S —
. aeen
“ 8 8 Kohle der englischen wenigstens in der Lombardei Konkurrenz machen könnte.
Hierauf nahm der Staats⸗Minister Maybach das Wort: Es ist ja richtig, meine Herren, daß die Erwartungen, welche man an die Eröffnung der Gotthardbahn für unsere deutsche In⸗ dustrie geknüpft hat, nicht so rasch in Erfüllung gegangen sind. In⸗ deß, wenn man sich ins Gedächtniß zurückruft die Schwierigkeiten, welche es gehabt hat, zunächst einmal einen direkten Verkehr ins Leben zu rufen, dann wird man zufrieden sein müssen, daß wir schon so weit, wie heute, gekommen sind. Die Wünsche der Verwaltung — ich spreche nicht blos von der Rieichs⸗Eisenbahnverwaltung, sondern schließe auch die badische und preußische Verwaltung ein — sind in dieser Beziehung bei weitem noch nicht erfüllt. Die Interessen, gerade in Bezug auf Industrie⸗ artikel, welche hier in Betracht kommen, finden ein Hinder⸗ niß einmal an den Betriebskosten der Gotthardbahn, welche naturgemäß verhältnißmäßig hohe sind, und dann — worauf ich aufmerksam machen muß und was geeignet wäre, zu hoch gespannte Erwartungen der Industrie etwas abzudämpfen — an den Verhältnissen, welche in Italien selbst bestehen, in Bezug auf den Import englischer Kohlen, insbesondere englif chen Eisens, und dann der italienischen Eisenbahnen, welche auf längere Strecken das fremdländische — ich spreche im Gegensatz zum deutschen — Produkt befördern können. „ Diese Hindernisse und dann noch eine gewisse Schwerfälligkeit in der ganzen Verkehrsbehandlung sind es gewesen, welche unseren eigenen Erwartungen zuwider den Verkehr noch nicht zur vollen Ent⸗ wickelung haben gelangen lassen.
Die Anregung zu Verbesserungen, die von jener Seite des Hauses gegeben ist, kann von der Regierung nur dankbar angenommen werden, und wir werden unsererseits gewiß nicht unterlassen, alle Mittel auf⸗ zuwenden, um dem deutschen Produkt, dem deutschen Fabrikat in
Italien einen ergiebigen Markt zu gewinnen. Es wird vielleicht
dazu noch außergewöhnlicher Mittel bedürfen. Aber vor diesen Mitteln
werden wir für unseren Theil nicht zurückschrecken, wird werden auch
nicht anstehen, weitere Ermäßigungen der Tarife herbeizuführen, wenn
wir uns von den übrigen Betbeiligten — und da ist mit Recht auch
auf die Schweiz verwiesen — gebührend unterstützt werden; hoffentlich werden wir im Stande sein, im nächsten Jahre bessere Resultate achzuweisen, als es bisher der Fall ist.
Der Abg. Sonnemann erklärte, im letzten Sommer habe er sich beim Aufenthalt in Oberitalien selbst überzeugt, daß der deutsche Verkehr in Bezug auf kleine Eisenwaaren stark zugenommen habe, trotzdem man auch in dieser Beziehung noch über zu hohe Tarife klage. Mit den englischen Kohlen werde man mit den deutschen Kohlen wohl kaum konkurriren, weil England die Fracht für seine Steinkohlen so herunter⸗ gesetzt habe, daß eine Konkurrenz kaum möglich sei. Von einflußreicher Seite in Italien sei ihm gesagt worden, daß man in Deutschland gewisse Schwierigkeiten mache, den Im⸗ port ausländischer Produkte zu erleichtern. Man verlange B derartige Konzessionen für die Einfuhr italienischer
rtikel.
Der Abg. Kochhann (Landsberg) machte darauf aufmerk⸗ sam, daß England seine Tarife für Kohlen sehr herabgesetzt habe, um die Konkurrenz möglichst lange aufrecht zu erhalten, und dem deutschen Export vielleicht ganz die Lust dazu aus⸗ zutreiben.
Der Abg. Dr. Hammacher bemerkte, von verschiedenen Eisenindustriellen seien allerdings die größten Anstrengungen gemacht worden, um den italienischen Markt zu erobern; trotz⸗ dem sei es nicht gelungen, namentlich bei schweren Eisen⸗ artikeln, z. B. Schienen, die englische Konkurrenz auszuhalten. In Bezug auf die Kohlen müsse konstatirt werden, daß die Fracht vom Niederrhein bis nach Mailand ebenso viel betrage, wie der Preis für englische Kohlen loco Mailand. Da es auf der Hand zu liegen scheine, daß die schweizerischen und italienischen Bahnen höhere Frachtsätze nähmen, als die deut⸗ 1 so würde es sich empfehlen, dieselben zur Herabsetzung zu bewegen.
Der Titel wurde bewilligt. Desgleichen die fartdauern⸗ den Ausgaben der Centralverwaltung 83 100 ℳ und der Be⸗ triebsverwaltung 28 345 000 ℳ
Eine Reihe von Verträgen, welche die General⸗Direktion der elsaß⸗lothringischen Eisenbahnen mit verschiedenen Privat⸗ gesellschaften geschlossen hatte, wurde der Budgetkommission
überwiesen.
Die Einnahmeposition Bankwesen, Antheil des Reiches am Reingewinne der Reichsbank, 1 670 000 ℳ, wurde debattelos genehmigt.
„ Darauf wandte sich das Haus zu denjenigen Ausgale⸗ titeln des Etats der Verwaltung des R eichsheeres, welche von der Budgetkommission vorgeprüft sind.
Im Kap. 25, Naturalverpflegung, Tit. 4, Brot⸗ und Fouragegeld für Preußen 50 139 400 ℳ, hatte die Budgetkom⸗ mission Angesichts der mäßigen Naturalienpreise einen Abstrich von drei Millionen Mark beschlossen; entsprechend sind im sächsischen Etat 250 000 ℳ und im württembergischen 138 000 ℳ abgesetzt worden.
„Deer Referent der Kommission, Abg. von Köller, empfahl die Kommissionsbeschlüsse zur Genehmigung. Die Kommission habe sich dahin geeinigt, für die Berechnung der Bedarfs⸗ summe für das Jahr 1883/84 die Preise der ersten 6 Mo⸗ nate des Jahres 1882 zur Hälfte, und zur anderen Hältfte b8 Durchschnittspreise der letzten 10 Jahre zu Grunde zu egen.
„Der Abg. Richter (Hagen) erklärte, die Kommission habe nicht blos für das nächste Jahr, sondern überhaupt generell sich mit diesem Grundsatz einverstanden erklärt. Redner wandte sich dann zu der Besprechung der Kantinenwirthschaften, die einen immer größeren Umfang anzunehmen schienen. Es werde auch mitgetheilt, daß mittelbar oder unmittelbar die Offizierfamilien aus den Kantinen bezögen. Darin liege eine bedeutende Schädigung des Detailhandels; denn den In⸗ habern der Kantinen würden unentgeltlich Räume, Licht und Heizung in den Kasernen zur Verfügung gestellt. Es würden sogar zu den Arbeiten in den Kantinen Soldaten komman⸗ dirt; außerdem zahlten die Inhaber keine Steuern. Er frage, ob Reglements hierüber beständen, er bitte eventuell um Vor⸗ legung derselben.
Der Bundeskommissar Major Haberling entgegnete, be⸗ stimmte Vorschriften beständen nicht. Der Betrieb der Kan⸗ tinen sei reine Privatsache der Truppentheile; nur aus Anlaß einzelner Fälle seien Verfügungen ergangen.
Der Abg. Richter (Hagen) betonte, man scheine besonders in Potsdam über die erlaubte Selbstbewirthschaftung der Truppentheile hinausgegangen zu sein. Es werde berichtet, daß das 1. Garde⸗Ulanen⸗Regiment schon anfange, Landwirth⸗ schaft zu treiben. Man habe Wiesen gepachtet, die mit dem eigenen Mist gedüngt würden; man kaufe aber auch noch fremden Dünger, der natürlich durch Mannschaften abgeholt werde. Sollten etwa auch die Mannschaften dazu verwendet werden, Heu zu machen?
Der Abg. Dr. Majunke bemerkte, daß man die Kantinen eigentlich nur eingerichtet habe, um den Soldaten den Ver⸗ kehr mit den Sozialdemokraten in anderen Wirthschaften ab⸗ zuschneiden. Man habe aber auch Kantinen eingerichtet, wo es gar keine Sozialdemokraten gebe. Dadurch würden die Wirthschastsinhaber geschädigt.
Der Abg. Dr. Möller erklärte, da er in der Vudget⸗ kommission Korreferent gewesen sei, stelle er die Ausführun⸗ gen des Referenten von Köller dahin richtig, daß die Kom⸗ mission nicht nur für dieses Jahr, sondern generell den Grundsatz der Berechnung der Naturalverpflegung zur Hälfte nach den Effektiv⸗, zur Hälfte nach den Durchschnittspreisen gebilligt habe.
Der Staats⸗Minister von Kameke entgegnete, die Kantinen seien Konsumvereine der Soldaten, denselben werde nur das Lokal in der Kaserne gewährt. Der Soldat bekomme in den Kantinen mehr und Besseres, als in Privatläden. In erster Reihe seien also die materiellen Gründe maßgebend, die vom Abg. Majunke erwähnten Motive sprächen erst in zweiter Linie mit. Bis jetzt habe die Militärverwaltung zu einer Generalisirung keine Veranlassung gehabt, deshalb könne die⸗ selbe keine allgemeinen Reglements erlassen.
Der Abg. von Kardorff bestätigte die Richtigkeit der letzten Angaben des Abg. Dr. Möller und der Kommissions⸗ mehrheit.
Der Bundeskommissar Geheime Kriegsrath Gadow er⸗
Fällen das aufgestellte Prinzip besolgen, wo zur Zeit der Et aufstellung schon ein genügender Anhalt sür et Hobe ve⸗ eeingrei Nünsce 55. wo dies nicht möglich sei, nach wie vor ihren Anschlägen den zehnjähri 2 scni zu z10 dürfen. zehnjährigen geehe
her Abg. Kochhann (Landsberg) hielt es für das wenn die Militärverwaltung den ganzen Vahresfürn im Best⸗ des vorhergehenden Winters ankaufe; in diesem Jahre würde sich dann mindestens noch eine Million ersparen lassen.
Der Abg. Frhr. von Maltzahn⸗Gültz erklärte diesen Vor⸗ Winter noch nicht in das künftige Etatsjahr falle, die Militär⸗ verwaltung also keine Mittel zur veeeee dh. Der Abg. Dr. Lasker kam auf den Gegenstand der Kan⸗ tinen zurück und führte aus, daß dieselben mit demselben fies 4 “ die “
er Abg. Richter (Hagen) sah eine politische Beeinflu auch in der Wahl der Lieferanten für die Kantinen. snf F
selben außerhalb der Kasernen wohnten. 14
betrag für Naturalverpflegung von 50 139 400 ℳ au 47 139 400 ℳ ermäßigen will, wurde darauf einstimmig 18 genommen.
Beim Kapitel 37 Titel 18 „zum Ersatz des Abgangs kleinen Feuer⸗ und Handwaffen“ theilte 88 Reserent ganbg. von Köller mit, daß bei diesem Titel in der Kommission an den Minister die Frage gerichtet sei, welche Bewandtniß es mit der Vermehrung der deutschen Artillerie habe; die Nachrichten, welche darüber cirkulirten, seien geeignet, die Gemüther zu beunruhigen. Der Kriegs⸗Minister habe darauf Veranlassung genommen, in der Kommission folgende Erklärung abzugeben: „Die Kriegsverwaltung habe die Absicht, eine Vermehrung der Artillerie zu bean⸗ tragen. Durch die Presse werde bekannt geworden sein, daß eine starke Strömung auf eine solche Vermehrung dringe. Das Drängen gehe so weit, daß vermeintliche Schritte in der Organisation des Reichsheeres ohne die patriotische Rück⸗ sicht, die im Reiche sonst bei ähnlichen Anlässen beobachtet worden sei, gemeldet würden. Dem gegenüber könne er aber
formationen im Wesentlichen für völlig ents rechend halte und auch der Ansicht sei, daß keine der enehh e Oane⸗ mächte bis jetzt im Besitz eines Artilleriematerials sei, mit dem das Deutsche Reich tauschen möchte.“ Der Abg. Richter (Hagen) bemerkte, diese Erklärung
werde das Haus mit Genugthuung entgegennehmen. Da aber allgemein der Vorwurf gegen die Presse erhoben sei, halte er es für nöthig, diejenige Presse zu bezeichnen, welche die Nachrichten gebracht habe. Es sei die „Kölnische Zeitung“ gewesen, welche in einer Berliner Correspondenz, der man militärischen Ursprung habe zuschreiben können, zuerst gebracht habe. Eine größere Beachtung habe dieselbe erst gefunden, nachdem die „Norddeutsche Allgemeine Zeitung“ diesen Artikel beifällig aufgenommen habe. Die übrige Presse sei an dem, was der Kriegs⸗ Minister ihr Schuld gebe, nicht betheiligt. Da gerade von Kanonen die Rede sei, möchte er bitten, daß, wenn künftig wieder Artilleriesalven gegeben würden, die Kanonen eine zweckmäßigere Aufstellung erhalten müßten. Dieselben seien nämlich vorgestern am Kupfergraben, in unmittelbarer Nähe der Königlichen Entbindungsanstalt, aufgestellt gewesen, und zwar gerade in der Nähe eines Saales, in dem sich Schwer kranke befunden hätten. Er wisse, daß an dieser Stelle die Salven früher immer abgegeben seien, aber er bitte, daß in Zukunft eine Aenderung eintrete. (Der Staats⸗Minister von Kameke macht eine zustimmende Kopfbewegung.)
Die der Budgetkommission überwiesenen Titel des Ordi⸗ nariums wurden ohne weitere Aenderung genehmigt. Vom Extraordinarium wurden die ersten Titel ge⸗ nehmigt. Hierauf vertagte sich das Haus um 4 ½ Uhr auf Sonn⸗
widerte, die Militärverwaltung werde in allen denjenigen
—
R Inserate für den Deutschen Reichs⸗ und Königl. Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels.. register nimmt an: die Königliche Expedition des Deutschen Reichs-Anzeigers und Köuiglich Preußischen Staats-Anzeigers:
1. Steckbriefe unl Untersuchungs-Sachen. 2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.
abend 12 Uhr.
und Grosshandel.
.Verschiedene Bekanntmachungen.
V . Industrielle Etablissements,
Deffentlicher Anzeiger
Fabrik n
anennen
Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen des „Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein & Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte,
[4411]
schlag für unausführbar und unzulässig, da doch der laufende
milien dürften die Kantinen keineswegs verkaufen, wenn die⸗
Der Antrag der Budgetkommission, welcher den Gesammt⸗
nicht
erklären, daß er die deutsche Artillerie den aufzustellenden Kriegs⸗
die Nachricht
Berlin SW., Wilhelm⸗Straße Nr. 32. N
3. Verkäafe, Verpachtungen, Submissionen etc. 4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung
A u. s. w. von öffentlichen Papieren.
.Literarische Anzeigen. . Theater-Anzeigen. In der Börsen- . Familien-Nachrichten. beilage. NR
Büttner d Winter, sowie alle übrigen größeren
Annoncen⸗Bureaux.
Steckbriefe und Untersuchungs⸗ Sachen.
[4377] Steckbrief.
Gegen den Schlosser Inlius Weirauch aus Jacobswalde, Kreis Cosel, gebürtig, 52 Jahre alt, evangelisch, ist wegen einfachen Diebstahls und Fluchtverdachts die Untersuchungshaft verhängt, und wird ersucht, denselben zu verhaften und in das nächste Gerichtsgefängniß abzuliefern, hierher aber Nachricht zu geben. IV. D. Nr. 403/82. Zabrze, den 18. Januar 1883. Königliches Amtsgericht.
89 Zurückgenommen wird der unterm 15. Februar 1882 gegen Friedrich Bölz von Jagstheim wegen Sachbeschädigung er⸗ lassene Steckbrief. Crailsheim, den 24. Januar 1883. Amtsanwaltschaft. Bundschu.
14197]
1) Der Reservist, Husar Johann Heinrich Hermann Schröder, geb. am 27. April 1857 zu Geestendorf, zuletzt aufhaltsam gewesen in Lebe, 2) der Wehr⸗ mann, Dragoner August Wilhelm Emil Enders, geb. am 6. April 1852 zu Herschdorf, Kreis Königsee, zuletzt aufhaltsam gewesen in Langen, werden be⸗
wldigt, zu Nr. 1 als beurlaubter Reservist, zu
Nr. 91ls Wehrmann der Landwehr, ohne Erlaubniß
Anordnunß zu sein. Uebertretung gegen §. 360
auf den 28. Aßletzbuchs. Dieselben werden auf
vor das Knigliche lichen Amtsgerichts hierselbst auptverhandlung geladen. Bormittags 10 Uhr, usbleiben werden dieselben richt zu Lehe zur
.472 der Strafprozeßordn au, unentschuldigtem
ezirks⸗Kommando Bremen auzadrüeh lübah ärungen ve 4 eftẽniglichen nuar 1883. rurtheilt werden. ge he, den 23. Er⸗
Königi. Amtegee Falnes, Gerichtsschreibergeh, den
19
[3184]
Der Wehrmann Knecht Adolph Rehmer, geboren am 10. Januar 1847 zu Wesenberg, Kreis Strelitz, vom 16. Oktober 1869 bis 29. Januar 1873 bei der 2. Escadron 2. Hannoverschen Ulanen⸗Regiments Nr. 14 gedient, zuletzt aufhaltsam in Verden, wird beschuldigt, als Wehrmann der Landwehr ohne Er⸗ laubniß ausgewandert zu sein, ohne von der bevor⸗ stehenden Auswanderung der Militärbehörde Anzeige erstattet zu haben, Uebertretung gegen §. 360 Nr. 3 des Strafgesetzbuchs. Derselbe wird auf Anordnung des Königlichen Amtsgerichts hierselbst auf Mitt⸗ woch, den 21. März 1883, Vormittags 10 Uhr, vor das Königliche Schöffengericht zu Verden zur
auptverhandlung geladen. Bei unentschuldigtem Ausbleiben wird derselbe auf Grund der nach §. 472 der Strafprozeßordnung von dem Königlichen Be⸗ zirkskommando zu Bremen ausgestellten Erklärung verurtheilt werden. Verden, den 3. Januar 1883. Runge, Justizanwärter, c. Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. “
[4461]
Untersuchungssache wider den Aunbauer Johann Wahlers aus Wilstedt wegen Verbrechens wider die Sittlichkeit.
Beschluß.
Auf den Antrag Königlicher Staatsanwaltschaft vom 19. d. M. wird das im Deutschen Reiche besindliche Vermögen des Angeschuldigten auf Grund des §. 332 St. P. O. hierdurch mit Be⸗
schlag belegt.
Stade, den 24. Januar 1883.
Die Strafkammer des Königlichen Landgerichts.
L. Hagemann. Gosewisch. Bütemeister. Für richtige Abschrift: Henkelmann, Sekretär.
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.
[4281] Aufgebot.
Es ist das Aufgebot folgender angeblich abhanden gekommenen Schuldverschreibungen der konsolidirten 4 ½ prozentigen preußischen Staatsanleihe, nämlich:
a. Litt. E. Nr. 116982 und Nr. 116985 über je
100 Thaler, — von dem pensionirten Zollverwalter Keller zu Freiburg im Breisgau —
b. Litt. C. Nr. 28191 und 51152 über je 500
Thaler, Litt. D. Nr. 27661 über 200 Thaler, Litt. E. Nr. 24142, 39524, 42771, 42781 und 54981 über je 100 Thaler, Litt. F. Nr. 1488 über 50 Thaler, — von dem Lehrer Roehr zu Viesecke, Kreis West⸗Priegnitz — beantragt. Die Inhaber der Urkunden werden auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf den 8. Oktober 1883, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Jüdenstraße 58 im Saal 21, anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigen⸗ br. die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird.
Berlin, den 11. Januar 1883.
Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 48. (Unterschrift.) 6““
Ausschlußurtheil. Im Namen des Königs!
Auf den Antrag des Rechtsanwalts Amort als Pfleger der Regine Totzeckschen Spezialmasse von 94 ℳ 9 ₰
erkennt das Amtsgericht zu Sensburg durch den Amtsgerichts⸗Rath Dettmann,
a L. die unbekannten Berechtigten mit ihren An⸗
[4430]
sprüchen an die bei Vertheilung der Kaufgelder des im Wege der Zwangsvollstreckung verkauften, dem Johann Dudda gehörigen ideellen Antheil am Grundstück Czierspienten Bl. 21 für die auf demselben Abth. III. Nr. 1 haftende Post: 94,9 ℳ Elternerbtheilsforderung der Regine Totzeck auf Grund der Verhandlung vom 3. September und 24. November 1818 ge⸗ mäß Verfügung vom 3. Juni 1834 einge⸗ tragen, angelegte Spezialmasse in Höhe von 94 ℳ 9 ₰ auszuschließen; II. die Kosten des Verfahrens aus der Masse zu entnehmen. 8 Sensburg, den 8. Januar 1883. Königliches Amtsgericht.
[4419] In der gerichtlichen Theilungssache der Barme Volksbank, Klägerin, gegen Erben Möllenhoff, Be⸗ klagte, ladet. hiermit die Klägerin den Mitbeklagten Carl Möllenhoff, früher zu Elberfeld, nunmehr ohne
bekannten Wohnort, in den auf Sonnabend, den 3. Februar 1883, . Nachmittags 3 Uhr, in der Amtsstube des Königlichen Notars Lautz zu Elberfeld anberaumten Auseinandersetzungstermin. Schuster, Gerichtsschreiber der I. C.⸗K. des König
[4434,4 Bekanntmachung.
Durch Urtheil der Civilkammer des Kaiserlichen Landgerichts hierselbst vom 17. d. M. wurde zwischen den Eheleuten Johann Ritleng und Anna Maria Magdalena, geb. Fritsch, von Landersheim die Güter trennung ausgesprochen.
Zabern, den 25. Januar 1883. Deer Landgerichts⸗Sekretär: Hörkens.
—
Oeffentliche Ladnng. 8
wegen
zwangsweise in dem dazu auf
Sonnabend, 31. März 1883, 10 Uhr Morgens, im Wohnbhause des S buldners Vick anberaumten Termin öffentlich versteigert werden. . b ie Grundstücke werden auch einzeln aufgeboten werden. 8 1“
Kaufliebhaber werden damit geladen.
Allel, welche daran Eigenthums⸗, Näher⸗, lehnrechtliche, fideikommissarische, Pfand⸗ und sonstige dingliche Rechte, insbesondere Servituten und Realberechtigungen zu haben vermeinen, werden aufge⸗ fordert, selbige im obigen Termine anzumelden und die darüber lautenden Urkunden vorzulegen, unter dem Verwarnen, daß im Nichtanmeldungsfalle das Recht im Verhältniß zum neuen Erwerber des Grund⸗
ücks verloren gehe. tess 8 Bleckede, 3. Januar 1883.
8 Königliches Amtsgericht. Eimstorf ist r Halbhof Nr. 2 zu Eimstorf ist bebaut mit: 88 Wohnhause aus Fachwerk unter Strohdach, enthaltend 3 Stuben, 6 Kammern, 1 Küche, 1 Keller, Boden und Stallung, 1 2) einer Scheune mit Schafstall aus Fachwerk unter Strohdach, 3) einem Schweinestall aus Fachwerk unter Strohdach.
Zu demselben gehört folgender Grundbesitz:
Art. 2 der Grundsteuermutterrolle für Eimstorf:
Birkenbusch,
. 6 3 1) Kartenbl. 6 Parz 12 n
2) 8 „ 3) 4) 5) 6) 7)
8 8 dorfer Wege, 9) Im Mittelfelde,
10) 11) 12) 13³) 14) 15) 16) 17) 18)
a 2 2 2 2 8mà2 e *½ 2 2 2
„ 82 82 2 2 2 2 292 „u a
Verkaufs⸗Anzeige nebst Ediktalladung. Sach des Joh. Christ. Praesent Wwe. zu Uelzen LE“ Gläubiger,
gegen den Halbhöfner Heinrich Vick in Eimstorf, Schuldner,
: Forderung, 28 soll der dem ꝛc. Vick gehörige, in Eimstorf sub Nr. 2 belegene, unten näher beschriebene Halbhof
Am Bohndorfer Wege,
In der Heide, Bohndorfer Berg, Zwischen der Heerstraße u. Bohn⸗
“”
26 61 84 96 25
35 99 69 90 90
. 69
2
8 — . „9 Acker, 9 Weide,
00 —+₰½ — 2110 ohoxb h b.
8 9 Acker, Weide, Wiese,
Acker,
1 1 Hofraum, Hausgarten, Acker,
22 14 17 17 „ 49 89 „ 23 „ ha 39 a 95 qm
SlIIgIIIS8sn
10
4413 Oeffentliche Zustellung. 1 22 verebesobf Arbeiter Johann Kaehling, Jo⸗ hanna, geb. Venzke, zu Baldenburg, vertreten durch den Rechtsanwalt Justiz⸗Rath Wrede zu Schlawe, klagt gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Johann Kaehling, unbekannten Aufenthalts, wegen böslichen Verlassens auf Ehescheidung, mit dem Antrage, das Band der Ehe zwischen den Parteien zu trennen, und den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu er⸗ klären, ihm auch die Kosten zur Last zu legen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die I. Civilkammer des König⸗ lichen Landgerichts zu Stolp auf den 1. Mai 1883, Vormittags 10 Uhr,
mit der Aufforderung, einen bei“ dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Lange, 8 Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
Landgericht Hamburg. Deffentliche Zustellung.
Die Frau Dorothea Juliane Henriette, geb. Lange, Karl Alfred Ziekursch Wittwe zu Hamburg, ver⸗ treten durch die Rechtsanwälte Dres. J. Seebohm u. J. Scharlach, klagt gegen den Grundeigenthümer Ernst Alfred Feodor Reese, früher zu Hamburg, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen nicht gezahlter, am 1. Januar d. Js. fällig gewesener halbjährigen Zinsen für der Klägerin in des Beklagten Erbe, belegen in der Deichstraße — Nicolai B. B. 285 — inskribirte ℳ 21 000, mit dem Antrage auf:
Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von ℳ6. 525, auch das Urtheil gegen klägerische Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar zu erklären, “ und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des vor Ne nnn. Civilkammer des Landgerichts zu Hamburg, Rathhaus, auf ben 13. April 1883, Vormittags 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestelen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Hamburg, den 25. Januar 1883. Gerdau, Gerichtsschreiber des Landgerichts. Civilkammer III.
[ĩ4376] Landgericht Hamburg.
2. Oeffentliche Zustellung.
Der Schauspieler Christopher Carl Heinrich Leyffer zu Hamburg, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. H. Wex, klagt gegen seine Ehefrau Johanne Christine Adelgunde Leyffer, geb. Hansen, unbe⸗ “ E11“ eöes wegen bös⸗ icher Verlassung, mit dem Antrage: ddeer Beklagten eine Frist zur Rückkehr zu ihm, ddem Kläger, zu setzen und nach fruchtlosem Ablauf die Ehe unter Bezeichnung der Be⸗
klagten als bösliche Verlasserin vom Bande zu trennen, “ und ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die III. Civilkammer des Landgerichts zu Hamburg, Rathhaus, auf
den 16. April 1883, Vormittags 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. 1
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Hamburg, den 26. Januar 1883.
Gerdau, 1 Gerichtsschreiber des Landger ((Eivilkammer III.
Aufgebot.
Der Müllerssohn Georg Andreas Schalk von der Schwabenmühle dahier hat sich vor längerer Zeit von hier entfernt und ist über dessen Leben seit mehr als 10 Jahren keine Nachricht vorhanden. 1 Auf Antrag dessen Bruders, des Sattlermeisters Georg Schalk dahier, wurde das Todeserklärungs⸗
an den Verschollenen, spätestens in dem auf Dienstag, den 27. November 1883, Vormittags 9 Uhr, anberaumten Aufgebotstermin persönlich oder schriftlich bei Gericht sich anzumelden, widri⸗ genfalls er für todt erklärt würde. 1 2) an die Erbbetheiligten, ihre Interessen im Aufgebotstermine wahrzunehmen.
3) an alle Diejenigen, welche über das Leben des Verschollenen Kunde geben können, Mit⸗ theilung hierüber bei Gericht zu machen.
vö a./ Tbr., den 22. Januar 1883.
Kgl. Bayr. Amtsgericht Rothenburg a./Tbr. Thürauf. Zur Beglaubigung: Der Kgl. Gerichtsschreiber: Ulsenheimer.
42685 Aufgebot. hö“ —— Kaufmann P. J. Wiborg zu Esens hat das Aufgebot des ihm von der „Lebensversicherungsbank für Deutschland“ zu Gotha ausgehändigten Kautions⸗ empfangscheines de dato Gotha, den 26. April 1870, inhaltlich dessen derselbe die unter dem 10. Sep⸗ tember 1860 ausgestellte, über 200 Thaler lautende Lebensversicherungs⸗Polize Nr. 90357 kautionsweise bei der vorgedachten Bank eingelegt hat, beantragt. Der Inhaber dieses Kautionsempfangscheines wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 17. März 1883, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf⸗ gebotstermine seine Rechte anzumelden und die Ur⸗ kunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung derselben erfolgen wird. Esens, den 18. Januar 1883. Königliches Amtsgericht. (Unterschrift.’)
[44142 8 8 In der Sache, betreffend die Zwangsversteigerung des dem Kaufmann Heinrich Tredt hieselbst ge⸗ hörigen, in der kl. Wollweberstraße sub Nr. 393 belegenen Hauses nebst der Birkenbuschwiese Nr. 17, ist in dem am 17. dies. Mts. abgehaltenen Liqui⸗ dationstermine sofort zu Protokoll das Ausschluß⸗ urtheil erlassen und verkündet worden. 8 Solches wird hiemit gemeinkundig gemacht lund zugleich der auf Sonnabend, den 10. Februar ds. Is., Vormittags 11 Uhr, vor Gericht hier anstehende Ueberbotstermin mit dem Bemerken hiedurch in Erinnerung gebracht, daß in dem am 17. dies. Mts. stattgehabten Verkaufstermine ein Gebot nicht ab⸗ gegeben ist. Neubrandenburg, den 18. Januar 1883. Großherzogliches Amtsgericht. I. [4427] Bekanntmachung. 8 Durch Urtheil des hiesigen Amtsgerichts, verkündet am 22. Januar 1883, sind die unbekannten Bethei⸗ ligten mit ihren Ansprüchen auf die bei der Zwangs⸗ versteigerung des Hausgrundstücks Nr. 122 Giersdorf bezüglich der Abtheilung III. Nr. 12 für den Schuh⸗ macher Caspar Helbig zu Warmbrunn resp. dessen Rechtsnachfolger eingetragene Hypothek von 100 Thalern gebildete Spezialmasse von 195 ℳ 42 ₰ sgeschlossen 1 nege cnalor, u. S2n. Januar 1883.
ü e, 58 Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
4439 99- 537. Vom Gr. Amtsgericht Emmendingen wurde heute folgende Aufforderung erlassen: Blechner Adolf Ulrich Ramminger von Emmendingen hat sich im Jahre 1874 nach Amerika begeben und hat seither keine Nachricht von sich gegeben. Auf Antrag seiner nächsten Verwandten wird derselbe auf⸗ gefordert, sich binnen Jahresfrist zu melden, andern⸗ falls er für verschollen erklärt und sein zurück⸗ gelassenes Vermögen seinen muthmaßlichen Erben gegen Sicherheitsleistung in fürsorglichen Besitz ge⸗
[4415] Verkaufsanzeige nebst Edictalladung. In Sachen des Hofbesitzers Heinrich Minnerich zu Neu⸗Wendischthun, Gläubigers,
gegen
den Kleinbürger Louis Vogler in Kleinburg⸗Bleckede,
Schuldner,
soll die dem Letzteren gehörige Kleinbürgerstelle Nr.
47 zu Kleinburg⸗Bleckede, welche unten näher
beschrieben ist, zwangsweise in dem dazu auf
Dienstag, den 27. März 1883,
11 ½ Uhr,
allhier anberaumten Termine öffentlich versteigert
werden.
Kaufliebhaber werden damit geladen.
Alle, welche daran Eigenthums⸗, Näher⸗, lehnrecht⸗
liche, fideikommissarische, Pfand⸗ und sonstige
dingliche Rechte, insbesondere Servituten und
Realberechtigungen zu haben vermeinen, werden aufge⸗
fordert, selbige im obigen Termine anzumelden und
die darüber lautenden Urkunden vorzulegen, unter dem Verwarnen, daß im Nichtanmeldungsfalle das
Recht im Verhältniß zum neuen Erwerber des
Grundstücks verloren gehe. 8
Bleckede, den 10. Januar 1883.
Königliches Amtsgericht. Brandes.
Die Kleinbürgerstelle Nr. 47 ist bebauet mit:
1) einem Wohnhause aus Fachwerk unter Ziegel⸗ dach, enthaltend 3 Stuben, 2 Kammern, 1 Küche und Keller, einem Stallgebäude aus Fachwerk unter Ziegel⸗ dach, einem Stallgebäude aus Fachwerk unter Stroh⸗ Hach...
zu derf
2 47 qam.
on 2 ha 31
ur Zwangsversteigerung des dem Kaufmann Heinrich Koch zu Lübeck gehörigen Wohnhauses c. p. Nr. 354 an der Hagen⸗ und Augustenstraße hier⸗ selbst steht Ueberbotstermin auf b Montag, den 19. Februar 1883,
Vormittags 11 Uhr, an. Im ersten Verkaufstermine ist ein Bot von 4000 ℳ abgegeben worden. Hagenow, den 25. Januar 1883.
Drevin, A.⸗G.⸗Diätar, 1
Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Amtsgerichts.
[43191 Oeffentliche Bekanntmachung. Durch rechtskräftiges Urtheil der I. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Coblenz vom 20. Dezember 1882 ist die zwischen den Eheleuten Hermann Josef Stark, Fischer und Handelsmann zu Wallersheim, und Mariag Anna, geb. Schäfer, bis⸗ her bestandene eheliche Gütergemeinschaft für aufge⸗ löst erklärt worden. Coblenz, den 24. Januar 1883.
Heinnicke, 3 Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[4309] Ausschlußurtheil “ des K. Amtsgerichts Gunzenhausen vom 23. Januar
2 8.: 8 8 I. der auf den Dienstknecht Georg Michael Kolb von Wachstein lautende Schuldschein der städti⸗ schen Sparkasse dahier vom 4. Februar 1875, Nr. 363 über 25 Fl., und der auf den Altsitzer Georg Michael Danner in Dornhausen lautende Schuldschein der nämlichen Kasse vom 6. Februar 1871, Nr. 945 über 100 Fl., wird für kraftlos erklärt. II. die Kosten des Aufgebotsverfahrens hat Danner zu 7, Kolb zu t zu tragen. Zur Bestätigung: Habermann, K. Gerichtsschreiber. [4318] Gütertrennung. Durch Beschluß des Kaiserlichen Landgerichts zu Mülhausen vom 23. Januar 1883 ist zwischen Jo⸗ hanna, geborene Kerrl, zu Sierenz, und ihrem Ehe⸗ manne Hermann Adolph Arthur Knüppel, früher Gerichtsvollzieher zu Sierenz, zur Zeit ohne bekann⸗ ten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, die Gütertrennung ausgesprochen worden. 1 usen i. E., den 23. Januar 188 Der Landgerichts⸗Sekretär: 8 Stahl.
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4316 hb Strafsache gegen die Militärpflichtigen: 1) den Schlossergesellen Georg Friedrich Nießner, von Gelnhausen, geboren am 22. April 1859, 2) den Goldarbeiter Johann Conrad Seibel von Haitz, geboren am 13. Mai 1859, 3) Isidor Hüber von Katholisch⸗Willenroth, geboren am 22. Mai 1859, 4) Markus Reis von Lettgenbrunn, geboren am 17. Februar 1859, 5) Philipp Simon von Neuses, geboren am 27. September 1859, 6) Wilhelm Schneider von da, geboren am 19. November 1859, 7) Carl Harth von Oberndorf, geboren am 22. Ja⸗ nuar 1859, 8) Conrad Vonrhein von Somborn, geboren am 1 58 189g. 9) Fecnn F Enrich von Udenhain, geboren am 16. &
1859, e Verletzung der Wehrpflicht, ist durch Beschluß der Strafkammer Königlichen Landgerichts dahier, vom 2. Januar d. Js., auf Grund der §§. 480, 325 — 326 der Strafprozeßordnung das im Deutschen Reiche befindliche Vermögen der An⸗ geklagten zur Deckung der dieselben möglicherweise treffenden höchsten Geldstrafe und der Kosten des Verfahrens mit Beschlag belegt worden, was hiermit in Gemäßheit des §. 326 Abs. 1 der Str.⸗ Pr.⸗Ordg. veröffentlicht wird. Hanau, den 25. Ja⸗ nuar 1883. Der Erste Staatsanwalt. i. V. Kitz.
4438 Beschluß. —
Nach Anhörung des Berichtes des Landgerichts⸗ raths Burguburu, sowie nach Einsicht des Antrages der Kaiserlichen Staatsanwaltschaft verfügt die Straf⸗ kammer des Kaiserlichen Landgerichts unter Mitwirkung des Kaiserlichen Landgerichtsdirektors Wachter und der Kaiserlichen Landgerichtsräthe Burguburu und Poehn, für den Fiskus und bis auf die Höhe von Dreitausend Mark die Beschlagnahme des Ver⸗ mögens des abwesenden Dispositions⸗Urlaubers Johann Molinet, geboren am 23. Juni 1857 zu Niedersteinbach.
rundherren,
Nachdem die Todeserklärung des am I11. Fe⸗ bruar 1813 zu Gerblingerode geborenen Siegmund Friedrich Johann Columbus Albert von Hagen, Sodnes des zu Treffurt im Jahre 1837 verstorbenen Landraths Carl von Hagen, welcher im Jahre 1850 nach Amerika ausgewandert ist, und seit länger als 10 Jahren von seinem Leben und Aufenthalt keine Nachricht gegeben hat, beantragt worden ist, werden derselbe, sowie dessen etwaigen unbekannten Erben vorgeladen, sich spätestens in dem an hiesiger Ge⸗ richtsstelle, Zimmer Nr. 5, auf den 5. Dezember 1883, Vormittags 12 Uhr anberaumten Termine schriftlich oder persönlich zu melden, widrigenfalls [der Siegmund Friedrich Jo⸗- hann Columbus Albert von Hagen für todt erklärt und sein Vermögen den sich legitimirenden Erben desselben verabfolgt werden wird. Treffurt, den 15. Januar 1883.
Königliches Amtsgericht.
[4302] In der Franz Lukowitzschen Aufgebotssache F. 9/82 hat das Königliche Amtsgericht III. zu Berent am 5 Januar 1883 durch den Amtsrichter Blance er⸗ annt: Die Hypothekenurkunde über 72 Thlr. 25 Sgr. nebst 6 % Zinsen und 6 Thlr. und 10 Sgr. unver- zinslich, eingetragen aus dem rechtskräftigen Erkennt⸗ nisse vom 18. November 1869 und dem Wechsel vom 5. Oktober 1869 am 17. Februar 1870 für den Kaufmann L. Berent zu Berent in Abtheilung III. str. 4 des dem Besitzer Franz Lukowitz gehörigen Grundstücks Raduhn Blatt 14, gebildet aus dem rechtskräftigen Erkenntnisse der früheren Kreisgerichts⸗ Deputation Berent vom 18. November 1869, dem Wechsel vom 5. Oktober 1869, dem Eintragungs⸗ antrage vom 6. Dezember 1869, dem Hvpotheken⸗ buchsauszuge vom 17. Januar 1870 und der Ein⸗ tragungsakte vom 14. Februar 1870, wird für kraft⸗ los erklärt. 8 Die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden der Antragsteller Franz Lukowitz zur Last gelegt. Königliches Amtsgericht. III. Blance. Verkündet am 8. Januar 1883. Referendar Langowski, als Gerichtsschreiber.
[4305] Bekanntmachung. Durch Ausschlußurtheil vom 12. Dezember 1882 hat das unterzeichnete Gericht für Recht erkannt:
43 ₰, angelegt bei der Zwangsversteigerung des Gottlieb Slomka'schen Grundstücks Gr. Czwa⸗
in Abtheilung III. Nr. 1 des Grundbuchs von Gr. Czwalinnen eingetragene Erbtheilsforde⸗
. Die unbekannten Betheiligten werden mi ihren Ansprüchen auf diese Spezialmasse sowie ferner auf die Spezialmasse von 3 ℳ 71 ₰, angelegt bei derselben Gelegenheit für die in Abtheilung III. Nr. 3 des Grundbuchs von Gr. Czwalinnen Nr. 2 für Catharina Bur⸗ zingki, verehelichte Joseph Papieß, eingetragene EbEE1“ von 1 Thlr. 7 Sgr. 1 Pf. ausgeschlossen.
III. Die vb es des Aufgebotsverfahrens sind aus den Spezialmassen vorweg zu entnehmen.
Bialla, den 12. Dezember 1882.
Königliches Amtsgericht.
Zur Publikation des von Königlicher General⸗ Kommission genehmigten Rezesses über die Puri⸗ fikation der
tischen Rechten Dritter ist Termin auf Donnerstag, den 1. März d. J., 8 Morgens 10 Uhr,
Kommissionsraths zu Bergen angesetzt, in welchem zu erscheinen, die unbekannten Theilnehmer, die sowie die unbekannten Pfandgläu⸗ biger und alle Diejenigen, welchen als Guts⸗, Dienst⸗, Erbenzins⸗ und Lehnsherren, oder aus sonstigem Grunde d rk. 1 1i die Ausführung dieser Theilung zusteht,
die planmäßige Ausführung, auch unter der Ver⸗ warnung geladen werden, daß Jeder, welcher seine Rechte nicht anmeldet, es sich selbst beizumessen hat, wenn deren Sicherstellung unterbleibt. Isenhagen und Bergen, den 20. Januar 188 Die Theilungs⸗Kommission. E. Sudendorf. Francke.
4299 Bekanntmachung. 1 d 1’ Urtheil des unterzeichneten Amtsgerichts
Alle unbekannten Berechtigten werden mit ihren Ansprüchen an die für die Wittwe Przibill zu Leob. schütz auf Blatt 19 Dobischau Abtheilung III. Nr. 7 aus der Urkunde vom 24. Februar 1880 eingetragene Darlehnshypothek von 600 Mark ausgeschlossen.
Cosel, den 23. Januar 1883.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung V. May. 8 Verkündet am 5. Januar 1883. eyn, als Gerichtsschreiber. m Namen des Königs!
Auf den Antrag des Häuslers Franz Dreisler zu Straußency 1
rrkeaent das Königliche Amtsgericht zu Lewin durch
den Amtzeichtee ä
ür Recht: 3 Die Hepzlzetemurkunde über g8. üe. Pracäte e ünf Prozent Zinsen, eingetragen Ab⸗ nebfü 62 Ueer Nr. 1 des Grundbuchblattes Straußeney Nr. 46 für den Bauer Josef Marell zu Straußeney zufolge Verfügung vom 24. Oktober 1854 und umgeschrieben auf den Häusler Josef Kanera daselbst zufolge Ver⸗ fügung vom 11. November 1869, wird für
[4298]
Straßburg, den 18. September 1882. Fenr, de Landgericht, Strafkammer. gez. Wachter. Burguburu. Poehn.
geben würde. Emmendingen, 22. Januar 1883.
verfahren eingeleitet und ergeht hiemit Aufforderung:
Der Gerichtsschreiber Gr. Amtsgerichts: Jäger.
klärt. des Verfahrens werden dem An⸗
tragsteller auferlegt.
I. Dem Knecht Johann Guttowski in Jakubben und der Kätnerfrau Gottliebe Orlowski, geb. Guttowski, von Gr. Czwalinnen werden ihre Ansprüche auf die Spezialmasse von 121 ℳ
linnen Nr. 2 für die für Friedrich Guttowskt
rung von 40 Thlr. 14 Sgr. 4 Pf. Tö“ 1 mit
88
herrschaftlichen Forsten im vormaligen Amte Knesebeck von den darauf haftenden servitu-
in der Wohnung des unterzeichneten Oekonomie⸗
eine Einwirkung in Be⸗
hierdurch öffentlich und zwar bei Strafe des Aus⸗ 8 schlusses mit ihren etwaigen Einwendungen gegen
vom 23. Januar 1883 ist für Recht erkannt worden:
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