1883 / 66 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 17 Mar 1883 18:00:01 GMT) scan diff

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gemeinsam, die sich durch richtige Harmonie der einzelnen physischen Menschen ergeben. Mit diesen Bildern, die fortwährend vorgeführt werden und die meistens zum Schluß in der Darstellung der Ge⸗ fahren, mit denen Thron und Dynastie bedroht sind, gipfeln, schreceen Sie die Königliche Staatsregierung nicht!

Herr Adams führte aus, es sei Unrecht, der Regierung den Vorwurf zu machen, daß eine Besserung der kirchenpoli⸗ tischen Verhältnisse noch nicht eingetreten sei. Die Regierung habe in der vorigen Session weitgehende Vorschläge gemacht, die aber nicht angenommen worden seien. Am allerwenigstern dürften die Parteien, welche der Regierung damals gegenüber⸗ gestanden hätten, sich beklagen.

Herr Graf von Brühl erklärte, er stelle sich durchaus auf den Standpunkt des Freiherrn von Landsberg, er bitte aber, die Debatte hier beim Etat nicht fortzusetzen. Den Wunsch, daß die Regierung auf dem vorjährigen Wege weiter gehe, unterstütze er auf das Lebhafteste.

Herr Fürst Radziwill bemerkte, der Kulturkampf werde erst halb beendet sein, wenn er auf dem Gebiete der Kirche geschlossen sei; auf dem Gebiete der Schule würden allerdings noch harte, schwere Kämpfe zu durchfechten sein, bis ein wirk⸗ licher Abschluß des Streites erfolge.

„Herr Hache führte aus, es sei vielleicht ein Fehler der Regierung gewesen, daß sie nach der Verstümmelung ihrer Vorlage dieselbe aufrecht. erhalten habe. Sie hätte ohne Aenderung der Anzeigepflicht überhaupt auf die Vorlage ver⸗ zichten sollen. Der Mißmuth über das damalige Vorgehen der Regierung sei allerdings verschwunden in Folge der Haltung der Regierung dem Centrum gegenüber in den letzten Wochen. Es sei zu- hoffen gewesen, daß Herr von Landsberg überhaupt den Kulturkampf nicht zur Sprache gebracht hatte, eingedenk der versöhnlichen Worte, welche Se. Majestät der Kaiser in Seinem Briefe an den Papst ausgesprochen und eingedenk der Art und Weise, in welcher durch die Jacobini’'sche Note die durch den Brief des Papstes angebahnte Versöhnung gestört und ihr ein Riegel vorge⸗ schoben sei.

Damit wurde die Debatte geschlossen und die Berathung des Etats erledigt. In der Gesammtabstimmung wurde als⸗ dann das Etats⸗ und das Anleihegesetz genehmigt.

Hierauf verlas der Vize⸗Präsident des Staats⸗Ministeriums von Puttkamer die Allerhöchste Verordnung, betreffend die Vertagung des Landtages vom 18. d. M. bis 15. April inkl. (Schluß 4 Uhr.)

Im weiteren Verlaufe der gestrigen (50.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten nahm das Haus Berichte der Kommissionen über Petitionen entgegen.

Die Subaltern⸗ und Unterbeamten von 22 Städten der Monarchie, davon 21 aus den östlichen Provinzen, einer aus Münster, hatten gleichlautende Petitionen eingereicht, worin dieselben um Verbesserung ihrer Pensionsverhältnisse im Wege der Gesetzgebung baten.

In der Gemeindekommission wurde der Antrag, sie der Regierung als Gesetzgebungsmaterial zu überweisen, wie auch eine motivirte Tagesordnung mit Stimmengleichheit abgelehnt, es konnte daher dem Hause kein Antrag unterbreitet werden.

Der Abg. Schmidt (Stettin) hatte hierzu solgenden An⸗ trag eingebracht:

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: die auf Ausdehnung der Pensionsgesetznovelle vom 31. März 1882 an ersteres gerichteten Petitionen von lebenslänglich angestellten besoldeten städtischen Beamten, soweit solche Petitionen sich auf die Dauer der Dienstzeit und Erhöhung des prozentualen Satzes von ⁄-so auf 0 beziehen,

der Königlichen Staatsregierung zur Erwägung zu überweisen.

Der Referent Abg. Götting befürwortete folgenden Antrag

des Aba. Delius: ““

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: „in Erwägung, 1) daß in der den Kommunen zur Pflicht gemach⸗ ten Bevorzugung der Militäranwärter bei Anstellung ihrer Sub⸗ alternbeamten den Letzteren ein Privilegium von weittragendster Be⸗ deutung eingeräumt ist, 2) daß die Militärdienstzeit auch anderen Berufsständen bei ähnlichen Fragen nicht in Anrechnung gebracht wird, sowie 3) daß direkte gesetzliche Eingriffe in den Haushalt der ohnehin schon üͤberlasteten Kommunen ohne zwingende Gründe nicht zu rechtfertigen sind, während 4) es im eigensten Interesse der Gemeinden liegt, in der Besoldungs⸗ bezw. Pensionirungsfrage ihrer Beamten nöthigenfalls bis an die äußerste Grenze ihrer Leistungsfähigkeit zu gehen, über die Petitionen zur Tagesordnung überzugehen.“

Der Abg. Schmidt (Stettin) bemerkte, außer den vor⸗ liegenden sei noch eine große Zahl ähnlicher Petitionen ein⸗ gegangen, welche indessen für nicht geeignet zur Plenar⸗ berathung erklärt seien. Der Finanz⸗Minister Bitter habe zu Petitionen gleichen Inhalts steis eine wohlwollende Stellung eingenommen, auch Erhebungen zugesagt und begonnen. Auch habe die Stadt Berlin bereits im Sinne der Petenten ge⸗ handelt, und anderen Städten damit ein Vorbild gegeben.

Der Antrag Delius wurde darauf abgelehnt, der des Abg. Schmidt angenommen.

Ueber eine Petition des Redacteurs Fränkel und des Kaufmanns Lazarus in Berlin um Aufhebung des Verbots des Spielens in auswärtigen Lotterien beantragte die Justiz⸗ kommission zur Tagesordnung überzugehen.

Der Abg. Dr. von Cuny befürwortete diesen Antrag da⸗ mit, daß, so lange keine Normativbestimmungen für das Reich existirten, es den Einzelstaaten nicht verwehrt werden könne, das Verbot, in ausländischen Lotterien zu spielen, aufrecht zu erhalten. Auch die auf die Lotterieloose gelegte Reichssteuer rechtfertige nicht die Zulassung auswärtiger Lotterien, ebenso wenig das zur Sprache gebrachte Spielbedürfniß.

Der Abg. Munckel beantragte, die Petition der Regierung zur Berücksichtigung zu überweisen.

Der Abg. Munckel befürwortete seinen Antrag. Er habe denselben nicht gestellt, weil er annehme, daß ein größeres Bedürfniß zum Lotteriespiel noch befriedigt werden müßte. Die Frage sei hier nicht die der Ausdehnung oder Aufhebung der Lotterien, sondern die, ob es auch in Zukunft moralisch und gesetzlich erlaubt sein solle, in der preußischen Lotterie zu spielen, und verboten, in der sächsischen Lotterie zu gewinnen. Er meine, so lange man die eine Lotterie erlaube, solle man die andere nicht hindern. Als aus dem Norddeutschen Bunde das Deutsche Reich erwachsen sei, habe man eine Zeit lang geglaubt, daß unter einer „ausländischen“ Lotterie nur eine außerdeutsche gemeint sein könne, weil man

auf Grund der Verfassung angenommen habe, innerhalb des Deutschen Reiches existire kein Ausland für die Deutschen. Diese Rechtsansicht sei aber vom höchsten Gerichtshof gemiß⸗ billigt worden, und daher gebe es also für dieses Strafrecht allerdings ein außerpreußisches Ausland im Reiche. Es könne nach dem jetzigen Rechtszustand ein Sachse straflos in der sächsischen Lotterie spielen, ein Preuße werde dafür bestraft,

und zwar ein Altpreuße milder, ein Neupreuße schwerer. Denn auch innerhalb Preußens sei das Rechtssystem ver⸗ schieden. In Altpreußen sei das Strafmaximum der Verord⸗ nung von 1847 mit 1500 geblieben; für die neuen Pro⸗ vinzen gelte lediglich §. 286 des Reichsstrafgesetzbuches. So unbedeutend sei dieser Unterschied nicht; nach dem neuen Gesetz könne der Richter wegen Spielens in aus⸗ wärtigen Lotterien sofort auf Gefängniß erkennen. Das Reichsgericht habe diese Rechtsungleichheit in Preußen aus⸗ drücklich als Anomalie in der Gesetzgebung bezeichnet, welche beseitigt werden müsse. Man könne nun ja die Strafe er⸗ höhen oder erniedrigen oder ganz abschaffen. Letzteres wollten die Petenten. Seien die Strafen auf Null herabgesetzt, so sei auch das Recht für Deutschland einheitlich geordnet. Faktisch bestehe ein starkes Bedürfniß zum Spielen in auswärtigen Lotterien, das Spielen finde statt durch alle Schichten der Be⸗ völkerung, manche Leute wüßten gar nicht einmal, daß es ver⸗ boten sei, bis sie es zu ihrem Schaden erführen. Wer es nicht wisse und es thue, werde doch bestraft, denn die Rechtsunwissen⸗ heit, die ja bekanntermaßen maͤnchmal entschuldige, entschuldige nicht bei Unkenntniß der Strafgesetze. Das Rechtsbewußtsein des Volkes verstehe überhaupt nicht, daß das Spielen in einer auswärtigen Lotterie etwas Strasbares sein solle. Dieser Zustand wirke aber auch unmoralisch, denn die kleinen Ge⸗ winne würden von den Lotteriekollecteuren nicht ausgezahlt, weil die Klage gegen sie nicht erhoben würde. Den Lotterie⸗ händlern nehme man Gewerbesteuern ab, und verbiete ihnen, außerpreußische Loose zu verkaufen. Das seien doch Dinge, die auf eine Aenderung drängten wie weit, das möge sich später zeigen, aber über diese Petition kurz zur Tagesordnung überzugehen, das empfehle sich nach seiner Meinung nicht, und bitte er deshalb, seinen Antrag anzunehmen.

Der Abg. Dr. Windthorst erklärte sich für den Antrag Munckel, aber aus anderen Motiven als der Antragsteller. Man solle das Lotteriespiel von Grund aus beseitigen; so lange es aber bestehe, müsse man erwägen, wie man ein un⸗ befugtes Vertreiben von Loosen bestrafen wolle. Das sei der Sinn der Strafbestimmungen, die auf das Spielen in der sächsischen, braunschweiger, hamburger Lotterie gesetzt seien, und die man nach dem Sinne des Gesetzes aufrechterhalten müsse, obwohl die betreffenden deutschen Staaten nicht mehr Ausland im Sinne der Verfaässung seien. Wogegen er sich hauptsächlich wende, das sei die Rechtsungleichheit innerhalb Preußens. Diesen Zustand halte er für völlig unhaltbar, und er stimme nur in dem Sinne für den Antrag Munckel, daß die Regierung aus demselben Anlaß nehme, die Rechts⸗ einheit in dieser Frage in Preußen herzustellen. Der jetzige Zustand sei ein Ridikulum. Die aus der Moral hergenommenen Gründe des Abg. Munckel seien bei den allgemeinen Rechts⸗ zuständen nicht stichhaltig. Es seien in Preußen ja vielfach Handlungen, die man sonst für tugendhaft halte, mit Strafe bedroht; er erinnere nur an die Bestrafungen pflichttreuer katholischer Geistlicher.

Der Abg. Francke erklärte, eine Ungleichheit der Strafe sei zwar vorhanden, praktisch habe das aber keinen Werth, weil das Maximum selten ausgesprochen werde, und wesentlich nur gegen den Hamburger Lotteriecollecteur gerichtet sei, der systema⸗ tisch Preußen mit seinen Loosen überschwemme. Es wäre vielleicht nützlich ein Strafmaximum einzuführen, es sei dies aber nicht dringend. Für die Aufhebung der Strafe bitte er nicht zu stimmen. Einzelne kleine Staaten überschwemmten bekanntlich Preußen, welches eine sehr kleine Zahl von Loosen habe, mit ihren Loosen. Das Haus habe keine Ver⸗ anlassung derartige Bestrebungen zu unterstützen. Sollten diese kleinen Staaten ihre Loose nach Maßgabe ihrer Be⸗ völkerungszahl beschränken, dann würde er auch dafür sein, dies Gebot fallen zu lassen im Interesse der deutschen vv Er bitte, dem Antrage der Kommission bei⸗ zutreten.

Der Abg. Dr. Windthorst bemerkte, es komme hier ledig⸗ lich darauf an, daß man richtige Gesetze gebe, und es nicht darauf allein ankommen lasse, wie der Richter thatsächlich ent⸗ scheiden wolle.

Der Abg. Dr. Wagner erklärte, würde das Haus den Antrag Munckel annehmen, dann würde sofort in der Börsenpresse in ausgedehntester Weise für Vertreibung der kleinstaatlichen Loose agitirt werden, die Collecteure würden das Publikum massenhaft mit ihren Cirkularen belästigen. Es komme auch nicht auf die Interessen des spielenden Publikums allein an, sondern es frage sich, ob man die Gesammtheit der Bevöl⸗ kerung verführen lassen wolle, Lotterie zu spielen. Man müsse, nach seiner Meinung, das Prinzip der Beschränkung im Lotteriewesen festhalten. Das Haus habe keinen Grund, das Spiel in den Lotterien noch zu erleichtern. Er bitte, den Antrag des Rechtsanwalts Munckel abzulehnen, und dem der Kommission zuzustimmen.

Der Abg. Frhr. von Zedlitz und Neukirch bemerkte, der Abg. Windthorst habe gesagt, derselbe wolle dem Antrag Munckel zustimmen. Der Abg. Windthorst habe aber sein Votum in einer Weise begründet, welche denselben zu einem anderen Resultat hätte führen müssen. Nach dem Antrag Munckel sollten ja die Strafbestimmungen überhaupt aufgehoben werden. Der Abg. Windthorst wolle aber nur eine Rechts⸗ gleichheit eingeführt haben. Von diesem Standpunkte aus müsse er gegen den Antrag stimmen.

Der Abg. Munckel erklärte, der Professor Wagner habe seine Person und seinen Antrag überschätzt. Er sehe nicht ein, wie die Lotteriecollecteure brillante Geschäste machen sollten, blos weil das Haus diese Petitionen der Regierung zur Be⸗ rücksichtigung überweise. Es liege ein thatsächlich unhalt⸗ barer Rechtszustand vor. Es sei unsittlich, wenn man für den unter der Autorisation und dem Stempel des Reichs stattfindenden Vertrieb bestimmter Waaren in be⸗ straft werden könne. Diesen Zustand abzuschaffen, sei für das Haus näher liegend, als Rücksichtnahme auf die Wünsche des Professors Adolf Wagner.

Der Vize⸗Präsident, Frhr. von Heereman bat, die Ab⸗ Feorhneten nicht nach ihrer persönlichen Lebensstellung zu tituliren.

Der Abg. Munckel bemerkte, er habe es nur gethan, weil ben Abg. Wagner ihn vorhin als Rechtsanwalt charatterisirt

abe.

Der Vize⸗Präsident Frhr. von Heereman erklärte, er habe das vorhin nicht gehört, sonst hätte er es auch gerügt. An sich sei jene Bezeichnung ja zulässig, nur widerspreche die Anrede bach. der persönlichen Lebensstellung dem Gebrauch des

auses.

Der Abg. Dr. Windthorst, unterstützt vom Abg. Hansen, stellte zum Antrag Munckel den Unterantrag dahin, die Peti⸗ tion zwar zur Berücksichtigung zu überweisen, aber nur soweit

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es sich dabei um Beseitigung der in einzelnen Landes⸗ theilen bestehenden Rechtsungleichheit handele.

Der Abg. Dr. Windthorst befürwortete seinen Antrag. Wenn der Abg. Wagner mit dem Lotteriewesen aufräumen wolle, so möge derselbe mit ihm den gemeinschaftlichen Antrag stellen, die Lotterie vom nächsten April ab ganz aufzuheben, Der Abg. Wagner wolle aber alles beim Alten lassen. Antrag Munckel wolle wie er, daß der Regierung das Maß der Berücksichtigung vollkommen uüberlassen bleibe. Er bitte seinen Antrag anzunehmen.

Der Abg. Dr. Wagner sprach sich ebenfalls für den An⸗ trag aus. Wenn man für die Petition ein sittliches und wirthschaftliches Interesse anführe, so bemerke er, die Lotterie⸗ collecteure möchten einen besseren und anständigeren Erwerb ergreifen, als den Vertrieb von Loosen, die in Preußen ver⸗ boten seien.

„Der Abg, Munckel hob hervor, die Interessen der Lot⸗ teriecollecteure zu vertreten, liege ihm sehr fern. Wenn aber diese Leute eine Gewerbesteuer zahlten, so führe das die Be⸗ wohner zu dem Glauben, daß das Gewerbe auch erlaubt sei. So lange man die Steuer erhebe, könne man auch das Ge⸗ werbe nicht verbieten.

Der Antrag Munckel in Verbindung mit dem Antrage Windthorst wurde hierauf mit großer Mehrheit angenommen.

Ueber eine Petition des Ober⸗Bürgermeisters der Stadt Cöln um Erlaß von Bestimmungen dahin, daß für die An⸗ stellung im Gemeindedienste die im städtischen Dienste invalide gewordenen Personen den Militäranwärtern gleich geachtet werden, ging das Haus zur Tagesordnung über.

Zwei Petitionen aus Haspe und Nieder⸗Hermsdorf wurden der Staatsregierung zur Berücksichtigung bei dem Entwurf eines Gemeindesteuergesetzes überwiesen; dieselben betreffen die Besteuerung juristischer Personen und Aktien⸗ gesellschaften.

In demselben Sinne wurde eine Petition aus Osnabrück: „das in der Städteordnung für die sechs östlichen Provinzen der Monarchie vom 30. Mai 1853 begründete Recht der be⸗ treffenden Stadtgemeinden, von juristischen Personen und Forensen Kommunalabgaben einzuziehen, auch auf die Land⸗ gemeinden dieser und der Provinzen Schleswig⸗Holstein und Hannover auszudehnen, der Regierung zur Berücksichtigung überwiesen.

Damit war die Tagesordnung erledigt.

„Demnächst verlas der Vize⸗Präsident des Staats⸗ Ministeriums, Minister des Innern von Puttkamer eine Allerhöchste Ordre die das Haus stehend anhörte durch welche beide Häuser des Landtages vom 18. d. Mts. bis zum 15. April inkl. vertagt werden.

Hierauf vertagte sich das Haus um 2 ½ Uhr auf Montag, den 16. April, 11 Uhr.

Literarische Neuigkeiten und periodische Schriften.

Monatschrift für deutsche Beamte. 3. Heft. Inhalt: Angelegenheiten des Vereins. Bekanntmachungen der Direk⸗ tion des Preußischen Beamtenvereins. Rechtsverhältnisse der Be⸗ amten. A. S1s sr eäh Verordnungen; Erkenntnisse. B. Ab⸗ handlungen und Nachrichten über Fragen des Beamtenthums: Die Ueberfüllung der höheren Berufsstände. Die Anstellung in der Kataster⸗Verwaltung. Gleichstellung der Regierungs⸗ (Bezirks⸗) Hauptkassen⸗Buchhalter mit den Eisenbahn⸗Hauptkassen⸗Buchhaltern hinsichtlich des Gehalts⸗Maximums. Ein Gerichts⸗Referendarius. Wohlfahrts⸗Einrichtungen (Stiftungen ꝛc.) für Beamte und deren Hinterbliebene. Die A. H. Francke'schen Stiftungen zu Halle an der Saale. Die Ergebnisse der Reichs⸗Post⸗ und Telegraphen⸗Verwal⸗ tung während der Jahre 1889—1881. Abhandlungen und Aufsätze allgemeinen Inhalts. Friedrich Wilhelm I. „Das lebendige Pro⸗ tokoll'. Die Rose in der Geschichte der Hohenzollern. Ueber die sozialen Grundlagen der nationalen Erziehung. Physiologie des französischen Beamten (Forts. von Heft 2). Vermischtes. Das Preußenlied französisch. Der schlesische Provinzial⸗Minister Schla⸗ berndorf. Germanisirung des polnischen Oberschlesien. Frequenz und Etat der höheren Lehranstalten in Berlin pro 1881-—82. Fahrpreis⸗Ermäßigungen für Krankenpfleger, mittellose Badereisende und Taubstumme. Jugend⸗ und Schul⸗Sparkassen. Sprechsaal. Warum bringt die Monatschrift keine Novellen? Die Rangklassen der Subalternbeamten. Aus welchem Grunde sind wohl die Kol⸗ lekten der preußischen Klassen⸗Lotterie an Privatpersonen vergeben. Bücherschau. Inhalt der Beilage. Vakanzenliste: A. für Justiz⸗, Verwaltungs⸗, Kommunal⸗ und Privatbeamte. B. für Geistliche, Lehrer, Aerzte ꝛc. Inserate.

Beiheft zum Marineverordnungsblatt. Nr. 42. In⸗ halt: Der Derivationswinkel der Schiffe, seine Bedeutung und Me⸗ thoden, ihn zu bestimmen. Von Siegel, Lieutenant zur See. Nachrichten von S. M. Schiffen und Fahrzeugen im Auslande.

Die Deutsche Forstwirthschaft. Separatabdruck aus den „Politischen Gesellschaftsblättern“. Berlin, 1883. Herausgegeben und verlegt von dem Bureau der Politischen Gesellschafts⸗Blatter. Berlin W., Zietenstraße 13. Kommissionsverlag von R. Pohl. Berlin SW., Wilhelmstraße 122a.

Zeitschrift für Forst⸗ und Jagdwesen. 3. Heft. Inhalt: I. Abhandlungen. Untersuchungen über Waldstreu. Von Dr. C. Councler in Eberswalde. Schutz der jungen Heegen gegen Wildverbiß. Vom Großherzoglich Hessischen Oberförster Schwarz zu Fonsbneg v. d. Höhe. Ueber Haupt⸗ und Vornutzung und Kontrol⸗ buch. Vom Forstmeister Gerike zu Breslau. Beiträge zur histo⸗ rischen Entwickelung einiger forstlicher Lehren. Vom Fürstl. Hohenz. Ober⸗Forstrath Dr. Carl von Fischbach in Sigmaringen. II. Mit⸗ theilungen. Sind vollkommen reife von unreifen Kiefernzapfen zu unter⸗ scheiden, und wie sichern sich die Darranstalten beim Einkauf gegen Ein⸗ schmuggelung vorzeitig gepflückter Zapfen? Vom Förster Weidemann zu Kronersfier. Bemerkungen zu vorstehender Abhandlung. Von Dr. M. Kienitz zu Eberswalde. Ueber die Generation des Bostrichus typo- graphus. Vom Prof. Dr. Altum zu Eberswalde. Ueber Fangbäume gegen Borken⸗ und Rüsselkäfer und deren Wirkung. Vom Kaaiserl. Ober⸗ förster W. Eichhoff zu Mülhausen i. E. III. Statistik. Samen⸗ preise im Frühjahr 1883. Von von Alten. Aus: „Nachweisungen aus der eeeac des Großherzogthums Baden für das Jahr 1880“. Von von Alten. IV. Literatur. V. Notizen.

Deutsche Landwirthschaftliche Presse. Nr. 19. Inhalt: Ueber die Reform der geognostisch⸗agronomischen Bodenkartirung in Preußen. Von der Direktion der geologischen Landesanstalt und Berg⸗Akademie. Nageen. Landsirthschaftliche Reiseskizzen aus Ungarn. Von Dr. Louis Bein in Berlin. (Fortsetzung.) Ursache und Verhütun rot⸗ und Quetsch⸗ lich der Entgegnung des Herr . ee in Nr. 4 dieser Zeitung. Von Börner in Zwätzen. G Halle a. S.

r. 21. Inhalt: Ueber amerikanische Rothkleesaat. Von 86 Dr. Friedrich Nobbe in Tharand. (Mit eivnhen. euilleton. Landwirthschaftliche Reiseskizzen aus Ungarn. Von Dr. ouis Bein in Berlin. ( ortsehung) Aus dem Thätigkeitsbericht der agrikultur⸗chemischen Versuchsstation zu Bonn. Corresponden⸗ zen. Potsdam. Lichtenau. Literatur. Ausstellungen. Land⸗ wirthschaftliche Lehranstalten. Miscellen. Wasserleitungsröhren aus Beton. Ein Kuhschwanzfälscher vor Gericht. Rundschau. Sprechsaal. Handel und Verkehr. 85

der Schlempemauke. Conoidwalzen⸗Mahl⸗, Sch

mit dem Antrage auf kostenpflichtige Verurtheilung

ühle. (Patent Th. Fritzsch.) Rechtfertigung bezüg-. n 5 geheascetchefter⸗ Putensen

Lrn- Nothwendiger Verkauf.

des Deutschen Reichs⸗Anzeigers und Königlich Preuhischen Staats-Anzeigers: Berlin SW., Wilhelm⸗Straße Nr. 32.

5 A Znserate für den Deutschen Reichs⸗ und Königl. Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ register nimmt an: die Königliche Expedition

1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen. 2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.

4. Verloosung. Amortisation, Zinszahlung

A. u. s. w. von öffentlichen Fapieren.

Deffentlicher

3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen etec. 7. Literarische Anzeigen.

5. Industrielle Etablissements, Fabriken und Grosshandel. 6. Verschiedene Bekanntmachungen.

8. Theater-Anzeigen.

Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen des „Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein & Bogler, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren

G. L. Daube & Co., E. Schlotte,

Annoneen⸗Bureaux. 8

In der Börsen-

9. Familien-Nachrichten. beilage. R

Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

Steckbrief. Gegen den unten beschriebenen Arbeiter August Weißenborn, zuletzt in Rirdorf wohnhaft gewesen, welcher sich verborgen hält, ist die Untersuchungshaft wegen Beihülfe bei Unter⸗ schlagungen, die der Schlächtergeselle Günther geständlich begangen hat, in den Akten %1. Günther und Genossen UII. J. 33/83 verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Unter⸗ suchungsgefängniß zu Berlin, Alt. Moabit 11/12, abzuliefern. Berlin, den 14. März 1883. Der Untersuchungsrichter bei dem Königlichen Land⸗ gerichte II. Beschreibung: Größe ca. 1,70 m, Statur mittel, schlank, Bart kleiner Backenbart, Gesicht breit, Gesichtsfarbe auffallend weiß, Kleidung grauer Anzug und Mütze.

JI12318] Steckbrief. -

Gegen die unten beschriebenen: 1) Katharina, Chefrau des Zigeuners Karl Franz v. Neustadt in Posen, 2) Anna, Ehefrau des Zigeuners Hein⸗ rich Igell von Rohweiler im Elsaß, welche flüchtig sind, ist die Untersuchungshaft wegen Betrugs bezw. Diebstahls verhängt. Es wird ersucht, dieselben fest⸗ zunehmen und in das Amtsgerichts⸗Gefängniß zu Ehingen abzuliefern.

Ehingen, den 15. März 18883. Koöniglich Württembergisches Amisgericht.

zum Tobel, Ober⸗Amtsrichter.

Beschreibung: 1) der Katharina Franz: Alter 30/40 Jahre, große Statur, Haare schwarz, Gesicht schmal, Kleidung: braungraues Kleid; 2) der Anna

gell: Alter 20/30 Jahre, Gesicht roth und voll, sher schwarz, Statur groß, Kleidung: blaugewür⸗ eltes Kleid.

Angefügt wird, daß dieselben am 10. d. M. von Sulmingen, O.⸗A. Laupheim, in der Richtung gegen Biberach weiter gereist sind, und daß dieselben in Gesellschaft weiterer Zigeuner, welche 4 Wagen mit sich führen, sich befinden. Zwei dieser Wagen seien weißgelb, der dritte grün und der vierte schmutzig⸗ gelb. Letzterer gehöre einem Zigeuner Namens Franz Brand, dessen Heimathort nicht bekannt ist.

Die beiden Frauen führen Kinder bei sich, welche sie am 8. bezw. 9. d. M. geboren haben.

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.

[12326] Oeffentliche Zustellung.

Die Handlung Solms & Husfeld hier, Mohren⸗ straße 17/18, vertreten durch den Rechtsanwalt Stern hier, klagt gegen den in unbekannter Abwesenheit lebenden Journalisten Emil Eppenstein, in den Akten XI. O. 531. 82, wegen einer Restforderung von 870 50 für in den Jahren 1876 bis 1880 gelieferte Schneiderarbeiten, mit dem Antrage, den Verklagten kostenpflichtig zu verurtheilen, an Klägerin 870 50 nebst 6 % Zinsen seit dem 31. August 1880 zu zahlen und das Urtheil gegen Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar zu erklären und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die elfte Civilkammer des Königlichen Landgerichts I. zu Berlin, Jüdenstr. 59, Zimmer 71, II. Treppen, auf

den 7. Juli 1883, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. u.““

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Bodeck, 1 Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts I. Civilkammer 11.

[12320] Oeffentliche Zustellung. 1

Die Frau Emilie Dietrich, geb. Ryßel, in Weißenfels, vertreten durch den Justiz⸗Rath Wilde in Weißenfels, klagt gegen ihren Ehemann, den Pferdehändler Gottliev Dietrich aus Weißenfels, jetzt in unbekannter Abwesenheit, wegen Eheschei⸗ dung mit dem Antrage, die zwischen den Parteien bestehende Ehe zu trennen, den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die erste Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Naumburg a./S. auf

den 9. Juli 1883, Vormittags 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Naumburg e. den 12. März 1883.

Ratsch, Sekretär, .

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. [12324) Oeffentliche Zustellung.

Der Spediteur Friedrich August Herrmann zu Wilsdruff, vertreten durch Rechtsanwalt Sommer daselbst, klagt gegen den Klempner Theodor Kühne, zuletzt in Wilsdruff, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen 38 Mark 60 Pf. berechnete Restforderung für Fracht, Omnibusbillets, baare Verlaͤge und Lagergeld,

des Beklagten zur Zahlung von 38 Mark 60 Pf. sammt Zinsen des Verzugs zu 5 % hiervon vom 1. April 1882 ab, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Wilsdruff auf den 2. Mai 1885, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser uszug der Klage bekannt gemacht. 5 Wilsdruff, den 14. März 188383.

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

Das dem Rittergutsbesitzer und Rechtsanwalt Johann Julius Seubich aus Dubrau gehörige Ritter⸗ gut Dubrau mit den zugeschriebenen Häuslernahrun⸗

nen Nr. 1 und Nr. 37 Dubrau soll im Wege der

123271

mittags 9 Uhr, in unserem Gerichtsgebäude, Zim⸗

mer Nr. 3, verkauft werden.

Zu dem Grundstücke gehören 533 Hektar 91 Ar

40 Quadratmeter der Grundsteuer unterliegende Län⸗

dereien und ist dasselbe bei der Grundsteuer nach

einem Reinertrage von 2677 35 ₰, bei der Gebäude⸗

steuer nach einem Nutzungswerthe von 816

veranlagt.

Das Urtheil über Ertheilung des Zuschlags wird

am 29. Mai 1883, Vormittags 9 Uhr,

in unserem Gerichtsgebäude, Zimmer Nr. 3,

verkündet werden.

Auf dem Grundbuchblatt des vorbezeichneten Rit⸗

tergutes stebt:

1) in Abtheilung II. Nr. g3 ein Gedinge für die Frau des Johann Christoph Schmidt und

2) in Abtheilung III. Nr. 45 7434,42 nebst 6 % Zinsen von 6000 vom 6. Februar 1883 und 19 65 Eintragungskosten für den Karl August Moritz Doering und die Agnes Clotilde, verehelichte Grellmann, geborene Doering, zu Dresden

eingetragen.

Die ihrem Aufenthalt nach unbekannten Gedinge⸗

berechtigten bezw. Eigenthümer der vorgenannten

Post Abtheilung III. Nr. 45 werden zu diesem Ter⸗

mine hierdurch öffentlich geladen.

Priebus, den 12. März 1883.

Königliches Amtsgericht.

[12323] Aufgebot. 1

Julius Cäsar von Wintzingerode, Sohn des wai⸗ land Majors von Wintzingerode aus Arolsen, welcher gegen 1849 nach Amerika ausgewandert ist und welcher seit mehr als 20 Jahren keinerlei Nachricht von seinem Leben gegeben hat, wird auf Antrag seiner Geschwister der Frau Steuerinspektor von Mengden und des Kurators des geisteskranken Alfred von Wintzingerode zu Corbach, sowie des Fräuleins Minna von Wintzingerode zu Ohmfeld, hierdurch aufgefordert, im Termine

den 17. September d. J. Morgens 10 Uhr, dahier um so gewisser Nachricht von seinem Leben zu geben, als er sonst für verschollen und todt erklärt werden wird. .“

Weitere Bekanntmachungen in dieser Sache er⸗ folgen nur durch die Beilage zum Waldeckschen Regierungsblatt und Anschlag an die Gerichtslade.

Arolsen, am 13. März 1883.

Fürstlich Waldecksches Amtsgericht.

8

[12322] Aufgebot. 3

Der Kaufmann L. Schweizerhof in Urach hat im Namen der Katharine Hahn von hier, zur Zeit in London, das Aufgebot des abhanden gekommenen Sparkassenbuchs Nr. 4477 über, in die Oberamts⸗ sparkasse Urach in den Jahren 1869 —1875 gemachte Einlagen im Betrag von 400 beantragt.

Dieser Antrag wurde zugelassen und wird zufolge Gerichtsbeschlusses vom heutigen Tag der unbekannte Inhaber dieses Sparkassenbuchs aufgefordert, spä⸗ testens in dem auf

Donnerstag, den 14. Juni 1883, Vormittags 9 Uhr,

vor dem K. Amtsgericht Ürach festgesetzten Aufge⸗ botstermine seine Rechte an dasselbe geltend zu machen und es vorzulegen, widrigenfalls es für kraft⸗ los erklärt werden würde.

Urach, den 28. Bebegge 1883.

8

chloz. stv. Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

Ausfertigung. 8 Aufgebot. 5

Auf Ant r Oekonomensehefrau Maria Anna Brandl in Greding als Erbin des am 24. Jänner 1858 verstorbenen Kgl. Pfarrers Carl Ludwig Link von Zell, dieß. Gerichts, werden alle Diejenigen, welche an den nachbezeichneten zu Verlust gegangenen Schuldertaggen der Distrikts⸗Spar⸗Leih⸗ und Hilfs⸗ kassa Hilpoltstein: 9

1 Hhuptbuch Nr. 291 zu 35 Fl. 30 Kr. vom

11. März 1851, und 8 2) Hauptbuch Nr. 426 zu 15 Fl. Kr. vom 11. September 1852, ausgestellt auf die Pfarrei Zell, deren Werth durch obengenannte Erbin des Kgl. Pfarrers Carl Ludwig Link an das Kgl. Pfarramt Zell ersetzt worden, Rechte und Ansprüche zu haben glauben, hiermit aufgefordert, diese Rechte und Ansprüche längstens bis zum Aufgebotstermine Dienstag, den 15. Mai 1883, Vormittags 110 Uhr,

im amtsgerichtlichen Sitzungssaale dieß. Gerichts geltend zu machen, widrigenfalls die bezeichneten Schuldurkunden für kraftlos erklärt und Antrag⸗ stellerin Maria Anna Brandl ermächtigt wird, die fraglichen Beträge nebst Zinsen bei der Distrikts⸗ Spar⸗Leih⸗ und Hilfskassa Hilpoltstein zu erheben.

Hilpoltstein, den 13. März 1883.

Kgl. Amtsgericht Hilpoltstein. (L. S.) gez. Flurl, b Kgl. Ober⸗Amtsrichter. Den Gleichlaut dieser Ausfertigung mit der Ur⸗

ift bestätigt: schae be nc März achtzehn⸗

Hilpoltstein, den vierzehnten hundertdreiundachtzig. Die Gerichtsschreiberei am Kgl. Amtsgerichte: Der K. Sekretär: Eb“ (Unterschrift)

Oessentliche Labung. In der Privatklagesache des Pferdeknechts Andreas

Pereree⸗ früher zu Gremblow, jetzt unbekannten

ufenthalts, gegen den Stallmeister Richard Brast in wegen thätlicher Beleidigung B. 101/82,

wird der Privatkläger zur Hauptverhandlung auf

den 3. Juli 1883, Vormittags 10 Uhr, vor das Schöffengericht zu Ostrowo geladen. Ostrowo, den 7. März 1883. 8

wangsversteigerung am 28. Mai 1888, Vor⸗

8 8

Königliches Amtsgericht.

den 2. April er., Handuhlen, Haarbesen, Schrubber,

[12332] Die Ehefrau des Barbiers Friedrich Detering, Catharina Julie, geb. Jansen, ohne Geschäft zu Crefeld hat gegen ihren genannten daselbst wohnen⸗ den Ehemann bei der 2. Civilkammer des K. Land⸗ gerichts zu Düsseldorf Klage auf Gütertrennung erhoben; hierzu ist Verhandlungstermin am 6. Juli 1883, Morgens 9 Uhr, bestimmt.

Düsseldorf, den 15. März 1883.

Holz. Gerichtsschreiber des K. Landgerichts.

[12329]

Die Wittwe des Invaliden Johannes Helfenbein von hier klagt gegen den Schreibgehülfen Lindner von hier wegen 15 rückständiger Miethe und be⸗ antragt, denselben zu verurtheilen, unter Auferlegung der Kosten 15 an sie zu zahlen. 8

Termin zur mündlichen Verhandlung ist vor das Königl. Amtsgericht hier

auf 31. Mai d. J., Vormittags 9 Uhr, anberaumt, wozu Verklagter geladen wird. 8

Carlshafen, 7. März 1883.

Holm, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[12167] Abwesenheitsverfahren.

Durch Entscheidung des hiesigen k. Landgerichts vom zehnten Februar achtzehnhundert drei und achtzia wurden Eva, Elisabetha, Catharina und Heinrich Schäffler, sämmtlich Kinder der in Potzbach wohn⸗ haft gewesenen Ackerseheleute Nikolaus und Mar⸗ garetha Schäffler für abwesend erklärt, Franz Schäffler, Tagner, auf dem Drehenthalerhof, Ge⸗ meinde Otterberg, wohnhaft, in den provisorischen Besitz des Vermögens der genannten Abwesenden eingewiesen, jedoch unter der Auflage, daß er contra⸗ dictorisch mit dem Unterzeichneten für die Treue seiner Verwaltung Bürgschaft stellt, und dem ge⸗ nannten Franz Schäffler die Kosten des Abwesen⸗ heitsverfahrens zur Last gelegt.

Kaiserslautern, den 13. März 1883.

Der Kgl. Erste Staatsanwalt

Bossert.

[12168] Ausschlußurtheil. erkündet am 9. März 1883. Kleinau, Aktuar, als Gerichtsschreiber.

Im Namen des Königs! .““ Auf den Antrag des Amtsgerichts⸗Sekretärs Rößling als Pflegers des Nachlasses der am 25. Oktober 1881 hier verstorbenen unverehelichten Mathilde Amalie Franziska Menadier, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Nordhausen, durch den

Gerichts⸗Assessor Wege b 8 für Recht: daß G der Johanne Menadier in Hamburg das ange⸗ meldete Recht an dem vorhandenen Nachlaß der Amalie Menadier vorzubehalten, alle unbekannten Interessenten dagegen mit ihren Ansprüchen an dem⸗ selben zu präkludiren und die Kosten aus dem Nach⸗

lasse zu entnehmen.

Von Rechts Wegen. (gez.) Wege, Gerichtsassessor.

12321] In die Liste der bei dem hiesigen Amtsgericht zu⸗ gelassenen Rechtsanwälte ist unter Nr. 1 der bis⸗ berige Rechtsanwalt Gröger zu Neustadt O.⸗S eingetragen worden. 1 8 Festenberg, den 15. März 1883. Königliches Amtsgericht.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc.

Die Ausführung der Räumungsarbeiten in der Spree und ihren Nebenarmen innerhalb des Weich⸗ bildes von Berlin, sowie in der Spree⸗Abtheilung des Berlin⸗Spandauer Schiffahrtskanals und dem Verbindungskanal zwischen dem letzteren und der Spree bei Charlottenburg soll vom 1. April 1883 ab auf fünf Jahre in öffentlicher Submission ver⸗ geben werden. Verschlossene und mit entsprechender Aufschrift versehene Offerten sind portofrei bis Freitag, den 30. März cr., Vormittags 11 Uhr, an den unterzeichneten Baubeamten, hier Lützow⸗ straße Nr. 76, einzureichen, woselbst die Bedingungen und das Offerten⸗Formular zur Einsicht ausliegen resp. gegen Erstattung der Kopialien bezogen wer⸗ den koͤnnen. Berlin, den 15. März 1883. Der Königliche Bau⸗Inspektor: Stockk.

In der Königlichen Geschützgießerei werden die nicht mehr verwendbaren Sachen, als: 18 hölzerne Fenster, 21 Schleifsteine, 4 Putzmaschinen. 199 eiserne Schippen mit Stiel, 12 gußeiserne Schrauben⸗ pressen, diverse Feilen und Werkzeuge und sonstige unbrauchbare Gegenstände, öffentlich an den Meist⸗ bietenden gegen gleich baare Zahlung verkauft werden. Hierzu ist ein Termin auf Freitag, den 30. März d. Js., Vormittags 10 Ühr, auf dem Hofe der Geschützgießerei anberaumt. Die Verkaufsbedin⸗ gungen liegen im diesseitigen Bureau zur Einsicht aus. Spandau, den 7. März 1883. Direction

der Geschütz⸗Gießerei.

Lieferung von Segeltuch, Leinen, Hanfschläuchen, Handtüchern, Nessel, Shirting, Termin Montag,

Bürsten, Pinseln, Termin Dienstag, den 38. April er., Kolophonium, blausaurem Kali, Leim, Borax, Hornmehl, weißer gemahlener Kreide, Spiritus, Oker, Satinober, Schellack, Schwefel⸗ blüͤtbe, Bimsstein. Termin Mittwoch, den 4. April er. Bedingungen und Zeichnungen werden gegen Einsung von 30 und nach Bezeichnung der einzelnen Gegenstände abgegeben. Hannover, den 13. März 1883. Königliches Eisenbahn⸗ jen⸗Burean

[11121] Preussische Hypotheken-Actien-Bank. Die am 1. April 1883 fälligen Pfandbrief- Coupons werden vom 15. März a. er. ab an unserer Casse, Bebrenstr. 47, eingelöst. Berlin, im März 1883. Die Hanupt-Direction.

22 112289) Bekanntmachung3..

Von den in Gemäßheit des Allerhöchsten Privilegti veom 13. Februar 1865 aus zegebenen Chodziesen'er Kreisobligationen sind bei der diesjährigen, am 30. Januar d Js. planmäßig erfolgten Ausloosung

die Obligationen: 30 241 und 249 über

Litt. C. Nr. 43 77 222 2 je 100 Thlr. = 300 ℳ,

Litt. D. Nr. 3 11 18 21 23 27 65 80 87 93 102 103 109 117 125 über je 40 Thlr. = 120 ℳ,

Litt. E. Nr. 12 13 26 42 54 56 57 61 116 123 166 210 219 231 233 258 276 327 367 371 387 411 428 465 und 471 über je

gezogen worden.

Diese Obligationen werden hiermit den Jnhabern gekündigt und Letztere aufgefordert, am 1. Oktober d. Is. den Nennwerth derselben mit den bis dahin fälligen Zinsen gegen Rückgabe der Obligationen und der zu denselben gehörigen Zinscoupons der späteren Zinstermine bei der hiesigen Kreiskommunal⸗ kasse in Empfang zu nehmen. 1e“

Kolmar i./P., den 13. März 1883.

Der Landraths Amts⸗Verweser:

von Schwichow⸗Margonin.

Inckerfabrik oldendor Bahnhof Osterwald.

218 (121241 Bekanntmachung. Laut Beschluß der a ßerordentlichen General⸗ versammlung vom 7. März d. J. werden laut ge⸗ richtlichen Protokolls heute die Nummern: Litt. A. à 300 Nr. 10 11 13 17 18 19 20 24 25 29 32 39 43 56 64 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 82 85 87 89 90 92 93 94 95 97 98 100 119 148 172 174 182 191 203 204 232 235 243 244 254 262 263 275 277 278 281 283 288 296 297 299 305 308 310 312 316 319 327 328 333 336 342 345 346 352 354 372 373 375 380 381 382 383 392 401 406 411 412 429 431 433 444 450 451 468 483 490 494.

Litt. B. à 1500 Nr. 17 21 22 26 31 40 41 43 45 46 47 53 57 59 62 63 68 77 78 99. der Prioritäts⸗Partial⸗Obligationen der Prisritäts⸗ Anleihe der Zuckerfabrik Oldendorf, Bahnhof Oster⸗ wald, vom 30. Juni 1876 damit zur Rückzahlung anf den 30. Juni d. J. gekündigt und hört mit diesem Tage die Verzinsung der vorstehenden Obli⸗

gationen auf. 8

Die Auszahlung der ausgeloosten Prioritäts⸗ Partial⸗Obligationen erfolgt am 30. Inni d. J. bei dem Bankier Max Meyerstein, Banteln, gegen Einlieferung der Stücke nebst Zinscoupons.

Etwa bei der Einlieferung der Prioritäts⸗Partial⸗ Obligationen nicht eingelieferte Zinscoupons werden am Betrage des Kapitals gekürzt.

Bahnhof Osterwald, 7. März 1883.

Der Vorstand 8 1 der Zuckerfabrik Oldendorf,

Bahnhof Osterwald. Chr. Budde. A. Kamlah. F. Bartels.

A. Ritter. H. Nacke.

Köln⸗Mindener Eisenbahn. Zinsenzahlung.

Die Einlösung der am 1. April cr. fälligen halb⸗ jährigen Zinskoupons der Prioritäts⸗Obligationen III., IV. und VI. Emission der Cöln⸗Mindener Eisenbahn⸗Gesellschaft erfolgt:

vom 1. April er. ab danernd

in Berlin bei der Königlichen Eisenbahn⸗ Hauptkasse (Leipziger Platz 17),

in Köln bei unserer Hauptkasse (Domhof 48)

Vormittags,

vom 1. bis einschließlich 15. April er.

in Berlin bei der Haupt⸗Seehandlungskasse; dem Herrn S. Bleichröder und der Direktion der Diskonto⸗Gesellschaft,

in Hamburg bei der Norddentschen Bank,

in Frankfurt a. M. bei den Herren M. A. von

Rothschild & Söhne und bei der Filiale der Bank für Handel und Industrie in den gewöhnlichen Geschäftsstunden.

Bei der Einlösung ist den Zahlstellen ein nach Nummern geordnetes, mit ver Quittung des Eigen⸗ thümers über den Geldbetrag versehenes Verzeichniß vorzulegen. 8

Kölu, den 6. März 1883.

Königliche Eisenbahn⸗Direktion (rechtsrheinische). 8

Cöln⸗Mindener Eisen- bahn. Die Ausgabe der am 1. April d. J. fälligen neuen Coupons⸗Serien zu den 4 ½ % Prioritäts⸗Obligationen III.

2— Emission Litt. B. und Litt. Ba.

der Cöln⸗Mindener Eisenbahn⸗Geseklschaft wird em

20. März d. J. beginnen. Die bezüglichen An⸗ weisungen sind nebst einem nach Nummern geord⸗; neten, den Namen und Wohnort des Präsentanten angebenden Verzeichnisse in duplo an unsere Haupt⸗ kasse (Domhof 48) abzugeben oder franko einzusen⸗ den. Die erforderlichen Formulare werden in Cöln bei unserer Hauptkasse (Domhof 48), in Berlin

Material

bei der Direktion der Diskonto⸗Gesellschaft, der Haupt⸗Seehanvlungskasse und b