Nothwendigkeit zu begründen, daß, nachdem die Veränderung der Gesetzgebung im Jahre 1875 eingetreten sei, der Staat jedenfalls im Interesse der Bildung unserer Taubstummen und Blinden, bei der Lehrerbildung und in der Revision der Anstalten wirksam einzugreifen den Beruf habe.
Bevor ich nun auf die beiden Punkte, welche der geehrte Herr Vorredner angeregt hat, übergehe, möchte ich noch, gewissermaßen in Parenthese, anführen, daß das Sopstem, welches der Herr Abgeordnete im Eingang seiner Rede so warm empfahl, das deutsche ist. Wir wollen uns Deutsche den Ruhm, dieses System ausgebildet zu haben. nicht nehmen lassen, und können es mit Stolz verzeichnen, daß es auf dem Mailänder Kongreß so warme Anerkennung gefunden hat. Ich habe vor einigen Jahren in dem Centralblatt für Unterrichtsverwal⸗ tung einen größeren Aufsatz veröffentlichen lassen, in welchem die maßgebenden Gesichtspunkte und Erfahrungen, welche auf dem Mai⸗ länder Kongresse zu Tage getreten sind, zusammengefaßt sind. und bitte, diesem Aufsatz die geneigte Aufmerksamkeit zuzuwenden. Ueber⸗ gehend auf die beiden Punkte, welche die speziellen Wünsche des Herrn Vorredners enthielten, so ist entschieden der wichtigste von ihnen der Schulzwang. Der geehrte Hecr Abgeordnete wird mich nicht miß⸗ verstehen, wenn ich ihm darauf erwidere, daß er sich durch die günsti⸗ gen Verhältnisse seiner Heimathsprovinz vielleicht etwas hat Präjudiziren laseen. Ich habe hier in meinen Händen die Uebersicht über die Zahl der Taubstummen, welche auf den ausdrückkichen Wunsch der Unterrichtsverwaltung bei Gelegen⸗ heit der letzten Volkszählung aufgestellt worden ist, weil es mir bereits damals Bedürfniß war, die Zahl der nicht vollsinnigen Kinder kennen zu lernen. Wir haben nach dieser Uebersicht unter den Kindern im Alter von 6 bis 14 Jahren, also im schulpflichtigen Alter, unter 5 503 970 Kindern 7294 taubstumm. Sie vertheilen sich aber un⸗ gemein ungleichmäßig auf die einzelnen Provinzen. In der Provinz Hannover, deren Verhältnisse dem Hrn. Abg. Götting wohl am ge⸗ nauesten bekannt sind, ist das Verhältniß allgemein ein recht günstiges; es sind nämlich dort unter 417 273 Kindern im Alter von 6 bis 14 Jahren 355 taubstumm. Nehmen wir aber andere Provinzen und vor allen die Provinzen, die ich aus eigener unmittelbarer Praxis kennen gelernt habe, so gestaltet sich leider das Verhältniß dort erbeblich ungünstiger; wir haben in Osipreußen unter 400 617 Kindern 1001 taubstumme und in Westpreußen unter 303 657 Kindern gar 1176 taubstumme. Die Herren, welchen die dortigen Verhältnisse näher bekannt sind, werden sich entsinnen, daß Ende der Sechsziger Jahre die epidemische Ge⸗ nickstarre die furchtbare Ausbreitung hatte, welcher wir im Osten die enorme Zahl taubstummer Kinder zuschreiben müssen. Die Genick⸗ starre trat zuerst auf in den Kreisen links der Weichsel und drang nachher in den Kreis hinein, den ich damals zu verwalten hatte. Ich kann rersichern, schmerzlichere Erfahrungen, als ich auf diesem Ge⸗ biete sammeln mußte, werden kaum je anderswo gemacht sein. Und noch schlanmer stand es in meinem Nachbarkreise Anger⸗ burg, wo weit über 100 Kinder durch diese Epidemie taubstumm wurden. Wir müssen dankbar anerkennen, daß die Gesetzgebung und die Energie unserer Provinzialverbände diesem Uebelstande ein offenes Auge gewidmet hat, aber bei allem Entgegenkommen der Provinzial⸗ stände ist es nicht möglich gewesen, sofort so viel Anstalten ins Leben zu rufen, daß alle Kinder im bildungsfähigen Alter einer solchen hätten überwiesen werden können. Daß darin ein großer Uebelstand
lag, wird Nirmand verkennen wollen. Aber diesen Uebelstand so rasch zu heben, als die Kinder noch im bildungsfähigen Alter sich befanden, war auch bei äußerster Anstrengung aller Kräfte nicht möglich. Ich gebe dem Herrn Vorredner die Versicherung, daß es mir unendlich traurig gewesen ist, die zahlreichen Kinder in Ostpreußen zu sehen, die nicht entwickelt werden konnten, nicht etwa weil es an Bereit⸗ willigkeit Seitens der Eltern und Gemeinden gefehlt hätte, sondern weil es einfach unmöglich war; weil es an Anstalten fehlte, an Lehrern u. dergl. Ich erwähne das einmal, um mein Interesse für den Gegenstand hier noch einmal zu bekunden, zweitens aber auch, um den Herrn Vorredner darauf aufmerksam zu machen, daß ein Schulzwang — angenommen, ich könnte ihn reglementarisch ein⸗ führen — bei den gegenwärtigen Verhältnissen noch an der Unmög⸗ lichkeit der Einführung scheitern müßte. Die Provinzen, in denen es steht wie in Ostpreußen, sind heute noch genöthigt, in umfang⸗ reicher Weise die Privatwohlthätigkeit insofern in Anspruch zu nehmen, als neben den Anstalten der Provinz noch Vereine lbäng sind, die in privater Fürsorge die von der Provinz nicht zu versorgenden Kinder in ihre Obhut nehmen. Wie die Provinzen ibre Taub⸗ stummenversorgungen eingerichtet haben, beruht zum Theil auch auf der geschichtlichen Entwickelung, welche gerade in der Provinz Hannover, wo Sie das Glück haben, mit großen Anstalten zu operiren, sich besonders günstig gestaltet hat. In anderen Pro⸗ vinzen hat sich das anders gemacht, ich erinnere an Schlesien, wo die Taubstummenfürsorge im wesentlichen eine Vereinsthätigkeit ist, wo noch gegenwärtig im großen Ganzen die Provinzialverwal⸗ tung sich darauf beschränkt, Unterstützungen an die Vereine zu gewähren. In der Provinz Brandenburg werden auch Zu⸗ schüsse an Vereine gewährt, es sind auch vielfach Kinder einem einzelnen Lehrer zur Ausbildung überwiesen, und es wird ja der Natur der Sache nach immer noch Jahrzehnte dauern, bis sich ein mehr einheiclicher Zustand aus diesen verschiedenen Anstrengungen entwickelt. Saweit es irgend möglich gewesen ist — und ich danke den Provinzialverbänden das dabei bewiesene Entgegenkommen — habe ich durch Revisionen, die ich nicht allein durch meinen Rath, der damit beauftragt worden ist, sondern auch in dessen Begleitung durch besonders qualtfizirte und ausgezeichnete Direktoren von Provinzial⸗ Taubstummenanstalten habe vornehmen lassen, doch vielfach schon ahin wirken können, daß mehr nach einheitlichen Prinzipien verfahren wird. Ich könnte eine Reihe von Provinzen nennen, welche in ent⸗ gegenkommendster Weise den diesseitigen Rathschlägen und An⸗ weisungen nachgekommen sind und die Unterrichtsanstalten so einge⸗ richtet haben, wie ich und diejenigen Techniker, deren Rath ich mich dabei erfreute, für das Richtige erachteten.
Der Schluß meiner Bemerkungen mag noch die Frage berühren,
ob es nothwendig ist, wie früher, eine Generalinspektion für das Taubstummenwesen eintreten zu lassen, darauf wies, wie es schien, der Hr. Abg. Götting hin. Ich bemerke dazu, daß diese ganze Frage für mich an Gegenstand des Versuchs ist. Es kommt natürlich stets darauf an, für die richtige Soche den richtigen Mann zu finden, und wenn ich nun so überblicke, wie ich in den letzten 2 Jahren doch wesentlich vorwärts gekommen bin auf diesem Gebiete, so glaube ich, daß der jetzt bestehende Zustand im Allgemeinen sich bewährt. Ich will nicht unerwähnt lassen, daß ich mich keineswegs beschränke auf diejenigen Kräfte, die mich unmittelbar umgeben, sondern daß mir in jedem Augenblick auch die besten Kräfte zur Verfügung stehen, welche in den Provinzen auf diesem Gebiete thätig sind. Sollte ich durch meine späteren Erfahrungen dahin kommen, daß ein Spezial⸗ beamter angestellt werden moß, so ist allerdings mein Ideal nicht einen speziellen Kaubstummeninspektor zu haben sondern einen Generalinspektor für den Unterricht aller nicht voll⸗ sinnigen Kinder, ich rechne dazu die Blinden und auch die Idioten. Sie werden mich nicht mißverstehen, wenn ich Ihnen sage, daß ich eine dazu vollkommen qualifizirte Persönlichkeit bis dahin noch nicht aufgefunden habe. Sollte der Hr. Abg. Götting mir hervorragend geeignete Persönlichkeiten nennen können, so würde ich ihm sehr dankbar sein. Jedenfalls habe ich in der ganzen Angelegenbeit nur den Wunsch, die großen Interessen, die mir mit unterstellt sind, zu - persönliche Beziehungen können dabei nicht den Ausschlag geben.
Dieser sowie Titel 32 den bewilligt.
Den Tit. 33, „Zuschüsse für Fortbildungsschulen 182 000 ℳ“ beantragte die Budgetkommission unverändert zu genehmigen. Der Referent Abg. Graf zu Linrburg⸗Stirum gab die Gesammtfrequenz dieser Schuͤlen auf 68 766 an, eine Zahl, die den geforderten Zuschuß gewiß rechtfertige, wenn derselbe auch wiederum, nachdem man ihn im vorigen Jahre
„für Waisenhäuser 94 201 ℳ“ wur⸗
bereits um 20 000 ℳ erhöht habe, eine Mehrforderung von 19 849 ℳ enthalte. .
Der Abg. Wißmann bat den Minister, die Fortbildunge⸗ schulen und speziell die seiner Heimath Nassau, die sich vor⸗ trefflich bewährt haben, auch fernerhin in ihrer weiteren Aus⸗ breitung durch Zuschüsse unterstützen zu wollen.
Die Mehrforderung wird bewilligt. X“
Kapitel 122 enthält für Kunst und Wissenschaft eine Ge⸗ sammtsorderung von 2 782 434 ℳ, 43 974 ℳ mehr als im Vorjahre.
Im Titel 1 sind an Beamtengehältern für die Kunst⸗ museen in Berlin 195 095 ℳ ausgeworfen.
Der Abg. Kauffmann bemerkte, daß den Mißständen, die früher beim hiesigen Kupferstichkabinet geherrscht hätten, bereits in erfreulicher Weise abgeholfen sei. Fahre die Verwaltung mit derselben Energie fort in der Einführung besserer Einrichtun⸗ gen, dann werde das Kupferstichkabinet in einigen Jahren allen gerechten Ansprüchen genügen. Man müsse dem Endziel zustreben, das Kupferstichkabinet in ein großes Archiv aller graphischen Künste zu verwandeln. Im höchsten Grade anerkennenswerth sei der Erwerb der Hamilton⸗ schen Sammlung, welche geradezu unschätzbare Hanoöschriften und Kunstwerke enthalte. Er spreche der Verwaltung für diesen Erwerb und für die Energie, die sie dabei unter Leitung Sr. Kaiserlichen und Königlichen Hoheit des Kronprinzen entfaltet habe, seinen wärmsten Dank aus, und könne nur noch wünschen, daß die Botticelli'schen Dante⸗Zeichnungen durch Publikation des Werkes auch weiteren Kreisen zugänglich ge⸗ macht würden.
Der Abg. Graf zu Limburg⸗Stirum regte die Frage an, ob es nicht mit Hülfe des elektrischen Lichts gelingen würde, die Kunstmuseen auch Abends dem Publikum zugänglich zu machen. Es wäre damit einem weitgehenden öffentlichen Be⸗ dürfniß abgeholfen.
Der Staats-Minister von Goßler erwiderte, die ganze Frage der Anwendung elektrischer Beleuchtung spiele für sein Ressort eine entscheidende Rolle. Er habe sieben oder acht Kommissarien aus den verschiedenen Zweigen der Unterrichts⸗ verwaltung auf die letzte Ausstellung für Elektrizität nach München gesandt, habe bei elektrischem Licht malen und zeichnen lassen und hoffe, namentlich für den Kunstunterricht werde diese Beleuchtung ein entscheidender Fortschritt sein.
Der Wunsch einer elektrischen Beleuchtung der Museen habe aber in diesem Etat noch nicht verwirklicht werden können. Dem Abg. Kauffmann danke er für seine freundlichen Worte. Die Publikation des Botticelli'schen Dante aus der Hamilton⸗ schen Sammlung sei bereits im Werke.
Der Abg. Schmidt (Stettin) erwiderte dem Minister, daß schon lange die Räume des British⸗Museum in London auch ohne elektrisches Licht zur Benutzung Abends geöffnet seien. Es empfehle sich ferner zur Erwägung, ob nicht auch die Archiv⸗ und das Lesezimmer der Königlichen Bibliothek in Berlin des Abends zur Benutzung gestellt werden könnten. In den Staatsarchiven solle sich bis jetzt keine einzige Lampe befinden; gewiß müsse dabei auf die Feuergefährlichkeit bei Abendbenutzung besonders Rücksicht genommen werden.
Der Abg. Freiherr von Heereman bemerkte, daß die elek⸗ trische Erleuchtung der Museen sehr kostspielig und auch ge⸗ fährlich sein würde; deshalb möge man diese Sache genau prüfen und erwägen, ob es nicht besser sei, die Sammlungen größeren Kreisen durch längere Besuchszeit an Sonntagen zu⸗ gänglich zu machen. Zu Studienzwecken sei das Betrachten bei elektrischem Licht überhaupt nicht genügend.
Der Titel wurde bewilliat. —
Hierauf vertagte das Haus um 3 ½ Uhr die weitere Berathung auf 7 ½ Uhr Abends.
— In der gestrigen Abendsitzung des Hauses der Abgeordneten, welcher der Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten von Goßler sowie mehrere Kommissarien beiwohnten, wurde die zweite Berathung des Staatshaus⸗ halts⸗Etats pro 1883/84 mit der Diskussion des Etats des Ministeriums der geistlichen ec. Angelegenheiten (dauernde Ausgaben Kap. 122) fortgesetzt.
Zum Kap. 122 Tit. 4 (zur Vermehrung und Unter⸗ haltung der Sammlungen der Berliner Museen) sprach der Abg. Dr. Reichensperger (Cöln) zunächst seine Bedenken gegen die elektrische Beleuchtung der Museen aus, und äußerte dann den Wunsch, daß aus der Berliner Gemäldegalerie eine An⸗ zahl von minder bedeutungsvollen Gemälden entfernt werden möge, damit für neue Acquisitionen Platz gewonnen werde. Er wünsche, daß in Zukunst nur immer die besten Kunstwerke in jedem Genre erworben würden. Redner machte schließlich eine Reihe von Vorschlägen, wie man am wirksamsten die Kunstbestrebungen fördern könne.
Der Abg. von Uechtritz⸗Steinkirch wünschte Erwerbungen verschiedener Werke neuerer Meister für das Kupferstich⸗ Kabinet.
Auf bezügliche Anfragen der Abgg. Kaufmann und Dr. Reichensperger (Cöln) erwiderte der Regierungskommissar Geheime Regierungs⸗Rath Dr. Jordan, die Regierung suche mit allen Kräften die Monumental⸗ und Architekturmalerei zu fördern und verwende die hierfür zur Verfügung stehenden Fonds in weitestem Umfange.
Abg. Spahn wünschte Beschleunigung der Vorarbeiten für die Renovirung des Schlosses zu Marienburg. Es handele sich hier um ein wahrhaft nationales Werk.
Der Abg. Frhr. von Minnigerode betonte die Noth⸗ wendigkeit, daß auch eine lebhafte Privatthätigkeit für den Ausbau der Marienburg geweckt werde. Die Marienburg sei des allgemeinen Interesses ebenso würdig, wie der Cölner und Ulmer Dom.
„Hierauf nahm der Minister der geistlichen ꝛc. heiten von Goßler, wie folgt, das Wort:
Meine Herren! Die warmen Worte, welche die beiden Herren Vorredner dem Projekt der Wiederherstellung des Hochschlosses von Marienburg gewidmet haben, haben mich auf das Sympathischste berührt. Soweit ich in diesem Falle meine Person von der Staats⸗ gegierung loslösen kann, kann ich nur sagen, daß es mir persönlich ein änniges Herzensbedürfniß ist, an der Wiederentstehung dieses groß⸗ artigen Bauwerkes unseres Vaterlandes an meinem bescheidenen Theile ah Herr Red scht, daß ich ihm Ausk
er erste Herr Redner wünscht, daß i m Auskunft gebe, wi augenblicklich die Arbeiten liegen. Ich glaube, wenn der hegeeahh die Güte gehabt hätte, die ausliegenden Plaͤne einzusehen, würde er sich vielleicht noch eingehender informirt haben, als ich das im Augen⸗ 1 thun kann, ohne die Geduld des Hauses zu sehr in Anspruch zu nehmen.
Die Mittel sind erbeten und bewilligt im Extraordinarum für den theilweisen Ausbau des sogenannten nördlichen Theils des Hoch⸗ schlosses. Das Hochschloß, meine Herren, is
Angelegen⸗
ist ein gewaltiger, vier⸗
eckiger Ziegelbau, welcher im fortifikatorischen Sinne gewissermaßen
“
die Citadelle darstellt; es ist der größte Vertheidigungsbau, den wir überhaupt im Osten haben. In diesem Nordtheile befindet sich aus⸗ gebaut nach unten hin die sogenaante Annakapelle, in welcher sich eine Reihe von Hochmeister. Berräbnigstellen befinden; darüber die große Marienkapelle, und zwar die alte und in ihrer Ausdehnung die neuere, jetzt in einem einheitlichen Bau vereinigt. In diese Marien⸗ kapelle tritt man ein vermittelst eines zweistöckigen Kreuzgangsflügels, welcher vermittelst der sogenannten goldenen Pforte unmittelbar in das Kirchenschiff einführt.
Die Annakapelle, die Marienkapelle, dieser Kreuzgangflügel und die goldene Pforte mit der hinaufführenden Treppe sind diejenigen Objekte, für welche Sie im vorigen Jahre die erste Rate bewilligt haben, und für deren Ausführung wir jetzt die zweite Rate erbitten.
Selbstverständlich ist bei diesem großartigen Werke, ich möchte sagen schon vom kunsthistorischen Standpunkt und vom historischen Standpunkt überhaupt aus das Bestreben gewesen, Klarheit zu schaffen über die Konstruktion dieses großartigen Baues. Die Zerstörungen, die zum Theil durch Utilitätsbauten, welche hineingefügt wurden, herbeigeführt siad, sind so großartig gewesen, daß es sehr schwer ist, sich nach allen Richtungen von vornherein ein klares Bild zu machen, wie es früher gewesen ist. Es sind nicht nur die Gewölbe zerstört, es sind nicht nur die Etagen neu durchgelegt worden, sondern es sind sogar eine große Reihe Fundamentsteine entfernt worden. Dem hingebenden Fleiß des früheren und des jetzigen Baumeisters ist es gelungen, ein ziemlich klares Bild zu bekommen, und ich kann nur so viel versichern, daß die frühere Besorgniß, als ob wir in dem großartigen Befestigungsbau nichts haben als Etagen, zu dem Zwecke errichtet, um große Truppenmassen aufzustellen, daß diese Besorgniß als beseitigt zu betrachten ist. In den oberen Stockwerken befindet sich eine so große Anzahl der schönsten angemessen konstruirten Räume, wie wir sie nur in dem Hochmeisterschloß haben. Unmittel⸗ bar anschließend an die Marienkapelle hat man den großen Remter entdeckt, in welchem die Wahlen und Huldigungen der Hochmeister stattgefunden haben, einen Remter, welcher mittelst des Kreuzganges der zweiten Etage in Verbindung steht mit der Marienkapelle. So läßt sich noch eine große Reihe von anderen großartigen Bauten rekon⸗ struiren. Im Anschluß an den Remter findet sich mittelst eines sehr inter⸗ essanten verdeckten Ueberganges der sogenannte „Danziger“, einer der wesentlichsten Vertheidigungsthürme, der besonders charakteristisch für die alte Marienburg ist.
Ich könnte bei dem hohen Interesse, welches ich an der Sache habe, noch stundenlang darüber sprechen, ich will aber nur andeuten, daß alle Mittel versucht worden sind, um die Rekonstruktion herbei⸗ zuführen, daß es auch gelungen ist, sehr werthvolle, kunsthistorische und literarische Notizen herbeizuschaffen, welche den Versuch, dieses große Bauwerk wiederherzustellen, erleichtern. Die Entschließung, ob und was weiter zu geschehen hat hinsichtlich der Restauration des Hochmeisterschlosses, muß vor der Anmeldung des nächsten Staats⸗ haushalts⸗Etats stattfinden. In diesem Stadium werden Sie mir zu gute halten, wenn ich auf die Frage, was die Staatsregierung beabsichtigt, eine unmittelbare Antwort nicht ertheile. Wie ich persönlich zu der Sache stehe, werden Sie aus meinen Worten entnehmen, aber ich bin doch ein Mitglied der Staatsregierung und muß mich nach der Decke strecken, welche finanziell über uns gebreitet ist. Wie sich die An⸗ gelegenheit in den nächsten Monaten regelt, kann ich daher nicht wissen, aber das kann ich versichern, daß das Interesse an diesem Bau ein sehr weitgehendes ist und in außerordentlich hohe Kreise hineinreicht. Meine Herren! Die beiden Comités, von denen der Herr Vorredner gesprochen hat, sind in voller Thätigkeit, die Orga⸗ nisation des Marienburger Vereins, seine Bestrebungen sind mir be⸗ kannt, und ich habe eingehend mit ihm verhandelt. Auch mit dem hiesigen Ost⸗ und Westpreußenverein habe ich persönlich Berührung gewonnen, und ich hoffe, daß es mir in nächster Zeit gelingen wird mit etwas festeren Vorschlägen hervorzutreten. Ich bedarf dazu noch einer Ermächtigung, über die aber Sie werden aus meinen Mittheilungen den Eindruck gewinnen, daß es mir ein dringendes Bedürfniß ist, an diesem Werke theil⸗ zunehmen.
Was die Bedeutung des Werkes anbetrifft, so ist es das größte Profanbauwerk, von dem ich im Norden unseres Vaterlandes Kunde . habe, ein Profanbau von so großartiger Bedeutung, so charakteristisch für einen großartigen, nie wiederkehrenden Kunststil, für eine geschicht G liche Periode, die ganz abgeschlossen hinter uns liegt und niemals wiederkommen kann, daß, wer den Bau nicht kennt, ihn sich nicht ausreichend vorstellen kann und man muß schon weit gehen in Curopa, um eine Parallele für dieses Bauwerk zu finden. 8
Ich glaube hiermit den Wünschen des geehrten Herrn Vor⸗ redners entsprochen zu haben und schließe damit. 8
Der Abg. Dr. Reichensperger (Cöln) dankte dem Minister für dessen Worte und bemerkte dabei, daß die modernen Architekten sehr viel von dem Baumeister der Marienburg lernen könnten, und er ihnen dieses Bauwerk daher zum recht eingehenden Studium empfehle.
Der Titel, sowie das Kapitel bis zum Schluß wurde darauf bewilligt. 1
Zu Kap. 123 (Technisches Unterrichtswesen) bemängelte der Abg. Frhr. von Minnigerode die bisherigen Bestimmungen über die Zulassung zum Besuch der technischen Hochschulen. Es müsse namentlich der Ueberschwemmung dieser Anstalten mit Ober⸗Realschul⸗Abiturienten entgegengewirkt werden; der Zudrang zu technischen Fächern sei an sich schon erheblich. 1
Der Regierungskommissar Geheime Ober Regierungs⸗ Rath Dr. Wehrenpfennig erwiderte, der Minister gehe nicht von der Ansicht aus, daß die Ober⸗Realschulen im Vergleich zu anderen Schulen mit neunjährigem Kursus Anstalten niedriger Ordnung seien, auch sei das Kontingent der Ober⸗ Realschul⸗Abiturienten auf den technischen Hochschulen nur sehr gering.
Der Abg. Dr. Meyer (Breslau) bemerkte, er könne nur eine Erweiterung der Berechtigungen für die Ober⸗Realschulen wünschen. Letztere müßten überhaupt im Wesentlichen mit den Gymnasien gleichgestellt werden.
Der Abg. Dr. Windthorst trat dem Vorredner entgegen, der⸗ selbe führte aus, daß er für Abschaffung der Realgymnasien sei. Diese Schulen zögen viele junge Leute an und brächte sie alle in das Baufach, daher der übermäßige Zudrang zu diesem Beruf. Diese Art Schüler seien überhaupt der sogenannten Halbbildung sehr ausgesetzt. Wer das Baufach studiren wolle, müsse mindestens in einer alten Sprache seine Verstandes⸗ schärfe geübt haben. Durch die jetzige zu große Mannigfaltig⸗ keꝛt der Schulen werde Flachheit und Oberflächlichkeit nur zu sehr befördert. 11“
Das Kapitel bis Titel 19 inkl. wurde bewilligt, und hier⸗ auf die weitere Berathung um 10 ½ Uhr bis Freitag 11 Uhr vertagt.
Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ register nimmt an: die Königliche Expedition des Deutschen Reichs-Anzeigers und Königlich
— eeezn —ehn Inserate für den Deutschen Reichs⸗ und Königl
1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen. 2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.
Oeffentlicher
und Grosshandel.
.Verschiedene Bekanntmachungen.
Anzeiger.
. Industrielle Etablissements, Fabriken
Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Erpeditionen des
„Invalidendank“, Nudolf Mosse, Haasenstein & Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren
beiter
hervorz 19667] ich mich jetzt nicht aussprechen kann,
Preußischen Staats-Anzeigers: Berlin SW., Wilhelm⸗Straße Nr. 32.
3. Verküufe, Verpachtungen. Sbmissionen etc. 4. Verloosung, Am ortisation Zinszahlung ³& u. s. w. von öffentlichen Papieren.
R.
.Literarische Anzeigen. 8. Theater-Anzeigen. In der Börsen-
Annoncen⸗Bureaux.
Familien-Nachrichten. beilage. R
*
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
Stechbrief. Gegen den unten beschriebenen Ar⸗ Oscar Heinrich Carl Schiele, am 20. April 1855 zu Seifersdorf geboren, welcher sich verborgen hält, ist die Untersuchungshaft wegen wiederholten Diebstahls und Unterschlagung in actis 84. G. 479. 83. J. IV. a. 670. 82. verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Untersuchungsgefängniß zu Berlin, Alt⸗Moabit 11/12, NW., abzuliefern. Berlin, Alt⸗Moabit 11/12 (NW.), den 26. Februar 1883. Königliches Amtsgericht I., Abtheilung 84. Beschreibung: Alter 27 Jahre, Größe 1,72 m, Statur kräftig, Haare braun, Stirn hoch, breit, brauner Vollbart, Augenbrauen blond, Augen braun, Nase kurz, dick, Mund groß, Zähne vollständig, Kinn breit, Gesicht oval, Gesichts⸗ farbe blaß, Sprache: deutsch. Besondere Kennzeichen: Auf dem Kinn 2 bohnengroße Leberflecke.
Steckbriefs⸗Erledigung. Der gegen den Dach⸗ decker Carl Albert Gustav Senslober aus Brandenburg a. H. wegen wiederholten einfachen Dieb⸗ stahls unter dem 22. Januar 1883 erlassene Steckbrief wird zurüclgenommen. Potsdam, den 26. Februar 1883. Der Untersuchungsrichter bei dem Königlichen Landgericht.
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.
194341 Oeffentliche Zustellung.
Die Kleinkinderbewahranstalt zu Orb, vertreten durch den Magistratsrath Jacob Walter daselbst, klagt gegen die Eheleute Taglöhner Adam Schreiber und Eva, geb. Weisbecker, früher zu Orb, jetzt un⸗ bekannten Aufenthaltsorts, 8
wegen rückständiger Zinsen aus einem Hypotheken⸗ kapitale von 300 ℳ mit dem Antrage auf Ver⸗ urtheilung der Beklagten zur Zahlung von 15 ℳ zur Vermeidung der Zwangsvollstreckung in die ver⸗ pfändeten Grundstücke Pl. Nr. 4624, 7533 u. 6843 Wiese in den Wegwiesen bezw. Acker am Kasselberg und Molkenberg, und ladet die Verklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Orb auf
den 9. Mai 1883, Vormittags 9 Uhr.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemabchhtt.
Orb, den 16. Februar 1883.
Rosenbaum, 8 Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
Oeffentliche Zustellung.
Der Nikolaus Mayer, Gastwirth und Bierhändler zu Forbach, klagt gegen den Nikolaus Altmayer, Wirth, früher zu Merlenbach, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, aus Kauf und Ueber⸗ lieferung von Bier, mit dem Antrage auf Verur⸗ theilung des Beklagten zur Zahlung von 144,72 ℳ nebst 5 % Zinsen vom Tage der Klagezustellung an und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor das Kaiserliche Amtsgericht zu Forbach i. Lothringen auf
Donnerstag, den 19. April 1883, Vormittags 9 Uhr.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wir
dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Petri, Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Amtsgerichts.
[9645] Oeffentliche Zustellung.
Der Sattler Wilhelm Giese zu Rellinghausen, als Vollstrecker des Testaments der Wittwe Johann Lindemann, Helene, geb. Schulte, von Steele und Vertreter von deren Erben, vertreten durch den Rechtsanwalt Bendir zu Werden, klagt gegen 1) die Eheleute Schreiner Carl Schmidt und Christina, geb. Wiek, zu Fischlaken, 2) den Steiger Friedrich Rolland in Kray, 3) die Eheleute Bergmann Johann Rose und Christine, geb. Rolland, in Kray, 4) die Eheleute Fabrikarbeiter Friedrich Bartz und Wil⸗ helmine, geb. Rolland, in Steele, 5) die minder⸗ jährige Bertha Rolland, vertreten durch ihren Vor⸗ mund Anton Kleinschnittger in Kupferdreh, 6) den Bergmann Heinrich Rolland in Amerika, wegen rückständiger Zinsen für die Zeit vom 1. November 1881 bis dahin 1882 aus Darlehnsforderungen, welche auf den verpfändeten Grundstücken der Beklagten für die klägerische Erblasserin, Wittwe Lindemann, ein⸗ getragen stehen, mit dem Antrage auf Verurtheilung der Beklagten zur Zahlung von 116,25 ℳ bei Ver⸗ meidung der Zwangsvollstreckung in die im Grund⸗ buch von Hinsbeck Band IX. B. Blatt 48 äsgösrg⸗
4 genen Grundstücke Hinsbeck. Flur I. Nr. 176. 147 441 442 443 18 147, 146, 147, 153 und 147, 153 und ladet die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor das Königliche Amtsgerichts zu Werden a. d. Ruhr auf
den 30. Mai 1883, Vormittags 10 Uhr.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung an den Heinrich Rolland in Amerika wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
b Eissing, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[9647] Oeffentliche Zustellung. (Auszug.)
In Sachen der ledigen Dienstmagd Margaretha Bloß von Regelsbach und der Curatel über deren außereheliches Kind Anna Regina gegen den Bauern⸗ sohn Georg Wolfgang Kretschmann von Rehdorf, nun unbekannten Aufenthalts, wegen Vaterschafts⸗ anerkennung und Alimentleistung ꝛc. wurde durch Beschluß des Kgl. Amtsgerichts Cadolzburg vom 25. Februar eurr. gemäß §§. 186 u. ff. der R. C. P. O. öffentliche Zustellung der Klage vom 13. dieses an den Beklagten bewilligt.
In dieser Klage ist beantragt, nach verhandelter
Sache den Beklagten zu verurtheilen:
1) die Vaterschaft zu dem vorbenannten, am 10. December v. Js. geborenen, Kinde anzuer⸗
kennen und demselben das gesetzlich beschränkte Erbrecht in den dereinstigen Nachlaß des Be⸗ klagten nach den Bestimmungen des preußischen Landrechtes einzuräumen; 2) einen, in vierteljährigen Fristen vorauszahl⸗ bar, bis zum zuruͤckgelegten 14. Lebensjahre des Kindes zu entrichtenden Alimentationsbeitrag von zwei Mark fünfzig Pfennig wöchentlich zu zahlen; das seinerzeitige Schulgeld zu bestreiten, sowie die Kur⸗ und Begräbnißkosten zu tragen, falls das Kind innerhalb der Alimentationsperiode erkranken oder sterben sollte; ferner der Kindes⸗ mutter 4) eine Kindbettkosten⸗Entschädigung von sechz g Mark, sowie 8 5) eine persönliche Entschädigung von sechshundert Mark zu bezahlen; 8 6) sämmtliche Kosten des Rechtsstreites zu tragen. Dies wird dem Beklagten mit dem Eröffnen be⸗ kannt gegeben, daß zur mündlichen Verhandlung dieser Klage Termin beim K. Amtsgerichte Cadolz⸗ burg auf 4 8 Mittwoch, den 25. April lf. Is., früh 9 Uhr, anberaumt ist, zu welchem er hiermit geladen wird. Cadolzburg, am 26. Februar 1883. Gerichtsschreiberei des K. Amtsgerichts Cadolzburg. Reichenbecher, K. Sekretär. [9776] Landgericht Hamburg. Oeffentliche Zustellung. Die Fabrikarbeiterin Rose Catharina Maria Jessel, geb. Blom, zu Hamburg hesthen durch Rechtsanwalt Dr. E. Patow), klagt gegen den Arbeiter Johann Friedrich Wilbelm Jessel, un⸗ bekannten Aufenthaltes, wegen Ehescheidung, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Civilkammer des Landgerichts zu Hamburg (Rathhaus) auf den 19. Mai 1883, Vormittags 9 ¾ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Ladungsschrift bekannt gemacht. Hamburg, den 1. März 1883. Schlieckau, Gerichtsschreiber des Landgerichts, Civilkammer II.
—
19666] Oeffentliche Zustellung.
Charlotte Forchheimer Wittwe von Thüngen kün⸗ digt ein Hypothekendarlehen zu 200 ℳ vom 20 No⸗ vember 1879, zu 5 % verzinslich, ihren unbekannt wo abwesenden Schuldnern Kaspar und Elisabetha Jäger von Retzstadt zur Heimzahlung binnen ¼ Jahresfrist.
Karlstadt a./ M., am 27. Februar 1883.
Gerichtsschreiberei des E Amtsgerichts u“ BS.er- [9779] 8 Aufgebot. “
Auf Antrag des Kaufmanns Albert Winkelmann in Hamburg als General⸗Bevollmächtigter seiner Mutter, der Wittwe Joh. Sophie Friedericke Winkelmann, geb. Garber, zu Hamburg, Gläubiger, soll das dem Instrumentenmacher Joh. Carl Schie⸗ bener hier gehörige, in der Grapengießerstraße 2 dahier belegene Wohnwesen sammt Zubehör in
dem auf Freitag, 13. April 1883, Vormittags 11 Uhr,
anstehenden Termine öffentlich meistbietend verkauft werden. 1
Zugleich werden alle Diejenigen, welche an diesen Immobilien Näher⸗, lehnrechtliche, fideikommissarische, Pfand⸗ und sonstige dingliche Rechte, insbesondere auch Servituten und Realberechtigungen zu haben vermeinen, hierdurch aufgefordert, selbige unter Vor⸗ legung der darüber lautenden Urkunden, im obigen Termine anzumelden, unter dem Verwarnen, daß im Nichtanmeldungsfalle das Recht im Verhältniß zum neuen Erwerber des Grundstücks verloren geht.
Lüneburg, den 11. Februar 1883.
Königliches Amtsgericht. I. (gez.) Jochmus. Für richtige Abschrift: Lossan, Assistent,
Gerichtsschreiber⸗Geh. Königlichen Amtsgerichts I.
[9797]
Verkaufsanzeige nebst Aufgebot.
In Zwangsvollstreckungssachen des Brennerei⸗ besitzers Julius von Cölln zu Bevensen, Gläubigers, gegen
den Arbeiter Heinrich Schröder aus Bevensen, zur Zeit in Hamburg, Spitalstraße Hof 85 Haus 3, Schuldner, 8
soll die dem Letzteren gehörige Bürgerstelle Nr. 39 zu Bevensen, bestehend aus einem Wohnhause und Stall und den dazu gehörigen, im Flurbuche von Bevensen unter K. Bl. 5 Nr. 198/6 und 197/7 aufgeführten Grundstücken in der Größe von zu⸗ sammen 11 a, zwangsweise in dem dazu auf
den 5. Mai 1883,
Vormittags 10 Uhr, allhier anberaumten Termine öffentlich versteigert werden.
Kaufliebhaber werden damit geladen.
Alle, welche daran Eigenthums⸗, Näher⸗, lehn⸗ rechtliche, fideikommissarische, San. und sonstige dingliche Rechte, insbesondere Servituten und Real⸗ berechtigungen zu haben vermeinen, werden aufgefor⸗ dert, selbige im obigen Termine anzumelden und die darüber lautenden Urkunden vorzulegen unter dem Verwarnen, daß im Nichtanmeldungsfalle das Recht im Verhältniß zum neuen Erwerber des Grundstücks perloren geht.
Medingen, den 26. Februar 1883.
1I1 Pemeole e gericht.
[9638]
Verkaufs⸗Anzeige
Aufgebot.
In Sachen,
betreffend die Vormundschaft für den abwesenden
Diedrich Dohrmann aus Otterstedt,
soll auf Antrag der Vormünder mit obervormund⸗
schaftlicher Genehmigung die unter vormundschaft⸗
licher Verwaltung stehende Anbaustelle Hs.⸗Nr. 81.
in Otterstedt, beftehend aus:
1) einem Wohnhause von Fachwerk mit Stroh⸗ bedachung, verzeichnet unter Nr. 81 der Gebäude⸗ steuerrolle von Otterstedt,
2) 84 a 89 qm Weide und Ackerland ꝛc. auf Artikel 79, Kartenblatt 2 und 7, Parzellen 9, 19, 91, 92, 93 der Grundsteuermutterrolle von Otterstedt verzeichnet,
in dem dazu auf
Sonnabend, den 26. Mai 1883
Nachmittags 2 Uhr, 1
im Grube'schen Gasthause in Otterstedt anstehenden
Termine öffentlich meistbietend verkauft werden, wo⸗
zu Käufer damit geladen werden.
Die Verkaufsbedingungen sind 14 Tage vor dem
1u1“ auf hiesiger Gerichtsschreiberei ein⸗
zusehen.
Zugleich werden Alle, welche an den Verkaufs⸗
objekten Eigenthums⸗, Näher⸗, lehnrechtliche, fidei⸗
kommissarische, Pfand⸗ und andere dingliche Rechte, insbesondere auch Servituten und Realberechtigungen zu haben vermeinen, aufgefordert, ihre Ansprüche so gewiß spätestens im obigen Termine anzumelden, als widrigenfalls für den sich nicht Meldenden im Verhältniß zum neuen Erwerber das Recht verloren
geht. Achim, den 16. Februar 1883. Königliches Amtsgericht, Abtheilung II. 1 gez. von Hahn. 1 Ausgefertigt: Achim, den 16. Februar 1883. Der Gerichtsschreiber. Sergel, A.⸗G.⸗Sekretär.
Aufgebot.
Der Kaufmann J. Baumann⸗Frey in Zürich hat das Aufgebot eines verloren gegangenen von Cle⸗ mens Lorenz auf Frau Julie Lorenz in Plauen i. V. gezogenen, von dieser acceptirten, am 20. Juni 1882 an die Ordre Paul Sorge & Co. in Plauen zahlbar gewesenen Wechsels über 91,50 ℳ d. d. Plauen, den 11. März 1882, welcher zuerst an Bhd. Koch, dann an die Spinnerei Adlischweil, so⸗ dann an die Schweizer Creditanstalt, weiter an den Antragsteller und endlich an Aug. Peill gerirt wor⸗ den, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 13. November 1883, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 2, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzu⸗ melden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.
Plauen, den 26. Februar 1883.
Königliches Amtsgericht. Steiger.
“
Anfgebot zum Zwecke der Kraftloserklärung [9643] von Urkunden.
Nachdem der Häusling und Bahnwärter Johann Heinrich Lampe in Bassum für sich bezw. im Auf⸗ trage der betreffenden Berechtigten, als: Ehefrau Anna Margarethe Mannes, geb. Lampe, in Bremen, Wittwe Catbarine Lampe, geb. Stöver, in Bassum und Heinrich Lampe, Füsilier im II. Garde⸗Regi⸗ ment zu Fuß in Berlin, den Verlust der nachstehend bezeichneten Quittungsbücher der Amts⸗Sparkasse in Bassum, als: 1
1) Quittungsbuch Nr. 1700 (Fol. 4149 des Haupt⸗ buchs) mit einem Guthaben ad 1244 ℳ 97 ₰, ausgestellt auf den Namen des Häuslings Jo⸗ hann Heinrich Lampe in Apelstedt,
2) Quittungsbuch Nr. 1701 (Fol. 4830 des Haupt⸗
buchs) mit einem Guthaben ad 313 ℳ 74 ₰, ausgestellt auf den Namen der Anna Marga⸗ rethe Lampe in Apelstedt, Quittungsbuch Nr. 1492 (Fol. 3887 des Haupt⸗ buchs) mit einem Guthaben ad 392 ℳ 07 ₰, ausgestellt auf den Namen des Heinrich Lampe in Apelstedt und “
4) des für die Lampe'schen Erben in Wedehorn ausgefertigten Quittungsbuches Nr. 867 (Fol. 2059 des Hauptbuchs) mit einem Guthaben ad 601 ℳ 61 ₰,
glaubhaft gemacht und deren Aufgebot beantragt
hat, so werden die unbekannten Inhaber der vorbe⸗
zeichneten Quittungsbücher der Amts⸗Sparkasse zu
Bassum aufgefordert, solche spätestens im Termine am
Sonnabend, den 23. Juni d. J., Morgens 10 Uhr, 1
hier vorzulegen, widrigenfalls dieselben für kraftlos
erklärt werden sollen.
Bassum, den 23. Februar 1883.
Königliches Amtsgericht. II. v. Harling.
In der Bekanntmachung des Königlichen Amts⸗ gerichts II. zu Brieg vom 27. Januar 1883, be⸗ treffend Generalaufgebot verlorener Hypotheken⸗Do⸗ kumente ꝛc., abgedruckt unter Nr. 7544 in der 2. Bei⸗ lage der Nr. 45 pro 1883 d. Bl. na es heißen:
a. zu A. I. 1: das Hauptdokument über ursprüng⸗ lich 6000 Thlr. Kaufgeld — nicht Aufgeld,
b. zu A. I. 4: für den Handelsmann Bernhard Gadiel — nicht Gadid.
Berichtigung. In der Bekanntmachung des Kgl. Amtsgerichts München I., Abthl. A. für Civil⸗ sachen, vom 7. Februar cr. — betreffend Aufgebot Schmittinger — abgedruckt unter Nr. 6862 in der 2. Beilage der Nr. 52 pro 1883 d. Bl., ist der
Name des Kgl. Advokaten nicht Topp sondern Popp zu lesen. G
[4074] Aufgebot.
Auf den Antrag des Meinrad Mey von Straß⸗ berg, wird dessen Mündel Ottmar Mey von da, geboren am 15. November 1812, welcher im Jahre 1861 nach Amerika gegangen und seitdem verschollen ist aufgefordert, sich spätestens in dem Aufgebots⸗ ermine 8
Donnerstag. den 8. November 1883, Vormittags 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte zu melden, widrigen⸗ falls seine Todeserklärung erfolgt. Sigmaringen, den 13. Januar 1883. Königliches Amtsgericht.
* Beschluß. 4
Auf Antrag der Königlichen Staatsanwaltschaft und in Anwendung des Gesetzes vom 14. März 1850 §. 1 wird die Beschlagnahme des Vermögens des Matrosen. Franz Caspar Kreutz, geboren am 14. August 1859 zu Vingst, Landkreis Cöln, an⸗ geordnet, gegen welchen durch das Kaiserliche Gericht der Marinestation der Nordsee zu Wilhelmshafen das Versäumnißverfahren wegen Fahnenflucht er⸗ 8 ist und dessen man nicht habhaft werden ann.
Cöln, den 29. Dezember 1882.
Königliches Landgericht, Strafkammer.
Landgerichts⸗Direktor. Langerichtsrath. gez. Mitscher. gez. Wirth.
gez. Beitzke, Landrichter. Für die Richtigkeit der Ausfertigung: 1 Sasse,
Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts [9651] Verkündet am 22. Februar 1883. gez. Hummel, Gerichtsschreiber.
Im Namen des Königs!
Auf den Antrag der Wittwe Forstverwalter a. D. Franz Böhm, Maria, geb. Rentker, zu Münster, vertreten durch den Justiz⸗Rath Möger zu Dort⸗ mund, betreffend das öffentliche Aufgebot verloren gegangener Hypothekenurkunden zum Zwecke der Kraftloserklärung,
erkennt das Königliche Amtsgericht zu Castrop durch den Amtsrichter Gummich für Recht:
Die über folgende Hypotheken gebildeten Ur⸗ kunden:
a. Eintausend Thaler Darlehen für den Forst⸗ verwalter Franz Böhm zu Münster aus der gerichtlichen Urkunde vom 28. Mai 1874, eingetragen gewesen Band I. Art. 6 Abthei⸗ lung III. Nr. 2 G. B. Mengede,
.Neunhundert Thaler Darlehen für den Forst⸗ verwalter Franz Böhm aus der Urkunde vom 26. September 1865, eingetragen ge⸗ wesen Band I. Bl. 237 G. B. Mengede, Abtheilung III., Nr. 5,
.Einhundert Thaler Darlehen aus der Ur⸗ kunde vom 16. Mai 1866, eingetragen ge⸗ wesen Band I., Bl. 237, Abth. III., Nr. 6,
resp. Hypothekenbriefe vom 18. Juni 1874,
21. August 1867 und 21. August 1867 werden
für kraftlos erklärt.
Die Kosten werden der Antragstellerin zur
Last gesetzt. Gummich. [6647] Verkündet am 25. Januar 1883. Giersberg, Gerichtsschreiber. Im Namen des Königs! Auf den Antrag des Wirths Gottlieb Sadowski aus Gorlen, Eigenthümer des Grundstücks Gorlen Bd. IV. Blatt 67 erkennt das Königliche Amts⸗ gericht zu Lyck durch den Gerichtsassessor Droese, für Recht: die über die im Grundbuche von Gorlen Bd. IV. Blatt 67, Abtheilung III. unter Nr. 3b. für Charlotte Sadowski, verehelichte Wirth Samuel Bendzko auf Grund des Erbrezesses vom 10. Juni 1854 und der Verfügung vom 22. No⸗ vember 1854 eingetragenen 92 Thaler 15 Sgr. Vatererbtheil gebildeten Hypothekendokumente wird für kraftlos erklärt. Lyck, den 25. Januar 1883. Königliches Amtsgericht. Droese.
[9641] 6 In die Liste der beim hiesigen Amtsgericht zuge⸗ lassenen Rechtsanwälte ist heute der Rechtsanwalt
Alfred Karl Isidor Wilke eingetragen, was hier⸗
durch gemäß §. 20 der Rechtsanwaltsordnung kannt gemacht wird. Brakel, den 17. Februar 1883. Königliches Amtsgericht.
19613½3 Bekanntmachung.
Der Gerichtsassessor Georg Karl Brunner aus Naumburg a./S. ist heute in die Liste über die beim unterzeichneten Gericht zugelassenen Rechts⸗ anwälte eingetragen worden.
Elsterwerda, den 24. Februar 1883.
Königliches Amtsgericht.
In der Liste der beim hiesigen Königlichen Land⸗ gericht zugelassenen Rechtsanwälte ist der unter Nr. 5 eingetragene Rechtsanwalt und Notar, Justizrath Aßmann in Ehrenbreitstein, nachdem derselbe am 10. dieses Monats verstorben ist, heute gelöscht worden.
Neuwied, den 28. Februar 1883.
Königliches Landgericht.
[9799] Bekanntmachung. Durch Beschluß der Strafkammer hier vom 24. d. M. ist die am 14. Februar v. J. erfolgte Be⸗ schlagnahme des des Christof Her⸗ mann Barth von Dobel, O. A. Neuenbürg, au gehoben worden.
Tübingen, den 26. Februar 1883.
K. Staatsanwaltschaft.