1883 / 42 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 17 Feb 1883 18:00:01 GMT) scan diff

des Reichstages befindet sich in der Ersten

neuen

Im Staats⸗Navigationsschulgebäude zu Leer Ostfriesland soll am 1. März d. Js. mit der näck sten Steuermanns⸗ und Schiffer⸗ prüfung für b Fahrt, verbunden mit einer Prüfung zum Schiffer auf kleiner Fahrt, begonnen werden. 8

5 Anmeldungen zu diesen Prüfungen sind an den Unterzeichneten zu richten

Leer, den 15. Februar 1883. 8

Der Vorsitzende der Prüfungs⸗Kommission für Seeschiffer ꝛc. Im Auftrage: Wendtlandt, 8 Königlicher Navigationslehrer.

1

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 17. Februar. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen heute den Vortrag des Militärkabinets entgegen.

Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz empfing gestern Vormittag 10 ½ Uhr den Kom⸗ mandanten von Mainz, General Lieutenant von Loos, und wohnte von 11 bis gegen 3 Uhr einer Sitzung des Landes⸗ Oekonomie⸗Kollegiums im Herrenhause bei.

Um 5 Uhr empfing Höchstderselbe den Professor von Miller und den Professor Thiersch aus München.

Ihre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin empfingen sodann die Deputation des geschäftsführenden Ausschusses für die Jubelfeier am 25. Januar.

Um 6 Uhr fand ein größeres Diner von etwa 40 Ge⸗ decken bei den Höchsten Herrschaften statt.

Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 20. Januar d. J. beschlossen, daß die obersten Landes⸗Finanz⸗ behörden ermächtigt seien, die den Hauptämtern zustehende Befugniß zur Ausfertigung von Freipässen über solche Musterstücke, welche aus dem freien Verkehr des Zollgebiets für inländische Handlungshäuser oder Fabriken aus⸗, und nach gemachtem Gebrauche im Auslande zollfrei wieder zurückgeführt werden sollen, im Bedürfnißfalle auch einzelnen Neben⸗Zollämtern an der Grenze und Zoll⸗ und Steuerämtern im Innern beizulegen.

Der Bundesrath trat heute zu einer Sitzung zu⸗ lammen.

Der Schlußbericht über die gestrige Sitzung Beilage.

In der heutigen (28) Sitzung des Hauses der Abgeordneten, welcher der Minister der öffentlichen Arbeiten Maybach, der Justiz⸗Minister Dr. Friedberg sowie zahlreiche Kommissarien beiwohnten, theilte der Präsident von Köller den Eingang der Gesetzentwürfe, betreffend das Staatsschuldbuch, und betreffend die Verlängerung der im §. 16 des Gesetzes über die Befähigung für den höheren Ver⸗ waltungsdienst vom 11. März 1879 festgesetzten Frist, mit.

Erster Gegenstand der Tagesordnung war eine Inter⸗ pellotion des Abg. von Kesseler, betr. die Vorlegung einer

Hypothekenordnung für den Geltungs⸗ bereich des rheinischen Civilrechts. Die Inter⸗ pellation lautet:

Liegt es in der Absicht der Königlichen Staatsregierung, bald und schon vor Publikation des in der Bearbeitung begriffenen Civilrechtsbuchs eine neue Hypothekenordnung für den Geltungs⸗ bezirk des Rheinischen Civilrechts vorzulegen?

Nachdem sich auf Anfrage des Präsidenten der Justiz⸗ Minister Dr. Friedberg zur sofortigen Beantwor⸗ tung der Interpellation bereit erklärt hatte, ergriff zur Begründung derselben der Abg. von Kesseler das Wort. Der Mangel an Hypothekenbüchern im Gebiet des rheinischen Rechtes habe eine große Rechtsunsicherheit

zur Folge und damit eine Schwächung des Personalkredits, vorzeitige Kündigungen und einen höheren Zinsfuß als in den lachbarprovinzen. Allen diesen Uebelständen känne durch Einführung von Hypothekenbüchern unter angemessener Be⸗ rücksichtiaung des rheinischen Civilrechts abgeholfen werden. 8 nahm der Justiz⸗Minister Dr. Friedberg das ort:

Meine Herren! Die in der Interpellation an die Staatsregie⸗ rung gerichtete Anfrage, ob es in ihrer Absicht liege: „bald und schon vor Publikation des in der Bearbeitung begriffenen Civilrechts⸗ buchs eine neue Hypothekenordnung für den Geltungsbezirk des Rhei⸗ nischen Civilrechts vorzulegen?“ muß ich dahin beantworten, daß es zur Zeit nicht in der Absicht der Staatsregierung liegt, also bald mit einer solchen Gesetzgebung vorzugehen. Wenn ich diese ableh⸗ nende Haltung der Interpellation gegenüber beobachten muß, so thue ich es nicht, weil ich etwa meine, daß die Mängel des jetzigen Hypothekenrechts in der Rheinprovinz von dem Herrn Interpellanten übertrieben worden wären; im Gegentheil, ich erkenne an, daß die Mängel, die er einzeln aufgeführt hat, wirklich vor⸗ handen sind und, daß es im hohen Grade wunschenswerth wäre, wenn es möglich gemacht werden könnte, diese Mängel schon jetzt und bald durch eine neue Gesetzgebung zu beseitigen; ich glaube aber, daß dies namentlich in kurer Frist nicht geschehen kann. Erlauben Sie mir, daß ich zur Erläuterung dieser meiner Ansicht auch meinerseits mit wenigen Worten auf den geschichtlichen Gang zurückweise, den die Frage der Hypothekenreform in den Rheinlanden genommen hat.

Weil dieser Theil der heimischen Gesetzgebung an vielen Män⸗ geln leidet, trat schon im Jahre 1836 an die Regierung die Frage heran, ob sie es nicht für ihre Pflicht erachten müsse, durch eine Reform⸗Gesetzgebung den vorhandenen Schäden abzuhelfen. Die Re⸗ gierung ging auch alsbald an den Entwurf eines Gesetzes heran; man glaub te damals, diesen Gesetzentwurf mit dem Kataster in Verbindung bringen zu können und in Verbindung bringen zu müssen. Ein auf dieser Basis aufgestellter Gesetzentwurf wurde den rheinischen Behörden zur Begutachtung überwiesen. Von diesen kam die Antwort: die Kosten, welche die Durchführung dieses Gesetzentwurfes verursachen würde, sind so »enorm“, das war der gebrauchte Ausdruck daß die Vortheile, die man von dem Zustandekommen des Gesetzes hoffen dürfte, mit jenen „enormen Kosten“ in gar keinem Verhältniß stehen würden. So sah sich die Regierung veranlaßt, von ihren Plänen zunächst abzustehen. Die Klagen erneuerten sich aber und ungefähr 20 Jahre später wurden sie so laut, daß die Regierung von Neuem den Versuch glaubte machen zu müssen, mit der Gesetz⸗ gebung vorzugehen. Es wurde ein neuer Gesetzentwurf und zwar derjenige, der eben von dem Herrn Interpellanten erwähnt worden ist, ausgearbeitet. Er wurde, der Oeffentlichkeit übergeben, es kamen die Stimmen der Rheinländer darüber ein, der Provinzial⸗Landtag erklärte sich zustimmend, aber sämmtliche Be⸗ hörden riethen auf das Dringendste ab, den Gesetzentwurf

Schooße des Landtags und es wurde daraufhin ein dritter Gesetzentwurf ausgearbeitet, welcher mehrere Jahre das preußische Justiz⸗Ministerium beschäftigte. Denn der Gesetzentwurf war sehr umfangreich, er enthielt 167 Artikel, und ich kann hinzufügen; jeder einzelne dieser Artikel war nicht gerade klein gerathen, sondern waren ziemlich umfassen d. Der Gesetzentwurf wurde darauf den Gerichten im Rhei land zur Begutachtung mitgetheilt; schon einzelne Per⸗ sonen, die zunächst gefragt worden waren, hatten sich dagegen erklärt, und als nun der Gesetzentwurf den Behörden zur Begutachtung über⸗ geben wurde, war das Ende davon: daß auch dieser Gesetzentwurf —2 von fast sämmtlichen Instanzen als nicht geeignet abgewiesen wurde.

Ich darf wohl anführen, daß aus den erstatteten Gut⸗ achten ein ganz knapp gedrängter Auszug gemacht worden ist, in dem bloß die Fragen auf der einen Seite und auf der anderen Seite die Beantwortungen mit korzen Worten angegeben waren. Die so ausgezogenen Monita bilden allein einen dicken Akten⸗ band von dreieinhalb hundert Seiten, ohne daß etwa eine Deduktion, sondern einfach nur die Wiedergabe des Schlußvotums darin ent⸗ halten war. In jenen Voten verneinten in Summa die Gerichte das Eehefrih 6. . . sie standen allerdings damit in Widerspruch mit den Verwaltungsbehörden und auch in Widerspruch mit dem früheren Votum des Provinzial⸗Landtages.

Nachdem so in vielen Jahren an dem Gesetzentwurf gearbeitet worden war, wurden die Mo ita im Justiz⸗Ministerium erörtert und geprüft, und nun schließt das Ganze mit einer Verfüaung des Justiz⸗ Ministers Leonhardt vom 5. März 1868, in der es heißt:

Ich leiste auf die weitere Verfolgung dieses Gesetzentwurfs Verzicht.

Nun, meine Herren, wird Jeder von Ihnen wohl anerkennen, daß dem Justiz⸗Minister Leonhardt gewiß nicht der Vorwurf der Ver⸗ zagtheit in der Gesetzgebung gemacht werden darf, daß er vielmehr ein sehr entschlossener, ja kühner Gesetzgeber war. Wenn nun ein solcher Justiz Chef Bedenken trug, die Frage einer Hypotheken⸗ gesetzgebung am Rhein weiter zu verfolgen, dann, meine Herren, würde es von mir vermessen sein, wenn ich irgend eine Zusage Ihnen dahin geben wollte: ich werde trotzdem die so oft gescheiterte Reformgesetz⸗ gebung von Neuem in Angriff nehmen und ich hoffe, sie „bald“ zu Ende zu führen. Solche Zusage kann ich nicht geben. Darum aber bin ich nun nicht gemeint, mit dieser ablehnenden Haltung gegen⸗ über der in der Interpellation allgemein gestellten Frage zugleich aus⸗ zusprechen, daß ich überhaupt die Sache nicht in Erwägung nehmen wolle. So weit gehe ich nicht; denn ich muß mit dem Herrn Inter⸗ pellanten anerkennen, daß die Mißstände auf diesem Gebiete zeradezu schrei⸗ end sind, und daß es in der That ein Glück für die Provinz sein würde, wenn es möglich wäre, wenigstens den schreiendsten Mißständen durch eine, ich möchte sagen, intermediäre Gesetzgebung abzuhelfen. Als ein solcher Weg, möchte ich glauben, wäre die Frage ins Auge zu fassen, ob man nicht die gerichtliche Hypothek durch ein Zwischengesetz ihres universellen Charakters dahin entkleiden könnte, daß auf Grund eines Urtheils nur eine Spezialhypothek an den augenblicklich im Besitz eines Schuldners befindlichen Geundstücken gestattet wurde. Das müßte auch schon bezüglich der bereits bestehenden bei der gesetz⸗ lich nothwendigen zehnjährigen Erneuerung der Inskription vor⸗ geschrieben werden. Mit einer solchen intermediären Novelle könnte, glaube ich, ein vorbereitender Schritt gethan werden, der dann später zur Einführung des Grundbuchs, wie es in den alten Provin⸗ zen besteht, führen könnte.

Meine Herren, noch im Augenblick, als ich in dies Haus trat, bin ich von rheinischer Seite, und zwar von Cöln aus, dringlich davor gewarnt worden und zwar ist dies von sehr autoritativer Seite geschehen, irgend welche Zusage dahin zu geben, daß man an eine Reform des Hypothekenwesens am Rhein denken köunte, bevor das allgemeine deutsche Civilgesetzbuch erlassen wäre. Nun, meine Herren, bin ich nicht gemeint, mich hinter diesen Einwand zurückzuziehen. Die Hinweisung auf das in Zukunft zu erhoffende allgemeine deutsche Gesetzbuch, namentlich wenn ein solcher Hinweis zu. oft geschieht, erinnert mich ein bischen an jenes Verlegenheitsdekret, das manche unschlüssige Dezernenten gern anwenden, und das lautet: reproducatur nach so und so vielen Monaten! Ein Reproduktionsvermerk dieser Art, hier angewandt, würde nichts Anderes sein als eine Vertagung auf Jahre! und das wäre eigentlich so gut, wie eine völlige Zurück⸗ weisung, nur unter der milderen Form einer dilatorischen Einrede. Eine solche will ich nicht machen, und darum erkläre ich auf die Interpellation, daß ich zu dem Versuch bereit bin, durch eine intermediäre Novelle den Weg für eine künftige Gesetzgebung zu ebnen soweit dies eben durch ein Zwischengesetz ermöglicht werden kann. Dazu bin ich bereit und werde die Hand an das Werk legen. Aber schon heute bitte ich Sie: erwarten Sie nicht zu rasch Resultate von diesem Wege! wenn es auch an mir nicht fehlen soll, soviel es geht, den Gang zu beschleunigen.

Da eine Besprechung der Interpellation nicht verlangt wurde, war dieser Gegenstand der Tagesordnung erledigt.

Das Haus setzte hierauf die zweite Berathung des Staatshaushalts für das Etatsjahr 1883/84, und zwar bei der Eisenbahnverwaltung fort.

Der Referent der Budgetkom mission Abg. von Tiedemann (Bomst) führte aus, daß die Eisenbahnverwaltung in den letzten Jahren durch Eröffnung der Stadtbahn und durch Uebernahme mehrerer großer Bahnen große Ver⸗

änderungen erfahren habe. Es seien 3461,69 km im letzten Jahre vom Staat übernommen und 260,53 km neu eröffnet worden. Die Außerbetriebsetzung gewisser Strecken sei nicht als eine Verwaltungssache angesehen worden, sondern die Kommission habe angenommen, daß die Regierung zu diesem Akt der gesetzlichen Genehmigung bedürfe. Von der Regierung sei erklärt worden, daß sie bei Aufstellung des Etats diese Ge⸗ nehmigung erbitten werde; für die im Laufe des Jahres nöthig wer⸗ dende Außerbetriebsetzung trage sie die Verantwortung. Da⸗ mit habe sich die Kommission beruhigt. Der Ueber⸗ schuß der Einnahmen über die Ausgaben sei um 3,4 Millionen höher als im Vorjahre. Man habe in der Kommission behauptet, die Einnahmen aus den vom Staate verwalteten Eisenbahnen seien zu niedrig angesetzt; eine Aenderung habe die Regierung aus technischen Gründen verweigert. Für das laufende Jahr habe sich die Schätzung der Einnahmen als zu hoch erwiesen, z. B. bei der Stadtbahn um 1 Million. Da spezielle Angaben über die Rentabilität der Sekundärbahnen nicht hätten gegeben werden können, sei es der Kommission wünschenswerth erschienen, über einzelne Strecken Beobachtungen anstellen zu lassen. Der Abg. Büchtemann erklärte, die Budgetkommission schlage vor, die 508 Millionen betragenden Gesammteinnahmen unverändert zu genehmigen; die Einnahmen hütten um 10 15 Millionen höher angesetzt werden können, wenn man nur die normale Steigerung der Einnahmen an⸗ nehme. Doch sei ein hierauf zielender Antrag unthunlich, weil eine Veränderung der Einnahmen nicht ohne Mitwir⸗ kung der Regierung und nicht ohne gleichzeitige Aenderung der Ausgaben bewirkt werden könne. Bezüglich des Sekundär⸗ bahnbetriebes bitte er die Regierung, diesem Punkte eine größere Aufmerksamkeit zuzuwenden. Die von der Budgetkommission gewünschte Untersuchung einzelner Bahnen genüge nicht, um die Erträge der Sekundärbahnen im Allgemeinen beurtheilen zu können. Die in der Budgetkommission ferner zur Sprache gekommene Frage, ob die Regierung den Betrieb einer unrentabel gewordenen Strecke einfach einstellen

weiter zu verfolgen; so dblieb Fuch dieser Gesetzentwurf wieder liegen. Dann kam eine“ neue Anregung aus dem

8 8

die Pflicht auferlegt worden, eine be⸗ stimmte Strecke zu betreiben, und sie dürfe des⸗ halb nicht einseitig diesen Betrieb aufhören lassen. Der Abg. Dr. Hammacher bemerkte, auf die Einnahmen der Eisenbahnverwaltung wirkten der Ertrag der Ernten, die Entwickelung des Handels und so viele andere Momente mit, daß die Aufstellung der Einnah⸗ men stets unsicher sein müßte. Er ziehe aber eine vorsichtigere Aufstellung vor.

durch ein Gesetz

unterscheiden, ob es sich

m nur um eine Verwaltungsmaßregel bei kleineren Strecken

oder um eine Disposition über den ganzen Zweck einer bewilligten Linie handele. In letzterem Falle bedürfe die Regierung der Zustimmung der Häuser des Landtags. In diesem besondern Falle, welcher in der Kommission die Auswerfung dieser Frage veranlaßt habe, glaube er, daß eine Verwaltungsmaßregel vorliege, durch die kein Interesse geschädigt werde; er bitte also diese Maßregel zu legalisiren. Der Abg. Schreiber (Marburg) bestritt, daß die Re⸗ gierung prinzipiell verpflichtet sei zur Einholung der Ge⸗ nehmigung der Häuser des Landtags; das Gesetz ermächtige G verpflichte nicht die Regierung zum Betriebe einer trecke.

Der Regierunaskommissar, Geheime Ober⸗Regierungs⸗ Rath Rapmund vertheidigte die Aufstellung der Einnahmen im Eisenbahnetat gegen die Angriffe des Abg. Büchtemann.

Der Minsterial⸗Direktor Brefeld führte aus, daß die Regierung vollkommen loyal verfahren sei, wenn sie dem Hause bei Vorlegung des Etats über die Einstellung des Be⸗ triebs auf bestimmten Strecken Mittheilungen mache. Wolle man mehr verlangen und so weit gehen, daß jede für die Einnahmen ganz unbedeutende Einstellung von der Genehmigung des Hauses abhängig gemacht werden solle, dann könne ohne diese Ermächtigung auch kein einzelner Zug eingestellt werden, denn jeder Zug sei auch eine Ein⸗ nahmequelle.

Die Abgg. Schulz und von Ludwig befürwor teten eine Ermäßigung der Eisenbahntarife für gewisse Pro⸗ dukte im Interesse der Landwirthschaft. Debatte. (Schluß des Blattes.)

Die internationale Kommission, welcher die Aufgabe zufällt, die Entschädigungsansprüche aus

Entscheidung zu treffen, und hat ihre Arbeiäten dieser Kommission ist Graf hofes in Alexandrien. Das egyptische Dekret, durch welches die Kommission eingesetzt und deren Aufgabe vorgezeichnet worden ist, hat in Uebersetzung folgenden Wortlaut: Artikel 1. 8

Eine internationale Kommission wird eingesetzt, welche zur Annahme und Prüfung der Schadensersatz⸗Ansprüche der Opfer der aufständischen Ereignisse, die sich in Egypten seit dem 10. Juni 1882 gefolgt sind, sowie zur endgültigen Ent⸗ scheidung über jede dieser Reklamationen, sei es durch Ver⸗ werfung oder durch Berücksichtigung unter Festsetzung von Schadensersatz, 8n11155g zuständig ist.

rtikel 2.

begonnen. Vertreter Deutschlands in Marogna, Mitglied des Appell⸗

barkeiten, Silbersachen, Werken und Gegenständen der Kunst und Alterthümern, Werthpapieren und Effe kten jeder Art, Miethen und Ernten gewähren keinen Anspruch auf Ent⸗ schädigung.

Indessen kann bei dem Verlust von Kostbarkeiten, Silber⸗ sachen, Werken und Gegenständen der Kunst und Alter⸗ thümern, die sich in Verkaufsmagazinen befanden oder bei Dritten verpfändet waren, Entschädigung stattfinden, wenn die Existenz der verloren gegangenen Ge⸗ genstände durch Handelsbücher oder schriftliche Be⸗ weismittel, die ein bestimmtes Datum tragen, nachweislich ist. Alle anderen Beweismittel werden nur in Ausnahmefällen und insoweit als die Kommission es für durchaus nothwendig erachtet, zugelassen werden.

„Die Eigenthümer eingebrachter und eingeheimster Ernten können, wenn letztere von den Aufständischen direkt in Besitz genommen oder zerstört worden sind, Schadensersatz erhalten.

Entschädigungen für das Eigenthum an Gebäuden werden nach dem Werthe berechnet, welchen die Gebäude vor dem Verluste hatten.

b Artikel 3. Die Kommission wird folgendermaßen setzt sein:

zwei Mitglieder, welche als Präsident und Vize⸗Präsident fungiren, ernennt die egyptische Regierung;

je ein Mitglied ernennen die Regierungen Deutsch⸗ lands, Oesterreich⸗Ungarns, Frankreichs, Großbritanniens, Italiens, Rußlands, der Vereinigten Staaten von Nord⸗ Amerika und Griechenlands; ein Mitglied wird von den Regierungen Belgiens, Dänemarks, Spaniens, der Nieder⸗ lande, Portugals und Schweden⸗Norwegens in gemeinsamem Einverständniß ernannt.

Wenn das letztere Mitglied bei den Zusammentritten der Kommission, dessen Zeitpunkt durch ein weiteres, auf Vor⸗ schlag unseres Ministerrathes zu erlassendes Dekret bestimmt werden wird, noch nicht ernannt sein sollte, nehmen die Be⸗ rathungen gleichwohl ihren weiteren Fortgang. Indessen soll in diesem Fall ein Spezial⸗Delegirter der nicht vertretenen Nation an den Berathungen und Entscheidungen der Kom⸗ mission dann Theil nehmen, wenn die Interessen eines Unter⸗ thanen dieser Macht in Frage stehen.

Wenn dieser Delegirte selbst Reklamant ist, wird die Kommission einen der Delegirten der nicht vertretenen Mächte zur Theilnahme an den Berathungen zuziehen.

Artikel 4. Die Kommission entscheidet in allen Stimmenmehrheit; bei Stimmengleichheit den Ausschlag.

Sie kann selbst in Abwesenheit eines oder mehrerer Ver treter rechtsgültig Entscheidung treffen.

Wenn jedoch eine Entschädigungsforderung in Abwesen⸗ heit des Vertreters derjenigen Nation, welcher der Neklamant angehört, zur Verhandlung kommt, soll der betreffende Ver⸗ treter benachrichtigt werden, ohne daß wesenheit die Prüfung der Angelegenheit länger als um acht und vierzig Stunden verzögern kann. 1 8

z Artikel 5. Der für die Arbeiten der Kommission nothwendige Kredit

zusammenge⸗

Fällen mit absoluter giebt der Präsident

dürfe, müsse er entschieden verneinen. Der Regierung sei

1“

soll derselben, auf ihr Verlangen, durch unseren Minist röffnet werden. V“

V Bezüglich der Frage, ob die Regierung Eisenbahnstrecken außer Betrieb setzen dürfe, sei zu

Damit schloß die

Anlaß der egyptischen Wirren zu prüfen und darüber ist im Alexandrien zusammengetreten

Indirekte Schäden, Verluste an baarem Gelde, an Kost⸗

indessen seine Ab:

Die Kommission hat volle Freiheit für die Untersuchung der ihr vorgelegten Ansprüche; sie kann sich für ihre Arbeiten diejenigen Personen beiordnen, deren Mitwirkung ihr nützlich

int. erschei Artikel 6.

Es wird demnächst wegen der Festsetzung des Zeitpunktes und der Mittel und Wege für die Bezahlung der durch die Kommission zugebilligten Entschädigungen Bestimmung ge⸗

en werden. troff Artikel 7.

Unsere Minister sind, jeder insoweit es ihn angeht, mit der Ausführung des gegenwärtigen Dekretes beauftragt.

Es ist in Frage gekommen, ob die im Auslande von Ausländern ausgestellten Prozeßvollmachten, von welchen vor einem preußischen Gericht in einem, die Zwangs⸗ vollstreckung in unbewegliches V rmögen betreffenden Ver⸗ ahren, insbesondere in Administrations⸗, Sequestrations und Subhastat onssachen, Gebrauch gemacht wird, dem preußischen Landesstempel zu unterwerfen sind. Der Finanz⸗Minister hat sich im Einverständniß mit dem Justiz⸗Minister für die Verneinung der Frage ausgesprochen, so daß die Vollmachten der bezeichneten Art als stempelfrei behandelt werden dürfen.

Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Königlich württembergische Wirkliche Geheime Kriegsrath von Horion ist von Berlin wieder abgereist.

Am 15. d. M. ist auf seinem Gute Cunersdorf bei Wrietzen der frühere Handels⸗Minister Graf von Itzenplitz im 84. Lebensjahre verschieden. .

Sachsen Weimar⸗Eisenach. Weimar, 16. Februar. (Thür. Corr.) Der Landtag, der am nächsten Sonntag hier in üblicher Weise eröffnet werden wird, soll zunächst bis zur Osterwoche versammelt bleiben, um, abgesehen von einigen Vorlagen untergeordneter Art, die Novelle zur Einkommen⸗ steuergesetzgebung zu erledigen. Nach Annahme der Vorlage

wird erst die letzte Hand an die Aufstellung des Eats gelegt werden und die Einbringung desselben daher nicht alsbald Die Berathung des Etats erfolgt nach der Ver⸗ Landtags im Herbst.

erfolgen. tagung de

Sesterreich⸗Ungarn. Wien, 16. Februar. (W. T. B.) Im Unterhause erklärte heute bei der Interpellation wegen der dem „Tageblatte“ und der‚Vorstadtzeitung“ en:zogenen Verschleißerlaubniß, der Minister⸗Präsident Graf Taaffe, daß er zuerst die zweite Frage der Interpellation bei seiner Ant⸗ wort ins Auge fassen werde. Dis Staatsgrundgesetz garantire in Artikel 13 die Freiheit der Presse unter Hinweis auf die gesetzlichen Schranken, letztere seien durch das Preß⸗ und Strafgesetz gegeben. Nach §. 3 des Preßgesetzes könne die politische Landesbehörde den Verkauf periodischer Druckschriften bestimmten Personen für einen zu bezeichnenden Bezirk auf Wider⸗ ruf bewilligen, sie könne demnach auch den Widerruf aus⸗ sprechen und es sei diese Befugniß. an keine besondere Be⸗ dingung geknüpft, es bleibe daher die Erwägung, ob die öffent⸗ lichen Rücksichten eine solche Maßregel rechtfertigen, dem Er⸗ messen der Regierungsbehörde anheumngegeben, das Recht der Regierung zur Verfügung der in der Interpellation erwähnten Maßregel stehe also außer Zweifel. Was die in dem ersten Punkte der Interpellation hervorgehobene Frage nach den Motiven der getroffenen Verfügung anbelange, so lägen die⸗ selben in gebiecterischen öffentlichen Rücksichten. Wenn Blätter mit einer seit geraumer Zeit wahrgenommenen Be⸗ harrlichkeit durch tendenziöse Schilderungen von Vorgängen auf dem Gebiete des öffentlichen und Privatlebens, wenn Preßerzeugnisse durch geradezu Anstoß erregende Ankündi⸗ gungen und Darstellungen geeignet seien, auf die sittlichen Gefühle weiterer Bevölkerungskreise schädigend einzuwirken, sei in solchen Fällen die Regierung nicht nur berechtigt, ondern verpflichtet, die ihr zu Gebote stehenden Mittel zur Anwendung zu bringen. Dieselbe würde sich großer Verant⸗ wortung aussetzen, wenn sie den Gefahren, die aus der unbe⸗ hinderten Haltung der Presse dem öffentlichen Wohle erwachsen, nicht nur nicht entgegentreten, sondern d eselbe durch Nicht⸗ ausübung ihrer Befugnisse noch fördern würde. Die Inter⸗ essen von Einzelnen könnten gegenüber der durch öffentliche Rücksichten begründeten Maßregel nicht ins Gewicht fallen. Den Vorwurf einseitiger Handhabung der Preßpolizei müsse er als einen unbegründeten bezeichnen, die genaue Berück⸗ sichtigung der Fälle, in denen die gegenwärtige Regierung von den preßpolizeilichen Mitteln Gebrauch gemacht habe, werde die Richtigkeit dieser Bemerkung darthun, sie werde nachweisen, daß die preßpolizeilichen Maßregeln nach Maß⸗ gabe der Nothwendigkeit die öffe tlichen Blätter ohne Unter⸗ schied der Partei, welcher sie dienten, getroffen hätten.

Durch eine von der Regierung beim Unterhause ein⸗ gebrachte Vorlage über den Tiroler Nothstand wird der ursprüngliche Staatsbeitrag von 4 Miglioonen Fl. auf 6 800 000 Fl. erhöht.

Großbritannien und Irland. London, 15. Februar. (Allg. Cotr.) Die vierte Session des zehnten Par⸗ laments der Königin Vrctoria wurde heute Nach⸗ mittag um 2 Uhr durch eine Königliche Kommission eröffnet. Der Lordkanzler verlas im Beisein des Sprechers und der Mitglieder des Hauses der Gemeinen die Thronrede, welche, wie folgt, lautet:

1— Gentlemen! Ich habe Sie auf Grund des vorge⸗ rückten Zeitpunktes, bis zu welchem die Arbeiten der letzten Session sich au dehnten, etwas später als üblich zusammenberufen. Ich habe die Genugthuung, mit allen fremden Mächten Beziehungen der Freund⸗ schaft und des Wohlwollens aufrechtzuerhalten. Am Schlusse der letzten Session hatte ich das Vergnügen, meinem Danke an meine See⸗ und Landstreitkräfte für die schnelle und gründ⸗ liche Niederwerfung einer furchtbaren Rebellion in Egypten Ausdruck zu geben. Seitdem ist die Ruhe in diesem Lande wieder

ergestellt worden, den Führern der Rebellen Gnade von dessen Herrscher erwiesen worden, und die Zurückziehung britischer Truppen geht so rasch von Stotten, wie eine kluge Erwägung der Umstände dies zuläßt. Die Rekonstruktion der Regierung von Egyp⸗ ten sowie die Reorganisation ihrer Angelegenheiten, unter der Auto⸗ rität des Khedive, sind tbeilweise vollzogen worden und werden fort⸗ dauernd meiner ernsten Aufmerksamkeit theilbaft sein. Es wird mein Bestreben sein zu sichern, daß vollkommene sorge getroffen werde für die Erfordernisse der Ordnung für eine gerechte Vertretung der Bedürf⸗ nisse und Wünsche der Bevölkerung und für die Beobachtung der inter⸗ nationalen Verbindlichkeiten. Ich bin bereits im Stande gewesen, das von mir dem Sultan und den Großmächten Europas gemachte Versprechen zu erfüllen, daß ich ihrer freundlichen Erwägung die Arrangements unter⸗ reiten würde, welche mir als die geeignetsten erschienen, um die

E1“ e 11“”“ 11“ seligkeit egyptischen Volkes, die Sicherheit des Suezkanals und des europäischen Friedens im Orient sicher zu stellen. Auf diese Zwecke ist meine Politik in der Vergangenheit gerichtet gewesen und wird sie in der Zukunft gerichtet sein, und ich fahre fort, mit Zuversicht auf deren gerechte Würdigung Seitens anderer Länder zu vertrauen. Eine Konferenz der Großmächte ist in Lo don versammelt, um Maßregeln zu erwägen für eine bessere Sicherung der Freiheit der Schiff⸗ fahrt auf der Donau, welche unter deren Garantie gestellt ist und einen Theil des Völkerrechts Europas bildet. Die Zustände in Zulu⸗ land und die Möglichkeit erneuerter Ruhestörungen daselbst haben meine ernsteste Aufmerksamkeit in Anspruch genommen. Be⸗ hus der Erhaltung des Friedens und der Ordnung habe ich den früheren Herrscher dieses Landes wieder in den Besitz des „größeren Theils der von ihm vor dem Kriege besessenen Gebietstheile seten lassen. Ich hoffe ernstlich, daß dieser Schritt zur Herstellung einer stabileren Regierung und zur Aufrechterhaltung guter Beziehungen zwischen der Zulu⸗Nation und der angrenzenden Kolonie Natal führen möge. Die Schriftstücke über diese Gegenstände werden Ihnen über⸗ reicht werden. 1 8 Meine Herren vom Hause der Gemeinen! Die Voranschlãge für den Staatshaushalt des kommenden Jabres sind in einem vorgeruͤck⸗ ten Zustande der Vorbereitung und werden Ihnen schleunigst vor⸗ gelegt werden. 3 s Mylords und Gentlemen! Ich bin glücklich, konstatiren zu kön⸗ nen, daß die Besserung in den sozialen Zuständen Irlands, auf welche ich im Dezember hinwies, fortdauert. Die Agrarverbrechen haben sich wesentlich vermindert, und die Gesetze sind allenthalben aufrecht erhalten worden. Zu gleicher Zeit erheischt das Be⸗ stehen gefährlicher geheimer Gesellschaften in Dublin und anderen Theilen des Landes unermüdliche Energie und Wach⸗ samkeit auf Seiten der Erxekutive. Maßregeln werden Ihnen un⸗ verzüglich vorgelegt werden für die Kodifizirung des Strafgesetzes, für die Gründung eines Kriminal⸗Appellhofes und für die Ergänzung und Konsolidirung der Gesetze bezüglich des Bankerott⸗ und Patentwesens. Es werden auch zu Ihrer zeitigen. Kenntnißnahme Gesetzentwürfe gebracht werden für die Verhütung von Bestechungen bei Wahlen, sowie für die Fortdauer und Ergänzung des Ballotage⸗ gesetzes. Ich habe bei früheren Gelegenheiten auf die Wichtigkeit hingewiesen, Reformen in der Lokalverwaltung der ver⸗ schiedenen Theile des vereinigten Königreichs zu bewerk⸗ stelligen. Vorschläge für die bessere Verwaltung der Haupt⸗ stadt werden Ihnen in erster Reihe unterbreitet werden, und wenn die Zeit es gestatten sollte, werden denselben andere Maßregeln betreffs der Reform der Lokalregierung folgen. Ihre Aufmerksamkeit wird ferner gelenkt werden auf Vorlagen, welche sib mit der Instand⸗ haltung von Flüssen und der Verhütung von Ueberschwemmungen, mit der Polizei in Schottland, den Universitäten in diesem Theile des vereinigten Königreiches und mit dem Unterrichtswesen in Wales befassen. Sie werden auch angegangen werden, einen Vorschlag zu erwägen, welcher Gutspächtern in England und Schottland Entschädigung für landwirthschaftliche Verbesserungen wirkungsvoller sichern wird. Sie haben in jüngsten Jahren durch eine liberale Aufopferung Ihrer Zeit für die dringendsten Bedürfnisse Irlands Fürsorge getroffen. Die Ansprüche der allgemeinen Gesetzgebung und anderer Theile des vereinigten Königreichs werden jetzt von Ihnen eine billige Berücksichtigung fordern. Ich hoffe indeß, daß Sie im Stande sein werden, sich im Laufe dieses Jahres mit einigen der legislativen Bedürfnisse Irlands, für welche Fürsorge noch nicht ge⸗ troffen worden, zu befassen. Ich vertraue darauf, daß Sie Ihr Werk mit Energie und Klugheit verrichten werden, und ich flehe den allmächtigen Gott nach wie vor an, Ihren Arbeiten Seinen Segen zu schenken. 16. Februar. (W. T. B.) Die diplomatische Corre⸗ spondenz überdie egyptischen Angelegenheiten ist heute dem Parlament zugegangen. Ausderselben sind folgende Dopeschen hervorzuheben: Unterm 18. November v. J. schrieb Lord Dufferin an den Staatssekretär Lord Granville: er würde es für inopportun halten, gegenwärtig die Notabelnkammer wiederherzustellen, er schlage vielmehr die Einsetzung eines aus 30 Mitgliedern bestehenden und, nach dem Muster der Regierung in Indien, durch Vertreter der Provinzen und Städte gebildeten Staatsraths vor. Vielleicht werde es möglich sein, diesen Rath durch eine auf volksthüm⸗ licherer Grundlage errichtete Körperschaft mit berathender Stimme zu vervollständigen. In einer Depesche Lord Gran⸗ ville's vom 28. Dezember v. J. heißt es; die Kosten für die Erhaltung der enlischen Truppen in Eypten würden vom 30. September v. J. ab der egyptischen Regierung obliegen; ihr Betrag werde sich in maximo auf 720 000 Pfd. Sterl. jährlich belaufen; die Bezahlung des für die ersten 6 Monate bis zum Mäxz d. J. fälligen Betrags müsse vor Ende März ohne jeden Rückstand erfolgen. Das englische Okkupations⸗ corps werde reduzirt werden, je nachdem die einheimischen egyptischen Truppen in der Lage seien, die englischen Truppen zu ersetzen. 1 1

Das Unterhaus setzte die Adreßdebatte fort. Balfour beantragte ein Amendement zu dem Lawson⸗ schen Amendement, in welchem die Unterstützung der zu einer befriedigenden Lösung der egyptischen Frage nothwendigen Maßregeln zugesichert, zugleich aber das Bedauern darüber ausgesprochen wird, daß nicht schon früher Schritte geschehen seien, um England seine wichtigen Ziele ohne die Nothwendigkeit kriegerischer Operationen zu sichern. Das Amendement Balfours wurde von Northcote’'s Sohn unterstützt, schließlich jedoch nach einer Diskussion, welche den ganzen Abend foridauerte, mit 179 gegen 144 Stimmen abgelehnt und sodann die Adreßdebatte vertagt. Von der Regierung wurden mehrere Bills eingebracht, darunter eine Novelle zu dem Patent⸗ und Markenschutz⸗ gesetz. Der Antrag auf Einbringung der neuen Bill über die Eidesleistung wurde in mehrstündiger Debatte be⸗ kämpft, welche schließlich mit Zustimmung der Regierung auf Montag vertagt wurde.

118 17. Februar. (W. T. B.) Die „Morning Post“ erfährt: die Donaukonferenz habe beschlossen, die Donau⸗ kommission noch 8 Jahre fortbestehen zu lassen. Rußland verlange einen gleichen Zeitraum zur Vervollständigung der nothwendigen Arbeiten an der Kiliamündung.

Im Beisein der

Windsor, 16. Februar. (W. T. B.) Königin, des Prinzen und der Prinzessin von Wales und des Herzogs und der Herzogin von Connaught wurde heute Nachmittag an dem jungstgeborenen Sohne des Herzogs von Connaught die Taufe vollzogen. 1b

Dublin, 16. Februar. (W. T. B.) Heute ist hier ein Beamter aus dem Bureau der öffentlichen Arbeiten unter der Anschuldigung, an dem Komplott zur Ermordung von Polizeioffizianten und Beamten theilgenommen zu haben, ver⸗ haftet worden. Der Sekretär der Nationalliga, Harrington, welcher kürzlich wegen Haltens von aufrührerischen Reden zu zweimonatlichem Gefängniß verurtheilt worden war, wurde heute in einem der Liga gehörenden Lokale festgenommen.

rankreich. Paris, 16. Februar. (W. T. B.) Im Seng. brachte der Justiz⸗Minister Devés heute den von der Kammer gestern genehmigten Barbey'schen Ge⸗

Berathung zusammentrat. Die Sitzung des Senats wurde sodann suspendirt. Nach Wiederaufnahme der Sitzung erstattete Allou namens der Kommission alsbald Bericht. In dem Bericht wird konstatirt, daß der neue, von der Kammer genehmigte Gesetzentwurf eine Art von Zugeständniß an die Gefühle des Senats und eine Abschwächung der heftigen Aeußerungen sei, welche der Senat vergessen wolle. Das Zu geständniß sei indeß ein mehr scheinbares als wirkliches, denn der neue Gesetzentwurf reproduzire die 1 Kammer und heiße das willkürliche Ermessen der Regierung gut. Die Kommission beantrage daher die einfache Ablehnung derselben. Die Berathung wurde auf morgen vertagt. 1

In parlamentarischen Kreisen nimmt man an, daß der Senat den Barbey'schen Gesetzentwurf morgen an nehmen werde. Der „Temps“ und mehrere andere Zei⸗ tungen weisen wiederholt auf die Gereiztheit und Unzu⸗ friedenheit hin, die in Folge der häufigen, durch den Mangel an einer ernsten Majorität in der Kammer herbeigeführten Ministerkrisen im Lande herrschten.

In der heutigen Sitzung des Munizipalraths bean⸗ tragte der Intransigent Grosgrin den Ausdruck des Wunsches, daß in Erwägung, daß das Parlament ohnmächtig oder ein Mitschuldiger der Prätendenten sei, sowie in Erwägung der Nothwendigkeit, die Republik der Vertheidiger gegen eventuelle monarchistische Versuche nicht zu berauben, die in Riom und Lyon verurtheilten Anarchisten amnestirt werden möchten. Der Antrag Grosgrins wurde nach Streichung der demselben vorangeschickten Erwägungen mit 36 gegen 1 Stimme ange⸗ nommen. Die Rechte enthielt sich der Abstimmung.

Griechenland. Athen, 16. Februar. (W. T. B.) Bei der Berathung des Budgets in der Deputirten⸗ kammer sprach sich die Opposition gegen die Bewilligung der Steuern aus, wenn nicht die Ausgaben gemindert würden.

Rumänien. Bukarest, 16 Februar. (W. T. B.) Die Kammer hat die Errichtung eines Ackerbau⸗Mi⸗ nisteriums genehmigt. Von der Regierung wurde ein Gesetzentwurf wegen Aufhebung der Freihäfen in Galatz, Braila und Kustendsche eingebracht, die Kammer beschloß für diesen Gesetzentwurf die Dringlichkeit.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 17. Fe⸗ bruar. (W. T. B.) Unter Bezugnahme auf die Aeußerun⸗ gen Lord Granville's in Betreff Egyptens im eng⸗ lischen Oberhause bemerkt das „Journal de St. Pé⸗ tersbourg“: Ohne die Worte Granville's nach der über⸗ mittelten telegraphischen Analyse beurtheilen zu wollen, sei doch Grund vorhanden, anzunehmen, daß die Antworten der Mächte einen versöhnlichen Geist konstatiren, den jede von ihnen bei der Diskussion der Details dokumentiren werde. Hinsichtlich der Londoner Donaukonferenz sagt das Journal: In dieser Beziehung erinnern wir daran, schon früher die Motive dargelegt zu haben, welche die Konferenz bestimmen könnten, denjenigen Staaten, die die Verträge von Paris und Berlin nicht mit unterzeichneten, eine be⸗ rathende Stimme nicht zuzugestehen in Fragen, die ausschließlich von er Entscheidung der Großmächte abhängen, unter welcher dieser Vertrag geschlossen wurde. Indem wir unser volles Bedauern darüber ausdrücken, daß die rumänische Regierung sich über diese Motive nicht Rechenschaft gegeben und sich dadurch einem peinlichen Refus ausgesetzt hat, beabsichtigen wir durchaus nicht, den Werth der Rechte und Interessen dieses Königreichs, als eines unabhängigen Uferstaates zu verkleinern. Ebensowenig ver⸗ kennen wir die Rechte und Interessen Serbiens und Bulgariens. Wr sind überzeugt, daß die Londoner Konferenz unter voller Anerkennung der vorhandenen Bedürfnisse ihre Aufgabe er⸗ füllen wird, ohne wirklich anerkennungswerthe Interessen und Rechte zu verletzen. Die Rechte Rumäniens werden, wie man hoffen muß, soweit es möglich ist, auf der Konferenz eine ge⸗ rechte Berücksichtigung finden.

Amerika. New⸗York, 16. Februar. (W. T. B.) Der Ohiofluß soll wieder zu fallen begonnen haben. Unter⸗ stützungen für die Ueberschwemmten fließen von allen Seiten reichlich zu, doch wird der Gesundheitszustand in den von der Ueberschwemmung heimgesuchten Gegenden als ein unbefriedigender geschildert und der Ausbruch einer Fieber⸗ epidemie befürchtet, weshalb die Bildung von Sanitäts⸗ kommissionen in Angriff genommen worden ist. 8

16. Februar. (W. T. B.) Die Ueberschwem⸗ mungen haben nicht weiter zugenommen, das Wasser fällt. In New⸗Albany (Indiana) sind 1200 Häuser eingestürzt und 5000 Personen obdachlos. Die durch die Ueberschwem⸗ mungen verursachten Verluste werden auf 1 Million Dollars

Die „Deutsche Landwirthschaftliche Zei⸗ tung“ bringt folgendes Schreiben des Reichskanzlers an den Vorsitzenden des Ersten Braunschweigischen Bauerntags, Hof⸗

sitzer Harstick⸗Meerdorf: befsget, Neh „Berlin, den 11. Februar 1883.

Es hat mich gefreut, aus Ihrer Zuschrift vom 4. d. M. zu er⸗ sehen, daß die Landwirthe Braunschweigs ihre Interessen selbstständig in die Hand nehmen und vertreten. Ich wünsche Ihnen guten Erfolg darin und werde zu dessen Erreichung beitragen, was ich kann, damit die bisberige stiefmütterliche Behandlung der Landwirthschaft einer wirthschaftlich gerechten Gesetzgebung Platz macht. Ew. Wohlgeboren und Ihren Auftraggebern dankke ich verbindlichst. von Bismarck.“

In der „Deutschen Reichs⸗Post“ lesen wir: Weenn nir des Raumes wegen uns versagen müssen, eine ver⸗ gleichende Uebersicht über die deutsche Ein⸗ und Ausfuhr der wichtigsten Waarenartikel in der Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 1882 zu geben, so dürfen wir doch mit Befriedigung konstatiren, daß ein Blick auf die den Export darstellenden Ziffern der Uebersicht eine Zu⸗ nahme desselben auf allen Industriegebieten zeigt.

Das „Dresdner Journal“ meldet:

Der 1882er Schlußbericht der Handels⸗ und Gewerbekammer

ittau ist in der Lage, im Zusammenhange aller aus dem letzten stammenden an die Kammer gelangten Mittheilungen und sonst gemachten Wahrnehmungen behaupten zu können, daß trotz des minder

olge der den Hoffnungen nicht entsprechenden Ernte und der dadurch 1e. Kdaftunt und Kauffähigkeit weiter Kreise doch dieses Aus⸗ alles ungeachtet das verflossene Jahr im Allgemeinen ein als eine längere Reihe seiner Vorgänger gewesen ist.

n der „Norddeutschen Allgemeine

Zeitung“ finden wir folgenden „die Handelsflotte de

setzentwurf ein. Der Senat beschloß die Dringlichkeit und

Stabilität der Regierung des Khedive, das Gedeihen und die Glück⸗

überwies den Gesetzentwurf der Kommission, welche sofort zur

Vereinigten Staaten“ überschriebenen Artikel:

alte Vorlage der

Zeitungsstimmen. 1.

günstigeres

guten Verlaufs der zweiten Jahreshälfte für einzelne Branchen in⸗

8

8