1883 / 71 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 24 Mar 1883 18:00:01 GMT) scan diff

Sammlungen bilden, in einer die Originale fast ersetzenden getreuesten

Nachbildung so preiswürdig für den eigenen Genu

und Be

GSewerbe und Handel.

Nach den statistischen Ermittelungen des Vereins deutscher Eisen⸗ und Stahlindustrieller belief sich die Roheisen⸗ produktion des Deutschen Reichs (einschließlich Luxemburgs) im Monat Februar 1883 auf 269 220 t, darunter 155 711 t Puddel⸗ roheisen, 12 623 t Spiegeleisen, 41 403 t Bessemer⸗, 25 097 t Thomas⸗ roheisen und 31 986 t Gießereiroheisen. Die Produktion im Febuuar 1882 betrug 241 600 t. Vom 1. Januar bis 28. Februar 1883 wur⸗ den produzirt 543 215 t gegen 526 817 t im Vorjahre.

Der Aufsichtsrath der Weimarischen Bank hat den von der Direktion vorgelegten Abschluß für das Geschäftsjahr 1882 sowie die aufgestellte Bilanz genehmigt und auf Vorschlag der Direktion beschlossen: aus dem Reingewinn von 416 046 den Betrag von 68 297 zur Erhöhung des Delcredere. Contos auf 150 000 zu verwenden, eine Dividende von 5 % zur Vertheilung zu bringen und den Rest des Gewinnes von 4760 auf neue Rechnung vorzutragen.

Wien, 23. März. (W. T. B.) Die heute veröffentlichte Bilanz der Kreditanstalt für das Jahr 1882 weist folgende Ziffern auf: Aktiva: Effekten 3 612 792 Fl., Portefeuille 30 393 444 Fl., Kassabestände 4 089 956 Fl., Vorschüsse auf Effekten 10 007 206 Fl., auf Waaren 12 390 Fl., Inventar 62 720 Fl., Realitäten 1 554 000 Fl., Debitoren 110 500, 931 Fl. Passiva: Aktienkapital 40 Millionen Fl., rückständige Dividenden 20,866 Fl., Accepte 14 474 357 Fl., Reservefond⸗Conto 2 815 308 Fl., verzinsliche Einlagen 11 752 347 Fl., Kreditoren 86 721 920 Fl., Gewinn 4 448 641 Fl. Gewinn⸗ und Verlust⸗Conto: Gehalte 830 939 Fl., Spesen 336 221 Fl., Abschreibungen 7460 Fl., Steuern und Gebühren 600 910 Fl., Beitrag zum Pensions⸗ fond 25 000 Fl., Saldogewinn 4 448 641 Fl., Effektengewinn 269 919 Fl., Gewinn aus. Konsortialgeschäften 873 884 Fl., Zinsenkonto abzüglich der Zinsen für Depositen 3 182 622 Fl., Bankprovision 877 728 Fl., Waarenprovision 185 664 Fl., Mieethszinserträgniß 27 305 Fl., Devisenkonto 579 585 Fl., Waarenkonto 17 676 Fl., nachträgliche Eingänge abzüglich der erlittenen Verluste 11 074 Fl., Antheil an dem Gewinne der Bank⸗

uund Waarenabtheilung der ungarischen Kreditbank 213 090 Fl., ver⸗

fallene Dividenden 516 Fl., Gewinnvortrag vom Jahre 1881 10 108 Fl. Das laufende Geschäft ergab ohne Rücksicht auf den Effekten⸗ und Konsortialzewinn eine Verzinsung des Aktienkapitals von 8958 %. Der Effektenbestand weist auf an ungarischen Staats⸗ papieren 2 201 979 Fl., an Theißprioritäten 222 750 Fl., an Aktien von Banken 385 790 Fl., an. Industrieaktien 626 035 Fl., Diverse 176 239 Fl.

Wien, 23. März. (W. T. B.) Die Einnahmen der Karl⸗ Ludwigsbahn (gesammtes Netz) betrugen in der Zeit vom 13. bis zum 22. März 240 667 Fl., ergaben mithin gegen die entsprechende Zeit des Vorjahres eine Mehreinnahme von 3545 Fl.; die Einnahmen des alten Netzes betrugen in der Zeit vom 13. bis zum 22. März 190 728 Fl., ergaben mithin gegen die entsprechende Zeit des Vor⸗ jahres eine Mehreinnahme von 6515 Fl.

London, 22. März. (W. T. B.) Die gestrige Wollauktion schloß ohne Veränderung für Capwollen. 8

Verkehrs⸗Anstalten.

Triest, 22. März. (W. T. B.) Der

Aglaia“ ist aus Konstantinopel hier eingetroffen.

Lloyddampfer

Berlin, 24. März 1883.

Die englische Post vom 22. Morgens, planmäßig in Verviers um 8 Uhr 13 Minuten Abends, ist ausgeblieben. Grund: Anschluß in Ostende verfehlt, Sturm im Kanal.

Auch die englische Post vom 22. d. Mts. Abends, plan⸗ mäßig in Verviers um 8 Uhr 39 Minuten Vormittags, ist ausgeblieben. Grund: Sturm im Kanal.

Der von dem Königlich preußischen Ober⸗Forstmeister Dr. Danckelmann herausgegebenen Broschüre unter dem Titel: „Die deutschen Nutzholzzölle“ entnehmen wir ferner Folgendes (efr. Nr. 70 des Reichs⸗Anzeigers):

Die Waldwirthschaft ist durch das langsame Wachsthum des gebunden an lange Wirthschaftszeiträume von 100 und mehr

ahren; sie ist die Wirthschaft des Abwartens, der Festlegung von Kapital und Arbeit, der langsamen Kapitalbildung und der raschen Kapitalzerstörung, die fast überall durch die stets bereite Vermittelung des Holzhandels eintritt, wo der Waldeigenthümer der Noth und der Wald der Rentenlosigkeit anheimfällt. Sie ist ferner die Wirthschaft des Bodenschutzes, des Wasser⸗ und Windschutzes und leistet in dieser Eigen⸗ schaft selbst dann noch unersetzliche Dienste, wenn der Wald die Rente versagt. In diesen Verhältnissen sind die Ausnahmestellung des forstlichen Gewerbes und die Gefahren der freien Waldwirth⸗ schaft begründet, deren verderbliche Folgen namentlich durch Zerstörung der Bodenfruchtbarkeit, durch verheerende Ueberschwemmungen und durch Beeinträchtigung der Flußschiffahrt so offenkundig hervorge⸗ treten sind, daß in fast allen Kulturländern eine mehr oder minder eingreifende Waldschutzpolitik zur Anerkennung und gesetzlichen Gel⸗ tung gekommen ist.

Die Vertheilung des Waldes ist in Deutschland höchst ungleich. Es enthalten Waldflächen in Prozenten der Landesfläche:

unter 10 % Bremen, Hamburg, Schleswig⸗Holstein und Oldenburg,

von 10,1 20 % Lübeck, Hannover, Mecklenburg⸗Schwerin, Ostpreußen, Pommern, Mecklenburg⸗Strelitz,

von 20,1 25 % Provinz Sachsen, Posen, Westpreußen, Schaum⸗ burg⸗Lippe, Anbhalt, 8

von 25,1 30 % Sachsen⸗Weimar, Königreich Sachsen, West⸗ —— Sachsen⸗Altenburg, Lippe, Schlesien, Schwarzburg⸗Sonders⸗

ausen,

von 30,1 35 % Braunschweig, Koburg⸗Gotha, Elsaß⸗Lothringen, Rheinland, Württemberg, Hessen⸗Darmstadt, Brandenburg, Bayern, Hohenzollern, 8

von 35,1 40 % Reuß ä. L., Baden, Reuß j. L., Waldeck,

über 40 % Hessen⸗Nassau (40,1), Sachsen⸗Meiningen (41,7), Schwarzburg⸗Rudolstadt (45,4).

Die ungleiche Waldvertheilung innerhalb des Deutschen Reichs deutet darauf hin, durch Erleichterung des Holztransports eine Aus⸗ gleichung zwischen waldarmen und waldreichen Gebieten herbeizuführen und auf diese Weise die Nutzholzeinfuhr aus dem Auslande möglichst entbehrlich zu machen. 8 ¹

Neben den Bewaldungsziffern sind die Bestockungsverhältnisse in Bezug auf Holzarten, Betriebsarten und Altersklassen von wesent⸗ lichem Einfluß auf die Befriedigung des Nutzholzbedarfs durch die in⸗ ländische Holzerzꝛugung. Von den Betriebsarten nimmt der nutzholz⸗ reiche Hochwald über 90 % der Staatswaldfläche in Deutschland ein. Ebenso überwiegt der für die Nutzholzlieferung leistungsfähige Nadel⸗ wald in Preußen mit 64 %, in Bayern mit etwa 62 %, in Würt⸗ temberg mit 59 %, in Sachsen mit etwa 91 %. Das Altersklassen⸗ verhältniß ist in den preußischen Staatsforsten ein durchaus günstiges, indem die nutzholzreichen Altbestände stark vertreten sind.

In den Waldbesitzstand theilen sich die Staatsforsten mit etwa 33 %, die fast überall der Staatsaufsicht unterliegenden Gemeinde⸗ und Anstaltsforsten mit etwa 19 %, die Privatforsten mit 48 %.

„Nach der über die Holzertragsverhältnisse angestellten Er⸗ mittlung würde die Holzpropuktion bezw. der Nutzholzabsatz im Deutschen Reiche zur Zeit pro Hektar auf höchstens 3,76 fm Gesammtholz und 0,99 fm Nutzholz (= 26,3 %) zu ver⸗ anschlagen sein, was für die aldfläche des Deutschen

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Reichs mit rund 13 873 000 hs einer Gesammtholzerzeugung von rund 52,2 Millionen Festmeter und einer Nutzholzausbeute von rund 13,7 Millionen Festmeter entspricht; diese Ausbeute würde ungefähr genügen, um den Bedarf Deutschlands an Nutzholz zu decken, zumal bei einem mäßig erhöhten Schutzzoll die hauptholzproduzirenden Län⸗ der, Rußland und Oesterreich, sich durch den erhöhten Zoll doch nicht abhalten lassen würden, den etwaigen Mehrbedarf an Nutzholz in Deutschland dorthin zu exportiren. Es verdient bemerkt zu werden, daß der größte Theil der Waldungen Deutschlands, sowohl im Gebirge, als auf dem nahrungsarmen Sandboden des Flachlandes, unbedingten Waldboden einnimmt, auf welchem der Wald, als die einzige Art der Bodenwirthschaft erhalten bleiben muß, wenn nicht ein sehr bedeuten⸗ der Theil der Bodenfläche in Deutschland unproduktiv bleiben soll. Ferner daß allein in Preußen 2,5 Millionen Hektar Oedländereien und geringwerthige landwirthschaftlich benutzte Grundstücke vorhanden sind, denen nur durch forstliche Bewirthschaftung eine angemessene Rente abgewonnen werden kann.

Wald, Kohle und Eisen bilden die natürlichen Reichthümer der deutschen Länder. Die Wirthschaftspolitik würde sich eines schweren Mißgriffs schuldig machen, wenn sie die darauf beruhenden Erwerbs⸗ zweige durch Vernachlässigung dem Niedergange Preis geben wollte.

Die Waldwirthschaft in Deutschland hat seit den Freiheits⸗ kriegen unter dem Einflusse der Volksvermehrung einer auf⸗ blühenden Holzindustrie, der Markterweiterung durch Schienen⸗ wege, der Waldentlastung von Grundgerechtigkeiten, der endlich in der forstlichen Wissenschaft und

echnik eine befriedigende Entwickelung gezeigt. Holzpreise,

Waldrenten und Waldgüterpreise sind demzufolge gestiegen. Erst in den letzten 5 Jahren ist ein empfindlicher Rückschlag einge⸗ treten, die günstige Lage ist in eine gedrückte und bedrängte verwan⸗ delt worden, deren Fortdauer geeignet erscheint, die Fortentwickelung der Waldwirthschaft zu hemmen, die Waldrentabilität zu vernichten, die Rückkehr zu extensiver Wirthschaft herbeizuführen und schließlich die Walderhaltung selbst auf absolutem Holzboden in Frage zu stellen. In diesem Rückgange und Nothstande der deutschen Waldwirthschaft finden die Waldschutzzölle ihre Begründung.

Die jetzigen Reinerträge der Staatsforsten von Preußen, Sachsen, Braunschweig, Bayvern, Württemberg, Hessen, Baden und Elsaß⸗ Lothringen sind, wie der Verfasser in eingehender Weise nachweist, in den letzten 5 Jahren in stetem Rückgang begriffen, vorzussweise die westlichen und südlichen Staaten in Deutschland und die Westprovin⸗ zen von Preußen sind am meisten von dem Rückgange der Wald⸗ reinerträge betroffen worden.

„Tvrotz des im Jahre 1879 auf Nutzholz gelegten Zolles hat sich die Waldrentabilität nicht nur nicht gehoben, sondern ist sogar um einige Stufen tiefer gesunken; deshalb sind die Hölzzölle, wenn sie den Wald schützen und erhalten sollen, der Erhöhung bedürftig Von der preußischen Regierung ist deshalb ein Antrag auf Abänderung des Zolltarif⸗Gesetzes beim Bundesrath eingebracht, von letzterem als zweckentsprechend genehmigt und theilweise erhöht worden und dem Reichstage zur Berathung zugegangen; es wird vorgeschlagen, die Zölle auf Rohnutzholz von 0,10 auf 0,30 pro 100 kg oder von 0,60 auf 1,80 pro Festmeter, und auf vorgearbeitetes Nutzholz einschließlich ungeschälter Korbweiden und Reifenstäbe von 0,25 auf 0,70 pro 100 kg oder 1,50 auf 4,20 pro Fest⸗ meter zu erhöhen. Da nun die Rentabilität des Waldes, seit dem das Haupterzeugniß des Waldes (das Brennholz) durch Braunkohle und Steinkohle, deren Verbrauch jährlich rapide zunimmt, fast ver⸗ drängt ist, allein auf dem Verkauf des Nutzholzes beruht, so dürfte diese Erhöhung des Holzzolles zur Erhaltung der deutschen Wälder dringend erforderlich sein.

Zollauflagen haben stets den Vorwurf zu gewärtigen, daß sie, Sonderinteressen dienend, die Interessen der Gesammtheit verletzen; auch den Holzzöllen wird die Benachtheiligung der Holzkonsumenten, der Arbeiter, kurz der Gesammtheit des Volkes Schuld gegeben.

Was zunächst die Holzkonsumenten, d. h. alle diejenigen, welche Holz oder Holzwaaren ge⸗ oder verbrauchen, also die gesammte Be⸗ völkerung betrifft, so wird behauptet, daß der Schutzzoll den Preis des Rohmaterials erhöhe. Die Behauptung wird am besten dadurch widerlegt, daß von 1879 an die Holzpreise sich nicht erhöht, sondern im Gegentheil vermindert haben.

Nicht die Holzkonsumenten, auch nicht die Nutzholzhandwerker und Fabrikanten fertiger Holzwaaren, sondern ein Theil der großen Holzhändler und Sägemühlenbesitzer, welche vom Auslande billig kaufen und dem Inlande theuer verkaufen wollen, beklagen sich über Holzzölle. Die Klagen würden begründet sein und mehr Wiederhall bei den Holzkonsu⸗ menten finden, wenn die Holzpreise hoch ständen. Da dieselben aber relativ viel tiefer stehen, als vor 20 Jahren, so ist wahrlich keine Veranlassung zu Klagen über Holzvertheuerung vorhanden. Was nun die einzelnen Lebens⸗ und Erwerbskreise betrifft, welche besonders durch Waldzölle und Holzvertheuerung betroffen werden sollen, so soll der Bauernstand und das ländliche Handwerk, endlich die Arbeiter auf dem Lande, im Gegensatz zum Großgrundbesitz, von diesen Zöllen erheblich getroffen werden. Um diese und ähnliche Aeußerungen richtig zu würdigen, hat man sich zu vergegenwärtigen, daß Brennholz, welches noch immer das Hauptbrennmaterial auf dem Lande bildet, und der Masse nach den bei weitem größten Theil des Holzeinschlages ausmacht, zollfrei ist und bleiben soll. Von den Privatwaldungen befindet sich nur ein geringer Theil in den Händen der Großgrund esitzer (z. B. in Württem⸗ berg befindet sich nur b in den der Grofgfnndhesiden ½ da⸗ gegen in den Händen kleiner Besitzer). Auch fallen die Vortheile schwer ins Gewicht, welche die kleinen ländlichen Grundbesitzer, die Viehhalter, die spannfähigen Wirthe und die ländlichen Arbeiter aus den Waldungen der Großgrundbesitzer durch Holzanfuhr im Winter, durch Zulassung zum aldroden, durch Streu⸗Verabfolgung in Nokhjahren, durch Beeren⸗ und Pilzepflücken und end⸗ lich durch die Erlaubniß zu Raff⸗ und Leseholz beziehen. Nach sehr mäßiger Veranschlagung kann der jährliche Leseholzertrag pro Hektar Wald an Abraum auf den Schlägen, an trockenen Aesten und an geringen trockenen Stangen auf 0,5 km, ferner der Brenn⸗ bedarf einer Tagelöhnerfamilie auf 10 fm Leseholz angenommen wer⸗ den. Daraus ergiebt sich, daß der Leseholzertrag der deutschen Wal⸗ dungen mit nahezu 7 Millionen Festmeter Leseholz den Brennbedarf für 700 000 Arbeiter zu befriedigen vermag. In allen Jahreszeiten, selbst im Winter, liefert das Sammeln von Waldfrüchten und Wald⸗ erzeugnissen den Armen eine Unterhaltungsquelle. In den Lehrforsten von Eberswalde hat im Jahre 1882 die Beer⸗ und Pilznutzung der besitzlosen Volksklasse einen Verdienst von 45 000 eingebracht.

Bei der Gesammtwaldfläche von 13 873 000 ha beträgt das jähr⸗ liche Arbeitslohn für Schlagen, Roden und Verarbeiten des Holzes 83 Millionen Mark, welche Summe doch die Arbeiter erhalten Be⸗ denkt man nun endlich, daß diese Arbeiten größtentheils im Winter vollzogen werden, in welchem die landwirthschaftlichen Arbeiten, Maurerarbeit und Schiffahrt ruhen, so kann doch selbst von den größten Gegnern des Schutzzolles auf Nutzholz nicht geleugnet werden, daß die Erhaltung des Waldes auch den Arbeitern zu Gute kommt.

An der Erhaltung des Waldes hängt außerdem die Bewahrung der Bodenfruchtbarkeit, der Wasserbetriebskraft, der Schiffbarkeit des geregelten Wasserlaufs innerhalb der Ufer und Dämme. Der Ver⸗ fasser schließt daher, daß sich kein Zoll mehr berechtigt erweisen wird, weil keiner gemeinnütziger sei als der Nutzholzzoll.

Die Deutsche Pestalozzi⸗Stiftung veröffentlicht ihren vierunddreißigsten Rechenschaftsbericht auf das Jahr 1882, welchem folgende Mittheilungen entnommen sind. Die erste Anstalt der Stif⸗ tung zu Pankow zählte im Jahre 1882 22 Zöglinge, welche sämmt⸗ lich Kinder von Lehrern sind. Die letzte Aufnahme von drei Zög⸗ lingen fand am 21. April 1881 statt; der Zögling, der am längsten der Anstalt angehört, wurde am 13. April 1874 aufgenommen. Im Laufe des Jahres wurden 3 Zöglinge aus der Stiftung entlassen. Die zweite Anstalt der Deutschen Pestalozzi⸗Stiftung zu Pankow zählte im Jahre 1882 23 Zöglinge, von welchen der zuletzt eingetretene am 6. Dezember 1882, und der der Anstalt am längsten angehörende am 25. Oktober 1874 aufgenommen wurde. Der älteste

Zögling der Anstalt wurde am 15. September 1866, der jüngste am 11. Februar 1876 geboren. Im Laufe des Jahres verließen 8 Zög⸗ linge die Anstalt. Die Einnahmen der Stiftung beliefen sich im Ganzen auf 18 920 ℳ, und zwar an Bestand 142 Einnahmen zum Kapitalvermögen 5580 ℳ, an Erziehungs⸗ beiträgen 5335 ℳ, an milden Beiträgen 5710 ℳ, aus der Verwaltung des Grundstücks 855 ℳ, aus der Verwaltung der Ländereien des früheren Bauergutes 1297 ℳ; hierzu tritt ein Vorschuß des Schatzmeisters von 1895 ℳ, in Summa 20 815. % Die Ausgaben beliefen sich auf 20 390 ℳ, so daß ult. 1882 ein Bestand bleibt von 425 Unter den Ausgaben figuriren für Gehalt und Löhne 3624 ℳ, für Unterhaltung der Zöglinge und der gesammten Hauswirthschaft in beiden Stiftungen 5656 ℳ, für Bekleidung der Zöglinge 2310 ℳ, für Verwaltungskosten 951 0 Von den eingegangenen Beiträgen entfallen auf außerordentliche Gaben 2046 ℳ, auf laufende Beiträge aus Berlin von 665 Gebern 3452 ℳ, auf 48 Geber außerhalb Berlins 212 ℳ; außerdem gingen zu Weihnachten ein 582 ö11“

Das Berliner Intelligenzblatt vom 17. d. Mts. hat die bekannte am 9. Juli 1878 erlassene Polizeiverordnung, betreffend die vorüber⸗ gehende Paßpflichtigkeit für Berlin und die in dieser Verordnung enthaltene Vorschrift, nach welcher zur Vermeidung einer Geldstrafe von 5 bis 30 Mark alle in Gasthöfen oder bei Privat⸗ personen absteigenden Reisenden binnen 24 Stunden polizeilich anzu⸗ melden und durch Vorzeigung ihres Passes oder ihrer Paßkarte zu legitimiren sind, neu abgedruckt und dem Publikum in Erinnerung gebracht.

„Imm allseitigen Interesse muß der Wunsch ausgesprochen werden, daß dieser Publikation sowohl von den Zeitungsredaktionen, als Seitens der Zeitungsleser (und zwar der einheimischen und der aus wärtig en) die gehörige Beachtung gewidmet werde, da, wie uns mitgetheilt wird, eine strenge Handhabung der Verordnung vom 9. Juli 1878 in der Absicht der Polizeibehörde liegt und da der für den 1. Mai d. J. den Termin der 81n. der Hygiene⸗Au sstellung bevorstehende Zudrang einer großen Zahl von Fremden eine solche gebieterisch erheischt. Die betreffenden Beamten sind angewiesen, jede Verletzung der Vorschriften, betr. die Anzeigepflicht der Wohnungsgeber und die Vorlegung von Pässen und I Seitens der Reisenden unnachsichtlich zur Anzeige und Bestrafung zubringen. Für Personen, welche Berlin aufzusuchen beab⸗ sichtigen, wird es sich darum zur Vermeidung von Unannehmlichkeiten dringend empfehlen, Pässe und Paßkarten mitzuführen und dadurch der gesetzlichen Vorschrift zu genügen.

Gestern, Charfreitag, Mittag wurde die Ausstellung der Bau⸗ gewerksschule des Berliner Handwerkervereins in den oberen Räumen des Vereinshauses (Sophienstraße 15) eröffnet. Die Aus⸗ stellung besteht aus Modellzeichnungen und ist in drei Abtheilungen, entsprechend den drei Lehrgängen der Schule, eingerichtet. Die I. Abthei⸗ lung, in der die Schüler des dritten Lehrganges ihre Arbeiten aus⸗ gestellt haben, bietet auch für den Laien viel Interessantes und liefert ein beredtes Zeugniß für die Fortschritte der Baukunst. Die mannig⸗ faltigsten Modellzeichnungen von Palästen, Kirchen, Einrichtungen von Verkaufsmagazinen, Gartenwohnungen, Scheunen ꝛc. sind hier in bunter Reihenfolge ausgestellt. Bereits am gestrigen Charfreitage war die Ausstellung von einem sehr zahlreichen Publikum besucht. Die Baugewerksschule wird, unter Assistenz von etwa 14 Baumeistern, von dem Baumeister Knoblauch geleitet und zählt ausschließlich Maurer⸗ und Zimmergesellen zu Schülern. Diese üben im Sommer praktisch ihr Handwerk aus und besuchen im Winter die Baugewerksschule, deren Unterricht am Tage stattfindet. Nach Absolvirung von drei Semestern sind diese Schüler, obwohl zumeist nur mit Volksschul⸗ bildung ausgestattet, befähigt, vor der staatlichen Prüfungskommission das Eramen als Maurer⸗ resp. Zimmermeister zu machen. Das letzte Semester zählte 90 Schüler. Vom nächsten Winter ab werden 4 Semester behufs Absolvirung des gesammten Lehrkursus noth⸗

wendig sein.

Die internationale Hunde⸗Ausstellung, die der Verein „Hektor“ im Mai dieses Jahres auf Tivoli veranstalten wird, wird in der That einen internationalen Charakter tragen. Für die eng⸗ lischen Racen, für die in Mr. Douglas⸗Manchester ein besonderer Manager bestellt ist, sind Mr. S. E. Shirley, Esg., Par⸗ lamentsmitglied und Präsident des Kennel⸗Klubs zu London und Mr. ev. . J. Mellor, Rodmersham Vicarage Citingbourne (Kent) zu Preisrichtern ernannt worden. Das Preisrichteramt für die französischen Klassen hat der Direktor des Zoologischen Gartens zu Paris, Mrs. Geoffroy St. Hillaire, übernommen. Ebenderselbe wird auch, und zwar in Gemeinschaft mit Direktor Bodinus, über die arabischen, persischen und russischen Hunde zu urtheilen haben. Einen Begriff von der Aus⸗ dehnung der Ausstellung kann man sich machen, wenn man erfährt, daß die auszustellenden Hunde in 115 Klassen gruppirt sind. Die Hunde werden, jeder für sich, in besonderen, durch Eisengitter ver⸗ chlossenen Bores untergebracht. Diese zwar kostspielige, aber im Interesse der Hunde bedeutend zweckmäßigere Art der Unterbringung macht es möglich, daß die Hunde nicht an die Kette gelegt zu werden brauchen. Für jede Kollektion wird ein be⸗ quemer Zwinger gebaut, in dem die Hunde frei herum⸗ laufen können. Um den Hunden Bewegung zu verschaffen, werden eine genügende Anzahl großer Laufplätze vorhanden sein, in welche die Hunde mindestens zweimal täglich einzeln eingelassen werden sollen. Außerdem wird ein ganz besonders eingefriedigter Laufplatz eingerichtet, der den Ausstellern auf Wunsch für 10 Minuten zur alleinigen Benutzung überlassen werden kann. örster und Forstaufseher werden stets, sobald sie in Uniform erscheinen, freien Zutritt zur Ausstellung erhalten. Von Sr. Majestät dem Kaiser ist eine goldene Staatsmedaille erbeten worden, vom Minister für Landwirthschaft ꝛc. sind eine Anzahl silberner und bronzener Staatsmedaillen bereits ertheilt. Im Allgemeinen werden für je 10 Hunde drei Preise zur Verfügung gestellt werden. 8

Die Sing⸗Akademie brachte gestern, wie alljährlich Charfreitage, den „Tod Jesu“ von Graun zur Aufführung. Das populäre Werk mit seinen vielen melodiösen und ergreifenden Schön⸗ heiten fand auch diesmal durch den längst bewährten, künstlerisch wohlberufenen Verein eine sehr wirksame und wohlgelungene Inter⸗ pretation, was auch von den Soli gilt, die von den Damen Fr. Müller⸗Ronneburger, Frl. Hoppe, Frl. Bindhoff und den Herren Wh. Hauptstein und Frhr. Senfft von Pilsach (an Stelle des plötzlich erkrankten Hrn. Betz) gesungen wurden. Den instrumentalen Theil füllten die anerkannten Leistungen des Philharmonischen Orchester und des Organisten Hrn. Kawerau gleich tüchtig aus. Der von einem distinguirten Publikum besuchten Auf⸗ führung wohnten Ihre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin bei. Am Bußtage, den 18. April, wird übrigens zum Besten des Vereins zur Pflege und Hckersticheme armer Wöchnerinnen der „Messias“ von Händel zur Aufführung kom⸗ men, zu welcher Einlaßkarten zu 4 (Loge 3 ℳ, Balkon 2 ℳ) schon jetzt bei dem Hauswart der Singakademie zu haben sind.

Redacteur: Riedel.

Verlag der Expedition (Kessel). Druck: W. Elsner.

Fünf Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage).

Berlin:

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zum ischen

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März

——

Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen

der in der Zeit vom 1. Januar bis 15. März 1883 innerhalb

Berlin, Sonnabend, den 24.

Deutsches Reich.

Nachweisung , 4 des deutschen Zollgebiets mit

oder Steuervergütung abgefertigten Zuckermengen. ¹)

3. Heft.

II. Abschnitt.

Menge des abgefertigten Zuckers. .“ Aller übrige harte Zucker, armenbehörden sowie alle weißen, trockenen Zucker nh Krystall⸗, 22

ö11“ 7 , Ftatistif und Mehlform von mindesten (Nr. 472 des statistischen 11““ C sansiscen 98 % Polarisation Waarenverzeichnisses)

bezw. veiüasiehtatrübünelh (Nr. 471 des statistischen 8 1“ Waarenverzeichnissee)

Verwaltungs⸗ 8 8 8 ö der Zeit der Zeit vom vom 8 zusammen 1. Januar bis 1. bis zusammen 28. Febr. 15. März

kg kg

Rohzucker von mindestens

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8 Kandiszucker und Zucker in weißen, vollen, harten Broden,

in der Zeit vom 1. bis 15. März

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vom zusammen 1. Januar bis 28. Febr.

in der Zeit vom

in der Zeit vom 1. Januar bis 1. bis 28. Febr. 15. März

kg kg kg kg kg

Provinz Ostpreußen

Bayern.. Sachsen.. Württemberg. v1111A.“*“ Mecklenburg ...

Braunschweig 11“

Anhalt Luxembug .. Ueberhaupt im deutschen Zollgebiet 1²) 7875275 1 900 307 9 875 556 ²) 6 398 041

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Westpreußen. setzungsbehörde.

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und dadurch dem inländischen Markte entzogen worden sind, nicht also auf die wirklich zur Ausfuhr über

je Na jejeni rrvort oder zu einer öffentlichen Niederlage abgefertigt ¹) Die Nachweisung bezieht sich auf diejenigen Zuckermengen, welche zum Export oder z Fgelcen Nichesachen Meages.

²) Die Abweichungen gegen die letztveröffentlichte Nachweisung beruhen auf einer nachträglich eingegangenen Ergänzung.

8 Kaiserliches Statistisches Amt. 8 Becker.

liches:

Preußisches Verwaltung tr. 2 Befugniß der Gemeinde⸗ (Guts⸗) Vorsteher (Vorstände) resp. Ort zur Ausweisung von bedürftigen ohne polizeiliche Mitwirkung aus s. vom 26. Juli 1880. Verpflichtung treibenden zur Entrichtung von Bürgerrechtsgeld. §. 13 Reichsgewerbeordnung zu §. 5 Städteordnung vom 30. Mai 1853. Zur Bekämpfung des Vagabondenunwesens. kolonien; Versorgung von entlassenen Gefangenen. Berechnung der Kosten für den Transport der Gefangenen. Pfändung von Nähmaschinen. Gewerbesteuerpflichtigkeit von Ge⸗ nossenschaftsmeiereien. mitteln. Disziplinarverfahren im Verhältniß zum Strafverfahren. Polizeiliche Verfügung während schwebenden Separationsverfahrens auf Ausbau eines Verbindungsweges als * bindungs⸗ und Wirthschaftsweg oder öffentlicher Weg? Zuständigk der Generalkommission bezüglich der öffentlichen Wege, die Oeffentlichkeit eines Weges Bestimmung zu treffen. Umwandlung eines Privatweges in einen öffentlichen bezw. Neuschaffung öffentlichen Weges; d während schwebenden Separationsverfahrens seitens der Auseinander⸗ Verwaltungsstreitverfahren in Wegel Versäumung der Frist zur Erhebung der Klage durch Einreichung bei dem Amtsvorsteher, gegen dessen Beschluß sie gerichtet ist. Wirkung der Abweisung der Klage 4 verhältniß zwischen dem von der Polizeibehörde in Anspruch genom⸗ menen Kläger und demjenigen, Verpflichteten erachtet. Bau icht Polizeiliches Verhalten bei einem nicht konsenspflichtigen Bau. Keine Klage aus §. 155 Zuständigkeitsgesetzes, wenn einen nicht konsenspflichtigen Bau versagt ist. polizeiordnung für die Städte des Regierungsbezirks Breslau vom 1. Mai 1857 aus formellem Grunde. lung des Erkerbaues im Dachgeschosse eines Hauses, Verschönerung des Hauses und der Stroße und nicht zum Bewohnen des Dachgeschosses dienen soll. 1 1* eigenen Grundstücke. Natur des Nutzungsrechts an einem öffent⸗ lichen, ein Privatgrundstück durchziehenden Wasserlaufe. Durch Ge⸗

Literarische Neuigkeiten und periodische Schriften.

Beiheft zum Militär⸗Wochenblatt. Inhalt: d Studie von Colmar Frhr. von der Goltz,

1883. 2. und Roßbach und Jena. Eine kriegsgeschichtliche Major im Generalstabe. 8⸗Blatt. Nr. 22. Inhalt: au wärtigen Unterstützungs⸗ §. 68 des Organi⸗ von Gewerbe⸗ Verhältniß des Arbeiter⸗ Unzulässigkeit der

Verbotener Verkehr, Hausiren mit Arznei⸗

eines öffentlichen. Ver⸗ so auch über

eines Zwangsverfahren seitens der Polizeibehörde oder

Wegebausachen.

wegen Fristversäumniß auf das Rechts⸗

welchen dieser für den zum Wegebau von Zäunen nicht konsenspflichtig.

der Baukonsens für Ungültigkeit der Bau⸗

Buaukonsensliche Behand⸗ welcher nur zur

Anlegung von Brunnen auf dem

wohnheitsrecht kann keine personelle Beitragspflicht eines Forensen zu den Gemeindeschullasten erzeugt werden. 8

Selbstverwaltung. Nr. 10. Inhalt: Der Amtsvorsteher. Höhere Entscheidungen: Schankkonzessionsentziehung wegen Hehlerei und Duldens von Schülerverbindungen. 1 ”- Trichinenschau im Regierungsbezirk Münster. Praktischer Dienst: Formulare zur Verordnung, betreffend die Einrichtung von Strafregistern und die wechselseitige Mittheilung der Strafurtheile. Literarisches. Briefkasten.

Civilversorgung. Polizei⸗

g. 2 x. u

NR A. Inserate für den Deutschen Reichs⸗ und Königl.

H .

Deffentlicher Anzeiger.

Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ 5. Industrielle Etablissements, Fabriken

register nimmt an: die Königliche Expedition des Dentschen Reichs⸗Anzeigers und Königlich Preuhischen Staats-Anzeigers:

1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen.

. Aufgebote, Vorladungen und Grosshandel. 9 8 8 6. Verschiedene Bekanntmachungen.

3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen etc. 7. Literarische - In der Börsen-

Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen des „Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein & Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren

Annoncen⸗Bureaux.

4. Verloosung. Amortisation, Zinszahlung 8. Theater-Anzeigen. beilage.

. lm⸗Straße Nr. 32. 15 Beꝛlin SW. Wilze 81 u. s. w. von öffentlichen Papieren. 9. Familien-Nachrichten.]

.—

Steckbriefe und Untersuchungs.⸗Sachen.

Steckbrief. Gegen den unten beschriebenen Kut⸗ scher Wilhelm Huhndorf, früher zu Goerbersdorf, geb. den 1. November 1850, evangelisch, Wehrmann, welcher sich verborgen hält, soll eine durch Urtheil des Königlichen Schöffengerichts zu Friedle vom 26. Januar 1883 erkannte Gefängnißstrafe von Einem Monat vollstreckt werden. wird denselben zu verhaften und in das nächste Amts⸗ gerichtsgefängniß abzuliefern, 85 1ne 888 den Akten D. 3/83).

aldenburg, 1 Amtsgericht. Älter 32 Jahre 4 Monat, Größe 5 Fuß vollstreckung und Benachrichtigung zuꝛden Neuhaus er 3 Zoll, Staturzuntersetzt, Haare blond, Stirn niedrig, Bart blonder Schnurrbart, Augenbrauen röthlich⸗ ven dugs. blau, D wöhnlich, Zähne vollständig, oval, Gesichtsfarbe gesund, Sprache deutsch, Klei⸗ dung: 1 schwarzer Stoffüberzieher, 1 graug Jaquet, schwarze Lederhosen, Hangschäftige Stiefeln, schwarze Stoffweste und eine Besondere Kennzeichen: keine.

[13261] Lad

21 Jahre alt, zu Rixdorf wohnhaft gewesen; deren Aufenthalt unbekannt ist, und welcher zur Last ge⸗ legt wird, am 10. leinene Waaren feilgeboten zu haben, ohne im Be⸗ he des zu diesem Gewerbebetriebe erforderlichen

ewerbescheins gewesen zu sein, Uebertretung gegen §. 1 und 18 des Gesetzes vom 3./7. 76, wird auf Anordnung des Königlichen Amtsgerichts II. hier⸗ selbst auf

vor das Königliche Schöffengericht in Alt⸗Moabit, Portal III., Zimmer 33, laden. huld zur Hauptverhandlung geschritten werden.

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts II.

[13262]

Pauli, 65 Jahre alt, deren Aufenthalt un ekannt ist und welcher zur Last gelegt wird, am 22. ' . zu Tempelhof aufgekaufte Fische feilgeboten zu haben, betriebe erforderlichen Gewerbescheins gewesen zu sein, Uebertretung 3/7. 76, Amtsgerichts II. hierselbst auf

vor das Königliche Schöffengericht in Portal III., Zimmer 33, zur Hauptverhandlung ge⸗

Mittwoch, den 16. Mai 1883, Vormittags 9 Uhr,

mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ 8 richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Karlsruhe, den 88 März 1883.

mann, Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Landgerichts

Kaiserl. Amtsgericht Molsheim (Elsaß). [13296] Oeffentliche Zustellung. 1 Der Theodor Schaeffer, Krämer und Wirth zu Altdorf, klagt gegen den Joseph Maetz, Arbeiter, früher zu Chicago wohnend, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, aus baarem Darlehn laut Schein vom 8. Mai 1876 mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zah. lung von 157 50 sammt Zinsen seit Klagetag und Kosten, sowie auf vorläufige Vollstreckbarkeits⸗ erklärung des Urtheils, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Kaiserliche Amtsgericht zu Molsheim auf Dienstag, den 29. Mai 1883, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

rove, Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Amtsgerichts.

laden. Auch bei unentschuldigtem Ausbleiben wird zur Hauptverhandlung geschritten werden Berlin, den 17. März 1883. Drabner, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts II.

[13263] Strafvollstreckungs ⸗Ersuchen. Der Arbeiter Friedrich Wustrack aus Berlinchen ist durch vollstreckbaren Strafbefehl des Königlichen Amtsgerichts hierselbst vom 22. März 1881 wegen Forstdiebstahls zu einer Geldstrafe von 4 ver⸗ urtheilt, für welche im Unvermögensfalle eine ein⸗ tägige Gefängnißstrafe tritt. Es wird um Straf⸗

riedland b. / W. Es wird ersucht,

hierher aber Nachricht Friedland bei den 10. März 1883. Königliches

Forstakten pro Februar B. 81 A. 19. 81 er⸗

sucht. 18 Berlinchen, den 21. März 1883.

Nase gewöhnlich, Mund ge⸗ Königliches Amtsgericht

Kinn rund, Gesicht

1. graugrünes [13390] K. württ. Amtsgericht Ehingen.

Zu dem Steckbrief vom 15. d. M. wird hiermit nachgetragen, daß die beiden verfolgten Zigeune⸗ FPrinnen die Namen Katharina Franz und Anna Ige wahrscheinlich fälschlich sich beigelegt haben, daß die 8 sältere blonde nicht schwarze Haare und eine Narbe im Gesicht haben soll und möglicher Weise noch einen Papagei mit sich führt. Den 23. März 1883. 8 6“ Oberamtsrichter zum Tobel.

schwarze Pelzmütze.

ung. GöX“ Die Händlerin vnverehellbbte Anna Schindler,

Februar 1882 zu Lichtenberg [3561 Aufgebot.

1 888 Dr. phil. Eduard Wilhelm Martin Belling, Gymnasiallehrer zu Lissa, hat das Aufgebot einer

angeblich in Verlust gerathenen Lebensversicherungs⸗

[13260b0) Der unterm 2. Januar 1876 gegen den Schuh⸗ macher Bernhard Könitzer aus Berlin erlassene und zuletzt am 16. März 1882 erneuerte Steckbrief wird polize der Frankfurter Lebensversicherungsgesellschaft wiederholt erneuert. zu Frankfurt a. M. Nr. 5372 F. Nr. 13 984 vom Meiningen, den 19. März 1883. 8. Januar 1873 über 1500 Thlr. beantragt. Der Der Erste Staatsanwalt. Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens

b in dem auf Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ Donnerstag, den 22. September 1883, ladungen u. dergl. bs

aeeen g. ner Gr. Korn 8 8 unterzeichneten Gerichte, . 113110] Oeffentliche Zustellung. 86 mackt 12, 85 16, anheraumten vth. Nr. 3574. lhandl N. J. Homburger termine seine Rechte anzumelden un e Urku e Fraeserte Lie e. hendes 8Ien Leß Büne vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der

klagt gegen 1) die Handelsfrau Bertha Faißt, geb. Urkunde erfolgen wird. Hecha. —2h 1. Ehemann Ernst Fcen Beide Frankfurt a. M., den 16. Fennas⸗ 1889. früher in Karlsruhe, g. Zeit Frbe an v Königliches Amtsgericht. A theilung IV. Orten abwesend, aus Waarenkauf, im anerkannten eg

trage von 519 15 ₰, mit dem Antrage auf [49289] Aufgebot. 68 Betwagge lung der B1c ten unter sammtverbind⸗ Der Partikulier aaaf Westphal aus Schigaggen licher Haftbarkeit zur Zahlung von 519 15 per Splitter, früher in Lessen, hat das ufge 6 nebst 6 % Zins vom 7. März 1883 mit dem An⸗ eines angeblich verloren geganomen Privats uld⸗ trage, das Ürtheil gegen Sicherheitsleistung für vor⸗ scheins aus dem Herbst 1879 Seieaae nan Pescham läufig vollstreckbar zu erklären, und ladet die Beklagten der Besitzer Friedrich Döhring in Schoöͤnrohr 19„ 1 zur mündlichen Verhandlung 6 vee 18 hat, vone dem Aathe s ür H oglichen am . 1 die Kemang 8 rHnndehefacen esacte taehes verpflichtet, an Zinsen zwei Scheffel Gerste zu liefern

1“ G

den 29. Mai 1883, Vormittags 10 Uhr,

zur Hauptverhandlung ge⸗ Auch bei unentschuldigtem Ausbleiben wird

Berlin, den 18. März 1883. Drabner,

Ladung. 8 Die verehelichte Arbeiter Ernestine Naujocks, geb.

Februar ohne im Besitze des zu diesem Gewerbe⸗

egen §§. 1 und 18 des Gesetzes vom wfeb 4 Anordnung des Königlichen

8 „Vormittags 10 Uhr,

““ 8 1“

und das Darlehn noch innerhalb 4 Wochen zurück⸗ zuzahlen. V 8 Es werden daher alle Diejenigen, welche als Eigen⸗ thümer, Cessionarien, Pfand⸗ oder sonstige Brief⸗ inhaber auf den vorstehend bezeichneten Schuldschein Ansprüche erheben, aufgefordert, solche spätestens in dem am 15. Juni 1883, Vormittags 11 Uhr, Zimmer Nr. 1, des hiesigen Amtsgerichts anstehenden Termin anzumelden und den Schuldschein vorzulegen, widrigenfalls derselbe für kraftlos erklärt wird. Heinrichswalde, den 13. November Königliches Amtsgericht. (gez.) Baumbach. 13069 Auszug. Dars, Urtheil vom 28. Dezember 1882 hat das Königl. Landgericht zu Cöln die zwischen den in Oelchen wohnenden Ehbeleuten Eduard Sommer, Kleinhändler, gegenwärtig in Konkurs befindlich, und Henriette, geb. Schirp, ohne Geschäft, bestandene ge⸗ setzliche Gütergemeinschaft ausgesprochen und die Parteien zum Zwecke der Liquidation vor Notar Dr. Kirch in Gummersbach verwiesen. Cöln, den 3. März 1883. 3 Für die Richtigkeit des Auszuges: Sieger, Rechtsanwalltt. Vorstehender Auszug wird hiermit veröffentlicht. Cöln, den 19. März 1883. Rustorff, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

Beschlußz. Auf Antrag der Königlichen Staats⸗ an essga hierselbst vom 10. März 1883 und in Folge Requisitionsschreibens des Königlichen Gerichts der 15. Division vom 28. Februar 1883, wonach der Füsilier Jacob Nicodemus der 9. Compagnie Hohenzollernschen Füsilier⸗Regiments Nr. 40, gebvren am 30. November 1860 zu Otzeiler, Kreis Meisen⸗ heim, katholisch, Tagelöhner, entwichen, und gegen denselben wegen Fahnenflucht die Kontumazial⸗ Untersuchung anhängig ist, wird biermit das im Denutschen Reiche besindliche Ver⸗ mögen des genannten Jacob Nicodemus zur Deckung der denselben möglicherweise treffenden höchsten Geldstrafen und Kosten im von 3100 in Worten: Dreitausend einhundert Mark für den Fiskus mit Beschlag belegt.

Dieser Beschluß ist nur durch den Deutschen Reichs⸗Anzeiger zu veröffentlichen.

Coblenz, den 14. März 1883. II. Strafkammer.

Königliches Landgericht. gez. Schorn. Elenz. Kewenig. 8 Beglaubigt: Coblenz, den 16. März 1883. Dahmen, 1 Gerichtsschreiber des Königlichen e drs chts.