1883 / 65 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 16 Mar 1883 18:00:01 GMT) scan diff

Im Jahre 1846 finden wir dieselben Zustände auf dem Marien⸗ Gymnasium. Die Anstalt wurde damals bezeichnet als eine Stälte klassisch⸗revolutionärer Bildung. Die Schüler wurden damals be⸗ waffnet gefunden; die Lehrer lehnten die Abnahme der Waffen ab. In Tremessen bedrohten die Schüler einen Lehrer, welcher sich ihren Bestrebungen entgegenstellte, mit dem Tode, in Ostrowo wurde die Büste Sr. Majestät von den Schülern insultirt. Unter den im Jahre 1846 des Hochverraths angeklagten 254 Polen befanden sich 10 Semi⸗ naristen, 9 Studenten, 18 Schüler, 5 Lehrer, 10 Geistliche; von diesen Angeklagten waren 43 frühere Schüler des Marien⸗ Gymnasiums. 8 8 8 Im Jahre 1848 bildete sich der große Schülerverein oder viel⸗ mehr trat er in die Oeffentlichkeit mit dem bekannten Eide, nicht für die Zeit des Gymnasiastenlebens, sondern für das ganze weitere Leben, mit dem Vehmgericht einen Zweigverein in Posen. (Zuruf des Abg. eh. 8 was ich jetzt erzähle, war in Posen; Tremessen kommt gleich. E. b” Tremessen wurden im Jahre 1848 die polnischen Schüler von den Lehrern in den Waffen geübt und zogen gegen preußische Truppen ins Feld. Auch 1859, das ist ja das verhängnißvolle Jahr, wo das Nationolitätsprinzip durch die Bewegungen in anderen Län⸗ dern in den Vordergrund trat, entstanden große Unruhen und Be⸗ wegungen in Polen. Da übten sich die Gymnasiasten in Tremessen sofort in den Waffen, warfen nach den preußischen Fahnen mit Steinen und es lebten die geheimen Verbindungen wieder auf. Das führte zur Aufhebung des Gymnasiums in Tremessen. Meine Herren, ich glaube, wenn man diese Thatsachen vor sich hat sie liegen über 20 Jahre zurück und ich will nicht glauben nach den Versicherungen der Herren hier, daß ihre Nachkommen oder sonst Jemand in Zukunft in ähnliche Irrungen verfallen wird, so hat man die Pflicht, aufzumerken und die jungen Leute vor denen zu schützen, welche sie möglichenfalls irreleiten könnten. Ich kann ja daran erinnern, daß diese Gymnasiastenve bindungen nicht etwa Ver⸗ bindungen von Gymnasiasten allein waren, sondern daß sich auch Ehrenmitglieder aus anderen Ständen darunter befanden, und diese Gymnasiastenverbindungen ... ja Sie schütteln den Kopf, Herr Kantak, aber leider stehen die geschichtlichen Thatsachen in dieser Sache doch etwas in Widerspruch mit Ihren Auffassungen, Abg. Kantak: Ich kenne sie auch) nun, Sie mögen das ja aus eigener rfahrung wissen. 8 8- Die Frhelez dre welche erlassen worden ist, als im Jahre 1846 das Marien⸗Gymnasium aufgelöst wurde, wage ich nicht zu verlesen. Es wurde darin ausdrücklich hervorgehoben, daß unter den Schülern des Gymnasiums hochverrätherische Bestrebungen und Verbindungen bestanden haben und außerdem ein Grad von Undisziplin ohne Gleichen. Das Marien⸗Gymnasium ist nachher gegen den Antrag der stadtischen Pertretung von Posen wieder eingerichtet worden im Interesse der Ausbildung der polnischen Jugend. Ein Punkt, der auch noch besonders in den Vordergrund geschoben worden ist, ich glaube von dem Hrn. Abg. von Stablewski, be⸗ trifft den Religionsunterricht. Es ist das ein Punkt, den kurz zu be⸗ rühren ja sehr schwer ist. Er hat zu meiner großen Freude meinem Amtse vorgänger die Gerechtigkeit widerfahren lassen, daß mein Amtsvor⸗ gänger, wie auch ich, uns nach Möglichkeit bemübt haben, den auf diesem Gebiete vorhandenen Schwierigkeiten zu begegnen. Der Konflikt ist dadurch entstanden, daß aus dem Anspruch auf die Leitung des Religionsunterrichts heraus der Herr Graf Ledochowski sich für be⸗ rechtigt hielt, auch die Unterrichtssprache für denselben zu bestimmen. Aus diesem Konflikt hat sich die Angelegenhbeit weiter entwickelt und es wurde von dem Grafen Ledochowski diejenige Anordnung getroffen, welche den Religionsunterricht, nicht in allen Gymnasien, aber doch in denjenigen Anstalten, in welchen unter den katholischen Schülern diejenigen polnischer Nationalität die Mehrheit bildeten, lahmlegte. Es ist richtig, daß bis 1880 in 11 von den 20 höheren Lehranstalten der Provinz Posen überhaupt ein Religionsunterricht nicht mehr bestanden hat, aber bereits im Jahre 1880 bat sich die Unterrichtsverwaltung bemüht, Ab⸗ bülfe nach Möglichkeit zu schaffen. Es ist ihr auch in 7 Fällen gelungen; in 4 Fällen ist es ihr nicht möglich gewesen, den Zustand zu beseitigen, aus Gründen, die sehr disparater, höchst persönlicher Natur sind. Ich kann also nicht anerkennen, daß es an Bemühungen der Unterrichts⸗ verwaltung gefehlt hat, diesem hochwichtigen Zweige der Erziehung unserer gymnasialen Jugend die nöthige Fürsorge angedeihen zu lassen. Ich darf erinnern, daß in einer, wie der Herr Abgeordnete von Stablewski andeutete, sehr eingehenden Weise für die untern Klassen In Nebenreligionsunterricht eingerichtet ist, der durch Freigeben von Stunden, Gewährung von Lokalen in ausgiebigster Weise unterstützt wird. Meine Herren, ich bin nun, um den Anträgen der Herren gerecht zu werden, doch noch verpflichtet, auf die Elementarschulen der Provinz Posen mit einigen Worten zurückzukommen. Es ist ja das, venn man will, der Kernpunkt der ganzen Frage und ich möchte mir den Boden für das ganze ebenen, da es inallen diesen Punkten doch immer inige neutrale und sachliche Momente giebt, um zu einer gerechten Beurtheilung der preußischen Unterrichtsverwaltung zu gelangen. Als vir Preußen im Jahre 1772 den Netzedistrikt erwarben von 39 Quadratmeilen, fanden wir keine Volksschulen. Es gab nur 9 katholische Organisten und 13 lutherische Schullehrer, die aber ine Vorbildung hatten. Als 1793 noch neue Kreise hinzukamen, zer jetzige Regierungsbezirk Bromberg als Verwaltungsbezirk gebildet vurde, gelang es der preußischen Verwaltung, 267 Volksschulen zu röffnen. Die sächsische Regierung, die uns ja immer als Muster zingestellt worden ist, hat von 1807 bis 1815 nur 22 Schulen ge⸗ gründet, darunter merkwürdiger Weise 9 Simultanschulen. Sie hat war eine Schulverordnung erlassen, die nachgebildet war dem neuostpreußischen Schulreglement, aber diese Verordnung st nicht zur Ausführung gebracht worden. Wohl aber ührte die sächsische Regierung ohne Weiteres, meine Herren, m Netzedistrikt, wo es damals kaum einen Polen gab, die polnische Unterrichtssprache obligatorisch ein und bestimmte, daß die hrer, welche nach 2 Jahren nicht im Polnischen unterrichten kännten, entlassen werden sollten. Meine Herren, damals war von öttlichen und menschlichen Rechten nicht die Rede, sondern es wurde infach in dieser für die deutschen katholischen Mitbürger harten WGeise verfügt. Die Sache ging noch weiter. Als wir im Jahre 1815 s Volksschulwesen wieder übernahmen, gab es in der Stadt Brom⸗ g keine einzige öffentliche Volksschule, obgleich Bromberg 6000 Ein⸗ öner zählte. Die unter der früheren preußischen Verwaltung errichtete zweiklassige Volksschule war im Jahre 1808 unter sächsischer Zeit aufgehoben, das Haus in eine Militärwache verwandelt worden. Es bestanden nur 16 ganz kümmerliche Privatschulen, die zum Theil von Schuhmachern, Schneidern, Gutsbesitzerwittwen und Soldaten⸗ frauen gehalten wurden. 1 Ven den übrigen 53 Städten hatten über ꝛ⁴ gar keine Schulen. er Regierungsbezirk Posen hatte 1815 ungefähr 254 Schulen, wäh⸗ nd damals in der neuen Provinz Posen 543 Schulen mit ungefähr 31 000 Schülern bestanden: Das stimmt auch mit den Ermittelungen es statistischen Bureaus; aber diese 31 000 Schüler bildeten nur % der schulpflichtigen Kinder, die ermittelt wurden auf üͤber 81 000. Wenn wir diese Verhältnisse mit den gegenwärtigen Zu⸗ ünden vergleichen, so haben wir jetzt in Posen 2187 Schulen mit 83 180 Kindern, welche wirtlich die Schule besuchen. 8 Fs ist nun, nicht von den Abgeordneten, aber in der polnischen Presse wiederholt darauf hingewiesen worden, daß auch die preußische Unterrichtsverwaltung ungerecht verführe in der Gründung katholischer Sowulen. Ich bin in der Lage, genaue Ziffern zu geben. Es waren 1815 im Regierungsbezirke Bromberg vorhanden 229 evangelische und 86 katholische Sculen, heute haben wir in diesem Bezirke 403 evangelische und 374 katholische Schulen. Wenn man auf die enzelnen Kreise übergert, so ist seit 1815 im Kreise Gnesen beispiels⸗ weise die Zahl der katholischen Schulen von 10 auf 50, die der erangelischen nur von 18 auf 29 gewachsen; im Kreise Wongrowitz die Zahl der katholischen Schulen von 9 auf 59, die Zahl der eronzelischen Schulen nur von 20 auf 26. Diesen Bemühbungen ent⸗

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sprechend ist auch der Erfolg gewesen. Denn wenn H. von Stablewski

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andeutete, daß die Maßnahmen der Unterrichtsverwaltung zur Ver⸗ 1 füͤhren müͤßten, so hat sich das doch nicht bewahrheitet.

Nach den frühesten Ermittelungen, die wir haben aufstellen können, betrug die Zahl der Analphabeten bei der mili⸗ tärischen Aushebung im Jahre 1836/37 im Bezirk Posen 46,02 Prozent, in Bromberg 41,44 Prezent, also die kleinere Hälfte waren damals Analphabeten: wir haben uns hinaufgearbeitet auf 12 89 Prozent in Posen und 7,01 Prozent in Bromberg. Es ist das, absolut genommen, noch sehr ungenügend, aber relativ beweist es doch einen erheblichen Fortschritt. Meine Herren, ich will nun auf die Instruktionen nicht weiter eingehen, das Thema wird ja schrankenlos und zu groß. Ich will aber im Anschluß an die Be⸗ merkungen, welche die Herren Vorredner gemacht haben, doch noch die brinzipien erörtern, welche die Unterrichtsverwaltung in Preußen alle Bri unseren polnischen Mitbürgern gegenüber festgehalten hat. Die⸗ selbe steht heute noch auf demselben Standpunkte wie der Minister von Altenstein. Auch der Hr. Minister von Altenstein hat ausdrücklich anerkannt, daß zwar das Festhalten an der Provinzialsprache (was bier als „Muttersprache“ bezeichnet wird) zu biigen, aber zugleich die Erreichung des vollen Verständnisses der Landes⸗ oder Staatssprache zu fordern ist. Die beiden großen Gesichtspunkte sind ja damit an⸗ eführt. Es ist einmal das Schonen der Nationalität, den Ver⸗ haltniffen, wie sie historisch überkommen sind, gemäß und den Ver⸗ sprechungen gemäß, welche von Allerhöchster Stelle unsern polnischen Mitbürgern gegeben sind, aber andrerseits hat die Unterrichtsver⸗ waltung daran festhalten müssen, daß in politischer Beziehung unsere polnischen Mitbürger Preußen und Deutsche sind, und daß sie die Pflicht hat dieselben zu befähigen, an den Aufgaben des preußischen und deutschen Reiches theilzunehmen. Das ist früher nothwendig gewesen und heute um so mehr, wo wir mit Hülfe des allgemeinen Wahlrechts, der allgemeinen Dienstpflicht die heilige Verpflichtung haben, auch die ärmsten Bewohner der entferntesten polnischen Landes⸗ theile zu befähigen, einigermaßen die großen Kultur⸗ und Staats⸗ aufgaben unseres Reiches mit zu erfüllen. b Daraus folgt dann die weitere Verpflichtung, daß wir vollen An⸗ laß haben, allen denjenigen Bestrebungen, die dazu führen, auf dem Gebiete der Volksschule die Nationalitäten zu isoliren oder den Polen neue Kräfte durch Polonisirung unserer deutschen katholischen Mit⸗ bürger zuzuführen, mit aller entgegen zu treten, und, ohne daß ich noch die Diskussion weiter verlängern will, bin ich doch genöthigt, gerade auf diesen Punkt, der vom Hrn. Abg. von Zakrzewski be⸗ handelt worden ist, noch etwas näher einzugehen. Meine Herren, ich weiß die Frage ist sehr unbequem, aber man muß sich doch ein⸗ mal darüber aussprechen. Die Stellung unserer polnischen Mitbürger auf dem Gebiet der Kirche in unseren polnischen Landestheilen ist ja immer schon, seit ziemlich alter Zeit, die gewesen, daß man versucht hat, die katholische Konfession und Religion in Uebereinstimmung mit den polnischen Nationalitätsbestrebungen zu bringen auf Grund der, meines Erachtens irrigen Auffassung, daß das polnische Land lediglich den Polen gehört und daß da, wo die Polen sind, jeder Katholik ein Pole sein müsse. In offizieller Weise hat, wie dem Abg. Kantak bekannt sein wird, die Anschauung im Jahre 1848 Ausdruck gefunden in der berühmten Erklärung der katho⸗ lichen Geistlichen deutscher Nationalität, in welcher diese Geistlichen deutscher Nationalität ausdrücklich den Grundsatz etableirt haben: sie erkennen an, daß im Großherzogthum Posen „katholisch“ und „pol⸗ nisch“ identisch sein müsse und auch sei. Es wird mir sehr schwer, aus dem reichen Material cine angemessene Auswahl zu finden, ich kann aber versichern, daß unsere Akten voll sind mit den Beschwerden der deutschen Katholiken in überwiegend polnischen Ortschaften über die nicht ausreichende Versorgung in gottesdienstlicher Beziehung. Die Regierungen haben sich wiederholt bemüht, nach dieser Richtung hin Wandel zu schaffen. 8 8 Was die Zahl der deutschen Katholiken in der Provinz Posen anlangt, so liegen ganz bestimmte Ziffern vor aus dem Jahre 1861. Damals betrug die katholische Bevölkerung polnischer Zunge 764 791, die der deutschen Katholiken 100 210. Im Allgemeinen schwanken die Ziffern über das Verhältniß der deutschen und polnischen Katholiken zwischen 1:7 und 1:8, und auch in einem Schreiben des Grafen Ledochowski aus dem Jahre 1872 wird die Zahl der deutschen Ka⸗ tholiken auf über 100 000 berechnet. Die Zahlen, welche der Abg. von Stablewski angegeben hat, sind jedenfalls erheblich zu niedrig. Die Bemühungen, welche in den verschiedenen Jahren, namentlich im Anfang der 60er Jahre, die Bromberger und Posener Regierung angewendet haben, um zu einer angemessenen Versorgung der deut⸗ schen Katholiken in gottesdienstlicher Beziehung zu gelangen, sind fast nie von einem entsprechenden Erfolge begleitet gewesen. Es ist schon vorher mitgetheilt worden von dem Abg. Tiedemann, daß es allgemeiner Grundsatz war, daß nur da die deutschen Katholiken eine besondere Fürsorge, sei es in Ansehung der Predigt. sei es in An⸗ sehung einer sogenannten Belehrung, sei es im Beicht⸗ und Kom⸗ munionsunterricht und in Abnahme der Beichte erlangen sollten, wenn die Deutschen des Polnischen überhaupt nicht mächtig wären. Wenn man diesen Grundsatz anwenden wollte auf unsere Schulverhältnisse, so würde die Schule im Großherzogthum Posfen ein ganz anderes Gesicht haben; in allen den Fällen, wo die Deutschen nur noth⸗ dürftig des polnischen Idioms mächtig waren, wurde ihnen in jeder Weise die kirchliche Versorgung erschwert oder abgeschlagen. Es liegen mir Listen vor, welche auf Grund der speziellen Verhandlungen mit den Erzbischöfen Przyluski und Ledochowski aufgestellt sind, und die ungefähr erkennen lassen, wie in Folge dieser Maßnahmen das deutsch⸗katholische Element planmäßig und naturgemäß zurückgedrängt beziebungsweise in die polnische Nationalität übergeführt worden ist. Im Jahre 1862 gab es beispielsweise in Lubosch (Kreis Birnbaum) 103 deutsche Katholiken, 651 polnische. Eine deutsche Predigt wurde nicht gehalten; es wurde von der Regierung bei dem Erzbischof beantragt, für die deutschen Katholiken alle 4 Wochen eine deutsche Predigt halten zu lassen; der Antrag wurde abge⸗ lehnt. Im Jahre 1872 fanden sich in Lubosch blos noch 6 deutsche Katholiken unter 693 Polen. In Opalenica waren im Jahre 1862 554 deutsche neben 2243 polnischen Katholiken. Eine deutsche Predigt wurde nicht gehalten. Beantragt wurde von der Regierung eine 14 tägige deutsche Predigt; der Erzbischof lehnte dies ab. Im Jahre 1872 gab es in Opalenica nur noch 23 deutsche Ka⸗ tholiken. Die ablehnende Erklärung wurde speziell motivirt damit, daß die Katholiken deutscher Abkunft schriftlich vor dem Pfarrer zu Protokoll erklärt hätten, daß sie einen deutschen Gottesdienst nicht haben wollten. In Brody mit 135 deutschen Katholiken wurde weder eine deutsche Predigt gehalten, noch eine deutsche Beichte entgegen⸗ genommen. . v“ 1b

Am interessantesten ist der Kreis Obornik. Im Kreise Obornik waren im Jahre 1862 in Mur⸗Goslin 686 deutsche Katholiken neben 1214 Polen. Die Deutschen erhielten keine deutsche Predigt; es wurde beantragt, alle vier Wochen eine deutsche Predigt zu halten, das wurde abgelehnt. 1872 waren nur noch 7 deutsche Katholiken dort vorhanden. 8

1 S7 Kirchen⸗Dombrowska waren 1862 508 deutsche Katholiken gegen 1426 polnische vorhanden, ohne deutsche Predigt. Der Antrag auf vierwöchentlichen Gottesdienst in deutscher Sprache blieb Seitens des Erzbischofs unbeantwortet. 1872 war kein deutscher Katholik mehr dort vorhanden. Boruszyn zählte im Jahre 1862 292 deutsche Katholiken gegen 1651 polnische; die Einführung deutscher Predigten wurde abgelehnt, 1872 gab es nur noch 59 deutsche Katholiken. Langgoslin hatte 1862 96 deutsche Katholiken, zehn Jahre darauf nur noch 3. 18

So geht das weiter, meine Herren; ich will Ihre Geduld nicht erschöpfen. 8 3 .

Das ist ja kein Zufall. Ich habe sehr eingehende Ermittelungen aus alten und neuen Akten anstellen lassen über den Beicht⸗ und Kommunionsunterricht. Auch heute gilt noch der Grundsatz: Ist die Minorität der deutschen katholischen Kinder eine kleine oder können sie sich nur entfernt in der polnischen Sprache einigermaßen ausdrücken, so erfolgt der Beicht⸗ und Kommunionzunterricht nicht in der deutschen Sprache. Auch in vielen Fällen, wo den deutsch⸗katholischen Kindern jede Kenntniß des Polnischen fehlt, ist, wie auch anderweitig bekannt geworden ist, die Fürsorge für die deutschen Kinder eine außerordentlich kümmerliche; während des größeren Theils der Stunde sitzen die

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deutsch⸗katholischen Kinder beschäftigungslos bei dem polnisch ertheilten Unterricht, dem sie nicht folgen können. 4έ£

Vergleichen Sie biermit, meine Herren, um die geübte Gerechtig⸗ keit zu prüfen, den anderen Fall. wo sich die polnischen Katholiken in der Minorität befinden. In Sarne waren in Jahre 1864 966 deutsche Katholiken und nur 117 polnische. Damals verordnete der Erzbischof, daß an jedem dritten Sonntag polnisch gepredigt werden müsse, und daß die Evangelien stets deutsch und polnisch zu verlesen seien. Solche Verhältnisse können natürlich uicht ohne Einwirkung bleiben. Es ist ja nun klar, daß, wenn es der Einwirkung gelingt in den Schulen die Kinder, bis sie abgehen, nur soweit bringen zu lassen, daß sie einiger⸗ maßen des Polnischen mächtig sind. diese Kinder von dem Moment an in kirchlicher Hinsicht nur in der polnischen Sprache versorgt werden. Der Kommunionsunterricht ist polnisch, die Beichte wird ihnen polnisch abgenommen, und diese deutschen Kinder sind naturgemäß Polen geworden. Meine Herren, das Material ist zu groß, aber einige Ziffern möchte ich Ihnen noch nennen. Es betrug beispielsweise die Zahl der Deutsch⸗ katboliken für den ganzen Regierungsbezirk Posen, mit Ausnahme der Stadt Posen, im Jahre 1861 67 906, im Jahre 1872 nur 58 299; und wenn man davon die vier Kreise abzieht, die über⸗ wiegend deutsch sind, Birnbaum, Bomst, Fraustadt, Meseritz —, in denen also die Gefahr einer Polonisirung weniger vorlag, so ergiebt sich, daß in den übrigen Kreisen die Deutschkatholiken von 22 970 auf 10 320 zurückgegangen sind. Ich habe das im Wesentlichen lichen ausgeführt, um auch der Bemerkung des Hrn. Abg. von Zakrzewski zu begegnen, als seien die Deutschkatholiken etwa durch den Kulturkampf, wie er sagte, in die Arme der Polen getrieben. Alles, was ich angeführt habe, bewegt sich außerhalb der Zeit des Kulturkampfes.

Meine Herren, ich muß schließen; das Thema ist zu groß, um es überhaupt zu erschöpfen, und Ihre Geduld kann mir diesem Umfange entsprechend nicht folgen. Ich kann nur wiederholen: Die Grund⸗ fätze, welche ich vorher ausgesprochen habe, und die ich in allen Er⸗ lassen der preußischen Unterrichtsverwaltung gefunden habe, halte ich fest. Es handelt sich bei den Maßnahmen vom Jahre 1873 für die Provinz Posen nicht um Germanisirung der polnischen Bevölkerung son⸗ dern darum: einmal die Muttersprache aufrecht zu erhalten, daneben aber auch die polnischen Kinder in die deutsche Staatssprache einzuführen und sie damit auch zu Gliedern des Staates zu machen. Es ist ein Irrthum, wenn Sie annehmen, daß die polnische Sprache unterdrückt wird. Lesen Sie doch die Bestimmungen nach! Sie haben dem Religionsunterricht derselbe wird nur ausnahmsweise nicht in allen Stufen der Volksschule polnisch ertheilt und diese Ausnahme be⸗ schränkt sich auf insgesammt 44 Fälle Sie haben ferner den polnischen Sprachunterricht. Heute wird jedes Kind soweit gefördert, daß es im Stande ist, sich in polnischer Sprache schriftlich und mündlich auszudrücken, wenn es nterr verläßt, und daß es jede polnische Schrift, welche in den Kreis seiner Auffassung fällt, versteht. 1 . möchtig sein. Wie man dieses Ziel erreicht, darüber hat die Praxis geschwankt; man hat es erreichen wollen, indem man die

selbst seiner Zeit verworfen ist. Man hat gesagt, es ist das unnütz, unsere Kinder lernen das Deutsche wie Papageien. Man hat es nun, und zwar nicht erst seit dem Jahre 1873, sondern in viel früherer Zeit in anderer Weise angefangen, indem man auf die

Erziehung, wie sie eine Mutter, eine Bonne giebt, zurückgegangen deutsch ge⸗ neues

ist, indem mit dem Kinde, soweit es geht, der sprochen, und es allmählich übergeführt wird in ein Sprachidiom. Die grammatische Lehrmethode ist verworfen und dieses naturgemäße Anpassungselement in den Vordergrund getreten. Mit diesem Prinzip ist es versucht worden bereits in den 30er Jahren

zum großen Segen und unter dem Beifall sehr vieler Ihrer polnischen

Mitbrüder. Das Prinzip ist in den 40er Jahren verlassen, aber schon in den 50er und 60er Jahren ist man auf das Prinzip allmählich wieder übergegangen, bis dasselbe in der Verordnung von 1873 seinen Abschluß gefunden hat. Ich kann also nur wiederholen, wir halten daran fest, daß mit den Maßnahmen, die getroffen sind, nicht die Unterdrückung einer berechtigten Nationalität angestrebt wird, sondern daß durch dieselben gesorgt ist für die Aufrechterhal⸗ tung ihrer Nationalität, soweit es nothwendig ist zur Erhaltung derselben, daß aber gleichzeitig angestrebt wird die Aufnahme ihrer polnischen Kinder in das Gebiet des preußischen und deutschen Staats⸗ wesens. Meine Herren, daran müssen wir festhalten, wir sind bierzu verpflichtet, nicht allein den Deutschen der Provinz Posen gegenüber,

wir sind hierzu auch verpflichtet gegenüber Ihren eigenen unmittel⸗

baren Landsleuten, damit dieselben sich endlich daran gewöhnen, sich

nicht isolirt zu halten, sondern an den großen Aufgaben des Staates und des Reiches Theil zu nehmen. Wir sind es aber auch Preußen und Deutschland schuldig, und in diesem Bestreben wird die deutsche und die preußische Regierung niemals erlahmen.

Literarische Neuigkeiten und periodische Schriften.

Centralblatt für allgemeine Gesundheitspflege. Heft 2. Inhalt: Zur Tuberkulosenfrage. Eine getiologisch⸗statistische Studie von Dr. M. Wahl. Zur Lehre von der Heecfarhung e

on Die Gesundheitspflege in der 8 leuchtung gewisser Reform⸗Vorschläge aus neuerer Zeit. Vortrag des ucbtung Ferinsr in Elberfeld, gehalten auf der

Trinkwassers mit Bezug auf die Aetiologie des Typhus. Dr. Zander.

Herrn Schulinspektor Dr. Bodstein

Generalversammlung des Niederrheinischen Vereins für öffentliche

Gesundheitspflege in Dortmund am 28. Oktober 1882. Nach⸗ über Krankenaufnahme und Bestand in den Krankenhäusern

aus 54 Städten der Provinzen Westfalen, Rheinland und Hessen⸗

Nassau pro Monat Dezember 1882. Nachweisung über Kranken⸗

aufnahme und Bestand in, den Krankenhäusern aus 54 Städten der

Provinzen Westfalen, Rheinland und Pelan g während des

ahres 1882. Sterblichkeits⸗Statistik von 57 Städten der Pro⸗ . Westfalen, Rheinland und Hessen⸗Nassau während des Jahres 1882. Sterblichkeits⸗Statistik von 57 Städten der Provinzeu Westfalen, Rheinland und Hessen⸗Nassau pro Monat Dezember 1882. Kleinere Mittheilungen. Literaturberichte. Monatsschrift für das Turnwesen, .ůb. rücksichtigung des Schulturnens und der Gesundheitspflege. ausgegeben von

Berlin. 11. Jahrgang. Heft 3. Inhalt: Abhandlungen: Karl

Fuler. dächtnißrede, gebalten im Berliner Turnlehrer⸗Verein von Suler e Festgehaltene Irrthümer über und ein bisher unbekannter Aus⸗

Dr. I vnce has die Geschichte der Leibesübungen, 2 An 9 H. Lings. Von Dr. K. Wassmannsdorff. Das Kipsel⸗ spiel. Beschrieben von P. J. Johannsen⸗Tondern. Einiges aus dem Schulturnen in Harburg. Von P. Hagelberg. Verordnungen: Ministerial⸗Erlaß, das Turnen an Universitäten und technischen Hoch⸗ schulen betreffend. Beurtheilungen und Anzeigen. Vermischtes.

Die gefiederte Welt. Zeitschrift für Vogelliebhaber, Züchter

und Händler. Herausgegeben von Dr. Karl Ruß. Nr. 10. Inhalt: und ödlef g: Gesetzliche Regelung (Fortsetzung). Bittschrift der Vögel. Wasseramsel⸗Eisvogel⸗Angelegenheit. Die Vogel⸗ welt und ihr Ursprung (Schluß). Ein Vogelheim im Wiener Prater. Ornithologische Mittheilungen. Aus Haus, Hof, Feld und Wald. Anfragen und Auskunft. Aus den Vereinen: Nürnberg; Wien; Ulm; Greifswald; Bremen; b Bücher⸗ und Schriftenschau. Mancherlei. riefwechsel. 8 Isis, Zeitschrift für alle naturwissenschaftlichen Liebhabereien. Herausgegeben von Dr. Karl Ruß und Bruno Dürigen.

fändischer und inländischer Schmetterlinge (Fortsetzung). Di Schutzfärbungen unserer einheimischen Lepidopteren. Varietäten⸗Flora des deutschen Sprachgebiets ( ortsetzung) Nach⸗ richten aus den Naturanstalten: Berlin; Hamburg. Vereine und Ausstellungen: Bremen. Bücher⸗ und Schriftenschau. Thier⸗ markt. 8 86

den Unterricht Daneben soll es der deutschen Sprache

deutsche Sprache als Unterrichtsgegenstand einführte, ein Weg, der von Ihnen

111960

[11986]

mit besonderer 8e. 8

23231bb Prof. Dr. C. Euler, Unterrichts⸗Dirigent, und Gebh. Eckler, Oberlehrer der Königlichen Turnlehrer⸗Bildungsanstalt in

Ausstellungen. —8

Inhalt: Zoologie: Die Scharrstedter Fischzucht. Züchtung aus⸗

Botanik:

zum

Deutschen

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Zweite

Reichs⸗ zzeiger und Königlich Preußische

Berlin, Freitag, den 16. März

8

ger.

Inserate für den Deutschen Reichs⸗ und

Preußischen Staats-Anzeigerg: Berlin SW., Wilhelm⸗Straße Nr. 32.

Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ register nimmt an: die Königliche Expedition des Neutschen Reichs-Anzeigers und Königlich

nigl. ¹

1. Steckbriefe und Untersuchungs Sachen.

u. dergl.

4. Verloosung, Amortisation,

A u. s. w. von öffentlichen Papieren.

Oeffentlicher Anzeiger.

2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen

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5. Industrielle Etablissements, Fabriken 2 und Grosshandel.

6. Verschiedene Bekanntmachungen.

7. Literarische Anzeigen. 8

8. Theater-Anzeigen. In der Börsen-

9. Familien-N. * beilage.

Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Erpeditionen des

& Bogler, G. L. Daube & Co., Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren

Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein E. Schlotte,

Annoncen⸗Bureaux.

SGubhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.

[12083] Oeffentliche Zustellung.

Der Schuhmacher Hermann Carl August Mey hier, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Apolant hier, klagt gegen seine Ehefrau Charlotte Henriette

Emilie Mey, geb. Grimm, deren Aufenthalt unbe⸗ kannt ist, wegen böslicher Verlassung mit dem An⸗ trage auf Ehescheidung: die Ehe zu trennen und die Beklagte für den allein schuldigen Theil zu erklären, und ladet die Beklagte zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die 13. Civilkammer des Königlichen Landgerichts I. zu Berlin auf den 3. Juli 1883, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Berlin, den 10. März 1883. 1 8 Buchwald, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts I. 1 Civilkammer 13.

[11968] Oeffentliche Zustellung.

Die verw. Frau Rittergutsbesitzer Marianne Gut⸗ macher, geb. Seidel, aus Tauschwitz bei Belgern a./E., vertreten durch den Rechtsanwalt Koeppe aus Lieben⸗ werda, klagt gegen den Rittergutsbesitzer v. Stern, unbekannten Aufenthaltsorts, wegen rückständigen Zinsen von der Abth. III. Nr. 27 auf dem Ritter⸗

ute Friedersdorf und Abth. III. Nr. 30 auf Nr. 22 Roms eingetragenen Theilhypothek von 12 000 für das 1. Semester 1882, mit dem Antrage, den Verklagten zu verurtheilen, ihr 270 rückständige Zinsen bei Vermeidung der Zwangsvollstreckung in seinen vorgedachten dafür verpfändeten im Grund⸗ buche vom Rittergut Friedersdorf Band I. und im Grundbuch von Roms Band I. Fol. 178 b. Grund⸗ stück Nr. 22 verzeichneten Grundbesitz zu bezahlen und die Kosten des Rechtsstreites zu tragen, das ergehende Urtheil auch für vorläufig voll⸗ streckbar zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Reinerz aunf den 11. Juni 1883, Vormittags 10 ½ Uhr.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. 11u1““

Reinerz, den 10. März 1888.

Wuttke, 8

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

Oeffentliche Zustellung.

Die Friederike Häker in Heilbronn, Ehefrau des Cigarrenmachers Friedrich Häker von da, vertreten durch Rechtsanwalt Schloß in Heilbronn, klagt gegen diesen ihren Ehemann, der mit unbekanntem Auf⸗ enthalte abwesend ist, auf zeitliche Trennung ihrer Ehe, mit dem Antrage auf Trennung der zwischen den Partieen am 23. Juli 1871 in Lauffen a. N. geschlossenen Ehe vorläufig auf die Dauer eines Jahres sowie Zuscheidung der Kosten des Rechts⸗ streits an den Beklagten, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Heilbronn auf

Dienstag, den 19. Juni 1883, Nachmittags 3 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemachh.

Heilbronn, den 13. März 1883.

2

Heyd Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

Oeffentliche Zustellung.

Der Privatier Moritz Wallach in Frankfurt a. M., Bleichstraße, vertreten durch den Rechtsanwalt Hold⸗ heim zu Frankfurt a. M., klagt gegen die K. K. priv. Kaiserin Elisabethbahn in Wien, vertreten durch den Präsidenten des Verwaltungsraths, Ge⸗ neral⸗Direktor v. Zzedick in Wien, wegen Forderung aus fälligen und fällig werdenden Zinscoupons, so⸗ wie aus Schuldverschreibungen, mit dem Antrage:

Die Beklagte zu verurtheilen:

I. gegen Aushändigung der in Anlage 1 zur Klage verzeichneten 19 Stück Coupons ihrer Schuldver⸗ chreibungen den Betrag von 600 nebst 6 % Zinsen seit Klagzustellung zu zahlen,

II. die zu nachbenannten Schuldverschreibungen:

A. des Anlehens vom 1. August 1860 Serie 747 Nr 1 lautend über 1050 Fl. südd. Währ.,

49 1949 Serie 19 6. lautend über je 700 Fl. südd.

8n 1 Negen vom 1. Februar 1861 hbeeeöeeeeeeennb üher je 1080 Fr. füdd.

II Währ., 8 Meheeie 1177 Nr. 18 lautend über 700 Fl. südd. ähr. Serie 864 Nr. 13 lautend über 350 Fl. südd. Währ., C. des Anlehens vom 1. August 1862 Serie 35 250 426 1010 1222 1223 Nr. 21 23 21 23 23 23 lautend über je 1050 Fl. südd. Währ., Serie 1318 1318 1318 1318 1415 1425 Nr. 27 28 29 30 30 29 lautend über je 350 Fl. südd. Währ.,

termine hierselbst in Reichswährung und zwar jeden über 8 Fl. 45 Fr. Währ. lautenden Coupon mit 15 ℳ, über 17 Fl. 30 Fr. südd. Währ.

den mit 1200 ℳ, die über 1050

a. M. auf Dienstag, den 5. Juni 1883, Vormittags 9 Uhr,

richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Auszug der Klage bekannt gemacht. Frankfurt a. M., den 3. März 1883.

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Verkaufs⸗Anzeige nebst Edictalladung.

In Sachen des Verwalters

mark Bergedorf gehören, zwangsweise dazu auf

Sonnabend, den 5. Mai 1883, Morgens 10 Uhr,

werden. Kaufliebhaber werden damit geladen. Alle, welche daran Eigenthums⸗, Näher⸗, lehn⸗

dingliche Rechte, insbesondere Servituten und Real⸗ berechtigungen zu haben vermeinen, werden aufge⸗ fordert, selbige im obigen Termine anzumelden

das Recht im Verhältniß zum neuen Erwerber des Grundstücks verloren geht. D 108 g 1 3 v“ önigliches Amtsgericht. - Abtheilung I. gez. Thiemig. Beglaubigt: Allermann, Sekretär, 8 Gerichtsschreiber Königlichen Amtsgerichts Lilienthal.

[11935]

Verkaufs⸗Anzeige nebst Ediktalladung.

In Sachen der Erben des weil. Kaufmanns Joseph Reicher in Leer, Gläubiger,

egen

g die Eheleute Schustermeister Johann Katenkamp und Marie Helene, geb. Groenhoff in Leer, Schuldner, soll der dem Letzteren gehörige, Vol. XI. Fol. 28 Grundbuchs Leer registrirte bestehend F an der Heisfelderstraße hiesel st belegenen ause zwangsweise in dem dazu auf Sonnabend, den 28. April 1883, Vormittags 11 Uhr, allhier anberaumten Termine öffentlich versteigert werden. Kaufliebhaber werden damit geladen. Alle, welche daran Eigenthums⸗, Näher⸗, lehnrechtliche, fideikommissarische, Pfand⸗ und sonstige dingliche Rechte, insbesondere Ser⸗ vituten und Realberechtigungen zu haben vermeinen, werden aufgefordert, selbige im obigen Termine anzumelden und die darüber lautenden Urkunden vorzylegen, unter dem Verwarnen, daß im Nichtanmeldungsfalle das Recht im Verhältniß zum neuen Erwerber des Grundstücks verloren gehe. Leer, den 12 März 1883. önigliches Amtsgericht. Abth. I. v. Nordheim.

[11977] Aufgebot zum Zwecke der Todeserklärung. Die in erster Ehe mit dem am 2. Februar 1843 verstorbenen Johann Adam Schreiber, in zweiter Ehe mit dem am 20. Januar 1867 verstorbenen Kaufmann Adam Stenger verheirathet gewesene Marie Anna Kailing aus Orb ist am 30. Septem⸗ ber 1880 in der Irrenanstalt zu Werneck verstorben. Aus den bezeichneten beiden Ehen der Marie Anna Kailing sind Kinder nicht hervorgegangen. Wittwe Stenger hat eine letztwillige Verordnung nicht hinter⸗ lassen. Der gesetzliche Alleinerbe ihres nicht unbe⸗ trächtlichen Nachlasses würde im Ueberlebensfalle ihr Bruder, der am 24. Juli 1815 in Orb geborene Kaufmann Philipp Jacob Kailing sein. Dieser ist in den 1830er Jahren nach Nordamerika ausgewan⸗ dert und von dort nicht wieder zurückgekehrt. Die angestellten Ermittelungen über den Verbleib des Kailing, der sich in Amerika den Vornamen „Louis“

einzulösen

südd.

jeden lauten⸗ den Coupon mit 30 und jeden über 26 Fl. 15 Fr. südd. Währ. lautenden Coupon mit 45 ℳ, auch die genannten Schuldverschreibungen selber nach ihrer dereinstigen Verloosung am Fälligkeitstermine und zwar die über 350 Fl. südd. Währ. lautenden mit 600 ℳ, die über 700 Fl. südd. Währ. lauten⸗ 1 50 Fl. südd. Währ. von lautenden mit 1800 zu bezahlen, das Urtheil auch gegen Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar zu erklären, und ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Civil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts zu Frankfurt

mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser

Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

im Konkurse des Hermann Mahnken in Bergedorf, Mandatar Freese in Lilienthal, Gläubigers, gegen die Eheleute Hin⸗ rich Lütjen in Neubergedorf, Schuldner, soll die den Schuldnern gehörige, am 3. März d. J., gepfändete Neubauerstelle Nr. 38 zu Neubergedorf, zu welcher 1 Wohnhaus, 1 Brunnen und 2 Hektare 59 Ar 71 Qu.⸗Meter Acker⸗ und Wiesenland in der Feld⸗ in dem

allhier anberaumten Termine öffentlich versteigert rechtliche, fideikommissarische, Pfand⸗ und sonstige

und die darüber lautenden Urkunden vorzulegen, unter dem Verwarnen, daß im Nichtanmeldungsfalle

Im Jahre 1838 oder 33 eine Bäckerei und Saloon. Bäckerei.

dort hat er in sich hören lassen. schollen. Er soll, laut New⸗Orleans am gelben Fieber verstorben sein.

Darüber, ob Leibeserben hinterlassen hat, verlautet nichts.

Orleans. Von

manns Jacob Kailing.

nicht mehr am Leben sein sollen. Von den Kindeskindern des Jacob Kailing be⸗ haupten zwei, nämlich: 1) die Wittwe Forstmeister Kauschinger, Barbara, geborne Weber, 2) die ledige Anna Weber, Beide zu Tübingen wohnhaft,

Kailing und beziehungsweise zu sein. Dieselben haben betreffs des Kailing die Ein⸗ leitung des Verschollenheitsverfahrens dahier bean⸗ tragt, indem sie zugleich die zur Begründung ihres Antrags erforderlichen Thatsachen glaubhaft gemacht und sich zur eidlichen Versicherung der Wahrheit ihrer Angaben erboten haben. Diesem Antrage ist der bestellte Abwesenheits⸗ vormund des Philipp Jacob Kailing und Pfleger der ruhenden Erbschaft beigetreten. Es werden daher der genannte Kaufmann Philipp Jacob (anders „Louis“) Kailing, sowie dessen etwa nächste Erben in Gemäßheit der Bestimmungen in Tit. XIV. §. 11 des Mainzer Landrechts §§. 22, 24 des Preußischen Ausführungsgesetzes vom 24. März 1879 §§. 823 fg. der deutschen Reichscivilprozeß⸗ ordnung, hierdurch öffentlich aufgefordert, sich zu melden und ihre etwaigen Rechte und Ansprüche an die ruhende Erbschaft der Wwe. Stenger spätestens in dem hiermit auf Samstag, den 14. Juli l. Js.,

Vormittags 10 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle anberaumten Aufgebots⸗ termine geltend zu machen. Unterbleibt bis zu diesem Termine die Anmel⸗ dung, so wird Urtheil dahin erlassen werden, daß der Philipp Jacob Kailing für todt zu erachten und daß der Nachlaß der Wittwe Stenger den ge⸗ nannten Nachlaßprätendenten Frau Kauschinger und Fräulein Weber, beziehungsweise den nachgewiesenen nächsten Verwandten und gesetzlichen Erben des Philipp Jacob Kailing, gegen Sicherheitsbestellung nach Errichtung eines Inventars auszuantworten sei. Das Aufgebot ergeht unter der weiteren Ver⸗ warnung, daß, wenn nicht innerhalb fünfzig Jahren, vom Tage der Abwesenheit des Philipp Jacob Kailing an gerechnet, dieser selbst oder dessen Leibes⸗ erben ihre Rechte an dem fraglichen Nachlasse nach⸗ weisen, die Anordnung über die Sicherheitsbestellung aufgehoben und die zur Nutznießung zugelassenen Erben in die freie Verfügung über den Nachlaß werden eingesetzt werden. Orb, den 28. Februar 1883.

Königliches Amtsgericht. Dr. Türck.

[1197907) Aufgebot. 1 Auf Antrag des Hülfsweichenstellers Heinrich dinand Micus zu Brakel soll das im Grundbuche von Brakel Vol. II. Fol. 49 eingetragene Grund⸗ stück Flur 16 Nr. 454, Hausplatz und Hof mit Wohnhaus Nr. 276 b. zur Größe von 1 a 35 qm, welches noch auf den Namen des verstorbenen Hirten Franz Hoppe und dessen Ehefrau, geb. Clara An⸗ gela Grawe eingetragen steht, behufs Berichtigung des Besitztitels aufgeboten werden. Alle Eigenthumsprätendenten werden daher auf⸗ gefordert, ihre Ansprüche und Rechte auf das ge⸗ dachte Grundstück spätestens in dem auf den 30. Mai 1883, Vormittags 9 ½ Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle anberaumten Aufgebotstermine anzumelden und ihr etwaiges Widerspruchsrecht zu bescheinigen, widrigenfalls sie mit ihren Ansprüchen ausgeschlossen werden und die Berichtigung des Be⸗ sitztitels für den Antragsteller erfolgen wird. Brakel, den 5. März 1883.

Küönigliches Amtsgericht.

achen des Herzoglichen Finanz⸗Collegii, Ab⸗ theilung für Leihhaussachen, Klägers, wider den Tischler Heinrich Ebeling hieselbst und den Zimmer⸗ mann Wilhelm Schäfer aus Sommerschenburg, Be⸗ klagte, wegen Hypothekkapitals und Zinsen, wird, nach⸗ dem auf Antrag des Klägers die Beschlagnahme des dem Mitbeklagten ꝛc. Schäfer gehörigen Grundstücks, als: des von dem vor dem Hohenthore am Hohenstiege und an der Kuhtrift belegenen, in eins gezogenen Plumeyerschen Gartengrundstücke abgetrennten, auf dem Situationsplane (L. U. de 1873 Nr. 2121 mit A. B. C. D. E. F. A. bezeichneten, 3 a 8 qm und inel. des Weges C. Za 34 qm haltenden Theilgrundstücks, nach der neuen Vermessung: Hohethorfeldmark BlattI.

gehörigen Coupons am jeweiligen Fälligkeits⸗

beilegte, haben Folgendes ergeben

- re 18 kam Kailing nach Smithland im Staate Kentucky und betrieb dort in Gemeinschaft mit einem gewissen John G. Fisher

—Im Jahre 1839 oder 40 siedelten Kailing und Fisher nach Paducah über und eröffneten dort eine

Im Jahre 1840 ging Kailing mit zwei Flat- boat loads of staves als Barkeeper nach New⸗ 1841 brieflich Seitdem ist er ver⸗ Privatnachricht in

er verheirathet gewesen ist, oder

Philipp Jacob Kailing war der zweiteheliche Sohn 8 8 2 89 4 S 8 des am 28. März 1834 zu Orb verstorbenen Kauf⸗

Aus der ersten Ehe des Jacob Kailing mit der am 4. Februar 1809 verstorbenen Marie Eva Buse⸗ mer sind zehn Kinder hervorgegangen, die sämmtlich

die nächsten rechtmäßigen Erben des verschollenen der Wwe. Stenger

Plane mit B. G. H. E. D. C.

6 des not. Kontrakts vom

ist, Termin zur Zwangsversteigerung auf den 18. Juni d. J., Morgens 11 Uhr,

thekenbriefe zu überreichen haben. Braunschweig, den 10. März 1883 Herzogliches Amtsgericht. v. Münchhausen.

[11982] Urtheils⸗Auszug. Durch Urtheil der I.

gemeinschaft mit Wirkung vom Tage der K 25. Oktober 1882 für aufgelöst erklärt.

in Vigy verwiesen und dem beklagten Ehemann die Kosten zur Last gelegt. Publizirt gemäß Ausf.⸗Ges. vom 8 Juli 1879. Metz, den 12. März 1883. 1 Der Landgerichts⸗Sekretär: Metzger.

[119762 Verkündet am 6. März 1883.

Fo. Hammerstein, Referendar, Gerichtsschreiber Im Namen des Königs!

Auf den Antrag des Aufsehers Friedrich Wacker⸗

Friedrich Bode zu Gronau, erkennt das Königliche Amstgericht Elze, Abtheilung I., durch den Amt richter Baring

pp.

für Recht: Die im Aufgebot vom 21. November 1882 be⸗ zeichnete Hypothekurkunde, d. d. 15. August 1875, über 2025 mit 4 ½ % Zinsen, laut welcher an dem zu Gronau, Hausnummer 199 A., belegenen Wohnhause für diese Summe im Hy⸗ pothekenbuche für die Stadt Gronau, Buch⸗ bezirk 1 Abtheilung I. Fol. 199 A. Nr. 2 Hypo⸗ thek eingetragen ist, wird für kraftlos erklärt.

gez. Baring.

Pro copia:

Schneermann, Secrretair, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts Elze.

[11973] Bekanntmachung.

Durch Urtel des unterzeichneten Amtsgerichts von

heut ist erkannt worden:

Alle Berechtigten werden mit ihren Ansprüchen

an die auf dem Grundstück Nr. 40 Trawnik A.

Abtheilung III. Nr. 3 für den Kreisgerichtssecretair

Maerz zu Ober⸗Glogau eingetragenen 58 Thaler

7 Silbergroschen 10 Pfennig ausgeschlossen.

Cosel, den 13. März 1883.

Königliches Vüt get Abtheilung V.

May.

[11975] Im Namen des Königs!

In der Josefa Bauza'schen Aufgebotssache erkennt

das Königliche Amtsgericht zu Schubin am 28. Fe⸗

Füngh 1883 durch dem Amtsrichter Conrad für echt:

1) die Hypothekenurkunde über 248 Thlr. 4 Sgr.

verhandlung vom 15. Januar 1849 am 7. Sep⸗ tember 1849 für die Josefa Bauza, später ver⸗ ehelichte Woyt, zu Potulice in Abtheilung III.

Sarbinowo gehörigen Grundstücks Sarbinowo Nr. 17, gebildet aus dem Hypothekenbriefe vom 7. September 1849 und der Nachlaß⸗ verhandlung vom 15. Januar 1849, wird für

kraftlos erklärt. 2) Die Kosten des der Antragsteller. Königliches Amtsgericht.

Conrad.

Aufgebotsverfahrens trägt

Verkündet am 9 März 1883. gez. Skronn, Gerichtsschreiber.

Im Namen des Königs! Auf den Antrag des Bauerngutsbesitzers Chri⸗ stoph Wartenberg zu Uenze hat das Königliche Amtsgericht zu Perleberg unterm 9. März 1883 durch den Amtsrichter Zweigert für Recht erkannt: Das Hypotheken⸗Dok ment, welches über die Band I. Blatt Nr. 12 Seite 171 des Grundbuchs von Uenze Abth. III. Nr. 8 und 10 —12 aus dem Rezeß über den Nachlaß der verehelichten Warten⸗ berg, Magdalene, geb. Mernitz, vom 10. Septem⸗ ber 1825 an Muttererbe eingetragenen Forderungen von je 68 Thlr. 29 ½ Sgr. für Anna Marie War⸗ tenberg resp. Dorothee Wartenberg, Magdalene Wartenberg und Catharina Wartenberg gemein⸗ schaftlich gebildet ist, wird bierdurch für kraftlos

[11940]

wegen.

Nr. 80 südlich von der Kreuzstraße am Hohenstiege 8 88 8

erklärt Von Rechts

mann zu Zülpich, vertreten durch den Auktionator

zu 3 a 8 qm (rect. incl. des Weges zu 26 qm 3 a 34 qm) sammt Wohnhause Nr. 4000, mit der zu Gunsten des angrenzenden, auf dem vorbem. Sit. m B. bezeichneten Grundstücks zu ca. 9 Rth. 50 Fuß in den §§. 5 und 10. Mai 1873 konsti⸗ tuirten Brunnen⸗ und Wegegerechtigkeit, zum Zwecke der Zwangsversteigerung durch Beschluß vom 3. März 1883 verfügt, auch die Eintragung dieses Be⸗ schlusses im Grundbuche am 5. März 1883 erfolgt

vor Herzoglichem Amtsgerichte, Zimmer Nr. 42. an⸗ gesetzt, in welchem die Hypothekgläubiger die Hypo⸗

Civilkammer des Kaiser⸗ lichen Landgerichts zu Metz vom 6. März 1883 wurde die zwischen den Eheleuten Johann Ludwig Pernet, Fuhrmann, in Gondreville und seiner Ehe⸗ frau Margaretha Hayer dortselbst bestehende Güter⸗

hufs Auseinandersetzung ihrer gegenseitigen Vermö⸗ gensansprüche wurden Parteien vor Notar Regnier

1

9 Pf. Darlehn, eingetragen aus der Rachlaß⸗

Nr. 3 des dem Wirth Josef Thomas aus