1883 / 8 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 10 Jan 1883 18:00:01 GMT) scan diff

Frhr. v. Hausen, Major und Comp. Chef im Jäger⸗Bat. Nr. 12, zum überzähl. Major im Schützen⸗Füs. Regt. Nr. 108, ernannt. rhr. v. Uslar⸗Gleichen, Hauvtm. und Comp. Chef im letztgen. Febr. zum überzähl. Major im Inf. Regt. 133, v. Werlhof, Hauptm. und Comp. Chef im Gren. Regt. Nr. 100, unter Belass. auf dem Etat der Comp Chefs, zum Major, Puscher, Sec. Lt. Inf. Regt. Nr. 102, unter Vorbehalt der Patentirung, zum „t. befördert. Jaeckel, charakteris. Pr. Lt. im Inf. Regt. Nr. 103, zum etatsmäß. Pr. Lt. mit einem Patent vom Tage der Charakteris. ernannt. Dör ing, Sec. Lt. im Inf. Regt. Nr. 103, Knippenberg, Sec. Lt. im Schützen⸗Füsilier⸗Regiment Nr. 108, der Charakter als Premier⸗Lieutenant verliehen. Richter, Pr. Lt. im Inf. Regt. Nr. 133, zum Hauptm. und Comp. Chef, Wermuth, Sec. Lt. in dems. Regt., dieser mit Vorbehalt der Patentirung, Schultz I. Sec. Lt. im Inf. Regt. Nr. 134, zu Pr. Lts. befördert. Götz v. Olenhusen, Sec. Lt. im Jäger⸗Bat. Nr. 13, der Charakter als Pr. Lt. verliehen. Hahn, Sec. Lt. à la suite des Inf. Regts. Nr. 106, beim Inf. Regt. Nr. 102 wiederangestellt. v. Carlowitz, Pr. Lt. im Ulan. Regt. Nr. 18 und Avdjutant der 2. Kavallerie⸗Brigade Nr. 24, unter Belassung in der Adjut. Funktion, à la suite seines Regts. zestellt Graf v. Rer, Sec. Lt. im Garde⸗Reiter⸗Regt., unter Stellung à la suite dieses Regts., vom 1. Januar 1883 ab auf ein Jahr beurlaubt. v. Anderten, Sec. Lt. im Karab. Regt., dieser bei gleichzeit. Beurlaubung auf ein Jahr und unter Stellung à la suite des Regts., v. Nostitz⸗Wallwitz, Sec. Lt. in dems. Regt., der Charakter als Pr. Lt. verliehen. Bader, Sec. Lt. im Hus. Regt. Nr. 19, unter Versetz. zum Ulan. Regt. Nr. 18, Frhr. v. Campe, Sec. Lt. im Ulan. Regt. Nr 17, zu Pr. Lts. be⸗ fördert. Prinz Otto von Schönburg⸗Waldenburg Durch⸗ laucht, Sec. Lt. à la suite des Karab. Regiments, zum etatsmäigen Sec. Lt. mit einem Patent vom 13. September 1881 ernannt. Im Beurlaubtenstande. 22. Dezember. Zschaler, Heins, Dr. Haase, Kretzschmar, Nagler, Dr. v. Stieglitz, Volkmann, Hunger, Otto II., Vollprecht, Heydemann, Severin, Henkel, Kühn, Gringmuth, Froebel, Bürde, Hentschel, Lange II., Schwalbach, Sec. Lts. der Res. im Inf. Regt. Nr. 107, zum Inf. Regt. Nr. 133, Frenkel, Lasse, Naumann, Oßwald, Kaiser, Meißner, Schede, Irmler, Laar, GerhardtII., Härtig, Plessing, Röhling, Lipfert, Heßler, Koch, Dr. Fraustadt, Schnauß, Brunst, Götz, Sec. Lts. der Res. im Inf. Regt. Nr. 107, zum Inf. Regt. versetzt. Adler, Sec. Lt. der Landw. Inf. des 2. Bats Regts. Nr. 100, zum Pr. Lt. der Landw. Inf., Richter, der Landw Inf. des 1. Bats. Landw. Regts Nr. 106, zum Haupt⸗ mann der Landw. Inf., Ahrens, Sec. Lt. der Landw. Kav. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 104, zum Pr. Lt. der Landw. Kav., Sorge, Sec. Lt. der Landw. Pion. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 106, zum Pr. Lt. der Landw. Pion. befördert. Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. 17. De⸗ Bremer, Hauptm. a. D., zuletzt Comp. Chef im Nr. 101, mit der Erlaubniß zum ferneren Tragen gedachten Regts., zur Disp. gestellt. 20. Dezember. Verlohren, Oberst und Direktor der Garn. Verwaltung zu Dres⸗ den, die nachgesuchte Verabschiedung aus Allerhöchsten Kriegsdiensten mit der gesetzl. Pens. und der Erlaubniß zum Forttragen seiner bis⸗ herigen Uniform mit Inaktivitätsabzeichen, Schubert, Oberst⸗Lt. z. D. und Direktor des Montir. Depots, die erbetene Enthebung von seiner Dienstfunktion, unter Fortgewährung der gesetzl. Pens. und mit der Erlaubniß zum Tragen der seither. Unif., bei gleichzeit. Verleih. des Charakters als Oberst bewilligt. Im Sanitäts⸗Corps. 20. Dezember. Dr. Zinß⸗ mann, Assist. Arzt 1. Kl. der Landw. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 106, zum Stabsarzt der Landw, Dr. Mund, Dr. Rasch, Assist. Aerzte 1. Kl. der Res. des Res. Landw. Bats. Nr. 108, Dr. Kropff, Dr. Troitzsch, Assist. Aerzte 1. Kl. der Res. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 106, zu Stabsärzten der Res. befördert.

7. De

Aichtamtliches. Deutsches Reich.

8

Preußen. Berlin, 10. Januar. Se. Majestät der Kaiser und Kbönig unternahmen gestern Nachmittag eine Spazierfahrt und empfingen um 4 Uhr den Vize Präsidenten des Staats⸗Ministeriums, Staats⸗Minister von Puttkamer.

Heute Vormittag 11 Uhr nahmen Se. Majestät den Vortrag des Wirklichen Geheimen Raths von Wilmowski entgegen.

Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz nahm im Laufe des gestrigen Vormittags militärische Meldungen entgegen und ertheilte um 12 Uhr dem Kammergerichts⸗Referendar und Seconde⸗Lieutenant der Reserve 2. Schlesischen Dragoner⸗Regiments Nr. 8, Freiherrn von Humboldt⸗Dachroeden Audienz.

Der Schlußbericht über die gestrige Sitzung des Reichstages befindet sich in der Ersten Beilage.

In der heutigen (20.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten, welcher der Staats⸗Minister von Goßler und mehrere Kommissarien beiwohnte, theilte der Präsident mit, daß heute die Nothstandsvorlage fuür die Rhein⸗ lande eingegangen sei. 8

Ohne Debatte erklärte das Haus die in einem Verzeichniß zusammengestellten Petitionen, welche die Kommission als zur Berathung im Plenum ungeeignet bezeichnet hatte, für erledigt. —Der zweite Gegenstand der Tagesordnung war die Be⸗ rathung des folgenden, von dem Abg. von Wurmb einge⸗ brachten Antrags:

Das Haus der Abgeordneten wolle beschlie folgendem Gesetzentwurfe die verfassungs zu ertheilen: Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Ausdehnung samkeit des nassauischen evangelischen Centralkirchenfonds 18 nassauischen evangelischen Pfarr⸗Wittwen⸗ und Waisenkasse a vormals hessischen Theile des Konsistorialbezirks Wiesbaden. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen verordnen, mit Zustimmung der beiden Häuser des Landtages der Monarchie, für den Amtsbezirk des Konsistoriums zu Wiesbaden,

was folgt: 1 Artikel 1.

Die Wirksamkeit des Nassauischen evangelischen Centralkirchen⸗ fonds und der Nassauischen evangelischen Pfarr⸗Wittwen⸗ und Waisenkasse wird nach Maßgabe des anliegenden Kirchengesetzes für den Konsistorialbezirk Wiesbaden auf die evangelischen Gemeinden in den vormals Erosherzoglich hessen⸗darmstädtischen und Landgräflich hessen⸗homburgischen Theilen des genannten Konsistorialbezirks ausgedehnt.

ßen, mäßige Zusti

Artikel 2.

Zur Entschädigung für die Aufnahme der im Artikel 1 bezeich⸗ neten vormals hessischen Gemeinden in den Centralkirchenfonds und die Pfarr⸗Wittwen⸗ und Waisenkasse wird dem nassauischen evan⸗ gelischen Centralkirchenfonds eine Rente von jährlich „Fünftausend

Kark“ aus Staatsfonds gewährt.

Artikel 3. reußisch⸗hessischen Auseinandersetzungs⸗

.“ *

Artikel 3 des Schlußprotokolles vom Staate den vormals hessi⸗ schen Kirchengemeinden und deren Geistlichen zu gewährenden Leistungen werden fortan nicht mehr gewährt. Zugleich fallen die auf Grund dieser Rezeßbestimmungen Seitens der vormals hessi⸗ schen Kirchengemrtinden zur Staatskasse zu leistenden Bei⸗ träge weg. 8 Der unter dem Titel „allgemeiner evangelischer Kirchenfonds für die vormals Großberzoglich hessischen Gebietstheile“ aus Ueberschüssen vakanter Pfarreien dieser Gebietstheile angesam⸗ melte Fonds wird dem TCentralkirchenfonds zum Kapitalstock über⸗

wiesen. Artikel 4. ] Dieses Gesetz tritt mit dem auf die Verkündigung folgenden 1. April in Kraft. Urkundlich ꝛc. 1 Der Antragsteller wies darauf hin, daß Seitens der Re⸗

gierung eine ähnliche Vorlage schon in mehreren Sessionen m Hause gemacht worden, ohne daß dieselbe Gesetz geworden sei, weil die Regierung den Aenderungen des Hauses nicht habe zustimmen können. Er hoffe aber, für seinen modifizir⸗ ten Entwurf die Zustimmung der Regierung zu finden. Der Abg. Wißmann hielt die Sache doch nicht für so einfach; er beantragt deshalb die Berathung der Vorlage in einer Kommission.

Der Regierungskommissar Ministerial⸗Direktor Bark⸗ hausen erklärte, daß die Regterung dem Antrage sehr sym⸗ pathisch gegenüberstehe, wenn auch die Allerhöchste Geneh⸗ migung einzuholen bis jetzt noch nicht möglich gewesen sei. Der Abg. Schreiber empfahl die Annahme des Entwurfs im Interesse der betheiligten Gemeinden; die Entschädigung von 5000 ℳ, welche dem nassauischen Fonds für die Mehrleistung überwiesen werden solle, sei voll⸗ ständig genüge d. Der Abg. Dr. Thilenius glaubte doch, an der Kommissionsberathung festhalten zu sollen, weil man erst kalkulatorisch prüfen müsse, ob die Entschädigungssumme wirklich ausreichte. Der Abg. Dr. Windthorst erklärte sich vollkommen bereit, den Wünschen der Interessenten Genüge zu leisten; er würde auch nichts dagegen haben, wenn alle nassauischen Abgeordneten damit einverstanden wären, die Vorlage sofort im Plenum weiter zu berathen; aber da dies nicht der Fall sei, könne er ebenfalls nur der Kommissionsberathung zustimmen, müsse aber den Wunsch aussprechen, daß der Bericht der Kom⸗ mission möglichst bald erstattet werde.

Hierauf überwies das Haus die Vorlage zur Berathung an die Budgetkommission. Auf der weiteren prüfungen. 2 1 Bis zum Schluß des Blattes erklärte das Haus die Wahl der Abgg. Wirth, Dr. Haenel, Flinsch, Dr. Stern, Edler, Hermiersch und Hastedt für gültig.

Nach einer Cirkularverfügung des Ministers des In⸗ nern, vom 9. Dezember v. J., ist die in dem Cirkularerlaß vom 27. Februar 1865 (Ministerialblatt für die innere Ver⸗ waltung pro 1865, S. 149), betreffend die Zahlung der den suspendirten Beamten zustehenden Gehalts⸗ hälfte, unter Ne. 3 enthaltene Vorschrift analog auch auf diejenigen Beamten einschließlich der Gensd'armen an⸗ zuwenden, welche, ohne vom Amte suspendirt zu sein, rechtskräftig mit Dienstentlassung bestraft sind. Auch in diesen Fällen ist demnach dem Beamten sein Diensteinkommen bis zum Ablauf des Ponats zu belassen, in welchem das be⸗ treffende Erkenntniß rechtskräftig geworden ist.

Die Bevollmächtigten zum Bundesrath, Königlich sächsischer Geheimer Finanz⸗Rath Golz und Königlich würt⸗ tembergischer Wirklicher Geheimer Kriegsrath von Horion sind in Berlin angekommen.

Bayern. München, 8. Januar. (Allg. Ztg.) Her⸗ zog Thomas von Genua, welcher längere Zeit in Mün⸗ chen verweilte, hat heute die Stadt wieder verlassen und ist nach Genua abgereist.

Baden. Karlsruhe, 9. Januar. (W. T. B.) Im Auftrage des Großherzogs hat das Ministeriums des Innern dem General⸗Kommando des XIV. Armee⸗Corps die dankbarste Anerkennung des Großherzogs für die während der Wassersnoth wiederholt geleistete militärische Hülfe ausgesprochen. Der Bahnverkehr zwischen Heidelberg und Speyer soll morgen früh wieder aufgenommen werden.

Tagesordnung standen Wahl⸗

Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 9. Januar. (W. T. B.) Dem „Wiener Extrablatt“ zufolge lautet das Gutachten des

„☚᷑‿

Rechtsbureaus des Magistrats in der Angelegenheit der Czechenschule dahin, daß durch die Konzessionirung der⸗ selben kein Gesetz verletzt worden sei.

Großbritannien und Irland. London, 7. Januar. (Allg. Corr.) Zwischen England und Portugal schweben Unterhandlungen in Betreff ihrer Besitzungen an der Westküste Afrikas. Portugal schlägt vor, Whydah an England abzutreten unter der Bedingung, daß Letzteres die Ansprüche Portugals auf die am Congo gelegenen Gebiets⸗ theile Cabinda und Molembo unterstütze.

Die britische Armee hatte am 1. Januar 1882 eine Effektivstärke von 189 133 Mann, gegen 188 958 Mann zum Beginn des Jahres 1881 und 191 804 Mann zu Anfang 1880. Von den Rekruten, welche im Jahre 1881 in die reguläre Armee eingestellt wurden, hatten 14 419 ein Alter von unter 20 Jahren und waren 11 761 über 20 Jahre alt. 996 deser⸗ tirten nach dreimonatlicher Dienstzeit. Im J. 1881 betrug die Gesammtzahl der Deserteure 4412, von denen indeß 1353 zur Fahne zurückkehrten. 2434 der Fahnenflüchtigen hatten nicht 12 Monate gedient. 2

Die Gesammtzahl der im abgelaufenen Monat in Ir⸗ land verübten Agrarverbrechen betrug 84, von denen 4 in Ulster, 9 in Leinster, 17 in Connaught und 55 in Münster vorkamen. Die Verbrechen und Vergehen umfassen zwei Mordversuche, zwei Angriffe auf die Poltzei, 8 Brandstiftun⸗ gen, 6 Fälle von Viehverstümmelung, einen Waffenraub, 54 Drohbriefe, 8 Fälle von Einschüchterung und 4 von Eigen⸗ thumsbeschädigung.

Die irische Nationalausstellung in Dublin ist am 6. d. M. geschlossen worden. Das Gebäude wird wahr⸗ scheinlich nach Cork gebracht werden, wo eine ähnliche Aus⸗ stellung abgehalten werden soll.

Frankreich. Paris, 9. Januar. (B. T. B.) Im Senat, welcher heute seine Berathungen wieder aufgenommen

findet am Donnerstag statt; auf der Tagesordnung Wahl des Präsidiums.

In der Deputirtenkammer gedachte der Alters⸗ präsident bei Beginn der Sitzung ebenfalls Gambetta's, dessen Verlust ein großes Unglück für die Republik sei. Im Verlaufe der Sitzung wurde Brisson mit 280 von 319 ab⸗ gegebenen Stimmen wieder zum Präsidenten gewählt.

sidenten Grévy telegraphisch, den Leichnam Gambetta's nach Nizza zu senden. Nichtsdestoweniger haben sich heute Abend einige Freunde Gambetta’s nach Nizza begeben, um den Vater Gambetta's zu bewegen, den Leichnam seines Sohnes in Paris zu lassen. Die Gruppe der „Union répu⸗ blicaine“ hat beschlossen, eine Nationalsubskription zu eröffnen, um ein Denkmal Gambetta's in Paris zu errichten.

Lyon, 9. Januar. (W. T. B.) In der heutigen Ver⸗ handlung des Prozesses gegen die Anarchisten erhoben die Angeklagten insgesammt Protest gegen die drückenden Maßregeln, die gegen sie ergriffen seien. Der Prokurator erklärte: er müsse diesen Protest als ungerechtfertigt zurückzu⸗ weisen. Bei dem hierauf fortgesetzten Verhör brüsteten sich mehrere Angeklagte offen damit, der revolutionären Partei anzugehören. Fürst Krapotkin erklärte bei seiner Vernehmung unbefangen, daß er stets für die Konsolidirung der anarchistischen Partei und die Ausbreitung der anarchistischen Ideen thätig gewesen sei; ein französisches Tribunal habe aber nicht das Recht, sein Verhalten im Auslande zu prüfen. Er habe an der Bildung der internationalen Arbeiterverbindung theilgenommen, und wenn diese Partei vor die Alternative gestellt würde, sich aufzulöjen oder Dynamit anzuwenden, so thue sie letzteres; man habe der Vera Sassulitsch in Frankreich Beifall gezollt. Der Präsident des Gerichtshofes und das öffentliche Ministerium protestirten gegen diese Behauptung und er⸗ klärten: die That der Vera Sassulitsch sei der Mord ge⸗ wesen. Krapotkin erwiderte: die Sassulitsch sei vom Gericht freigesprochen worden; er gestehe zu, daß er beauftragt gewesen sei, die Lyoner Vereinigung auf dem Londoner Kongresse zu vertreten. Aus der Schweiz sei er auf Verlangen Rußlands ausgewiesen worden, weil er gegen die Hinrichtung der Sophie Perowskaja protestirt habe. Per Hiazsgem verlas zwei Briefe Krapotkins vom 9. November 1881 aus Thonon, adressirt an den Weber Pejol in Lyon, in welchen er seine bevorstehende Reise nach Paris und London mittheilte und erklärte: er beabsichtige in Lyon und St. Etienne sich aufzuhalten, um dort die Bekannt⸗ schaft seiner politischen Freunde zu machen und sich mit ihnen über die Interessen ihrer Partei zu unterhalten Krapotkin gestand zu, in einer Lyoner Versammlung anarchistische Ideen gepredigt zu haben. Der Präsident warf ihm vor, die Gastfreund⸗ schaft verletzt zu haben. Krapotkin erklärte: er glaube das nicht, er habe das Volk unterrichtet. Nach Wien sei er ge⸗ gangen, um die anderen Anarchisten kennen zu lernen, von denen Jean Jacques Elisée Reclus mit ihm gesprochen habe. In St. Etienne habe er vor einer Versammlung von 250 Arbeitern gesprochen. Der Präsident verlas mehrere Schreiben, aus welchen hervorgeht, daß Krapotkin mit verschiedenen Anarchisten in der Gegend von Lyon in Verbindung stand. Das Verhör wurde hierauf geschlossen.

Spanien. Madrid, 9. Januar. (W. T. B.) Das neue Ministerium ist, wie folgt, zusammengesetzt: Sagasta: Präsidium, Marquis de la Vega de Armijo: Aeußeres, Pullon: Inneres, Martinez de Campos: Krieg, Giron: Justiz, Pelayo Cuesta: Finanzen, Arias: Marine, Arce: Kolonien, Gamazo: öffentliche Arbeiten. Das Ministe⸗ rium wird noch heute den Eid leisten und sich morgen den Cortes vorstellen. Wie in parlamentarischen Kreisen verlau⸗ tet, wird das Ministerium bemüht sein, die Fusion der centralistischen Partei mit der konstitutionellen aufrecht zu erhalten.

Türkei. Konstantinopel, 9. Januar. (W. T. B.) Der „Vakit“ hält es an der Zeit, daß die Türkei ihre Rechte in Egypten wahre, Frankreich werde ihr sicherlich helfen; das Journal „Hakikat“ vertraut den Zusicherungen Englands. Berichte aus Sofia melden, daß in Folge von Differenzen zwischen den Ministern Kaulbars und Skobeleff einerseits und Vulkovich andererseits die dortige Minister⸗ krisis akut geworden sei, und daß der Fürst von Bulgarien zur Beseitigung derselben den Kammer⸗Präsidenten mit der Neubildung des Kabinets beauftragt habe.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 10. Ja⸗ nuar. (W. T. B.) Wie der Herold“ meldet, soll behufs Durchführung einer allgemeinen Kasernirung der gesammten Armee eine ständige Kommission eingesetzt werden, welche zugleich auch das für die Kasernirung noth⸗ wendige Kapital zu verwalten haben wird.

Amerika. Washington, 6. Januar. (Allg. Corr.) Der Sekretär der Marine hat dem Senat eine Denkschrift übersandt, welche die Vermehrung der Flotte durch den Bau eines stählernen Kreuzers von 4000 Tons, dreier Kreuzer von je 2500 Tons, eines Avisoboots von 1500 Tons und eines Torpedoboots anempfiehlt. Die Kosten der Herstellung dieser Fahrzeuge sind auf 5 169 000 Doll. veranschlagt.

Der Generxal⸗Anwalt entscheidet in seinem Gutachten über die Chinesen⸗Ausschließungsbill, daß das Verbot nur auf Chinesen Anwendung finde, welche in den Ver⸗ einigten Staaten zu bleiben beabsichtigen, Chinesen aber nicht die Durchreise nach einem anderen Lande verwehre.

9. Januar. (W. T. B.) Der Senat hat die Bill, betreffend die Nachfolge auf dem Prä⸗ sidenten⸗ und Vize⸗Präsidentenposten für den Fall, daß der gewählte Präsident oder Vize⸗Präsident während seiner Amtsverwaltung stirbt oder demissionirt oder zur Bekleidung seines Amtes unfähig wird, angenommen. Die Bill bestimmt, daß in den vorgedachten Fällen die Mit⸗ glieder des Kabinets nach Maßgabe ihres Ranges und zwar zunächst der Staats⸗Sekretär (Minister des Auswärtigen) in den erledigten Posten nachfolgen sollen. Ist der Kongreß bei dem Eintritt eines Erledigungsfalles nicht versammelt und kann er auch nicht binnen 30 Tagen zusammentreten, so hat der neue Präsident denselben binnen 20 Tagen einzuberufen.

New⸗York, 9. Januar. (W. T. B.) Nach einer Depesche aus Lima ist jetzt der Vorschlag gemacht worden, daß Peru und Bolivia Kommissarien ernennen sollen, die ohne fremde Mediation auf der Basis der Ab⸗ tretung von Tarapaca an Chile über den Frieden zu verhan⸗ deln hätten. Arica und Tacna sollen von Peru direkt an Bolivia abgetreten oder zu einem neutralen und unabhängigen Gebiet unter dem gemeinsamen Schutz von Chile, Peru und

hat, gedachte der Alterspräsident in warmen Worten Gam⸗

Die auf Grund

Abschnitt III. Litt. B. V. §. 1. und

betta's und des Generals Chanzy. Die nächste Sitzung

Bolivia gemacht werden.

steht die

Der Vater Gambetta's ersuchte heute früh den Prë-⸗

Ueber den in San Antonio in Texas verhafteten früheren Schatzmeister des Staates Tennessee, Polk, wird gemeldet, daß derselbe sich der weiteren Verfolgung durch die Flucht entzogen habe und sich gegenwärtig in Mexiko be⸗ sinden solle.

Die „Berliner Börsen⸗Zeitung“ schreibt:

Günstige Nachrichten über den Aufschwung der Industrie sind in den letzten Monaten des Jahres aus allen Provinzen Preußens ein⸗ getroffen So wurde u. A. aus dem Regierungsbezirk Frankfurt be⸗ richtet, daß die meisten Ctablissements aut beschäftigt waren, viele ihre Aufträge kaum zu bewältigen vermochten und alle, wenn auch nicht hohe, so doch hinreichend lohnende Preise erzielten. Auch zeigte sich, worauf besonders Gewicht gelegt werden muß, überall eine wohlthuende Zuversicht und Liebe für das Geschäft, welche in den letzten Jahren stark erschüttert und theil⸗ weise gänzlich geschwunden war. Betriebseinstellungen kamen fast gar nicht vor; im Gegentheil sind neue Anlagen entstanden und das Arcbeitspersonal mehrerer größerer Etablissements wurde erheblich vermehrt. Vor Allem aber hatten die Arbeiter vollauf zu thun und Feierschichten kommen kaum irgendwo noch vor. Wie diese günsti⸗ gen Verhältnisse auf die Lage der Arbeiter einwirken, geht aus dem einen Beispiel hervor, daß in einer der bedeutendsten Maschinenbau⸗ anstalten die Zahl der Arbeiter sich innerhalb eines halben Jahres zwar nur um 13 rermehrt hatte, die Arbeit aber um 79 247 Ar⸗ beitsstunden gewachsen und hierfür den Arbeitern ein Mehrlohn von 19 350 zugeflossen war.

Dem „Hamburger Correspondenten“ wird aus Kiel geschrieben:

Gleichwie es in Hamburg und Bremen seit Langem schon Ge⸗ brauch ist, hat auch die Kieler Handelskammer soeben am Schlusse des Jahres zum ersten Male einen vorläufigen Bericht über Gang und Lage des Verkehrs sowie über ihre Thätigkeit im abgelaufenen Jahre erstattet. Erfreulicherweise läßt der Bericht wesentliche Fortschritte in der Lage verschiedener Arbeits⸗ und Verkehrszweige erkennen, wozu in erster Linie der vorjährige milde Winter, die äußerst gute Ernte hiesiger Prorinz, die dadurch erhöhte Kaufkraft und neubelebte Unternehmungs⸗ lust maßgebend gewesen sind. Der Schiffsbau nahm auf der Werft zu Dietrichsdorf besten Fortgang und weist gegenüber dem Vorjahre eine gewisse Erweiterung auf. Die Zahl der Arbeiter stieg von 800 im Laufe des Jahres auf 1100. Fertig gestellt wurden 15 See⸗ dampfer mit 15 275 Tons, sowie 2 Hafendampfer. Im Bau befinden sich gegenwärtig 5 Schiffe. Ueberdem liegt eine große Reihe von Bestellungen Die Frachten konnten der, durch die zahlreichen Dampfer geltend gemachten Konkurrenz wegen, keinen Aufschwung erfahren. Im Ganzen jedoch zeigte sich der Verkehr belebter als im Jahre 1881. Das Holz⸗ geschäft übertraf, was Import ron Holz anlangt, im verflossenen Jahre denjenigen des Jahres 1881 um etwa 10 %. Dessenungeachtet fand der Verlauf des Geschäfts keinen weiteren Aufschwung, es mus sogar eher ein Rückgang im Platzgeschäft konstatirt werden. Das Steinkohlengeschäft war 1882, begünstigt durch die freie Schiffahrt, ca. 20 % erheblicher als im Vorjahre. Der Export seewärts blieb geringfügiger als im Vorjahre. Das Baugeschäft wudde einer⸗ seits durch eine Reihe öffentlicher Bauten in Kiel und Umgegend belebt; die Zahl der neuerbauten Wohnhäuser nebst Zubehör in Kiel dürfte hundert überschreiten. Auch für Gaarden und Dietrichsdorf ist eine lebhafte Baulust zu verzeichnen. Für die hiesigen Ziegeleien erwies sich das Geschäft erheblich besser als im Vorjahre. Der Viebimport aus Dänemark (bei welchem es sich namentlich um Schweine handelt) ist gegen 12 ½ % zurückgegangen, worunter nament⸗ lich das früher mit Hamburg lebhaft betriebene Speditionsgeschäft

8₰ 1TETööö

Das Notiz:

Im „N. Wr. Tagebl.“ wird die Thatsache hervorgehoben, daß Gambetta in der Frage des Tabackmonopols unbedingt dem Fürsten Bismarck beipflichtete. „Die Opposition in Deutschland“, sagte er, „hat Unrecht, und Fürst Bismarck hat Recht mit dem Tabackmonopol. Bestände in Frankreich das Monopol nicht, ich würde es sofort einführen, es giebt für den Staat keine gerechtere und billigere Be⸗ steuerung als diese“.

In demselben Blatte lesen wir ferner:

Die überaus günstigen Zeugnisse für die neue Wirthschafts⸗ politik, welche von den großen Chemnitzer Etablissements für Ma⸗ schinenbau in deren Geschäftsberichten zum Verdrusse der Gelehrten der „Volkszeitung“ abgegeben worden sind, erhalten jetzt durch die aus anderen Landestheilen kommenden Berichte weitere Bekräftigung, und nur, wer absichtlich Weiß in Schwarz verkehren will, kann solcher Einstimmigkeit gegenüber auf dem Standpunkt der Negation beharren. In dem soeben erschienenen umfänglichen Jahresbericht der Handels⸗ kammer von Plauen für 1881 berichten die Maschinenfabriken des Bezirkes von reichlicher Beschäftigung; die Maschinenwerkstatt der Königin Marienhütte bei Zwickau sah ihren Umsatz um 20 % steigen, wobei der durchschnittliche Verkaufspreis des Doppelcentners um etwa 3 ½ % in die Höbe ging. Die Nachfrage nach Werkzeugmaschinen hat sich nach den Mittheilungen des Etablissements dieser Branche in Reichen⸗ bach erheblich gesteigert, so daß die Anzahl der Hülfsmaschinen be⸗ deutend erhöht werden mußte, um die eingelaufenen Bestellungen aus⸗ zuführen. Dabei wird als besonders bemerkenswerth hervorgehoben, „daß, während bis zur Zollerhöhung ein größerer Theil nach Rußland geliefert wurde, jetzt sämmtliche Aufträge aus und für Deutschland erfolgt sind, und zwar von denselben Fabrikanten, die bis zum Eintritt der neuen Zollgesetzgebung versicherten, daß sie nur einen geringen Theil ihrer Maschinen im Betrieb und für die nächsten Jahre keinen Be⸗ darf hätten deren Geschäft sich aber, wie alle Branchen der Metall⸗ industrie und des Maschinenbaues, dieses besten Barometers der Ge⸗ sammtindustrie, in Deutschland entschieden gehoben habe. Das Ge⸗ schäft versichert weiter, daß bei ihm und allenthalben in dieser Industrie die Arbeitslöhne besser geworden seien, wie denn schon jetzt ein Arbeitermangel konstatirt werden müsse, und daß, wenn es auch noch nicht möglich sei, der soliden und guten Arbeit entsprechende Preise zu erzielen, doch diese sich allenthalben gebessert hätten und sicher lohnender werden würden, wenn unsere Reichsregierung in ihrer rechten Erkenntniß dessen, was Deutschland noththut, auf dem betretenen Wege, die deutsche In⸗ dustrie zu schützen, fortfahre, das deutsche Volk aber sich von dem Gängelbande idealistischer Wortführer frei mache und rückhaltlos die schon jetzt so segensreich sich erweisenden Wirthschaftsreformpläne unseres großen Reichskanzlers unterstütze. So schallt es aus den Werkstätten, aber unsere „liberalen“ Blätter haben Wichtigeres zu thun, als solche Stimmen zu hören und zu beachten.

„Deutsche Tageblatt“ bringt folgende

MRMRNeeeichstags⸗Angelegenheiten.

Die XI. Kommission des Reichstags zur Vorberathung der Kaiserlichen Verordnung vom 1. Mai 1882 über die Ver⸗ wendung giftiger Farben und des Antrags der Abgg Dr. Baumbach, Dr. Lasker, Dr. Günther (Berlin), betreffend die Be⸗ zeichnung von Farben bei der Fabrikation von Spiel⸗ waaren im Wege internationaler Vereinbarung hat sich, wie folgt, konstituirt: Freiherr von Landsberg⸗Steinfurt, Vorsitzender; Reich, Stellvertreter des Vorsitzenden; Dr. Schreiner, Schriftführer; Goldschmidt, Stellvertreter des Schriftführers; Dr. Böttcher, Prinz zu Carolath, Freiherr von Dalwigk⸗Lichtenfels, von Grand⸗Ry, Dr. Günther (Berlin), Dr. Hermes (West⸗Priegnitz), Kämpffer,

1““

Die Vererbung des Grundeigenthums in dem Herzogthum Oldenburg, dem Hauptbestandtheil des gleich⸗· namigen Großherzogthums, unterlag bis zum Jahre 1874 theils den allgemeinen Bestimmungen, wonach eine Bevorzugung des Grund⸗ eigenthums nicht stattfand, theils einem besondern Grunderbrecht, welches darauf abzielte, die Besitzung in der Hand eines einzigen, vor seinen Miterben bevorzugten Grund⸗ oder Anerben zufam⸗ menzuhalten. Das letztere war nicht einheitlich gestaltet, konnte vielmehr, von anderen minder wichtigen Besonderheiten abgesehen, nach der Höhe des Erbtheils, der dem Haupterben als „Voraus“ ge⸗ bührte, als ein strengeres und schwächeres unterschieden werden.

Durch das Gesetz vom 24. April 1873, betr das Erbrecht, ist dieser Rechtszustand wesentlich abgeändert worden. Nach diesem Gesetz ist das gesammte Erbrecht in erster Linie den Vorschriften des gemeinen Rechts unterworfen, also ein bevorzugter Erbe ausgeschlossen, indessen nach dem Ermessen des Eigenthümers ein bevorzugtes Erbrecht am Grundeigenthum zuge⸗ lassen. Der Eigenthümer darf nämlich aus der Gesammtheit oder beliebigen Theilen seines Eigenthums, sofern solches nur „behaust“ ist, eine „Grunderbstelle“ bilden. In diesem Falle findet ein bevor⸗ zugtes Erbrecht eines Miterben, des „Grunderben“, statt, demgemäß der letztere „das Alleineigenthum der Grunderbstelle in seinem Erb⸗ theil erwirbt gegen die Verpflichtung, den vollen Werth derselben zur Erbtheilungsmasse einzuschießen“ und „aus der Erbtheilung als „Voraus“ entweder (wie im Wesentlichen in den Marschgemeinden) 15 oder (wie in den übrigen Theilen des Herzogthums Oldenburg) 40 % des schuldenfreien Werths der Grunderbstelle erhält“. Bei mehreren hinterlassenen Grunderbstellen tritt das Grunderbrecht nach Wahl des Grunderben nur an einer derselben ein. Die Bildung, die Aenderung und Auflösung der Grunderbstellen geschieht durch proto⸗ kollarische Erklärung vor der Verwaltungsbehörde, dem Amt. In der Zeit von der Publikation des Gesetzes ab bis zum 1. Januar 1874, mit welchem dasselbe in Kraft trat, durften Gebühren für derartige Erklärungen und ihre Registrirung nicht berechnet werden. Gleich⸗ zeitig mit dem qu. Gesetz trat ein Gesetz vom 24. April 1873, be⸗ treffend die Theilbarkeit der Grundbesitzungen, in Kraft, wodurch „die auf der Geschlossenheit der Grundbesitzungen beruhenden Be⸗ schränkungen hinsichtlich der Zerstückelung derselben oder der Abtren⸗ nung einzelner Theile von denselben“ im Wesentlichen aufgehoben wurden. Die Wirkung dieser Gesetzgebung in Bezug auf das Erb⸗ recht ist unmittelbar nach Einführung der qu. Gesetze Gegenstand einer statistischen Untersuchung gewesen, durch welche festgestellt wurde, in welchem Umfang die Grundeigenthümer von der ihnen verliehenen Befugniß, ihr Besitzthum dem Grunderbrecht zu unterwerfen, Gebrauch gemacht hatten. Die Ergebnisse dieser Untersuchung nebst einer Schil⸗ derung des geschichtlien Entwickelungsganges, den das Erbrecht am Grundeigenthum im Grosherzoathum Oldenburg bis auf die Gegen⸗ wart herab durchlaufen, hat das Großeerzoglich oldenburgische sta⸗ tistische Bureau in einer im Jahre 1875 erschienenen Schrift, „Das bevorzugte Erbrecht am Grundeigenthum im Herzogthum Oldenburg. Statistische Darstellung der Reformen des Erbrechts an Grund und Boden und ihrer Wirkungen“ veröffentlicht.

Niachdem späterhin die Einrichtung getroffen worden, jene anfäng⸗ liche Erhebung fortlaufend in fünfjährigen Abschnitten zu wi hat eine fernere derartige Ermittelung für den 1. Janua

gefunden, welche in der von dem Dr. Paul Kollmann, G oldenburgischen Regierungs⸗Rath und Vorstand des Grof . statistischen Bureaus bearbeiteten, jüngst herausgegebenen Mittheilung es Großherzoglichen statistischen Bureaus, „Die Anwendungdesbe⸗ vorzugten Erbrechts am Grundeigenthum im Herzog⸗ thum Oldenburg zu Anfang des Jahres 1880“ näher erörtert wird. Die Schrift enthält das ausführliche, jede einzelne Gemeinde berück⸗ sichtigende Zahlenmaterial in vier tabellarischen Uebersichten Die erste thut sowohl den ganzen zur Grundsteuer abgeschätzten Grund und Boden, wie auch insbesondere den in den Händen der Privaten be⸗ findlichen Theil dar, und das rücksichtlich der Anzahl, Fläche und des Reinertrages der einzelnen Besitzungen; überdies bringt sie die mitt⸗ lere Größe und Ertragsfähigkeit der letzteren bei beiden Theilen zum Ausdruck. Die zweite Uebersicht scheidet das Privateigenthum in das „unbehauste“ und das für die Bildung von Grunderbstellen in Frage kommende „behauste“, d. h. mit Wohn⸗ und Wirthschafts⸗ gebäuden versehene Besitzthum. Auch hier sind die Anzahl der Be⸗ sitzungen, das Arcal und der Reinertrag, sowie ferner die Mittelwerthe für eine Besitzung beziffert worden. Die dritte Tabelle weist die Grunderbstellen für die Jahre 1880 und 1874, wie deren Verhältniß zum behausten Privateigenthum nach und hält dabei die Gemeinden nach dem früher dort herrschenden Rechtszustande, je nachdem dort das strengere, das schwächere oder kein bevorzugtes Grunderbrecht galt, auseinander. Diese Angaben werden endlich in der vierten Uebersicht dahin erweitert, daß für das Jahr 1880 die Grunderbstellen nach mehreren Größenklassen ihres Umfanges abgestuft aufgeführt sind. Den Tabellen vorausgeschickt ist eine ein⸗ leitende und erläuternde Darstellung, in welcher namentlich auch die Resultate der statistischen Aufnahmen erörtert werden.

Die Zahl der Grunderbstellen hat nach dieser Darstellung be⸗ tragen 1880 8681 (gegen 1874 100), mit einem Flächeninhalt von 159 185 ha (gegen 1874 + 2341) und einem Reinertrag von 2 547 558 (gegen 1874 + 68 144). Die Zahl der Grunderbstellen hat also um 1,14 % abgenommen; ihr Flächeninbalt und der Reinertrag derselben ist dagegen um 1,49 % bezw 2,75 % gestiegen. Es deutet das darauf hin, daß mehr größere Erbstellen errichtet, hingegen kleinere aufgehoben worden sind. Es würden vermuthlich noch erheblich günstigere Resultate er⸗ zielt worden sein, wenn nicht Unkenntniß und mehr noch Schwer⸗ fälligkeit und Saumseligkeit die Besitzer vielfach von den erforder⸗ lichen Schritten behufs Konstituirung des Grunderbrechts abgehalten hätte. Es ist wenigstens die Beobachtung gemacht worden, daß in den Bezirken, in welchen die betreffenden Verwaltungsbeamten sich der Sache angenommen und der bäuerlichen Bevölkerung wiederholt die Bedeutung des Grunderbrechts klar gemacht und die passenden Gelegenheiten zur Errichtung von Erbstellen veranlaßt haben, solche in ausgedehnterem Maße vor sich gegangen ist. Im Vergleich zum behausten Privateigenthum betrugen die Grunderbstellen 1880: 25,36 %, gegen 27,23 % in 1874, mit einem Flächeninhalt von 41,84 %, gegen 42,89 % in 1874, und einem Bheseep. von 33,79 %, gegen 33,63 % in 1874. Die Anzahl der Stellen überschreitet hiernach um ein Geringes ein Viertel der dazu geeigneten Besitzungen; erheblich größer, mehr als zwei Fünftel, ist der Antheil des nach Grunderbrecht vererbenden Areals; ungefähr ein Drittel beträgt der Antheil des Reinertrages. Hierbei ist zu berück⸗ sichtigen, daß die behausten Privatbesitzungen alle Besitzungen dieser Art, nicht blos die landwirthschaftlichen, also namentlich auch die ein⸗ fachen Hausbesitzungen ohne weiteren Zubehör von Land, umfassen, während es bei den Grunderbstellen in der Hauptsache allein auf landwirthschaftlich betriebenen Grund und Boden abgesehen ist. Bedeutungsvoll für die Anwendung des Grunderbrechts ist ferner eine Betrachtung der Ertragsverhältnisse der Erbstellen Es kamen näm⸗ lich im Herzogthum Oldenburg auf eine Grunderbstelle 1880: an Flächeninhalt 18,3 ha gegen 17,9 in 1874, an Reinertrag 293 gegen 282 in 1874, und auf ein Hektar sowohl im Jahr 1880 als 1874 16 Reinertrag. Ein Vergleich zu den entsprechenden An⸗ gaben über das behauste Grundeigenthum ergiebt, daß der mittlere Umfang der Erbstellen ein größerer, ja ein ansehnlich größerer als der der behausten Besitzungen insgemein ist, und daß in Folge dessen der gescbätte Reinertrag der einzelnen Erbstellen eine höhere Ziffer aufweist. Dagegen ist die Ertragsfähigkeit des zu Erbstellen erklärten Besitzthums hinter der des behausten Privat⸗ eigenthums im Allgemeinen zurückgeblieben. Es haben also vorzugsweise die Eigenthümer von Grund und Boden ge⸗ ringere: Ergiebigkeit das Bedürfniß empfunden, zu dessen gesicherter Bewirthschaftung eine gleichmäßige Theilung unter sämmt⸗ lichen Erben zu verhindern. Ein treffendes Bild von den Größen⸗

r. Lasker, Lender, Freiherr von Manteuffel.

verhältnissen der Grunderbstellen ist endlich den mitgetheilten Angaben

abgestufte Gruppen zu entnehmen. Die Zusammensetzung ist danach eine derartige, daß sowohl Stellen von größerer wie von ganz kleiner Ausdehnung nur vereinzelt vorkommen, die Erbstellen vielmehr vor⸗ herrschend einen mittleren Umfang haben. Ein Vergleich der qu. Angaben für die Jahre 1874 und 1880 läßt ferner ebenfalls erkennen, worauf schon vorstehend hingewiesen wurde, daß vielfach kleinere Stellen eingegangen und dafür größere an ihren Platz getreten sind. Von den in der Schrift mitgetheilten allgemeinen Resultaten heben wir noch hervor, daß

um so größer ist, je strenger das vormalige Grunderbrecht sich ent⸗ wickelt hatte, und daß dort, wo dieses nicht bestand, Erbstellen nur in geringerem Maße errichtet worden sind; ferner, daß bisher ge⸗ rade die kleineren bäuerlichen Besitzer von der Befugniß zur Ein⸗ führung der beschränkten Erbfolge einen verhältnißmäßig selteneren Gebrauch gemacht haben. 8 b

gründlich bearbeitet und nach allen Richtungen bin erörtert worden ist, bildet einen beachtenswerthen Beitrag zur Lösung der Frage wegen Reform des Erbrechts von Grundeigenthum, und kann dem Studium Aller, welche sich für diese Frage interessiren, empfoblen werden.

Die Londoner „Allg. Corr.“ meldet: Im abgelaufenen Jahre fanden auf den Meeren aller Welttheile 1790 Schiffbrüche statt gegen 2039 in 1881, 1680 in 1880, 1688 in 1879 und 1594 in 1878. Mit diesen Schiffbrüchen, von denen 576 sich an den britischen Küsten ereigneten, war ein Verlust von 4129 Menschenleben verknüpft. Während der letzten fünf Jahre sind nicht weniger als 20 763 Men⸗ schen zur See umgekommen. Unter den an den britischen Küsten verunglückten Fahrzeugen befanden sich 445 englische, 40 norwegische und schwedische, 32 deutsche, 16 französische und dänische Schiffe. 139 Schiffe sanken durch Kollisio 143 wurden auf See verlassen und 10 durch Feuer zerstört. Die Gesammtzahl der in allen Welt⸗ theilen untergegangenen Schiffe, welche die englische Flagge führten beträgt 945, von denen 226 Dampfer waren. Durch obige Schiff⸗ brüche gingen im Laufe des Jahres 24 005 t Getreide und 73 621 Kohlen verloren. In England fanden im abgelaufenen Jah 28 Kohlengruben⸗Explosionen statt, von denen 15 mit d Verlust von 241 Menschenleben verknüpft waren.

8 Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Denkmäler der Kunst. Zur Uebersicht ihres Entwicke⸗ lungsganges von den ersten künstlerischen Versuchen bis zu den Stand⸗ punkten der Gegenwart. Bearbeitet von Prof. Dr. Wilb. Lübke und Prof. Dr. Carl von Lützow. Verlag von Paul Neff in Stuttgart. 193 Tafeln quer Folio nebst 30 Bogen Text in Lex.⸗So. Circa 2000 Darstellungen der Architektur, Skulptur und Malerei. Klassiker⸗ ausgabe. Vollständig in 30 Lieferungen zu je 1 Die vorliegende Lieferung bringt zwei Tafeln mit hervorragenden Werken der Architektur, nämlich Taf. 47: Renaissance des 16. Jahrhunderts in Italien (St. Peterskirche im Durchschnitt, Querschnitt und Aufriß) und Tafel 54: Münchener Architekturen des 19. Jahrhunderts (darunter die Ruhmeshalle); ferner zwei Tafeln, welche der Skulptur gewidmet sind, nämlich Taf. 22: Italiener des 16. Jahrhunderts (Michelangelo und Bandinelli) und Taf. 32: Münchener Schule des 19. Jahr⸗ hunderts; endlich zwei Tafeln, welche Meisterwerke der Malerei vor⸗ führen, nämlich: Taf. 34: Werke des Rubens und van Dyck, und Taf. 61: Deutsche Maler des 19. Jahrhunderts. Außerdem enthält auch diese Lieferung ein in vollendetem Farbendruck ausgeführtes Blatt, die Reproduktion einer Wand im Atrium der casa di modesto in Pompeji. In Anbetracht dieser Fülle des in einer Lieferung Gebotenen ist der Preis dieser neuen Ausgabe des berühmten Werks in der That ein außerordentlich niedriger zu nennen.

Gewerbe und Handel.

Glasgow, 9. Januar. (W. T. B.) Die Verschiffungen von Roheisen betrugen in der vorigen Woche 7469 gegen 3639 Tons in derselben Woche des vorigen Jahres.

New⸗York, 8. Januar. (W. T. B.) Weizenverschif⸗ fungen der letzten Woche von den atlantischen Häfen der Ver⸗ einigten Staaten nach Großbritannien 80 000, do. nach Frank⸗ reich 25 000, do. nach anderen Häfen des Kontinents 35 000, do. von Kalifornien und Oregon nach Großbritannien 80 000, do. do. nach Frankreich 8000, do. do. nach anderen Häfen des Kontinents

7000 Ortrs.

Verkehrs⸗Anstalten. Das Central⸗Bureau für den Weltverke sigen Firma Brasch u. Rothenstein hat soeben das be schlagebüchlein in einer neuen, für die Monate Januar, Februar, März bestimmten Ausgabe erscheinen lassen. Dasselbe enthält, wie gewöhnlich den Prospekt des Central⸗Bureaus, das Verzeichniß der in dem Bureau ausliegenden Journale, Atlanten, Landkarten und Adreßbücher, eine Tabelle der Passagierbilletpreise nach überseeischen Plätzen, einen Tarif für kleine Sendungen nach den Vereinigten Staaten von Nordamerika vou allen Stationen Deutschlands und . die Schiffsliste und die Liste der Correspondenten der irma. Mainz, 10. Januar. (W. T. B.) Die Ludwigsbahn hat eine Dampfboots verbindung mit Nackenheim eingericht t, wo Anschluß an die Bahn Worms⸗Ludwigshafen vorhanden ist.

9

.

2. Lieferung.

Berlin, 10. Januar 1883.

8 u“

Ueber den gegenwärtigen Zustand der Saaten in der preußischen Monarchie sind bei dem Ministerium für Landwirthschaft folgende Mittheilungen eingegangen:

Provinz Ostpreußen: 1) Reg.⸗Bez. Königsberg: Die Wintersaaten find meistens gut bestellt und stark eingewachsen in den Winter gekommen. Die Witterung während des Herbstes gestattete ein kräftiges Vorarbeiten für die Frühjahrsbestellung. 2,) Reg.⸗Bez. Gumbinnen: Die Witterungsverhältnisse sind für das Wachsthum und den Stand der Wintersaaten bisher fortdauernd günstige gewesen, die frühzeitig bestellten und kräftig eingegrünten Wintersaaten berechtigen somit durchweg zu günstigen Hoffnungen. Die Futterverhältnisse anlangend, so ist der nur mäßige Ausfall des ersten Schnittes an Heu und Klee ohne nachtheilige Folgen geblieben, vielmehr überträgt das gute Ergebniß des zweiten Schnittes an Grummet und Klee jenen ersten Ausfall, so daß bei den äußerst günstigen Erträgnissen an Strohmaterial reichliche Futtervorräthe zur Durchwinterung des Viehstandes zu Gebote stehen. Den Beweis hierfür haben die im Laufe des letzten Vierteljahres abgehaltenen Pferde⸗ und Viehmärkte geliefert. „Die gesammte Lage der Landwirthschaft ist augenblicklich eine so günstige, wie sie seit mehreren Dezennien nicht gewesen ist.

Provinz Westpreußen. 8 21) Reg.⸗Bez. Danzig: Winterbestellung bei günstiger Witterung gut von Statten gegangen. 2,) Reg.⸗Bez. Marienwerder: Bestellung der Winter⸗ saaten bei günstiger Witterung und in zufriedenstellender Weise ausgeführt. Die Wintersaaten haben sich gut ent⸗ wickelt, nur in einigen Kreisen ist durch anhaltendes Regen⸗ wetter die Fortentwickelung der Roggen⸗ und Weizensaaten beeinträchtigt worden. Gesammtergebniß der Kartoffelernte quantitativ und qualitativ wenig befriedigend. Heu⸗ und Strohernte sehr reichlich.

über die Vertheilung derselben auf etliche, nach ihrem Flächeninhalt

Die Hoffnungen auf eine besonders gute Getreide⸗Ernte

n 3 bei sehr verschiedener Verbreitung der Erb⸗ stellen in den einzelnen Theilen des Landes solche im Wesentlichen

Die Schrift, in welcher das vorliegende statistische Material

1“.“