1883 / 8 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 10 Jan 1883 18:00:01 GMT) scan diff

Frhr. v. Hausen, Major und Comp. Chef im Jäger⸗Bat. Nr. 12, zum überzähl. Major im Schützen⸗Füs. Regt. Nr. 108, ernannt. Frhr. v. Uslar⸗Gleichen, Hauptm. und Comp. Chef im letztgen. Regt., zum überzähl. Major im Inf. Regt. 133, v. Werlhof, Hauptm. und Comp. Chef im Gren. Regt. Nr. 100, unter Belass. auf dem Etat der Comp Chefs, zum Major, Puscher, Sec. Lt. im Inf. Regt. Nr. 102, unter Vorbehalt der Patentirung, zum Pr. Lt. befördert. Jaeckel, charakteris. Pr. Lt. im Inf. Regt. Nr. 103, zum etatsmäß. Pr. Lt. mit einem Patent vom Tage der Charakteris. ernannt. Dör ing, Sec. Lt. im Inf. Regt. Nr. 103, Knippenberg, Sec. Lt. im Schützen⸗Füsilier⸗Regiment Nr. 108, der Charakter als Premier⸗Lieutenant verliehen. Richter, Pr. Lt. im Inf. Regt. Nr. 133, zum Hauptm. und Comp. Chef, Wermuth, Sec. Lt. in dems. Regt., dieser mit Vorbehalt der Patentirung, Schultz I. Sec. Lt. im Inf. Regt. Nr. 134, zu Pr. Lts. befördert. Götz v. Olenhusen, Sec. Lt. im Jäger⸗Bat. Nr. 13, der Charakter als Pr. Lt. verliehen. Hahn, Sec. Lt. à la suite des Inf. Regts. Nr. 106, beim Inf. Regt. Nr. 102 wiederangestellt. v. Carlowitz, Pr. Lt. im Ulan. Regt. Nr. 18 und Adjutant der 2. Kavallerie⸗Brigade Nr. 24, unter Belassung in der Adjut. Funktion, à la suite seines Regts. gestellt. Graf v. Rer, Sec. Lt. im Garde⸗Reiter⸗Regt., unter Stellung à la suite dieses Regts.,, vom 1. Januar 1883 ab auf ein Jahr beurlaubt. v. Anderten, Sec. Lt. im Karab. Regt., dieser bei gleichzeit. Beurlaubung auf ein Jahr und unter Stellung à la suite des Regts., v. Nostitz⸗Wallwitz, Sec. Lt. in dems. Regt., der Charakter als Pr. Lt. verliehen. Bader, Sec. Lt. im Hus. Regt. Nr. 19, unter Versetz. zum Ulan. Regt. Nr. 18, Frhr. v. Campe, Sec. Lt. im Ulan. Regt. Nr 17, zu Pr. Lts. be⸗ fördert. Prinz Otto von Schönburg⸗Waldenburg Durch⸗ laucht, Sec. Lt. à la suite des Karab. Regiments, zum etatsmäigen Sec. Lt. mit einem Patent vom 13. September 1881 ernannt. Im Beurlaubtenstande. 22. Dezember. Zschaler,

r. Haase, Kretzschmar, Nagler, Dr. ieglitz,

22

1.

81

1. Bats. Landw. Regts Nr. 106, zum Haupt⸗

ndw. Inf., Ahrens, Sec. Lt. der Landw. Kav. des

v. Regts. Nr. 104, zum Pr. Lt. der Landw. Kav.,

der Landw. Pion. des 1. Bats. Landw. Regts. um Pr. Lt. der Landw. Pion. befördert.

2 ewilligungen. Im aktiven Heere. Bremer, Hauptm. a. D., zuletzt Comp.

Nr. 101, mit der Erlaubniß zum ferneren Oberst und Direktor der Garn. Verwaltung zu Dres suchte Verabschiedung aus Allerhöchsten Kriegsdiensten .Pens. und der Erlaubniß zum Forttragen seiner bis⸗

mit Inaktivitätsabzeichen, Schubert, Oberst⸗Lt.

or des Montir. Dep ie erbetene Enthebung von nktion, unter Fortgewähr ung der gesetzl. Pens. und mit zum Tragen der seither. Unif., bei gleichzeit. Verleih.

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Dr. Zinß⸗ Dr. Rasch, 8. Nr. 108, Dr.

der Res. des er Res. befördert.

8. Landw.

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 10. Januar. Se. Majestät der Kaiser und König unternahmen gestern Nachmittag eine Spazierfahrt und empfingen um 4 Uhr den Vize Präsidenten des Staats⸗Ministeriums, Staats⸗Minister von Puttkamer.

Heute Vormittag 11 Uhr nahmen Se. Majestät den Vortrag des Wirklichen Geheimen Raths von Wilmowski entgegen.

Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz nahm im Laufe des gestrigen Vormittags militärische Meldungen entgegen und ertheilte um 12 Uhr dem Kammergerichts⸗Referendar und Seconde⸗Lieutenant der Reserve 2. Schlesischen Dragoner⸗Regiments Nr. 8, Freiherrn von Humboldt⸗Dachroeden Audienz.

Der Schlußbericht über die gestrige Sitzung des Reichstages befindet sich in der Ersten Beilage.

In der heutigen (20.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten, welcher der Staats⸗Minister von Goßler und mehrere Kommissarien beiwohnte, theilte der Präsident mit, daß heute die Nothstandsvorlage füuür die Rhein⸗ lande eingegangen sei.

Ohne Debatte erklärte das Haus die in einem Verzeichniß zusammengestellten Petitronen, welche die Kommission als zur Berathung im Plenum ungeeignet bezeichnet hatte, für erledigt.

Der zweite Gegenstand der Tagesordnung war die Be⸗

rathung des folgenden, von dem Abg. von Wurmb einge⸗

brachten Antrags: Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen folgendem Gesetzentwurfe die verfassung zu ertheilen:

8 Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Ausdehnung der Wirk⸗ samkeit des nassauischen evangelischen Centralkirchenfonds und de nassauischen evangelischen Pfarr⸗Wittwen⸗ und Waisenkasse auf vormals hessischen Theile des Konsistorialbezirks Wiesbaden.

Wir Wilhelm, ron Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc.

verordnen, mit Zustimmung der beiden Häuser des Landtages der Monarchie, für den Amtsbezirk des Konsistoriums zu Wiesbade

vbuben, Artikel 1.

nkeit des Nassauischen evangelischen Centralkirchen⸗ fonds Nassauischen evangelischen Pfarr⸗Wittwen⸗ und Waisenkasse wird nach Maßzabe des anliegenden Kirchengesetzes für den Konsistorialbezirk Wiesbaden auf die evangelischen Gemeinden in den vormals Grosßherzoglich hessen⸗darmstädtischen und Landgräflich hessen⸗homburgischen Theilen des genannten Konsistorialbezirks

ausgedehnt. Artikel 2. Zur Entschädigung für die Aufnahme der im Artikel 1 bezeich⸗ neten vormals hessischen Gemeinden in den Centralkirchenfonds und die Pfarr⸗Wittwen⸗ und Waisenkasse wird dem nassauischen evan⸗ gelischen Centralkirchenfonds eine Rente von jährlich „Fünftausend Mark“ aus Staatsfonds gewährt. Artikel 3. Grund des preußisch⸗hessischen Auseinandersetzungs⸗ Juni 1867 Abschnitt III. Litt. B. V. §.

ßige Zustimmung

betta's und des Generals Chanzy.

Artikel 3 des Schlußprotokolles vom Staate den vormals hessi⸗ schen Kirchengemeinden und deren Geistlichen zu gewährenden Leistungen werden fortan nicht mehr gewährt. Zugleich fallen die auf Grund dieser Rezeßbestimmungen Seitens der vormals hessi⸗ schen Kirchengemrinden zur Staatskasse zu leistenden Bei⸗ träge weg. 1

1 Der unter dem Titel „allgemeiner evangelischer Kirchenfonds für die vormals Großberzoglich bessischen Gebietstheile“ aus Ueberschüssen vakanter Pfarreien dieser Gebietstheile angesam⸗ melte Fonds wird dem Tentralkirchenfonds zum Kapitalstock über⸗

wiesen. Artikel 4. Dieses Gesetz tritt mit dem auf die Verkündigung folgenden 1. April in Kraft. Urkundlich ꝛc.

Der Antragsteller wies darauf hin, daß Seitens der Re⸗ gierung eine ähnliche Vorlage schon in mehreren Sessionen m Hause gemacht worden, ohne daß dieselbe Gesetz geworden sei, weil die Regierung den Aenderungen des Hauses nicht habe zustimmen können. Er hoffe aber, für seinen modifizir⸗ ten Entwurf die Zustimmung der Regierung zu finden. Der Abg. Wißmann hielt die Sache doch nicht für so einfach; er beantragt deshalb die Berathung der Vorlage in einer Kommission.

Der Regierungskommissar Ministerial⸗Direktor Bark⸗ hausen erklärte, daß die Regterung dem Antrage sehr sym⸗ pathisch gegenüberstehe, wenn auch die Allerhöchste Geneh⸗ migung einzuholen bis jetzt noch nicht möglich gewesen sei.

Der Abg. Schreiber empfahl die Annahme des Entwurfs im Interesse der betheiligten Gemeinden; die Entschädigung von 5000 ℳ, welche dem nassauischen Fonds für die Mehrleistung überwiesen werden solle, sei voll⸗ ständig genüge d. Der Abg. Dr. Thilenius glaubte doch, an der Konmissionsberathung festhalten zu sollen, weil man erst kalkulatorisch prüfen müsse, ob die Entschädigungssumme wirklich ausreichte. Der Abg. Dr. Windthorst erklärte sich vollkommen bereit, den Wünschen der Interessenten Genüge zu leisten; er würde auch nichts dagegen haben, wenn alle nassauischen Abgeordneten damit einverstanden wären, die Vorlage sofort im Plenum weiter zu berathen; aber da dies nicht der Fall sei, könne er ebenfalls nur der Kommissionsberathung zustimmen, müsse aber den Wunsch aus'prechen, daß der Bericht der Kom⸗ mission möglichst bald erstattet werde.

Hierauf überwies das Haus die Vorlage zur Berathung an die Budgetkommission.

Wahl⸗

Auf der weiteren Tagesordnung prüfungen.

Bis zum Schluß des Blattes erklärte das Haus die Wahl der Abgg Wirth, Dr. Haenel, Flinsch, Dr. Stern, Edler, Hermiersch und Hastedt für gültig.

Nach einer Cirkularverfügung des Ministers des In⸗ nern, vom 9. Dezember v. J., ist die in dem Cirkularerlaß vom 27. Februar 1865 (Ministerialblatt für die innere Ver⸗ waltung pro 1865, S. 149), betreffend die Zahlung der den suspendirten Beamten zustehenden Gehalts⸗ hälfte, unter Nr. 3 enthaltene Vorschrift analog auch auf diejenigen Beamten einschließlich der Gensd'armen an⸗ zuwenden, welche, ohne vom Amte suspendirt zu sein, rechtskräftig mit Dienstentlassung bestraft sind. Auch in diesen Fällen ist demnach dem Beamten sein Diensteinkommen bis zum Ablauf des Wonats zu belassen, in welchem das be⸗ treffende Erkenntniß rechtskräftig geworden ist.

Die Bevollmächtigten zum Bundesrath, Königlich sächsischer Geheimer Finanz⸗Rath Golz und Königlich würt⸗ tembergischer Wirklicher Geheimer Kriegsrath von Horion sind in Berlin angekommen.

Bayern. München, 8. Januar. (Allg. Ztg.) Her⸗ zog Thomas von Genua, welcher längere Zeit in Mün⸗ chen verweilte, hat heute die Stadt wieder verlassen und ist nach Genua abgereist.

Baden. Karlsruhe, 9. Januar. (W. T. B.) Im Auftrage des Großherzogs hat das Ministeriums des Innern dem General⸗Kommando des XIV. Armee⸗Corps die dankbarste Anerkennung des Großherzogs für die während der Wassersnoth wiederholt geleistete militärische Hülfe ausgesprochen. Der Bahnverkehr zwischen Heidelberg und Speyer soll morgen früh wieder aufgenommen werden.

standen

Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 9. Januar. (W. T. B.) Dem „Wiener Extrablatt“ zufolge lautet das Gutachten des Rechtsbureaus des Magistrats in der Angelegenheit der Czechenschule dahin, daß durch die Konzessionirung der⸗ selben kein Gesetz verletzt worden sei.

Großbritannien und Irland. London, 7. Januar. Allg. Corr.) Zwischen England und Portugal schweben Unterhandlungen in Betreff ihrer Besitzungen an der Westküste Afrikas. Portugal schlägt vor, Whydah an England abzutreten unter der Bedingung, daß Letzteres die Ansprüche Portugals auf die am Congo gelegenen Gebiets⸗ theile Cabinda und Molembo unterstütze.

Die britische Armee hatte am 1. Januar 1882 eine Effektivstärke von 189 133 Mann, gegen 188 958 Mann zum Beginn des Jahres 1881 und 191 804 Mann zu Anfang 1880. Von den Rekruten, welche im Jahre 1881 in die reguläre Armee eingestellt wurden, hatten 14 419 ein Alter von unter 20 Jahren und waren 11 761 über 20 Jahre alt. 996 deser⸗ tirten nach dreimonatlicher Dienstzeit. Im J. 1881 betrug die Gesammtzahl der Deserteure 4412, von denen indeß 1353 zur Fahne zurückkehrten. 2434 der Fahnenflüchtigen hatten nicht 12 Monate gedient.

Die Gesammtzahl der im abgelaufenen Monat in Ir⸗ land verübten Agrarverbrechen betrug 84, von denen 4 in Ulster, 9 in Leinster, 17 in Connaught und 55 in Münster vorkamen. Die Verbrechen und Vergehen umfassen zwei Mordversuche, zwei Angriffe auf die Poltzei, 8 Brandstiftun⸗ gen, 6 Fälle von Viehverstümmelung, einen Waffenraub, 54 Drohbriefe, 8 Fälle von Einschüchterung und 4 von Eigen⸗ thumsbeschädigung.

Die irische Nationalausstellung in Dublin ist am 6. d. M. geschlossen worden. Das Gebäude wird wahr⸗ scheinlich nach Cork gebracht werden, wo eine ähnliche Aus⸗ stellung abgehalten werden soll.

Frankreich. Paris, 9. Januar. (W. T. B.) Im Senat, welcher heute seine Berathungen wieder aufgenommen hat, gedachte der Alterspräsident in warmen Worten Gam⸗

1“ findet am Donnerstag statt; Wahl des Präsidiums.

In der Deputirtenkammer gedachte der Alters⸗ präsident bei Beginn der Sitzung ebenfalls Gambetta’s, dessen Verlust ein großes Unglück für die Republik sei. Im Verlaufe der Sitzung wurde Brisson mit 280 von 319 ab⸗ gegebenen Stimmen wieder zum Präsidenten gewählt.

Der Vater Gambetta's ersuchte heute früh den Prä⸗ sidenten Grévy telegraphisch, den Leichnam Gambetta’'s nach Nizza zu senden. Nichtsdestoweniger haben sich heute Abend einige Freunde Gambetta’'s nach Nizza begeben, um den Vater Gambetta's zu bewegen, den Leichnam seines Sohnes in Paris zu lassen. Die Gruppe der „Union répu⸗ blicaine“ hat beschlossen, eine Nationalsubskription zu eröffnen, um ein Denkmal Gambetta's in Paris zu errichten.

Lyon, 9. Januar. (W. T. B.) In der heutigen Ver⸗ handlung des Prozesses gegen die Anarchisten erhoben die Angeklagten insgesammt Protest gegen die drückenden Maßregeln, die gegen sie ergriffen seien. Der Prokurator erklärte: er müsse diesen Protest als ungerechtfertigt zurückzu⸗ weisen. Bei dem hierauf fortgesetzten Verhörbrüsteten sich mehrere Angeklagte offen damit, der revolutionären Partei anzugehören. Fürst Krapotkin erklärte bei seiner Vernehmung unbefangen, daß er stets für die Konsolidirung der anarchistischen Partei und die Ausbreitung der anarchistischen Ideen thätig gewesen sei; ein französisches Tribunal habe aber nicht das Recht, sein Verhalten im Auslande zu prüfen. Er habe an der Bildung der internationalen Arbeiterverbindung theilgenommen, und wenn diese Partei vor die Alternative gestellt würde, sich aufzulösen oder Dynamit anzuwenden, so thue sie letzteres; man habe der Vera Sasnulitsch in Frankreich Beifall gezollt. Der Präsident des Gerichtshofes und das öffentliche Ministerium protestirten gegen diese Behauptung und er⸗ klärten: die That der Vera Sassulitsch sei der Mord ge⸗ wesen. Krapotkin erwiderte: die Sassulitsch sei vom Gericht freigesprochen worden; er gestehe zu, daß er beauftragt gewesen sei, die Lyoner Vereinigung auf dem Londoner Kongresse zu vertreten. Aus der Schweiz sei er auf Verlangen Rußlands ausgewiesen worden, weil er gegen die Hinrichtung der Sophie Perowskaja protestirt habe. Der Prasident verlas zwei Briefe Krapotkins vom 9. November 1881 aus Thonon, adressirt an den Weber Pejol in Lyon, in welchen er seine bevorstehende Reise nach Paris und London mittheilte und erklärte: er beabsichtige in Lyon und St. Etienne sich aufzuhalten, um dort die Bekannt⸗ schaft seiner politischen Freunde zu machen und sich mit ihnen über die Interessen ihrer Partei zu unterhalten Krapotkin gestand zu, in einer Lyoner Versammlung anarchistische Ideen gepredigt zu haben. Der Präsident warf ihm vor, die Gastfreund⸗ schaft verletzt zu haben. Krapotkin erklärte: er glaube das nicht, er habe das Volk unterrichtet. Nach Wien sei er ge⸗ gangen, um die anderen Anarchisten kennen zu lernen, von denen Jean Jacques Elisée Reclus mit ihm gesprochen habe. In St. Etienne habe er vor einer Versammlung von 250 Arbeitern gesprochen. Der Präsident verlas mehrere Schreiben, aus welchen hervorgeht, daß Krapotkin mit verschiedenen Anarchisten in der Gegend von Lyon in Verbindung stand. Das Verhör wurde hierauf geschlossen.

Spanien. Madrid, 9. Januar. (W. T. B.) Das neue Ministerium ist, wie folgt, zusammengesetzt: Sagasta: Präsidium, Marquis de la Vega de Armijo: Aeußeres, Pullon: Inneres, Martinez de Campos: Krieg, Giron: Justiz, Pelayo Cuesta: Finanzen, Arias: Marine, Arce: Kolonien, Gamazo: öffentliche Arbeiten. Das Ministe⸗ rium wird noch heute den Eid leisten und sich morgen den Cortes vorstellen. Wie in parlamentarischen Kreisen verlau⸗ tet, wird das Ministerium bemüht sein, die Fusion der centralistischen Partei mit der konstitutionellen aufrecht zu erhalten.

Türkei. Konstantinopel, 9. Januar. (W. T. B.) Der „Vakit“ hält es an der Zeit, daß die Türkei ihre Rechte in Egypten wahre, Frankreich werde ihr sicherlich belfen; das Journal „Hakikat“ vertraut den Zusicherungen Englands. Berichte aus Sofia melden, daß in Folge von Differenzen zwischen den Ministern Kaulbars und Skobeleff einerseits und Vulkovich andererseits die dortige Minister⸗ krisis akut geworden sei, und daß der Fürst von Bulgarien zur Beseitigung derselben den Kammer⸗Prasidenten mit der Neubildung des Kabinets beauftragt habe.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 10. Ja⸗ nuar. (W. T. B.) Wie der „Herold“ meldet, soll behufs Durchführung einer allgemeinen Kasernirung der gesammten Armee eine ständige Kommission eingesetzt werden, welche zugleich auch das für die Kasernirung noth⸗ wendige Kapital zu verwalten haben wird.

Amerika. Washington, 6. Januar. (Allg. Corr.) Der Sekretär der Marine hat dem Senat eine Denkschrift übersandt, welche die Vermehrung der Flotte durch den Bau eines stählernen Kreuzers von 4000 Tons, dreier Kreuzer von je 2500 Tons, eines Avisoboots von 1500 Tons und eines Torpedoboots anempfiehlt. Die Kosten der Herstellung dieser Fahrzeuge sind auf 5 169 000 Doll. veranschlagt.

Der Generxal⸗Anwalt entscheidet in seinem Gutachten über die Chinesen⸗Ausschließungsbill, daß das Verbot nur auf Chinesen Anwendung finde, welche in den Ver⸗ einigten Staaten zu bleiben beabsichtigen, Chinesen aber nicht die Durchreise nach einem anderen Lande verwehre.

9. Januar. (W. T. B.) Der Senat hat die Bill, betreffend die Nachfolge auf dem Präa⸗ sidenten⸗ und Vize⸗Präsidentenposten für den Fall, daß der gewählte Präsident oder Vize⸗Präsident während seiner Amtsverwaltung stirbt oder demissionirt oder zur Bekleidung seines Amtes unfähig wird, angenommen. Die Bill bestimmt, daß in den vorgedachten Fällen die Mit⸗ glieder des Kabinets nach Maßgabe ihres Ranges und zwar zunächst der Staats⸗Sekretär (Minister des Auswärtigen) in den erledigten Posten nachfolgen sollen. Ist der Kongreß bei dem Eintritt eines Erledigungsfalles nicht versammelt und kann er auch nicht binnen 30 Tagen zusammentreten, so hat der neue Präsident denselben binnen 20 Tagen einzuberufen.

New⸗York, 9. Januar. (W. T. B.) Nach einer Depesche aus Lima ist jetzt der Vorschlag gemacht worden, daß Chile, Peru und Bolivia Kommissarien ernennen sollen, die ohne fremde Mediation auf der Basis der Ab⸗ tretung von Tarapaca an Chile über den Frieden zu verhan⸗ deln hätten. Arica und Tacna sollen von Peru direkt an Bolivia abgetreten oder zu einem neutralen und unabhängigen Gebiet unter dem gemeinsamen Schutz von Chile,

Die nächste Sitzung

Bolivia gemacht werden.

““

auf der Tagesordnung steht die

Peru und

Ueber den in San Antonio in Texas verhafteten früheren Schatzmeister des Staates Tennessee, Polk, wird gemeldet, daß derselbe sich der weiteren Verfolgung durch die Flucht entzogen habe und sich gegenwärtig in Mexiko be⸗ finden solle.

Zeitungsstimmen.

. 2 2 r . 88 Die „Berliner Börsen⸗Zeitung“ schreibt: Günstige Nachrichten über den Aufschwung der Industrie sind in

den letzten Monaten des Jahres aus allen Provinzen Preußens ein⸗

etroffen So wurde u. A. aus dem Regierungsbezirk Frankfurt be⸗ richtet, daß die meisten Ctablissements aut beschäftigt waren, viele ihre Aufträge kaum zu bewältigen vermochten und alle, wenn auch nicht hobe, so doch hinreichend lohnende Preise erzielten. Auch zeigte sich, worauf besonders Gewicht gelegt werden muß, überall eine wohlthuende Zuversicht und Liebe für das Geschäft, welche in den letzten Jahren stark erschüttert und theil⸗ weise gänzlich geschwunden war. Betriebseinstellungen kamen fast gar nicht vor; im Gegentheil sind neue Anlagen entstanden und das Arcbeitspersonal mehrerer größerer Etablissements wurde erheblich vermehrt. Vor Allem aber hatten die Arbeiter vollauf zu thun und Feierschichten kommen kaum irgendwo noch vor. Wie diese günsti⸗ gen Verhältnisse auf die Lage der Arbeiter einwirken, geht aus dem einen Beispiel hervor, daß in einer der bedeutendsten Maschinenbau⸗ anstalten die Zahl der Arbeiter sich innerhalb eines halben Jahres zwar nur um 13 rermehrt hatte, die Arbeit aber um 79 247 Ar⸗ beitsstunden gewachsen und hierfür den Arbeitern ein Mehrlohn von

19 350 zugeflossen war.

—, Dem „Hamburger Correspondenten“ wird Kiel geschrieben:

Gleichwie es in Hamburg und Bremen seit Langem schon brauch ist, hat auch die Kieler Handelskammer soeben am Schlusse des Jahres zum ersten Male einen vorläufigen Bericht über Gang un Lage des Verkehrs sowie über ihre Thätigkeit im abgelaufenen Jahre erstattet. Erfreulicherweise läßt der Bericht wesentliche Fortschritte i der Lage verschiedener Arbeits⸗ und Verkehrszweige erkennen, wozu in erster Linie der vorjährige milde Winter, die a 1 Provinz, die dadurch erhöhte Kaufkraft un lust maßgebend gewesen sind. Der Schiffs zu Dietrichsdorf besten Fortgang und weist gegenüber dem V eine gewisse Erweiterung auf. Die Zahl der Arbeiter stieg v im Laufe des Jahres auf 1100. Fertig gestellt wurden 1 dampfer mit . sowie Hafendampfer. Im B befinden sich 1 m- 5 Schiffe. leberdem liegt große Reihe 1— inge b Frachten konnten der, durch die zahl Konkurrenz wegen, kei fs hren. J zeigte sich der Ver 8 1 hre 188 geschäft übertraf, was Import von Holz anlangt,

Jahre denjenigen des Jahres 1881 um etwa 10 %. Dessenungea der Verlauf des Geschäfts keinen weiteren Aufschwung, es eher ein Rückgang im Platzgeschäft konstatirt werden.

inkohlengeschäft war 1882, begünstigt durch die freie Schiffahrt, 20 % erheblicher als im Vorjahre. Der Export seewärts blieb

eringfügiger als im Vorjahre. Das Baugeschäft wurde einer⸗ eits durch eine Reihe öffentlicher Bauten in Kiel und Umgegend belebt; die Zahl der neuerbauten Wohnbäuser nebst Zubehör in Kiel dürfte hundert überschreiten. Auch für Gaarden Dietrichsdorf ist eine lebhafte Baulust zu verzeichnen. Für die h n Ziegeleien erwies sich das Geschäft erheblich besser als im Der

Viehimport aus Dänemark (bei welchem es s um

Schweine handelt) ist gegen 12 ½ % zurückgegangen, worunter nament⸗

8 das früher mit Hamburg lebhaft betriebene Speditionsgeschäft

423 44

Das Notiz:

Im „N. Wr. Tagebl.“ wird die Thatsache hervorgeh Gambetta in der Frage des Tabackmonopols unbedingt Bismarck beipflichtete. D

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äußerst gute Ernte hiesige d neubelebte Unternehmungs⸗ 3 82 . 2 fsbau nahm auf der Werft

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„Deutsche Tageblatt“ bringt folgende

b Opposition in Deutschland“, f „hat Unrecht, und Bismarck hat Recht mit dem Taback Bestände in Frankr Monopol nicht, ich würde es einführen, es giebt für de gerechtere un 8 steuerung als diese“.

In demselben Blatte lesen wir ferner:

Die überaus günstigen Zeugnisse für die neue Wirthschafts⸗ olitik, welche von den großen Chemnitzer Etablissements für Ma⸗ chinenbau in deren Geschäftsberichten zum Verdrusse der Gelehrten er „Volkszeitung“ abgegeben worden sind, erhalten jetzt durch die aus anderen Landestheilen kommenden Berichte weitere Bekräftigung, und nur, wer absichtlich Weiß in Schwarz verkehren will, kann solcher Einstimmigkeit gegenüber auf dem Standpunkt der Negation beharren. In dem soeben erschienenen umfänglichen Jahresbericht der Handels⸗ kammer von Plauen für 1881 berichten die Maschinenfabriken des Bezirkes von reichlicher Beschäftigung; die Maschinenwerkstatt der Königin Marienhütte bei Zwickau sah ihren Umsatz um 20 % steigen, wobei der durchschnittliche Verkaufspreis des Doppelcentners um etwa 3 ½ % in die Höbe ging. Die Nachfrage nach Werkzeugmaschinen hat sich nach den Mittheilungen des Etablissements dieser Branche in Reichen⸗ bach erheblich gesteigert, so daß die Anzahl der Hülfsmaschinen be⸗ deutend erhöht werden mußte, um die eingelaufenen Bestellungen aus⸗ zuführen. Dabei wird als besonders bemerkenswerth hervorgeboben, „daß, während bis zur Zollerhöhung ein größerer Theil nach Rußland geliefert wurde, jetzt sämmtliche Aufträge aus und für Deutschland erfolgt sind, und zwar von denselben Fabrikanten, die bis zum Eintritt der neuen Zollgesetzgebung versicherten, daß sie nur einen geringen Theil ibrer Maschinen im Betrieb und für die nächsten Jahre keinen Be⸗ darf hätten deren Geschäft sich aber, wie alle Branchen der Metall⸗ industrie und des Maschinenbaues, dieses besten Barometers der Ge⸗ sammtindustrie, in Deutschland entschieden gehoben habe. Das Ge⸗ swäst rersichert weiter, daß bei ihm und allenthalben in dieser Industrie die Arbeitslöhne besser geworden seien, wie denn schon jetzt ein Arbeitermangel konstatirt werden musse, und daß, wenn es auch noch nicht möglich sei, der soliden und guten Arbeit entsprechende Preise zu erzielen, doch diese sich allenthalben gebessert hätten und sicher lohnender werden würden, wenn unsere Reichsregierung ig ihrer rechten Erkenntniß dessen, was Deutschland noththut, auf dem betretenen Wege, die deutsche In⸗ zustrie zu schützen, fortfahre, das deutsche Volk aber sich von dem Fängelbande idealistischer Wortführer frei mache und rückhaltlos die sWon jetzt so segensreich sich erweisenden Wirthschaftsreformpläne großen Reichskanzlers unterstütze. So schallt es aus den Wexkstütten, aber unsere „liberalen“ B haben Wichtigeres iu thun, als solche Stimmen zu hören und zu beachten.

Reichstags⸗Angelegenheiten.

88 Die XI. Kommission des Reichstags zur Vorberathung de Patserlichen Verordnung vom 1. Mai 1882 über die Ver⸗ 88 Fiftiger Farben und des Antrags der Abgg Dr. v r. Lasker, Dr. Günther (Berlin), betreffend die Be⸗ 1I von Farben bei der Fabrikation von Spiel⸗ wie sofen 9 internationaler Vereinbarung hat sich, folgt, konstituirt: Freiherr von Landsberg⸗Steinfurt, Vorsitzender; Falhfchesitn Freter E“ Dr. Schreiner, Schriftführer; üeen Stellvertreter es Schriftführers; Dr. Böttcher, Prinz 7. Grolath, Freiherr von Dalwigk⸗Lichtenfels, von Grand⸗Ry, 8S (Berlin), Dr. Hermes (West⸗Priegnitz), Kämpffer, Lasker, Lender, Freiherr von Manteuffel.

1 8

Statistische Nachrichten.

Die Vererbung des Grundeigenthums in dem

Herzogthum Oldenburg, dem Hauptbestandtbeil des gleich⸗ namigen Großherzogthums, unterlag bis zum Jahre 1874 theils den allgemeinen Bestimmungen, wonach eine Bevorzugung des Grund⸗ eigenthums nicht stattfand, theils einem besondern Grunderbrecht welches darauf abzielte, die Besitzung in der Hand eines einzigen vor seinen Miterben bevorzugten Grund⸗ oder Anerben zufam⸗ menzuhalten. Das letztere war nicht einbheitlich gestaltet, konnte vielmehr, von anderen minder wichtigen Besonderbeiten abgesehen, nach der Höhe des Erbtheils, der dem Haupterben als „Voraus“ ge⸗ bührte, als ein strengeres und schwächeres unterschieden werden. Durch das Gesetz vom 24. April 1873, betr das Erbrecht, ist dieser Rechtszustand wesentlich abgeändert worden. Nach diesem Gesen ist das gesammte Erbrecht in erster Linie den Vorschriften des gemeinen Rechts unterworfen, also ein bevorzugter Erbe ausgeschlossen, indessen nach dem Ermessen des Eigenthümers ein bevorzugtes Erbrecht am Grundeigenthum zuge⸗ lassen. Der Eigenthümer darf nämlich aus der Gesammtheit oder beliebigen Theilen seines Eigenthums, sofern solches nur „behaust“ ist, eine „Grunderbstelle“ bilden. In diesem Falle findet ein bevor⸗ zugtes Erbrecht eines Miterben, des „Grunderben“, statt, demgemäß der letztere „das Alleineigenthum der Grunderbstelle in seinem Erb⸗ theil erwirbt gegen die Verpflichtung, den vollen Werth derselben zur Erbtheilungsmasse einzuschießen“ und „aus der Erbtheilung als „Voraus“ entweder (wie im Wesentlichen in den Marschagemeinden) 15 oder (wie in den übrigen Theilen des Herzogthums Oldenburg) 40 % des schuldenfreien Werths der Grunderbstelle erhält“. Bei mehteren hinterlassenen Grunderbstellen tritt das Grunderbrecht nach Wahl des Grunderben nur an einer derselben ein. Die Bildung, die Aenderung und Auflösung der Grunderbstellen geschieht durch proto⸗ kollarische Erklärung vor der Verwaltungsbehörde, dem Amt. In der Zeit von der Publikation des Gesetzes ab bis zum 1. Januar 1874. mit welchem dasselbe in Kraft trat, durften Gebühren für derartige Erklärungen und ihre Registrirung nicht berechnet werden. Gleich⸗ zeitig mit dem qu. Gesetz trat ein Gesetz vom 24. April 1873, be⸗ treffend die Theilbarkeit der Grundbesitzungen, in Kraft, wodurch „die auf der Geschlossenheit der Grundbesitzungen beruhenden Be⸗ schränkungen hinsichtlich der Zerstückelung derfelben oder der Abtren⸗ nung einzelner Theile von denselben“ im Wesentlichen aufgehoben wurden. Die Wirkung dieser Gesetzgebung in Bezug auf das Erb⸗ recht ist unmittelbar nach Einführung der qu. Gesetze Gegenstand einer statistischen Untersuchung gewesen, durch welche festgestellt wurde in welchem Umfang die Grundeigenthümer von der ihnen verliehenen Befugniß, ihr Besizthum dem Grunderbrecht zu unterwerfen, Gebrauch gemacht hatten. Die Ergebnisse dieser Untersuchung nebst einer Schil⸗ derung des geschichtli en Entwickelungsganges, den das Erbrecht am Grundeigenthum im Großherzoathum Oldenburg bis auf die Gegen⸗ vart herab durchlaufen, hat das Großberzoglich oldenburgische tistische Bureau in einer im Jahre 1875 erschienenen Schrift, bevorzugte Erbrecht am Grundeigenthum im Herzogthum Hldenburg. Statistische Darstellung der Reformen des Erbrechts an Grund und Boden und ihrer Wirkungen“ veröffentlicht.

1 Nachdem späterhin die Einrichtung getroffen wor liche Erbebung fortlaufend in fünfjährigen Abschnitten hat eine fernere derartige Ermittelung für den 1. J gefunden, welche in der von dem Dr. Paul Ke oldenburgischen Regierungs⸗Rath und Vo statistischen Bureaus bearbeiteten, jüngst des Großherzoglichen statistischen Burcaus, „Di

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den, jene anfäng⸗ zu wiederbolen, 1880 statt⸗

vorzugten Erbrechts am Grundeig thum Oldenburg zu Anfang des Jo wird. Die Schrift enthält das ausführliche, jed ichtigende Zahlenmaterial in vier tabellarischen Uebersichten Die rste thut sowohl den ganzen zur Grundsteuer abgeschätzten Grund und Boden, wie auch insbesondere den in den Händen Privaten be⸗ findlichen Theil dar, und das rücksichtlich der Anzahl, Fläche und des Reinertrages der einzelnen Besitzungen; überdies bringt sie die mitt⸗ lere Größe und Ertragsfähigkeit der letzteren bei beiden Theilen zum Ausdruck. Die zweite Uebersicht scheidet das Privateigenthum in das zunbeha. ste“ und das für die Bildung von Grunderbstellen in Frage kommende 8. · h. mit Wohn⸗ und Wirthschafts⸗ gebäuden versehene B . Auch hier sind die Anzahl der Be⸗ sitzungen, das Arcal d der Reinertrag, sowie ferner die Mittelwerthe für ei Besitzung beziffert worden. Die dritte Tabelle weist die Grunderbstellen für die Jahre 1880 und 1874, wie deren Verhältniß zum behausten Privateigenthum nach und bält dabei die Gemeinden nach dem früher dort herrschenden Rechtszustande, je nachdem dort das strengere, das schwächere oder kein bevorzugtes Grunderbrecht galt, auseinander. Diese Angaben werden endlich in der vierten Uebersicht dahin erweitert, daß für das Jahr 1880 die Grunderbstellen nach mehreren Größenklassen ihres Umfanges abgestuft aufgeführt sind. Den Tabellen vorausgeschickt ist eine ein⸗ leitende und erläuternde Darstellung, in welcher namentlich auch die Resultate der statistischen Aufnahmen erörtert werden. Die Zahl der Grunderbstellen hat nach dieser Darstellung be⸗ tragen 1880 8681 (gegen 1874 100), mit einem Flächeninhalt von 159 185 ha (gegen 1874 + 2341) und einem Reinertrag von 2 547 558 (gegen 1874 + 68 144). Die Zahl der Grunderbstellen hat also um 1,14 % abgenommen; ihr Flaͤcheninhalt und der Reinertrag derselben ist dagegen um 1,49 % bezw 2,75 % gestiegen. Es deutet das darauf hin, daß mehr größere Erbstellen errichtet, bi kleinere aufgehoben worden sind. Es würden vermuthlich noch erheblich günstigere Resultate er⸗ zielt worden sein, wenn nicht Unkenntniß und mehr noch Schwer⸗ fälligkeit und Saumseligkeit die Besitzer vielfach von den erforder⸗ lichen Schritten behufs Konstituirung des Grunderbrechts abgehalten hätte. Es ist wenigstens die Beobachtung gemacht worden, daß in den Bezirken, in welchen die betreffenden Verwaltungsbeamten sich der Sache angenommen und der bäuerlichen Bevölkerung wiederholt die Bedeutung des Grunderbrechts klar gemacht und die passenden Gelegenheiten zur Errichtung von Erbstellen veranlaßt haben solche in ausgedehnterem Maße vor sich gegangen ist. Im Vergleich zum behausten Privateigenthum betrugen die Grunderbstellen 1880: 25,36 %, gegen 27,23 % in 1874, mit einem Flächeninhalt von 41,84 %, gegen 42,89 % in 1874, und einem Reinertrage von 33,79 %, gegen 33,63 % in 1874. Die Anzabl der Stellen überschreitet hiernach um ein Geringes ein Viertel der dazu geeigneten Besitzungen; erheblich größer, mehr als zwei Fünftel, ist der Antheil des nach Grunderbrecht vererbenden Areals; ungefähr ein Drittel beträgt der Antheil des Reinertrages. Hierbei ist zu berück⸗ sichtigen, daß die behausten Privatbesitzungen alle Besitzungen dieser

Art, nicht blos die landwirthschaftlichen, also namentlich auch die ein⸗ fachen Hausbesitzungen ohne weiteren Zubehör von Land, umfassen, während es bei den Grunderbstellen in der Hauptsache allein auf landwirthschaftlich betriebenen Grund und Boden abgesehen ist. Bedeutungsvoll für die Anwendung des Grunderbrechts ist ferner eine Betrachtung der Ertragsverhältnisse der Erbstellen Es kamen näm⸗ lich im Herzogthum Oldenburg auf eine Grunderbstelle 1880: an Flächeninhalt 18,3 ha gegen 17,9 in 1874, an Reinertrag 293 gegen 282 in 1874, und auf ein Hektar sowohl im Jahr 1880 als 1874 16 Reinertrag. Ein Vergleich zu den entsprechenden An⸗ gaben über das behauste Grundeigenthum ergiebt, daß der mittlere Umfang der Erbstellen ein größerer, ja ein ansehnlich größerer als der der behausten Besitzungen insgemein ist, und daß in Folge dessen der geschätzte Reinertrag der einzelnen Erbstellen eine höhere Ziffer aufweist. Dagegen ist die Ertragsfähigkeit des zu Erbstellen erklärten Besitzthums hinter der des behausten Privat⸗ eigenthums im Allgemeinen zurückgeblieben. Es haben also vorzugsweise die Eigenthümer von Grund und Boden ge⸗ ringere: Ergiebigkeit das Bedürfniß empfunden, zu dessen gesicherter Bewirthschaftung eine gleichmäßige Theilung unter sämmt⸗ lichen Erben zu verhindern. Ein treffendes Bild von den Größen⸗ verhältnissen der Grunderbstellen ist endlich den mitgetheilten Angaben

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über die Vertheilung derselben auf etliche, nach ihrem Fläͤcheninhalt

abgestufte Gruppen zu entnehmen. Die Zusammensetzung ist danach eine derartige, daß sowohl Stellen von größerer wie von ganz kleiner Ausdehnung nur vereinzelt vorkommen, die Erbstellen vielmehr vor⸗ herrschend einen mittleren Umfang haben. Ein Vergleich der qu Angaben für die Jahre 1874 und 1880 läßt ferner ebenfalls erkennen, worauf schon vorstehend hingewiesen wurde, daß vielfach kleinere Stellen eingegangen und dafür größere an ihren Platz getreten sind. Von den in der Schrift mitgetheilten allgemeinen Resultaten heben wir noch hervor, daß bei sehr verschiedener Verbreitung der Erb⸗ stellen in den einzelnen Theilen des Landes solche im Wesentlichen um so größer ist, je strenger das vormalige Grunderbrecht sich ent⸗ wickelt hatte, und daß dort, wo dieses nicht bestand, Erbstellen nur in geringerem Maße errichtet worden sind; ferner, daß bisher ge⸗ rade die kleineren bäuerlichen Besitzer von der Befugniß zur Ein⸗ führung der beschränkten Erbfolge einen verhältnißmäßig selteneren Gebrauch gemacht haben. 1

„Die Schrift, in welcher das vorliegende statistische Material gründlich bearbeitet und nach allen Richtungen bin erörtert worden ist, bildet einen beachtenswerthen Beitrag zur Lösung der Frage wegen Reform des Erbrechts von Grundeigenthum, und kann dem Studium Aller, welche sich für diese Frage interessiren, empfohlen werden. Die Londoner „Allg. Corr.“ meldet: Im abgelaufenen Jahre anden auf den Meeren aller Welttheile 1790 Schiffbrüche statt gegen 2039 in 1881, 1680 in 1880, 1688 in 1879 und 1594 in 1878 Mit diesen Schiffbrüchen, von denen 576 sich an den britischen Küsten ereigneten, war ein Verlust von 4129 Menschenleben v üp Während der letzten fünf Jahre sind nicht weniger als schen zur See umgekommen. Unter den an den bri verunglückten Fahrzeugen befanden sich englische und schwedische, 32 deutsche, 16 franz und dänische ice. 139 Schiffe sanken durch Kollisionen, rden auf See verlassen und 10 durch Feuer zerstört. 8 m in allen Welt⸗ theilen untergegangenen Schiffe, welche die englische Flag br beträgt 945, von denen 226 Dampfer ware brüche gingen im Laufe des Jahres 24 005 t ( Kohlen verloren. In England fanden 28 Kohlengruben⸗Explosionen statt, von Verlust von 241 Menschenleben verknüpft waren.

9. Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Denkmäler der Kunst. Zur Uebersicht ihres Entwicke⸗ lungsganges von den ersten künstlerischen Versuchen bis; n Stand⸗ punkten der Gezenwart. Bearbeitet von Prof. Dr. Wilb. Lübke und Prof. Dr. Carl von Lützow. Verlag von Paul Neff in Stuttgart. 193 Tafeln quer Folio nebst 30 Bogen Text in Lex.⸗So. Circe 20( arstellungen der Architektur, Skulptur und Malerei. Klassiker⸗ Vollständig in 30 Lieferungen zu je 1 2. Lieferung. iegende Lieferung bringt zwei Tafeln mit hervorragenden Werken hitektur, nämlich Taf. 47: Renaissance des 16. Jahrhunderts in Italien (St. Peterskirche im Dur Querschnitt und Aufriß) und Tafel 54: Münchener Architekturen des 19. Jahrhunderts (darunter h ferner zwei Tafeln, r G

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die Rubmeshalle); ‚welche der Skulptur gewidmet sind, nämlich Taf. 22: Italiener des 16. Jahrhunderts (Michelangelo und Bandinelli) und Taf. 32: Münchener Schule des 19. Jahr⸗ hunderts; endlich zwei Tafeln, welche Meisterwerke der Malerei vor⸗ führen, nämlich: Taf. 34: Werke des Rubens und van Dyck

Taf. 61: Deutsche Maler des 19. Jahrhunderts. Außerdem

auch diese Lieferung ein in vollendetem Farbendruck

Blatt, die Reproduktion im Atriam

modesto in Pompeji. J

M. 22 einer Wand im Ir 23 28 5 88 8 Lieferung Gebotenen ist der

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Gewerbe und Handel. m betrugen in der vorigen

erselben Woche des igen Jahres en Woche von den atlantis

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35 000, do. von do. do. nach Kontinents

Verkehrs⸗Anstalten.

8 Das Central⸗Bureau für den Weltverkehr der hie sigen Firma Brasch u. Rothenstein hat soeben das bekannte Nach⸗ schlagebüchlein in einer neuen, für die Monate Januar, Februar März bestimmten Ausgabe erscheinen lassen. Dasselbe enthalt, wie gewöhnlich den Prospekt des Central⸗Bureaus, das Verzeichniß der in dem Bureau ausliegenden Atlanten, Landkarten und Adreßbücher, eine Tabelle der Passagierbilletpreise nach überseeischen Plätzen, einen Tarif für kleine Sendungen nach den Vereinigten 8 aaten von Nordamerika von allen Stationen Deutschlands und

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X ourn Ie Journale,

t d ri ou Oesterreichs, die Schiffsliste und die Liste der Correspondenten der Firma.

V 3 ESSnusn X L ; 8 Mainz, 10. anuar. (W. T. B.) Die Ludwigsbahn hat eine Dampfbootsverbindung mit Nackenheim eingericht t, wo Anschluß an die Bahn Worms⸗Ludwigshafen vorhanden ist.

Berlin, 10. Januar 1883.

Ueber den gegenwärtigen Zustand der Saaten in der preußischen Monarchie sind bei dem Ministerium für Landwirthschaft folgende Mittheilungen eingegangen:

Provinz Ostpreußen: 8

1) Reg.⸗Bez. Königsberg: Die Wintersaaten find meistens gut bestellt und stark eingewachsen in den Winter gekommen. Die Witterung während des Herbstes gestattete ein kräftiges Vorarbeiten für die Frühjahrsbestellung. 2.) R g.⸗Bez. Gumbinnen: Die Witterungsverhältnisse sind für das Wachsthum und den Stand der Wintersaaten bisher fortdauernd günstige gewesen, die frühzeitig bestellten und kräftig eingegrünten Wintersaaten berechtigen somit durchweg zu günstigen Hoffnungen. Die Futterverhältnisse anlangend, so ist der nur mäßige Ausfall des ersten Schnittes an Heu und Klee ohne nachtheilige Folgen geblieben, vielmehr überträgt das gute Ergebniß des zweiten Schnittes an Grummet und Klee jenen ersten Ausfall, so daß bei den äußerst günstigen Erträgnissen an Strohmaterial reichliche Futtervorräthe zur Durchwinterung des Viehstandes zu Gebote stehen. Den Beweis hierfür haben die in Laufe des letzten Vierteljahres abgehaltenen Pferde⸗ und Viehmärkte geliefert.

Die gesammte Lage der Landwirthschaft ist augenblicklich eine so günstige, wie sie seit mehreren Dezennien nicht gewesen ist.

Provinz Westpreußen. 1) Reg.⸗Bez. Danzig: Winterbestellung bei günstiger Witterung gut von Statten gegangen. 2. Reg.Bez. Marienwerder: Bestellung der Winter⸗ saaten bei günstiger Witterung und in zufriedenstellender Weise ausgeführt. Die Wintersaaten haben sich gut ent⸗ wickelt, nur in einigen Kreisen ist durch anhaltendes Regen⸗ wetter die Fortentwickelung der Roggen⸗ und Weizensaaten beeinträchtigt worden. Gesammtergebniß der Kartoffelernte qualitativ wenig befriedigend. Heu⸗ und Strohernte sehr reichlich.

quantitativ und

Die Hoffnungen auf eine besonders gute Getreide⸗Ernte