tend machen können.
sie benutzen blos die mit deutschem Gelde angelegten Verkehrswege, um sich an ausländischem Holze zu Ungunsten der Rentabilität der deutschen Forsten zu bereichern“.
Diese gegentheiligen Kundgebungen dürfen also die Reichsregie⸗ rung nicht bestimmen, den hinsichtlich der Holzzollfrage eingeschlagenen Weg wieder zu verlassen; andererseits wird es Sache des Reichstags sein, die Regierung in ihren Maßnahmen zum Schutze des Waldes zu unterstützen. Denn die Mahnworte, mit denen der verstorbene Ober⸗Forstmeister Bernhard als Bundesraths⸗Kommissar am 28. Mai 1879 seine letzte Rede schloß, sind sehr zu beherzigen:
„Wollen Sie wachen über die Bewaldung Deutschlands, welche eine größere Bedeutung hat, denn als Erzeugungsquelle von Nutz⸗ und Brennholz, wollen Sie wachen über die Erhaltung des deutschen Waldes, so müssen sie auf der anderen Seite auch den deutschen Wald soweit schirmen gegen fortdauernde Entwerthung seiner Produkte, gegen eine wahnsinnige Ueberschwemmung unserer Märkte mit jenen Holzmassen, die ohne einen nennenswerthen Ertrag auf den Markt geworfen werden, nur um eine gewisse Summe Geld für den geldbedürftigen Grundbesitz in Ungarn zu schaffen, dann müssen Sie den Wald gegen solche Invasion der Raubbauprodukte zu schützen den Muth haben. Meine Ich bitte Sie, durch Annahme der Vorlage der verbündeten Regierungen unseren Wald vor Zerstörungen, unseren Boden vor Verödung und jene Forstelemente, welche mit der deutschen Wald⸗ wirthschaft zum Segen unseres Landes immer verknüpft gewesen sind, vor der Vernichtung zu schützen.“
Landtags⸗Angelegenheiten.
Die XIII. Kommission des Hauses der Abgeordneten zur Vorberathung der Gesetzentwürfe: 1) zur Abänderung des Ge⸗ setzes über die Organisation der allgemeinen Landesverwaltung vom
26. Juli 1880 (Gesetz⸗Sammlung Seite 291); 2) zur Abänderung
des Gesetzes, betreffend die Verfassung der Verwaltungsgerichte und
das Verwaltungsstreitverfahren, vom 3. Juli 1875/2. August 1880
(Gesetz⸗Sammlung 1880 Seite 328); 3) über die Zuständigkeit der
Verwaltungs⸗ und Verwaltungsgerichtsbehörden hat sich wie folgt
konstituirt: von Rauchhaupt, Vorsitzender; Dr. Hänel, Stellvertreter des Vorsitzenden; Spahn, Schriftführer; Barth. Schriftführer; Bollert, Schriftführer; Dr. Fornet, Schriftführer; Dirichlet, Worzewski, Dr. Meyer (Breslau), Dr. Brüel, von Gliszezyüski (Tost⸗Gleiwitz), Hagen, Letocha, Limbourg, Freiherr von Schorlemer⸗ Vehr, Dr. von Mokulowski, von Dziembowski, von Oertzen (Jüter⸗ bog), von Wiedner, Dr. Gneist, Knebel, Dr. Köhler, Hahn, Dr. von Heydebrand und der Lasa, von Hülsen, von Mevyer (Arnswalde), Schreiber (Marburg), Graf von Schwerin⸗Putzar.
Statistische Nachrichten. 1
An fiskalischen Berg⸗, Hütten⸗ und Salzwerken standen in Preußen nach der dem Hause der Abgeordneten vorge⸗ legten Uebersicht im Etatsjahre 1881/82 im Betriebe:
I. Bergwerke. 1881/82 1880/81 1879/80
Steinkohlenbergwerke 18 18 18 FF111““ 8 8 Eisenerzbergwerke. 16 13 12 Zink⸗, Blei⸗, Kupfer⸗ und, Silbererzbergwerke.. 6 6 Mineralsalzbergwerke. 3 3
Summe I. 51. 48
Hüttenwerke. hDDcb“ 2) Blei⸗, Silber⸗ und sonstige
Hüttenwerke ““
Summe II. 13 be“ 6 VNN 9 Gesammtsumme 79 75
Unter den 79 Werken von 1881/82 befinden sich 1 Erzbergwerk und 3 Metallhütten (am Unterharze), welche gemeinschaftlich mit Braunschweig betrieben werden, sowie ein Steinkohlenbergwerk (Ober⸗ kirchen), an welchem Lippe⸗Schaumburg betheiligt ist. Der Betrieb der fiskalischen Werke erlitt im Laufe des Berichtsjahres keine wesent⸗ liche Störung, gestaltete sich vielmehr zu einem durchaus regelmäßigen und guch in seinen Resultaten befriedigenden. 1
Die fiskalischemn Bergwerke lieferten 9 032 171 t = 65 963 646 ℳ bei 40 392 Arbeitern, gegen 1880—81 mehr 587 470 t (6,96 %), 2 850 879 ℳ (4,58 %) und 1534 Arbeiter (3,95 %). Am meisten waren bei dieser Steigerung die Steinkohlen⸗ werke betheiligt, welche § 107 569 t (+ 5,95 %) = 51 851 519 ℳ (+ 2,55 %) mit 32 917 Arbeitern (+ 8,55 %¾%) förderten. Die Braunkohlenwerke ergaben 390 035 t (+ 4,29 %) = 1 206 182 ℳ (+ 3,96 %) mit 903 Arbeitern (+ 0,7 %). Der Eisenerzbergbau lieferte 94 043 t (— 1,38 %) = 677 710 ℳ (— 5,95 %) bei 781 Arbeitern (+ 4,29 %); die anderen 6 Erzbergwerke 67 407 t (+ 10,26 %) = 7 615 296 ℳ (+ 4,55 %) bei 4716 Arbeitern (1880/81: 4721) und der Salzbergbau 373 117 t (+ 42,45 %) = 3 712 939 ℳ (+ 49,27 %) bei 1075 Arbeitern (+ 52,70 %).
Die Reingewinnung für fiskalische Rechnung hat seit mehreren Jahren zum ersten Mal wieder einen Aufschwung genommen, sie hob sich auf 1 479 092 ℳ oder um 20,98 %.
Die fiskalischen Salinen lieferten mit 896 Arbeitern 125 035 t Siedesalz 3 022 606 ℳ, 1,75 % bezw. 2,09 % mehr als im Vorjahre.
Die fiskalischen Hüttenwerke ergaben bei 2833 Arbeitern 16 183 300 ℳ (+ 1,68 %).
Die Gesammtproduktion der fiskalischen Berg⸗, Hütten⸗ und Salzwerke, einschließlich des Steinbruchsbetriebes, erreichte im Etatsjahre 1881/82 eine Höhe von 9 232 262 t nebst 37 475,67 kg Gold und Silber, sowie 321 510 cbm Steine, und stellt sich damit um etwa 7 Prozent höher als im vorausgegangenen Jahre 1880/81. Der Gesammtwerth der zum Verkaufe fertig gestellten Produkte stieg von 82 311 723 ℳ im Vorjahre auf 85 748 644 ℳ oder um 4,18 %, die Zahl der durchschnittlich beschäftigten Arbeiter von 43 525 auf 45 054 Personen oder um 3,51 %.
Das finanzielle Ergebniß des Werksbetriebes weist dabei für 1881/82 einen Ueberschuß nach von 13 458 924 ℳ, d. i. 768 491 ℳ mehr als im Vorjahre und 1 614 232 ℳ mehr als der Staatshaus⸗ halts⸗Etat für 1881/82 vorgesehen hatte.
Der fiskalische Werkbetrieb beschäftigte im Jahre 1881/82 durch⸗ schnittlich 45054 Arbeiter oder 1529 mehr als im Vorjahre. Die⸗ selben vertheilen sich auf die einzelnen Betriebszweige folgender⸗
1881/82 1880/81 I“
Gewinnung von Steinen und Erden 933 898 Hüttenbetrieb 2 833 2 836 Salinenbetrieb 8 896 933 45 054 43 525 war ein befriedigender. ums Leben, d. i. 1,731
5]2 — (
—
zusammen Der Gesundheitszustand der Arbeiter Durch Verunglückungen kamen 78 Arbeiter auf je 1000 (im Vorjahre 1,884: 1000). Die Arbeitslöhne haben sich zum Theil nicht unerheblich verbessert. Die Konsumvereine sind von dem segensreichsten Einflusse gewesen, auch die übrigen Wohl⸗ fahrtseinreichtungen sind aus fiskalischen Fonds gefördert worden. Die Bohrversuche bei Domnitz (Wettin) und Rackow sind als erfolglos eingestellt worden. Bei Schladebach (Halle) sollen die Bohrungen bis 800 m Teufe fortgesetzt werden. Bei Spandau, wo auf Trinkwasser gebohrt wurde, erreichte man eine Tiefe von 470 m. Wie in den Vorjahren, waren der Harz, Thüringen, die Provinz Hessen⸗Nassau, die Rheinprovinz und die Provinz Brandenburg auch
„Diese Herren verkaufen kein deutsches Holz,
im Jahre 1881 die Gebiete, welchen die Aufnahmethätigkeit der geologischen Landesanstalt fast ausschließlich zugewendet wurde. Eine Erweiterung der Arbeitsgebiete fand nur durch die ersten An⸗ fänge geologisch⸗agronomischer Aufnahmen in Ost⸗ und Westpreußen statt.
Im Laufe des Jahres sind zur Publikation gelangt: die Lieferung XVII., enthaltend die Südthüringischen Blätter Roda, Gangloff, Pörmitz, Triptis, Neustadt und Zeulenroda, sowie die Lie⸗ ferung XIX., enthaltend die Nordthüringischen Blätter der Gegend südwestlich von Halle, Riestädt, Schraplau, Teutschenthal, Querfurt, Schafstedt, Biebra, Wiehe und Freiburg. Im Ganzen sind nunmehr publizirt 91 Blätter.
Weiter gelangten zur Ausgabe von Abhandlungen und sonstigen Arbeiten: a. Untersuchung des Bodens der Umgegend von Berlin, bearbeitet von Dr. E. Laufer und Dr. F. Wahnschaffe, b. die Boden⸗ verhältnisse der Provinz Schleswig⸗Holstein, von Dr. Ludwig Meyn, nebst einer geologischen Uebersichtskarte der Provinz Schleswig⸗Hol⸗ stein im Maßstabe von 1: 300 000. c. Jahrbuch der Königlich preußischen geologischen Landesanstalt und Bergakademie zu Berlin für das Jahr 1880. d. Aus der Flora der Steinkohlenformation von Dr. E. Weiß.
Bei der Bergakademie in Berlin waren im Sommersemester 1881 83, im Wintersemester 1881/82 92 Studirende eingeschrieben, (gegen 98 bezw. 111 im Vorjahr), in Clausthal 44 bezw. 46 (gegen 45 bezw. 45 im Vorjahr).
Im ganzen Staate waren zur Ausbildung von technischen Grubenbeamten, wie im Vorjahre, 10 Bergschulen und außerdem noch 27 Bergvorschulen vorhanden. Die ersteren wurden im Jahre 1881/82 durchschnittlich von 322, die letzteren von 419 Schülern besucht. Zusammen erhielten also an diesen bergtechnischen Lehr⸗ anstalten 741 junge Bergleute fachlichen Unterricht, wobei 115 Lehrer thätig waren.
Kunst, Wissenschaft und Literatur.
„Deutsches Wort — Volkes Hort“. Ein Mahnruf an alle wahrhaft vaterländisch gesonnenen Männer zum Widerstande gegen planmäßige Zerrüttung deutscher Sprache, von Hermann von Pfister, Königlich preußischer Major. Bevorwortet von Moritz Heyne. Paderborn. Druck und Verlag von Ferdinand Schöningh, 1883. — „Die Sache spricht für sich selbst. Niemand wird durch die Vorzüge unserer Zeit so verblendet sein, daß er sein Auge vor einem Schaden verschließe, der nur zu sehr klafft; und derjenige verdient Dank, der das von manchem Vorgänger geübte Amt des treuen Eckart von Neuem übernimmt und mit eindringlicher Warnung wieder auf den Schaden hinzeigt, wenn man gleichgültig vorüber will; mögen auch die Worte herbe klingen. Was der Herr Verfasser ausführt, ist ja jedem, der sehen will, deutlich: unsere Sprache geht in der That, wenn sie auf dem jetzt betretenen Wege weiter wandelt, nicht nur einer Verschlechterung (denn diese ist gegen das vorige Jahrhundert schon vorhanden), sondern selbst der Zerrüttung unausbleiblich entgegen. Die Buntscheckigkeit ihres Wortschatzes nimmt erschreckend überhand; ihre Bildungsfähigkeit ist bereits in hohem Maße beeinträchtigt; das Gefühl für ihre künstlerische Seite vermindert sich, in weiten Kreisen faßt man sie nur vom Nützlichkeits⸗Standpunkte als nothwendiges Verkehrs⸗ mittel unter den Volksgenossen auf und ist daher gegen ihre Reinheit und ihren Adel stumpf geworden, weil das Gefuͤhl, daß sie die Grundbedingung unseres gesammten eigenartigen Daseins sei, nicht mehr aufkömmt. Man wird dem Herrn Verfasser nicht achselzuckend den Einwand machen wollen, daß seine Klage eine alte und längst verjährte sei. Es liegt ja eben in dem Umstande, daß solche Rufe immer wieder erschallen müssen, etwas unendlich Beschä⸗ mendes für uns. Und das Schriftchen zeigt, wie der Herr Ver⸗ fasser auch durch seine fachmännischen, auf Universitäten und durch fortgesetzte wissenschaftliche Beschäftigung mit unserer Sprache und unserem Volksthume erworbenen Kenntnisse überall zur Sache berufen ist.“ — Dieses Vorwort des als deutscher Sprachforscher und Fortsetzer des großen Grimmschen Wörterbuches weitbekannten Gelehrten wird der kleinen Schrift mehr als besondere Empfehlungen zur Verbreitung verhelfen. Sittlicher Ernst, wahre Vaterlandsliebe und wissenschaft⸗ liche Tüchtigkeit sprechen aus ihr mit lebhafter Begeisterung für die gute Sache. Wem es wirklich um die Reinheit der deutschen Sprache zu thun ist, der wird dem Verfasser, der als Lehrer an unserer Kriegsakademie wirkt, in seinen Ausführungen freudig beistimmen und dafür sorgen, daß seine Mahnworte in weiten Kreisen Früchte tragen. (Das Schriftchen ist zu beziehen durch alle Buchhandlungen, sowie auch von der Verlagshandlung selbst gegen Einsendung von 15 ₰ in Marken).
Veterinärwesen.
Antlichen Nachrichten zufolge ist die im Gouvernement War⸗ schau in den Dörfern Wawer, Kreis Warschau, und Duczki, Kreis Radimin, seiner Zeit (conf. „R.⸗A.“ Nr. 291 von 1882) ausgebrochene Rinderpest nunmehr erloschen.
Gewerbe und Handel.
Die Kieler Bank bringt für das Jahr 1882 eine Divi⸗ dende von 10 % zur Vertheilung, gegen 10 ½ %, welche für das vor⸗ angegangene Jahr gegeben wurden.
Frankfurt a. M., 18. Januar. (W. T. B.) Die Frank⸗ furter Bank setzt vom 19. d. M. den Diskont auf 4 % herab.
— Die „New⸗Yorker Handels⸗Ztg.“ äußert sich in ihrem vom 5. d. M. datirten Wochenbericht folgendermaßen: Mit Aus⸗ nahme einer theilweisen Belebung der Exportfrage für Weizen und Mais kann auch in dieser Woche nichts besonders Rühmliches vom Geschäft am Waaren⸗ und Produktenmarkt berichtet werden. Der Frachtenmarkt war fest. Baumwolle in disp Waare hatte sehr stillen Verkehr, während Termine etwas lebhafter gehandelt wurden. Am Kaffeemarkt herrschte wieder eine flauere Stimmung. In Thee blieben Transaktionen auf die Auktionsverkäufe be⸗ schränkt Rohzucker verharrte in schleppender Geschäftslage. Raffi⸗ nirter Petroleum flau; United Certifikates konnten den am Ende der Vorwoche etablirten Avanz nicht behaupten und sind in Abwar⸗ tung neuer Quellen in sensitiver, eher weichender Tendenz gewefen. Von Provisionen haben Schmalz und Schweinefleisch eine anfänglich erlittene Einbuße später zum Theil wiedergewonnen. Talg hat bei guter Nachfrage im Werthe angezogen. Terpentinöl war fest, Harz flau. Hopfen verkehrte in fester Haltung. Am Metallmarkt blieb die Stimmung vorherrschend eine flaue. Der Import fremder Webstoffe beträgt für die heute beendete Woche 2 346 146 Doll., gegen 2 089 035 Doll. in der Parallelwoche des Vorjahres.
Verkehrs⸗Anstalten. 8
Cassel, 17. Januar. (W. T. B.) Ein zwischen Nieder⸗ hohne und Allendorf stattgehabter Bergrutsch hat das Geleise der Eisenbahn Niederhohne⸗Eichenberg auf einer Strecke von etwa 50 m mit haushohem Gerölle bedeckt, aber keinen weiteren Unfall herbeigeführt. Bis zur Herstellung eines neuen Geleises, welches die Geröllmasse umgeht, und welche etwa drei Tage in An⸗ spruch nehmen wird, müssen die Personen umsteigen, während der Güter⸗ transport auf andere Routen geleitet wird. Die Freilegung des jetzigen Geleises dürfte längere Zeit beanspruchen.
— 18. Januar. (W. T. B.) Da in Folge des Bergrutsches bei Allendorf eine Nachrutschung unausbleiblich ist, so ist die Verlegung der Geleise der Bebra⸗Friedlander Bahn bei Albun⸗ gen unverzüglich angeordnet worden.
St. Petersburg, 17. Januar. (W. T. B.) Aus Reval wird gemeldet, daß Südostwind das Eis in der Rhede abtreibt. — Der Hafen von Baltischport ist den Schiffen zugänglich.
Odessa, 17. Januar. (W. T. B.) Der hiesige Hafen ist mit Eis bedeckt, die Schiffahrt eingestellt.
Southampton, 17. Januar. (W. T. B.) Der Dampfer
des Norddeutschen Lloyd „Oder“ ist hier eingetroffen.
an seine Zweigvereine in den von der Ueberschwemmung heim⸗ gesuchten Gegenden das nachstehende Schreiben erlassen und sich bereit erklärt, älteren lokalen Vereinen ohne Unterschied der Konfession, welche fortdauernd Wohlthätigkeitszwecke vertreten, aus den gesammelten Geldern Beihülfen zu leisten:
Schon bei Eintritt des ersten Hochwassers haben wir unterm 1. Dezember v. Is an die Zweigvereine in den von der Ueberschwem⸗ mung des Rheins und seiner Nebenflüsse heimgesuchten Gegenden ein Schreiben gerichtet, in welchem der Besorgniß Ausdruck gegeben worden war, daß bei vorschreitender Jahreszeit, namentlich in Folge der viel⸗ fach vorgekommenen Zerstörung von Wohnungen und Wintervorräthen ein Nothstand eintreten werde, zu dessen Linderung auch die Zweigvereine des Vaterländischen Frauen⸗Vereins nach Kräften beizutragen verpflichtet sein würden. Zugleich haben wir an jene Zweigvereine die Aufforderung gerichtet, schleunigst die Maßregeln ins Auge zu fassen, welche durch die ihnen statutengemäß anheimwfallende Unter⸗ stützung der ärmeren Volksklassen geboten sein möchten, insbesondere auf die Verabreichung von Lebensmitteln, namentlich auch von warmen Speisen in Suppenanstalten, Volks⸗ und Schulküchen und wo es sich um die Bekämpfung epidemisch auftretender Krankheiten handeln sollte, auf die Einrichtung einer vermehrten weiblichen Krankenpflege Bedacht zu nehmen. Jene Besorgniß hat durch die vor Kurzem wieder⸗ holt und in größerem Umfange eingetretenen Ueberschwemmungen neuen Grund erhalten.
Inzwischen haben aber auch die in Folge unseres Aufrufs vom 29. November v. Js. uns zugeflossenen reichen Gaben uns die Mittel gewährt, nicht blos denjenigen Zweigvereinen, welche unserer Aufforderung entsprechend eine Nothstandsthätigkeit zu entwickeln Ver⸗ anlassung gehabt, auf ihr Ansuchen mit erheblicheren G ldsummen Beihülfe zu leisten, sondern auch größere Beträge in die Hände der Provinzialbehörden zu legen, damit sie durch diese auch für die außer⸗ halb des Gebietes unserer Zweigvereine von der Noth Betroffenen nutzbar gemacht werden können.
Im Sinne der Geber haben wir ferner zu handeln geglaubt wenn wir nach Eintreffen der Nachrichten aus Bayern, Baden und Hessen über die auch dort von den Ueberschwemmungen des Rheins angerichteten Verbeerungen den mit uns verbundenen Frauenvereinen in München, Karlsruhe, Darmstadt und Straßburg i. Els., sowie dem .* in Speier Theile des Sammelertrages überwiesen haben.
Endlich haben wir dem in Coblenz unter dem Vorsitz des Herr Ober⸗Präsidenten der Rheirprovinz mit einer 1beeer 18. v. Mts. vor die Oeffentlichkeit getretenen Central⸗Provinzial⸗ Comité die Summe von 10 000 ℳ übersendet, diesem Comité gegenüber auch uns bereit erklärt, auf direkte Mittheilungen desselben beziehungsweise nach dem Bekanntwerden der durch ane nde verbreiteten Nachrichten weitere Beträge zur Verfügung zu stellen.
Wenn nun auch vermuthet werden darf, daß durch die in den letzten Tagen von Sr. Majestät dem Kaiser aus dem Allerhöchsten Dispositionsfonds bei der Reichs Hauptkasse bewilligte und alsbald zur Vertheilung gebrachte außerordentliche Gabe von 600 000 ℳ die augenblickliche Noth wesentlich gelindert sein wird, so dürfen hieraus doch ebenso wenig als aus der soeben in dem Landtage der Monarchie eingebrachten und muthmaßlich sehr bald zum Gesetz erhobenen Noth⸗ standsvorlage unsere Zweigvereine eine Veranlassung entnehmen ihre Thätigkeit einzustellen.
Die Erfahrung aus früheren Nothständen lehrt, daß die Nach⸗ wehen so weit umfassender Elementarereignisse auf lange Zeit hinaus fühlbar bleiben und die Gelegenheit zu einer segensreichen Thätigkeit wird unsern Zweigvereinen auch ferner nicht fehlen, wenn sie ihrer Aufgabe sich bewußt bleiben, bei der Hülfeleistung in außerordentlichen Nothständen stets die Ersten zu sein.
Die Mittel zur Entfaltung dieser Thätigkeit sind uns von dem deutschen Volke anvertraut und wir können unsern Dank nicht besser bethätigen, als indem wir diese Mittel auch wirklich dem Zwecke zu⸗ führen, fuͤr den sie bestimmt worden sind.
Den geehrten Vorstand ersuchen wir ganz ergebenst, uns über die zur Abwehr des durch Ueberschwemmung hervorgerufenen Nothstandes getroffenen Maßnahmen eine gefällige Mittheilung zu machen und dabei zugleich zu bemerken, ob und in welchem Maße fernere Bei⸗ hülfen von hieraus erwünscht sein möchten.
Wir werden nicht unterlassen, den uns vorgetragenen Wünschen 14 Maßgabe der uns noch zu Gebote stehenden Mittel zu ent⸗ sprechen.
Der Vorstand des Vaterländischen Frauen⸗Vereins. Charlotte Gräfin von Itzenplitz.
An den Vorstand des Vaterländischen Frauen⸗Vereins zu Coblenz, Linz a /R., Neuwied, Zell a./ Mosel, Cöln, Bonn. Düsseldorf, Duisburg, Solingen, Opladen, Wesel, Trier, Wiesbaden, Rüdesheim, Wiakel, Mainz.
Der Ausschuß der Hygiene⸗Ausstellung hat beschlossen, daß, wenn nicht unüberwindliche Hindernisse entgegegenstehen sollten, das schon bei der letzten Ausstellung vorhanden gewesene Wohn⸗ haus auch diesmal wieder zu errichten sei. In ihm sollen voll⸗ ständige Zimmer⸗ und Wirthschafts⸗Einrichtungen gezeigt werden, und es haben sich bereits mehrere namhafte Firmen zur Verwirklichung dieser Idee gemeldet. Der Platz im Auesstellungsgebäude selbst ist vollständig besetzt, so daß der Ausschuß nicht mehr über einen Qudratmeter verfügen kann, und deshalb mußten alle Reklamationen nach dieser Seite hin unberücksichtigt bleiben. In dem zu errichtenden Wohnhause ist indeß noch einiger Platz vorhan⸗ den, und dies ist hervorzuheben, damit größere Firmen, welche an der Einrichtung sich betheiligen wollen, noch rechtzeitig sich melden können. Am nächsten Sonntag, den 21. Januar, Vormittags 10 Uhr, soll eine Sitzung der Aussteller für das Wohnhaus in Gemeinschaft mit der Baukommission stattfinden.
Die große dreiaktige Oper „Gudrun“ von August Klug⸗ hardt (Dichtung von Karl Niemann) ist am 12. d. M. im Herzog⸗ lichen Hoftheater zu Dessau, an welches der bereits durch frühere Opern, wie „Käthchen von Heilbronn“ und „Robin Hood“ vortheilhaft bekannte Komponist seit Kurzem als Kapell⸗ meister berufen wurde, zum ersten Male, und zwar mit vielem Erfolge aufgeführt worden. Da das Werk auch im hiesigen Opern⸗ hause bereits studirt wird und Mitte Februar zur Aufführung kommen soll, so dürfte für Musikfreunde die Notiz von Interesse sein, daß die in dichterischer und musikalischer Hinsicht gleich interessante Schöpfung des in den Bahnen des Bayreuther Meisters wandelnden Ton⸗ dichters schon seit einiger Zeit im Klavierauszuge vorliegt, den der Komponist selbst verfaßt hat. Dieser Klavierauszug (mit unter⸗ gelegtem Text) ist in der Hofmusikhandlung von Ed. Bote und G. Bock hierselbst zum Preise von 12 ℳ erschienen.
tedacteur :Riedel.
Druck: W. El sner.
Berlin: . Veclag der Expedition (Kessel).
Fünf Beilagen einschließlich Börsen⸗Beilage),
außerdem: Beschreibung der anf Grund des Gesetzes vom 30. April 1874 unterm 10. Januar 1882 neu ausgefertigten
Reichskassenscheine zu Zwanzig und zu Fünf Mark.
“
Der Vorstand des Vaterländischen Frauen⸗Vereins hat
schen Reichs⸗Anzeiger und Königlich
Berlin, Donnerstag, den
Beila ge “ 8 8 Preußischen Staats⸗Anzeiger. 1
18. Januar
Iͥ☚ᷣ¶ͥ]a
der Einnahme an Wechselstempelsteuer im
85 b8 —
Dentsches Reich.
“ e für die Zeit vom 1. April 1882
is zum Schlusse des Monats Dezember 1882.
—
eea 1
1““ 11““
mnnR——⸗—C—ℳ§⸗Eʃ (ä—X WmI Einnahme
im Monate Dezember.
ℳ 1
Ober⸗Post⸗Direktions⸗Bezirke.
ℳ
3.
Hierzu Einnahme in den Vormonaten.
1 3₰
Zusammen.
ℳ
5. 6. Einnahme in dem⸗ b selben Zeitraume In 1882 des Vorjahres + mehr (Spalte 4). — weniger ℳ ₰ ℳ
I. Im Reichs⸗Postgebiete.
1) Königsberg. 2) Gumbinnen.. 3) Danzig. . 4 Herehs 1 Potsdam . . 9 Pannkfurt a./O.. 7) Stettin 8) Köslin.
9 Posen
11 606 2 603 11 876 58 232 2 996 6 405 7 208 1 689 5 084 3 462 15 158 8 321 5 102 15 109 7093 10 760 5 028 5 476 1 692 4 537 14 335 3 492 27 818 13 731 6 323 3 442 33 108 10 18 Dresde 11 9099 . 144““ 35 114 55 32) Konstanz v11“ 19 2 89 33) Darmstadt. 3 G 13 34) Schwerin i./ M.. 2239 8 35) Oldenburg 3 423 90 36) Braunschweig 6 090 20 37) Bremen 88 681 99 38) Hamburg 3 405 5 39) Straßburg i./E. 88 866 89
10) Bromberg.
11) Breslau
12) Liegnitz.
13) Oppeln.
14) Magdeburg
15) Halle a./S.
16) Erfurt.
17) Kiel.
18) Hannover.
19) Münster..
20) Minden
21) Arnsberg
22) Cassel. 1“
23) Frankfurt a. /M.
24) Cöln 4
25) Aachen. Coblenz Düsseldorf. Trier
104 263 21 465 100 935 472 520 23 785 49 032 56 958 12 764 34 302 25 356 112 676 56 708 43 169 114 703 56 613 79 192 49 990 40 221 14 354 36 160 124 412 29 201 220 453 118 584 54 946 25 560 287 153 18 943 93 951 290 096 140 493 43 320 89 767 17 804 28 365 39 545 121 972 530 025 141 630 31 538
90 68
45
90 50 80 65 10 10 10 20
40 20 40 30 20 10 50
90
30 40 10 90 50 80 20
115 870
24 069
112 812 2
530 752
26 782 55 437
64 166
14 453
39 387 28 818
127 834
65 030
48 271 129 813 63 706 89 952 55 018
45 697 16 046 40 697 138 748 32 694 248 271 132 316 61 269
320 261 105 861 2
325 210
158 597 48 347
99 906
20 044 2 31 789 45 636 135 654 593 431 158 485
119 228 10 26 554 90 108 231 5 70 036 60 26 852 10 56 972 60 68 508 65 15 745 85 40 939 28 505 131 355 66 944 53 475 152 086 59 814 87 693 53 504 53 236 16 105 51 180 134 939 31 574 235 729 130 757 63 881 27 042 316 190 18 460 107 435 315 927 142 519 48 565 93 075 17 328 34 591 45 819 159 767 611 017 155 549 36 251
02
Eboo⸗ do * 9o 0 ⸗O☛ ☛ n D80=
——8bbnesnnnn eSe —,—— . 5 cDCo;CS;cCrS „
—
10 bo OD ᷣ —booohSeS
-— œ. 890l boSbto 1SDSDSER 888 0⁰0
— 5—2 50 [S
Æ — —+₰ —
— —D8 —-=2h0O=2
200SS;SooUIn —
00
40) Metz 183 484
41 280 18 269
Summe I. — II. Bayern 40
355292 327 690 152 551
18 90 60
4 437 405 368 971
170 821
4 513 396 356 766 162 254
544 013 30
1II Wnbhbersss “ Ueberhaupt
Berlin, im Januar 1883.
4 433 184
68
Biester.
4 977 197
Haupt⸗Buchhalterei des Reichsschatz⸗Amts.
vüöeneeeeemeeeeeeeeeeeeeeeeeeeemw
5032 117
Nichtamtliches. 88
Ppreußen. Berlin, 18. Januar. Im weiteren Verlaufe seiner gestrigen (7.) Sitzung beschäftigte sich das Herrenhaus mit den Berichten des Ministers der öffentlichen Arbeiten 1) über die Verwendung des Erlöses für zum Abbruch verkaufte Baulichkeiten einer Berliner Stadtbahn⸗Parzelle, 2) über die fernere Ausgabe von Konsols für die Aktien der verstaatlichten Privatbahnen. Diese Berichte wurden ohne Diskussion durch Kenntnißnahme für erledigt erklärt. Fürst Hatzfeldt⸗Trachenberg benutzte diese Gelegenheit, um auf die hohen Lokaltarife der Oberschlesischen und der Rechten Oderuferbahn hinzuweisen, die dem Art. 45 der Reichsver⸗ fassung, welcher den Einpfennigtarif als Normale hinstelle, nicht entsprächen. Redner bat den Eisenbahn⸗Minister, alle zulässigen Mittel anzuwenden, um endlich eine Besserung herbeizuführen; vielleicht könne man auch auf den Konkurrenzbahnen billigere Kohlentarife einführen. In Schlesien und Posen sei die An⸗ sicht verbreitet, der Minister scheue sich, gegen die Oberschle⸗ sische Bahn vorzugehen, weil der Staat sehr erhebliche Ein⸗ nahmen von derselben habe. Er (Redner) theile diese An⸗ schauung nicht, aber sie finde immer weitere Verbreitung, wenn man nicht endlich sehe, daß diese Bahnen den Interessen
des Landes Rechnung trügen.
Hierauf nahm der Staats⸗Minister Maybach das Wort zu folgender Erklärung: 6
Ich theile vollständig die Gefühle des Herrn Vorredners und bedaure, daß es bisher nicht gelungen ist, auf den bezeichneten Privat⸗ bahnen den Tarif für die Gegenstände von geringerem Werth zur L“ “ wir auf den andern Bahnen besitzen; ich meine den Einpfennig⸗Tarif. 8 2
Wie ich schon 88 vorigen Jahre hier auszuführen die Ehre hatte, stehen uns diesen Privatbahnen gegenüber besondere Hindernisse ent⸗ gegen, weil weder die Reichsverfassung im Art. 45, welcher sagt, daß die verbündeten Regierungen dahin wirken wollen, daß auf größere Entfernungen für die dort bezeichneten Artikel möglichst ein Ein⸗ pfennig⸗Tarif eingeführt werde, noch die Bestimmungen unserer Landesgesetzgebung, des Gesetzes von 1838, noch weiter die Konzes⸗ sionen der betreffenden Gesellschaften und die Bestimmungen des Betriebsüberlassungsvertrages, den die Staatsregierung mit der Ober⸗ schlesischen Eisenbahngesellschaft geschlossen hat, uns eine Handhabe geben, wider den Willen der Gesellschaften ein Herabgehen der Tarife auf das betreffende Maß herbeizuführen. Die Staatsregierung geht von der Auffassung aus, daß, wenn irgendwo, es gerade in Schlesien gerechtfertigt sein würde, mit mäßigen Tarifen den Verkehr zu be⸗ dien en; ja, nicht blos gerechtfertigt, sondern daß nothwendig, weil die geographische Lage Schlesiens, die Absatzverhältnisse Schlesiens, dazu drängen, durch billige Tarife nach dem Inlande den Verkehr zu heben. Und das gilt nicht blos für den Verkehr auf weite Entfernungen, sondern namentlich auch für den Verkehr in den engeren Bezirken selbst. Ich glaube, daß die Staatsregierung den Bewe⸗is geliefert hat, wie sie es sich angelegen sein lassen will, und in der That, sich auch angelegen sein läßt, auf die Gesellschaften mit allen zulässigen Mitteln zu drücken, um die Ermäßigung der Tarife in der bezeichneten Richtung herbei⸗
zuführen. Ich habe den Gesellschaften in Aussicht gestellt, daß ich
’
vor keinem Mittel, welches die Gesetze mir an die Hand geben, zurück⸗
schrecken darf, um dieses Ziel zu erreichen. einer Versammlung im November v. J., um
lage klar zu lich mit
schaft Rücksicht
lehnen.
mit dem 1. J
Diese Ermäß
reres, um das Ziel,
machen
Rücksicht sehr es ihre Pflicht sei, der entgegenzukommen. Erf 2 Rechte⸗Oder⸗Ufer⸗Eisenbahn⸗Gesellschaft erklärt hat,
auf ihre finanzielle Lage eine Ermäßigung der Bei der Oberschlesischen Eisenbahn b,⸗ ; 1882 eine partielle Ermäßigung eingetreten ist.
Juli igung hat
welches die Reichsverfassung uns
Ich habe sie convocirt zu ihnen die Sach⸗ ihnen ans Herz zu legen, nament⸗ ihre gute finanzielle Lage, wie oberschlesischen Industrie und Landwirth⸗ Der Erfolg ist der gewesen, daß die sie müsse mit Tarife ab⸗ habe ich erreicht, daß
und auf
indeß nicht genügt; wir wünschen ein Meh⸗ steckt, zu er⸗
reichen, und ich habe die Frage vorgelest, in welchen Abschnitten und
unter
auf diese
welchen Modalitäaͤten Ermäßigung 1 erhoben, sie hat die Konzessionen, welche sie
Gesellschaft bereit sein möchte, Sie hat Bedenken machen will, an Bedin⸗
die einzugehen.
gungen geknüpft, auf welche voraussichtlich nicht eingegangen werden
kann, ohne wichtigere Interessen zu schädigen. aus dem Unternehmen,
Intraden des
sein mag, wird für die Regierung keine ;ss Wünschen hinsichtlich der Tarifermäßigung zurückzuhalten. wir halten, ganz ohne Rücksicht hierauf, 1 dahin zu wirken, daß Schlesien nicht schlechter bedient werde, als die Wenn nun der Herr Fürst von Hatzfeldt darauf
sagt,
anderen Prov
Staats
inzen.
Die Rücksicht auf die so gewichtig sie auch Veranlassung sein, mit ihren Wie ge⸗ für unsere Pflicht, die
verweist, daß man ja außer den gesetzlichen vielleicht auch noch andere Mittel anwenden könne, z. B. also Anordnung der Einführung
des Nachtpersonendienst
hat übrigens Nachtdienst auf d Breslau⸗Posener, auf den Linien der muß ich doch mir die Frage vorlegen, diese zwangsweise einzuführen b 1 1— Ich habe aber bis jetzt noch nicht einmal einen Antrag in
dingt?
dieser Richtung bei mir eingehen sehen. 1 das Verkehrsbedürfniß bedingt, so werden wir
es, — die Oberschlesische Eisenbahngesellschaft der Stammbahn — auf der Linie der Rechten⸗Oder⸗Uferbahn — so ist eine solche Maßregel, um durch das Verkehrsbedürfniß be⸗ Ist solche Maßregel durch sie zur Einführung
bringen, gleichviel, ob die betreffende Gesellschaft den Tarif für die Kohlen ermäßigen will oder nicht. b Der Herr Fürst von Hatzfeldt wird auch der Regierung nicht zu⸗
muthen wollen, und er hat das auch b ich muß mich des Ausdrucks
greife, welche,
einer Chikane tragen. der Staatsregierung ni
porte aus dem oberschlesischen Rechte⸗Oder⸗Ufer⸗Bahn anstoßen,
selbst erklärt, daß sie zu Mitteln bedienen, den Charakter Das wäre nicht zulässig und, ich glaube, auch cht würdig. Die Expeditionsgebühr für Trans⸗ Revier nach den Bahnen, die an die soll nach der Auffassung der Re⸗
gierung, und das glaube ich, werden wir auch nach der Reichs⸗
verfassung erzwingen können,
in dem direkten Verkehr nicht, wie es
bisher vielfach geschehen, doppelt erhoben werden, sondern sie soll nur
ein Mal erhoben werden, für die
für die süntd aneg n ätzen, die im übrigen d durchgeführ b 1 Anweisung an das Eisenbahnkommissariat in Breslau dahin, fest⸗
zustellen, Verkehr über fehlen.
zwischen einzuführen abgeschlossen sein
Ich darf am Schluß
Versandtbahn zur einen Hälfte und Es entspricht das den Grund⸗
ur anderen. 1 b Es zielt nun
Deutschland durchgeführt sind.
Punkten ein solcher direkter Sobald die Erörterungen dar⸗ soll die nöthige Anordnung nicht
welchen sei. werden,
meiner Ausführungen nur wiederholen,
daß die Staatsregierung dieser ganzen Angelegenheit unausgesetzt ihre
volle Aufmerksamkeit widmet,
unterlassen wird, um das Ziel,
Hatzfeldt im Auge hat herbeizuführen. .“
und daß sie kein zulässiges Mittel welches auch der Herr Fürst von Nur muß ich wünschen, nicht
— “
u Mitteln gedrängt zu werden, welche der Staatsregierung nicht würdig St wie ich glaube, auch nicht die Billigung dieses Hauses sinden würden.
Schließlich erledigte das Haus ohne Debatte noch mehrere Petitionen über die Pensionsverhältnisse der Gemeinde⸗ beamten durch Uebergang zur Tagesordnung. 8 (Schluß 2 ¼ Uhr. Nächste Sitzung unbestimmt.)
— Im weiteren Verlaufe der gestrigen (23.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten wurde die zweite Berathung eines Gesetzes, betreffend den Erlaß polizeilicher Strafverfügungen, mit der Diskussion über §. 3 fortgesetzt: 1 Die §§. 3 und 4 wurden ohne Abänderung, §. 5 mit einer geringen Korrektur angenommen und erhielt letzterer nach dem Antrage des Abg. von Schwerin folgende Fassung:
„Die polizeiliche Strafverfügung ist nach Maßgabe der zu er⸗ lassenden Ausführungsbestimmungen dem Beschuldigten durch einen öffentlichen Beamten zu behändigen“. .
Der §. 6, welcher die Kompetenzen der Behörden in Be⸗ zug auf Strafversügungen festsetzt, wurde nach dem Vor⸗ schlage der Kommission beseitigt, die 8§. 7, 8 und 9 ange⸗ nommen.
Zu §. 10, welcher lautet:
Wird bei dem Amtsgericht auf gerichtliche Entscheidung an⸗ getragen, so ist dem Antragsteller eine Bescheinigung hierüber kostenfrei zu ertheilen. 8
hatte der Abg. Hansen folgenden Antrag gestellt:
Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen, dem §. 10 folgenden Zusatz hinzuzufügen: 1 1“
„Ueber die erfolgte gerichtliche Entscheidung ist, sobald die⸗ selbe rechtskräftig geworden, der Polizeibehörde von der Staats⸗ anwaltschaft (dem Amtsanwalte) Mittheilung zu machen.“
Der Abg. Hansen befürwortete seinen Antrag. Der gegenwärtige Zustand sei der Abhülfe dringend bedürftig. Von dem Ausfall der gerichtlichen Verhandlung über ihre Straf⸗ verfügung erhalte die Polizeibehörde keine Nachricht. Zunächst verlange doch schon die einfachste geschäftliche Courtoisie, daß der Polizeibehörde eine solche Nachricht zugehe. Sodann aber: Wie sei eine geordnete Polizeiverwaltung möglich, wenn die Behörde nicht wisse, ob die oder die Handlung als strafbar gerichtlich anerkannt werde oder nicht? Sei nicht die Polizei⸗ behörde in der Gefahr, wiederholt Strafen zu verfügen, die nach⸗ her vom Gericht doch wieder aufgehoben würden und dadurch sich selbst und den Betroffenen unnütze Weiterungen und Unan⸗ nehmlichkeiten zu machen? Ferner wisse die Polizeibehörde ja garnicht, ob im einzelnen Falle schon die erhöhte Strafe des Rückfalls einzutreten habe, denn sie wisse eben nicht, ob ihre erste Strafverfügung definitiv bestehen geblieben sei oder nicht er erinnere nur an das Feld⸗ und Forst⸗ polizeigeset Endlich wie solle die Behörde die Aus⸗ kunft über Vorbestrafungen der Distriktseinwohner ertheilen können, welche jeden Augenblick von andern Behörden bei ihr begehrt werde? Man habe in der Kommission gesagt, das Schreib⸗ werk würde zu sehr vermehrt; wenn die Polizeibehörde wirklich ein Interesse daran habe, den Ausfall der Sache zu erfahren, so tönne sie ja die Mittheilung der betreffenden Akten beim Gericht beantragen. Gäbe das nicht dreifaches Schreib⸗ werk und dreifache Kosten und Mühen? Und dann: würden alle Gerichte diesem Ersuchen entsprechen? Ihm sei von glaub⸗ würdiger Seite gesagt, daß man dabei auf Ablehnung ge⸗ stoßen sei. Weiter wende man ein, diese Bestimmung seines Antrages gehöre nicht in das Gesetz, sondern in das nach §. 16 zu erlassende Reglement. Nun wohl, wenn wirklich auf diesem Wege zur Ausführung gebracht würde, was er bezwecke, so ware er auch schon zufrieden. Nach den früheren Erklärungen des Vertreters des Justiz⸗ Ministers könne er dies aber nicht erwarten, und daher sage er, die Bestimmung müsse in das Gesetz. Erkläre aber heute noch die Königliche Staatsregierung sich verbindlich dahin, auf dem Reglementswege seinem Antrage entsprechen zu wollen, so ziehe er diesen noch jetzt zurück. Erfolge aber eine solche Erklärung vom Ministertische nicht, so halte er seinen Antrag aufrecht und bitte das Haus, ihn anzunehmen. Denn: „Sicher ist sicher.“ “ 1
Hierauf ergriff der Justiz⸗Minister Dr. Friedberg das Wort:
“ den letzten Worten des Herrn Antragstellers wird sich, glaube ich, die Sache viel einfacher erledigen können, als es ursprüng⸗ lich nach feinen Ausführungen den Anschein hatte. Ich bin der Mei⸗ nung, daß eine Bestimmung, wie sie in dem Antrage enthalten ist, keineswegs eine Bestimmung legislativen Inhalts ist, und daß sie aus diesem Grunde in das Gesetz nicht hineingehört. Es ist eine Bestimmung reglementärer Art, und ich glaube, es ist doch gewiß ein richtiger gesetzgeberischer Grundsatz, Gesetze nicht mit Vorschriften zu belaften, die eben nicht einen legislativen Inhalt haben. Wenn ich nun aber den Herrn Antragsteller damit beruhigen, namentlich aber auch in der Absicht bestärken kann, seinen Antrag nicht weiter zu verfolgen, so nehme ich keinen Anstand, zu erklären: ich werde den Hrn. Minister des Innern bitten, in Gemeinschaft mit mir eine der⸗ artige Verfügung zu erlassen, wie es der Herr Antragsteller durch seinen Antrag bewirkt wissen will. 1.
Darum bitte ich den Herrn Antragsteller, den Antrag zurück⸗ zunehmen, und das Haus bitte ich, wenn der Antrag nicht zurück⸗ genommen werden sollte, ihn zu verwerfen.
Nachdem auch der Abg. von Bismarck (Flatow) sich gegen den Antrag erklärt hatte, zog der Abg. Hansen denselben
urück. Der Abg. Dr. Reichensperger (Olpe) bemerkte, die Er⸗ klärung des Ministers gehe viel zu weit. Es sei nichts da⸗ gegen einzuwenden, wenn ein Beschluß der Polizeiverwaltung mitgetheilt werde, soweit sich eine ernste juristische Kontroverse herausgestellt habe, die Mittheilung jedes Beschlusses aber würde das Schreibwerk unnütz vermehren. 8
Der Abg. von Meyer (Arnswalde) erklärte, die Be⸗ stimmung gehöre eigentlich nicht ins Gesetz. Nachdem aber der Antrag so angefochten sei, nehme er ihn wieder auf.
Der Antrag wurde noch von den Abgg. von Rauchhaupt und Francke befürwortet. Der letztere machte insbesondere aufmerksam, daß eine solche Bestimmung in Berlin bereits elte. 8 8 Der nunmehrige Antrag von Meyer wurde jedoch ab⸗
gelehnt und der §. 10 in der ursprünglichen Fassung ge⸗
v“ “