sie könnte gebessert werden, ohne das Schreckgespenst der
eamtenvermehrung und der damit verbundenen bedeutenden Mehrkosten auf dem Wege, den ihm ein Postbeamter mit Auseinandersetzung des ganzen Technischen gezeigt habe, wenn man nämlich unterscheide zwischen Sendungen, die am Sonn⸗ tag bestellt werden müßten, und solchen, bei denen dies nicht nöthig sei; dann könne man sehr wohl dazu kommen, die Bedürfnisse des Verkehrs mit denen der Sonntagsheiligung in Einklang zu setzen. In Berücksichtigung dieses Umstandes hoffe er auf Sympathien für seinen Antrag auf allen Seiten des Hauses; Oesterreich sei dem Deutschen Reiche mit gutem Beispiele vorangegangen, folge man dem Nachbarstaat! Eine Sonntagsruhe nach schwerer Ar⸗ beit befürworteten im Interesse der Gesundheit selbst diejenigen, welche nichts weiter als den Körper berücksichtigten, aber er fordere sie besonders im Namen Derer, die überzeugt seien, daß sie eine Seele hätten nach dem Ebdenbild Gottes, und daf sie für ein ewiges Leben bestimmt seien, und derer eien nach seiner festen Ueberzeugung die meisten, und aus dieser Mehrzahl heraus habe er das Recht und die Pflicht, mit aller Energie und Entschiedenheit dafür einzustehen, daß den Postbeamten die Sonntagsruhe und Sonntagsfeier nicht entzogen werde. In dieser Beziehung müsse gerade eine große Staats⸗ verwaltung mit gutem Beispiel vorangehen, denn es sei und bleibe ein Gottesgebot: „Der Sabbath ist heilig, sechs Tage sollst Du arbeiten, aber am siebenten sollst Du ruhen.“
Hierauf nahm der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Staatssekretär des Reichs⸗Postamts Dr. Stephan das Wort: 8 Meine Herren, ich bin dem verehrten Herrn Vorredner zunächst sehr dankbar für die anerkennenden Worte, die er in der Ein⸗ leitung seines Vortrages den Bestrebungen der Postverwaltung gewidmet hat; es kann das für die Verwaltung nur ein Sporn sein, in ihren Bemühungen sich auf die mög⸗ lichste Höhe der Vollkommenheit zu heben, soweit das mensch⸗ licher Schwachheit gegeben ist. Ich hätte nur gewünscht, daß auch
der weitere Verlauf und der Schluß seines Vortrages diesem An⸗ ange entsprochen haben möge, allein da trat mir lediglich ein desinit in piscem“ daraus entgegen. Warum hat denn der ver⸗ ehrte Hr. Abg. Dr. Lingens sich nicht des biblischen Worts erinnert: An den Früchten sollt ihr sie erkennen!“? Glaubt er denn, daß solche Erfolge, wie er die Güte gehabt hat unsere Bestrebungen zu nennen — einer Verwaltung möglich sein würden, in der so große Uebelstände bestehen, wie er sie nachzuweisen suchte, allerdings nur durch Anführung einzelner Briefe von einzelnen Postbeamten, bezüg⸗ lich deren ich nicht weiß, woher sie die Berechtigung nehmen, im Namen aller übrigen Postbeamten, unter anderen von 95 % der Post⸗ beamten zu sprechen
Meine Herren! Ich glaube im Interesse der Debatte jetzt auf diese Klagen der Beamten und auf diesen Theil der Rede des Herrn Vorredners nicht eingehen zu sollen, weil ich annehme, daß wir bei dem Antrage der Herren Abgg. Baumbach und Büchtemann Gelegenheit haben werden, auf diese Punkte zurückzukommen, und weil dort bei den Ausgabetiteln eigent⸗ lich die richtige Stelle ist, um diese Angelegenheit zur Verhandlung zu bringen. Ich werde mich deshalb hier auf den Gegenstand der Sonntagsfeier beschränken, auf welche sich auch eigentlich der vor⸗ liegende Anttag des Hrn. Abg. Dr. Lingens allein bezieht und der allerdings bei dem Tit. 1 der Einnahme zur Sprache zu bringen war.
Der Herr Vorredner hat sich auf einen Beschluß berufen, welcher von diesem hohen Hause im Jahre 1879 mit einer Majorität von 18 Stimmen gefaßt worden ist. Im möchte daran erinnern, daß im Jahre vorher der umgekehrte Beschluß mit einer größeren Majorität gefaßt worden ist. Nichtsdestoweniger, nach dem Satz, daß der posteriore Beschluß den früheren Beschluß derogirt, haben wir auch unsererseits jenen Beschluß in der ferneren Haltung der Postverwal⸗ tung beachtet. Es ist ja dieser Gegenstand alle Jahre bei dem Postetat zur Sprache gekommen und es hat an Aus⸗ führungen von dem Regierungstisch Seitens meiner und meiner Herren Kollegen nicht gefehlt, welche die Stellung der Postverwaltung in dieser Frage vollkommen klar gelegt haben dürften. Es ist ja ersichtlich, meine Herren, daß zweierlei entgegen⸗ gesetzte Richtungen auf diesem Gebiete walten. Die Postverwaltung hat zwischen diesen beiden Richtungen stets — und wie sie nach den bisherigen Erfahrungen glaubt, zum Wohle des Ganzen — eine vermit⸗ telnde Stellung eingenommen, eine Stellung, die in ihren Grundlagen sich zurückführt auf die Bestimmungen, welche im Jahre 1852 von dem verstorbenen Staats⸗Minister von der Heydt für den Sonntagsdienst der Postbeamten erlassen worden sind.
Sofern dieser Antrag den Zweck verfolgt, die sittlichen, religiösen, humanitären Interessen zu fördern, welche so wesentlich mit der Heilighaltung des Sonntags verknüpft sind, ist derselbe der Verwal⸗ tung durchaus sympathisch; besonders kann ich das auch sagen, sofern er die Absicht verfolgt, eine größere Sonntagsruhe und Freiheit für die Beamten herbeizuführen. Ich werde aber die Ehre haben, Ihnen nachzuweisen, daß auf dem Wege, den der Antrag vorschlägt, das nicht der Fall sein kann.
Zunächst möchte ich glauben, daß wohl den Herren Antrag⸗ stellern es nicht ganz gegenwärtig gewesen ist, um welchen gewaltigen Einbruch in den Verkehr es sich hier handelt, wenn sämmtliche Gelder, Waarenproben, Drucksachen, Packete und Werthsendungen am Sonntage von der Annahme, Beförderung, Bestellung und der Aus⸗ gabe ausgeschlossen werden sollen. Es sind das, meine Herren, 40 Millionen Sendungen, und kommen dabei 2500 Millionen Mark Werthbeträge in Betracht. Glaubt man denn, daß es möglich sein würde, einen solchen Verkehr jedesmal am siebenten Tage völlig zu hemmen? und wo will man ihn denn hemmen? Ver⸗ gegenwärtigen Sie sich den Fall, daß in Cöln z. B. Geldbriefe von bedeutenden Summen nach Königsberg oder Konstanz am Sonnabend aufgegeben werden und diese Geldbriefe kommen am Sonntag nach Frankfurt a./M., nach Berlin; und dort sollen sie nun 24 Stunden liegen bleiben, weil sie nicht weiter befördert werden dürfen! Es würde das die heilloseste Verwirrung im Verkehrsleben und der nationalen Wirthschaft hervorrufen; es würde das den Dienst der Postbeamten und den Betrieb der Postverwaltung in einer Weise stören, daß Jedermann berechtigt sein würde, dann nicht mehr von der Zuverlässigkeit des Postverkehrs zu sprechen und die jetzt, ich möchte sagen, mathematisch sicheren Vorausberechnungen aufhören würden. Sie sehen also, daß dem sehr gewich⸗ tige Bedenken entgegenstehen. Ferner sind unter den Packet⸗ und Geldsendungen die sämmtlichen Staatsdienst⸗ sendungen begriffen. Soll der Staatsdienst stille stehen? Sollen die Akten in wichtigen Prozessen, in schleunigen administrativen und gerichtlichen Terminen, sollen die Staatsgeldsendungen 24 Stunden liegen bleiben? Das ist doch ganz unmöglich, namentlich wenn Sie sich vergegenwärtigen, daß die Behörden vorzugsweise am Sonnabend die letzten Sachen aufgeben und daß gerade die Sonnabendsaufgabe die allerstärkste ist. Diese Verhältnisse muß man im Einzelnen kennen, um darüber einigermaßen ein abschließendes Urtheil fällen zu können. Sie treffen gerade damit unter anderm — ich will es als Beispiel anführen — den ganzen Weihnachts⸗Postpacketverkehr, wenn Sie die Festtage ausschließen. An diesen Weihnachtsverkehr knüpfen sich aber gerade so viele ideale Interessen, soviel Pietät, Freundschaft und Familiensinn, daß ein ideales Gut der Nation verletzt werden würde. Ich bin der Meinung, daß die Förderung des Verkehrs gerade mit den Zielen übereinstimmt, welche Sie selber erstreben. Der Verkehr ist kein Feind der Religion und Humanität, er ist eines der größten civilisatorischen Agentien unserer Zeit, er schließt ein gemeinsames Band um Menschen und Völker, er auch hat also eine ideale Seite. Wenn Sie sich nun, da wir einmal bei diesem Punkte stehen, ferner vergegenwärtigen möchten. — ich will darauf keinen besonderen Werth legen — daß der 7. Theil
der Geburtstage aller lebenden Menschen auf den Sonntag fällt und daß es in den meisten Kulturländern Sitte ist, die fernen Lieben dabei zu erfreuen: sollen nun die sämmtlichen Sendungen, an welche sich so viel Pietät und Freundschaft knüpft, in ihrem fröhlichen Lauf unterbunden werden? Das hieße doch gerade den Interessen entgegenhandeln, die Sie erstreben.
Sodann ist von der Landbriefbestellung die Rede gewesen; es ist richtig, daß die Landbriefbestellung erst vor einiger Zeit des Sonntags eingeführt ist. Das hat aber folgenden Zusam⸗ menhang: Es bestand die Landbriefbestellung des Sonntags, als das Deutsche Reich gegründet wurde und die verschiedenen Länder über⸗ nommen wurden, in 9000 Gemeinden, nämlich im ganzen südlichen Deutschland und in Elsaß⸗Lothringen. Es kamen natürlich darüber Klagen von allen Seiten aus den anderen Gemeinden, daß am Sonn⸗ tag die Briefe nicht bestellt würden, es kam das Konkurrenz⸗ Interesse und dergleichen in Betracht. Die anderen Gemeinden fühlten sich benachtheiligt; und da nun einmal die große Reform in Beziehung auf den Landbriefbestellungsdienst zum Wohle des Ganzen, wie mir das viele Kundgebungen bestätigt haben, eingeführt wurde, hat man bei der Gelegenheit gleich den Sonntagsdienst auch auf diese Gemeinden mit ausgedehnt, zu deren großer Befriedigung. Es sind im Anfang einige Klagen erhoben worden, vorzugsweise von Geistlichen ausgehend, die sind untersucht. Es ist aus⸗ drücklich, und das kann ich gegen das anführen, was der Hr. Abg. Lingens gesagt hat, von der Verwaltung bestimmt worden, daß, wenn die gesammte Einwohnerschaft in einem Ort die Sonntagsbriefbestellung nicht will, diese dann unterbleibt. Es besteht faktisch also gerade das Gegentheil von dem, was der Hr. Abg. Lingens mit den Worten sagte: man habe gegen den Willen der Bevölkerung den Sonntagsdienst ausgeführt. Ich habe hier noch ein öffentliches Blatt, in welchem darüber etwas Näheres gesagt ist:
In diesem Sommer ist die Sonntagsbriefbestellung durch Landbriefträger eingeführt worden zur großen Befriedigung der Landbevölkerung. Wir haben bis jetzt unterlassen, der Post unsere Dankbarkeit wegen dieser Fürsorge für das Landpublikum auszudrücken. 8
Es kommt hierbei weiter in Betracht, daß bei den Landbewohnern verschiedene Interessen obwalten. Die Gutsbesitzer, größere Fabri⸗ kanten und zum Theil die Geistlichen schicken in die Orte hinein und lassen sich ihre Briefe von den Postanstalten abholen; sie haben also kein Interesse an der Sonntagsbestellung, während der gemeine Mann, der Bauer, der Landwirth, der kleine Kaufmann und Gärtner am Sonntag seine Briefe bis dahin nicht bekam, obgleich er vielfach auch an Handelsangelegenheiten betheiligt ist. Auch ist gerade der ärmere Theil der Bevölkerung Sonntags gewöhnt, die Correspondenz mit seinen entfernten Angehörigen zu erledigen, und das ist doch ge⸗ wiß ein Gott wohlgefälliges Werk. Das ist also nur zum Segen des Landes geschehen. 1
Es ist ferner vom Hrn. Abg. Dr. Lingens gesagt worden, daß Oesterreich dem Beispiele folge, welches hier im Reichstage gegeben ist, und auch jetzt dazu übergehe, den Sonn⸗ tagsdienst einzuführen. *Ich habe eben erst ein Schrei⸗ ben von der österreichischen Postverwaltung erhalten, worin sie sich erkundigt, welche Bestimmungen bei der deutschen Reichs⸗ post bestehen, und daß sie im Begriff ist, diese Bestimmungen bei sich einzuführen, während der Dienst dort an den Sonntagen bisher bei Weitem ununterbrochener fortgegangen ist als bei uns.
Ich komme jetzt zu dem 2. Antrage, betreffend die Telegramm⸗ gebühren. Es ist dort vorgeschlagen worden, die Sonntagstelegramme mit 20 Pfennig extra zu belegen. Ja, meine Herren, was werden Sie denn damit erreichen? Glauben Sie, daß Sie denjenigen Verkehr, den Sie treffen wollen, und von dem in der Budgetkommission die Rede gewesen ist, also die Handels⸗ und Börsendepeschen, — es giebt ja so einige Sonntagsbörsen — auch wirklich treffen werden. Meinen Sie, daß sich die Absender dieser Depeschen an den 20 Pfennigen stoßen werden? Sie treffen gerade damit den anderen Verkehr, den Familienverkehr, den unaufschieblichen kleineren Ge⸗ schäftsverkehr u. s. w., und insofern glaube ich, ist diese Maßregel wirklich nicht zu empfehlen.
Nun sagen Sie, es sollen nur dringende Telegramme und Packete, Eilbriefe u. dgl. befördert werden. Ja, damit erreichen Sie auch nichts für die Beamten, denn wenn auch Eilsendungen an⸗ genommen werden sollen, so muß doch ein Beamter da sein; ob der Mann an dem Schalter ein Packet annimmt oder 20, das ist ganz dasselbe, er muß da sein, und ich meinerseits ziehe es vor, daß er 20 Packete annimmt, denn dann hat er etwas Ordentliches zu thun und verfällt nicht am Schalter in das Zeitungslesen und den Müßig⸗ gang, der aller Laster Anfang ist.
Meine Herren! Ich habe eine Statistik aufstellen lassen, es werden an den 50 Sonntagen im ganzen Jahr ¾ Millionen Tele⸗ gramme verschickt, das macht 14 400 Telegramme auf jeden Sonntag bei 6000 Telegraphenstationen, also auf das einzelne Telegraphenamt etwa 2 — 2 ½ Telegramm, selbst in dem großen Berlin kommen nur etwa 50 Börsendepeschen am Sonntag vor.
Man hat gesagt, — es kam das in der Budgetkommission zur Sprache — daß namentlich die israelitischen Staatsangehörigen ihre Geschäfte und vielleicht im Gegensatz dazu auch ihre Hochzeiten auf den Sonntag verlegen. Nun, meine Herren, ist das allerdings richtig, daß bei jeder Judenhochzeit eine bedeutende Anzahl von Telegrammen vorzukommen pflegt, und zwar mitunter bis zu 70 und 100. Das ist aber doch ein Zeichen lebhaften Familiensinns und fördert also auch die Empfindungen des Gemüths. Außerdem ist mir be⸗ kannt, daß in verschiedenen Gegenden Deutschlands, Frankreichs, Italiens ꝛc. der Gebrauch besteht, auch die christlichen Hochzeiten auf den Sonntag zu legen, und das Heirathen ist doch am Ende kein Gott ungefälliges Werk. Ferner möchte ich noch anführen, daß selbst in England an Sonntagen nur dann ein erhöhter Telegrammtarif zu bezahlen ist, wenn man überhaupt ein Telegraphenbüreau sich aufschließen läßt, welches sonst für den Ver⸗ kehr am Sonntag überhaupt nicht offen ist; alle übrigen englischen Bureaur, und deren ist eine große Anzahl, namentlich in den bedeu⸗ tenderen Orten, haben geöffnet, und in diesen Bureaux wird ein Zu⸗ schlag nicht bezahlt.
Ferner können Sie nach dem allgemeinen Telegraphenvereins⸗ vertrage alle die Telegramme, die am Sonntag abgeliefert werden und nach dem Auslande bestimmt sind — darunter sind gerade Handels⸗ und Börsendepeschen — mit diesem Zuschlage nicht besteuern, weil ja die Verpflichtung nach dem Telegraphen⸗ vertrage vorliegt; Sie würden also lediglich eine Steuer auf den inländischen Verkehr legen, unter welcher der eigentliche Börsenverkehr, wie ich schon erwähnte, nicht zu leiden hätte. Also auch nach diesen Richtungen hin, und von welcher Seite man sie Fuc betrachten möge, ist die vorgeschlagene Maßregel nicht zu empfehlen.
Ich erwähnte, meine Herren, daß die Postverwaltung eine ver⸗ mittelnde Stelle zwischen den beiden entgegengesetzten Richtungen auf diesem Gebiete einzunehmen sich bemüht; sie ist aber auf dem Grunde dieser Stellung bestrebt, den Ansichten Rechnung zu tragen, die hier im Reichstage bei dem letzten Beschluß zur Geltung ge⸗ kommen sind, und sie hat das größte Interesse daran, — darin ist ihr Standpunkt nicht abweichend von dem Ihrigen — den Beamten mehr Ruhe und Freiheit zu gönnen, soweit es überhaupt möglich ist. Es ist erst am 11. Oktober 1881 eine Verfügung über diese An⸗ gelegenheit ergangen, und darin ist Folgendes gesagt:
Gerade in Fragen der vorliegenden Art (Sonntagsdienst auf dem Lande) ist eine Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse an⸗ gebracht. In dieser Erwägung ist ja auch davon ab⸗ gesehen worden, die Einrichtung des Sonntagsdienstes auf dem Lande schon gleich jetzt allgemein anzuordnen, viel⸗ mehr vorgezogen, die Kaiserliche Ober⸗Postdirektion mit der schließ⸗ lichen Entscheidung zu betrauen.
Es dürfen auch Gelder und Packete nicht bestellt werden, und während des Gottesdienstes hat die Bestellung in den Dörfern über⸗ haupt zu ruhen. Auch wird die Bestellung sofort wieder eingezogen, wenn die communis opinio der Einwohner des betr. Orts sich
dafür erklärt, es ist aber der Fall bisher öußerst selten vorgekommen, das kann ich Ihnen sagen, Ich labe hier ferner eine an die Ober⸗ er. unterm 8. Juni 1879 ergangene Verfügung, darin heißt es: 1 Bei dieser Feststellung — der Feststellung in Bezug auf den Sonntagsdienst — wird zugleich unter Zurückgehen auf den ge sammten Dienst bei den betreffenden Verkehrsanstalten zu erörtern sein, inwieweit innerhalb der Befugnisse der Kaiserlichen Ober⸗ Postdirektionen im Sonntagsdienste überhaupt eine anderweite Ein⸗
theilung oder Einschränkung der Dienstgeschäfte des Personals
zulässig ist 1 „Zur Richtschnur bei der Erörterung der desfallsigen Verhält⸗ nisse möge unter Anderem dienen, daß mehrfach die Aufhebung der Briefbestellung an den Sonntag⸗Nachmittagen ohne Schädigung der Verkehrsinteressen sich als ausführbar erwiesen hat, und daß es ausreichend erscheint, die Geld⸗ und Packetbestel⸗ lung Sonntags nicht häufiger als einmal stattfinden zu lassen. Wenn sie ganz unterbleibt, kommt noch in Betracht, daß am Montag eine solche Verstopfung eintritt, daß sich der Dienst nicht bewältigen läßt. Bei der Beurtheilung der Sache wird allerdings bezüglich der Packetbestellung in ganz großen Städten die Erwägung nicht aus⸗ geschlossen bleiben dürfen, ob zum folgenden Tage eine derartige Anhäufung der Päckereien stattfinden würde, daß die pünktliche Ausführung der Bestellung verhindert werden kann. 8 Im Weiteren wird hinsichtlich des inneren Dienstes bei den
Verkehrsanstalten bezw. des Schalterdienstes bei den Post⸗
anstalten in Betracht kommen können, ob an den Sonntagen eine weitere Beschränkung in der Heranziehung des Personals bezw.
eine Verminderung der Schalterdienststunden — bei großen Post⸗ 1
anstalten durch Verlegung des Dienstes auf eine geringere Anzahl Schalter — innerhalb der gezogenen Grenzen sich als zulässig er⸗ giebt, ohne daß in der Sorge für die Sicherstellung des Dienstes
und für die pünktliche Abfertigung des Publikums nachgelassen
wird. Endlich: Je näher bei den einzelnen Verkehrsanstalten in die betreffen⸗ den Verhältnisse eingedrungen wird, desto sicherer wird sich beraus⸗ stellen, daß auch ohne Abweichung von den grundsätzlichen Bestim⸗ mungen und ohne durchgreifende Beseitigung einzelner, von früher
her noch üblicher besonderer Einrichtungen sich Aenderungen als 8
zulässig ergeben, durch welche eine beschränktere Verwendung des Personals im Sonntagsdienste sich ermöglichen lassen wird. 1 Sie sehen hieraus, meine Herren, daß in der That Seitens der Verwaltung Alles geschieht, so weit es irgend mit den Verkehrs⸗ interessen, von denen ich wiederholt behaupte, daß sie den sittlichen Interessen nicht entgegen stehen, vereinbar ist.
Eine wesentliche Förderung der eigentlichen Heilighaltung des
Sonntags durch solche äußeren Vorschriften, — ich glaube kaum, meine Herren, daß Sie die erreichen werden; das ist Sache der Sitte und kommt von Innen heraus; quid proficiunt leges sine moribus?!
Der Herr Vorredner — und damit will ich schließen — hat mit einer pathetischen Erinnerung an das alttestamentarische Gebot geendigt, welches auf dem Sinai unter großen Naturerscheinungen erging. Sehr wohl, meine Herren, aber erinnern wir uns auch, daß auf dieses alttestamentarische Gebot sich eine bekannte Sekte im neuen Testament in den Gesprächen mit dem erhabenen Stifter unserer Religion öfters berufen hat. Der Heiland hat bei einem ähnlichen Anlaß — wenn ich nicht irre, da, wo es sich um die Schaubrote handelt, am Schlusse des zweiten Kapitels des Evangeliums Marci, ausdrücklich gesagt: Der Mensch ist nicht um des Sabbath gemacht, sondern der Sabbath um des Menschen willen.
Der Abg. Dr. Böttcher erklärte, seine Freunde seien mit der Tendenz des Lingensschen Antrages, den Postbeamtten die Wahrnehmung ihrer religiösen Pflichten zu ermöglichen, voll⸗ ständig einverstanden. Er glaube aber, daß dies schon jetzt in ausreichendem Maße geschehe. Wie viele gebe es denn aber, die den Sonntag sich voll und ganz gönnten? Höhere Beamte, Universitätsprofessoren, Gelehrte, Richter seien so mit Arbeiten überhäuft, daß sie den Sonntag zu Hülfe nehmen müßten, von Handwerkern, Aerzten u. s. w. ganz zu schweigen. Gegen den Spezialantrag des Abg. Lingens, betreffend die Geldsendungen, müsse er sich entschieden erklären. Es würden durch denselben namentlich die Arbeiter betroffen, welche im Sommer fern von ihrer Heimath arbeiteten, und ihren Familien Geld erst am Sonn⸗ tag schicken könnten und nun dafür eine Zuschlagsgebühr zah⸗ len müßten. Seine Freunde gönnten den Postbeamten Zeit und Ruhe am Sonntag, glaubten aber, daß dies durch diesen Antrag nicht erreicht werde. Er möchte bei dieser Gelegen⸗ heit die Postverwaltung auf einen Gegenstand aufmerksam machen, der zu vielen Klagen Veranlassung gegeben habe, der⸗ selbe betreffe die Verschiedenartigkeit der Postwerthzeichen. In Süddeutschland würden Briefe mit Strafporto be⸗ legt, welche dort mit deutschen Marken versehen aufgegeben würden. Deutsche Postkarten würden über⸗ haupt nicht befördert. Diese Strafportos hätten nach statistischen Erhebungen eine sehr beträchtliche Höhe erreicht, namentlich in Bayern zur Zeit der Nürnberger Ausstellung und des Bayreuther Festspiels. Eine große Härte liege auch darin, daß in die Briefe nach Bayern und Württemberg nicht Briefmarken an Zahlungsstatt, selbst nicht die Marke für die Rückantwort hineingelegt werden dürften. Diese Uebelstände hätten verschiedene deutsche Handelskammern veranlaßt, sich mit Eingaben an den Bundesrath zu wenden, und die Einführung allgemein gültiger Werthzeichen zu fordern. Es wäre wünschens⸗ werth zu erfahren, wie weit darüber die Verhandlungen im Bundesrath gediehen seien. Er wisse wohl, daß sich in Süd⸗ deutschland eine Strömung gegen die Einführung der einheit⸗ lichen Postwerthzeichen bemerkbar mache. Man fürchte, daß dadurch die finanzielle Selbständigkeit Bayerns und Württem⸗ bergs gefährdet würde. Diesem Bedenken lasse sich begegnen, wenn man Süddeutschland durch ein Pauschquantum entschä⸗ digen würde. Damit würde dem Reservatrecht Genüge geschehen. Ginge dies nicht, so müßten wenigstens die deutschen Post⸗ werthzeichen überall angenommen werden. Es könnten ja die u““ der einzelnen Staaten ausgewechselt werden.
Demnächst nahm wiederum der Staatssekretär des Reichs⸗ Postamts Dr. Stephan das Wort: „ Meine Herren! Daß aus dem Nebeneinanderbestehen dreier ver⸗ schiedener Postwerthzeichensysteme im Deutschen Reiche Schwierig⸗ keiten für den Verkehr entstehen, das ist wohl allgemein bekannt und wird einer näheren Ausführung vor dieser hohen Versammlung nicht bedürfen. Es sind alle Jahre darüber 8s zu den Ohren der Verwaltung gekommen und wenn diese Klagen im letzten Jahre etwas lebhafter hervorgetreten sind, so erklärt sich das wehl daraus, daß, wie der Herr Vorreduer schon gesagt hat, in Nürnberg die ge⸗ werbliche große Ausstellung war, in München die elektrische Aus⸗ stellung, in Bayreuth die Opernfeste und daß ein sehr lebhaftes Bade⸗ reisen in diesem Jahre stattgefunden hat. Es ist ja wohl auch klar, daß diese Klagen mit der Zunahme des Verkehrs, der Aus⸗ breitung des Briefwechsels allerdings von Jahr zu Jahr sich auch ver⸗ mehren werden. Es sind nun an den Bundesrath eine Reihe von Eingaben der verschiedensten Handelskammern Nord⸗ und Mittel⸗ Deutschlands gelangt, in welchen beantragt wird, den Uebelständen, welche mit diesem Zustande verbunden sind, Abhülfe zu schaffen.
Diese Eingaben befinden sich sämmtlich in der geschäftlichen Behand⸗ lung bei den betreffenden beiden Ausschüssen des Bundesraths. Ein Beschluß ist bis zu dieser Stunde aber in der Sache noch nicht ge⸗ faßt worden.
Der Abg. Dr. Arnold erklärte, wenn seine Partei sich für den Antrag ausspreche, geschehe dies, weil sie es für hohe Zeit halte, sich zu besinnen, wohin man gekommen sei, und wohin man steuere, wenn es so weiter gehe. Die religiöse Seite der Frage gehöre nicht in den Reichstag, denn kein Paragraph der Reichsverfassung nehme irgendwie Stellung zur Religionsgemein⸗ schaft. Seine Partei interessire die soziale Seite der Frage. Es frage sich, stehe das sittliche oder das wirthschaftliche Interesse des Staates höher? Sei es unbedenklich, wenn der Staat Tausende von Beamten in Widerspruch mit ihrem Ge⸗ wissen bringe, sie nöthige, ihre Pflicht gegen das Haus und die Kindererziehung zu vernachlässigen. Sei der Verkehr das letzte und höchste Interesse im Staate, dem alles andere zum Opfer gebracht werden müsse? Die Antwort könne nicht zweifelhaft sein. Die Verwaltung gebe den Beamten nur den zweiten oder dritten Sonntag frei. Das formale Recht dazu habe ja der Staat, ob derfelbe aber das sittliche Recht dazu habe, sei mehr als zweifelhaft. Es seien ihm Fälle zu Ohren gekommen, wo die Postbeamten Monate lang nicht in die Kirche hätten gehen können. Das komme daher, daß dem freien Sonntag in der Regel Nachtdienst voran⸗ gehe. Der Staat sollte sich hüten, die Religion mit ihren ab⸗ soluten Geboten zu tangiren. Der Einzelne möge sich ja mit Gott und seinem Gewissen abfinden, der Staat könne das nicht, denn jede Religion lehre, daß man der Obrigkeit um Gottes willen Gehorsam schulde. Wohin solle es führen, wenn der Staat, dem man um Gottes willen Gehorsam schulde, indirekt Gottes Gebote übertrete? Die Sonntagsruhe sei aber auch ein dringendes Bedürfniß für den wichtigen Zweck der Erholung und vor allem der Kindererziehung. Eine Statistik würde nachweisen, daß die Sterblichkeit nirgends so groß sei, wie im Post⸗ und Eisenbahndienst. Der Staat sollte schonender mit den kostbaren Menschenleben umgehen. Ein Vorredner habe andere Stände, z. B. die Pro⸗ fessoren, erwähnt. Er sei selbst Professor und könne versichern, daß er seit 30 Jahren am Sonntag nichts gearbeitet habe, und sich stets auf den Sonntag freue, und wenn ihm Gott etwas zu leisten gegeben habe, so glaube er, sei es nur deshalb, weil er den Sonntag heilig gehalten habe. Nun berufe man sich darauf, daß auch die Eisenbahnen am Sonntag ihren
Dienst nicht beschränkten. anfangen, die Eisenbahnverwaltung werde nachfolgen. Es wäre nicht zu viel verlangt, wenn man alle Personen⸗ und Güterzüge von 9—3 Uhr einstelle. Der Staat habe die Verpflichtung, für die Sonntagsruhe der Eisen⸗ bahnbeamten zu sorgen, und könne das Odium nicht auf sich laden, wie eine Privatverwaltung. Nichts habe die Sozial⸗ demokratie mehr gefördert, als die wachsende Sonntagsarbeit, und das Freigeben des Sonntags würde neben den andern geplanten Maßregeln sehr zur Bekämpfung dieser Bewegung beitragen. Daß die Sicherheit des Eisenbahnbetriebes durch den Sonntagsdienst leide, sei neulich erst erwähnt worden. Habe man etwa vergessen, daß der 2. Juni 1878 (Nobilings Attentat) auch auf einen Sonntag gefallen sei? Das möge Zufall sein. Kein Zufall aber sei es, daß man geglaubt habe, es werde an einem Sonntag gelingen, was an einem Werktage nicht gelungen sei. Das seien Merk⸗ und Warnungstage, die einem Volke zeigten, wie weit es mit demselben bereits gekommen sei. Wenn man nicht zur Sitte und Ordnung der deutschen Väter zurückkehre, so werde nichts uns vor dem Verfall schützen, dann gehe es abwärts und jedes neue Postgebäude, jede Eisenbahn werde nur dazu beitragen, den Verfall zu beschleunigen. Der Reichstag würde sich ein blei⸗ bendes Verdienst um das Volk stiften, wenn derselbe den Sonntagsdienst beseitige; denn ohne Sonntagsruhe sei die Lösung der sozialen Frage nicht möglich.
Der Abg. 257 bemerkte, er folge dem Vorredner nicht auf seiner prophetischen Reise in die Zukunft, die Frage, die derselbe behandelt habe, müsse nach praktischen Gesichtspunkten gelöst werden. Die Tendenz des Antrags Lingens sei zu billigen; dagegen könne seine Partei diesem Antrag selbst trotz aller Sympathie für Ausdehnung der Sonntagsfeier nicht zustimmen. Depeschen würde nur eine Mehreinnahme der Postverwaltung, nicht aber eine Minderung des Sonntagsverkehrs herbeiführen. Weder die nothwendigen Telegramme, noch die, welche aus Uebermuth abgeschickt würden, würden deshalb fortfallen. Den Postbeamten könnte man vielleicht eine gewisse Er⸗ leichterung gewähren durch einige Annahme und Ausgabe von Postsachen; z. B. ge⸗ nüge wohl namentlich in kleineren Städten ein einmaliges Austragen der Briefe und Zeitungen Sonntags. Sein Wunsch sei, die Regierung möge sich diesem seinem vermittelnden Standpunkte anschließen.
Inserate für den Deutschen Reichs⸗ und Königl.
Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗
register nimmt an: die Königliche Expedition des Deutschen Reichs-Anzeigers und Königlich
.Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen. . Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.
5. Industrielle Etablissements, und Grosshandel.
Der vorgeschlagene Aufschlag von 20 ₰ für
Einschränkung der
V
Was die
Die Postverwaltung solle nur BBriefmarkenfrage betreffe, so lohne es sich eigentlich kaum der
Mühe, deshalb einen so großen Sturm anzuregen, wie es vielfach geschehe. Die aus dem Fortbestehen bayerischer und württembergischer Marken und Postkarten sich vielleicht er gebenden Unbequemlichkeiten für das Publikum seien doch sehr unbedeutender Art, und leicht bei einiger Achtsamkeit zu ver⸗ meiden. Andererseits aber möchte er nicht, daß Bayern und Württemberg durch Fallenlassen ihrer Briefmarken einen Schritt thäten, der den Anschein erwecken könnte, als
hätten sie etwas von ihren verfassungsmäßigen Reservatrechten
aufgegeben.
Ein Antrag auf Schluß der Debatte wurde angenommen.
Der Etatstitel wurde bewilligt; der Antrag Lingens kommt erst bei der dritten Berathung zur Abstimmung.
Der Präsident nahm für die nächste Sitzung die Be⸗ rathung einer Reihe von Initiativanträgen in Aussicht, darunter den Antrag Windthorst betreffend Aufhebung des Expatriirungsgesetzes.
Der Abg. Dr. Windthorst erklärte, mit Rücksicht auf die Publikation, welche neuerdings durch die „Norddeutsche Allge⸗ meine Zeitung“ und den „Staats⸗Anzeiger“ in Bezug auf die kirchenpolitischen Verhältnisse gemacht worden sei, bitte er den Präsidenten, im Einverständniß mit seinen politischen Freunden, einstweilen und bis auf weitere Anregung von seiner Seite seinen Antrag auf die Tagesordnung nicht zu setzen.
Der Abg. Dr. Bamberger vermißte unter den vom Präsid genannten Initiativanträgen den Antrag von Kar⸗ dorff betreffend die Aenderung des Münzgesetzes. Diese Frage sei aber so wichtig, daß ihre baldige Diskussion dringend ge⸗ wünscht werden müsse.
Der Abg. von Kardorff erklärte, er erbiete sich, seinen Antrag in Verbindung mit der Denkschrift der Regierung über das Münzwesen zur Berathung stellen zu lassen. Dann würde der Antrag eben durch diese Beziehung zu einer Regierungsvorlage einen Vorrang vor den übrigen Anträgen haben, und früher auf die Tagesordnung kommen können.
Der Abg. Dr. Bamberger bemerkte, er freue sich, heute
mit dem Abg. von Kardorff ein so schönes Bild der Eintracht zu bieten, und ersuche den Präsidenten, die Denkschrift über das Münzwesen recht bald zur Debatte zu stellen.
Hierauf vertagte sich das Haus um 5 Uhr anf Mittwoch
Anzeiger.
. Verschiedene Bekanntmachungen.
Fabrike
„Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein & Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren
18
Preußischen Staats-Anzeigers: Berlin SW., Wilhelm⸗Straße Nr. 32.
Verloosung, Amortisation, Zinszahlung A& u. s. w. von öffentlichen Papieren.
.Verkäafe, Verpachtungen, Submissionen etc.
. Literarische Anzeigen. . Theater-Anzeigen. Imn der Börsen- 9. Familien-Nachrichten.- beilage. A
nnoncen⸗Bureaux.
Steckbriefe und Untersuchungs . Sachen.
[4952] Folgende Personen: 1) Gottfried Heinrich Kirchner, geboren am 10. Juni 1859 in Bebra, 2) Karl Wilhelm Herzau, geboren am 16. Okto⸗ ber 1859 in Greußen, Karl Albert Jung, geboren am 2. Mai 1859 in Sondershausen, 1 Joachim Feodor von Wolframsdorf, geboren am 4. März 1859 in Sondershausen, werden beschuldigt, als Wehrpflichtige in der Absicht, sich dem Eintritte in den Dienst des stehenden Heeres oder der Flotte zu entziehen, ohne Erlaubniß das Bundesgebiet verlassen oder nach erreichtem militärpflichtigen Alter sich außerhalb des Bundes⸗ gebietes aufgehalten zu haben, Vergehen gegen §. 140 Abs. 1 Nr. 1 Str.⸗G.⸗B.
Dieselben werden auf
den 4. Inni 1883, Nachmittags 2 Uhr, vor die Strafkammer bei dem Fürstlichen Amts⸗ ES8 zu Sondershausen zur Hauptverhandlung ge⸗ aden.
Bei unentschuldigtem Ausbleiben werden dieselben auf Grund der nach §. 472 der Strafprozeßordnung von dem Herrn Civilvorsitzenden der Ersatzkom⸗ mission zu Sondershaufen über die der Anklage zu Grunde liegenden Thatsachen ausgestellten Erklärung verurtheilt werden.
Erfurt, den 24. Januar 18838383.æ.
Königliche Staatsanwaltschaft.
Subhastationen, Aufgebote, ladungen u. dergl.
14975] Aufgebot. In Sachen des G. J. W. Jenkner zu Pahlen, vertreten durch den Justizrath Claußen in Heide,
gegen den Hofbesitzer Peter Ehlers in Wrist, jetzt Sub⸗ hastation betreffend, wird auf Antrag des Ersteren ein Aufgebot aller dinglichen im Schuld⸗ und Pfandprotokoll der Herr⸗ schaft Breitenburg Bd. 2 Blatt 110, 114a., 114c., 115 , 111a., 115e. nicht eingetragenen Ansprüche an die Hufenstelle und sonstigen Liegenschaften des Hofbesitzers Peter Ehlers in Wrist a. 2 der Mut⸗ terrolle von Wrist, 56 der Mutterrolle von Stellau, insbesondere der für die Reallasten solidarisch Mit⸗ verhafteten dahin erlassen, daß solche bei Vermei⸗ dung des Verlustes spätestens in dem auf Mittwoch, 28. März 1883, 11 Uhr Vormittags, an Gerichtsstelle anstehenden Termin hier anzumel⸗ den sind. Kellinghusen, 29. Januar 1883. Königliches Amtsgericht.
[4966] Oeffentliche Zustellung.
Die Anna Pelte, Ehefrau von Johann Carl Delacourt, Ackerer, zu Coin sur Seille, und 4 Ge⸗ nossen, vertreten durch Rechtsanwalt Eugen Dourt in Mep, klagen 1) gegen die Clemence Nassoy, ohne Gewerbe in Chevillon, Ehefrau von Prosper Martigny, 2) Prosper Martigny, ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, wegen Homologation der Theilung der zwischen den verlebten Eheleuten Ludwig Pelte und Anna Remy bestandenen Güter⸗ gemeinschaft sowie ihrer Nachlassenschaften mit dem Antrage, Kaiserliches Landgericht wolle den vor Notar Gandar in Remilly am 18. April 1882 auf⸗ genommenen Theilungsrezeß über verschiedene sowohl zur Gütergemeinschaft als zu den Nachlassenschaften
8
Vor⸗
der Eheleute Pelte⸗Remy gehörigen Immobilien, seinem ganzen Inhalte nach homologiren, die Kosten auf die Masse legen, und laden den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Civilkammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Metz auf
den 19. April 1883, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. 8
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Lichtenthaeler, Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Landgerichts.
149700 Bekanntmachung. Durch Urtheil vom 22. Januar 1883 sind die Hypothekenurkunden über 1) die auf dem Grundstücke Mastowo Nr. 19 in Abtheilung III. Nr. 2 für den Kaufmann Itzig Mittwoch in Schrimm eingetragene Darlehns⸗ restforderung von 99 Thlr. 20 Sgr. nebst Zinsen und Kosten, die auf dem Grundstücke Jaraczewo Nr. 89 in Abtheilung III. Nr. 1 für die Apollonia Raczynska eingetragene Erbegelderforderung von 38 Thlr. 3 Sgr. 9 % Pf., welche auf die Grundstücke Jaraczewo Nr. 23, Nr. 130 und 133 übertragen worden ist, die auf dem Grundstück Zakrzewo Hauland Nr. 17 a. in Abtheilung III. Nr. 3 für Anna Ro⸗ ssina Brunzel eingetragenen Erbegelder von 33 Thlr. 22 Sgr. 6 Pf. nebst 5 % Zinsen, in Abtheilung III. Nr. 8 für Rosalie Brunzel in Schroda eingetragene Forde⸗ rung von 9 Thlr. 13 Sgr. 11 Pf. nebst 2e, Ise und Prozeßkosten⸗Erstattungs⸗ recht, die auf dem Grundstück Kurnik Nr. 70 in Ab⸗ theilung III. Nr. 2 für das Dominium Kurnik eingetragene Forderung von 21 Thlr. 25 Sgr. 6 Pf. nebst 5 % Zinsen, für kraftlos erklärt. 1““ Schrimm, den 22. Januar 1883. Koönigliches Amtsgericht.
[4982]
In der Gütertrennungssache der Regina Jovy, Büglerin, Ehefrau des Dachdeckers Carl Kneip, zu Wittlich wohnhaft, Klägerin, vertreten durch Rechts⸗ anwalt Dr. Görtz,
gegen ihren genannten Ehemann Carl Kneip, Dachdecker, früher zu Bitburg, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, Beklagten,
hat der Königliche Notar Knur zu Bitburg auf Gesuch des klägerischen Anwalts vom 13. Januar cr. unterm 15. Januar cr. Termin zur Auseinander⸗ setzung und Liquidation der gemeinschaftlichen Güter⸗ masse der Eheleute Kneip auf Donnerstag, den 15. März 1883, Vormittags 9 Uhr, auf seiner Amtsstube anberaumt, zu welchem Termine der Be⸗ klagte Carl Kneip vorgeladen wird. 8
Vorstehendes wird zum Zwecke der öffentlichen Zu⸗ stellung bekannt gemacht.
Trier, den 27. Januar 1883.
Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts:
“ Oppermann.
84960]2⁄ Bekanntmachung.
Rosa Beyer, Ehefrau des Pfarrers Christian Müller zu Münster, vertreten durch Rechtsanwalt Abt, klagt gegen ihren genannten Ehemann, daselbst wohnend, mit dem Antrage auf Trennung der zwischen ihnen bestehenden Gütergemeinschaft.
Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor der I. Abtheilung der Civilkammer des Kaiser⸗ lichen Landgerichts zu Colmar ist Termin auf den 9. März 1883, Vormittags 9 Uhr, bestimmt.
8 Der Landgerichtssekretär. Jansen.
[4646]
Lemgo. Auf dem Hppothekenbuchsfolium der Bürgerstätte Nr. 125 der Slaverbauerschaft befinden sich folgende Eintragungen:
1) unterm 1. Dezember 1837 zweiten Orts ein Darlehn von 50 Thlr., 2) unter demselben Datum dritten Orts ein Dar⸗ lehn von 50 Thlr., und zwar für den Nagelschmied Fr. Bernh. Thoßann hierselbst, welche beiden Darlehne, und zwar das zweiten Orts eingetragene, dem Colon Lüdekemeier Nr. 24 in Lüerdissen und das dritten Orts ingrossirte der Wilhelmine Dorothea Amalie Lüdekemeier in Lüerdissen cedirt sind.
Der zeitige Besitzer der verpfändeten Bürger⸗ stätte, Waldschütz Meierjürgen in Bredaerbruch, hat die Rückzahlung der genannten Darlehne glaubhaft gemacht, kann aber löschungsfähige Dokumente nicht beibringen.
Auf seinen Antrag werden daher Alle, welche An⸗ sprüche an die genannten Ingrossate erheben, auf⸗ gefordert, solche bis zu dem auf Mittwoch, den 12. September d. J., Morgens 11 Uhr, ange⸗ setzten Termine anzumelden, widrigenfalls dieselben für wirkungslos erklärt und im Hypothekenbuche ge⸗ löscht werden sollen.
Lemgo, den 17. Januar 1883. Fürstlich Lippisches Amtsgericht. Abtheilung II. Beglaubigt:
Ed. Schwöppe, Gerichtsschreiber.
8
[4973] Bekanntmachung. .“
Die Hypotheken⸗Urkunden über folgende im Grund⸗ buche des der Wittwe Magdalene Raeder gehörigen Bauerguts Matzkutschen Nr. 8 und des dem Wirth Christian Raeder gehörigen Bauerguts Matzkutschen Nr. 18 eingetragenen Forderungen: 8
1) über 64 Thaler 23 Sgr. 11 Pf. väterliches Erbtheil, eingetragen aus dem Erbrezesse vom 13. September 1837 für Dorothea Zins in Abth. III. Nr. 1, gebildet aus einer Aus⸗ fertigung des Erbrezesses vom 13. September, 28. Oktober 1837, dem Hypothekenschein und 5 Eintragungs⸗Vermerk vom 28. April 1838;
über 150 Thaler Darlehn, eingetragen aus der Schuldschrift vom 29. Oktober 1868 für den Wirth George Leiber zu Taschieten Abth. III. Nr. 14 beziehungsweise 7, gebildet aus der Schuldschrift vom 29. Oktober, dem Hypothekenbuchsauszug und dem Eintragungs⸗
Vermerk vom 24. November 1868; über 100 Thaler Darlehn, eingetragen aus der Schuldverschreibung vom 5. November 1868 für den Kämmerer Joseph Justus in Ragoszballen Abth. III. Nr. 15 resp. Nr. 8, gebildet aus der Schuldverschreibung vom und dem Hypothekenbuchsauszuge sowie
dem Eintragungs⸗Vermerke vom 24. Novem⸗ ber 1868 werden für kraftlos erklärt, und die Kosten des Auf⸗ gebotsverfahrens den Antragstellera, soweit dieselben auf sie Bezug haben, auferlegt. Stallupsenen, den 23. Januar 1883. Königliches Amtsgericht.
[4833] 1 In Sachen des Rechtsanwalts Dr. Robert zu Braunschweig, als Generalmandatars des früheren
Schmiedemeisters Fritz Hoyer in Wahle, Klägers, wider den im Konkursverfahren über das Vermögen des Schmiedemeisters Heinrich Grünkorn zu Wahle be⸗ stellten Konkursverwalter, Kaufmann Kahn in Vechelde, Beklagten, wegen Hypothekkapitals, wird, nachdem auf Antrag des Klägers die Be⸗ schlagnahme des dem ꝛc. Grünkorn gehörigen, sub Nr. assec. 43 zu Wahle belegenen Anbauerwesens zum Zwecke der Zwangsversteigerung durch Beschluß vom 17. Januar 1883 verfügt, auch die Eintragung dieses Beschlusses im Grundbuche am selbigen Tage erfolgt ist, Termin zur Zwangsversteigerung auf Dienstag, den 1. Mai 1883, Nachmittags 3 ½ Uhr, vor Herzoglichem Amtsgerichte Vechelde in der Flentgeschen Gastwirthschaft zu Wahle angesetzt, in welchem die Hypothekgläubiger die Hypothrkenbriefe zu überreichen haben. Vechelde, den 17. Januar 1883. 8 Herzogliches Amtsgericht. W. Weigel. [4980] In Sachen der Ehefrau des Kaufmanns Franz Küpper, Louise, geb. Dittmar, ohne besonderes Geschäft, zu Düssel⸗ dorf wohnend, Berufungsklägerin, vertreten durch Rechtsanwalt Heiliger, gegen deren genannten Ehemann Franz Küpper in Düssel⸗ dorf, Berufungsbeklagten, für welchen ein Anwalt nicht aufgetreten ist, 1 ist durch rechtskräftiges Urtheil des II. Civilsenats des Königlichen Ober⸗Landesgerichts zu Cöln vom 30. Dezember 1882 unter Abänderung des Urtheils des Königlichen Landgerichts zu Düsseldorf vom 29. März 1882 die zwischen der Berufungsklägerin und ihrem Ehemanne, dem Berufungsbeklagten, bestehende Gütergemeinschaft für aufgelöst erklärt und zwischen beiden Ehegatten die Gütertrennung mit Wirkung vom Tage der Klaße, 20. Oktober 1881 ab, aus⸗ gesprochen worden. Cöln, den 29. Januar 1883. Heindrichs, 8 Gerichtsschreiber des Königlichen Ober⸗Landesgerichts.
4962
892 der Strafsache gegen den Wirth Michael
Szymalak (Szymaniak) aus Plonskowo, zur Zeit
unbekannten Aufenthalts, welcher des Mordes ver⸗
dächtig ist, wird das im Deutschen Reiche befindliche
Vermögen des Angeschuldigten mit Beschlag belegt. Gnefen, den 26. Januar 1883.
Königliches Landgericht. .“
i Benthei Weitzenmiller. olzin. v. Bentheim. Beglaubigt: Celichorski 8 Königlichen Landgerichts.
8 “