1883 / 21 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 24 Jan 1883 18:00:01 GMT) scan diff

zie Despoten früherer Zeiten durch solches System etwa

gerettet worden? Der erste T

stande der Debatte zu sehr entferne. seinen Vortrag ab.

Der Abg. Dr. Windthorst bemerkte, man sei in juristischen daß das Reichsgericht nament⸗ Derartige Zustände, wenn wirklich vorhanden, könnten leicht auf die Urtheils⸗ zu einer Vermehrung der Richterstellen nothwendigen Mittel zu es mit der Geschäftslage der drei Strafsenate stehe, und ob ihm von Cine Ge⸗ ur Beur⸗

Kreisen allgemein der Ansicht, lich in den Strafsenaten überlastet sei. die

findung nachtheilig einwirken. Er wäre gern bereit,

bewilligen. Er bitte den Staatssekretär, zu sagen, wi der Ueberbürdung etwas bekannt geworden sei. schäftsstatistik des Reichsgerichts wäre dem Hause z theilung dieser Verhältnisse ebenfalls sehr erwünscht.

Hieraus ergriff wiederum der Staatssekretär des Reichs⸗

Justizamts Dr. von Schelling das Wort:

Ich bin dem Herrn Vorredner sehr dankbar Gelegenheit gievl, mich über eine Angelegenheit zu äußern, bereits in der Oe effentlichkeit besprochen worden ist.

die

in den Ihnen vorliegenden Etat eine neue Rathsstelle haben. redners gefolgert werden könnte,

Rückstände entstanden seien, so muß i ich dem entschieden entge ist beim Reichsgericht in fortschreitender Abnahme

und es kann wohl behauptet werden, daß wohl kaum je ein ob Arbeitslast ist, wie das Reichsgericht. Allerding ken, vor allen den Anstrengungen, Strafsenate unterzogen haben. Daß lastet seien, das war fruͤher noch nicht zu meiner Kenntni Aus den Geschäftsübersichten ko unte eine entnommen werden, denn das Pensum,

von jedem

früheren Ober⸗Tribunals bearbeitete Pensum nicht; erst: Etat der hohen Hause bereits zugegangen war, glieder des Straf senates in Form eines wegen Ueberbürdung erhoben. Ich bin sofort nachgegang gen und habe einen der Räthe des Justizamts nach Le ipzig entsendet und die Sache des gen forschen lassen, un 5 habe nun allerdings die Ueberzeugung gewo nne daß die 23 Mit ttglie der des Zeit zusammensetzt, nar nentlich in Betr nisse einiger unter ihnen, nicht in der Lage sind, ohne die ihnen obliegende Aufg gabe zu bewältigen. Ich will dab dahingestellt lassen, ob viel lleicht der erwähnte Not gsdre du pessimistis ch Stimmung beeinflußt war, hervorgerufen durch di zweimon n Ferien naturnothwendige Anstauung sachen 18 erbindung mit den bereits erwähnten Gesund heits nissen. zec vollständig damit einverstanden, muß, um die An strengungen in den Strafsenaten, welche bei län Fortdauer alerdings bedenklich werden können, einige ermaßen zu mindern. Ich wa dem Wege eines Nachtragsetats ein mehrung der Ratbsstellen als die im Etat 1 glaubte indessen doch zunächst die Eeschäftsübersichten für Fahr F. zu müssen, welche naturgemäß noch nicht v agen, r Etat aufgestellt worden ist. Nach dem Ergebni Uebersi⸗ n n der That die Geschäfts last des Reichss

niß zur Zahl der Mitglieder. raff 9n anlangt, so haben

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zize⸗Präsident Frhr. zu Frankenstein machte den Redner darauf aufmerksam, daß E. sich von dem Gegen⸗ Der Redner brach darauf

afür, daß er mir auch Meine Herren! Daß die Be esetzung des Reichsgerichts mit Räthen keine opulente ist, das haben. ja die verbündeten Regierungen selbst anerkannt, indem sie eir ggestellt Wenn aber etwa aus den Ausführungen des Herrn Vor⸗ daß beim Reichsgericht irgendwie gentreten. Die Zahl der am Solufse des Johres unerledigt bleibenden Sachen befindlich, erster Gerichtshof bestanden hat, der so kurrent in der Erledigung seiner z ist dieser erfreuliche Erfolg nur der Thätigkeit der Mitglieder des Reichs zgerichts zu dan⸗ 6 sich die Mitglieder der diese Mitglieder vorzugsweise be⸗ ß gekon umen. solche Prägravation nicht der 23 1“ zu erledigen ist, über schreiter das von dem Strafsenate des nachdem der haben die Mit⸗ Nothschreis Be⸗ der Sache Reichs⸗

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Strafsenates, aus welchen derselbe sich zur acht der Gesundheits verhält⸗ Schm vierigfeit ei ha.

daß etwas gej 88 15 ngerer ver⸗ r daher vor die Prüfung gestellt, ob nicht etwa auf Ver⸗

proponirte anzuregen sei.

die neu ein⸗ 81 betragen 3382 und im Jahre

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vom 1. April d. J. an die 23 Räthe der Strafsenate um einen weiteren Rath zu vermehren.

Meines Erachtens wird es zugänglich sein, noch einen zweiten Rath von den Civilsenaten wenigstens zur aushülfsw eisen Beschäftigung an den Strafsenaten beranzuziehen; ; wird aber die Zahl der Mit⸗ glieder der Strafsenate auf 25 gebracht, dann stehe ich dafür ein, daß sie ihr Pensum ohne Schwierigkeit erledigen können.

Wenn der Herr Vorredner von den vielen Sitzungen und deren langer Dauer gesprochen hat, so muß ich bemerken, daß meines Wissens bei jedem Strafsenat wöchentlich nur zwei Sitzungen statt⸗ finden; über die lange Dauer der Sitzungen ist vorzugsweise bei einem Strafsenat geklagt worden. Ich glaube, es liegt aber wirklich die Abhülfe dieses Uebelstandes recht nahe, man braucht ja nur etwa die Sitzungen um eine Stunde abz zkürzen und vielleicht alle drei Wochen eine außerordentliche Sitzung einzuschalten. Auch der Präsident des Reichsgerichts hat in seinem Etatsbericht die Zahl von 24 Mitgliedern für die Strafsenate als aus⸗ reichend in Aussicht genommen. Wie man nun aber auch hierüber denken möge, so wird man jedenfalls gut thun, erst die Geschäfts⸗ ergebnisse des laufenden Jahres abzuwarten; erst dann wird sich beurtheilen lassen, ob der erhebliche Rückgang der neuen Civilsachen stetig bleibt oder vielleicht sogar noch eine weitere Steigerung er⸗ fahren wird.

Der Abg. Braun erklärte, das Mittel, das der Staatssekretär in Aussicht stelle, um die Ueberbürdung der Strafsenate des Reichsgerichts zu beseitigen, halte er nicht für ausreichend. Es helfe nichts, wenn man einige Herren aus dem Civilsenat in den Strafsenat abkommandire, und einen Richter mehr ernenne. Es könne nur geholfen werden, wenn man einen vierten Strafsenat konstituire. Es sei richtig, daß Rückstände beim Reichsgericht nicht vorlägen, das sei ja aber das Uebel, daß die Herren die dlebien Kräfte daran setzten, um Alles zu bewältigen. Da müßten die Kräfte sich abnutzen und versagen. Es habe seinen guten Grund, daß die Krankheits⸗ und Todes fälle in den Strafsenaten erheblich zahlreicher 88 wie in den Civilsenaten. Die Exem⸗ plifikation auf das Ober-⸗Tribunal sei nicht zutreffend, wenn er auch die Richtigkeit der Ziffern nicht bestreite. Die Thätig⸗ keit der Strafsenate am Reichsgericht sei eine wesentlich schwierigere, als die des Ober⸗Tribunals, hier seien die Rechts⸗ mittel beschränkter, und es sei ein Verfahren gewesen, in das sich alle Theile eingelebt häatten. Der Auffassung müsse er entschieden widersprechen, daß die Thätigkeit der Civilsenate als die rein wissenschaftliche hingestellt worden sei, sie sei das nicht mehr wie die der Strafsenate, und es sei recht gefährlich, die Strafrechtspflege als das Aschenbrödel, ge⸗ wissermaßen die partie honteuse der Rechtspflege hinzustellen. Wenn der Abg. von Vollmar gesagt habe, das Reichsgericht, d. h. also der 2. und 3. Strafsenat desselben, habe sich in dem bekannten Hochverrathsprozeß durch die Künste der Polizeispione beeinflussen lassen, sei unrichtig, gerade das Gegentheil p. der Fall. Das Gericht habe dem bekannten sog. Zeugen Horsch gar keinen Glauben geschenkt, wie aus dem Erkenntniß hervorgehe. Der sog. Zeuge Horsch habe auch eingeräumt, daß seine Aussagen in der Voruntersuchung theilweise wissentlich un wahr gewesen seien. Er sei nämlich nach Maßgabe seiner Leistungen bezahlt worden, und da habe derselbe natürlich tapfer darauf losgelogen, um möglichst viel zu verdienen. Der Reichsgerichts⸗ hof habe und müsse ausschließlich die Rechtsprechung in Hochverrathssachen haben. Fast nur Sachen von Johannes Most und Genossen beschäftigten dasselbe. Man müsse end⸗ lich einmal dafür sorgen, daß dieser Most aufhöre zu schäumen. Die Mostschen Produkte entsprängen in 8 2 Haf einem ver⸗ brannten Gehirn. Um deie zu bekommen, schlage Most in seinem Blatte Allarm, und die armen Opfer, welche als Ge⸗ hülfen Mosts angesehen würden, seien in der Regel ganz harmloser Natur. Das verkommene Subjekt Horsch habe man als Spion benutzt, von dieser Qualifikation habe das Reichs⸗ gericht keine Kenntniß gehabt, und so sei derselbe verhaftet, einmal in favorem, weil derselbe Angst gehabt habe vor

Verfolgungen und das zweite Mal in odium, weil man ihn im Verdacht gehabt habe, ein wirklicher A lgitator zu sein. Auch andere Fehlgriffe seien in diesem Prozesse gethan worden, so daß eine Beschwerde wohl Cecechti rtihe sei.

Der Abg. Dr. Marquardsen erklärte, durch eine Heran⸗ ziehung der Richter aus dem Civilsenat könne der Strafjustiz nicht geholfen werden, nur die Schaffung eines vierten Senats würde die Schnelligkeit der Entscheidungen sichern.

Der Abg. Dr. Windthorst bemerkte, es wäre eine zu mechanische Auffassung der Thätigkeit des Richters, wenn der⸗ selbe heute in Civilsachen, morgen in Strafsachen arbeiten sollte. Er habe persönlich die Erfahrung gemacht, daß solche Richter jeder Zeit mit Unlust und nicht wünschenswerthem Er⸗ folg gearbeitet hätten, weil sie mit dem Gange der Kriminal⸗ justiz nicht vertraut gewesen seien. Bei den Sachen des Reichsgerichts komme es nicht auf Zahl und Nummern allein an. Jed enfalls würden die Reichsgerichts⸗Räthe so enorm überlastet, daß sie zu wissensch haftlichen theoretischen Arbeiten keine Zeit hätten. Es sei auch kein Wunder, daß so viele

Räthe krank würden und stürben.

Darauf nahm der Staatssekretär des Dr. von Schelling das Wort:

25 Ich könnte wohl manche Einzelheiten berichti⸗

1, beis vpieler e den Umstand, ß

4 ein im rüͤstigsten Alter durch glüclichen Beinbruch verunglückter Reichsgerice ts⸗Rath hier

Reichs⸗Justizamts

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als Beweis der Ueberbürdung der Senate ins Gefecht geführt wird. Auch möchte ich mich dagegen verwahren, als ob ich etwa die Arbeits⸗ leistungen der Richter nach Nummern abzuschätzen geneigt wa re.

Es liegt mir fern, eine solche Abschätzung im Verhältniß der Leistungen mehrerer Räthe unter einander vorzunehmen, im Großen und Ganzen hat aber allerdings die Geschäftsziffer eines Gerichts hofes doch einen großen Einfluß auf die Abmessung der ihm 224 Aufgaben. Ich würde auch nicht anerkennen können, was der Abg. Braun bemerkt hat, daß das Rechtsmittel der Revision 89 Strafsachen irgendwie wesentlich verschieden sei von der früheren preu⸗ ßschen Nichtigkeitsbeschwerde in Strafsachen. Es scheint mir, daß hier eine Verwechselung mit Civilsachen vorliegt, in welchen aller⸗ dings die Revision jetzt ganz anders gestaltet ist, als die frühere preu⸗ ßische Nichtigkeitsbeschwerde; aber, meine Herren, es scheint mir auf das Alles nicht wesentlich anzukommen, denn ich habe überhaupt nur konstatirt, in welcher Weise meines Erachtens für das laufende Jahr der hervorgetretenen Geschäftsüberbürdung abgeholfen werden könne; darüber, welche Vorschläge die Reichsregierung im nächsten Jahre zu machen gesonnen sei, habe ich mich nicht geäußert.

Der Abg. von Vollmar bemerkte, es freue ihn, daß von unparteiischer Seite seine Klagen gegen das Reichsgericht be⸗ stätigt worden seien.

Der Abg. Dr. Braun erklärte, er müsse gegen die Aus⸗ führungen des Vorredners protestiren. Das Reichsgericht habe sich ein unbestreitbares Verdienst erworben, daß es dem Versuch Polizeispione als Zeugen vernehmen zu lassen, ein quod non! zugerufen habe. wischen den Rechtsmitteln in Strafsachen und der alten Nichtigkeit in Strafsachen sei doch ein großer Unterschied. Jetzt seien nur die prozessualischen Angriffs⸗ punkte zu formuliren. Die Prüfung aber, ob materielle straf⸗ rechtliche Grundsätze verletzt seien, bleibe ganz frei. In der mündlichen Verhandlung würden Dinge vorgebracht, wo von Revision keine Rede sei.

Das Kapitel 66 wurde darauf genehmigt, Einnahmen der Reichs⸗Justizverwaltung in Höhe von 399 367

Vom Etat des Reichs⸗Schatzamts wurde von den fort⸗ laufenden Ausgaben Kap. 67, Besoldungen 501 270 ohne Debatte genehmigt, desgl. Kap. 68 allgemeine Fonds, 93 563 548 Bei Tit. 9 dieses Kapitels „Münzwesen 100 000 ℳ“ erklärte der Abg. Dr. Bamberger, mit Rücksicht auf den von dem Abg. von Kardorff in Aussicht gestellten Antrag in Betreff der Abänderung der Münzgesetz⸗ gebung wolle er darauf verzichten auf die Ausführung des Münzgesetzes heute einzugehen, obwohl die augen⸗ blickliche Lage der Münzverhältnisse dazu ganz besonders auf⸗ fordere. Nur möchte er seinen verehrten alten Gegner bitten, seinen in Cöln vor Europa, ja vor beiden Hemisphären an⸗ gekündigten Antrag, der die Geschäftswelt über Deutschland hinaus berühre, recht bald eingübringen, und dadurch die falsche Voraussetzung zerstören, als wolle er die Einbringung des Antrages so verzögern, baß d dessen Berathung in dieser Session überhaupt nicht mehr möglich sei.

Der Abg. von Kardorff bemerkte, er habe die Absicht, den Antrag Ende dieser Woche in das Haus zu bringen. Er würde es schon in der vorigen Woche gethan haben, wenn er Fhen auf die Budgetberathung hätte Rücksicht nehmen müssen

Das Kapitel wurde bewilligt, ebenso Kap. 68 und 69, Reichskommissariate, 406 730 ℳ, und die Einnahmen 69 160 ℳ, wurden debattelos genehmigt.

Nach Annahme eines Vertagungsantrags machte der Präsident von Levetzow die Mittheilung, daß ein Schreiben des Vize⸗Ober⸗Ceremonienmeisters Sr. Majestät des Kaisers und Königs eingegangen sei, worin mitgetheilt werde, daß die sterbliche Hülle Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Carl am Mittwoch um 2 Uhr im Dome eingesegnet werden würde. Se. Majestät habe zu diesem feierlichen Akt das Präsidium und eine Deputation von 20 Mitgliedern des Reichstages einzuladen Bess ten. Die Deputation von Mitgliedern schlage er dem Hause vor, aus den Herren Schriftführern, Quästoren und Abtheilungsvorstehern resp deren Stellvertretern zu bilden.

Ein Widerspruch erfolgte nicht.

Der Abg. Dr. Stephani ersuchte den Präsidenten bei der großen Anzahl vorliegender Anträge aus dem Hause für Donnerstag einen sog. Schwerinstag anzusetzen.

Der Abg. Dr. Windthorst widersprach diesem Vor schlage, da bei der Lage der Ge schäfte im Reichstage und im 88. schen Abgeordnetenhause die Beendigung der Berathung des Reichshaushalts⸗Etats vor Allem dringlich sei. Nach der Etatsberathung könne man ja für die Initiativanträge einen oder zwei Tage reserviren.

Der Abg. Frhr. von Minnigerode trat diesen Ausfüh⸗ rungen bei, während der Abg. Richter (Hagen) die Wichtig⸗ keit der vorliegenden Anträge nachdrücklich betonte, und dem Vorsch! age Stephani beipflichtete.

Die Abstimmung durch Aufstehen und Sitzenbleiben er⸗ gab kein sicheres Resultat; bei der Auszählung wurde der

Vorschlag des Präsidenten, auf die Tagesordnung am Don⸗ nerstag die Interpellation Schulze (Delitzsch) und die Fort⸗ setzung der Etatsberathung zu setzen mit 108 gegen 97 Stim⸗ men genehmigt.

Hierauf vertagte sich das Haus um 5 tag 12 2 Uhr.

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zu Berlin, Nr. 9 in Pottenweiler seit

Georg Michael S

dessen Erben Band I. Bauern Großwald

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eingetragen.

Da die Nach

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ch küͤr die Steuergemeinde Wil⸗ andungen an gerechnet, itezetichts Schillingsfürst potbet be Ausfübrungeg

31. März 1827 für Seßler von Bottenweiler, bezw. 5000 Gulden Kaufgelderrest,

eite 315 auf dem Grund besitz 12 am Georg Korder, Hs.⸗Nr. 3 i aufen n, seit 14. September 1827 für er schen Kinder von Großwaldhausen a väterlicher Voraus

forschungen nach den rechtmäßigen Inhabern dieser Forderungen fruchtlos geblieben und vom Tage der lepten auf dieselben sich beziehenden 30 Jahre verstrichen sind, erzeht auf Antrag der genannten Besitzer 8 enobjekte im Hiablick auf Art. 123 Ziff.

gesetzes zur R. Civ.

le Diejenigen, welche ein Recht au

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rungen zu haben glauben, die Aufforderung, ihre Rechte innerhalb sechs Monaten und spaͤtestens in dem auf Donnerstag, 2. August 1883, Vorm itags 9 Uhr, im diesgerichtlichen Sitzungszimmer anstehenden Aufgebotstermine anzumelden, widrigenfalls die frag⸗ lichen Forderungen für erloschen erklärt und im Hypothekenbuch gelöscht würden. Schillingsfürst, 20. Januar 1883. Königliches Vurtzcer ich gez. s Pl. k. O. A. R. Zur Be Zlaubigung: Schillingsfürst, 20. 1883. Der Gerichtsschreiber: Cunöo, k. Sekretär.

prcgj Oed. an diese Forde⸗

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Königliche Finanz⸗T

Direktion zu Hannover hat durch den Köni

Bürgerlichen Prozeß⸗Ordnung vom 8. November 1850 hinsichtlich des n. Grundbesitzes durch Tausch, und hat sich als solche ausgewiesen.

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welche an dem Grundbesitz Eige nthums⸗, Näher⸗, lehnrechtlic aufgefordert, die Ansprüche un Meldenden im Verhältnisse zur neuen Erwerberin das

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lehnrechtliche, fideik ommissarische, Pfand⸗ und andere dingliche Aufgebots

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Montag, der 9. April dieses Jahres, 11 Uhr,

Der fragliche Grundbesitz

Beschreibnng: umfaßt nach dem Güterauszuge Folgendes:

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Rechte,

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1 15128 1,8860 1,8516

0,0562 0,0068 0. 0296 0,03: 20 0,1022 1,2968 48,4217 0,9517 5,3920 3,0520 2,4781 5,8075 2, ĩ7682 3 50663 6,8671 2,3434 2,6498 0,7765 0,7870 0,3144 28,8117 0,0273 0,3693 0,2680

1,4341 1,2391 0,2640

0,1453 0,1757 1,8843 2,1714 0,0403 0,1775 0,0328 J600649

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9,9822 7,7 7257 1, 14163 0,8612 2,1343

Pr. Juris Weldtman

2; 13 10900 Eer 2n iste der bei uns zugelasse aͤlte eingetragen worden. feld, den 20. ‚Jannar 1883. Königliches Amts zericht.

+ „8 8S Stomps.

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Verkäufe, Verpachtungen, Submssionen ꝛc.

Bau⸗ und Nutzholz⸗ Versteigerung im König⸗ lichen Forstrevier Neustettin. endes Bau⸗ und Nutzholz aus dem Einschlage des Plaufenden Winter⸗ halbjahres, lagernd in den Schup bezirken Niederheide, Thurow, Carlshors t. Mossin und Rexlin, und zwar 1) cireca 1800 Stück Kiefern Bau⸗ und S Schneideholz, 2) cirea 250 Stück Eichen, starke und extra starke Bau⸗ und ütbol⸗ Abschnitte, 3) circa 40 Stück Buchen⸗Nutzhol: Abschnitte, 3) circa 15 Stück Birk⸗ und Erlen⸗A lbscbitte, 5) 4 400 rm Eichen⸗Nutzholz I.—III. Klasse in Klaftern 1.1 m Klober mhnge. 6) circa 20 rm Buchen⸗Nutzbolz in Klaftern von 1 bezw. 0,68 m Klobenlänge soll am Montag, den 29. Jannar er., von 10 Uhr Vormittags ab, in der hiesigen Bergbrauerei öffentlich meistbietend versteigert werden. Der Vertrieb qu. Hölzer in

weitere Entfernungen wird durch vor rhandene Wasser⸗ und Eisenbahnverb ind: ungen re rmittelt; namentlich lagern etwa 1000 Stück fein jährige Kiefern in un⸗ mittelbarer Näͤhe flößbaren Küddowflusses, und die Eichenhölzer 3 n vom Bahnhof Dallenthin. Frur 150 Stück! tamm⸗Abschnitte sind

für feinere industri geecignete Sägeblöcke. Bei Kreditge des zu stun denden Geld⸗ betrages im Term ire Nähere Auskunft ert kbeilen die güeeg v. mten. Neu⸗ stettin, den 19. Oberförster.

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eö. und Materialien Seö. gefängniß Alt⸗Moabit für die Zeit vom 8 April 1883 bis dahin Ul im Wege der Submission vergeben werden

er168000 Kg. Roggenbrod 6000 Kg. Rindfleisch für b. zesund Rindfleisch für Kranke, 3600 Kg⸗ Schweine⸗ fleisch, 300 Kg. lfleisch, 1200 Kg. Sped. 1800 Kg. Schmalz,⸗ 300 Kg. Talg, 9600 Kg. v 8* Kg. Roggen⸗ mehl, 7200 Kg. Hafergrütze, 7200 Kg. Buch⸗ grütze, 12000 Kg. Erbsen. 7200 Kg. Bohnen, 10800 Kg. Linfen, 880 00 Kg. ordin. Graupen 120 Kg. feine Graupen, 2400 Kg. Reis, 180 Kg. Gries, 120 Kg. Fadennudeln, 3000 Kg. Kohlrabi, 4000 Kg. Kohlrüben, 4000 Kg. Mohrrüben, 276000 Kg. Kar⸗ toffeln, 3000 Kg. Weißkohl, 8000 Kg. Sauer⸗ kohl, 2400 Liter Essig, 30000 Liter Milch, 2400 Citer Braunbier, 840 Kg. gebrannten Kaffee, 12000 Kg. Salz, 120 Kg. Cichorien, 3000 Kg. 2 zutter, 600 Kg. weiße Seife, 1000 Kg. Elainfeife, 1000 Kg. Soda, 3000 M. Scheuertuch, 200 Rieß Löschpapier, 200 Kg. Schuhmwichse, 1200 Kg. 500 Tonnen 1000 Kg.) oberschlesische Steinkohlen, 350 Tonnen westfälis sche Stein⸗ kohlen, 175 Tonnen Begaunkohlen, 25 Tonnen Koks, 200 Keom. Brennholz. Ferner soll auf dem S ubmissionsw ege werden: B. die küchen abg gäng C. die 2 2 bfuh r der C Die Angebote für

4800 Kg g. Semmel, „2400 Kg.

v“

vergeben

e und Knochen, Gensgenben⸗ des Mülls: od, Semmel, Fleisch, Fet⸗ tung, Kaffee, Cichorien, Butter und Pe troleum sind Pi 1 Kilogramm, für Milch, Bier, Essig pro

gfter. für Scheuertuch für Meter, für Lösch⸗ papier pro Rieß, für Kohlen pro Tonne 1000 Kg.), für Holz für 1 Kbm. und für die übrigen Gegen⸗ stände pro 50 Kg. (1 Ctr.) abzugeben.

Unternehmer werden aufgefordert, ihre Angebote in einem versie Lelten, mit der Aufschri ft:

ad A. Submission von Wirthschaftsbedürf⸗

nissen,

ad B. Verwerthung von Küchenabgängen, ad C. Ab fuhr ron Senkgruben, versehenen Schreiben bis zum Termin

Dienstag, den 6. Februar 1883,

Vormittags 11 Uhr, an die Direktion des Unter⸗ suchungsgefängnisse 8 Alt⸗Moabit 11/12 franco ein⸗ zureichen.

Die Lieferungsbedi gung sind täglich Vormittags von 9—12 Uhr in 88 jesseitigen Uirgistatur aus⸗ geleßt und müssen 8. Abgabe der Angebote unter⸗ schrieben werden. Dieselben können auch gegen Ein⸗ sendung der Kopia üsen von 1,50 an unsern Oe ko⸗ nomie⸗I Inspektor Seiler abschriftlich bezogen werden

Berlin, den 22. Januar 1883.

Die Direction.

8

Br l

[3743] Bekanntmachung.

8. Anordnung der Königlichen Intendantur

8. Armee⸗Corps soll der Bedar f an Verpflegungs⸗ Bedürfnissen inel. Bier und d Milch, Fettstück⸗ kohlen und Stearinlichten für die Garnison⸗

Lazarethe Cöln und Deutz pro 1. April 1883 bis ult. März 1884 im Wege der öͤffe atlichen Submission verghea werden, wozu Termin auf Freitag, den

9. Februar a. erx., Vormittags 10 Uhr, im Geschäftszimmer des unterze ichneten Lazareths, Cart⸗ hausergasse Nr. 17, anberaumt ist.

In demselben Termin kommen außerdem für das hiesige Garnison⸗Lazareth zur Vergebung: der Bedarf an Lehm, die Entleerung der Müll⸗ gruben und Latrinen, die im Lazareth⸗Haus⸗ halt aufkommenden Küchenabfälle, Knochen, Kommißbrodreste und das alte Lagerstroh.

Hierauf reflektirende Unternehmer wollen ihre Offerten, mit der Auff schrift versehen „Submission auf Verpflegungs⸗ Bedürfnisse ꝛc.“, bis zu dem genannten Termin im Geschäftszimmer des diesseiti⸗ gen Lazareths, woselbst auch die vor dem Termin einzusehenden und zu unterschreibenden à Bedingungen ausliegen, frankirt und gut verschlossen einreichen. Offerten, die den Bedingungen nicht entsprechen, sind ungültig.

Cöln, den 20. Januar 1283.

KRönigliches Garnison⸗Lazareth.