1883 / 80 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 05 Apr 1883 18:00:01 GMT) scan diff

Regierungs⸗Assessor Seydel, beschäftigt im Ministerium der öffentlichen Arbeiten in Berlin, und der Eisenbahn⸗Maschinen⸗ Inspektor Klooß in Breslau, 8 bei der Königlichen Eisenbahn⸗Direktion in Erfurt der Regierungs⸗Rath Kawerau, bisher in Kattowitz, der Ober⸗ Ingenieur, Baurath Wiedenfeld, bisher in Berlin, der Hber⸗Betriebs⸗Inspektor Messow, bisher in Berlin und der Ober⸗Maschinenmeister Loehner in Erfurtt: 1 b. zu Betriebs⸗Direktoren: 8 bei dem Königlichen Eisenbahn⸗Betriebsamte (Stettin⸗ Stralsund) in Stettin der Eisenbahn⸗Bau⸗ und Betriebs⸗In⸗ spektor, Baurath Lademann, bisher in Bromberg, bei dem Königlichen Eisenbahn⸗Betriebsamte (Direktions⸗ bezirk Bromberg) in Stettin der Regierungs⸗Assessor Krah⸗ mer in Stettin, und hei dem Königlichen Eisenbahn⸗Betriebsamte in Harburg der Eisenbahn⸗Bau⸗ und Betriebs⸗Inspektor Melchiors,

bisher in Posen.

Bekanntmachungen 8 auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878.

Das durch meine Bekanntmachung vom 17. Januar 1879 (Reichs⸗Anzeiger Nr. 15) erlassene Verbot der vom kommu⸗ nistischen Arbeiterbildungsverein in London herausgegebenen periodischen Druckschrift „Freiheit“ erstreckt sich auch auf die als Fortsetzung dieses Blattes in New⸗York unter dem Titel: „Freiheit. Organ der revolutionären So⸗ zialisten“ erscheinende Druckschrift.

Berlin, den 4. April 1883. G Der Reichskanzler.

Im Auftrage:

Bosse.

Preußen. Berlin, 5. April. Ihre Majestät die Kaiserin und Königin ertheilte gestern dem bisherigen türkischen Botschafter die erbetene Abschiedsaudienz.

Gestern Abend war Ihre Majestät mit Ihrer Königlichen Hoheit der Großherzogin von Baden und Ihrer Durchlaucht der Prinzessin Friedrich von Hohenzollern in der 17. General⸗ versammlung des Vaterländischen Frauenvereins und der Landesvereine, welche dieses Mal im Königlichen Palais stattfand, zugegen.

Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz nahm gestern Mittag 12 Uhr militärische Meldungen entgegen und empfing darauf den Minister⸗ Dr. von Holleben sowie

Residenten bei den La Plata⸗Staaten, später den Geheimen Rath Dr. Hassel. Um 2 ⁄½ Uhr empfing Se. Kaiserliche Hoheit den türki⸗ schen Botschafter Sadullah Pascha in Abschiedsaudienz.

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Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für Zoll⸗ und Steuerwesen und für Handel und Verkehr traten heute zu einer Sitzung zusammen.

Der Schlußbericht über die gestrige Sitzung des Reichstages befindet sich in der Ersten Beilage.

In der heutigen (58.) Sitzung des Reichstages, welcher die Staats⸗Minister Dr. Lucius und Scholz sowie mehrere andere Bevollmächtigte zum Bundesrath und Kom⸗ missarien desselben beiwohnten, stand zunächst auf der Tages⸗ ordnung die erste Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Steuervergütung für Zucker, in Verbindung mit dem Antrage Ausfeld und Gen.

Der Gesetzentwurf lautet:

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, von Preußen ꝛc. verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstags, was folgt: An die Stelle der im §. 3 des Gesetzes vom 26. Juni 1869, die Besteuerung des Zuckers betreffend (Bundes⸗Gesetzblatt Seite 82), bestimmten Sätze der Steuervergütung treten vom 1. August 1883 ab die nachstehenden Sätze für je 50 kg: a. für Rohzucker von mindestens 88 % Polarisation 9,00 ℳ, b. für Kandis und für Zucker in weißen, vollen, harten Broden bis zu 12,5 Kilogramm Nettogewicht oder in Gegenwart der Zollbehörde zerkleinert. ““ c. für allen übrigen harten Zucker, sowie für alle weiße

trockene (nicht über 1 % Wasser enthaltende) Zucker,

in Krystall⸗, Krümel⸗ und Mehlform von mindestens

e¹]

Urkundlich ꝛc. Gegeben ꝛc.

Hierzu leg folgender Antrag der Gen. vor:

Der Reichstag wolle beschließen: 1 S In Erwägung, daß durch die seit Erlaß des Rübensteuergesetzes von 1869 veränderte Technik in der uckergewinnung die damals

festgesetzte Ausfuhrvergütung sich zum heil in eine Ausfuhrprämie verwandelt hat und eine Zuckergewinnung jetzt auch aus der Me⸗ lasse ermöglicht ist;

in Erwägung, daß hierdurch ein großer von Jahr zu Jahr wachsender Steuerausfall für die Reichskasse ohne Nutzen für die deutschen Zuckerkonsumenten entsteht, während in der Zuckerindustrie selbst eine zunehmende Ueberproduktion hervorgerufen wird,

den Herrn Reichskanzler aufzufordern, dem Reichstage noch in der gegenwärtigen Session einen Gesetzentwurf vorzulegen, welcher v einer demnächstigen umfassenden Reform der Zucker⸗ steuer

1) die Ausfuhrvergütung auf einen Betrag ermäßigt, welcher über die im Inlande gezahlte Steuer nicht hinausgeht, 8

2) die Zuckergewinnung aus der Melasse einer angemessenen Besteuerung unterwirft. 1 4

Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Staatssekretär des Reichs⸗Schatzamts, Burchard, führte aus, daß der Zucker nicht mehr in dem Maße belastet werde, wie in dem Gesetz von 1869 beabsichtigt gewesen sei. Es sei von der Regierung jetzt eine Prüfung dieser Steuerfrage durch eine besondere Enquetekommission veranlaßt in Pücksicht darauf, daß es sich hier um eine sehr bedeutende Industrie handle. Die Regierung wolle aber nicht die Resultate dieser Enquete abwarten, sondern gehe schon jetzt mit einer Maßregel vor, die der Zuckerindustrie nicht zum Schaden,

sondern zum Vortheil gereichen werde und die zu seiner

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König

Abgg. Ausfeld und

—* 58 111“ Freude auch die Zustimmung der Zuckerindustriellen gefunden habe. Eine Reform der Zuckersteuer werde dann erfolgen, wenn die Resultate der Enquetekommission vorlägen.

Im Namen der Antragsteller erhielt der Abg. Büchte⸗ mann das Wort. Derselbe erklärte, daß der Antrag Ausfeld und Genossen den Erlaß eines Nothstandsgesetzes bezwecke, so⸗ wohl hinsichtlich der Ermäßigung der Exportbonifikation als der Reform der Melassesteuer. Der Regierungsvorschlag beschränke sich auf den ersteren Punkt. Wolle man die Resultate der Enquetekommission abwarten, so sei zweifelhaft, ob man schon in der nächsten Session zu einem Zuckersteuer⸗ gesetz gelangen werde, aber durch die Form der jetzigen Zuckerbesteuerung erleide der Fiskus einen Steuerausfall von 8 ½ Millionen Mark. Ob die von der Regierung vorgeschlagene Ermäßigung der Exportbonifikation ausreichend sei, könne auch bestritten werden. Er bitte des⸗ halb, den Gesetzentwurf und den Antrag Ausfeld und Ge⸗ nossen einer besondern Kommission zu überweisen.

Der Abg. Dr. Reichensperger (Olpe) wünschte eine noch weitere Herabsetzung der Exportbonifikation, als die Regierung vorschlage, und wies darauf hin, daß zur Herstellung desselben Quantums Zucker jetzt eine bedeutend geringere Quan⸗ tität Rüben nothwendig sei als früher. Dies zeigten der un⸗ gewöhnlich günstige Stand der Zuckerfabriken und die hohen Dividenden, welche dieselben zahlten. Namentlich müsse das Mißverhältniß beseitigt werden, daß der Melassezucker, für den nicht einmal Steuern bezahlt würden, Export⸗ bonifikationen erhalte. Er bezweifele, daß, wie die Motive behaupten, durch die vorgeschlagenen Maßregeln der Reichskasse jährlich ein Vortheil von 2 ½ bis 3 Millionen erwachsen werde. Er hoffe, die Kommission werde auch den Melassezucker treffen. Ferner müsse er darauf aufmerksam machen, daß der jetzige Besteuerungsmodus des Rohmaterials in direktem Gegen⸗ satze zu den Interessen der Landwirthschaft stehe. Auch er schlage die Ueberweisung der Vorlage an eine besondere Kom⸗ mission, und zwar von 21 Mitgliedern, vor.

Der Abg. Frhr. Göler von Ravensburg bestritt, daß ein Gegensatz zwischen den Interessen der Landwirthschaft und denen der Industrie, speziell der Zuckerindustrie bestehe. Man dürfe nicht vergessen, daß die Gesetzgebung selbst diese Industrie in die jetzt betretene Bahn getrieben und veranlaßt habe, einen möglichst hohen Prozentsatz Zucker aus einem Quantum Rüben zu gewinnen. Sowohl die vorgeschlagene Er⸗ mäßigung der Exportbonifikation von 9,40 auf 9 ℳ, als auch der Termin, an dem das Gesetz in Kraft treten solle, nämlich 1. August 1883, entspreche der Sachlage voll⸗ kommen. Seine Partei habe eigentlich eine Berathung der Vorlage im Plenum gewünscht, aber wenn von anderer Seite dringend eine kommissarische Berathung verlangt werde, werde seine Partei dem nicht widersprechen.

Der Staats⸗Minister Dr. Lucius erklärte, daß die Aus⸗ führungen des Abg. Reichensperger an einer zu abstrakten Behandlung der Frage litten; dadurch sei derselbe zu Mißver⸗ ständnissen geführt worden. Die Entwicklung der deutschen Rübenzuckerindustrie basire auf dem System der Rohsteuer. Ein Verlassen dieses Systems könnte unberechen⸗ bare Folgen haben. Diese Industrie sei durch den Schutzzoll so groß wworden und ein Beispiel für die wohlthätigen⸗ Wirzungen desselben. Wenn man der Re⸗ gierung dilatorische Behandlung der Frage vorwerfe, so zeige dies nur, in welchem Maße die Wich⸗ tigkeit dieser Industrie von der Regierung berücksichtigt werde. Wollte man zur Fabrikatsteuer übergehen, so würde man dadurch die jetzt vereinigten Interessen der Rüben⸗ kultivateure und der Zuckerfabrikanten trennen. Wie die Statistik beweise, habe sich die Zuckerindustrie erst in den letzten zehn Jahren zu einer Export⸗ industrie entwickelt. Man könne also den Behörden nicht den Mangel an Fiskalität vorwerfen, als ob sie etwa seit einem Menschenalter die Entwickelung dieser Industrie übersehen hätten. Die Erträge der Zuckerfabriken seien sehr schwankend; wenn dieselben in einem Jahre sehr hohe Dividenden ergäben, so müßten sie jetzt damit manche Mißjahre decken. Daß in der Besteuerung des Zuckers ein Mißverhältniß bestehe, erkenne die Regierung vollkommen an; sie schlage des⸗ halb eine Uebergangsmaßregel vor, sowohl im Interesse der Landwirthschaft als der Zuckerindustrie. Ob der vorgeschlagene Satz genüge, sei eine diskutable Frage. Es handele sich hier um ein Gebiet, auf dem die neuen Entdeckungen und Fortschritte sich förmlich jagten, er glaube aber, daß in nächster Zeit die Vervollkommnung den möglichst hohen Grad und da⸗ mit einen Abschluß erreichen werde. Deshalb sei augenblicklich die Einführung einer Melassesteuer unpraktisch. Die ver⸗ bündeten Regierungen müßten berücksichtigen, daß cs sich hier um eine landwirthschaftliche und eine Export⸗ industrie handele. Er hoffe, daß die Ergebnisse der Enquetekommission nicht zu einer Schädigung, sondern zu einer Förderung der Zuckerindustrie führen würden.

Der Gesetzentwurf mit dem Antrage Ausfeld und Ge⸗ eh wurde einer Kommission von 21 Mitgliedern über⸗ wiesen.

Hierauf theilte der Präsident mit, daß folgendes Schreiben des Reichskanzlers eingegangen sei: „Nach telegraphischer Mittheilung des Ober⸗Staatsanwalts zu Kiel und Benach⸗ richtigung des preußischen Justiz⸗Ministers sind die Reichstags⸗ Abgeordneten von Vollmar und Frohme in Polizeihaft ge⸗ nommen, jedoch gleich am 3. wieder entlassen worden. Weitere Nachrichten liegen noch nicht vor.“

Ferner wurde ein Schreiben des Reichskanzlers verlesen, welcher mittheilte, daß Se. Majestät der Kaiser den Staats⸗ und Kriegs⸗Minister General⸗Lieutenant Bronsart von .“ zum Bevollmächtigten zum Bundesrath ernannt aben.

Hierauf ging das Haus bei Schluß des Blattes zu dem solgenden Gegenstand der Tegesordnung, der zweiten Be⸗ rathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Abänderung der Gewerbeordnung über.

Trotz der Befugniß des Gläubigers sich mit Uebergehung des Hauptschuldners an den selbstschuldnerischen Bürgen zu halten, ist doch nach einem Urtheil des Reichsgerichts, j. Civilsenats, vom 20. Januar d. J., im Geltungsbereich des Preuß. Allgemeinen Landrechts der Gläubiger zunächst gegen den Hauptschuldner vorzugehen verpflichtet, wenn er durch die Unterlassung dieses Vorgehens dem selbstschuldnerischen Bürgen die Möglichkeit vereitelt, sich, falls er seiner Pflicht gegen den Gläubiger genügt, aus dem Vermögen des Hauptschuldners Ersatz der zu jener Pflichterfüllung aufgewendeten Vermögens⸗ werthe zu verschaffen, und wenn außerdem dem selbstschuld⸗ nerischen Bürgen die Möglichkeit sein Interesse zu sichern,

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nicht gegeben war. Unterläßt der Gläubiger in dem gedachten Falle dieses unmittelbare Vorgehen gegen den Hauptschuldner absichtlich oder in Folge einer groben Fahrlässigkeit, so steht

dem Bürgen gegen den Gläubiger eine durchgreifende Arglist⸗

Einrede zu.

Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Großherzogli mecklenburg⸗schwerinsche Ober⸗Zolldirektor 2 ldenbu t 2 68 hier wieder eingetroffen.

„— Der bisher im Kollegium der Generalkommission zu Münster beschäftigt gewesene Gerichts⸗Assessor Peltzer ist als Spezialkommissarius in Lippstadt stationirt. Die Gerichts⸗ Assessoren Bräutigam und Wißmann werden im Kol⸗ legium der Generalkommission zu Münster beschäftigt. Der Vermessungs Revisor Kunke zu Münster ist zum Vermessungs⸗ Inspektor ernannt und demselben die bei der General⸗ kommission zu Münster neu errichtete Stelle eines Vermessungs⸗ Inspektors widerruflich übertragen worden.

Württemberg. Stuttgart, 3. April. (Allg. Ztg.) Der Minister des Innern wurde heute in der Zweiten Kammer wegen des Umbaues des Stuttgarter Hof⸗ theaters interpellirt, das wegen seiner labyrinthischen Bau⸗ art im Falle eines Brandes zu den größten Besorg⸗ nissen Anlaß geben muß. Der Minister theilte mit, daß jetzt, nachdem die Einrichtung einer elektrischen Be⸗ leuchtung des Theaters geplant ist, man, ohne die Sicher⸗ heit des Publikums weiter in Frage zu sttellen, sich auf weniger umfassende Umbauten, als ursprünglich geplant, beschränken könne. Die Kosten seien auf 160 000 bis 170 000 veranschlagt, die bei der württembergischen Brand⸗ versicherungsanstalt, welche die Prämien des Hoftheaters an⸗ gesammelt habe, vorhanden seien. Man kann sich denken, daß diese Erklärung große Befriedigung hervorrief; denn man hatte sich schon darauf gefaßt gemacht, daß der Theaterban nicht ohne Opfer für das Land bewerkstelligt werden könne.

Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 4. April. (W. T. B.) Wie die „Polit. Corresp.“ aus Belgrad meldet, hat der Sultan das Irade unterzeichnet, in welchem Wranja als Anschlußpunkt für die Orientbahnen bestimmt wird.

Pest, 4. April. (W. T. B.) Im Unterhause brachte beute der Abg. Helfy Interpellationen ein über die Modalitäten der Rentenkonvertirung und über die Existenz und den Zweck einer Allianz mit Italien. Die Inter⸗ pellationen wurden dem Minister⸗Präsidenten zugestellt. Das Haus berieth das Mittelschulgesetz und nahm den Paragraphen desselben an, wonach die griechische Sprache in den Mittel⸗ schulen obligatorischer Unterrichtsgegenstand sein soll.

Schweiz. Bern, 4. April. (Allg. Ztg.) Der Stände⸗ rath beschloß einstimmig, auf den Eisenbahnrückkauf zur Zeit nicht einzutreten.

Niiederlande. Haag, 2. April. (Köln. Ztg.) Der König, die Königin, die Prinzessin Wilhelmine und der Erbprinz von Waldeck sind nach London abgereist. Die Minister⸗ krisis dauert fort und wird nicht vor der Rückkehr des Königs gelöst werden, welcher bis Ende des Monats in England zu bleiben beabsichtigt.

Großbritannien und Irland. London, 3. April. (Allg. Corr.) Die Königin erholt sich nur langsam von dem Unfalle, von dem sie vor mehr als 14 Tagen betroffen wurde. Die Anschwellung am Knie hat wohl nachgelassen, allein Ihre Maäjestät ist noch nicht im Stande zu gehen und vermag kaum einige Minuten aufrecht zu stehen.

Die Regierung hat sich „im Hinblick auf die entschieden friedliche Lage in Irland“ veranlaßt gefunden, die Wieder⸗ aufnahme der Uebungen der irischen Miliz anzuordnen. Gestern meldeten sich bereits die Rekruten für fünf Regi⸗ menter bei den zuständigen Hauptquartieren. Die Miliz war in Irland seit 1881 nicht einberufen worden.

Earl Granville richtete am 10. März eine RNote an die rumänische Regierung, worin dieselbe zun Beitritt zu den Beschlüssen der Londoner Donaukon⸗ ferenzeingeladen wurde. In dem betreffenden Einladungspassus hieß es textuell, „daß die Sitzungen der Konferenz noch nicht abgeschlossen (pas encore closes) seien, und daß der Termin von sechs Monaten der rumänischen Regierung gestatte, den Beschlüssen der Londoner Donaukonferenz beizutreten.“ Auf diese Note ist nunmehr die Antwort des rumänischen Kabinets eingetroffen. Dieselbe nimmt die Granville'sche Note zur Kenntniß, und zwar unter denselben Vorbehalten, welchen der rumänische Delegirte auf der Konferenz selbst Ausdruck gegeben hat. Im Weiteren bestätigt die Antwort den Empfang der Note im Allgemeinen, behält sich jedoch die Beantwortung der einzelnen Punkte für eine spätere Note vor.

Die Staatseinkünfte Großbritanniens in den am 31. März abgelaufenen Finanzjahre 1882/83 beziffern sich auf 89 004 456 Pfd. Sterl. gegen 85 822 282 Pfd. Sterl. im vorhergehenden Finanzjahre, d. i. 3 182 174 Pfd. Sterl. mehr als im vorhergehenden Finanzjahre. An diesem Zuwachse sind die Zölle mit 320 000 Pfd. Sterl., die Stempelgebühren mit 457 483 Pfd. Sterl., die Gebäudesteuer mit 75 000 Pfo. Sterl., die Vermögens⸗ und Einkommensteuer mit 1 955 000 Pfod. Sterl., die Post mit 300 000 Pfd. Sterl., der Telegraph mit 80 000 Pfd. Sterl. und verschiedene andere Einnahme⸗ quellen mit 255 108 Pfd. Sterl. betheiligt. Dagegen blieb die Getränkesteuer um 310 000 Pfd. Sterl. hinter dem Er⸗ trägniß des vorhergehenden Jahres zurück, während der Er⸗ trag der Bodensteuer und der Kronländereien stationär blieb.

Das Kanonenboot „Harrier“ von dem britischen Geschwader in den ostindischen Gewässern hat Befehl erhalten, auf der Höhe der Küste von Madagascar, hauptsächlich in dem Mozambique⸗Kanal, zu kreuzen.

Frankreich. Paris, 4. April. Journal „Paris“ zufolge wurde heute früh zwischen dem Minister⸗Präsidenten Jules Ferry und dem Kriegs⸗ Minister Thibaudin beschlossen, daß die großen Kavallerie⸗ manöver an der Grenze wegen budgetmäßiger Bedenken unter⸗ bleiben sollen. Der Auftrag zur Abhaltung dieser Kavallerie⸗ manöver bleibt dem General Galliffet für den nächsten Herbst vorbehalten. 1

Ferdinand von Lesseps ist, nachdem er Süd⸗Tunis besuchte, in Biskra angekommen und glaubt konstatiren zu können, daß der Herstellung eines nordafrikanischen Binnen⸗ meeres keinerlei erhebliche Schwierigkeit entgegenständen.

5. April. (W. T. B.) Gutem Vernehmen nach wird

(W. T. B.) Dem

der Herzog von Aumale am 9. d. M. mit dem Grafen

Tagen so viele

von Paris nach Italien abreisen und, wie es heißt, Ende Mai zurückkehren.

General Gallifet erklärt in einem Schreiben die ihm von dem Journal „Soleil“ zugeschriebenen Aeußerungen über den Kriegs⸗Minister für unbegründet.

Der Kriegs⸗Minister hat unter dem 4. d. ein Rund⸗

chreiben erlassen, in welchem mitgetheilt wird, daß die

Manöver der zweiten Kavallerie⸗Division und die Rekognoszirungsübungen, wie sie durch das Rundschreiben vom 12. März angeordnet waren, nicht stattfinden werden.

Rumänien. Bukarest, 4. April. (W. T. B.) Der zum Botschafter in Berlin ernannte Said Pascha ist heute Vormittag hier eingetroffen und hat Abends die Weiterreise nach Berlin fortgesetzt.

Montenegro. Cettinje, 2. April. Der „Pol. Corr.“ wird berichtet: . 3

An der albanesisch⸗montenegrinischen Grenze sind in den letzten blutige Zusammenstöße zwischen Monte⸗ negrinern und Albanesen erfolgt, daß die Pforte sich zur Ent⸗ sendun eines außerordentlichen Kommissärs entschlossen hat. Der⸗ selbe, Muschir Mustafa Assym Pascha, ist am 30. März in Skutari

ckommen und von der friedliebenden Bevölkerung, der musel⸗ manischen sowohl wie der christlichen, mit Wärme begrüßt worden. Mustafa Assym Pascha ist mit ausgedehnten Vollmachten ausgerüstet, um mit allen Mitteln die Ordnung aufrecht⸗ zuhalten und den unausgesetzten Fehden zwischen Albanesen und Montenegrinern ein Ende zu machen. Er hat seine Thätigkeit damit eröffnet. daß er genaue Nachforschungen nach den Mördern des am 21. März im Bazar getödteten Stewo Vrbica einleiten ließ. Die Mehrzahl der Montenegriner, die in Skutari ihren berufs⸗ mäßigen oder zeitweiligen Aufenthalt hatten, haben die Stadt ver⸗ lassen. Die Cettinjer Regierung selbst war es, die den dort lebenden Montenegrinern den Rath ertheilt hat, im Interesse ihrer Sicherheit die Stadt Skutari und die albanesischen Gebiete überhaupt für einige Zeit zu meiden. 8

In Montenegro ist die Erregung sehr groß. Die aus Skutari eingetroffene Hiobsbotschaft von der Ermordung des jungen, allgemein geachteten und am Hofe sehr geschätzten Stewo Vrbica hat in den Kreisen seiner Verwandten Bestürzung und Trauer, in allen anderen Zorn und Entrüstung erregt. Stewo pflegte den Markt von Skutari oft zu besuchen, und es gab wenige Albanesen, die den Bruder des Wojwoden Mascha Brbica nicht kannten. Der Mord war reiflich ersonnen und vorbereitet. 17 Malisoren erwarteten den nichts Arges Ahnenden in einer gedecktten Stellung; unmittelbar an der Bajanabrücke. Er wollte einen anderen Weg einschlagen als er die lauernden Albanesen erblickte; in diesem Momente knatter⸗ ten aber auch schon 17 Gewehre, und Vrbica, tödtlich getroffen, stürzte zu Boden. Die Malisoren thaten nun noch ein Uebriges, in⸗ dem sie aus mebreren Revolvern auf die Leiche schossen. Der Gou⸗ verneur von Skutari, so lautet der türkische Bericht, habe die Ver⸗ folgung der Bande sofort angeordnet und eine Abtheilung Nizams sogar Feuer auf die Flüchtenden gegeben, ohne sie aber erreichen zu können. Freitag Mittags wurde die Leiche des Ermordeten hierher gebracht und im Hause des gewesenen Ministers Vrbica aufgebahrt. Dem Leichenzuge, welcher nach Njegusch, dem Familiensitze der Vrbi⸗ ca'8, dirigirt worden ist, gab die ganze Bevölkerung von Cettinje bis zum Weichbilde der Stadt das Geleite. 1

Die Fürstliche Regierung fühlt sich natürlich durch die hoch⸗ gradige Gereiztheit, welche zwischen Montenegrinern und Albanesen herrscht, nicht wenig beunruhigt und erließ an die Kapitäne die ge⸗ messensten Befehle, die Ruhe in den ihnen unterstehenden Nahijen mit allen Mitteln aufrecht zu erhalten. Ob aber die Serdare die Macht haben werden, diesen Weisungen gerecht zu werden, muß be⸗ zweifelt werden.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 4. Avpril. (W. T. B.) General⸗Lieutenant Komaroff, Chef der kauka⸗ sischen militärischen Volksverwaltung, ist an Stelle des Gene⸗ rals Röhrberg zum Chef des transkaukasischen Ge⸗ hiets ernannt worden.

Die Tekkinzen werden zur Krönung des Kaisers eine Deputation mit Tikma Sardar an der Spitze nach Moskau entsenden.

ö „Regierungs⸗Anzeiger“ veröffentlicht die Bi⸗ lanz des Eisenbahnfonds vom 1. Januar 1883. Zur Deckung der Vorschüsse, welche Seitens der Regierung dem Eisenbahnfonds gemacht worden sind, sollen die verschiedenen Eisenbahngesellschaften Obligationen im Betrage von 137 Mil⸗ lionen Rubel emittiren; andernfalls wird die Regierung selbst solche Obligationen emittiren.

Dänemark. Kopenhagen, 4. April. (W. T. B.) An dem hier abgehaltenen Kongreß deutscher Sozial⸗ demokraten haben u. A. auch die Reichstageabgeordneten Blos, Liebknecht, von Vollmar, Hasenclever, Kräcker, Kayser, Geyser, Grillenberger, Frohme, Dietz und Stolle theilgenom⸗ men; ferner waren Auer, Bebel und Viereck anwesend. Die Verhandlungen des Kongresses betrafen dem Vernehmen nach die Stellung der Partei zu den Reichstagswahlen im

Jahre 1884. 4. April.

Amerika. Washington, 4. (W. T. B.) Walter Gresham von Indiana ist zum Minister der Posten ernannt worden.

Bis jetzt sind in Folge der letzten Bekanntmachung des Schatzsekretärs Folger 3 064 000 Dollars Obligationen zur Amortisirung offerirt worden.

New⸗York, 3. Avpril. (Allg. Corr.) Daß der Kongreß die Vorlage anzunehmen unterlassen hat, welche die Anlegung eines Schiffskanals mittelst Durchstechung der Landenge von Nicaragua bezweckt, scheint die Urheber dieses Projekts keineswegs entmuthigt zu haben. Dieselben haben ihre Thätigkeit wieder aufgenommen und hoffen die schwebenden Unterhandlungen behufs Aufbringung der zur Ausführung des Projekts nothwendigen Geldmittel binnen 14 Tagen zum Abschluß zu bringen, worauf die Vor⸗ arbeiten sofort in Angriff genommen werden sollen. Der Kanal soll binnen 5 Jahren fertig sein.

Afrika. Egypten. Kairo, 4. April. (W. T. B.) In Beantwortung einer Anzahl Petitionen einflußreicher europäischer Einwohner verschiedener Städte zu Gunsten einer permanenten englischen Okkupation erklärte Lord Dufferin, er könne auf eine permanente Okkupation keine Hoffnung machen. Die Verminderung der Okkupations⸗ truppen in dem von der englischen Regierung für geeignet erachteten Maße implizire unter den gegenwärtigen Umständen keineswegs eine desinitive Zurückziehung der gesammten Truppen⸗ macht.

8 eitungsstimmen.

Ihn der „Post“ veröffentlicht der Forstmeister Wagener in Castell bei Prafezburg folgenden Mahnruf zur Rettung des deutschen Waldes:

Die elfte Versammlung der deutschen Forstwirthe, welche August v. J. in Coburg tagte, hat fast einstimmig (mit über 200 gegen 6 bis 8 Stimmen) eine Erhöhung des Einfuhrzolles auf rohes und vor⸗ gearbeitetes Bau⸗, Werk⸗ und Nutzholz aus den Ländern Europas als im Interesse der deutschen Forstwirthschaft dringend wünschens⸗ werth erklärt. Der gesammte einheimische Bedarf an europäischem Nutzholz kann nach der einhelligen Ansicht der versammelten Forst⸗ wirthe quantitativ und qualitativ aug den deutschen Waldungen ge⸗ deckt werden. 1b

Bei dem wirren, zersetzenden Parteigetriebe im neu geeinten Deutschen Reich wird man, wie ich befürchte, alsbald versuchen, diesen Beschluß als den unzeitgemäßen Wunsch einer Interessenten⸗Versamm⸗ lung darzustellen. Zwar stehen sicherlich die praktischen Pfleger des schönen deutschen Waldes in ihrer hingebenden Fürsorge für die dauernde Erhaltung und die volle Entfaltung der volkswirthschaft⸗ lichen Leistungskraft dieses unschätzbaren Nationalgutes „auf einer höheren Warte, als auf der Zinne der Partei“. Die Abstimmenden nicht etwa Waldbesitzer, sondern fast lediglich Forstbeamte mit fest normirten Besoldungsbezügen wollen ohne jeglichen persönlichen Nutzen schwere und arbeitsvolle Aufgaben übernehmen. DieForstwirthe wenden sich ausnahmslos an alle Parteien, indem sie lediglich objektive Würdi⸗ gung der praktischen Wirkungen des beantragten Waldschutzes vom deutschen Standpunkte beanspruchen. Wenn in allen Schichten der Bevölkerung die sachliche Begründung und die volkswirthschaftliche Tragweite eines wirksamen Schutzes der einheimischen Holzproduktion klar erkannt und vorurtheilsfrei gewürdigt wird, so wird man nicht wagen, diesen Beschluß zu einem Zankapfel zwischen der Freihandels⸗ und Schutzzollpartei zu erniedrigen. 1

Von der Bevölkerung des waldreichen Deutschlands ist in dem Zeitraum von 1868 bis 1881 die enorme Summe von 1372 Millio⸗ nen Mark lediglich für Mehreinfuhr von europäischem Nutzholz an den deutschen Grenzen bezahlt worden (berechnet nach dem Durch⸗ schnitt der vom Statistischen Reichsamte genau ermittelten Ankaufs⸗ preise pro 1873 und pro 1880). Die Nutzholzmasse, welche diesen Mehrimport ersetzt haben würde, war in den deutschen Waldungen, die 2456 Quadratmeilen bedecken, ausreichend vorhanden; seit Mitte des vorigen Jahrhunderts werden die Wäͤlder in unserem Vaterlande zumeist im Hochwaldbetriebe mit über 100jährigen Umtriebszeiten pflezlich und haushälterisch bewirthschaftet; die Forstwirthe waren ängstlich bemüht, möglichst große Holzvorräthe einzusammeln und zu bewahren. Aber man hat der hervorragenden Leistungskraft des deutschen Waldes für die Erhöhung des Volkswohlstandes künstlich die Arern unterbunden. Während früher der inländische Holzbedarf fast ausschließlich aus den inländischen Waldungen bezogen wurde und sogar noch eine Mehrausfuhr das Volkseinkommen in Deutschland erhöhte, wurden die Bezugswege bald nach dem Beginn der neuen Wirthschaftspolitik gründlich verändert. In den Jahren nach Beendigung des französischen Krieges stieg der Nutzholzverbrauch durch die krankhaft emporstrebende Bau⸗ und Gewerbe⸗ thätigkeit in ungeahnter Progression, während die dentsche Forstwirth⸗ schaft die ergänzende, auf Raubbau hinauslaufende Mehrfällung nicht zulassen konnte. Deutschland ist im Norden, Osten und Südosten umringt von waldreichen, dünn bevölkerten und wenig kultivirten Ländern; namentlich im östlichen Galizien, in der Bukowina, in Slavonien, im nördlichen und mittleren Rußland findet man auf Tausenden von Quadratmeilen eine fast menschenleere Baumwildniß; urwaldähnliche Holzvorräthe fanden fast lediglich durch Potasche⸗ Bereitung eine kaum nennenswerthe Benutzung. Aus diesen Länder⸗ strichen ziehen flößbare Bäche und Flüsse zur Ostsee und bis weit hinein in das nordöstliche Deutschland, auf denen sich alsbald ein reger Rohholzverkehr entwickelte. Die Donau⸗Dampfschiffahrtsgesell⸗ schaft brachte massenhafte Eichenholztransporte aus den unabsehbaren Eichen⸗Altholzbeständen in Südungarn und Slavonien. Als vollends der Eisenbahnbau in die genannten Grenzländer vorgedrungen war und die deutschen Bahnen in der Frachtherabsetzung glücklich die äußerste Grenze erreicht hatten, da schossen in diesen Ländern die Dampfsägewerke mit den besten Konstruktionen der Neuzeit wie Pilze aus dem Boden. Deutschland wurde bis in die westlichen Provinzen mit Nadelholzbrettern und Bohlen vor Allem aus Galizien überschwemmt.

Die deutschen Forstwirthe betrachteten diesen Wechsel der Bezugs⸗ wege viele Jahre ohne tiefer greifende Besorgnisse. Man konnte immerhin, namentlich während der Blüthezeit der Gründerperiode, das deutsche Nutzholz mit sehr zufriedenstellenden Preisen absetzen; man hoffte auch, daß die Waldzertrümmerung in den Nachbarländern die sauberen Holzbestände bald aufzehren werde. Aber bald sahen die Forstwirthe ein, daß sie sich einer verhängnißvollen Täuschung hin⸗ gegeben hatten. Als der Verbrauch fast ebenso rasch sank, als er ge⸗ stiegen war, da hatte sich das Ausland breite, stark benutzte Han⸗ delswege namentlich in den industriellen und gewerbsreichen Gebiets⸗ theilen Deutschlands erobert, von Rußland, Ungarn und Galizien bis nach Rheinland und Westfalen. Unterstützt durch kaum nennens⸗ werthe Holz⸗Ankaufspreise, billige Arbeits⸗ und Fuhrlöhne und die sehr niedrig gestellten Schiffs⸗ und Eisenbahnfrachten, konnte das Ausland der deutschen Konkurrenz mit Leichtigkett die Spitze bieten. Die Meinung, daß die Abnützung in den Nachbarländern kurze Dauer haben werde, erwies sich bei näherer Forschung als weitaus unzu⸗ treffend. In den deutschen Waldungen waren alsbald nur noch die besseren Nutzholzsorten um sehr ermäßigte Preise zu ver⸗ werthen; das gesammte Holzquantum, welches bei Fortdauer der früheren Verhältnisse an die Stelle der Mehreinfuhr getreten sein würde, mußte als Brennholz aufgearbeitet werden oder wurde, wie der Forstmann sagt, „anbrüchig“, zumal in den deutschen Gebirgs⸗ waldungen. Jetzt ist nicht mehr zu bezweifeln, daß in der begonnenen Periode des Weltverkehrs die deutschen Waldungen, deren Werth noch vor kurzer Zeit auf 10—12 Milliarden Mark veranschlagt werden konnte, in der nächsten Zeit auf dieselbe Stufe herabsinken werden, auf welcher die Nachbar⸗Waldungen standen, als man dort Potasche brannte. Ich werde die Richtigkeit dieser Behauptung später ziffern⸗ mäßig nachweisen. 1

Ficean die Nutzholzstämme, welche zum Ersatz des Imports geeignet sind, vornehmlich in den deutschen Privatwaldungen gefunden würden und hier mit wesentlich höheren Preisen als an den deutschen Grenzen erworben werden müßten, so könnte man sicherlich über die Folgen, welche hohe Nutzholzzölle haben werden, verschiedener Ansicht sein. Man könnte die Vertheuerung dieser, auch den Armen unentbehrlichen Bau⸗, Werk⸗ und Nutzhölzer betonen, auf die Bereicherung einzeln er Bevölkerungsklassen und andererseits auf die Verminderung der Geld⸗ ausgabe für die zahlreichen Holzkonsumenten bei Fortbestand des Im⸗ ports hinweisen, man könnte die unausbleiblichen Repressalien der Nachbarländer hervorheben u. s. w. Aber diese Nutzholzstämme finden sich fast lediglich, sicherlich mit mehr als zwei Drittheilen in den Staatswaldungen, deren Rente gewöhnlich in die Staats⸗ kasse fließt, und können hier auch nach völliger Absperrung der Einfuhr um billigere Preise erworben werden als bisher an unsern Reichsgrenzen. Die deutschen Gemeinde⸗ und Privatwaldun⸗ gen werden in der Regel nicht wie die Staatswaldungen mit so lan⸗ gen Hochwald⸗Umtriebszeiten bewirthschaftet, daß die stärkeren, für den Handel geeigneten Nu zholzsorten heranwachsen können, vielmebr findet man hier außer den für den Vielbedarf geeigneten schwäche⸗ ren Nutzholzstämmen vorwiegend Brennholzbestände, die dem Mittel⸗ und Niederwaldbetrieb unterstehen. 8

Die deutschen Staatswaldungen waren vor einigen Jahrhunderten zumeist Markwaldungen. Wenn eine mit Schulden und kaum er⸗ schwinglichen Steuern ü;berlastete Markgenossenschaft, die reichhaltigen und besonders nutzfähigen Holzvorräthe im Markwalde verfaulen lassen würde, weil die Markgenossen dem Freihandel huldigen und seit ihrer Bekehrung zu diesem Wirthschaftsprinzip das benöthigte Nutzholz bei den Nachbarn ankaufen, jedoch um höhere Preise, als sie früher im Markwalde bezahlt haben und fortdauernd zahlen würden, wenn hierauf diese sonderbaren Freihändler das erweiterte Defizit in der Kasse viele Jahre lang durch erhöhte Steuerbelastung ergänzen und dabei, in Folge der widersinnigen Doppelzahlung, verarmen würden, so würde sicherlich eine derartige Markgenossenschaft schon lange von unserem Volke für würdig befunden sein, Theil zu nehmen an dem Ruhme, den die gute Stadt Schilda seit alten Zeiten in Deutsch⸗

land genießt. Aber finden wir nicht im wohlgeordneten Deutscheu Reiche das getreue Spiegelbild dieser Genossenschaft. Jeder Staats⸗ angehörige partizipirt am Reinertrag der Staatswaldungen seines Landes nach Maßgabe seines Steuerfußes, denn die Verringe⸗ rung dieses Reinertrags wird, wie wir leider genugsam erfahren haben, alsbald durch Steuer⸗ Erhöhung ausgeglichen. Da⸗ bei ist der Nutzholzverbrauch der Staatsangehörigen im Großen und Ganzen dem Steuerfuße gleichfalls adäquat, denn die reicheren Bevölkerungsklassen, die industriellen und gewerbthätigen Landestheile ꝛc., welche auf den höchsten Steuerstufen stehen, konsumiren den weitaus größten Theil. Aber auch beträchtlichere Unterschiede würden nicht in die Wagschale fallen, da die Rück⸗ wirkung auf den Wohlstand der Gesammtheit maßgebend ist. Man kann somit durch keine wohltönenden Phrasen die offenkundige That⸗ sache verdunkeln, daß hier eine völlig unverantwortliche Ausraubung des deutschen Volksvermögens durch eine zwar freiwillige, aber ebenso unnöthige als sinnlose Kontribution an unsere Nachbarn vor⸗ zugsweise an die Slaven und Magyvaren vorliegt, die im Durch⸗ schnitt ca. 100 Millionen Mark per Jahr betragen hat. Die in volkswirthschaftlichen Fragen theoretisch gut informirte deutsche Na⸗ tion hat fast die gleiche Summe nochmals in Form von Steuern an die Staatskassen gezahlt, denn der sehr unbeträchtliche Reinerlös, welcher bei der Verwerthung der fraglichen Holzquantität als Brenn⸗ holz verbleibt, fällt gesammtwirthschaftlich nicht in Betracht, da der Brennstoffverbrauch im Deutschen Reich mit dem geringsten Kosten⸗ aufwand durch die Förderung von Mineralkohlen befriedigt werden kann, d. h. zumeist mir Ausgaben für Bahnfracht und Arbeitslohn. Man darf wohl schüchtern fragen, welche freiwilligen Gegenleistungen unsere dankbaren Nachbarn (etwa durch Zollermäßigungen für Produkte und Fabrikate deutschen Ursprungs) gewährt haben und ob dieselben die oben bezifferte Jahressumme ausgleichen?

Schon vor langer Zeit haben die Forstwirthe erkannt, daß bei dem anschwellenden Verbrauch der fossilen Kohlen, die große Brenn⸗ kraft haben und von den Eisenbahnen überaus billig transportirt werden, die bisher vorherrschende Benutzung des Holzes zum Heizen immer mehr verdrängt werden wird. An der Spitze der forstlichen Wirthschaftszwecke steht seit vielen Jahren die intensive Nutzholzzucht. Der Nutzholzverbrauch ist im Inlande beträchtlich gewachsen.

Deutschland wird im Westen begrenzt von den waldarmen, hoch⸗ kultivirten Ländern Großbritannien, den Niederlanden, Frankreich, Bel⸗ gien und der Schweiz; die Nutzholz⸗Mehr⸗Einfuhr dieser Länder hat (exkl. der Niederlande) 1876 circa 521 Millionen Mark betragen. Gute Wasserstraßen münden in die Nord⸗ und Ostsee und zahlreiche Schienenwege laufen westwärts. Abek die wunderbare Wirthschafts⸗ politik, welche die redegewandten Gelehrten im deutschen Reichstag siegreich zu vertheidigen wußten, hat die deutsche Forstwirthschaft nicht einmal zur Befriedigung des inländischen Nutzholzverbrauches zuge⸗ lassen wir stehen der traurigen Thatsache einer völlig sinnlosen Vergeudung von mehr als tausend Millionen Mark gegenüber.

Der „Norddeutschen Allgemeinen Zeitung“ wird aus Pyritz, 30. März berichtet:

Die hiesige Stellmacher⸗ und Böttcher⸗Innung hat sich auf Grund des Reichsgesetzes vom 18. Juli 1881 umgestaltet und nach Bestätigung des neuen Innungsstatuts durch den Bezirksrath die Neuwahl des Innungsvorstandes vorgenommen.

Nr. 16. Inhalt:

Amtsblatt des Reichs⸗Postamts. 1 mit Nieder⸗

Verfügungen: vom 2. April 1883. Postpacketverkehr land.

Statistische Nachrichten.

Das letzte Heft der „Zeitschrift des Königlich sächsischen statisti⸗ schen Bureaus“ enthält u. A. auch eine ausführliche Abhandlung „über Armenwesen und Armenstatistik, mit besonderer Rück⸗ sicht auf die sächsische Erhebung für das Jahr 1880“, der wir fol⸗ gende Daten entnehmen: 1

Es wurden für das Königreich Sachsen, das am 1. Dezem⸗ ber 1880 2 972 805 Einwohner zählte, als der öffentlichen Armen⸗ pflege Anheimgefallene für das ganze Jahr 1880 ermittelt: 22 08 männliche, 24 943 weibliche erwachsene Personen, sowie 6642 Kinder: zusammen 53 672 Parteien (d. i. Personen ohne Angehörige).

An der Unterstützung dieser Personen nahmen außerdem Theil 40 027 Angehörige, so daß die Gesammtzahl aller der Armenpflege Anheimgefallenen im Ganzen 93 699 Personen, d. i. 3,15 % der Be⸗ völkerung, beträgt. 8

Nach der Art der Unterstützung, ob dauernd oder vorübergehend, gruppiren sich die erwähnten 93 699 Personen folgendermaßen. Dauernd unterstützt waren: 9941 Männer, 20 488 Frauen, 5872 Kinder, 25 968 Angehörige; zusammen 62 269 Personen. Vorüber⸗ gehend unterstützt waren: 12 146 Männer, 4455 Frauen, 770 Kinder, 14 059 Angehörige; zusammen 31 430 Personen⸗ Die Mehrzahl der Unterstützungsbedürftigen mußte mit dauernder Unterstützung versehen werden. Von 100 überhaupt unterstützten Personen erhielten 66,46 % dauernde und 33,54 % vorübergehende Unterstützung. Auf 100 Ein⸗ wohner kommen 2,09 dauernd und 1,06 vorübergehend unterstützte Personen (inkl. Angehörige). 1“ Nach offener 8 geschlossener Pflege gruppiren sich die 93 699 Unterstützten, wie folgt: 32 260 Parteien mit 35 583 Angehörigen wurden in offener Pflege und 21 412 Parteien mit 4444 Angehörigen wurden in geschlossener Pflege unterstützt. Die Mehrzahl kommt also auf die offene Pflege. W 8

Nach Unterstützungswohnsitz und Landarmeneigenschaft klassi⸗ fiziren sich die Unterstützten wie folgt: Es wurden gezählt 73 525 Unterstutzte und Angehörige mit Unterstützungswohnsitz am Wohn-⸗ orte, die übrigen 20 174 Unterstützten mit Angehoͤörigen hatten den Unterstützungswohnsitz außerhalb des Wohn⸗ oder enthaltsortes. Davon hatten 8527 Personen den Unter⸗ stützungswohnsitz in anderen sächsischen Gemeinden, 8034 waren sächsische Landarme, 2280 hatten den Unterstützungswohnsitz in Gemeinden anderer deutscher Staaten (außer Bayern), 140 waren bayerische Staatsangehörige, 88 wurden von Landarmenverbänden anderer deutscher Staaten unterstützt, 678 waren Reichsausländer, 427 waren Unterstützte mit streitigem oder zur Zeit noch nicht er⸗ mitteltem Unterstützungswohnsitz. Es hatten also 78,47 % aller Unterstützten den Unterstützungswohnsitz am Wohnort, 9,10 % hatten ihren Unterstützungswohnsitz außerhalb des Wohn,⸗ oder Aufenthalts⸗ ortes in anderen sͤchsischen Gemeinden, 2,43 % hatten den Unter⸗ stützungswohnsitz in anderen deutschen Staaten, 8,58 % wurden vom sächsischen Landarmenverbande unterstützt. Die übrigen waren Bayern, Reichsausländer oder Unterstützte mit streitigem oder zur Zeit der Zählung noch nicht ermitteltem Unterstützungswohnsitz. Die Kosten für die sächsischen Landarmen betrugen 1872 21 604 79 1877 215 071 17 ₰, 1880 401 649 54 ₰, 1881 448 322 2

(2249). 1 Pon besonderem Interesse ist die örtliche Vertheilung der sächsischen Armen. Wie man von vornherein erwartet hatte, stellen sich im Königreiche Sachsen wie überall die größeren Städte mit ihren gut eingerichteten Wohlthätigkeits⸗ und Verpflegungsanstalten, mit ihrer erschwerten Armenaufsicht und Armenpolizei als die Hauptheerde der Armuth dar. Es giebt in Sachsen 22 Gemeinden mit über 10 000 Einwohnern mit zusammen 803 505 Einwohnern. Diese Bevölkerungs mittelpunkte enthalten allein 46 253 Arme, d. i. die Hälfte aller Armen des Königsreichs, so daß für die übrigen Gemeinden mit 2 169 300 Einwohnern nur 47 446 Arme übrig bleiben. Wäbrend auf 100 Einwohner der Gemeinden mit über 10 000. Einwohnern 5,76 Arme entfallen, kommen auf 100 Einwohner sämmtlicher Ge⸗ meinden mit unter 10 000 Einwohnern nur 2,19 Arme.

Die 22 sächsischen Gemeinden mit mehr als 10 000 Einwohnern, unter denen sich auch die drei volkreichen Vorstadtdoörfer Leipzigs (Reudnitz, Lindenau und Volkmarsdorf) befinden, zeigen aber wiederum unter ng die groͤßten Verschiedenheiten. Es hatten nämlich Arme