1883 / 20 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 23 Jan 1883 18:00:01 GMT) scan diff

sei. Daß die Herren von der schweren Kavallerie auf der rechten Seite für diese Truppen einträten, sei ihnen allerdings nicht zu ver argen. Daß der Abg. von Maltza hn die Vermeh⸗ rung der Selbstmorde beim Militär auf den Mangel an Glauben zurükführe, sei doch wunderbar. Was es aber mit der Ordr e des Kaisers in Bezug auf die Bestrafung von Mißhandl lungen auf sich habe, wolle er an einem Beispiel klar machen. Ein Kollege, der früher selbst Unteroffizier gewesen sei, habe ihm gesagt, der Kaiserliche Befehl werde alljährlich den Offizieren und von den Offizieren den Unteroffizieren ein⸗ geschaͤrft und es müsse durch Unterschrift bezeugt werden, daß ihnen dieser Befehl eingeschärft sei. Als der Hauptmann es sei in Cöln gewesen den Befehl verlesen, habe derselbe Böv Nutzanwendung gemacht: Also wenn die Leute auf dem Neumarkt exerzirt würden, dann hüte man sich davor, daß das Publikum so etwas sehe, dann könne er die Offiziere nicht schützen, wenn aber am Wallgraben exerzirt werde, dann zeige man, was eine Harke sei. In dem Maße, als man das Execziren in die Kasernenhöfe verlege, und diese mit sehr hohen Mauern umgebe, werde es dem Publikum unmög⸗ lich, diesen Dingen unter die Augen zu kommen.

Der Abg. Dr. Windthorst betonte nochmals, daß die Ver⸗ fassung dem Reichstage das Recht gebe, auswärtige Ange⸗ legenheiten in den Kreis der Berathung zu ziehen. Er ent⸗ äußere sich seines eigenen Verstandes nicht zu Gunsten irgend einer Person, möge sie so hoch stehen wie sie wolle. Er nehme dies nicht als Ausnahme, sondern als generelles Recht in Anspruch. Es sei nur zu bedauern, daß dem Reichstag nicht wie andern Parlamenten von Zeit zu Zeit über wichtige der auswärtigen Politik Mittheilungen gemacht

ürden. Der Adel habe in der Armee allerdings eine be⸗ ancas Berücksicht gung gefunden und die Geschichte beweise, daß der preußische Adel in der Armee sich besonders ausge⸗ zeichnet habe. Daraus folge nicht, daß die Bürgerlichen nicht dasselbe leisten könnten. Gesetzli ce oder reglementäre Be⸗ stimmungen schlössen die Bürgerlichen von keinem Offizier⸗ corps aus. In neuerer Zeit sei auch keineswegs der Adel überwiegend dem Offiziercorps beigetreten. Das Herandrängen der Bürgerlichen zu den Corps entziehe der Justiz und der Verwaltung leider viele tüchtige Kräfte. Die Diskussion wurde geschlossen.

Persönlich stellte der Abg. Frhr. von Minnigerode richtig, daß er das Recht des Reichstages, in auswärtigen Angelegen⸗ heiten seine Meinung auszusprechen, keineswegs bestreite.

Der Abg. Frhr. von Maltzahn⸗ Gültz erklärte, daß er durchaus nicht ein Privilegium der Adelsfamilien habe ver⸗ theidigen wollen.

Nach weiteren persönlichen Bemerkungen der Abgg. Schott und von Vollmar wurde Titel 1 bewilligt, desgl. der Rest des Kap. 14, ebenso dasselbe Kapitel im sächsischen und württembergi schen Spezialetat.

Auch Kap. 15, Militärkassenwesen, Kap. 16, Intendan⸗ turen, Kap. 17, Militärgeistlichkeit, wuͤrden ohne Debatte ge⸗ nehmigt.

Bei Kap. 18 „Militär⸗Justizverwaltung“ kam der Abg. Richter (Hagen) auf den Fall Schleinitz zurück. Es sei der Polizei geinsgen. eine Erpresserbande aufzuspüren und deren Mitglieder zu verhaften. Die gefährlichste Persönlichkeit sei nicht ergriffen worden. Es frage sich, ob die besonderen Ver⸗ hältnisse der deutschen Militärgerichtsbarkeit daran Schuld trü⸗ gen; es könne vielleicht auch nur eine Säumigkeit im einzelnen Falle vorliegen. Der Betreffende sei von hier nach London gerei st, wo derselbe sich unter seinem eigenen Namen längere Zeit aufgehalten habe. Es sei demselben inzwischen gelungen, nach Paris zu entkommen, ohne daß ein Verhaftungsbefehl ihn erreicht hätte. Bei einem bürgerlichen Verbrecher würde der Polizei⸗Präsident von Berlin direkt an die Londoner Poli⸗ zei telegraphirt haben. Hier müßte sich erst die Polizei an die Staatsanwaltschaft, diese an das General⸗Kommando, dieses wieder an das General⸗Auditoriat und dieses an das Aus⸗ wärtige Amt wenden, das endlich eine Requisition nach England gemacht haben. Das sei doch eine ungenügende Sicherheit, Per⸗ sonen zu ergreifen, welche der Militärgerichtsbarkeit unterständen. Vielleicht habe der Kriegs⸗Minister Veranlassung genommen, sich über diesen Fall zu instruiren. Redner kam ferne r auf die Ersch hießung eines Arbeiters in der Hasenhaide am 29. August v. J. zurück, über welchen Fall noch keine authentische Aus⸗ kunft gegeben sei. Ebensowenig habe man gehört, daß die Wittwe des EI von der Militärverwaltung schadlos gehalten sei. ndlich berührte Redner den Fall der Er⸗ schießung Knaben bei der Invalidensäule, über dessen Ausgang ebenfalls in der Oeffentlichkeit nichts verlautet habe.

Hierauf nahm der Staats⸗Minister von Kameke das

Wort: ! Der erste Fall, den der Hr. Abg. Richter eben 5 at, betrifft einen Hauptmann a. D. Schleinitz, der sich bei ner Erpresserbande betheiligt ha F

Der Fall ist mir allerdings auch, jedoch lediglich durch die Zei⸗ tungen bekannt geworden, und ich weiß nicht, woran es liegt, daß die Verhaftung dieses Herrn nicht stattgefunden hat. Jedenfalls aber kunn es nur an einer Art Versehen irgendwo gelegen haben, dem

chgespürt werden wird. Ich muß mir vorbehalten, später, wenn ich da genauere Kenntniß mir verschafft habe, zu sprechen.

Der zweite Fall ist die Verwundung und Tödtung des Arbeiters, der am 29. August in der Ha senhaide statt bat. Das Faktum ist folgendes: Ein Post en, der draußen steht, nicht mit geladenem Gewehr so ndern mit der Patre onen bei sich, geht auf den Schießständen, in denen er zu wachen hat, auf und nieder. Die Schießstände werden gerade umgebaut 5 es findet sich da eine Anzabl Arbeiter, die in der Mittagsstunde ihr Mittag einnehmen. Der Soldat, der Anfangs ganz verständig mit ihnen spricht und unterhielt, ihnen sogar das

Gewehr jeigt und erzählt, was er damit leisten kann, fängt mit einem

Male an auf einen zu schießen, und schießt ihn todt. Wie die anderen sich nun zerstreuen und eine Hatrouille kommt, schießt der Mann noch acht Mal mit 8 Kugeln, die er bei sich hatte, bis er endlich gefangen und über⸗ wältigt wurde. Es ist untersucht worden, ob der Mann getrunken hatte. Es wurde nachgewiesen, daß er nicht getrunken hatte, sondern daß er nüchtern war, und der Mann ist auch drei Stunden, nachdem dies vorgefallen war, ganz bei Besinnung gewesen. Der Mann ist sechs Monate ungefähr in Untersuchungshaft gewesen; man hat sich die größte Mühe gegeben, genau zu konstatiren, ob er zurechnungsfäbig sei oder nicht, und zuletzt hat sich herausgestellt, daß er in seiner Jugend schon an epileptischen Zufäslen. gelitten hat, die wahrscheinlich auch an diesem Tage in der starken Sonnenhitze hervorgetreten sind. Man hat ihn dann auf Grund eines ärztlichen Gutachtens, was aber nicht nur von Militärärzten, sondern vom Medizinal⸗Kollegium abgegeben ist, zuletzt als unzurechnung: sfähig entlassen müssen.

In Bezug auf den zweiten Fall, den der Hr. Abg. Richter er⸗ wähnt hatte.. (Rufe: Entschädigung! ) Ach ja, wegen der Unter⸗ stützung. Natürlich wird die Militärverwaltung die Hinterbliebenen unterstuͤtzen, soweit das nach dem Recht irgend angängig ist, und es ist auch schon geschehen, die Wittmwe hat schon bekommen.

Der dritte Fall ist der mit der Schildwache am Invalidenhause. Die Untersuchung ist geführt worden und nachdem sie beendet worden,

ist nachgewiesen, daß der Soldat gan⸗ genau nach seiner Instruktion gehandelt hat, er ist also freigesprochen worden. Ich habe auch, so viel ich mich erinnere, im vergangenen Jahre nicht genau gesagt, daß man eine Aenderung in der Stellun ag des Postens dort eint: eten la ssen würde. Es ist allerdings erwogen worden, ob nicht durch die Heranziehung eines Schutzmann ies und polizeiliche Aussicht fur der⸗ gleichen Kinderunarten den Soldaten von seiner Pflicht etwas ent⸗ lasten könnte, und das ist denn auch gescheben. Im Uebrigen aber ist keine Aenderung eingetreten und wird auch nicht eintreten.

Der Abg. Richter (Hagen) erklärte, er wisse nicht, wie viel „nach dem Re cht⸗ die Unterstützung der Wittwe betrage, jedenfalls liege hier ein so eklatanter Fall vor, daß den Hinter⸗ bliebenen eine ausreichende Unterstützung zu Theil werden müsse. Vielleicht sorge der Minister für eine Beschleunigung dieser Sache. Er möchte auch dessen Erwägung anheim geben, ob nicht die Instruktionen etwas milder zu jassen seien, und ob die Posten bei den augenblicklich ruhigen Zeiten mit scharfen Patronen zu versehen seien.

Der Staats⸗Minister von Kameke erwiderte, in Bezug auf die Unterstützung der Wittwe hätte es keiner Anregung bedurft; dieselbe sei schon eingetreten.

Kap. 18 wurde genehmigt.

Bei Kap. 19 „höhere Truppenbefehlshaber“ bat der Abg. Dr. Meyer (Jena) die Militärverwaltung, darauf Bedacht zu

e daß die Studenten zu den Reserveübungen nicht mehr b bisher im Juni und Juli, sondern früher oder später einberufen würden, damit sie das betreffende Studiensemester nicht mehr einzubüßen brauchten. Bisher hätten Reklama⸗ tionen in der gedachten Nichung sich als fruchtlos erwiesen.

Der Staats⸗Y einister von Kameke versprach die Sache nochmals in Erwägung zu nehmen.

Kap. 19 wurde genehmigt, desgleichen Kap. 20—23.

Bei Kap. 24 „Geldverpflegung der Truppen“, Tit. 7 „Mannschaften“, fragte der Abg. Richter (Hagen) an, in welcher Höhe die Ojffiziercorps d2. Regim. enter zu den Kosten der Regim etennstt herangezo würden. Die wirkliche Stärke der Musikcorps übersteige die etats mäßige sehr erheb⸗ lich, wie man täglich wahrnehmen könne. Er glaube, daß

auch die Ersparnisse aus dem Bekleidungssonds dazu verwendet würden.

Der Bundeskommissa r Major dem Bekleidungsfonds Gelder dazu verwendet

Der Abg. Richter Hager z) erklärte, nach dem Reglement über die Bekleidung der Truppen könnten Ersparnisse zu Zu⸗ lagen für die Musiker verwendet werden. Er frage an, ob

ies Reglement noch in Kraft sei? und ob die Musikcorp nur die etatsmäßige Stärke oder eine größere hätten.

Der Bu ndeskommissar entgegnete, das Reglement sei noch in Kraft; die etatsmäßige Zahl der Musiker sei vorhanden; es würden auch Mannschaften nach ihrer Ausbildung dazu herangez ogen.

Der Abg. Richter (Hagen) erwiderte, wenn die Mann⸗ schaften so schnell ausgebildet werden könnten, daß sie nachher zur Musik verwendet würden, so sei das ein Arg gument gegen zie dreijährige Dienstzeit. Die Ersparnisse am Bekleidungs⸗ fonds sollten den Mannschaften selbst zu gute kommen, aber nicht zum Luxus bei der Musik verwendet werden. Er bean⸗ trage:

der Reichstag wolle bes blleß

die Militärverwaltung zu er

Haberling bestritt, daß aus

em Reichstage eine Uebersicht vorzulegen über die Zahl der zu Spielleuten verwendeten Mann⸗ schaften und über die Aufwendung welche aus den Ersparnissen des Bek für die Muskrorps gemacht worden sind.“

Bekle

Es entspann sich hierauf eine längere Polemik zwischen den Abgg. Richter (Hagen) und Freiherrn von Minnigerode über die Art und Weise, wie Mannschaften zur Musik heran⸗ gezogen würden, und wie ihr Dienst mit der Waffe geregelt werde, namentlich der Schieß⸗ und Wachtdienst.

Auf den Antrag des Abg. Dr. Windthorst wurde Tit. 7 des Kapitels 24 mit dem Antrage Richter (Hagen) der Budgetkommission überwiesen.

Die übrigen Titel dieses genehmigt.

idu en 28 sfon nds

Kapitels wurden debattelos

Kap. 26, welches für Bekleidung und Aus⸗ rüstung der Truppen 19 547 260 aufweist, gab beim Tit. 4, welcher 12 063 835 für Belleidun 8⸗ stücke fordert, dem Abg Dr. Hirsch Gelegenheit, auf die Frage der Arbeit in den Militärwe rkstätten 8 zugehen. Es gebe in der Armee über 10 000 Oekorn vomiel handwerker, welche nicht nur den Privathandwerkern, namentlich Schneibern und Schuhm nachern, erheblich Konkurrenz machten, sondern auch selbst höchst mechanisch und einseitig ausgebildet würden, so daß sie, aus der Armee entlassen, meist außer Stande seien, im bürgerlichen Leben vorwärts zu kommen. Es seien dies thatsächlich schwere Mißstände und Ungerechtigkeiten, denen ein Ende gemacht werden müsse, entweder indem man die Handwerksarbeiten für das Militär durch Civilhandwerker anfertigen lasse, oder sie als Gefangenenarbeiten vergebe.

Der Abg. Rickert glaubte, daß die Sache allerdings wichtig genug sei, um sie besonders zu verhandeln. Er habe angenommen, es würde dies bei Gelegenheit der Berathung der eingegangenen Petitionen e. Man würde dann auch zu bestimmten Anträgen an die Militärverwaltung kom⸗ men können, ohne welche nicht geholsen werden könne. Er sei allerdings mit dem Abg. Hirsch der Meinung, daß hier eine berechtigte Beschwerde der Handwerker vorliege, und er hoffe, daß auch die Konservativen, die bei den Wahlen die Frage mit großem Eifer behandelt hätten, jetzt sich der . 5 würden.

Der Abg. Richter (Hagen) hielt die Frage gleichfalls höchst beachtenswerth und glaubte, man würde auch 8 finanziellen Gesichtspunkten aus besser th hun, die Institution der Oekonomiehandwerker aufzuheben. Da es fraglich sei, ob das Haus bei Berathung der Petitionen noch Zeit zu einer eingehenden Behandlung dieser Frage habe, so stelle er schon für heute folgenden Antrag:

der Reichstag wolle beschließen:

„die Militärverwaltung aufzufordern, dem Hause eine Uebersicht vorzulegen über die Zahl der Mannschaften, die gegenwärtig als Oekonomiehandwerker Dienste thun; da nn über die Unte rhaltungs⸗ kosten dieser Mannschaften; über die Summen, die ihnen als Macherlohn zufließen, über die Summe der von ihnen gelieferten Arbeiten, und über die Bestimmungen wegen der Anfertigung von Kleidungsstücke für Offiziere durch die Oekonomiehandwerker.“

Der Abg. von KSoöl⸗ r erklärte, auch er habe ein großes Interesse an der Frage, glaube aber, man werde sie am besten zusammen mit den Petitionen diskutiren, er bitte, den Antrag Richter abzulehnen.

Der Abg. Rickert bedauerte, daß der Abg. von Köller dem Antrag Richter entgegentrete; er wolle dem Abg. von Köller aber Gelegenheit geben, sein Interesse zu bekunden und beantrage daher, die Petitionen auch der Budgetkommission vorzulegen.

Nachdem noch die Abgg. Dr. Dohrn Dr. Hirsch für

den Antrag Richter⸗Rickert gesprochen, und namentlich auf die

schädliche Konkurrenz hingewiesen hatten, die dem Privathand⸗ 86

werk durch die Oekonomiehandwerker entstehe, wurde der An⸗ trag Richter und der Zusatzantrag Rickert angenommen; das Kapitel wurde bewilligt.

Bei Tit. 6 Beschaffung von Tuch und Kürassen 5 099 335 kam der Abg. Dr. Möller nochmals auf d die Frage des Fortbestehens der Kürassier⸗Regimenter zurück. Diese Re⸗ gimenter seien nicht nur sehr kostspielig in Folge ihrer Aus⸗ rüstung und ihrer theuren Pferde, sondern auch für die moderne Kriegführung nach dem Urtheile vieler Sachverstän⸗ digen unpraktisch.

Der Bundeskommissar Geheime Kriegsrath Gadow führte ziffermäßige Belege dafür an, daß die Ausrüstung der Kürassier⸗Regimenter finanziell nicht so große Opfer fordere, wie der Vorredner behauptet habe.

Der Abg. Frhr. von Schorlemer⸗Alst erklärte, die Sach⸗ verständigen, die der Abg. Möller ge efragt habe, schienen nicht sehr sachverständig gewesen zu sein. In dieser Frage solle man die Entschei 2. dem obersten Kriegsherrn und der Mi⸗ litärbehörde überlassen. Er halte die Ri chtung, die ganze Kavallerie zu einer gleichmäßigen Waffe zu organisiren, für verfehlt; es würden namentlich die Traditionen der einzelnen Kavallerie⸗Re gim enter dabei gänzlich unberücksichtigt gelassen. Eine Attacke mehrerer schwerer Reiterregimenter sei und würde nie zu unterschätzen sein.

Der Abg. Dr. Möller erwiderte, die Sachverständigen, auf die er sich stütze, seien ein General und ein Oberst der Kavallerie. Auch in Bayern habe man die Kürassier⸗Regi⸗ menter aufg gehoben.

Der Abg. Frhr. von Schorlemer⸗ Alst erklärte, in Bayern sei die Aufhebung bei der O rganisation der deut schea Armee erfolgt; es sei das gute Re cht Sr. Majestät des Kö. nigs, die Gardes du Corps zu behalten. Der Reichstag könne hier gar nicht darüber deba attiren

Der Abg. Richter (Hagen) bemerkte, das sei ja ein ganz neuer Klang, der heut aus der Centrumspartei heraustöne. Vor den Wahlern pflege jene Seite immer zu versichern, daß sie auf Ersparnisse namentlich bei m Militäretat rückfichtslos dringen werde, und sonst habe der Abg. von Schorlemer meist nicht den Satz an die Spitze seiner Ausführungen gestellt: die dilitärverwaltung müsse das besser wissen. Werde sich das Centrum, welches noch heute die Abkürzung der Dienstzeit verlange, mit einem See Satz abfinden lassen? Wenn man hier fuͤr die Aufbringung der Gelder für das Heer verant⸗ wortlich sei, könne sich der Reichstag nicht hinter den obersten Kriegsherrn und die Militärverwaltung zurückziehen, sondern müsse ein selbständiges Urtheil haben. Sonst wäre es besser, der Neichstag hätte überhaupt kein Geldbewilligungsrecht, und überließe der Verwaltung die Verantwortlichkeit gegen⸗ über den Streuerzahlern. Wenn die Garde du Corps zum Hofstaat gehörten, wenn sie wie manche Theater aus der 1;S. bestritten würden, dann würde er der Stelle, die über die Civilliste im Ganzen ver⸗ füge, die Entscheidung nberlasen Da aber das Regiment im Etat stehe und besonders hohe Aufwendungen dafür verlangt würden, sei der Reichstag nicht nur berechtigt, sondern ver⸗ pflichtet, die Nothwendigkeit der Truppe zu prüfen. Das Re⸗ giment habe seine militärische Bedeutung gänzlich verloren, sei nur Paradetruppe und werde dafür, daß Einzelne vom Regi⸗ ment manchmal im Schlosse paradirten, viel zu theuer bezahlt. Damit wolle er keinem Angehörigen des Regiments zu nahe treten, denn die thäten ja ihre Pflicht, wie jeder andere preußische e Soldat; aber man habe es hier mit d er Einrichtung als solcher zu thun. Wie der Todesritt von Reichshofen und andere neuere Kavallerie⸗Attacken bewiesen hätten, könnten die Kürassiere auch bei der größten Tapferkeit gegen die modernen Feuerwaffen der mehr ausrichten.

Hierauf nahm der Staats⸗Minister von Kameke, wie folgt, das Wort:

Meine Herren! Ich bin nicht so ge ewandt in der Rede, wie es der Herr Ri ichter ist, aber eine Sa che kann ich nicht 8 ungerügt bingehen lassen, daß er es auszuspr rechen wagt, unsere Garde du Corps sei eine Paradetruppe. Meine Herren! Das Garde du Corps ist ein Regiment, welches von der Zeit Friedrichs des Großen bis jetzt überall seine Fahnen mit Ruhm getnragen hat. Ich kann nicht zugeben, daß im Deutschen Reichetage über ein Regiment uns erer Armee und eines der hervorragendsten in dieser Weise zef sprochen wird.

Der Abg. Frhr. von Schorlemer⸗Alst bemerkte, die An⸗ zapfungen des Abg. Richter hätten auf das Centrum keinen Eindruck gemacht. Seine Partei wünsche nach wie vor mög⸗ lichste Ersparnisse in der Armee, aber in Organisations⸗ fragen, ob man Kürassire, Husaren, Ulanen haben müsse, da mische sich das Centrum nicht ein; das sei die Aufgabe nicht von Parlamentariern, sondern von Sa chverständigen. Wenn ihm der Abg. Richter billige Scherze vorgeworfen habe, so habe es nahe gelegen, in Scherzen auf Be hauptungen zu ant⸗ worten, die fast wie Scherze klängen.

Der Abg. Richter (Hagen) erklärte, auf die inhaltslose Entgegnung des Abg. von Schorlemer gehe er nicht ein. Wenn aber der Kriegs⸗Minister gefragt habe, wie ein Abge⸗ ordneter es wagen könne, das Garde du Corps⸗Regiment als Paradetruppe zu bezeichnen, so frage er: was glaube man denn, daß das Regiment besonders im preußischen Staate darstelle? Der Reichstag sei berufen, über alle bffentlichen Einrichtungen zu urtheilen, ob das militärische oder bürger⸗ liche, ob Garde⸗ oder Garde du Corps⸗Regimenter seien. Durch solche Redensart eines Kriegs⸗Ministers (Große Unruhe. Glocke des Präsid enten.)

Der Präsident erklärte den Ausdruck „Redensart“ für parlamentarisch unzulässig.

Der Abg. Richter (fortfah rend): er konstatire, daß der Aus⸗ druck Redensart bisher parlamentarisch gewesen sei. (Widerspruch rechts.) Er wolle aber sagen, daß durch solche Wendung eines Kriegs⸗Ministers er sich durchaus nicht abhalten lasse, die Einrich⸗ tungen als solche der Kritik zu unterziehen, die er für nöthig halte. Personen hätten ihm fern gelegen; er wisse, jeder preußische Soldat werde, ob derselbe an zweckmäßige o oder un⸗ zweckmäßige Stelle gese 6t werde, seine Pfli cht thun. Sein Urtheil über das Garde du Corps⸗Regiment sei aber das alte; es sei eine ebenso unnütze wie kostspielige Paradetruppe.

Das Kapitel wurde hierauf genehmigt.

Ebenso die übrigen Kapitel bis Kapitel 37 der fort⸗ dauernden Ausgaben des Etats der Verwaltung des Reichs⸗ heeres, soweit sie nicht der Budgetkommissi on überwiesen sind.

Nachdem der Präsident mitgetheilt hatte, daß vom Abg. Dr. Schulze⸗Delitzsch eine Interpellation, betteffend den Reb⸗ verkehr, eingegangen sei, vertagte sich das üs Diensäag 12 ein

Haus um 5 Uhr

register nimmt an: des Deutschen Reichs⸗-Anzreigers und Königlich Preußischen Staals-Anzeigers: Berlin SW., Withelm⸗Straße Nr. 32.

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R Inserate für den Deutschen Reichs⸗ und Königl. Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ die Königliche Expedition

1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen.

2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.

3. Verk

4. Verleecsung, Amortisation, Zinszahlung

R u. s. w. von öffentlichen Papieren.

kufe Verpacktungen, Submissionen etc.

5. Industrielle Etabliasements, und Grosshandel. 5—56 Bekanntmachungen. .Literarische Anzeigen. Theater-Anzeigen.

Familien-

ncen⸗Err „9 ditionen des

ine Skesennee.

LeIe. an. Rudolf Mosse, Haasenstein

& Vogler, G. L. Daunbe & Co., E. Schlotte,

Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren Annoncen⸗Bureaux.

Fabriken

——

Steckbriefe und ereserreg Sachen.

„Steaͤbrief. Gegen. den unten beschriebenen uchbalter der Imper ial Continental Gas⸗Associa⸗ non Hugo Apsel, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen Unterschlagung in actis 83 G. 184. 83 59. 83 verhängt. Es wird ersucht, denselb⸗ verhaften und in das Unterf uchungkaefän nis z Berlin n, Alt. 9. it 11/12 8 abzuliefern Berl t t 11/12 NW., 882 Amtsgericht 2

: Alter 25—28

S gewöhnlich.

blonder Vollbart, aufgestülpt, Ge⸗

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etecbriefs Erledigung. Der hinter den Hand⸗ lungsreisenden? Ludwig Carl August Herzberg. geboren am 30. Juni 1855 zu Berlin, in den Akten 88 D. 640 82 unterm 6. Januar 1883 erlassene Steck⸗ brief ist gt. Berlin, Iden 18. Januar 1883. TCönigli ntsgericht I., Abtheilung 88.

Steckbriefs⸗ Erledign ng. Der gegen den Ar⸗ beiter Zosevh Klish Diebstahls in den Akten U. R. I. 1076, Dezember 1882 erlaf ene Steckb wird urüchzenemmen

Berlin, d en 88

Steckbrief. Gegen die unten besch 8

Minna Metzner aus Staßfurt, welche die Untersuchungshaft wegen einfachen hängt. Es wird ers sucht, dieselbe zu in das niß zu Potsdam abz anuar 1883. Der

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e selbständige Handlungen vor⸗ müdrhe mehrmals fremde Sachen n Unf ug verübt zu haben. Es

en zu verhaften und in das

tsgerichts⸗ zniß zu Wippra abzuliefern. König lich bes Amts⸗

Zippra, de Januar 1883. A Beschreibung: Alter 22 Jahre, dunkelblond,

Stat ar mittlere, Haare rig. Bart keinen, Augenbrauen dunkel⸗ n'braun, Nase gestülpt, Mund klein, ind, Kinn oval, Gesicht rund, Gesichts⸗ esund. Sprache deutsch. Kleidung: graue ve mit Hirschhornknöpfen, dunkle Buckskinweste sen, schwa seid ene Mütze, weißer Kragen mit e 8 iefeletten, grauwollene Strümpfe, Besondere Kennzeichen: keine.

Steckbrief. gen unten beschriebenen Kaufmann und Froehlich aus Kattowitz, welcher flů lüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen Es wird ersucht, dense selben zu Gerichtsgefängniß zu Kattowi 82. Beuthen O. S., den 15. Januar 1883. önigliche Staatsanwaltschaft.

2S 8 83 Beschreibung: Alter 225 Jahre, Statur mittel, untersetzt, Haare

verbaften und in das

abzuliefern. J. 5606./8

schwarz braun, Bart, kleinen schwarzen Schnurbart, Augen schwarzbraun, Gesicht rund undzvoll.

Sc-v.-. Regui Wilhelm 8 B u Mok hrin, is

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zedrich Fmedrich

8 8c lichen Sce vone 1882 wegen un wanderns z2 & Geldstrafe, im ebern gensf 1 Mona rurtheilt. Es wird un b⸗ 8 burg fe von demselben, r mögensfall2 kung der einmonatlichen § strafe gegen m Benachrichtigung hierher zu den Akten 32 ersucht. üaige; berg N. M., Königliches

Amts geri scht

vclicht.

detzgergesellen Wilhelm Werner aus

pzig, dessen gegenwärtiger Aufent⸗

ist, ist ein gegen ihn wegen groben

erlasse Strafbefehl zu behändigen. Es wird um Nachricht über den Aufenthaltsort des ꝛc. Werner gebeten.

Schloß Tenneberg, den 19. Jan

Herzogl. S. Amtsgericht.

[3608]

Die unterm 20. Februar Seitens der Königlichen Kreisgerichts⸗Devputation zu Seelow hinter den Max Hermann Otto Becher und den Gustav Emil Schulze aus Gusow erlassene offen Strefvollstreckungs⸗ Reauisttion ist erledigt. Frantfurt a./O., den 8. Januar 1883. Königliche Staatsanwaltschaft.

Offene Strafvollstreckungs⸗ Requisition. 82 Von nachbenannten Personen: 1) Carl Bernhard Louis Friedrich Lendewig, geboren am 25. Juli 1859 zu Klein⸗F Furra, Kreis Nordhausen, letzter Auf⸗ enthaltsort Fr iedeberg N.⸗M., 2) Carl Friedrich Wilbelm Goettel, geboren am 1. Oktober 1859 zu Tiebenow, Kreis Lands zberg a. W., 3) Gustav Fer⸗ dinand Brüger, ee am 25. Dezember 1861 zu Bergcolonie, Kreis Landsberg a. W., 4) Johann Friedrich Kugel, geboren am 7. April 1861 zu Groß⸗Fablenwerder, 5) Knecht Johann Friedrich

Groß⸗Fahlenwerder, 6) Alber

boren am 21. September 1861 1 Ge⸗ meindebezirk, 7) Carl Ludwig inrich Fi ge⸗ boren am 2. April 1861 zu

Aug zust Koehler, gebo

zu „Hohengrape, 9) Ferdinand jedrich Wandrow, geboren am 19. Oktober 1861 zu Hohengrape, 10) Gustav Wilhelm Robert Noock, geboren am 7. März 1861 zu Mellenthin, letzter Aufenthaltsort Grüneberg, Kreis Soldin, 11) Wülbeim August Hermann Haase, geboren am 9. April 1861 Au Pitzerwitz, letzter Auf⸗ Lat haltsort Craazen, Kreis S Soldin⸗ 12) Otto Friedrich Wilbelm Goettel, geboren am 14. Juli 1861 zu Schoeneberg, 13) Augz zust Ferdinand Heinrich Borck, geboren am 18. November 1889 iun Berlinchen, 14) Louis Jacob, geboren am 26. Februar 1860 zu Landsberg a W., 15) August Gustav Weinberg, geboren am 30

Fedemk er 180 81

h. Mai 1859 zu Berlinchen, 16) Ma⸗

trose Johan es Hermann Ludwig z Knape, geboren am n Careig. 17) Hugo Robert Fvguft; am 20. Mai 1859 zu Sol⸗ din, 18) schinist Carl Ferdinand August 2.e⸗ ges eten Juni 1858 zu Ber⸗ linchen, 19) Arbei Frie jedrich Hermann Fels, geboren am 22. Febr zu Hohengrape, soll eine Geldstrafe eingezogen, oder an jedem d von 30 Tagen pflicht vo gstreckt werden.

alt ist unbekannt. Es wird

ersucht, die Geld fe von 180 von jedem der ben aufgeführt en 8 n nöthigenf falls durch atskasse einzuziehen, im substituirte Gefängniß⸗

an denselben zu voll⸗

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geben wolle,

den 15. Januar

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Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl. Oefontliche Zustellung.

Ehefrau des Böttchergesellen Moge, geb. Halbedel, zu W stigra th Schoß bier

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1 Parteien bestehende Bens der und den Beklagten für den Theil zu erklären,

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zur mündlichen Verhand⸗

und ladet des; 1 vor die III. Civilkammer

lung des Rech des Kerägkcen Landg erichts zu Stend auf den 7. April 1883, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ rich bte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Au⸗ zug der ggz bekannt gemacht. Stendal, 18. Januar 1883. ece enberg er, es Königlichen Landgerichts.

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Sekr.,

[3590 DSDeffentliche Zustellung. 1 Der Kauf fmann Th. Birnbacher zu Memel klagt gegen den Eigenthümersohn, Matrosen Rie delsberg ger aus Bommels⸗Vitte, dessen halt zur Zeit unbekannt, wegen der von de 1 ndlung des Klägers in den Jahren 8 uflicJh entnommenen Waaren und 12n Antrage auf Verurtheilung desselbe Restkaufpreises von 6805 Mar 3i nsen vom 1. August 1881 unter Auferlegung der Kosten, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor as Königliche Amtsgericht h Memel auf den 5. Mai 1883, Vormittags 10 Uhr. Zum Zwecke der zFentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Memel, den 13. Januar 1883. Man Hehr⸗

Hrei iber des Köni

Oeffentliche Zustellung. ufmann Jacob Ruef zu Mülhausen i./E. gen den Kaufmann Gustavd Burgard, vor⸗ 5 ¹Mülhauf en, jetzt ohne bekan Wohn⸗ 8 fenthaltsort abwesend, aus einem Wechsel .August 1882, verfallen am 1. November 5 mit dem Antrage auf Za hlung ven 120 t 4,60 Wechselunkosten, nebst . Zinsen 8 1“ Betrage seit dem 1. November 1882, und la 2 den Beklagten zur mürücher Verhand⸗ lung Rechtsstreits vor das Kaiserliche Amts⸗ Ue 5 Mülbhausen i./E. auf Dienstag, den 6. März 1883, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Bündgens, Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Amtsgerichts.

ichen Amtsgerichts.

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Aufgebot. n von älteren i Anwesen sind

ngetragen: ei gettag beil:⸗

Fl. Ka pital für die sechs nicht benann⸗ ten Geschwister eines gewissen Lorenz Stilz unt. 10. August 1824 auf dem Anwesen des Bauers Thomas Sti 1lz Ss. Nr. 1 in Unter⸗ köllnbach, Hvpothekenb buch für Oberköllnbach Bd. I. S. 329,

.450 Fl. Kaufschillingsrest, zu 4 % verz zinslich, ohne Angabe eines Gläubigers, unt. 14. De⸗ zember 1847 auf dem Anwesen des Söldners Michael Selbäck Hs.⸗Nr. 12 in Hößacker Hypothekenbuch für Veitsbuch Bd. I. S 387.

An diesem Kapital wurd

betr. nachstehende

Wilhelm Thiele, am 29. Januar 1861 zu

1849 der Betrag von 380 F gelöscht,

.225 Fl.

Feldzuge

ri) Es wird dem Antrag der Hypotbekenosjekts⸗

besitz er

eingeleite Es werd

unter

fordert, Anmeldu erklärt würden. Mi

bestimmt. müarr.

2 8 [3626 Auf Antrag

Biezdziadowo, zu Wresch chen,

dem r Königliche

urtel folgenden Inhalts erlass

„Der von

Ehind igmann, 29. p intrans

242

K Recht

2391 —, 6

Verkündet am 13. Im Namen des Königs!

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auf 8 Reb bruͤggen in Leantra gte Aufg gebot eines verloren ge⸗

ke

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und trägt

botsverfahrens Von

[3612] J Auf den Ant

mann,

liche Amtsgerie Schmidt für Die Hyvpotk

Immobilien des Bernard und des Spieker⸗ Parsit für Therese Frohnes, sowie den Eberhard Spiekermann

mann zu

zu Parsit auf 6. April, 22.

je von 30 Thlr. und auch noch ein Beköstigungs⸗ und Jerp des

eingetragen ste Kosten

auferlegt

Werl, den

Königliches Am 15 zgericht.

Maria Ca münderin i nardine Se. Josef S b“ 2 das

Recht:

n. Aufgebots werden der

. 6 5 7 Kapital .2* 4 SJanuar 1883. 2 Gerich Stss Hreiber.

n des Königs!

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betreffend

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; 28 Ma. auf diese Forde⸗ fahrens dem An gerech net, 30

ISrn See ee. 886 den SbPh

92 Hyp.⸗ G. in

Ausf⸗Ges. zur der Cio.⸗Proz.⸗

fts,

entsprechend das den alle Diejenigen, welche auf Namen des Königs!

agen ein n'8 Wi tore Kötter Engelbert u Raurel b. Rechtenachtbeile öffentlich aufge⸗ 1 n ter als Vormü ünderin ver⸗ daß im Falle der Unterlassung der

ung die Fo orderungen für erloschen und im Hypothekenbuche gelöscht

Ifgebotstermin wird

ttwoch, 25. Inli 1883, mmtliche im Aufgebotstermin Vormittags 9 Uhr, schienene Eigenthumspra 1 mi Flur Dezember

Imtsgericht L.

der Steuergemeinde Cast

Bekanntmachung. des Muͤllermeisters vertreten durch Rechtsan ist unter dem Zemaar Amtsgericht Wresch mann, Die Urkunde über die im Hypotbekenbuche von He

’nn fol. 7, pag. 20 erfolgte Ein Aäermann August Poppe i von dem . Hein Ir vsien bestellt ten Hypotbe

7 Gr. Gold

wird für kraftlos; erk klärt.

dem Müller a ind dessen Bru

Sk SSS. 8

42

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i. ee 2 ndet am 20. Dezember 1882 sts ger. 8

8 1112

p 2 eide 8

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Aufgebot d hek 8 I8 Iteitsgericht zu Frankfurt⸗ 4 ¼ 8 1 9 Omn 8* Sg 280 L

Arstsgerich 8* 8 85.

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Frantfurt a. M., den 13. Königliches Amtsgericht,

SSA döppelmann ¹ Igese 1.

ennt das Föni dige 92,zerpen 8

Bekanntmachung. Dezember 1882. betreffen nd das

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nöri iefes, erkennt das

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eingetragen ist, wird

1n von üdinghauf en, 3391 Abth. III. Nr. 1 auf

n Nies Nr. 40 zu Aldenhövel,

6 der gerichtlichen Ur⸗ für den Uhrmacher ngetragene

n wird für k kraftlos erklärt

; 2 des Aus die Kosten des Aufge⸗

1˙8αꝙ

r Strafsache gegen I. Leon Berens. 3. April 1860 zu Hünningen und T II. Paul Harsch, 822 am ar 1860 zu Bütgenbach und zuletz III. Paska Laberger, b 860 zu Hinderb ausen und zule „IY. Nicolar batinchamaer. 19 zu Hauem und zuletzt da har n ver ver geboren

Fni daf seldst llitärpflicht, werden,

des Verg 1 gegen §. 140 A Abf. 8 11“ beschuldi gt sin d.

2 trafprozeß⸗ der Stra proze

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nach welcher auf den

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hekenurkunde, 2 Kosten en de⸗ Verf

3030 ℳ. (in Buchstab

Mark) angeordnet. urch irhirsgrs 1 3030 oC, (in Buchstaben: ei ausend u und Dreisig Mark'’ wird die Vollziehung dieß Arres stes geh und der Angeschuldigte zu dem An auf Auf⸗ hebung des vollzogenen Arrestes berachtigt. das

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erklärt und die in Deutschen Reiche SAeluee. dest.⸗ 2— Antragstellerin mit Beschlag eleg ache

Königliches Landgericht, en 10. Januar 1883 3licJ. 8 Breidth ard t.,

die Geschwister Teder und Grund der Urkunden vom 7. März, und 25. Mai 1835 ei ne Abfindung für die Gesch wister Frobne

ht, wird für kraftlo⸗

Schmitt

12. Januar 1882, 8 V Strafkammer. gez.