1883 / 33 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 07 Feb 1883 18:00:01 GMT) scan diff

um das Gesetz zur Und wie solle denn die Sache Anklang sein Gut lassen b vom Amtsrichter gesagt werde, ob er auch den Es mache ja so viele Kosten! Die Kosten betrügen aber nur 3 Der ZJustiz⸗Minister thue die Justizbeamten anzuweisen, nicht von der Ein⸗ tragung abzurathen; es liege letzteres auch keineswegs in der Intention des Ober⸗Landesgerichts Präsidenten Dr. Falk in Könne man freilich in Brandenburg das Gesetz nur mit der Höferolle bekommen, dann greife man zu! Zeit für solche Gesetze nissionsberäibung dürfte wohl un⸗ Anerben müsse man Vorzüge vor daß sich alle

Staatsorgane sei gar nichts geschehen,

—— zu bringen. 1 eintragen

mitmachen wolle?

gewiß gut,

nicht wissen, wie lang⸗ noch günstig bl eibe. umgän lich sein, denn en den übrigen Erben einräumen! Parteien vereinigten, um den Bauernstand zu retten; derselbe sei das Gerippe der geordneten Gesellschaft, Darum müßten alle Parteien zusammenwirk

denn wenn einmal der wr nra=

dann breche noch viel

Er wünsche,

des Staat⸗ 8

um den 8 en zu erbalten; 8 178 g geworden sei, der bloße Bauernstand. Der Abg. 2 erklärte, der Schwerpunkt der V Wolle man die Regierungsvorlage oder 88 —— Herrenhauses acceptiren? dem Hün dlichen Besitzer ermöglichen, durch Eintragung 88 es in die Höferolle der Zerstückelung vorzubengen; 2 tnhaus wolle denselben Zweck durch zwangsweise Zerin⸗ mungen im Wege des Erbrechts erreichen. Regierungsvorlage seien zunächst die, daß sie keinen Zwang enth⸗ lte,— und daß sie die Testamentserrichtungen entbehrlich Der Bauer mache nicht gern sein Testament, derselbe sei abergläubisch, scheue die Kosten und Unannehnili chkeiten mit den Erben. Nach der .S könne der Bauer das alles vermeiden, wenn derselb nen Hof in die Höferolle lasse. Intesta erbrecht aber für eine Provinz einzuführen, zumal da ein allgemeines Intestaterbrecht für Land in Aussicht stehe. eleenbseh nicht wolle, s less erkläre derselbe sich gegen die gbfemihn.; im ausdrücklich sich dahin resolvirt, daß

2582 89, 1 me

lungen sei:

schluß des Die Regierung molle

Die Vortheile der

drei Mark zahle, und sei⸗ Ein besonderes

unzweckmäßig, das g

b Jahre 1880 habe derselbe er sich nicht ablehnend gegen die Höferolle verhalte. Bauer von der Höferolle keinen Gebrauch machen werde, fürchte er (Redner) nicht, zumal wenn Amtsrichter und landwirtuschaft⸗ liche Vereine fördernd wirkten, und auf die großen Vortheile der Höferolle aufmerksam machen würden. Er bitte das Haus, tande zu bringen, aber mit und nicht ohne

die Höferolle. Hierauf nahm der Minister für Landwirthschaft, Do

und Forsten, Dr. Lucius, Meine Herren!

wie folgt das Wort: Da ich mit dem Herrn Vorredner annehme, daß wenigstens diejenigen Herren, welche sich speziell für diese Materie interessiren, den Verhandlungen des Herrenhauses eingehend gefolgt sind, so darf ich mich auf wenige ku rze Bemerkungen beschränken.

Es ist vollkommen richtig und Provinzial⸗Landtag der Provinz B

zutreffend hervorgehoben, daß der randenburg keines zwegs eine durchaus Haltung eingenommen 8 gegenüber der Institution der Der Provinzial⸗Landtag der Provinz Brandenburg hat im also vor 3 Jahren, mit großer Majorität den Antrag der dahin ging, daß man die unter Annhme der Höferolle Wenn derselbe Landtag im J ahr später, als ihm ein 12 dem Provinzial⸗Ausschuß sgearbeiteter Gesetzentwurf schl luß gefagt hat,

ablehnende H

Jahre 1880, des Hrn. von Gerlach angenommen, Einführung einer Landgüterordnung ingt ablehnen wolle. 1881, also ein J oder von einer Provinzial⸗Kommission a i gegentheiligen erhöhtes Gewicht der zweiten Berathung ist, wie ich gla ohne widerlegt zu werden, ürf der Höfeordnung nicht mehr Der brandenburgische Provinzial⸗Landtag stand auch damals 1881 vielleicht unter dem Eindruck, daß möglicher⸗ weise auch für Westfalen gese jplich würde, daß dort eine

darauf kein denn damals

behaupten eingehend erörtert worden.

ganze Frage

Sache die Gestaltung gewinnen Intestaterbordnung eingeführt würde. das ist ein Moment, worauf besonderes Gewicht zu legen 85 daß der Provinzial⸗ keineswegs in seinen verschiedenen Beschlußf assungen eine Art von nur in beiden Fällen Zeit für richtig und für erreichbar hielt, zum daß in den Ve von b

auch darum, accentuiren,

Wankelmüt higkeit gezeigt bat, sondern daß er

„was er zur

Jahre 1880 sinige unden haben, Seler gerad e von Freunden dieser Gesetzgebung die Einführung der geradezu befürwortet wurde. Provinzial⸗Landt w Entscheidung g verschiedene daß sie einer Begutachtung der 6.5e nn nd der Verwaltungsbe hörden unterzogen werde und daß sie,

Es wurde auch in diesen Berathungen

gesetz zgeberische Purcglaufen habe,

riner Gesetzesvorlage gestalte, von Seiten des Staats⸗Ministeriums zu prüfen sei, und auch die böchste Sanktion zu erhalten habe. Es ist in den Verhand lungen des Provinzial⸗Landtages auch keineswegs, ich so sagen darf, mit einer besonderen Hart⸗ äckigkeit die Einfübrung der Höferolle als die Nichteinführung derfelben zur conditio sine qua non gemacht worden, sondern im Jahre 1881 ist 8 Proposition des ständischen Ausschusses dem Gesetz⸗ 5 twurf, wie er Ihnen hier in der von dem Herrenhaus brschlossenen Fassung vorliegt, auch einfach angenommen worden. Also weder im Jahre 4. 80 noch im Jahre 1881 ist die ganze Frage in der Weise zugespitzt worden, daß man gefragt hatte: Entweder eine Intestat⸗ erbordnung oder nichts, oder eine Landgüterordnung mit Hofe⸗ role oder nichts, sondern in beiden Fällen bat sich der Provinzial⸗Landtag nur eigentlich in der Form von Resolutionen zu⸗ letzt für die Einführung einer Intestaterbordnung ausgesprochen und früͤber event. für eine Landgüterordnung mit Höferolle. Daß aber da⸗ mals der Provinzial⸗Landtag der Mark Brandenburg in dieser Be⸗ ziehung in einer gewissen, wenn Sie wmollen, Unsicher⸗ eit handelte, lag jedenfalls mit darin, daß zur damaligen Zeit die Staatsregierung selbst über die ganze Materie noch keine feste Ste luung genommen hatte Ich darf daran erinnern, daß diese Gesetzg gebung für die Pro⸗ vinz Westfalen, wofür sie am meisten vorbereitet war, noch im Fluß war und daß erst im Herbst 1881, nachdem die Staatsregierung im Laufe des Sommers schlüssig geworden war, üler; die prinzip ielle Behandlung dieser gesetzgeberis chen Frage erst im Noxember oder De⸗ zember 1881 dem westfälischen Landtage eine Landgüterordnung vor⸗ gelegt worden ist, die eben die Einfübrung einer ferolle zur Voraus zsetzung machte. Nachdem aber die Staatsregierung gegen⸗ über den Wünschen des westfälischen Pror vinzial-; Landtages sich dahin resolvirt hatte, daß denselben nur Folge zu geben sei mit der Ein⸗ schränkung, daß nur eine Landgüterordnung unter Einführung einer Höferolle Zuzua eben sei, lieg es ganz gewiß in natürlicher Konsequenz, daß die Sraatsregierung auch den Wünschen * Provinz Brandenburg gegenüber ger au dieselb: Stellung einnimmt. Der Hr. Abg. von Schor⸗ lemer hat meines Erachtens vollkommen richtig un d zutreffer nd ausgeführt, daß nach seiner Auffassung, wenn man überbaupt sich für die Ein⸗ führung einer Intestaterbordnung h ätte entschließen wollen, daß dann der Zeitpunkt der richtige gewesen wäre schon Westfalen gegenüber Darin stimme ich ihm unbedingt zu, denn in Westfalen waren aller⸗ dings die Bedingungen dafür vorhanden; wenn sie überhaupt irgend wo vorhanden waren, um eine Intestaterdordnung derart einzuführen. Denn, meine Herren, es hat dort durch Jahrhunderte gesetzlich ein Anerbenrech bestanden und den dortigen Anschauungen würde es entsprochen haben, wenigstens in einem großen Theil der Provinz, wenn es in irgend einer Provinz zulässig erachtet worden wäre. Nun war aber schon gegenüber den bezüglichen Wünschen des hannoverischen Prorinzial⸗ Landtages, Sdie ja doch denen des nestfälischen vorausgegangen waren, die Frage in dem gleichen Sinne beantwortet worden und somit lag allerdings für die Staatsregierung hierin ein weiterer Grund vor, in demselben Sinne auch Westfalen gegenüber zu entscheiden. Aber nicht blos diese Rücksicht führte zu dieser Entscheidung, sondern vor Allem auch der Umstand, daß in Westfalen die Erfahrung vorliegt, daß im Jahre 1836 durch das bekannte Gesetz der Versuch gemacht worden ist, praktisch eine Intestaterbordnung einzuführen und daß dieser Versuch gescheitert ist.

Meine Herren! Ich darf zurückverweisen auf die Motive der Vorlage der Landgüterordnung für die Provinz Westfalen. Es ist dort ausführlich die ganze Geschichte des Gesetze vom 13. Juli 1836 dargelegt. Damals ist nach wenige Jahren die Staatsregierung in die Nothwendigkeit gekommen, diesen Gesetz entwu urf wieder aufzuheben, weil er an dem Widerspruch der dortigen Bevölkerung scheiterte. Ich kann, obschon ich dasselbe auch im Herrenbause gethan habe, doch nicht umhin wenigstens einige der Citate von dort zu wiederholen. Es ist darin gesagt:

Schon im Jahre 1840 berichtete die Generalkommission 3 Münste „daß nach ihren eigenen Wahrnehmungen sowie nach den ihr bekannten übereinstimmenden Urtbeile der Gerichte das Gesetz vom 13. Juli 1836 den Ansichten und Wünschen des Bauernstandes in

wesentlichen Bestimmungen nicht entsp 887 und daß sich daber der

letztere rurchgebends der Anwendung 8 Gesetzes durch Verträge und letztwillige Verfügungen nsaiga z9 entziehen versuche. Der Ober⸗Ftäsid ent von Vincke, der der wesentliche Träger dieses früheren Gesetzes gewesen war, be btet se g und bestätigt, „daß im Bauernstand der Provinz allgemeine neigung gegen das Gesetz vorwalte und daß wegen der rielen statut arischen Eigen⸗ thümlichkeiten und ganz verschiedenen Herkommen, welche in der Provinz namentlich in Beziehung auf Erbfolae und Gütergemein⸗ schaft gelten und tief im Volke wurzeln, eine generelle, alle Theile der umfassende Gesetzgebung überhaupt nicht zu ermög⸗ lichen sein wird.

Es wurden dann die Justiz⸗Minister Mühler und dieselbe Frage gehört. Die Gutachten derselben sind dem Gesetzentwurf gleichfalls beigegeben worden, und diese entse hüeben tgen Tc. in sehr scharfen Wendungen dafür, daß e Geset⸗ entwurf, trotzdem es mißlich sei, ein Gesetz, was kaum 6 bis 7 Jahre in Kraft sei, wieder aufzuheben, wieder aufgehoben werden müsse, und das geschah dann.

Ich glaube, dieser Erfa öbrung gegenüber war die Königliche

Staatsregterung allerdings nicht in der Lage, auch Westfalen gegen⸗ über damals die Konzession zu machen, ein Intestaterbrecht einzu⸗ führen und in Konsequenz dieser Anschauu ung ist sie auch nicht in der Lage, dem brandenburgischen Landtag gegenüber diese Kon jessien zu machen. Es darf auch darauf hingewiesen werden, da ß streng ge⸗

nommen die Einführung einer Intestaterbordnung, abgesehen von den allgemeinen Gründen, die ich cuch nachher mir erlauben werde anzu⸗ deuten, doch auch in ihrer Wirksamkeit keinesweg bares und sehr träftig ges ist.

etwas unmittel⸗ Jute staterbordnung tritt doch,

nur dann in Kraft, wenn weder Lebenden ncch . Erblass ü

Pror inzen Brandenburg. Sachsen, Westfalen und meines Wissens überall es der Fall, daß der bäuerliche Erblasser über seinen Besi durch Testament oder Ucberlassungs aum Veranlassung haben, iu wünschen, . er ohne Testament herrschende Gewohnheit, giebt vielmehr eine vollkommen zweckmö wirksamen Gebrauch auch von der Höf erolle zu ma Es ist zw ar wiederh gen des brandenb der Verhe⸗ 2 sei, n, daß er fest und zäbe den Gang nach dem Gericht dem gegenüber h dem Grundbuchamte zu gehen und le durch einfache mündliche Erklärung gegen Zahtung von 3 84 zu denn eine v Mühewaltung 1 gerichtlich einen Ueberlass ter Göseehe 11 rüct,

gsvertrag verfügt. Wir dürften au dieser Gewohnheit

aus dem Leben scheidet. ßige eönn dafür, gedeutet b5 n. besonders in burgischen Provinzial⸗Landtags, daß

von einer neuen Institution Gebrauch zu am Hergebrachten hbãt

lt darauf hin

ist die Muͦ übepafrang. die Eintragung in die

kann man fragen,

vertrag 1n machen oder ein 12 zu Gunsten

Erfahrung, ten 7 und 8 Jahren Ich verweise auf Han Drdenburg nahm ja diese gan Gef ses gekung ihren Urs z Ol dene 8n Gesetz bafirt. Laus dem Jahre 1873 und da ist der g der gewesen, daß fast die f ähig hannoversche eingetragen,

Areals, welches in die eingetragen

nach Wirk⸗

ollem Re cte daß diese Eintragungen sich immer in solchen nämlich, wo 88 wahrscheinlich

8. gsfähigen Besitzes.

samkeit von erst 1 ½ Jahren kommenden Besitzungen eingetragen und es ist mit v schon hervorgehoben worden, gebäuft haben in bestimmten 8 bet 1 5

88 10 oder 11 % der

bäuerlichen Gew sowohl tbeoretischen Instruktionen

Beispiel

Bauer nicht sondern vielmehr dem .s4 Ortschaft oder 3 Leute in der einfachsten vorgenommen 1 en, die diesem 11 2c Nachfolge leisten. Minister wird seinerseits den Ausfübrungen des Hrn. ein sehr aufmerksames Ohr geliehen baben, daß Sei Behörde hier und da gewollte Fintragung zu bewir die Pflicht und d96 Recht aller derjenigen ist, Instituti Erfahrungen dieser Art 8 Fr eises zur Kenntnis der vorgesetzten Behörde zu bring gr. we vrg⸗ Mangel an Bereitwilligkeit und i fli Weise es verhindert n 5 Institution Gebrauch z er Centralstelle aus wird, die gebote n ist.

Herren!

oder Helehrungen,

so werden

b auch eash⸗ Ich glaube, d

wierigkeiten gemacht Leacn g ken. Ich würde

von Wohltba ch bin sicher, 8,88 in 882 derliche Remedur eintreten Ich schließe meinerseits, ngend. empfeble die Wiederherst ellung der 42 chlüsse des Herrenhauses entsprechen vorlage, noch entsprechen sie in wichtigen Punkten den Beschlüssen des Provi nzial⸗Landtags der Mark Brandenburg. von der Regier ungsvorlage in dem wichtigen Punkte, daß sie d stitut der Sssal aussch bließen, sie v sich von den B des Provinzi

weder der Regierungs⸗

Sie . Sen. 89

wesent üeh. n urch die Bejalüfh des

die Wifbiüse

Provin dal⸗ Landtag ndsteuerreinertr esetzt hatte, 30 fache Betrag chen - entfernen sich und von der Proposition der Regierung.

un meinerseits nur dem Wunsch und dem Appe ll, der schon druck geben, daß ich wiederholt

19facben Grur

gerichtet worden ist, Aus die wünschen, auf diesem Gebiete die es nicht auf diesem Geb iete

an 8 Haus 8* zu Stande iu bri herbeiführen wollen, vielleicht eine Stockung nicht weiß, wann sie wieder in Fluß ge g der Regierungsvorlage in lichen Persh 28 Höferolle hier eintreten mög 1 ganzen Vorlaze mit großer Wahrschei

diese für dem wesent⸗

das .“ der

Nach Annahme eines Vertagungsantrags bemerkte der er habe nicht gesagt, halte eine Bevormundung des Bauernstandes, sondern er habe 8 ir die bezügliche Bemerkung eines Re gierungsvectreters an⸗

um 4 Uhr auf Mitt⸗

Ahbg. Zelle persönlich, die Vorlage ent⸗

Hierauf vertagte sich das Haus

woch 10 Uhr.

Inserate für den Deutschen Reichs⸗ und Königl. Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ die Königliche Expedition des Deatschen KReichs-Anzeigers und Königlich Ureußischen Staals-Anzeigers: Berlin SW., Wilhelen⸗Straße Nr. 32.

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Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen. 5. Industrielle Etablissements, 2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen und Grosshandel. 6. Verschiedene Bekanntmachungen. . Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ete. 7. Literarische Anzeigen. 4. E Amortisation, Zinszahlunng 8. Theater-Anzeigen. In der Börsen- u. s. w. von ““ Papieren. 9. Faeeen Felee

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beilage.

brauen schwarz,

Steckbrief. beschriebenen Herrengarderobenhändler K Leopold Frie⸗ Sdeberger aus Pots Fw-2 welcher füchtig gift, ist die AI“ we betrüglichen Es wird ern fucht, denselben gefängniß zu Potsdam abzu⸗ veen Petsdam, den 5. Februar Der Un: er⸗ suchungsrichter bei dem 18.S Beschreibung: Alter 25 Jahre, G Statur schlank, Haare schwarz, Stirn hoch, schwarz, Augenbrauen schwarz, gewöhnlich, Mund gewöhnlich, oval, Gesicht normal, deutsch. Besondere Kennzeichen: pockenn

h. veraften

röße⸗ B2,1m Ggen helm⸗ Otto, Augen braun, Zähne gesund, n Gesichtsfarbe blaß, Sprache

Steckbrief. ege Tapezierer Otto Lebend, in Berlin

beschriebenen am 18. Januar 1860 welcher flüchtigt ist, ist di Untersuchungsbaft wegen schweren Diebstahls in den Akten J. II. E. sucht, denselben zu verhaften und in das Unter⸗ suchungs⸗Gefängniß hier, Alt⸗Moabit 11/12, ief Berlin, den 2. Februar 1883, liche Staatsanwaltschaft bei de em Landgeric - ge. Groͤße 1,65 m, Stirn gewöhnlich,

82 verhängt.

schreibung: Statur schlank, Haare schn

Stecl riefe nad Sachen. Bart, Anflug von Schänctebart (chwarh) Augen⸗ die Untersuchungshaft wegen Untreue und Augen schwarz, Nase spitz, Mund fblanater verhängt. Es wird ersucht, dense mn zu gewöhnlich, Zäͤhne vollständig, Kinn spitz, Gesicht verhaften und in das Land Gesichtsfarbe blaß, Sprache deutsch. Klei⸗ dolstadt b Rudolstadt, dung: schwarzer Gehrock, dunkle Stoffhose, niedriger 1883. Die Staatsanwaltschaft am Landgericht Hut, Gummizugstiefel. Besondere Kennzeichen: üdisches Aussehen.

1883, Vormitiags 9 Uhr,

ten Erklärung verurtheilt werden.

liche . des Angeklagten mit Beschlag dem Bemerken hierdurch Verfügungen St aatskafse Dortmund, den taatsanwaltschaft.

belegt wor öffentlich bek desselben s. d über nichtig

Januar 18830

gemacht wird, daß

niß zu Ru⸗ g. rmögen 8

den 30.

Oeffentliche Ladung. Der Schreiner Wilhelm ˖--((—BM Gustav Adolf Sellenscheid, geboren am 28 b zust Steckbriefs⸗ „Erneuerung. 1859 zu Witten, wird beschuldigt, 8 den Carl August Pfüchtige ger in der Absicht, sich dem Eintritte am Oktober 1840 zu Berlin den Dienst des stel henden Heeres in den Anlen- 0. 4 de 1879 wegen Voll⸗ Finne zu entziehen, ohne streckung einer dreimonatlichen Gefängnißstrafe unter 8 88 28. Februar 1882 erlassene Steckbrief wird hier⸗ pflichtigen Alter sich außerhalb des Utem müt du ctt. Berlin, den 5. Februar 1883. aufgehalten zu haben, Vergehen gegen §. 140 Ab * Staatsanwaltschaft bei dem Königl. Landgerichte I. Nr. 1 Str. G. B. De erfelbe wird auf den 6. Aben v““ vor die Straf⸗ Steckbriefs⸗Erledigung. Der gegen die un⸗ kammer des Königlichen Landgerichts verehelichte Bertha Emilie Schulz gen. Drews, zur Hauptv erhandlu g geladen. wegen Diebstahls und wiederholten Betruges in den digtem Ausbleiben wird derselbe Grund der Akten U. R. II. 500. 82. unter dem 3. Zuni 1882 nach §. 472 der Strafprozeßordnung von dem Steckbrief wird zurückgen vommern. Berlin, lichen Landraths amt zu Bochum über di den 2. Februar 1883. Königliches Landgericht I. Der Anklag 82 zu Grunde liegenden Thatsachen aus Untersuchungsrichter. Johl.

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl. 8 S

sache der led. Elise Kuratel ihres Kindes Georg Clemenz, Schlosse Ce aus üif Fängen, z. Z. unbekannten Aufenthaltes

Klag⸗

undesgebiet verlassen öoder nach erreichtem mil 8 Ivo Leoꝛ

mit dem Antrage: den Beklagten zur An S. der Vaterschaft, Zahlung von 11 jährlichen Alim⸗ enten auf 14 J Hälfte des Schulgelde Verhandlungstermin auf Montag, 88 8. 28 1883, früh 8 Uhr, anberaumt, öffentlich geladen wird. Hofheim, 30. Januar 1883. Die Gericht 8 Eizenböfer, k. Sekretär.

z8 Dortmund,

unentschul⸗ zu verssidd en

Zugleich Feetelr. v“ 1— Beschluß der Strafkammer des Königlichen Land⸗ Steckbrief. gerichts zu Dortmund vom 6. Jannar 1883 au

den Manrergesellen Emil Friedrich Grund des §. 140 Str. G. B Scalfeld, 40 Jahre alt, welcher flüchtig ist, ist

sschreiberei:

B. und des §. 320 Str. Pr. O. das im Deutschen Reiche befind⸗

1—

1985] Oessentliche Zustellung.

Der Handelsmann Wolz Plaut zu Frzelendorf,

vertreten durch Rechtsanwalt Plitt in Borken, klagt re den Schreiner Johannes Klippert von Neuen⸗ bain, in unbe kannter Ferne abwesend, wegen Her⸗ ausgabe einer Hypothek, mit dem Antrage auf Ver⸗ urtheilung des Beklagten zur Herausgabe seines sämmtlichen, im Grundbuch Band II. Arrikel 66 von Neuenhain eingetragenen Grundbesitzes Zwecks Zwangsverkaufs wegen 30 60 Zinsen, wenn er nicht vorziebt. diesen Betrag 8 be: ezablen. und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Revtsstreits, vor das Königliche Amtsgericht zu Borken (in Hessen) auf

den 29. März 1883, Vormittags 9 Uhr.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Borken, den 11. Januar 1883.

(Unterschrift), Gerichtsschrekber des Königlichen Amtsgerichts

[5914] Oeffentliche Zustellung.

Die Arbeiterfrau Aug ü Kaminsky, geb. Sa⸗ lewski zu Saalfeld, klagt gegen den P.beiter

Friedrich Kaminski Aufashalt unbekannt, wegen

hebruch und böswilligen Verlassens, mit dem An⸗ trage auf Ehescheidung, und ladet den Beklagten zum Zwecke des Sübneversuchs vor das Königliche Amtsgericht zu Saalfeld Ost/Pr. au

den 28. März 1883, Vormittags 11 Uhr.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Gerlach, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[6084] Oeffentliche Ladung.

Auf Antrag des Gastwirtbs Jean van Evndhoven zu Ascherode wird biermit das in dem Gemeinde⸗ bezirke Ascherode belesene Grundstück

Theil von K. 6 P. 65 Teichäcker 10 a 86 qm aufgeboten.

Alle die Personen, welche Ansprüche und Rechte an dem genannten Grundstücke zu bab en vermeinen,

erden hierdurch aufgefordert, solche spätestens im Termi ne an biesiger Gerichtsstelle

den 13. April 1883, Vormittags 11 Uhr, anzumelden, widrigenfalls auf Antrag des Provo⸗ kanten das Ausschlußurtheil dahin ergehen wird, daß der Jean van Ey ndhoven berechtigt ist, die Ein⸗ tragung seines Eigenthums an dem vorgenannten Grun dstücke in das Grundbuch zu beantragen und der die ihm obliegende Anmeldung unterlassende Be⸗ rechtigte nicht nur seine Ansprüche gegen jeden Dritten, welcher im redlich bHen Glauben an die Rich⸗ tigkeit des Grundbuch das oben erwähnte Grund⸗ vermögen erwirb btb cht mehr geltend machen kann, sondern auch ein 81” gsrecht gegenüber Denjenigen, deren Rechte in Folge der rechtzeitig erfolgten An⸗ meldung eingetragen sin nd. verliert. t

Ziegenhain, am 22. Januar 18833.

Königliches Amtsgericht 8 (gez.) Winkler. Wird veröffentlicht: Der Gerichtsschreiber C Amtsgerichts: Uck.

Oeffentliche Zustellung. Rathsschreiber Wilhbelm Alzer in Ems als bevollmächtigter der Erben der Wittwe des

of 5 Wepp elmann, Elisabetb, geb. Schmidt zu

ms, vertreten durch Rechts anwalt Ebel in Rüdes⸗ heim, gegen den Schreiner Ferdinand Laux von Ems, dermalen in Amerika unbekannt wo? ab⸗ wesend, aus Miethe, mit dem Antrage auf von 140 neb büt 5 % Verz zugszinsen von 52 50 vom 3. 2 kai 1882, von 75 vom 3. November 1882 und von 12 50 vom 5. Dezember 1882 an, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor das gericht zu Ems auf

den 28. März 1883, Vormittags 9 Uhr.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wir dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Ems, den 16. Januar 1883.

Schmidt,

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgzerichts.

Firma D. & J. de Neufville in Frankfurt 2,M⸗ vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Pfeffinger in Offenbach a./ M., klagt gegen den Carl Thomson aus Offenbach a’/M., jetzt in Amerika, mit unbe⸗ kannter Adresse, und gegen den Albert Thomson in Offenbach a./M., als Gesellschaf ter der früberen offenen Handelsgesell chaft mit der Firma „Gebrüder Thomson“ in Offenbach a./ M., und Solidarschuldner für die Verbindlichkeit genannter Firma aus Ver⸗ kauf von Immobilien Seitens der Georg Friedrich Martenstein Eheleute in Offenbach a./M., an die⸗ selbe um einen vereinbarungsgemo an Klög erin zu zablenden Kaufschilling von 24 275 nebst 5 % Zinsen vom 1. Januar 1879 an, mit dem Antrage auf Verurtheilung der beiden Beklagten, unter So⸗ marhaft zur Zablung, zunächst der Zinsen vom . Januar bis 1. Januar 1880 mit 1213,75 ℳ, ladet di Bekla 8 hier den Be klagten Carl Thomson, zue mündlichen V Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die erste Civilkammer des Großh. Land⸗ gerichts zu Darmstadt

auf Donnerstag, den 31. Mai 1883, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage be kannt gemacht, mit dem An⸗ fügen, daß die Einlassungsfrist auf fünf Wochen erstreckt ist.

Darmstadt, den 82 Februar 1883.

Dr. Ma „Gerichtsaccessist, Hülfsgerich wöschreiter des Großherzoglichen Landgerichts.

159 849] Oeffentliche Zustellung. Die

16056] Oeffentliche Zust 3 Hensah.

Nr. 2351. Die Firma H. A. Disch in Mainz, vertreten durch Rechtsanwalt Selb in Mannheim, klagt gegen den Franz Happel Sohn, früher in

annheim, jetzt an unbekannten Orten abwesend, aus Waarenkauf vom Jahre 1880 mit dem Antrage auf Zablung von 1166 9 nebst 6 % Zinsen vom 11. Januar 1883 und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die ammer für Civilsachen des Großherioglichen Land⸗ gerichts zu Mannheim auf v“

Freitag, den 30. März 1883, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht

Mannheim, den 5. 1883.

ler Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Landgerichts. [6074] Oeffentliche Zustellung.

Der Kupferschmiedegeselle Julius Mueller, früher zu Loebau Westpr., be gegen den Kupferschmiede⸗ meister Julius Geype in Loebau Westpr. wegen Zablung eines Wochenl ohnes für 14 Tage vom 5 Oktober bis 12. N ooven nber 1882 mit 14 und

des Kestoeides für die gleiche Zeit von 1 20 rro Tag, zusammen 16 80 geklagt und ein Versäumnißurtheil unterm 7. November 1882 er⸗ stritten.

Der Beklagte hat gegen dieses Urtheil Einspruch erhoben und ladet den Kläger zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor das Königl iche Amts⸗ gericht zu Loebau Westpr. auf

den 13. April 1883, Vormittags 9 Uhr.

Zum Zwecke der öffentlichen Zust ellu ung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Kaun, eiber des Königlichen Amtsgerichts.

Aufgebot.

D Die unbekannten Erben, Erbnehmer und sonstigen Rechtsnachfolger der unverehelichten Renate Tberesia Steppke, welche am 27. Juni 1881 zu Grottkau mit Hinterlassung von 23 10 verstorben ist, wer⸗ den hierdurch zu dem auf

den 5. Dezember 1883, Vormittags 10 Uhr, vor dem niglichen Amtsgericht hierselbst, Termins⸗ zimmer Nr. 1, anberaumten Termine 8n der Warnung . daß bei ihrem Ausbleiben dem landesherrlichen Fiskus der Nachlaß zur freien Dis⸗ position verabfolgt und die sich nachher erst melden⸗ den Erben alle seine Handlungen und Dispositionen anzuerkennen schuldig, von ihm weder Rechnungs⸗ legung noch Ersatz der Nutzungen zu fordern berech· tigt, sondern sich lediglich mit dem, wa noch von der Erbschaft vorhanden wäre, gen verbunden sein sollen. Grottkau, den 23. Januar 1883. Königliches Amtsgericht.

Aufge ot. sparkasse zu Bromberg, urn gefertigt am 28. November 1843. fonds Gombin, Kreis Schubin, dessen üias 1881 einen Bestand 23 65 hatte, b. Nr. 732, ausgefertigt arn 52 für den Schulfonds Wilfowo, is i defsen Konto⸗ ultimo 1881 einen 2 1 33 —⸗ hatte, c. Nr. 187, cusgefe rtigt am 76 1843 für den Schulfonds Brzvskorzystew, Kreis Schubin, dessen Konto ultimo 1881 einen Bestand von 40 16 hatte, sind verloren gegangen und sollen auf den Antrag des Königlichen Landraths Kleffel zu Schubin amsrtisirt werden. Die „unb e⸗ kannten Inhaber der vorbezeichneten Sparkassen⸗ bücher werde en deshalb Zaufgefordert, ihre Rechte unter Vorlegung der Sparkassenbücher, fpätestens im Aufgebot ztermine, 8* 13. Inni 1883, Vorm. 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte, Land⸗ gerichts gebäude, Zimmer Nr. 9, anzumelden, widri⸗ genfalls die Kraftloserklärung der Sparkassenbücher erfolgen wird. Bromberg, den 7. 1882. Königliches Amtsgericht. Abtheilun

[6042] Pere9 h Oeffentliche Ladung.

Nachdem die beantragte Verkoppelung der soß. Heumasch in den Feldmarken Harpenfeld und Er städt, Amts Wittlage, von der Ksöniglichen e. Kommission in Ha 88 er für stattnehmig erkannt und den Un tterjei chneten die Ausführung dieser Ver⸗ koppelung im gesetzlichen Verfahren übertragen ist, werden nunmehr nach Vorschrift des §. 86 des Ge⸗ setzes über das Verfahren in Gemeinbeitstheilungs⸗ und Verkoppelungssachen vom 20. Juni 1842 alle unbekannt gebliebenen Landeigenthümer hiermittelst aufgefordert, ihre etwaigen Ansprüche oder Wider⸗ sprüche in dem auf

Montag, den 12. k. Mts. März, Morgens 11 Uhr,

im Feuerhakeschen Wirths hause in Harpenfeld an⸗ beraumten Termine anzumelden und klar zu machen, vigricenfälls ihre Berechtigungen 1 nur nach den An⸗

gaben der übrigen Betheiligten berücksichti gt und sie in sonstigen Beni ehungen als zustimmend angesehen werden sollen.

Zugleich werden die aus irgend einem Grunde betheiligten dritten Personen, insbesondere die Zehnt⸗ berren, Pfandgläubiger, Se. Fischerci⸗ oder sonstigen Servitutberechtigten zur Angabe ihrer Rechte unter der aufgefordert, daß Jeder, welcher seine Rechte in dem obenerwähnten Termine nicht anmeldet, er sich selbst beizumessen hat, wenn deren Sicherstellung unterb leibt.

Wittlage und Osnabrück, den 2. F Februar 1883.

Die Kommission.

Siemens. F. v Steuber.

[60691 Aufgebot eines Verschollenen zum wecke der Todeserklärung.

Die Frau Hilda Schauer, geb. Broose, in Neu⸗

varp hat das Aufgebot ihres Ehemannes, des am 29. Januar 1852 geborenen Matrosen August Friedrich Wilbhelm Schauer, welcher am 7. November 1880 auf dem Dampfschiff „Melida“ (Captn. C. Tredup) von Rigs⸗ a nach Stettin in See gegangen, daselbst aber nicht eingetroffen ist, zum Zwecke der Todeserklärung in Antrag gebracht. Demuufolge ergeht an den Matrosen Schauer sowie an dessen zurückg elassene unbekannte Erben und Erbnehmer die Aufforderung, sich spätestens in dem auf den

6. Juni 1883, Mittags 12 Uhr, anberaumten Aufgebotstermin bei dem unterzeich⸗ neten Gericht zschriftlich oder persönlich zu melden, widrigenfalls der Matrose Schauer wird für todt erklärt und sein Vermögen den bekannten und legiti⸗ mirten Erben wird übergeben werden.

Neuwarp, den 22. Januar 1883.

Königliches Amtsgerich

[6039] Nr. 837. Vom Gr. Amtsgericht heute folgendes Aufgebot erlassen: Engler, Landwirth von Aen Rechtsnachfolger der Michael Eng Sohns Wittwe von da unter G Hlau des des auf den Namen der 535ö— lau⸗ tenden Sparkassenbüchleins über eine Einlage 2530 F. 15 in die biest ige 8 eein verfügung bezuglich dieses hat das A Aufgebot beantragt. züglichen enbüchleins ir fordert, spätestens in dem auf [Dienstag: 1883, Vormittags 9 Uhr, gericht dahier anberaumten Termin zumelden und das gedachte Sparka ibi zulegen, widrigenfalls die Kraftl vserklärn 1 erfolgen wird. Emmendingen, 2. Februg: 1883. Der Gerichts beelber Gr. Amtsgerichts: Jäger.

[60401 In Sachen des Kupfer Wittingen, Johann Joachim H Schuldner, wegen g, des Schuldners, Friederike Dor geb. Porsi el, verwittwet gewese teich gehörige gepfändete Acktelbof Bodenteich in der Gesammtgröß n mit 13⁸/100 Thlr. Grundsteu zer Rei einertrag, bestehend it angebautem Anhang, Schweine⸗ . aus folgenden in der lle für Boden teich unter Arti⸗ kel Nr. d b agen Ktern: .“ auf der 115. Haid 1 Par 1,7006 ha groß, A iste Kar 8 Parz. 2, 89 f ind vsee. iin der Neu⸗ 0,0577 ha

22

38 0

Kartenbl. 8 P Gemeindemoore 0,8671 ha und 0,3864 stuͤcke in Gemarkung

dem 8. gen Moore Gem tenbl. in der Ben dsteuer⸗ Hcter⸗ * für güde unter Ar. tikel N tr. 57 auf Kartenbl. 1 Parz Acker im Sieksfeld 0 1680 ha groß, dem dazu auf Dienstag, den 8. Mai 1883, 10 Uhr Morgens, allhier anberaumten Termine öffentlich versteigert werden. Die Verkaufsbedingung iegen zur beliebigen Einsicht auf der Gerichtsschreiberei ar Kaufliebhaber werden 1 Alle, welch e daran Eigenth rechtliche, ideikommissarische, nd⸗ und dingliche Rücs zte, insbesondere Servitute berechtigungen zu haben vermein en, 1 dert, selbig im obigen 5 nine anzumelden und die darüber lautender unden vorz 1. unter dem Verwarnen, 8 im Nichtanmeldungs⸗ falle das Recht im Verhältniß zu n Erwerber des Grundstücks verloren gehe. Uelzen, den 3. Fesruar 1883. König 85 Amtsgericht. Abth. II. Guttermann.

, *

[6062]21 UMIrtheils⸗Auszug.

Durc Urtheil der 1. Civilkamme lichen Land dgerichts zu Metz vom 39. wurde die zwi ischen den Eheleuten Ma

e Gewerbe 82 Ay, und ibrem Eh emann Viktor Gand, früher Schreiner in Ay, jer ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, bestehende Gütergemeinschaft mit Wirkung vom Tage der Klage 14. Oktober 1882 für aufgelöst erklärt. Behufs Auseinandersetzung ihrer gegenseitigen Ver⸗ mögens zansprüche wurden Parteien vor Notar Reignier in Vigy verwiesen und dem Beklagten die Kosten zur Last gelegt.

Publizirt gemäß Ausf. Ges.

Met, den 2. Februar 1583. 1 er Landgerichts⸗Sekretär: Metzger.

1 12 L

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2

16071], G Nach heute erlassenem, seinem ganzen Inhalte nach durch Anschlag an die Ge richtstafel und durch Abdruck in den Mecklenburgischen An eigen. ber an nt gemachtem Proclam finden zur Zw vangsverf der dem Handelsman n Fr. zu Schw erin hörenden Erbpachthufe Nr. 3 z1 1Alt⸗Zachun mit 8. behör Termine: 1) zum Verkaufe nach zuvoriger endlicher Reguli⸗ rung der Verkaufsbedingungen am Sonnabend, den 21. April 1883, Vormittags 11 Uhr, zum Ueberbot am Dienstag, den 15. Mai 1883, heersiters 11 Uhr, zur Anmeldung nglicher Rechte an das Grundstück und an die zur Immobiliarmasse desselben gehörenden Gegenstände am Sonnabend, den 21. April 1883, Vormittags 10 ½ Uhr, im hiesigen Amtsgerichtsgebäude statt.

Auslage der Verkaufsbedingungen vom 7. April an auf der Gerichtsschreiberei und bei dem zum Se⸗ guester bestellten Sculien Dahl zu Alt⸗Zachun welcher Kaufliebhab bern nach vorgängiger Anmeldung die Besichtigung des Grundstücks mit Zubehör gestatten wird.

Hagenow, den 5. Februar 1883.

Großherzoglich Mecklenburg⸗Schwerinf sches Amtsgericht. Zur Beglaubigung: Der Gerichtsschreiber: Swert,

[5917 1“ Vekanntmachnng. Das Königliche Amtsgericht in Czarnikau durch den Gerichtsassessor Holzmann für Rec 1) der Hypothekenbrief vom 2. Juli 18 die auf dem Grundstücke Czarnika u Nr. Abtheilung III. Nr. 3 für den fbesitze Wilhelm Worm zu Kanitzken eingetra genen 55 Thaler nebst 5 % Zinsen seit dem 18 Januar 1855 und Kosten, 8 der Hypothekenbrief vom 7. Dezember 1837 über die auf dem Grundstücke Romanshof U./G. Nr. 83 Abtheilung III. Nr. 1 für

Caroline Albertine Jeske zu Romanshof ein⸗ getragenen 43 Thlr. 18 Sgr. 9 Pf,

85 Hypothekenbrief vom 25. April 1868 über die auf dem Grundstücdke Pußig⸗ Hauland Nr. 5 A. Abtheilung III. Nr. 8 für die Wilhelmine Ernestine Schulz, geborene Boebm⸗ und ihren Ehemann Michael Schulz einge tragenen, und für Wilhelmine Schulz, 2 borene Puhl, wieder verehelichte Wilhelm Wolff, in Rundae subingrossirten 100 Thaler

werden für kraftlos erlärt; 8 4) alle unbekaanten Interessenten werden mit

ihren Rechten und Ansprüchen auf die auf dem SEerebce Sarben Nr. 27 A. Abthei⸗ lung III. Nr. 1 für die am 9. Mai 1825 geborene Veronica Ewald haftende Hypo⸗ thekenpost von 93 Thlr. 6 Muttererbtheil nebst Zinsen ausge

Czarnikau, den 26. Januar 1883.

Königliches Amtsgericht.

5947] Bekanntmachung. Durch Ausschlußurtheil des Königli gerichts, Abtheilung V., zu Eisleben vom . Janu 1883 ist 1) der Kontrak om 23. April und 3.2

über 10 T rückf tändige Kaufgelder, wie 18 ungs 2 lder der Amalie Raap, getragen im ”; buche von Alberste Band III. Artikel Nr. 80 nebst Hypotheke schein, die Obligati 100 Thaler nebst 5 + gen für Frau Dr. g Kühne, im 587

and I. Artikel

ür kraftlos erklär muEigleben, am 1. Februar 1883.

Eichner,

3 Gerichte schreiber des Königlichen Amtsgerichts

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1595 . 827enezeta dang,.

bölgi in n8; belu ung IIr J

18 Maurer Franz .““ Grundstücke Alt⸗Scha E T I aus der Ausfertigs ng 1 0 ber 1861 und Hy pfändeten Grundstö für kraftlos erklärt,

2) die Kost .„

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88* Wendisch. Buchholz, d 27. Januar 1883.

Königliches Amts gericht.

ündet am 20. Januar 1883.

Netzel, Gerichtsschreibergeh m Namen des Königs!

Auf den Antrag der Ehefrau des Kaufmanr August Blechschmidt, Julie Henriette Elisabeth, borene Cordes, biesf elbst vertreten durch d echtsanwalt Dr. Colshorn hieselbst erkennt das Königliche Amtsgericht zu Hannover, Abtheilung 14, durch den Amtsgerichtsrath Crusen für Recht:

Die der Ehefrau Blechschmidt über den zwischen ihr und ihrem Ehemanne, Kaufmann 8G gust Blechschmidt hiefelbst, am 17. Oktober 1866 verlautbarten Ehestiftungs⸗ und Erb⸗ e. Inhalts dessen der genannte Ebemann aner⸗ it hat, von seiner Ehefrau einen Brautschatz

m Gesammtwerthe von 5500 Thlr. zugebracht - n zu haben und worin derselbe zur Sicherheit des Brautschatzes eine General⸗Hy⸗ pothek an seinem gesammten Vermögen bestellt hat, ertheilte notarielle Ausfertigung, und die ferner ihr ertheilte Ausfertigung des gerichtlichen Protokolls vom 20. November 1877, worin der⸗ selbe zur ferneren Sicherheit des Brautschatze Hypothek an seinem Bürgerwesen Nr. 32 der Ferdinandstraße bestellt hat, beide Urkund en mit den dahinter befindlichen gerichtlichen Bescheini⸗ gungen vom 22. Oktober 1866 und 20. No⸗ vember 1877, wonach die General⸗Hypothek im hiesigen General⸗ „Hypothekenbuche Bezirk I., Band II., Folium 160 pag. 163 unter Nr. . die Spezial⸗Hvpothe k in das hiesige Hypothe ken⸗ buch für Buͤtersworth sub Nr. 109 lfde. Nr. 5 eingetragen ist,

werden für kraftlos erklärt.

gez. Crusf en Ausgefertigt

Thiele,

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtszerichts.

Bekanntmachung.

Ausschlußurtheil vom 31. Januar 1883 ist die nachbezeichnete Hrpothe ekenurkunde für kraftlos erklärt worden: Hypothekenschein ü

Unterplötz Nr. 4 Abtbei ung III. Nr. 12 eingetra⸗ genen 3000 Thlr. Dar lehn mit vier Prozent viertel⸗ jährlich zu zahlenden insen und Kosten, eingetragen auf Grund der Verschreibung des Amtmanns Chri⸗ stian Carl Horn vom 4. Juni 1853 für dessen Eltern, Johann Carl Horn und dess en Ehefrau, Christiane Sophie, geb. Hoyer, auf die Grundstücke Nr. 1 bis 6 des Titelblatts, zufolge Verfügung vom 20. des⸗ selben Monats.

im Grundbuche von

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Koͤnigliches Amtsger icht zu Loebejün.

[6075] Beschlufz. Nach Anhörung des Beriowtes des Landgerichts⸗ raths Burguburu, sowie nach Einsicht des Antrages der Kaiferlichen Staatsanwaltschaft verfügt die Strafkammer des Kaiserlichen Landgerichts unter Mitwirkung des Kaiserlichen Landgerichtsdirektors Dr. Gunzert und der Kaiserlichen Landgerichtsräthe Burguburu und Zerges, für den Fiskus und bis auf die Höhe von 3000 die Beschlagnahme des Vermögens des abwesenden Ulanen Boespflug, Taver, geboren am 12. Sepember 1864 zu Matzenheim. *C en. den 12. Januar 1883. Kaiserliches vandgericht, Strafkammer. gez. Gunzert. Burguburu. Zerges.