1883 / 80 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 05 Apr 1883 18:00:01 GMT) scan diff

in Coburg nehme er auf sich, aber bei der 8

hervortreten dürfen, selbst wenn volle Persönlichkeit des Reichskanzlers

grunde gestanden hätte. Es sei richtig, letzten fünf Jahren die Waldreinerträge

Grunde

portirt sei, Krisis die Verwendung gefehlt habe, inländisches Nutzholz nicht habe absetzen nachher noch 4 Millionen Festmeter aus kommen seien. Daß er als waldbesitz 28 Proz. b geben habe, stütze sich auf die im Aufnahme der Bodenbenutzung;

daß die Gutsbezirke und oßg. gehörten. Was die Gemeinde anlange, auf die si ertragsberechnung

so daß Der können,

im Hinter⸗ daß in den sehr gesunken seien; der Grund sei, daß in den Gründerjahren viel Nutzholz im⸗ wofür bei der hereinbrechenden wirthschaftlichen

dem Auslande ge⸗ statistische Ziffern für Klein⸗ und für Großwaldbesitz 21 Proz. ange⸗ Jahre 1878 stattgefundene er habe dabei angenommen, Forstbezirke dem Großgrundbesitz an⸗

elbständigkeit der deutschen Forstmänner hätte er mit keinem nicht sachlichen

die macht⸗

ütschland sein zumal auch

ch seine Rein⸗

beziehe, so sei es die Gemeinde Eberewalde, Existenz der ganzen deutschen

in der er selbst wohne und Magistratsmitglied sei; der Abg.

Rickert werde ihm doch wohl zutrauen, Verhältnisse eine 1 könne. Was den Gegensatz zwischen und denen des Hrn. Sombart anlange,

aussprechen, daß Sombart von den 8 geschätzt werde, besonders wegen Jabren von denselben verlangten

druck der Broschüre von Sombart auf die Forstleut

ers der ihrer Schlußworte, worin derselbe sich gegen

höhung der Holzzölle erklärt und wiederholt Forststatistik verlangt habe, sei der, leuten statt des Brodes Steine geboten Rickert betone mehrfach die Sympathie, Seite des Hauses für den Wald habe; Kitt, von dem gestern gesprochen sei;

richtige Reinertragsberechnung

seinen Ausführungen

so müsse er zuerst Forstleuten

daß er für so einfache

aufstellen

sehr der seit

Forststatistik; der Ein⸗ e aber, beson⸗

die Er⸗ dringend die

daß derselbe den Forst⸗ habe. welche auch die linke diese sei gewiß der allein es handle sich

Der Abg.

darum, die Sympathie nicht blos auszusprechen, sondern sie auch

zu bethätigen; auch deshalb bitte er das Haus,

anzunehmen.

Der Bundeskommissar Ober⸗Forstmeister widerte auf die Anfrage des Abg. der Staats⸗ und Gemeindeforsten diesen im Uebrigen gleichstehenden angegebenen Erträgen der letzteren noch ansehnlichen Beträge dessen addirt werden 1

der Besitzer als Deputat ꝛc. an Holz den gebe. 2

höher angegebe

Der Abg. Frhr. von Minnigerode erklärte, Getreidezölle seien bei der Zolltarifberathung vo schieden zu kurz gekommen, namentlich wenn valorem bemesse, wie das Holzzoll sei damals ungefahr auf 3 Proz. Waare fixirt, während man bei den anderen nimum von ungefähr 10 Proz.

des

bei den anderen geschehen sei.

angknommen habe.

die Vorlage

Donner er⸗

Rickert, warum der Ertrag

n sei, als der

Privatforsten, daß zu den die manchmal recht

nüßten, was

Landbewohnern

die Holz⸗ und n 1879 ent⸗ man sie ad Der Werthes der

Zöllen ein Mi⸗

Wenn

man nun auch zweifelhaft sei, ob eine Erhöhung nothwendig,

so werde man doch jedenfalls nicht umhin können,

Vorlage zu konstatiren.

gehende Berathung der eine Kommi

deshalb für nöthig, die Vorlage an

weisen. Außerdem werde es wohl nöthig sein, wenn das Ge⸗

eine ein⸗ Er halte es ssion zu ver⸗

setz nachher zur Annahme gelangen sollte, den Gültigkeits⸗

termin möglichst früh eintreten zu lassen, nicht Zeit gewinne, durch Versorgung des Marktes mit Holz auf lange Zeit kung des Holzzolls zu paralysiren. Anstand, für den Schutzzoll zu Gunsten Forstbesitzes sich auszusprechen. Ihn schrecke nicht der Hinweis auf den Großgrundbesitz.

Antheil des Großgrundbesitzes am Holzbesitz sei, Derselbe werde aber kaum 20 Proz. werde noch ein großer Theil derjenigen

Er

hinaus die

überschreiten. Forsten zuzuzählen

damit die Spekulation

inländischen Wer⸗ nicht

nehme

des großen deutschen

dabei auch Wie hoch der wisse er nicht. Dabei

Verhältnisse völlig. Zeitalter, wo Eisenbahnen noch nicht existirten,

haupt werde mit dem Worte trieben.

alle Forstbesitzer hätten einen

aber sie würden ausreichen,

. 1“ sein, die in der Hauptsache nur den Bedarf des Gutes deckten, und ihre Waare nicht auf den Markt brächten. Es werde also nur ein ganz kleiner Theil Großgrundbesitzer übrig bleiben, der wirklich einen Vortheil aus dem Holzzoll zieyen werde. Der Schwerpunkt liege in der Bilancirung der Staatsforsten, welche uberhaupt das beste und werthvollste Material an Nutz⸗ holz haben. Die Herren auf der Linken hätten sich so ge⸗ wöhnt, nur im Sinne des Handels und der Industrie zu denken, weil sie sich eben in diesen Kreisen bewegten, daß se für die Bedürfnisse des Grundbesitzes kein rechtes Verständniß hätten. Nehme die Linke es der Rechten nicht übel, wenn sie ihre Fürsorge hauptsächlich auf Acker und Wald richte, und dem Walde eine dauernde Rente garantiren wolle. Wenn der Abg. Oechelhäuser meine, daß Friedrich List Schutzzölle für Rohstoffe nicht gekannt habe, so verkenne derselbe damit die Ein Schutz für Rohstoffe sei in einem nicht nöthig. List selbst führe aber aus, daß auf dem Schutzsystem die Nationalität beruhe. Ueber⸗ Rohproduktion Mißbrauch ge⸗ Es handele sich beim Walde um einen ziemlich künst⸗ durchaus nicht mit der einfachen

lichen Mechanismus, den man 1 1 1 Man spreche immer so, als

Rohproduktion vergleichen könne.

wenn der Reingewinn aus den reichen Forsten in die Tasche b überreichen Gutsbesitzers fließe. völlig

Dabei sei man schon ufrieden, wenn von der Bruttoeinnahme etwa 30 bis 40 Proz. Nettogewinn seien, und wenn der Wald überhaupt nur eine ganz bescheidene Rente von 1 Proz. gewähre, denn das Nutzholz sei ja häufig vollständig unverkäuflich. Fast Rückgang der Einnahmen zu Die Holzzölle würden die Preise nicht erhöhen, um die auslandische Konkurrenz zurückzuhalten und dadurch einen Mehreinschlag von Nutzholz veranlassen, was namentlich für die Staatsforsten von hoher Bedeutung sei. Der gegenwärtige Zustand sei unerträglich. Wer an der Ostsee wohne und aufmerksam die Sache verfolgt habe, werde wissen, daß Rußland, Finnland, Norwegen und Schweden einen Raubbau treiben, der geradezu fabelhaft sei. Man könne ja nun sagen, daß dieser Raubbau vielleicht nur noch 10 bis 15 Jahre lang möglich sein werde, aber bis dahin könne die deutsche Waldwirthschaft schon so geschwächt sein, daß sie sich nicht wieder erholen könne. Es sei richtig, daß hohe Holzpreise auch zur Devasta⸗ tion des Waldes führen könnten. Solch ein Fall sei eingetreten, als das Holz durch neue Transportwege, die sich eröffnet hätten, überhaupt erst einen Werth bekommen habe. Aber solche Vechältnisse dürften jetzt wohl nicht wiederkehren. Die pla⸗ tonische Liebe für den Wald auf der Linken erinnere ihn immer lebhaft an die platonische Liebe für die Börsensteuer, die ebenfalls auf der Linken so viel zu finden sei. Es han— dele sich garaicht darum, höhere Preise zu erzielen, sondern nur darum, eine höhere Ausbeute an Nutzholz zu gewinnen. Wenn der Abg. Oechelhäuser die hochschutzzöllnerischen Staaten angeführt habe, welche keinen Holzzoll hätten, so habe derselbe dabei nur außer Acht gelassen, daß dieselben ihren Wald fast vollständig verloren hätten. Seine Partei aber wolle den deutschen Wald hegen und pflegen und ihn in seiner jetzigen Bedeutung erhalten.

Darauf wurde die Debatte geschlossen. Dem Antrage des Abg. von Wendt gemäß wurde mit 136 gegen 135 Stimmen die Ueberweisung der Vorlage an eine Kommission beschlossen.

Der Präsident von Levetzow schlug vor, die nächste Sitzung Donnerstag 11 Uhr zu halten mit der Tagesordnung: Gesetz⸗ entwurf, betreff. den Schutz nützlicher Vögel und die Steuer⸗ vergütung von Zucker mit dem Antrage Ausfeld.

Der Abg. Richter (Hagen) bemerkte, das Haus habe zwei Gesetze zu berathen, die von hoher Bedeutung seien, und es nicht vertrügen, daß ihre Berathungen durch Sitzungen eines anderen Hauses unterbrochen würden. Er halte es deshalb für

konstatiren.

8 2.

plan

Bayern. die Gegenstände welcher die Berichte dem Hause der Gewerbeordnungskommission sei Jedenfalls müsse das Haus sich einen festen Arbeits⸗ machen, damit jeder wisse, woran er sei.

Der Abg. Dr. Windthorst bemerkte, Schuld seiner Mitglieder nicht vollzählig sei, darauf Rücksicht von Stauffenberg sich so ausgesprochen habe, als liberale Autorität für ein gleichzeitiges Tagen und Reichstages anführen könne. abwesenden Bayern nicht Rücksicht nehme, punkt in die dritte Berathung, sein solle.

worden.

dringend nothwendig, daß das Haus sofort an die Berathung der Novelle zur Gewerbeordnung gehe, welche in den Frak⸗ tionen ohne Zeitverlust stückweise vorberathen werden könne. Die Fortschrittspartei lehne die Verantwortung vor dem Lande ab, daß die Zuckersteuer⸗ bei gleichzeitigem Tagen des Abgeordnetenhauses berathen zu werden.

Der Abg. Dr. Windthorst glaubte, daß das Krankenkassen⸗ gesetz zuerst berathen werden müsse, weil es der Anfang einer positiven Lösung der sozialen Frage müsse ein Interesse daran bevölkerung Mißtrauen und Unzufriedenheit herrsche. Die Herren wollten die Gewerbeordnungsnovelle nur vorweg be⸗ rathen, weil augenblicklich die bayerischen Abgeordneten durch den Landtag ferngehalten seien.

Der Abg. von Bennigsen erklärte, angemessener sein, die Gewerbeordnung vorweg zu berathen. Bei dem Krankenkassengesetz handele es sich um einige große Fragen, während in der Gewerbeordnung sehr viele kleine Fragen in Betracht kämen, welche einen raum der Berathung in Anspruch nehmen. steuer falle der Schwerpunkt doch in die Kommissionsberathung; deshalb sei es besser, wenn die Tagesordnung für morgen festgehalten werde, für die nächste ordnung in Aussicht

Der Abg. Frhr. Schenk von Stauffenberg erklärte, er wisse

Session ins Unendliche hinausgezogen werde. Die und die Vogelschutzvorlage vertrage es viel eher,

sei. Wer dagegen sei,

haben, daß unter der Arbeiter⸗

es würde doch wohl

viel größeren Zeit⸗ Bei der Zucker⸗

Sitzung die Gewerbe⸗ zu nehmen.

nicht, weshalb die bayerische Regierung gerade jetzt den Landtag nach München berufen habe; dem Reichstage und dem müßten sich für es fehlten jedenfalls ebensoviel liberale als ultramontane Er sei mit der Meinung

die Herren, welche gleichzeitig bayerischen Landtage angehörten, die Anwesenheit hier oder dort entscheiden;

b hierher gekommen, daß in der Reihenfolge berathen würden, in zugegangen seien; der Bericht viel früher vertheilt

wenn das Haus ohne dann müsse man daß der Abg. daß man ihn des Land⸗ Wenn das Haus auf die so falle der Schwer⸗ Kontrolle

nehmen. Er bedauere,

die nur eine gewisse

ba. Frhr. Schenk von Stauffenberg bemerkte, daß er sich durchaus nicht für ein gleichzeitiges Tagen Reichstag ausgesprochen, sondern ausdrücklich bedauert habe, daß die bayerische Regierung den Landtag nicht so berufen habe, sitzungen seine

Der Abg. von Bennigsen erklärte, die heutigen Debatten hätten, wie schon frühere, bündeten Regierungen einen bestimmten Zeitpunkt des Jahres festsetzen müßten, zu welchem der berufen werden müsse, richten könnten. nicht heraus. Stelle die Zuckersteuervorlage berathen werde, schnell als möglich an eine die Novelle zur Gewerbeordnung.

Dieser Antrag von Bennigsen wurde mit 140 gegen 13² Stimmen angenommen.

.“ vertagte sich das Haus um 4 ½ Uhr auf Donnerstag 11 Uhr

von Land⸗ und u zeitig ein⸗ daß derselbe zum Beginn der Reichstags⸗ Arbeiten bereits beendet habe.

das Resultat ergeben, daß die ver⸗

Reichstag verfassungsmäßig damit die Landtage sich danach ein⸗

Sonst komme man aus dieser Unordnung Er möchte vorschlagen, daß morgen an erster · um sie so Kommission zu verweisen; dann

Preuhischen Staats-Anzeigers: Berlin SW., Wilhelm⸗Straße Nr. 32.

RNR

Inserate für den Deutschen Reichs⸗ und Königl. 6

Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗

register nimmt an: die Königliche Expedition des Deutschen Reichs⸗Anzeigers und Königlich

825 u. s.

1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen.

2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.

3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen etc.

4. Verloosung.

effentlicher

und Grosshandel.

.Literarische Anzeigen. Amortisation, Zinszahlung

w. von öffentlichen Papieren. Familien-Nachrichten.

Anzeiger.

[5. Industrielle Etablissements, Fabriken

6. Verschiedene Bekanntmachungen.

.Theater-Anzeigen. In der Börsen-

beilage.

Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen des „Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein & Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren Annoncen⸗Bureaux.

——

—————

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl. [14955] Oeffentliche Zustellung.

Nr. 6026. Der Johann Nicolaus Zettel in Käferthal, vertreten durch Rechtsanwalt Reinhard in Mannheinm, klagt gegen die Landwirth Jacob Kalt⸗ reuther Eheleute von Käferthal aus Darlehen und Liedlohn mit dem Antrage:

a. die Jacob Kaltreuther Eheleute seien sammt⸗

haftdar schuldig, an Kläger die Beträge B 1) von 200 nebst 5 % Zins vom L“

W““

Juli 1880, 12. Februar 1881, 30. April 1881,

9 2

5 % 5 %

den Betrag von

sowie 1 1 „Jacob Kaltreuther sei schuldig, vom Zustellungs⸗

104 nebst 5 % Verzugszins tag an Kläger zu zahlen, 8 c. Jacob Kaltreuther habe an den Kosten —³, dessen

Ehefrau ½ zu zahlen, und ladet die Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die I. Civilkammer des Großh. Landaerichts zu Mannheim auf

Mittwoch, den 20. Juni 1883, Vormittags 9 Uhr,

mit der Aufforderung, einen hei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung an Jacob Kaltrenther wird dieser Auszug der Klage bekannt

gemacht. Mannheim, den 29. März 1883. Landgerichts:

Der Gerichtsschreiber des Gr. Reis.

8 2—

Oeffentliche Zustellung.

der Aelteste, Handelsmann zu Großblittersdorf, klagt gegen die Elisabetha Hoy, gewerblose Ehefrau von Peter Johann, Tagner, früher wohnhaft in Speichern und nun ohne be⸗

[14951] Der Jakob Borg,

298,40 nebst

gerichtsbezirk

Aufenthalts,

und demselben legen.

mit der

gemeinschaft wegen, aus Schuldschein vom 3. Sep⸗ tember 1873, im Urkundenprozesse, mit dem Antrage auf Verurtheilung der Beklagten zur Zahlung von

unter Sammthaft, und lodet die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Kaiserliche Amtsgericht zu Forbach in Lothringen auf den 17. Mai 1883, Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Petri, Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Amtsgerichts,

Oeffentliche Zustellung.

Die Arbeiterfrau Minna zur Zeit in Unseburg im Kreise Wanzleben, Amts⸗ Egeln, Provinz vertreten durch den Rechtsanwalt Tölle hier, gegen ihren Ehemann den früher in Behle wohnhaft, wegen böslichen Antrage auf Ehescheidung, das zwischen den Par⸗ teien bestehende Band Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären

und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtss kammer des Könialichen Landgerichts zu Schneidemühl auf den 30. Juni 1883, Vormittags 10 Uhr, Aufforderung, Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung Auszug der Klage bekannt gemacht.

Schneidemühl, 8 27. März 1883

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

5 % Zinsen vom 3 September 1873

Vormittags 9 Uhr.

Neusilber, 3000 kg Krätzblei,

asche, 350 kg Eisenzinklegirung, 10 000 kg Broncekrätzmetall, und gesiebte Bronceschlacke, 300 kg Bleireduktionsschlacke,

sollen im Wege der öffentlichen Meistbietenden verkauft werden. min auf den 10. April d.

Kletscher, geb. Friedrich,

Sachsen, wohnhaft, klagt Arbeiter Adolph Kletscher zur Zeit unbekannten Verlassens, mit dem

und sind postmäßig schrift: „Submission auf Offerten bis zum Tage und mins einzureichen. den hierselbst zur Einsicht aus

der Ehe zu trennen,

die Kosten des Verfahrens aufzuer⸗

8 1. [147266 n

B Die Lieferung des für das forderlichen Bedarfs an aller Art, einschließlich

an Halsbinden, Lederhands

Civil⸗

einen bei dem gedachten

wird dieser

lawiter,

ihre Offerten

[14877)7) Die

20. April er.

kannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, und den Ehe⸗ mann selbst der ehelichen E i üte

V rkäufe, Verpachtungen,

Uebungs⸗Kommission des Eisenbahn⸗ Regiments vergiebt in öffentlicher Submission am

Mitelschwellen an

gegen Einsendung von bezogen werden. Biebeich, den 29. März 1883

Submissionen ꝛc. Bekanntmachung.

1500 kiefernen Schule.

die Lieferung von 1t Die

den Mindestfordenden.

Lieferungsbedinaungen sind im Bureau de Kommission (Uebungsplatz bei Schöneb von 8—12 und 2—4 Uhr einzusehen, auch von gegen Einsendung von 50 zu beziehen. 8

Bekanntmachung. Etatsjahr 1883/84 er⸗ Bekleidungsmaterialien Stiefelbeschlag, chuhen, Unterhosen und 8. Hemden, wird im Submissione wege vergeben. Lieferanten, welche sich darüber ausweisen können, daß sie schon derartige Lieferungen heit von Truppentheilen ausgeführt und Proben bis 16. April I. J. hierher emnreichen. Die Lieferungsbedingungen liegen meister Büreau zur Einsicht au

J.,

10 Uhr, im diesseitigen Büreau anberaumt w verschlossene, mit der Abfälle“ der Stunde des Ter⸗ Die Verkaufsbedingungen liegen Spandau den 3. April 1883. Direktion der Geschütz Gießerei.

.

Die Bekleidungs⸗Kommission der Unteroffizier⸗

r genannten erg) täglich dort

kg alter 0,7 kg altes 1100 kg Hartblei⸗ 450 kg Krätzzink, 7000 kg gestampfte 3600 kg Metallstaub, 2000 kg Bleiasche, Submission an den Hierzu ist ein

sowie

zur Zufrieden⸗ haben, wollen spätestens den

auf dem Zabl⸗ f und können auch 50 Pfennig Kopialgebühr

[14878] Bekanntmachung. Für das unterzeichnete Regiment sollen im Wege der Submission für das Etatsjahr 1883/84: 376 Paar wildlederne Handschuhe, 606 Halsbinden, 400 Hemden für Unteroffiziere (weiße),

Die im Betriebe der Geschütz⸗Gießerei nicht mehr 1274 Hemden für Gemeine (blaugestreifte), verwendbaren alten Metalle und Metallabgänge alꝛ:-¹- 8

ca. 6000 kg altes Schmiedeeisen, 7500 Stahl, 179 kg Metallkomposition,

188 Schirmmützen für Unteroffiziere, 4130 m graue Futterleinwand, 857 m blaue Futterleinwand, 2929 m Diillich zu Hosen, 5589 m Drilich zu Röcken

117 m Futterboy,

30 m Gummidrell, 258 m aoldene Tressen, 6 188 Stück Säbeltroddeln für Unteroffiziere,

Ter⸗ 1472 Stück Säbeltroddeln für Gemeine, Vormittags orden Auf⸗ versehene

37 Paar Patronentaschen, 80 Stück gestanzte Kochgeschirre und 134 Stück Kalbfell⸗Tornister beschafft werden. 8 2 Bezügliche Lieferungsofferten sind versiegelt und frankirt mit der Aufschrift „Submisston auf Lieferung von Bekleidungsmaterialien ꝛc. unter Beifügung von Proben der Bekleidungs⸗ Kommission des Regiments bis zum 21. April 1883 einschließlich einzureichen. Nicht konvenirende Proben werden unfrankirt zu⸗ rückgesandt. Erfurt, den 2. April 1883. Magdeburgisches Füsilier⸗Regiment Nr. 36.

Submission. Für die Werft sollen 88 m eiserne Ketten ohne Steg 26 mm, und 67 m eiserne Ketten ohne Steg 18 mm beschafft werden. Geschlossene Offerten mit der Aufschrift: „Submission auf Ketten“ sind zu dem am 14. April 1883, Mittags 12 Uhr. im diesseitigen Büreau anstehen⸗ den Termine einzureichen. Bedingungen liegen in der Verwaltungs⸗Abtheilung aus und sind für 0,50 zu beziehen, auch bei dem allgemeinen Submissionsanzeiger in Stuttgart einzusehen. speziellen Prüfungsvorschriften für Ketten können auf Wunsch gegen Zahlung von 5 verabfolgt werden. Kiel, den 31. März 1883. Kaiserliche Werft. Verwaltungs⸗Abtheilung.

Reichs⸗An

Zweite

C11““

tzeiger und Königlich Preußi

Berlin, Donnerstag, den 5. April

Preußischen Staats-Anzeigers: Berlin SW., Wilhelm⸗Straßze Nr. 32.

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Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗

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1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen.

u. dergl.

4. Verloosung, Amortisation Zinszahlung

E

S u. s. w. von öffentlichen Papieren.

Oeffentlicher Anzei

8 . 88

6 effen 1 er nzeiger. Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen des 5 „Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein

& Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte,

Büttner & Wunter, sowie alle übrigen größeren

Annoncen⸗Bureaux.

2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen

3. Verkäufe, Verpachtungen. Sbmissionen etc.

»Anzeiger. 1883.

. Industrielle Etablissements, Fabriken und Grosshandel.

Verschiedene Bekanntmachungen.

.Literarische Anzeigen.

. Theater-Anzeigen. In der Börsen-

Familien-Nachrichten.] beilage. 5

8

——Tubhastationen, Aufgebote, V

2

ladungen u. dergl.

[14899] Oeffentliche Zustellung

Die Anna Theobald, ohne Gewerbe, Hüttenarbeiters Johann Theobald II., zu Fraulau⸗ tern wohnend, Klägerin, vertreten durch Rechtsanwalt Giersberg, klagt gegen ihren vorgenannten Ehemann Johann Theobald II., Hüttenarbeiter, zu Fraulau⸗ tern wohnend, Beklagten, wegen Gütertrennung, mit dem Antrage, die zwischen Parteien bestehende ehe⸗ liche Gütergemeinschaft für aufgelöst zu erklären, Parteien zur Auseinandersetzung vor Notar zu ver⸗ weisen, Kosten dem Beklagten zur Last zu legen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Saarbrücken

auf den 6. Juni 1883, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Saarbrücken, 1. April 1883. 8 1 Kump, Assistent,

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[14905] Oeffentliche Zustellung.

Die verehelichte Tschöcke, Wilhelmine, geb. Punze, zu Bitterfeld, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Tornau daselbst, klagt gegen ihren Ehe⸗ mann, den Tischler Anton Tschöcke zu Bitterfeld, jetzt in unbekannter Abwesenheit lebend, wegen bös⸗ licher Verlassung, mit dem Antrage auf Ehetrennung und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die IV. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Halle a./S. auf

„den 4. Juli 1883, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszua der Klage bekannt gemacht.

Halle a./S., den 28. März 1883. . Dülcke, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[14894] Oeffentliche Zustellung.

Die Kinder des Ackermannes Justus Simon, Namens Anna Martha, Carl Friedrich Adolph und Marie Elisabeth Frieda, zu Oberkaufungen, ver⸗ treten durch ihre Mutter, Wittwe Simon, als Vor⸗ münderin, klagen gegen die mit unbekanntem Anf⸗ enthalte abwesenden Kinder und Erben der Ehefrau des Gastwirths Franz Wilhelm Barchfeld, Anna Katharine, geb. Hohmann, Namens: 1) Anna Katha⸗ rine, geb. 25./9. 1852, 2) Heinrich Christian, geb. 6./6. 1858, 3) Anna Martha, geb. 1,/12. 1859, 4) Franz Wilhelm Georg, geb. 18./3. 1861, 5) Anna Gertrud Elisabeth, geb. 18./4. 1865, 6) Charlotte Auguste, geb. 13./8. 1869, letztere beiden in väterlicher Gc⸗ walt des Franz Wilhelm Barchfeld aus Oberkaufungen, wegen Löschung der auf dem Grundeigenthum der Kläger im Grundbuch von Oberkaufungen Bd. VIII. Art. 361 Abth. III. Nr. 6 zu Gunsten der Ehefrau Barchfeld eingetragenen 41 Thlr. 20 Sgr. mütter⸗ lichen Vermögens mit dem Antrage auf Ver⸗ urtheilung der Beklagten zur Löschung des wegen der erwähnten 41 Thlr. 20 Sgr. eingetragenen Pfandrechts und laden die Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das König⸗ liche Amtsgericht zu Oberkaufungen auf

den 17. Mai 1883, Vormittags 10 Uhr.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auazug der Klage bekannt gemacht. DOsberkaufungen, den 28. März 1883 Sudrow,

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[14895] Oeffentliche Zustellung.

Die unverehelichte Emilie Muthweiß zu Rheydt, Kreis München⸗Gladbach, und ihr Kind Karl Georg Fritz, vertreten durch seinen Vormund, Schuhmacher Gottlob Muthweiß in Jüterbog, klagen durch den Rechtsanwalt Wagenknecht in Jüterbog gegen den Dienstknecht Georg Starfänger, früher in Lützel⸗ hausen, jetzt unbekannten Aufenthaltsorts, wegen Vaterschaft und Alimentation mit dem Antrage, den Beklagten für den Vater des genannten Kindes zu erklären und zur Zahlung von 30 Tauf⸗ c. Kosten, sowie Alimenten von 9 monatlich bis zum zu⸗ rückgelegten 14. Lebensjahre des Kindes an Klägerin zu verurtheilen und laden den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das König⸗ liche Amtsgericht zu Gelnhausen auf

den 30. April 1883, Vormittags 10 Uhr.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Graff, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

114893] Oeffentliche Zustellung.

Der Wolf Wolf in Darmstadt klagt gegen den Jacob Storm II., ledig, in Arheilgen, dermalen unbekannt wo abwesend, auf Zahlung von 64 cedirtem Kaufschilling, 6,40 rückständige Zinsen, 5 % Zinsen aus 64 von Weihnachten 1881 an und der Kosten, mit dem Antrage auf öffentliche Zustellung, Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung der angegebenen Forderungen und vorläufige Voll⸗ streckbarkeitserklärung des Urtheils und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor das Großherzogliche Amtsgericht zu Darmstadt II. auf

Montag, den 7. Mai 1883,

8 Ehefrau des

Auszug der Klage bekannt gemachtt. Darmstadt, den 13. März 1883. 11““] IUnterschrift), 1“ Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Amtsgerichts.

V Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser

Verkaufs⸗Anzeige nebst Edictalladung.

In Sachen des Kaufmanns Fr. Sanders in Bremen, Gläubigers, gegen den Neubauer und Bäcker Diedrich Poppe in Worpswede, Schuldner, soll die dem Letzteren gebörige, unter Nr. 154 in Worpswede belegene Neubauerstelle, bestehend aus:

1) einem Wohnhause,

2) einer Scheune,

3) einem Schweinestalle,

4) einem Brunnen,

5) einem Begräbnißplatze auf dem Kirchhofe zu

Worpswede und 6,95 Ar 20 Qu.⸗Mtr. Län⸗ dereien in der Feldmark Worpswede, Karten⸗ blatt 4, Parzelle 58 und 59, sowie Karten⸗ blatt 5, Parzelle 21 und 79, . zwangsweise in dem dazu auf Freitag, den 11. Mai d. J., 8 Morgens 10 Uhr, allhier anberaumten Termine öffentlich versteigert werden.

Die Kaufbedingungen können auf der Gerichts⸗ schreiberei eingesehen werden.

Kaufliebhaber werden damit geladen.

Alle, welche daran Eigenthums⸗, Näher⸗, lehen⸗ rechtliche, fideikommissarische, Pfand⸗ und sonstige dingliche Rechte, insbesondere Servituten und Real⸗ berechtigungen zu haben vermeinen, werden aufge⸗ fordert, selbige im obigen Termine anzumelden und die darüber lautenden Urkunden vorzulegen, unter dem Verwarnen, daß im Nichtanmeldungs⸗ falle das Recht im Verhältniß zum neuen Er⸗ werber des Grundstücks verloren geht.

Der Ausschlußbescheid soll demnächst nur durch

[14926]

Lilienthal, den 28. März 1883. Königliches Amtsgericht. v ““ Meyer.

[14934] Bekanntmachung.

Durch rechtskräftiges Urtheil des Königlichen Landgerichts zu Saarbrücken, ersten Civilkammer, vom 5. März 1883, wurde die zwischen der Emma Johanna Litzenburger, ohne Stand, Ehefrau von Julius Kremp, Grubenschlosser, Beide zu Dud⸗ weiler wohnhaft, Klägerin, und ihrem genannten Ehemanne, Beklagten, bisher bestandene eheliche Gütergemeinschaft für aufgelöst erklärt, deren Thei⸗ lung, falls Klägerin nicht auf dieselbe verzichten sollte, in der Art verordnet, daß davon die eine Hälfte der Klägerin, die andere Hälfte dem Beklagten zufällt, und wurden Parteien zur Auseinandersetzung vor den Königlichen Notar Eglinger zu St. Johann ver⸗ wiesen.

Saarbrücken, den 2. April 1883.

Koster, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[14937] Bekanntmachung.

Das Aufgebotsverfahren über die Nachlaßgläubiger des Gastwirthes Julius Duwe aus Plement ist beendigt.

Graudenz, den 30. März 1883.

Königliches Amtsgericht.

[1492²5]

In dem Verfahren, betreffend die Zwangsversteige⸗ rung des den minorennen Geschwistern Friederike und Erna Sönnichsen zu Wittenberge früher gehö⸗ rigen, allhier an der Neuen Werderstraße auf der Westseite sub Nr. 1945 9. belegenen Hauses und Gartens Nr. 1214I.k. ist zur Erklärung über den Theilungsplan, sowie zur Vornahme der Ver⸗ theilung ein Termin auf

Dienstag, den 17. April d. Js., Morgens 11 ½ Uhr,

im Amtsgerichtsgebäude, Zimmer Nr. 7, hierselbst anberaumt, und werden die bei der Zwangsversteige⸗ rung Betheiligten dazu mit dem Bemerken geladen, daß der Theilungsplan zu ihrer Einsicht auf der Gerichtsschreiberei niedergelegt ist.

Rostock, den 31. März 1883.

Großherzogl. Mecklenburg⸗Schwerinsches Amtsgericht.

Zur Beglaubigung:

E. Blanck, A.⸗G.⸗Aktuar.

[14896] Nr. 1916. Lindenwirth Hermann Oehmann von Oberlaude, klagt gegen den Ambros Klingert von dort, z. Z. unbekannt wo abwesend, aus Darleihen und Kauf, mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 29 26 nebst 5 % Zins vom Tag der Zustellung der Klage und vor⸗ säufige Vollstreckbarkeit des Urtheils, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor Großherzoliches Amtsgericht Tauber⸗ bischofsheim auf 8 Mittwoch, den 4. Juli 1883, 1 Vormittags 9 Uhr. P Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Tauberbischofsheim, den 8. März 1883. Der Gerichtsschreiber des Großherz. Amtsgerichts:

Anschlag an die Gerichtstafel veröffentlicht werden.

[14939) Bekanntmachung.

Das Verfahren, betreffend das Aufgebot der Nach⸗ laßgläubiger und Vermächtnißnehmer des am 15. Juli 1882 hierselbst verstorbenen Kaufmanns August Kirchner ist durch Erlaß des Ausschlußurtheils beendigt. 1“

Forst, den 29. März 1883.

Königliches Amtsgericht.

[14956] Bekanntmachung.

Nr. 12 289. Das Großh. Amtsgericht II. dahier hat im Aufgebotstermine vom 15. v. Mts. auf An⸗ trag des Rechtsanwalts Geißmar dahier als Ver⸗ treter des Kaufmanns August Elhardt in Kempten

1 Ausschlußurtheil dahin verkündet, daß die drei am ersten Januar 1873 ausgegebenen Aktien der Rheinischen Kredit⸗ bank in Mannheim, nämlich Serie IV. Nr. 16 453, 16 454 und 16 455 für kraftlos erklärt werden.

Mannheim, den 1. April 1883.

Der Gerichtsschreiber Großh. Amtsgerichts. Meier.

In der Strafsache

8 gegen

den Musketier Eduard Stocker, der 5. Compagnie Rheinischen Infanterie⸗Regiments Nr. 69 geboren am 22. November 1862 zu Dornach, katholisch, Schlosser und Eisendreher, zuletzt in Mülhausen wohnhaft,

[14919]

wegen Fahnenflucht, wird, da der Angeschuldigte Stocker des Vergehens gegen §. 69 des Mil.⸗Strafgesetzbuchs beschuldigt ist, auf Grund der §§. 480, 326 der Strafprozeß⸗ Ordnung und §. 246 Mil. Str. Pr. Ord. zur Deckung der den Angeschuldigten möglicherweis treffenden höchsten Geldstrafe und der Kosten des Verfahrens auf Höhe von 3200 das im Deutschen Reiche befindliche Vermögen des Angeschuldigten mit Beschlag belegt. Mülhausen, den 23. Februar 1883. Kaiserliches Landgericht, Strafkammer. gez. Aretz. Hamm. Wolfs. [14918]2 In der Strafsache 2 gegen 8 den Rekruten Josef Luzian Ligier vom Bezirks⸗ Kommando Mülhausen, geboren den 16. Juni 1861 zu Mülhausen, Zeichner, 1 wegen Fahnenflucht, wird, da der Angeschuldigte Ligier des Vergehens gegen §. 69 des Militär⸗Strafgesetzbuchs be⸗ schuldigt ist, auf Grund der §§. 480, 326 der Straf⸗ prozeß⸗Ordnung und §. 426 Militär⸗Strafprozeß⸗ Ordnung zur Deckung der den Angeschuldigten mög⸗ licherweise treffenden höchsten Geldstrafe und der Kosten des Verfahrens auf Höhe von 3200 das im Deutschen Reiche befindliche Vermögen des Angeschuldigten mit Beschlag belegt. Mülhausen, den 3. März 1883. Kaiserliches Landgericht, Strafkammer. gez. Aretz. Hamm. Wolff. In der Strafsache gegen den Rekruten Franz Xaver Franck vom Bezirks⸗ kommando Altkirch, geboren den 2. August 1860 Bettlach, Kreis Altkirch, katholisch, Schneider, wegen Fahnenflucht, wird .“ da der Angeschuldigte Franck des Vergehens gegen §. 69 des Mil. Strafgesetzbuchs beschuldigt ist, auf Grund der §§. 480, 326 der Straf⸗ prozeßordnung und §. 246 Mil. Str. Pr. Ord. zur Deckung der den Angeschuldigten möglicherweise treffenden höchsten Geldstrafe und der Kosten des Verfahrens auf Höhe von 3200 das im Deutschen Reiche besindliche Vermögen des Angeschuldigten mit Beschlag belegt. Mülhansen, den 23. Februar 1883. Kaiserliches Landgericht, Strafkammer. gez. Aretz. Hamm. Wolff.

[14907] Bekanntmachung. In der Untersuchungssache gegen den Rekruten Johannes Mailänder aus Nattheim, O.⸗A. Hei⸗ denheim, hat das Königl. Militär⸗Revisionsgericht zu Stuttgart am 24. März 1883 zu Recht erkannt: es solle das dem Malländer gegenwärtig zu⸗ stehende oder künftig anfallende Vermögen unbeschadet der Rechte Dritter, mit Beschlag Ludwigsburg, den 31. März 1883. 52. Inf.⸗Brigade (2. Königl. Württ.).

[14908] Bekanntmachung. 8 In der Untersuchungssache gegen den Rekruten Gottlob Samuel Oettinger aus Waiblingen wegen Fahnenflucht, hat das Königl. Militär⸗Revisions⸗ gericht zu Stuttgart am 24. März 1883 zu Recht erkannt: 9

es solle das dem Oettinger gegenwärtig zu⸗

stehende oder künftig anfallende Vermögen unbe⸗

schadet der Rechte Dritter, mit Beschlag be⸗

legt sein. 4 8— Ludwigsburg, den 31. März 1883.

52. Inf.⸗Brigade (2. Königl. Württ.).

J

Bekanntmachung.

[14909] Untersuchungssache gegen den Rekruten

In der

Lederle.

Vormittags 9 Uhr.

8

8

[14910]

[14911]

In der wegen

Recht erkannt

[14912]

Matthäus wegen

stehende

[14913]

Recht erkannt stehende

[14914]

ᷣά̈

[14915]

erkannt:

legt sein.

[14916]

52. Inf.⸗

[14917] In

Ehrenstetten, Fahnenflucht,

erkannt:

Ludwigsbur 52. Inf.⸗

Hochdorf, O.⸗A. Horb, das Königl. Militär⸗

Paul Martin Rauser aus wegen Fahnenflucht, hat 1“ 1161X““

Revisionsgericht zu Stuttgart am 24. März 1883 zu Recht erkannt: es solle das dem Rauser gegenwärtig zustehende oder künftig anfallende Vermögen, unbeschadet der Rechte Dritter, mit Beschlag belegt sein. Ludwigsburg, den 31. März 1883. 52. Inf. Brigade (2. Königl. Württ.).

Bekanntmachung.

In der Untersuchungssache gegen den Rekruten Gottlieb Adam Wolf aus Prevorst, O.⸗A. Mar⸗ bach, wegen Fahnenflucht, hat das Königl. Militär⸗ Revisionsgericht zu Stuttgart am 24. März 1883 zu Recht erkannt: es solle das dem Wolf gegenwärtig zustehende ndder künftig anfallende Vermögen, unbeschadet dder Rechte Dritter, mit Beschlag belegt sein

Ludwigsburg, den 31. März 1883. 8

52. Inf.⸗Brigade (2. Königl. Württ.).

Bekanntmachung.

1— Untersuchungssache gegen den Rekruten Anton Abele aus Wahlenhalden, O.⸗A. Gaildorf,

en Fahnenflucht, Revisionsgericht zu Stuttgart am 24. März 1883 zu

hat Königl. Militär⸗

das

es solle das dem Abele gegenwärtig zustehende oder künftig anfallende Vermögen, unbeschadet der Rechte Dritter, mit Beschlag belegt sein. Ludwigsburg, den 31. März 1883. 52. Inf.Brigade (2. Königl. Württ.).

Bekanntmachung.

In der Untersuchungssache gegen Schnürle aus n Fahnenflucht, Revisionsgericht zu Stuttgart am 24. März 1883 zu Recht erkannt:

es solle das dem Schnürle gegenwärtig zu⸗

den Rekruten Unterhaugstett, Calw, hat das Königl. Militär⸗

oder künftig anfallende Vermögen

unbeschadet der Rechte Dritter, mit Beschlag belegt sein.

Ludwigsburg, den 31. März 1883. 52. Inf.⸗Brigade (2. Königl. Württ.).

Bekanntmachung.

. .

ode

In der Untersuchungssache gegen den 20 Jahre alten Rekruten Jacob Friedrich Widmaier aus Pfaffenhofen, O.⸗A. Brackenheim, wegen Fahnen⸗ flucht vor der Einstellung, hat das Königl. Militär⸗ Revisionsgericht zu Stuttgart am 24. März 1883 zu

es solle das dem ꝛc. Widmaier gegenwärtig zu⸗

r künftig anfallende Vermögen,

unbeschadet der Rechte Dritter, mit Beschlag belegt sein.

Ludwigsburg, den 2. April 1883. 52. Inf.⸗Brigade (2. Königl. Württ.).

Bekanntmachung.

In der Untersuchungssache gegen den 20 Jahre alten Rekruten Christoph Karl Klemm aus Wüsten⸗ roth, O.⸗A. Weinsberg, wegen Fahnenflucht vor der Einstellung, hat das Königl. Militär⸗Revisionsgericht zu Stuttgart am 24. März 1883 zu Recht erkannt: es solle das dem ꝛc. Klemm gegenwärtig zu⸗ stehende oder unbeschadet der Rechte Dritter, mit belegt sein. Ludwigsburg, den 2. April 1883. 52. Inf.⸗Brigade (2. Königl. Württ.).

künftig anfallende Vermögen, Beschlag

Bekanntmachung.

In der Untersuchungssache alten Rekruten Christian Jakob Müller aus Boten⸗ heim, O.⸗A. Brackenheim, der Einstellung, hat das Königal. gericht zu Stuttgart am

Bekanntmachung. In der Untersuchungssache alten Rekruten Johann Friedrich Sinn aus Neu⸗ hütten, O.⸗A. Weinsberg, wegen Fahnenflucht vor der Einstellung, hat das Königl. Militär⸗Revisions⸗ gericht zu Stuttgart am ferkannt: 6 es solle das dem ꝛc. Sinn gegenwärtig zustehende oder künftig anfallende Vermögen, unbeschadet der Rechte Dritter, mit Beschlag belegt sein. Ludwigsburg, den 2. April 1883.

gegen den 20 Jahre

wegen Fahnenflucht vor Militär⸗Revisions⸗ 24. März 1883 für Recht

es solle das dem ꝛec. Müller gegenwärtig zu⸗ stehende oder künftig anfallende Vermögen, un⸗ beschadet der

Rechte Dritter, mit Beschlag be⸗

Ludwigsburg, den 2. April 1883. 52. Inf.⸗Brigade (2. Königl.

Württ.).

gegen den 20 Jahre

24. März 1883 zu Recht

Brigade (2. Königl. Württ.).

Bekanntmachung.

Bernhard Knöbel Bad. Bez⸗Amts hat das Königl. Militär⸗Revisions⸗ gericht zu Stuttgart am 24. März 1883 zu Recht

Pr

der Untersuchungssache gegen den Rekruten

Ballschweil, Gemeinde

Staufen, wegen

aus

es solle das dem Knöbel gegenwärtig zustehende oder künftig anfallende Vermögen, unbeschadet der Rechte Dritter, mit Beschlag belegt sein.

den 31. März 188 igade (2. Königl. Württ.).