1883 / 54 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 03 Mar 1883 18:00:01 GMT) scan diff

bei den Versetzungen eine Vermehrung des Personalbestandes der Niederlassungen eingetreten ist oder lediglich ein Austausch stattgefun⸗ den hat. Die Angabe des Grundes der Versetzung, welche früber verlangt wurde, ist nicht mehr erforderlich. Aber bei dieser Erleich⸗ terung haben wir es nicht bewenden lassen, sondern haben in Erwä⸗ gung gezogen, in wie weit es zulässig sein würde, dem Gesetz gegen⸗ über eine nachträgliche Genehmigung eintreten zu lassen, in so weit es sich darum handelt, neue Mitglieder aufzunehmen. Wir haben uns in dieser Beziehung dahin entschieden, daß wir auf den Antrag von Genossenschaften in einer großen Reihe von Fällen, die ich Ihnen anführen werde, die Genehmigung ertheilt haben, wenn ich so sagen darf, in blanco und zwar unter der Bedingung, daß die thatsächlich erfolgte Aufnahme nachher in der vierteljährlichen Veränderungsnachweisung aufgeführt werde. Endlich sind wir aber noch soweit gegangen, daß wir einer Reihe von Genossenschaften auch im Voraus gestattet haben, Mitglieder aus ausländischen Nieder⸗ lassungen in inländische aufzunehmen, insofern diese ausländischen Mitglieder früher Mitglieder inländischer Niederlassungen waren und noch im Besitz des deutschen Indigenats sich befinden. Wie hat sich nun unter der Wirkung dieser Erleichterungen die ganze Aufnahme der Mitgliever in die Niederlassungen gestaltet? Die Antwort auf diese Frage will ich Ihnen geben: Wir haben von der, von mir als Blanco⸗Genehmigung bezeichneten Ermächtigung in 39 Fällen Gebrauch gemacht seit dem Anfang des Jahres 1881, also in den letzten beiden Jahren. In diesen 39 Fällen ist die Genehmigung ertheilt zur Auf⸗ nahme von 1408 Schwestern. Wie viel auf Grund dieser Blanco⸗ Genehmigung thatsächlich aufgenommen sind, läßt sich nicht genau er⸗ sehen. Nach unserer Zusammenstellung beträgt die Ziffer der akten⸗ mäßig bekannt gewordenen Aufnahmen augenblicklich 750; aufge⸗ nommen sind aber thatsächlich im Laufe der letzten zwei Jahre unge⸗ fähr 900 bis 1000 Schwestern. Dabei sind nur diejenigen Fälle ge⸗ zählt, welche zur Kenntniß der Centralbehörden gekommen sind Man wird also anerkennen müssen mag man sich auf einen Standpunkt stellen, wie man will, daß hierdurch noch beträchtliche Erleichterungen eingetreten sind.

* Was ferner die Gründung neuer Niederlassungen betrifft, so ist in 26 Fällen die nachgesuchte Genehmigung ertheilt, in 2 Fällen da⸗ gegen nicht. Das sind diejenigen beidig Fälle, welche der Abg. von Jazdzewski, der, wie ich höre, heute nicht hier anwesend ist, erwähnt hat. Er hat noch einen dritten Fall genannt: irre ich nicht, ist der

Name Briesen genannt; dieser Fall ist aber der Centralinstanz ganz unbekannt geblieben. Vielleicht nimmt der Abg. von Jazdzewski Veranlassung, mir darüber privatim Näheres mitzutheilen. In 53 Fällen, wo es beantragt ist, ist auch den krankenpflegenden Ge⸗ nossenschaften die Genehmigung ertheilt worden, eine Nebenthätigkeit auszuüben, nämlich die Pflege und Unterweisung von Kindern, welche noch nicht im schulpflichtigen Alter sich befinden. Das ist das Re⸗ sultat, meine Herren, des von uns auf diesem Gebiete bewiesenen Entgegenkommens. Es ist mir nicht bekannt geworden, daß außer den beiden vorgenannten Fällen, wo die Nieder⸗ lassungen nicht genehmigt sind, irgendwelche Schwierigkeiten her⸗ vorgetreten sind. Ich glaube, wenn Sie das Ganze übersehen, werden Sie anerkennen, daß wenigstens, soweit die Centralinstanz implicirt ist, von einer bureaukratischen, engherzigen polizeilichen Willkür, von prinzipiellem Mißtrauen und dergl. ähnlichen Bemer⸗ fungen wohl nicht die Rede sein kann. (Oho! im Centrum.) Meine Herren, ich habe Ihnen ja ganz offen die Zahlen genannt und nach⸗ gewiesen, daß kein einziger Fall vorgekonfmen ist, wo den an uns herangetretenen Wünschen Schwierigkeiten bereitet sind, außer in zwei Fällen, in denen es sich um die Gründung neuer Niederlassungen unter ganz eigenthümlich gearteten Verhältnissen handelte. Demgegenüber muß ich andererseits darauf hinweisen, daß die Fiffern, welche kein Gebeimniß geblieben sind, ernste Bedenken auf anderer Seite angeregt haben, ob nicht die durch unser Vorgehen ermöglichte Förderung der Genossenschaftsverhältnisse zu Verwickelungen auf anderen Gebieten Veranlassung geben könnte. Dies wird die verantwortlichen Minister nicht abhalten können, das Vertrauen, welches bisher bewiesen, aufzuheben, veranlaßt mich aber noch zu einer offenen Bemerkung an den Herrn Vorredner. Die warmen Worte, welche der Hr. Abg. von Heereman über die groß⸗ artige Thätigkeit der Krankenpflegeorden und der Krankenpflege⸗ chwestern insbesondere aussprach, haben in meinem Herzen sym⸗ pathischen Widerhall gefunden. Ich möchte aber die Offen⸗ herzigkeit, mit der er zu mir gesprochen hat, mit einer ebenso offenen Bitte erwidern, die auch ich an ihn richte, Es ist nicht zu verkennen, daß die Stellung der Verwaltungsbehörden dadurch außerordentlich erschwert wird, wenn die Krankenpflege⸗ schwestern sich nicht, wie es der Hr. Abg. Frhr. von Heereman an⸗ zunehmen scheint, genau innerhalb des Rahmens derjenigen Vor⸗ schriften halten, welche auf Grund des Gesetzes erlassen sind. Eine große Anzahl von Fällen hat leider konstatirt werden müssen, in denen nicht allein die Bestimmungen über die Aufnahme unbeachtet ge⸗ blieben sind, sondern die Genossenschaften auch die bestehende Ordnung änzlich außer Acht gelassen und gegen das klare Gesetz gehandelt haben, sofern sie beispielsweise selbständige Niederlassungen etablirt und Thätigkeitszweige begonnen haben, welche außerhalb des gesetzlichen Rahmens liegen. Ich will das hier nur im Allgemeinen bemerken und daran nochmals die Bitte knüpfen, daß der Hr. Abg. Frhr. von Heereman, der, wie ich annehme, in den intimsten Be⸗ iehungen mit den leitenden Persönlichkeiten steht, doch seinen Einfluß dahin verwenden möge, daß solche Gesetzesverletzungen möglichst ver⸗ mieden werden. Es wird durch jenes ungesetzliche Vorgehen die Thätig⸗ keit der verantwortlichen Staatsbehörden ungemein erschwert, denn esetzesverletzungen können, wie der Hr. Abg. von Heereman selbst anerkannt hat, nicht dazu führen, daß die Gesetze unbeachtet bleiben und lar ausgeführt werden, wohl aber werden sie naturgemäß zu Re⸗ pressionen führen müssen, die zu vermeiden ich für dringend erwünscht alte im Interesse der Sache und auch der Gesichtspunkte, denen Hr. on Heereman einen so beredten Ausdruck gegeben hat. Der Abg. Bachem erklärte, das Centrum sehe in diesem Gesetz die allerschärfste Disparität, da die anerkennenswerthe Thätigkeit der Diakonissinnen diesen harten Bestimmungen nicht unterliege. Die Abgg. Virchow, Thilenius und von Hammerstein haben sich gegen die über das Gesetz hin⸗ ausgehenden Ausführungsmaßregeln erklärt; trotzdem habe die Regierung sich dieser communis opinio nicht unterworfen. Ueber den Niederlassungen schwebe das Damoklesschwert der Aufhebung. Der Minister sage, man habe in Preußen ein Gesetz, dies Gesetz sei aber das unerhörteste des 19. Jahr⸗ hunderts, und deshalb müsse es abgeschafft werden. Was das für Gesetze seien, zeige folgendes Beispiel. Einem Kaplan in Ehrenfeld sei wegen seines berüchtigten Lebenswandels von em Ortspfarrer die Ausübung geistlicher Funktionen unter⸗ sagt. Dieser Pfarrer sei wegen Anmaßung bischöflicher Amts⸗ gewalt vom Gericht verurtheilt. Der Gerichtshof habe ja nichts weiter als seine Pflicht gethan, das aber sei das Schlimme, daß solche Gesetze überhaupt bestehen, und er be⸗ daure Jeden, der es im Namen des Königs ausüben müsse. Der Abg. Moor bat den Minister, diejenigen beschrän⸗ kenden Bestimmungen, welche der Leitung von Kleinkinder⸗ ewahr⸗ und Unterrichtsanstalten durch Ordensschwestern ent⸗ gegenstehen, möglichst bald durch eine allgemeine Verfügung ufzuheben. Der Abg. Cremer bemerkte, kein Gesetz habe in katho⸗ lischen Kreisen verbitternder gewirkt als das Gesetz, welches die barmherzigen Schwestern und die Krankenpflegegenossen⸗ chaften vertrieben habe. Die Klagen der Vorredner müsse er urchaus bestätigen. Konstatiren aber wolle er, daß die Ver⸗ urtheilung des Kaplans in Ehrenfeld vielfach auf politische Intriguen zurückgeführt werde. Es bestehe allgemein die Meinung, daß der betreffende Kaplan mehr politischen In⸗

swandel zum Op efallen sei; für denselben einzutreten.

erklärte, er freue sich, daß sich Schwestern angenommen Cremer würden vielleicht an sein; die Verhältnisse t, aber darüber herrsche nischen Presse, auch in der n sehr ehrwürdiger Priester habe öffentlichen Versammlungen t vorgebrachten Angriffe inen solchen Fall nicht Der Minister werde über die Sache zu unterrichten b mit Recht oder Unrecht gegen fahren sei. Er bedauere sehr, daß derselbe hätte

triguen als seinem Leben habe keine Veranlassung, Der Abg. Dr. Windthorst der Abg. Cremer der barmherzigen Die Ausführungen des Abg. als die des Abg. von Heer in Ehrenfeld seien ihm nicht bek kein Zweifel in der ganzen rheit liberalen nicht, daß der Pfa Der Kaplan hnt, und habe sich gegen die dor nicht vertheidigt; ohne Noth würde man e in die Oeffentlichkeit gebracht Veranlassung haben, sich und werde dann erfahren, o den betreffenden Geistlichen ver der Minister in irgend ein tröstliches Wort sagen vielleicht sagen: er halte sich an das Gesetz, Minister hätte sich mi

wirksamer,

diesem Falle Schweigen beobachte, sollen; der Minister werde das habe aber Pilatus t dem Justiz⸗Minister llen, damit dieser den Staatsanwalt Prozesses abgehalten hätte. Jedenfalls Sr. Majestät den Fall zur Begnadi⸗

auch gesagt! Der in Verbindung setzen so von der Einleitung des sollte der Minister aber gung empfehlen.

Heerauf nahm der Minister der geistlichen ꝛc. Angelegen⸗ n von Goßler das Wort: Meine Herren! Es ist mir bis die gewesen, wie es überhaupt zugeht, daß dizinal⸗Etat zur Behand nur eine gelegentliche Abg. Bachem Ausdru 1 lagen in seinem Interesse für That nicht auf den Gedanke insbesondere da es sich gegenm dabei irgendwie hätte in Mitleidenschaft gezogen ersehe aber aus den letzten einmal wieder eine ganz

nehme daraus den Anlaß, dem Herrn ich erst aus den Mittheilungen des Hrn daß diese Angelegen Was ich thun werde, wenn die irgend einer geschäftlichen

habe ich keine Veranlassun ich aus Zeitungsnachrichten von solch schw tracht in einzelnen Gemeinden Kenntniß eruf habe, mich mit dem S bindung zu setzen, um die Sta zurückzuhalten. Nach der geltenden „Minister auch gar nicht berechtigt, nzuschreiten, und ich möchte den der sich von seinem Kollegen eine in der Richtung, ob eine Anklage soll. Auf diesen Gedanken, meine in der That nicht wohl kommen können. Wenn ich Bemerkung bzubrechen irgendwie mit der so werde ich erwaͤgen, was ich zu ch eine Erklärung, gewissermaßen in en Sachverhalt untersucht habe, einmal aus den Zeitungen

sen Augenblick vollkommen unklar diese Angelegenheit beim M Ich habe geglaubt, daß das

lung kommt. welchen der Hr.

ssprache der Gedanken sei, ck zu verleihen wegen seiner anderweit vorgetra⸗ gut fand, und ich habe in der n kommen können, daß mein Ressort, ärtig um das Medizinalwesen handelt, werden können.

Worten des Vorredners, daß hier bestimmte Absicht vorwaltet. Vorredner bemerklich zu machen, daß „Abg. Bachem erfahren habe, Austrag gekommen sein soll. Angelegenheit an mich herantritt in das Ihnen im Moment zu sagen g. Nur das kann ich versichern, eren Störungen der Ein⸗ ich nach den Gesetzen taatsanwalt und dem Chef der atsanwaltschaft

heit zum definitiven

daß, wenn

nicht den B Justizverwaltung in Ver von der Erfüllung ihrer Pflichten Straf⸗Prozeßordnung ist der Justiz mit inhibirenden Anordnungen ei preußischen Justiz⸗Minister sehen, Einwirkung wird gefallen lassen erhoben oder nich Herren, habe ich

Hrn. Abg. Windthorst die Spitze a Sache amtlich befaßt sein werde, Ich kann unmögli blanco, abgeben, bevor ich d Wenigsten, wenn derselbe mir noch nicht bekannt geworden ist. Der Abg. Dr. einem Plane sei hier nicht die Rede. diesen Fall hier zur Spra nicht gewußt, auch der Abg. von Die Sache sei einmal hier zur alle Veranlassung gehabt,

t erhoben werden

thun habe.

Windthorst erklärte, von einer Absicht oder Daß der Abg. Bachem che habe bringen wollen, Heereman nicht, wie er höre. Sprache gebracht, und der sich von vornherein Güte gehabt sich zuäußern, daß der Minister die Sache untersuchen was der Minister mit der Der Minister sich ohne Weiteres mit der sie nicht direkt an ihn heran⸗ chon erlebt, daß ein Minister aus Behörde telegraphisch angewiesen thun oder zu unterlassen. Er wolle

Die Ausfluͤchte des Ministers hätten wegen des Beifalls, Er werde eine for⸗

Minister habe zu äußern. und er (Redner) sei froh, wolle. Nur sei ihm nicht klar geworden, amtlichen Untersuchung könne es doch nicht vermeiden, Sache zu befassen, Man habe es hier s der Sitzung heraus eine habe, irgend etwas zu das jetzt nicht verlangen. ihn sehr unangenehm berührt, umsomehr der demselben zu Theil geworden sei. melle Interpellation über das Geschehene stellen. Tit. 1 wurde genehmigt. Hierauf vertagte sich das H 7 ½ Uhr.

Der Minister habe nun die

habe sagen wollen.

auch wenn

aus um 4 Uhr auf Abends

ndsitzung des Ha Minister der geistlichen ꝛc. Goßler sowie mehrere Kommissarien de die zweite Berathung des Staatshaus⸗ Diskussion des Etats Unterrichts⸗ und

In der gestrigen A Abgeordneten, Angelegenheiten beiwohnten, wur halts⸗Etats pro 1883/84 mit der des Ministeriums der geistlichen, Medizinal⸗Angelegenheiten Kap. 126) fortgesetzt.

Bei Tit. 2 (Stadt⸗, Kap. 126 (Medizinalwesen) daß eine Gehaltserhöhung schwierigen Amtes dringend habe ihm zwar priv eine Medizinalreorgani aber es lasse sich nicht verken rasch bewerkstelligen lasse, un keiten in jeder Hinsicht dabei bitte er den Minister, die Dure erst abzuwarten, sondern jetzt schon an eine Gehaltserhöhung der Physiker

Der Abg. Dr. diesem Titel nur unter der Vo die Impfärzte zum würden. Ehe man 1 solle man bedenken,

welcher der

(dauernde Ausgaben Kreis⸗ und Bezirksphysiker) des „bemerkte der Abg. Dr. Thilenius, für die Physiker in Anbetracht ihres wünschenswerth sei. Der Minister itgetheilt, daß die Arbeiten für sation im vollen Fluß begriffen seien; nen, daß diese Reform sich nicht d daß sehr erhebliche Schwierig⸗ zu überwinden seien. Daher chführung dieser Reform nicht

zu denken. Reichensperger (Cöln) erklärte, raussetzung zu, daß daraus letzten Male Remunerationen entno übrigens neue Gehaltserhöhungen be daß der Kultusetat in den letzten um 30 Millionen Mark gewachsen sei, ganze Geld aus den Taschen der Steue Der Abg. Dr. Thilenius betonte, vor den Reichstag, und dieser werde dauer des Impfzwanges entscheiden. erwähnten 30 Millionen Mark sei zu Me

las wünschte Erlaß einer dahin gehenden e, welche äußerlich die nach ihrer

er stimme

rzahler fließe. die Impffrage gehöre sich jedenfalls für Fort⸗ Von den vom Vorredner dizinalzwecken nur sehr wenig verwandt Der Abg. Doug Ministerialverfügung, daß alle Medikament zur Verwendung kommen, orm und Farbe deutlich önnten, verabfo Der Staat

nur in Flaschen, von anderen unterschieden werden werden sollten. inister von Goßler erwiderte, er habe be⸗ reits ein Gutachten der Kommission für pharmazeutische An⸗

gelegenheiten über diese Frage eingefordert, und werde danach seine Entscheidungen treffen.

Der Titel wurde darauf bewilligt, ebenso das Kapitel bis zum Schluß. Das Ordinarum des Etats des Ministeriums der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten war damit erledigt.

Kap. 14 Tit. 1 des Extraordinariums, zum Ankauf und zur Einrichtung eines Dienstgebäudes für das Konsistorium in Münster 81 000 ℳ, wurde nach kurzer Debatte nach dem An⸗ trage der Budgetkommission abgelehnt.

Die Tit. 43 und 44 verlangen für Erweiterung der Königlichen Bibliothek zu Berlin zusammen 3 010 000 ℳ, wovon auf den Ankauf des Niederländischen Palais zu Bibliothekszwecken 2 600 000 entfallen.

Der Abg. Dr. Virchow empfahl als Referent der Budget⸗ kommission Namens derselben die Bewilligung der Summen zur „provisorischen“ Erweiterung der Königlichen Bibliothek. Es sei dringend an der Zeit, daß den unglücklichen räumlichen Verhält⸗ nissen in der Königlichen Bibliothek ein Ende gemacht werde. Die theilweise Verlegung der Bibliothek in das Gebäude der alten Bergakademie habe wenig Nutzen gebracht, der Verwaltung aber große Schwierigkeiten bereitet. Eine Fortdauer der ge⸗ genwärtigen Zustände sei kaum denkbar, ein anderer Ausweg, als der hier vorgeschlagene, auch nicht ersichtlich. Erst in frühestens zehn Jahren werde man daran denken können, ein neues Bibliothekgebäude zu errichten,

Hierauf ergriff der Minister der geistlichen ꝛc. Angelegen⸗ heiten von Goßler, wie folgt, das Wort:

Meine Herren! Aus den Ausführungen des Herren Referenten, dem ich für die große Mühe, welche er der Sache gewidmet hat, meinen besonderen Dank auszusprechen mich gedrungen fühle, werden die Herren entnommen haben, daß es sich bei den vorliegenden Posi⸗ tionen um eine große Anzahl mit einander verwickelter baulicher Pro⸗ jekte handelt. Die Unterbringung unserer Gelehrten⸗ und Kunst⸗ anstalten in Berlin und die bauliche Versorgung derselben ist eine schwierige und scheinbar unlösbare Aufgabe, die einen preußischen Unterrichts⸗Minister, der nicht mit vollen Händen das Geld aus⸗ streuen kann, schwere Sorge bereiten muß. Der Herr Referent hat die Güte gehabt, bereits daran zu erinnern, daß seit 10 Jahren die Frage wegen Unterbringung der Königlichen Bibliothek das hohe Haus und die Staatsregierung beschäftigt hat. Ich kann versichern, daß alle meine Vorgänger von jener Zeit an an dieser schweren Last getragen haben, daß auch ich selbst, sobald ich überhaupt in die Lage kam, mich mit der Sache zu beschäftigen, immer versucht habe, eine neue 8 zu finden, um das Projekt durchzuführen. Denn, meine Herren, das kann ich in Parenthese einschalten wenn man sich in Berlin als Unterrichts⸗Minister auf einen bestimmten Bauplan absolut festsest, dann kann man sicher darauf rechnen, daß man mit seinem Projekt nicht vorwärts kommt.

Ich knüpfe an an die Bemerkungen wegen des Zustandes der Bibliothek und kann in dieser Beziehung die Schilderung, welche der Referent über den gegenwärtigen Zustand derselben gemacht hat, unterschreiben. Ich könnte sie vielleicht noch ver⸗ stärken, wenn ich daran erinnere, daß die Räume, in welchen sich die eigentlichen Büchersammlungen befinden, in denen die Assistenten und Kustoden zu verkehren haben, unheizbar sind, daß also diese Beamten fortwährend genöthigt sind, aus den Arbeits⸗ räumen und den geheizten Lesesälen in die oberen Räume zu gehen, popuech sie bei winterlicher Kälte schweren Erkältungen ausge⸗ etzt sind.

Früher haben wir auch den Boden mit Büchern belastet gehabt, aber auf Grund baupolizeilichen Verlangens hat der Boden geräumt werden müssen. Was die Unterbringung der Karten, Zeitungen und Musikalien in der alten Börse betrifft, so kann das nur als ein Pro⸗ visorium angesehen werden. Die dort aufbewahrten Schätze, die in der 8 sehr bedeutend sind, sind für das Publikum fast verschlossen gewesen.

Sie können sich also denken, meine Herren, mit welcher Freude ich die Möglichkeit begrüßte, mit den jetzt vorliegenden Projekten allmählich Wandel zu schaffen den schweren Unbilden gegenüber, welchen die Bibliothek ausgesetzt ist. Ich habe allerdings, wie es meine Pflicht war, von vornherein versucht, mir klar zu machen, ob es bei einer geschickten Ausnutzung des vorhan⸗ denen Raumes möglich sei, ein definitives Projekt für die Erweiterung der Bibliothek aufzustellen. Alle in dieser Beziehung gemachten Versuche sind gescheitert. Ich habe mich daher auch be⸗ 85 müssen und gern beschieden, keine Neubauten auf den Grund⸗ tücken, welche nach unseren Anträgen der Unterrichtsverwaltung zur Verfügung gestellt werden sollen, zu projektiren, vielmehr nichts anderes zu thun, als die vorhandenen Baulichkeiten zu aptiren, und wenn die Herren die Freundlichkeit haben wollen, die Erläuterungen zu dem Bericht zu prüfen, werden Sie erkennen, daß nament⸗ lich in Betreff der Benutzung der Bibliothek durch das Publikum erbebliche Fortschritte zu erwarten sind. Ich trage mich also mit der Hoffnung, daß ein zehnjähriger Zeitraum, an den man sich ge⸗ wöhnen muß, wenn es auch nicht gerade behaglich ist, nicht allzu⸗ schwer von der Bibliothekverwaltung empfunden werden wird.

Die Frage, wo die Bibliothek definitiv unterzubringen ist, ist nicht leicht zu beantworten. Denn den Grundgedanken, welchen meine Vorgänger in dieser Beziehung gehabt haben, halte ich fest. Inwieweit es gelingen wird, die bestehenden Schwierigkeiten zu überwinden, weiß ich nicht, aber an Bemühungen wird es nicht fehlen. Die erbeblichste Schwierigkeit, die mir entgegentrat, als ich mein Amt übernahm, war die, daß man sich mit der Frage, was aus der Kunstakademie werden soll, bis dahin nur wenig beschäf⸗ tigt hatte. Die Kunstakademie ist im Bef ihres gegenwärtigen Ge⸗ bäudes; man kann sie nicht eher aus demselben delogiren, als bis man ihr eine neue Heimath geschafft hat. Ferner mußte ich bei wieder⸗ holter Prüfung der Angelegenheit aber erkennen, daß die Ausnutzung

des gegenwärtig von der Akademie der Künste eingenommenen Raumes

für eine neue Akademie der Künste keine günstige ist, insbesondere da vor allen Dingen für gute Beleuchtung gesorgt werden muß, die sich in den vorhandenen Grundstücken in der That sehr schwer her⸗ beiführen läßt. Darum habe ich mich, soweit es in dem gegenwärti⸗ gen Stadium möglich war, zunächst dafür entschieden, die kademie der Künste zu verlegen. Hinzukommt, daß der Bauplatz, welchen gegenwärtig die Akademie einnimmt, an und für sich ein so kostbarer ist, daß, wenn ich nach Norden hin eine ausreichende Distanz, einen freien Raum schaffen wollte, es in der That eine unwirthschaftliche Ausnutzung des Raumes wäre. Wenn ich also hoffen kann, dem⸗ nächst die Akademie der Künste anderweitig unterzubringen, so habe ich es natürlich nicht unerwogen lassen dürfen, ob ich sie nicht auf einem Raume unterbringen könnte, der mir ja zur Verfügung steht. Das ist die Museumsinsel. Aber alle Prozekte, die nach der Richtung hin versucht worden sind, haben die Unausführbarkeit dieses Gedankens gezeigt. Ich bin daher in Verbindung getreten mit dem Herrn Finanz⸗Minister und bin ihm besonders dankbar dafür, daß er meinen Bemühungen, für die Akademie der Künste zu sorgen und damit einem der brennendsten Bedürfnisse, welches überhaupt in Beziehung auf die Unterbringung der großen Berliner Kunstanstalten besteht, abzuhelfen, in einer Weise entgegengekommen ist, welche mich hoffen läßt, es werde mir gelingen, eine neue Heimath für die Akademie der Künste zu finden. Der Herr Referent hat die Güte gehabt, auf gewisse spezielle Projekte dieserhalb hinzuweisen. Hierzu möchte ich bemerken, daß die Bemerkungen vielleicht antizipirt sind. Die Frage nach dem auplat ist zwischen dem Herrn inanz⸗Minister und mir als absolutes Geheimniß behandelt worden, und, wenn ich richtig verstanden habe, daß der Herr Vorredner ein bestimmtes Projekt im Auge hat, so kann ich darauf nur erwidern, daß noch nicht einmal in vorbereiten⸗ der Weise Schritte geschehen sind, am wenigsten aber eine Ent⸗ schließung darüber gefaßt worden ist. Im Zusammenhang mit der

erren mich in meinen Bemühungen unterstützen, die

bar, wenn die um aus den Zuständen heraus⸗

ich fest entschlossen bin aufzuwenden, zukommen, in denen wir uns gegenwärtig befinden. Der Abg. Löwe (Berlin) bat, den etwaigen Neubau der Kunstakademie möglichst im Centrum der Stadt zu errichten, und denselben nicht etwa gar, wie die Technische Hochschule, nach Charlottenburg zu verlegen. Der Abg. Dr. Reich

welche uns beschäftigt, genügt es ja, wenn ich meine Hoff⸗ nung und meine Absicht ausspreche, die einen anderen Platz zu verlegen, als wo sie Mit Hülfe der jetzt vorg möglich halten, die Biblioth tiv zweckentsprechend unterzubringen, sollte, so würde ich glauben, ist, welche nicht allein für dern auch für die ganze unseres Vaterlandes Die Zustände, wirklichen Farben ni für den verantwortlichen 1 der wissenschaftlichen Anstalten, unsere

Akademie der Künste an sich gegenwärtig befindet. eschlagenen Dispositionen würde ich es für ek sowie die Akademie der Künste defini⸗ und, wenn mir das gelingen Lösung der Aufgabe gefunden auptstadt durchaus erwünscht ist, son⸗ Wissenschaft und künstlerische Entwickelung höchster Bedeutung ist.

in denen wir uns befinden, wage ich mit den cht zu schildern, da es etwas Schmerzliches ist Leiter der Kunst⸗ und Unterrichtsverwaltung, Wäsche, wenn Aber ich bin herzlich dank⸗

er Ab ensperger (Cöln) erklärte, er werde für den Titel stimmen; er wünsche aber, daß die Kunstakademie nicht ein neues Gebäude erhalte, sondern möglichst schonend ihrer Auflösung entgegengeführt werde. Er sehe den] Kunstakademie nicht ein; Kunst und Kunstgewerbe werde man viel mehr durch gute Fach⸗ und Meisterschulen fördern können. Er bitte auch um Ablehnung des Titels 46, in

welchem für die Hochschule für Musik in Berlin 779 100 gefordert werden. Wolle die Stadt Berlin einen Neubau für das Institut, so möge sie ihn sich selbst errichten. Für Berlin geschehe schon viel zu viel aus Reichsmittern.

Nachdem die Abgg. Graf zu Limburg⸗Stirum und Dr. Virchow dem Vorredner gegenüber im Sinne der Regierungs⸗ vorlage entgegengetreten waren, wurden die Titel bewilligt, ebenso der Rest des Ertraordinariums mit Einschluß der For⸗ derung für die Musikhochschule.

Damit war der Etat des Ministeriums der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten erledigt.

Hierauf vertagte sich das Haus um 10 Uhr auf Sonn⸗ abend 11 Uhr.

ich so sagen darf, öffentlich zu waschen.

Inserate für den Deutschen Reichs⸗ und Königl Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ register nimmt an: die Königliche Expedition des Deutschen Reichs-Anzeigers und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers: Berlin SW., Wilhelm⸗Straße Nr. 32.

Oeffentlicher Anzeiger.

. Industrielle Etablissements, und Grosshandel.

3. Verschiedene Bekanntmachungen.

.Literarische Anzeigen.

Theater-Anzeigen.

Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen des „Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein & Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren

1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen. 2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen

Ve rkäufe, Ve rpachtungen. Sbmissionen etc. .Ve rlo osung, Amortisation

Zinszahlung [In der Börsen-

Annoncen⸗Bureaux.

2

u. s. w. von öffentlichen Papieren. Familien-Xachrichten.]

Rechte in Folge der inner⸗

über Denjenigen, deren ichte in Frist erfolgten Anmeldung

halb der oben gesetzten eingetragen sind, ausgeschlossen wird. Niederaula, am 24. Februar 1883. Köͤnigliches Amtsgericht. gez. Rumpf. Wird veröffentlicht. Niederaula, 24. Februar 1883.

unbekannten Aufenthaltsorts, in ihrer Eigenschaft als Erben je zu einem Dritttheil ihres zu Drusen⸗ heim verstorbenen Vaters des Ackerers Georg Gleß, aus einem am 31. Juli 1864 für Kaufpreis einer⸗Kuh durch Anton Deiber in Drusenheim unter der soli⸗ darischen Bürgschaft des Georg Gleß, Vater der Beklagten, zu Gunsten des Handelsmannes Samuel Welsch in Herlisheim a. d. Zorn ausgestellten, und durch die Erben des Letzteren an den heutigen Kläger cedirten Schuldscheine mit dem Antrage auf Ver⸗ urtheilung der Beklagten zur Zahlung von je: nebst Zinsen davon zu 5 % von 5 Jahren und vor⸗ ollstreckbarkeit des Urtheils, und ladet die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor das Kaiserliche Amtsgericht zu Bisch⸗

den 19. April 1883, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wi Auszug der Klage bekannt gemacht. 8 Brumder, Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Amtsgerichts.

Oeffentliche Zustellung.

Der Wagenfabrikant Heinrich Haehnel zu Walden⸗ vertreten durch den Prozeßbevollmächtigten gegen den Guts⸗

Steckbriefe und Untersuchungs Sachen.

Steckbrief. Gegen den Barbiergehülfen Joseph Posen, 20 Jahre alt, katholisch, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Gerichtsgefängniß zu Posen Posen, den 27

Witkowski aus Diebstahls verhängt.

D. 1516/82. 7. Februar

1883. Königliches Amtsgericht.

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.

Armensache.

Oeffentliche Zustellung.

Barbara Merz, Mainz wohnhaft, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. klagt gegen ihren Ehemann Merz, früher Zeugschmied, in Mainz wohn⸗ annten Aufenthalt, wegen Ali⸗ Verurtheilung des

abzuliefern.

Gerichtsschreiber Königlichen Amtsgerichts.

Oeffentliche Zustellung.

Die zum Armenrechte zugelassene Emilie Auguste Thielemann, geb. Kümmelberg, zu Gohlis, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Schill zu Leipzig, klagt gegen ihren Ehemann, den Cigarrenarbeiter Bruno Richard Thielemann aus Leipzig, zuletzt in Gohlis, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen böslicher Ver⸗ lassung mit dem Antrage auf Scheidung der zwischen den Parteien bestehenden Ehe und ladet den klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die erste Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Leipzig auf 8

den 26. Mai 1883, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Leipzig, den 1. März 1883.

Dölling,

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

Scherer zu Mainz,

haft, jetzt ohne bek mentation, mi Beklagten zur im Betrage von

t dem Antrage auf Alimentation für die verflossene Zeit 250 und für die Zukunft mit monatlich 20 ℳ, Erhöhung vorbebalten, sowie zu den Prozeßkosten, mündlichen

Beklagten zur dlung des Rechtsstreits vor die erste Civilkammer des Großherzoglichen Landgerichts zu Mainz auf

den 30. 2

Rechtsanwalt Golinskv, pächter Herrmann Heinrich, früber n Aufenthaltes, wegen nen dem Beklagten am 26. Mai 1882 gelieferten Kutschwagen mit dem Antrage, den Beklagten zur Zahlung von 75 nebst 5 % Zinsen seit dem 1. Juni 1882 und Tragung der Kosten dieses Haupt⸗ und des demselben vorangegangenen Arrestverfahrens zu verurtheilen, sowie das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor das Königliche Amtzericht zu Walden⸗

burg in Schlesien auf

den 14. Juni 1883, Mittags 9 ½ Uhr.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gema Die Einlassungsfrist ist auf Geisler,

1 April 1883, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ elassenen Anwalt zu bestellen.

Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der aa bekannt gemacht. Gerichtsschreiber des Großherzoglichen

Oeffentliche Die Eheleute Jakob Magdalena, geb. Hart heim wohnhaft, mayer zu Mainz, klagen gegen Hein Schweizer, gebürtig zu Garbenteich, bis vor Kurzem in Nieder⸗Saulheim wohnhaft, dermalen ohne be⸗ kannten Aufenthalt, aus dem Notar Dr. Reen zu Wörrstadt, vom 9. Dezember 1882 mit dem Antrage, das Gericht wolle diesen Akt wegen Nichtzahlung des Kaufpreises aufgelöst und die Kläger als Eigenthümer folgender in der Gemeinde Nieder⸗Saulheim gelegenen Immobilien: 1) Sektion A. Nr. 302, 303, Flur 1 Nr. 359, in der Heilackergasse, 2) Sektion A. Nr. 321, 322, Flur 1 Nr. 360, 76 Klafter Garten daselbst, erklären, die Muta⸗ tion dieser Grundstücke auf den Namen der Kläger verfügen und den Bekl Grundstücke

jetzt unbekannte

richte zug kaufgeld für ei

andgerichts. ndgerich Oeffentliche Zustellung.

Der Kaufmann Heinrich Zivi Lang hier klagt gegen den Landwirth Schür,- ledig, zu Achkarren, z. Zt. an unbekannten Orten, aus Dar⸗ lehen im Urkundenprozeß mit dem Antrage auf Zahlung von 200 nebst 5 % Zins vom 28. Ja⸗ nuar 1883 und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Großherzog⸗ liche Amtsgericht zu Freiburg auf 1 Samstag, den 7. April 1883, Vormittags 9 Uhr.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Freiburg i. B., den 26. Februar 1883.

Zustellung.

alldorf IV. und Maria h, Ackersleute in Nieder⸗Saul⸗ walt Zuck⸗ rich Schwarz,

vertreten durch Rechtsan

6 Wochen festgesetzt. Gerichtsschreiber des Königlichen Amts erichts.

Verkaufsakte vor

Oeffentliche Ladung.

Nachdem der Königl. Preuß Eintragung des auf den Namen desselben katastrirten, in der Gemarkung von Sand belegenen Grund⸗ eigenthums, als:

Kbl. 26 Nr. 17, Holzung, Mergelkaute u

bachstriescher, 83 ha 94 a 13 qm, Kbl. 26 Nr. 20, Holzung, Hohenrod, 33 ha 77 a

63 qm, Kbl. 26 Nr. 21, Holzung, Hohenrod, 27 a 96 qm, Kbl. 26 Nr. 22, Holzung, Hohenrod, 1 ha 63 a

ische Forstfiskus die

chreiber des Großherzoglichen Amtsgerichts.

36 Klafter Hofraithe in

Verkaufs⸗Anzeige. In Sachen des Bleichers Carl Böker beim, Gläubigers,

zur Räumung der ahlung der Zinsen von 2000 vom 20. Dezember 1882 und von 1800 vom 20. Januar 1883 an bis zur Räumung, sowie heilen, und laden den Verhandlung des Rechts⸗ des Großher⸗

Skibbe daselbst, Schuldner, 3 wegen Forderung soll das dem Schuldner gehörige, an der Feldstraße biesiger Stadt unter Haus⸗Nummer 16 belegene Wohnhaus sammt Hofraum, Hausgarten und Stall⸗ gebäude, beschrieben in der Grundsteuermutterrolle des Gemeindebezirks Nummer 2333, Kartenblatt 50, Parzelle 341/36, zur Größe von 6 a 51 am, da für dasselbe im ersten Termine, nur 5090 geboten sind, ander⸗ weit in dem dazu auf Dienstag, den 20. März d. J., Morgens 11 Uhr,

anberaumten, gesetzlich letzten Termine gebot gebracht werden.

Kaufliebhaber werden damit geladen.

Hildesheim, den?

g in die Prozeßkosten verurt den Zimmermann Julius

Beklagten zur mündlichen streits vor die erste zoglichen Landgerichts den 30. Mai 1883, 1— mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Landgerichts.

16846] Oeffentliche Ladung.

Der K. Advokat und Rechtsanwalt Hahn dahier Namens der Schreinersehefrau Babette Schaup⸗ b. Schick, daselbst gegen deren Ehemann Jo⸗ on hier, eine vom 17. d. M. Landgericht Nürnberg ein⸗ tragt zu erkennen: Streitstheilen bestehende Ehe werde dem Bande nach getrennt,

Johann Peter Schaupner werde Ulein schuldigen Theil erklärt und in III. Grades ver⸗

bhafter Nachweisung eines zehnjährigen ununterbrochenen Eigenthumsbesitzes in das Grund⸗ buch von Sand beantragt hat, so werden alle diejenigen Personen, welche Rechte an jenem G vermögen zu haben vermeinen, aufgefordert, solche spätestens im Termine,

am 9. Mai 1883, Vormittags unterzeichneten widrigenfalls der thümer in dem Grundbuch wird und der die ihm obliegende Anmeldung unter⸗ lassende Berechtigte nicht nur seine Ansprüche gegen je⸗ den Dritten, welcher im redlichen Glauben an die Richtigkeit des Grundbuchs das oben erwähnte Grund⸗ vermögen erwirbt, nicht mehr geltend machen kann, orzugsrecht gegenüber Denjeni⸗ alb der oben

unter glau

Civilkammer zu Mainz auf Vormittags 9 Uhr,

1 1 anzumelden, bisherige Besitzer als Eigen⸗ eingetragen werden

Februar 1883.

sondern auch ein Königliches Amtsgericht. Abth. I.

gen, deren Rechte in Folge der innerh

hann Peter Schaupner v 1 9 olgten Anmeldung eingetragen sind,

datirte Klage beim K. gereicht und darin bean 1) die zwischen den

gesetzten Fris

Naumburg, R.⸗B. Cassel, am 26. Februar 1883. Königliches Amtsgericht. G. Ungewitter.

1. SDeffentliche Ladung. Nachdem der Oekonom August P Eintragung des in der Gemarkung von Niederaula belegenen Grundeigenthums, als:

8 Ktbl. 15 Parzelle 13, In den Sattel⸗

Ktbl. 21 Parzell soweit in dem lächen enthalten sind, 8 laubhafter Nachweisung eines zehnjährigen rochenen Eigenthumsbesi buch von Niederaula beantr diejenigen Personen, welche vermögen zu haben vermeinen, spätestens in dem auf Donnerstag,

Nr. 2672. Gr. Amtsgericht dahier hat unterm

2) Beklagter am 1. Juli 1861

Heutigen verfügt:

Karoline Grab, geboren Dallau, ist im Jahre 1873 nach Amerika ausge⸗

wandert, ohne seither von sich Nachricht zu geben. Dieselbe wird aufgefordert, binnen Jahresfrist sich dahier zu stellen, oder Nachricht von ihrem jetzigen Aufenthaltsorte zu geben, widrigenfalls sie für ver⸗ schollen erklärt und ihr Vermögen ihren muthmaß⸗ lichen Erben in fürsorglichen Besitz Mosbach, den 23. Februar 1883. Der Gerichtsschreiber:

(Unterschrift.) 8

die statutarische 3) Beklagter habe sämmtliche Kosten des Pro⸗

dlung dieser Klage hat das K. Land⸗ mmer) Termin auf

iigrim hier die

Zur Verhan

Nürnberg (III. Civilka

Mittwoch, den 23. Mai 1883, Vormittags 8 ½ Uhr, Sitzungssaal Nr. 41,

in welchem der unbekannt wo? sich auf⸗

einen beim Prozeßgericht

andurch ge⸗

Ee11““ . 27 a 62 qm e 51, Am Rotemach 60 40

selben bislang nicht katastrirte gegeben würde.

es in das Grund⸗ at, so werden alle Rechte an jenem Grund⸗ aufgefordert, solche

haltende Beklagte durch 1 zugelassenen Rechtsanwalt zu erscheinen, laden wird. Nürnberg, den 27. Februar 1883. Der K. Ober⸗Sekretär:

Auf Antrag 1) des Tischlermeisters Wilhelm Zarnecke, 2) des Kaufmanns Hermann Theodor Ab 3) des Halbbauern Johann Schlamkow,

des Zimmermeisters Otto Gäding,

des Eigenthümers August Kamenz,;

6) des Bauers Wilhelm Schuhmacher,

sämmtlich zu Techow 8b vertreten durch den Rendanten des grabe Julius Dittmar zu hat das Königliche Amtsgericht zu

den 26. April 1883,

Janberaumten Aufgebotstermine bei der unterzeichneten

widrigenfalls nach Ablauf ge Besitzer als Eigenthümer nd der die

ustellung. 8 3 Schirrhofen, on Jacob Welsch, ohne Gewerbe, orn wohnhaft, diese als verlebten Vaters, des

anzumelden, dieser Frist der bisheri Grundbuch eingetragen wird u 2 ihm obliegende Anmeldung unterlassende Berechtigte Ansprüchen gegen jeden Dritten, Richtigkeit

Des Handelsmannes

in seiner Eigenschaft als Cessionar v andelsmann, und Henriette Welsch, Beide in Herlisheim a. einzige Erben ihres da Han delsmannes Samuel Welsch, klagt

Stiftes Heiligen⸗ Heiligengrabe,

nicht nur mit seinen Wittstock durch

welcher im redlichen Glauben an die

Scheel, resp. deren Rechtsnachfolger, werden mit ihren Ansprüchen auf die bei den Grundstücken Bd. IV. Bl. 1, Bd. IV. Bl. 13, Bd. V. Bl. 49, Bd. II. Bl. 681 des Grundbuchs von Techow ein⸗ getragene Post, lautend: „Die minorenne Luise Scheel erhält bei ihrer künftigen Verheirathung eine im §. 6 stipulirte Hochzeitssteuer von 1 ½ Scheffel Roggen und einer halben Tonne Bier unentgeltlich. Auf Grund des Kontrakts vom 13. Juli 1819, ver⸗ möge Dekrets vom 5. August 1825 einge⸗ tragen“, . ausgeschlossen, und die Kosten des Verfahrens werden den Antragstellern zur Last gelegt.

Wittstock, den 23. Februar 1883.

Kaphengst,

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. [9841] Bekanntmachung.

Durch Urtheil des hiesigen Amtsgerichts, ver⸗ kündet am 23. Februar 1883, sind die Hypotheken⸗ gläubiger resp. deren Rechtsnachfolger mit ihren An⸗- sprüchen auf folgende, auf dem Dreschgarten Nr. 164 Giersdorf eingetragenen Hypotheken, nämlich:

1) der Abtheilung III. Nr. 1 für den Joh. Gott⸗ fried Guttbier'schen Kuratoren Christian Riesel aus dem Amts⸗Konsense vom 13. Dezember 1771 eingetragenen 63 (schlesisch) oder 33 Thlr. 18 Sgr., verzinslich zu sechs Prozent,

2) der Abtheilung III. Nr. 2 aus dem Amts⸗ Konsense vom 13. Dezember 1771 für die katho⸗ lische Kirche in Giersdorf eingetragenen 30 ℳ, verzinslich zu sechs Prozent, 3 der Abtheilung III. Nr. 4, zufolge Verfügung vom 22. Dezember 1779 für die Johann Christian Guttbier'sche Tutel eingetragenen 21 Mrk. 11 Sgr. 5 Pf., verzinslich zu fünf Prozent,

4) der Abtheilung III. Nr. 5, zufolge Verfügung vom 22. Dezember 1779 für die Kinder erster Ehe des damaligen Besitzers eingetragenen 78 Mrk. 14 Sgr. 6 Pf. 8

ausgeschlossen.

Hermsdorf u. K., den 24. Februar 1883.

Rüde,

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[9940] Ausfertigung. Beschluß.

Todeserklärung der Appellonia Köppl, Bauers tochter von Schönbrunn.

Auf Antrag des Bauers Joseph Osterauer von Großinzemoos soll die seit dem Jahre 1851 ver- schollene Bauerstochter Appellonia Köppl von Schönbrunn für todt erklärt werden. 8

Es wird deshalb

Aufgebot

erlassen mit der Aufforderung: 8

1) an Appellonia Köppl spätestens im Aufgebots termin persönlich oder schriftlich sich anzumelden widrigenfalls sie für todt erklärt würde,

2) an die Erbbetheiligten ihre Interessen im Auf gebotstermine wahrzunehmen,

3) an alle Diejenigen, welche über das Leben der Verschollenen Kunde geben können, Mittheilung hierüber dem Gerichte zu machen.

Der Aufgebotstermin findet am Donnerstag, den 20. Dezember 1883,

„Vormittags 9 Uhr,

im Sitzungssaale des K. Amtsgerichts Dachau statt

Dachau, am 29. Jänner 1883. Königliches Amtsgericht. v. Negem.

Die Uebereinstimmung vorstehender Ausfertigung

mit der Urschrift bestätigt

Dachan, am sechsundzwanzigsten Februar achtzehn⸗

hundert dreiundachtzig.

Neuberger, K. Sekretär.

[9838] Im Namen des Königs!

Auf Antrag des Feilenhauers Friedrich Schulte

1 Grundschöttel erkennt das Kgl. Amtsgericht zu

aspe,

da der Antragsteller den Verlust der nachstehend

verzeichneten Urkunden und die Berechtigung zum

Aunufgebotsantrage glaubhaft gemacht hat,

für Recht:

a. der über die Blatt 51 Grundbuchs von Grund⸗ schöttel Abth. III. Nr. 3 für die Wittwe Con rad Adolf Krüner, Wilhelmine, geb. Böckmann am Stedroth eingetragene Darlehnspost von 225 Thlrn. nebst 4 % event. 5 % Zinsen ge bildete Hypothekenbrief,

b. der über die Blatt 51 des Grundbuches von Grundschöttel Abth. III. Nr. 4 für den Land- wirth Behrenbruch zu Stedtroth eingetragene Post von 125 Thlrn. gebildete Hypothekenbrief

werden für kraftlos erklärt. v1.“

g Wöoden.

Verkündet am 12. Oktober 1882.

den Amtsgerichts⸗Rath Weichert für Recht erkannt

des Grundbuchs das obenerwähnte Grundvermögen Am Die ihrem Aufenthalte nach unbekannte Luise]

Anreas Gleß und die Gertrude Gleß, Beide ohne 1 1 erwirbt, sondern auch mit seinem Vorzugsrecht gegen⸗

rüher zu Drusenheim wohnhaft, jetzt

ew erbe und

Schulte, Gerichtsschreiber.