nehmigt, sodann der Rest der Vorlage ohne Debatte. Eine Reihe von Petitionen wurde durch die gefaßten Beschlüsse für rledigt erachtet.
Es folgte die zweite Berathung der Verordnung vom 24. August 1882, betreffend die Vertretung des lauenbur⸗ gischen Landes⸗Kommunalverbandes.
8 Die Kommission beantragte durch ihren Referenten, Abg. Dr. von Heydebrand und der Lasa, der Verordnung die ver⸗ fassungsmäßige Genehmigung zu ertheilen.
Von den Abgg. Berling und Dr. Hänel lagen eine Reihe on Amendements zu den Artikeln I. und IV. der Verordnung or; dieselben lauten:
Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen:
1. Dem ersten Satz des Artikels I. hinzuzufügen:
jedoch mit folgenden Maßgaben:
Die nach §. 84 der Kreisordnung dem Kreise nach Maßgabe seiner Bevölkerungsziffer zustehende Zahl von Kreistagsabgeordneten wird auf die drei Wahlverbände der größeren Grundbesitzer, der Landgemeinden und der Städte wie folgt vertheilt:
a. die Zahl der städtischen Abgeordneten beträgt 9, von denen eine jede Stadt 3 zu wählen hat,
b. von der nach Abzug der städtischen Abgeordneten übrig blei⸗ benden Zahl erhält der Wahlverband der größeren ländlichen Grundbesitzer 8, der Wahlverband der Landgemeinden 12.
M. 2) An Stelle des Artikels IV. die folgenden Paragraphen zu setzen:
§. a. Zum Zwecke der Verwaltung der Angelegenheiten des Kreises wird ein Kreisausschuß bestellt.
§ b. Der Kreisausschuß besteht aus einem Vorsitzenden und fünf Mitgliedern. Außerdem ist der Kreisdirektor von Amtswegen Mitglied des Kreisausschusses.
§. c. Der Vorsitzende und die Mitglieder des Kreisausschusses werden von dem Kreistage auf 6 Jahre gewählt.
K. d. Der Vorsitzende des Kreistages kann den Sitzungen des Kreisausschusses mit berathender Stimme beiwohnen. Das Gleiche gilt in Angelegenheiten des Patronatsrechtes von dem Superinten⸗ denten des Kreises.
§. e. Zur Wahrnehmung der laufenden Geschäfte der kom⸗ munalen Verwaltung des Kreises wird ein Kreisdirektor bestellt, welcher von dem Kreistage auf mindestens 6 bis höchstens 12 Jahre zu wählen ist.
Der Kreisdirektor bedarf der Bestätigung des Königs.
§. f. Der Kreisdirektor führt unter Aufsicht des Kreisaus⸗ schusses die laufenden Geschäfte der kommunalen Kreisverwaltung.
Er bereitet die Beschlüsse des Kreisausschusses vor und trägt für die Ausführung derselben Sorge.
Er ist der Dienstvorgesetzte sämmtlicher Kreisbeamten.
Er vertritt den Kommunalverband nach außen.
6 Der Abg. Dr. Hänel erklärte, er sei nachträglich zu der Erwägung gekommen, daß es verfassungsmäßig richtiger sei, statt seines Antrages einen Gesetzentwurf anzunehmen, dessen §. 1 laute: „Der Verordnung vom 24. August 1882 wird die verfassungsmäßige Indemnität ertheilt“ und dessen fol⸗ gende Paragraphen dann die ursprünglich von ihm und dem Abg. Berling beantragten Amendements als Zusätze zu den Artikeln I. bezw. IV. der Verordnung in Vorschlag brächten.
Es knüpfte sich hieran eine länge Geschäftsordnungsdebatte darüber, ob es zulässig sei, den nunmehr vom Abg. Hänel vorgeschlagene Gesetzentwurf gleichzeitig mit der Verordnung zu berathen.
Der Abg. Köhler (Göttingen) führte aus, das Haus habe nur die Alternative, einer Königlichen Verordnung die verfassungsmäßige Genehmigung zu ertheilen, oder sie zu ver⸗ sagen. Jede Abänderung der Verordnung bedeute zugleich eine Nichtgenehmigung derselben.
Der Abg. Dr. Hänel berief sich für die verfassungs⸗ und geschäftsordnungsmäßige Zulässigkeit seines Antrages auf mehrere Präzedenzfälle, wo das Haus seine Genehmigung Kö⸗ niglicher Verordnungen an Bedingungen geknüpft habe. Dies sei namentlich bei der Verordnung über die Beschlagnahme des Vermögens des Königs Georg geschehen. Das Haus könne auf ein solches Recht nicht verzichten.
Die Abgg. von Rauchhaupt, Hahn und Frhr. von Schor⸗ lemer⸗Alst traten dem Abg. Dr. Hänel wesentlichzim Sinne des Abg. Dr. Köhler entgegen, während die Abgg. Dr. Windthorst, Francke und Dr. Meyer (Breslau) sich für die Zulässigkeit des Antrags Hänel aussprachen und betonten, daß nach der Ge⸗ schäftsordnung Königliche Verordnungen nicht anders zu dis⸗ kutiren seien, als Gesetzentwürfe; das schlechthin kain Hinder⸗ niß bestehe, über Amendements zu einer Verordnung zu be⸗ rathen, und daß sich dann aus den Resultaten der Diskussion ergeben werde, ob man der Verordnung verfassungsmäßig zustimmen könne oder nicht.
Das Haus beschloß darauf, die einzelnen Artikel der Verordnung und mit ihnen gleichzeitig die dazu gestellten Amendements Berling⸗Hänel zu berathen. Art. 1 der Ver⸗ ordnung führt in Lauenburg statt der bisherigen ständischen Vertretung durch Ritter⸗ und Landschaft eine Kreisversamm⸗ lung ein, die nach den §§. 84 bis 114 der Kreisordnung zu⸗
Amendement Hänel sollte nun die Zahl der Kreistagsabgeord⸗ neten in der Art auf die Wahlverbände der größeren Grund⸗ besitzer, Landgemeinden und Städte vertheilt werden, daß die Zahl der städtischen Abgeordneten 9 betrage, von denen jede Stadt 3 zu wählen habe, und daß von der nach Abzug der städtischen Abgeordneten übrigen Zahl der Wahlverband des größeren ländlichen Grundbesitzes 8 und die Landgemeinden 12 Vertreter stellten.
Niach einer kurzen Befürwortung des Amendements durch
die Antragsteller, denen der Abg. von Meyer (Arnswalde) entgegentrat, wurde das Amendement abgelehnt, Artikel 1 unverändert angenommen. Ebenso stimmte das Haus ohne wesentliche Debatte den übrigen Artikeln der Verordnung im Einzelnen nach Ablehnung der dazu vorliegenden Amen⸗ dements zu, und ertheilte schließlich dem Kommissionsantrag zufolge der Verordnung die verfassungsmäßige Genehmigung.
„Auf der Tagesordnung stand ferner die Berathung von vier Berichten aus dem Ressort der Eisenbahnverwaltung und einer Uebersicht über die Verwaltung der fiskalischen Berg⸗ werke u. s. w. Das Haus verwies diese sämmtlichen Gegen⸗ stände auf Antrag des Abg. Dr. Hammacher an die Budget⸗ kommission. Die Tagesordnung war damit erledigt.
Der Präsident schlug vor, ihn zu ermächtigen, den Tag und die Tagesordnung der nächsten Sitzung aus eigener Machtvollkommenheit festzusetzen.
Der Abg. Dr. von Heydebrand und der Lasa meinte, daß man es im Lande nicht verstehen werde, wenn nach drei⸗ wöchentlichen Ferien das Abgeordnetenhaus sich jetzt wiederum auf drei Wochen vertage. Wer wolle denn die Gewißheit geben, daß nicht Anfang Februar die Situation ebenso un⸗ günstig sei, und wer wolle weiter garantiren, daß nach einer dreiwöchentlichen Vertagung der Etat bis zum 1. April recht⸗ zeitig fertig gestellt werden könne? Als einzigen Grund führe man immer an, daß viele Mitglieder gleichzeitig hier und im Reichstag säßen. Wenn man aber diese Mitglieder, im Gan⸗ zen 74, abziehe, bleibe immer noch ein beschlußfähiges Haus übrig. Im Lande werde es auch befremden, wenn man sich die Diäten bezahlen lasse, ohne etwas dafür zu thun. Deswegen bitte er, wenigstens in einigen Abend⸗ sitzungen die wichtigsten ersten Lesungen zu erledigen. Im Namen aller Konservativen erklärte Redner schließlich, daß sie bereit seien, nicht nur in Kommissionen, sondern auch im Plenum neben dem Reichstage zu tagen.
„Der Abg. Stengel beantragte für morgen eine Abend⸗ sitzung zur Berathung der Subhastationsordnung und der brandenburgischen Landgüterordnung.
Der Abg. von Benda protestirte gegen die Abendsitzung. Die parlamentarischen Geschäfte seien an der augenblicklichen Lage nicht schuld. Zu einer geordneten Geschäftsbehandlung werde man nur kommen, wenn man dem Landtage und Reichstage vollständig freie Zeit lasse.
Der Abg. Berger schloß sich den Ausführungen des Abg. von Heydebrand zum größten Theile an, wenn er auch an⸗ erkennen müsse, daß die Regierung dadurch, daß sie den Land⸗ tag zum 14. November einberufen habe, wo sie gewußt habe, daß am 30. November der Reichstag wieder zusammentrete, den größten Theil der Schuld an der gegenwärtigen Situation trage. Aber an das Nebeneinandertagen werde man sich nun schon gewöhnen müssen. Wenn auch wirklich die 74 Herren, die in dem Reichstage säßen, fehlten, so könnten die Geschäfte doch absolvirt werden. Die Fortschrittspartei mache es ja schon praktisch vor, indem ein Theil der Führer im Reichstage, ein anderer immer hier er⸗ scheine. Man werde nicht umhin können, sich an das englische System der Abpaarung zu gewöhnen und mit einer viel niedrigeren Präsenzziffer zu arbeiten. Jeder Tag, den das Abgeordnetenhaus tage, kostet dem Lande 10 000 ℳ. Redner beantragte schließlich, die nächste Sitzung am 4. Februar ab⸗ zuhalten.
Der Abg. Frhr. von Schorlemer⸗Alst bemerkte, der Abg. Berger habe gut sprechen, da derselbe nicht mehr im Reichs⸗ tage sei. Wenn derselbe wieder hereinkommen würde, werde derselbe sich auch wieder anders dazu stellen. Durch das Nebeneinandertagen drücke man im Lande nur die Würde des Parlaments herunter. Für das, was zu Stande kommen werde, habe das Haus gar keine Garantie zu übernehmen. Wenn die Regierung das Haus so einberufe, daß die Arbeiten nicht ordentlich erledigt werden könnten, so trage sie allein die Schuld. Das Haus wäre ja wohl auch ohne die Herren im Reichstage beschlußfähig, aber es sei eine andere Frage, ob das Haus wünsche, ohne diese Mitglieder zu arbeiten. Auf der rechten Seite möge ja freilich der Abg. von Heydebrand alles decken, aber seine (des Redners) Partei wünsche doch, daß der Abg. Windthorst z. B. bier auch sein müsse. Der Vorschlag des Abg. Stengel werde auch nichts nützen. Jeden⸗
ordnung, welche dem Hause jetzt erst zugegangen morgen auf die Tagesordnung gesetzt werde, den Vorschlag des Präsidenten anzunehmen.
Der Abg. von Bennigsen erklärte, man scheine davon auszugehen, daß man Rücksicht auf diejenigen Mitglieder nehme, welche beiden parlamentarischen Körperschaften ange, hörten. Das sei ganz falsch. Auch das Interesse des Landes sei dabei betheiligt, daß ein Zusammentagen nicht stattfinde Anstatt daß jetzt der Reichstag die ersten 3 Wintermonate für seine Sitzungen benutze, und der Landtag darauf folge, würden bei einem Nebeneinandertagen beider Körperschasten 6 Monate erforderlich sein; die preußischen Abgeordneten würden also für 6 Monate Diäten zu fordern haben. Das Haus habe das größte Interesse, dahin zu wirken, daß die Staatsregierung sich daran gewöhne, eine Eintheilung zu machen, welche ein derartiges Nebeneinandertagen beider Parlamente verhindere, Er bitte, sich dem Vorschlage des Präsidenten anzuschließen vn erst im Februar wieder die Plenarberathungen zu er⸗ öffnen.
Der Abg. Dr. Loewe⸗Bochum sprach sich gegen die Abend⸗ sitzung aus, glaubte aber das Nebeneinandertagen von Reichs⸗ tag und Landtag dadurch möglich zu machen, daß ersterem vier, letzterem zwei Tage der Woche zur Disposition gestellt würden.
Der Abg. Freiherr von Minnigerode fand in der Her⸗ absetzung der Präsenzziffer nach englischem Muster ein vor⸗ zügliches Mittel gegen die herrschenden parlamentarischen Mißstände.
Der Abg. Rickert erklärte, er finde es sehr eigenthümlich, daß gerade die Konservativen dem Abkommen der beiden kon⸗ servativen Präsidenten entgegen seien.
Der Abg. von Rauchhaupt protestirte dagegen, daß die Staatsregierung die Schuld an der gegenwärtigen Situation trage. Wenn sie denn den Landtag erst nach dem Reichstag berufen hätte, dann wäre es aber unmöglich gewesen, den Etat rechtzeitig zu erledigen.
„Der Abg. Stengel bemerkte, wenn die parlamentarische Thätigkeit so weiter gehe, dann werde es bald dahin kommen, daß ein Wort seines Freundes, des Grafen Bethusy, in Er⸗ füllung gehen werde, daß im Parlament nur noch drei Kate⸗ gorien von Leuten sitzen könnten, die alle drei mit einem B anfangen: Beamte, Berliner und Bummler. Da gegen die Berathung der Subhastationsordnung morgen Protest erhoben worden sei, so ändere er seinen Vorschlag dahin ab, dieselbe am Sonnabend Abends 7 Uhr zu berathen.
„Der Abg. Dr. Windthorst erklärte, es sei bedenklich für ihn zu sprechen, da er zu den für überflüssig erklärten 74 ge⸗ höre; aber das treffe nicht ihn, sondern seine Wähler, welche gewünscht hätten, daß er hier sei. Wenn die verehrten Herren so bereit seien, die 74 hinaus zu thun, dann sollten sie doch ein Wenig nachsehen, wer die Geschäfte führe; er glaube, daß es gerade die 74 seien. Diese Art der Erörterung sollte besser vermieden werden, denn das Ansehen des Hauses würde dadurch nicht erhöht. Mit der Bemerkung über die Diäten werde der Abg. von Heydebrand keinen Eindruck im Lande machen, denn sein Vorschlag würde dazu führen, daß die Abgeordneten anstatt drei, sechs Monate sitzen und also die doppelte Summe an Diäten gezahlt erhalten würden. Aber einen Vorschlag wolle er machen, wie man die Diätenzahlung vermeiden könne: man führe für den Landtag das allgemeine, direkte Wahlrecht ohne Diäten ein. Wenn der Abg. von Heydebrand auf die Weihnachtsferien hingewiesen habe, so meine er (Redner), daß das Haus nicht so gottlos sei, um während der Weih⸗ nachtsferien hier zu sitzen, oder sollte das Haus das auch noch etwa thun? Eigentlich habe ihn die Opposition der Konservativen aber gefreut, denn er habe darin das Regen eines partikularistischen Geistes erkannt, wie er ihn sich immer gewünscht habe. Hätte eine solche Diskussion vor sechs Jahren stattgefunden, welcher Lärm wäre wohl über die Un⸗ botmäßigkeit dieses preußischen Provinzial⸗Landtages entstan⸗ den. Die Regierung sollte sich gewöhnen, im Oktober den Reichstag und im Januar den Landtag zu berufen. Sei das festgestellt, dann richte sich auch jeder darauf ein. Wollten die konservativen Herren mit ihren Einfluß dahin geltend machen, dann würden bald alle Kalamitäten zu Ende sein.
„Der Antrag Stengel wurde hierauf abgelehnt, ebenso ein weiterer Antrag des Abg. Berger, die nächste Sitzung am 4. Februar zu halten, da — wie unter großer Heiterkeit des Hauses konstatirt wurde — der 4. Februar auf einen Sonn⸗ tag falle. Es blieb also bei dem Vorschlage des Präsidenten. Der Präsident von Köller bat und erhielt vom Hause die Ermächtigung, daß das Präsidium Ihren Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten den Kronprinzlichen Herrschaften zur 85 der silbernen Hochzeit die Glückwünsche des Hauses dar⸗ ringe.
sei, er bitte einfach
sammengesetzt werden soll. Nach dem hierzu vorliegenden
falls erhebe er dagegen Einspruch, daß die Subhastations⸗
Schluß 4 ¾ Uhr. Nächste Sitzung unbestimmt.
—N—
R&
Inserate für den Deutschen Reichs⸗ und Königl. Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ register nimmt an: die Königliche Expedition
des Deutschen Reichs-Anzeigers und Königlich
Preußischen Staats-Anzeigers: Berlin SW., Wilhelm⸗Straße Nr. 32.
—
Def
1. Steckbriefe und Untêèrsuchungs-Sachen.
2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.
3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen etc.
4. Verloosung, Amortisation, u. s. w. von öffentlichen Papieren.
— — —
und Grosshandel.
t 7. Literarische Anzeigen. Zinszahlung 9. Familien-Nachrichten.
entlicher Anzeiger. . Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen 8
5. Industrielle Etablissements, Fabriken 6. Verschiedene Bekanntmachungen.
8. Theater-Anzeigen. - In der Börsen- b beilage. 8 88
„Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein
& Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte,
Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren Annoncen⸗Bureaux.
schon
[12917]
Oeffentliche Zustellung.
Die Firma D. Kölner zu Leipzig, vertreten durch den Rechtsanwalt Neumann hierselbst, klagt gegen den Herrn Ch. Bronstein, früher zu Berlin, jetzt angeblich in Irkutsk in Rußland wohnhaft, aus den von dem Beklagten ausgestellten Wechseln vom 14. März 1882 über 450 ℳ, zahlbar am 10. Oktober 1882 und vom 5. März 1882 über 550 ℳ, zahlbar am 12. Oktober 1882, mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten: 8
1) Zur Zahlung von 461 ℳ nebst 6 % Zinsen seit 14. Oktober 1882 und 3 ℳ 75 ₰ Wechsel⸗
en, .“ hg x. Tragung der Kosten des Arrestes in Sachen Kölner c./a. Bronstein — 9. 32. 82. H. K. VI. — und darein zu willigen, daß die von dem Kläger in dieser Arrestsache am 18. Oktober 1882 hinterlegten 512 ℳ an Kläger zurückgezahlt werden, 4
3) das Urtheil gegen Sicherheitsleistung für vor⸗ läufig vollstreckbar zu erklären, 8 8
4) zur Zahlung von 550 ℳ nebst 6 % Zinsen seit 12. Oktober 1882 und 17 ℳ 35 ₰ Wechsel⸗
sten, 8 3 untssdaz Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu er⸗
v den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 6. Kammer für Handels⸗ sachen des Königlichen Landgerichts I. zu Berlin, Füdenstraße 59, Zimmer 67, auf den 8. März 1883, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. SSeesene zer “
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Berlin, den 13. Januar 1883.
Christopei, 8 Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts Kammer 6 für Handelssachen.
Oeffentliche Zustellung. Zollverifikator zu Longwy, klagt
18een F Fournier er Franz F e durch Rechtsanwalt von Kaldenberg, gen 1 899 die Margaretha Schneider, Ehefrau von Johann Stroupp, Schuster, 2) Marie Schneider, Chefrau von Peter Stroupp, Schuster, 3) Susanna Schneider, Ritzinger, 4) Eva Stroupp, 5) I 6) Susanna Stroupp, 0 4—6 ohne bekanntes Gewerbe, ad 1—6 alle früher in Kirsch und später angeblich in Paris, jedoch ohne näher bekannten Wohn⸗ und Aufent⸗ haltsort, und 3 Gen., wegen Theilung und Aus⸗ einandersetzung des Nachlasses Peter Schneider und Eva Mellinger, mit dem Antrage auf Theilung und Auseinandersetzung des Nachlasses der zu Kirsch ver⸗ storbenen Peter Schneider und Eva Mellinger, Ver⸗ steigerung des dazu gehörigen Grundstücks zu der in der Klage angegebenen Tare unter den in der Klage⸗ schrift ebenfalls beigesetzten Bedingungen, Beauf⸗ tragung des Notars Fromholt in Sierck mit den Vertheilungsoperationen und Versteigerung, Verur⸗ theilung der Masse zu den Kosten, und ladet die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗
Ehefrau von Johann
streits vor die II. Civilkammer des Kaiserlichen
Landgerichts zu Metz au der 12. April 189 Vormittags 9 Uhr,
mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗
richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser
Auszug der Klage bekannt gemacht. Lichtenthaeler, Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Landgerichts.
Oeffentliche Zustellung. Kaiserliches Landgericht Straßburg. Auszug.
Leonie Charlotte Matisßone zu Straßburg wohn⸗ haft, vertreten durch Rechtsanwalt Riff, klagt gegen ihren Ehemann Emil Albert Dallanger, Rentner, bekannten
früher in Straßburg, zur Zeit ohne Wohn⸗ und Aufenthaltsort, mit dem Antrage:
Steckbriefe und Untersuchungs⸗GSachen. [2863]
Steckbriefserneuerung. Der unter dem 11. Juli 1881 gegen den Knecht Carl Peter aus Gr. Wolla erlassene, in Nr. 30 des Regierungs⸗Anzeigers abge⸗ druckte Steckbrief wird hiermit erneuert. Barten⸗ stein, den 9. Januar 1883. Königliches Amtsgericht.
12862]
Der gegen den Arbeitsmann Carl Vonthin von hier unterm 19. Juni v. J. erlassene Steck⸗ brief wird als unerledigt hierdurch in Erinnerung gebracht.
Neubrandenburg, den 11. Januar 1883.
Großherzogliches Amtsgericht. W. Saur. .
11“
[2864] 8 8 Strafvollstreckungs⸗Requisition. Gegen den Arbeiter Hr Jacob Pasuch, geboren am 21. Juli 1854 zu Neu⸗Bartelsdorf, Kreis Allenstein, welcher flüchtig ist, soll eine durch Urtheil des Kö⸗ L Schöffengerichts zu Landsberg a./ W. vom
Wochen vollstreckt werden. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das nächste Gerichtsgefängniß abzuliefern. Landsberg a./ W., den 13. Januar 1883. Königliches Amtsgericht.
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.
191] Aufgebot.
Au den im Grundbuch von Stadtlohn⸗Wessendorf Band 8 Blatt 4 verzeichneten, dem Arbeiter Ger⸗ hard Hesseling zu Stadtlohn gehörigen Immobilien haftet für die minderjährig verstorbene Margaretha Lonsing und den angeblich geisteskrank verstorbenen Heinrich Ludwig Lonsing aus dem Rezesse vom
7. Januar “ — 1845 eine Abfindung von 141 Thlr.
16 Sgr. 3 Pf. = 425 ℳ 63 ₰, und eine Kaution in Höhe von 16 Thlr. 20 Sgr = 50 ℳ, zusam⸗ men 158 Thlr. 16 Sgr. 3 Pf. = 475 ℳ 63 ₰. Die beiden Gläubiger sind von ihren Eltern Jo⸗ hann Lonsing und Catharina, geb. Busen, ab in⸗ testato beerbt worden. Letztere sind ebenfalls ver⸗ storben und von ihrem Adoptivsohne Gerhard Hesse⸗
1. August 1880 erkannte Gefängnißstrafe von drei ling beerbt worden, ohne daß jedoch dieser sein Ver⸗
fügungsrecht über die Post nachzuweisen im Stande 8eg den hierdurch alle D
Es werden hierdurch alle Diejenigen, welche als Eigenthümer, Cessionare, Pfand⸗ oder sonstige Briefinhaber irgend welche Ansprüche auf die vor⸗ bezeichnete Post zu erheben haben, aufgefordert, sich mit diesen Ansprüchen bei dem unterzeichneten Amtsgerichte, spätestens aber in dem auf
den 30. März 1883, Mittags 12 Uhr,
an hiesiger Gerichtsstelle anberaumten Termine zu melden, veihe gerhech die Ausbleibenden mit ihren Ansprüchen au die Post ausgeschlossen und die Post im Grundbuche wird gelöscht werden.
Vreden, den 27. Dezember 1882.
Königliches Amtsgericht.
[2746] Oeffentliche Zustellung.
Die Maria Lartillerie, ohne Gewerbe, zu Magny, vertreten durch den Rechtsanwalt Dourt zu Metz, klagt gegen die Viktorine Poirier, Wittwe von Franz Grandjean, früher Dienstmagd zu Sens (VYonne), jetzt ohne bekannten Wohn⸗ noch Aufenthaltsort, in eigenem Namen und als Vormünderin ihres minder⸗
jährigen Sohnes Emil Grandjean und drei Ge⸗
nossen wegen Forderung an die Mitbeklagten Joseph Grandjean und Wtb. Grandjean, geb. Poirier, bezw. deren minderjährigen Sohn — mit dem Antrage: „Kais. Landgericht wolle die öffentliche Versteigerung der den Beklagten in ungetheilter Gemeinschaft zu⸗ gehörigen, auf dem Banne von Cherisey gelegenen und in der Klageschrift näher bezeichneten Liegen⸗ schaften zu den daselbst angegebenen Schätzungs⸗ preisen und Bedingungen verordnen, mit dem Ver⸗ kauf und der Vertheilung des Erlöses den Notar Lange zu Metz beauftragen und Klägerin ermächtigen, sich aus den ihren Schuldnern zufallenden Antheilen ür ihre Forderung an Hauptsumme, Kosten und Zinsen Befriedigung zu verschaffen — und ladet die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die II. Civilkammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Metz auf
den 12. April 1883, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
1 Lichtenthaeler, Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Landgerichts.
I. gegenwärtige Klage mit der Chescheidungsklage, welche Klägerin gegen den Beklagten mittels Klageschrift vom 26. September 1882 einge⸗ leitet hat, zu verbinden; 8 8
II. die Ehe, welche Klägerin im Monat März 1882 vor dem Civilstandesbeamten der Stadt Straßburg mit dem Bektagten, nämlich derjenigen Person, welche angab Emil Albert Dallanger zu heißen und geboren zu sein am 11. März 1848 zu Valleroy⸗le⸗Sec, Departe⸗ ment der Vogesen, geschlossen hat, als nichtig oder als ungültig zu erklären.
Termin zur mündlichen Verhandlung ist bestimmt
in die Sitzung der II. Civilkammer des Kaiserlichen Landgerichts hierselbst vom 17. März 1883, Vor⸗ mittags 9 Uhr, zu welchem der Beklagte unter der Aufforderung, einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt zu bestellen, hiermit vorgeladen wird. Straßburg, 10. Januar 1883. Seekretariat der II. Civilkammer. Weber.
Verkaufsanzeige nebst Ediktalladung.
„In Sachen des Brennereibesitzers Gerrit Scholten in Veldhausen, Gläubigers, gegen die Vormünder der minorennen Kinder des Franz Laurenz zu Veldhausen, Schuldner, 1 soll das den Schuldnernßgehörige, in Veldhausen belegene Wohnhaus Nr. 30, nebst Stall, Haus⸗ bürfen und Hofraum, sowie ein Anger in der Veld⸗ äuser Mark, zwangsweise in dem dazu auf den 8. März 1883, Vormittags 11 Uhr, allhier anberaumten Termine öffentlich versteigert werden. Kaufliebhaber werden damit geladen. Allle, welche daran Eigenthums⸗, Näher⸗, lehn⸗ rechtliche, “ fand⸗ oder sonstige dingliche Rechte, insbesondere Servituten oder Real⸗ berechtigungen zu haben vermeinen, werden aufgefor⸗ dert, selbige im obigen Termine anzumelden und die darüber lautenden Urkunden vorzulegen, unter dem Verwarnen, daß im Nichtanmeldungsfalle das Recht im Verhältniß zum neuen Erwerber des Grundstücks verloren gehe.
.“ “ LI11““
2761] Oeffentliche Ladung.
Die nachbenannten Personen: 1) Carl Johann Gustav Woock, Seefahrer, geboren am 29. Juni 1858 zu Stralsund, daselbst zuletzt aufbältlich, 2) Heinrich August Christian Mellahn, Seefahrer, eboren am 27. Januar 1859 zu Stralsund, daselbst zuletzt aufhältlich, 3) Friedrich Christian Christoph Gielow, Seefahrer, geboren am 4. Februar 1859 zu Stralsund, daselbst zuletzt aufhältlich, 4) Hein⸗ rich Carl Christian Beeck, Seefahrer, geboren am 16. April 1859 zu Stralsund, daselbst zuletzt auf⸗ hältlich, 5) Albert Friedrich Ludwig Menkow, See⸗ fahrer, geboren am 10. Juli 1859 zu Stralsund, daselbst zuletzt aufhältlich, 6) Carl Johann Theodor Brenz, geboren am 24. Juni 1859 zu Stralsund, daselbst zuletzt aufhältlich, 7) Hermann Wilhelm Georg Grunow, geboren am 4. Oktober 1859 zu Stralsund, daselbst zuletzt aufhältlich, 8) Carl Her⸗ mann Ludwig Kappen, geboren am 26. April 1859 zu Stralsund, daselbst zuletzt aufhältlich, 9) Franz Carl Johann Hopp, Seefahrer, geboren am 10. Juni 1859 zu Stralsund, daselbst zuletzt auf⸗ bältlich, werden beschuldigt, als Wehrpflichtige in der Absicht, sich dem Eintritte in den Dienst des stehenden Heeres oder der Flotte zu entziehen, ohne Erlaubniß das Bundesgebiet verlassen oder nach erreichtem militärpflichtigen Alter sich außer⸗ halb des Bundesgebiets aufgehalten zu haben, Vergehen gegen §. 140 Abs. 1 Nr. 1 Str.⸗G.⸗B. Dieselben werden auf den 16. April 1883, Vor⸗ mittags 11 ½ Uhr, vor die Strafkammer bei dem Königlichen Amtsgerichte zu Stralsund zur Haupt⸗ verhandlung geladen. Bei unentschuldigtem Ausblei⸗ ben werden dieselben auf Grund der nach §. 472 der Str.⸗Pr.⸗O. von dem Civil⸗Vorsitzenden der Ersatz⸗Commission des Stadtkreises Stralsund über die der Anklage zu Grunde liegenden Thatsachen ausgestellten Erklärung verurtheilt werden. Durch Beschluß der Strafkammer des Königlichen Land⸗ gerichts hierselbst vom 12. Dezember 1882 ist das Vermögen der Angeklagten zur Deckung der sie möglicherweise treffenden Geldstrafe und der Kosten des Verfabrens in Höhe von je 300 ℳ mit Be⸗ schlag belegt. Greifswald, den 7. Januar 1883. Königliche Staatsanwaltschaft.
[2739309 (Wiederholung.) Auszug aus der Ladung vom 19. April 1881 zum Termine wegen förmlicher Eröffnung des Plan⸗Rezesses in der Sache, betreffend die Spezialtheilung der ge⸗ meinschaftlichen Schweineweide bei der Sinkkuhle vor Köhmen, Amts Dannenberg.
1) Prozeßgericht: Theilungs⸗Kommission von Köhmen. 1
2) Parteien: Die sämmtlichen Spezialthei⸗ lungs⸗Interessenten im Dorfe Koͤhmen. 3) Gegenstand des Prozesses: Die gemein⸗ schaftliche Schweineweide bei der Sinkkuhle in der Feldmark Köhmen, Amts Dannenberg. 4) Antrag: Auf Spezialtheilung der gemein⸗ schaftlichen Schweineweide bei der Sinkkuhle vor Köhmen vom 15. März 1875. 5) Zweck der Ladung und Zeit, zu welcher der Geladene erscheinen soll: 1 Terminansetzung auf Freitag, den 16. März d. J., zur förmlichen Eröffnung des von Königlicher General⸗Kommission für Hannover genehmigten Plan⸗Rezesses, Morgens 10 Uhr, auf Königlicher Amtsstube zu Dannenberg, und zwar:
a. für die sämmtlichen bis dahin bekannt gewor⸗ denen Theilnehmer, namentlich auch für die Grundherren zum Erscheinen, bei Strafe des Ausschlusses mit ihren etwaigen Einwendungen gegen die planmäßige Ausführung;
ferner zum Erscheinen bei Strafe des Aus⸗ schlusses für die unbekannten Pfandgläubiger und diejenigen dritten Personen, welchen als Guts⸗, Dienst⸗, Erbenzins⸗ und Lehnsherrn, als Lehns⸗ und Fideikommißfolger, oder aus sonstigem Grunde eine Einwirkung in Be⸗ ziehung auf die Ausführung dieser Theilungs⸗ sache zusteht; für dritte Personen zur Angabe ihrer Rechte mit der Verwarnung, „daß ein Jeder, welcher seine Rechte nicht an⸗ meldet, es sich selbst beizumessen hat, wenn deren Sicherstellung unterbleibt“; für die Theilnehmer erfolgt für den Fall der Vollziehung des Rezesses die Ladung unter der Androhung, „daß für die Ausbleibenden die Urkunde als vollzogen wird angenommen werden“.
6) Vorgängige Einsicht der Abschrift des Plan⸗
Rezesses ist freigestellt und ist die Abschrift durch den mitunterzeichneten Oekonomie⸗Kommissär gegen Vergütung der Kopialien zu erhbalten.
Dannenberg, den 15. Januar 1883.
Die Theilungs⸗Kommission Albers. Grütter.
[2776] Bekanntmachung. Im Namen des Königd! In Sachen, betreffend das Aufgebot der auf den Grundstücken Nr. 29 beziehungsweise 109 Kraskau Abtheilung III. Nr. 3 und 5 beziehungsweise 1 und 2 für Johann Zok eingetragenen mütterlichen und väterlichen Erbe, beziehungsweise Abfindungsgelder von 24 Thlrn. 18 Sgr. 11 Pf. und beziehungsweise 88 Thlrn. 11 Sagr. 1 Pf. erkennt das Königliche Amtsgericht zu Kreuzburg O./S. für Recht:
daß ꝛc.
1) dem Einlieger Joseph Jendrossek, der Ein⸗ liegerwittwe Josepha Rosina Siniawa und der Einliegerfrau Barbara Siniawa, verehe⸗ lichte Tagearbeiter Philipezyk, sämmtlich zu Kraskau wohnhaft, ihre Ansprüche an die auf den oben genannten Grundstücken in Abthei⸗ lung III. Nr. 3 und 5 und bez. 1 und 2 für Johann Zok eingetragenen mütterlichen und väterlichen Erb⸗, und bez. Abfindungsgelder vorzubehalten; 8
2) die übrigen Erben des Johann Zok mit ihren Ansprüchen an diese Posten auszuschließen;
3) die Kosten des Aufgebotsverfahrens den
Bauerauszügler Michael und Maria Zok'schen
Eheleuten zu Kraskau aufzuerlegen 11*†*8☛ 19*
Kreuzburg, den 11. Januar .
Kem oklches Amtsgericht, Abtheilung I.
e “ 8 “
Nach erfolgtem Aufgebot sind nachstehende verloren gegangene Hypotbeken,. Ing w kraftlos erklärt und sämmtliche Berechtigte der nachstehend bezeichneten Hypothekeschosten mit ihren
R
nstrumente für
Ansprüchen und Rechten ausgeschlossen:
Bezeichnung V Name ’1
8 des des Eigenthümers des
Bezeichnung Name
des Instruments bezüglich des
der Post. Gläubigers.
1 die Stelle Ober⸗ der
(Unterschrift.)
—Q—õ
Nenenhaus, den 15. Januar 1883. Keoönigliches Amtsgericht, Abth. II.
Pfandgrundstücks. Pfandgrundstückkk.
Wilhelm Riedel und dessen Ehefrau Ka⸗ roline, geb. Riedel, in Ober⸗Peilau I., der Mübhlenbesitzer A. Barthel zu Stein⸗ kunzendorf,
Peilau, Oberhof Nr. 85,
die Erbscholtisei Nr. 1 zu Stein⸗ kunzendorf,
der Hausbesitzer Ro⸗ bert Bittner zu Neu⸗ bielau,
das Haus bielau Nr. 61,
der Hausbesitzer Karl Bienert zu Stol⸗ bergsdorf.
das Freihaus Nr. 45 zu Stolbergs⸗ dorf,
die Dreschgärtner⸗ stelle Langenbie⸗ lau alten An⸗ theils Nr. 151,
lermeister Oswald, Ernestine, geb. Gros⸗ ser zu Langenbielau,
der 2 er Ernst Hofert in Ober⸗Peilau I.,
dieFreistelle Ober⸗ Peilau Oberhe⸗
Eee1nn““
der n Wilhelm Höh in Peterswaldau,
das Freihaus Mit⸗ tel⸗Peterswaldau Nr. 122, 8
Richard Dittmann zu
1 8 1 8 die Häuslerstelle Steinkunzendorf,
Nr. 76 zu Stein⸗ kunzendorf,
über
der Kräutereibesitzer Julius Kensche zu Reichenbach,
das Grundstück Nr. 311 zu Reichen⸗
bach,
der Bauergutsbesitzer
Eduard Winkler zu Peterswaldau,
das Bauergut Mittel⸗Peters⸗ waldau Nr. 128, die Dreschgärtner⸗ die verehelichte Tisch⸗ stelle Langenbie⸗
lau alten An⸗ theils Nr. 151,
Ernestine, geb. Gros⸗ ser, in Langenbielau,
schambesitzer Koehler, Luise, geb. Pohl, zu Pfaffendorf,
21 zu Pfaffen⸗ dorf, Volkmer⸗ schen Antheils, .
Stellenbesitzer die Ausfertigung der gerichtlichen Schuld⸗ verschreibung vom 30. September 1859, nebst H tober 1859 über 100 Thlr. eingetragen Abthlg. III. Nr. 6, die Ausfertigung der gerichtlichen Schuld⸗ verschreibung nebst Hypothekenschein vom 13. April 1841 über 30 Thlr. Darlehn, eingetragen
Abthlg. III. Nr. 9, die Ausfertigung der gerichtlichen Schuld⸗ verschreibung vom 18. Oktober 1842, nebst Hppothekenschein vom 8. Mai 1844 über 190 Thlr. Kaufgelderrückstand, eingetragen Abthlg. III. Nr. 3, die Ausfertigung des gerichtlichen Mandats die verwittwete vom 2. Juli 1852, nebst Hypothekenschein vom 5. April 1853 über 22 Thlr. 13 Sgr. 6 Pfg. rechtskräftig erstrittene Forderung, eingetragen Abthlg. III. Nr. 5, die verehelichte Tisch⸗ die Ausfertigung der gerichtlichen Schuld⸗ verschreibung vom 14. März 1849 nebst Hypothekenschein vom 23. April 1839 Wilhelm Edu- über 1000 Thlr. Darlehn, eingetragen ard Günther in Abthlg. III. Nr. 4, Stellenbesitzer die Ausfertigung des am 6. April 1861 der Ausgedinger 8 gerichtlich verlautbarten Kaufvertrags vom 5. März 1861 nebst Hypothekenbuchs⸗ auszug vom 9. April 1861 über 300 Thlr. Kaufgelderrückstand, theilung III. Nr. 9, Zimmermann die notariell beglaubigte Schuldverschrei⸗ der bung vom 29. Juli 1879, nebst Hypo⸗ thekenbrief vom 8. August 890 ezcithai⸗ eingetragen Abthlg. 11I. waldau. Nr. 14, die notariell beglaubigte Schuldverschrei⸗ bung vom 26. September 1876, nebst ypothekenbrief vom 28. September 1876
Abthlg. III. Nr. 9 die Forderung von 20 Thlrn., eingetragen Abthlg. III. Nr. 1,
die Abtheilung III. Nr. 5 zufolge Ver⸗ fügung vom 18. Januar 1811, tragene Post von 60 Thlrn., Rest von 950 Thlrn., der Antheil der Ernestine Pauline Peschke lermeister Oswald, zu Langenbielau an dem Abthlg. III.
Nr. 3 für sie und ihre Schwester Christiane Karoline Luise Peschke auf Grund der Schhuldverschreibung vom 3. März 1849 eeingetragenen Darlehn von 100 Thlrn., 2 das Auenhaus Nr. die verwittwete Kret⸗ die Abthlg. III. Nr. 7 auf Grund der der Weber Au⸗ Schuldverschreibung vom 21. 1853
100 Thlrn.,
die Armenkasse zu Ober⸗Pei⸗ vpothekenbuchsauszug vom 4. Ok⸗ lau I. Darlehn,
die Steinkunzen⸗ dorfer Schul⸗ bücherkasse.
vom 13. März 1841,
die drei Ge schwister Junge
Kaufmann Do⸗ rothee Most in Reichenbach. .
der Freigutsbe⸗ sitzer Friedrich
Langenbielau.
Johann Chri⸗ stian Benjamin Hofert in Ober⸗ Peilau.
Weber⸗ meister August Höh in Peters⸗
eingetragen Ab⸗
1879 über
der Brodkutscher
Julius Meiß⸗ ner zu Stein⸗ seifersdorf.
die Kinder erster Ehe der Jo⸗ hanne Susanne “ Kundt, geborne Rollnig.
Anna Marie, einge⸗ verw. Kuhnt, geb. Arlitt, zu Heinrichau.
690 ℳ Darlehn, eingetragen
gust Wagner in
Februar Peterswaldau.
eingetragene Darlehnspost von
Dies wird auf Grund der am 21. v. Mts. und 8. d. Mts. ergangenen Ausschluß⸗Urtheile
nt gema cht.
Neichenbach i. Schl., am 11. Januar 1883.
Königliches Amtsgericht, Abtheilung IV.
[2916 SOfefeentliche Zustellung.
Der Peter Paul, Ackerer, zu Oberséebach wohn⸗ haft, klagt gegen die Eheleute Johann Ulsemer, Barbier, und Anna Maria Weber, früher zu Ober⸗ séebach, z. Z. ohne bekannten Wohn⸗ und Aufent⸗ haltsort abwesend, wegen Forderung in seiner Eigen⸗ schaft als Bürge für an den Handelsmann Isaak Meyer in Oberséebach bezahlte Pachtzinsen mit dem Antrage, auf Verurtheilung der Betlagten zur Zahlung von 157,51 ℳ mit Zinsen oom Tage dieser Klage und ladet die Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor das Kaiserliche Amtsgericht zu Weißenburg i. E. auf
Mittwoch, den 14. März 1883, Vormittags 9 Uhr.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser
Auszug der Klage bekannt gemacht. . Der Kaiserl. Amtsgerichtsschreiber: Vogt.
[2920] Oeffentliche Zustellung.
Der zu Eschweiler wohnende Kaufmann August Merckens, handelnd als Gläubiger der früher zu Warden bei Höngen wohnhaft gewesenen Eheleute Peter Dressen und Sibilla, geborene Kempen, jetzt ohne bekannten Aufenthaltsort, Kläger, Intervent und Einspruchsbeklagter, vertreten durch Rechts⸗ anwalt Rumpen II., ladet den Peter Dressen, früher Kleinhändler zu Warden, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, zur Sitzung der I. Civil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts zu Aachen vom Mittwoch, den 28. März 1883, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, in dieser Süichng zu erscheinen, um der Ausschwörung des den Ehe⸗ leuten Heinrich Joseph Zöller aufgegebenen Eides beizuwohnen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung dieser Auszug bekannt gemacht. 8
Aachen, den 13. Januar 1883.
Flasdick, Assistent, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
wird
Gütertrennung. In Sachen der Regina Jovy, Büglerin, Ehefrau des Dachdeckers Carl Kneip zu Wittlich, Klägerin, gegen den genannten Ehemann Carl Kneip aus Bitburg, sowie gegen den im Kon⸗ kurse über dessen Vermögen bestellten Güterverwalter, Geschäftsmann Fr. Jos. Bickenhaeuser aus Bitburg, hat das Königliche Landgericht zu Trier, II. Civil⸗ kammer, durch Urtheil vom 26. Oktsber 1882 die zwischen den Eheleuten Carl Kneip und Regina, ge⸗ borene Jovy, bestehende eheliche Gütergemeinschaft für aufgelöst erklärt. Vorstehender Auszug wird in Gemäßheit §. 11 des Preußischen Ausführungsgesetzes zur Deutschen Civilprozeßordnung bekannt gemacht. Trier, den 13. Januar 1883. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts: Oppermann.
[2914] Aufgebot. Die Erben Justiz⸗Rath Ferdinand Ellerbeck haben zur Erwerbung eines Ausschluß⸗Urtheils Zwecks ihrer Eintragung als Eigenthümer in das Grund⸗ buch das Aufgebot der in der Gemeinde Vreden Flur 5 Nr. 20/0 und in der Gemeinde Ammeloe Flur 31 Nr. 463/18 gelegenen Grundstücke beantragt. Es werden deshalb alle Diejenigen, welche Eigen⸗ thum oder anderweite, zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung in das Grundbuch bedürfende Real⸗ rechte an diesen Grundstücken geltend zu machen haben, aufgefordert, dieselben zur Vermeidung der Präklusion spätestens in dem an hiesiger Gerichts⸗ stelle auf den 27. April 1883, Vormittags 10 Uhr, anberaumten Termine anzumelden. 8 Der Auszug aus der Steuerrolle kann in unserer Gerichtsschreiberei eingesehen werden. 1 Vreden, den 10. Januar 1883. Königliches Amtsgerich
[2915] 8
Der Schäfer Christian Lockwitz, im Dienste zu Watzkendorf, ist am 20. November v. Js. im Caro⸗ linenstift zu Neustrelitz ledigen Standes verstorben
Beim Nichtvorhandensein von Ascendenten und vollbürtigen Geschwistern hat sich als nächste In⸗ testaterbin zum Nachlaß des Verstorbenen gemeldet seine Halbschwester, die verehelichte Arbeitsmann Carl Bentzin in Loitz, Johanna, geb. Timm, deren Mutter, geb. Timm, in zweiter Ehe mit dem Vater des Erblassers, Arbeiter Carl Lockwitz aus Dahlen, früher in Cantnitz, verheirathet gewesen.
Auf Antrag der verehelichten Bentzin, nach deren Angabe auch aus erster Ehe des alten Carl Lockwitz mit einer geborenen Reinke Kinder vorhanden ge⸗ wesen, von deren jetzigen Existenz sie Nichts wisse werden alle Diejenigen, welche ein näheres oder gleich nahes Erbrecht zu haben vermeinen, aufgefordert, ihre Ansprüche in dem auf
Freitag, den 13. April d. Is., Morgens 10 Uhr, b
vor hiesigem Amtsgerichte anberaumten Termine an- zumelden und zu rechtfertigen, unter dem Nachtheil, daß die Extrahentin, resp. der sich Meldende und Legitimirende, für den rechten Erben angenommen, ihm als solchen der Nachlaß des Christian Lockwitz überlassen und das Erbenzeugniß ausgestellt werden soll, daß ferner die sich nach der Präklusion melden⸗ den näheren oder gleich nahen Erben alle Hand⸗ lungen und Dispositionen Desjenigen, welcher in die Erbschaft getreten, anzuerkennen und zu übernehme schuldig sein sollen. 8
Feldberg, 11. Januar 1883. .
Großherzoglich Mecklenb. Strel. Amtsgericht. Runge.