und unbedruckten wollenen Tuch⸗ und Zeugwaaren dagegen den beträöchtlichen Aussall von 6400 D. C., während die Differenzen in der Einfuhr anderer Wollenwaaren belanglos sind. Die Einfuhr von Seidenwaaren verminderte sich um 71 D. Z. Die Ausfuhr von Ganzfabrikaten der Tertilindustrie zeigt dagegen mit nur einer Ausnahme eine bedeutende Steigerung Von Baumwollen⸗ waaren wurden nämlich 8980, von Wollenwaaren 9881, von Halb⸗ seidenwaaren 4156 und von Leinenwaaren 869 D. C. mehr ausgeführt. Nur die Ausfuhr von Seidenwaaren ging um 422 D. C. zurück Bei Baumwollenwaaren entfällt die Zunahme in der Hauptsache auf Strumpf⸗ und Posamentierwaaren, bei Wollenwaaren auf Tuch⸗ und Zeugwaaren, sodann auf Plüsche, gewebte Shawls und Tevppiche. Das Plus der ausgeführten Halbseidenwaaren bezogen zum Theil die Vereinigten Staaten von Amerika und Großbritannien. Die Aus⸗ fuhr von Kleidern, Leibwäsche und Putzwaaren hob sich um 4581 D. C.
Von Produkten der Eisen⸗ und Maschinenindustri⸗ wurden mehr eingeführt: Roh, Bruch⸗, Luppeneisen, Rohschienen und Ingots + 411 141, Halbfabrikate von Eisen (schmiedbares Eisen an Stäben, Platten, Bleche, Draht ꝛc.) + 19 741, Maschinen + 57 265 D. G; dagegen fand eine Mindereinfuhr von Eisenwaaren anderer Art um 15 649 D. C statt. In dee Ausfuhr haben die gedachten Rohmaterialien einen Rückgang von 740 361 D. C. erfahren, eine Zunahme dagegen Halbfabritale von Eisen um 606 576, Eisenwaaren mit Ausnahme der Eisenbahnschienen, Laschen und Schwellen um
und Maschinen um 182 772 D. C. Zur Vergleichung der
von Eisenbahnschienden und anderem Eisenbahn⸗
baumaterial von Eisen, bei welcher eine Minusdifferenz von 650 403 D. C. zu Tage tritt, müssen die Zahlen des Verede⸗ lungsverkehrs mit herangezogen werden, um einen sicheren Anhalt zu gewinnen Von größtem Interesse ist die Ausfuhr von Eisendraht,
welche sich im Jahre 1822 auf 2 274 156 D. C. gegen 1 594 162 D. C.
im Vorjahre belief. Diese Ausfuhr hat nach allen Ländern, über welche Nachweise vorliegen, zugenommen; insbesondere nach den Ver⸗ einigten Staaten von Amerika um 322 592 D. C., nach der Argenti⸗ nischen Republik um 10 364 und nach Australien um 41 446 D. C. Ebenso zeigt die umfangreiche Maschinenausfuhr nach fast allen euro⸗ päischen Staaten eine sehr erhebliche Zunahme.
Für die Leder⸗Industrie gingen an Häuten und Fellen mit Einschluß der halbgaren Ziegen⸗ und Schaffelle 36 070 D. C. mehr ein, wogegen von Leder 10 446 D. C. weniger eingeführt wurden. Die Differenz in der Einfuhr von Lederwaaren ist unbedeutend. Mehr ausgeführt wurden an Häuten und Fellen + 17 048, an Leder
+ 5014 und an Lederwaaren + 6985 D. C. Die Einfuhr von hon⸗ und Porzellanwaaren zeigt eine Abnahme. Dasselbe ilt von der Ausfuhr von glasirtem und unglasirtem Töpfergeschirr, von welchem 11 408 D. C weniger zur Ausfuhr gelangten. Dagegen hat die Aus ahr anderer Thon⸗ und Porzellanwaaren um + 6384
D. C. zugenommen. — In der Papier⸗Industrie macht ich eine Abnahme der Einfuhr an Halbstoff und Papier m 6227 D. C, dagegen eine starke Zunahme der Ausfuhr, insbe⸗ ondere von Papier nach Bremen, Hamburg, Großbritannien und den kiederlanden bemerkbar. Bei Halbstoff beträgt die Zunahme 38 663, ei Papier und Papiertapeten 67 232 D. C. Bei Glas und
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erlitt
8 1““ 1“ 8 1e“ “ 11““ Glaswaaren, sowie bei musikalischen Instrumente die Differenzen in der Einfuhr geringfügig. Dagegen nahm die Ausfuhr bei Glas und Glaswaaren um 38 696, bei musikalischen Instrumenten um 19 542 D. C. zu. Hamburg, Großbritannien und die Vereinigten Staaten von Amerika bezogen mehr geschliffenes und belegtes Tafel⸗ und Spiegelglas, die Schweiz, Oesterreich⸗Ungarn und gleichfalls Hamburg größere Mengen von Fenster⸗ und anderem Tafelglas, letzteres auch größere Mengen von Hohlglas.
In der Monatschronik des Germanischen Museums zu Nürnberg, vom 31. Januar d. J, heißt es: „Das Bedürfniß des Museums, zu seiner weiteren Entwickelung die nöthigen Räume zu be⸗ kommen, hat nach gründlicher Prüfung von Seiten der Regierung des Deutschen Reiches diese veranlaßt, dem Bundesrath und Reichs⸗ tag mit dem Etat für 1883/84 eine Vorlage zugehen zu lassen, in welcher die Mittel verlangt werden, um die jetzt schon erforderlichen und zugleich die innerhalb der nächsten 10 Jahre durch die Entwickelung des Museums bedingten Räum⸗ lichkeiten auszuführen. Der Bundesrath hat seine Zustimmung er⸗ theilt, und hoffentlich wird auch jene des Reichstages nicht aus⸗ bleiben.“ Dies ist inzwischen geschehen. Wenn damit, fährt der Bericht fort, auch der gesammte Ausbau der projektirten Gebäude⸗ gruppe noch nicht ausgesprochen sei, so könne man doch jetzt hoffen, daß auch der Rest sich noch werde bewältigen lassen. Da das Projekt für den Gesammtausbau, wie es den Freunden des Museums seit fast einem Jahrzehent veröffentlicht vorliegt, über die jetzige Grenze des Territoriums weit hinausgreift, so haben die Gemeindebehörden der Stadt Nürnberg die unentgeltliche Benützung eines beträchtlichen Stücks städtischen Grundes, der zur Ausführung der Bauten nöthig ist, genehmi t, und es sei somit Hoffnung vorhanden, daß das Projekt, an dessen Durchführung schon so lange gearbeitet wird und von dem seither Jahr für Jahr nur ein Stück zur Ausführung gebracht werden konnte, sich endlich gänzlich verkörpern werde. — Für das deutsche Handelsmuseum sind neue Antheilsscheine gezeichnet und für das Germanische Museum seit der Veröffentlichung des letzten Ver⸗ zeichnisses zahlreiche neue Jahresbeiträge angemeldet worden.
Das Organ des Museums, der „Anzeiger für Kunde der deutschen Vorzeit“ bringt in seiner Februar⸗Nummer (30. Jahrg.) wieder zahlreiche interessante Mittheilungen, und zwar zunächst ein lateinisches Lobgedicht auf Tegernsee, aus dem Anfang des 15. Jahr⸗ hunderts, verfaßt von Peter von Rosenheim, einem bayerischen Mönch und späteren Prior von Melk, und dann eine Beschreibung der kultur⸗ und kunsthistorisch gleich bemerkenswerthen Sand⸗ steinreliess der Fenstersohlbänke aus dem früheren Lein⸗ wandhause in Breslau, welche im Stadthause daselbst ein⸗ gemauert und für den derben Humor des Mitttelalters sehr charakteristisch sind (mitgetheilt von Eug. Kalesse in Breslau). Darauf folgt ein urkundlicher Beitrag zur Geschichte der Universitäts⸗ Stipendien, von Dr. Wachter in Breslau, und ein Beitrag zur Sitte des Hochzeitsopfers in Nieder⸗Oesterreich, von C. M. Blaas in Stockerau. Besonders dankenswerth ist sodann die solgende Mit⸗ theilung von zwei weiteren sorgfältig facstmilirten Bildern aus der Melusinen⸗Handschrift des Germanischen Museums, vom Direktor
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Essenwein; dieselben sind deshalb kulturgeschichtlich interessant, weil
n sind sie uns eine Vorstellung geben von der Art,
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wie man um die Mitte
des 15. Jahrbunderts bei der Errichtung von Bauten verfuhr. Den weiteren Inhalt der Nummer bilden eine Sammlung von deutschen Personennamen in Italien, besorgt von Zahn in Graz, Inschriften (von Gustav Sommer in Wernigerode) und Spruchfindlinge.
In dem Permanenten Kunst⸗Salon von Emil Ph. Meyer & Co. (Taubenstraße 34) sind gegenwärtig wieder mehrere neue Bilder ausgestellt, namentlich ein Bilder⸗Cyclus aus der nordisch⸗ germanischen Göttersage von Carl Ehrenberg, und ein Gemälde von A. Hindorf, darstellend den Einzug König Wilhelms und des Kron⸗ * kee Spitze des VI. Armee⸗Corps in Breslau, am 18. Sep⸗ ember 1866.
Friedrich⸗Wilhelmstädtisches Theater. Bei den Vor⸗ stellungen der Operette „Der Bettelstudent“ war das Theater in der vergangenen Woche wiederum allabendlich ausverkauft und bei dem enormen Andrange des Publikums am Sonntag die Abendkasse ge⸗ schlossen. Der Beifall, der dem Werk zu Theil wird, wächst in der That beinahe an Intensität. So ruhte am letzten Sonntag das Publikum nicht eher, als bis das glänzende Finale des ersten Aktes nochmalt wiederholt wurde, und derselbe Enthusiasmus, welchen im „Lustigen Kriege“ bekanntlich immer der Kußwalzer erweckte, wird im „Bettelstudenten“ jedesmal durch den von Hrn. Steiner und Frl. Grünfeld vorgetragenen „Minnesang“ erzeugt, der von Anfang an allgemein als Perle der Novität erkannt worden ist.
In der Sing⸗Akademie giebt am 19. d. M. Hr. Heinrich Hofmann, der Komponist der Opern „Armin“ und „Aennchen von Tharau“, ein Concert mit dem Philharmonischen Orchester zum Besten des Lettevereins und des Vereins preußischer Frauen und Jungfrauen. Frl. M. Rückward und der Königlich sächsische Kammer⸗ sänger Hr. P. Bulß haben die Gesangsparthien übernommen.
„Napoli“, diese anmuthige choreographische Pantomime, welche schon in den letztvergangenen Jahren die Besucher des Cirkus Renz durch die Pracht der Kostüͤme und die Fülle seiner warm aus dem italienischen Volksleben herausgegriffenen und von den Darstellern und Darstellerinnen in Haltung und Spiel mit trefflichster Charak⸗ teristik verkörperten Gestalten entzückte und den lebhaftesten Beifall fand; dieses vom Direktor Renz wiederum mit neuem Glanze ausgestattete und sorgsam inscenirte Werk gelangte am Montag unter denselben Gunstbezeugungen des übervollen Hauses zur Auffübrung wie früher. Von bestrickender Anmuth sind namentlich die ver⸗ schiedenen Tanzdivertissements, und zwar zeichnen sich dabei im ersten Bilde der neapolitanische Fischertanz, dann die reizende Siciliana und eine große Tarantella roll übersprudelnder Laune, ferner der Pas stlatégique im zweiten und die plastisch schöne Modellszene im dritten Bilde durch die wirklich feinen künstlerischen Arrangements und die exakte Ausführung Seitens des vorzüglich ge⸗ schulten Balletcorps, aus. Meister Renz kann in der That stolz sein auf dieses unübertreffliche Ensemble, wie überhaupt auf sein in allen Theilen gelungenes Werk, welches sich jedenfalls mit dauerndem Er⸗ folge auf dem Repertoire erhalten wird.
83 R Inserate für den Deutschen Reichs⸗ und Königl. Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ register nimmt an: die Königliche Expedition des Deutschen Reichs-Anzeigers und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers: Berlin SW., Wilhelm⸗Straße Nr. 32.
Deffentlicher Anzeiger.
1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen. 2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl. 3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen etc. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung R n. 8. w. von öffentlichen Papieren.
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und Grosshandel.
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.Literarische Anzeigen.
.Familien-Nachrichten.
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
Bekanntmachung. Eintausend Mark Be⸗ lohnung für Entdeckung eines Mörders. Am 26. August 1881, Nachmittags 5 Uhr, ist der auf Wanderschaft begriffene 20 Jahre alte, 1,60 m große bucklige Schneidergesell Carl Grüneberg aus Saalow von seinem Reisegefährten in der Heide an der Berlin⸗Hamburger Chaussee unweit Ribbeck
unentschuldigtem
Berlin, den 9.
liche Schöffengericht in Alt⸗Moabit, Portal III., Rechtsnachtheile, Zimmer 33, zur Hauptverhandlung geladen. Bei
Grund der nach §. 472 der Strafprozeßordnung von dem Königlichen Landwehr⸗Bezirks⸗Kommando zu
Bernau ausgestellten Erkkärung verurtheilt werden.
richtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts II.
. Industrielle Etablissements, Fabriken Verschiedene Bekanntmachungen.
.Theater-Anzeigen. — In der Börsen- beilage. N
Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen des
„Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein
& Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte, V Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren Annoncen⸗Bureaux.
Ausbleiben werden dieselben auf einen Dritten,
Februar 1883. Drabner, Ge⸗
durch Schnitte in den Hals ermordet worden. Der Mörder ist, wie folgt, beschrieben worden: Mitte der zwanziger Jahre, mittelgroß, stark gebaut, blondes Haar, blonder Schnurrbart, sehr große Kopf, Bekleidung: dunkeler Rock, süawarzer Hut, Englisch Lederhosen, lange Stiefeln. Der Mörder hat sich für einen Zimmermann ausgegeben, mit Vornamen Karl genannt, sächsischen Diale
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Auf Plannummer 86 und 263 der St. G. Den⸗ nenlohe des Rittergutsbesitzers Freiherrn Albert von Süßkind in Dennenlohe sind folgende Hvpotheken
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Da die Gläubiger nicht ausgemittelt wer nen und seit dem letzten Eintrage im H Jahre verflossen sind, so Antrag des obengenannten
diejenigen, welche Ansprüche an obige
halb sechs Monaten und spätestens in d Tonnerstag, den 24. Januar 1884, „ Vormittags 10 Uhr, Aufgebotstermine geltend zu machen, widrigenfalls theken für erloschen erklärt und im Hypo⸗
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in dem 2 Jennerstag, ben 5. April d. J.,, 22 162: 217 Hicfern⸗Abschnitie mit 12
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: etene⸗ boren 8. Oktober 1861, 8 bacher von da, geboren Schick von Wiblingen, 5. Juni 1859, 6) Karl von Sturtgart, geboren 10 Gottlob Heinrich Schober Neckarsulm, geboren 16. August Seyther von 1861, 9) Withelm geboren 15. Januar verfahren wegen Verle ist, gemäß §. 140 §§. 480 und 326 der St trage von 500 ℳ
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daß nach Ablauf der Frist der gegenwärtige Besitzer als Eigenthümer in das Grund⸗ 189 a. b.: 457 buch eingetragen werden wird und daß, wer die ihm obliegende Anmeldung unterläßt, sein Recht gegen welcher im redlicen die Richtigkeit des Grundbuchs das Grundstü — worben hat, nicht mehr geltend machen kann. Hedinghausen, den 7. Februar 1883. — Herrzogliches Amtsgericht.
Vermögens Beschlagnahme.
Durch Beschluß der Strarkammer II. des K. Land⸗ gerichts hierselbst vom 18. Dezember im Deutschen Reiche befindliche Vermögen der Militärpflichtigen des Aushebungsbezirks Stuttgart⸗ 68 Fakob Friedrich Müller von nuar 1859, 2) Ludwig
geboren 1861, 3) Adolf Heinrich Schanbacher r ge
Karl Friedrich Schan⸗ Februar 1860, 5) Georg
K.. QAaen 4 A. Laupheim,
TFannstatt, g Fliedrich Stoll von Stuttgart, . egen welche das
mit Beschlag belegt worden.
wird hiermit veroffentlicht.
ren eingetragen: kinrich Albert August Timm
Hohenschöpping bei Hennigsdorf: Jagen 189 Kiefern ⸗Abschnitte mit 367,39 fm; Belauf Oberkrämer bei Vehlefanz: Jagen 228 b.: 17 Kiefern⸗Abschnitte mit 41,12 1m, Jagen 248: 393 Kiefern⸗Abschnitte mit ca. 480 fm. Falkenhagen bei Secgefeld, den 13. Februar 1883. Königliche Oberförsterei.
Glauben an
Es soll den 27. Februar d. Is. im Deutschen Hause zu Peitz nachstehendes Holz aus der Ober⸗ försterei Tauer I. Belauf Kleinsee, Jagen 218 296 Stück Eichen⸗, 67 Stück Kiefern⸗, Jagen 219 44 Stück Eichen⸗, 21 Stück Kiefern⸗, Jagen 221 5 Stück Eichen⸗; II. Belauf Schönhöhe, Jagen 246 405 Stück Eichen⸗, 155 Stück Kiefern⸗, Jagen 250 Stück Eichen⸗, 138 Stück Kiefern⸗Bau⸗ und Schneidehölzer; II. Belauf Dolk, Jagen 152 b 60 Stück Kiefern⸗Stangen, 108 Stück Kiefern⸗Bau⸗ 12. Dezemb holz; IV. Belauf Dubrau, Jagen 241 602 Stück Kiefern⸗; V. Belauf Drachhausen, Jagen 166 17 Stück Kiefern⸗Bau⸗ und Schneidehölzer eller — arklassen, darunter auch Bahnschwellen und Bohl⸗ geboren stämme im Wege der Lizitation öffentlich an den Meistbietenden gegen gleich baare Bezahlung ver⸗ kauft, wozu Kauflustige an dem gedachten Tage, Vormittags um 11 Uhr, hiermit eingeladen werden. d arl Tauer, den 11. Februar 1883. Der Oberförster. oren 2. März — — — — 1 [7166] 5 Haupt⸗ Die Aetiengesellschaft licht eröffnet
1882 ist das
Königsberger Thee⸗ Compagnie in Berlin ist durch Beschluß der Aktionare aufgelöst. Die Gläubiger derselben wer⸗ den gemäß Art. 243 H.⸗G.⸗B. aufgefordert, sich bei der Gesellschaft zu melden. quidator wohnt in Königsberg i. Pr.
Berlin, den 10. Februar 1883. Königsberger Thee⸗Compagnie
in Liquidation.
S. Magnus.
[7200]
Brandenburger Spiegelglas⸗ Versicherungs⸗Gesellschaft.
Die Mitglierer der Gesellschaft werden hierdurch zu der Mittwoch den 14. März c., Nachmittag 3 ½ Uhr, im Höhtel Schwarzer Abler zu Branden⸗ burg c./H stanfintenten 20. ordentlichen Generalversammlung ergebenst eingelaben.
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Verkaufe, Verpachtungen, ZTubmssionen ꝛc
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Tagezordnung: 1) Rechnungslegung und Be⸗ schlußfassung über Ertheilung der Decharge, 2) Wahl für ein statutenmäßig ouescheitendes Tirektionzmit⸗ glict, 3) Wahl eineh Mitgliedetz bder Revisions⸗ Kemmission, 4) Permaltungzongelegenheiten. Brandenburg a./H., ben 14. Februar 1583. Ter Tirektor der Brandenburger Spiegelglas⸗Bersicherungs⸗ Gesellschaft. 3. Heinr. Scheuermann.
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dorf ei Hennigsvorf: Jagen 127: Nebacteur: Niedel.
s⸗ Bilauf Blodvrud bei Hennigsborf: 7 HIAerzn-Abichnitte mtt 24 .
Stangen 3 VBerlin: Terlag bar Enecvition (Kefsel.) DTrucd: . Elhner. Fünf Beilagen (einschlichlich Librsen⸗-Peilage)
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Erste Beilage
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Berlin, Mittwoch, den 14. Februar
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Richtamtliches.
Preußen. Berlin, 14. Februar. Im weiteren Verlaufe der gestrigen (52.) Sitzung des Reichstags wurden Wahlprüfungen fortgesetzt. Die Wahlen des Abg. Prinzen Herrmann zu Solms⸗Braunfels (1. Coblenzer Wahlkreis) und von Colmar (1. Bromberger Wahlkreis) wurden beanstandet, und sind, wie in anderen ähnlichen Fallen, gewisse Erhebungen beim Reichskanzler beantragt.
Zu längerer Debatte führte die Wahl des Abg. Leuschner (17. Wahlkreis des Königreichs Sachsen). Es handelt sich dabei um angebliche irrige Anwendung des Sozialistengesetzes und namentlich um Beeinträchtigung der Wahlfreiheit durch Polizeiorgane, resp. die Gemeindevorstände, worüber besondere Beweiserhebung und dem entsprechend die Beanstandung der Wahl von der Kommission beantragt wurde. 3
Der Abg. Ackermann bemerkte, wenn er auch im All⸗ gemeinen dem Kommissionsbeschluß zustimme, so konne er doch nicht wünschen, daß ein Protest, wie der über die Versamm⸗ lung der Gemeindevorsteher in Meerane unter Vorsitz des Amtshauptmanns von Hansen, zu einer solchen Beanstandung Veranlassung gebe. Beanstandungen der Wahl brächten den betroffenen Abgeordneten immer in eine schiefe Lage hier im Hause. Die Gemeindevorsteher seien nach dem Protest zu einer Versammlung des konservativen Vereins ge⸗ laden worden, — das sei doch nicht verboten, eben⸗ sowenig, daß es dem Kreishauptmann verboten sei, an solcher Versammlung Theil zu nehmen! Jeder Wähler habe das Recht dazu. Daß ein Beschluß gefaßt sein solle, mit Hülfe des Apparats der Gemeindeverwaltungen die Wahl des Abg. Leuschner zu betreiben, wie im Protest gesagt werde, sei nicht wahr. Die ganze Agitation habe sich darauf beschränkt, daß die Polizeibeamten mit der Wahlzettel⸗Austragung beauftragt worden seien. Wiederholt sei anerkannt worden, daß eine solche Thätigkeit der Gemeindediener nicht verboten sei. Die Kommission habe ihren ursprünglichen Beschluß geändert, als sie in Erfahrung gebracht habe, daß die Ge⸗ meindebeamten in Sachsen mit Polizeigewalt bekleidet seien. Allerdings hätten sie einige aber nur untergeordnete polizei⸗ liche Funktionen. Nun stehe im Kommissionsbericht: „Es gewinne den Anschein, als hätten die Gemeindebeamten ver⸗ abredet, mit Hülfe ihres amtlichen Einflusses die Wahl zu betreiben.“ Keine Thatsache werde sür diesen Schluß ange⸗ führt, und auf diesen Anschein hin könne er nicht dem Kom⸗ missionsbeschluß darin beistimmen, den auf diesen Punkt be⸗ züglichen Protest dem Reichskanzler mit zur Prüfung zu überreichen. 1 1
Der Abg. Wölfel erklärte, die Kommission habe nicht wörtlich, sondern dem Sinne nach jenen Protest beurtheilt. Sämmtliche Mitglieder der Kommission hätten in dieser Auf⸗ fassung übereingestimmt, also sei sie nicht aus irgend einem Parteistandpunkt entsprungen. Der Schwerpunkt der Be⸗ schwerden liege aber darin, daß die Kommission geglaubt habe, das Sozialistengesetz sei hier gegen den Sinn des Gesetzes angewendet, wenn auch der Buchstabe nicht verletzt sei. Wo könne eine größere Wahlbeeinflussung gedacht werden, als wenn die Gemeindebeamten, sogar der Amtshauptmann mit dem ganzen Gemeindeapparat in die Agitation eintreten? Die Kommission habe sich nicht anders denken können, als daß die Zettel mit der, wenn auch stillschweigenden Verstän⸗ digung von Polizeidienern ausgetragen seien, daß der Haupt⸗ mann gewünscht habe, Leuschner möge gewählt werden. Das nenne er Beeinflussung, namentlich wenn die Gemeindebeamten, wie in Sachsen, nicht nur polizeiliche, sondern auch Strafbefugniß
ätten. b Der Abg. Frhr. von Minnigerode betonte, auch seiner Partei scheine der Meeraner Protest sehr unsicher zu sein. Seine Partei könne eine Wahl auf Grund polizeilicher Beein⸗ flussungen nur dann beanstanden, wenn diese Beeinflussungen unter ganz besonderen Umständen, wie Zwangsmaßregeln oder Bestechungen vorgenommen worden seien. So lange das ge⸗ heime Wahlrecht existire, könne seine Partei sich nicht damit einverstanden erklären, den Gemeindevorstehern die Agitation zu verwehren.
Hierauf ergriff der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Königlich sächsische außerordentliche Gesandte und bevollmäch⸗ tigte Minister von Nostitz⸗Wallwitz das Wort: 8
Ich habe selbstverständlich nicht die Absicht, ein Urtheil darüber hier auesprechen zu wollen, ob die Gemeindevorstände ihren amtlichen Einfluß in der vorliegenden Wahlangelegenheit mißbraucht haben. Ein Grundsatz jedoch, den nach den Aeußerungen des Hrn. Abg. Wölfel die Wahlprüfungskommission angenommen haben soll, giebt mir Veranlassung, im Interesse des Wahlrechts der sächsischen Ge⸗ meindevorstände noch einige Bedenken Fel 6 zu machen. Wenn ich recht verstanden habe, so hat der Hr. Abg. Wölfel als die Ansicht der Wahlprüfungskommission dargelegt, daß Gemeindebeamten, welche lediglich ehrenamtliche Funktionen haben, also einen minderen Einfluß auf ihre Gemeindemitglieder zu üben in der Lage sind, als diejenigen Gemeindebeamten, welche, wie in Sachsen, gleichzeitig poli⸗ zeiliche Funktionen besitzen, — solchen ehrenamtlichen Ge⸗ meindebeamten es gestattet sein soll, in Wahlangelegenheiten zu agitiren, den Grmeindebeamten dagegen, welche nicht blos die Vorstände ihrer Gemeinde sind, sondern denen von der Regierung gesetzlich die Funktionen von Staatsbeamten in gewisser Beziehung übertragen worden sind, (Abg. Richter: eeie be⸗ auch polizei⸗ liche, — denen soll die Befugniß entzogen sein, in Wahlangelegen⸗ heiten zu agitiren. Meine Herren, das scheint mir entschieden ein Eingriff in die Wahlrechte der Gemeindeporstände. Ich bitte doch einen Gesichtepunkt hierbei zu beachten. Die sächsischen Gemeinde⸗ beamten werden frei von ihren Gemeinden gewählt, sie sind Ver⸗ trauenbpersonen ihrer Gemeinden, und wenn Sie gerabe in der wich⸗ tigsten politischen Angelegenheit, den Wahlen zum Reichstage, ihnen die Befugniß entziehen wollen, sich an die Spitze ihrer Gemeinden zu ftellen, sich für Wahlzwecke zu vereinigen, dann ist dao meines Erachtens ein Eingriff in die Wahlfreiheit dieser Beamten.
Ich halte mich verpflichtet, diesen Gesichtspunkt hier hervorzuheben, vamit er wenigstens bei der vhütt rn Beschlußsfassung über diese Angelegenheit noch näher in Erwägung gezogen werde.
her Abg. von Köller erklärte, dem Landrath düͤrfe die Wahlfreiheit ebensowenig genommen werden, wie jebem an⸗ deren Staatsangehörigen, berselbe sei in erster Linie Staats⸗ bürger, vann erst Beamter.
Der Abg. Richter (Hagen) bemerkte, wenn den Bun
desbevollmächtigten und den Abg. von Köller höre, möchte man glauben, daß Niemand im Lande in seiner Wahlfreiheit beschränkt sei, mit Ausnahme der Beamten. In der That aber sei der Zustand doch nicht ein solcher. Er glaube, daß weder der Bundesbevollmächtigte, noch der Abg. von Köller für die unbeschränkte Wahlfreiheit der Beamten sein würden, wenn es sich um Agitation gegen konservative Kandidaten oder vorgesetzte Behörden handle. Er (Redner) habe in dieser Beziehung dasselbe Prinzip, wie der Reichskanzler, der hier im Reichstag vor noch gar nicht langer Zeit erklärt habe, auch er (der Reichskanzler) sei der Meinung, daß es der Würde der Beam⸗ ten nicht entspreche, sich in Wahlkämpfe einzumischen, beson⸗ ders durch öffentliche Reden. Die sächsische Wahlfreiheit sei aber bekanntlich nicht besser, als die preußische. Im Gegen⸗ theil, nirgends habe man ein so wohl eingerichtetes System von Wahlbeeinflussungen, wie gerade im Königreich Sachsen. Dort würden die Gemeindevor⸗ steher sehr gern gegen den konservativen Kandidaten agitiren, wenn sie nicht von dem Kreishauptmann, was in Preußen der Landrath sei, daran verhindert und zur konser⸗ vativen Wahlagitation gezwungen würden. Wenn die Be⸗ amten auf ihre Beamtenqualität Rücksicht nehmen sollten, so müßten sie das nicht blos nach unten, sondern auch nach oben thun. Die Wahlprüfungskommission sollte deshalb auch fort⸗ fahren, bei den sächsischen Wahlen den Beamten, vom Mi⸗ nnee bis zum Gemeinrebeamten herab, auf die Finger zu ehen.
Der Abg. von Köller entgegnete, die Schulzen in Sachsen brauchten gar nicht zur konservativen Wahl angehalten zu werden, sie wählten den Landrath doch, wenn auch der Abg. Richter ein kopfschüttelndes Gesicht dazu mache. Die Fort⸗ schrittspartei habe noch kürzlich eine Resolution angenommen, in der es heiße, daß die Wahl von Landräthen zu bekämpfen sei, weil diese ganz ungeeignete Volksvertreter seien. Dann dürfe man aber auch den Beamten nicht verargen, solchen staatsgefährlichen Prinzipien entgegenzutreten.
Der Abg. Richter (Hagen) erklärte, so gute Schulzen, wie der Abg. von Köller hier citirt habe, möge es noch Hinter⸗ pommern geben. Sobald die Sache aber ein wenig zweifel⸗ hast zu werden anfange, gingen ja die Herren, wie der Abg. von Köller eben gesagt habe, so weit, daß sie das Be⸗ kämpfen eines Beamten sür staatsgefährlich hielten und eigent⸗ lich am liebsten das Sozialistengesetz auf die Fortschrittspartei anwendeten. In der erwähnten Resolution sei gar nicht die Rede von untergeordneten Beamten, sondern sie richte sich an die Wähler, und gebe ihnen den Rath, keinen Landrath zu wählen, weil dies abhängige Beamte seien, und nach der Auslegung des Fürsten Bismarck der Landrath und jeder Beamte, der zur Disposition gestellt werden könne, die Ver⸗ pflichtung habe, die Regierung parlamentarisch zu vertreten, also, wenn derselbe der Regierung Opposition machen wollte, entweder sein Mandat oder sein Amt riskire.
Der Abg. von Köller bemerkte, die letzten Wahlen zum preußischen Abgeordnetenhause hätten gezeigt, daß diese Er⸗ mahnung der Fortschrittspartei im Volke keine Beachtung finde.
Der Abg. Richter (Hagen) erwiderte, im jetzigen preußi⸗ schen Abgeordnetenhause säßen allerdings eine Menge Land⸗ räthe, weil die letzten Wahlen wesentlich ein Produkt land⸗ räthlicher Beeinflussungen seien; die Landräthe hätten sich gegenseitig in das Abgeordnetenhaus geholfen. Wenn einmal wieder, wie im Jahre 1859, freie Wahlen stattfinden würden, würden auch die Landräthe sämmtlich verschwinden.
Die Wahl des Abg. Leuschner wurde beanstandet und der Reichskanzler ersucht, die von der Kommission beantragten Er⸗ mittelungen vornehmen zu lassen.
Ebenso wurde die Wahl des Abg. Ebert (19. Sachsen) beanstandet, wo die Verhältnisse ähnlich gelegen haben.
Die Wahl des Abg. Dr. Clauswitz (1. Merseburg) war von der Kommission mit 10 gegen 4 Stimmen für ungültig erklärt worden, weil Gemeindebehörden auf Grund einer Lokalpolizei⸗Verordnung das Abhalten von Versammlungen am Sonntag untersagt haben.
Der Abg. Dr. Windthorst erklärte sich mit diesem Ver⸗ fahren vollständig einverstanden. Er wünsche, daß überhaupt am Sonntage keine Wahlversammlungen gehalten würden.
Der Abg. Dr. Lasker bemerkte, daß der Abg. Windthorst ja selbst einmal in Cöln am Sonntag in einer Wahlversamm⸗ lung gesprochen habe. Derselbe scheine also nicht immer einer Meinung zu sein. Außerdem hebe das Reichswahlgesetz aus⸗ drücklich alle entgegenstehenden Landesgesetze, also auch wohl derartige Polizeiverordnungen auf.
Trotzdem auch die Abgg. von Köller und von Kardorff für die Gültigkeit der Wahl eingetreten waren, wurde mit großer Mehrheit der Kommissionsantrag auf Ungültigkeit an⸗ genommen.
Die Wahlen der Abgg. von Gehren (3. Kassel) und Prinz zu Schönaich⸗Carolath (7. Frankfurt) wurden für gültig er⸗ klärt, die Wahlen der Abgg. Kutschbach (20. Sachsen) und Dr. Schläger (1. Cassel) beanstandet.
Bei der Wahl des Abg. Reich, welche die Kommission zu beanstanden beantragt hatte, hatte namentlich ein Verein der Gemeindevorstände, also ein Beamtenverein, sich als solcher an der Wahlagitation betheiligt.
Der Abg. Frhr. von Maltzahn⸗Gültz glaubte darin keinen Vorgang erblicken zu können, welcher die Gültigkeit der Wahl in Frage stelle.
Der Abg. Richter (Hagen) wies darauf hin, daß gerade in Sachsen die Staats⸗ und Gemeindebehörden sich an der Wahlagitation für die Konservativen aufs eifrigste betheiligt und jeden Gegenkandidaten derselben auss hestigste bekämpft hätten. Die sächsische Sozialdemokratie hätte niemals eine solche Ausdehnung gewinnen können, wenn die sächsischen Behörden sich etwas anders benommen hätten.
Der Abg. Ackermann hob bervor, daß es sich hier nicht um einen Beamtenverein, sondern um einen konservaliven Wahlverein handle. Mit den Sozialdemokraten sertig zu werden, solle man den Sachsen selbst überlassen.
Der Abg. Richter (Hagen) erwiderte, dann hebe man ge⸗ sälligst das Sozialistengesetz auf, welches bekanntlich ein
Reichsgeseth. sel. Eo sei ein Unsug sondergleichen, ein Miß⸗ 8 a 14 8 u 8 8 1 ] 1“ 8 1“
ein weites Absatzgebiet dadurch eroͤffnet wuüͤrde.
brauch der amtlichen Gewalt, wenn Beamte in einem Verein, der ihre Standesinteressen vertreten solle, sich mit allgemeinen Wahlangelegenheiten beschäftigten und sich mit ihren Wahl⸗ aufrufen an die dem Verein nicht angehörigen Standes⸗ genossen wendeten. Das möge wohl sächsische Gemüthlichkeit sein, aber ihm gehe es doch etwas über die Gemüthlichkeit.
Auch hier trat das Haus dem Antrag seiner Kommission auf Beanstandung der Wahl bei.
Damit waren die Wahlprüfungen erledigt.
1 vertagte sich das Haus um 5 Uhr auf Mittwos 11 Uhr.
— Die gestrige (27.) Abendsitzung des Hauses Abgeordneten, welcher der Vize⸗Prasident des Staats⸗ Ministeriums von Puttkamer, die Staats⸗Minister Maybach und Scholz sowie mehrere Regierungs⸗Kommissarien bei⸗ wohnten, wurde vom Präsidenten um 7 Uhr eröffnet. Das Haus trat sofort in den einzigen Gegenstand der Tages⸗ ordnung, in die erste Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend den Bau eines Schiffahrtskanals von Dortmund über Henrichenburg, Münster, Bevergern, Neudörpen nach der unteren Ems ein.
Der Abg. Frhr. von Schorlemer⸗Alst betonte, wenn er sich gegen die Vorlage gemeldet habe, so sei er deshalb durch⸗ aus kein Gegner der Industrie und ihrer Interessen. Obwohl vorzugsweise Vertreter der Interessen des Grundbesitzes, habe er doch stets anerkannt, daß eine blühende Industrie die Vor⸗ bedingung einer blühenden Landwirthschaft sei. Er sei auch kein prinzipieller Gegner des heutigen Entwurfs, obwohl er in Bochum vielfach als solcher bezeichnet sei. Wäre aus den französischen Milliarden die Summe für den Kanal⸗ bau genommen worden, so würde er auch kein Wort darüber verloren haben. Anders stehe es unter den heutigen Ver⸗ hältnissen. Es handele sich zunächst nur um eine Tzeilstrecke; man wolle den Rhein mit der Elbe verbinden; wie aber von der Ems aus die Verbindung weiter gehen solle nach der Elbe hin, das sei noch unklar; ebenso auch die Trace für den Anschluß des Kanals an den Rhein. Man wolle jetzt durch die sogenannte „faule Emscher“ den Anschluß des Kanals nach Ruhrort suchen; er fürchte aber, das Projekt selbst sei faul; man werde es aus technischen und finanziellen Gründen nicht durchführen können. Hätte man dem Hause von vorn herein das feste Projekt des Rhein⸗Weser⸗Elbkanals vorgelegt, dann hätte seine Partei auch die jetzt verlangte Theilstrecke bewilligen können. Da das nicht geschehen, könne er sich noch nicht hin⸗ sichtlich der Richtung der Theilstrecke engagiren. Redner äußerte ferner Bedenken gegen einzelne Bestimmungen der Vorlage, namentlich gegen §. 3 der über den Modus des Grunderwerbs für den Kanal handele, und gegen die in Aus⸗ sicht genommene Finanzirung des Projekts. Es sei zu be⸗ fürchten, daß die geforderten 46 Millionen Mark nicht aus⸗ reichen würden; es würden vielfach Bodensenkungen eintreten, und dadurch das Unternehmen wesentlich vertheuert werden. Auch frage es sich noch, was der Anschluß nach dem Rhein hin kosten werde. Auf Opferwilligkeit der Adjazenten dürfe man nicht allzu sehr rechnen; nicht einmal zum Agita⸗ tionsfonds für den Kanal seien Seitens der Adjazenten die genügenden Mittel aufgebracht worden. Auf hohe Renta⸗ bilität der Anlage sei ebenfalls nicht zu rechnen, um so we⸗ niger, als der Kanal große Städte nicht berühre. Der west⸗ fälischen Kohlenindustrie sei der Kanal sehr zu wünschen; indessen sei durchaus nicht diese ganze Industrie direkt interessirt. Man würde nach manchen Kohlen⸗ zechen hin noch besondere Wasserwege zum An⸗ schluß an den Kanal graben müssen. Die westfälische Land⸗ wirthschaft habe nur geringen Nutzen vom Kanal, glaube sich vielmehr stellenweise dadurch benachtheiligt, und eine westfälische Kornausfuhr, die durch den Kanal gefördert werden könnte, existire nicht. Er wünsche ja aufrichtig, daß der Kanal zu Stande komme, nur müsse verhindert werden, daß andere als die direkten Interessenten Opfer bringen. Er beantrage die Berathung der Vorlage in einer besonderen Kommission von 21 Mitgliedern.
Der Abg. Natorp erklärte sich ohne Vorbehalt für die Vorlage. Auch er hätte es gern gesehen, wenn heute auch schon die Projekte für die Anschlüsse, bezw. Fortsetzungen des Kanals an Rhein und Elbe vorgelegt worden wären. Schon seit drei Jahrzehnten habe sich in den rheinisch⸗westfälischen Industrie⸗ und Bergwerksbezirken das Bedürfniß nach Wasser⸗ straßen fühlbar gemacht. Es sei hohe Zeit, die Sache endlich praktisch zu behandeln. Von Elbe bis Rhein erxistire kein einziger Schiffahrtskanal; das sei um so bedauer⸗ licher, als gerade für die zweckmäßige Verwerthung der Steinkohle der Wassertransport unerläßlich sei. Daß der projektirte Kanal sich nicht rentiren werde, brauche man nicht zu fürchten; auf fast allen in der Monarchie vor⸗ handenen Wasserstraßen habe sich der Verkehr in letzter Zeit enorm gesteigert. Frankreich, Belgien und andere Länder verwendten jaäͤhrlich Hunderte von Millionen auf den Ausbau ihrer Wasserstraßen. Nicht nur für den Kohlenexport, son⸗ dern auch für den Import ausländischer Rohprodukte sei der Kanal von höchstem Werthe. Durch denselben werde die rheinisch⸗westfälische Industrie künftig den größten Theil der Erze für ihren Bedarf beziehen. Die Furcht der Landwirthschaft, daß der Kanal die Einfuhr und Konkurrenz amerikanischen Getreides sehr besördern werde, sei unbegründet. Noch haltloser sei die Ansicht, daß die Emshäfen ganz unbe⸗ deutend und verrottet seien; diese Häfen wuͤrden vielmehr durch die vorzunehmenden Wasserbauten und durch den Kanal sich zu außerordentlicher Bluͤthe emporschwingen. Er hoffe, die Vorlage werde zum Segen des heimischen wirthschaftlichen Lebens zur schließlichen Annahme im Hause gelangen.
Der Abg. Gartner sprach gegen die Vorlage. Er wuünsche statt des in der Vorlage projektirten Kanals eine direkte Ver bindung des Rheins mit der Elbe, auch lägen alle Vorbedin⸗ gungen fuͤr ein solches Werk, auch nach dem Urtheil des Ober⸗Präsidenten von Hannover, von Leipziger, vorzugsweise günstig, so daß technisch und sinanziell Schwierigkeiten mnicht existirten und daß der westsälischen Kohle insdesondere Auch wurde
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