verpflichtet,
S. 468. 77.
28. Februar 1883. Königliches Landgericht I.
(109080]
hängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und
ist von dort zurückgekehrt und hat sich Ende vorigen Jahres in Amsterdam den 2. März 1883.
unhaltbare Zustände herbeiführen würde. Ich habe mir erlaubt, zwischen dem Ablauf der vorigen und dem Beginn ver diesjährigen Legislaturperiode, um meinerseits ein persönliches und auf möglichst genauen Informationen begründetes Urtheil sder den Zustand der Ihnen zur Verfügung stehenden Räume zu gezoinnen, dieselben in Be⸗ gleitung des Herrn Bureau⸗Direktors und des betreffenden Baubeamten einer einzehenden Besichtigung zu unterziehen, und muß da allerdings guch das anerkennen, was der Hr. Abg. von Zitzewitz in seiner Aus⸗ führung bemerkt hat, nämlich, daß auch der bauliche Zustand des Hauses zu nicht unerheblichen Bedenken Veranlassung giebt. Das Haus ist, wie bekannt, über 100 Jahre alt und die Balkenköpfe in der Dachetage sind bereits angefault. Die Wahrscheinlichkeit liegt vor, obgleich eine Untersuchung hierüber nicht stattgefunden hat, daß auch in den übrigen Etagen ähnliche Zustände sich vorbereiten. Nun braucht man ja darüber kein großes Maß von Besorgniß zu empfin⸗ den; denn wer mit baulichen Verhältnissen auch nur als Laie sich be⸗ schäftigt hat, weiß, daß ein angefaulter Balkenkopf noch lange nicht unmittelbar auch den Einbruch des Gebäudes zur Folge hat, sondern daß es viele Gebäude in diesem Zustande giebt, die sich noch lange gehalten haben. Ich habe das nur anerkennen wollen, was der Hr. Abg. ron Zitzewitz hier ausgeführt hat.
Was nun die Räume selbst betrifft, so will ich über deren Zu⸗ länglichkeit, Anordnung und ästhetische Schönheit hier kein Wort verlieren. Ich kann nur bestätigen, daß auch die Staatsregierung ührerseits die zu ihrer Disposition vorbehaltenen Räume als unzu⸗ länglich dezeichnen muß; wir behelfen uns damit, weil wir müssen. Aber ich provozire auf das Urtheil aller Betheiligten, daß namentlich wenn wir die Ehre haben, mit Abgeordneten, was häufig der Fall ist, zu Tonferiren, man in Verlegenheit kommt, wohin man sich mit den verehrten Herren zurückziehen soll.
Aber andererseits hat die Besichtigung, die ich mir erlaubt habe vorzunehmen, doch das Ergebniß geliefert, daß, wenn auch sehr erheb⸗ liche Uebelstände vorhanden sind und anerkannt werden müssen, doch zunächst und für die nächste Zukunft von einem eigentlichen Noth⸗ stande in Bezug auf Raummangel kaum wird gesprochen werden können, namentlich wenn man erwägt, daß noch einige provisorische Anbauten, z. B. der Anbau eines größeren Kommissionszimmers, wodurch die von dem Herrn von Zitzewitz erhobenen Mängel beseitigt werden können, sowie die Vergrößerung des jetzigen Raumes für das Büchermagazin möglich sein würden durch Erwerbung und Bebauung eines Theiles des Gartens des Geheimen Civilkabinets, sowie durch Einziehung einiger Dienstwohnungen.
Ich glaube jedenfalls soviel sagen zu können, daß für eine Ueber⸗ gangsperiode — denn anders will ich das auch von unserem Stand⸗ Punkte aus nicht bezeichnen — noch die Möglichkeit vorhanden ist, mit den hiesigen Räumen auszukommen. Wie lange diese Ueber⸗ gangsperiode würde dauern können resp. müssen, würde ja eine Frage der weiteren Erwägung sein.
Ich kann also nur betonen, daß auch die Staatsregierung das Wünschenswerthe, ja ich will sagen, das Dringliche des Neubaues des Landtagsgebäudes anerkennt, und die Frage wird nur die sein, wie man diesem allseitig getheilten Wunsche in der leichtesten, raschesten und alcch für die Staatsfinanzen am wenigsten drückenden Weise ent⸗ gegenzukommen im Stande sein wird.
Der letzte Herr Vorredner hat den vorjährigen Beschluß des hohen Hauses ganz richtig dabin bezeichnet, daß von diesem letzteren ausschließlich derjenige Platz, welcher in der Hinterfront der früheren Porzellanmanufaktur und des Gartens des Herrenhauses sich befindet, für den künftigen Bau in Anspruch genommen werden soll. Meine Herren! Die Staatsregierung ihrerseits kann so unbe⸗ dingt auf diesen Standpunkt bis jetzt sich nicht stellen. Sie hält es für ihre Pflicht, doch noch Erwägungen darüber anzustellen, ob nicht noch andere Plätze in der Residenz geeignet und disponibel sein würden, um dem gewünschten Zwecke dienstbar gemacht werden zu Fönnen. Namentlich hält sie sich deshalb zu dieser Erwägung für b weil die bezeichneten Grundstücke bis jetzt für andere Stlaatszwecke verfügbar und verwendbar gedacht worden sind. Ich er⸗ kenne im Uebrigen das rollkommen an, daß, wenn unsere Enquete
zu dem Resultate gelangt, daß nur dieses Gebäude für den Landtag zweckmäßig zu benutzen sein könne, dann jeder andere Staatszweck würde zurücktreten müssen.
Wir haben also zunächft, um auch diese von mir noch offen zu haltende Frage zu entscheiden oder wenigstens der Entscheidung näher führen zu können, uns damit beschäftigt, das Raumbedürfniß festzustellen, welches ein Neubau erfordern würde. Der Herr Präsident hat die große Güte gehabt, mich dar⸗ über mit einer ausführlichen und eingehenden Kommunikation zu ver⸗ sehen Ich habe daraus die Ueberzeugung gewonnen, daß allerdings das von dem Herrn Vorredner und im Beschlusse des hohen Hauses vom vorigen Jahre bezeichnete Grundstück der Quadratfläche nach für den gedachten Zweck ausreichen würde, wenn man das neue Haus sich
vressch. wie es auch nach der Mittheilung des Herrn Präsidenten ist, denkt.
Leugnen will ich nicht, daß die Staatsregierung in den Kreis ihrer Erwägungen — ich weiß ja nicht, ob das zur Ausführung kom⸗ men wird, und wie sich das Haus dazu stellen wird — auch die Eventualität gezogen hat, daß man hier, bis zur Fertigstellung des neuen Reichstagsgebäudes ausharren könne, und daß dann das von dem Reichstag zu verlassende jetzige Reichstagsgebäude für das Ab⸗ geordnetenhaus im Besitz zu nehmen sei. Ich bin weit davon ent⸗ fernt, das als definitive Aeußerung bezeichnen zu wollen; wir haben es nur als Eventualität berücksichtigen zu müssen geglaubt. Ferner, meine Herren, bitte ich noch das eine zu erwägen, daß, wenn es sich darum handelt, für den Landtag der preußischen Monarchie ein neues Dienstgebäude zu errichten, auch die Frage nicht wird unerwogen bleiben dürfen, ob es sich da nicht empfiehlt, für beide Häuser in Gemeinschaft zu bauen aus dem einfachen Grunde, daß, wenn überhaupt der Landtag der Monarchie in Uebereinstimmung mit der Regierung den Wunsch aussprechen sollte, ein gemeinsames Haus für beide Häuser zu haben, dann jedenfalls das wird anerkannt werden müssen, daß der gemeinsame Bau viel billiger und auch zweck⸗ mäßiger und ästhetisch schöner ausgeführt werden kann, als der Bau für die einzelnen Häuser.
Nun läßt sich nicht leugnen, daß das andere Haus, soweit mir bekannt geworden ist, sich in seinen Räumen ganz behaglich und glück⸗ lich fühlt und einen Wunsch bis jetzt nicht ausgesprochen hat, eine Veränderung eintreten zu sehen. Aber freilich schließt das nicht aus, daß bei den weiteren Verhandlungen andere Anschauungen Platz greifen könnten.
Ich kann also jetzt im Namen der Königlichen Staatsregierung aussprechen, daß wir bemüht sein werden, auf dem Wege, welchen der Beschluß des Hauses, wenn er jetzt wieder⸗ holt werden sollte, vorzeichnet, weiter vorwärts zu gehen, daß wir es uns aber vorbehalten müssen, über die Wahl des Grundstücks und über den näheren Bauplan in aller Ruhe und ohne Ueberstürzung Erwägungen anstellen zu dürfen, damit wir in der Lage sind, dann in der That dem Hause etwas bieten zu können, was wirk⸗ lich gerechtfertigt ist und allen billigen und gerechten Anforderungen genügt. Ich bin also weit davon entfernt, dem jetzt von dem Ge⸗ sammtvorstand des Hauses vorgeschlagenen Beschluß irgend welchen prinzipiellen Widerstand entgegenzusetzen; im Gegentheil, ich darf sagen, daß es einer besonderen Anspornung für die Staatsregierung, in dieser Sache ihre Fürsorge weiter eintreten zu lassen, nicht bedarf, sondern daß sie fortdauernd bestrebt sein wird, den vorhandenen Mängeln durch einen zweckmäßigen Neubau in der gegebenen Zeit Abhülfe zu schaffen, und daß sie glaubt, daß für eine längere oder kürzere Uebergangsperiode die gegenwärtigen Räume des Hauses doch auch noch benutzbar bleiben werden.
„Der Abg. Dr. Löwe (Bochum) bedauerte, daß der Minister die Absicht zu haben scheine, den Neubau aufzuschieben, und nicht erkenne, in wie dringender Lebensgefahr die Abgeordneten sich hier befänden. Als dem Hause gesagt sei, die Räume für das Kultus⸗Ministerium und das Ministerium des Innern reichten nicht aus, habe das Haus ohne Weiteres die Summen für Neubauten bewilligt. Der Zustand des Hauses sei aber zehnmal übler, als derjenige der früheren Ministerialgebäude gewesen sei. Das provisorische Reichstagsgebäude sei noch feuergefährlicher, als dies Haus. Man sollte für das alte Gebäude keine Bewilligungen mehr beschließen, dann werde die Regierung dem Hause schon bald den Neubau vorschlagen. Er schlage keinen bestimmten Platz vor, bitte aber, daß die Regierung sich der Sache annehme.
Der Abg. Dr. Windthorst erklärte, ein Widerspruch gegen den Vorschlag des Vorstandes sei nirgends laut geworden. Der Zustand des Sitzungssaales sei ein derartiger, daß ein längerer Aufenthalt hier gesundheitsgefährlich sei, könnte man einmal 5 Minuten frische Luft schöpfen, so ginge es noch. (Zuruf: Dönhofsplatz!) Wenn da kein Markt sei, so gehe es wohl, aber an Markttagen oder bei schlechtem Wetter müßte man eine bedeckte Galerie haben, um Luft zu schöpfen; das sei viel wichtiger, als daß man in der Restauration etwas genieße. Jetzt aber sei die Luft im Hause so schlecht, daß man gegen 3 Uhr immer einen Druck auf den Kopf bekomme, wie das auf den Geist wirke, wisse er nicht, aber die Ab⸗ geordneten seien hier stets beginnender Blutvergiftung ausgesetzt, was jede ärztliche Autorität bestätigen werde. Dazu komme die Feuersgefahr. Wenn hier ein Feuer ausbräche und Herren, wie der Abg. von Zitzewitz, in den
Thüren ständen, so müßten alle übrigen Abgeordneten ver⸗ brennen. Nach dem Wiener Theaterbrande hätten Noth⸗ eingänge geschaffen werden müssen, das Haus habe aber nicht einmal einen Ausgang nach dem Hause des Civilkabinets. Der Minister habe den Zeitpunkt der Errichtung eines neuen Gebäudes unbestimmt gelassen, und habe gemeint, daß der Bau auf der anderen Seite der Leipzigerstraße genügen dürfte. Für welche Zwecke solle der Platz reservirt werden? Wolle man da etwa neue Ministerien bauen? Bis zur Vollendung des Reichetagsgebäudes könne man noch zwölf Jahre warten. Er könne um so unparteiischer über die Sache sprechen, als er selbst diesen Umzug nicht mehr mitmachen werde. Er bitte, den Antrag des Gesammtvorstandes im S. der Würde dieses Hauses, und der Gesundheit seiner
Nitglieder anzunehmen. Der Minister sage, wenn sich kein anderes geeignetes Gebäude finde, solle das Haus das erste Anrecht auf diesen Platz haben. Er nehme von dieser Ver⸗ pflichtung der Regierung Akt, fordere aber noch weiter zu gehen und die Regierung aufzufordern, daß sie im nächsten Jahre entweder einen anderen Bauplan vorlege mit Kosten⸗ anschlägen und der ersten Baurate, oder dem Hause diesen Platz zusichere. Er bitte, dem Vorschlage des Gesammtvor⸗ standes zuzustimmen, gegen den ja jeder Widerspruch, auch der des Abg. von Ludwig verstummt sei.
Der Abg. Zelle erklärte, daß ein anderer Bauplatz geeig⸗ neter sein könnte, als der in der Leipzigerstraße, halte er für um so unwahrscheinlicher, als man ja jetzt schon fiskalische Gebäude nach Moabit und Charlottenburg habe verlegen müssen, und erst gestern die Frage des Platzes für ein neues Bibliothekgebäude große Schwierigkeiten bereitet habe.
Der Abg. Schmidt (Stettin) betonte die Nothwendigkeit eines Neubaues auch aus den ungenügenden Räumen der Bibliothek, für welche schon Neuanschaffungen schwer ausgeführt werden könnten. Die Tüchtigkeit des Bibliothekars, des Hrn. Voß, müsse eintreten, um den Unbequem⸗ lichkeiten einigermaßen abzuhelfen. Feuersgefahr drohe den gaͤnzen parlamentarischen Schatz in kurzer Zeit zu vernichten. Auch in einem ungenügenden Parlamentshause ließen sich gute Gesetze machen, und wer wie er (Redner) über 20 Jahre in demselben gearbeitet habe, könne auch das unzu⸗ reichende Gebäude lieb gewinnen, aber es sei auch eine Grenze für den Fortbestand eines Gebäudes. Ausländer wundern sich, wenn sie die sehr bescheidenen Räume kennen lernen. Er bitte das Haus, den Antrag einstimmig anzunehmen.
Der Abg. von Rauchhaupt bat den Minister, seinen dila⸗ torischen Standpunkt aufzugeben, da bei der notorisch un⸗ genügenden Beschaffenheit des jetzigen Dienstgebäudes das Haus mit energischerer Initiative werde vorgehen müssen, wenn die Regierung sich nicht entgegenkommender zeige.
Die Diskussion wurde geschlossen.
Der Abg. Delius betonte im Schlußwort, daß die ganze Verhandlung beweise, daß der Vorschlag des Gesammtvor⸗ standes nothwendig sei; um so eher müsse das Haus für seine Würde eintreten, als ein Land, das selbst für die Würde sei⸗ ner Vertretung keinen Sinn habe, der Mißachtung des Aus⸗ landes anheimfallen müsse.
Der Abg. von Ludwig bemerkte persönlich, nach den Schlußworten des Abg. Windthorst könnte es scheinen, als hätte er im vorigen Jahre Einspruch erhoben gegen die Hin⸗ fälligkeit des Hauses; er habe aber damals nicht von der Hin⸗ fälligkeit des todten Hauses, sondern von der des lebendigen gesprochen, und habe dadurch solchen Eindruck gemacht, daß er nicht dazu gekommen sei, über das Gebäude selbst zu sprechen. Im Uebrigen sehe er sehr wohl, daß die Minister hier hãäufig nicht neben⸗, sondern übereinander sitzen müßten, vor Allem aber sehe er, daß obenauf der Fürst Bismarck sitze.
Danach wurde der Antrag des Gesammtvorstandes mit an Einstimmigkeit grenzender Majorität angenommen.
11 U a9t vertagte sich das Haus um 4 ⁄2½ Uhr auf Montag
hr. 8
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für den Deutschen Reichs⸗ und Königl Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ register nimmt an: die Königliche Expedition 1 des Deutschen Rrichs⸗-Anzeigers und Königlich 2 Preußischen Htaats-Anzeigers: 3
. Berlin SW., Wilhelm⸗Straße Nr. 32. 4 ⁴
Deffent
.Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen.
. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.
. Ve rkäufe, Ve rpachtungen, Sbmissionen etc.
. Ve rloosung, u. s. w. von öffentlichen Papieren.
und Grosshandel.
7. Literarische Anzeigen. Amortisation Zinszahlung
9. Familien-Nachrichten.
92 9 8 licher Anzeiger. “ nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen des
5. Industrielle Etablissements, Fabriken 6. Verschiedene Bekanntmachungen.
8. Theater-Anzeigen. In der Börsen- beilage. R& 88
„Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein
& Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte,
Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren Annoncen⸗Bureaux.
Steckbriefe und Uutersuchungs „Sachen.
Stecbrief. Gegen den unten beschriebenen Kutscher Karl Schulz, am 19. Noveenber 1859 zu Rippen, Kreis Sagan, geboren, welcher sich am 2. Februenr d. J. aus seinem Dienst in Schöneberg beimlich entfernt hat und sich verborgen hält, ist die Unterfrchungshaft wegen Diebstahls in den Akten III. J. 197/83 verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Untersuchungsgefängniß zu Berlin, Alt⸗Moabit 11/12, ccozuliefern. Berlin, den 24. Fehruagr 1882. Der Untersuchungsrichter bei dem Königlichen Landgerichte II. Beschreibung: Größe 1,65 m, Statur schlank, Haaret blond, Bart: Ansatz von blondem Schnurwhart, Augenbrauen blond, Augen grau, Nase lang und diek, Zähne voll⸗ zählig, Kinn Lpitz, Gesicht länglich, Gesichtsfarbe gesund, Sprache schlesischer Dialekt. Besondere Kennzeichen: sehr aufgesprungene Hände.
farbe roth.
¶[5545]
schuldigt:
tes aufgehalten
Stecköriefs⸗Erledigung. Der gegen die ver⸗ 8 16.
ehelichte Sprachlehrer Stubba, Amalie Emilie Bertha, geb. Walterscha t, wegen Verbrechens gegen §§. 49 a. und 218 s. St. G. B. in den Akten unter dem 21. März 1877 erlafsene wird zurückgenommen. Berlin, 1-
er
Steckbrief der nach H. 472 Untersuchungsrichter. Johl. Civilvorsczenden der Ankl Steckbrief. 1 Gegen den unten beschriebenen Bierbrauer Fer⸗ dinand Abel aus Wolf, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen schweren Diebstahls ver⸗
in das Justizgefängniß zu Frankfurt a. M. abzu⸗ liefern. Abel war anfangs nach Amerika entwichen,
ezeigt. Frankfurt a. M.,
chaft. er Untersuchungsrichter bei
33 Jahre, Statur groß, stark, breitschulterig, Haare dunkel, Bart kleiner schwarzer Schnurrbart, Gesichts⸗
Oeffentliche Ladung.
Die nachbenannten Personen: 1) der Schmiede⸗ geselle August Koppe, geboren am 14. Oktober 1858 zu Groß⸗Nossen bei Münsterberg in Schlesien, zu⸗ fhältlich, 2) der Seefahrer Her⸗ z Ohlrich, geboren am 7. Juni 1859 zu Anclam, zuletzt zu Wieck auf Darß auf⸗ Seefahrer Franz Karl Friedrich n am 5. November 1860 zu An⸗ Franzburg aufhältlich, werden be⸗ gt: als Wehrpflichtige dem Eintritte in den Dienst oder der Flotte Bundesgebiet ver tärpflichtigen Alt
letzt zu Barth au mann Emil Fran
hältlich, 3) der Langfiel, gebore cglam, zuletzt zu
zu entziehen, ohne Erlaubniß das lassen oder nach erreichtem mili⸗ er sich außerhalb des Bundesgebie⸗ zu haben, 68 1883, Vormittags 11 ½ Uhr, vor die Strafkammer bei dem Königlichen Amtsgerichte zu Stralsund zur Hauptverhandlung geladen. Bei un⸗ 2 entschuldigtem Ausbleiven werden dieselben auf Grund S der Strafprozeßordrung von dem
z der Ersatz⸗Kommission des Aus⸗ hebungsbezirks Münsterberg und Anclam über die nklage zu Grunde gestellten Erklärung verurtheilt werden. schluß der Strafkammer des Kön iglichen Landgerichts hierselbst vom 23. Dezember 1882 und vorn 23. Ja⸗ nuar 1883 ist das zur Deckung der di Geldstrafe und der von je 300 ℳ mit
Beschlag belegt. Greifswald, den 26. Januar 1883. 8 8
———————
8 [10199] Die Olga, verehel. Meh
lichen Verhandlung des zweite Civilkammer des
in der Absicht, sich iu Altenburg auf
des stehenden Heeres
Vergehen gegen §. 140 Zum
Dieselben werden auf den
Dr. Krause,
[10200] Die verehelichte
liegenden Thatsachen aus⸗ Schönfeld,
August Durch Be⸗ 1
geb. Bauer,
Vermögen der Angeklagten eselben mögliche rweise treffenden Kosten des Verfohrens in Höhe
berg, zuletzt zu Altenburg,
1 6 den Be Königliche Staatsanwalt⸗ auf Grund des vom Bande zu
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.
Oeffentliche Zustellung. 8 lhorn, geb. Sänger, von Eisenberg, jetzt zu Berlin, vertreten Rechtsanwalt Lippold in Altenburg, ihren Ehemann, den Kaufmann Friedrich Ludwig Robert Mehlhorn in Eisenberg, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Ehescheidung, mit dem Antrage, wegen böslicher Verlassung die Ehe auf Grund der §§. 213 fg. der Eheordnung gänzlich zu trennen, 8 und ladet den Beklagten zur anderweitigen münd⸗ Rechtsstreits Herzoglichen Landgerichts
Mittwoch, den 23. Mai 1888,V— Vormittags 10 Uhr, “ mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗
richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. wecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Altenburg, am 28. Februar 1883. Gerichtsschreiberei III. des Herzolichen Landgerichts.
Landgerichts⸗Sekretär.
Oeffentliche Zustellung. Friederike aus Eisenberg, Schmölln, vertreten durch Herrn Rechtsanwalt Dä⸗ litzsch hier, klagt gegen ihren Ehemann, den macher Karl August Schönfeld, gebürtig aus Veits⸗ iburg, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, wegen „Ehescheidung, mit dem Antrage: 1 klagten für einen böslichen Verlasser zu er⸗ klären und die zwischen den Parteien bestehende Ehe §§. 213 und 215 der Eheordnung trennen und ladet den Beklagten 86
die zweite Civilkammer des Herzoglichen Landgerichts zu Altenburg auf b Mittwoch, den 23. Mai 1883, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Altenburg, am 2. März 1883. Gerichtsschreiberei III. des Herzoglichen Landgerichts. 8 Dr. Krause, 1“ Landgerichtssekretär.
durch Herrn klagt gegen
vor die 1 [9665] Oeffentliche Zustellung und Ladung. “
Nachstehender Auszug aus der Klage des K. Ad⸗ vokaten Rechtsanwalts Blümel vom 19,/23. ds. Mts. für Leitenmaier Mathäus, Bauer in Kutzenhausen, gegen Deubler Jakob, Oekonom von Wollishausen, zur Zeit unbekannten Aufenthalts, wegen Forderung, wird Letzterem mit dem Bemerken öffentlich zuge⸗ stellt, daß Verhandlungstermin beim K. Landgericht Augsburg, I. Civilkammer, bestimmt ist für
Montag, den 4. Juni 1883, Vormittags 8 ⅜ Uhr. 8
„Beklagter wird aufgefordert, einen beim K. Land⸗ gericht Augsburg zugelassenen Rechtsanwalt zu seiner Vertretung aufzustellen und zu obigem Termine geladen. Es wird der Antrag gestellt werden aus⸗ zusprechen:
1) Beklagter ist schuldig an den Kläger 1714 ℳ 29 ₰ Hauptsache nebst 4 % Zinsen hieraus vom 15. Juni 1882 zu bezahlen,
2) derselbe habe sämmtliche Kosten des Verfahrens zu tragen.“ 8
Augsburg, den 27. Februar 1883. 3
Gerichtsschreiberei des K. Landgerichts. Grün, K. Obersekretär.
Ernestine jetzt zu
Zeug⸗
Oeffentliche Zustellung. Die Königliche ö beim Landgericht I. zu Berlin klagt: 1) gegen den Arbeiter Johann Ernst Fiebig hier, 2) gegen dessen Ehefrau Maagdalene Catharina, geb. Goettel, verwittwete Gladel, auf Nichtigkeits⸗ erklärung ihrer Che, mit dem Antrage, die zwischen Beiden am 5. Januar 1879 geschlossene Ehe für nichtig zu erklären, und ladet die Beklagte zu 2 zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 13. Civilkammer des Königlichen Landgerichts I. zu Berlin auf den 23. Juni 1883, Vormittags 10 ¼ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Berlin, den 21. Februar 1883. Buchwald, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts I., Civilkammer 13.
[102111 Oeffentliche Zustellung. Der Minorenne Johann Heinrich Lückingsmeier zu Obermehnen, vertreten durch seine Vermögens⸗ curatoren, die Colonen Hellmann, gt. Schütte, Nr. 4 Stockhausen, Jungmeyer Nr. 7 Obermehnen und Niemeier Nr. 12 Stockhausen, vertreten durch den Rechtsanwalt Coppenrath zu Lübbecke, klagt
gegen den Hofbesitzer Hermann Friedrich Philipp Amelshenrich, gt. Meyer, früher Nr. 36 Haldem, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen rückständiger Zinsen von den aus der Schuld⸗ und Pfandver⸗ schreibung vom 11. Februar 1879 — Band II. Blatt 117 des Grundbuchs von Haldem — für den verstorbenen Vater des Klägers eingetragenen 9000 ℳ mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig zu verurtheilen, dem Kläger 384,14 ℳ Zinsen zu zahlen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Bielefeld auf
den 15. Juni 1883, Vormittags 11 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Schalk
Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
9687] Nothwendiger Verkauf.
Das im Kreise Wirsitz belegene, dem Hermann Roemer gehörige Rittergut Freymark, welches mit einem Flächeninhalte von 870 Hektaren 75 Aren 26 Quadratstab der Grundsteuer unterliegt und mit einem Grundsteuerreinertrage von 9716 ℳ 13 ₰ und zur Gebäudesteuer mit einem Nutzungswerthe von 1449 ℳ veranlagt ist, soll behufs Zwangsvoll⸗ streckung im Wege 8
der nothwendigen Subhastation den 14. Juni d. J., Vormittags um 11 Uhr‧, an ordentlicher Gerichtsstelle versteigert werden.
Der Auszug aus der Steuerrolle, die beglaubigte Abschrift des Grundbuchblattes von dem Grundstücke und alle sonstigen dasselbe betreffenden Nachrichten, sowie die von den Interessenten bereits gestellten oder noch zu stellenden besonderen Verkaufsbedin⸗ gungen können in der Gerichtsschreiberei I. des unter⸗ zeichneten Königlichen Amtsgerichts während der gewöhnlichen Dienststunden eingesehen werden.
Diejenigen Personen, welche Eigenthumsrechte oder welche hypothekarisch nicht eingetragene Real⸗ rechte, zu deren Wirksamkeit gegen Dritte jedoch die Eintragung in das Hypothekenbuch gesetzlich erfor⸗ derlich ist, auf das oben bezeichnete Grundstück geltend machen wollen, werden hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche spätestens in dem obigen Versteige⸗ rungstermine anzumelden.
Der Beschluß über die Ertheilung des Zuschlags wird in dem auf
den 15. Inni d. J., . Mittags um 12 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle anberaumten Termine öffentlich verkündet werden. Wirsitz, den 9. Februar 1883. “ Königliches Amtsgericht.
Ausfertigung. Regensburg, den 2. März 1883.
Aufgebot.
Todeserklärung des Buchbindergehülfen Moritz Wright von hier.
Der Buchbindergehülfe Moritz Wright, Sohn des Quartiermeisters Ferdinand Wright, geboren am 11. September 1833 zu Augsburg und behei⸗ mathet in Regeasburg, hat sich, wie glaubhaft ge⸗ macht wurde, im Jahre 1864 nach Holland begeben, um dort in Kriegsdienste zu treten, und ist seit dieser Zeit über sein Leben keine Kunde vorhanden.
Es ergeht daher die Aufforderung:
1) an den Verschollenen, spätestens im Aufgebots⸗ termine, am Samstag, den 29. Dezember 1883, Vormittags 9 Uhr, persönlich oder schriftlich bei diesseitigem Ge⸗ richte sich anzumelden, widrigenfalls er für todt erklärt würde; an die Erbbetheiligten, ihre Interessen im Auf⸗ gebotsverfahren wahrzunehmen; endlich an alle Diejenigen, welche über das Leben des Verschollenen Kunde geben können, Mittheilung hierüber bei Gericht zu machen. Königliches Amtsgericht Regensburg I. Der K. Amtsrichter: gez. Betz. Zur Beglaubigung: Regensburg, am 3. März 1883. Der Königl. Sekretär: Henckv.
[10180]
8
[10192] Bekanntmachung.
Gegen die Catharina Niehues, geboren hierselbst 88 26. Februar 1826 ist auf Todeserklärung ange⸗
gen.
Es werden daher die vorgenannte Catharina Niehues und deren etwaige unbekannte Erben auf⸗ öu sich vor oder in dem am Amtsgerichte
en
15. Dezember 1883, Vormittags 11 Uhr, anstehenden Termin zu melden, widrigenfalls die C. Niehues für todt erklärt und der Nachlaß der⸗ selben den sich legitimirenden Erben ausgeantwortet
werden wird.
Burgsteinfurt, den 24. Februar 1883. Königliches Amtsgericht.
5 Verkaufs⸗Anzeige
nebst Edictalladung. In Sachen 8 . 1 des Landwirths Gerd Janssen Hinrichs zu Dose, Gläubigers, gegen
den Landgebräucher Dudde Ammen Eilks
Antons zu Abickbafe, Schuldner, sollen die letzterem gehörigen, im Grundbuche, wie folgt, verzeichneten 3
Grundstücke:
1) Nr. 136 Grundbuchs von Reepsholt, Hausstätte, besteht aus einem Hause und b5 und 3 Scheffel Roggen Einsaats Bau⸗ and;
2) Nr. 185 Grundbuchs von Reepsholt,
1) ein Bauacker unter Abickhafe, pl. ms. 2 Scheffel Roggen Saats groß, beschwettet: östlich an Borchert Hinrichs Erben, südlich an einen Landweo, nördlich an Thomas Hinrichs Garten, westlich an Harm Ulrichs Erben, 2) etwa ein Matt, Moorschloot genannt, da⸗
selbst beschwettet:
östlich an verschiedene Bauäcker bei Abickhafe, südlich an Hinrich Kleyhauer Erben, westlich an Gerd Peeks, nördlich an Bentert Hinrichs Erben grün
Land, 8
der nördliche Bauacker auf dem Kohblink da⸗
selbst pl. ms. 1 ½ Scheffel Saats groß, be⸗
schwettet:
östlich an einen Landweg, westlich an den Moorschloot, nördlich an Borchert Hinrichs Erben
(vorhin zu dem halben Platze sub Nr. 184 hie⸗
selbst gehörig);
3) Nr. 232 Grundbuchs von Reepsholt, ein Acker auf Kohblink zu pl. ms. 1 Scheffel
Einsaat, nach der Grundsteuer⸗Mutterrolle zu 64 Ruthen vermessen, mit Einschluß des am westlichen Ende davor liegenden grünen Stücks, beschwettet: 8
östlich an den Weg nach Ockenhusen,
südlich an Eilert Reents zu Dose,
westlich an die 1½ Matten Moorschloot,
nördlich an Jan Helmers Harms Erben,
(vorhin zu dem halben Platze sub Nr. 94 hie⸗ selbst gehörig);
4) Nr. 277 Grundbuchs von Neepsholt, ein Acker Bauland auf dem s. g. Ollkamp, 1 Scheffel Saats groß oder 72 hannoversche Ruthen, grenzend:
Ost an Berend Uden,
West an Harm Wiemers,
Süd an Ricklef Janssen,
8 Cep zu der sub Nr. 106 fol. 333 vso. vol. I. Hypothekenbuchs Reepsholt registrirten alten Hötherey gehörig;
5) Nr. 310 Grundbuchs von Reepsholt, ein Acker Bauland unter Abickhafe auf dem Kohblink, pl. ms. einen Scheffel Roggen Saats groß, mit einem Stück Grünlandes, Moorschloot genannt, ohngefähr in derselben Breite, be⸗ schwettet:
östlich an einen Landweg,
südlich an Heyke Wolken,
westlich an Marten Memken Erben,
nördlich an Borchert Hinrichs Erben, (vorhin zu dem halben Platze sub Nr. 184 hie⸗ selbst gehörig und sonst mit sub Nr. 186 hie⸗ selbst registrirt);
6) Nr. 292 Grundbuchs von Etzel, ein Stück s. g. Hilgenland unter Etzel jenseits des Tiefs, bei der Würth, 6 Grasen oder 8 Morgen 10 Quadrat⸗Ruthen Hannoversch, grenzend:
iim Osten an den Kleiweg,
im Süden an J. F. Stillahn,
im Westen an Albert Rost jun.
im Norden an H. Theilen Wwe.,
(vorhin zu der zerstückelten Kötherey sub Nr. 29. hieselbst gehörig), zwangsweise in dem dazu auf
den 21. April 1883, Vormittags 11 Uhr, allhier anberaumten Termine öffentlich versteigert werden.
Kaufliebhaber werden damit geladen.
Alle, welche daran Eigenthums⸗, Näher⸗, lehn⸗ rechtliche, fideikommissarische, Blagd. und sonstige dingliche Rechte, insbesondere Servituten und Real⸗ berechtigungen zu haben vermeinen, werden aufge⸗ fordert, selbige im obigen Termine anzumelden und die darüber lautenden Urkunden vorzulegen, unter dem Verwarnen, daß im Nichtanmeldungsfalle das Recht im Verhältniß zum neuen Erwerber des Grundstücks verloren gehe.
Wittmund, den 10. Februar 1883.
Königliches Amtsgericht, Abtheilung II.
v“
1 [10194] Aufgebot.
Die Eheleute Landwirth Diedrich Heinrich Wibbe⸗ ling und Alwine, geb. Schnettker zu Brunnebeck haben das Aufgebot des in ihrem Besitze befindlichen im Grundbuche von Rüdinghausen Bd. I. Bl. 54 im Titelblatt noch auf den Namen der Eheleute Colon Friedrich Kemp, gt. Drees, und Anna Marie, geb. Krumme, verwittwet gewesene Colon Johann Heinrich Overbeck, gt. Drees, stehenden Grundstückes Flur 1 Nr. 34 der Katastral⸗Gemeinde Rüding⸗
ausen „An der Klempts Wiese“ Wiese, groß nach dem Grundbuch 176 Rutheu 6 ◻ Fuß, nach der “ 24 Ar 97 Meter, bean⸗ ragt.
Von dem Grundstücke sind durch Beschluß der Königlichen Regierung zu Arnsberg vom 31. Oktober 1879 für die Rheinische Eisenbahngesellschaft zu Cöln 6 Ar 70 ◻ Meter enteignet worden.
Es werden nunmehr alle bekannten und unbe⸗ kannten Eigenthumsprätendenten des gedachten Grundstückes hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche und Rechte auf dasselbe spätestens in dem vor dem unterzeichneten Amtsgericht, Betenstraße Nr. 35,
immer 26, auf den 8. Mai d. J., Vormittags
0 Uhr, anberaumten Aufgebotstermine anzumelden und zu bescheinigen, widrigenfalls sie mit dem Eigen⸗ thumsanspruche werden ausgeschlossen werden und die Eintragung des Besitztitels für die Antragsteller erfolgen wird.
Dortmund, den 22. Februar 1883.
FKFahigliches Amtsgericht.
Aufgebot zum Zwecke der Kraftloserklärung [9643] von Urkunden.
Nachdem der Häusling und Bahnwärter Johann Heinrich Lampe in Bassum für sich bezw. im Auf⸗ trage der betreffenden Berechtigten, als: Ehefrau Anna Margarethe Mannes, geb. Lampe, in Bremen, Wittwe Catharine Lampe, geb. Stöver, in Bassum und Heinrich Lampe, Füsilier im II. Garde⸗Regi⸗ ment zu Fuß in Berlin, den Verlust der nachstehend bezeichneten Quittungsbücher der Amts⸗Sparkasse in Bassum, als:
1) Quittungsbuch Nr. 1700 (Fol. 4149 des Haupt⸗
buchs) mit einem Guthaben ad 1244 ℳ 97 ₰, ausgestellt auf den Namen des Häuslings Jo⸗ hann Heinrich Lampe in Avelstedt, Quittungsbuch Nr. 1701 (Fol. 4830 des Haupt⸗ buchs) mit einem Guthaben ad 313 ℳ 74 ₰, ausgestellt auf den Namen der Anna Marga⸗ rethe Lampe in Apelstedt, Quittungsbuch Nr. 1492 (Fol. 3887 des Haupt⸗ buchs) mit einem Guthaben ad 392 ℳ 07 ₰, ausgestellt auf den Namen des Heinrich Lampe in Avpelstedt und
4) des für die Lampe'schen Erben in Wedehoru ausgefertigten Quittungsbuches Nr. 867 (Fol. 2059 des Hauptbuchs) mit cinem Guthaben ad 601 ℳ 61 ₰,
glaubhaft gemacht und deren Ausgebot beantragt hat, so werden die unbekannten r der vorbe⸗ zeichneten Quittungsbücher der 2 varkasse zu Bassum aufgefordert, solche spätestens im Termine am Sonnabend, den 23. Juni d. J., Morgens 10 Uhr,
hier vorzulegen, widrigenfalls dieselben für kraftlos erklärt werden sollen. .“
Bassum, den 23. Februar 1883.
Königliches Amtsgericht. II.
v. Harling.
0022 2
In den Hypothekenbüchern des Wassertrüdingen und zwar: 3
a. in das für die Steuergemeinde Bevperberg Bd. I.
S. 1669 Nr. 1/I. sind am 21. Januar 1829
300 Fl. = 514 ℳ 29 ₰ mit 4 % verzinsliches an den Pfarrer und Kapitelssfenior Andreas Mathias Lotzbeck zu Beyerberg auf Grund einer Obligation vom 9. April 1790
uf das Anwesen Hs. Nr. 49 in Beyerberg, zur
Zeit im Besitze des Zeugmachers Georg Leon⸗
heard Herrmann von Beyerberg, und
b. in das für die Steuergemeinde Wassertrüdingen
Bd. II. S. 730 Nr. 1/I. am 18. Februar 1843
180 Fl. = 308 ℳ 57 ₰ Kaufschillingsrest
an den nun verlebten Rothgerbermeister Jo⸗ hann Leonhardt Hauck von Gunzenhausen auf Grund Kaufvertrages vom 23. April 1841 auf den nun im Besitze des Bierbrauers Michael Friedrich Beyer von Wassertrüdingen befindlichen Acker in der hintern Stockau oder Lus Pl. Nr. 2654 zu 2 Tgw. 24. Dez. im Flur⸗ bezirke Wassertrüdingen gelegen eingetragen worden.
Da die Nachforschungen nach den Erben der ge⸗ nannten Hypothekgläubiger fruchtlos geblieben und vom Tage der letzten sich auf gedachte Hypothek⸗ forderungen beziehenden Handlungen an gerechnet mehr als 30 Jahre verflossen sind, so ergeht auf Antrag der obenerwähnten Besitzer der Hypotheken⸗ objekte an alle diejenigen, welche Rechte auf diese Forderungen zu haben glauben, die Aufforderung, dieselben innerhalb sechs Monaten und zwar spä⸗ testens in dem auf
Donnerstag, den 14. Februar 1884, Vormittags 10 Uhr, im diesgerichtlichen Sitzungssaale anstehenden Auf⸗ gebotstermine anzumelden, widrigenfalls die fraglichen Forderungen werden für erloschen erklärt und im Hypothekenbuch gelöscht werden. 1u“ Wassertrüdingen, den 2. März 1883. Königliches Amtsgericht. (L. 8.) choener. Zur Beglaubigung: Der Kal. Sekretär: Meyer. [583] Aufgebot.
Der Nutzeigenthümer der Büdnerei Nr. 41 zu Klockenhagen Matrose Carl Klänhammel daselbst hat das Aufgebot des in das Grund⸗ und Hypo⸗ thekenbuch dieser Büdnerei Fol. 8 in einer Kapital⸗ summe von 200 Thlr. Courant als Ultimatum für den Altentheiler Christian Klänhammel und dessen Ehefrau, geb. Falck, in Klockenhagen eingetragenen Rechts auf ein ihnen an jenem Grundstücke zustän⸗ diges Altentheil beantragt. Der Inhaber dieses hypothekarischen Rechts wird aufgefordert, spätestens in dem auf
den 9. Juli 1883, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf⸗ gebotstermine seine Rechte anzumelden und den über jenes Intabulat unterm 14. Juni 1861 ertheilten Hypothekenschein vorzulegen, widrigenfalls die Hy⸗ pothek für erloschen und der Hypothekenschein für kraftlos erklärt werden wird.
Ribnitz, den 30. Dezember 1882.
Großherzogl. Mecklenburg⸗Schwerinsches Amtsgericht. Zur Beglaubigung: Der Gerichtsschreiber: A. Beister, Akt.⸗Geh. [9995] In Sachen der Bankfirma Theodor Ebeling zu Braurschweig gegen den Maurermeister August Maushake in Schöningen, jetzt dessen Erben, wird, nachdem auf Antrag der Klägerin die Beschlagnahme der von dem Beklagten nachgelassenen Grundstücke, als 1) des zu Schöningen sub Nr. ass. 250 belegenen Wohnhauses nebst Zubehör, 2) eines sub Nrs. 2, 3, 5 und 6 der Schöninger Frener belegenen 1 ha 94 a 89 am großen teinbruchsterrains zum Zwecke der Zwangsversteigerung durch Beschluß vom 18. dieses Monats verfügt, auch die Eintragung dieses Beschlusses im Grundbuche an demselben Tage erfolgt ist, Termin zur Zwangsversteigerung auf den 7. Juni 1883, Morgens 10 Uhr, 8 vor Herzoglichem Amtsgerichte hieselbst angesetzt, in welchem die Hypothekgläubiger die Hypothekenbriefe zu überreichen haben. Schöningen, den 24. Februar 1883. Herzogliches Amtsgericht.
K. Am
gerichtes
üluhterschrift.)
[9999] Durch rechtskräftiges Urtheil der I. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Düsseldorf vom 30. Januar 1883 ist zwischen den Eheleuten Jakob Wittgens, Korbmacher, und Maria, geb. Osterloh ohne Geschäft, Beide zu Düsseldorf wohnend, die Gütertrennung mit allen rechtlichen Folgen vom 9. Noromber 1882 an ausgesprochen worden. Der Gerichtsschreiber des Kgl. Landgerichts: Steinhäuser. [8529] Da die nächsten Erben des in Treysa am 29. S ber 1882 in Herschbach g Apothekenverwalters Wilhelm Kehr den ausgeschlagen haben, so werden Diejenigen, etwaige Erbansprüche geltend zu machen in der La sind, aufgefordert, sich binnen 2 Monaten übe Antritt des Nachlasses zu erklären. Erfolgt eine Er klärung binnen dieser Frist nicht, so wird der na Tilgung der Kosten und Schulden verbleibende Ueberschuß dem Königlichen Fiskus zugewiesen. Selters, den 15. Februar 1883. Königliches Amtsgericht Feiner.
——
199711 Bekanntmachung. In die Liste der bei dem Königlichen Landgericht Berlin I. zugelassenen Rechtsanwälte ist der Rechts⸗ anwalt Stephan Gerhard, wohnhaft zu Berlin, heute eingetragen worden. Berlin, den 28. Februar 1883. Königliches Landgericht Be
[10002] “ Der Gerichtsassessor Diekamp hierselbst ist in die
Liste der bei der hiesigen Kammer für Handelssache
zugelassenen Anwälte eingetragen. Bochum, den 1. März 1883.
Königliches Amtsgericht.
Verkäufe, Verpachtungen, Submssionen ꝛc. [98021] Die unterzeichnete Direktion beabsichtigt den Ver⸗ kauf von circea 4 200 kg altem Gußeisen, bestehend in alten Eisentheilen der Gas⸗ anstalt, 9 000 kg Messingkrätze, 33 000 kg Eisen⸗ und Stahl⸗, Bohr⸗ und Drehspähne, 15 000 kg Zinnkomposition, 1 700 kg Zinnkomposition mit Messing⸗ theilen, 1 600 kg fein gekleintem Schmwefel⸗ antimon, im Wege der öffentlichen Submission und hat zu dem Zweck Termin auf
Donnerstag, den 15. März 1883, Vormittags 10 Uhr,
2
anberaumt. Postmäßig verschlossene und mit der Aufschrif „Submission auf Abfälle“ versehene Offerten sind bis zu diesem Termine ein⸗ zusenden.
Die Verkaufsbedingungen liegen im Direktions⸗ bureau auf dem Eiswerder bei Spandau zur Einsicht auk, können auch gegen Erstattung der Kopialien abschriftlich bezogen werden.
Spandau, den 27. Februar 1883.
Direktion des Feuerwerks⸗Laboratoriums.
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[9812] Submission.
Die Lieferung pro 1883/84 von 400 m grauer Futterleinwand, 1090 m Drillich zu Stallhosen, 650 m Jackendrillich, 300 m halbleinenen Drillich, 1030 m Futter⸗Kallikot, 300 m Futtersackdrillich, 1000 m Kollerborte, 900 m Hosenband, 125 m goldene Kollertressen, 50 m goldene Schwalbennester⸗ Tressen, 903 Unterhosen von Koeper, 1014 Hals⸗ binden, 192 Paar Lederhandschuhe, 190 Unteroffizier⸗ Hemden, 1160 Mannschafts⸗Hemden, 109 Woylachs, 725 Kardätschen, 170 Striegeln, 48 Paar Schuppen⸗ ketten, 166 Faustriemen, soll im Wege der öffent⸗ lichen Submission vergeben werden.
Bewährte Lieferanten wollen gehörig bezeichnete Proben bis zum
17. März d. Js., die Preis⸗Offerten dagegen zum 24. März d. Is, Vormittags 10 Uhr,
versiegelt und portofrei mit der Aufschrift: Liefe⸗ rungs⸗Offerte an die unterzeichnete Kommission einsenden. Preisangaben sind in Buchstaben aus⸗ zudrücken. Die Bedingungen liegen im diesseitigen Zahlmeister⸗BZureau aus und werden gegen vor⸗ herige Einsendung von 75 ₰ abschriftlich mitge⸗ theilt. Jeder Submittent hat in den Offerten die Anerkennung der Lieferungsbedingungen auszusprechen.
Guhran, den 28. Februar 1883.
Die Bekleidungs⸗Kommission
des Westpreußischen Kürassier⸗Regiments Nr. 5.
[10177]
Die Lieferung von Halsbinden, Lederhandschuhen, Futtercallicot, blauem Schoßfutter, Hosen⸗ und Jacken⸗Drillich, kalbledernen Reitbesätzen, Hemden, Unterhosen, sowie das erforderliche Leder zur An⸗ sertigung von Stiefeln ꝛc., soll vergeben werden und finh Offerten hierauf bis zum 15. d. Mts. vor⸗ zulegen.
Darmstadt⸗Bessungen, den 4. März 18838.
Großh. Hess. Train⸗Compagnie. G
[9168] Ausschreibung.
Zur Lieferung des Bedarfs pro 1883/84 an Calli⸗ cot⸗Futter, Drill, Unterhosen, Hemden, Lederhand⸗ schuhen, Halsbinden, Knöpfen, Haken und Oesen, Cocarden, Hosenschnallen, Tressen, Portepees, Can⸗ tillen, Nummerschnur, Ober⸗, Sohl⸗ und Brand⸗ sohlleder und Stiefelbeschlag, werden bierauf reflek⸗ tirende Fabrikanten aufgefordert, ihre Offerten nebst Proben (von Leder sind zunächst Proben nicht erfor⸗ derlich) bis zum 15. März cr. portofrei einzu⸗ senden. 8
Lieferungsbedingungen werden gegen Einsendung von 50 ₰ auf Verlangen zugesandt. 8
Gießen, den 24. Februar 1883.
Die Bekleidungs⸗Commission des 2. Groß⸗ herzoglich hessischen Infanterie⸗Re⸗
(Großherzog) Nr. 116.
11““
zur mündlichen Verhandlung des
Rechtsstreits vor
11““
dem Königlichen Landgerichte. Beschreibung: Alter