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Gründen und betonte insbesondere, daß das Kasino so ein⸗
Worte durchaus richtig zitirt habe.
gerichtet sei, daß nicht nur 9, sondern 25 Ossiziere dort
speisen könnten.
Der Abg. Frhr. von Minnigerode betonte, die Fortschritis⸗
partei habe sich in der vorliegenden Frage mehrfach schwan⸗ kend gezeigt, und der Abg. Richter habe sich in Widersprüche
mancher Art verwickelt. b Anstoß genommen babe, sei, daß der Abg. Richter unmittel⸗
Woran er persönlich den größten
bar nach der Rede des Aba. Grafen Moltke wörtlich von diesem gesagt habe: „Der Herr Vorredner habe nicht erfaßt,
warum es sich handele.“ Er brauche dies nur zu wiederholen, dann sehe man, daß da doch wirklich von Ehrerbietung gegen
den Grafen Moltke nicht viel zu erkennen sei. Würde sich der Abg. Richter nicht verletzt finden, wenn er dem Abg.
Ricchtr sagen würde, derselbe habe es nicht erfaßt, was Kame⸗
radschaft heiße, und warum es sich überhaupt bei den Kasinos
handele?
Der Abg. Dr. Majunke führte gegenüber dem Abg. Rich⸗
ter eine Reihe von Beispielen an, wo er selbst Initiativ⸗ anträge auf Ersparnisse gestellt habe.
Hierauf wurde die Diskussion geschlossen. Der Abg. Richter (Hagen) bemerkte persönlich, der Abg.
von Minnigerode habe es so dargestellt, als hätte er eine
Wendung gebraucht, die nicht im Einklange mit der Hochachtung stehe, die er vor jedem Mitgliede des Hauses, insbesondere vor dem Grafen Moltke habe. Er habe gesagt: „Der Herr Vorredner habe nicht ganz erfaßt, worauf es an⸗ komme.“ Seine Partei habe unmittelbar vorher beantragt, die Kasernen, nicht aber das Stabsgebäude zu be⸗ willigen. Diesen Unterschied der Stellung seiner (des Rednere) Partei habe der Abg. Graf Moltke wohl
nicht sofort im ersten Augenblick richtig erkannt; mehr habe
er nicht gesagt. Der Graf Moltke scheine ihm die Sache so aufgefaßt zu haben, als ob seine Partei überhaupt gegen die Kasernirung sei. Wenn hier Jemand eine Auffassung
zurückweise, als ob er in verletzender Absicht gesprochen hätte,
dann sei man doch schuldig, das als wahr anzunehmen, wenn man auch früher das Gegentheil gegtaubt habe. Wolle man
denn durchaus versuchen, im Lande den Glauben zu erwecken,
als ob es irgend eine Partei, irgend ein Mitglied einer Frak⸗ tion hier gebe, welches einer solchen Persönlichkeit gegenüber
eein anderes Gefühl habe, als das der Hochachtung? Ein solches
Verfahren der Rechten möge kleinlichem Parteigeist entsprechen; poolitischen und patriotischen Interessen entspreche es nicht.
Der Abg. Frhr. von Minnigerode konstatirte, daß er die vom Abg. Richter gegenüber dem Grafen Moltke gebrauchten Eines weiteren bedürfe es nicht. 8 .
8 Der Abg. Richter bemerkte, daß seine Aeußerung nicht entfernt zu solchen Schlußfolgerungen Anlaß gebe, wie sie der Abg. von Minnigerode gezogen habe. Wenn alle hier ein⸗
gebrachten Anträge gleich sofort von allen Mitgliedern klar dem Zwecke nach erfaßt würden, wozu wären dann überhaupt die Debatten nöthig? Er müsse allerdings in Bezug auf den
Abg. von Minnigerode zugeben, daß dessen Fassungsvermögen in dieser Beziehung noch bedeutend verbesserungsfähig sei.
G Der Abg. Frhr. von Minnigerode erklärte, der Abg. Nichter verdiene keine Antwort. Er wolle für sich nicht in
Anspruch nehmen, daß der Abg. Richter gegen ihn höflicher sei, als gegen den Grafen Moltke. 8 In namentlicher Abstimmung wurde darauf der Titel mit 159 gegen 102 Stimmen nach dem Vorschlage der Budget⸗
kommission angenommen. 3 Damit war die Spezialberathung des Etats für 1883/84 erledigt.
Der Präsident schlug vor, nunmehr zur Spezialberathung des Etats für 1884/85 überzugehen, und zwar in der Weise zu verfahren, daß er sämmtliche Spezialetats in ihren ein⸗ zelnen Kapiteln aufrufen werde. Derselbe rief zunächst auf den Speziaäletat des Reichstages.
Der Abg. Dr. Windthorst erklärte, in Konformität mit einen früheren Erklärungen bemerke er, daß er diesem Etat eine Zustimmung nicht geben könne. Wenn derselbe demnächst
vorgelegt werden würde, so wäre ja die Sache vielleicht eine andere. Er sei aber der Meinung, daß es mit der Verfassung
icht vereinbar sei, ein zweites Budget zur Diskussion und ur Abstimmung zu bringen. Deshalb stimme er gegen diese
Position und gegen alle folgenden Positionen aus demselben Grunde. Auch seine Fraktion theile diese Ansicht.
Der Abg. von Kardorff bemerkte, ebenso wie der Vor⸗
edner könne er sich auf diejenigen Erklärungen berufen, welche er bei der ersten Lesung abgegeben habe. So sehr er auch von der Ersprießlichkeit der zweijährigen Etatsperioden berzeugt sei, so glaube er doch, daß eine solche Einrichtung nur durch eine Aenderung der Verfassung herbeizuführen sei.
Er sei also ebenso wie der Vorredner genöthigt, gegen alle Spezialetats zu stimmen. 1
Der Abg. Freiherr von Minnigerode erklärte, seine Par⸗ ei bezweifle die Verfassungsmäßigkeit der Vorlage nicht, sie
sehe daher keine Veranlassung, gegen den Etat zu stimmen.
. Der Etat des Reichstages wurde abgelehnt. Der Präsi⸗ dent erklärte nunmehr, daß er ohne Abstimmung bei den weiteren Etats ebenfalls die Ablehnung konstatiren werde.
Der Abg. Frhr. von Minnigerode bemerkte, in Zukunft werde seine Partei sich, da eine Diskussion ja doch nicht mög⸗ lich sei, der Abstimmung enthalten.
b Der Abg. Dr. Windthorst erklärte, er wisse nicht, welche Motive die Konservativen bewegten, sich der Abstimmung zu enthalten, er möchte aber konstatiren, daß eine Diskussion wohl möglich sei.
Der Abg. Frhr. von Minnigerode betonte, das formelle Recht dazu sei allerdings vorhanden, aber es sei sachlich un⸗ möglich, eine Diskussion zu führen.
Der Abg. Dr. Windthorst erkärte, er glaube hier den Standpunkt der Majorität dahin präzisiren zu sollen, daß Niemand gehindert sei, zu den Spezialetats zu sprechen. Ob die Diskussion einen Erfolg habe, werde sich erst zeigen, wenn
Darauf wurden sämmtliche Spezialetats aufgerufen; der Präsident erklärte sämmtliche Spezialetats für abgelehnt. Es folgte nun die Berathung des Anleihegesetzes und des Etatsgesetzes. Beide wurden unter Weglassung der auf das Jahr 1884/85 bezüglichen Stellen und unter Vorbehalt der kalkulatorischen Feststellung der Schlußziffern genehmigt. Damit war die Tagesordnung erledigt. 8 Auf den Wunsch des Abg. Kayser erklärte der Präsident, daß er demnächst, wenn irgendwelche Zeit dazu noch übrig bleibe, die Wahlprüfungen auf die Tagesordnung setzen werde. Hierauf vertagte sich das Haus um 5 ½ Uhr auf Sonn⸗ abend 12 Uhr.
— cDie in der gestrigen (26.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten bei der ersten Berathung des Gesetz⸗ entwurfs, betr. die Beschaffung von Mitteln für die Erweite⸗ rung, Vervollständigung und bessere Ausrüstung des Staats⸗ Eisenbahnnetzes, vom Minister der öffentlichen Arbeiten May⸗ bach gehaltene Rede hat folgenden Wortlaut: 3 8 Nach den Aeußerungen, meine Herren, die bier gefallen sind
darf ich annehmen, daß die Vorlage, welche uns gegenwärtig beschäf⸗
tigt, in diesem Hause allgemein eine sympathische Aufnahme findet;
auch der Herr Vorredner hat dies bestätigt. Sehe ich die Liste der⸗
jenigen Herren an, welche sich gegen die Vorlage haben einschreiben
lassen, so habe ich doch den Eindruck, als ob die Mehrzahl auch dieser
Herren nicht gegen die Vorlage stimmen wird, sondern daß sie vielleicht gegen die Vorlage insofern eingenommen sind, als etwas nicht darin steht, was sie gerne darin aufgenommen sehen möchten. Das führt mich
auf diejenige Aeußerung des Herrn Vorredners zurück, die ich als vollständig richtig anerkenne, daß wir auch mit der jetzigen Vorlage noch bei Weitem nicht den Bedürfnissen im Lande Genüge gethan haben, daß uns auf dem bisher beschrittenen Wege noch sehr viel zu thun übrig bleibt und daß die eifrige Sorge der Staatsregierung darauf gerichtet bleibt, auch für die Zukunft die Mittel und Wege zu finden, um das Land mit demjenigen Eisenbahnnetz zu bedecken, welches zur Hebung seines Wohlstandes und zur Vermehrung seiner Vertheidigungsfähigkeit erforderlich und nützlich ist. In dieser Be⸗ ziehung stimme ich also mit den Herren Vorrednern vollkommen überein. Indessen, daß wir dabei mit Vorsicht zu Werke gehen müssen, daß wir die Finanzlage des Staates nicht aus dem Auge ver⸗ lieren dürfen, daß wir darauf bedacht sein müssen, den Herrn Finanz⸗ Minister, der sich so sehr entgegenkommend auch bei dieser Vorlage gezeigt hat, bei guter Laune zu erhalten, das werden Sie mit mir als eine selbstverständliche Pflicht anerkennen.
Der Herr Vorredner hat insbesondere gewünscht — und ich kann ihm darin nur beipflichten — daß wir über die Rentabilität der Sekundärbahnen, die wir bis jetzt gebaut haben und die wir in Zu⸗ kunft zu bauen beabsichtigen, uns ein klares Bild machen. Diese Frage hat ja Ihre Budgetkommission schon beschäftigt und dieselbe nach deren Bericht, der sich unter den Drucksachen befindet, zu dem Beschluß geführt, an die Staatsregierung das Anverlangen zu richten, über einzelne Sekundärbahnen eine besondere Berechnung in Bezug auf die Rentabilität anzustellen und dem Landtage von dem Ergebniß Mittheilung zu machen. Es wird ja die Lösung dieser Aufgabe nicht ganz leicht sein, indessen für ganz unmöglich halte ich sie nicht — ganz leicht insofern nicht, als die Rentabilität einer solchen einzelnen Linie nicht so sehr für sich allein zu betrachten ist, sondern auch dabei in Betracht kommt, welchen Einfluß dieselbe hat auf die Alimen⸗ tation, auf die Hebung des Verkehrs der Hauptlinien — ein Punkt, den schon vorher der Hr. Abg. Dr. Reichensperger erwähnte, und welchen indirekten Vortheil wir aus einer solchen Linie ziehen durch die Hebung des Wohlstandes und der Steuerkraft der Bevölkerung. Wir werden aber auch, wo wir vielleicht zu dem Ergebniß kommen, daß eine solche Linie — und das wird in einzelnen Provinzen ganz gewiß der Fall sein — sich nicht in der Weise rentirt, wie wir es wünschen, daß wir nur 1 %, 1 ½ % oder 2 % oder etwas mehr Verzinsung daraus erhalten, uns doch nicht abhalten dürfen, auf die Entwickelung des Sekundärbahnwesens auch fernerhin Bedacht zu nehmen; denn, meine Herren, ein wesentlicher Vortheil der Konsolidation unseres Eisenbahnwesens liegt darin, daß wir den Landestheilen, welche weniger wohlhabend und weniger ergiebig sind, doch die Mittel des Staates zuwenden können, weil wir in anderen Landestheilen bessere Erträge erzielen.
Komme ich nun auf einzelne Punkte, die der Herr Vorredner er⸗ wähnte und die für das hohe Haus von Interesse sein werden, da sie ja auch jetzt in der Oeffentlichkeit behandelt sind, so erwähne ich zu⸗ nächst der Eifel. Sie haben aus den Zeitungen entnommen, daß die Eifel in Folge der Regengüsse im vorigen Jahre in eine noch üblere Lage gekommen ist, als in früheren Zeiten, und daß die Königliche Staatsregierung sich auch schon veranlaßt gesehen hat, eine Beihülfe zu bewilligen. Meinerseits ist für die nothleidenden Kreise — es sind deren vier — bereits früher der Nothstandstarif für Lebensmittel und bestimmte Produkte zur Einführung gebracht. Ja der neuesten Zeit habe ich Veranlassung genommen, die Provinzialbehörden, den Ober⸗Präsi⸗ denten und auch die Eisenbahnbehörden mit Nachdruck darauf hin⸗ zuweisen, wie nothwendig es sei, der Bevölkerung Arbeit zu geben und deshalb mit aller Kraft an der Ausführung der im Bau be⸗ griffenen Bahnen zu arbeiten. Aus dem Regierungsbezirk Trier ist mir berichtet, daß bei der Bahn von Gerolstein nach Prüm sich 400 Arbeiter in Thätigkeit befinden und zwar alle aus jener Gegend. Es wird unsere Sorge sein müssen, daß bei den übrigen im Bau begriffenen Eifelbahnen, ich erinnere an die Linien Ahrweiler⸗Adenau, Call⸗Hellenthal, Aachen⸗St. Vith, Prüm mit Zweibahnen, die heimischen Arbeitskräfte so viel und so bald wie möglich ver⸗ wendet werden. Die Vorbereitung des Anschlusses nach dem Luxem⸗ burgischen ist, wie ich dem Herrn Vorredner bemerken darf, in der besten Arbeit begriffen und ich hoffe, daß wir im nächsten Winter in der Lage sein werden, jene Vorlage wegen dieses kleinen Stückes Bahn machen zu können. Wir haben zu dem Ende Verhandlungen zu führen mit der luxemburgischen Regierung und uns über die Be⸗ triebsverhältnisse zu verständigen mit der anschließenden Reichsbahn⸗ verwaltung.
Die Bahn von Hildesheim nach Braunschweig, welche die Bud⸗ getkommission beschäftigt hat, ist von uns immer noch als noth⸗ wendig angesehen worden und haben wir auch dafür bei dem Alten⸗ beckener Unternehmen noch Geld zur Verfügung. Es ist mir indeß auffällig gewesen, daß von braunschweigischer Seite her bis dahin noch keine Silbe verlautet hat, daß man auch dort die Bahn wünsche. Wir würden uns überhaupt bald verständigen können über die Aus⸗ führung dieser Bahn, wenn wir auch das gleiche Interesse auf der anderen Seite wahrnehmen. 1
Dann, meine Herren, zu weiteren Spezialien übergehend, gestatte ich mir die Bemerkung, daß die Provinz Brandenburg, deren der Hr. Abg. v. Quast vorhin erwähnte, doch eigentlich in Bezug auf Eisenbahnen im Großen und Ganzen wohl nicht zu kurz gekommen ist. An und für sich möchte ich davor warnen, solche Abrechnungen mit den einzelnen Provinzen vorzunehmen. Wir müssen — es ist
nach politischen und Provinzialgrenzen die Woblthaten abmessen, welche den einzelnen Landestheilen zugewendet werden sollen. Ich glaube sogar, bei richtiger Rechnung, daß zwischen Osten und Westen jetzt ein ziemlich gleiches Maß von Zuwendung Seitens des Staates besteht. Indeß wenn auch die Provinz Brandenburg vermöge der Anziehungskraft der Hauptstadt mit Eisenbahnen schon stark bedacht ist, so wird uns das nicht abhalten, auch da für die Zukunft helfend einzutreten, wo das Bedürfniß dringend hervortritt. Indessen zunächst ist, und dabei hat der Herr Abgeordnete speziell zwei Kreise, zwei Gegenden will ich richtiger sagen, im Auge gehabt, es erforderlich, daß man sich dort selbst mal verständige über das, was man eigentlich will. Dort haben sich bisher die verschiedenen Comités bekämpft, das eine hat sich für diese, das andere für jene Linie erwärmt und die Provinzialverwaltung hat insbesondere, was die Prignitz angeht, erklärt, daß sie nur für eine Liaie helfend ein⸗ treten könne. Die Frage steht augenblicklich zur Diskussion und ist noch nicht entschieden, welches der Unternehmen demnächst zur Aus⸗ führung kommen wird. Daß es wünschenswerth ist, die Prignitz auch aufzuschließen mit Eisenbahnen, bat die Regierung offen aner⸗ kannt und sie ist bereit, soweit thunlich, Förderung zu Theil werden zu lassen. Ich wünsche aber, daß diese Anschlüsse und Aufschlüsse sich nicht blos auf die Prignitz erstrecken, sondern auch noch erwas weiter heruntergehen, bis nach Mecklenburg hinein. Auch in dem Kreise Templin, der allerdings nicht sehr ergiebig ist, schweben Dif⸗ ferenzen über die Art, wie man den Kreis aufschließen soll. Ich kann also nur empfehlen, daß man sich dort zunächst verständigt.
Der Hr. Abg. von Tiedemann hat bedauert, daß nicht eine Linie noch aufgenommen sei von Bentschen nach Wollsten. Die Vorarbeiten
für eine solche Linie, welche früher als Theil eines größeren Projekts geplant war, sind augenblicklich in der Revision begriffen. Meiner⸗ seits — ich kann ja von mir nur persönlich sprechen, weil der Ge⸗ genstand bei den übrigen Instanzen noch nicht zur Erörterung gebracht worden, kann ich anerkennen, daß eine solche Linie ein Bedürfniß ist und daß es mir Freude machen würde, wenn wir recht bald an die Ausführung dieser Linie gehen könnten. — Der Hr. Abg. Dr. Reichensperger zuletzt hat es beklagt, daß die Linie, die nach Schmal⸗ lenberg projektirt ist, nicht gleich bis nach Fredeburg geführt werde. Die Frage hat uns auch vorgelegen, indeß mit den Provinzialbehör⸗ den habe ich mich dafür entscheiden müssen, uns vorläufig — ich be⸗ diene mich desselben Ausdrucks, der in der Begründung gebraucht ist — auf die Linie bis Schmallenberg zu beschränken. Es ist nicht ausgeschlossen, daß wir in Zukunft auch die Linie weiterführen, und bei der Projektirung der Linie selbst darauf Bedacht genommen, so daß diese Weiterführung ohne Anstand erfolgen kann. Ich glaube also, der Herr Abgeordnete wird hiernach sich zufrieden erklären. Die weiter zur Sprache gebrachten Bedenken, welche andere Theile der Vorlage betreffen, bin ich noch genöthigt in Kürze zu berühren. Was die Linie von Lauenburg nach Oldesloe angeht, so wird Hr. Dr. Hammacher in der Budgetkommission, an welche, wie ich an⸗ nehmen darf, die Vorlage verwiesen wird, näheren Aufschluß erhalten. Weder die Verhältnisse der Brücke zwischen Hohnstorf und Lauenburg noch der Ansch ußbahnhöfe können ein Hinderniß bieten, diese Linie in Angriff zu nehmen, welche uns den ersten direkten Zugang zu der Provinz Schleswig⸗Holstein eröffnen wird.
Hr. Dr. Hammacher hat dann bemängelt, daß unter Nr. IV. der Vorlage sich verschiedene Positionen befinden, welche mit Positionen des Etats den Extraordinartum eine außerordentliche Aebnlichkeit und die eigentlich auch ins Extraordinarium gehört hätten. Ich kann das in gewissem Sinne zugeben, muß aber auch zur Entschuldigung der Re⸗ gierung anführen, daß die erste Position — Umbau des Bahnhofs Steglitz — und ebenso die zweite — Umbau des Bahnhofs Wild⸗ park — im Ganzen 7 770 000 ℳ in das Extraordinarium deshalb nicht aufgenommen wurden, weil damals die Projekte noch nicht fest⸗ gestellt waren. Dasselbe gilt auch binsichtlich des Neubaues eines Geschäftsgebäudes für die Eisenbahndirektion in Bromberg, eine, wie ich nicht leugnen will, mir nicht sonderlich sympathische aber unver⸗ meidliche Ausgabe. Die Position unter Nr. 3 zur Erweiterung u. s. w. der Gruben⸗ und Hüttenanschlüsse u. s. w. im Betrage von 1 160 000 ℳ schließt sich an die vorjährige Vorlage an, gemäß welcher bereits 3 Millionen Mark für diesen Zweck bewilligt sind. Ich kann zu⸗ geben, daß die anderen Positionen in das Extraordinarium hätten eingestellt werden können, allein im Effekt wird die Sache sich gleich bleiben, um deswillen, weil nach dem Garantiegesetz die Summen im Extraordinarium ebenso der Eisenbahnschuld zuwachsen wie die Mittel, welche vermöge besonderer Gesetze im Wege der Anleihen aufgebracht werden. Bei der Frage — ob Erxtraordinarium oder Anleihe? — möchte ich bitten, wenn Sie hier überhaupt ein Prinzip aufstellen wollen, nicht so weit zu gehen, daß man aus der Anleihe entfernt, was im Ertra⸗ ordinarium stehen könnte, weil wir dadurch abgehalten sein würden, diejenigen Ausgaben noch vor dieses Haus zu bringen, welche sich nach der früheren Abschließung des Etats noch nachträglich als nöthig herausstellen. 8
Die übrigen Positionen, glaube ich, werden neben der ausführ⸗ lichen Darlegung in den Motiven einer besonderen Begründung meinerseits jetzt nicht bedürfen. Was insbesondere die Fertigstellung und Abwickelung von Bauausführungen bei dem rheinischen Eisenbahn⸗ Unternehmen angeht, so. wird Hr. Dr. Hammacher sich hoffentlich davon überzeugen, daß, wie eine möglich spezielle Mittheilung auf Seite 42 darlegt, diese Mehrforderungen nöthig sind und ich hoffe, daß bei näherer Prüfung die Budgetkommission keinen Anstand nehmen wird, sie zu bewilligen.
Ich schließe diese vorläufigen Bemerkungen mit dem Ausdruck der Zusicherung, daß die Staatsregierung, wie ich das schon erklärt habe, nach wie vor es als ihre Aufgabe betrachtet, das Eisenbahn⸗ wesen des Staates im ruhigen, wohlerwogenen Fortschritte möglichst zu vervollkommnen und zu vervollständigen, auch durch Sekundär⸗ bahnen und, wenn es sein muß, auch durch Vollbahnen, obwohl dazu weniger Anlaß vorliegen möchte, daß sie die Verpflichtung als Erbschaft und Verpflichtung betrachtet vermöge der Durchführung des Staatseisenbahnsystems, welches, wie in dem vorigen so auch, wie ich hoffe, in diesem Hause, Beifall finden wird, auch wenn wir in die Lage kommen, für diesen Zweck Sie noch weiterhin in An⸗ spruch zu nehmen. Der Segen, der damit verknüpft ist, wird sich verbreiten über alle Theile des Landes und wenn wir jetzt nicht auch für andere Provinzen bei dieser Voclage haben sorgen können, so wird uns doch vielleicht vergönnt sein, solches später nachzuholen.
Auf eine Angelegenheit erlaube ich mir noch hinzudeuten. Es wird, die Zustimmung des Königlichen Staats⸗Ministerii und be⸗ sonders des Herrn Finanz⸗Ministers und sodann die Allerhöchste Ge⸗ nehmigung vorausgesetzt, noch eine Vorlage an das hohe Haus gelangen, betreffend den Bahnhof Cöln. Wie Sie sich erinnern, kam die Sache schon im vorigen Jahre zur Diskussion, wurde indessen vermöge der Anträge der Stadt Cöln damals abgesetzt und weitere Verhandlung veranlaßt. Diese Verhandlung hat ihren Abschluß gefunden und bei der Dringlichkeit, Ordnung zu schaffen, werden wir uns eventuell ge⸗ statten, auch dieserhalb eine Vorlage, die den nicht geringen Betrag von 24 Millionen in Anspruch nimmt, einzubringen. Ich hoffe aber, daß Sie der Bedürfnißfrage sich so gegenüberstellen werden, wie es das Haus im vorigen Jahre gethan hat, und auch in dieser Be⸗ ziehung uns nicht im Stiche lassen werden.
das nach meiner Auffassung Pflicht der Regierung und die
man etwas davon gehört habe.
Landesvertretung hat dem immer beigestimmt — wir müssen nicht
[6531] Termins⸗Abkündigung.
Anzeigen. Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl. [6452] Oeffentliche Zustellung. Nr. 2234. Die Firma Kau u. Hamel in Frank⸗ furt a. M. klagt gegen den Franz Baumann, Maler von Bruchsal, z Z. an unbekannten Orten abwesend,
aus Waarenkauf, mit dem Antrage auf Verurthei⸗ ung zur Zahlung von 300 ℳ nebst 6 % Zins vom
18. Januar 1883 und das Urtheil für vorläufig voll⸗ streckbar zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Großh. Amtsgericht zu Bruchsal auf 1 Mittwoch, den 28. März 1883, Vormittags 9 Uhr. ““ Zum Zwecke der öffentlichen Zustelung wird
dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Bruchsal, den 5. Februar 1883. Großherzogliches Amtsgericht. er Gerichtsschreiber: Rittelmann.
[657 9 Aufgebot. 3 1t Auf den Antrag der Wittwe Mathilde Kailuweit zu Insterburg wird deren Tochter Maria Mathilde Kailuweit, geboren den 5. Juli 1851 zu Lepienen, welche im Mai 1868 von Insterburg nach Rußland gegangen ist, aufgefordert, sich spätestens im Auf⸗ gebotstermin den 6. Dezember 1883, Vormittags 11 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht zu melden, widri⸗ genfalls ihre Todeserklärung erfolgen wird Insterburg, den 1. Februar 1883. Königliches Amtsgericht
In Sachen, betreffend die Zwangsversteigerung der Häuslerei Nr. V. zu Alt⸗Gaarz werden nach heute erfolgter Einstellung des Verfahrens die auf den 27. Februar und 30. März 1883 an⸗ stehenden Verkaufs⸗ ꝛc. bezw. Ueberbotstermine hier⸗ durch abgekündigt. 5 Neubuckow i. M., den 7. Februar 1883. (GSroßberzogliches Amtsgericht.
Zur Beglaubigung:
Der Gerichtsschreiber:
EFlies, A.⸗G.⸗Akt.
16394]
2A
Der Bauunternehmer
Kreis Brieg, Blümner in Brieg,
halt nach unbekannten früheren Domänenpäch Wisch kony, zuletzt in Riebnig, . 8
haft, aus dem
stehenden Forderung,
urtheilung des Beklagten zur Zahlung von 4300 nebst 5 % Zinsen seit dem 1. Januar 1880 und n Verhandlung erste Civilkammer des
ladet den Beklagten
des Rechtsstreits vor die Königlichen Landgerichts zu Brieg auf
den 20. April 1883, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt
Zum Zwecke der ö
16403]
Triemer von Großm
a. die Wittwe Triemer, Dorothea, verwittwet
gewesene Re Sömmerda,
die Ehefrau des Handarbeiters Wilhelm Lilie, Therese Louise, geb. Triemer, in Lassa, der Schneider Friedrich Ferdinand Triemer zu Großmonra, der Schuhmacher
Cölleda,
die Ehefrau des Kupferschmiedes Richardt — Wilbelmine Therese, Triemer, zu Apolda,
vertreten durch den Rechtsanwalt Arnold
Mathesius,
in Cölleda,
klagen gegen den Amerika,
wegen Löschung einer
von Großmonra,
dem Wohnhause Nr. theilung III. sub Nr. Gerbing eingetragene
Zinsen auszustellen, und laden den Mitbeklagten zur mündlichen Verhandlung des Recht
Königliche Amtsgerich
den 17. Mai 1883, der öffentlichen Zustellung wird der Klage bekannt gemacht.
Zum Zwecke dieser Auszug
Cölleda, den 1. Fe Jergmann, des Königlichen Amtsgerichts.
pro Gerichtsschreiber
Oeffentliche Zustellung. Metzger Ludwig Moll zu Aachen, Jacob⸗ durch Rechtsanwalt Lürken in er Lambert Hering zu
straße 157, vertreten
Aachen, klagt gegen den Metzg Aachen, jetzt ohne bekannten
chein, d. d. Aachen, trage auf Verurtheilun von 150 ℳ nebst Zin
Klageerhebung und lade
lichen Verhandlung de 6 iche Amtsgericht zu
den 11. April 1883, Vormittags 9 ½ Uhr. ntlichen Zustellung wird dieser
Auszug der Klage bekannt gemacht.
Zum Zwecke der öffe
Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. Alltheilung II. 8 ü
Oeffentliche Zustellun
Der Isaac Bader, H 8
ittwe Valentin Goettelmann, nebst Edictalladung.
geborene Elisabeth Langolf, in Kintzheim,
[6416] als Cessionar der W
durch den Rechtskonsul klagt gegen die Kinder
verlebten Ehefrau des Musikers Johann
Biechele, geborene Ro sephine Biechele,
6) Alphons Bichele,
stadt auf
Donnerstag, den 15. März 1883, Vormittags 9 Uhr.
Zum Zwecke der öffen
Auszug der Klage 88r gemacht. Gerichtsschreiber des
16415]
liches Kind Johann
den ledigen Kappenmach Uetzing, Kgl.
klagt gegen
I. der Beklagte sei sch
a. die Vaterschaft zu dem von der Klägerin am 18. Juli 1881 geborenen und auf den Namen Johann getauften Kinde anzuerkennen,
b. das gesetzlich bes
Kind einzuräumen, c. einen jährlichen Nahrungsbeitrag von 40 ℳ bbis zum zurückgelegten 14. Lege Kindes und darüber hinaus, wenn das Kind körperlich oder geistig erkranken sollte;
d. 30 ℳ Tauf⸗ und
e. die Hälfte des seinerzeitigen Schulgeldes, der 8 Doktor⸗, Apotheker⸗
gräbnißkosten, versterben sollte, e
Oeffentliche Zustellung. Franz Frach zu Alt⸗Cöln, vertreten durch den Rechtsanwalt
31 SDOeffentliche Zustellung. Die Erben des Handarbeiters Johann Wilhelm
2) Louise Biechele, 3 Sg. 1) assfem Slels,. 8 großjährig, früher zu Kintzheim, jetzt ohne bek Wohn⸗ und Aufenthaltsort; Fern hree bosznnten ) A die beiden Letzteren minder⸗ jährig, vertreten durch ihren gena V Vormund J. B. Biechele, .11ööu baarem Darlehn laut Schuldschein 1872, mit dem Antrage auf kostenfällige Verurthei⸗ lung zur Zahlung von einhundert sechszig Mark nebst Zinsen vom 2. Februar 1881 zu je ein Sechstel und ladet die sub Nr. 1 bis j 1— Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor das Kaiserliche Amtsgericht zu Schlett⸗
— DSDeffentliche Zustellung. Die ledige Oekonomentochter Marg. Nuüßlein von Modschiedel und die Curatel über deren außerehe⸗
Amtsgerichts Staffelstein, ünbekannten Aufenthalts, bei dem Kgl. Amtsgerichte Weismain als forum delicti wegen Vaterschaft und Allmente, mit dem Antrage, zu erkennen:
falls das Kind erkranken oder
klagt gegen den seinem Aufe
mit dem. Antrage auf V
zur mündlichen
zu bestellen. ffentl
onra, als:
ichenbach, geborene Klee,
Wilhelm Triemer
Andreas Eduard Gerbing in
Hypothek von 72 ℳ, mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten als Mi erben des Einwohners Johann Ernst Karl Gerbing 8 onra, unter Beibringung einer gericht⸗ lichen Erbbescheinigung nach dem ge notarielle oder gerichtliche
Hypothek von 72 ℳ neb
t zu Cölleda auf Vormittags 9 Uhr.
bruar 1883.
ufenthalt, aus Schuld im Mai 1882, mit dem An
ig des Beklagten zur Zahlung sen zu 5 % seit dem Tage der t den Beklagten zur münd⸗
s Rechtsstreits vor das König Aachen auf
taaßen,
andelsmann in Dambach
und Erben der zu
salie Greninger, als:
5) Rosalie Biechele,
im Urkundenprozeß, aus vom 17. März
inkl. 4 genannten
tlichen Zustellung wird dieser
iehl, Kaiserlichen Amtsgerichts.
ergesellen Johann Hetzel von dermalen
uldig,
chränkte Erbrecht für dieses nsjahre des
Kindbettkosten, und allenfallsiger Be⸗
dig, Kreis Brieg, wohn⸗ us ü Bauausführungs⸗Vertrage vom 24. Juli 1878 wegen einer aus demselben ihm zu⸗
ichen Zustellung wird dieser
Auszug der Klage bekannt wns 8 Brieg, den 6. Februar 1883. Schabert,
Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
geborene
1 gedachten Erblasser liche Quittung über die auf 151 von Großmonra in Ab⸗ 7 für den Johann Ernst Karl
estreits vor das
11“
vertreten enten Leloug in Schlettstadt, Kintzheim “
D⸗ Johann iese vier
und sämmtliche Kosten zu tragen;
nt⸗ erklären.
ter Die Kläaͤgerin ladet den Beklagten zur mündli⸗ . Verhandlung des Rechtsstreits in die öffent⸗ liche Sitzung des Kgl. Amtsgerichts Weismain auf
chen
Mittwoch, den 28. März I. 8., er⸗ Früh 9 Uhr. 2 ½ 9
f. 80 ℳ Handwerk⸗Erlernungskosten zu bezahlen II. dieses Urtheil sei für vorläufig vollstreckbar zu
steinen erbauten, 5 7 beim Hause und den unter A
Kartenblatt Nr. 7, Parzellen
ℳ In Gemäßsheit des §. 187 der R. C. P. O. wird —auf
dies zum Zwecke der öffentlichen den Beklagten Johann Hetzel bekannt gegeben. Weismain, den 3. Februar 1883.
Der Kal. Sekretär: Fink. [6399) SDOeffentliche Zust b 91 9 che Zustellung Johann Peter Cherrieére, vertreten durch
der beigesetzten Taxen durch den Dopffer zu Albesdorf zu verordnen, und ladet den Beklagten zur
zu kürzung der Einlassungsfrist auf 1 2 f n zung sungsfrist auf 1 Woche, auf den 9. April 1883, Vormittags 9 Uhr,
richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Auszug der Klage bekannt gemacht. Saargemünd, den 7. Februar 1883. Der Obersekretär:
Erren.
t⸗ [6380] Oeffentliche Zustellung.
Louise, verw. Bäßler,
Adolf Moritz Bäßler, als Firma Bäßler und Bomnitz durch Herrn
trage, Beklagten 1) in Zahlung der oben erwähnten
zinsen vom 1. Oktober 1882 ab und
versteigerung des Grundstücks
dorf suchen, ⸗ zu verurtheilen. 8 Die Kläger laden den Beklagten zur
den 30. April 1883, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Auszug der Klage bekannt gemacht. Leipzig, den 3. Februar 1883. 1 Akl. Schrodel, 1 Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. Civilkammer II. .1.“
Verkaufs 2 Anzeig
8
[6387]
In Sachen des Kaufmanns August Michaelsen i Stade, Gläubigers, baelsen i egen
Schuldner, soll die dem Schuldner gehörige, zu Cranenbur
bauten, mit Stroh ebenso erbauten und
Gemeindebezirks Cranenburg eingetragenen Grund
stücken zwangsweise in dem dazu auf
Sonnabend, den 31. März d. J., Nachmittags 3 Uhr,
an Ort und Stelle anberaumten Termine öffentlich
versteitert werden. Kaufliebhaber werden damit geladen.
sondere Servituten und Realberechtigungen zu haben vermeinen, werden aufgefordert, selbige im obigen
Termine anzumelden und die darüber lautenden Ur⸗
kunden vorzulegen unter dem Verwarnen, daß im Nichtanmeldungsfalle das Recht im Berdaltdg zum neuen Erwerber der Grundstücke verloren gehe. Stade, den 2. Februar 1883. Königliches Amtsgericht. Abtheilung II.
„ (gCez.) von Zwehl. Ausgefertigt zur Veröffentlichung: Abich, Justizanwärter, als Gerichtsschreiber des Königl. Amtsgericht
16s8e⸗ Verkaufsanzeige nebst Ediktalladung.
In Sachen 1) des Mandatars Bösch in Himmelpforten,
2) der Altentheilerin Wittwe Margaretha Meyer, geb. Borchers, in Deinstedt und 3) der Frau Rittmeister Johanne von der
Decken auf Stellenfleth als Cessionarin des Rittmeisters von der Decken in N. Ochten⸗ hausen, Gläubiger, gegen den Anbauer rect. ½⸗Höfner Hinrich Bossel⸗ mann rect. Borstelmann in Elm, Schuldner, soll der dem Schuldner gehörige, zu Elm unter der
ndlich
Haus⸗Nr. 22 belegene Ein⸗Achtel⸗Hof, bestehend aus!
Die Gerichtsschreiberei des Kgl. Amtsgerichts:
2 gegen den Stellbesitzer Diedrich Kühlcke zu Cranenburg,
unter der Haus⸗Nr. 74 belegene Anbauerstelle, be⸗ stehend in einem aus Fachwerk mit Backsteinen er⸗ 98 Wohnhause. einem nd gedeckten Torfstalle und den unter Artikel Nr. 72, Kartenblatt 5, Parzellen 227, 228, 264, 555/263 der Grundsteuer⸗Mutterrolle des
Alle, welche an den vorbezeichneten Immobilien Eigenthums⸗, Näher⸗, lehenrechtliche, fideikommissa⸗ rische Pfand⸗ und sonstige dingliche Rechte, insbe⸗
Zustellung an
aria Katharina Marbach, Wittwe von . in Losdorf wohnend, Rechtsanwalt Dr. Vohsen, klagt gegen den Johann Nikolas Cherrière, früher in Losdorf wohnhaft, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, wegen Theilung mit dem Antrage:
Es wolle dem Kaiserl. Landgerichte gefallen, 1 die Lizitation der zur Gütergemeinschaft der
Klägerin und ihrem verstorbenen Ehemanne in gehörigen Immobilien unter Zugrundelegung Notar
den Bekle mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die Civilkammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Saargemünd, unter Ab⸗
mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser
Herr Rudolf Heinrich Frau Lina Emilie geb. Braun, und die Ge⸗ 1) schwister Antonie Franziska Lina, Anna Gertrud, alleinige Inhaber der 4. nitz in Leipzig, vertreten d Rechtsanwalt Hofrath Dr. Lohse da⸗ st selbst, klagen gegen Herrn Christian Heinrich Donner, Fleischermeister, früher in Volkmarsdorf, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, wegen einer Hypothekenfor⸗ derung von 14 500 ℳ sammt Anhang mit dem An⸗
1 a Forderung sammt 5 vom Hundert jährlichen Verzugs⸗
2) in Verstattung, daß Kläger ihre Befriedigung wegen der Forderung sammt erwähnten Zinsen und allen Kosten einschließlich des Quittungs⸗ stempels durch Zwangsverwaltung und Zwangs⸗
Fol. 409 des
Grund⸗ und Hypothekenbuchs für Volkmars⸗
— . mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Civil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts zu Leipzig auf einen bei dem gedachten Ge⸗
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser
n
g
falls die Kraftloserklärung der Urkunde
versteigert werden.
Pfand⸗ und sonstige dingliche
anzumelden anmeldungsfalle das Recht im Stade, den 2. Februar 188
Königliches Amtsgericht, (gez.) v. Zw
[6409]
In Sache
Gläubigerin, gegen
Schuldner,
holz angeschriebene Grundstüc Hainholz „in der Strangriede“
gehörenden Grundstücke;
gierbahnhofe zu Hainholz,
zu Hannover zwangsweise in dem dazu auf
vor unterzeichnetem
werden, Kaufliebhaber werden damit
Näher⸗, lehnrechtliche,
aufgefordert, selbige im
Ilsemann
[6407] Aufgebot.
mutterrolle von Kirchgellersen P
einem theils massiv, theils aus Fa
Donnerstag, den 29. 8 Nachmittags 3 ½ Uhr, an Ort und Stelle anberaumten Termi
Servituten und Realberechtigur nen, werden aufgefordert, selbige im obigen Termine und die darüber lautenden Urkunden vorzuvlegen unter dem Verwarnen,
rtikel
5 werden damit geladen. Alle, welche an den vorbezeichneten Immobili Eigenthums⸗, Naher, lehnrechtliche, fi miffarische
3
Abtheilung II.
ehl.
Ausgefertigt zur Veröffentlichung: 1 Abich, Justizanwärter, als Gerichtsschreiber des Königl. Amtsgerichts.
Verkaufs⸗Anzeige nebst Aufgebot.
n
wegen hypothekarischer sollen folgende, dem Schuldner ge tikel Nr. 102 der Grundsteuer⸗Mutterrolle von Hain⸗ ke in der Feldmark
als:
die neben einander liegenden Parze
und 75/1088 des He “ haltend 0,5430 ha, und begrenzt Rangierbahnhofe zu Hainho stücken der Handels⸗Innung in von einem Grundstücke des Herzfeld in Hannover und dem Registrator Thofehrn und der Firma Julius C. Sternheim jun, in Hannover gemeinschaftlich
die Parzelle 76/1288 des Kartenblatts 6, tend 0,1533 ha, und begrenzt nördlich vom Ran⸗
östlich,
westlich von Grundstücken der Handels⸗Innung
Freitag, den 30. März d. J., 11 Uhr, 3 Gerichte im neuen Gerichts⸗ gebäude am Volgerswege, Zimmer Nr. 30, im Erd⸗ geschoß anberaumten Termine öffentlich versteigert
geladen.
Alle, welche an EEEEö1 Eigenthums⸗, lehnrecht ideikommissarische, Pfand⸗ und sonstige dingliche Rechte, insbesondere und Realberechtigungen zu haben vermeinen, werden 8 obigen Termine anzu⸗ melden undd die darüber lautenden Urkunden vorzu⸗ legen, unter dem Verwarnen, daß im Nichtanmel⸗ dungsfalle das Recht im Verhältniß zum neuen Er⸗ werber des Grundstücks verloren gehe. Hannover, den 2. Februar 1883. Khönigliches Amtsgericht, Abtheilung 9.
Der Kirchenvorstand der Kirchengemeinde Kirch⸗ gellersen hat an die Königliche Klosterkammer zu Hannover die an das klösterliche Feldmark Westergellersen grenzende Haidfläche der Pfarre in Kirchgellersen Art. 43
laut Kaufkontrakt vom 1./6. Januar d.
Hannov. B. P. Ordnung. Demnach werden Alle, welche neten Haidfläche Eigenthums⸗, liche, fideikommissarische,
in dem auf
Aufgebotstermine anzumelden, Recht im Verhältniß zum loren geht.
(gez.) 1 Beglaubigt:
[6401] Anfgebot.
heim hat das Aufgebot des
Lieutenant im Ersten
an der vorbezeich⸗
Näher⸗,
Pfand⸗ und andere ding⸗ liche Rechte zu haben vermeinen, hiedurch öffentlich aufgefordert, solche Ansprüche und Rechte spätestens
Donnerstag, den 5. April d. .,
Morgens 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Amtsgerichte anstehenden widrigenfalls das neuen Erwerber ver⸗
Lüneburg, den 7. Februar 1883. Königliches Amtsgericht. II. Brauns.
„Falke II., Secretair, . als Gerichtsschreiber Königl. Amtsgerichts.
Der Seconde⸗Lieutenant à la suite des Garde⸗Regiments zu Fuß Anton von Alt⸗Stutter⸗ angeblich verloren gegangenen von dem Komtoir der Reichs⸗Haupt⸗ bank für Werthpapiere zu Berlin Depot⸗Scheins Nr. 199 846, Inhalts Reichsbank am 17. Mai 1882 von dem Seconde⸗ Garde⸗Regiment zu
Herrn Anton von Alt⸗Stutterheim in
7790 ℳ Russische Staats⸗Anlei
he de 1877 mit Coupons 10 — 20 und Talons zur Aufb übergeben worden sind, beantragt. der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 25. September 1883, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Jüdenstr. 58, im Saal 21, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte
De
anzumelden und die Urkunde vorzulegen,
wird.
Berliu, den 30. Januar 1883
Königliches Amtsgericht I., Abtheilung 54.
—
hörige,
blatts 6, zusammen
I;, östlich von Grund⸗ Hannover, südlich Banquiers Gottfried
westlich von einem
Forstareal auf der
Ft Grundsteuer⸗ 1 arzellennummern 19, 20 und 21 des Kartenblatts 1, groß 44,7204 Hektar, ö 6. Janue J., verkauft und zur Sicherung der Käuferin ein Aufgebot unbe⸗ kannter Berechtigter beantragt — §. 501 Nr. 1 der
ausgestellten
dessen der
e8 —2 Back⸗ ien erbe , mi roh gedeckten, landwirth⸗ schaftlich eingerichteten Wohnhause, einem Brunnen Nr. 18 Karten⸗ blatt Nr. 1 Parzellen Nr. 115, 116, 117 und
deikommissarische Rechte, insbesondere igen zu haben vermei⸗
daß im Nicht⸗ Rech Verhältniß zum neuen Erwerber der Grundstücke verloren gehe.
der Deutschen Vereins⸗Bank zu Frankfurt a. Main,
den Kaufmann Jacob Moses Neuhaus zu Hannover,
Forderung, unter Ar⸗
nördlich vom
hal⸗
südlich und
lehnrecht⸗
118, Nr. 65 und 155 und Kartenblatt Nr. 9 Parzellen Nr. 10, 11 und 137 der Grundsteuermutterrolle des Gemeindebezirks Elm eingetragenen Grundstücken zwangsweise in dem dazu
März d. J., ne öffentlich
[6406] Aufgebot. 8 4
„ Auf den Antrag des Nachlaßpflegers, Amtsgerichts⸗ Sekretärs Schultze hier, werden alle unbekannten Rechtsnachfolger des am 16. August 1882 in Ratt⸗ mannsdorf verstorbenen Rechnungsführers Ottomer Kaupisch aufgefordert, spätestens im Aufgebotz⸗
termine den 21. Dezember 1883,
Vormittags 11 Uhr, ihre Ansprüche auf den ungefähr 58 ℳ — ₰ be⸗ tragenden Nachlaß bei dem unterzeichneten Gerich anzumelden, widrigenfalls der Nachlaß dem König⸗ lichen Fiskus anheimfällt. Lauchstädt, den 1. Februar 1883.
1 Königliches Amtsgericht.
[6405] Aufgebot. Auf den Antrag des zum Nachlaßpfleger bestellten Rechtsanwalts Grolp zu Neustadt W./Pr. werden die unbekannten Erben und Ecbeserben des am 30. November 1881 zu Czechau bei Schwetzin ver⸗ storbenen minderjährigen Emil Schulz, unehelichen Sohnes der gleichsfalls verstorbenen Ottilie Schulz, aufgefordert, ihre Ansprüche und Rechte auf de. Nachlaß des Emil Schulz spätestens in dem auf den 19. Dezember 1883, Vormittags 10 Uhr, anberaumten Aufgebotstermine anzumelden, widrigen⸗ falls der Nachlaß dem Königlich Preußischen Fiskus zugesprochen werden wird. b Putzig, den 4. Februar 1883. 8 Königliches Amtsgericht. Abtheilung I.
[6402] Aufgebot. Die Frau Hedwig Hellmuth, geb. Reinisch (Reinsch) bierselbst hat das Aufgebot ihres angeblich vder⸗ schollenen Vaters, des am 20. Juni 1872 ve Pallisadenstraße 33 b. in Berlin polizeilich ab⸗ meldeten, nach Amerika ausgewanderten Fuhrherr (früher Viktualienhändler) Bernhard Carl Joser; Reinisch (Reinsch) beantragt. Derselbe wird au⸗⸗ gefordert, spätestens in dem auf 8 den 4. Januar 1884, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Juͤdenstraße? im Saal 21, anberaumten Aufgebotstermine s perfönlich oder schriftlich zu melden, widrigenfall⸗ er für todt erklärt werden wird. 1 Berlin, den 2. Februar 1883. b Königliches Amtsgericht I., Abtheilung 48
[6420] Oeffentliche Bekanntmachung. Auszug einer Klageschrift. Durch Rechtsanwalt Kärcher dahier klagt Marge retha Füge, Tagnerin und Händlerin, in Sippersfe! wohnhaft, Ehefrau des früher daselbst wohnenden nunmehr ohne bekannten Aufenthaltsort abwesenden Tagners Ludwig Dietz, gegen letzteren wegen durch bösliches Verlassen begründeter schwerer Beleidigun bei der Civilkammer des Kgl. Landgerichts Kaisere lautern auf Ehescheidung, mit dem Antrage, die Ehc⸗ scheidung zwischen den Parteien auszusprechen, den Beklagten in die Prozeßkosten zu verurtheilen und die öffentliche Zustellung des Urtheils zu bewilligen, und lädt den Beklagten in die zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreites bestimmte öffentlich Sitzung gedachter Kammer vom 4. Mai 1883, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem Proz ßgerichte zugelassenen Rechtsanwalt zu be⸗ ellen. . Zum Zwecke öffentlicher Zustellung an den vorge⸗ nannten Ehemann Dietz ergeht gegenwärtige Publi⸗ kation. Aktenzeichen E. 44/1883. 8 Kaiserslautern, den 7. Februar 1883. 8 Der Gerichtsschreiber 9 Kgl. Landgerichte. altz, Kgl. Sekretär. [63977 VBekanntmachung. Durch Urtheil vom 29. Januar 1883 sind die Gläubiger der auf den Grundstücken Zabno Nr. 8 B. Abtheilung III. Nr. 4 und Zabno Nr. 10 Abthei⸗ lung III. Nr. 20 für die Petronella Ogrodowsta eingetragenen, mit 5 % verzinslichen Kaufgelder⸗ forderung von 20 Thlr., beziehungsweise die Rechts⸗ nachfolger dieser Gläubiger, mit Ausnahme des For⸗ nals Michael Ogrodowski in Szoldry, welchem seine Rechte vorbehalten worden, mit ihren Ansprüchen auf die vorbeschriebene Hypothekenpost ausgeschlossen. Schrimm, den 31. Januar 18838. 8 Königliches Amtsgericht.
[6395] Bekanntmachung.
3 Im Namen des Königs! Auf den Antrag des Schmiedemeisters Julius Schulz zu Drossen erkennt das Königliche Amts⸗ Fesith⸗ zu Drossen durch den Amtsrichter Hirsch für Recht: Die der Person oder dem Aufenthalte nach un⸗ bekannten Inhaber der in Abtheilung III. Nr. 8 des Grundbuchs von Drossen Band V. Blatt Nr. 300 für den verstorbenen Lehnguts⸗ besitzer Thieme zu Groß⸗Rade eingetragene vermuthlich bezahlten Post von 800 Thaler werden mit ihren Ansprüchen auf diese Po ausgeschlossen.
[6396]
Ersten
Fuß
Potsdam
ewahrung Inhaber
widrigen⸗ erfolgen
Drossen, den 31. Januar 1883. Königliches Amtsgericht.
Im Namen des Königs! 1 Durch Ausschlußurtheil des hiesigen Gerichts ver
heute
ist die Hypothekenurkunde über 300 Thaler elter⸗ liche Abfindung der Geschwister Neydek, einge⸗ tragen aus der notariellen Schuldurkunde vom 6. bezw. 17. November 1849 und zwar: a. 100 Thlr. für die Catharina, verehelichte Andreas Nowak, zu Zukowo, b. 100 Thlr. für Francisca, „c. 100 Thlr. für Nepomocen in Abtheilung III. Nr. 1 des dem Julius Wei⸗ land gehörigen Grundstücks Zukowo Nr. 9, die Theilbeträge a und b. zufolge Verfügung vom 16. Februar 1871 bei Abschreibung des Grund⸗ stücks unverändert auf Zukowo Nr. 22 dem Martin Hejwosz gehörig, unter Nr. 1 Abthei⸗ lung III. übertragen, gebildet aus der Schuld⸗ urkunde vom 6. November 1849 und dem Ein⸗ tragungsvermerk vom 16. Oktober 1852
für kraftlos erklärt.
Obornik, den 6. Februar 1883.
Königliches Amtsgericht. 8