1883 / 44 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 20 Feb 1883 18:00:01 GMT) scan diff

der Privwatbahnen seien zum Theil mit Rücksicht auf die wahr⸗ scheinliche Verstaatlichung so hoch, daß die Verstaatlichung augenblicklich nicht rathsam erscheine. Wende man aber das Recht der freien Konkurrenz auch auf den Staat an, so werde derselbe neben den bestehenden Privatbahnen Konkurrenzlinien errichten und dadurch, sowie durch die Nothwendigkeit, die Gehälter der Privatbahnbeamten konform denen der Staats⸗ bahnbeamten zu erhöhen, würden die Dividenden sinken und der Staat werde diese Bahnen später zu niedrigeren Preisen erwerben können. Uebersehe man schließlich diese ganze Angelegenheit, so müsse man mit Stolz erkennen, daß Preußen, wie gewöhnlich, auch hier mit seiner Energie und Schaffens⸗ kraft auf einem weiten Gebiete Allen vorangehe; man sei in Deutschland England und Amerika weit voraus und hoffe auch voraus zu bleiben. Diese Erfolge sollten das Haus sogar ermuthigen, andere Unternehmungen, z. B. das öffentliche Kreditwe en, ebenfalls zu verstaatlichen. 1 3 Der Abg. Rickert erklärte, er sei einigermaßen überrascht über diesen Panegyrikus auf die Verstaatlichung der Eisen⸗ bahnen, der keinerlei Rücksicht nehme auf die jetzige Geschäfts⸗ lage. Was habe der Abg. Wagner nicht Alles beweisen wollen? Mehr Geld für den Staat, billigere und einfachere Tarife, mehr Gehalt für die Beamten, gesicherte Stellung und politische Freiheit für dieselben, etatsmäßige Arbeiter mit Pensionen! „Ja, mein Liebchen, was willst Du noch mehr?“ Das Alles habe der Vorredner beweisen wollen auf Grund einer einjährigen Erfahrung! Allzuviel beweisen wollen, sei ungesund. Er glaube, der Abg. Wagner habe dem Minister keinen sehr auten Dienst erwiesen. Der Minister habe gewiß gedacht, es wäre ihm (dem Minister) lieber gewesen, wenn diese übertriebenen Lobpreisungen unterblieben wären. Es sei sehr verdächtig, daß die Freunde der Verstaatlichung sowie der neuen Zollpolitik so heftig und ungeduldig seien mit der Herausforderung der Anerkennung. Warte man doch noch eine Weile. Er habe immer hier zugegeben, daß ein sehr tüchtiger Fachmann, wie es der Minister Maybach sei, die Verstaatlichung überwinden, und daß in den nächsten Jahren die Operationen auch finanziell vortheil⸗ haft sein würden. Der Vorredner finde bei den Eisen⸗- bahnen Alles jetzt ausgezeichnet und vorzüglich. Thatsachen dafür habe er nicht gehört. Er wohne auch an einer verstaat⸗ lichten Bahn. Weder die Beamten seien jetzt mehr zufrieden als früher, noch das Publikum. Wenig Freude werde es der Rechten gemacht haben, daß der Abg. Wagner auch wegen der Tarife schon befriedigt sei. Der Abg. von Heydebrand habe hierbei noch eine Masse Wünsche gehabt. (Abg. von Heydebrand: Privatbahnen!) Also bei den Staatsbahnen habe der Abg. von Heydebrand keine Wünsche mehr? Was würden die Wähler dazu sagen? Auf die sozialpolitischen Konsequenzen des Abg. Wagner wolle er nicht eingehen, sie verließen den Boden der Etatsberathung ganz und er bedauere das, da alle Parteien dem Präsidenten versprochen hätten, sich eine gewisse Reserve aufzuerlegen, um den Etat vor dem 1. April fertig zu stellen, wie es die Verfassung verlange. Wollte man dem Abg. Wagner folgen, so müßte man für die von demselben angeregten weittragenden Fragen min⸗ destens noch 8 Tage gebrauchen, und würde dann doch nicht klüger darüber werden. Was die finanziellen Resultate der Verstaatlichung betreffe, so halte er aufrecht, was er bei der ersten Lesung des Etats gesagt habe. Der Abg. Wagner habe nicht eine einzige Thatsache, nicht eine einzige Ziffer an⸗ geführt, sondern sich auf ganz allgemeine Behauptungen be⸗ schränkt. Der Abg. Wagner finde eben Alles ganz vorzüglich. Selbst der Minister sei nicht ein so großer Tausendkünstler in dieser Frage. Er möchte den Abg. Wagner bitten, noch ein paar Jahre zu warten und seine heftige Hast, Lobredner der Verstaatlichung zu sein, noch 10 Jahre zu zügeln. Der⸗ selbe habe ja noch eine parlamentarische Zukunft vor sich, der⸗ selbe brauche doch nicht gleich in den ersten Wochen seiner Thätigkeit einem ganzen Dezennium vorzugreifen. Er bitte den Abg. Wagner um etwas Geduld. 1 Der Abg. Dr. Windthorst erklärte, die Diskussion, die hier begonnen, sei eine sehr ernste und erfreue ihn nicht; es seien Uebertreibungen von beiden Seiten. Es freue ihn, daß man für das Abgeordnetenhaus die bedeutende Kraft des Abg. Dr. Wanner gewonnen habe, er verübele es dem Abg. Wagner nicht, daß derselbe die erste Gelegenheit wahrgenommen habe, seine Ansichten auf diesem Gebiete darzulegen, auf das seine eingehenden wissenschaftlichen Bestrebungen sich erstrecken. Allein auf dem Wege, welchen der Abg. Wagner wandele, könne er demselben nicht folgen, er sei überrascht, daß die Entwicke⸗ lungen desselben den unbedingten Beifall der konservativen Parteien gefunden hätten. Was der Abg. Wagner entwickelt habe, sei der vollständige soziale Staat. Ganz aus demselben Prinzip müsse er auch sagen, daß der ganze Grundbesitz ver⸗ staatlicht werden müsse. Denn der Staat werde denselben viel besser verwalten als jeder Andere und einen höheren Ertrag davon ziehen. Die Lehre des Abg. Wagner sei vollständig die der Sozialdemokratie. Das Einzige, was derselbe noch nicht ausgesprochen habe, sei die Theilung und die Art der Thei⸗ lung, worauf es allerdings den Sozialdemokraten ankomme. Dieser Weg führe zum Verderben. Die erste Aufgabe des Staates sei Rechtsschutz sür Alle und Freiheit für Alle! Wie aber würde es mit der individuellen Freiheit in einem Staate stehen, wie ihn der Abg. Wagner haben wolle? Daraus, daß die Verstaatlichung der Eisenbahnen beschlossen sei, folge noch nicht, daß das Prinzip ein richtiges sei. Die nachtheiligen Folgen würden sich erst später zeigen. Wären die Eisenbahnen wohl entstanden ohne die Konkurrenz und Privatthätigkeit? (Ruf: Hannover!) Hannover sei gerade, als es aufgehört habe, selbständig zu sein, im Begriffe gewesen, von Staatsbahnen zu Privatbahnen überzugehen. Die Altenbekener Bahn be⸗ weise das. Gerade die in Hannover gemachten Erfahrungen ließen ihn gegen die Staatsbahnen und für ein gemischtes System stimmen. Weiter könne er die Maxime für den Staat nicht billigen, die Konkurrenten erst zum Tode vorzubereiten, und ihnen dann die Bahnen abzukaufen. Es sollten auch noch eine Menge anderer Dinge nach der Ansicht des Abg. Wagner verstaatlicht werden, so z. B. die Pferde⸗Eisenbahnen, das ganze Versicherungswesen u. s. w. Er wünsche nichts drin⸗ gender, als daß der Kollege Wagner auch im Reichstage säße, damit derselbe dort an der Praxis seine schöne Theorie korri⸗ giren lernte. Er bleibe dabei, diese Lehren führten den Staat dahin, wohin den Staat gewaltsam die Sozialdemokratie führen wolle. 1 8 öe“ Der Abg. Büchtemann bemerkte, der Ton der Rede des Abg. Wagner sei ein sozialistischer. Mit demselben Rechte könne man sagen, auch die Zucker⸗ und Spiritusindustrie müßten verstaatlicht werden. Der Abg. Wagner habe absolut keine Belege für seine Behauptungen gebracht. Derselbe

8 1 schöpfe eben blos aus Berichten seine Anschauungen und stehe nicht im Leben. In dem Prinzipe der Verstaatlichung liege eine große Gefahr für die wirthschaftlichen Verhältnisse. Der Abg. Wagner habe gesagt, das System der Konkurrenz in England und Amerika hätte sich nicht bewährt. Amerika würde im Gegentheil ohne die Konkurrenz der Eisenbahnen bezüglich des Exports nie geworden sein, was es geworden sei. Durch die Konkurrenz allein sei es möglich geworden, daß die Tarif⸗ sätze dort so unerhört geringe seien. Ebenso sei es in Eng⸗ land. Es werde entgegengehalten, daß bei den Konkurrenz⸗ bauten viel Geld geradezu verschleudert sei. Daran habe aber auch der Staat vielfach theilgenommen. Wer bürge dafür, daß dergleichen nicht wieder ein⸗ trete? Große Veränderungen in den Fahrplänen und Tarifen habe die Verstaatlichung auch nicht hervor⸗ gebracht, es sei weiter nichts gemacht, als eine Generalisirung, durch welche Handel und Gewerbe litten. Daß der Abg. Wagner auf eine anonyme Broschüre, weil sie unerwidert ge⸗ blieben, so viel Gewicht lege, bedauere er bei demselben, als einem Manne der Wissenschaft. Durch ein derartiges kritik⸗ loses Behandeln von Fragen würden die Staatsinteressen nicht gefördert. Selbst das Staatsbahnsystem könne dadurch im Lande nur in schlechtes Licht gesetzt werden.

Der Abg. von Eynern erklärte, trotz seiner Sympathien für die Verstaatlichung sei er von dem Panegyrikus des Abg. Dr. Wagner ebenso überrascht, wie die Vorredner. So weit⸗ gehende Erwartungen habe keiner in der ganzen national⸗ liberalen Partei gehegt und in einem Jahre lasse sich eine Uebersicht über die Erfolge des Staatsbahnsystems unmöglich schon feststellen. Die Behauptung des Abg. Wagner, daß die Privatbahnen seiner Zeit viel zu theuer gekauft worden seien, stehe im Widerspruche mit der Behauptung der Regierungs⸗ vorlagen, die seiner Zeit den Zeitpunkt des Erwerbes als den günstigsten bezeichnet hätten. 8 8

Der Abg. Dr, Enneccerus betonte, er stehe auf dem Bo⸗ den des Staatsbahnsystems und halte hier das staatssozia⸗ listische Prinzip für sehr berechtigt. Die Nothwendigkeit der Verstaatlichung des Grundeigenthums könne er deshalb weder einsehen noch billigen. Ebenso müsse er die vom Abg. Wag⸗ ner angedeutete Verstaatlichung der Grundkreditanstalten energisch bekämpfen; hier gehe die Freiheitsbeschränkung denn doch zu weit. 1

Der Abg. Dr. Wagner erklärte, er erkenne gerade an, daß die konservative Partei den Muth gehabt habe, den so⸗ zialen Fragen ins Auge zu sehen, außerdem bitte er, sein Verhältniß zur konservativen Partei, das nur ihn und seine Partei angehe, nicht immer in den Vordergrund zu stellen. Seine allgemeinen Ausführungen gehörten jedenfalls viel mehr in die Debatte, als die kleinen Tüfteleien der Lin⸗ ken. Zahlen anzuführen habe er Angesichts des vorliegenden Etats für überflüssig gehalten, sei aber überall auf der Basis amtlicher Zahlen vorgegangen. Er habe auch keineswegs einen bloßen Panegyrikus gehalten. Die Verstaatlichung habe sich bewährt, und da gelte es heute, an diesem 19. Februar, vor dem ganzen Lande das zu konstatiren! Die Warnungen vor zu großer Beschränkung der inviduellen Freiheit seien für ihn unnöthig; die großen Anklagen des Abg. Windthorst seien aber unbegründet; dessen Schlüsse habe er nicht nur nicht ge⸗ zogen, sondern abgewiesen, im Colleg, in Büchern. Danach könne er verlangen, heurtheilt zu werden. Grundbesitz, Handel und Gewerbe zu verstaatlichen, davon könne nicht die Rede sein, solche Forderungen des extremen Sozialismus weise er ab. Das Schreckensgespenst des Sozialstaats treffe seine Be⸗ weisführung gar nicht. Für das Eisenbahnwesen seien die öffent⸗ lichen Einrichtungen geeigneter als Aktiengesellschaften, Börse und Börsenvermögen. Historisch stehe fest, daß Belgien schon 1834 das Staatsbahnsystem durchgeführt habe, Preußen habe seiner Ver fassungslosigkeit wegen nicht sogleich folgen können. Auch in England werde die Strömung gegen die Privatbahnen immer stärker, wie der Professor Gustav Cohn in seinen Schriften nachgewiesen habe. Die Grenzen der Staatsthätigkeit würden sich immer nach der Entwickelung der Technik richten. Ferne Zukunftsgefahren werde man durch Gesetz und Verwaltung beschwören können. Und Amerika? quod licet Jovi, non licet bovi: Amerika könne mit seinem korrumpirten Beamtenthum etwas nicht durchführen, was man im brandenburg⸗preußischen Staate könnte. Nochmals also protestire er gegen den Vor⸗ wurf des radikalsten Sozialismus! Wie ein so erfahrener Mann, wie der Abg. Dr. Windthorst, das gemischte System rühmen könne, sei ihm unerfindlich. Wo Privatbetrieb sei, da müsse wieder Zucht und Ordnung hineingebracht werden, während heute überall Verwüstung und Bankerotwirthschaft, die Folgen der Gewerbeordnung, herrsche. .

Der Abg. Dr. Meyer (Breslau) erklärte, schon die erste Rede des Abg. Wagner habe den Stoff gegeben für eine Diskussion von etwa 8 Tagen; wie weit die jetzige den Stoff ausgedehnt habe, wage er nicht zu ermessen. Er glaube, das Haus würde vor Ostern damit nicht fertig werden. Der Abg. Wagner habe gewünscht, seine Stellung zur konservativen Partei außer Betracht zu lassen; diesen Wunsch werde er gern erfüllen. Er fasse den Abg Adolf Wagner auf als einzelne Person, er dürfe den Abg. Wagner wohl Adolf nennen, da derselbe wiederholt die Güte gehabt habe, ihn Alexander zu nennen. Den zweiten Wunsch könne er nicht erfüllen, daß man nämlich die Aeußerungen des Abg. Wagner auffassen möchte, nach den Ansichten, die derselbe in seinen Büchern nieder⸗ gelegt habe. Das sei in diesen Räumen niemals Sitte gewesen. Hier halte man sich an die Aeußerungen, die an Ort und Stelle ausgesprochen seien. Man habe hier nicht die Zeit, aus den Büchern des Redners zu sehen, wie derselbe seine Aeußerungen etwa gemeint habe. Dadurch würde der Zweck der Diskussion illusorisch, und er glaube, der Abg. Wagner schreibe so schnell, daß er demselben nicht zu folgen vermöge. Aber man solle hier nicht allein seine eigenen Schriften lesen, sondern auch die einiger anderen Professoren, habe der Abg. Wagner gesagt. Derselbe habe auf Professor Cohn verwiesen, dessen Schrift über englisches Eisenbahnwesen ihm zufällig bekannt sei. Wer sich aber auf diesen deutschen Professor in Bezug auf die Verstaatlichung einem Engländer gegenüber berufen wollte, würde von diesem sachte ausgeschmunzelt werden. Der Abg. Wagner habe gewünscht, man möge aus seinen Aeuße⸗ rungen die Kosequenzen ziehen, die derselbe selbst gezogen habe

nd nicht seinen staatssozialisten Ideen andere Dinge suppo⸗ niren, als solche, zu denen er sich selbst bekenne. Darüber könne sich jeder Schriftsteller freuen, wenn derselbe die Kritik verhindern könnte, die Konsequenzen zu ziehen, die sich aus seinen Prämissen ergeben. Die Kritiker ziehen meist die⸗ jenigen Konsequenzen, die dem Schriftsteller selbst verdeckt ge⸗

8 8 blieben seien. Wenn man dem Abg. Wagner nachweisen könne, daß aus seinen allgemeinen Aeußerungen sich bestimmte Folgerungen für die Verstaatlichung des Grundbesitzes er⸗ geben, so sei man berechtigt, diese Konsequenzen zu ziehen und denselben freundlich darauf aufmerksam machen, was dem⸗ selben durch eigene Unaufmerksamkeit verborgen geblieben sei. Ihm (dem Redner) selbst sei aber nach den heutigen Aeußerungen des Abg. Wagner vollständig verborgen geblieben, wo der⸗ selbe irgend ein fest abgezweigtes erkennbares Gebiet der Privatthätigkeit offen lassen wolle. Handel, Industrie, Acker⸗ bau sollten frei bleiben, dagegen die Börse, das Bankwesen, das Kredit⸗ und Versicherungswesen der Aufsicht oder eigenen Organisation des Staates vorbehalten bleiben. Könne man im Handel sich einen größeren Umfang denken ohne Börse, ohne Aktiengesellschaften, ohne freie Organisation des Kreditwesens, wo es jedem möglich sei, sein Kapital zu suchen, wo es demselben zur Disposition stehe. In einer früheren Schrift des Abg. Wagner finde er, daß es Aufgabe des Staates oder wenigstens der Kom⸗ munen sei, Häuser zu bauen und einzurichten. Da wisse man doch nicht mehr, wo die Freiheit der Industrie bleibe, wenn der Staat auch diese Dinge in die Hand nehmen solle. Ueber die Verstaatlichung der Bahnen lasse sich ja diskutiren. In⸗ dessen sei er der Ansicht, daß die Frage heute nicht diskutirt werden könne. Er hätte die Rede des Abg. Wagner ver⸗ standen, wenn sie vor der Verstaatlichung gehalten worden wäre. Die Rede scheine ihm indeß deshalb schon jetzt gehal⸗ ten worden zu sein, weil der Redner sich gesagt habe: Carpe diem, nach zehn Jahren sei vielleicht keine Gelegenheit mehr. Irgend welches Material für das Lob der Staats⸗ bahnen habe der Abg. Wagner nicht beigebracht und nicht beibringen können. In Bezug auf die Beamten sei der heutige Tag und der Sonnabend für ihn sehr lehrreich gewesen. Im Tarifwesen sei seit der Verstaatlichung eine andere Behand⸗ lung nicht eingetreten. Der Abg. Wagner habe dann ge⸗ meint, seine Gründe seien nicht widerlegt. Darin sei seine (des Redners) Partei allerdings komisch, sie widerlege Gründe nicht eher, als bis sie dieselben gehört habe.

Der Abg. Dr. Windthorst bemerkte, der Abg. Wagner möge versichert sein, daß er dessen Legitimation, in diesen Dingen zu reden, in vollem Maße anerkenne. Er müsse allerdings in der Entwickelung seiner Grundsätze eine dringende Gefahr für das Staatsleben erblicken. Er glaube, daß seine Theilnahme an den Debatten gerade deshalb von außer⸗ ordentlichem Werthe sei, weil seine Grundsätze hier offen vor dem Volke diskutirt würden, und die Wissenschaft sich derselben weiter bemächtigen werde. Wenn der Abg. Wagner glaube, daß er aus dessen Schriften entnehmen solle, daß seine (des Redners) Behauptungen unrichtig seien, so bedaure er, nicht alle Schriften des Abg. Wagner lesen zu können. Inzwischen werde der verehrte Herr selbst nicht leugnen, daß derselbe ver⸗ schiedene Entwickelungsstadien durchgemacht habe, auf die man nicht genau achten könne. Könne er denn wissen, ob der Abg. Wagner früher geäußerte Grundsätze festhalten wolle. Er halte sich an das, was hier gesagt werde. Wenn der Abg. Wagner seine eigenen Reden lesen werde, werde derselbe finden, daß er viel weniger über das Eisenbahnwesen, als über die allgemeinen Grundsätze der Verstaatlichung überhaupt gesprochen habe. Gegen das letztere habe er (Redner) sich gewandt. Bei der zweiten Rede des Abg. Wagner habe er manchmal die Empfindung gehabt, jetzt werde ein Punkt der Vereinigung denkbar sein, aber der Abg. Wagner habe sich nicht von den Eierschalen freimachen können. Im Ganzen habe der Abg. Wagner sich die Thür doch offen gehalten. Zunächst habe der Abg. Wagner gesagt: Er (der Abg. Wagner) wolle die Verstaatlichung nur da, wo es politisch und technisch ausführbar sei, „dagegen wolle er vorläufig“ die Linie, wo der Abg. Wagner zu verstaatlichen aufhören wolle, habe derselbe nicht gezogen. Man könne sie nicht ziehen, habe der Abg. Wagner gesagt. Vor solchen Hebeln sei er (der Redner) sehr vorsichtig, ehe er tief hineingreife, und der Abg. Wagner habe so oft hineingegriffen, daß ihn die Sozialdemokraten bei der Faust festhalten würden. Diese wollten den sozialistischen Staat von unten aufbauen, der Abg. Wagner von oben herunter; der Abg. Wagner wolle den Königlich preußischen sozialen Staat mit schwarz⸗weißem Banner, jene denselben mit bluthrother Farbe. Das sei der ganze Unterschied. Man möge sich sträuben, wie man wolle: ein Prinzip entwickele sich unaufhaltsam. Nach dem, was er von den Professoren Wagner und Enneccerus gehört habe, wisse er auch, warum so viele Jünglinge von den Uni⸗ versitäten mit sozialistischen Ideen zurückkehrten. Wenn alle menschliche Thätigkeit, die politisch und sozial zweckmäßig kon⸗ solidirt werden könne, in einer Hand konsolidirt werden könne, warum sollte man es nicht auch mit dem Grundbesitz so machen? Das öffentliche Interesse für richtige Ausnutzung des Grundbesitzes sei gerade so groß wie im Gewerbegebiet. Warum wolle man denn nicht z. B. das Handschuhmacher⸗ gewerbe verstaatlichen? Bei der Armee habe man ja schon an⸗ gefangen. Das öffentliche Interesse sei überall betheiligt. Die Menschen erreichten ja, richtig assoziirt, was der einzelne nicht erreichen könne, seine Partei wolle aber auch ein Aktiengesetz machen, welches die Aktionäre verantwortlich mache; die be⸗ stehenden Aktiengesetze wolle er nicht schützen. Er frage: Wenn das alles dem Staate gegeben werde, was solle den Einzelnen bleiben, wovon sollte man leben? Dr Abg. Wagner ver⸗ theidige den Sozialismus genau wie die Sozialdemokraten; nur über die Mittel der Durchführung gingen beide aus⸗ einander. Die Sozialdemokraten wollten die Revolu⸗ tion; der Abg. Wagner wolle vom Königthum heraus die soziale Reform durchführen; er hoffe aber, daß sich das Königthum auf die Ideen des Abg. Wagner nicht einlassen werde. Er vertheidige auch nicht die Börse in ihrer Entartung, er wolle ein Börsengesetz lieber als eine Börsensteuer. Ohne Börse könne aber auch der legitime Handelsverkehr nicht existiren. Er danke dem Abg. Wagner dafür, daß derselbe diese Sache heut zur Sprache gebracht habe, er glaube aber, daß derselbe irre, sollte er (Redner) irren, so werde er sich zur Ansicht des Abg. Wagner bekehren, und er hoffe vom Abg. Wagner umgekehrt dasselbe.

Die Diskussion wurde geschlossen.

Der Abg. Dr. Wagner bemerkte persönlich, er habe den Abg. Meyer Alexander genannt zum Unterschied von der großen Sippe der Meyer. (Abg. Richter: Wagner sei auch eine Siope!) Auf seine Schriften habe er hingewiesen, weil der Abg. Windthorst und Andere Dinge in die Debatte gebracht hätten, die er in seiner Rede nicht erwähnt habe.

Kap. 33 Tit. 1—5 wurden bewilligt.

Hierauf vertagte sich das Haus um 4 ¾ Uhr auf Dienstag 10 Uhr.

tcs] Oeffentliche Zustellung.

Inserate für den Deutschen Reichs⸗ und K

register nimmt an: die Königliche Exped des Deutschen Reichs-Anzeigers und König Preußischen Staats-Anzeigers:

Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗

Berlin SW., Wilhelm⸗Straße Nr. 32.

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ition lich

. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen.

u. dergl. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen

8 n. s. w. von öffentlichen Papieren.

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl. Oeffentliche Zustellung.

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* durch den Rechtsanwalt Kleinholz, klag en

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März

Mai 1880 als Acceptant, mit dem Antrage

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lichen Verhandlung des Rechtsstreits

gerichts I. zu Berlin, Jüden

den 6. April 1883, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser

Auszug der Klage bekannt gemacht. Berlin, 16. Februar 1883. Klutsch, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts I., 7. Kammer für Handelssachen. [8019] Oeffentliche Zustellung.

Nr. 686. Die Holz⸗ und Weinhandlung von Emil Mayer zu Menzenschwand, vertreten durch Rechtsanwalt Schwartz in Waldshut, klagt gegen den Johann Baumgartner, Kaufman zu Rotzingen, aus Waarenkauf und Darlehen vom Jahre 1879/80, mit dem Antrage auf Bezahlung von 3502 12 nebst 6 % Zinsen aus 842 vom Klagezustellungs⸗ tage, aus 660 12 vom 1. Januar 1881 und 5 % Zinsen aus 2000 vom 14. März 1880, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die II. Civilkammer des Großherzoglichen Landgerichts zu Waldshut auf

Samstag, den 14. April 1883, Vormittags 8 ½ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Waldshut, den 30. Januar 1883.

Geißler, Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Landgerichts.

[8133] Oeffentliche Zustellung mit Ladung. Klageschrift

zum kgl. bayer. Landgerichte Landau in der Pfalz, Civilkammer, in Sachen Maria Christmann, ohne Gewerbe in St. Martin wohnhaft, Ehefrau. von Peter Straub, Küfer, daselbst wohnhaft, zur Zeit, unbekannt wo, abwesend, Klägerin durch Rechtsan⸗ walt Dr. Kugler in Landau, gegen ihren genannten Ehemann Peter Straub, Beklagten, Ali⸗ mentation betreffend, mit dem Schlußantrage: „den Beklagten zu verurtheilen an die Klägerin eine vom Tage der Klage an laufende monatlich vorauszahl⸗ bare monatliche Alimentation von je dreißig Mark, mit Zinsen von den jeweiligen Verfalltagen an, Er⸗ höhung vorbehalten, und die Prozeßkosten zu bezahlen; auch das ergehende Urtheil für die jeweils verfallenen Beträge für vorläufig vollstreckbar zu er⸗ klären und die öffentliche Zustellung des Urtheils an den Beklagten zu bewilligen,“ wird mit dem Bemerken, daß mit Abkürzung der Einlassungsfrist auf vierzehn Tage Termin zur Verhandlung und zum Erscheinen des Beklagten durch einen Rechtsan⸗ walt auf den 11. April 1883, Vormittags 9 Uhr, im Sitzungssaale I. besagten Gerichts an⸗ gesetzt ist, dem obigen Beklagten Peter Straub, dessen Aufenthalt unbekannt ist, auf den Grund Beschlusses erwähnten Gerichts vom heutigen Tage

hiermit öffentlich zugestellt. Landau, den 17. Februar 18 Der k. Gerichtsschreiber am Pfirmann, k. Ob

gedachten

Der Partikulier Julius Frankenstein in Breslau, Tauentzienstraße Nr. 24, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Holdheim in Frankfurt a. Main klagt gegen die K. K. privil. Kaiserin⸗Elisabeth⸗Bahn in Wien, vertreten durch den Präsidenten des Verwaltungs⸗ raths, Generaldirektor v Czedik in Wien, wegen Forderung aus fälligen Zinscoupons mit dem An⸗ trage: die Beklagte zu verurtheilen, gegen Heraus⸗ gabe der in dem Nummernverzeichniß Anlage A. der Klageschrift aufgeführten 1730 Stück Coupons, für jeden dieser Coupons an Kläger nach ihrer Wahl 3 Thaler 10 Sgr. oder 10 ℳ, d. i. 5766 5 Thaler oder 17 300 mit 6 % Zinsen vom Tage der Klagezustellung ab zu zahlen, die Kosten des Rechts⸗ streits einschließlich derjenigen für Anordnung und Vollziehung des Arrestbeschlusses des Königlichen Landgerichts zu Frankfurt a. M. vom 17. Oktober 1882 2. 85/82 der Verklagten zur Last zu legen; dies Urtheil auch gegen Sicherheitsleistung für vor⸗ läufig vollstreckbar zu erklären, und ladet die Be⸗ klagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Civilkammer des Königlichen Land⸗ gerichts zu Frankfurt a. M. auf

Dienstag, den 1. Mai 1883, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Frankfurt a. M., den 13. Februar 1883.

Der Gerichtsschreiber des Königl. Landgerichts. [8047] Oeffentliche Zustellung.

Die Handlung v. Heilenbeck und v. Poseck zu Düsseldorf, vertreten durch den Rechtsanwalt Be⸗

r Brauer M. Wutz zu Berlin, Papenstr. 1 t

früheren Lieutenant von Wedell im Garde⸗Regiment zu Fuß. zu Berlin, jetzt unbe⸗ vom

g fa. 8 Februar 1880 Uüber 750 resp. 900 ℳ, zahlbar am

Beklagten zur Zahlung von 1650 Kapital nebst Nr. 3561. Di 1

1880 an Kläger zu rverurtheilen und ladet den Beklagten zur münd⸗

. 9 8 vor die 7. Kammer für Handelssachen de Königlichen Land⸗ Züdenstr 39, Zimm t 75, auf

einen bei dem gedachten Ge⸗

Deffentlicher Anzeiger.

Verleosung, Amortisation, Zinszahlung

. Industrielle Etablissements, Fabriken und Grosshandel. 1 Verschiedene Bekanntmachungen. .Literarische Anzeigen. 8 Theater-Anzeigen. In der Börsen- Familien-Nachrichten. beilage.

88

etc.

Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Erpeditionen des „Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein & Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren

Annonecen⸗Bureaux. 8

dem Antrage

t ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlun des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht z Kirchen auf den 19. April 1883, Vormittags 9 Uhr. „Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wir dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

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Qgse 28935 Loser, g

„Renner, zu Freibu⸗g i. vertreten durch Rechtsanwalt Schilling klagt g hren Ehemann, zur Zeit an

Orten, anläßlich der Eröffnung des Konkursver

und ladet den Bek

vor das Großherzogliche Amtsgericht zu Freiburg au

Mittwoch, den 28. März 1883

Vormittags 9 Uhr.

Zum Zwecke der öffentlichen dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Freiburg i. B., den 14. Februar 1883.

Dirrler,

7

Verkauf und Aufgebot.

[8035]

bauerstelle nebst Zubehör namentlich den

besitz am Dienstag, den 3. April d. Is., Nachmittags 3 Uhr, im Kayphausen'schen Wirthshause zu Barrien öffent⸗ lich meistbietend verkauft werden. Alle Diejenigen, welche Näherrechts⸗, lehnrechtliche, fideikommissarische, Pfand⸗ und andere dingliche Rechte, auch Servituten und Realberechtigungen zu haben vermeinen, haben die⸗ selben unter Vorlegung der zu deren Begründung dienenden Urkunden spätestens in dem erwähnten Termine anzumelden, widrigenfalls ihre Rechte dem neuen Erwerber gegenüber verloren gehe Syke, 14. Februar 1883. 8 Königliches Amts

Sran Laulal

L. Meyer, Gerichtsschreiber.

nebst Ediktalladung. 8

In Sachen der Ehefrau des Stellbesitzers Heinrich Bredemeyer in Hoyversvörde, Louise, geb. Quellhorst daselbst, Gläubigerin, vertreten durch den Mandatar Bergander in Uchte,

gegen die minderjährigen Kinder des weil. Bürgers Gäbe in Diepenau, Schuldner, vertreten durch den Vor⸗ mund, Schuhmacher Schiller daselbst, soll die den Gäbe'schen Kindern gehörige, unter Haus⸗Nr. 1 in Diepenau belegene Bürgerstelle mit dem darauf befindlichen Wohnhause und 4 ha 51 a 14 qm Grundstücken zwangsweise in dem dazu auf Montag, den 2. April d. J., Vorm. 10 Uhr,

4

allhier anberaumten Termine öffentlich versteigert werden. Kaufliebhaber werden damit geladen. Alle, welche daran Eigenthums⸗, Näher⸗, lehnrecht⸗ liche, fideikommissarische, Pfand⸗ und sonstige dingliche Rechte, insbesondere Servituten und Realberechtigunzen zu haben vermeinen, werden aufgefordert, selbige im obigen Termine anzumelden und die darüber lauten⸗ den Urkunden vorzulegen, unter dem Verwarnen, daß im Nichtanmeldungsfalle das Recht im Verhältniß zum neuen Erwerber des Grundstücks verloren gehe. Uchte, den 9. Februar 1883. 8 Königliches Amtsgericht. (gez.) von Holleuffer. Ausgefertigt: Amelung, Sekretär, Gerichtsschreiber Königlichen Amtsgerichts.

[8030] Aufgebot.

Im Grundbuche des dem Kolonisten Ignatz Bujewski gehörig gewesenen Grundstücks Lodzia Nr. 27 stand in Abtheilung III. unter Nr. 4 für die 5 Geschwister Radecki, Namens Boleslaus, Ladislaus, Leo, Johannes und Franz, ein mit 5 Prozent verzinsliches Vatererbtheil von je 48 Thlr. 21 Sgr. 5 Pf., zusammen 243 Thlr. 17 Sgr. 1 Pf., eingetragen. Diese Forderung ist bei der am 12. September 1882 erfolgten noth⸗ wendigen Subhastation des Grundstücks Lodzia Nr. 27 in Höhe von zusammen 743,93 zur Hebung gekommen, und ist mit diesem Betrage, weil sich bei Vertheilung der Kaufgelder Keiner der Berechtigten meldete, eine Spezialmasse angelegt worden. Bei der Forderung des Boleslaus und Ladislaus Radecki ist für die frühere Salarienkasse des frühern Kreisgerichts zu Lobsens ein Arrest in Höhe von 4 Thlr. 9 Sgr. 5 Pf. eingetragen.

Auf Grund des bestellten Kurators, Justizrath Krause in Nakel, werden alle Diejenigen, welche an dieser Masse Ansprüche geltend machen wollen, auf⸗ gefordert, dieselben spätestens in dem bei uns am 25. Mai 1883, Vormittags 11 Uhr, anstehenden Termine bei Vermeidung der Ausschließung anzu⸗ melden.

Nakel, den 12. Februar 1883.

Königliches Amtsgericht.

necke zu Siegen, klagt gegen den Hugo Zimmer⸗

mann zu Betzdorf, jetzt unbekannt wo abwesend, aus Lieferung von Waaren in dem Jahre 1882 mit 2 auf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 252 5 nebst 6 % Zinsen, und

Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amsgerichts.

Julius Baden, daselbst, unbekannten

fahrens über das Vermögen des letzteren mit dem Antrage, sie für berechtigt zu erklaͤren, ihr Ver⸗ mögen von demjenigen ihres Ehemannes abzusondern Beklagten zur Erklärung hierüber

Zustellung wird Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Amtsgerichts.

Auf freiwilligen Antrag soll die dem Erben wei⸗ land Anbauers Johann Heinrich Köhler zu Barrien zugehörige daselbst unter Haus⸗Nr. 111 belegene An⸗ unter Ar⸗ tikel 101 der Grundsteuermutterrolle mit 56 a 15 qm und Artikel 54 mit 17 a 40 qm aufgeführter Grund⸗ Es

Eigenthums⸗,

[8028] Ausfertigung.

Aufgebot,

Todeserklärung des Schreinerssohnes Johann Friedri g Hoeger von hier betreffend. u Johann Friedrich Hoeger,

dahier am 2. April 1814, begab sich d. 1835 in die Fremde, über dessen Leben nicht mehr eingelangt. Auf Antrag des Absentenkurators, des Polize vigilanten Josef Gruber dahier, vom 11. die Monats, ergeht hiemit an ꝛc. Johann Hoeger die Aufforderung, län

Uhr, bei diesseitigem Gerichte

klärt würde. Personen, welche über das Leben des Verschollene

theilung hierüber anher zu machen. Den Erbbetheiligten f. Interessen im wahrzunehmen. Regensburg, den K. Amtsgerich gen Der K. Amtsrich gez. Tis 8 Zur Beglaubigung: „am 16. Februc Der Kgl. Sekretär: Hencky. Aufgebot. erben des am 22. rstorbenen Fabrikarbeiters haben das Aufgebotsverfahren laßgläubiger beantragt. werden daher alle Diejenigen,

Nac

bis zu dem auf den 6. April 1883, Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle anberaumten der Erben das

Antrag Ausschluß⸗Urtheil

angemeldeten Ansprüche nur insoweit

menen Nutzungen durch Befriedigung der angemel⸗ deten Ansprüche nicht erschöpft wird. Das Nachlaßverzeichniß liegt in unserer Gerichts⸗ schreiberei zur Einsichtnahme offen. Erwitte, 23. Januar 1883. Königliches Amtsgericht

1I1I1I11“ Aufgebote. 8 I. Auf Antrag der nächsten Verwandten ergeht hiemit an die nachgenannten Personen und zwar 1) Johann Georg Kaiser, geb. am 27. August 1819 zu Kirchlauter, 2) Andreas Kaiser, geb. am 22. Mai 1831 zu Kirchlauter, 3) Georg Franz, geb. am 28. Januar 1833 oder 27. Juli 1835 zu Baunach, nachdem sie längere Zeit nach Amerika ausge⸗ wandert und seit mehr als 10 Jahren nichts von sich hören ließen, die Aufforderung, sich spätestens am Aufgebotstermine Freitag, den 23. November 1883, persönlich oder schriftlich bei dem unterfertigten Amtsgerichte anzumelden, ansonst sie für todt erklärt und über ihr Vermögen nach dem hier geltenden Würzburger Landrecht verfügt werden wird; II. haben die Erbberechtigten alle ihre Rechte und Ansprüche spätestens im Aufgebotsverfahren anzu⸗ melden, widrigenfalls seinerzeit die Vermögenstheilung nach Aktenlage bezw an die gesetzlichen Erben be⸗ thätigt werden müßte; III. werden alle Diejenigen, welche über das allenfallsige Leben der Verschollenen Kunde geben können, hiemit aufgefordert, Mittheilung hierüber bei Gericht zu machen. Bannach, den 9. Februar 1883. Königliches Amtsgericht.

(L. S.) Heun, K. A.⸗R. Zur Beglaubigung: Der K. Sekretär:

M. Hemmrich. 9025] Aufgebot. Wilhelmine Hippen aus Rahe, z. Z. in Aurich, hat ein auf ihren Namen lautendes, von hiesiger Amts⸗Spar⸗ und Leihkasse ausgestelltes Guthaben⸗ buch Nr. 628 B. über 205 05 bescheinigter Maßen verloren. Auf ihren Antrag wird der etwaige Inhaber des Guthabenbuchs aufgefordert, spätestens am Donnerstag, 8. November d. J.,

Morgens 10 Uhr, seine Rechte beim unterzeichneten Gerichte anzu⸗ melden und das Guthabenbuch vorzulegen, widrigen⸗ falls letzteres für kraftlos erklärt wird. Aurich, 15. Februar 1883. Königliches Amtsgericht. III. gez. Couring.

Beglaubigt: Bruchhaus, Sekretär,

Gerichtsschreiber Königlichen Amtsgerichts.

[8021] Aufgebot.

Von dem unterzeichneten Königlichen Amtsgerichte ist behufs Löschung der auf Fol. 10 des Grund⸗ und Hypothekenbuchs für Bortewitz für Johann Christian Aëé, lt. Kaufs vom 8. September 1804 haftenden Termingelder an Dreihundert Funfzig Meißn. Gülden Konventionsgeld, oder Dreihundert und Vierzehn Thaler 22 Ngr. 7 Pf. im 14 Thalerfuße, jährlich mit 50 M. Gülden zahlbar, auf Antrag. des Gutsbesitzers Christian Friedrich Wilhelm Eduard Görne in Bortewitz das Aufgebotsverfahren zu eröffnen beschlossen worden.

Sohn der Schreiners⸗ Eheleute M. und Barbara Hoeger dahier, geboren des

2 begab sich um das Jahr und ist seither eine Nachricht

8 un Friedrich e r igstens bis Montag, den 3. Dezember dss. Is., Vormittags 10 sich persönlich ode

schriftlich anzumelden, widrigenfalls er für todt er⸗

Kunde geben können, werden aufgefordert, Mit⸗

¹ wird anheimgegeben, ihre gegenständigen Aufgebotsverfahren

Es igen, welche als 8 Gläubiger des ꝛc. Kolkmann auf dessen Nachlaß 8 ee unter der Verwar⸗ Ansprüche zu haben vermeinen, aufgefordert, solche

Termine anzumelden unter der Verwarnung, daß auf weiteren sofort dahin erlassen werden wird, daß gegen jene die nicht geltend ge⸗ macht werden können, als der Nachlaß mit Aus⸗ schluß aller seit dem Tode des Erblassers aufgekom⸗

bezeichneten Termingelder Ansprüche un

ü den 9. Juli 1883, Vorm. 10 Uhr,

anberaumten Aufgebotstermine zu erscheinen und

ihre Rechte und Ansprüche spätestens in diesem Ter⸗

mine anzumelden, widrigenfalls auf weiteren Antrag genannten Görne die Löschung der gedachten

bw“] 1 8 Sns Hn⸗

Termingelder auf Fol. 10 des Gr. u. Hyp. Buchs

für Bortewin grigse⸗

ur ortewitz elge

Wurzen, am 17. Fehr Königliches Amtsgericht.

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[8004]

tt . Todeserklärung.

Der am 4. Juli 1837 dahier geb Könecke, welcher das Kürschnerhandw ist muthmaßlich im Jahre 1861 1862 nach Amerika ausgewandert und seitdem verschollen.

Auf Antrag des Vormundes, Kaufmanns Friedrich Gemmecker, und der Schwester des Verschollenen Wittwe des

8 8*

7 Wittn . 8 Christiane, geb. Könecke, beide elche den Erfordernissen des Gesetzes vom 23. Mai 1848 genügt haben, ergeht mittels dieses öffentlichen Aufgebots die gerichtliche Aufforderung: 8

1) an den Verschollenen, und

—₰ res rist

dem 1. März 1884 zu melden, widrigenfalls derselbe eisung seines Vermögens an die

binnen

September 1882 2 alle Personen, welche über das Fortleben des Adam ꝛc. Könecke Kunde geben können, zu

deren Mit⸗ eilung; chstigen Todeserklärung folge⸗Berechtigten zur e

2n9 348

nung, bei der Ueberweisung des Vermögens des Verscvollenen auf sie keine Rücksicht genom⸗ men werden soll. Hameln, den 8. Februar 1883. Königliches Amtsgericht. Abtheilung I. Kern.

Ausfertigung.

Aufgebot. Auf Antrag der Notarswittwve Maria Buchner, z. Z. in Eichstädt, als Erbin ihrer in Regensburg verstorbenen Tochter Babette Will, geb. Buchner, Ingenieursehefrau von Regensburg, werden alle Die⸗ jenigen, welche an dem zu Verlust gegangenen Spar⸗ kassabüchlein der Distrikts⸗, Spar⸗, Leih⸗ und Hilfs⸗ kassa Hilpoltstein, Hauptbuch Nr. 176, ausgestellt am 11. Jänner 1868, auf 20 Fl., nun durch Nach⸗ anlagen und Zinsenzuwachs gültig auf 135 53 ₰, für Babette Buchner, Notarstochter in Hilpoltstein, Ansprüche und Rechte zu haben glauben, hiermit aufgefordert, diese Rechte und Ansprüche längstens bis zum Aufgebotstermine Dienstag, den 15. Mai 1883, 1 Vormittags 9 Uhr, im amtsgerichtlichen Sitzungssaale dies. Gerichts geltend zu machen, widrigenfalls das bezeichnete Sparkassabüchlein für kraftlos erklärt und Antrag⸗ stellerin Frau Maria Buchner ermächtigt wird, die fraglichen 135 53 nebst Zinsen bei der Di⸗ strikts⸗, Spar⸗, Leih⸗ und Hilfskassa Hilpoltstein zu erheben. Hilpoltstein, den 13. Februar 1883.

Königliches Amtsgericht Hilpoltstein. (E. 8.) gFlurl. Königlicher Ober⸗Amtsrichter.

Den Gleichlaut dieser Ausfertigung mit der Ur⸗ schrift bestätigt

Hilpoltstein, den fünfzehnten Februar 1800 drei⸗ undachtzig. Die Gerichtsschreiberei am Königlichen Amtsgerich

Deer Königliche Sekretär:

Hierholzer.

[3591] Aufgebot. 8 Der Bauunternehmer Carl Angermeyer von Dorneburg bei Eickel hat das Aufgebot zweier im November 1882 von der Handlung Wilhelm Brüg⸗ mann und Sohn in Dortmund ausgestellter, auf den Antragsteller gezogener und von diesem ange⸗ nommener, bei Albert Lauffs in Bochum domizilirter, weiter nicht indossirter Wechsel, validirend

a. der erstere auf Höhe von 687 und zahlbar am 10. Januar 1883,

b. der zweite auf Höhe von 224 und zahlbar am 1. Februar 1883 beantragt. Der Inhaber der Urkunden wird auf gefordert, spätestens in dem auf

den 3. September 1883, Vormittags 12 Uhr vor dem unterzeichneten Amtsgericht, Zimmer Nr. 31

anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzu

melden und die oben bezeichneten Urkunden vorzu

legen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Ür⸗ kunden erfolgen wird.

Bochum, den 17. Januar 1883.

Königliches Amtsgericht.

[8026]

[8014] Vorladung.

In der Sache, betreffend Heimath der Philippine Bayer in Kaiserslautern, z. Zt. in Amerika an un⸗ bekanntem Orte sich aufhaltend, wird am Dienstag, den 3. April 1883, Vormittags 10 Uhr, öffent⸗ liche mündliche Verhandlung der K. Regierung, Kammer des Innern, zu Speyer, im Regierungs⸗ gebäude, Zimmer Nr. 51, stattfinden.

Hiezu wird obengenannte Bayer hiermit öffentlich eingeladen. Weitere Parteien: die Gemeinden Hom⸗ burg, Kaiserslautern und Niederohmbach. Antrag der Gemeinde Homburg: Aufhebung des bezirksamt⸗ lichen Beschlusses vom 30. Oktober vor. Is. Kaiserslautern, den 13. Februar 1883.

Kgl. Bezirksamt.

Es werden deshalb alle Diejenigen, welche an die