1883 / 79 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 04 Apr 1883 18:00:01 GMT) scan diff

Ihre Majestät die Kaiserin und Königin war gestern mit Ihrer Königlichen Hoheit der Großherzogin von Baden bei der Delegirten⸗Versammlung des Vaterlän⸗ dischen Frauen⸗Vereins und der Landes⸗Vereine im König⸗ lichen Palais anwesend, woselbst heute auch die General⸗ versammlung der genannten Vereine stattfindet.

Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz begab Sich gestern Morgen 8 ½ Uhr nach Potsdam, um auf Allerhöchsten Besehl die Besichtigung der Compagnien des 1. Bataillons 1. Garde⸗Regiments z. F. ab⸗ zunehmen, und kehrte mit dem 3 Uhr⸗Zug nach Berlin zurück.

Abends 8 ½ Uhr begab Sich Höchstderserselbe zum Thee zu Ihren Majestäte

v114“

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für Zoll⸗ und Steuerwesen und für Handel und Verkehr traten heute zu einer Sitzung zusammen.

Der Schlußbericht über die gestrige Sitzung des Reichstages befindet sich in der Ersten Beilage.

In der heutigen (57.) Sitzung des Reichstages, welcher die Staats⸗Minister Dr. Lucius und Scholz sowie mehrere andere Bevollmächtigte zum Bundesrath und Kom⸗ missarien desselben beiwohnten, theilte der Präsident von Levetzow zunächst mit, daß die allgemeine Rechnung für 1879/80 ein⸗ gegangen sei.

Ohne Debatte erledigte das Haus darauf in dritter Berathung die Beschlüsse des Bundesraths, betreffend die Aufnahme von Kunstwollfabriken, Anlagen zur Herstellung von Celluloid und Dégrasfabriken in das Verzeichniß derjenigen gewerblichen Anlagen, welche nach Bestimmung des §. 16 der Gewerbeordnung einer besonderen Genehmigung bedürfen, und die Uebereinkunft wegen gegenseitiger Zulassung der an der Grenze wohnhaften Medizinalpersonen zur Ausübung der Praxis zwischen dem Deutschen Reiche und beziehungsweise Oesterreich⸗Ungarn vom 30. September 1882, Belgien vom Gecer 1873 und den Niederlanden vom 11. Dezember

ferner die Berichte der Rechnungskommission, betreffend die allgemeine Rechnung über den Reichshaushalt für das Etatsjahr 1878/79, betreffend die Rechnung der Kasse der Ober⸗Rechnungskammer für das Etatsjahr 1880/81, und be⸗ treffend die Liquidationen der auf Grund des Artikels V. Ziffer 1 bis 7 des Gesetzes vom 8. Juli 1872 (Reichs⸗Gesetz⸗ blatt Seite 289) aus der französischen Kriegskostenentschädi⸗ gung zu ersetzenden Beträge für das Etatsjahr 1881/82.

Ehe das Haus die erste Berathung der Vorlage, betreffend die Holzollerhöhung, fortsetzte, protestirte der Abg. Kayser dagegen, daß mehrere Abgeordnete durch die Polizei an der Weiterreise nach Berlin gehindert seien. Wenn alle 12 Sozialdemokraten verhaftet würden, so könnte dadurch auf die Abstimmungen des Hauses, nament⸗ lich bezüglich der Holzzölle eine Wirkung ausgeübt werden, welche das Abstimmungsresultat in ihr Gegen⸗ theil verkehrte; er richte an den Präsidenten die Bitte, dafür zu sorgen, daß in Zukunft eine solche Verhinderung der Abgeordneten nicht mehr stattfinde und er behalte sich vor, durch einen schleunigen Antrag eine weitere Berathung der Frage herbeizuführen.

Darauf setzte das Haus die Berathung der Vorlage, betr. die Abänderung des Zolltarifs (Holzzölle), fort.

Der Abg. Rickert führte aus, daß zu dem vorliegenden Gegenstande drei vortreffliche Schriften von Barth, Brömel und Sombart vorlägen. Noch niemals sei bei einer offiziösen Rechtfertigung so mit der Statistik umgegangen worden wie diesmal Seitens des Bundeskommissars Dr. Danckel⸗ mann, welcher zu den überzeugenden Widerlegungen durch die Schrift Brömels einfach schweige. Auch 1879 seien die Getreide- und Holzzölle nicht in einer Kommission, sondern nur im Plenum berathen vorden. Er bitte deshalb, den Antrag des Frhrn. von Wendt auf Kommissionsberathung abzulehnen. Derselbe Abgeordnete er⸗ kläre es sehr ungerechtfertigter Weise für eine Ehren⸗ pflicht des deutschen Kaufmanns, deutsches Holz zu kaufen. Der Regierungskommissar glaube, daß die Vertreter des Großkapitals gegen den Holzzoll stimmen würden. Er spreche nicht als Vertreter des Großkapitals, sondern als Vertreter der Tausende von Arbeitern, denen ihr Brot genommen werden solle. Die Broschüre

des Dr. Danckelmann, auf die sich die Rechte stütze, sei

ein sehr trauriges Beweismittel. Die Versammlung deutscher Farstasnner in Coburg habe allerdings die Erhöhung der olzzölle für wünschenswerth erklärt, aber großes Gewicht verdiene dieser Beschluß nicht, da er nur von Forst männern, nicht von Finanzpolitikern gefaßt worden sei. Die Vorlage, betreffend die Erhöhung der Holzzölle, habe im preußischen Landtage überrascht. Die Erhaltung des Waldes hänge nicht von den Holzpreisen, sondern von natürlichen Bedingungen, 3. B. dem Besitzwechsel ab. Von den 14 Millionen Hektar Waldfläche in Deutschland befinde sich nur ein kleiner Theil in Privatbesitz, und derselbe sei größtentheils durch obrigkeitliche Vorschriften geschützt; also sei die Gefahr der Waldzerstörung nicht so groß, wie sie von der Rechten dargestellt werde. Die Preise des Jahres 1865 seien auch deshalb so hoch gewesen, weil in jenem Jahre für eine Million Mark durch Insektenfraß vernichtet worden sei. Die niedrigen Erträge der Jahre 1878 u. ff. erkläre das Donnersche Buch vadurch, daß damals in den neuen Provinzen die Ausgaben noch die Einnahmen überwogen hätten. Nach den Berechnungen Sombarts sei die Rente aus dem Waldbesitz von 1837 bis 1881 um mehr als 100 Proz. gestiegen. Die Ausgaben für die Wald⸗ wirthschaft seien naturgemäß in den letzten Dezennien sehr gestiegen, aber es müßten die Ausgaben für Kulturzwecke davon abgezogen werden. Die deutsche Waldwirthschaft gehe nicht zurück, sondern in die Höhe, und die Aufforstung von Oedländereien nehme erfreulich zu. Das Werk Donners erkläre, daß die Frage, ob Preußen allein seinen Holzbedarf befriedigen könne, sich nicht unbedingt verneinen lasse. Es fehle zur Verwerthung des Nutzholzes vielfach nur an der Eröffnung von Absatzwegen. Er stimme hierin mit Hrn. Donner vollkommen überein; auch er hoffe vieles von der

Verbesserung und Erweiterung der Kommunikationsmittel.

Hr. Dr. Danckelmann habe zugegeben, daß der Ar⸗ beiter durch den Holzzoll in seiner Wohnung um jährlich 2 vertheuert würde, damit sei aber der Exekutor

wieder eingeführt. Er spreche also im Namen der Arbeiter, wenn er die Erhöhung der Holzzölle bekämpfe. Die Rechte

gung, verbunden mit der vorgeschri

solle doch, statt sich auf unhaltbare Zahlen zu berufen, offen

ihren Willen und ihre Macht zeigen, dann, hoffe er, werde die Versammlung dem ein energisches „Nein“ entgegen⸗ etzen.

„Bei Schluß des Blattes ergriff der Staats⸗Minister Dr. Lucius das Wort.

„— Ueber die Arbeiten der internationalen Ent⸗ schädigungskommission in Alexandrien gehen uns folgende, zum Theil eine Wiederholung der bereits früher von uns gebrachten Mittheilungen enthaltende Nachrichten zu:

Die Kommission ist am 6. Februar zusammengetreten und hat zunächst die Veröffentlichung einer Aufforderung an die Beschädigten angeordnet, inhaltlich welcher diese veranlaßt werden, ihre Ansprüche bei Vermeidung des Ausschlusses bis spätestens 8. Mai d. J. bei der Kommission entweder un⸗ mittelbar oder durch Vermittelung ihrer Konsulate anzumelden.

Die Kommission hat sich indeß das Recht vorbehalten, unter Umständen auch verspätet eingereichte Anmeldungen zu berücksichtigen.

Gelegentlich ihrer 2. und 3. Sitzung (17. und 21. Fe⸗ bruar) hat die Kommission zunächst dahin sich schlüssig ge⸗ macht, daß von vorgängiger Aufstellung allgemeiner Normen, welche von ihr bei Beurtheilung der einzelnen an sie gelang⸗ ten Schadensanmeldungen zu beobachten wären, abzusehen sei, und daß Prinzipienfragen bei dem jeweilig zuerst sich ergeben⸗ den Anlasse zu entscheiden seien.

Sie hat weiter bezüglich des von und vor ihr einzuhalten⸗ den Verfahrens folgende Bestimmungen getroffen:

1) daß die Berathungen der Kommission unter Ausschluß der Oeffentlicheit und Mündlichkeit auf Grund schriftlicher An⸗ meldungen und schriftlicher Beweismittel zu pflegen seien, und daß die Parteien oder deren Vertreter nur dann gehört werden sollen, wenn dies zur besseren Aufklärung der Sache nöthig erachtet werden würde;

.2) daß eine vorbereitende Prüfung der einzelnen Ent⸗ schädigungsansprüche Subkommissionen anvertraut werden solle, welche ermächtigt sind, zur Feststellung des Schadens und seines Betrages jedwede dienlich befundene Maßnahmen zu treffen und welche beauftragt sind, gutachtliche Anträge an die Kommission zu stellen;

..3) daß jeweilig nach Ablauf von 14 Tagen die innerhalb dieser Frist getroffenen Entscheidungen zu veröffentlichen seien und überdies den Reklamanten eine schriftliche Benachrichtigung durch die einzelnen Delegirten bezw. vermittels dieser durch ihre Konsulate zugestellt werden solle, durch welche sie, sei es von der Abweisung ihrer Gesuche, sei es von dem Betrage, verständigt werden, welcher ihnen durch die Kommission unter dem im Art. 2 des Dekrets vom 13. Januar 1883 gemachten Vorbehalte von der Kommission zugesprochen worden ist;

.4) daß in den zahlreichen Fällen, wo Waaren im zeitigen Besitze von Mittelspersonen wie Kommissionären und Konsig⸗ natären zu Grunde gegangen sind, die Geltendmachung des Schadensanspruchs von Seite jener und nicht von Seite der Kommittenten zu erfolgen habe;

.5) daß die Ansprüche, welche die Höhe von 5000 Fr. nicht übersteigen und ferner die aus der Zerstörung von Ge⸗ bäuden abgeleiteten Entschädigungsansprüche in Bezug auf ihre Vorbescheidung den Vorgang vor den anderweitigen An⸗ sprüchen haben sollen, ohne daß jedoch die Einhaltung dieser Bestimmung hemmend auf den allgemeinen Geschäftsgang einwirken dürfe;

6) daß die Geltendmachung der Ansprüche der ca. 7000 durch den Brand des Leihhauses in Alexandrien beschädigten Personen der Leihhausverwaltung überlassen werden solle.

Die Kommission hat sich endlich prinzipiell dahin aus⸗ gesprochen, daß Schadensansprüche für Beschädigungen an Leib und Leben nur insoweit Berücksichtigung finden sollen, als dem Beschädigten oder dessen nächsten Angehörigen aus jenen Beschädigungen materielle Nachtheile erwachsen sind.

Die Kommission hat sodann mit Rücksichtnahme auf eine möglichst gleichmäßige Vertheilung der Arbeit 4 Subkom⸗ missionen gebildet und hiernach die erste Subkommission, be⸗ stehend aus dem Präsidenten oder Vize⸗Präsidenten, sowie den Delegirten Deutschlands, Rußlands und Griechenlands, mit Prüfung der Entschädigungsansprüche deutscher, russischer und griechischer Staatsangehöriger; die zweite Kommission, bestehend aus dem Präsidenten oder Vize⸗Präsidenten, sowie den Delegirten Frankreichs, Italiens und Englands, mit Prüfung der Ansprüche französischer, italienischer und englischer Staatsangehöriger; die dritte Subkommission, bestehend aus dem Präsidenten oder Vize⸗Präsidenten und den Delegirten Oesterreichs, der Vereinigten Staaten Amerikas und dem Kollektivdelegirten einer Anzahl anderer Staaten, mit der Prüfung der Ansprüche der österreichischen, amerikanischen und der Ansprüche der Staatsangehörigen der von dem Kollektivdelegirten vertretenen Länder; die vierte Subkonmnmission, bestehend aus dem Präsidenten oder Vize⸗Präsi⸗ denten, den Delegirten Deutschlands und Rußlands und dem Delegirten der Nationalität des jeweiligen Reklamanten, aus⸗ schließlich mit der Prüfung der aus dem Verluste unbeweg⸗ lichen Eigenthums abgeleiteten Ansprüche befaßt.

Die Zagr der angemeldeten Ansprüche übersteigt zur Zeit weit die Zahl von 5000 und dürfte schließlich die von 6000 übersteigen.

Ueber die Frage, welche Maßnahmen getroffen werden könnten, um jene Schadensansprüche zu sichern, welche sich aus dem Umstande ableiten, daß egyp⸗ tische Schuldner deutscher Gläubiger durch die Ereignisse in Egypten zahlungsunfähig geworden sind, so hat die Kommission sich dahin ausgesprochen, daß es nicht in ihrer Machtbefugniß liege, ihrerseits irgendwelche Maßnahmen im erwähnten Sinne zu treffen, und daß es den Betheiligten überlassen bleiben müsse, die nöthigen Schritte zur Sicherstellung ihrer Forderungen selbst zu ergreifen.

Dem Vernehmen nach hat jedoch der Chef du Contentieux der egyptischen Regierung die Zusicherung gemacht, daß die egyptische Regierung, wie sie es gelegentlich der Durchführung des vor 3 Jahren erlassenen Liquidationsgesetzes gethan hat, einfachen brieflichen an ihr Contentieux gerichteten Zahlungs⸗ verboten die Wirkung beimessen werde, Auszahlungen bis zur Feststellung angemeldeter, von dem Schuldner bestrittener An⸗ sprüche aufzuhalten.

Dieses Sicherungsmittel würde indessen bei gegebener Cession von Forderungen an Dritte kaum wirksam sein.

„Es wird daher solchen Gläubigern, welchen es nicht ge⸗ lingt, eine freiwillige Cession der Entschädigungsforderung ihrer Schuldner von diesen zu erlangen, zu empfehlen sein,

die gerichtliche Beschlagnahme der zu erwartenden Entschädi⸗ innerhalb 8 Tagen

bntba

an den Schuldner herbeizuführen.

Mit der mit weit höheren Kosten verbundenen Anmeldung der zugestellten Arrestklage bei Gericht (inscription au röle) kann dann der Arrestkläger, ohne dadurch sich der Gefahr des Verzuges auszusetzen, nach Belieben hinhalten, ja selbst ohne sich dadurch in seinen Rechten etwas zu vergeben, es seinem Gegner überlassen, diese Anmeldung auf eigene Kosten zu bewirken.

Die gerichtlichen Kosten eines Arrestantrages und der Zustellung der Arrestklage an den Schuldner betragen zwischen 40 und 50 Frcs. 1

Die Anwaltskosten stellen sich in Egypten mindestens um

das Doppelte höher. Kaiserlichen

Der von dem General⸗Konsulate in

Alexandrien verwendete Advokat Dr. Brociner, welcher

der deutschen Sprache mächtig ist, hat sich bereit erklärt Arrestanträge weniger bemittelter deutscher Reichsangehörige in Indemnitätssachen einfach gegen Vergütung der Gerichts⸗ kosten und Baarauslagen besorgen zu wollen. „Errnstliche Gefährdungen deutscher Forderungen dürften im Allgemeinen kaum zu befürchten sein. Die meisten Forderungen gegen egyptische Schuldner sollen sich auf geschäftlichem Wege regeln, und wo dies nich eintrifft, ist, sei es durch zugestandene Cessionen, sei es durch bethätigten Arrest, Sicherung gefunden worden. Klläagen über Schwierigkeiten bei Einkassirungen sind nur in Ansehung von hiesigen Schuldnern zugekommen, welche n dem Lande und in von Gerichtssitzen entfernten Orten wohnen. 1 Die Schwierigkeiten sollen jedoch mehr in der Renitenz hder Schuldner als in deren Zahlungsunfähigkeit ihren Grund aben. Das erste soeben veröffentlichte Verzeichniß der von der internationalen Kommission bis jetzt zugebilligten Entschädi gungssummen, welches bis zum 15. März reicht, folgt nach⸗ stehend:

b Ahmed Bissar Moustapha Chiha et

Ibrahim Eff

Archer Georges Burlo Lorenzo Watson et Cie 8 8 3 900 Portzmann Charles Darra Dawlet Hanem 100 000 D Armenia Vincenzo Aly Captan Abou Azzoppardi Valenti Haouach Abela Matteo Soliman El Garbi, Abela Angelo Saluha fille de Said Attard Carlo Saleh El Garbi, So⸗ Abadie Jean liman Ben Tarib, Appap Paolo Salouna fille de MNoo-— Spiteri J. B. hamed El Garbi b Dyke William Heritiers Gazalet 235 000 Threlfall C. 00 Aioucha Khatabie 1 900 Capitaine Blumfie 1 250 Mohamed El Gariani 900 Creswell S. Franc 1 750 Fattouma fille de Der⸗ Kent Georges John 375 vi 7 600 Moberly Bell CcG. Administration des Carver Sidney Wakfs 314 300 Borg Ginseppe Roustoum Rassem 6 600 Buhagiar et Polidan Entanious Hanna 650 Borg Spiridione Nubar Pacha Dame 420 000 Cauci Giuseppse. Nazir du Wakf Rakchy 195 500 Cumming Spiridione Hassan Mohamed El

i 14 500

Cachia Guglielmo Chei Camilleri Giorgio Zobeid fille d'Abou Sard 1 500 Camilleri Christina Kalil Soussa 2 700 Camilleri Henri Hanna Barakat 1 500 Debono Giuseppe Adam Aga 2 100 Drumond Alerxandre, Jean Vdoco 1 800 Francis Perry et Bojo Grégoire 2 000 Tharteris W. Elias Tanous Caffuri 2 500 Ellul Giuseppe Elie Dadour 550 Famolaro Pietteo Oglou Nicolas 700 Gauci Vincenzo Pacoub Kalifa Dakakin 250 Buthgieg Frédérie Abdel Gani Mohamed Borg Giuseppe 8 El Dallil Bauer Emilie et Elise Manna Veuve Bittar 1 500 Berner Frédérie Youssef Issa 1 Bogisch Otto Emine Milan 00 Eichler Alexandre Isaac Taraboulsi 1 200 Garmatter Alvina Abdel Wahab Ahmed 2 000 Happ Joseph Mohamed Behader 2 200 Hellmers Charles Jean Ibrahim Hassan 1 900 Hofer Ehristian 8 Antoun Halil Begtari 1 300 Hoffmann Ferdinand Fares Mansour Dagher 2 000 Kulp Oscar Joussef Hussein El Lindemann Richad Chami 1 250 Matthey W. 3 Bacoub Hanna el Sayeg 2 000 Pabst Othon Abdalla Samaan Pfeiffer Charlees Hanna el Sayeg Poeschel Margueriite Alexandre Kebane Roth Jean Hag Chelebi Haraz Sodeuer Anne Moustapha Fayade Stumpfegger Frangois Barakat Badr Uhl Louis ö“ Hanna Saman Morkos Weinzierl Georges b Yacoub Hanna Boulad Werner Richard ““ Mont⸗de⸗Piété Egyp⸗ Winterstein Laure tien Wurster Wilhelmine Antoun el Marah Zimmer Lina Mohamed Hassan El Abdel Fattah Sayaleh Sade Accarias Charles ges et Agostini Nicolas Agostini André Ahmed Moh. El Charafi Hanna Ahmed Moh. Felfel 1 800 Fece Aly Aly Zourgam Ahmed Chaouich El Antip Maria 600 Taraboulsi Arnaud Mariu 700 Mohamed Nazem Arphont Jean 2 800 Hag Ali El Masri Autofage frères Mohamed Joussef El Araud Etienne Mezayen Argi Mordoch Joussef Anhoury Burger Charles El Said Ahmed Sabrah Barrière Henri Mohamed Osman Bellair Charles de Bichai Henen Bonjean Diogene Tanou; Chedid Aboud Bernard J. B. Hag Mohamed Charaf Bareès Pierre El Din Hag Mohamed El Chei Daoud Taha Omar Ben Tarid Dame Helala Mikail Aly Loutfi Mohamed Aly Halckha Moustapha Aly El Niiccolas Kouri Faouaz Sard Karam El Said Fousfef. Moussa Auad Nounou et Halil Ha⸗ Joussef Nouri mouda 75 150 Thouma Dimitri ag Mohamed Nasser Slavtciof Marino Wakf Grec⸗Catholique Duscof Nicolas Cheik Mohamed El Madjevich Petro Moufti 75 Naiden Gabriel Ehenchic

2 500

1 000

0 000 9

2 500

723 715 1 200

500 Antoun

—,— O—8 do

dd— bodododd

a Mouktar

alles requirirt, d. h.

Verantwortlicher als der nicht klagbare todte Briefsteller, welcher haltbare Belege hierfür, die der gewissenhafte Bearbeiter sicher ge⸗ bracht hätte, nicht hinterlassen zu haben scheint, wie denn der angeb⸗ liche Vorgang überhaupt erst das Tageslicht erblickt durch die Ver⸗

bekannt ist.“

ist mit dem Prinzen Ludwig Wilhelm gestern Mittag

Nodinot Armantine Fèvez Alfred Paul 31 rlanger Charles Pavlof Atanasio 800 Guibaud Louis Hadschi Demiti 1400 Gallé Alexis Pautcho Nicolas 1 500 Giacosa Joseph Naiden safre Veuve Basile Bertrand Jacques Haddad Sion. Brunet Jeanne Hirtz EG. 8 Blanchard A. Damianovitch Marino Bonhomme CElisabeth Dreina Giov. Briaux Constant Duletich Milo Buser Isidore . Furs Marie Braka YVacoub Ibrahim ink Maria Cohen Rachel Veueree Fenderl Paolo Combes Louis Kraus Rosina Coulange Marius Kunatz Paolina Chapoulard Veuve Koban Antonio Bellegarde Gaston Kovacevich Lazzaro Chaigneau Samuel et Kervin Giovanni Cie. Kleindinst Maria Ehomas et Gournay Kummer Veuve Fran⸗ Cazejus Bey Veuve Calisti J. S. Calvat Julie Veuve Caillot Ferdinand Doney Frangois Demarna Henri Dolder Robert David Paul Chevrier L. Veuve

Neutchioff Raschdo Scarlato Roxandre Dame

—,—,—

cesca Vlaccos Denis Petridès Lucas Coumaidi Athanase Cazzaro G. N. Mandarakia Augustine Sava Georges Charlton Guillaume Charlton Spiridione

James 5 Diab Eugoène Mohamed Captan Wacif Drapel Paul 4 Ibrahim Ali El⸗Zala- Dopfel Henrii bani 8 45 000 Delbose Marie Communauté des Péres Cremieux Fernand du Mont⸗Sinai 130 000

210 000

Frique Aline 2 lac gastacesse Lefort Auguste Toussoum Pacha Abdel Razak Chorbaghi 200 000 Gasparian Demoiselles 80 000

88885 88888888

0 2‿ —,

8

Turian

Lavene Thérése . Simon Elias

Nach neuerdings eingegangenen amtlichen Mitthei⸗ lungen ist der Termin für die Eröffnung der in Madrid bevorstehenden Ausstellung von Erzeugnissen des Bergbaues, der Hüttenindustrie, der Stein⸗, Thon⸗ und Glasfabrikation *) auf den 1. Mai d. Js. verschoben worden.

Die Erträge der Niederungsmoore sind durch Anwen⸗ dung der Rimpau'schen Dammkultur vielfach einer Steigerung fähig. Um übersehen zu können, inwieweit es sich für die im domänen⸗ und forstfiskalischen Besitze befindlichen Moore empfiehlt, dem bezeichneten Kultur⸗ verfahren eine erweiterte Ausdehnung zu geben, hat der Minister für Landwirthschaft die Regierungen ꝛc. unterm 28. v. M. beauftragt, binnen 4 Monaten Nachweisungen über diejenigen fiskalischen Niederungsmoore einzureichen, von denen eine Nutzbarkeit zur Dammkultur zu vermuthen steht.

Der General⸗Lieutenant von Werder, General⸗ Adjutant Sr. Majestät des Kaisers und Königs und Militär⸗ berollmächtigter in St. Petersburg, hat Berlin wieder ver⸗ lassen.

Der Remonte⸗Inspecteur, General⸗Lieutenant von Rauch hat sich behufs Musterung und Klassifizirung der Remonten in den Remontedepots auf Dienstreisen begeben.

S. M. S. „Nymphe“, 9 Geschütze, Kommandant Korv.⸗Kapt. Dietert, ist am 18. März cr. in Beyrut einge⸗ troffen.

Bayern. München, 3. April. Die „Allg. Ztg.“ giebt auf Ersuchen des Königlichen Kriegs⸗Ministeriums der nachfolgenden Erklärung Raum:

„Im „Berliner Tageblatt“ werden die „Denkschriften des Ge⸗ heimen Regierungs⸗Raths Dr. Stieber“ aus seinen hinterlassenen Pavieren „bearbeitet“, und wird in der vor wenigen Tagen uns zu Gesicht gekommenen Nr. 112 dieses Jahres gelegentlich der Be⸗ schreibung des Vormarsches der deutschen Armee gegen Sedan am 29. und 30. August 1870 unter Anderem vorgebracht, daß die Proviantkolonnen den Truppen nicht mehr zu folgen vermochten, und die Armee sich also in Feindesland selbst ernähren mußte. „Ich kann das Eigenthum der Leute nicht mehr schützen, wir müssen selbst mit Gewalt uns ernähren; dadurch entstehen gräu⸗ liche Zustände ꝛc.“ So sagt ꝛc. Stieber wörtlich in einem Briefe an seine Frau vom 1. September 1870 aus Vendresse. Den preußi⸗ schen Soldaten bleibt der Briefschreiber gerecht, „sie nehmen nur, was dringend nöthig ist, um nicht zu verkommen, aber die Bayern und ihre Marketender“ schreibt er „sind wahre Räuberbanden, welche mit der Pistole auf der Brust den französischen Einwohnern alles abpressen, was transportabel ist und alles muthwillig zerstören; der Ausdruck Strafbayern ist wahrhaft richtig.“ Für diese den Stempel der augenscheinlichsten Entstellung tragende Anschuldigung wird die einzig und allein greif⸗ bare Behauptung gebracht, daß Buzancy kurz vor dem Eintreffen des Hauptquartiers am 30. August durch die Bayern geplündert worden sei. Gegenüber dieser Behauptung ergiebt die Prüfung der vorliegenden Akten und insonderheit der Dislokationslisten, daß weder am 29., noch am 30. August bayerische Truppentheile in oder bei Buzancy gelegen waren, und daß auch der Marsch der Bayern durch letzteren Ort am 30. August in Ordnung und mit Rücksicht auf das zu erwartende und gegen Mittag auch eingetretene Gefecht bei Beau⸗ mont ohne Aufenthalt und mit der thunlich größten Beschleuni⸗ gung erfolgt ist. Am Abend des genannten Tages bivouakirten die beiden bayerischen Armee⸗Corps bei Raucourt und Sommauthe, nachdem sie unter erschwerenden Verhältnissen theilweise einen Marsch von mehr als 30 km zurückgelegt und mehrere Stunden im Gefecht gestanden hatten. Hienach richtet sich die erwähnte eöeupahs über die Ausplünderung Buzancy's am 30. Angust wohl von selbst Der „Bearbeiter der Denkschriften“ sindet es denn auch für gerathen, in einer Anmerkung zu erklären: „Hier thut der Spezialpatriotismus des Hrn. Feld⸗Polizeidirektors wohl des Guten etwas zu viel. In der Noth, in welcher sich damals alle Welt befand, wurde ohne Unterschied der Uniform ob hell⸗ oder dunkelblau genommen, was gerade gebraucht as ist eben der Krieg und sein Elend.“ So bleibt

wurde. für die den Bayern angethane Beschimpfung vorerst kein anderer

öffentlichung des erwähnten Briefes „des Feld⸗Polizeidirektors vom Kriegsschauplatze aus an seine Frau“, während von einer Anzeige desselben an die bayerischen Truppenführer zur kritischen Zeit nichts

Baden. Karlsruhe, 2. April. Der Großherzog

von Berlin wieder hier eingetroffen.

Baden⸗Baden, 4. April. (W. T. B.) Die Kaiserin von Oesterreich ist mit der Erzherzogin Valerie heute früh mittelst Extrazuges hier eingetroffen und im Hotel „Europäischer Hof“ abgestiegen. Da die Kaiserin im strengsten Inkognito reist, so fand kein offizieller Empfang statt.

Lübeck, 2. April. (Wes⸗Ztg.) Die „Lüb. Ztg.“ meldet: Gestern Mittag um 12 Uhr fand im Rathhause die feier⸗ liche Einführung des mit dem 1. April d. J. in Wirk⸗ samkeit tretenden lübeckischen Hauptzollamts statt. Nachdem sämmtliche in Lübeck und Travemünde stationirten Zollbeamten sich in der Kriegsstube eingefunden hatten, er⸗ schienen die Mitglieder der Senatskommission für Zollan⸗ gelegenheiten, Senatoren Eschenburg, Dr. Rittscher und Mann und Senatssekretär Dr. Eschenburg, und nahmen mit den Mitgliedern des Vorstandes des neuen Hauptzollamts, Steuer⸗ Rath Schmorl, Hauptamtsrendant Weber und Hauptzollamts⸗ Controleur Kahl an dem an der Südseite des Saales stehenden Tische Platz. Der Vorsitzende der Kommission, Senator Eschenburg, begrüßte die Versammlung mit einer Ansprache, wies die Beamten auf die ihnen obliegenden Pflichten hin und übergab dem Steuer⸗Rath Schmorl als Chef des Hauptzoll⸗ amts die Verwaltung. Mit einer Vorstellung sämmtlicher Beamten schloß die Feier.

Oesterreich⸗- Ungarn. Wien, 3. April. (W. T. B.) Die Kaiserin hat, von der Erzherzogin Valerie und dem Herzog Ludwig von Bayern begleitet, heute Mittag die Reise nach Baden⸗Baden angetreten.

Großbritannien und Irland. London, 2. April. (Allg. Corr.) Das Parlamentsgebäude wird nun auch gegen die Flußseite zu überwacht. Seit gestern ist Tag und Nacht ein mit Polizisten besetztes Wachtboot damit beschäftigt, auf der Themse vor dem Parlamentsgebäude auf und ab zu fahren, um die Annäherung Unberufener zu verhindern. Außerdem wurde die Anordnung getroffen, die Gaslaternen die ganze Nacht hindurch auf der Terrasse brennen zu lassen.

Die Parnelliten haben nicht allein in Dublin, sondern 9 ganz Irland ernste Niederlagen bei den Armenväterwahlen erlitten.

Das Kriegs⸗Ministerium hat Instruktionen erlassen für de Vornahme einer Reihe von Experimenten, welche in Chatham sofort begonnen werden sollen, um eine Analyse der verschiedenen Formen und Bestandtheile aller Substanzen, welche geeignet sind, für Sprengzwecke verwendet zu werden, vorzubereiten. Vorläufig werden Experimente mit den be⸗ kannten verschiedenen Sprengstoffen, wie Dynamit, Nitro⸗ glycerin und Liguin angestellt werden. Außerdem werden Experimente gemacht werden, um festzustellen, in welchen Ent⸗ fernungen und unter welchen Bedingungen gegebene Quanti⸗ .8 der Sprengkörper die verheerendste Wirkung haben würden.

3. April. (W. T. B.) Das Unterhaus genehmigte heute ohne Abstimmung den von der Regierung acceptirten Antrag, keinen Vertrag abzuschließen, welcher die am Congo oder in dessen Nähe gelegenen Gebiete berühre, frühere Ver⸗ bindlichkeiten affizire oder nicht genügende Sicherheiten für alle Agenten biete, die sich mit der Civilisirung der Bevöl⸗ kerung und mit kommerziellen Angelegenheiten beschäf⸗ tigen. Im Laufe der Debatte hatte der Premier Gladstone erklärt: Falls es sich als zweckmäßig heraus⸗ stellen sollte, einen Vertrag mit Portugal abzuschließen, werde derselbe dem Hause zur Ratifikation unterbreitet werden. Pease beantragte, daß der chinesischen Regierung hinsichtlich der Opiumzölle Freiheit gelassen werde. Der Unter⸗Staatssekretär des Auswärtigen, Fitzmaurice, er⸗ klärte: die Konvention von Chefoo sei nicht ra⸗ tifizirt worden, weil dieselbe keinen Nutzen gebracht und nichts geregelt haben würde; die Verhandlungen wegen Aufhebung der Transitzölle seien aber so weit vorgeschritten, daß ein befriedigendes Abkommen in Aus⸗ sicht stehe. Die Annahme des von Pease gestellten An⸗ trags könnte für die Verhandlungen aber von Rachtheil sein; er stelle daher Namens der Regierung den Antrag auf Ueber⸗ gang zur Vorfrage über den Pease'schen Antrag. Dieser An⸗ trag des Unter⸗Staatssekretärs wurde mit 122 gegen 66 Stim⸗ men angenommen. Im Fortgange der Sitzung wurde als⸗ dann noch der Antrag der Regierung auf Einsetzung eines aus Mitgliedern beider Häuser bestehenden Ausschusses zur Berathung über die Zweckmäßigkeit des Kanaltunnels mit 106 gegen 74 Stimmen angenommen. Northcote hatte den Antrag bekämpft. 1

Dublin, 4. April. (W. T. B.) Die Untersuchung gegen die anläßlich der Entdeckung einer Kiste mit Explosiv⸗ stoffen jüngst in Cork verhafteten Personen wird geheim ge⸗ führt. Man nimmt an, daß dieselben Agenten des irischen „Dynamitbundes“ sind, der zu den amerikanischen Dynamitverschwörern in Beziehung steht.

Frankreich. Paris, 2. April. (Fr. Corr.) Der Conseils⸗Präsident Jules Ferry empfing heute den hier mit kurzem Urlaub eingetroffenen Botschafter Frankreichs in Berlin, Baron von Courcel.

Nach einer Mittheilung des „National“ ist es den Be⸗ mühungen des Botschafters Marquis von Noailles gelungen, die Verlängerung des Handelsvertrages zwischen Frank⸗ 8s und der Hohen Pforte auf ein weiteres Jahr durch⸗ zusetzen. . b 3

Die Königin von Serbien ist mit dem jungen Kronprinzen und zahlreichem Gefolge in Nizza zu längerem Aufenthalt eingetroffen. Die Königin reist incognito unter dem Namen einer Gräfin von Takowo.

(Cöln. Ztg.) Das Rundschreiben des Kriegs⸗ Ministers Thibaudin, welches die Bestimmungen betreffs der Kavalleriemanöver ändert, lautet wie folgt:

Paris, 28. März 1883. Das Dekret vom 31. Mai 1882 über die Regelung der Kavallerie⸗Uebungen schreibt vor, daß Dirisions⸗Cadres⸗ übungen jährlich in einer jeden der Kavallerie⸗Divisionen sowie in jedem ständigen Inspektionsbezirke stattfinden. Da diese Bestimmung zu im Budget von 1883 nicht vorausgesehenen Ausgaben Anlaß gegeben hatte, beschloß der Minister, daß die Divisions⸗Cadresübungen dieses Jahres nur in der 5. und 6. Division unter den dieselben komman⸗ direnden Generälen zusgeführt und aus den für die allgemeinen Ma⸗ növer angesetzten Beträgen bezahlt werden sollen. Die nähern An⸗ weisungen werden zur gelegenen Zeit gegeben werden. Die Divisions⸗ Cadresübungen der zwei Kavallerie⸗Divisionen und die in dem Rund⸗ schreiben vom 12. März 1883 vorausgesehenen Rekognoszirungen werden nicht stattfinden. .

Aus Tunis liegt ‚folgende Depesche vor: Die französi⸗

Canino, der sich auf das italienische Konsulat geflüchtet hatte, nachdem er eine französische Schildwache insultirt, das Konsulat in der Nacht vom letzten Mittwoch heimlich verlassen und La Goulette erreicht habe, von wo er sich nach Sizilien einschiffte. . 3

3. April. (W. T. B.) Heute fand ein Kabinets⸗ rath statt, in welchem die Frage wegen der Kavallerie⸗ manöver berathen wurde. Da mehrere Minister fehlten, wurde jedoch kein Beschluß gefaßt. Voraussichtlich wird die Frage in dem nächsten Kabinetsrath zur Erledigung kommen. Wahrscheinlich werden weder allgemeine Manöver noch Manöver von Armee⸗Corps stattfinden. Der Kriegs⸗Minister Thibaudin werde, wie es heißt, vorschlagen, daß die Manöver durch 3 von einander unabhängige Kavalleriegruppen ausgeführt wer⸗ den sollten, von denen jede aus 2 Divisionen zu bestehen hätte. Als Kommandanten werden die Generäle Gallifet, Cornat, Despouilles genannt. Wie die Abendblätter melden, war die Diskussion im Kabinetsrathe eine lebhafte und lange; die Minister hätten Thibaudin aufgefordert, sein letztes Cirkular⸗ zurückzunehmen; Thibaudin habe verschiedene Einwen⸗ ungen gemacht und den Kabinetsrath vor Schluß desselben ver⸗ lassen. Der „France“ zufolge hätte der Kriegs⸗Minister er⸗ klärt, er würde eher seine Entlassung nehmen, als sein Cir⸗ kularschreiben zu widerrufen. Das Blatt hält den Rücktritt Thibaudins für wahrscheinlich.

Nach den bisher bekannt gewordenen 28 Resultaten der heute stattgehabten Generalrathswahlen haben nur Lyon, Marseille und Montpellier der Verfassungsrevision günstig gesinnte Kandidaten gewählt.

4. April. (W. T. B.) Auf Antrag der belgischen Staatsanwaltschaft wurde gestern hier Simon Philippart unter der Anschuldigung der Fälschung von Schriftstücken verhaftet. Von der belgischen Regierung wird Philipparts Auslieferung verlangt.

Spanien. Madrid, 3. April. (W. T. B.) Der Herzog von Montpensier wird Spanien bei der Krönung des Kaisers von Rußland vertreten.

Türkei. Konstantinopel, 4. April. (W. T. B.) Der neu ernannte Botschafter für Berlin, Said Pascha, ist auf seinen Posten abgereist.

Amerika. New⸗York, 31. März. (Allg. Corr.) Die madagassische Gesandtschaft trat heute die Rückreise nach Europa an. Der Präsident Arthur wird sich zum Beginn nächster Woche nach Florida begeben, wo er etwa 10 Tage zu verweilen gedenkt. Die Herabminderung der Staatsschuld im März wird auf 9 500 000 Dollars geschätzt. Die Einwanderung in New⸗York ist in beständi⸗ gem Abnehmen begriffen. Im März kamen 28 091 Personen an, gegen 40 961 im März 1882. In den verflossenen drei Monaten langten 49 652 Einwanderer an, gegen 68 685 in dem entsprechenden Zeitraum des vorhergehenden Jahres. Die Hauptverminderung in der Einwanderung zeigt sich unter den Engländern, Irländern und Skandinaviern, während Deutsche und Italiener in größerer Zahl ankamen.

Afrika. Egypten. Kairo, 3. April. (W. T. B.) Der frühere Khedive Ismail hat beschlossen, gegen die egyptische Regierung einen Prozeß anzustrengen auf Rückerstattung der Apanagen, welche er seinen Söhnen ausgesetzt hatte, und welche diese dem Staatsschatze überließen, um das Liquida⸗ tionsgesetz zur Ausführung zu bringen. Bei dem Prozesse handelt es sich um die Summe von 5 Millionen Pfd. Sterl.

Zeitungsstimmen. 8

Die „Elberfelder Zeitung“ theilt folgende Cor⸗ respondenz mit: 8

Bielefeld, 31. März. Das Garngeschäft ist unausgesetzt befrie⸗ digend, und die Spinner setzen mit Leichtigkeit ihre Produktion ab. Die rege Nachfrage erstreckt sich auf alle Garnsorten, ganz besonders ge⸗ sucht sind jedoch grobe Werggarne, von denen die Spinner für Monate hinaus alles, was sie fertig zu stellen vermögen, bereits verkauft haben. Die Preise sind durchweg fest mit steigender Tendenz. Der Absatz in Leinenwaaren erhält sich regelmäßig und gut, und es herrscht n allen Branchen unserer Industrie eine rührige Thätigkeit.

Dem „Deutschen Handelsarchiv“ wird aus Forst N.L. berichtet:

Unter den Einwirkungen der neuen Zollpolitik, die für unsere Fabrikation in geschäftlicher Beziehung den reichen Aufschwung der⸗ selben von Jahr zu Jahr immer mehr und mehr fühlbar macht, verbunden mit der Intelligenz unserer hiesigen Fabrikanten, die es verstehen, bei billigen Preisen dem Geschmack der hentigen Mode in Erzeugung von guten Mustern englischen Genres in Meltonappretur Rechnung zu tragen, entwickelt sich die hiesige Fabrikation stetig weiter und wird nicht blos für das Inland, son⸗ dern auch für viele außerdeutsche Länder, wie Schweden und Nor⸗ wegen, Dänemark, Holland, die Schweiz, Südamerika und neuerdings auch Frankreich ein nicht mehr gut zu entbehrender Markt. Hierzu vommt auch noch die Fabrikation der älteren Genres, Musterstoffe in Velours und Kammgarn; dieselbe wird, wenn auch nicht in dem früheren Umfange, so doch immer noch als Spezialität der einzelnen Fabriken und kleineren Fabrikanten mit Nutzen betrieben.

Vor Einführung des erhöhten Zolles auf wollene Waaren er⸗ wuchs dem hiesigen Platze durch die eingeführten billigen englischen wollenen Rock⸗ und Hosenstoffe eine ganz erhebliche Konkurrenz, der nur schwer zu begegnen war und die oft unter erheblichen Opfern bekämpft werden mußte. In dieser Zeit der Noth lernte die hiesige Fabrikation den beliebten englischen Modeartikel mit Zuhülfenahme aller Vortheile gut und billig fabriziren, wurde darin nach allen Richtungen hin geschickt und tüchtig, so daß sie, nachdem der neue Zoll ins Leben getreten war, mit Leichtigkeit den Markt in diesem Artikel beherrschte. Wenn nun auch nicht gleich der von mancher Seite in übertriebener Weise gehoffte Aufschwung im Geschäfte sich bemerkbar machte, so entwickelte sich doch unser Geschäft unter dem Schutze der neuen Zollpolitik, und sind wir jetzt allem Anscheine nach auf dem Punkte angelangt, wo die von England im Inlande vor etwa 3 Jahren aufgestapelten, wollenen Stoffe aufgebraucht sind und der Käufer von solchen Stoffen sich nunmehr genöthigt sieht, da er das durch den Eingangszoll vertheuerte englische Fabri at nicht mehr kaufen kann, nach dem billigeren deutschen Fabrikate zu greifen. In der Fabrikation dieses Artikels nimmt nun ganz beson⸗ ders unser Platz eine hervorragende Stelle ein, da derselbe in der

8

erstellung der englischen Stoffe sic in einer Weise vervollkommnet 8 daß er einen vollständigen Ersatz bei billigeren Preisen für die⸗ selben bietet und somit sich ein Absatzgebiet geschaffen hat, welches wohl wenige Fabrikstädte Deutschlands aufzuweisen haben. In Hin⸗ sicht der Massenfabrikation aber steht unser Ort unter sämmtlichen Fabrikstädten Deutschlands unbestritten oben anu.

Die „Deutsche volkswirthschaftliche Corre⸗ spondenz“ schreibt „zur Vivisektionsfrage“:

Nur wenige Tage noch trennen uns von der Verhandlung, welche im deutschen Reichstage über die Frage stattfinden soll, ob die Vivi⸗

schen Behörden sind

davon in Kenntniß gesetzt worden, daß

sektion zu den erlaubten oder unerlaubten Passionen gewisser Jünger

1“