8 für mißlich, ein so scharfes Die Königlichen Beamten hätten keine leichte Stellung, aber durch das Hervorzerren der Person werde diese Schwierigkeit noch verstärkt. Die An⸗ gelegenheit selbst sei noch nicht in der Ministerialinstanz ge⸗ wesen, ihm also auch noch nicht vorgetragen. Schon unter dem Ministerium Falk sei angeordnet worden, daß, wo Schülermessen existirten, die Lehrer dieselben zweimal wöchentlich dazu begleiten und überhaupt da erscheinen sollten, wo die Schulen in corpore am Gottesdienste sich betheiligten. Wenn die rheinischen Regie⸗ rungen etwas darüber hinaus angeordnet haben sollten, so sei ihm davon Nichts bekannt geworden; er werde diese Sache noch einmal prüfen, bitte aber wiederholentlich, wenn es sich um Klagen handele, nur die Regierungsabtheilung für Schul⸗ sachen hereinzuziehen, nicht aber die Personen.
Der Abg. Dr. Windthorst bemerkte, auch er habe von der Frage, die der Abg. Steinbusch angeregt habe, vorher nichts gewußt; nachdem aber der Wortlaut des Reskripts vorgelesen sei, dür te die Sache doch recht klar liegen. Allerdings gebe er dem Minister, der ja autoritativ spreche, zu, daß derselbe nicht ohne nähere Information ein bestimmtes Urtheil hier abgeben konne. Er danke demselben dafür, daß er die Sache näher untersuchen wolle; der Minister werde bei seinem Rechts⸗ gefühl schon das Richtige treffen. 1
Der Abg. Kantak beklagte es zunächst, daß unter dem Regime Falk der in Posen allgemein beliebte und hochver⸗ diente Provinzial⸗Schulrath Milewski von dort nach Minden versetzt worden sei, er frage den Minister, ob die Absicht be⸗ stehe, wieder neben dem evangelischen auch einen katholischen und der polnischen Sprache mächtigen Provinzial⸗Schulrath für Posen einzusetzen, wenn der jetzt dort funktionirende katholische Schulrath am 1. April d. Js. nach Breslau gehe?
Der Regierungskommissar Geheime Ober⸗Regierungs⸗ Rath Dr. Stauder erwiderte, die Regierung habe allerdings in Aussicht genommen, nach dem 1. April die Stelle eines katholischen Provinzial⸗Schulraths in Posen fortbestehen zu lassen. Ueber die Person des neuen katholischen Schulraths sei noch nicht entschieden.
Der Abg. von Tiedemann (Bomst) bestritt, daß der Schulrath Milewski seiner Zeit zu Unrecht von Posen fort⸗ versetzt sei; derselbe habe stets die polnischen Bestrebungen unterstützt. Der Schulrath Milewski sei darin so weit ge⸗ gangen, daß derselbe einmal einem Kandidaten den er ge⸗ prüft, und der in der polnischen Geschichte und Literatur nicht genügend Bescheid gewußt habe, obgleich diese Gegenstände durchaus nicht im Examen gefordert würden, gesagt habe: „Wenn er polnisches Brod essen wolle, müsse er auch polnische Geschichte kennen.“
Der Abg. Kantak bedauerte das Auftreten des Abg. Tiedemann. Er habe die Sache so gut und so objektiv be⸗ sprochen, wie selten einmal. (Große Heiterkeit.) Lache man auf der Rechten nur nicht zu früh; er wiederhole, wie selten einmal, obgleich es bei ihm immer der Fall sei, daß er nur objektive Thatsachen vorbringe und jeder Zeit beweisen könne, was er behaupte. Der Abg. von Tiedemann halte sich, wie es scheine, für den Nachfolger der Abgg. Witt und Hundt von Hafften, welche stets, so oft die Polen hier Klagen vorgebracht hätten, ohne die Fakta zu widerlegen, in allgemeinen Redens⸗ arten ihre Abneigung gegen die Polen manifestirt hätten.
Der Abg. von Tiedemann bemerkte, das friedliche Element sei auf der deutschen Seite, das agressive auf der polnischen; wo die Thatsachen und wo die Redensarten vorgebracht seien, das überlasse er der Beurtheilung des Hauses.
Der Abg. Kantak erklärte, er allein bringe hier nur Klagen vor; Niemand werde leugnen können, daß den Polen vielfach Unrecht geschehe.
Der Abg. Dr. Windthorst bemerkte, es sei sehr unerfreu⸗ lich, daß jedesmal, wenn die Polen sich beschwerten, ihnen in so wenig objektiver Weise heftig opponirt werde. Ganz un⸗ berechtigt seien die Beschwerden der Polen durchaus nicht immer. Man müsse gegen die Minoritäten immer Schonung und Billigkeit üben.
Der Abg. von Tiedemann erklärte, er bedaure nur, daß wenn die Deutschen der Provinz Posen hier gegen polnische Bestrebungen sprechen, sie nicht bei allen deutschen Parteien Unterstützung finden. Auch er führe nur Thatsachen an, die er jeder Zeit beweisen könne.
Der Abg. Kantak bemerkte, diese Aeußerung sei charak⸗ teristisch für den Vorredner; derselbe verlange die Unterstützung der übrigen Deutschen im Hause gegen die Polen, gleichviel ob das Recht auf Seite der Polen oder der Deutschen sei.
Der Abg. Dr. Windthorst erklärte, er sei so deutsch wie der Abg. von Tiedemann. Er gehöre sogar zu dem deut⸗ schesten Stamme von ganz Deutschland. Deutsch sei aber vor Allem das Rechtsgefühl und Schonung gegen die Minorität. Die Leidenschaftlichkeit des Abg. von Tiedemann könne er nicht billigen.
Der Titel wurde darauf bewilligt.
Bei Kap. 118 „Prüfungskommissionen“ bemerkte der Abg. Dr. Kropatschek, durch das Diskretionsgesetz sei das so⸗ genannte Kulturexamen der Theologen für diejenigen Kan⸗ didaten aufgehoben worden, welche Zeugnisse über den fleißi⸗ gen Besuch philosophischer, literarhistorischer und anderer schön⸗ wissenschaftlicher Vorlesungen auf der Universität beibringen können. Es müssten aber die Kandidaten wohl jedesmal, na⸗ mentlich auf größeren Universitäten, um solche Zeugnisse zu erlangen, sich privaten Prüfungen bei den betreffenden Do⸗ zenten unterwerfen. Das ge auch eine Art Kulturexamen und um so bedenklicher nach den Erfahrungen, die man z. B. in Bonn mit gewissen Prüfungskommissaren gemacht habe.
Der Regierungskommissar Geheime Ober⸗Reg.⸗Rath Dr. Bartsch erwiderte, die zur Sprache gebrachten Zeugnisse sollten von den Dozenten ausgestellt, vom Dekan bescheinigt werden. Eine solche Ausstellung sei durchaus nichts Außergewöhnliches, sie werde toto die auch für Erlangung von Stipendien ꝛc. gefor⸗ dert. Der Minister habe stets die Auffassung gehabt, daß eine Privatprüfung nicht stattfinden solle, die Regierung werde aber ihre Aufmerksamkeit auf diesen Umstand lenken und etwaigen Mißständen abhelfen.
Bei der Abstimmung wurden Tit. 2 und Tit. 3, Remune⸗ rirung bei der Prüfung der Lehrer an Mittelschulen 14 322 ℳ angenommen.
In Titel 4 werden zur Bestreitung der Ausgaben der Kommissionen für die praktische Prüfung der Kandidaten des höheren Lehramts 10 800 ℳ, als zum ersten Male auftreten⸗ der Ausgabeposten gefordert. Diese Mehrausgabe soll für die neu einzuführende Prüfung am Abschlusse der praktischen Vor⸗ bildung der Kandidaten des höheren Lehramts erfolgen, und ist in einer besonderen Denkschrift motivirt.
kenne, so halte Urtheil zu fällen.
Der Abg. Dr. Stern erklärte, es werde fortwährend über die!
mangelhafte praktische Ausbildung der Philologen geklagt, durch ein neues Examen werde man den Klagen nicht abhelfen. Die Gründe für dieselben lägen erstens in der Einseitigkeit der Ausbildung der Philologen, welche man hauptsächlich der Rietschl⸗ schen Schule verdanke; es würden Spezialisten ausgebildet, keine harmonisch durchgebildete Lehrer; jene möchten sich wohl für den Universitätsunterricht eignen, nicht aber für den Unter⸗ richt an Gymnasien. Wenn der junge Philologe in seinem Spezialfach ausgebildet sei, so sei derselbe, erfüllt von der Höhe seines Berufs, geneigt, den Maßstab seiner Spezia⸗ lität an die ganze Anstalt zu legen, und dadurch deren Gleichgewicht zu gefährden, denn derselbe werde auch von jedem Schüler für sein Fach besondere Leistungen verlangen, und den anderen Fächern weniger gönnen. Ein zweiter Uebel⸗ stand sei die Ueberfüllung der unteren Klassen auf den Gym⸗ nasien durch solche Schüler, die sich lediglich für den einjährig⸗ freiwilligen Militärdienst ausbilden wollten. Der Lehrer werde dadurch mit einem den Unterricht störenden Ballast be⸗ laden. Der große Haufe, der die höheren Schulen nur aus diesem praktischen Grunde besuche, gelange zu jener Halb⸗ bildung, welche ihn für das praktische Leben unbrauchbar mache. Woher hätte man sonst so viele junge Kaufleute, die stellungslos seien, sich aber für zu gut hielten, ein Handwerk zu treiben. Hier müsse Hand an⸗ gelegt werden. — Probelektionen, wie die in der Denkschrist vorgeschlagenen, könnten wohl für große, selten aber für mangelhafte Befähigung einen Beweis liefern. Wenn die Prüfung zwei Jahre nach dem Staatsexamen stattfinden solle, so könnte weit eher das Zeugniß des Lehrerkollegiums der Anstalt, wo der Betreffende gewirkt habe, einen Ausschlag geben, als eine Probelektion. Lasse man nur die Direktoren an den Gymnasien weniger Unterricht ertheilen, und sich mehr mit der Aufsicht ihrer Lehrer und namentlich der Schulamtskandidaten beschäftigen, so werde man bessere Resultate erzielen. Und was wolle man sagen, wenn Jemand nach fünfjähriger Vorbereitung für seinen Beruf in der Probelektion nicht genüge? Man könne demselben doch die Carriere nicht ganz abschneiden, und von einer Wiederholung des Examens werde gar nicht in der Denkschrift gesprochen. Was wolle man nun mit einem un⸗ praktischen Lehrer machen? Wolle man ihn an die unteren Klassen verweisen, so schädige man die Unterrichtsanstalt, weise man ihn den oberen Klassen zu, so setze man eine Prämie auf schlecht bestandene Probelektionen. Viel eher würde er vorschlagen, das zweite Probejahr als ein kom⸗ missarisches und zwar mit Besoldung anzusehen. Die gefor⸗ derte Summe bitte er abzulehnen.
Der Abg. Graf zu Limburg⸗Stirum erwiderte, so sehr er politischer Gegner des Vorredners sei, stimme er im vor⸗ liegenden Fall doch, namentlich was die Ueberbürdung der jungen Leute auf den höheren Schulen betreffe, mit demselben völlig überein. Man sehe, es handele sich nicht um eine Parteifrage. Blicke man auf die Kadetten, sehe man nach England, wie viel frischer die jungen Leute dort die höheren Schulen verlassen; in Deutschland seien ihre Nerven un⸗ mittelbar vor und unmittelbar nach dem Abiturientenexamen viel zu sehr übermüdet, sie verlören die Frische, sich auf der Universität lebendig einer Wissenschaft zuzuwenden. Der Statthalter von Elsaß⸗Lothringen habe das richtige Mittel ergriffen, um Maßregeln gegen die Ueberbürdung in prak⸗ tischer Weise vorzubereiten. Man könne stolz darauf sein, daß der Statthalter, der doch aus der Armee hervorgegangen sei, nicht allein in militärischen, sondern auch in politischen Dingen und sogar in Detailfragen mit praktischem Blick das Richtige treffe, um dem Lande zu nützen. Derselbe habe durch ein medizinisches Gutachten feststellen lassen, daß die Gym⸗ nasiasten in den höheren Klassen zu viel tägliche Sitzstunden und zu viel tägliche Arbeitsstunden haben. Die Agitation für bessere körperliche Ausbildung der Jugend, namentlich durch Spiele im Freien, für welche ja auch der Minister sich inter⸗ essire, billige er durchaus, nur frage er: wo solle man die Zeit dazu hernehmen, wenn man die jetzigen Lehrpläne bei⸗ behalte? Die Vorschläge der Regierung halte er für durchaus unpraktisch, und bitte er ebenfalls um Ablehnung der Position. Man müsse die Beseitigung der Uebelstände durch andere Mittel zu erreichen suchen.
Der Abg. Dirichlet erklärte, seine Anschauungen über die Ueberbürdung der Schüler wichen wesentlich von denen der Vorredner ab. Als er vor 35 Jahren die Bänke des Gym⸗ nasiums gedrückt habe, habe dieselbe Agitation gegen die an⸗ gebliche Ueberbürdung gespielt und er habe als Primaner und Sekundaner sich lebhaft an dieser Agitation betheiligt. Zum Glück seien seine Eltern nicht derselben Ansicht, wie er, gewesen, sie hätten nicht gefunden, daß das Lernen ihm schädlich wäre, und es sei ihm auch nicht schädlich gewesen. Diejenigen Eltern, welche finden, ihre Söhne seien auf den höheren Schulen überbürdet, hielten meist ihre Kinder für etwas ganz Außergewöhnliches und verlangten für sie außergewöhn⸗ liche Schonung. Jedenfalls treffe der Vorwurf der Ueberbürdung bei den Schulen in den Provinzen nicht zu; ob in Berlin, das wisse er nicht; hier sei es eher möglich, weil hier die Primaner und Sekundaner schon eine gewisse ge⸗ sellschaftliche Stellung einnehmen. Den Vorschlag indessen, welchen die Regierung heute mache, könne auch er nicht bil⸗ ligen. Von den Lehramtskandidaten die womöglich unentgelt⸗ liche Ableistung noch eines kommissarischen Dienstes von einem Jahr nach absolvirtem Probejahre zu verlangen, sei praktisch unnütz und dabei eine große Unbill gegen weniger Bemittelte. Die Probelektion sei ebenfalls unpraktisch, man habe ja über⸗ haupt dabei kein Kriterium für die pädagogische Fähigkeit; eine bestimmte, allgemein gültige und anerkannte Methode, wie unterrichtet werden müsse, existire noch nicht. Er bitte da⸗ her, die Position abzulehnen.
Der Regierungskommissar, Geh. Ober⸗Regierungs⸗Rath Dr. Bonitz erwiderte, die Frage der Ueberbürdung könne nur so geloöst werden, daß man sie auf allen Punkten der Unterrichtsverwal⸗ tung zugleich in Angriff nehme. Es seien bei allen Revisionen Untersuchungen sowohl bezüglich der Quantität als auch der Schwierigkeit der schriftlichen Arbeiten angestellt, wodurch ein umfangreiches Material herbeigeschafft sei. Die revidirenden Räthe, welche theilweise selbst Söhne auf höheren Anstalten haben, hätten theilweise die Ueberbürdung geleugnet, theil⸗ weise dieselbe anerkannt. Weitere Untersuchungen haben er⸗ geben, daß hauptsächlich in großen Städten an Anstalten mit vier⸗, fünf⸗, sechshundert Schülern, wo den Lehrern die indi⸗ viduelle Theilnahme an den Schülern erschwert werde, die Klagen über Ueberbürdung laut würden. In kleineren Städten be⸗ gegne man meist einem Lächeln der Eltern, wenn man frage, ob ihre Kinder zu wenig Zeit zum Tummeln in frischer Luft hätten. Die Folgen des Spezialstudiums auf den Universit
ten machten sich allerdings fühlbar und müßten dadurch mög⸗ lichst gemäßigt werden, daß den Lehrern, welche ein einzelnes Fach vertreten, nicht gestattet werde, üoer ein bestimmtes Maß hinauszugehen. Kämen aber Ueberschreitungen vor, so liege das meist nicht an der besonderen Gelehrsamkeit, sondern weit öfter in dem Mangel daran. Die Unterrichtsverwaltung habe mehrfach unter Zustimmung von Medizinalabtheilungen Unter⸗ suchungen anstellen lassen über das zulässige Maß der Arbeitszeit, und da habe sich herausgestellt, daß die Lektionenanzahl in manchen Fällen noch gering sei. Jedenfalls werde die Unterrichtsverwaltung ihrerseits alles auf⸗ bieten, um Klarheit in diese Sache zu bringen. Dem Vor⸗ schlage, Seminare für das höhere Schulwesen zu errichten, stehe entgegen, daß sowohl die Direktoren als auch die Lehrer bei den alle Jahre wechselnden Elementen sich sehr bald auf⸗ reiben würden. Ein viel einfacherer Weg liege in der be⸗ stehenden Einrichtung des Probejahres. Die gegenwärtige Empirie des Unterrichts, welche durch das Nachdenken und die Arbeit vorhergeganger Jahrhunderte erworben sei, solle auf den neu Eintretenden einwirken. Wenn an einer einzelnen Schule nur wenige Probekandidaten seien, so werde dieser “ auch erreicht, sie würden von der Saule voll⸗ ommen assimilirt und in die Thätigkeit derselben aufgenommen. Der Vorwurf, daß Direktoren und Lehrer zu sehr beschäftigt seien, sei weit verbreitet und finde sich auch in einer sonst sehr verdienstvollen Schrift des Direktors der Franke'schen Stiftung in Halle. Dieser Herr spreche jedenfalls aus Er⸗ fahrung, aber, Erfahrung gegen Erfahrung! Sehr vortheil⸗ haft seien Seminarien, wie sie in Berlin, Breslau, Königs⸗ berg, Göttingen bestehen, deren Mitglieder an mehreren Gymnasien und Realschulen vertheilt seien. — Daß mit all— gemeiner Methodik nichts zu erreichen sei, wüßten Alle, die damit zu thun gehabt haben. Daraus folge aber nicht, daß man nicht über die Methodik eines einzelnen Gegenstandes prüfen könne, d. h. darüber, wie Jemand diesen oder jenen Abschnitt eines Unterrichtsgegenstandes behandele. Weiter sei gesagt worden, es sei unrecht, durch die zweite praktische Prüfung die Lehramts⸗ Kandidaten noch zu weiterem Zeit⸗ und Kostenaufwande zu verurtheilen. Abgesehen von den Prüfungskosten träten aber keine wesentlichen Kosten weiter ein, und außerdem sei ja den Kandidaten im ersten Jahre die Möglichkeit des Bezuges einer Remuneration gegeben. Sodann solle diese Prüfung nichts weiter ermitteln können, ein Einwand, der nicht als zutreffend anzuerkennen sei. Habe man nicht in der Einrichtung des Elementarschulwesens, das stets als Vorbild für das höhere Schulwesen vorgehalten werde, ebenfalls eine zweite praktische Prüfung? In einer Probelektion sei viel zu ermitteln, denn Jemand, der sehr viel solcher Lektionen beaufsichtige, lerne man ex ungue leonem erkennen. Gewundert habe es ihn, daß der Gedanke, Jemand solle über die Lehrmittel seines Gebietes orientirt sein, Gegenstand einer Ironisirung geworden sei. Es sei doch jedenfalls sehr wichtig, daß Jemand, der in der Geographie unterrichte, über die herrschenden Anschauungen orientirt sei, und daß Jemand, der Lateinische Grammatik lehre, wisse, daß außer der seinigen auch noch andere Gram⸗ matiken existirten. Es seien also nur solche Gegenstände zur Prüfung bestimmt, die einen gewissen Werth haben, die Leistungen und Zeugnisse des Probejahrs würden dadurch nicht abgeschwächt. Die ganze praktische Prüfung sei keine neue Erfindung; in Hessen bestehe sie seit Langem und die Tüchtigkeit des dortigen Lehrerstandes beruhe vor Allem auf jener zweiten Prüfung. Im Interesse des preußischen Unter⸗ richtswesens bitte er um die Genehmigung der Position!
Der Abg. Dr. Kropatscheck bemerkte, auch er glaube, daß Haus, Familie und Gesellschaft in einzelnen Stücken an einer Ueberbürdung der Schüler Schuld tragen. Was die Ausbil⸗ dung der Lehrer betreffe, so sei die wissenschaftliche Ausbil⸗ dung auf der Universität viel mehr darauf gerichtet, zukünf⸗ tige Privatdozenten als Lehrer auszubilden. Die pädagogi⸗ schen Seminarien auf den Universitäten, welche die Regierung einer Reform unterwerfen wolle, würden auch zu⸗ künftig von keinem Nutzen sein, so lange nicht eine Schule organisch mit den pädagogischen Seminarien verbunden werde. Der Nutzen des Probejahres hänge rein vom Zufall ab. Die Direktoren bei ihren vielen amt⸗ lichen Geschäften außer den Unterrichtsstunden hätten meist gar nicht die Zeit, die jungen Lehrer auszubilden. Was solle nun das praktische Examen, welches jetzt verlangt werde, für einen Werth haben? Die eigentliche Anleitung im zweiten Jahre werde voraussichtlich noch oberflächlicher sein, als früher beim Probejahr. Nur das Gymnasial⸗Seminar, wie es in der Franke'schen Stiftung mit Erfolg errichtet sei, könne das Mittel bieten, um die Lehrer pädagogisch richtig auszubilden.
Der Abg. Perger erklärte sich gegen die geplante zweite Probelektion und das zweite kommissarische Jahr. Das jetzige Probejahr genüge vollkommen. Wenn der Direktor öfters die Lektionen besuche, so könne derselbe sich besser von der päda⸗ gogischen Leistungsfähigkeit des Kandidaten überzeugen, als eine Kommission, die auch den besten Lehrer durchfallen lassen könne, wenn sie wolle.
Der Abg. Dr. Löwe (Bochum) betonte, es bestehe allgemein eine nicht unbegründete Abneigung gegen die Examina; man komme in Deutschland immer mehr in das Chinesenthum hinein. Mehr Kenntniß, weniger Können! Er begrüße im Gegensatz zu seinen Vorrednern die geplanten Maßregeln als den ersten Schritt dazu, einen Theil der Ueberbürdungsfrage zu lösen. Wenn man methodisch gebildete Lehrer hätte, so würde man mit der Ueberbürdung leicht fertig werden. Die Menge der häuslichen Arbeiten sei immer eine schlechte Note für die Lehrer. Die häusliche Arbeit sei vom Uebel. Die Hauptschwierigkeit der Ueberbürdung liege an den Familien, namentlich in den großen Städten, wo die Jünglinge mit gefüllten Taschen an Theatern und Concerten Theil nähmen. Des Morgens werde der Kaffee kaum heruntergestürzt, man habe kaum Zeit, die nothwendigsten Lebensbedürfnisse zu befriedigen. Punkt könne er dem Kommissar nicht recht geben. Man gehe in der Forderung der harmonisch gleichmäßigen Ausbildung in allen Fächern zu weit. Die jugendlichen Geister verküm⸗ merten deshalb zu früh, weil sie Alles gleichmäßig erfassen sollten; dadurch werde der Geist auf den Schulen er⸗ müdet; nicht das Multum, sondern das Multa erdrücke. Die Mängel, welche sich bei der Vorbereitung zum Einjährigen⸗ dienst zeigen, lägen weniger an den Institutionen als an den Direktoren und Lehrern. Das ‚Ersitzen“ trete doch erst in der Untersekunda ein und könne reglementsmäßig durch das Fort⸗ schicken eines solchen Schülers vermieden werden.
Die Position wurde fast einstimmig abgelehnt.
10 U
ausgestellten Erklärungen verurtheilt werden. Anger⸗
Goeritz a./O., Kreis West⸗Sternberg, letzter Auf⸗ enthaltsort Goeritz a./O., 5) Paul August Hoff⸗
Da sei der Herd vieler Klagen. In einem
Hierauf vertagte sich das Haus um 4 Uhr auf Montag hr. 1
Inserate für den Deutschen Reichs⸗ und Kö
Preußischen Staats-Anzeigers: Berlin SW., Wilhelm⸗Straße Nr. 32.
Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ register nimmt an: die Königliche Expedition des Deutschen Rrichs-Anzeigers und Königlich
nigl.
1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen.
u. dergl.
4. Verloosung. Amortisation, Zinszahlun u. s. w. von öffentlichen Papieren.
Deffentlicher Anzeiger.
2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen
3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen etc. 7. Literarische Anzeigen.
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Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen des „Juvalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein & Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren
Annoncen⸗Bureaux.
X.
8 —qʒq—
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
Steckbriefs⸗Erneuerung. Nachstehender Steck⸗ brief gegen den unten beschriebenen Schlächtermeister Oskar Moeser ist in den Akten U. R. II. Nr. 10 de 1882 die Untersuchungshaft wegen betrüglichen Bankerutts verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und an das Untersuchungsgefängniß zu Berlin, Alt⸗Moabit 11/12, abzuliefern. Berlin, den 3. Februar 1882. Der Untersuchungsrichter bei dem Königlichen Landgericht I. Fatken, wird bierdurch erneuert. Berlin, den 21. Februar 1883. Der Untersuchungsrichter bei dem Königlichen Land⸗ gerichte I. Fatken. Beschreibung: Alter 28 Jahre, geb. 4. Oktober 1854 Geburtsort Berlin, Größe 1 m 70 em, Statur kräftig, Haare schwarz, Stirn hoch, Augenbrauen schwarz, Nase gebogen, Mund groß, Zähne vollständig, Kinn rund, Gesicht rund und voll, Gesichtsfarbe gelblichweiß, Sprache deutsch. Besondere Kennzeichen: an einer Hand verkrüppelte steife Finger.
[9080]
Strafvollstreckungsersuchen. Der Pferdeknecht Wilhelm Becker aus Friederikenhof, am 14. März 1860 in Justinenhof, Kreis Soldin, geboren, ist durch vollstreckbares Urtheil des Königl. Schöffengerichts hierselbst vom 9. November 1882 wegen Uebertretung des §. 1 des Gesetzes vom 24. April 1854 zu einer Geldstrafe von 6 ℳ verurtheilt, für welche im Un⸗ vermögensfall eine Haftstrafe von 2 Tagen tritt. Es wird um Strafvollstreckung und Benachrichtigung zu den Acten E. 68. 82 ersucht. Berlinchen, den 24. Februar 1883. Königl. Amtsgericht.
[4625] Oeffentliche Ladung.
1) Der Schlächter und Ziegeldecker Carl August Sabbo, am 30. Mai 1847 zu Neu⸗Temmen geboren, zuletzt wohnhaft in Greiffenberg, 2) der Knecht Franz Friedrich Wilhelm Nieckisch, am 30. März 1849 zu Gerswalde geboren, zuletzt wohnhaft in Polssen, 3) der Arbeiter Wilhelm Friedrich Unverdroß, am 18. Januar 1848 zu Frauenhagen geboren, zu⸗ letzt wohnhaft in Passow, 4) der Knecht Wilhelm Fecori Westphal, am 25. Dezember 1847 zu
olm geboren, zuletzt wohnhaft in Briest, 5) der Zimmermann Johann Friedrich August Zimmer⸗ mann, am 17. August 1848 zu Sachsenburg gebo⸗ ren, zuletzt wohnhaft in Güstow, 6) der Fleischer Robert Hermann Traugott Heise, am 27. Februar 1847 zu Angermünde geboren, zuletzt wohnhaft da⸗ selbst, werden beschuldigt, als Wehrleute der Landwehr ohne Erlaubniß ausgewandert zu sein. Uebertretung gegen §. 360 Nr. 3 des Strafgesetzbuchs. Dieselben werden auf Anordnung des Königlichen Amtsgerichts hierselbst auf den 13. April 1883, Vormittags 10 ½ Uhr, vor das Königliche Schöffengericht zu Angermünde zur Hauptverhandlung geladen. Bei
unentschuldigtem Ausbleiben werden dieselben auf Grund der nach §. 472 der Strafprozeßordnung von dem Königlichen Bezirks⸗Kommando zu Prenzlau münde, den 18. Januar 1883. Brix, Gerichts⸗ schreiber des Königl. Amtsgerichts.
[50601] Oeffentliche Ladung.
Die nachstehend bezeichneten Personen: 1) Tage⸗ löhner August Wilhelm Pannicke, geb. am 15. März 1859 zu Rathstock, Kreis Lebus, 2) Arbeiter Gustav Adolf Rißmann, geb. am 25. Oktober 1859 zu Rathstock, Kreis Lebus, 3) Ziegler Carl Friedrich Wilhelm Rogge, geb. am 25. No⸗
vember 1859 zu Genschmar, Kreis Lebus, letzter Aufenthaltsort Neu⸗Bleyen, Kreis Königsberg N./M., 4) Paul Emil Scheffler, geb. am 3. Juni 1859 zu
mann, geb. am 30. September 1858 zu Schwerin a./W., letzter Aufenthaltsort Cüstrin, 6) Lithograph Carl August Herrmann Michael, geb. am 27. Ok⸗
ober 1859 zu Baerwalde N./ M., Kreis Königs⸗
erg N./M., 7) Gustav Carl Otto Zachow, geb.
mü 2. Februar 1859 zu Bellinchen, Kreis Königs⸗ berg N./M, letzter Aufenthaltsort Zehden a./O., Kreis Königsberg N./M., 8) Schmiedegesell Ernst Eduard Paul Fiedler, geb. am 15. April 1859 zu Goerlsdorf, Kreis Königsberg N./M., 9) Ernst Friedrich Wilhelm Lieben, geb. am 20. März 1859 zu Grünrade, Kreis Königsberg N./M., 10) Kellner August Heinrich Meyer, geb. am 30. April 1859
u Güstebiese, Kreis Königsberg N./M., 11) Knecht Johann Friedrich Wilhelm Marauardt, geb. am 8. Dezember 1859 zu Alt⸗Rüdnitz, Kreis Königs⸗ berg N./ M., letzter Aufenthaltsort Nieder⸗Lübbichow, Kreis Königsberg N./M., 12) August Friedrich Wilhelm Neumann, geb. am 22. Mai 1859 zu Nieder⸗Lübbichow, Kreis Königsberg N./M., 13) Hausdiener August Ferdinand Lichtenberg, geb. am 20. Januar 1859 zu Raduhn, Kreis Königsberg N./M., 14) Schneider Jacob Elias Lipke, geb. am 29. April 1859 zu Rohrbeck, Kreis Königsberg N./M., 15) August Ludwig Glasemann, geb. am 23. August 1859 zu Alt⸗Rüdnitz, Kreis Königs⸗ berg N./M., 16) Hausdiener Franz Wilhelm Kaehler, geb. am 2. Januar 1859 zu Alt⸗Rüdnitz, Kreis Königsberg N./M., 17) Chr. Ludwig Korduan, geb. am 14. Januar 1859 zu Alt⸗Rüdnitz, Kreis Königsberg N./M., 18) Ernst Wilhelm Ferdinand Melcher, geb. am 8. Juni 1859 zu Alt⸗Rüdnitz, Kreis Königsberg N./M., 19) Carl August Müller, geb. am 8. August 1859 zu Alt⸗Rüdnitz, Kreis Königsberg N./M., 20) Friedrich Wilhelm Werner, geb. am 22. No⸗ vember 1859 zu Wrechow, Kreis Königsberg N./M., 21) Knecht Carl August Theodor Zimmermann, geb. am 12. Februar 1859 zu Zäckerick, Kreis Kö⸗ nigsberg N./M., 22) Robert Julius Gustav Keil, geb. am 3. Oktober 1859 zu Zehden, Kreis Königs⸗ berg N./M., 23) Reinhold Otto Paul Rauhe, geb. am 31. März 1859 zu Neu⸗Bleyen, Kreis Königs⸗ berg N./M., 24) Gustav Adolph Bürger, geb. am 18. Oktober 1859 zu Cüstrin, Kreis Königsberg N./M., 25) Emil August Ernst Hille, geb. am 7. Juli 1859
1859 zu Cüstrin, Kreis Königsberg N./M., 27) Hein⸗ rich Eduard Georg Schreiber, geb. am 11. Dezem⸗ ber 1859 zu Custrin, Kreis Königsberg N./M., 28) Wilhelm Robert Zochert, geb. am 27. März 1859 zu Cüstrin, Kreis Königsberg N./M., 29) Carl Emil Ihlow, geb. am 12. März 1859 zu Quart⸗ schen, Kreis Königsberg N./ M., 30) Tischler Friedrich Wilhelm Saewert, geb. am 11. März 1859 zu Zicher, Kreis Königsberg N./M., werden beschuldigt, als Wehrpflichtige in der Absicht, sich dem Eintritte in den Dienst des stehenden Heeres oder der Flotte zu entziehen, ohne Erlaubniß ent⸗ weder das Bundesgebiet verlassen zu haben, oder nach erreichtem militärpflichtigen Alter sich außer⸗ halb des Bundesgebietes aufzuhalten. Vergehen gegen . 140 Nr. 1 St.⸗G.⸗B. Dieselben werden auf den 12. April 1883, Mittags 12 Uhr, vor die Strafkammer bei dem Königlichen Amts⸗ gerichte zu Cüstrin zur Hauptverhandlung geladen. Bei unentschuldigtem Ausbleiben werden dieselben auf Grund der nach §. 472 der Strafprozeßordnung von den Herren Civilvorsitzenden der Kreis⸗Ersatz⸗ kommissionen der Kreise West⸗Sternberg, Lebus, Birnbaum und Königsberg N./M. über die der An⸗ klage zu Grunde liegenden Thatsachen ausgestellten Erklärungen verurtheilt werden. Landsberg a. W., den 27. November 1882. Der Erste Staatsanwalt.
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.
[8906] Oeffentliche Zustellung.
Der Kaufmann Adalbert Lange 82 Pankow, Breitestraße Nr. 36 a., vertreten durch den Justiz⸗ rath Dr. Golz in Berlin, Burgstraße Nr. 13, klagt gegen den Klempnermeister Richard Schwalm, früher in Pankow, Breitestraße 36 a., jetzt in Amerika, wegen Zahlung von 300 ℳ nebst 5 % Zinsen von a. 75 ℳ seit dem 1. April 1882, 1114131“ 0. 75 „ „ „ 1. Oktober 1882, öö rückständigen Miethszinses für die Zeit vom 1. Januar 1882 bis 1. Januar 1883, mit dem An⸗ trage auf Zahlung der oben angegebenen Summe nebst Zinsen und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht II. zu Berlin, Zimmerstraße 25, Hof links, Zimmer Nr. 12, auf den 17. April 1883, Vormittags 10 Uhr. „Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Berlin, den 20. Februar 1883. Königliches Amtsgericht II. Abtheilung VII. [9095] Theilungssache.
Oeffentliche Ladung.
In der Angelegenheit, betreffend die Spezialthei⸗ lung der Gemeinheiten und die Verkoppelung der Feldmark vor Oberode, Amts Münden, steht Termin an zur Ermittelung der Betheiligten, ihrer Rechte und der Eigenthumsverhältnisse auf Donnerstag, den 19. April 1883,
Vormittags 9 Uhr, im Oppermann’'schen Gasthause zu Oberode. „Gemäß §. 86 des Gesetzes vom 30. Juni 1842 über das Verfahren in Theilungssachen, werden hier⸗ durch alle unbekannten Theilnehmer, welche aus irgend einem Grunde Ansprüche an die Theilungs⸗ gegenstände zu machen haben, namentlich die Grund⸗ herren und die etwa unbekannt gebliebenen Land⸗ eigenthümer, zur Anmeldung und Klarmachung ihrer Ansprüche oder Widersprüche in diesem Termine unter der Androhung aufgefordert, daß im Falle Ausbleibens ihre Berechtigungen nur nach Angabe der übrigen Betheiligten berücksichtigt und sie in sonstigen Beziehungen als zustimmend angesehen wer⸗ den sollen. Zugleich wird den aus irgend einem Grunde be⸗ theiligten dritten Personen, insbesondere den Zehnt⸗ herren⸗, Gutsherren, Pfandgläubigern, Hütungs⸗, Fischerei⸗ oder sonstigen Servitutberechtigten nach⸗ gelassen, ihr etwaiges Interesse bei dem Geschäfte, soweit sie es für nöthig halten, zu beachten und werden sie zur Anmeldung ihrer Rechte unter der Verwarnung aufgefordert, daß Jeder, welcher seine Rechte nicht anmeldet, es sich beizumessen hat, wenn deren Sicherstellung unterbleibt. . Münden, den 24. Februar 1883. Die Theilungs⸗Kommission. v. Düring. Sander.
[8868] Oeffentliche Zustellung.
Die verehelichte Arbeiter Carl Dahlke, Loͤuise,
geb. Ramm, zu Brusenfelde, vertreten durch den
Rechtsanwalt Dr. Mann zu Stettin klagt gegen
ihen genannten Ehemann, unbekannten Aufenthalts,
wegen böslicher Verlassung mit dem Antrage auf
Trennung der Ehe und, den Beklagten für den
allein schuldigen Theil zu erklären, und ladet den
Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗
streits vor die erste Civilkammer des Königlichen
Landgerichts zu Stettin, Zimmer 23, auf
den 9. Mai 1883, Vormittags 9 ¼½ Uhr,
mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte
zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser
Auszug der Klage bekannt gemacht.
Stettin, den 20. Februar 1883. Moldenhauer,
Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[8908] Oeffentliche Zustellung.
Der Harmonikafabrikant Ernest Bäßler zu Grüne⸗ berg bei Schellenberg in Schlesien, vertreten durch die Rechtsanwälte Dr. Falker und Dr. Lucius in Mainz, klagt gegen den Rechtsanwalt Dr. Philipp Mann in Mainz, als gerichtlich bestellten Pfleger des mit Beschlag belegten Vermögens von Friedrich Wilhelm Wolff, Instrumentenmacher und Häuser⸗ makler, früher in Mainz wohnhaft, jetzt unbekann⸗ ten Aufenthalts, und gegen den ebengenannten
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Friedrich Wilhelm Schroeder, geb. am 10. Dezember
Waaren,
die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Großherzogliche Amtgericht zu Mainz auf den 30. April 1883, Vormittags 9 Uhr, Zimmer 34.
Zum Zwecke der öoͤffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Rothenberger, Hülfs⸗Gerichtsschreiber des Großherzogl. Amtsgerichts. [9100] Oeffentliche Zustellung.
Die verehelichte Schriftsetzer Ernestine Wilhelmine Müller, geb. Lehmann, zu Halle a/S, vertreten durch den Justizrath Otto daselbst, klaagt gegen ihren in unbekannter Abwesenheit lebenden Ehemann, den Schriftsetzer Gustav Müller, früher in Halle a.S., wegen böslicher Verlassung mit dem Antrage auf Ehetrennung und ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die vierte Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Halle a./S. auf
nden 11. April 1883, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Halle a./S., den 22. Februar 1883.
1“ Dülcke, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[9118] Bekanntmachung. Die durch Rechtsanwalt Heuser vertretene geschäfts⸗ lose Auguste Gastrich in Barmen, Ehefrau des Metzgers Johann Peter Caspar Schimmel daselbst hat gegen diesen beim Königlichen Landgerichte zu Elberfeld Klage erhoben mit dem Antrage: die zwischen ihr und ihrem genannten Ehemanne be⸗ stehende gesetzliche eheliche Gütergemeinschaft mit Wirkung seit dem Tage der Klagezustellung für
aufgelöst zu erklären.
Zur mündlichen Verhandlung ist Termin auf den 10. Mai er., Vormittags 9 Uhr, im Sitzungs⸗ saale der II. Civilkammer des Königlichen Land⸗
gerichts
zu Elberfeld anberaumt. Der Landgerichtssekretär. Jansen.
[9116] Kaiserliches Landgericht Straßburg. Auszug. Julie Schwarz, Ehefrau des Zieglers Theophil Eck, Beide in Rheinau wohnhaft, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Spaltenstein, klagt gegen ihren genannten Ehemann auf Gütertrennung. Termin zur mündlichen Verhandlung ist bestimmt in die Sitzung der II. Civilkammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Straßburg vom 31. März 1883, Vormittags 9 Uhr. Straßburg, 20. Februar 1883. Sekretariat der II. Civilkammer. Weber. S [8866] An dem Nr. 1334 an der Stecherstraße gelegenen Hause und Hofe sammt Zubehör, insbesondere dem Abfindungsplane im Eichthale zu 5 a steht die Hypothek wegen 500 Thlr nebst 4 % Zinsen aus dem Kaufbriefe vom 29. März 1860 für die Ehe⸗ frau des Sattlermeisters Friedrich Claus, Elisabeth, geb. Schweinehagen, die Ehefrau des Schneider⸗ meisters Schmidt, Caroline Wilhelmine Louise, geb. Papenberg, den Tischlermeister August Friedrich Heinrich Papenberg, den Kürschnermeister Carl Theodor Amandus Papenberg, den Bildhauer Jo⸗ hann Heinrich Ernst Papenberg in New⸗York, den Schuhmachermeister Johann Paul Conrad Broistedt, die Ehefrau des Porzellanmalers Strüwer, Dorothee Caroline Gottliebine, geb. Pabst, und den Schuh⸗ machermeister Johann Carl Pabst eingetragen. Die Rückzahlung des Kapitals bis 1870 ist wahrschein⸗ lich gemacht. Der Eigenthümer des Grundstücks, Korbmacher⸗ meister Hugo Schoppe, hat das Aufgebot des Kauf⸗ briefs vom 29. März 1860 und die Löschung der Hypothek beantragt. Die Inhaber dieser Urkunde und Alle, welche auf die Hypothek Ansprüche machen, werden aufgefordert, ihre Rechte spätestens in
dem auf den 23. Oktober d. J.,
Morgens 11 Uhr, vor Herzoglichem Amtsgerichte, Zimmer 27, an⸗ gesetzten Termine geltend zu machen und die Ur⸗ kunde vorzulegen, widrigenfalls solche für kraftlos erklärt und die Hypothek gelöscht werde. Braunschweig, den 17. Februar 1883.
Herzogliches Amtsgericht. IX.
L. Rabert.
[8907] In Sachen des Fährpächters Johann Jacob Wewelsfleth, vertreten durch den Rechtsanwalt Dohrn hierselbst,
Klägers,
gegen den Führer des französischen Schooners Desirée, Capitain Chauvel, unbekannten Aufenthalts, Beklagten,
Schramm in
wegen Forderung, ist nach Beendigung der Beweisaufnahme Termin zur mündlichen Verhandlung auf den Klageantrag zur Zahlung von 160 ℳ auf den 22. Mai 1883, Vormittags 10 Uhr, vor dem Königlichen Amtsgerichte hierselbst bestimmt, und wird solches zum Zwecke der öffentlichen Zu⸗ stellung an den Beklagten hierdurch bekannt gemacht. Itzehoe, den 20. Februar 1883.
Frauböse,
zu Cüstrin, Kreis Königsberg N./M., 26) Heinrich
Friedrich Wilhelm Wolff, wegen dem Beklagten
Wolff am 19. Oktober 1882 käuflich gelieferter ren, mit dem Antrage auf solidarische Ver⸗ urtheilung der Beklagten zur Zahlung von 259 ℳ 85 ₰ nebst Zinsen vom Klagetage an, und ladet
[8872] Im Namen des Königs!
Auf den Antrag des Käthners Martin Matscheit von Skirwieth, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Ruß durch den Amtsrichter Bienutta
für Recht:
die über 100 Thaler Darlehn, eingetragen für den Handlungsgehilfen Ehrenreich Roscius von Szibben in Abtheilung III. Nr. 1 des dem Käthner Martin Matscheit gehörigen Grund⸗ stücks Skirwieth Nr. 58 gebildeten Hypotheken⸗ urkunde wird für kraftlos erklärt.
Ruß;, den 20. Februar 1883.
Königliches Amtsgericht.
Verkäufe, Verpachtungen 8 Submssionen ꝛc.
[9092] Bekanntmachung.
Für das 4. Garde⸗Regiment zu Fuß sind bis zum 28. März c. 360 Tornister, ohne Nadeln, zu liefern. Offerten nebst Proben sind bis zum 3. März c., Mittags 12 Uhr, portofrei einzusenden. Die Be⸗ dingungen können alltäglich vom 25. bis ultimo d. M., Vormittags von 9—11 Uhr, auf der Re⸗ gimentskammer eingesehen werden. Gegen Einsen⸗ dung von 30 ₰ Kopialien werden dieselben ab⸗ schriftlich mitgetheilt.
Spandau, den 23. Februar 1883.
Die Regiments⸗Bekleidungs⸗Kommission.
[9079] Die Lieferung von: 727 Halsbinden in 2 verschiedenen Breiten, 646 Unterhosen für Infanterie von Cillico mit doppelter Kelte, 162 Paar Lederhandschuhen, 700 Hemden, 1600 m Futtercallicot, 75 cm breit, 1220 m weißer Hosenleinewand, 75 cm breit, 3000 m Drillich, 84 bezw. 75 cm breit soll im Wege der schristlichen Submission vergeben werden. Die Materialien, mit Ausnahme von 843 m weißer Hosenleinewand, welche sofort, spätestens bis 31. März cr. zu liefern ist, müssen bis 2. Mai, die fertigen Stücke bis 15. Oktober cr. hier ein gehen. Tie der Submission zu Grunde liegenden Be⸗ dingungen, ebenso die Proben, sind im Geschäfts⸗ zimmer des Bataillons zur Einsicht ausgelegt. Die Bedingungen können auch gegen Erstattung der Kopialien bezogen werden. Fabrikanten, nicht Zwischenhändler, wollen ihre Offerten mit Preisangaben franco Straßburg porto⸗ frei und versiegelt mit der Aufschrift: „Submission auf Bekleidungs⸗Materialien ꝛc.“ bis zum 17. März d. J., Nachmittags 3 Uhr, einreichen und Proben, die mit Preisangaben nicht versehen sein dürfen, bis 15. März d. J. einsenden. 8 Die Stoffproben müssen die völlige Breite haben und ½ m lang geschnitten sein. Offerten, welche nicht ausdrücklich die Anerkennung der Lieferungsbedingungen aussprechen, werden aus⸗ geschlossen. Straßburg i. E., den 22. Februar 1883. Pionier⸗Bataillon Nr. 15. [9096 Submission. Bei dem unterzeichneten Regiment ist für das Etatsjahr 1883/84 die Lieferung des Bedarfs an grau und blauer Futterleinwand, weißer Hosen⸗ leinwand, Segelleinwand, Hemden⸗ und Unter⸗ hosen⸗Callicot resp. fertigen Hemden und Unter⸗ hosen, Jacken⸗ und Hosendrillich, Wachsdrillich, Futterflanell, Unteroffizier⸗Tressen, Nummer⸗ einj. Freiwilligen⸗Schnur, Kapitulanten und Tambour⸗Borten, Waffenrock⸗, Eisen⸗, Blei⸗ und Hornknöpfen, Hosenschnallen, Halsbinden, Portepees für Feldwebel, Säbeltroddel für ünteeo stigten und Gemeine, Schirmmützen und Lederhandschuhe für Unteroffiziere, Stiefeleisen und Nägel, Sohlenzwecken im Wege der öffentlichen Submission zu vergeben. Lieferungsofferten nebst Proben sind verschlossen
bis zum
15. März 1883 an die Bekleidungs⸗Kommission des unterzeichneten Regiments mit der Aufschrift: „Submissions⸗Offerte auf Bekleidungs⸗
Gegenstände“ franko einzusenden. Die Lieferungsbedingungen liegen zur Einsicht und Unterschrift hier aus, können auch gezen Erstattung von 50 ₰ Kopialien von der Bekleidungs⸗Kommission bezogen werden. Breslau, den 24. Februar 1883. Königliches 2. Schlesisches Grenadier Regiment Nr. 11. [909931 Verkauf alter Materialen. Auf dem hiesigen Salinenhofe, bei der Schacht⸗ anlage hier, dem Gradirwerk zu Elmen und der Braunkohlengrube bei Eggersdorf lagert eine größere Menge abgängiger Materialien, wie Schmiedeeisen, Gußeisen, Eisenblech, Lochputzen, Stahlblech, Eisen⸗ bahnschienen, Grubenschienen, Kupfer, Messing, schmiedeeiserne und messingene Drehspähne, neue und alte Lederabfälle und Zinkblech, welche im Sub⸗ missionswege verkauft werden sollen. Kauflustige wollen ihre Offerten mit der Auf⸗ schrift: „Submission auf abgängige Materialien“ versehen bis zum 8. März ds. Jahres, Vor⸗ mittags 10 Uhr, portofrei an das unterzeichnete Salzamt einreichen. 8 Eine besondere Nachweisung der auf den einzelnen Werken lagernden Materialien nebst den Verkaufs⸗ bedingungen liegt in unserem Materialien⸗Bureau zur Einsicht offen und kann auch gegen Einsendung von 50 Pfennig Schreibgebühr abschriftlich und portofrei bezogen werden. Schönebeck, den 24. Februar 1883. Königliches Salzamt.
Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.