wenn hier die Landesgesetzgebung umgangen wird, dadurch keineswegs, wie behauptet wurde, irgend ein Eingriff in ihre for⸗ nalen verfassungsmäßigen Rechte geschieht. Die Gesetzgebung über die Gewerbeangelegenheiten ist auf das Reich übergegangen. Die Landesgesetzgebung ist daher selbstverständlich auch nicht mehr in der Lage, die Uebertragung einer Zunändigkeit in solchen Angelegenheiten im Wege der Delegation in Anspruch zu nehmen.
Ich möchte daher glauben, daß der Antrag, die Befugnisse nicht
n die Hand der Landesregierungen, sondern der Landesgesetzgebungen
KRegierungen in der der Kommis Vorschlage, wonach die Zeugnisse für das
a legen, weder einem praktischen Bedürfniß entspricht, noch der ver⸗ assungsmäßigen Ausscheidung der Reichs⸗ und Landeskompetenz.
Ich möchte Sie dahber bitten, den Antrag der verbündeten Fassung der Kommission, all nfalls mit dem ganze Reich gelten sollen,
anzunehmen.
Die Diskussion wurde geschlossen. Die beiden Amendements der Abgg. Meier (Jena) und
von Heydemann wurden angenommen, und zwar das erstere
mit
129 gegen 119 Stimmen. 88 Ueber den ganzen §. 30 a. in dieser Gestalt und folgendem
Wortlaut:
„Den Betrieb des Hufbeschlaggewerbes kann die Landesgesetz⸗ gebung von der Beibringung eines Prüfungszeugnisses abhängig machen. Das Prüfungszeugniß gilt für den ganzen Umfang des
wurve auf Antrag des Abg. Dirichlet namentlich abgestimmt.
103 Abpeordnete, derselbe ist also angenommen.
Für den Paragraphen stimmten 149, gegen denselben
Der Präsident von Levetzow schlug vor, die nächste
Sitzung am Freitag um 11 Uhr abzuhalten.
5
8
Der Abg. Frhr. von Heereman bat jedoch im Namen
der Wahlprüfungskommission die Sitzung eine Stunde später
zu beginnen. Dieser Antrag wurde angenommwen.. .— öAX vertagte sich das Haus um 6 Uhr auf Freitag 12 Uhr. “
Statistische Nachrichten.
In der Zeitschrift des Königlich sächsischen statistischen Bu⸗ reaus XXVIII. Jahrgang 1882, Heft I. und II., befindet sich ein
interessanter Aufsatz uüͤber die Fruchtbarkeits⸗ und Sterblich⸗
keitsverhältnisse in sämmtlichen Städten und in den
Stteckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
setzer Ferdinand Karl Ludwig wegen schweren
115183]
größeren Landgemeinden Sachsens während des Jahr⸗
Nach demselben fanden in diesem
Zeitraum in 142 sächsischen Städten 251 231 Geburten (ein⸗ schließlich der Todtgeburten) statt oder jährlich 42,6 auf 1000 Be⸗ wohner oder 2,6 pro Mille weniger als die Geburtenziffer im ganzen Lande. Eine geringere Fruchtbarkeit als die Mittel⸗ zahl von 42,6 pro Mille hatten 50 Städte, und zwar die beiden Hauptstädte, Dresden (38,34) und Leipzig (36,92),1 der 6 grö⸗ ßeren Mittelstädte von mehr als 20 000 Einwohnern (Zittau 37,86), 6 der 10 kleineren Mittelstädte. 10 der 34 Städte mit 5 —- 10 000 Ein⸗ wohnern, 18 der 61 kleinen Städte von 2 — 5000 Einwohnern und 13 der 28 kleinsten Städte von weniger als 2000 Bewohnern. Die meisten der hierher gehörigen Städte haben einen mehr landwirth⸗ schaftlichen Charakter, nur einige der Mittelstädte (Zittau, Frei⸗ berg, Großenhain, Annaberg) sind allerdings Industrieorte, aber meistens Garnisonorte oder mit Bildungsanstalten versehen. Die meisten dieser Städte haben eine seßhafte Bevölkerung, bei geringer oder fast ganz fehlender Einwanderung, in welcher die Zahl der älteren Personen beträchtlich überwiegt. Die meisten Städte der Lausitz fallen in diese Kategorie. Eine relative Fruchtbarkeit über dem Mittel haben 92 Städte, an ihrer Spitze die größte Industriestadt des Landes (Chemnitz 48,18), dann 4 kleinere und 5 größere Mittelstädte, 24 Städte mit 5— 10 000, 43 mit 2 bis 5000 und 15 Städte mit weniger als 2000 Bewohnern. Nur einzelne Städte mit ackerbautreibender Bevölkerung befinden sich in dieser Klasse, die meisten haben eine gewerbliche oder industrielle Bevölkerung, wobei sich dort, vwoo die Textil⸗ industrie vorherrscht, eine besonders hohe Geburtenziffer zeigt. Von den 58 Städten der Kreishauptmannschaft Zwickau ge⸗ hören 50 hierher. Von den 142 Städten Sachsens batten 8 eine Geburtenziffer bis zu 35 pro Mille, 25 von 35,1 bis 40, 38 von 40,1 bis 45, 45 von 45,1 bis 50, 21 von 50,1 bis 55 und 5 mehr als 55 pro Mille.
Die Gesamatzahl der Sterbefälle in jenen Städten betrug in den Jahren 1876 — 1880 165 548 oder jährlich 28,06 pro Mille, d. i. etwas weniger als der Durchschnitt im Lande (28,6 pro Mille). 52 Städte hatten eine geringere Sterblichkeit, und zwar Dresden (24,7) und Leipzig (23,73), Zittau, Plauen, Bautzen und Annaberg, 13 der Städte von 5 — 10 000 Einwohnern, 22 der 61 Städte mit 2 — 5000 Einwohnern, und 11 der 28 kleinsten Städte. Ein Parallelismus mit der Geburtenziffer ist nicht vorhanden, nur 32 Städte hatten in beiden Beziehungen mäßige Ziffern; 20 Städte hatten bei untermittler Sterblichkeit eine höhere Geburtenziffer. 90 Städte hatten eine Sterbegröße über dem Mittel, und zwar Chemnit (31,93), 4 der 6 Städte von mehr als 20 000 Einwohnern, 8 der 10 Städte von 10 — 2000 Einwohnern, 21 von 5 — 10 000 Einwohnern, 39 von 2 bis 5000 Einwohnern und 17 mit weniger als 2000 Einwohnern. Unter diesen 90 Städten hatten 72 auch eine Geburtenziffer über dem Mittel, aber 18 eine solche unter dem Mittel. In Bernstadt kamen auf 110 Sterbefälle nur 105 Geburten lebender Kinder. Das günstigste Sterblichkeitsverhältniß hatte Markneukirchen (unter 20 pro Mille), wo in dem Jahrfünft auf 100 Verstorbene 216 Lebendgeborne kommen.
fünfts von 1876 — 1880.
———— —— —
— “
Die nächste Staffel haben Pulsnitz und Stolpen inne (bis 22,5 pro 3
Mille), dann folgen 14 Städte mit 22,6 — 25 pro Mille, darunter Dresden und Leipzig, sowie die Fabrikstädte Plauen und Annaberg 31 Städte, meist ländlicher Bevölkerung, mit 25,1 — 27,5 vro Mille⸗ 26 mit 27,6 — 30 pro Mille, 32 mit 30,1— 32,5 pro Mille sfast sämmtliche Industrieorte Sachsens, darunter Chemnitz und Zwickau) 18 mit 32,6 — 35 pro Mille, 9 mit 35,1 — 37,5, 5 mit 37,6 — 40 pro Mille (vornehmlich in Folge hoher Säuglingssterblichkeit) und 4 mit mehr als 40 pro Mille. Bemerkenewerth ist, daß die Zahl der günstig gestellten Städte in neuerer Zeit er⸗ heblich zugenommen hat und daß aus der Reihe dieser Städte keine der darin schon früher enthaltenen Gemeinden aus⸗ geschieden ist.
„Im Mittel sämmtlicher Städte betrug die Sterblichkeit bei dem männlichen Geschlecht 30 pro Mille, bei dem weiblichen 26 pro Mille.
„Ein Einfluß der Wohnungsdichtigkeit auf die Sterblich⸗ keit hat sich nirgend mit einiger Sicherheit feststellen lassen
In 131 Standesämtern größerer Landgemeinden kamen in dem Zeitranm von 1876—1880 149 092 Geburten vor oder (bei 572 000 Einwohnern) im Jahresdurchschnitt 52,13 pro Mille der Bevölkerung, also fast 10 pro Mille mehr als in den Städten. 68 Standesamtsbezirke hatten über, 63 unter dem Mittel. Zu den letzten gehören fast sämmtliche Industriedörfer der Lausitz, im Erzgebirze und im Voigtlande. Ungewöhnlich hohe Geburtsziffern zeigen die von Fabrikarbeitern bewohnten Vorstadtdörfer der großen Städte Nach Gruppen geordnet hatten 4 Standesamtsbezirke eine Geburtsziffer bis 35 pro Mille; 17 von 35,1 bis 40, 8 von 40,1 bis 45, 22 von 45,1 bis 50, 32 von 50,1 bis 55, 28 von 55,1 bis 60, 16 von 60,1 bis 65, 4 über 65 bis 68,88 pro Mille. Während kaum der fünfte Theil der Städte eine Fruchtbarkeit von mehr als 50 pro Mille hatte, wiesen von den großen Industriedörfern mehr als drei Fünftel eine solche auf.
Die Gesammtzahl der Verstorbenen betrug 89 090 oder 31,5 pro Mille jährlich im Mittel, 3,5 pro Mille mehr als in den Städten. Uuter diesem Mittel blieben 67 Bezirke, darunter die überwiegende Mehrzahl der Lausitzer Weberdörfer, sämmtliche In⸗ dustriedörfer des Voigtlands, sowie die Mehrzahl derjenigen des oberen Gebirgs. Ein Sterbeverhältniß über dem Mittel weisen 64 Bezirke auf, davon die überwiegende Mehrzahl der Weberdörfer im Glauchauer und Chemnitzer Gebiet.
Mit Rücksicht auf die bei Weitem höhere Geburtsziffer stellt sich das Sterblichkeitsverhkältniß bei den Landgemeinden entschieden günstiger als in den Städten. In 18 Landgemeinden ergiebt sich ein Geburtsüberschuß von 173 bis 221 Lebendgeborenen auf 100 Ver⸗ storbene.
„In den Landgemeinden betrug die Sterblichkeitsziffer für das männliche Geschlecht 33,8 pro Mille, für das weibliche 29,2 pro Mille. Die Differenz zu Gunsten des letzten ist also um ein wenig (0,6 pro Mille) größer als in den Städten.
Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ register nimmt an: die Königliche Expedition des Deutschen Reichs-Anzeigers und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers:
Berlin SW., Wilhelm⸗Straße Nr. 32.
1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen.
2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.
3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen etc.
4. Verloosung.
R A u. s. w. von öffentlichen Papieren.
vg DOeffentlicher Anzeiger.
und Grosshandel.
Amortisation, Theater-Anzeigen.
Familien-Nachrichten.
5.
6.
7. Literarische Anzeigen. Zinszahlung .
Industrielle Etablissements, Fabriken Verschiedene Bekanntmachungen.
In der Börsen- beilage. R 88
-—
Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen des
„Invalidendank“, Ryudolf Mosse, Haasenstein
& Bogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte,
Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren Annoneen⸗Bureaux.
Steckbriefs⸗Erledigung. Der gegen den Stein⸗
Diebstahls unter dem 13. Juli 1882 erlassene Steck⸗ brief wird zurückgenommen. Berlin, den 30. März 1883. Staatsanwaltschaft beim Königlichen Land⸗ gericht I.
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ lläadungen u. dergl.
Oeffentliche Zustellung.
[15164]
Coblenz auf deu 26. Mai 1883, Vormittags 9 Uhr, mit der gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. 2) Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. 4 3) Coblenz, den 1. April 1883.
Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. Oeffentliche Zustellung.
Der Adam Iber von Hergetsfeld als Kurator des Auszügers Johannes Freund von da, vertreten durch
Aufforderung, einen bei dem
Brennig, München, den 3. April 1883.
Hagenauer.
[15133] Aufgebot.
im Geschäftszimmer Nr. 19 I. sich anzumelden, widrigenfalls er für todt erklärt wird;
an die Erbbetheiligten, ihre Interessen im Auf⸗ gebotsverfahren wahrzunehmen;
an alle Diejenigen, welche über das Leben des Verschollenen Kunde geben können, Mittheilung hierüber bei Gericht zu machen.
Der geschäftsleitende Kgl. Gerichtsschreiber:
C. des Mühlenbesitzers A. Müller zu Staaken, vertreten durch den Rechtsanwalt Osterroht zu Spandau,
hat das Königliche Amtsgericht zu Spandau unter
dem 16. Februar 1883 für Recht erkannt, daß:
ad A. I. die Hypothekenurkunde vom 9. Juni 1868 bezüglich der auf dem, dem Schuhmacher⸗ meister Emil Haertner zu Spandau gehörigen, zu Spandau, Breitestraße Nr. 45, belegenen und im Grundbuche von Spandau Band V. Blatt Nr. 165 verzeichneten Grundstücke in Abtheilung III. unter Nr. 12 aus der Schuld⸗
Nr. 12 7275. Die Firma Pudel & Graf in Mannheim, vertreten durch Rechtsanwalt Bräunig daselbst, klagt gegen den Kaufmann Mayer Bär in Mannheim, jetzt an unbekannten Orten abwesend, aus Kleiderkauf vom Jahre 1881, mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 262 ℳ nebst 5 % Zins vom Klagzustellungstag und das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtstreits vor das Gr. Amtsgericht, Civilrespiciat II. zu Mannheim, zu dem auf
Donnerstag, 7. Juni 1883, G Vormittags 9 Uhr, bestimmten Termin.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Mannheim, 2. April 1883.
Der Gerichtsschreiber Gr. Stoll. Z1““ 1“
[15176] Oeffentliche Zustellung.
Der Wilhelm Schopphoven, Backer in Metz, vertreten durch Rechtsanwalt Richter, klagt gegen 1) den Johann Schopphoven, Bäcker in Kaisersesch, in eigenem Namen und als Hauptvormund seiner mit seiner verlebten Ehefrau Elisabeth Schmidt erzeugten minderjährigen Kinder Anton, Johann, Karl, Anna Maria und Jakob Schopphoven; 2) Christian Schopphoven, Bäcker in Burg an der Mosel; 3) Peter Schopphoven, Bäcker in Bruttig an der Mosel; 4) Nikolaus Schopphoven, Bäcker zu Kaisersesch; 5) Elisabeth Schopphoven und deren Ehemann Nikolaus Halfen, Ackerer, früher zu Rit⸗ tersdorf bei Bitburg, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort; 6) Barbara Schopphoven, ohne Geschäft in Kaisersesch, wegen Theilung mit dem Antrage: 1) die Theilung der Gütergemeinschaft zu verordnen, in welcher der Beklagte sub 1 mit seiner verlebten Ehefrau Elise Schmidt gestanden hat, der Art, daß davon die eine Hälfte dem Beklagten sub 1 und die andere Hälfte dem Nachlasse seiner be⸗ nannten verlebten Ehefrau zugewiesen werde; 2) die Theilung und Auseinandersetzung des Nachlasses der verlebten Elisabeth Schmidt der Art zu verordnen, daß hiervon zunächst dem Beklagten sub 1 Johann Schopphoven cemäß Testaments seiner benannten verlebten Ehefrau vom 10. Januar 1880 ein Viertel zur lebenslänglichen kautionsfreien Nutznießung und ein Viertel zum Eigenthum und von dem übrigen Nachlaß dem Kläger, den 5 beklagten Minorennen sub 1, sowie den Beklagten sudb 2, 3, 4, 5 und 6 je zugewiesen werde; die Parteien zur Masse⸗ bildung, gegenseitigen Berechnung und Auseinander⸗ setzung vor den Köͤniglichen Notar in Cochem zu ver⸗ weisen, Sachverständige zur Abschätzung der Masse⸗ Immobilien und Begutachtung deren Naturaltheil⸗ barkeit oder Untheilbarkeit zu ernennen, Kosten auf die Masse zu werfen, und ladet die Beklagten ad 5 zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu
Amtsgerichts:
Rechtsanwalt Schirmer hier, klagt gegen:
1) den Ackermann Johannes Freund von da, jetzt in Amerika, vertreten durch den Generalbevoll⸗
mächtigten Heinrich Eckhardt in Hergetsfeld,
2) dessen Ehefrau Martha Elisabeth, geb. Keim, in Nordamerika mit unbekanntem Wohnorte abwesend,
aus Ansatzvertrag vom 8. Juli 1867 zwischen
Kläger, dessen zweiter Ehefrau und dessen Kindern
Martha Elisabeth und Heinrich Freund als Ueber⸗
geber und den Beklagten als Uebernehmern, fowie
Cession vom Jahr 1881 des Klägers an Jacob
Goldschmidt in Mühlbach und Cession vom 12.
Juni 1882 des Goldschmidt an Kläger mit dem
Antrage: anzuerkennen, daß die Grundstücke der Be⸗ klagten Bl. 2 Nr. 57/30, 5, 6, 56/29, Bl. 1 Nr. 66, 146, 169, Bl. 3 Nr. 10, 11, 22, 23, 36. 74, 104, Bl. 4 Nr. 15, 17, 20, 53, Bl. 5 Nr. 52 und Bl. 3 Nr. 92, Gemeindebezirk und Gemarkung Hergetsfeld, für die dem Kläger aus obigem Vertrag und Cessionen zustehende Nothgeldsforderung von 67 ℳ 50 ₰ hypothe⸗ karisch haften und die Beklagten schuldig zu erkennen, zur Befriedigung des Klägers wegen dieser Forderung und der Kosten den zwangs⸗ weisen Verkauf der bezeichneten Immobilien ge⸗ schehen zu lassen, wenn sie nicht Zahlung vor⸗ ziehen sollten,
und ladet die Beklagten zur mündlichen Verhand⸗
lung des Rechtsstreits vor das Königliche Amts⸗
gericht zu Homberg auf den 5. Juni 1883, Vormittags 10 Uhr.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung an Mit⸗
beklagte 2 wird dieser Auszug der Klage bekannt
gemacht.
Homberg, Rbz. Casg den 29. März 1883.
ochs, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts Abtheilung I. W“ [15182 2)2 Das Königl. Amtsgericht München I., Abtheilung A. für Civilsachen, hat am 31. März 1883 folgendes Aufgebot erlassen:
Nikolaus Grasmüller, geboren am 25. Mai 1828, Sohn des verlebten Dessinateurs Emmeran Grasmüller und seiner gleichfalls verlebten Ehefrau Katharina, von München, ist nach Amerika aus⸗ gewandert und hat seit dem Jahre 1869 nichts mehr von sich hören lassen.
Ueber sein Vermögen besteht hierorts eine gericht⸗ liche Kuratel.
Auf Antrag seines obervormundschaftlich hierzu angewiesenen Kurators Rechtsanwalts Durlacher dahier ergeht daher die öffentliche Aufforderung
1) an den verschollenen Nikolaus Grasmüller
spätestens im Aufgebotstermine 25. Jannar 1884, Morgens 9 Uhr, persönlich oder schriftlich bei hiesigem Gericht
I. Im Grundbuche von Haasel Nr. 21 stehen Ab⸗ theilung III. und zwar:
a. unter Nr. 1 49 Thlr. = (147 ℳ) Darlehn zu 4 % jährlich in halbjaͤhrigen Terminen zahlbar aus der gerichtlichen Obligation vom 12. Mai 1857,
. unter Nr. 2 84 Thlr. = (252 ℳ) Darlehn nebst 5 % jährlicher in halbjährigen Theilen zahlbarer Zinsen aus der Obligation vom 23. September 1857
für den Rittergutsbesitzer Leonhardt in Sorau ein⸗ getragen. 3 8—
Ueber diese beiden noch wachenden Posten sind
aus den othekenbuchsauszü “ u Hyp 5 enbuchsauszügen vom 28. Septbr. 1857 den Ausfertigungen der Iäö“ nen und den Eintragungsvermerken vom —.
Ffüs eetherr 30. Septbr. 1857 Dokumente gebildet worden, welche angeblich verloren gegangen sind.
Die Erben des Rittergutsbesitzers Leonhardt haben das Aufgebot dieser Urkunden zum Zweck der Neu⸗ bildung beantragt.
II. Im Grundbuch von Läsgen Nr. 10 steht, Abtheilung III. Nr. 2 eine Restkaufgelderforderung von noch 100 Thlr. = (300 ℳ) nebst 5 % jährli⸗ cher in halbjährigen Raten zahlbarer Zinsen aus dem Kaufvertrage vom 26. April 1870 für die un⸗ verehelichte Gärtner Schulz, Clementine, geborene Schulz, in Läsgen eingetragen, über welche Post aus der Ausfertigung des gerichtlichen Kaufvertrages d. d. Forst, den 26. April 1870, dem Auszuge aus dem Grundbuche von Läsgen Band I. Blatt Nr. 10 vom 26. April 1870 und dem Löschungs⸗ bezw. Umschreibungsvermerke vom 18. Oktober 1872 eine Hypothekenurkunde gebildet worden ist.
Diese Restpost wacht noch, das Dokument über dieselbe ist jedoch verloren gegangen. Die Gläubi⸗ gerin hat das Aufgebot desselben behufs neuer Aus⸗ fertigung b.ee.
Es werden deshalb die Inhaber der zu I. und II. bezeichneten Urkunden aufgefordert, spätestens in dem vor dem unterzeichneten Amtsgericht auf den 18. Juli 1883, Vormittags 10 Uhr, anberaumten Termine ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls deren Kraft⸗ loserklärung behufs Neubildung erfolgen wird.
Triebel, den 15. März 1883.
Königliches Amtsgericht. Hesse.
[15153]1. Im Namen des Königs! 1.“ Auf die Anträge
A. des Kaufmanns Ferdinand Reichow zu Berlin, vertreten durch den Rechtsanwalt Rieß I. zu Berlin,
B. des Grundstücksbesitzers Albert Busch zu Velten, vertreten durch den Rechtsanwalt Osterroht zu Spandau, “ “
urkunde vom 19. Mai 1863 und der Cession vom 8. Juni 1868 für den Direktor Hermann Geber zu Berlin eingetragenen, durch notariell beglaubigte Cession vom 5. November 1879 auf den Kaufmann Ferdinand Reichow zu Berlin übergegangenen 250 Thaler, ad B. II. die Schuldurkunde vom 11. Oktober 1871 bezüglich der auf dem, dem Tischlermeister Albert Busch zu Velten gehörigen, zu Velten belegenen und im Grundbuche von Velten, Band V. Blatt Nr. 126 verzeichneten Grundstücke in Abtheilung III. unter Nr. 2 für den Gastwirth Friedrich Falkenberg zu Grünefeld eingetra⸗ genen, durch Erbbescheinigung vom 25. Novem⸗ ber 1881 auf die verwittwete Falkenberg, Wil⸗ helmine, geb. Kautsch, den Kruggutsbesitzer Friedrich Falkenberg, die verehelichte Bauer Falkenberg, Bertha, geb. Falkenberg, sämmtlich zu Grünefeld, und die verwittwete Mühlenmeister Gutschmidt, Emilie, geb. Falkenberg, zu Febr⸗ bellin übergegangene Forderung von 300 Thlr., ad C. III. die Schuldurkunde vom 4. August
1832 bezüglich der auf dem, dem Mühlenbesitzer August Müller gehörigen, zu Staaken belegenen und im Grundbuche von Staaken Band II. Blatt Nr. 41, früher Vol. 9, Fol. 4 verzeich⸗ neten Grundstücke in Abtheilung III. unter Nr. 14 als Theil der daselbst eingetragen ge⸗ wesenen 650 Thaler Darlehn für die verehelicht gewesene Büdner Thiele, Louise Charlotte, geb. Nickel, und die verehelicht gewesene Schäfer Buge, Caroline Wilhelmine, geb. Nickel, zu Staaken noch haftenden 300 Thaler,
für kraftlos zu erklären undsdie Kosten des betreffenden
Aufgebotsverfahrens den bezüglichen Antragstellern
zur Last zu legen sind. 8
Von Rechts Wegen.
4 [ĩ15152] Im Namen des Königs!
Auf den Antrag des Wirthen Friedrich Schareina aus Grieslienen, 8
erkennt das Königliche Amtsgericht zu Allenstein durch den Amtsgerichts⸗Rath Neumann
für Recht:
1) das Hypothekendokument über das im Grund⸗ buche Grieslienen Nr. 102 Abthl. III. Nr. 3 — a. 5 % verzinslich für die römisch⸗katholische Kirche zu Gries⸗ lienen, am 21. August 1880 eingetragene Darlehen 1“*“ gebildet aus der notariellen Urkunde vom 4. August 1880 und dem Hypothekenbriefe vom 21. August 1880 wird behufs Ausfertigung einer neuen Hypotheken⸗ urkunde für kraftlos erklärt;
2) die Kosten des Verfahrens werden dem Wirthen Friedrich Schareina aus Grieslienen auferlegt.
Allenstein, den 2. April 1883.
Königliches Amtsgericht.
1 82
Zwe
ger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
Berlin, Freitag, den 6. April
Preußischen Staats-Anzeigers: Berlin SW., Wilhelm⸗Straße Nr. 82.
— eserete für den Deutschen Reichs⸗ und Königl. Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ register nimmt an: die Königliche Expedition
des Beutschen Reichs-Anzeigers und Königlich
1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen. 2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.
4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.
,—
Deffentlicher Anzeiger.
3. Verkäafe, Verpachtungen, Submissionen etc.
5. Industrielle Etablissements, und Grosshandel.
6. Verschiedene Bekanntmachungen.
7. Literarische Anzeigen. 8
8. Theater-Anzeigen. - In der Börsen-
9. Familien-Nachrichten. beülage. A
Fabriken
Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen des „Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein & Bogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren
Annonecen⸗Bureaux.
Eubhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.
5312 Oeffentliche Zustellung. 4 SrnlCbefran des Goldschmieds Deibele, Louise, geb. Baeberow, zu Rostock, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Behm daselbst, klagt gegen ihren genannten Ehemann, dessen gegenwärtiger Aufenthalt unbekannt ist, wegen Ehescheidung mit dem Antrage, die zwischen ihr und dem Beklagten bestehende Ehe dem Bande nach zu trennen, und ladet den Beklag⸗ ten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Erste Civilkammer des Großherzoglichen Landgerichts zu Rostock auf den 4. Juli 1883, Vormittags 10 ½ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestelen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser n 85 dos . 1
osto en 4. Apri 2 ee E. Müller, Sekret.⸗Subst.
Gerichtsschreiber des Großherzogl. Mecklenburg⸗
Schwerinschen Landgerichts.
— ꝗ—
1ĩ15319] Oeffentliche Fesnea 8 Nachdem der Pflasterer Conrad Lorch und dessen Ehefrau, Elisabeth, geb. Schmidt, von Dreihausen die Eintragung des bisher nicht katastrirten, in der Gemarkung von Dreihausen belegenen Grundeigen⸗ thums, als: 8 4 Kbl. 17 Nr. 177/37 91 qm ein Wohnhaus mi
Hofraum, 1
Kbl. 17 Nr. 176/36 50 qm ein Hausgärtchen, unter glaubhafter Nachweisung eines zehnjährigen ununterbrochenen Eigenthumsbesitzes in das Grund⸗ buch von Dreihausen beantragt haben, so werden alle diejenigen Personen, welche Rechte an jenem Grund⸗ vermögen zu haben vermeinen, aufgefordert, solche
bis zum 6. Iuli er. Morgens 10 Uhr cont., bei der unterzeichneten Behörde anzumelden, widri⸗ genfalls nach Ablauf dieser Frist der bisherige Be⸗ sitzer als Eigenthümer in dem Grundbuch ein⸗ getragen werden wird und der die ihm obliegende Anmeldung unterlassende Berechtigte nicht nur seine Ansprüche gegen jeden Dritten, welcher im redlichen Glauben an die Richtigkeit des „Grundbuchs das obenerwähnte Grundvermögen erwirbt, nicht mehr geltend machen kann, sondern auch ein Vorzugsrecht gegenüber Denjenigen, deren Rechte in Folge der innerhalb der oben gesetzten Frist erfolgten Anmel⸗ dung eingetragen sind, verliert. Marburg, am 2. April 1883. Koönigliches Amtsgericht, Abth. I. gez. v. Stiernberg. Wird veröffentlicht: Der Gerichtsschreiber Königlichen Amtsgerichts, 1.:
i. V. Neidhart.
[15330]
“ Verkaufs⸗Anzeige nebst Ediktalladung.
In Sachen, betr. den Konkurs über das Vermögen des Gastwirths Christian Clausen zu Rethem, soll die dem p. Clausen gehörige, zu Rethem unter Haus⸗Nr. 1 belegene Bürgerstelle, bestehend aus den in der Gebäudesteuerrolle von Rethem unter Nr. 1 zu einem jährlichen Nutzungswerthe von 198 ℳ einge⸗ tragenen Gebäuden und den in der Grundsteuer⸗ mutterrolle unter Artikel Nr. 1 zu einem Gesammt⸗ areal von 6 ha 27 a 5 qm mit einem Reinertrage von 1815/100 Thalern eingetragenen Grundstücken,
auf Antrag des Konkursverwalter, Kaufmanns T.oh. Müller zu Rethem, in dem dazu auf Mittwoch, den 23. Mai 1883, Vormittags 11 Uhr, iim Gerichtslokale zu Rethem,
beraumten Termine öffentlich versteigert werden.
Kaufliebhaber werden damit geladen. Die Ver⸗ kaufsbedingungen können 14 auf der Gerichtsschreiberei eingesehen werden.
Alle, welche daran Eigenthums⸗, Näher⸗, lehnrechtliche, fideikommissarische, Pfand⸗ und sonstige dingliche Rechte, insbesondere Servi⸗
tuten und Realberechtigungen zu haben vermeinen,
werden aufgefordert, selbige im obigen Termine an⸗ zumelden und die darüber lautenden Urkunden vor⸗ zulegen, unter dem Verwarnen, daß im Nichtanmel⸗ dungsfalle das Recht im Verhältniß zum neuen Er⸗ werber des Grundstücks verloren gehe. Ahlden, den 28. März 1883. Königliches Amtsgericht. 8 Roscher.
[15336]
Verkaufsanzeige nebst Ediktalladung.
In Sachen des Kaufmanns Wilhelm Büsing in b
Oldenburg, Gläubigers,
gegen den Kaufmann und Färber J. D. Franzen zu Horsten, Schuldner,
soll die dem Letzteren gehörige, im Grundbuche von Horsten unter Nr. 110 verzeichnete Hausstätte Nr. 36, bestehend aus Haus und Garten, zwangs⸗ weise in dem dazu auf
den 23. Juni 1883, Vormittags 10 Uhr,
14 Tage vor dem Termine 8
8— anberaumten Termine öffentlich versteigert werden.
Kaufliebhaber werden damit geladen.
Alle, welche daran Eigenthums⸗, Näher⸗, lehen⸗ rechtliche, fideikommissarische, Pfand⸗ und sonstige dingliche Rechte, insbesondere Servituten und Real⸗ berechtigungen zu haben vermeinen, werden aufgefor⸗ dert, selbige im obigen Termine anzumelden und die darüber lautenden Urkunden vorzulegen, unter dem Ver⸗ warnen, daß im Nichtanmeldungsfalle das Recht im Verhältniß zum neuen Erwerber des Grundstücks verloren gehe. 8
Wittmund, den 2. April 1883.
Koshnigliches Amtsgericht. Abtheilung II. J. V.: Heyse.
[15313] Aufgebot. Nachdem das Schneideramt zu Rostock seine Auf⸗ lösung beschlossen hat, werden auf seinen Antrag wecks der gemäß §. 93 der Gewerbeordnung er⸗ orderlichen Sicherstellung seiner Schulden alle die⸗ jenigen, welche an dem Vermögen desselben aus irgend welchem Rechtsgrunde Ansprüche und Forde⸗ rungen zu haben vermeinen, aufgefordert, bei Ver⸗ meidung ewigen Stillschweigens und der Abweisung mit ihren Ansprüchen von diesem Vermögen, ihre Ansprüche unter Vorlegung der bezüglichen Original⸗ urkunden in dem auf Sonnabend, den 16. Juni 1883, Vormittags 11 Uhr,
(Zimmer Nr. 11 des unterzeichneten Gerichts) bestimmten Aufgebotstermine anzumelden. Rostock, den 21. März 1883.
1 Großherzogliches Amtsgericht. Abtheilung B. für Civilsachen. 8
Rudolf Krauel,
Amtsgerichts⸗Sekretär.
[ĩ15327] „Aufgebot.
Der evangelische Gemeinde⸗Kirchenrath hierselbst hat das Aufgebot des von der hiesigen evangelischen Kirchengemeinde besessenen, in der Gemarkung Schwanenland belegenen Wiesengrundstücks von 2,48,40 Hektaren Größe zum Zwecke der Eintragung des Eigenthums der Kirchengemeinde beantragt.
Es werden deshalb alle unbekannten Eigenthums⸗ Prätendenten aufgefordert, ihre Rechte und An⸗ sprüche auf das bezeichnete Grundstück spätestens in dem vor dem hiesigen Königlichen Amtsgerichte
am 2. Juni 1883, 12 Uhr Mittags, Zimmer Nr. 9, anstehenden Aufgebotstermine anzu⸗ melden, widrigenfalls sie mit ihren Ansprüchen auf das Grundstück werden ausgeschlossen werden.
Marienwerder, den 30. März 1883
Königliches Amtsgericht. I
[15320] Aufgebot.
Auf Antrag: 1) des Mühlenbesitzers Reinhard Siebert auf Grüneismühle, die Grundstücke: Beiße⸗ förth Bl. 16 Nr. 53 3 a 62 qm Wiese, Nr. 55 89 qm Wiese, Nr. 79/56 44 qm Wiese (Mühl⸗ graben), und Nr. 80/56 6 a 79 qm Wiese, sämmt⸗ lich im Beißegrunde auf seinen Namen, und 2) des Korbmachers Georg Ellenberger und seiner Ehefrau Maria, geb. Schmelz, in Beißeförth, das Grund⸗ stück Beißeförth Bl. 11 Nr. 257/214 im Dorfe Hassgarter 49 qm auf ihren Namen in das Grund⸗ uch von Beißeförth einzutragen, werden alle die⸗ jenigen Personen, welche Rechte an jenen Grund⸗ stücken zu haben vermeinen, aufgefordert, dieselben spätestens im Aufgebotstermine, am 23. Mai 1883, Mittags 12 Uhr, anzumelden, widrigen⸗ falls nach Erlaß des Ausschlußurtheils die Antrag⸗ steller als Eigenthümer im Grundbuche eingetragen werden und Diejenigen, welche die ihnen obliegende Anmeldung unterlassen, ihre Rechte gegen einen Dritten, welcher im redlichen Glauben an die Richtigkeit des Grundbuchs die Grundstücke erwor⸗ ben hat, nicht mehr geltend machen können, auch ihr Vorzugsrecht gegenüber Denjenigen, deren Rechte bis zum Erlaß des Ausschlußurtheils angemeldet und demnächst auch eingetragen sind, verlieren. Melsungen, den 24. März 1883.
Königliches Amtsgericht.
Fürstenau, i. V
8 8 1]
[15314] In Sachen des Vorschuß⸗ und Sparvereins zu Celle, eingetragene Genossenschaft, vertreten durch den Rechtsanwalt Kirchhoff in Celle, Klägers,
gegen . den Abbauer Heinr. Carl Sprenger in Gr. Eicklingen,
Beklagten, wegen Forderung,
8 17. v. . ist auf Grund der Pfändung vom 10. d. Mts. die Subhastation . “
der sub Nr. 46 in Gr. Eicklingen belegenen Abbauerstelle des Beklagten mit allem Zubehör, namentlich mit den unter Art. Nr. 52 Karten⸗ blatt 3 Parzelle 144/34 und Kartenblatt 4 Parzelle 104/12 eingetragenen Grundgütern von 56 a 89 qm ege der Zwangsvollstreckung erkannt und Ter⸗
min dazu auf Mittwoch, den 23. Mai,
r, angesetzt worden, in welchem Kauflustige sich ein⸗ finden wollen. 8 Auch sind alle Eigenthums⸗, Näher⸗, lehnrechtliche, S X. Pfand⸗ und andere dingliche echte, auch S und Realberechtigungen an⸗ 2 11“
zumelden und durch Vorlegung etwa vorhandener Urkunden klar zu machen, unter der Verwarnung, daß dieselben im Verhältniß zum neuen Erwerber des Subhastations⸗Objekts für verloren erkannt werden sollen. Celle, am 29. März 1883. 8 Königliches Amtsgericht, Abth. III.
Geschehen Königliches Amtsgericht. Abth. I. Hameln, den 31. März 1883.
Pr. Amtsgerichtsrath Kern.
Referendar Haase.
In Sachen, betreffend die Zwangsversteigerung der dem Fabrikarbeiter Wilhelm Helmdach in Linden gehörigen unter Nr. 23 in Holtensen belegenen Bei⸗ bauerstelle. — K. 1/83. —
pp. pp. pp. 1 Es ist darauf folgender Beschluß eröffnet: alle Diejenigen, welche sich ungeachtet des Auf⸗ gebots vom 29. Januar d. J. mit ihren ding⸗ lichen Ansprüchen an die in der Ladung näher bezeichneten Immobilien nicht gemeldet haben, werden damit im Verhältniß zum neuen Er⸗ werber der Grundstücke ausgeschlossen. pp. Tbö1111¹“ Zur Beglaubigung: gez. Kern. Haase. B Ehrichs, . Gerichtsschreiber Königlichen Amtsgerichts. I.
[153221 12 Auszug. der ohne Geschäft zu Mülheim a. Rhein wohnenden Katharina, geb. Boellinger, Ehefrau des Sattler⸗ meisters Wilhelm Dücker daselbst, Klägerin, 8 vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Düntzer gegen
1) den genannten Wilhelm Dücker,
2) den Rechtsanwalt Dr. vom Grafen zu Cöln, als Verwalter über das Vermögen des im Konkurs⸗ zustande befindlichen Beklagten ad 1, Beklagte,
vertreten durch Rechtsanwalt Dr. vom Grafen,
hat die 3. Civilkammer des hiesigen Königlichen Landgerichts durch nunmehr rechtskräftiges Urtheil vom 5. Januar d. J. die zwischen der Klägerin und ihrem Ehemanne bestehende gesetzliche Gütergemein⸗ schaft für aufgelöst erklärt; an deren Stelle völlige Gütertrennung mit allen gesetzlichen Formen ange⸗ ordnet, die Parteien zum Zwecke der Auseinander⸗ setzung vor den Königlichen Notar Wagner zu Mül⸗ heim a. Rhein verwiesen und die Kosten des Rechts⸗ streits der Konkursmasse des Wilhelm Dücker zur Last gelegt. Für die Richtigkeit des Auszuges: Cöln, den 8. März 1883. Dr. Düntzer, Rechtsanwalt. Vorstehender Auszug wird hiermit veröffentlicht: Cöln, den 3. April 1883. Rustorff
Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[15322] 1
In der Gütertrennungssache der zu Mannsfeld wohnenden gewerblosen Magdalena, geborene Schneyders, Ehefrau des daselbst wohnenden Rentners Leonhard Moeker, wider ihren vorgenannten Ehe⸗ mann, hat das Kgl. Landgericht zu Cöln II. Civil⸗ kammer durch das nunmehr rechtskräftige Urtheil vom 13. Februar 1883 die zwischen den Parteien bestandene Errungenschaftsgemeinschaft für aufgelöst erklärt, an deren Stelle völlige Gütertrennung aus⸗ gesprochen und die Parteien behufs Liquidation und Auseinandersetzung vor den Kgl. Notar Graffweg zu Cöln verwiesen.
Cöln, den 3. April 1883. 8
Der e der Ehefrau Moeker.
au
Rechtsanwalt. VPVeröffentlicht: L“ Gerichtsschreiber des Königl. Landgerichts. [15340] Bekanntmachung. 6 Durch Beschluß der Strafkammer des Kaiserl. Landgerichts dahier vom 31. März 1883 wurde das im Deutschen Reiche befindliche Vermögen des Alois Stihler, Fabrikarbeiter, geboren zu Ensis⸗ heim am 20. Juni 1862, Sohn von Johann, zuletzt in Mülhausen, Badgasse Nr. 8, wohnhaft, zur Zeit ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, der Ver⸗ letzung der Wehrpflicht gemäß §. 140 Abs. 1 Nr. 1 des R. St. G. B. beschuldigt, bis zur Höhe von 3200 ℳ mit Beschlag belegt. Mülhausen, den 3. April 1883. 8 er Kaiserliche 1.Ss. Staatsanwalt: eit.
[ĩ15341] In der Strafsache
“ gegen den Rekruten Karl Gully vom Bezirkskommando Altkirch, geboren den 6. Februar 1860 zu Geishausen, katholisch, Schreiner, wegen Fahnenflucht, wird da der Angeschuldigte Gully des Vergehens gegen §. 69 des Mil. Strafgesetzbuche beschuldigt ist, auf Grund der §§. 480, 326 der Straf⸗ prozeßordnung und §. 246 Militärstrafprozeß⸗ ordnung . 8 zur Deckung der den Angeschuldigten möglicherweise treffenden Fochften Geldstrafe und der Kosten des
“ u“ 8
Verfahrens auf Höhe von 3200 ℳ das im Deutschen Reiche besindliche Vermögen des Angeschuldigten mit Beschlag belegt. Mülhausen, den 2. Marz 1883 Kaiserliches Landgericht, Strafkammer. gez. Aretz. Hamm. Wolff.
1 85S
[15323] Bekanntmachung.
In Sachen, betreffend das Aufgebot der Nachlaß⸗ gläubiger und Vermächtnißnehmer des am 30. Sep⸗ tember 1882 zu Voiatstedt gestorbenen Stellmacher⸗ meisters August Engelhardt, ist das Verfahren beendet.
Artern, den 24. März 1883.
Königliches Amtsgericht.
[15339] Bekanntmachung.
Durch Urtheil der I. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Elberfeld vom 28 Februar 1883 ist die zwischen den Eheleuten Kaufmann Ewald Wolfsholz zu Elberfeld und der Katharina, geb. Naß, daselbst bisher bestandene gesetzliche eheliche Gütergemeinschaft mit Wirkung seit dem 9. Dezember 1882 für aufgelöst erklärt worden.
uster, Gerichtsschreiber der I. C.⸗K. des Königl. Landgerichts.
[15136] Rechte an den folgenden Grundstücken a. der Gemarkung Rengershausen Bl. 2 Nr. 35, die große Wiese, Wiese, 28 a 67 q b. der Gemarkung Hommershausen Bl. 2 Nr. 39. die Winkelwiese, Wiese, 3 a 62 qm, oC . „EI-. sind bis zum Termin den 10. Mai d. J., Vormittags 310 Uhr, anzumelden, widrigenfalls die bisherigen Besitzer, die Kinder des Heinrich Müller von der Rüsselsmühle bei Rengershausen a. Marie, b. Elisabeth, c. Lud⸗ wig, d. Friedrich, e. Catharine, f. Mathilde als Eigenthümer im Grundbuch werden eingetragen werden und der die ihm obliegende Anmeldung unterlassende Berechtigte nicht nur seine An⸗ sprüche gegen jeden Dritten, welcher im redlichen Glauben an die Richtigkeit des Grundbuchs das oben erwähnte Grundvermögen erwirbt, nicht mehr geltend machen kann, sondern auch ein Vorzugsrecht gegenüber Denjenigen, deren Rechte in Folge der innerhalb der oben gesetzten Frist erfolgten Anmel⸗ dung eingetragen sind, verliert. (F. 10/83.) Frankenberg, den 16. März 1883. Königliches Amtsgericht. “ Ducke. Wird veröffentlicht: ““ Weber, 1 Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
15172
Auf atrag der Kinder und Erben des zu Deides⸗ heim wohnhaft gewesenen und verlebten Rentners Joseph Hirsch, als: 1) Isaak Hirsch, Weinhänd⸗ ler, in Neustadt wohnhaft; 2) Judith Hirsch, ge⸗ werblosen Ehefrau von Julius Stern, Kaufmann, und Letzterem, der ehelichen Ermächtigung und Güter⸗ gemeinschaft wegen, Beide in Obermoschel wohnhaft; 3) Anguste Hirsch, Rentnerin, in Bingen wohn⸗ haft, Wittwe des allda verlebten Fabrikanten Adolph Dreydel; 4) Amalie Hirsch, ledig, ge⸗ werblos, in Bingen sich aufhaltend, zu Deidesheim wohnhaft, und gemäß Beschlusses des K. Amtsgerichts Dürkheim vom Heutigen werden dem Theobald Hoefer, Schuhmacher, früher in Hardenburg wohn⸗ haft, dermalen ohne bekannten Wohn⸗ und Aufent⸗ haltsort abwesend, als Sohn und Miterbe des zu Hardenburg wohnhaft gewesenen und verlebten Schusters Frauz Hoefer, dieser gewesener Steigerer und solidarischer Bürge für seinen Sohn Jakob Hoefer, Steinhauer, in Hardenburg wohnhaft, hie⸗ mit abschriftlich zugestellt; 3 1“
1) Die vollstreckbare Ausfertigung eines Versteige⸗ rungsprotokolls, errichtet durch den K. Notär Köster von Dürkheim am 24. November 1871, wornach ge⸗ dachter Franz Hoefer für seinen benannten Sohn Jakob Hoefer Plan Nr. 96, 37 Dez. Acker am
ingertsberg, Hardenburger Bannes, unter seiner solidarischen Bürgschaft steigte;
2) die auf dieser Ausfertigung befindliche Voll⸗ streckungsklausel, ertheilt durch den K. Notär Hepp zu Dürkheim am 9. März 1883;
3) die durch den K. Notär Köster am 2. Mai 1872 zwischen Johannes Wolf, Schreiner, und Daniel Wolf, Ackersmann, beide in Newark wohn⸗ haft, als Cedenten, und genanntem verlebten Joseph Hirsch, als Cessionär, verbriefte Cession;
4) die dem benannten Isaak Hirsch von den übrigen Antragstellern am 22. September 1880, 14. und 30. August 1880 ertheilten Vollmachten,
und
5) die durch Isaak Hirsch am 14. März 1883 ausgestellte Zahlungsaufforderung, wornach dem ge⸗ nannten Abwesenden und den übrigen Miterben des verlebten Frauz Hoefer aufgegeben wurde, binnen dreißig Tagen, von der Zustellung an, unter An⸗ drohung der vertragsmäßigen Wiederversteigerung des beschriebenen Grundstücks, den Resterwerbspreis desselben mit ℳ 80. 86 ₰ nebst Zins zu 6 % vom 23. November 1877, Verzugszinsen und Kosten zu
ahlen. 1 eh. heim, den 27. März 1883. 1 Hammersdorf, K. Amtsgerichtssekretär.