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ohne daß die Gesellschajter sich zu Almosenempfängern Staats hätten zu machen brauchen. Ohne die größte Kon⸗
fusion der Begriffe hätte überhaupt die Zollpolitik gar nicht auf Grund einer Koalition agrarischer und industrieller Inter⸗ essen zu Stande kommen können, denn diese Interessen ständen sich in der Zollpolitik diametral gegenüber und könnten nur
durch eine freihändlerische Politik zu einer förderlichen Ver⸗ einigung gebracht werden. Die Vertreter der Schutzzollpolitik hätten einen List⸗Klub gegründet. Gerade Friedrich List, wenn derselbe heute lebte, würde auf das Entschiedenste den Inten⸗ tionen der Schutzzöllner stets entgegentreten. Er erinnere nur an die Höhe des deutschen Exports. Deutschland exportire an Ganzfabrikaten jährlich für 1009 Millionen Mark. Ruinire man den Export, so ruinire man das ganze wrrtbschastliche Leben des Deutschen Reichs. Deutschland sollte vielmehr ein freihändlerisches Land sein und die übrigen Nationen von der Vortrefflichkeit des Freihandels überzeugen. Man düfe sich nicht wundern, wenn, wie geschehen, Frankreich, Oester⸗ reich und Nußland ihre Tarife unter ausdrücklicher Berufung auf den deutschen Tarif erheblich erhöhten und Deutschland damit schädigten. Man habe wirklich keinen Grund, auf den Zolltarif stolz zu sein. Er glaube, daß auch die Zeit nicht mehr fern sein werde, wo selbst der Bauer nicht mehr an die Wunder der Zollpolitik glauben werde. Die Interessen des Exports seien unüberwindliche Bundes⸗ genossen gegen den Schutzzoll. Als der Gotthardtunnel fertig gewesen sei, habe man großen Werth auf die Abkürzung des Her etae⸗ zwischen Deutschland und Italien gelegt. Beim
olltarif sei man bemüht, den internationalen Handel wo möglich ganz abzuschneiden. Er hoffe, diese Dämmerungslogik werde bald dem freihändlerischen Lichte Platz machen.
Der Abg. Frhr. von Minnigerode entgegnete, auf die vom Vorredner erwähnten Zahlen könne er gar nichts erwi⸗ dern, weil er die Richtigkeit derselben jetzt nicht prüfen könne. Seine (des Redners) Zahlen seien amtlichen Quellen entnommen, ihre Richtigkeit sei auch vom Vorredner nicht bestritten worden, es stehe also Behauptung gegen Behauptung. Der Abg. Barth habe im Uebrigen sich fortwährend auf Dinge
estützt, die er (Redner) nicht gesagt habe. Er
habe weder von Bielefelder Seidenspinnereien ge⸗ sprochen, noch habe er gesagt, die Halbseide sei vor Erlaß des Zolltarifs bedeutungslos gewesen. Er habe vielmehr hervor⸗ gehoben, daß deutsche Halbseide auch nach dem Zolltarif den Weltmarkt beherrsche. Was die Frage mit der australischen Wolle betreffe, so wolle er das Wort „australisch“ preisgeben; es könne auch Kapwolle gewesen sein, die nach Deutschland mporlirt worden sei. Der Sinn seiner früheren Ausführungen sei aber nur der gewesen, zu konstatiren, daß mehr fremde Wollen in Deutschland in Folge des Zolltarifes importirt würden. Ehe man also versuche, seine (des Redners) Ausführungen zu be⸗ kämpfen, müsse man sich doch klar machen, was er überhaupt ge⸗ sagt habe. Er wünsche, daß der Abg. Barth nach Hause gehe und die stenographischen Berichte nachlese. Er wisse nicht, wieso gerade der Abg. Barth der Rechten Dämmerungslogik vor⸗ werfen könne. Auch von Friedrich List sei er überzeugt, daß derselbe heut mit seinem praktischen Blick über die agrarischen Bestrebnngen sehr wohlwollend urtheilen würde. Derselbe habe zu einer geit gelebt, wo man eine Konkurrenz mit der deut⸗ schen Landwirthschaft noch gar nicht gekannt habe. Der Abg. Barth habe sich auf die Crefelder Handelskammer berufen, er berufe sich auf die Elberfelder. Diese sage, ohne die Schutzzölle würde deutsche die ausländische Konkurrenz noch ungleich drückender empfunden haben, und die Besserung der wirthschaftlichen Verhältnisse noch langsamer vor sich ge⸗ gangen sein.
Hierauf vertagte das Haus um 4 ½ Uhr die weitere Berathung auf Donnerstag 12 Uhr.
— Die in der gestrigen (25.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten bei der Geschäftsordnungsdebatte als Antworten auf die Aeußerungen der Abgg. Dr. Hänel un Dr. Windthorst vom Vize⸗Präsidenten des Staats⸗Ministeriums von Puttkamer gehaltenen Reden haben folgenden Wortlaut:
Meine Herren! Es hat in den Ausführungen des Hrn. Abg. Dr. Hänel an sehr starken Provokationen sowohl auf die rechte Seite des Hauses als auch auf die Regierung, wenn in letzterer Beziehung auch nur indirekt, nicht gefehlt; ich habe die Ueberzeugung, daß in ersterer Beziehung ihm die Antwort aus den Reihen der rechten Seite des Hauses nicht schuldig geblieben werden wird. Was die Stellung x E“ Staatsregierung betrifft, so ist sie ja — und ich glaube,
des
““
bemüht gewesen, sich gegenüber den Diskussionen über die Geschäfts⸗
behandlung und Tagesordnung des Hauses der äußersten Zurückhaltung zu befleißigen; inzwischen glaube ich, wenn man so stark provozirt wird, wie dies eben von dem Hrn Abg. Dr. Hänel in einer Weise geschehen ist, die satyrisch s hr hubsch gruppirt war, die aber doch in einen ganz anderen Gedankenrahmen auslief, so muß der Regierung nicht nur das Recht, sondern die Pflicht zugesprochen werden, sich über die hier in der Diskussion befindliche konkrete Frage zu äußern. Ich gehe in die breite Anlage der Diskussion, wie sie von mehreren der Herren Vorredner geschehen ist, nicht ein, ich halte mich an die augen⸗ blickliche Grschäftslahe dieses Hauses, wie sie meines Erachtens von dem Herrn Präsidenten mit ganz unwiderleglichen Argumenten für ein Weitertagen des hohen Hauses Ihnen dargelegt worden ist. Der Herr Präsident hat, glaube ich, in einer Weise kalkulirt, weiche eher darauf hinauslief, die bis zur Beendigung der Etatsberathung nöthige Zeit etwas kürzer erscheinen zu lassen als in der That der Fall ist. Meine 2 nach den vorliegenden Erfahrungen glaube ich, würde das hohe Haus mit der Summe von Tagen, welche der Herr Präsident für die noch übrige Zeit der Etatsberathung in Aus⸗ sicht genommen hat, kaum ausreichen. Der Kultusetat allein — ich will mir keine bestimmte Voraussagung gestatten — hat in einem Jahre, wo ich ihn vertreten habe, mehr wie 10 Plenarsitzungen in Anspruch genommen; ob also 5 Sitzungen dieses Mal genügen wer⸗ den, ist mir doch einigermaßen zweifelhaft.
Ich bin also völlig davon durchdrungen, daß diejenige Voraus⸗ berechnung, welche der Herr Präsident Ihnen vorgelegt hat, das aller⸗ kürzeste Maß dessen in sich schließt, was das hohe Haus an Zeit be⸗ darf zur Erledigung des Etats. Da liegt doch die Frage nahe: wollen Sie die Verantwortung übernehmen, dieser unsicheren Situa⸗ tion gegenüber das Land in die Lage zu bringen, am 1. April einen unfertigen Etat zu haben? Die Regierung kann ihrerseits auf diesem Wege nicht folgen. Ich kann das Haus nur bitten, zu erwägen, daß die Vorschläge des Herrn Präsidenten auch nach der Ansicht der Königlichen Staatsregierung die einzigen sind, welche in diesem Augenblick für acceptabel zu erachten sein dürften.
Wenn der Hr. Abg. Dr. Hänel dann die rechte Seite — ich darf wohl sagen, damit einzuschüchtern versucht hat, daß sie sich durch ein Votum für das Weitertagen in einen grundsätzlichen Gegensatz zum Herrn Reichskanzler und auch zum preußischen Staats⸗Ministerium bringen würde, so glaube ich, wird diese Furcht wohl nicht bei der rechten Seine des Hauses vorhanden sein, und ich bin auch überzeugt, der Herr Abg. Dr. Hänel ist ein viel zu einsichtiger Politiker, um sich nicht nachträglich selbst einzugestehen, daß seine Worte nach dieser Richtung wohl kaum ernsthaft aufgefaßt werden könnten. Auch die Citate, mit denen der Hr. Abg Dr. Hänel uns beehrt hat. in Beziehung auf die frühere Stellung des Herrn Reichs⸗ kanzlers zu dieser Frage können mich keineswegs irre machen. Meine Herren! Die Konstellationen ändern sich eben. Der Herr Reichskanzler hat seine Ansicht, daß ein Zusammentagen zwischen Reichstag und Landesvertretung nicht opportun sei, unter Verhältnissen zu erkennen gegeben, welche heute nicht mehr zutreffen, d. h. unter Verhältnissen, in welchen der Drang der parlamentari⸗ schen Geschäfte auf beiden Seiten nicht so groß war wie heute.
Wir dürfen heute nur von dem Bild ausgehen, welches sich unse⸗ rem Auge darbietet, und das Bild ist das, daß jede der beiden Körper⸗ schaften, der Reichstag sowohl als der preußische Landtag, für die Bewältigung der ihr obliegenden parlamentarischen Aufgaben eine so große Zeit in Anspruch zu nehmen hat, daß ein Nebeneinandertagen ohne die ernsteste Gefährdung des Reichs⸗ und Staatswohls nicht
1
mehr zu vermeiden ist.
Wie die Kräfte derjenigen Herren Abgeordneten, welche beiden Körperschaften angehören, sich zu der Lösung einer solchen Aufgabe stellen werden, das ist meine Aufgabe nicht zu untersuchen, daß aber an sich, abgesehen von dieser Personenfrage materiell, ein Nebeneinandertagen beider Körperschaften wohl zulaͤssig und aus⸗ führbar ist. — darüber hat die Staatsregierung wenigstens keinen Zweifel. Der Hr. Abg. Dr. Hänel wird doch gütigst auch das aner⸗ kennen: die Minister und ihre Räthe sind sozusagen auch Menschen, sie leiden unter dem Nebeneinandertagen ganz ebenso wie die Herren Abgeordneten, und wenn sie ihrerseits ihr Pflichtgefühl so sehr in den Vordergrund stellt, daß sie sich keinen Augenblick bedenkt, dieser ge⸗ wiß unangenehmen und lästigen Maßregel zuzustimmen und die Mehrarbeit auf sich zu nehmen, die für sie dadurch er⸗ wächst, dann glaube ich auch, mich der Hoffnung hingeben zu dürfen, daß dieses hohe Haus die Hand dazu bieten wird, die Geschäfte unseres Landes zunächst bis zum 1. April dieses Jahres — ich will den weiteren Zeitraum nicht ins Auge fassen — in einer Weise zu führen, welche uns die objektive und unumstößliche Garantie giebt, daß der Etat auf gesetzliche Weise bis zur Präkulsivfrist vom 1. April zu Stande kommt. Ich wiederhole also — ich bitte um Entschuldigung, wenn ich mich so ausführlich über interne Fragen dieses Hauses ausgesprochen habe, der Lage gegenüber hielt ich es aber für noͤthig — ich kann das hohe Haus nur dringend bitten, sich dem Vorschlage des Herrn Präsidenten anzuschließen.
Ich werde mich nur mit demjenigen Theile der Ausführungen des geehrten Herrn Vorredners beschäftigen, welcher sich auf die Stel⸗ lung der Regierung zu den hier schwebenden Fragen bezieht. Wenn er am Eingang seiner Rede bemerkte, es sei vielleicht etwas zweifel⸗ haft, ob es zweckmäßig gewesen, daß ich in dieser Frage das Wort
das Haus wird das auch allseitig anerkennen —, bisher]— ergriff, so wird er jedenfalls das Gefühl mit mir theilen, daß, wenn
1““ 8 8 v““
st
1 felbaft gewesen, ob ich zweckmäßig vorher gesprochen habe, es j die unbedingte Nothwendigkeit sei, ihm gegenüber einige Worte zu sagen. Der Herr Abgeordnete meinte, die Debhatte, in der wir uns
jett befinden, habe den geschäftlichen Charakter ganz abgestreift und
sei zu einer politischen geworden und die Argumentation, deren er sich dabei bediente, deute entschieden darauf hin, daß dieser Wechsel des Charakters der Debatte eigentlich Schuld der Regierung sei, denn sie sei es, welche das frühere Axiom, daß ein Zusammentagen zwischen Reichstag und preußischem Landtag absolut unvereinbar mit dem nationalen Wohl sei, jetzt in das Gegentheil und das Nebeneinandertagen als eine Nothwendigkeit bezeichnet. äußerte zugleich, man wolle es forciren, daß das Abgeordnetenhaus
verkehrt Er
8.
gewissermaßen in einer Zwangslage jetzt gleichzeitig mit dem Reichs⸗
tag arbeiten solle.
Wer dieser „man“ ist, weiß ich nicht, die Regierung ihrerseits 8 Die Regierung steht einfach vor der Frage der geschäft⸗
gewiß nicht.
lichen Nothwendiakeit und sie bestreitet Jedermann in diesem Hause
das Recht, ihr andere Motive für ihr Verhalten unterzuschieben, wie Diejenigen sind welche sie ihrerseits offenkundig anerkannt hat. Ich habe vorhin schon die Ehre gehabt dem Abg. Hänel gegen⸗
über auszuführen, daß es lediglich die augenblickliche geschäftliche Lage
ist, welche der Regierung den Wunsch aufdrängt, die Arbeiten dieses
Hauses jetzt unau gesetzt fortzuführen, bis der Etat zu Stande ge⸗
bracht werden kann, und ich muß nochmals betonen, daß ich es für gänzlich ausgeschlossen halte, namentlich nach den Worten des Hrn Abg. Windthorst, der für die Kultusdebatte doch eine
ziemlich breite Basis anzunehmen schien, daß ich es gänzlich ausge⸗
schlossen halte, daß wir, wenn wir nicht dem Vorschlage des Herrn
Präsidenten zustimmen, — ich darf auch hier mit „wir“ sprechen, denn ich bin selber Mitglied dieses Hauses, — den Staatshaushaltsetat vor dem 1. April fertig stellen, und ich wiederhole nochmals, wer will für eine derartige Eventualität die Verantwortung übernehmen? Bis jetzt ist in keiner Weise von einem der Herren Vorredner ein näheres Eingehen auf diesen Punkt gehört worden, es ist das sehr bedauerlich, denn ich glaube, dies ist gerade das Punctum saliens: wie können wir die Geschäfte dieses Hauses einrichten, um in jedem Falle das rechtzeitige Zustandekommen des Staatshaushalts zu gewährleisten?
Der Abg. Windthorst glaubte dann den angeblichen Wandel in
der Politik des Herrn Reichskanzlers in Bezug auf diese Frage da-.
durch noch besonders in belles Licht setzen zu können, daß er sagte,
ja früher hat man nach Baypern und den übrigen süddeutschen Staaten
gegen das Zusammentagen ihrer Landtage mit dem Reichstage don⸗
nernde Worte gerichtet, sehr richtig, meine Herren, aber diese don⸗
nernden Worte sind ohne Erfolg geblieben, die betreffenden Bundes⸗
staaten haben sich auf ihre eigenen Interessen in dieser Frage zurück⸗
gezogen; das müssen Sie doch gütigst auch bedenken, und was dem Einen
recht ist, ist dem Andern billig. Wenn die Reichsprarxis es dahin gebracht hat, daß das Zusammentagen außerpreußischer Landtage mit dem Reichstage als ein Uebel, aber doch als ein nothwendiges Uebel ruhig von den Reichsgewalten hingenommen wird, dann glaube ich hat auch der preußische Landtag einen begründeten Anspruch darauf, einige Rücksicht auf seine Geschäftslage von den Reichsgewalten erwarten zu dürfen. Diese Ueberzeugung ist es grade ja, die den Herrn Reichs⸗ kanzler dazu geführt, in Uebereinstimmung mit seinen preußischen Kollegen jetzt in der gegenwärtigen Lage der Geschäfte seinerseits auch den Wunsch zu haben, daß wir unsere Arbeiten nicht unter⸗ brechen.
Ja freilich, ein Radikalmittel dagegen giebt es ja, und das hat der Hr. Abg. Windthorst angedeutet: man lege keine Gesetze vor. Ja, ist das aber dem Interesse des Landes entsprechend? Er sprach von einer Ueberproduktion. Ich frage aber: ist es wohlgethan, hier bei einer Geschäftsordnungsdebatte solchen staatsrechtlichen Fragen durch eine Redewendung vorzugreifen? Nun, meine Herren, es würde für ein wahres Verhängniß zu halten sein, wenn wir uns ohne wei⸗ teres in die Lage drängen lassen wollten, daß die Geschäftslage des Hauses darüber entscheiden soll, ob und welche Vorlagen gemacht werden sollen oder nicht. 6
Die Worte des Hrn. Abg. Windthorst fanden besonders lebhaften 8
Beifall auf jener linken Seite des Hauses.
Herren sehr viel größer war, wie heute. Es ist noch nicht lange her, und wenn das Jahr 13 Monate gehabt hätte, Sie hätten alle 13 Monate gern und mit Freuden daran gesetzt, um an der Gesetz⸗ gebung zu arbeiten. Jetzt ist das allerdings einigermaßen anders. Es werden manchmal Gesetze vorgelegt, welche der linken Seite
8 . ses. Nun, ich entsinne mich noch recht wohl der Zeit, wo die Gesetzgebungsfreudigkei bei den
weniger sympathisch sind (Abg. Dr. Windthorst: nur wenige!), aber
die Forderung, daß die Regierung sich solcher Vorlagen enthalten solle, weil sie vielleicht Monate in Anspruch nehmen für ihre Er⸗ ledigung, wird doch selbst die linke Seite des Hauses nicht zum Ariom erheben wollen.
Ich kann nur wiederholen, daß ich wohl berechtigt war das Wort jetzt hier zu ergreifen; denn das werden Sie ir sicher zugeben, daß die Regierung an Erledigung des Etats mit allen Konsequenzen politischer, administrativer, wirthschaftlicher Art, die daran hängen, mindestens dasselbe Interesse hat, wie dieses hohe Haus. Wenn die Frage sich aufdrängt, daß das Zustandekommen des Etats gefährdet wird durch die Art, wie etwa eine Mohrheit dieses Hauses die Geschäfte behandeln will, dann hat die Regierung das Recht, in lebhafter Weise den Wunsch nach einer korrekten Behandlung des Etats und der ganzen Geschäfte hier vor dem Hause zum Ausdruck zu bringen. 1
Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ register nimmt an: die Königliche Expedition des Deutschen Reichs-Anzeigers und Königlich Ureußischen Staals-Anzeigers:
2 Berlin SW., Wilhelm⸗Straßze Nr. 32. 8 N*
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——
“ für den Deutschen Reichs⸗ und Königl.”¹ Deffentlicher Anzeiger.
1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen. 5. Industrielle Etablissements, Fabriken
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In der Börsen- beilage.
R
Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen des „Invalidendank“, Ryuydolf Mosse, Haasenstein & Vogler, G. L. Danbe & Co., E. Schlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren Annoncen⸗Bureaux.
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ladungen u. dergl.
Oeffentliche Zustellung.
Der Kaufmann Fniche Juste hies als Alters⸗ vormund Rudolph Arthur Eugen Rose’'s, und Marie Jenny Rose hier, Beide vertreten durch Rechts⸗ anwalt Dr. Sintenis hier, klagen gegen den In⸗ genieur Rudolph Fiedler, früher hier, jetzt unbekann⸗ ten Aufenthaltes, wegen Ansprüchen aus außerehe⸗ licher Schwängerung mit dem Antrage auf Verur⸗ theilung Beklagtens durch für vorläufig vollstreckbar zu erklärendes Urtheil zur Zahlung von 500 ℳ Entschädigung, von 21 ℳ Geburts⸗ und Taufkosten, von 180 ℳ jährl. Beitrag zum Unterhalt des am 11. September 1880 geborenen, obgenannten Kindes vom Tage der Geburt bis zum erfüllten 14.
Lebensjahre desselben und event. des nothwendigen 22 ℳ
Oeffentliche Zustellung.
Der Salomon David, Handelsmann in Ins⸗ mingen, vertreten durch Rechtsanwalt Karl, klagt gegen den Nikolaus Stengel, ohne bekanntes Ge⸗ werbe und ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthalts⸗ ort, und Konsorten, mit dem Antrage:
Wolle Kaiserl. Landgericht die Verklagten soli⸗ darisch kostenfällig verurtheilen, an Kläger zu bezahlen: 1) für rückständigen Immobiliarkauf⸗ preis den Betrag von 441 ℳ 80 ₰ nebst 5 % Falen seit 1. Januar 1880, 2) für baares
arlehn den Betrag von 179 ℳ 20 ₰ nebst 5 % Zinsen seit 13. Juni 1881, 3) auf Grund stattgehabter Abrechnung den Betrag von 162 ℳ 40 ₰ nebst 5 % Zinsen seit 17. Oktober 1878, 4) für baares Darlehn und erhaltenes Fleisch, sowie gelieferten Hafer den Restbetrag von
nebst Zinsen vom Klagetage,
16235]
Dessau auf
dieser Auszug der Klage Dessan, den 3. Februar 1883.
. Oeffentliche Zustellung.
Die verehelichte Emma von Borowski zu Locherau, vertreten durch den Rechtsanwalt Medicus in Dessau, klagt gegen ihren Ehemann Casimir von Borowski, z. Z. in unbekannter Abwesenheit wegen böslicher Verlassung mit dem Antrage auf Trennung der zwi⸗ schen ihnen bestehenden Ehe, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die I. Civilkammer des Herzoglichen Landgerichts zu
den 10. Mai 1883, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
„Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird bekannt gemacht.
Maypländer, Kanzlei⸗Rath,
— =
erben ihre Ansprüche nur noch insoweit geltend machen können, als der Nachlaß mit Ausschluß aller seit dem Tode der Erblasserin aufgekommenen Nutzungen durch Befriedigung der angemeldeten An⸗ sprüche nicht erschöpft wird. 8 Breslan, den 2. Februar 1883. KFgoqvnigliches Amtsgericht. Beglaubigt: Nemitz, Gerichtsschreiber.
[1002] Aufgebot.
Auf begründeten Antrag der Wittwe Holste, geb. Schwarze, zu Laatzen bei Hameln wird der unbe⸗ kannte Inhaber des der Antragstellerin abhanden ge⸗ kommenen, auf deren Namen von der Sparkasse der Kapitalversicherungs⸗Anstalt zu Hannover ausgestellten
Begräbnißaufwandes und laden den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Dresden, Landhausstr. 11I. rechts auf den 21. März 1883, Mittags 41 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. 1 Dresden, am 7. Februar 1883. “ Thiele, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. 8
und ladet die Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die Zivilkammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Saargemünd, unter Ab⸗ kürzung der Einlassungsfrist auf 2 Wochen, auf
den 2. April 1883, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Saargemünd, den 3. Februar 1883
gs Der Obersekretär:
Gerichtsschreiber des Herzoglichen Landgerichts
[6226] Aufgebot.
Auf Antrag des Rechtsanwalts Dr. Berkowitz zu Breslau, als Pfleger des Nachlasses der am 28. Juli 1881 daselbst verstorbenen Wittwe Jo⸗ hanna Holtzer, geb. Steinig, werden die Nachlaß⸗ gläubiger und Vermächtnißnehmer der letzteren aufgefordert, ihre Ansprüche an den Nachlaß spätestens im Aufgebotstermine am 10. Mai 1883, Vormittags 11 Uhr, im Zimmer Nr. 47, II. Stock des Amtsgerichts⸗ gebäudes (Schweidnitzer Stadtgraben Nr. 2/3), an⸗ zumelden, widrigenfalls sie gegen die Benefizial⸗
Sparkassenbuchs Nr. 21828 über den Betrag von 502 ℳ 64 ₰ damit aufgefordert, sich in dem vor dem unterzeichneten Gerichte am 14. Juli 1883, 1 Morgens 10 Uhr, anstehenden Termine zu melden, widrigenfalls hin⸗ sichtlich des etwaigen sich nicht meldenden Inhabers der vermißten Urkunde diese für ungültig und wirkungslos erklärt (mortifizirt) werden soll. Hannover, den 2. Januar 1883. Kedöonnigliches Amtsgericht, Abtheilung 15. Pagenstecher.
der Firma
“ S
16073] Oeffentliche Zustellung. .
Die verwittwete Kleidermacher Schultz, Inbaberin Albert Schultz zu Berlin, Königsstraße Nr. 27, vertreten durch den Justizrath Heilborn zu Berlin, klagt gegen den Kanzlisten, späteren Eisen⸗ bahnassistenten Berthold Schroeter, früher zu Berlin, Brüderstr. 20, jetzt seinem Aufenthalt nach unbekannt, wegen der im Jahre 1881 erfolgten Liferung von Kleidungsstücken, mit dem Antrage, den Verklagten kostenpflichtig zu verurtheilen, an die Klägerin die⸗ jenigen 72 ℳ nebst 5 % Zinsen vom 1. November 1881 zu jahlen, wegen welcher in actis 30. G. 7. 82 des Amtsgerichts I. der Arrestbeschluß vom 1. März 1882 ergangen ist, sowie in die Zurück⸗ zahlung der zur Ausfübrung des Arrestes bestellten Caution von 100 ℳ zu willigen und das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu erklären und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor das Königliche Amtsgericht I. zu Berlin, Jüdenstr. 58, 2 Tr., Zimmer 30, auf
den 17. April 1883, Vormittags 10 Uhr.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Au zug der Klage bekannt gemacht.
Berlin, den 2. Februar 1883.
Steinke, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsszerichts I., Abtheilung 30.
[6095] Oeffentliche Zustellung.
Der Handelsmann Julius Schurig von hbier klagt gegen den Böttchermeister Heinrich Prötzig von hier, seinem jetzigen Aufenthalt nach unbekannt, aus dem am 14. Juni 1882 geschlossenen Taufgeschäft um eine Kuh mit dem Antrage auf Verurtheilung zur Zahlung von 15,75 ℳ nebst 5 % Zinsen seit 14. Juni 1882, und ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das König⸗ liche Amtsgericht zu Priebus zum
4. Mai 1883, Vormittags 10 Uhr.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser
Auszug der Klage bekannt gemacht. 1 Wentzky, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
16094] Oeffentliche Zustellung. Die Ehefrau des Kaufmanns Heinrich Stöcker, Elise, geb. Horn, ohne Geschäft, zu M.⸗Gladbach, vertreten durch Rechteanwalt Bloem, klagt gegen 1) ihren Ehemann Heinrich Stöcker, früher Kauf⸗ mann zu M.⸗Gladbach, jetzt ohne bekannten Aufent⸗ halt, 2) den Kaufmann Ludwig Gauwerky zu M.⸗ Gladbach als Verwalter des Konkurses des genannten Heinrich Stöcker, mit dem Antrage, die Trennung der zwischen ihr und ihrem Ehemanne bestehenden Gütergemeinschaft mit Wirkung vom Tage der Klage⸗ zustellung an auszusprechen und der mitbeklagten Konkursmasse die Kosten zur Last zu legen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 2. Civilkammer des K. Land⸗ gerichts zu Düsseldorf auf den 18. Mai 1883, Bormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
““ .“
Martini 1880, 1881 und 1882 an Klägerin, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Wetzlar auf den 27. April 1883, Vormittags 10 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Wetzlar, den 30. Januar 1883.
Stephan, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
— 2 4 2 (6104] Steigerungs⸗Ankündigung. In Folge richterlicher Verfügung werden dem Privatmann Dr. Gg. Bücking, früher hier, jetzt an unbekannten Orten abwesend, folgende Liegenschaft in Ziegelhäuser Gemarkung: ca. 63 Ar 88 Mtr. Ackerland, Hausgarten und Hofraite, mit hierauf stehendem Wohnhaus mit gewölbtem und Balkenkeller, einem Balkon, Dach⸗ zimmer und angebautem Abtritt, im untern Ort in der Neckarhölle in Ziegelhausen, neben Wilhelm Schwab Wtb und Joh. Lotz, unten Straße nach gq8379000.88
Mittwoch den 21. März 1883, Mittags 3 Uhr,
im Rathbause zu Ziegelhausen öffentlich gegen Baar⸗ zahlung versteigert und der Zuschlag ertheilt, wenn die Taxe oder mehr geboten wird. Nachricht hiervon erhält der Schuldner mit dem Bemerken, daß, wenn er die Vornahme der Versteigerung auf Zahlungs⸗ zieler wünscht, entweder eine schriftliche Einwilligung des Gläubigers oder eine desfallsige richterliche Ver⸗ fügung beizubringen hat. Letztere muß aber vor den letzten acht Tagen vor der Versteigerung nachgesucht werden. Etwaige Einwendungen gegen diese und die peiter entworfenen bei mir einzusehenden Steigerungs⸗ bedingungen sind vor der Steigerung dem unter⸗ fertigten Vollstreckungsbeamten schriftlich einzu⸗ reichen
Ferner wird derselbe aufgefordert, einen dahier wohnenden Zustellungsgewalthaber aufzustellen, wi⸗ drigenfalls alle weiteren Behändigungen mit der Wirkung, als ob sie Ersterem zugestellt worden wären, an der Gerichtstafel angeschlagen werden würden. Heidelberg, am 31. Januar 1883. 8 Der Vollstreckungsbeamte:
Groß. Bad. Notar. Lugo.
8 —————
[6089] Aufgebot. 8
1) In der im Blankeneser Schuld⸗ und Pfand⸗ protokoll Band 9 Fol. 422 aufgeführten Besitzung des Gastwirths Paul Bäͤhnisch in Schenefeld stehen aus der Obligation vom 4./17. Januar 1872 für den Abschieder Johann Hinrich Timm aus Schene⸗ feld 100 Thlr. = 1200 ℳ protokollirt. Der Ver⸗ lust dieser Urkunde ist glaubhaft gemacht.
2) In der im Blankeneser Schuld⸗ und Pfand⸗ protokoll Band 10 A. Fol. 45 aufgeführten Be⸗ sitzung des Eingesessenen Detlef Ludwig Heinrich
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird
dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Düsseldorf, den 6. Februar 1883.
Holz,
Gerichtsschreiber des K. Landgerichts.
[6093] Oeffentliche Zustellung.
Die verehelichte Zessel, Auguste, geb. Dreßler, früher zu Hausdorf, Kreis Waldenburg, jetzt zu Stolz bei Frankenstein, vertreten durch den Königl. Justiz⸗Rath Hundrich zu Reichenbach, klagt gegen ihren Ehemann, den früheren Mühlenbesitzer August Zessel, früher zu Hausdorf, Kreis Waldenburg, jetzt in Amerika — unbekannten Aufenthalts — wegen Ehebruchs und böslicher Verlassung mit dem An⸗ trage, die zwischen ihr und dem Beklagten bestehende Ehe zu trennen, den Beklagten für den schuldigen Theil zu erklären und ihm die Kosten aufzuerlegen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die IV. Civilkammer des Koͤniglichen Landgerichts zu Schweidnitz auf
den 5. Mai 1883, Vormittags 11 ½ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Junger, Gerichtsschreiber des Köͤniglichen Landgerichts.
[6096] Oeffentliche Zustellung.
Der Eigenthümer August Ritt zu Mühlchen, ver⸗ treten durch den Rechtsanwalt Weidmann zu Cart⸗ haus, klagt gegen die Wittwe und Erben des zu verftorbenen Besitzers Jacob Papenfuß, nämlich:
1) die Wittwe Caroline Christine Papenfuß, geb. Schwerdt zu Mühlchen,
2) den Besitzer Carl Papenfuß zu Gr. Pomeiske,
3) den Besitzer August Papenfuß zu Glasberg,
4) den Arbeitsmann Ferdinand Papenfuß, früher zu Strussow, gegenwärtiger Aufenthalt unbekannt,
5) den Hermann Papenfuß zu Nauen,
6) den Privatmann Albert Papenfuß zu Mühlchen,
7) die unverehelichte Wilhelmine Papenfuß zu Berlin NO., Gollnowstraße 55 III. bei Lück,
wegen dreier Darlehnsforderungen im Gesammt⸗ betrage von 690 ℳ aus dem Schuldschein vom 20. Dezember 1879 mit dem Antrage auf Zahlung von 690 ℳ nebst 5 Prozent Zinsen seit dem 1. Ja⸗ nuar 1880, sowie 60 ℳ ältere Zinsen und ladet die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die III. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Danzig
auf den 5. Mai 1883, Vormittags 11 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. 8
Danzig, den 25. Januar 1883. 8
Hensel, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[6097] Oeffentliche Zustellung. Die Spar⸗ und Leihkasse zu Langgöns, eingetra⸗ gene Genossenschaft, vertreten durch Rechtsanwalt *Dürr zu Wetzlar, klagt gegen den Anton Schmidt II. aus Höͤrnsheim, jetziger Aufenthaltsort unbe⸗ kannt, wegen Cessionspreises der Kaufgeldforderung des Friedrich Merkel zu Hörnsheim für das Grund⸗ stück Flur 8 Nr. 321 nebst Verzugszinseu, mit dem Antrage auf Verurtheilung des Verklagten zur Zah⸗ lung von 60 ℳ nebst 5 % Zinsen von je 20 ℳ seit
“
Brandt in Teufelsdrück stehen aus dem Kontrakte vom 13. Oktober 1877 bez. Cession vom 27. August 1878 für Martin Christian Wilhelm Heinrich Koop⸗ mann in Hamburg ℳ 1640 zu 3 % p. a. als 4. Geld protokollirt. Diese 1640 ℳ sind durch Akte vom 16. November 1878 cedirt an den Haus⸗ makler Carl August Emil Römling in Hamburg. Der Verlust des vorerwähnten Kaufkontraktes sowie der Cessionsakte vom 27. August 1878 ist glaubhaft gemacht.
3) In der im Blankeneser Schuld⸗ und Pfand⸗ protokoll Band 10 . Fol. 86 aufgeführten Besitzung des Eingesessenen Peter Groth in Groß⸗Flottbek steben aus der Abtheilungsakte vom 15. Dezember 1851 für die vier Kinder des Cord Wientapper noch 300 Mk. protokollirt. Der Verlust dieser Urkunde ist glaubhaft gemacht. . b
4) In der im Blankeneser Schuld⸗ und Pfand⸗ protokoll Band 11 A. Fol. 383 aufgeführten Be⸗ sitzung der legitimirten Erben des Johann Peter Friedrich Pegel in Blankenese stehen aus dem Kaufkontrakte vom 23. Dezember 1799 für den damaligen Verkäufer Johann Bohn 300 Mk. protokollirt. Ferner stehen auf derselben Besitzung aus der Abtheilungsakte vom 5. Januar 1807 für die drei Kinder des Claus Bohn noch 75 Mk. protokollirt. — Die zum Empfang dieser Summe legitimirten Erben sind nicht zu ermitteln, auch sollen, wie glaubhaft gemacht ist, diese Kapi⸗ talien an die berechtigten Empfänger längst aus⸗ gekehrt sein. 1 1
5) In der im Blankeneser Schuld⸗ und Pfand⸗ protokoll Band 10 a. Fol. 147 aufgeführten Be⸗ sitzung der Johann Jochim Ostermann'’schen Ehe⸗ leute in Lurup stehen aus der Abtheilungsakte vom 16. Juli 1806 für Jürgen Hinrich Eckhoff in Lurup 100 Mk. protokollirt. — Die zum Empfang dieser Summel legitimirten Erben sind nicht zu ermitteln; auch soll, wie glaubhaft gemacht ist, diese Post an die berechtigten Empfänger längst ausgekehrt sein.
6) In der im Blankeneser Schuld⸗ und Pfand⸗ protokoll Band 11 A. Fol. 135 aufgeführten Be⸗ sitzung des Restaurateurs Anton Conrad Wilhelm 1 in Hamburg stehen aus der Abtheilungs⸗ akte vom 28. Dezember 1801 für die Ehefrau des Franz Jochim Brüggemann in Mühlenberg, Gescke, geb. Ingwersen, 62 Mk. 9 Sch. protokollirt. — Die zum Empfang dieser Summe legitimirten Erben sind nicht zu ermitteln; auch soll, wie glaubhaft ge⸗ macht wird, diese Post an die berechtigten Empfänger längst ausgekehrt sein. 1
7) In der im Blankeneser Schuld⸗ und Pfand⸗ protokoll Band 10 A. Fol. 120 aufgeführten Be⸗ sitzung des Johann Hinrich Diers in Groß⸗Flottbek stehen aus der Obligation vom 14. Dezember 1785 für die Kinder des Hinrich Diercks pro resto 41 Mk. 10 Sch. 8 Pf. protokollirt. Desgleichen aus dem Kontrakte vom 25. Februar 1791 noch für eines der drei Geschwister des damaligen Käufers Hans Hin⸗ rich Diercks 8 Mk. 5 Sch. 4 Pf. Die zum Empfang dieser Summe legitimirten Erben lassen sich nicht ermitteln; auch sollen, wie glaubhaft gemacht ist, diese Pöste an die berechtigten Empfänger längst ausgekehrt sein. 1
8) In der im Blankeneser Schuld⸗ und Pfand⸗ protokoll Band 10 A. Fol. 151 aufgeführten Be⸗ sitzung der Zubauer Johann Wilhelm und Hinrich Diedrich Groth in Gee stehen aus der Abtheilungsakte vom 7. Oktober 1788 für die Kin⸗ der des Hans Jürgen Heins 75 Mk. protokollirt. Die zum Empfang dieser Summe legitimirten Erben
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macht ist, diese Post an die berechtigten Empfänger längst ausgekehrt sein. 9) In der im Blankeneser Schuld⸗ und Pfand⸗ protokoll Band 10 A. Fol. 238 aufgeführten Be⸗ sitzung des Harm Carsten Ludwig Langeloh in Nien⸗ stedten stehen aus dem Kontrakte vom 4. März 1786 für Marx Kröplien sen. und Margaretha Langeloh je 100 Mk. protokollirt. Die zum Empfang dieser Summen legitimirten Erben sind nicht zu ermitteln; auch sollen, wie glaubhaft gemacht ist, diese Pöste an die berechtigten Empfänger längst ausgekehrt sein. 10) In der im Blankeneser Schuld⸗ und Pfand⸗ protokoll Band 11 A. Fol. 227 aufgeführten Be⸗ sitzung des Schiffers Jochim Stehr, genannt „Met⸗ jens“, steben aus der Abtheilungsakte vom 26. Fe⸗ bruar 1841 noch protokollirt für a. Catharina Stehr, demnächst verehelichte Schiffer Fritz Pieper,
chiffer Hans Stebr. chiffer Hinrich Stehr
jum Empfang dieser Summen le⸗
—
sind nicht zu ermitteln; auch sollen,
ängst ausgekehrt sein. 11) In der im Blankeneser Schuld⸗ und Pfand⸗ protokoll Band 11 b., Fol. 87, aufgeführten Be⸗ sitzung des Gastwirths Matthias Pieper steben aus der Bürgschaftsacte vom 1. Februar 1834 für „die Creditoren“ des abwesenden Hinrich Schloo aus Blankenese 108 ℳ protokollirt. Diese Creditoren sind nicht näher zu ermitteln; auch ist die Bürg⸗ schaft, wie glaubhaft gemacht ist, durch Bezahlung der Hauptschuld hinfällig geworden. Auf den Antrag des Abschieders Johann Hinrich Timm; des Hausmaklers Karl August Emil Röm⸗ ling; des Eingesessenen Peter Groth; der Wittwe Pegel, Margaretha, geb. Bohn, und deren Tochter Helene, verehel. Schiffszimmermann Jochim Eggers; der Johann Ivchim Ostermann’'schen Eheleute; des Restaurateurs Anton Wilhelm Conrad Sagebiel; des Johann Hinrich Diers; des Wilhelm Johann und Diedrich Hinrich Groth; des Harm Carsten Ludwig Langeloh; des Jochim Stehr (Metjens) und des Matthias Pieper werden die sich bezüglich der vorerwähnten Pöste legitimirenden Erben, beziehungs⸗ weise die etwaigen Inbhaber der in Frage kommen⸗ den Urkunden, sowie alle Diejenigen, welche sonst aus denselben noch Ansprüche zu haben vermeinen, aufgefordert, diese ihre Ansprüche spätestens in dem au den 28. März 1883, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf⸗ gebotstermin ihre Rechte anzumelden und bezw. die in Frage kommenden Urkunden vorzulegen, widrigen⸗ falls die in Rede stehenden Pöste werden getilgt werden, bezw. die Kraftloserklärung der Urkunden auf desfallsigen Antrag erfolgen wird. Blankenese, den 28. Norxember 1882 Königliches Amtsgericht. (gez.) Kummer. Veröffentlicht:
Pahren, Gerichtsschreiber des Königl. Amtsgerichts.
[6090] Aufgebot.
Auf den Antrag der Benefizialerben der am 4. August 1882 zu Jerxhbeim verstorbenen unverehe⸗ lichten Auguste Marie Elisabeth Oehlmann, als
1) des Inspektors Ernst Johann Simon Redlin
zu Strecknitz,
2) des Inspektors Franz Carl Friedrich Wilhelm
Stage auf der Weberkoppel b. Lübeck, Vormünder der minderjährigen Auguste Marie Elisabeth Oehlmann daselbst,
werden alle Diejenigen, welche Anspruch auf Be⸗ friedigung an die Verlassenschaft zu haben vermeinen, hierdurch aufgefordert, ihre Forderungen möglichst bescheinigt, spätestens in dem zu diesem Zwecke auf
den 28. März 1883,
Vormittags 9 Uhr, bier anberaumten Aufgebotstermine unter dem Rechtsnachtheile anzumelden, daß nicht angemeldete Ansprüche auf den Theil der Masse sich beschränken,
2
daß nach Berichtigung der angemeldeten Forderungen
88 v 8
1
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unter dem 8. Dezember 1831 auf Grund des Pro⸗ tokolls vom 5. Dezember 1831, 3) 20 Thaler Courant zu Gunsten der Spar⸗ isse zu Fallingbostel, eingetragen unter dem 23. Ja⸗ nuar 1843 auf Grund einer Obligation vom 3./23. anuar 1843,
4) 400 Thaler Courant zu Gunsten des Köthners Heinrich Quietmeyer in Essel, eingetragen unter dem 1. Juli 1854 auf Grund einer Obligation vom 30. Juni 1854, 5) 150 Thaler Courant zu Gunsten des Groß⸗ köthners Johann Heinrich Quietmeyer in Essel, ein⸗ getragen unter dem 2. Oktober 1858 auf Grund einer Obligation vom 1. Oktober 1858, das Aufgebotsverfahren eröffnet werde unter der Androhung des Rechtsnachtheils, daß im Nichtanmeldungsfalle die Hypotheken für vollständig erloschen erklärt werden sollen. Nachdem nun der Antragsteller den im §. 501 Nr. 6 der Hannoverschen bürgerlichen Prozeßordnung vorgeschriebenen Eid in der Sitzung vom 18. Ja⸗ nuar d. J. geleistet hat, so werden hiermit die genannten ihre Rechtsnachfolger aufgefordert, dem auf
—
und zwar
Gläubiger resp. spätestens in
Donnerstag, den 29 März 1883, Vormittags 10 Uhr, G vor dem unterze chneten Gerichte anberaumten Auf⸗ gebotstermine ihre Ansprüche anzumelden und die darüber lautenden Urkunden vorzulegen unter dem Verwarnen, daß im Nichtanmeldungsfalle die ge⸗ nannten Hypotheken für vollständig erloschen erklärt werden sollen. Ahlden, den 22. Januar 1883. 8 Koönigliches Amtsgericht.
Roßner.
[6100] Bekanntmachung. Durch rechtskräftiges Urtheil des Amtsgerichts zu Glatz vom 27. Januar 1883 ist das Hypotbeken⸗ Instrument über die für die geschiedene Particulier, früher verehelicht gewesene Rittergutsbesitzer Anna Bittner, gev. Kleiner, zu Breslau in Abthlg. III.
Niederschwedeldorf gehörigen Ritterguts Poditau eingetragenen 6000 Thlr. Behufs neuer Ausfertigung für kraftlos erklärt worden.
Glatz, den 30. Januar 1883. 8
Königliches Amtsgericht. [6088] Bekanntmachung. 1
Das von der städtischen Sparkasse zu Franken⸗ stein auf den Namen des Tagearbeiters Julius Klinkert in Stolz ausgestellte Sparkassenbuch Nr. 14314 über 635 ℳ 70 ₰ ist dem ꝛc. Klinkert an⸗ geblich verloren gegangen und gelangt auf Antrag desselben zum Aufgebot.
Es wird daher ein Jeder, der an dem verlorenen Sparkassenbuche irgend ein Anrecht zu haben ver⸗ meint, aufgefordert, sich bei dem unterzeichneten Ge⸗ richt, und zwar spätestens in dem am
b 25. September c., um 11 ½ Uhr, im Zimmer Nr. 11, anstehenden Aufgebotstermine zu melden und sein Recht näher nachzuweisen, widrigenfalls das Sparkassenbuch für erloschen er⸗ klärt und dem Verlierer ein neues ausgefertigt wer⸗ den wird. 1
Frankenstein, den 3. Februar 1883.
Königliches Amtsgericht.
Das Sparkassenbuch Nr. 3125 der Sparkasse des Kreises Saarbrücken, ausgestellt am 14. März 1874 auf den Ulanen Heinrich Saarmann hier, über
wird für kraftlos erklärt.
Saarbrücken, den 27. Januar 1883.
Königliches Amtsgericht. I.
[6099] Im Namen des Königs! In Sachen, betreffend das Aufgebot des über die im Grundbuche von Schöndorf Nr. 23 Abtheilung III. Nr. 1 für die Geschwister Heymann eingetragenen Post gebildeten Hypothekenbriefes über 1500 ℳ
““
auf die Erben übergeht. Schöningen, den 29. Januar 1883 Herzogliches Amtsgericht. A. Heise.
[6091"1¹1 Aufgebot.
Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß ge⸗ bracht, daß durch am heutigen Tage verkündetes Aus⸗ schlußurtheil alle Diejenigen,
welche an die für den ehemaligen außergerichtlichen Auktionator für den Stadtbezirk Witten und den Amtsbezirk Blankenstein, Samson Stein zu Witten hinterlegte Amtskaution von 900 ℳ Ansprüche und Rechte zu haben vermeinen, diese letzteren für ver⸗ lustig erklärt und an die Person desjenigen, mit welchen sie kontrahirt haben, verwiesen worden sind.
Arnsberg, den 29. Januar 1883.
Königliches Amtsgericht.
[6087] Aufgebot.
Der Wirth Bernard Hoff im Dorfe Wüllen, Kreises Ahaus in Westfalen, hat das Aufgebot der angeblich in Verlust gerathenen beiden, von der Frankfurter Lebensversicherungs⸗Gesellschaft dahier am 2. Dezember 1861 ausgestellten Policen Nr. 296, F. Nr. 5698 und Nr. 297, F. Nr. 5699, durch welche auf das Leben der Töchter des Antragstellers Anna Margaretha Hoff und Josephine Margaretha Hoff die Summe von je zweihundertundfünfzig Thalern versichert ist, beantragt. Der Inhaber der Urkunden wird aufgefordert, spätestens in dem auf
Freitag, den 12. Oktober 1883, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Gr. Kornmarkt 12, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzu⸗ melden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird.
Frankfurt a. M., den 30. Januar 1883.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung IV. [6070] Aufgebot.
Der Anbauer und Schmied Friedrich Kühne aus Stöckendrebber hat beantragt, daß hinsichtlich fol⸗ gender auf der ihm eigenthümlich gehörigen, guts⸗ herrenfreien Köthnerstelle Haus Nr. 26 zu Bothmer lastenden Hypotheken, als:
1) 100 Thaler Gold zu Gunsten der Kinder des weiland Dietrich Fr. Rabe in Bothmer, eingetragen unter dem 11. Februar 1831 auf Grund des Pro⸗ tokolls vom 11. Februar 1831,
2) 50 Thaler Gold zu Gunsten des Einwohners
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“
sind nicht zu ermitteln; auch soll, wie glaubhaft ge⸗
Johann Heinrich Lahrs in Bothmer, eingetragen
hat das Königliche Amtsgericht zu Bromberg am 31. Januar 1883 durch den Amtsgerichts⸗Rath Mentz
für Recht erkannt:
1) die Hypothekenurkunde über die im Grundbuche von Schöndorf Nr. 23 Abtheilung III. Nr. 1 für die Geschwister Robert Otto Engelbert, Emil Ernst Koloman, Gustav Ferdinand, Minna Ottilie Clara und Emma Emilie Heymann eingetragene, noch in Höhe von 286 Thlr. 20 Sgr., gleich 1864 ℳ, gel⸗ tende Kaugelderforderung, gebildet aus der Ausferti⸗ gung des Kaufvertrages vom 7. September 1864, dem Hypothekenschein und dem Eintragungsvermerke vom 6. bezw. 25. Juli 1865, wird für kraftlos er⸗ klärt;
2) die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden dem Antragsteller, Besitzer Theodor Heymann in Schloß⸗ kämpe auferlegt.
Von Rechts Wegen.
[6092] Beschluß. 1—
Auf Antrag des Oekonomen Michael Eisenmann von Kolitzheim wird gegen den Oekonomen Johann Eisenmann von da, geboren am 30. September 1813 und dessen Sohn Nicolaus, geboren am 23. Mai 1838, nachdem Ersterer mit Letzterem im Jahre 1840 nach Nordamerika sich begeben hat und über deren Leben seit dem Jahre 1865 keine Nachricht mehr in deren Heimath gelangt ist, gemäß Art. 103, 106 ff. des Ausf. Ges. zur R. C. P. O. und K. Ordg. und §§. 824 — 836 der R. C. P. O. das Aufgebotsver⸗ fahren zum Zwecke der Todeserklärung beschlossen, Aufgebotstermin auf
Mittwoch, den 5. Dezember 1883, Vormittags 9 Uhr, bestimmt und die Aufforderung erlassen: 8
1) an Johann und Nicolaus Eisenmann, sich spätestens im Aufgebotstermin persönlich oder schriftlich bei unterfertigtem Gericht anzumel⸗ den, widrigenfalls sie für todt erklärt würden, an die Erbbetheiligten, ihre Interessen im Aufgebotstermine wahrzunehmen, an alle Diejenigen, welche über das Leben von Johann und Nicolaus Eisenmann Kunde geben können, Mittheilung hierüber bei unter⸗ fertigtem Gericht zu machen. “
Volkach, den 2. Februar 1883.
Königliches Amtsgericht. Michel, k. Amtsr. Zur Beglaubigung: Der kgl. Sekretär: Starck.
Nr. 29 des dem Freiherrn von Münchhausen zu