Nachtragsetats seien doch absolut kein Grund zweijähriger Etatsperioden. Daß bei olchen die Nachtragsetats sich in verwirrender Weise häufen würden, sei nicht zu befürchten. Er halte es übrigens nicht für zweckmäßig, auf diese Frage jetzt näher einzugehen. 1 Der Abg. Dr. Köhler machte darauf aufmerksam, daß bei Inkrafttreten des Verkoppelungsgesetzes die Spezialkom⸗ missare weniger Gehalt als jetzt Pension beziehen würden, und dankte für die vorgeschlagenen Besoldungsverbesserungen. Der Abg Graf zu Limburg⸗Stirum veisicherte, daß die Budgetkommission den Nachtragsetat in einer Stunde er⸗ ledigen werde, wie überhaupt Nachtragsetats erfahrungs⸗ mäßig sehr leicht und schnell erledigt würden. Die Polemik Rickerts gegen die zweijährigen Etat perioden, die sich auf die Nachtragsetats stütze, sei doch sehr schwach. b
Der Abg. Büchtemann konstatirte als Mitglied der Budgetkommission, daß die Berathung der Nachtragsetats zwar nicht lang, aber sehr unangenehm und schwierig sei, da sich die betreffenden Verhältnisse nicht klar übersehen ließen. Daß die in den Nachtragsetat eingestellte Sekundär⸗ bahn eine Ausnahmestellung erfahren solle, sei nicht begründet und empfehle sich auch aus praktischen Gründen nicht, da die Budgelkommission sich heute Abend über die Forderung nicht werde schlüssig machen können, sodaß die Etatsberathung am Montag nicht beendet werden könnte. Er schließe sich daher dem Antrage von Benda an.
Der Abg. Stengel glaubte nicht, daß durch Nachtragsetats die Uebersicht über das Budget verloren gehe. Auch bezüglich der Sekundärbahn theile er die Ansicht des Vorredners nicht.
Der Regierungskommissar bat, die Sekundärbahn nicht in das Anleihegesetz aufzunehmen, da sie mit den dort vor⸗ gesehenen Linien nichts gemein habe, sondern nur im Inter⸗ esse des Bernsteinbergbaues gebaut werden solle.
Der Antrag von Benda wurde mit großer Mehrheit an⸗ genommen. 1
Nächster Gegenstand der Tagesordnung war die Be⸗ rathung des mündlichen Berichts der XlII. Kommission zur Vorberathung des Gesetzentwurfs, betreffend den Erlaß der vier untersten Stufen der Klassensteuer ꝛc., über die ihr zur Prüfung überwiesene Frage: „ob in dem §. 4 des in zweiter Berathung angenommenen Gesetzes, betreffend die Aufhebung der beiden untersten Stufen der Klassensteuer, eine Abänderung des §. 71 der Verfassung zu erkennen sei, und ob demzufolge die Beschlußfassung in den nach §. 107 der Ver⸗ fassung für Verfassungsveränderungen vorgeschriebenen For⸗ men zu erfolgen habe.“ 1
Der Abg. Frhr. von Zedlitz und Neukirch führte als Referent aus, daß sowohl nach der Verordnung vom 30. Mai 1849 als auch nach der bisherigen Praxis, namentlich bei den Steuer⸗ erlassen der letzten Jahre, die bei der zweiten Berathung gel⸗ tend gemachten Bedenken unbegründet seien. Die Kommission habe daher einstimmig folgenden Beschluß gefaßt:
116 Die Kommission ist der Ansicht, daß in dem §. 4 des in zwei⸗
ter Berathung angenommenen Gesetzes, betreffend die Aufhebung
der beiden untersten Stufen der Klassensteuer, eine Abänderung des
§. 71 der Verfassung nicht zu erkennen ist, und beantragt dem⸗ ufolge:
Das Haus der Abgeordneten wolle alsbald in die dritte Be⸗
rathung des gedachten Gesetzes eintreten.
Der Abg. Sack erklärte, er hätte bei der Wichtigkeit des Gegenstandes einen schriftlichen Bericht der Kommission ge⸗ wünscht. Durch die Deduktionen des Vorredners sei er nicht küberzeugt, und er müsse seine Bedenken aufrecht erhalten. Eine Aenderung der Verfassung erscheine ihm unvermeidlich. 1
Der Abg. Hahn schloß sich den Ausführungen des Refe⸗ renten an. Nicht die entrichtete Steuer, sondern das der Ver⸗ anlagung zu Grunde liegende Einkommen sei entscheidend. Auch ihm sei die Verfassung heilig, aber er glaube, daß man sich bei den Beschlüssen der Kommission vollkommen beruhigen könne.
Der Abg. Frhr. von der Reck dagegen bat das Haus, sich nicht mit einem kühnen Salto mortale über deutliche Verfassungsbestimmungen hinwegzusetzen.
Der Abg. Dr. Enneccerus erklärte, der entscheidende Punkt sei nicht de Steuerleistung, sondern die Steuereinschätzung, die Steuerfähigkeit. Wenn die Ansicht der Abgg. Sack und von der Reck die richtige wäre, dann hätte das Gesetz vom 10. März 1881, welches drei Steuerstufen aufgehoben habe, auch die Wahlfähigkeit eingeschränkt, und die sämmtlichen Wahlen zum Abgeordnetenhaus wären ungesetzlich. Man könnte dann auch ohne Verfassungsänderung durch Aufhebung der direkten Steuern Allen das Wahlrecht entziehen. Der Antrag der Kommission wurde fast einstimmig angenommen.
Hierauf ging das Haus zur dritten Berathung des Ge⸗ setze twurfs, betr. die Aufhebung der beiden untersten Stufen der Klassensteuer, über.
In der Generaldiskussion ergriff bei Schluß des Blattes der Abg. Lohren das Wort.
— Der Diebstahl von Blumen von einer mit Garten⸗ anlagen geschmückten Grabstätte auf einem Friedhofe ist, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, III. Strafsenats, vom 15. Januar d. J., nicht als Duebstahl im Sinne des Strafgesetzbuchs, sondern nur als Felddiebstahl zu bestrafen, wenn die gestohlenen Blumen den Werth von 10 ℳ nicht übersteigen.
gegeben werde. cht egen die Opportunität
Der Disziplinarhof für nichtrichterliche Beamte trat heute zu einer Sitzung zusammen.
Se. Durchlaucht der Prinz Friedrich von ollern, Oberst und Commandeur des 2. Garde⸗ Regiments, hat sich auf einige Tage mit Urlaub
begeben.
Mecklenburg⸗Strelitz. Neu⸗Strelitz, 2. März. (W. T. B.) Zu Ehren des Prinzen von Wales fand heute Nachmittag 5 ½ Uhr im Großherzoglichen Schlosse ein Gala⸗ diner statt. Der Großherzog brachte dabei einen Toast auf die Königin Victoria und auf den Prinzen von Wales und dessen Gemahlin aus, den der Prinz von Wales mit einem Toast auf den Großherzog und die Großherzogin
2 9
Oesterreich Ungarn. Wien, 2. März. (W. T. B.)
In der heutigen Sitzung des Abgeordnetenhauses wurde, zachdem die beiden Generalredner Herbst und Tonner, sowie der Berichterstatter der Burgetkommission nochmals das Wort zu der Budgetvorlage ergriffen hatten, mit großer Majorität
—
— 3. März. (W. T. B.) In der gestrigen Sitzung des Kammerausschusses gab der Abg. Kaminski ausfuhrliche Erklärungen bezüglich der Vorgeschichte der galizischen Transversalbahn ab und suchte seine Verdienste als Privatmann um das Zustandekommen der An⸗ gelegenheit nachzuweisen. Den Vorwurf, er hätte das Ma⸗ terial zu den Vorarbeiten erschwindelt, erkauft oder erbettelt, müsse er zurückweisen. Sein Einfluß als Abgeord⸗ geordneter habe nicht einmal vermocht, für den Bauunternehmer Schwarz eine Karte des Handels⸗Ministers zur Bereisung der Bahnstrecke zu erwirken; über die Frage wegen der Bau⸗ vergebung habe er nie mit dem Minister verhandelt.
Großbritannien und Irland. London, 1. März. (Allg. Corr.) Mr. Gladstone dehnt seinen Aufenthalt in Paris über die zuerst beabsichtigte Zeit aus und wird dem⸗ nach auch noch am Freitag nicht wieder im Parlament er⸗ scheinen. Der Premier ist offenbar bemüht, durch persönlichen Verkehr und Gedankenaustausch die verdrießliche Stimmung, welche in den französischen Regierungskreisen gegen England herrscht, zu beseitigen.
Im Unterhause ist die Adreßdebatte immer noch nicht zu Ende. Mr. Gladstone's Abwesenheit macht sich doch
ühlbar.
8 Ein soeben veröffentlichtes amtliches Aktenstück (Treasury Minute) veranschlagt die Kosten der egyptischen Expedition auf ca. 3 416 000 Pfd. Sterl., von welcher Summe das Parlament bereits 2 300 000 Pfd. Sterl. votirt hat. Die Kosten des indischen Kontingents der Expedition, welche bekanntlich der indische Staatsschatz zu tragen hat, sind auf 1 142 000 Pfd. Sterl. veranschlagt. Die britische Regierung hat indeß beschlessen, das Parlament anzugehen, eine halbe Million Pfund Sterling zur Bestreitung dieser Kosten beizutragen.
— 2. März. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung des Unter⸗ hauses wurde der Antrag O'Shaughnessy's auf Einführung des Prinzips des Schulzwanges in Irland nach dreistündiger Debatte angenommen. Der General⸗Sekretär für Irland, Trevelyan, hatte bei der Berathung die Zu⸗ stimmung zu dem Antrage ausgesprochen, zugleich aber es für unmöglich erklärt, daß eine bezügliche Vorlage vor der nächsten Session eingebracht werden könne. Nachdem das Haus sodann mit 94 gegen 24 Stimmen einen von Hausar gestellten Antrag, betreffend die durch den egyptischen Krieg entstandenen Ausgaben, verworfen hatte, trat dasselbe in die Berathung des Nachtragskredits für die egyptische Expedition. Der Kriegs⸗ Minister Childers erklärte, die Ausgaben des laufenden Finanzjahres, einschließlich des Nachtragskredits, überstiegen die Einnahmen um 16 Mill. Pfd. Sterl., aber die Einkünfte besserten sich, und es sei zu hoffen, daß die Einnahmen den Voranschlag um 500 000 bis 750 000 Pfd. Sterl. übersteigen würden. Der Vorschlag, 500 000 Pfd. Sterl. zu den Kosten Indiens an der egyptischen Expedition beizutragen, wurde ohne Abstimmung angenommen.
Frankreich. Paris,
1. März. (Fr. Corr.) Die „République française“ warnt, im Hinblick auf die bevorstehende Debatte über der Invetrachtnahme der Revi⸗ sionsanträge von Barodet; und Andrieux, die Kammer vor jeder Uebere lung. Gewiß gehöre eine pfaktische Revision der Verfassungsgesetze zu den unschenswerkgesten Reformen, welche die republikanische Partei anzustreben habe, und die Partei, deren Meinung das Blatt vertritt, hätte sich um ihre Verwirklichung hinreichend bemüht; allein es handele sich jetzt darum, jede bloße Kundgebung zu vermeiden und nichts zu unternehmen, wofür man nicht der energischen Unterstützung des Abgeordnetenhauses und der Zustimmung des Senats sicher sei. Die erstere ließe sich vielleicht erlangen, was aber den Beistand des Oberhauses beträfe, so sollte man wissen, daß derselbe jetzt verweigert würde. Man müsse daher vorläufig von platonischen Ver⸗ suchen abstehen und die öffentliche Meinung zu befriedigen trachten, welche, der miniseriellen Unbeständigkeit müde, sehnlichst eine feste Regierung herbeiwünsche. Diese Regierung zu schaffen sei jetzt die Hauptaufgabe der Kammer, und man dürfe nicht daran denken, Fragen von der Wichtigkeit der auf die Revision bezüglichen anzuregen, so lange das Kabinet nicht einer starken Majorität ganz sicher sei.
Der französische Ministerresident in Tunis Cambon, wird demnächst in Paris erwartet, um mit der Regierung über den im Sommer v. J. abgeschlossenen neuen französisch⸗tunesischen Vertrag, der bisher den Kam⸗ mern noch nicht vorgelegt ist, zu konferiren. Die hauptsäch⸗ lichsten Bestimmungen dieses Vertrages betreffen die Beseitigung der Finanzkommission und der Kagpitula⸗ tionen. In politischen Kreisen glaubt man, daß die franzoͤsische Regierung hierbei ernsthaften internationalen Schwierigkeiten nicht begegnen werde. Die Erfahrung hat gezeigt, daß die Beseitigung der Finanzkommission einer Er⸗ höhung der Staatseinnahmen in Tunis nicht im Wege sein dürfte, und daß vielmehr durch die französische Verwaltung der tunesischen Finanzen eine Vermehrung der Einnahmen unter Verminderung der Ausgaben zu erwarten sein würde.
— 2. März. (W. T. B.) Der „Temps“ sagt: der am Dienstag verhaftete Engländer Byrne werde sofort in Freiheit gesetzt werden, wenn die eingeleitete Untersuchung die Richtigkeit seiner Versicherung bestätigen sollte, daß er während des Mordes im Phönixpark zu Dublin in London gewesen sei.
Italien. Rom, 2. März. (W. T. B.) Der Papst empfing zu seinem heutigen Geburtsfeste und aus Anlaß des Jahrestages seiner Krönung die Glückwünsche der Kardinale, Bischöfe und sonstigen kirchlichen Würdenträger und beant⸗ wortete die von dem Doyen der Kardinale verlesene Adresse auf das Wohlwollendste.
Die „Agenzia Stefani“ meldet aus Tripolis: der italienischen Regierung sei eine weitere Genug⸗ thuung zu Theil geworden, indem ein türkischer Offizier wegen Eindringens in die Wohnung des italienischen Unter⸗ thans Dana zu dreiwöchentlichem Gefängniß verurtheilt worden sei.
Amerika. Washington, 2. März. (W. T. B.) Die Berathungen des Konferenzausschusses über die Tarifvorlage des Senats dauerten bis Mitternacht. Eine Ausgleichung der bezüglich der wichtigsten Punkte be⸗ stehenden Differenzen wurde jedoch nicht erzielt. Der Konferenz⸗
S
— 2. März. (W. T. B.) Der Konferenzausschuß ist nunmehr zu einer Einigung gekommen und beschloß die Annahme der Senats⸗Tarifbill mit wenigen Verän⸗ derungen von allgemeiner Bedeutung. Diese Veranderungen betreffen die Metallklasse, in der einige höhere Sätze empfohlen werden. Es wird vorgeschlagen: auf Stahl im Werthe von 4 Cents pro Pfund oder weniger, ein Zoll von 45 Proz. ad valorem auf Stahl im Werthe von nicht weniger als 7 oder nicht mehr als 11 Cents, 2 ¾4 Cents pro
pro Pfund — auf Stahlschienen, ein Zoll von 17 Dollar pro Tonne — auf Eisenerz, 75 Cents pro Tonne — au Roheisen, 31 ⁄0 Cents pro Pfund. Ferner wird ein Zoll vo 2 ³l Cents pro Pfund auf gradirten Zucker über Nr. 13, aber nicht über Nr. 16, empfohlen; außerdem werden einige unbedeutende Veränderungen in Bezug auf die Klassisikationen vorgeschlagen; die Sätze der Baum⸗ wollenklasse bleiben unverändert; in der Wollenklasse soll ein Zoll von 45 Cents pro Pfund erhoben werden, ferner 40 Proz. ad valorem auf Damenmäntel; in der Glas⸗ und Thonwaarenklasse wird ein besonderer Zoll von 1 Cent pro Pfund für Glasflaschen und die Uebertragung der Porzellanklausel auf bedrucktes und bemaltes Steingut empfohlen, wodurch sich der Zoll auf 60 Proz. ad valorem erhöht. Auf Schnupftaback, Taback und Cigarren werden innere Verbrauchssteuern empfohlen, welche vom 1. Mai ab in Kraft treten sollen.
— 3. März. (W. T. B.) gegen 31 Stimmen den Häusern des Kongresses
Der Senat nahm mit 32 Antrag des aus beiden gewählten Ausschusses an, welcher die vom Senat vorgeschlagene Tarifbill mit einigen Abänderungen gutheißt. Im Rep räsen⸗ tantenhause wird der Antrag heute diskutirt werden. Die Annahme des Tarifs würde die jährlichen Staatseinnahmen um 75 Millionen Dollars verringern. —
Zeitungsstimmen.
Der „Marienwerderer Zeitung“ wird aus Culm, 27. Februar, berichtet:
Am 25. und 26. d. Mts. waren zu Culm die Delegirten des Verbandes der Baugewerksmeister der Provinz Westpreußen versam⸗ melt. Es waren etwa dreißig Delegirte der verschiedenen Lokal⸗ vereine anwesend. An den Verhandlungen, welche im Saale des Lorentzschen Hotels gepflogen wurden, nahmen als Gäste der Gewerbedepartements⸗Rath, Regierungs⸗Rath Fink, aus Marien⸗ werder, als Kommissar des dortigen Regierungs⸗Präsidenten, ferner der Königliche Wasserbauinspektor Bauer zu Culm, der Direktor der Baugewerkschule zu Deutsch⸗Crone, Regierungsbaumeister Lämmer⸗ hirt, und der Bürgermeister Kolweit zu Culm Theil. Nach den Verhandlungen und Berathungen ist zu konstatiren, daß der Sinn für Neubelebung und Förderung des Innungswesens bei den Baugewerken der Provinz Westpreußen ein besonders reger ist. So konnten die Delegirten der betreffenden Lokalvereine berichten, daß in Danzig, Elbing, Dt. Eylau, Culm neue Baugewerks⸗Innungen nach dem Gesetz vom 18. Juli 1881 bereits errichtet resp. deren Statuten von den Bezirksräthen in Danzig und Marienwerder bereits bestätigt sind, daß ferner in Marienburg, Graudenz und Thorn Baugewerks⸗Innungen in der Bildung begriffen und deren Statuten zur Einreichung an den Bezirksrath fertiggestellt sind. Sämmtliche Delegixte sprachen sich nach einem längern Vortrage des Regierungs Rarhs Fink übereinstimmend für die Neubildung resp Reorganisation der Innungen aus, und es wurde auf Antrag des Regierungskommissars beschlossen, das von demselben mit der Innung zu Dt. Eplau vereinbarte Statut, welches sich im Wesentlichen an das im Reichsamt des Innern ausgearbeitete Normalstatut anschließt, sowie die von dem Regierungs⸗Präsidenten zu Marienwerder empfohlenen Schiedsgerichts⸗Statuten für die noch zu bildenden Innungen zum Muster zu nehmen. Regierungs⸗Rath Fink empfahl ganz besonders einen Baugewerks⸗Innungs⸗Provinzial⸗ Verband auf Grund der §§. 104 a. ff. der Innungsgesetzes⸗ Novelle zu gründen, und der Vorsitzende des Delegirtentages, Bau⸗ meister Berndts aus Danzig, versprach, diese Frage in ein⸗ gehendste Erwägung ziehen und für das Zustandekommen eines solchen Innungsverbandes sich interessiren zu wollen. Ver⸗ schiedene das Submissionswesen betreffende Anfragen wurden vom Wasserbauinspektor Bauer beantwortet. Weiterhin gelangte ein Antrag des Direktors der Baugewerkschule zu Dt. Crone zur Annahme, wonach der theoretische Theil der von den Bau⸗ Innungen statutarisch verlangten Meisterprüfung durch die Ab⸗ legung der Abgangsprüfung an der Baugewerksschule ersetzt wer⸗ den kann — ein Äntrag, dessen Annahme auch vom Regierungs⸗ kommissar warm befürwortet wurde. Ferner wurde der Antrag der Elbinger Bauinnung: „Die Meisterprüfung westpreußischer Baugewerks⸗ resp. Bauinnungsmeister auch auf praktische Arbeit auszudehnen“ einstimmig angenommen. Es muß besonders rüh⸗ mend bhervorgehoben werden, daß auf diesem Delegirtentage eine völlige Uebereinstimmung der Ansichten darüber herrschte, daß zunächst durch Gründung von Innungen, durch das Inslebenrufen der im Ge⸗ setz vom 18. Juli 1881 bezeichneten Einrichtungen Nutzen bringende Wandlung auch für das Baugewerbe geschaffen werden müsse. Der nächste Delegirtentag soll in Danzig abgehalten werden.
— Die „Weimarische Zeitung“ schreibt:
Herr Physikus Dr. Zogbaum macht uns folgende werthe Mittheilung: „Die in freihändlerischen 9 aufgestellte Behauptung: „durch die Pökelung und Raäuche⸗ rung seien die in amerikanischen Schweinefleischwaaren ent⸗ haltenen Trichinen unschädlich geworden und der auf dieselben zu legende Zoll von sanitärem Standpunkte durchaus nicht zu begründen“, giebt mir Veranlassung, folgende amtliche Beobach⸗ tung zu veröffentlichen. Im Jahre 1879 erhielt eine hiesige Familie eine Sendung von 24 Stück geräucherten Schinken aus Amerika, die zum Theil von ihr selbst verbraucht, zum Theil an Bekannte abge⸗ lassen worden sind. Einer derselben, Herr W., ließ den ihm zu⸗ gekommenen Schinken von zwei verpflichteten Fleischbeschauern unter⸗ suchen. Beide fanden ihn mit Trichinen durchsetzt. Von der Polizei davon in Kenntniß gesetzt, untersuchte ich den Schinken ebenfalls und fand nicht allein eingekapselte Trichinen darin, sondern auch eine in voller Lebenskraft befindliche. Ob diese die einzige am Leben ge⸗ bliebene war, weiß ich nicht, sie beweist aber zur Genüge, daß der Genuß amerikanischer Schweinefleischwaaren nicht so gefahrlos ist wie uns die Herren Freihändler glauben machen wollen.
— Der „Düsseldorfer Anzeiger“ schließt einen Ar⸗ tikel über den Volkswirthschaftsrath mit folgenden Be⸗ merkungen:
... Jedenfalls ist es in hohem Grade bedauernswerth, daß irn dem gegenwärtigen Abgeordnetenhause sich nicht Männer genug finden welche die Nothwendigkeit einer Organisation einseben, die die immer näher sich berührenden Interessen von Landwirthschaft, Handel und Industrie in sich vereinigt und zugleich der Regierung bei der Vor⸗ dereitung wirthschaftlicher Gesetze zur Hand geht und in dieser Be⸗ ziehung ihr schon gute Dienste geleistet hat, ohne daß die behauptetez Nachtheile wegen Einschränkung des Ansehens des Parlaments eis getreten sind. 1 1 8—
— Die „Norddeutsche Allgemeine Zeitung“ citin in einer Besprechung des kürzlich erschienenen Buches: „Die
dankens⸗ Organen
ausschuß tritt heute zu erneuten Berathungen zusammen, man
eschlossen, in die Spezialdebatte einzutreten.
hegt aber nur geringe Hoffnungen auf eine Verständigung.
deutschen Nutzholzzölle. Eine Waldschutzschrift von Dr. Bernhard Danckelmann, Königlich preußischem Ober⸗Forstmeister upe
Pfund — auf Stahl im Werthe über 11 Cents, „8
“ Direktor der Forst⸗Akademie Eberswalde“ u. A. folgende Sätze, in denen der Verfasser der genannten Schrift seine Be⸗
trachtungen also zusammenfaßt:
In den Staatsforsten des Deutschen Reichs ist somit die Renta⸗ bilität der letzten Jahre im günstigsten Falle um 26 %, im ungün⸗ stiasten Falle um 60 % hinter der Rentabilität der Jahre 1862/65
urückgeblieben. Dabei wurde nicht in Betracht gezogen, daß die Rentabilität der Staatsforsten durch die Entlastung von Waldgrund⸗ Gerechtigkeiten, sowie durch die Verbesserung der Verkehrswege eine über den Prozentsatz der Geldentwerthung hinausgehende Steigerung hätte erfahren müssen, wie es in den preußischen Staats⸗ forsten waährend der Jahre 1850 bis 1868 thatsächlich der
all gewesen ist. In den letzteren hat die Grundentlastung seit 1868 einen jährlichen Aufwand von 1,5 Millionen Mark, im Jahre 1880 einen solchen von 2 Millionen Mark verursacht, welcher bei Berechnung des oben nachgewiesenen Reinertrags von 1880 nicht einmal in Abzug gebracht worden ist. Damit dürfte der vollgültige Beweis geliefert sein, daß die Waldwirthschaft in Deutschland sich in der That im Niedergange befindet, der in der Freihandelszeit
1866/71 begonnen und nach Verlauf der wirthschaftlichen Hochfluth während der Gründerzeit bis in die neueste Zeit Fortschritte gemacht hat, ferner daß die entgegengesetzten Behauptungen der Zollgegner, nach denen sich die Waldrentabilität in der bester Ordnung befinden soll, auf einer vollständigen Verkennung der thatsächlichen Verhält⸗ nisse beruhen.....
Angesichts der dargestellten trüben Verhältnisse in Bezug auf Waldrenten, Holzpreise und Nutzholzausbeute dürfte einiger Muth dazu gehören, die Behauptung aufrecht zu erhalten, daß sich die deutsche Waldwirthschaft nicht in einer Nothlage befinde. Bislang eröffnete die aufsteigende Bewegung der Waldrenten, Holzpreise und Nutzholzausbeute in Verbindung mit dem Anwachsen der Bevölkerung und der Holzindustrie, sowie mit der fortschreitenden Waldrodung auf Agrikulturboden keine ungünstigen Aussichten für die zukünftige Rentabilität der Waldungen, obgleich jeder Forstmann weiß, daß die Erziehung hochwerthigen Altholzes, wie es viele In⸗ dustriezweige verlangen, bei Zugrundelegung der bisherigen Preise und Nutzholzausbeute, sowie einer mäßigen 4 prozentigen Verzinsung der im Walde angelegten Kapitalien nicht nur keine Bodenrente abwirft, sondern die Produktionskosten nicht deckt. Es war eben neben der angeerbten, im deutschen Volke wurzelnden Vorliebe für den Wald, welche auch jetzt noch bei einigen Großgrundbesitzern und bei vielen seit 1000 Jahren auf ihrem Erbe seßhaften westfälischen Bauerngeschlechtern die Spezies der „Waldnarren“ hervorbringt, die Aussicht auf künftige Waldrentabilität, welche den Wald erhielt und den Waldeigenthümer bewog, sich mit einem geringen Waldzinsfuße von 2 — 3 % zu begnügen. Wird diese Aussicht durch andauerndes Sinken der Waldrenten zerstört, so würde die jetzt schon vielfach be⸗ liebte Erniedrigung der Umtriebszeiten mit Holzerzeugung von gerin⸗ gem Gebrauchewerthe, ertensive Waldwirthschaft, Waldabtrieb ohne Wiederanbau, Waldschacher im großen Stile und schließlich Wald⸗ zerstörung die unausbleibliche Folge sein ....
88 Niedrige Holzpreise nöthigen einerseits den verschuldeten Waldeigenthümer, zur Aufbringung einer gewissen Geldsumme große Bestandsflächen zu verkaufen, und ermöglichen andererseits dem Holz⸗ händler den Transport des Holzes auf weit entlegene Holzmäͤrkte. Nicht hohe Woͤldpreise, sondern beträchtliche Unterschiede zwischen den Holzpreisen auf dem Weltmarkte und am Produktions⸗ orte, also niedrige Waldpreise, führen zur Waldzerstörung, die überdies die Unterlassung des Wiederanbaues, das wesentlichste Begriffsmerkmal der Walddevastation, zur Folge haben. Das ökonomische Prinzip, welches mindestens die Erstattung der Produktionskosten im Rohertrage verlangt beherrscht die Waldwirth⸗ schaft ebenso wie jede andere Wirthschaft. Ohne angemessene Preise kein Reinertrag, ohne Reinertrag Auflösung bestehender Waldwirthschaften durch Abtrieb ohne Anbau, das sind die einfachen Konsequenzen des wirthschaftlichen Prinzips. Nur die Verkehrung desselben kann die Ansicht zu Tage fördern, daß der Waldzoll kein Erhaltungs⸗, sondern ein Zerstörungszoll sei.
Landtags⸗Angelegenheiten.
Der Etat der Verwaltung der direkten .“ für das Jahr vom 1. April 1883/84 weist eine Einnahme von 145 618 000 ℳ (+ 1 176 595 ℳ) nach. Ein Mehr gegen den vori⸗ gen Etat findet sich in folgenden Titeln: „Gebäudesteuer“ mit 344 000 ℳ, „Klassifizirte Einkommensteuer“ mit 957 400 ℳ, „Klassen⸗ steuer“ mit 86400 ℳ, „Gewerbesteuer“ mit 45000 ℳ, Direkte
Steuern in den hohenzollernschen Landen“ mit 2000 ℳ, „Gesetzliche Wittwen⸗ und Waisengeldbeiträge“ mit 150500 ℳ Ein Weniger zeigen die Titel: „Grundsteuer“ mit 33 000 ℳ, „Eisenbahn⸗Abgabe“ mit 356 505 ℳ, „Fortschreibungsgebühren“ mit 400 ℳ, und „Straf⸗ beträge und sonstige Einnahmen“ mit 18 800 ℳ
Die dauernden Ausgaben beziffern sich auf 10 486 000 ℳ (+ 283 000 ℳ) — Hier zeigt sich in Kapitel: „Besoldungen“ ein Mehr von 80 315 ℳ und zwar erscheint ein Mehr von 88 065 ℳ in dem Titel „Verwaltung des Grund⸗ und Gebäudesteuer“, welches durch die Uebernahme der Besoldung von je 1875 ℳ für 47 neue Kataster⸗Assistentenstellen auf den Etat entsteht. Diesem Mehr steht ein Weniger von 3715 ℳ in dem Titel „Kassenverwaltung“ und von 4035 ℳ in dem Titel „Diensteinkommensbezüge für Vollziehungs⸗ beamte“ gegenüber. In dem Titel „Wohnungsgeldzuschüsse für die Be⸗ amten“ sind 24 300 ℳ mehr eingestellt. Das Mehr entsteht haupt⸗ sächlich durch den Hinzutritt von 47 Kataster⸗Assistenten⸗ stellen. In Kapitel „andere persönliche Ausgaben“ findet sich ein Mehr in folgenden Titeln: „Zur Remunerirung von Hülfsarbeitern“ mit 92 000 ℳ; „Zur Gewährung von Zuschüssen zu den Gebühren der Vollziehungsbeamten“ mit 61 638 ℳ Neu einge⸗ stellt ist Titel: „Gesetzliche Wittwen⸗ und Waisengelder“ mit 12 300 ℳ Kapitel „sonstige Kosten der Veranlagung und Erhebung⸗ weist ein Mehr nach bei folgenden Titeln: „für die Veranlagung und Erhebung der Gebäudesteuer“ mit 3800 ℳ; „für die Veranlagung und Erhebung der klassifihirten Einkommensteuer“ mit 11 700 ℳ; „für die Veranlagung und Erhebung der Klassensteuer“ mit 4300 ℳ; „für die Veranlagung und Erhebung der Gewerbesteuer“ mit 3500 ℳ; ein Minus findet sich in den Titeln: „Für die Elementarerhebung der Grundsteuer“ mit 2450 ℳ; „für die Erhebung von Domänen⸗ gefällen ꝛc.“ mit 3000 ℳ Bei den „sächlichen und vermischten Aus⸗ gaben“ zeigen u. A. folgende Titel eine Abweichung von dem laufenden Etat und zwar ein Weniger: „Bureaubedürfnisse“ mit 20 500 ℳ.; „Diäten und Fuhrkosten“ mit 5700 ℳ; ein Mehr: Titel „Amtskosten⸗ aversa für die Kreis⸗Steuereinnehmer und die Steuerempfänger“ mit 4000 ℳ und Titel: „Vermischte Ausgaben“ mit 17 063 ℳ
Der Ueberschuß der Einnahmen über die Ausgaben beträgt 135 132 (00 ℳ (+ 893 595 ℳ)
„— Der Etat der Verwaltung der indirekten Steuernn für das Jahr vom 1. April 1883/84 beziffert die Gesammteinnahme auf 95 756 000 ℳ (— 2 806 000 ℳ). Hiervon fließen: A. aus Reichs⸗ steuern 22 941 650 ℳ (*+ 3 901 960 ℳ), welche sich auf folgende Titel vertheilen: 1) Zölle 9 897 890 ℳ (+ 3 097 890 ℳ), 2) Taback⸗ steuer 194 700 (— 41 100 ℳ, 3) Rübenzuckersteuer 2 929 130 ℳ (◻ 317 610 ℳ), 4) Salzsteuer 170 750 ℳ (+ 22 980 ℳ), 5) Brannt⸗ weinsteuer un Uebergangsabgabe von Branntwein 7 671 950 ℳ (+ 445 540 ℳ), 6) Brausteuer und Uebergangsabgabe von Bier 1 956 070 ℳ (+ 51 350 ℳ), 7) Spielkartenstempel 31 160 ℳ (— 310 ℳ), 8) Stempelabgabe für Werthpapiere, Schlußnoten, Rechnungen und Lotterieloose 90 000 ℳ (+ 8000 ℳ). B. Aus Einnahmen für alleinige Rechnung Preußens 72 814 350 ℳ (— 6 707 960 ℳ), welche Summe sich aus folgenden Titeln zusammensetzt: 9) Entschädigung für die durch die Statistik des Waarenverkehrs mit dem Auslande erwachsenden Kosten 8300 ℳ (— 4700 ℳ), 10) Antheil an der deutschen Wechselstempel⸗ steuer 71 520 ℳ (+ 1080 ℳ), 11) Stempelsteuer 16 000 000 ℳ
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13) Brücken⸗, Fähr⸗ und Hafengelder, Strom⸗ und Kanalgefälle 2 200 000 ℳ (wie im vorigen Etat), 14) Niederlage⸗, Krahn⸗ und Waagegeld 170 000 ℳ (wie im vorigen Etat), 15) Kontrolgebühr für Salz 70 600 ℳ (+ 600 ℳ), 16) Hypothekengebühren im Ober⸗Landesgerichtsbezirk Cöln 550 000 %ℳ (— 250 0 ℳ); 17) Gerichtskosten (einschl. Strafvollstreckungskosten) und gerichtliche Geldstrafen 46 500 000 ℳ (— 7000 000 %); 18) Wirthschafts⸗ abgaben in den hohenzollernschen Landen 36 400 ℳ (— 3600 ℳ); 19) Strafgelder der Steuerverwaltung 275 000 ℳ (— 15 000 ℳ); 19 a) gesetzliche Wittwen⸗ und Waisengeldbeiträge 617 700 ℳ + 617 700 ℳ); 20) Verwaltungskostenbeiträge 670 000 ℳ (+ 85 000 ℳ); 21) Zwangsvollstreckungsgebühren 215 000 ℳ .L.n I . für Gebäude, Grundstücke und Dienst⸗ e I . 0 „oe 8 s 8 * 19900,9 5000 ℳ); 23) außerordentliche Einnahmen Die dauernden Ausgaben betragen 28 607 300 ℳ (+ 1 372 935 ℳ). Außerdem kommen 171 700 ℳ Brausteuerzuschlag zur Tilgung der Provinzial⸗Kriegsschulden der Kurmark durchlaufend zur Verausgabung. Von diesen Ausgaben nimmt Kapitel⸗ „Central⸗, Stempel⸗ und Drucksachenverwaltung“ 199 820 ℳ (+ 139 850 ℳ) in Anspruch. Das Mehr steckt mit 140 000 ℳ in dem Titel „Zur An⸗ schaffung des Stempelmaterials und der vom Haupt⸗Stempelmagazin zu beschaffenden Drucksachen ꝛc.“ Dieser Posten ist bisher bei der Zoll⸗ und Steuererhebung und Kontrole verrechnet worden, und hier⸗ her übertragen. Kapitel „Provinzial⸗Steuerverwaltung“ schließt mit 2 382 60) ℳ ab *¼ 160 600 ℳ). Eine Abweichung von dem vorigen Etat zeigen hier bei den Besoldungen folgende Titel: 1) 3000 ℳ persönliche Zulage in Folge Pensionirung des betr. Beamten. 2) ₰ 103 725 ℳ in Folge Zugangs von 27 Stellen von Sekretären mit je 2850 ℳ, 13 Stellen von Assistenten mit je 1875 ℳ und pensionsfähige Zulagen für die Sekretäre bei der Provinzial⸗Steuer⸗ Direktion zu Berlin 2400 ℳ 3) „Boten und Diener“ + 1230 ℳ, Titel „Wohnungsgeldzuschüsse für die Beamten“ + 21 332 ℳ (Zu⸗ gang in Folge von Stellenvermehrung und Wegfall von Dienst⸗ wohnungen). Ein Mehr gegen den vorigen Etat zeigen ferner bei Titel .Zu außerordentlichen Remunerationen und Unterstützungen für die Subaltern⸗ und Unterbeamten der Provinzial-Steuerverwaltungen 11900 ℳ Die Erhöhung des Fonds, welche in der eingetretenen Personalvermehrung Begründung findet, wird gedeckt durch Absetzung eines gleichen Betrages bei dem Fonds zu Remunerationen für Be⸗ amte der Lokalverwaltung. Bei den sächlichen Ausgaben findet sich ein Mehr gegen den vorigen Etat in folgenden Titeln: „Diäten und Fuhrkosten“ + 20 000 ℳ, insbesondere wegen Ausdehnungen der Re⸗ visionsreisen der Stempelfiskale behufs Kontrolirung der Reichs⸗Stempel⸗ abgabe; „Bureaubedürfnisse“ + 5988 ℳ — Kapitel: „Zoll⸗ und Steuer⸗ erhebung und Kontrole“ hat eine Höhe von 22 898 000 ℳ (+ 426 755 ℳ). Die hauptsächlichsten Abweichungen gegen den vorigen Etat finden sich hier bei den Besoldungen in folgenden Titeln: Titel 1 „Ober⸗Zoll⸗ und Ober⸗Steuer⸗Inspektoren ꝛc.“ + 31 413 ℳ; Titel 3 „Grenz⸗ und Steuer⸗Aufseher“ + 61 356 ℳ; Titel 4 „Einnehmer und Erheber der Kommunikations⸗Abgaben“ — 7834 ℳ; Titel 6 „Wohnungsgeld⸗ Zuschüsse für die Beamten“ + 15 000 ℳ Bei den anderen persön⸗ lichen Ausgaben weist Titel: „Zur Remunerirung des Hilfspersonals und der Hafengensdarmen ꝛc.“ ein Mehr von 160 0 0 ℳ nach, Titel: „Tagegelder und Reisekosten ꝛc.“ ein Mehr von 108 300 ℳ und Titel: „Bureaubedürfnisse“ ein Mehr von 59 753 ℳ Kapitel: „Allgemeine Ausgaben“ beziffert sich auf 3 126 880 ℳ (+ 646 250 ℳ). Abweichungen von dem vorigen Etat zeigen hier folgende Titel: „Zu außerordentlichen Remunerationen und Unterstützungen für die Zoll⸗ und Steuerbeamten ꝛc.“ — 11 000 ℳ Neu eingestellt ist Titel: „Gesetzliche Wittwen⸗ und Waisengelder“- + 52 000 ℳ; „Umzugs⸗ kosten und Mieths⸗Entschädigungen bei Versetzungen“ + 100 000. ℳ; „Zur Bewaffnung der Grenz⸗ und Steuer⸗Aufseher ꝛc.“ + 4520 ℳ Neu eingestellt in den vorliegenden Etat ist Titel: „Zur Bestreitung der Kosten für die Verwaltung der Zölle aus gemeinschaftlichen Ver⸗ brauchssteuern im Gebiet der freien Stadt Bremen“ 500 740 ℳ „Die einmaligen und außerordentlichen Ausgaben beziffern sich auf 677 200 ℳ (+ 338 200 ℳ), welche Summe sich auf folgende Titel vertheilt: 1) Zum Bau einer Kaimauer vor den Packhofsgebäuden in Königsberg, zweite und letzte Rate 179 000 ℳ (+ 29 000 ℳ); 2) zum Neubau eines Dienstgebäudes für die Pro⸗ vinzial⸗Steuer⸗Direktion, die beiden Erbschafts⸗Steuerämter und das Haupt⸗Steueramt zu Posen, zweite Rate 200000 ℳ (+ 80000 ℳ); 3) zum Neubau des Haupt⸗Steueramtsgebäudes zu Potsdam, Nach⸗ tragsrate 8200 ℳ (— 60 800 ℳ); 4) Preußischer Antheil an den Baukosten für eine feste Mainbrücke bei Offenbach 290000 ℳ (— 290 000 ℳ). Der Ueberschuß der Einnahmen
— Der Etat für das Herrenhaus zeigt eine Einnahme von 2110 ℳ (+ 2110 ℳ), welche aus folgenden Titeln herrühren: „Gesetzliche Wittwen⸗ und Waisengeldbeiträge“ 1200 ℳ; „Beitrag des Deutschen Reichstags zu den Kosten der Unterhaltung des Herrenhaus⸗ gartens für die Mitbenutzung desselben“ 450 ℳ; „Sonstige Ein⸗ nahmen (Zahlungen von Beamten des Herrenhauses für Nutzung der Gartenfrüchte des Hauses, für Feuerungsmaterial ꝛc.)“ 460 ℳ
Die Ausgabe beziffert sich auf 171 910 ℳ (— 8720 ℳ). Eine Differenz gegen den vorigen Etat erscheint in folgenden Titeln: „Besoldungen“ (+ 450 ℳ), Persönliche Zulage für den Kanzleisekretär und Botenmeister“. Bei den „sach⸗ lichen Ausgaben“ findet sich in dem Titel „Bureaubedürfnisse“ ein Mehr von 1000 ℳ zur Verstärkung der für die Bibliothek ausgesetz⸗ ten Fonds. Indessen wird die Erhöhung dieses Titels durch Absetzung einer gleichen Summe bei Titel „unvorhergesehene Ausgaben“, wo dieselbe entbehrlich erscheint, ausgeglichen. Neu eingestellt ist in den Etat Titel „gesetzliche Wittwen⸗ und Waisengelder“ mit 100 ℳ Die in dem vorigen Etat ausgesetzten einmaligen und außerordentlichen Ausgaben von 9270 ℳ sind in dem vorliegenden Etat nicht zum An⸗ satz gebracht.
„— Der Etat für das Haus der Abgeordneten weist eine Einnahme nach von 3720 ℳ (+ 3720 ℳ), nämlich „gesetzliche Wittwen⸗ und Waisengeld⸗Beiträge“ mit 1840 ℳ und sonstige ver⸗ mischte Einnahmen, Entschädigung für mehreren Beamten geliefertes Feuerungsmaterial, Gas⸗ und Wasserverbrauch ꝛc. mit 1880 ℳ
Die dauernden Ausgaben betragen 1 201 270 ℳ (+ 750 ℳ). Von diesem Mehr erscheinen im Titel „Besoldungen⸗ 600 ℳ, und zwar 450 ℳ Zulage für den Kanzleisekretär und 150 ℳ für den zweiten Portier. Neu eingestellt in den Etat ist der Titel „gesetz⸗ liche Wittwen⸗ und Waisengelder“ mit 150 ℳ Die einmalige und außerordentliche Ausgabe von 14000 ℳ, welche der vorige Etat aus⸗ wies, sind in dem vorliegenden Etat nicht in Ansatz gebracht.
über die Ausgaben beträgt
Veterinärwesen.
In dem, einige 20 Werst von Warschau, am Bug belegenen Orte Zegrze, Kreis Pultusk, Gouvernement Plock, ist die Rinderpest in erheblichem Maße aufgetreten.
Gleichzeitig mit vorstehender Nachricht wird mitgetheilt, daß in Praga, der Vorstadt von Warschau, die Klauenseuche unter dem Schwarzvieh noch nicht erloschen ist. v11““
Gewerbe und Handel.
8 1““
London, 2. März. (W. T. B.) Bei der gestrigen Woll⸗ auktion waren Preise unverändert. Paris, 2. März. (W. T., B.) In dem Prozeß der „Union générale“ ist das erstinstanzliche Urtheil vom Appellhofe bestätigt worden; der Inhalt des Urtheils ist dem erstinstanzlichen identisch. Das Urtheil erklärt die erste Emission für gültig und die Zeichnung für verbindlich; die Nichtigkeit der zweiten Emission wird aufrecht er⸗ halten. Durch das Urtheil wird die Verantwortlichkeitsklage gegen die Administratoren nicht abgeschnitten, dieselbe bildet indeß den Gegenstand eines besonderen Prozesses vor dem Handelsgericht.
New⸗York, 2. März. (W. B Baumwollen⸗
(— 500 000 ℳ), 12) Erbschaftssteuer 5 300 000 ℳ (+. 100 000 ℳ),
Ausfuhr nach Großsbritannien 53 000 B., Ausfr . nent 74 000 B., Vorrath 933 000 B. hissiietassehtn neus
Verkehrs⸗Anstalten. Die Losowo⸗Sebastopoler Eisenbahn überrimmt vom
6 9 ;12 in 857 b S 16. ck. neuen Stils keine Haftung für Lieferfrist bei Gütersendungen.
Berlin, 3. März 1883.
Denkschrift über die Entwickelung der gewerblichen Fach⸗ schulen in Preußen, soweit dieselben zum Ressort des Ministeriums der geistlichen und Unterrichts⸗Angelegenheiten gehören, während der Jahre 1881 und 1882, mit Genehmigung des Ministers der geist lichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten den Mit⸗ gliedern der ständigen Kommission für das technische Unterrichtswesen vorgelegt im Februar 1883.
Zgwei Jahre sind vergangen, seitdem den Mitgliedern de Kommission zum letzten Male Mittheilungen über die Be⸗ strebungen und Erfolge der Verwaltung des technischen Unter⸗ richtswesens auf dem Gebiete der Fachschulen gemacht worden sind. Es ist in der Sitzung der Kommission vom 25. Februar 1881 der Wunsch ausgesprochen worden, daß die Staats⸗ regierung größere Mittel auf die Unterhaltung dieser An⸗ stalten verwende, sich bemühe die Entwickelung der vorhandenen Anfänge zu fördern und zur versuchsweisen Errichtung von Lehranstalten die Mittel gewähre, und es wurde von der Kommission einstimmig die folgende Resolution gefaßt: „In Anerkennung der Bemühungen der Unterrichtsverwaltung für das gewerbliche Fachschulwesen spricht die ständige Kommission die Hoffnung aus, daß es gelingen werde, im nächsten Staats⸗ haushalts⸗Etat größere Mittel als seither für die Errichtung und Subventionirung von Fachschulen bereit zu stellen, ins⸗ besondere auch um die Bezüge der Direktoren und Lehrer an den Baugewerkschulen bezw. auch an anderen Fachschulen aus⸗ koömmlich zu bemessen.“
Ddie nachfolgende Darstellung ist dazu bestimmt, der stän⸗ digen Kommission eine Uebersicht über das bisher erfreulicher⸗ weise Erreichte, wie über das nach dem Erachten der Unter richtsverwaltung noch zu Erstrebende zu gewähren. Es wird die Uebersicht erleichtern, wenn hier zunächst kurz diejenigen Summen genannt werden, welche seit dem Februar 1881 für das technische Unterrichtswesen durch die Staatshaushalts⸗ Etats für 1. April 1881/82, 1882,83 und 1883/84 neu be willigt worden sind oder voraussichtlich werden verfügbar werden.
A. Im Ordinarium:
1881/82 Zuschuß für das Kunstgewerbe⸗-Museum in Berlin Zuschuß für
8 8 “ ““ v 8 8 vM“
60 000
1882/83 die Königliche Zeichen⸗
akademie zu Hanau. . . . Zuschuß für die Königliche Provinzial t
Kunst⸗ und Handwerkerschule .““ Zuschuß für die Königliche Provinzial Kunst⸗ und Kunstgewerbeschule ir Breslau . . “ Zuschuß für das Kunstgewerbe⸗-Museum Zur Errichtung eines Unterrichts an der Königlichen Porzellan⸗Manufaktur für Zeichner und Modelleure . Zuschuß für die Zeichenakademie in Hanau ök“ Zuschuß für die Königliche Baugewerk⸗ schule in Nienburg “ Zuschuß für das Kunstgewerbe⸗-Museum. Indirekte Erhöhung des Dispositions⸗ fonds (Kap. 126 Tit. 19) um durch Uebertragung der bisher aus dem⸗ selben geleisteten Zuschüsse für dre⸗ Baugewerkschulen und der Beihülfe an die Stadt Berlin zur Unter⸗ haltung der Handwerkerschule auf Kap. 123 Tit. 15, welcher um diesen Betrag erhöht wird. 1 Im Ganzen. 215 708 ℳ B. Einmalige und außerordentliche Ausgaben in den drei Jahren 1881 bis 1884: 6 für die Ausstattung der Fachschule in Remscheid mit Lehrmitteln und Ma— scchinen, zweite und letzte Rate für die Ausstattung der in Magdeburg zu errichtenden Fachschule mit Lehr⸗ werkstätten für Holzbildhauerei und “ Beitrag zu den Kosten der Beschaffung von Lehrmitteln für den gewerblichen Fachunterricht in Berlin (Hand⸗ werkerschule), zweite und letzte Rate Erbauung eines Webeschulgebäudes in Crefeld und dessen innerer Aus-⸗ stattung, sowie zur Anschaffung von Webestühlen und Maschinen nebst eeiner Bibliothek ““ für die Ausstattung der Fachklasse für Ciseliren an der Königlichen Zeichen⸗ akademie in Hanau 1“ zur ersten Ausstattung der Baugewerk⸗ schule zu Deutsch⸗Crone mit Inventar und Lehrmitteln, dritte und letzte Rate vI1“ Beitrag zur Herstellung eines Gebäudes für ein Kunstgewerbe⸗ Museum und damit zu verbinde Kunstgewerbeschule D66666—t16. (weitere 45000 ℳ sind durch 6 Kompensation mit einer Forde⸗ rung des Staates an die Stadt gezahlt worden), und zur Ausstattung der Kunstgewerbe⸗ schule in Düsseldorf mit Unterrichts⸗ mitteln. 1 1
.
8 2 248 50 390 4 800 9 400
8500 38 040
34 700
15 000 ℳ
“ 5000 „ 1 im Ganzen 543 800 %ℳ Was zunächst die Leuhö betrifft, so ist die dort ausgesprochene Absicht, die Abgangsprüfungen an den
Wochenbericht. Zufuhren in allen Unionshäfen 134 000 B.,
vom Staate allein oder gemeinschaftlich mit den Gemeinden