Hinter der deutschen Künstlergruppe schritt der Vorstand des 8
Vereins: der wuchtige Humpen, von einem Stillleben umgeben, wurde mit folgenden, von Julius Wolff gedichteten und vom Maler Dielitz gesprochenen Worten überreicht.
Mit Gruß, Erlauchtes, Hohes Fürstenpaar! Der Künstler freie Zunft stellt sich Euch dar.
Sie kommt in einer längst entschwund'nen Tracht,
Und ihr Gebild auch, wie's in Farben glüht,
Von Golde schimmert und in Marmor blüht, Ist holder Schein nur von des Lebens Pracht.
Doch mit den täuschenden Gestalten street
Die Kunst in ihrer Werke tiefem Sinn,
Daß sie als aller Kräfte Meisterin, —
Die Schönheit zu den Höh'n der Wahrheit hebt.
Ihr, die in Eurer Hohen Väter Art
Ihr fördernd wirkt, der Kunst zu Noth und Nutz,
Den Künstlern allezeit ein Schirm und Schutz, Nehmt unsern Dank, und — was Ihr hier gewahrt,
Es ist zum Hochzeitsgruß ein Becherlein. 2
Ein Willkomm, der mit Silberglanze spielt,
Aus Zinn, das unsre Farben einst enthielt,
Ein handlich Trinkgefäß, auch nur zum Schein.
Stellt's hin zu all' dem Silber und dem Gold, UMöUNnd bleibet uns und unserm Schaffen hold. Wer so wie Ihr sie liebt und übt die Kunst, 1
Erlauchtes Paar! dem dankt's sie auch — mit Gunst!
Den Schluß bildeten Gruppen italienischer und nieder⸗ ländischer Künstler.
umfing noch einmal die sämmtlichen theilnehmenden Damen und Herren, die sich um den Triumphwagen der Königin Minne gruppirten. Sodann stieg Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin Wilhelm vom Wagen hernieder und verneigte sich mit der Gesellschaft drei Mal vor Sr. Majestät dem Kaiser und dem Durchlauchtigsten Jubelpaare.
Hierauf wurde gegen 11 Uhr das Souper an Buffets eingenommen. Hach Beendigung desselben geruhten Se. Ma⸗ jestät, den Festzug noch ein Mal im Weißen Saale vorüber⸗ ziehen zu lassen.
Das Fest erreichte bald nach 1 Uhr, nachdem noch einige Tänze getanzt waren, sein Ende.
Der Verein gegen Verarmung hielt gestern Abend im Bürgersaal des Rathhauses unter Vorsitz des Dr. med. Straßmann seine diesjährige Generalversammlung ab. Das abgelaufene Jahr war, wie der Geschäftsbericht konstatirte, für den Verein, der 1881 in Folge erhöhter Anstrengungen einen rapiden Aufschwung genommen hatte, ein Jahr ruhiger Weiterentwickelung. Einnahmen wie Aus⸗ gaben sind wieder auf die frühere normale Höhe zurückgegangen. Die Zahl der Mitglieder, die im Jahre 1881 von 10 616 auf 13 029 gestiegen war, hat 1882 12 407 betragen. Die Summe der Beiträge hat sich von 99 606 auf 97 490 ℳ verringert; an Geschenken gingen 9248 ℳ ein, 13 852 ℳ weniger als in dem, wie schon er⸗ wähnt, erceptionellen Jahre 1881. Auf gewährte Darlehen wurden 33 163 ℳ, 2101 ℳ weniger als 1881, zurückgezahlt, während die Rück⸗ zahlungen auf beschaffte Nähmaschinen 2555 gegen 3423 ℳ im Vor⸗
Der Festzug erreichte damit sein Ende; 8 der Weiße Saal b
Was nun die Ausgaben betrifft, so sind auch sie im
Vergleich zum Vorjahr zurückgegongen. Insgesammt wurden 6007 Personen gegen 6546 im Vorjahre unterstützt, und zwar erhielten 702 Personen 42 339 ℳ als Darlehne (1881 852 Personen 49 591 ℳ), 5195 Personen 74 0611 ℳ an Geschenken (1881 5555 Personen 85 167 ℳ), außerdem wurden 561 ℳ laufende Unterstützungen und 3646 ℳ für Nähmaschinen ver⸗ ausgabt, welche 110 Personen gewährt wurden. Die Gesammteinnahme belief sich. einschließlich 85 084 ℳ Bestand, auf 230 000 ℳ, die Aus⸗ gaben, einschließlich 15 713 ℳ Verwaltungskosten, auf 150 000 ℳ, und es verblieb ein Bestand von 80 386 ℳ, das sind 4698 ℳ weniger als zu Beginn des Jahres. Die üblichen Vorstandswahlen schlossen die Versammlung.
jahre betrugen.
Ein großer Theil der Gewinne der Lotterie des Vereins Berliner Presse zu Gunsten der Ueberschwemmten ist bis⸗ her noch nicht abgeholt worden. Wir machen darauf aufmerksam, daß alle bis zum 15. März nicht abgeholten Gewinne zu Gunsten der Ueberschwemmten verkauft werden. Die Gewinnlisten und Gewinne können in der Wohnung des Hrn. Redacteurs G. Schweitzer (Tauben⸗ straße 53) in Empfang genommen werden.
8 — 8 vW1I
Im Circus Renz wurde gestern Abend die Kronprinzliche Silberhochzeit durch eine Galavorstellung gefeiert. Speziell für diesen Abend war ein Festspiel arrangirt, welches altdeutsche Ritterspiele zum Sujet hatte. Die Herren und Damen der Gesellschaft, in stil⸗ gemäße und glänzende Kostüme gekleidet, stachen nach Türkenköpfen, warfen Spieße und tummelten in zierlicher und eleganter Weise die Rosse. Das Publikum, welches wiederum sehr zahlreich sich ein⸗ Pehhnen hatte, spendete dem hübsch arrangirten Festspiel lebhaften eifall.
ß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ register nimmt an: die Königliche Expedition des Deutschen Reichs⸗-Anzeigers und Königlich
Prenßischen Staats-Anzeigers: 3. Berlin SW., Wilhelm⸗Straße Nr. 32. 1 4. xR
Deffentl
1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen. 5. Industrielle Etablissements, Fabriken
2. Subbastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.
Verkäafe. Verpachtungen, Submissionen etc.
Verloosung, Amortisation, u. s. w. von öffentlichen Papieren.
icher Anzeiger. 1 “ nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen des
„Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein
und Grosshandel. Verschiedene Bekanntmachungen. Literarische Anzeigen. .Theater-Anzeigen. In der Börsen Eö““ beilage. N-
Zinszahlung V
& Vogler, G. L. Daube & Co., Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren
E. Schlotte,
Annoncen⸗Bureaux.
Subhastationen, Aufgebote, Vo ladungen u. dergl. 8
[9596] .B Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau des Arbeiters Wilhelm Degener, Auguste, geb. Gerloff, zu Fermersleben, vertreten durch den Rechtsanwalt Giesecke, klagt gegen ihren in unbekannter Abwesenheit lebenden Ehemann, den Arbeiter Wilhelm Degener, wegen böslichen Ver⸗ lassens, mit dem Antrage, die Ehe zu trennen und
Beklagten für den schuldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die erste Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Magdeburg auf
den 9. Juli 1883, Vormittags 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Magdeburg, den 19. Februar 1883.
Die Gerichtsschreiberei des Königlichen Landgerichts. I. Civilkammer. Nuthmann, Landgerichtssekretär.
1[9600] Oeffentliche Zustellung.
Der Gerichtsvollzieher Johann Peter Perrin zu Diedenhofen klagt gegen den Ackerer und Eierhändler Johann Ernest und dessen Ehefrau Maria Schivre, früher in Guelingen Annexe von Ober⸗ und Nieder⸗ giningen, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufent⸗ haltsort, wegen Forderung aus Darlehn mit dem Antrage auf kostenfällige Verurtheilung der Be⸗ klagten durch vorläufig vollstreckbares Urtheil zur Zahlung von 82 ℳ 32 ₰ nebst 5 % Zinsen seit dem 8. September 1881, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Kaiserliche Amtsgericht zu Diedenhofen auf
Mittwoch, den 25. April 1883, Vormittags 9 Uhr. Zwecke der öffentlichen Zustellung
Auszug der Klage bekannt gemacht.
Schweitzer, Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Amtsgerichts.
stůck Termin auf
Minna, geb. seeden, vertreten
wegen Ehe zu trennen
Zum Zwecke wird
Oeffentliche Zustellung. Margaretha Karoline Sophie Bergmann, tand, Ehefrau von Johann August Reitz, nternehmer, jetzt Schlosser, Beide zu St. wohnend, vertreten durch Rechtsanwalt agt gegen ihren genannten Ehemann Johann Reitz wegen Gütertrennung mit dem An⸗
[9302] Auf
Antrag
ge: daß Alle, Die zwischen den Parteien bestehende eheliche Gütergemeinschaft für aufgelöst zu erklären, der Klägerin zu beurkunden, daß sie auf die Güter⸗ gemeinschaft verzichtet, Parteien zur Auseinander⸗ setzung und Liquidation vor Notar zu verweisen und diesen zu ernennen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die erste Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Saarbrücken auf den 30. April 1883, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ ichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. der öffentlichen Zustellung wird dieser
Testaments,
widersprechen
den Ehemann, de
Sonnabend, den 2. Juni 1883, Nachmittags 1 ½ Uhr,
in der Bahnhofshalle zu Siethwende 31. anberaumt und werden Kaufliebhaber hierzu geladen. Die Kaufbedingungen sind 14 Tage vor dem letz⸗ teren Termin bei der hiesigen Gerichtsschreiberei und im Verkaufslokal einzusehen. W116“ Krempe, den 22. Königliches Amtsgericht.
22
Gerichtsschreiber.
ffentliche Zustellung.
eiß, früher in Burg, jetzt in Hohen⸗ durch den klagt gegen ihren in unbekannter Abwesenheit leben⸗ n Klempnermeister Ernst Seifert, böslichen Verlassens, mit dem Antrage, die 88 und den Beklagten für den schul⸗ — digen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Magdeburg auf den 9. Juli 1883, Vormittags 9 ½ Uhr, mit der Auffordecung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Magdeburg, den 19. Februar 1883. Die Gerichtsschreiberei des Königlichen Landgerichts,
Nuthmann, Landgerichtssekretär.
Amtsgericht Hamburg. des hiesigen Leonhard Wächter, als Testamentsvollstrecker von Professor Dr. Ernst Wilhelm Fischer, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Hartmann, wird ein Aufgebot dahin erlassen:
welche 23. Januar 1883 bhieselbst verstorbenen Pro⸗ fessor Dr. Ernst Wilhelm Fischer Ansprüche und Forderungern Bestimmungen des von dem genannten Erblasser am 13. Januar 1876 errichteten, Additament vom 28. Juni 1882 versehenen, am 1. Februar 1883 bhierselbst publizirten wie auch der Bestellung des An⸗ tragsstellers zum Testamentsvollstrecker und den demselben als insbesondere der Umschreibungsbefugniß desselben
Freitag, den 27. April 1883, 5) Fannn, geb. Salomon, des Levy Hartwig Vormittags 11 Uhr, L anberaumten Aufgebotstermine hieselbst anzumelden, Auswärtige unter Bestellung eines hiesigen Vertre⸗ ters bei Strafe des Ausschlusses und des pfandfreien Verkaufs der Grundstücke. Zugleich wird zum Verkauf der bezeichneten Grund⸗
evin Wittwe, und 6) Therese, geb. Salomon, des David Bendix Ehefrau, im Beistande ihres Ehe⸗ mannes, als Intestaterben der Frau Hanunchen, geb. Levy, des Ezechel Salomon Wittwe, sämmtlich vertreten durch die Rechtsanwälte Dres. Stammann, Nolte und Schroeder, wird ein Aufgebot dahin erlassen: daß Alle, welche an den Nachlaß der am Dezember 1882 hierselbst verstorbenen Frau Haunchen, geb. Levy, des Ezechel Sa⸗ omon Wittwe, Ansprüche und Forderungen zu haben vermeinen, hiemit aufgefordert werden, solche Ansprüche und Forderungen spätestens in dem auf Sonnabend, den 21. April 1883, 10 Uhr Vorm., anberaumten Aufgebotstermin im unterzeichneten Amtsgericht, Dammthorstraße 10, Zimmer Nr. 1, anzumelden — und zwar Auswärtige unter Bestellung eines hiesigen Zustellungs⸗ bevollmächtigten — bei Strafe des Ausschlusses. Hamburg, den 23. Februar 1883. h Das Amtsgericht Hamburg, Civil⸗Abtheilung VI. Zur Beglaubigung: Romberg, Dr, Gerichts⸗Sekretär.
[9609] Aufgebot
Der Dachdecker Carl Gottlob Schmidt, zuletzt wohnhaft gewesen zu Lang Guhle im Kreise Kroeben, ein Sohn des Freimanns George Friedrich Schmidt und seiner Ehefrau Johanne Beate, geb. Methner, geb. am 29. August 1836 zu Lang Guhle, getraut am 12. Januar 1864 mit Johanne Beate, geb. Roßdeutscher, hat im Jahre 1868 seinen Wohnort Lang Guhle verlassen und ist bisher nicht zurück⸗ gekehrt, es ist auch von seinem Leben oder Tode keine Nachricht eingegangen. Auf Antrag des Vor⸗ mundes seiner minderjährigen Kinder, des Schuh⸗ machermeisters Gustav Weber zu Bojanowo wird der Dachdecker Carl Gottlob Schmidt aufgefordert, sich spätestens in dem hiermit auf den 20. Dezember 1883, Vormittags 10 Uhr, angesetzten Termin persönlich oder schriftlich bei dem unterzeichneten Gericht zu melden, widrigenfalls er wird für todt erklärt werden.
Bojanowo, den 23. Februar 1883.
önigliches 2 sgerich
“ Königliches Amtsgericht. [9605]
In Sachen der Herzoglichen Leihhaus⸗Anstalt zu Blankenburg, Klägerin,
wider
den Fuhrmann Wilhelm Steinmetz jun. in Braun⸗ lage, Beklagten,
Februar 1883. A. Schow.
Veröffentlicht: Heitchen.
des Klempnermeisters Seifert,
Rechtsanwalt Giesecke,
I. Civilkammer.
Notars Dr. Ernst
an den
zu haben vermeinen, oder den mit einem
wegen Hypothekzinsen, sind nachbezeichnete in und bei Braunlage belegenen Grundstücke des Beklagten durch Beschluß vom heu⸗ tigen Tage, eingetragen in das Grundbuch eod. die, behuf der Zwangsversteigerung beschlagnahmt:
solchem ertheilten Befugnissen,
wollen, hiemit aufgefordert werden, 1) das Wohnhaus No. ass. 73 3 3 n ¹, Hiemit aufg s Wohnhaus No. ass. 73 sammt Zubehör solche An⸗ und Widersprüche und Forderungen 8 I
insbesondere 2 Gärten zu 8 a 13 am,
Icht spötestens j 8„ f 2 2227 2 . 7 „ acht. spätestens in dem auf 2) die Wiese hinter dem Hause zu 11 a 67 qm,
Koster,
8
Amtsgericht, M
[9007] Zwangsverkaufs⸗Anzeige 1 anier Hest und Aufgebot. 8 bevollmächti *
trag eines protokollirten Gläubigers,
eten Gerichts vom 26.
Herausgabe des ihm verpfändeten Grundstücks eum
Pert. in Altenmoor belegen, vorgezeigt hat, ist über † 9
s
diese dem Eingesessenen Peter Glashoff in Altenmoor, z. Zt. unbekannt abwesend
pert. das ngsve nahme verfügt.
Daher werden das Verfahren glauben n zu können, allei protokollirten Gläubiger wegen ihrer eingetragenen Forderungen ausgenommen, hierdurch aufgefordert, solche Ansprüche spätestens in dem auf
Am Antrag
r en wesend, gehörigen Grundstücke cum
„„8 „8 2 4 1251q2‿ „ Lverfahren mit Beschlag⸗
Artr gegen
1928
Nanuy.
moanpos mannes,
84 Ehefrau,
25, anzumelden Bestell „92 — 3 408ι 2*83 Hamburg, den 23. ntrag e Das Amtsgericht Hamburg, welcher vollstreckbares Urtheil des unterzei Civil⸗Abtheilung II.
Januar 1883 1f Zur Beglaubigung:
Gerichts⸗Sekretär.
Ser
lomon Ehefrau, im Beistande ihres Ehe⸗
Rosa, geb. im Beistande ihres Ehemäannes,
G jeignete Ferdinand Salomon, 38 Lina Salomon,
Mone. Zen 88⸗ 3) die Wiese an der Kollie, zwischen Meisner und 8 8 1 1 2 gittags, zerijctsf⸗ g 98 Fnislichen zer; † „,Pp ¹ Fxe. FeLSIS † in 1 8 8 4 n3„ 8 25
Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. anberaumten Aufgebotstermin im unterzeichneten 4) die Wiese an der Bode, zwischen Spengler und
Borrmann, zu 1 ha 53 a 40 qm, Dammthorstraße 10, Zimmer — und zwar Auswärtige eines hiesigen Zustellungs⸗ bei Strafe
der Forstwiese zu 1 ha 49 a 48 qm. Termin zur Zwangsversteigerung ist auf Sonnabend, den 2. Juni 1883, Nachmittags 3 Uhr, “ vor Herzoglichem Amtsgerichte hieselbst in der Kirch⸗ ner'schen Gastwirthschaft zu Braunlage angesetzt.
Die hypothekarischen Gläubiger haben die Hvypothekenbriefe im Termine zu überreichen.
Die Versteigerungsbedingungen, laut welcher jeder Bieter auf Verlangen eines Betheiligten Sicherheit bis zu 10 Prozent seines Gebotes durch Baarzahlung, Niederlegung coursfähiger Werthpapiere oder ge⸗ Bürgen zu leisten hat, sowie der Grund⸗ buchauszug, können innerhalb der letzten zwei Wochen vor dem Versteigerungstermine auf der Gerichts⸗ schreiberei eingesehen, auch das Grundstück selbst be⸗ sichtigt werden.
Hasselfelde, den 19. Februar 1883.
Salomon, des Benuy Levin Herzogliches Amtsgericht. Germer.
Romberg, Dr.,
geb. Salomon, des Marco Sa⸗
[9604⁴] Aufgebot.
Auf Antrag des Lehrers Wilhelm Peist zu Sie⸗ dentramm, als Vormundes der minderjährigen Ge⸗ schwister Ketthaus daselbst, werden hiermit alle Nachlaßgläubiger aufgefordert, ihre Ansprüche an den Nachlaß des am 21. November 1882 zu Sie⸗ dentramm verstorbenen Mühlenbesitzers Johann Heinrich Ketthaus spätestens in dem auf
den 29. Mai 1883, Vormittags 9 Uhr, anberaumten Aufgebotstermine bei dem unterzeich⸗ neten Amtsgerichte, Zimmer Nr. 3, anzumelden.
Diejenigen Nachlaßgläubiger, welche ihre An⸗ sprüche nicht anmelden, können dieselben gegen die Benefizialerben des ꝛc. Ketthaus nur insoweit gel⸗ tend machen, als der Nachlaß mit Ausschluß aller seit dem Tode des Erblassers aufgekommenen Nutzungen durch Befriedigung der angemeldeten Ansprüche nicht erschöpft wird.
Beetzendorf, den 19. Februar 1883.
Königliches Amtsgericht.
9606 Düle chen des Partikuliers Theodor Peters hier⸗ selbst, Klägers, wider den Hofmaurermeister Her⸗ mann Hovrenburger hieselbst, Beklagten, wegen Zinsen, wird, nachdem auf Antrag des Klägers die Beschlagnahme des dem Beklagten gehörigen, an der Spargelstraße belegenen Grundstücks zu 1 ha 13 a 86 am sammt Wohnhause Nr. 4763 zum Zwecke der Zwangsversteigerung durch Beschluß vom 19. Februar 1883 verfügt, auch die Eintragung dieses Beschlusses im Grundbuche am 20. Februar 1883 erfolgt ist, Termin zur Zwangsversteigerun auf . den 5. Juni 1883, Morgens 10 Uhr, vor Herzoglichem Amtsgerichte, Zimmer Nr. 37, hieselbst angesetzt, in welchem die Hypothekgläubiger die Hvppothekenbriefe zu überreichen haben. Braunschweig, den 23. Februar 1883. Herzogliches Amtsgericht VIII v. Preun.
[9620] Im Namen des Königs! In Sachen, betreffend das Aufgebot des im Grundbuche von Steinberg unter Nr. 2 eingetrage⸗ nen Grundstücks hat das Königliche Amtsgericht zu Kreuzburg O./S. in der Sitzung vom 15. Februar 1883 für Recht erkannt und eröffnet, daß ꝛc. die unbekannten Eigenthumsprätendenten mit ihren Ansprüchen auf das Grundstück Nr. 2 Steinberg behufs Eintragung der Gäͤrtnerstellen⸗ besitzerin Rosalie Bienek zu Ludwigsdorf als Eigenthümerin desselben zu präkludiren und die Kosten des Aufgebotsverfahrens der Letzteren zur Last zu legen. Von Rechts Wegen. Kreuzburg O./S., den 21. Februar 1883. Königliches Amtsgericht. Abtheilung I. Jaschik.
[9617] Im Namen des Königs!
Auf den Antrag des Ametsgerichts
Gebhardt zu Schmiedeberg, erkennt das Königliche Amtsgericht zu berg i. Schl. durch den Amtsrichter Dr. Fried⸗ laender
für Recht:
Das über die Post von 21 Thaler (haftend auf Nr. 14 Krummhübel, Abtheilung III. Nr. 1) für die Gottlieb Erner’'sche Pupillarmasse Nr. 13 Krummhübel ausgefertigte Hypotheken⸗Instrument vom 13 /23. Februar 1844 wird für kraftlos erklärt.
Von Rechts Wegen.
Schmiedeberg i. Schl., den 20. Februar 1883.
Königliches Amtsgericht I.
Redacteur: Riedel.
:Verlag der Expedition (Kessel.) 8 Druck: W. Elsner.
Vier Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage).
8
zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich
E r st e Be il a g e
Berlin, Donnerstag, den 1. März
Preußischen 28
nzeiger.
52. Aicchtamtliches.
Preußen. Berlin, 1. März. Im weiteren Ver⸗ laufe der gestrigen (37.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten wurde die zweite Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Feststellung des Staatshaus⸗ halts⸗Etats pro 1883/84, mit der Diskussion des Etats des Ministeriums der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medi⸗ zinal⸗Angelegenheiten (dauernde Ausgaben Kap. 121) fortgesetzt. Der Abg. Dr. Windthorst erklärte, er sei mit dem Abg. Seyffarth in Bezug auf die letzten Punkte einverstanden, aber gerade bei der Bedeutung der Volksschule beklage er es, daß sie zum Zankapfel der Parteien geworden sei, daß man das Schulwesen nicht objektiv, sondern im Parteiinteresse be⸗ handele. Jeder wolle in der Schule Leute von seiner Partei erziehen und die Lehrer würden in diese Parteiverhältnisse hineinge⸗ zogen. Auch die Regierung sei von dieser Tendenz nicht freizu⸗ sprechen. Die Lehrer müßten sich auf die Schule konzentriren. Dem Abg. Seyffardt (Crefeld) sei er für seine Angriffe dank⸗ bar, dergleichen wirke für ihn als Reklame, für die er nichts zu bezahlen brauche. Er habe in Düsseldorf gesagt, daß, wenn ein modus vivendi zwischen Staat und Kirche gefunden wäre, der Kampf um die Schule erst recht entbrennen müßte. Di Linke wolle ja durch die Schule vollenden, was durch die Kirche allein nicht zu erreichen sei. Nun müsse er anerkennen, daß auf dem Schulgebiet wenigstens eine Wendung zum Besseren vorliege, wenn auch das Tempo, in welchem der jetzige Minister vorgehe, etwas zu langsam sei. Als Ziel des Kampfes um die Schule betrachte er die Wieder⸗ herstellung des Zustandes vor dem Schulaufsichtsgesetz. Ob aber das Streben nach diesem Ziel nicht noth⸗ wendig in andere Bahnen sühren würde, wolle er heute mit Bestimmtheit nicht sagen; er wünsche es nicht, aber er befürchte es. Da der glückliche Zustand vor dem Schulaufsichtsgesetz schwer⸗ lich zurückkehren werde, so fürchte er, daß auf diesem Gebiet eine Trennung von Staat und Kirche herbeigeführt werden müsse, was durch volle Gewährung der Religionsfreiheit allein möglich sei. Wenn dann der Staat in seiner Religionslosig⸗ keit, Religionswidrigkeit oder Indifferenz es nothwendig finde, Schulen zu haben, die in dieser Weise wirkten, so müsse es den Kirchen überlassen werden, ihrerseits Schulen zu errichten. Die Kirche und das christliche Volk würden sich nun und nimmer die Schule verfälschen lassen. Als vorzüglicher und besser halte er allerdings das System, das bis zum Schulauf⸗ sichtsgesetz gegolten habe; daß dies so gefährlich sein solle, könne er nicht einsehen. Es habe ja in Preußen zum Heil des Landes und des Königshauses bestanden; er verlange die Wiederherstellung des Zustandes unter der glorreichen Regie⸗ rung Friedrich Wilhelm IV. Die Freunde des Abg. Seyffardt (Crefeld) und die angeblichen Konservativen am Rhein nähmen am Kulturkampf Theil, nicht aus Staatsinteresse, sondern sie kämpften auf rein konfessioneller Basis. Die Be⸗ zeichnung konservativ passe auf diese Herren absolut nicht. Der Appell derselben an die östlichen Provinzen sei durch die „Neue Preußische Zeitung“ beantwortet worden. Wenn die Stimmung, wie sie bei dem Abg. Seyffardt und seinen Parteigenossen am Rhein geschildert sei, generell wäre, dann wäre jedes Hoffen auf einen Frieden unmöglich. Denn diese Herren würden nicht ruhen, bis sie die Katholiken durch ihre Machi⸗ nationen absolut vernichtet hätten. Daß der Abg. Seyffardt die Simultanschule berührt habe, habe ihn nicht gewundert, derselbe sei ja darauf gewählt worden. Der Abg. Seyffarth (Liegnitz) habe als Zweck der Simultanschulen hingestellt, den Zwiespalt konfessioneller Art zu überbrücken, das heiße also den Unterschied zwischen den Konsessionen entweder zum Nach⸗ theil der einen oder der anderen aufzuheben, oder doch in ein drittes Verwaschenes zu verwandeln. Das sei die Tendenz gleichsam der Union zwischen Katholiken und Protestanten. Daß der Abg. Seyffarth bei seiner humanen und freundlichen Gesinnung sich ein solches Ziel denke, verstehe er. Aber die Simultanschulen seien ein verkehrtes Mittel zu einem guten Zweck. Den Zwiespalt der Konfessionen in Deutschland beklage Niemand mehr als er. Diesen Zwiespalt zu beseitigen sei aber zur Zeit nicht möglich. Und da werde man am Besten die Schäden dieses Zwiespaltes beseitigen, heilen oder mildern, wenn man jede kirchliche Gemeinschaft voll und ganz in ihrem Bekenntniß lasse. Er vertrage sich mit einem festkonfessionellen Protestanten viel besser als mit Jemand, der halb Pro⸗ testant und halb Philosoph sei. Der Abg. Seyffarth aus Schlesien habe gefragt, ob es eine ervangelische und katholische Grammatik oder Algebra gebe. Das nicht, aber die Lehrer, welche diese Gegenstände lehren, könnten allerlei kuriose Dinge dazwischen mengen, und er habe hierüber Klagen gehört. Keiner der beiden Abgg. Seyffardt habe geleugnet, daß die Volksschule die Aufgabe habe, die Kinder zu einem religiös moralischen Wesen zu erziehen. In jeder Konfession gebe es allgemeine moralische Lehrsätze, aber die eigentlich positive christliche Religion könne nur in einem bestimmten Bekenntniß gelehrt werden, und das sei für jede Kirche ein anderes und müsse deshalb voll und ganz erhalten werden. Neben der Lehre sei auch die Uebung derselben nothwendig, diese könne aber die Simultanschule nicht geben, und deshalb verurtheile er dieselbe. Wenn die Simultanschulen im Prinzip unrichtig seien, so müßten sie überhaupt aufgehoben werden. Daß in den Lesebüchern gute Stücke stehen, leugne Niemand. Es komme bei einem Lese⸗ buch nicht auf einzelne Kapitel, sondern auf das Ganze, die Tendenz an. In evangelischen Schulen habe man das Linnig⸗ sche Buch beseitigt, aber nicht in den katholischen. Der Abg. Seyffardt (Krefeld) habe es entsetzlich gefunden, daß so viele Geistliche die Lokalaufsicht wiederbekommen haben? Diejenigen Geistlichen, welche die Lokalinspektion übernommen haben, hätten sich den Anordnungen des Staates gefügt, daß sie sich allem fügen sollten, was da kommen werde, werde man doch nicht verlangen. Denke man doch einmal, der Abg. Seyffardt werde Kultus⸗Minister, oder einer vom Centrum, würde man da alles unterschreiben, was da verordnet werde? Dr. Falk sei ja erst auf Antreiben der Freunde des Abg. Seyffardt weiter gegangen, als der⸗ selbe ursprünglich beabsichtigt habe. Leider sei die Düssel⸗
nen gedrängt zu
dorfer und Cölner Regierung in der Besetzung der Lokal⸗ Schulinspektionen durch Geistliche ganz verschieden zu Werke gegangen. Er bitte den Minister die Sache zu untersuchen. Im Uebrigen danke er dem Minister für die Wendung, die derselbe, wie sein Vorgänger, dem Schulwesen gegeben habe, und vertraue er zu Gott, daß der Minister sie auch weiter führen werde bis zum richtigen Ende.
Hierauf ergriff der Minister der geistlichen ꝛc. Angelegen⸗ heiten von Goßler das Wort:
Meine Herren! Mit dem Hrn. Abg. Sevpffarth (Liegnitz) bin ich darin einverstanden, daß wir bier an dasjenige Kapitel gelangt sind, welches, wenn nicht das wichtigste, doch jedenfalls eines der wich⸗ tigsten ist, welches wir im Laufe unserer Berathungen zu verhandeln haben. Es kann keinen preußischen Unterrichts⸗Minister geben, welcher Richtung er auch angehören mag, der es nicht als eine hochwichtige und verantwortliche Aufgabe erkennen sollte, grade auf diesem Gebiet, welches die Grundlage unseres preußischen Staatswesens ist und für alle Zeiten sein wird, offene Augen zu haben und er muß, will er anders seiner Aufgabe genügen, auch den Muth haben, seine Meinung zu vertreten; er wird sich stets der Pflicht bew Kräften das ihm anvertraute Pfand zu bereiche Ueber die Größe der Aufgabe, über welche ich zufälligerweise in den aller⸗ ersten Wochen meines Ministerialthums Gelegenheit gehabt habe mich den Seminarlehrern gegenüber auszusprechen, bin ich in der ganzen Zeit meiner Amtsführung nur immer mehr überzeugt worden, und ich kann ver⸗ sichern, daß, wenn es die Zeitumstände mir gestatten möchten, mit meinen Kräften dazu beizutragen, daß, nicht nur auf ideellem, sondern auch auf materiellem Gebiete, die Wünsche sich erfüllen, welche ich für unseren Volksschullehrerstand habe, ich Gott sehr dankbar sein würde. Aber gerade die Größe der Aufgabe, welche mir gestellt ist, wird es rechtfertigen, wenn ich mich über die Fragen, welche heute hier angeregt worden sind, ganz offen und rückhaltlos ausspreche.
Der Kampf um die Schule, von welchem der Abg. Dr. Windthorst heute und anderweit gesprochen, und welcher nicht allein die Aufschrift von Büchertiteln bildet, sondern weite Kreise unseres Volkslebens beherrscht, theilt sich wesentlich, soweit ich verstehe, in zwei Richtungen. Einmal nämlich wird von einer doktrinären, von theoretischem Standpunkte aus ope⸗ rirenden Partei dahin gewirkt, die Religion aus der Volksschule zu verdrängen. Von dieser Partei haben wir hier einen Vertreter, wie ich das ausdrücklich und dankend anerkenne, nicht gefunden.
Die andere Richtung ist diejenige, auf welche in der Rede des Abgeordneten Dr. Windthorst hingedeutet wurde, und er wird mir verzeihen, wenn ich seinen Andeutungen etwas nachgehe. Der Aus⸗ druck, den er in seinem Vortrage gebrauchte, war der, daß er als sein Ziel und zwar, was besonders zu betonen, als das ihm „zunächst“ vorschwebende Ziel bezeichnete: den Zustand der Voltsschule, welcher vor dem Schulaufsichtsgesetz bestand, wiederherzustellen. Er deutete zugleich aber an, daß es immerhin möglich sei, auf andere Bah⸗ werden, daß es dann vielleicht zu einer fundamentalen Trennung zwischen Staat und Kirche kommen könne einem Staate gegenüber, welcher in Religionslosigkeit, in Religions⸗ widrigkeit verfalle.
Meine Herren! Die Gedanken, welche darin angedeutet sind (und ich danke nochmals für deren unumwundene Kundgebung) sind dieselben, die mich schon neulich zu meiner vielleicht nicht allermaßen richtig verstandenen Aeußerung veranlaßt haben, einer Aeußerung, welche das Maß der Sorge und der Arbeit andeuten sollte, die einem Unterrichts⸗Minister Preußens auf diesem Gebiet erwachsen sind. Ich will mich nun ganz offen hierüber weiter aussprechen und hoffe, mich von leidenschaftlichen Worten pöllig frei zu halten.
Die Bestrebungen, denen der Hr. Abg. Dr. Windthorst an⸗ deutungsweise Ausdruck gegeben hat, finden sich in steigender Tendenz ausgesprochen in verschiedenen Kundgebungen der römisch⸗katholischen Kirche in Deutschland.
Meine Herren! Alles, was auf dem Boden des Staats, der Religion, der Kirchen, der sozialen und wirthschaftlichen Verhältnisse für die Kreise der römischen Katholiken von Bedeutsamkeit ist, gelangt bei ihren Generalversammlungen in irgend einer Form zur Besprechung. Dort wird gleichsam eine Revue über die eminente und großartige Thätigkeit abgehalten. Die Stellung, welche unsere deutschen Katholiken zu den Fragen der Schule in jenen Generalver⸗ sammlungen einnehmen, war lange Zeit eine durchaus wohlwollende, sie ist aber von einem Zeitpunkte an, den ich, um nicht die Diskus⸗ sion zu verschärfen, nicht bezeichnen will, etwas ernster geworden und hat allmählich immer mehr eine kroystallisirte und konkrete Ge⸗ stalt gewonnen. Der Träger dieser ganzen Bestrebungen, deren Cha⸗ rakter namentlich auf der letzten Generalversammlung in Frankfurt a. M. im vorigen Jahre zur Erscheinung gekommen ist, ist ein Ver⸗ ein, der sogenannte Eanisiusverein, welcher im Jahre 1879 ge⸗ gründet, im Jahre 1880 mit seinem Programm hervorgetreten ist und durch Broschüren, welche er veröffentlicht, den Bestrebungen, welchen er dient und den Gedanken, von denen er beberrscht wird, unumwunden Ausdruck giebt. Die Bedeutung dieses Vereins, meine ers ist nicht zu unterschätzen, er hatte bereits im März 1882 über 75 000 Mitglieder unter den deutschen Katholiken, und um seine Kreise nicht zu stören, ist bei der Diskussion der Schulfrage auf dem Katholiken⸗ kongreß in Frankfurt alles vermieden worden, was irgendwie in das Gebiet des Canisiusvereins hätte übergreifen können. Ich will Sie aber hierbei nicht lange aufhalten und zur Charakterisirung nur einen Schlußpassus vorlesen aus der Broschüre des Canisiusvereins Nr. 3 Freiburg im Breisgau vom Jahre 1881, betitelt: Die Lösung der
chulfrage und der Canisiusverein. Da heißt es:
Da der konfessionslose Staat überhaupt nicht erziehen und am allerwenigsten eine katholische Erziehung gewähren kann, so muß die Rückeroberung der Schule für die Kirche und die Familie (be⸗ ziehungsweise die konfessionelle Gemeinde) als das letzte Ziel des Canisiusvereins betrachtet werden. b
Es geht, meine Herren, in diesem Sinne noch weiter, und es kann nach dem ganzen Inhalt der Broschüre kein Zweifel sein, daß die Abschaffung des sogenannten Volksschul⸗Monopols, die Zurück⸗ eroberung der Schule für die Kirche, Gemeinde und Familie, die Freigebung alles Unterrichts, und in Folge dessen die Befreiung aller Lehrer vom staatlichen Examen, staatlicher Prüfung und Bestätigung das eigentliche Ziel ist, auf dessen Erreichung der Verein hinstrebt. Ich erwähne dies dem „Zunächst“ gegenüber, welches der Hr. Abg. Windthorst an die Spitze seiner Ausführungen gestellt hat. Meine persönliche Ueberzeugung in der Sache ist kurz die, daß ich ja natür⸗ lich nicht wissen kann, ob die weitgehenden Ziele des Abg. Windt⸗ horst jemals in unserm Vaterlande erreicht werden. Das weiß ich aber genau, daß es niemals mit meiner Hülfe erreicht werden wird. Die Stellung, die ich in diesem Punkte einnehme, und es handelt sich hier um Fragen, mit denen man steht und fällt — ist mir klar vorgezeichnet in unserer Verfassung und in dem Gesetze, welches für dieses Gebiet auf Grund unserer Verfassung erlassen ist in dem Schulaufsichtsgesetze. Unsere Ver⸗ fassung enthält die großen Prinzipien, die meines Erachtens nicht allein das Produkt einer großartigen, einen Zeitraum von Jahrhan⸗ derten umfaͤssenden Entwickelung unserer preußischen Volkschule bil⸗ den, sondern auch so gesunde Bahnen für die Zukunft anweisea, daß, soweit ich sehen kann, wir gedeihlich auf ihnen vorwärts kommen und es getrost einer späteren Zukunft überlassen können, oh sie besser
ußt bleiben, mit allen chern und zu fördern.
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leitende Grundsätz finden vermag. Von dieser Auffassung
durchdrungen, habe ich meiner ganzen Amtsthätigkeit ein anderes halb dieser Prinzipien eine Stetigkeit in d
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des Volksschulwesens
nicht leugnen —
gangen ist. Von
einzelnen Punkte
berührt hat. Zunächst, meine ich
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müssen. Wir politischen Männer Preu
der Verfassung und gerade den Religionsgesf
denen sich jede auf Grund ihrer dogmatischen die alleinige Kirche bezeichnen mag, ist das Fe punkts doppelt geboten. Nach müssen wir aber auch daran festhalten, gionsgesellschaften in unserem Staate be
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sie zu übersehen, d. h. in der N mischungen, der Nationalitätsmischungen un bildungen auf kirchlichem Gebiete, der wird ein schwerer Fehler sein würde, seine Pr Erfahrungen zu bilden, die in solchen nur eine einzige Religionsgesellschaft, bistorisch in die Gegenwart bineingewac allen Erwägungen und Beschlüssen festge in denjenigen Theilen des Vaterl vo in Folge der Bewegung au Folge irgendwelcher anderer Entwickelungen diesem Gebiet unvorsichtig sein, so würde es all
aß der sehr bedenkliche Grundsatz: „Wes die C die Religion“, praktische Geltung erlangte, Minoritäten zu vernichten, die heute bestehen er preußischen Schulverwaltung.
Wenn ich von diesen allgemeinen2 a 1 zu Einzelheiten übergehen darf, so möchte ich zunächst die Frage berühren nach der Einrichtung des preußischen Volksschulwesens, di der Verfassung angedeutet ist, d. 1 . Volksschule nach Maßgabe der kon Herren, da will ich doch hinzufügen, was heit gerathen ist, daß dieser Art. 24, wenn alle Art. 112 noch der Erlaß eines Ausführungsgesetzes bereits eine bedeutsame, das Prinzip festlegende Anerkennung ge hat in dem §.? Schul tsgesetzes. Ich meinerseits auf den Standpunkt stellen,
Bedeutung des im Art. 24 enthaltenen
des genannten Gesetzes nicht nur anerkannt is
eine aktuelle Bedeutung erlangt hat. 1 er bei allen Schulangelegenheiten wie bei allen anderen öffen gelegenheiten meide ich möglichst den k
9 dos HnIaunfscers ros 9 des Schulaufsichtsgesetzes.
rein doktrinären
und pflege grundsätzlich nicht von einem Theorem auszugehen, welches ich mir durch Privatstudien gebildet habe; vielmehr frage ich mich bei allen Sachen: wie sie sich entwickelt haben und ob dasjenige, was sich entwickelt hat, der Erhaltung werth und bedürftig ist? Da kann ich nun auch nicht leugnen, daß nach der historischen Entwickelung unseres Vaterlandes in der That, man mag sagen, was man will, die Konfessionalität das leitende Prinzip für die Gestaltung des Volksschulwesens gewesen ist, und daß sich auf diesem Prinzipe alles Andere aufgebaut hat. Meine Herren, wie steht die Sache heute 7 Nach einer umfänglichen Arbeit über die Verhältnisse des Volksschul⸗ wesens, die ich den Häusern des Landtages habe zugehen lassen, — ich weiß noch nicht, ob sie in die Hände der einzelnen Herren Abgeord⸗ neten gelangt ist — einer Arbeit, deren Fertigung ich veranlaßt habe aus wärmster Liebe zu diesem Zweige meiner Thätigkeit — haben wir jetzt etwas über 33 000 öffentliche Volksschulen. Von diesen öffentlichen Volks⸗ schulen sind 517 paritätisch. Von weit über 4 339 000 Kindern besuchen nur 199 000 paritätische Schulen. Danach werden Sie mir zugeben, daß man bei diesen Zahlenverhältnissen für die Behandlung der Frage doch zu einiger Vorsicht sich veranlaßt finden muß.
Man thut in der That nicht wohl daran, lediglich auf Grund idealer und patriotischer, wenn auch noch so wohlgemeinter Prinzipien an die Entscheidung dieser Frage heranzutreten. Wir werden ein ander Mal zu näherem Eingehen Gelegenheit finden. Ich will dem Hrn. Abg. Seyffarth (Liegnitz) gern meine Anerkennung zollen, daß er die ideale Seite, welche auf dem Gebiet des Simultanschul⸗ wesens angeschlagen werden kann, auch heute angeschlagen hat — es giebt aber auch andere Seiten, die mir weniger angenehm in die Ohren klingen. Der Hr. Abg. Seyffarth wird mir aber wohl Recht geben, daß, wenn er, wie ich, sich auf den historischen Standpunkt unserem Volksschulwesen gegenüber stellen wollte, er auch nicht dazu gelangen könnte, seine Ideale als maßgebende Normen ohne Weiteres in die Praxis einzuführen. Wollte man so vorgehen, ohne daß die Verhältnisse dazu vorbereitet sind, so begeht man einen Zwang und eine Tyrannei, die sich bitter rächen würden. — Auch auf dem Ge⸗ biete des Volksschulwesens sind Vergewaltigungen sehr vom Uebel.
Der Hr. Abg. Seyffardt (Crefeld) hatte noch zur Unterstützung seiner Ansicht auf die Verhältnisse in Hessen⸗Nassau hingewiesen; dort sind ja die Verhältnisse gesetzlich geordnet. Aber auch da möchte ich ihm die Thatsache entgegenhalten, daß von 868 Volksschulen im Regierungsbezirk Wiesbaden thatsächlich nur 76 gemischte evangelisch⸗ katholische Lehrkräfte haben. Es kommt in jenem Landestheile nach den statistischen Aufzeichnungen eine prozentual stärkere Mischung mit jüdischen Lehrkräften vor, diese sind aber fast ausschließlich auf eine Ihnen Allen bekannte große Stadt, welche zum Regierungsbezirk Wies⸗ baden gehört, deren Verhältnisse sich aber ganz eigenthümlich entwickelt haben, beschränkt. Der Hr. Abg. Seyffardt wird mir auch darin. Recht geben, daß wenn auch gesetzlich, wir ich anerkenne, für Nassau in dieser Beziehung bestimmte Vorschriften bestehen, diese doch that⸗ sächlich nicht bewirkt haben, eine ausnahmslose oder überhaupt nur eine weitergehende Vermischung der Konfessionen auf dem Gebiete der Volksschule herbeizuführen.
Der Hr. Abg. Dr. Windthorst beklagt sich darüber, daß nicht generell mit den Simultanschulen aufgeräumt werde, er erkannte aber an, daß unter Umständen absoluts Hindernisse vorliegen können. Meine Herren, prinzipiell stehe ich mit ihm auf demselben Stand⸗ punkte, aber diese absoluten Hindernisse — das ist ja gerade der Punkt, wo mit großer Vorsicht verfahren und eingegriffen werden muß. Die Sachen sehen in Wirklichkeit häufig etwas anders aus, als wir wünschen, daß sie aussehen möchten. Dies gilt auch in Betreff der Ausführungen des Hrn. Abg. Dr. von Stablewski, dem ich auch erwidern muß, daß er doch nicht so absolut genau darüber unterrichtet ist, wie die Sachen sich in seiner Heimathsprovinz ver⸗ halten. Die Zahl der paritätischen Schulen ist dort im Wesentlichen gleich geblieben, sie beträgt 79 und das ist, glaube ich, bei der großen Zahl der dortigen Schulen überhaupt nicht allzuviel. Hierbei muß ich noch ausdrücklich hervorheben, doß sich unter den genannten 79 Schulen auch manche befinden, welche auf ausdrücklichen Wunsch seiner Glaubensgenossen eingerichtet sind. Ich selbst habe die Ein⸗ richtung einer simultanen Schule zugelassen auf Veranlassung ein⸗z