habe bekanntlich nicht die Zustimmung des Reichstages gefun⸗ den. Wenn Dr. Kapp in der Lage sein sollte, Beweise für seine Behauptungen bezüglich der Sandwichsinseln zu er⸗ bringen, so würden seine Mittheilungen im Auswär⸗ tigen Amte mit Dank entgegengenommen werden. Abgesehen von dem strafrechtlichen Einschreiten könne noch die Frage der Entziehung der Konzession der Agenten in Betrackt kommen, aber auch diese Maßregel setze Beweise voraus. Von bloßen Warnungen sei kein Erfolg zu erwarten. Die Erfahrung lehre, daß an dergleichen Warnungen sich stets Agitationen im entgegengesetzten Sinne knüpften; dann heiße es: die Re⸗ gierung warne vor der Auswanderung dorthin, folglich müsse es dort wohl gut sein. b 38 88 Der Abg. Hafenclever erkärte, er möchte die Kommissare auch um einige Fürsorge für die Arbeiter bitten, welche auf den großen Dampfern beschäftigt würden, namentlich die Kohlenarbeiter, welche entschieden überanstrengt würden. So⸗ dann halte er die großen Firmen, welche durch Reklamen die Arbeiter nach ungesunden Gegenden verlockten, wie die Bremer
Firma, für viel gefährlicher als die kleinen Agenten auf dem Diese Leute dürften nicht geschont werden, der Reichs⸗
ommissar müsse sich über solche Vorgänge vorher informiren,
amit derselbe nicht erst nachträglich hier im Hause darauf
aufmerksam gemacht werden müsse. Früher habe
nan nach jenen Hawaischen Inseln Chinesen mit 8 Dollars
pro Monat und Beköstigung engagirt; das sei den Pflanzern zu viel gewesen, und
navier für 6 Dollar an, die bei 80 bis 90 Grad Fahrenheit
arbeiten müßten, und nach ihrem 6jährigen Kontrakt vollständig unbrauchbar seien. Die Gesetze auf jenen Inseln würden
gegen die Plantagenbesitzer nur selten gehandhabt; es habe
allgemeine Entrüstung erregt, als man gegen einen Pflanzer der einen entlaufenen Chinesen in Ketten Also auch die persönliche Freiheit der Arbeiter
Die Bremer Firma sage selbst in einer Ent⸗
vorgegangen sei, gelegt habe. sei gefährdet. . . 6 gegnung auf Angriffe in der Presse, die Arbeiter könnten ja, wenn es ihnen dort nicht gefiele, nach Kalifornien hinüber⸗ gehen. Dieselbe setze also schon voraus, daß den Leuten die Verhältnisse auf den Inseln nicht sehr verlockend erscheinen würden. Im Vergleich mit diesen Plantagenbesitzern Hono⸗
lulus sei das Vorgehen der Agenten für die Auswanderung
nach Nordamerika nicht verwerflich. Durch Privatthätigkeit könne nun freilich den Uebelständen auf dem Gebiete der Aus⸗ wanderung kein Ende gemacht werden, da müsse der Staat eintreten; während das Haus aber mit dem Sozialistengesetz rasch bei der Hand gewesen sei, lasse es auf Gesetze, die dem Wohl des Volkes dienten, sehr lange warten.
Der Aba. Dr. Meyer (Bremen)h) erklärte, er wolle an den Bericht des Reichskommissars einige Bemerkungen knüpfen, die vielleicht für die Fassung des in Aussicht gestellten Auswan⸗ derungsgesetzes von Nutzen seien. Im Bericht sei gesagt, daß nach Strandung des „Herder“ an der New⸗Foundland⸗Küste die Hamburgische Verwaltung befohlen hätte, künftig 50 Meilen sfüdlich von den „bancs“ zu fahren; der Norddeutsche Lloyd würde diesem Beispiel wahrscheinlich folgen. Dieser habe aber thatsächlich schon vor zwanzig Jahren seinen Kapitänen die betreffende Ordre gegeben, jene gefährliche Stelle, an der häufig starke Nebel herrschten, zu vermeiden. Ferner stehe im Bericht, es sei im vorigen Jahre durch ein ameri⸗
kanisches Gesetz der Raum für die Passagiere von 105 auf . 1— regierung d Raphaelverein der Reichsregierung unzulässig erscheine; eine
100 Kubikfuß reduzirt worden. Das sei falsch; im Gegen⸗ theil könnten nach den Bestimmungen dieses Gesetzes die Dampfschiffe des Norddeutschen Lloyd durchschnittlich 20 Prozent weniger Passagiere nehmen als bisher. Es sei, glaube er, auch in diesem Gesetze bestimmt, daß die Auswan⸗ derer sämmtlich unterwegs geimpft werden sollten. Er empfehle dem Hause dies Gesetz zur Nachahmung. Bezüglich
sie würben jetzt Deutsche und Skandi⸗
seinen Kapitänen schon vor 20 Jahren genaue Bestimmungen gegeben. Schwer sei es, sichere Auswanderungsagenten zu schaffen, weil gesetzlich die Konzession nach Ablauf jedes Jahres entzogen werden könne. Die Auswanderungsprojekte für die hawaischen Jaseln aber basirten auf ganz soliden Grundlagen. Das beweise schon der ihm vorliegende Kontrakt der angegriffenen Unterneh ner in Bremen mit den Aus⸗ wanderungslustigen. Den Leuten werde freie Woh⸗ nung, gutes Essen, etwas Land und soviel Ge⸗ halt zugesichert, daß sie bei ordentlichem Lebenswandel noch Ersparnisse machen könnten. Besonders für solche, die nichts besitzen, sei die Sache sehr annehmbar. Sodann sei auch ver⸗ tragsmäßig festgestellt, daß nach zwei Jahren der Geworbene sich vom Kontrakte lösen könne, allerdings aber die Hälfte der Passagierkosten tragen müsse. Nehme man dazu, daß das Klima im ganzen Jahre gesund sei, daß Maschinen vor⸗ handen seien, welche die schwerste Arbeitslast den Arbeitern abnähmen, daß man ferner dort deutsche Kirchen und deutsche Schulen habe, so müsse man zu dem Schlusse kommen, daß in der That die erhobenen Beschwerden zu scharf gewesen seien.
Der Abg. Dr. Windthorst erklärte, er halte die Er⸗ klärungen des Abg. Kapp für sehr beachtenswerth und glaube, daß die Regierung ihnen werde Folge geben mussen. Er habe das Wort genommen, um dem Abg. Kapp zu danken für seine warm anerkennenden Worte für den Raphaelverein. Dieser Verein sei gegründet, um Leuten, die zur Auswanderung fest entschlossen seien, jede mögliche Hülfe zu leisten, und die Mit⸗ glieder des Vereins unterzögen sich diesem Liebeswerk ganz uneigennützig, nur um des humanen Zweckes willen. Er be⸗ daure, dem Vertreter der Regierung nicht in gleicher Weise danken zu können, denn seine Erklärung hatte nicht kühler gehalten sein können; ohne diese be⸗ stimmte Erklärung hätte er die Reichsregierung für den Verfolger des Raphaelvereins gehalten, aber man werde diesen Verfolger anderwärts suchen und finden. Der Regierungsvertreter hätte wenigstens die Ansicht der Regie⸗
(rung aussprechen können, daß sie die Verfolgung des Raphael⸗
vereins für unzulässig halte; aber auch das sei nicht geschehen, sondern man habe auf die möglichen Kollisionen der Vereins⸗ bestrebungen mit dem Gesetz hingewiesen; aber von solchen könne gar nicht die Rede sein; denn das Gesetz wolle gewiß einer so humanen Thätigkeit nicht entgegentreten, und es sei nicht anzunehmen, daß ein Verein, an dessen Spitze Fürst Menburg stehe, das Gesetz verletzen werde. Die Re⸗ gierung habe ja Recht, wenn sie der Auswande⸗ rung entgegentrete; aber Leute, die sich einmal dazu entschlossen hätten, werde man durch keine Mittel davon zurück⸗ halten. Ueberhaupt wisse er nicht, ob bei der sich zeigenden Uebervölkerung Deutschlands der Auswanderung gar so stark entgegengetreten werden müsse, zeige sich ja doch überall die Tendenz des Kolonisirens; aber er fürchte, die Vertreter dieser Tendenz könnten auch, wie der Regierungsvertreter sage, mit dem Gesetz in Kollision kommen. Liege diese Verfolgung des Raphaelvereins und ähnlicher Bestrebungen aber nur an den unteren Instanzen, so müsse man diese aufklären über Sinn und Bedeutung des Gesetzes. Auf anderen Gebieten wisse man das sehr gut zu thun, warum sei es hier nicht möglich?
Der Bundeskommissar Geh. Regierungs⸗Rath Schröder erwiderte, der Abg. Windthorst wünsche von ihm die Erklärung, daß das Verhalten der preußischen Staatsregierung gegen den
solche Erklärung könne die Regierung aber nicht geben, denn sie würde damit eingreifen in das Gerichtsverfahren eines einzelnen Bundesstaates. Die an der Spitze des Raphael⸗ vereins stehenden Personen ließen an der Lauterkeit seiner Absichten nicht zweifeln, aber in der Auswahl seiner Organe
sei der Verein vielleicht so unglücklich, daß hin und wieder
ein Verstoß gegen die Gesetze vorkomme.
1111““
Der Abg. Dr. Dohrn bedauerte ebenfalls das Fehlen einer reichsgesetzlichen Regelung des Transpo twesens der Auswan⸗ derer. Sonst habe man in jedem Jahre Novellen zur Ge⸗ werbeordnung erhalten, warum nicht auch über diese Materie, die doch in das Ressort der Gewerbeordnung gehöre? Im Uebrigen liege die Uerverwachung des Auswanderungswesens auch dem Auswärtigen Amte ob; die Kontrakte nach Hawai seien doch gewiß zur Kognition des Auswärtigen Amtes ge⸗ kommen. Auch der Art, wie jetzt künstlich für die Auswanderung nach Paraguay in Broschüren und Flugschristen Stimmung zu machen gesucht werde, sollte die Reichsregierung einmal näher treten und speziell sich die „deutsche Kolonisationsgesellschaft in Paraguay“ ansehen. Die Anpreisungen derselben wider⸗ sprächen den Thatsachen ganz direkt. Er habe ja gar nichts dagegen, wenn sämmtliche Gesinnungsgenossen der Herren Dr. Förster und Quistorp nach Paraguay führen, der Boden sei dort durch die Vergangenheit schon ganz vortrefflich für ihre staatlichen Experimente christlich sozialer oder sozialistischer Natur vorbereitet. Im Uebrigen sollte die Regierung aber vor der Auswanderung nach dem La⸗Plata Staate warnen, denn für die Kolonisation eigne sich nur ein kleinerer Theil des Landes; hier wie in Brasilien komme der Löwenantheil auf schwindelhafte Projektenmacherei.
Der Abg. Frhr von Minnigerode bemerkte, der Vor⸗ redner habe seinen Freunden von der rechten Seite des Hauses gewisse Liebhabereien angedichtet und gemeint, daß die Rechte ihre staatlichen Experimente vielleicht auch in Paraguay machen könnte. Die Rechte experimentire gar nicht, sondern bewege sich auf dem Boden der Thatsachen. Die Beschwerden des Abg. Kapp über die zunehmende Auswanderung sei in der Hauptsache gerechtfertigt. Wenn derselbe es aber als doppelt auffällig bezeichne, daß grade aus dem Osten eine so große Auswanderung stattfinde, und die Schlußfolgerungen der Rech⸗ ten überlassen habe, so wisse er nicht, was derselbe damit habe sagen wollen. Speziell in Westpreußen liege die Landwirthschaft darnieder, zumal der mittlere und klei⸗ nere Bauernstand. Sei es da ein Wunder, wenn die Auswanderung groß sei? Diese Erscheinung habe mit der Form des Wirthschaftswesens absolut nichts zu thun.
Der Abg. Dr. Dohrn bemerkte, er habe die Herren von der Rechten gar nicht angeredet und nur gesagt, wenn die Herren Förster und Quistorp ihre Staatsexperimente in Paraguay machen wollten, so wäre das für Deutschland sehr erfreulich. Wenn der Abg von Minnigerode sich mit den beiden Herren ident fiziren wolle, so habe er nichts dagegen.
Damit waren die laufenden Ausgaben erledigt.
Es folgten die einmaligen Ausgaben. In Tit. 1 werden als Beitrag zu den Kosten der Fischzuchtanstalt zu Hüningen 23 200 ℳ gefordert.
Der Referent Abg. Gerwig beantragte Namens der Kom⸗ mission die Position zu bewilligen, und eine Petition des deutschen Fischereivereins um Bewilligung eines extraordinären Zuschusses von 10 000 ℳ dem Reichskanzler zur Erwägung zu überweisen. 8
Der Abg. Graf zu Holstein beantragte die Petition dem Reichskanzler zur Berücksichtigung zu überweisen, indem er auf die überaus segensreiche Wirksamkeit dieses Vereins für die Interessen der Fischzucht hinwies und hervorhob, daß andere Staaten für gleiche Zwecke viel höhere Beträge ausgeworfen
ätten. Der Abg. von Bunsen ergänzte diese Mittheilungen da⸗ hin, daß die Vereinigten Staaten in 8 Jahren 2 Millionen Dollars gezahlt hätten.
Der Titel wurde bewilligt, über die Petition wird in dritter Lesung abgestimmt werden.
Hierauf vertagte das Haus die weitere Berathung des Etats um 5 Uhr auf Mittwoch 1 Uhr.
des Verhaltens bei starkem Nebel habe der Norddeutsche Lloyd
NRÆ SI für den Deutschen Reichs⸗ und Königl. Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ register nimmt an: die Königliche Expedition des Deutschen Reichs-Anzeigers und Königlich enzischen Staals-Anzeigers: 3 Berlin SW., Wilhelm⸗Straße Nr. 32. R& R
Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen.
2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.
Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen etc.
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V 8. Theater-Anzeigen. — In der Börsen- beilage.
„Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein
& Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte,
Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren Annoncen⸗Bureaux.
KE R
Fabriken
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
Oeffentliche Ladung. Der Tuchwalker Eduard Albertin, geboren zu Zytomir in Rußland am 13. November 1854, zuletzt in Grünberg wohnhaft,
wird beschuldigt, als Ersatzreservist erster Klasse ausgewandert zu sein, ohne von der bevorstehenden Auswanderung der Militärbehörde Anzeige erstattet zu haben, Uebertretung gegen §. 360 Nr. 3 des Strafgesetzbuchs. Derselbe wird auf den 30. März 1883, Vormittags 11 Uhr, vor das Königliche Schöffengericht zu Grünberg, Zimmer Nr. 26, zur Hauptverhandlung geladen. Bei unentschuldigtem Ausbleiben wird derselbe auf Grund der nach §. 472 der Strafprozeßordnung von dem Königlichen Bezirks⸗ Kommando zu Freistadt ausgestellten Erklärung ver⸗ urtheilt werden. Grünberg, den 9. Januar 1883. Scharf, Gerichtsschreiber des Königlichen Amts⸗ gerichts, i. V.
15761] Ladung.
1) Der Einliegersohn Nicolaus Buszkowski, ge⸗ boren am 28. September 1859 in Lorenka, Kreis Schroda, katholisch, zuletzt in Lorenka aufhaltsam, 2) der Tagelöhnersohn Anton Bak, geboren am 28. Dezember 1859 in Chwalkowo, Kreis Schroda, katholisch, zuletzt in Chwalkowo aufhaltsam, 3) Jo⸗ hann Heinrich Handke, geboren am 11. Februar
1860 zu Borni, Kreis Bonst, evangelisch, zuletzt in
Nekla Hauland, Kreis Schroda, aufhaltsam,
1) der Schuhmacher Johann Rudolf Bischoff, ge⸗
boren am 19. Februar 1845 in Rawitsch, evangelisch,
zuletzt in Posen aufhaltsam, 5) der Knecht Ludwig
Nowicki, geboren am 16. August 1847 in Niepart,
katholisch, zuletzt in Lussowo aufhaltsam, 6) der
Diener Peter Pawlak, geboren am 8. April 1847
in Smieszkowo, katholisch, zuletzt in Posen aufhalt⸗
sam, 7) der Eigenthümersohn Johann Trasisz, ge⸗ boren am 19. Dezember 1856 in Dratzig, Kreis
Czharnikau, zuletzt in Groß⸗Kroschin, Kreis Obornik,
aufhaltsam, 8) Michael Gottlieb Just, geboren am
7. September 1858 in Gembitz Hauland, Kreis
Charnikau, zuletzt in Ludom Abbau, Kreis Obornik,
aufhaltsam, 9) Rudolf Herrmann Groß, geboren am
13. August 1859 zu Hammersitzka, Kreis Czarnikau,
zuletzt in Retschin, Kreis Samter, aufhaltsam, 10) Stanislaus Walczak, geboren am 27. April 1855 in Szrapki orzeszk., Kreis: Schroda, katholisch, zuletzt in Szrapki orzesz. aufhaltsam, 11) der Konormiksohn Lorenz Brodnicki, geboren am 20. Juli 1857 in Borzejewo, Kreis Schroda, katholisch, zuletzt in Borzejewo aufhaltsam, 12) der Knecht Lorenz Banaszak, geboren am 1. Juli 1857 in Targowa⸗gorka, katholisch, zuletzt in Targowa⸗görka aufbaltsam, 13) der Tagelöhner⸗ sohn Lorenz Kubacki, geboren am 7. Juli 1857 in Wpvslawice, Kreis Schroda, katholisch, zuletzt in Wyslawice aufhaltsam, 14) Martin Manezak, ge⸗ boren am 29. September 1857 in Warberg, katho⸗ lisch, zuletzt in Warberg aufhaltsam, 15) der Knecht Anton Ignaszak, geboren am 21. Mai 1858 in Tulce, Kreis Schroda, katholisch, zuletzt in Tulce aufhaltsam, 16) Lorenz Domzal, geboren am 31. Juli 1858 in Urniszewo, Kreis Schroda, katholisch, zuletzt in Urniszewo aufhaltsam, 17) der Tagelöhner⸗ sohn Andreas Dutkiewiez, geboren am 29. Oktober 1859 in Klony, Kreis Schroda, katholisch, zuletzt in Klony aufhaltsam, 18) der Einliegersohn Andreas Wozniak, geboren am 15. Oktober 1859 in Kocialkowo⸗ görka, katholisch, zuletzt in Kostrzyn aufhaltsam, 19) der Einliegersohn Ignatz Andrzejewski, geboren am 30. Dezember 1859 in Raclawki, Kreis Schroda, ka⸗ tholisch, zuletzt in Strzoszki, Kreis Schroda, aufhalt⸗ sam, 20) Franz Wisniewski, geboren am 256. August 1859 in Slupia, Kreis Schroda, katholisch, zuletzt in Slupia aufhaltsam, 21) der Wirthssohn Stephan Waligöra, geboren am 20. Dezember 1859 in Kempa klein, katholisch, zuletzt in Kempa klein aufhaltsam, werden beschuldigt, als Wehrpflich⸗ tige in der Absicht, sich dem Eintritt in den Dienst des stehenden Heeres oder der Flotte zu entziehen, ohne Erlaubniß das Bundesgebiet verlassen oder nach erreichtem militärpflichtigen Alter sich außerhalb des Bundesgebiets aufgehalten zu haben — Ver⸗ gehen gegen §. 140 Abs. 1 Nr. 1 Str. G. B. — Dieselben werden auf den 16. April 1883, Vor⸗ mittags 9 Uhr, vor die II. Strafkammer des Königlichen Landgerichts zu Posen zur Hauptverhand⸗
lung geladen. Bei unentschuldigtem Ausbleiben wer⸗ den dieselben auf Grund der nach §. 472 der Straf⸗
prozeßordnung von den Königlichen Landräthen als Civilvorsitzende der Ersatzkommissionen zu Schroda, Rawitsch, Czarnikau und zu Wollstein über die der Anklage zu Grunde liegenden Thatsachen ausge⸗ stellten Erklärungen verurtheilt werden. Durch Beschluß der II. Strafkammer des Königlichen Landgerichts hierselbst vom 24. Januar 1883 ist auf Grund des §. 140 des Str. G. B. und §. 326 des Str. P. O. das im Deutschen Reiche be⸗ findliche Vermögen der Angeklagten mit Be⸗ schlag belegt worden, was hiermit mit dem Be⸗ merken öffentlich bekannt gemacht wird, daß Ver⸗ fügungen über dasselbe der Staatskasse gegenüber nichtig sind. Posen, den 1. Februar 1883. Kö⸗ nigliche Staatsanwaltschaft.
[5782] Bekanntmachung.
1) Frese, Carl Friedrich, Cigarrenmacher, geb. am 24. Juli 1850 zu Bremen, 2) Hartig, Johann Georg, Arbeiter, geb. am 19. August 1855 zu Bremen, 3) Ernst, Heinrich Wilhelm, Cigarren⸗ macher, geb. am 19. Dezember 1849 zu Bremen, 4) Denk, Friedrich Johann, Cigarrenmacher, [geb. am 27. November 1852 zu Minden, sämmtlich zuletzt hier aufhaltsam, sind durch rechtskräftiges Urtheil des Schöffengerichts vom 29. Dezember 1882 wegen Uebertretung gegen! §. 360 3v des Straf⸗ gesetzbuchs jeder zu einer Geldstrafe von 40 ℳ event. einer Haftstrafe von 7 Tagen verurtheilt worden.
Antrag: Strafvollstreckung und Nachricht. Akten⸗ zeichen: F. 57/82.
Bremen, den 2. Februar 1883.
Das Amtsgericht: Stadtländer.
[57811 Bekanntmachungg.
1) Deichmann, Heinrich Friedrich Hermann, Schuhmacher, geb. am 22. Februar 1852 zu Lem⸗ förde, Amts Diepholz, 2) Lüders, Heinrich Ludwig, geb. am 2. November 1854 zu Bremen, 3) Stein⸗ metz, Friedrich Wilhelm, Kaufmann, geb. am 14. Juli 1854 zu Bremen, 4) Schroeder, Johann
Friedrich, Küper, geb. am 20. Septbr. 1853 zu
Bremen, 5) Ugel, Franz Heinrich, Zimmermann, geb. am 9. Juli 1853 zu Bremen, Wienecke,
Ernst Friedrich Georg Wilh., Kaufmann, geb. am 10. August 1858 zu Göttingen, sämmtlich zuletzt hier aufhaltsam, sind durch rechtskräftiges Urtheil des Schöffengerichts vom 29. Dezember 1882 wegen Uebertretung gegen §. 3603 des Strafgesetzbuchs jeder zu einer Geld⸗ strafe von 40 ℳ event. einer Haftstrafe von 7 Tagen verurtheilt worden. Antrag: Strafvollstreckung und Nachricht. Aktenzeichen: D. 43/82. Bremen, den 2. Februar 1883. v“ Das Amtsgericht. Stadtländer.
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.
[5844] Oeffentliche Zustellung. 1““ Die verehelichte Klempnermeister Foerstner, Ma⸗
rie Mathilde, geb. Offermann, zu Cottbus, Bellevue⸗ straße Nr. 17, vertreten durch den Rechtsanwalt Lo⸗ renz hier, klagt gegen ihren Ehemann, den Klemp⸗ nermeister Emil Heinrich Hugo Foerstner, unbekann⸗ ten Aufenthalts, wegen Ehetrennung auf den Grund böslicher Verlassung, sowie daß sich der Beklagte durch Ausschweifungen und unordentliche Wirthschaft und durch Verbrechen außer Stand gesetzt hat, sie zu ernähren, mit dem Antrage:
die zwischen den Parteien bestehende Ehe zu
trennen und den Beklagten für den allein schul⸗
digen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die zweite Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Cottbus, Zimmer Nr. 17, auf
den 25. April 1883, Vormittags 9 Uhr,
mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser
Auszug der Klage bekannt gemacht. Cottbus, den 31. Januar 1883. Bülow, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[5884] Oeffentliche Zustellung.
Die Frau Petersen, Eugenie, geborene Schwei⸗ chert, hierselbst, vertreten durch den Rechtsanwalt Reinberger hier, klagt gegen ihren Ehemann, den Kaufmann Jürgen Petersen, früher hierselbst, jetzt dem Aufenthalte nach unbekannt, wegen böslicher Ver⸗ lassung, mit dem Antrage auf Ehescheidung:
das zwischen den Parteien bestehende Band der
Ehe zu trennen, den Beklagten für den allein
schuldigen Theil zu erklären und ihn in die
gesetzliche Ehescheidungestrafe zu verurtheilen, und ladet den Beklagten zaͤr mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die 13. Civilkammer des Königlichen Landgerichts I. zu Berlin auf
den 26. Mai 1883, Nachmittags 12 ¾ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte ugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Berlin, den 25. Januar 1883.
Buchwald, 1“
Gerichtsschreiber des Königlichen Landgeri
Civilkammer 13.
[5842] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau des Bierverlegers Johann Alois May, Marie, geb. Schmidt, zu Wilhelmshaven, vertreten durch den Rechtsanwalt Remmers hieselbst, klagt gegen ihren genannten Ehemann, früher zu Wilhelmshaven, jetzt ohne bekannten Aufenthaltsort, auf Ehescheidung wegen böslicher Verlassung event. wegen Verletzung der ehelichen Treue und dadurch erregter unüberwindlicher Abneigung, mit dem An⸗ trage auf Trennung der unter den Parteien bestehen⸗ den Ehe und Erklͤrung des Beklagten für den schul⸗ digen Theil und ladet den Berlagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die dritte Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Aurich
auf den 28. April 1883,
Bormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei diesem Gerichte zu⸗ gelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Aurich, den 31. Januar 1883. Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[5840] Oeffentliche Zustellung.
Der Mühlenbesitzer C. Eisenschmidt zu Freyburg a. U. klagt gegen den Bäckermeister W. Scholz jun. aus Naumburg a. S., zur Zeit in unbekannter Ab⸗ wesenheit lebend, wegen einer Forderung von 139,50 ℳ mit dem Antrage:
den Beklagten zur Zahlung von 139,50 ℳ, so⸗ wie zur Tragung der Kosten des Verfahrens zu verurtheilen, auch das Urtheil für vorläufig voll⸗ streckbar zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor das Köoͤnigliche Amtsgericht zu Naumburg a./S. auf den 4. April 1883, Mittags 12 Uhr.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird
dieser Auszuz der Klage bekannt gemacht. Zschernitz, Sekr., sschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
„
16784] Verkaufs⸗Anzeige
nebst Ediktalladung.
In Sachen des Mandatars J.
Himmelpforten, Gläubigers,
gegen den Mandatar Weinhardt zu Oldendorf, Be⸗ vollmächtigten der Ehefrau Anna Borchers, geb. Kock, aus Cranenburg, jetzt in Amerika, Schuldner, soll die der ꝛc. Borchers gehörige, unter der Haus⸗ Nr. 79 zu Cranenburg im s. g. Viertheile belegene Anbauerstelle, bestehend aus einem im Jahre 1881 theils massiv, theils aus Fachwerk mit Backsteinen und Strohdach neu erbauten Wohnhause und den unter Artikel Nr. 38, Kartenblatt Nr. 5, Parzellen Nr. 78 und 79 der Grundsteuer⸗Mutterrolle des Gemeindebezirks Brobergen, Artikel Nr. 241, Kar⸗ tenblatt Nr. 1, Parzellen Nr. 120/59 b., Kartenblatt Nr. 8, Parzelle Nr. 88 der Grundsteuer⸗Mutterrolle des Gemeindebezirks Oldendorf und Artikel Nr. 78 Kartenblatt Nr. 6, Parzellen Nr. 158, 159, 160, 161 u. 162 der Grundsteuer⸗Mutterrolle des Ge⸗ meindebezirks Cranenburg eingetragenen Grundstücken zwangsweise in dem dazu auf
Dienstag, den 27. März d. J.,
18 Nachmittags 3 Uhr,
an Ort und Stelle in Cranenburg anberaumten Termine öffentlich versteigert werden.
Kaufliebhaber werden damit geladen.
Alle, welche an den vorbezeichneten Grundstücken Eigenthums⸗, Näher⸗, lehnrechtliche, fideikommis⸗ sarische, Pfand⸗ und sonstige dingliche Rechte, insbesondere Servituten und Realberechtigungen zu haben vermeinen, werden aufgefordert, selbige im obigen Termine anzumelden und die darüber lauten⸗ den Urkunden vorzulegen, unter dem Verwarnen, daß im Nichtanmeldungsfalle das Recht im Ver⸗ hältniß zum neuen Erwerber des Grundstücks ver⸗ loren gehe.
Stade, den 2. Februar 1883.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung II. (gez.) v. Zwehl. Ausgefertigt zur Veröffentlichung. Abich, Justizanwärter, als Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[5816]
Verkaufs⸗Anzeige nebst Ediktalladung.
In Sachen des Oekonomen C. Stein; GünbSach C. Stein zu Weetzen, gegen den Oekonomen C. Günther zu Knesebeck, Schuld⸗ ners, soll die dem Schuldner gehörige, zu Knesebeck Haus Nr. 1 belegene Köthnerstelle, namentlich die unter Art. Nr. 5 der Grundsteuermutterrolle des Gemeindebezirks Knesebeck verzeichneten Grundgüter, in der Größe von 44 ha 51 a 75 qm nebst Zubehör zwangsweise in dem dazu auf 11“
Mittwoch, den 9. Mai 1883 Morgens 10 Uhr, “ anberaumten Termine öffentlich versteigert n.
Kaufliebhaber werden damit geladen.
des Friedrich Kerkhoff bei Nr. 9 Meßlingen, ist von feolgenden Personen, welche sich nach gehöriger Be⸗
Alle, welche daran Eigenthums⸗, Näher⸗, lehn⸗ rechtliche, fideikommissarische, Pfand⸗ und sonstige dingliche Rechte, insbesondere Servituten und Real⸗ berechtigungen zu haben vermeinen, werden aufgefor⸗ dert, selbige im obigen Termine anzumelden und die darüber lautenden Urkunden vorzulegen, unter dem Verwarnen, daß im Nichtanmeldungsfalle das Recht im Verhältniß zum neuen Erwerber des Grundstücks verloren gehe.
Isenhagen, den 20. Januar 1883.
Koönigliches Amtsgericht, Abtheilung I. gez. Schlemm. Beglaubigt: Graeber, Sekretär, Gerichtsschreiber des Kgl. Amtsgerichts Isenhagen.
6 8 EE“ [51951] Subhastationspatent.
Das zum Nachlasse des am 29. September 1882 zu Neu⸗Künkendorf verstorbenen Gutsbesitzers Georg Albert von Hesse gehörige, zu Neu⸗Künkendorf be⸗ legene, im Grundbuch von Neu⸗Künkendorf Band I Blatt Nr. 5 verzeichnete Grundstück nebst Zubehör soll auf den Antrag des Amtmanns Butschke, als Verwalters in dem Konkurse über den Nachlaß des Gutsbesitzers Georg Arbert von Hesse den 5. April 1883, Vormittags 10 Uhr, im Wege der nothwendigen Subhastation Schulden halber öffentlich an den Meistbietenden versteigert, und demnächst das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags
den 7. April 1883, Mittags 12 Uhr, verkündet werden. „Das zu versteigernde Grundstück ist zur Grund⸗ steuer, bei einem derselben unterliegenden Gesammt⸗ ““ von 195 ha 06 a 30 qm mit einem Reinertrag von 1169,29 Thalern und zur Gebäude⸗ steuer mit einem jährlichen Nutzungswerth von 534 ℳ veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle und Abschrift des Grundbuchblattes, ingleichen etwaige Abschätzungen, andere das Geundstück be⸗ treffende Nachweisungen und besondere Kaufbedin⸗ gungen sind in unserer Gerichtsschreiberei — Ab⸗ theilung I. — einzusehen.
Alle Diejenigen, welche Eigenthum oder ander⸗ weite, zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung in das Grundbuch bedürfende, aber nicht eingetragene Realrechte geltend zu machen haben, werden aufge⸗ fordert, dieselben zur Vermeidung des Ausschlusses spätestens bis zum Erlaß des Zuschlagsurtheils an⸗ jumelden. Die durch das Subhastationspatent vom 13. November 1882 zur Subhastation dieses Grund⸗ stücks anberaumten Termine am 11. und 13. Januar 1883 sind aufgehoben. ,
Angermünde, den 7. Dezember
Königliches Amtsgericht.
1ö818 Zwangsversteigerung.
Da über das dem Johann Körner gehörige, in Lockstedt belegene und im Pinneberger Schuld⸗ und Pfandprotokoll Vol. VII. a. pag. 467 beschriebene Grundstuck unter Artikel 101 der Grundsteuer⸗ mutterrolle des Gemeindebezirks Lockstedt, nach Maßgabe des vollstreckbaren Urtheils des Königl. Amtsgerichts, Abth. III. b., zu Altona, vom 23. De⸗ zember v. J., auf Antrag des Rechtsanwalts Max. Schmidt zu Altona, als Mandatar des Köpers Johann Hinrich Meyn in Altona wegen einer rückständigen Zinsforderung von 48 ℳ der öffentliche gerichtliche Verkauf dieses Grundstückes im Wege der Zwangsvollstreckung verfügt worden, so werden Alle und Jede, welche an dieses Grundstück dingliche Ansprüche zu haben ver⸗ meinen, mit Ausnahme der protokollirten Kreditoren, hierdurch bei Vermeidung der Ausschließung aufge⸗ fordert, solche Ansprüche binnen 6 Wochen nach der letzten Bekanntmachung dieses Proklams und späzestens am
2. April 1883, Mittags 12 Uhr, als im Aufgebotstermin beim hiesigen Amtsgerichte, Abtheilung V., Auswärtige unter gehöriger Proku⸗
raturbestellung, anzumelden. dieses Grundstücks
Zum öffentlichen Verkaufe ist Termin auf den .117. April 1883, Nachmittags 3 Uhr,
im Gasthause „Museum“ des Gastwirths Hermann Kölln in Lockstedt anberaumt, an welchem Tage die Kaufliebhaber sich einfinden wollen.
Die Verkaufsbedingungen können 14 Tage vor dem Termine in der Gerichtsschreiberei des unter⸗ zeichneten Gerichts, sowie beim Gastwirth Kölln in Lockstedt eingesehen werden.
Es wird jugleich bemerkt, daß die bloße Ein⸗ sprache von irgend einer Seite, ohne daß zugleich die Befriedigung des Klägers nachgewiesen wird, eine Berücksichtigung nicht finden kann und daß die Besitzung dem Höchstbietenden anspruchsfrei wird zugeschlagen werden.
Altona, den 29. Januar 1883.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung V
“ Aufgebot.
etreffs folgender Grundstücke: 8
a. Flur III. Nr. 364, Flur IV. Nr. 510/91, 113, 136, 159, 174, 175 und 434,
b. Flur III. Nr. 258 und Flur IV. Nr. 488,
[583 B —
c. Flur IV. Nr. 509/91 und 92,
d. Flur IV. Nr. 33, 339 und 520/465,
e. Flur III. Nr. 367 und 368,
f. Flur IV. Nr. 231, 232 und 233 und
g. Flur III. Nr. 409/6
der Katastralgemeinde Buchholz und bezw. der Unter⸗ gemeinde Großenheerse, sämmtlich eingetragen Band]. Blatt 125 Großenheerse auf den Namen des Christian Gottlieb Schwier Nr. 14 Großenheerse,
h. Flur V. Nr. 188/2 und
i. Flur VII. Nr. 314/99 und 117
der Katastralgemeinde Schlüsselburg, im Grundbuche für Schlüsselburg, ersteres Band II. Blatt 165 auf den Namen des Zuckerbäckers Friedrich Wilhelm Bock zu London, und letztere Band III. Blatt 537 auf denjenigen des Dietrich Seidel auf dem Klusberge eingetragen,
k. Flur V. Nr. 72 und 156
der Katastralgemeinde Petershagen, eingetragen Band II. Blatt 293 Petershagen auf den Namen
scheinigung gegenwärtig im Eigenthumsbesitze der zu den betreffenden Buchstaben aufgeführten Grund⸗ stücke befinden: 1
a. dem Colonen August Witte Nr. 5 Großen⸗
25. Oktober 1862, inhalts welcher die gedachte Ge⸗
. dem Colonen A . dem Colonen Ca . dem Colonen Di . dem Colonen 2 heerse, dem Colonen Großenheerse, .,— Bürger Wilhelm Becker Nr. 71 Schlüssel⸗ urg, i. dem Müller Friedrich Becker Nr. 131 Wasser⸗ straße, k. dem Oekonomen Wilhelm Rehling Nr. 115 Petershagen, 8 das Aufgebot beantragt. Es werden daher alle bekannten und unbekannten Eigenthumsprätendenten an den oben bezeichneten Grundstücken hierdurch aufgefordert, ihre Rechte und Ansprüche an dieselben spätestens in dem auf Donnerstag, den 5. April 1883, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerivte anberaumten Auf⸗ gebotstermine anzumelden, widrigenfalls sie mit ihren etwaigen Rechtsansprüchen auf die Grundstücke unter Auferlegung ewigen Stillschweigens dieserhalb werden ausgeschlossen und die betr. Antragsteller als Eigen⸗ thümer der bezüglichen Grundstücke werden einge⸗ tragen werden. Petershagen in Westfalen, den 30. Januar
1883. gez. Hoffmann.
rmann Hachmeyer Nr. 12
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[13131
Die
Aufgebot. von der Lebens⸗, Pensions⸗ Versicherungsgesellschaft „J ausgestellten Scheine:
1) Der Depositalschein Nr. 3439 d. d. den 5. Februar 1872 über Verpfändung de Leben der Charlotte Versicherung Police der Lebens⸗ sicherungsgesells unc 9. August 1864 für ein der Frau Neumann, laut Schuldschein ver von der gedachten Gesellschaf von 25 Thaler,
2) a. der Versicherungsschein Nr. Sterbekasse Tab. A. d. d. Hall 1861 über eine auf das Leben des Bü Christian Moehle in Breslau genomme rung von 50 Thaler,
b. der Versicherungsschein Nr. 33 429 Allgemeine Sterbekasse Tab. A. d. d. Hal S., den 28. Juni 1861 über eine auf das Leben der Frau Friederike Moehle, geborene Hilze, in Breslau genommene Versicherung von 50 Thaler,
3) der Depositalschein Nr. 4301 d. d. Halle a. S., den 3. Juli 1874 über die Verpfändung der auf das Leben des Fleischers Wilhelm Knobloch und dessen Ehefrau Anna Dorothee, geborene Urban, zu Posen über eine Versicherungssumme von je 100 Thaler ausgefertigten Policen Nr. 66 681 und 66 682 für ein den Knobloch'schen Eheleuten von der gedachten Gesellschaft laut Schuldschein vom 30. Juni 1874 gewährtes Darlehen von 15 ⁷
60 180 vom chulze, geborene 8 0. Oktober 1871
s Darlehn
Thaler
4) a. der Versicherungsschein Nr. 12 125 Tab. VI. d. d. Halle a. S., den 12. Januar 1860 über 100 Thaler Versicherungssumme fuür die am 23. September 1858 geborene Marie Therese Peter zu Gohlis, zahlbar nach deren vollendetem 21. Lebensjahre,
b. der Versicherungsschein Nr. 81 896 Tab. I. d. d. Halle a. S., den 24. April 1867, über 300 Thaler Versicherungssumme auf das Leben der Marie Auguste Würker, geborene Ganzauge, in
Eutritsch, sind angeblich verloren gegangen.
Auf Antrag: zu 1 des Maurers Heinrich Hermann Schulze und es Tuchmachers Carl Wilhelm Schulze in Sandow, zu 2 a., b. des Bürstenfabrikant Christian Moehle in Breslau, der verehelichten Agent Möbus, Emilie, geborne Moehle, in Breslau, sowie der verehelichten Porste 358 313 11 Bürstenhändler Ottilie Müller, geborene Moehle, zu Leipzig, zu 3 der Wittwe Anna Dorothee Knobloch, ge⸗ borene Urban, für sich und als Vormünderin ihrer minorennen Kinder und der unverehelichten Bertha Knobloch in Posen, zu 4 n., b. des Gemeindevorstehers Karl Ferdinand Auerbach in Gohlis, werden die Inhaber der bezeichneten Urkunden aufgefordert, ihre Rechte spätestens in dem auf den 22. September 1883, Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 31, anbe⸗ raumten Termine anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls dieselben für kraftlos erklärt werden. Halle a. S., den 27. Dezember 1882.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung VII. [51387] Aufgebot. Die Wittwe des Chausseewärters Hans Heinrich Prehn, Henriette Marie Dorothea, geb. Wulff, zu Oedendorf bei Schwarzenbeck, hat das Aufgebot der angeblich im Nachlasse ihres Mannes nicht aufzu⸗ findenden Polize der Lebens⸗Versicherungs⸗Aktien⸗ Gesellschaft Germania zu Stettin Nr. 24361 vom
„ 82
sellschaft dem Chausseewärter Hans Heinrich Prehn an der Chaussee im Sachsenwalde, Amt Schwarzen⸗ beck, Herzogthum Lauenburg, 400 Thaler Pr. Courant, zahlbar nach dem Tode des ꝛc. Prehn, versichert hat, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufge⸗ fordert, spätestens in dem auf
den 7. Juli 1883, Mittags 12 Uhr,
vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 53, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzu⸗ melden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Stettin, den 30. November 18822. 8 Königliches Amtsgericht.
[3591] Aufgebot.
Der Bauunternehmer Carl Angermeyer von Dorneburg bei Eickel hat das Aufgebot zweier im November 1882 von der Handlung Wilhelm Brüg⸗ mann und Sohn in Dortmund ausgestellter, auf den Antragsteller gezogener und von diesem ange⸗ nommener, bei Albert Lauffs in Bochum domizilirter, weiter nicht indossirter Wechsel, validirend
a. der erstere auf Höhe von 687 ℳ und zahlbar
am 10. Januar 1883,
heerse,
Die Verkaufsbedingungen sind auf hiesiger Ge⸗ richtsschreiberei einzusehen. “ 848
b. dem Colonen Heinrich Hilker Nr. 7 das.,
△
beantragt. Der Inhaber der Urkunden wird auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf den 3. September 1883, Vormittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Amtsgericht, Zimmer Nr. 31 anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzu⸗ melden und die oben bezeichneten Urkunden vorzu⸗ legen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Ür⸗ kunden erfolgen wird. “ Bochum, den 17. Januar 1883. 1. Königliches Amtsgericht.
[5841] Bekanntmachung.
In der Theilungssache des Nikolaus Rees, ohne Gewerbe in Ruhlingen, und Konsorten, Kläger, vertreten durch Rechtsanwalt Engelhorn, gegen den Jakob Flauß, Maurer, ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, Beklagten, hat der beauftragte Notar Wantzen zu Saargemünd Termin zur Versteigerung bestimmt auf Samstag, den 17. März er., Morgens 10 Uhr, zu Ruhlingen in der Wohnung des Wirthes Nikolaus Fersing, und zur Liguidation auf den 19. März 1883 auf der Amtsstube des genannten Notars zu Saargemünd, Morgens 8 Uhr.
Der genannte Jakob Flauß wird hiermit zu diesen Terminen vorgeladen.
Saargemünd, den 31. Januar 1883.
Der Obersekretär: Erren.
[5836]
Der am 18. Januar 1851 in Herstelle, Kreis Höxter, geborene, zuletzt in Carlsbafen a. d. Weser wohnhafte Maurer Friedrich Wilhelm Drühe ist beschuldigt, als Wehrmann der Landwehr nach Amerika ohne Erlaubniß ausgzewandert zu sein, Uebertretung gegen §. 360 Nr. 3 des Strafgesetz⸗ buchs. Derselbe wird auf Anordnung des König⸗ lichen Amtsgerichts hierselbst auf den 10. April
Schöffengericht hierselbst zur Hauptverhandlung ge⸗ laden. Bei unentschuldigtem Ausbleiben wird der⸗ selbe auf Grund der nach §. 472 der Deutschen Strafprozeßordnung von dem Königlichen Landwehr⸗ Bezirks⸗Commando zu Cassel ausgestellten Erklärung
Carlshafen, den 29. Januar 1883. Holm, tsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
8 Bekanntmachuuggg. 5 Aufgebot des Hypotheteninstruments über die Post Abtheilung III. Nr. 2 des Grundstücks Nr. 84 Rothfürben, (Nr. 3 des General⸗Aufgebots vom 28. Dezember 1882) ist erledigt. 1 Breslau, den 2. Februar 1888. Königliches Amtsgericht. Beglaubigt: Nemit,, Gerichtsschreiber. — ——
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[5837] In Sachen des Bäckermeisters F. Braunschweig,
. 8 Haarnagel zu
Klägers, wider den Händler Heinri st, Beklagten,
Forderung, wird, nachdem auf Antrag des Klägers die Beschlag⸗ nahme des dem Beklagten gehörigen, in hiesiger Stadt belegenen No. aesec. 483 katastrirten Wohn hauses zur Hälfte zum Zwecke der Zwangsversteige⸗ rung durch Beschluß vom 29. Januar 1883 verfügt, auch die Eintragung dieses Beschlusses im Grund⸗ buche an demselben Tage erfolgt ist, Termin zu Zwangsversteigerung auf den 8. Mai 1883,
Morgens 10 Uhr,
vor Herzoglichem Amtsgerichte Wolfenbüttel angesetzt, in welchem die Hypothekgläubiger die Hypotheken⸗ briefe zu überreichen haben. Wolfenbüttel, den 29. Januar 1883 8 Herzogliches Amtsgericht.
du Roy. [5827] Im Namen des Königs! Auf den Antrag der Wittwe des Landwirths Gustav Schulte, Ida, geb. Dunker, gnt. Rölling⸗ hoff, zu Hiddinghausen, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Hutmacher zu Hattingen, erkennt das König⸗ liche Amtsgericht zu Hattingen
für Recht: Das aus einer Ausfertigung der Urkunde vom 10. Juni 1854 nebst Hypothekenschein vom 13. No⸗ vember 1854 und 17. April 1855 bestehende Hypo⸗ thekeninstrument über die auf der Grundbesitzung der Antragstellerin, der Wittwe des Landwirths Gustav Schulte, Ida, geb. Dunker, gnt. Rölling⸗ hoff, zu Hiddinghausen, im Grundbuche von Hidding⸗ hausen Blatt 6 in Abtheilung III. unter Nr. 5 b. und 6 b. für die Eheleute Bergmeister Peter Josef Coellen und Laura, geb. Dunker, gnt. Röllinghoff, zu Saarbrücken eingetragene Abfindung von 2000 Thalern nebst 4 % Zinsen wird für kraftlos erklärt. Die Kosten des Verfahrens hat die Antragstellerin zu tragen.
5826] Im Namen des Königs! Auf den Antrag des Grundbesitzers Christoph Olschewski zu Abbau Schwirgstein, erkennt das Kö⸗ nigliche Amtsgericht zu Passenheim durch den Amts⸗ richter Radlauer für Recht: Der Friedrich Olschewski aus Schwirgstein, un⸗ bekannten Aufenthalts, beziehungsweise seine Rechtsnachfolger, werden mit ihren Ansprüchen auf folgende Post: „38 Thlr. 6 Sgr. 7 ½ Pf. Erbtheil, einge⸗ tragen aus dem Erbreceß vom 15., 19. und 22. Oktober 1844 auf Schwirgstein Nr. 5 in Abtheilung III. sub Nr. 2 zu gleichen Thei⸗ len für die Geschwister Friedrich, Gottlieb und Samuel Olschewski“, und zwar mit Bezug auf den ursprünglichen Antheil des Friedrich Olschewski und dessen von seinen Geschwistern Gottlieb und Samuel Ol⸗ chewski ererbten Antheil, “ 88 ausgeschlossen. 881 Von Rechts Wegen. Passenheim, den 11. Januar 1883. Königliches Amtsgericht.
b. der zweite auf Höhe von 224 ℳ
iit und zahlbar am 1. Februar 1883
1883, Vormittags 10 Uhr, vor das Königliche
und gemäß §. 360, 3 St. G. B. verurtheilt werden.
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