R A für den Deutschen Reichs⸗ und Königl. Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels register nimmt an: die Königliche Expedition des Deutschen Reichs⸗-Anzeigers und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers: Berlin SW., Wilhelm⸗Straße Nr. 32.
Oeffentlicher
Steckbriefe und Untersuchungs Sachen. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl. 3 3. Verkäafe, Verpachtungen, Submissionen etc. 7. . Verloosung, Amortisation Zinszahlung . u. s. w. von öffentlichen Papieren. 9.
Industrielle Etablissements, Fabriken
Anzeiger.
und Grosshandel. Verschiedene Bekanntmachungen. Literarische Anzeigen. Theater-Anzeigen. In der Börsen-
Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen des „Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein
& Vogler, G. L. Daube & Co., Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren
E. Schlotte,
Annoncen⸗Bureaux. —
Familien-Nachrichten. be ilage. AR&
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen. [7407] b Das K. Bayer. Landgericht Neuburg a./ D. hat in seiner öffentlichen Situng vom 31. Januar 1883 nachstehendes Urtheil erlossen:
Im Namen Seiner Majestät des Königs von
Bayern erkennt die Strafkammer des K. Bayer. Landgerichts Neuburg a./D. in der Untersuchungssache gegen Gustav Adolph Aab, led., Goldarbeiter von Pforz⸗ heim, wegen Beleidigung des Kaisers u.
1) Gustav Adolph Aab, 35 Jahre alt, protest., le⸗ diger Goldarbeiter aus Pforzheim, Großherzog⸗ thum Baden, ist schuldig eines Vergehens der Beleidigung Seiner Majestät des Deutschen Kaisers im sachlichen Zusammenflusse mit einem Vergeben der Beleidigung Seiner Durchlaucht des Reichskanzlers Fürsten von Bismarck und einer Uebertretung des Bettelns und wird wegen der Vergehen zur Gesammtgefängnißstrafe in der Dauer von sieben Monaten und wegen der Uebertretung zu acht Tagen Haft, welche letztere durch die Untersuchungshaft getilgt erachtet wird, sowie zur Tragung der Kosten verurtheilt. Dem Beleidigten, Fürsten von Bismarck, Durch⸗ laucht, wird die Befugniß zugesprochen, die Ver⸗ urtheilung auf Kosten des ꝛc. Aab binnen 4 Wochen nach eingetretener Rechtskraft des Urtheils im Deutschen Reichs⸗Anzeiger öffentlich bekannt zu machen.
Vorstehendes Urtheil ist vollstreckbar. Zur Beglaubigung Der Gerichtsschreiber: Schroober.
mit
geb.
mit rich
den 29. Mai 1883, Vormittags 10 ½ Uhr,
Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. im Berlin, den 6. Februar 1883.
Gerichtsschreiber des Könialichen Landgerichts I.
In Ehesachen der Ida Dorothea Emma Schmidt,
arbeiter Erdmann Rudolf Franz Schmidt aus Zeitz, zuletzt in Volkmarsdorf, jetzt unbekannten Aufent⸗ halts, Beklagten, und ladet die Klägerin den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits anderweit vor die Civilkammer I. des König⸗ lichen Landgerichts zu Leipzig auf
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieses bekannt gemacht. 3
Leipzig, den 12. Februar 1883. Der Gerichtsschreiber des Königlichen L
[7368] Die Mollenhauer, zu Mühlhausen, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Krantz in Braunsberg, klagt gegen den Arbeiter Johann Allenstein, dessen Aufenthaltsort unbekannt ist, wegen böslicher Verlassung mit dem Chaussee belegene Anbauerstelle, bestehend aus einem
der Aufforderung, einen bei dem gedachten
öffentlichen Zustellung wird zum
Buchwald, Linz
Civilkammer 13. Oeffentliche Zustellung.
Bangert, in Heringen, Klägerin, gegen den Hand⸗
mit
den 7. April 1883,
Vormittags 9 Uhr, “ der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ te zugelassenen Anwalt zu bestellen.
2
Dölling.
“ 2. Hen 82 2 8 Oeffentliche Zustellung. C. Arbeiterfrau Heinriette Allenstein, geb.
den
8 Antrage, die Ehe der Parteien zu trennen und den ma
Steckbrief. Gegen den unten beschriebenen Dienst⸗ knecht beckius Künstler Friedrich Angust Dohmehl aus Lichtenburg, welcher flüchtig ist, Z soll der Rest einer durch Urtheil ds Königlichen des Schöffengerichts zu Celle vom 13. Januar 1883 er⸗ Kö kannten Haftstrafe von vier Wochen vollstreckt wer⸗ den. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Amtsgerichtsgefängniß zu Celle abzuliefern. Celle, den 9. Februar 1883. Königliches Amts⸗ gericht, Abtheilung I. E. Kestner. Beschreibung: Alter 24 Jahre, Größe 1,70 m, Statur mittel Haare dunkelblond, Stirn frei, Bart rasirt, Augen⸗ brauen blond, Augen grau, Nase spitz, Mund pro⸗
portionirt, Zähne gesund, Kinn rund, Gesicht breit, [7360]
Gesichtsfarbe gesund, Sprache deutsch, Kleidung: 1 graue Hausjacke, 1 dito Weste, 1 dito Hose, 1 Paar braune Strümpfe, 1 runder schwarzer Filz⸗ hut, 1 Paar Holzpantoffeln (Hauszeug der Gefange⸗ nen). Besondere Kennzeichen: blaue Tättowirung am rechten Unterarm, Narbe oben auf der Stirn und an der linken Wange. [7379] Steckbrief. Gegen den Tischlergesellen Johann Josef Kues aus Rheine, welcher sich verborgen hält, soll eine ve durch Urtheil des Königlichen Schöffengerichts zu Rheine vom 15. September 1882 erkannte Gefäng⸗ nißstrafe von 25 Tagen und eine Haftstrafe von 3 Tagen vollstre ckt werden Es wird um Srrafvoll⸗ streckung und Nachricht zu unsern Akten D. 16— 82 ersucht. Rheine, den 29. Januar 1883. König⸗ liches Amtsgericht.
[7383] 1161686s8
Lage. Der beurlaubte Reservist Kanonier Friedrich Ludwig Wistinghausen aus Hagen hat wegen unerlaubter Auswanderung eine rechtskräftig erkannte Subsidiarhaft von 16 Tagen zu verbüßen. Da er sich verborgen hält, so wird gebeten, ihn im Betretungsfalle zu verhaften und ihn dem Amts⸗ richter des Orts der Ergreifung, welcher um Straf⸗ vollziehung und Mittheilung darüber ersucht wird, d vorzuführen.
Lage, 13. Februar 1883 —
Fürstlich Lippisches Amtsgericht.
Nieländer.
Beklagten für den llein schuldigen Theil zu erklären und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung zell Gemeindebezirks niglichen Landgerichts zu Braunsberg auf
mit der Aufforderung, ecinen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
tige und vorläufig vollstreckbare Verurtheilung in die
Zablung mündlichen Verhandlung des Amtsgericht Hamburg, Civ.⸗Abth. II., Dammthor⸗ straße 10, Zimmer Nr. 25 auf
[7393]
unbekannten Orten abwesend, aus dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zur
Zahlung von 1 bst zinse 1. Januar 1881 und das Urtheil für vorläufig rvoll⸗
streckbar zu erklären
unt
Rechtsstreits vor die erste Civilkammer des
gro
1
den 21. Mai 1883, Vormittags 10 Uhr,
öffentlichen Zustellung wird Mutschmann, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
Amtsgericht Hamburg. 1 „Orffentliche Zustellung. der Die unverehelichte Regine Wilhelmine Freuden⸗ ver
theil, vertreten durch die Rechtsanwälte Dres. West⸗ Te phalen, Schiff und Schultz in Hamburg, klagt gegen kun den Grundeige thümer Ernst Alfred Feodor Reese aus Barleben, unbekannten Aufenthalts, wegen nicht bezahlter, am 1. Oktober v. J. fällig gewesener 60 ℳ Hypothekzinsen von 2000 Mk Spec. Beo., welche
der Klägerin in dem beklagtischen Gru b legen in der Deichstraße 39 (St. Nicolai b. B. 285),
Ni
in dem beklagtischen Grundstück, be⸗
rsichert stehen, mit dem Antrage auf kostenpflich⸗
ladet den Beklagten zur
Rechtsstreits vor das 7
von
von
60 ℳ und
Freitag, den 30. März 1883, Vormittags 10 ½ Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser be uszug der Klage bekannt gemacht. Hamburg, den 14. Februar 1883. in 8 Dankert, zerichtsschreiber des Amtsgerichts Hamburg ar Civ.⸗Abthl. II. G te Oeffentliche Zustellung. m Müller in Mieseln, klagt gegen Weber von da, z. Zt. an Mehlkauf mit
Friedrich Meyger, en Sebastian Brogle,
99 ℳ 80 ₰ nebst 5 % Zinsen vom
Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗
eingetragenen Hypothekenschulden dem Verlangen der Gläubiger gemäß nicht blos zu seiner, sondern auch zu der seinen Kindern zur Last fallenden Hälfte, also
Men wiesen ist,
die Beklagten zur Zahlung des Betrages von 928 ℳ 36 ₰ nebst 5 % Zinsen seit 14. Januar 1881 kosten⸗ fällig zu verurtheilen,
und ladet die Beklagte sub 5) zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die I. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Neuwied 1
richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Neuwied, den 5. Februar 1883.
[7366]
& —
soll die dem letzteren gehörige, unter der Haus be des St. G. B. und §§. 480 u. 326 der St. P. O. bei Ziff . . 2 bei den übrigen acht Angeklagten je bis
Nr.
zwangsweise in dem dazu auf
allhier anberaumten Termine öffentlich versteigert werden.
Kaufliebhaber werden damit geladen. Alle,
rische, Pfand⸗ und sonstige dingliche Rechte, insbeson⸗
neuen Erwerber des Grundstücks verloren gehe. d Stade, den 9. Februar 1883. böp. O. je bis zum Betrage von 800 ℳ mit Be⸗
Ausgefertigt zur Veröffentlichung: schlag belegt worden.
als Gerichtsschreiber des
als es Urtheil vom 8. Juli 882 für todt erklärten Johann
Sawierski aus Topolinken das 2
fal fügungen des Erbschaftsbesitzers anzuerkennen schul⸗ dig, weder Rechnungslegung noch Ersatz der Nutzun⸗ gen, sondern nur Herausgabe des noch Vorhandenen fordern dürfen.
vollen Betrage berichtigt sind, welcher Anspruch Wege der Zwangsvollstreckung dem Kläger ndel durch Beschluß des Königlichen Amtsgerichtes vom 17. März 1882 zur Einziehung über⸗
mit dem Antrage:
auf den 8. Mai 1883, Vormittags 9 Uhr, 8 der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗
.Eiijsenhardt, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
Verkaufsanzeige nebst Edictalladung.
In Sachen der Wittwe des Lohgerbereibesitzers H. Lindhorst zu Stade, Gläubigerin, gegen
Schuhmacher D. Knüppel in Stade, Schuldner,
104 zu Campe an der Stade⸗Riensfoörder ssiven, mit Ziegeln gedeckten Wohnhause und dem er Artikel Nr. 467, Kartenblatt Nr. 11, Par⸗ 8 en Nr. 64/9 ꝛc. der Grundsteuer⸗Mutterrolle des Campe eingetragenen Grundstücke, ß 1 a 56 qm,
Freitag, den 6. April d. J., Morgens 11 Uhr,
welche an den vorbezeichneten Immobilien Näher⸗, lehenrechtliche fideikommissa⸗ e Servituten und Realberechtigungen zu haben meinen, werden aufgefordert, selbige im obigen rmine anzumelden und die darüber lautenden Ur⸗ uden vorzulegen unter dem Verwarnen, daß im chtanmeldungsfalle das Recht im Verhältniß zum
9
Königliches Amtsgericht. Abth. II. (gez.) v. Zwehl.
Abich, Justizanwärter, 8 Königlichen Amtsgerichts.
3691 Aufgebot. Der Käthner Johann Deja aus Neu Colonie hat s Pfleger des Nachlasses des durch rechtskräftiges
lufgebot der un⸗ kannten Erben desselben beantragt.
Diese Erben werden aufgefordert, sich spätestens dem auf den 29. November 1883, Mittags 12 Uhr, 1 biesiger Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 2, anberaum⸗ n Termine zu melden und zu legitimiren, widrigen⸗ lls der Nachlaß dem Fiskus verabfolgt werden ird, und die sich später meldenden Erben alle Ver⸗
Schwetz, den 13. Februar 1883. Königliches Amtsgericht.
I“ Aufgebbt. 18 Auf den Antrag des Vorstandes der katholischen
[7351] Durch Beschluß der Landger ichts das mögen der bezirks Stuttgart⸗Stadt
[7350]
[7310]
„Roch und Marianna Ratajczak'sche Eheleute aus
der Aniola'schen Subhastation“
ausgeschlossen; der verehelichten Magdalena Swojak, geb. Szymalska, zu Ceradz dolny werden die vo ihr argemeldeten Rechte vorbehalten.
Posen, den 9. Februar 1883.
Dr. Wiener.
Vermögens Beschlagnahme. * Strafkammer I. des K. hierselbst vom 18. Dezember 1882 ist besindliche Ver⸗
im Deutschen Reiche esch Aushebungs⸗
Militärpflichtigen des
) Johannes Beller von Owen, O.⸗A. Kirchheim, geboren 2. November 1862,
Karl Wilhelm Bücheler von Stuttgart, ge⸗ boren 11. Mai 1861,
Paul Julius Ehehalt von da, geboren 5. No⸗ vember 1861,
Karl Christian Günther von da, geboren 11. April 1861,
August Albert Kazmaier von da, 13. April 1860, 1 Heinrich Moriz Landgrebe von Kassel, geboren 5. November 1861,
Karl Gustav Mädler von Stuttgart, geboren 29. Dezember 1861, 1 Christian Gottlieb Maier von da, gekoren 27. Januar 1861,
Julius Hermann Mühle 11. April 1861,
gen welche das Hauptverfahren wegen Verletzung r. Wehrpflicht eröffnet ist, gemäß §. 140 Abs. 3
geboren
von da, geboren
ℳ 81 ₰, zum Be⸗ age von 800 ℳ mit Beschlag belegt worden. Dieser Beschluß wird hiermit veröffentlicht. Stuttgart, den 7. Februar 1883. taatsanwaltschaft.
bel, H.⸗St.⸗A.
5 zum Betrage von 336
— — s Ste
Vermögens Beschlagnahme.
Durch Beschluß der Strafkammer I. des K. Land⸗
gerichts hierselbst vom 18. Dezember 1882. ist das im Deutschen Reiche besindliche Vermögen der Militärpflichtigen des Aushebungsbezirks Stuttgart⸗ Amt:
1) Johann Christian Elsässer von Vaihingen g. F., geboren 20. September 1859,
2) Johann Friedrich Elsässer von da, geboren 16. Oktober 1859, 1 3) Karl Mezger von da, geboren 13. März 1859, egen welche das Hauptverfahren wegen Verletzun er Wehrpflicht eröffnet ist, gemäß §. 140 Abs. cs St. G. B. und §§. 480 und 326 der St.
Dieser Beschluß wird hiermit veröffentlicht. Stuttgart, den 7. Februar 1883. K. Staatsanwaltschaft. Sieber, H.⸗St.⸗A.
Bekanntmachung.
Durch Urtheil vom 20. Dezember 1882 sind:
1) die Hypotheken⸗Instrumente über die auf dem Grundstücke Nr. 10! Dittershach Abtheilung III. Nr. 2 für die Benjamin Langersche Kuratel⸗ masse von Dittersbach auf Grund der Ver⸗ handlung vom 6. Juni 1881 zufolge Verfügung von demselben Tage eingetragenen 20 Thlr. und die auf demselben Grundstücke Abtheilung III. Nr. 7 für den Fürsten v. Pleß in Fürstenstein aus dem Mandate vom 1]1. Dezember 1854 zufolge Verfügung vom 27, März 1855 einge⸗ tragenen 33 Thlr. nebst 2 Thlr. 19 Sgr. Kosten und 23 Sgr. Eintragungskosten;
2) die auf dem Grundstücke Nr. 7 Althain, Ab⸗ theilung III. Nr. 3 haftende Post: 8
14 Thlr. 18 Sgr. brüderlich Heinrich Ihmesches Vatertheil, laut gerichtl. Protokoll vom 17. März 1821 ingr. eoden, welche bei Abschreibung des Grundstücks Nr. 38 Althain auf dieses übertragen worden,
die Agenten den Leuten England geschickt würden.
Deutschen Reichs⸗Anz
Erste Beilage
eiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
Aichtamtliches.
Preußen. Berlin, 15. Februar. Im weiteren Verlaufe der gestrigen (53.) Sitzung des Reichstags wurde die dritte Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betr. die Feststellung des Reichshaushalts⸗Etats für das Etatsjahr 1883/84 (mit der Spezialdiskussion) fortgesetzt. In der Spezialdiskussion wurden zunächst die fortdauernden Aus⸗ gaben der Etats für den Bundesrath, den Reichstag, den Reichskanzler und die Reichskanzlei, sowie für das Auswärtige Amt ohne Diskussion genehmigt.
Beim Ordinarium des Reichsamtes des Innern bat der Abg. Dr. Lingens die Regierung, dahin zu wirken, daß die Fabrikinspektoren künstig über die Sonntagsarbeit mehr berichten und dafür sorgen möchten, daß den sittlichen und religiösen Bedürfnissen der Arbeiter mehr Rechnung getragen werde als bisher.
„Beim Titel Kommissariat sür das Auswanderungswesen beschwerte sich der Abg. Dr. Lingens über verschiedene Miß⸗ stände bei der Auswanderung und beklagte insbesondere, daß der Strom der Auswanderung den Weg über England nehme. Die deutschen Auswanderer auf englischen Schiffen würden außerordentlich schlecht behandelt, und dabei werde den Aus⸗ wanderern von den Agenten gar nicht einmal mitgetheilt, daß sie über England befördert würden. Die Auswanderer müß⸗ ten in Hamburg auf die Nachtheile dieses Umweges aufmerk⸗ sam gemacht und ihnen kirchlicher Beistand zugänglich gemacht werden. Der Hamburger Senat sollte auf die Abstellung dieser Mißstände hinwirken.
Der Abg. Dr. Rée führte aus, es sei sehr anerkennens⸗ werth von dem Abg. Lingens, daß derselbe auf die großen Uebelstände bei der Auswanderung aufmerksam mache; derselbe habe aber zu seinem (des Redners) Erstaunen die Spitze nicht gegen die Regierung gerichtet, sondern speziell den Hamburger Senat aufgefordert, hier Abhülse zu schaffen. Der Senat und die ganze Bevölkerung von Hamburg habe sicher für die Auswanderer ein sehr lebhaftes Interesse, man solle aber an die Hamburger keine Anforderungen stellen, die sie nicht befriedigen könnten. Der Abg. Lingens tadele es, daß so viele über England auswanderten. Was solle aber die Hamburger Regierung dagegen thun? Sie könne doch keinem
befehlen, ein Hamburgisches Schiff zu benutzen. Er glaube übrigens auch nicht, daß es auf englischen Schiffen so schlimm zugehe. Die Engländer hätten auch ein lebhaftes Interesse daran, für ihre Passagiere zu sorgen; es würde ihm lieb sein, wenn man in Deutschland auch solche Leute hätte, die wie der Engländer Plimpsoll für die Interessen der Seefahrer sorgten. Ferner habe der Abg. Lingens darüber geklagt, daß a e cenhetgen, das sie über d ge ier sei vielleicht ülfe mögli
aber nicht in Hamburg, sondern da, wo die e e aens ü. Leute Lufsuchten und zum Auswandern überredeten. Er und seine Freunde in Hamburg würden gewiß Nichts versäumen was zum Wohle der Auswanderer dienen könne; ein Ge⸗ wissensdruck aber dürfe nicht auf die Leute ausgeübt werden
Der Abg. Dr. Kapp kam auf di isied 8
1 pp uf die Ansiedlungen in Ha⸗ wai durch die bekannte Bremer Firma zurück. Dies An⸗ werbesystem sei schon im vorigen Jahrhundert als ein sehr verderbliches angesehen worden, es würden dadurch Leute zur Auswanderung verlockt, welche nie daran gedacht hätten, weil sie die Mittel nicht besäßen. Der engagirte Arbeiter höre während seines Dienstverhältnisses auf, einen freien Willen zu haben. Kein anderes europäisches Volk zwinge seine An⸗ gehörigen, in den Tropen zu arbeiten, selbst der Irländer nicht. Unter den Augen der Regierung dürfe ein solcher Unfug und ein Menschenhandel nicht stattfinden, die Ehre der Nation werde dadurch beflekt.
Der Bundeskommissar Geh. Legations⸗Rath Reichardt entgegnete, um das Mißverständniß auszuschließen, als voll⸗ ziehe sich unter den Augen der Regierung ein Menschenhandel den sie ruhig mit ansehe, gebe er die Versicherung, daß die Reichsregierung schon längst diejenigen Maßnahmen in Er⸗ wägung gezogen habe, zu denen die Auswanderung nach Honolulu Veranlassung geboten habe.
8 Der Abg. Dr. Dohrn meinte, der Abg. Kapp habe die Lage in Honolulu zu schwarz gemalt. Der Abg. Frhr. von Minnigerode machte bei einer Aeuße⸗
Berlin, Donnerstag, den 15. Februar
Freunde von seinen Wählern eingeladen gewesen sei, in der Nähe von Dalldorf durch 28 bis 36 von 2 Gensd'armen geführten Artilleristen in der Weise behelligt sei, daß diese Leute in einer Ent⸗ fernung von etwa 8 Schritte ihnen gefolgt seien und daß, so⸗ bald eine Gruppe seiner Freunde Miene gemacht habe stehen zu bleiben, sofort die Gensd'armen an sie herangeritten seien mit der Aufforderung, den Weg frei zu machen. Eine Stö⸗ rung der öffentlichen Ordnung ihrerseits habe nicht stattge⸗ funden, das Benehmen der Gensd'armen und Soldaten aber sei ein so geradezu provozirendes gewesen, daß wohl die Ge⸗ müther friedlicher Bürger hätten in Aufregung gerathen können. Redner erklärte es für eine Degradation der Sol⸗ daten, daß sie in solcher Weise zu dem Dienste „geheimer Polizeispitzel“ verwendet würden, und bat den Kriegs⸗Minister um eine Untersuchung dieses Vorfalles. g
„Der Staats⸗Minister von Kameke forderte den Abg Hasenclever auf, sein Anliegen in einer Klage zu präzisiren, worauf der Abg. Hasenclever erklärte, daß dieses zwar sehr schwer für ihn sei, weil er Diejenigen, die mit ihm spazieren gegangen seien, der Gefahr der Ausweisung aussetzen würde, S- aber dennoch sich nach weiteren Einzelheiten erkundigen
‚Beim Kapitel Militärjustizverwaltung bemerkte der Abg Richter (Hagen), der Minister habe bei der zweiten Etats⸗ berathung zugesagt, daß derselbe sich näher unterrichten werde darüber, welche Umstände es veranlaßt hätten, daß der von der hiesigen Justiz verfolgte Frhr. von Schleinitz sich der Verhaftung habe entziehen können. Es sei ferner nicht seine Absicht gewesen, in diesem Jahre noch auf die Fälle von Mißhandlungen von Soldaten durch Unteroffiziere zurückzukommen, obgleich eine große Anzahl von Briefen — auch andere Abgeordnete würden dieselbe Erfahrung gemacht haben — in glaubhafter Weise solche Vorfälle darstelle, so daß man die Ueberzeugung ge⸗ winnen müsse, es finde ein Mißbrauch der Dienstgewalt in größerem Umfange statt, als bisher angenommmen sei. Die Nachrichten der heutigen Morgenzeitungen hätten ihn aber doch veranlaßt, einen Fall zur Sprache zu bringen, der ein allerdings berechtigtes Aufsehen errege, dieser Fall sei bei den Liegnitzer Königs⸗Grenadieren vorgekommen. Ein im No⸗ vember als Rekrut eingestellter Soldat werde seit dem 20. Ja⸗ nuar vermißt, seine Uniformstücke habe man in diesen Tagen am Mühlgraben beim Schlachthof gefunden, jede weitere Spur fehle. Wie der „Bote aus dem Riesengebirge“ berichte seien die Angehörigen des Betreffenden, der in Hirschberg zu Hause sei, und seine militärischen Vorgesetzten der Meinung daß der Mann sich das Leben genommen habe. Der Feld⸗ webel schildere in einem Briefe an die Eltern den Mann als einen äußerst braven Menschen, der seinen Kameraden stets als Muster vorgehalten sei. Nun seien die Briefe auszugs⸗ weise veröffentlicht, die „Robert Frenzel, Sohn eines Gasthof⸗ hofbesitzers in Wermersdorf und Fleischergeselle“ (dies sei sein Nationale), in letzter Zeit an seine Eltern geschrieben habe. Am 2. Dezember habe derselbe sich über die vielen Ohrfeigen, die derselbe erhalten habe, beklagt, über die Schimpf⸗ reden, die ihm zu Theil geworden seien, daß er von dem ihn einexerzirenden Unteroffizier stets mit „Blut⸗ hund“ angeredet werde; am 7. Januar habe der Grenadier seinen Eltern geschrieben, er sei fast gezwungen, sich das Leben zu nehmen; in einem Briefe vom 17. Januar an seine Schwester sage der Grenadier dasselbe, und klage darin daß er beim Militär schon. so viel Schläge erhalten habe, wie in seinem ganzen Leben nicht. Er (Nedner) bitte den Herrn Kriegs⸗ Minister, gerade diesen Fall besonders genau untersuchen zu lassen, und das Ergebniß der Untersuchung in möglichst weitem Umfange dem Hause zugänglich zu machen, denn keine militä⸗ rische Rücksicht wiege schwerer, als das natürliche Recht aller Angehörigen, die Söhne beim Militär haben, solchen Fall klar gestellt zu sehen. Diese Dinge müßten um so aufmerksamer betrachtet werden, als solche Selbstmordfälle nicht vereinzelt seien. Aus dem letzten Sanitatsrapport des „Militärwochenblatt“ für November folge, daß in diesem Monat, dem der Rekruten⸗ einstellungen, 22 Selbstmorde in der Armee vorgekommen seien wobei die bayerischen Armee⸗Corps nicht mitgezählt seien. Er habe die weiteren Sanitäts⸗Rapporte heute nicht durchgehen können, aber aus dem ihm zugänglichen Material sehe er, daß auf durchschnittlich 20 Selbstmorde monatlich in der Armee zu rechnen sei, die jährliche Zahl also zwischen 2 und 300 be⸗
1883.
die Akten beim Civilgericht einzusehen. Das hat allerdi ische dem Augenblic der Nachricht und zwischen dem Alermdiags 198 nach England erging, einen kurzen Aufschub zur Folge gehabt. 1 aus, um die Verhaftung zu vereiteln; denn am 14. Januar war der Freiberr von Schleinitz in London gespürt wor⸗ den vsd am 8. Fn er schon wieder weg.
Das ist das Faktum, was vorliegt, und ich be, daß m. dem ganzen Falle weder eine Nachlässigkeit “
wird herleiten wollen, noch daß man wird sagen können: die Wege unserer Militärjustiz sind zu weitläufig, um eine schwierige Unter⸗ suckung durchführen zu können. Es ist bei dieser Gelegenheit der Militärjustiz einfach nur das passirt, was der Polizei und den Civil⸗ gerichten sehr häufig passirt, nämlich, daß einmal ein Mensch entwischt
Nun erlauben Sie, daß ich auf den zweiten Fall, den der Hr. öö“ erwähnt hat, eingehe. “
Die Sache, die der Hr. Abg. Richter eben vorlas, habe ich v einer Stunde gleichfalls in einer Zeitung “ b Blatt gestanden haben, was aber gestern erst gedruckt ist; und so ist sie zu meiner Kenntniß gekommen. Es versteht sich von selbst daß “ Sache grade wie auf alle solche Dinge die größte Auf⸗ . verwendet und daß sie aufs gründlichste untersucht werden
. Was nun die Zahl der Selbstmorde in der Armee be wird auch darauf stets eine große Aufmerksamkeit verwende ja natürlich, daß in gewissen Zeiten Selbstmorde in der A treten; das kennen wir aber schon seit Jahren, und es Selbstmorde in den seltensten Fällen eine Folge schlechter lung; meistentheils entspringen sie den eigenthümlich bangen Ge⸗ müthsstimmungen, die eintreten, wenn Leute von Hause weggenommen und bei uns eingestellt werden. Wenn Sie dann aber weiter sagen daß nach Verhältniß der Zahl der Einwohner die Selbstmorde in der Armee stärker sind, wie in der Bevölkerung in Summa, so gebe 9 das zu, bemerke aber, daß bei der allgemeinen Selbstmordstatistik “ H he Schr⸗ en schwerer wird als Leuten, die in der Der Abg. Stöcker erklärte, als früherer Divisionspfarrer in Metz habe er Gelegenheit gehabt, eine sogenannte Selbst⸗ mordepidemie zu beobachten; dort hätten sich zu seinem Schrecken in kurzer Zeit neun Soldaten das Leben genommen. Aus den vier Fällen, die ihm davon noch in Erinnerung 1“ man sehen, daß die schlechte Behandlung von F“ damit nichts zu thun gehabt habe. Ein Soldat habe sich das Leben genommen, weil demselben für einen falschen Wachtrapport vier Monate Festung in Aussicht gestanden haben, ein zweiter, weil ihm ein dreitägiger Urlaub verweiger sei, ein dritter, als ein Mädchen, das er kennen gelernt he und nach Saarbrücken gezogen sei, ein So gesandte Geldsumme zurückgesandt habe, und ein Sergeant habe sich entleibt, als die erwartete Beförderung ausgeblieben sei. In den erwähnten Fällen könne Niemand Mißhandlung durch Vorgesetzte als Grund des Selbstmordes erkennen. Der Hauptgrund der vielen Selbstmorde beim Heer sei der, daß die Leute, vom Elternhause entfernt, den neueren Anforderungen strenger Pflicht erfüllung gegenüberstehend, sich plötzlich muthlos fühlten; aber wegen dieser schwächeren Naturen könne man doch nicht die Basis der Heereseinrichtungen verändern. Die ganze Selbst⸗ nordfrage hänge aber für den Sozialpolitiker und Moralisten mit so vielen und komplizirten Umständen zusammen, daß es mißlich erscheine, sie hier im Landtage zu erörtern. Jeden⸗ falls sei der letzte Grund beim Selbstmord nicht ein äußerer sondern in einer Zerrüttung des sittlichen Selbstbewußtseins zu suchen; stärke man dies sittliche Bewußtsein, dann werde man am besten die Selbstmorde verringern.
Der Abg. Dr. Wendt bemerkte, soweit er den Abg. Richter verstanden habe, sei derselbe weit davon entfernt, einen Kausalnexus zwischen der schlechten Behandlung und den Selbstmorden der Soldaten zu statuiren. Er habe diese Frage sehr aufmerksam studirt, und sei zu dem Resultat gekommen, daß die Schwankungen in den Zahlen von den einzelnen Monaten anscheinend unabhängig seien. Man sei bis jetzt nicht auf den inneren Grund der Selbstmorde gekommen, und damit fehle jeder Faden zu einem richtigen Urtheil über diese ganze Frage. Bei der genauen Prüfung dieser Materie werde man immer vor⸗ sichtiger mit Behauptungen, wie sie, wenn er nicht irre, der Abg. Stöcker den Abg. Richter insinuirt habe. Er richte an den Kriegs⸗Minister hierbei die Bitte, in den Sanitätsrapporten nicht nur die Zahlen der Selbstmorde angeben zu lassen, son— dern, was sich leicht werde ermöglichen lassen, auch die Zahlen der Selbstmordversuche, und außerdem anzugeben, auf welche
trage, und solche Erscheinungen müßten Veranlassung dazu geben, in jedem Einzelfall, wo irgend ein Zusammenhang zwischen Selbstmord und Mißhandlung vorhanden scheine,
dem auf das Genaueste nachzugehen und — darauf lege er
Steckbriefs⸗Erneuerung. Der von dem König⸗ lichen Amtsgericht in Schmiegel in Nr. 237 pro 1880 hinter dem Tagearbeiter Michael Piat⸗ kowski zu Storchnest wegen Unterschlagung erlassene
rung des Abg. Dohrn in zweiter Lesung darauf aufmerksam, daß, soweit aus der Presse bekannt sei, die Quistorpschen und Försterschen Unternehmungen in Paraguay nichts mit einander zu thun hätten.
handlung des Rechtsstreits vor das Gr. Amtsgericht
dahier auf 8
Donnerstag, den 29. März d. J., Vorm. 9 Uhr.
Art der Selbstmord vorgenommen sei, ob durch Erschießen, Ertränken u. s. w., weil dies nach den Feststellungen der Selbstmordstatistiker von großer Bedeutung für die Lösung
der Frage sei.
Schulgemeinde zu Exin wird der im Besitz dieser Gemeinde befindliche, in der Stadt Exin belegene, östlich vom evangelischen Pfarrgrundstücke, im Nor⸗ den und Westen vom (vangelischen Kirchplatz, im
3) die Hypotheken⸗Instrumente über die auf dem
Grundstücke Nr. 50 Weißstein, Abtheilung III. Nr. 3 haftenden 18 Tblr. herrschaftliche dasige März 1784 und Ab⸗
Steckbrief wird hiermit erneuert. [7381] — — “ Ladung. Der Drahtbinder Spehan Schüczteck, 25 Jahre alt, aus Petrowiz in Ungarn, zuletzt in Stolp und Umgegend gesehen, dessen Aufenthalt un⸗ bekannt ist, und welchem zur Last gelegt wird, im Umherziehen Draht⸗ und Blechwaaren, ohne im Be⸗ sitze eines Gewerbescheins zu sein, feilgeboten zu haben, Uebertretung gegen §§. 1, 18, 23, 26 des Ges. v. 3. Juli 1876, wird auf Anordnung des Königlichen Amtsgerichts hierselbst auf den 7. Juni 1883, Vormittags 10 Uhr, vor das Königliche Schöffengericht zu Stolp zur Hauptverhandlung ge⸗ laden. Auch bei unentschuldigtem Ausbleiben wird zur Hauptverhandlung geschritten werden. E. 9/82. Stolp, den 31. Januar 1883. Reinhardt, Ge⸗ richtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.
[7356 Oesftentliche Zustellung. Die Frau Wigand, Johanne Dorothee Henriette, geb. Barber, hier, vertreten durch den Rechtsanwalt Pincus hier, klagt gegen ihren Ehemann, den Ar⸗ beiter Carl Wilhelm Hermann Wigand, dessen gegen⸗ wärtiger Aufenthalt unbekannt ist, wegen grober Mißhandlungen, lüderlichen Lebenswandels und bös⸗ licher Verlassung, mit dem Antrage auf Eheschei⸗ dung: Bdas zwischen den Parteien bestehende Band der
Ehe zu trennen und den Beklagten für den
allein schuldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die 13. Civilkammer des
Auszug der Klage bekannt gemacht.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser
Schopfheim, den 8. Februar 1883. Gr. Bad. Amtsgericht.
Der Gerichtsschreiber:
Hauser.
7353 e. Masseverwalter der Konkurssache Abraham Mendel in Andernach, Carl Lichtfers daselbst, ver⸗ freten durch den Justiz⸗Rath von Mittelstaedt hier, klagt gegen die Kinder und Erben der Ehefrau Wil⸗ belm Faßbender, Susanne, geborene Neu, zu Ariendorf: 4
1) Wilhelm Faßbender zu Casbach,
2) Anton Faßbender zu Kalk,
3) Anna Maria Faßbender, Schröder zu Hammermühle Bezirk Asbach,
4) Johann Faßbender zu Rheinbrohl,
5) Elisabethe Faßbender, Ehefrau Anton Becker,
im Beistande ihres Ehemannes, früher zu
Süls bei Cöln wohnhaft, jetzt beide Ehe⸗
leute mit unbekanntem Wohnsitz abwesend,
6) Caspar Faßbender zu Ariendorf, wegen der der Klagerin gegen den Vater der Be⸗ klagten, den Wilbelm Faßbender aus dem vollstreck⸗ baren Urtheile des Königlichen Landgerichtes in
Coblenz vom 23. Juli 1877 zustehenden Forderung
von 909 ℳ nebst 6 % Zinsen seit 16. Mai 1877
und 17 ℳ 18 ₰ Kosten, sowie wegen der dem Wilhelm Faßbender gegen
seine Kinder die Beklagten, deshalb zustehenden For⸗ derung von 928 ℳ 36 ₰, daß aus den Kaufgeldern seiner subhastirten ideellen Hälfte an Grundstücken,
Ehefrau Johann bei Neustadt,
Königlichen Landgerichts I. zu Berlin auf
welche ehelich errungenes Gut waren, die darauf!
Süden von der nach Nakel führenden Straße be grenzte, in der Grundsteuermutterrolle auf Artikel
318 eingetragene Platz, Kartenb Nr. 710/64 der Parzelle, mit einem Flächeninhalt
von 4 Ar 60 Qu.⸗Meter hiermit aufgeboten. üer. nüe Ss dinglichen Berechtiaten sefordert, Oestentliche Zustelung. Rechte und Ansprüche auf das Grundstück spätestens in dem vor Nr. 2, auf
kammer. L8.
Posen durch den Amtsrichter Dr. Wiener für Recht
be⸗
Nr. 2 des Kartenblatts,
Eigenthumsprätendenten und
unbekannten ter 1 werden aufgefordert, ihre
Alle
dem hiesigen Amtsgericht, Zimmer
den 2. Juni 1883, Vormittags 10 ½ Uhr, anberaumten Aufgebotstermine anzumelden, widrigen⸗ falls dieselben mit ihren Ansprüchen und Rechten auf das Grundstück werden ausgeschlossen werden.
Exin, den 9. Februar 1883. 8 Königliches Amtsgericht.
Almosengelder den 2. theilung III. Nr. 4 haftenden 30 Thlr. aus dortiger evangelischer Schulkasse den 28. Dezem⸗ 1795 und die auf demselben Grundstücke 1t g .Nr. 1 haftende Post von 6 Thlrn. aus der Gottfried Gertitschkeschen Kuratel den 10. Mai 1773, 1 für kraftlos, beziehungsweise löschungsfähig erklärt worden. 8 Waldenburg i. Schl., den 8. Februar 1883. Königliches Amtsgericht.
[7188] 16 8
Die von uns unterm 5. Dezember 1879 verfügte Beschlagnahme des im Deutschen Reiche be⸗ findlichen Vermögens des nach Nordamerika aus⸗ getretenen und wegen Verbrechens gegen §8. 259, 260 des St.⸗G.⸗Buchs angeklagten Handelsmannes
[7364 8
Bekanntmachung. In der Strafsache wider
Lange wird das im Deutschen Reiche besindliche
Vermögen des Arbeiters Johann Robert Lange, zuletzt in Neufeld, Kreis Buk, aufhaltsam, zur Deckung der dem Angeschuldigten möglicherweise treffenden höchsten Geldstrafe und der Kosten des Verfahrens mit Beschlag belegt. Meseritz, den 10. Februar 1883. Konigliches Landgericht, Straf⸗
[7357] Im Namen des Königs! — In der Aniola'schen Aufgebotssache F. 21/82 hat das Königliche Amtsgericht, Abtheilung IV., zu
Karl Trangott Gebhardt von hier wird in Folge inzwischen eingetretener Ueberschuldung des Ange⸗
8
gehoben. Greiz, den 26. Januar 1883. Fürstl. Reuß⸗Pl. Landgericht, Strafkammer. Dr. Mortag. Feistel. Werner. Eö1
Redacteur: Riedel.
Berlin: Verlag der Er cdition (Kessel.) Druck: W. Elsner.
erkannt: Sämmtliche unbekannte Betheiligte werden mit ihren Ansprüchen auf die Spezialmass
“
Vier Beilagen
klagten als nun zwecklos hiermit wiederum auf⸗
Der Abg. Dr. Barth erklärte, der angegriffenen Firma in Bremen werde nichts erwünschter sein, als eine genaue Unter⸗ suchung der ganzen Auswanderungsangelegenheit. Die Firma habe in ihrem Prospekte keinerlei Unwahrheiten über das Klima auf den Hawaiischen Inseln gesagt, das bezeugten die Berichte von über 100 Deutschen, die in Honolulu lebten.
Die Debatte wurde geschlossen.
In einer persönlichen Bemerkung machte der Abg. Dr. Dohrn darauf aufmerksam, daß es Thatsache sei, daß Dr. Förster im Februar nach Paraguay gegangen sei Quistorp dagegen im vorigen Jahre. Das ändere an der Sache wenig. Die Familie Quistorp gehöre notorisch zu der⸗ selben antisemitischen, christlich⸗sozialen Richtung wie Förster. Dies ändere im speziellen Falle umsoweniger, als der Bruder des ausgewanderten Hrn. Quistorp, oder vielmehr dessen Strohmann, André Roman, den Quistorp jetzt als Aushänge⸗ schild gebrauche, ein bankerotter Gutsbesitzer in Seettin, die Agitation für Paraguay betreibe. Ob diese Agitation für Neugermanien oder Germania⸗Westend betrieben werde, sei gleichgültig.
Der Abg. v. Kleist⸗Retzow erklärte, dieser André Roman sei sein Freund, und es sei eine Verleumdung, daß derselbe ein bankerotter Gutsbesitzer sei.
Wegen des Ausdrucks „Verleumdung“ wurde der Redner ,. Frhrn. zu Franckenstein zur Ordnung
Beim Ordinarium der Verwaltung des Reichsheeres bemerkte der Abg. Hasenclever, daß er sich darüber beklagen
großen Werth — das Erfahrene im weitesten Umfang zu ver⸗ öffentlichen.
Hierauf nahm der Bevollmächtigte Staats⸗Minister von Kameke das Wort: 8 Meine Herren! Erlauben Sie, daß ich zuerst den Fall des Frhrn. von Schleinitz behandle, über den ich zugesagt habe, einige Worte heute zu sprechen. Sie wissen, daß bei uns die Militärgerichte funktioniren, unabhängig vom Kriegs⸗Minister. Die Aufsichtsbehörde für die Militärgerichte ist der General⸗Auditeur, — und das ist der Grund, daß, ich in der zweiten Lesung nicht antworten konnte, weil die Sache sich in einer anderen Hand befand. Ich habe den General⸗ Auditeur in Folge der Anregung, die hier im Reichstage stattgefunden hat, aufmerksam gemacht, fand ihn aber bereits orientirt über die Sache, die er schon verfolgt hatte. Ich kann nun über den Stand der Untersuchung augenblicklich nichts sagen, aber das
zum Bundesrath,
Der Abg. Dr. Möller erklärte, niemand werde dem Abg. Stöcker bestreiten, daß zu Zeiten Selbstmordepidemien entständen dieser Name sei nicht gut gewählt, weil die Ursachen der Er scheinung, im Gegensatz zu den meisten Epidemien, am Tage lägen, nämlich gewöhnlich als große materielle Kalamitäten u. dgl.; auch die Selbstmordepidemie in Metz habe vielleicht solche Ursache gehabt. Beim Militär im Allgemeinen handele es sich aber nicht um eine solche Epidemie, weil die Erschei⸗ nung schon zu lange dauere. Bei den erwähnten Fällen aus Metz könne der unmittelbaren Ursache leicht eine durch Miß⸗ handlungen veranlaßte allgemeine krankhafte Reizbarkeit vorangegangen sein. Sicher kämen ja auch andere Ur⸗ sachen des Selbstmordes vor, aber in einzelnen Fällen sei doch aus authentischen Nachrichten, wie hinterlassenen
kann ich mittheilen, daß die Vermuthungen, die hier vorgebracht wurden, als ob die Militär⸗Strafprozeßordnung etwa Veranlassung wäre, daß dieser Freiherr von Schleinitz hat entfliehen können, un⸗ richtig sind. Ich kann da die Daten anführen. An demselben Tage an welchem dem Militärgericht die erste Kunde von der Sache gegeben ist — das war der 3. Januar — an demselben Tage hat die Ver⸗ haftung stattfinden sollen, da war aber der Freiherr von Schleinitz schon entwischt. Spater ist aus London eine Nachricht gekommen, daß er dort wäre und es handelte sich darum, einen Haftbefehl nach London zu schicken. Es ist hier die Vermuthung ausgesprochen worden daß dieser Haftantrag erst durch das Auswärtige Amt gegangen und daher verspätet dort angekommen wäre. Das ist falsch; der Haftantrag ist direkt vom Militärgericht nach London gegeben worden, aber er konnte nicht gegeben werden, ohne daß die Akten eingesehen wurden die sich hier beim Civilgericht befanden, weil gleichzeitig eine Untersuchung gegen Civilpersonen stattfand, und der
müsse, daß er auf einem Spaziergange, zu dem er und seine
Briefen, deutlich zu sehen, daß die Mißhandlungen Seitens der Vorgesetzten die alleinige Ursache gewesen sei; so liege es in dem vom Abg. Richter vorhin vorgebrachten schlesischen Fall, so liege es in einem Fall, der vor zwei Jahren in Form einer Petition das Haus beschäftigt habe, wo ein Mann aus guter Familie, von musterhafter Lebensweise und, was der Abg. Stöcker besonders beachten möge, von streng kirchlicher Gesinnung, nur wegen seiner Ungeschicklichkeit im Schießen durch Strafen so maltraitirt sei, daß, wie ein hinterlassenes Tagebuch bezeuge, lediglich die Verzweiflung hierüber ihn zum Selbstmord getrieben habe.
Hierauf nahm der Bevollmächtigte zum B General⸗Lieutenant von Verdy wchtag⸗ en vae neenee. Meine Herren! Ich möchte die dringende Bitte an das hohe
Auditeur vom Militärgericht hat persönlich hingehen müssen, um
Haus richten, solche Sachen, die als unangenehme Punkte für die