Frankfurt a. M. Abgangsprüfung an der städtischen Lehrerinnen⸗ Bildungsanstalt.

Posen. Abgangsprüfung an dem Königlichen Lehrerinnen⸗ Seminar. 3 1

Königsberg i. Ostpr. Kommissions⸗ prüfung.

Elbing. Desgl.

Bromberg. Abgangsprüfung an einer Privat⸗Lehrerinnen⸗Bil⸗ dungsanstalt.

Erfurt. Kommissionsprüfung. Elbing.

Berent. Abgangsprüfung an der katholischen Lehrerinnen⸗Bil⸗ dungsanstalt bei dem Marien⸗ stifte.

Danzig. Abgangsprüfung an einer Privat⸗Lehrerinnen⸗Bildungs⸗ anstalt.

Berlin. Abgangsprüfung an der Lufsen⸗Stiftung.

Breslau. Abgangsprüfung an einer Privat⸗Lehrerinnen⸗Bil⸗ dungsanstalt. 8

Düsseldorf...

Eisleben... Elberfeld

Prüfungstermin für

8

Lehrerinnen. 1.“

chulvor⸗ eerinnen.

Art der Lehrerinnen⸗ Ort. Prüfung.

Frankfurt a. O. Kommissions⸗ prüfung.

—N i. Ostpr.

Breslau. Abgangsprüfung an einer Privat⸗ ,— ⸗„Bildungs⸗ anstalt. 8 1

Coblenz. Kommissionsprüfung für katholische Bewerberinnen.

Oppeln. Kommissionsprüfung.

Marienwerder. Desgll.

Berlin. Desgl.

Coblenz.

Marienwerder.

Münster. Kommissionsprüfung.

Bromberg. Desgl.

Stettin. Desgl.

Stift Keppel bei Hilchenbach. Dsgl.

Bromberg. 1

Stralsund. Kommissionsprüfung.

Berlin.

2) Alphabetische Uebersicht.

Lehrerinnen. stehe

Augustenburg. Berent

Berlin

Breslau..

Bromberg ...

.. in der ersten

Frankfurt a. O.

Frankfurt a. M. Gnadau.. Graudenz...

Halberstadt.. Halle 13““;

Keppel, Stift 16. April 16. April (bei Heilchenbach) 18. Okt. . 6. April 12. April

Koblenz...

Königsberg 1Oüpß 2

Köslin Liegnitz ... Marienburg.

Marienwerder. Montabaur. Münster...

Münstereifel..

*

Prüfungstermin für Schulvor⸗ rinnen.

.März 10. April 13.

. März

2

4

.August

7. Mai

.Septbr.

. März

.April 3. Mai

.April

.Septbr. Sübr

März

.März

Juni

Septbr.

Septbr. vep

.Sept.

2. Nov.

5. Juni

April Kommissionsprüfung.

Art der Lehrerinnen⸗ Prüfung.

Abgangsprüfung bei der Lehre⸗ rinnen⸗Bildungsanstalt an St. Leonard.

Abgangsprüfung am Königlichen evangelischen Lehrerinnen⸗ Seminar.

Abgangsprüfung an der katho⸗ lischen Lehrerinnen⸗Bildungs⸗ anstalt bei dem Marienstifte.

Abgangsprüfung am Königlichen Lehrerinnen⸗Seminar.

Kommissionsprüfung.

Abgangsprüfung an der Luisen⸗ Stiftung.

desgl.

Kommissionsprüfung.

Abgangsprüfung an einer Privat⸗Lehrerinnen⸗Bildungs⸗

aanstalt. 8

desgl. 8

Kommissionsprüfung.

Abgangsprüfung an einer

Privat⸗Lehrerinnen⸗Bildungs⸗

anstalt. 8

Abgangsprüfung an einer Privat⸗Lehrerinnen⸗Bildungs⸗ anstalt.

Oktbr. 19. Oktbr. Kommissionsprüfung.

ülfte des mnats Juli

.Septbr.

15. März Abgangsprüfung an der städti⸗

schen Lehrerinnen⸗Bildungs⸗ anstalt, zugleich für Externe. Abgangsprüfung an einer Privat⸗Lehrerinnen⸗Bildungs⸗ anstalt. Abgangsprüfung an dem König⸗ lichen Lehrerinnen⸗Seminar und dem Königlichen Gouver⸗ nanten⸗Institut (evangelisch).

28. Juli 9, August Abgangsprüfung an der Luisen⸗

Sept. 20. Sept. Sept. 19. Sept.

. Juni

August

März

.Septbr.

.Sept. 12. Sept.

. Juni

März 6. März

. Sept.

3. Sept. 30. März

1

1

1.

. 29. . 16. M

8. 8. 9.

Okt.

März

ärz

Okt.

April

6. August

5 5

.Okt.

.April

5. Juni

1.

schule, zugleich für Externe.

Kommissionsprüfung. lbgangsprüfung an der städti⸗ schen evangelischen Lehrerinnen⸗ Bildungsanstalt. Kommissionsprüfung.

desgl.

desgl.

Abgangsprüfung an der städti⸗ schen Lehrerinnen⸗Bildungs⸗ anstalt.

Abgangsprüfung an der Lehre⸗ rinnen⸗Bildungsanstalt der

evcangelischen Brüdergemeinde.

Abganzsprüfung an der städti⸗

sschen Lehrerinnen⸗Bildungs⸗

anstalt.

Kommissionsprüfung.

Abgangsprüfung an der Privat⸗ Lehrerinnen⸗Bildungsanstalt bei den Francke'schen Stif⸗ tungen.

12. März Abgangsprüfung an der städti⸗

3. Sept. 4. April

18. Okt.

9. Okt.

.April 11. April

Sept. 26. Sept. .April 24. April

13. Okt. April 20. April 9. April

schen Lehrerinnen⸗Bildungs⸗ anstalt, zugleich für Externe.

Kommissionsprüfung.

Abgangsprüfung an der städti⸗ schen Lehrerinnen⸗Bildungs⸗ anstalt.

Kommissionsprüfung.

desgl.

Abgangsprüfung an der evan⸗ gelischen Lehrerinnen⸗Bil⸗ dungsanstalt, zugleich für Externe.

Kommissionsprüfung für katho⸗ lische Bewerberinnen.

Abgangsprüfung an der städti⸗ chen Lehrerinnen⸗Bildungs⸗ anstalt.

Abgangsprüfung an dem städti⸗ schen Kursus zur Ausbildung katholischer Elementarlehre⸗ rinnen, zugleich für Externe.

Kommissionsprüfung. 8—

desgl.

desgl.

Abgangsprüfung an der städti⸗ schen Lehrerinnen⸗Bildungs⸗ anstalt.

Kommissionsprüfung.

desgl.

desgl.

Abgangsprüfung an dem König⸗ lichen katholischen Lehrerinnen⸗ Seminar. Kommissionsprüfung.

Abgangsprüfung an der städti⸗ schen katholischen Lehrerinnen⸗

Billdungsanstalt. 1

ärz

Prüfungstermin für vne der Lehrerinnen⸗ Lehrerinnen. rübder, Prüfung.

Neuwied 4. Mai Abgangsprüfung an der städti⸗ schen evangelischen Lehre⸗ rinnen⸗Bildungsanstalt.

Kommissionsprüfung.

Abgangsprüfung an dem König⸗

lichen katholischen Lehrerinnen⸗

1“ Seminar.

15. März Abgangsprüfung an dem König⸗

lichen Lehrerinnen⸗Seminar.

13. Sept. desgl. 8

Kommissionsprüfung. b

19. März Abgangsprüfung an dem König⸗

lichen katholischen Lehrerinnen⸗ Seminar, zugleich für Externe. 88 Kommissionsprüfung. 8. Sept. desgl. für Volksschul⸗Lehre⸗ rinnen. 8

desgl. 5. April Kommissionsprüfung. 18. Okt. desgl. 30. Okt. desgl. 2 . Abgangsprüfung an der städti⸗ 8 11“ schen Lehrerinnen⸗Bildungs⸗ 1 anstalt. . Abgangsprüfung an einer Privat⸗ Lehr⸗Bildungsanstalt. . April 25. April Abgangsprüfung an der städti⸗ schen Lehrerinnen⸗Bildungs⸗ anstalt. Abgangsprüfung an dem König⸗ lichen katholischen Lehrerinnen⸗ Seaminar, zugleich für Externe.

. Okt. .März

Oppell.. 2. Okt.

Paderborn... März Sept.

März .März

Potsdam. Saarburg... Schleswig. Stendal... Stettin..

Stralsund... Thorn..

Tilsit.. Wiesbaden

Fanten

Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten.

Den Domänenpächtern Lüder zu Mannhagen, Krettow zu Gersdin und Dähn zu Güttin, im Regierungsbezirk Stralsund, ist der Charakter Königlicher Ober⸗Amtmann bei⸗ gelegt worden.

Nichtamtliches. 1 Deutsches Reich.

8 8

Preußen. Berlin, 3. Januar. Se. Majestät der

Kaiser und König hörten heute den Vortrag des Chefs

des Civil⸗Kabinets, Wirklichen Geheimen Raths von Wilmowski,

nahmen militärische Meldungen entgegen und empfingen den

zur Botschaft in Wien kommandirten Oberst⸗Lieutenant und Flügel⸗Adjutanten Grafen Wedel.

Im Königlichen Palais findet heute ein größeres Diner statt.

Ihre Kaiserliche und Königliche Hoheit die Kronprinzessin empfing gestern Nachmittag von 5 Uhr ab den Prinzen Windisch⸗Grätz, den japanischen Gesandten Siüzo Aoki und darauf den Professor Dr. von Bergmann.

Der französische Botschafter und dessen Ge⸗ mahlin werden, wie aus der bereits veröffentlichten amtlichen Ansage hervorgeht, nunmehr die zum Allerhöchsten Hofe ge⸗ hörigen oder daselbst vorgestellten Herren und Damen empfan⸗ gen. Dieser Empfang wird am Montag, den 8, und am Dienstag, den 9. d. M., jedesmal Abends von 9—11 Uhr, stattfinden. G

Der Anzug ist für die Damen in ausgeschnittenen Klei⸗ dern, für die Herren vom Militär in kleiner Uniform, für die Herren vom Civil in Frack mit Ordensband über

der Weste.

Am Neujahrsmorgen verstarb zu Oldenburg im fast vollendeten 70. Lebenjahre der Königlich preußische Gesandte, General⸗Lieutenant à la suite der Armee, Prinz Gustav zu Ysenburg und Büdingen. Prinz YNsenburg, geboren am 17. Februar 1813, trat im Januar 1831 beim jetzigen 1. Garde⸗Dragoner⸗Regiment ein, wurde im Jahre 1837 der damaligen Bundestags⸗Gesandtschaft in Frankfurt a. M. attachirt und fungirte später als persönlicher Adjutant bei Sr. Königlichen Hoheit dem Hochseligen Prinzen Friedrich von Preußen. Im Jahre 1849 wurde er der Gesandtschaft in Hannover beigegeben und unterm 22. Januar 1851 als Legations⸗Sekretär angestellt. Nach kurzer Thätig⸗ keit bei der Gesandtschaft in München kehrte er im März 1852 wiederum nach Hannover zurück und wurde durch Allerhöchste Ordre vom 28. November 1859 zum Gesandten daselbst er⸗ nannt und zugleich bei den Höfen von Oldenburg und Braunschweig accreditirt. Nachdem er im Juni 1866 die ihm als Gesandter in Hannover gestellte schwierige Aufgabe mit Takt und Festigkeit erfüllt hatte, wurde in Folge der politi⸗ schen Ereignisse der Amtssitz der Gesandtschaft nach Olden⸗ burg verlegt, woselbst Prinz Ysenburg bis zu seinem Tode fungirt hat.

Auch nach seiner Anstellung im diplomatischen Dienste verblieb derselbe im Verbande der Königlichen Armee und wurde, nachdem er im Jahre 1865 mit dem Charakter als General⸗Major zu den Offizieren à la suite der Armee ver⸗ setzt war, bei der Feier der goldenen Hochzeit Seiner Majestät des Kaisers und Königs mit dem Charakter als General⸗ Lieutenant begnadigt. 3

Prinz Nsenburg hat sich während seiner nahezu 35 jährigen diplomatischen Laufbahn als ein Beamter von unermüdlicher Pflichttreue und Hingebung bewährt und mannigfache Zeichen Allerhöchster Huld und Anerkennung erhalten. Außer dem Eisernen Kreuze und dem Johanniter⸗Orden befand derselbe sich seit dem Ordensfeste 1878 im Besitze des Rothen Adler⸗Ordens 1. Klasse mit Eichenlaub und erhielt bei der Feier seines 50 jährigen Dienstjubiläums am 25. Januar 1881 den Kronen⸗Orden erster Klasse mit dem Emaillebande des Rothen Adler⸗Ordens mit Eichenlaub verliehen.

König und Vaterland verlieren in dem Verstorbenen einen unter schwierigen Verhältnissen erprobten treuen Diener, dem ein ehrendes Andenken stets bewahrt bleiben wird.

Hinsichtlich der Vollstreckung der von den Justizbehörden gefaßten Defektenbeschlüsse haben der Justiz⸗ und der Finanz⸗Minister unterm 27. Dezember v. J. bestimmt:

8 1) Die Anordnung und Leitung des Zwangsverfahrens erfolgt durch diejenige Behörde, welche den Defektenbeschluß abgefaßt hat. Die Provinzial⸗Aufsichtsbehörde kann jedoch auch in dem Falle, wenn der Defektenbeschluß nicht von ihr selbst abgefaßt worden ist, die Funktionen der Vollstreckungsbehörde übernehmen. nisg Insoweit es sich um einen Defekt an öffentlichem Ver⸗ mögen handelt, hat die Vollstreckäungsbehörde die zuständige Verwaltungsbehörde um Insollstellung des Defekts zu ersuchen. Defekte dieser Art werden, soweit dieselben Einnahmen an Gerichtskosten oder Geldstrafen, welche bei der Verwaltung der indirekten Steuern definitiv zu verrechnen sind, betreffen, von dem Hauptsteueramt bei den bezeichneten Einnahmen, im Uebrigen von der Regierungs⸗(Bezirks⸗) Hauptkasse bei den unbestimmten Einnahmen der Justizverwaltung in Soll gestellt. Ausgenommen

iervon sind die Defekte, welche an einem zur Bezahlung von

eugengebühren ꝛc. bestimmten eisernen Vorschusse des Ge⸗ richtsschreibers sich ergeben. Defektirte Beträge dieser Art werden von der Regierungs⸗ (Bezirks⸗) Hauptkasse bei den unbestimmten Einnahmen Kap. 27 Tit. 14 ihres Hauptetats in Soll gestellt und zugleich bei den unvorhergesehenen und vermischten Ausgaben, Kap. 58 Tit. 17 des Etats, verausgabt.

Etwaige Verzugszinsen werden in denjenigen Rechnungen, in welchen die bezüglichen Defektenbeträge zum Soll gestellt sind, vorschriftsmäßig verrechnet, dagegen eingezogene Kosten des Defektenverfahrens bei den sonstigen Einnahmen der Justizverwaltung nachgewiesen. 3

3) Die Zwangsvollstreckung erfolgt unter entsprechender Anwendung der Vorschriften der Verordnung vom 7. Sep⸗ tember 1879 (Gesetz⸗Samml. S. 591).

Die Verrichtungen des Vollziehungsbeamten werden durch einen von der Vollstreckungsbehörde zu beauftragenden Ge⸗ richtsvollzieher wahrgenommen. Derselbe hat nach den für 85 Zwangsvollstreckungen bestehenden Vorschriften zu verfahren. 1

fognr den defektirten Geldern sind zugleich die in dem Verfahren entstandenen baaren Auslagen und der Betrag des Ausfertigungsstempels für den Defektenbeschluß, sowie die tarifmäßigen Gebühren des Gerichtsvollziehers zur Beitreibung zu bringen.

Die dem Gerichtsvollzieher aus der Staatskasse zu ge⸗ währende Entschädigung bestimmt sich nach den Vorschriften der §8. 24, 25 der Gerichtsvollzieherordnung vom 14. Juli 1879. Die durch den Gerichtsvollzieher eingezogenen Gebühren fließen zur Staatskasse. 1b

4) In dem Auftrage an den Gerichtsvollzieher ist der

zum Empfang der beigetriebenen Gelder Berechtigte zu be⸗ eichnen. 1 Wenn die beizutreibenden Gelder mehreren Berechtigten zukommen und durch die Vollstreckung nicht zum vollen Be⸗ trage gedeckt werden, so hat der Gerichtsvollzieher den einge⸗ zogenen Theilbetrag bei dem Amtsgericht in vorläufige Ver⸗ wahrung zu geben, sofern nicht in dem Auftrage für jenen Fall die Hinterlegung von der Vollstreckungsbehörde ange⸗ ordnet ist.

5) In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, welche aus der Vollstreckung der Defektenbeschlüsse hervorgehen, erfolgt die Vertretung des Fiskus durch die Bezirksregierungen, in der Provinz Hannover durch die Finanzdirektion.

6) Insoweit sich der Defekt als uneinziehbar ergiebt, ist wegen der Niederschlagung desselben an den Justiz⸗Minister zu berichten.

Die Cession einer Hypothekenforderung ohne Uebergabe der Hypothekenurkunde an den Cessionar ist nach einem Urtheil des Reichsgerichts, IV. Civilsenats, vom 20. November v. J., insofern eine mangel⸗ hafte, als sie durch eine spätere Cession derselben Hypothek an eine andere gutgläubige Person unter Uebergabe der Hypothekenurkunde in Bezug auf das belastete Grundstück illusorisch gemacht werden kann.

Der an hiesigen Allerhöchsten Hofe beglaubigte König⸗ lich bayerische Gesandte, Graf von Lerchenfeld⸗Köfe⸗ ring, ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die Geschäfte der Gesandtschaft wieder übernommen.

S. M. Kbt. „Iltis“, 4 Geschütze, Kmdt. Korv. Kpt. Klausa, ist am 19. November 1882 in Shanghai eingetroffen.

Das „Marine⸗Ver.⸗Bl.“ veröffentlicht folgende Nach⸗ richten über Schiffsbewegungen (das Datum vor dem Orte bedeutet Ankunst daselbst, nach dem Orte Abgang von dort). S. M. Knbt. „Albatroß“ 15./10. Punta⸗Arenas 7./11. 2./11. Montevideo. (Poststation: Montevideo [UruguaylJl.) S. M. S. „Carola“ 13./9. Apia. Letzte Nachricht von dort 26./9. Beabsichtigte in der zweiten Hälfte November nach Sidney zu gehen. (Poststation: Sidney [Australien]).) S. M. Knbt. „Cyclop“ 14./10. Alexandrien. Letzte Nachricht von dort 15./12. (Poststation: Alexandrien [Egypten].) S. M. S. „Eli⸗ sabeth“ 7./10. Außenrhede von Wusung 25./10. 31./10. Amoy 12./11. 13./11. Swatow. Befand sich nach tele⸗ graphischer Meldung am 25./11. in Hongkong. (Poststation: Hongkong.) S. M. S. „Gneisenau“ 10./12. Car⸗ thagena 12./12. 12./12. Gibraltar 13./12. 19./12. Plymouth in der Nacht zum 20./12. 24,/12. Kiel. (Post⸗ station: Kiel.) S. M. Knbt. „Hyäne“ 24./8. Valparaiso 26./8. (Poststation: Sidney [Australien]) S. M. Knbt. „Iltis“ 23./10. Amoy 25./10. nach den Pescadores. 29./10. 8g; 31./10. nach Shanghai. (Poststation: Hongkong.) S. M. S. „Leipzig“ 22./11. Madeira 25./11. 29,/12. Montevideo. Beabsichtigt am 3./1. 83 die Reise fortzusetzen. (Poststation: bis 11./1. 83 Valparaiso [Chili], vom 12./1. 83 ab Callao [Peru]l) S. M. Av. „Loreley“ 28./11. Kon⸗ stantinopel. Letzte Nachricht von dort 22./12. (Poststation: Konstantinopel) S. M. S. „Moltke“ 20./10. Valparaiso. Letzte Nachricht von dort 7./11. (Poststation: Panama.) S. M. S. „Nymphe“ 8./12. Syracus 11./12. 12./12. Messina 18./12. 22./12. Palermo. Beabsichtigte gegen Anfang Januar nach Malta zurückzukehren. (Poststation: Malta.) S. M. S. „Olga“ 3/12. Barbados 4./12. 7./12. St. Thomas. Beabsich⸗

V 88 am 13./12. nach Dominica (Prinz Ruperts⸗Bay) zu gehen.

(Poststation: St. Thomas [Westindien].) S. M. S. „Stosch“ 27./10. YNokohama. Beabsichtigte am 13./11. nach Kobe zu gehen. (Poststation: Hongkong.) S. M. Knbt.

„Wolf“ 28./8. Chefoo 16./10. 18./10. Port Arthur 20./10.

26./10. Nieuchwang. Trifft am 15./11. behufs Ueber⸗ winterung in Tientsin ein. (Poststation: Hongkong.)

„Mecklenburg. Schwerin, 1. —7 (Meckl. Anz.) Die letzten Bulletins über das Befinden des Erbgroß herzogs lauten:

31. Dezember, Abends 7 Uhr. Se. Königliche Hoheit der Erb⸗ großherzog hatte in der letztverflossenen Nacht zwei heftige Husten⸗ anfälle und war nicht frei von Fieber. Indessen bezeichnet diese Störung im Befinden keinen Rückschritt im Entwicklungsgang der Krankheit, indem der Tag recht günstig und ohne Fieber verlief und der Hohe Patient die Nachmittagsstunden wiederum bei leidlichem Wohlbefinden außer Bett zubringen konnte.

1. Januar, Abends 7 Uhr. Auch die letzten 24 Stunden ver⸗ liefen für Se. Königliche Hoheit den Erbgroßherzog verhältnißmäßig günstig. Der Hohe Kranke blieb ganz fieberfrei, der Husten zeigte 4.2 mäßige Intensität, und das allgemeine Befinden war be⸗ riedigend.

1e

Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 2. Januar. (W. T. B.) Neuestens eingelangte authentische Berichte stellen außer allen Zweisel, daß der Botschafter Graf Wimpffen in voller plötzlicher Geistesstörung Hand an sich gelegt hat, und auch die wenigen Zeilen, welche er in aufgefundenen Briefen hinter⸗ lassen hat, geben den vollgültigen Beweis, daß eine den Ver⸗ ewigten seit mehreren Tagen beherrschende hochgradige ner⸗ vöse Aufregung sich unter dem Drucke einer fixen Idee zum vollen Wahnsinn gesteigert hat. Alle in Umlauf gebrachten Gerüchte über andere veranlassende Ursachen der unglücklichen That erscheinen demnach vollkommen unbegründet, die Ver⸗ mögensverhältnisse des Verstorbenen sind vollkommen geordnet.

Großbritannien und Irland. London, 1. Januar. (Allg. Corr.) Fast alle englischen nen bringen, wie üblich beim Jahreswechsel, lange Rückblicke über die Er⸗ eignisse des abgelaufenen Jahres. Das Resumé derselben ist, daß, obgleich das letzte Jahr viele Enttäuschungen aufzuweisen habe, es im Ganzen das englische Volk in einer, einer voll⸗ kommenen Befriedigung näher kommenden Stimmung in das neue Jahr eintreten lasse, als dies an manchen vorhergehen⸗ den Neujahrstagen der Fall gewesen ist. Der Jahres⸗ abschluß verzeichne einen besseren Aufschwung der Ge⸗ schäfte; das parlamentarische Geschäftsverfahren sei refor⸗ mirt worden; es befänden sich in nicht länger unverurtheilte Verdächtige im Kilmainhamgefängnisse, und die Befürchtungen hinsichtlich des Ausbruchs eines europäi⸗ schen Krieges, Egyptens wegen, seien so zu sagen gründlich geschwunden. Das Ministerium sei rekonstruirt, und der Wahlsieg der Liberalen in Liverpool sowie die unbeanstan⸗ dete Wiederwahl Sir Charles Dilke's im Wahlkreise Chelsea zeigten ein allgemeines Gefühl der Befriedigung über die Fortdauer der Gladstone'schen Regierungsverwaltung und den Gang der politischen Ereignisse. Kurzum, England sieht der Zukunft mit hoffnungsvollem Vertrauen und ungetrübter Sicherheit entgegen.

Mit dem heutigen Tage treten sechs neue Parla⸗ mentsakte der letzten Session in gesetzliche Kraft, darunter die zur Beschützung der Eigenthumsrechte verheiratheter Frauen.

Großbritanniens Staatseinkünfte in dem am 31. v. M. beendeten dritten Quartal des laufenden Fiskal⸗ jahres betrugen 20 998 148 Pfd. Sterl. gegen 20 919 560 Pfd. Sterl. in dem entsprechenden Quartal des vorhergehenden Jahres, was eine Zunahme von 78 588 Pfd. Sterl. darstellt. Die Zölle lieferten in dem abgelaufenen Quartale einen Mehrertrag von 110 000 Pfd. Sterl., die Vermögens⸗ und Einkommensteuer einen solchen von 197 000 Pfd. Sterl., wäh⸗ rend die Post 90 000 Pfd. Sterl. und der Telegraphendienst 30 000 Pfd. Sterl. mehr abwarfen als in dem entsprechenden Zeitraum des vorhergehenden Jahres. Aecise, Stempelgefälle, die Bodensteuer und verschiedene andere Einnahmequellen figuriren dagegen mit einer mehr oder minder erheblichen Ab⸗ nahme. Für die verflossenen neun Monate des laufenden Fiskaljahres betrugen die Einnahmen 59 335 631 Pfd. Sterl. gegen 58 813 055 Pfd. Sterl. in dem entsprechenden Zeitraum des vorhergehenden Jahres, was eine Zunahme von 522 576 Pfd. Sterl. ausmacht.

2. Januar. (W. T. B.) Die „amtliche Gazette“ veröffentlicht den Auslieferungsvertrag mit San Sal⸗ vador sowie die Ernennung einer Königlichen Kommis sion zur Untersuchung der Gefängnißzustände in Irland.

Dublin, 2. Januar. (W. T. B.) In dem Prozeß gegen Delanay, welcher wegen Mordversuchs gegen den Richter Lawson vor die Assisen verwiesen worden war, hat der Gerichtshof dahin entschieden, daß die Anklage wegen ver⸗ suchten Mordes nicht durch Beweise erhärtet sei. Die Regie⸗ rung wird Delanay nunmehr morgen unter der Anklage der Verschwörung zum Morde vor Gericht stellen.

Frankreich. Paris, 2. Januar. (W. T. B.) Die heute stattgehabte Leichenschau hat ergeben, daß Gam⸗ betta an einer Entzündung des Dickdarms und Dünn⸗ darms und Vereiterung der umgebenden Gewebe gestorben ist. Eine chirurgische Operation wäre nicht am Platze und gefährlich gewesen. Außerhalb der Eingeweide wurde keine weitere Verletzung konstatirt. Der Leichnam Gambetta's wird einbalsamirt und morgen nach Paris gebracht. Man glaubt, daß die Beisetzungsfeierlichkeiten am 10. d. in Paris statt⸗ finden werden.

2. Januar, Abends. (W. T. B.) Der Leichnam Gambetta's soll morgen Abend nach dem Palais Bourbon übergeführt werden. Die Regierung hat nunmehr bestimmt, daß das Leichenbegängniß, welches auf Freitag Mittag fest⸗ gesetzt ist, auf Staatskosten in feierlichster Weise stattfinden soll. Der Leichnam wird aus dem Palais Bourbon nach dem Pere⸗la⸗Chaise gebracht werden. Die ganze Garnison von Paris soll die Leichenparade stellen. Die Zeitungen der legitimistischen Partei sind der Ansicht, daß die Republik mit Gambetta dahin sei, da jetzt keine Gewalt mehr zum Widerstande gegen eine Invasion der revolutionären Elemente existire. Die republikanischen Organe erklären: der Verlust sei zwar ein großer, doch sei die Existenz der Republik nicht an das Leben irgend eines einzelnen Mannes geknüpft; sie ermahnen die Republikaner zu einträchtigem Zusammenhalten. Das „Journal des Débats“ führt aus: man werde Gambetta viel verzeihen, weil er Frankreich so sehr liebte; das Blatt glaubt, daß die Erfahrung schließlich seine überströmende Natur gemäßigt und ihn zu einem wahren Staatsmann ge⸗ macht haben würde.

Wie die „République francaise“ meldet, erfolgte der Tod Gambetta's am 31. Dezember Nachts, 5 Minuten vor 12 Uhr.

1“

Belgrad, 2. Januar. (W. T. B.) Die Skupschtina nahm den von mehreren Abgeordneten eingebrach⸗ ten Antrag auf Kreirung eines Handels⸗Ministe⸗ riums an.

Bulgarien. Aus Sofia, 21. Dezember, wird der „Polit. Corresp.“ geschrieben: Vierzehn zu Deputirten der Nationalversammlung gewählte Musel⸗ männer sind bei dem Minister⸗Präsidenten General Sobo⸗ leff erschienen, um ihm ihre ergebenen Gesinnungen und Treue für den Fürsten Alexander auszudrücken. Der General empfing sie in Gegenwart des Kriegs⸗Ministers, des Chefs des Dragoner⸗Corps und des Leiters der Präsidentschaft des Staatsrathes. Die mohammedanischen Vertreter besprachen mit dem Minister verschiedene Angelegenheiten und ver⸗ bürgten sich zum Schlusse dafür, daß sie die Behörden in ihren auf die Unterdrückung des Brigantaggio der türkischen Banden gerichteten Bemühungen mit allen Mitteln unterstützen werden. Auf diese Erklärung erhob sich General Soboleff, und eröffnete den Deputirten, daß er in Folge dieser Zusicherung unver⸗ zögert den Belagerungszustand aufheben werde. Diese Ent⸗ scheidung der Regierung hat in der Hauptstadt wie in der Provinz den günstigsten Eindruck hervorgerufen.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 2. Ja⸗ nuar. (W. T. B.) Sämmtliche Blätter besprechen den Tod Gambetta's. Das „Journal de St. Petersbourg“ schreibt: Frankreich besaß einen Mann, auf welchen die einen ihre ganze Hoffnung setzten, während andere ihn fürchteten. Wir haben niemals zu der Zahl der enthusiastischen Be⸗ wunderer Gambettas gehört, der mehr Redner als Staats⸗ mann war und seine Aktion besonders außerhalb seiner offi⸗ ziellen Stellung ausübte. Die Art, wie er seinen Einfluß geltend machte, hat ihm viel Freunde gemacht. Die Gluth seines Patriotismus wurde fast ausgeglichen durch die Intoleranz gegen Diejenigen, welche seinen Ueber⸗ zeugungen nicht nachgaben. Man kann voraussehen, daß die Monarchisten behaupten werden, das republikanische Regimen sei mit Gambetta abgestorben, während andererseits die In⸗ transigenten erklären würden, die Republik sei von ihrem Tod⸗ feinde befreit. Ohne die große Rolle Gambetta's in Abrede stellen zu wollen, kann man behaupten: seine Größe war im Abnehmen, seine Stellung stark erschüttert. Deshalb hat Frank⸗ reich wohl einen seiner berühmtesten Söhne verloren, aber dieser Verlust involvirt keine Gefahr für die Interessen der Nation. Der „Golos“ erkennt das Talent und die hohe volks⸗ thümliche Bedeutung des Verstorbenen und bemerkt: Gambetta habe seit dem Jahre 1870 niemals eine Annäherung an Rußland außer Acht gelassen; die Verwirklichung derselben sei mit seinem Tode undenkbar geworden. Wenn Gambetta gefehlt habe, so seien die Fehler nur durch seine leidenschaft⸗ liche Liebe zum Volke erklärbar. „Dieser Liebe wegen war uns Gambetta auch sympathisch.“ Die „Neue Zeit“ giebt ebenfalls der tiefsten Trauer über den Ver⸗ lust des ihr äußerst sympathischen Politikers Aus⸗ druck und sagt: Rußland habe stets Frankreich mehr geliebt als Frankreich Rußland. Rußlands Liebe sei un⸗ eigennützig gewesen. Der Tod Gambetta's habe in der russi⸗ schen Gesellschaft aufrichtiges und tiefes Mitgefühl mit Frank⸗ reichs herbem Verluste hervorgerufen. Die deutsche „St. Petersburger Zeitung“ schreibt: Es scheint ein⸗ leuchtend, daß Gott besondere Gedanken und Zwecke hatte, als er Gambetta gerade jetzt, wo noch blinder Lärm die Unsicherheit unserer internationalen Verhältnisse recht eindringlich vor Augen geführt, aus dem Leben abberief. Die Zeitung glaubt, die Franzosen würden dem Staatsmanne nicht die Kränze versagen, den Menschen aufrichtig betrauern und mit der Zeit lernen, der erhöhten Ruhe froh zu werden, welche der Tod Gambetta's gewährt. Der „St. Petersburger Herold“ meint: der Tod Gambetta's eröffne eine düstere Perspektive für das Jahr 1883, weniger für Rußland als für Deutschland und Frankreich, indem die Legitimisten jetzt Kraft gewinnen und durch das Inaussichtstellen eines Revanchekrieges noch mehr gewinnen würden. Das Blatt plaidirt für ein festes Dreikaiserbündniß, an welchem die anarchistischen, klerikalen und chauvinistischen Wünsche und Hoffnungen machtlos zerschellen würden.

Amerika. Washington, 2. Januar. (W. T. B.) Die Schuld der Vereinigten Staaten hat im ver⸗ gangenen Monat um 15 410 000 Doll. abgenommen. Im Staatsschatze befanden sich ult. Dezember 312 920 000 Doll.

(Allg. Corr.) Der Senat hat den Gesetzentwurf, betreffend die Reform des Civildienstes, angenommen, und zwar mit 39 gegen 5 Stimmen. Die Bosetzung aller Stellen, welche von der Bundesregierung abhängt, soll danach künftighin nicht mehr eine blos zeitweilige sein, d. h. auf so lange, wie die herrschende Partei am Ruder bleibt, sondern eine dauernde werden, und es soll innerhalb des Be⸗ amtendienstes ein Aufrücken stattfinden, wobei sich die Stellen⸗ inhaber einer Prüfung zu unterziehen haben. In der Ausführung des Gesetzes soll der Präsident durch drei Kommissare des Senats unterstützt werden, welche der Präsi⸗ dent ernennt und wobei er auch die demokratische Partei zu berücksichtigen hat. Der Staatsdienst soll künftig von der Parteipolitik gänzlich unabhängig werden. Der Senat war einer solchen Reform entschieden abgeneigt, hat aber dem Drucke der öffentlichen Meinung nachgeben müssen, und man hofft, daß auch die Abneigung des Repräsentantenhauses gegen die Bill überwunden werden wird.

Zeitungsstimmen.

Die „Elberfelder Zeitung“ sagt in einer Neujahrs⸗ betrachtung:

Es ist nicht zu leugnen, daß die Anschauungen der breiten Masse des Volkes, namentlich aber derjenigen Bevölkerungskreise, welche nach politischer Bethätigung ringen, durch die Entwürfe der Regie⸗ rung eine Richtung auf das Praktische und Positive ge⸗ wonnen haben, welche die Herrschaft einseitiger Theorien oder verschwommener Begriffe allmählich untergräbt. Man wird es heute kaum noch in Abrede stellen, daß in früherer Zeit gerade in den gebildeten und einsichtigeren Schichten des Volks eine Strömung vorherrschte, welche der Selbstüberlassung, Selbstbestim⸗ mung, Selbsthülfe mit Einem Worte der „Freiheit“ und zwar einem ziemlich unklaren und verworrenen Begriff von Freiheit eine Zauberkraft beilegte, welche sich nur unter Voraussetzungen entwickeln konnte, die bisher nicht eingetreten waren. Um von der Freiheit einen heilsamen Gebrauch zu machen, muß man Kraft und Selbstüberwindung besitzen. Den Schwachen in dem Kampfe gegen überlegene Macht auf sich selbst und sich allein an

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