Die
lich hoch. Provinz Hannover. .1) Landdr.⸗Bez. Hannover: Die Wintersaaten haben sich im Allgemeinen gut gehalten, der englische Weizen und der Roggen haben jedoch vielfach gelitten. Die Frühjahrsbestellung wird durch den langen Nach⸗ winter sehr verzögert.
An manchen Orten haben Schnecken und Mäuse erheb⸗ lichen Schaden angerichtet.
2) Landdr.⸗Bez. Hildesheim: Die Wintersaaten, besonders — Weizenfelder, haben durch die andauernde Kälte sehr ge⸗ itten.
Die Bestellung der Sommerfrüchte wird sich sehr ver⸗ zögern.
3) Landdr.⸗Bez. Lüneburg: Die überaus rauhe Witterung im März hat den gut durch den Winter gekommenen Saaten, besonders dem Roggen, anscheinend geschadet.
In einigen Gegenden wird über Mäusefraß geklagt.
Kleefelder, Wiesen und Weiden haben ein normales Aussehen.
Die Frühjahrsbestellung wird eine empfindliche Verzöge⸗ rung erleiden.
4) Landdr.⸗Bez. Osnabrück: Der Roggen hat sich vor⸗ trefflich entwickelt und berechtigt zu den besten Hoffnungen.
Die Ackerarbeiten haben in Folge der Witterungsverhält⸗ nisse einigen Aufschub erleiden müssen, jedoch ist nicht zu be⸗ fürchten, daß dadurch die rechtzeitige Bestellung des Bodens in Frage gestellt wird. —
5) Landdr.⸗Bez. Stade: In Folge des anhaltenden Frostes haben die Oelsaaten und Rapsfelder, zum Theil auch die Klee⸗ und Roggensaaten erheblich gelitten.
Die Frühjahrsbestellung wird, sobald die Erde frostfrei geworden, rasch vor sich gehen können.
Die Viehpreise sind noch immer verhältnißmäßig hoch.
6) Landdr.⸗Bez Aurich: In Folge des ungewöhnlich starken Nachwinters läßt sich noch nicht beurtheilen, wie die Saaten den Winter überstanden haben werden.
Die Frühjahrsbestellung wird durch den Frost erheblich verzögert.
Preise für Korn niedrig, für Vieh hoch.
Provinz Westfalen.
1) Reg.⸗Bez. Minden: Der gegenwärtige Stand der Wintersaaten wird im Allgemeinen als ein befriedigender, theilweise guter bezeichnet, ebenso der des Klee.
2) Reg.⸗Bez. Arnsberg: Die Frühjahrsbestellung ist bis jetzt unmöglich gewesen. Ein definitives Urtheil über die Lage der Saaten kann gegenwärtig nicht abgegeben werden, doch ist eine gute Roggenernte wohl nicht mehr zu erwarten.
Provinz Hessen⸗Nassau.
1) Reg⸗Bez. Cassel: Die ungünstigen Witterungsver⸗ hältnisse im Herbst haben die Bestellungs⸗ und sonstigen Feld⸗ arbeiten sehr erschwert und hat namentlich der Roggen fast überall zu naß bestellt werden müssen.
Die Preise des Rindviehs sind verhältnißmäßig hohe. .2,) Reg.⸗Bez. Wiesbaden: Der Stand der Winterfrüchte ist den ungünstigen Witterungsverhältnissen entsprechend durchweg kein guter, besonders in den tieferen Lagen mit schwerem Boden. Der Stand der Wiesen und Kleefelder ist dagegen fast durchgängig recht befriedigend und läßt frühzeitige Futtererträge hoffen.
Bei der vorherrschend milden Witterung ist das Trage⸗ holz des Weinstocks nachgereift und in sonnigen und geschützten Lagen nahezu zur Reife gelangt.
Die in Folge des milden Wetters im Januar und Februar hin und wieder in Angriff genommen gewesene Frühjahrs⸗ bestellung mußte im März wieder eingestellt werden.
Die Viehpreise halten sich noch immer auf befriedigender Höhe, während die Fruchtpreise etwas zurückgegangen sind.
Rheinprovinz.
1) Reg.⸗Bez. Coblenz: Der Stand der Saaten ist nach beendigter Durchwinterung im Allgemeinen als ein ungünstiger zu bezeichnen. Die Nachtfröste im März werden besonders denh Roggen und Klee an vielen Orten erheblich geschadet aben.
Dem Baumobst hat der Märzfrost nur geringfügigen Schaden zugefügt.
Der Weinstock hat davon nicht gelitten, berechtigt viel⸗ mehr zu den besten Hoffnungen, da derselbe viel kräftiges und ausgereiftes Holz trägt.
Die Viehpreise stehen im Allgemeinen noch hoch.
Die bei der milden Witterung im Januar und Februar begonnene Frühjahrsbestellung hat des später eingetretenen Frostwetters und Schneefalls wegen unterbrochen werden müssen.
2) Reg.⸗Bez. Düsseldorf: Die Wintersaaten, namentlich Roggen und Rothklee, haben in den von den Ueber⸗ schwemmungen nicht betroffenen Gegenden den Winter ziemlich ut überstanden; Weizen und andere Wintersaaten
nd jedoch vom Schneckenfraß schwer heimgesucht worden. Die im März eingetretene außerordentliche Kälte ließ viele von den Ueberschwemmungen noch ver⸗ schont gebliebene Saaten ausfrieren und hielt die Vegetation derart zurück, daß die Aussichten für die diesjährige Ernte bis jetzt wenig hoffnungsvoll erscheinen.
Die Preise der Hauptprodukte haben sich wenig geändert, nur die der Kartoffeln sind etwas gestiegen.
Die Viehpreise halten sich noch immer hoch und findet sich in Folge dessen vielfach eine vermehrte Richtung auf Weidewirthschaft im Rheinthale.
.3) Reg.⸗Bez. Cöln: Die abnormen Witterungsverhält⸗ nisse des letzten Vierteljahres eröffnen im Allgemeinen keine sonderlich guten Aussichten.
Die noch rückständigen Winterbestellungsarbeiten konnten zwar nachgeholt werden, gleichzeitig aber vermehrte sich das Ungeziefer, Feldmäuse und Schnecken und richtete namentlich auf den Kleefeldern der linksrheinischen Kreise große Ver⸗ heerungen an. Die Winterfrucht ist nicht gut aufgegangen und besonders gering bestockt.
Mit der Frühjahrsbestellung war bereits im Februar in großem Umfange vorgegangen, durch den im März eingetretenen scharfen Frost haben diese Arbeiten aber wieder eine unlieb⸗ same Unterbrechung erlitten.
Die Preise der Kartoffeln sind gestiegen, die Frucht⸗ und Strohpreise aber noch weiter heruntergegangen.
Die Viehpreise halten sich noch auf⸗ der bisherigen Höhe.
„ 4) Reg.⸗Bez. Aachen: Die Saaten sind in Folge der späten Bestellung im Wachsthum und in der Entwicklung zu⸗ rückgeblieben und zeigen meistens einen dürftigen Stand.
sind ungewöhn⸗
Preise für Vieh und Pferde
Die im Januar und Februar wegen der milden Witterung in Angriff genommenen Feldarbeiten mußten in Folge des NRachwinters bis gegen Ende März wieder eingestellt werden. hoff Der Klee ist gut bestockt und läßt auf eine ergiebige Ernte offen.
Die Fruchtpreise sind verhältnißmäßig niedrig, dagegen werden für Schlacht⸗ und Zuchtvieh hohe Preise gezahlt.
Reg.⸗Bez. Sigmaringen: Der Stand der Saaten ist in den Ober⸗Amtsbezirken Sigmaringen und Gammertingen ein befriedigender, in den Ober⸗Amtsbezirken Hechingen und Haigerloch dagegen kein günstiger.
Die Frühjahrsbestellung hat wegen der spät eingetretenen
Kälte noch nicht begonnen. (Schluß folgt.)
Gestern Abend 7 ½ Uhr versammelten sich die Mitglieder des „Herold“ mit ihren Gästen — etwa 60 an der Zahl — in dem wappen⸗ geschmückten Sitzungssaale des Hauses Potsdamer Straße Nr. 20. An der einen Wand lag auf einem Tische das Original⸗Wappenbuch von Konrad Grünenberg, das am gestrigen Tage vor 400 Jahren vollendet wurde und sich jetzt im Besitze des Heroldsamts befindet; daneben die beiden Reproduktionen desselben, von denen die erste vor 40 Jahren durch den verewigten Grafen von Stillfried und seinen künstlerischen Freund Dorst, die andere neuerdings gleichfalls durch den Grafen von Sitillffried und den Professor Hildebrandt in der Kunstanstalt von Starke in Görlitz herausgegeben wurde. Das letztere Exemplar befindet sich im Besitze des Grafen Wilhelm Pourtaleés und ist in der jetzt so beliebten, von Georg Hulbe in Hamburg neu belebten Art des gebunzten Leders gebunden. Außerdem lagen noch auf dem Tische das Konstanzer Concilienbuch, die Züricher Wappenrolle und zwei Abbil⸗ dungen der Grünenbergschen Wohnhäuser in Konstanz. Der Vorsitzende des „Herold“, der Königliche Kammerherr Graf von Oeynhausen er⸗ öffnete die Sitzung mit einer kurzen Ansprache, in der er auf die Bedeutung des Tages hinwies und überließ dann dem Professor Hildebrandt das Wort zu einem gediegenen Vortrage über das Leben und Wirken Konrad Grünenbergs und die Bedeutung seines Wappenwerks für die Entwickelung der Heraldik bis auf die Gegenwart. An diesen mit Beifall aufgenommenen Vortrag schloß sich eine Aufführung, in welcher ein Mitglied des Vereins, Baron von F., in einer echten Rüstung und mit dem Wappen des Konrad Grünenberg im Schilde erschien; ihn begleitete eine von einem jüngeren Herrn dargestellte Jungfrau mit dem Banner der Gesellschaft des Einhorns, welcher der Ritter bei Lebzeiten angehört hatte. In einem längeren, von Prof. Hildebrandt meisterhaft gedichteten Dialoge pries zunächst der Ritter seine Zeit und ihre Bestrebungen, ließ, als er im Laufe der Unter⸗ haltung entdeckte, daß auch in der Gegenwart noch die von ihm ge⸗ pflegte Heraldik und das von ihm geschaffene Wappenwerk geschätzt werde, auch der Jetztzeit volle Anerkennung widerfahren und ermun⸗ terte die Anwesenden zu dauernder treuer Pflege der edlen Heraldik. Hieran reihte sich ein fröhliches Mahl, das durch zahlreiche Telegramme, wie vom Verein „Adler“ in Leipzig, und durch cine von „Hadubrand dem Aeltern“ redigirte Festzeitung Würze erhielt.
E“
Die unter dem hohen Protektorat der Kronprinzlichen Herrschaften stehenden Baruch Auerbachschen Waisen⸗Erziehungs⸗ anstalten begingen heute die Jubelfeier des 50 jährigen Bestehens. Das Anstaltsgebäude, Oranienburgerstraße 38, belegen, prangte aus Aalaß des Tages im festlichsten Schmuck. Alle Fagçaden waren mit Laubgewinden und Wappen reich geziert, und hohe von Festons um⸗ schlungene Masten, von denen Fahnen und Banner herabwehten, markirten den Eingang. Der Festsaal der Anstalt, zu dem man durch einen duftigen Hain köstlichster Blumen gelangte, war nicht minder reich dekorirt. An der schmalen Rückwand hatten die Büsten der Mitglieder der Kaiserlichen Familie Aufstellung gefunden. Vor ihnen standen die Zoͤglinge der Anstalt, gleichmäßig gekleidet. Eine schmale Brüstung trennte sie von der übrigen Festversammlung. Rechts an dieser Brüstung bemerkte man zwischen den strahlenden Kerzen der Kande⸗ laber die wohlgetroffene Büste Baruch Auerbachs, des Begründers der Anstalten. Eine gewählte Versammlung vereinigte sich hier in der Mittagsstunde zu dem feierlichen Akte, mit dem offiziell der Tag begangen wurde. Wir bemerkten den Staats⸗Minister von Goßler, den Unter⸗Staatssekretär Lucanus, den General⸗Major von Oppeln⸗ Bronikowsky den Polizei⸗Präsidenten von Madai, den Ober⸗Bürger⸗ meister von Forkenbeck, sowie Vertreter des Provinzialschulkollegiums und der Stadt Demnächst erschienen Ihre Kaiserlichen und König⸗ lichen Hoheiten die Kronprinzlichen Herrschaften und wurden von den Herren des Vorstandes und den Ehrendamen in den Festsaal geleitet, wo ein Tusch der Kapelle die hohen Herrschaften empfing. Eine Festhymne leitete alsdann die Feier ein. Die nun fol⸗ gende Festrede hatte der jebige Leiter der Anstalt, Dr. Auerbach, über⸗ nommen. Gebet des Prediger Dr. Apolant und Gesang schloß die Feier. Die Kronprinzlichen Herrschaften geruhten später noch die Räume der Anstalt in Augenschein zu nehmen. In der Mädchen⸗ abtheilung wurde Ihrer Kaiserlichen Hoheit der Kronprinzessin von einem der Mädchen ein Bouquet überreicht. — Am Abend findet in dem Saal der Gesellschaft der Freunde ein Festmahl statt.
Am Mittwoch, den 11. d. M., Abends 8 Uhr, findet im Deutschen Vereinshause, Wilhelmstraße 118, eine Hauptversammlung des Ver⸗ eins für deutsches Kunstgewerbe statt. Tagesordnung: Vortrag des Hrn. Dr. Stolze über Phototypie, Vorlegung prachtvoller persischer Stickereien ꝛc. aus der Sammlung des Hrn. Direktor Höltzer, Vorzeigung eines billigen stilgerechten Meubl ments. Gästen ist der Zutritt gestattet. 8
Die Oberlausitzische Gesellschaft der Wissenschaft in Goͤrlitz wird am Mittwoch, den 25. April, ihre 160. Haupt⸗ versammlung abhalten.
Eine „Internationale Spezial⸗Ausstellung der graphischen Künste“, die gegenwärtig von der Gesellschaft für vervielfältigende Kunst vorbereitet wird, soll unter dem Protektorat des Erzherzogs Ludwig Victor vom 15. September bis 1. November d. J. im Wiener Künstlerhause stattfinden. Zur Durchführung des Unternehmens, dem die Unterstützung der österreichischen Regierung zu Theil wird, hat sich unter dem Vorsitz des Grafen von Abensperg⸗ Traun ein aus 32 Mitgliedern bestehendes Comité gebildet, dem neben den Delegirten der genannten Gesellschaft hervorragende Wiener Kunstbeamte, Architekten, Künstler und Kunstschriftsteller, u. A. Hof⸗ rath von Eitelberger, Baurath Schmidt, Professor C. von Lützow, die Maler Angeli, Canon und Makart, die Bildhauer Kundmann und Tilgner, die Kupferstecher Jasper und W. Unger ꝛc., angehören. Die Ausstellung beabsichtigt, einen vollständigen Ueberblick über die Ent⸗ wickelung der reproduzirenden Kunst in der zweiten Hälfte des 19. Jahr⸗ hunderts in allen Kunstländern Europas und in den Vereinigten Staaten von Nordamerika zu bieten. Sie soll daher nur graphische Reproduktionen vorführen, die erst nach dem Jahre 1850 entstanden sind oder aber sich als unmittelbare Vorläufer der reproducirenden Kunst seit 1850 darstellen. Neben dem Kupferstich und der Radirung, der Lithographie und dem Holzschnitt werden Aquarellen, Zeichnungen und sonstige Vorlagen, die zum Zwecke der graphischen Vervielfältigung angefertigt sind, ins Auge gefaßt. Ausgeschlossen bleibt die direkte Photographie. Um dagegen den Einfluß der letzteren auf die modernen graphischen Vervielfältigungsarten zu zeigen, wird in erster Linie die Heliogravüre herangezogen, und neben ihr sollen illustrirte Prachtwerke in Buch⸗ form Aufnahme finden, in denen auch die sonstigen, mit
I Hülfe der Photographie arbeitenden Techniken zur Anwendung
gebracht sind. In Aussicht genommen sind sowohl ausstellungen der verschiedenen sich offiziell —— geletn. als auch Einsendungen von einzelnen Ausstellern, von Künf.⸗ lern, Kunstgesellschaften und Veriegern. Durch eine inter. nationale Jury werden ausstellenden Künstlern Auszeichnungen 5“* orm von goldenen Medaillen, ausstellenden Verlegern solche in Ge⸗ alt von Diplomen zuerkannt werden. Im Hinblick darauf, daß her auf größeren Kunstausstellungen die vervielfältigende Kunst im Allgemeinen nur unzureichend vertreten war und lange nicht nach ihre vollen Bedeutung gewürdigt wurde, dürfte den Unternehmern lebhaft⸗ Betheiligung und ein weitreichendes Interesse von vornherein gesichen sein. Erforderlichen Falls wird das Comits durch Entleihung aus öffentlichen oder privaten Sammlungen oder in sonst geeigneter Weise für größtmögliche Vollständigkeit des Gesammtbildes Sorge tragen Ebenso wird es an hervorragende Stellen persönliche Einladungen ergehen lassen, die eine Beurtheilung der Einsendungen durch die Auf⸗ nahme⸗Jury der Einzelstaaten bez. des Comités ausschließen. In Uebrigen sind die auszustellenden Objekte bis zum 15. Juli bei den Comits anzumelden und bis zum 15. August demselben einzusenden
„Wie der Vogt in Söndhordland in der Zeitung „Nosk Kundgjörelsestidende“ bekannt macht, ist bei Hisken ein großer in der See schwimmender Sack gefunden worden, der muthmaßlich von der verunglückten „Cimbria“ herrührt. Der Sack enthielt mehrere Betten, ein Damenkleid, zwei Stücke neucz schwarzes Seidenzeug in der Länge von ca. 31 Ellen, zwei Damen⸗ tücher, 4 Pnns Kämme, zwei silberne Vorlegelöffel, der eine ge⸗ zeichnet „C. Bremer“, fünf silberne Eßlöffel, wovon drei gezeichner mit „W. Otto“, „Marie“ und „Louise“, 17 silberne Theelöffel mit gewundenen Stielen, mebrere deutsche und hebräische Bücher und eine Pappschachtel in Form eines großen Buches, auf dessen Rücken „Mevers Konversationslexikon“ gedruckt steht und in welcher sich vorfanden: 10 goldene Herren⸗, 13 goldene Damen⸗ und 7 sil⸗ berne Herrenuhren. Auf dem Sacke steht mit schwarzen Buchstaben geschrieben der Name „Simon“. Alle Diejenigen, welche Eigentbums⸗ rechte geltend machen wollen, haben sich an „Söndre Be⸗ genhus Amt“ in Norwegen zu wenden. v1“
Sccshnrn⸗
5 8 8 1 “
(Th. Corr.) Am 23. April findet die Generalversammlung der deutschen Shakespeare⸗Gesellschaft in Weimar statt. Den Festprolog hält Generalintendant Frhr. von LoSsn. Tags vorher findet eine Vorstandssitzung statt.
Das Belle⸗Alliance⸗Theater giebt seit Sonnabend Moser und Schönthan’'s Schwank „der Zugvogel“ mit gutem Erfolge. Das Stück ist von den Aufführungen im Wallner⸗Theater her in gutem Andenken und macht volle Häuser. Am Sonnabend erfreute sich die Vorstellung einer sehr beifälligen Aufnahme Seitens des gut besetzten Hauses und die Hauptdarsteller, Frl. Mejo, Mevxer, Lilia, Bichler und die Herren Kadelburg, Kurz und Gallewski wurden wiederholt durch Hervorruf ausgezeichnet; auch am Sonntag war das Theater ganz ausverkauft und das Publikum wurde durch die über⸗ müthige Laune des Stückes nicht weniger als durch die vortreffliche Darstellung in die heiterste Stimmung versetzt.
amtlichen norwegischen
Am Sonnabend bot der Berliner Dilettanten⸗Orchester⸗ verein in einem zum Besten des Oberlin⸗Zweigvereins Berlin in der Aula des Dorotheenstädtischen Realgymnasiums veranstalteten Concert den musikverständigen Kreisen Berlins Gelegenheit, sich da⸗ von zu überzeugen, daß das günstige Urtheil, welches über die Leistungsfähigkeit des Vereins aus dessen privaten Aufführungen in die Oeffentlichkeit gedrungen, ein wohlbegründetes ist. Das durchweg aus tüchtigen Kräften gebildete Orchester ist sehr stark besetzt, und die Streichinstrumente haben in demselben entschieden die Führung; das gewählte Programm wies, um das Können des Vereins dar⸗ zuthun, zum großen Theil recht schwierige Piecen auf, die aber mit einer Leichtigkeit und Sicherheit ausgeführt wurden, die auch die feinste Schattirung der Komposition zum Ausdruck gelangen ließ; der ganze Vortrag war von einem wohlthuenden frischen Hauche belebt, den nur die Liebe zur Kunst erzeugen kann. Auch an
Dräzision ließ die Aufführung unter der energischen Leitung des Hrn. H. Urban nichts zu wünschen, so daß der reiche Beifall, der allen Num⸗ mern folgte, ein wohlverdienter war. Durch Hervorruf wurden noch Frl. Therese Hennes ausgezeichnet, die mit bekannter Meisterschaft am Flügel mitwirkte, Frl. Marie Harzer, die mit sympathischem, in der Königlichen Hochschule wohlgeschultem Sopran mehrere Arien und Lieder vortrug, sowie der Dirigent für seine Komposition „Der Rattenfänger von Hameln“.
Literarische Neuigkeiten undperiodische Schriften. ———
Preußisches Verwaltungs⸗Blatt. Nr. 27. — Inbalt: Verkehr mit Honiapräparaten. — Verwendung giftiger Farben. — Aufhebung der beiden untersten Klassensteuerstufen. — Zur Aus⸗ führung des Gesetzes über die Verjährungsfristen bei öffentlichen Ab⸗ gaben in den Provinzen Schleswig⸗Holstein ꝛc. vom 12. April 1882 in Beziehung auf Schulabgaben. — Nichtverpflichtung der Orts⸗ armenverbände, für unbeibringliches Schulgeld aufzukommen. Vor⸗ aussetzungen für den Anspruch eines Lehrers auf Ersatz von Schul⸗ geldausfällen. — 1) Obbrigkeitliche (so polizeiliche) Anord⸗ nung und Androhung eines Zwangsmittels; Rechtsmittel da⸗ gegen. 2) Polizeiliche Anordnung betreffs Schließung der Oeff⸗ nungen in einer Brandmauer auf Grund baupolizeilicher Vorschrift. — Verpflichtung des oberen Uferanliegers, das von ihm nicht benutzte abgeleitete Wasser im Interesse des unteren An⸗ liegers dem Flusse oder Bache wieder zuzuführen. — Bundesgesetz vom 4. Mai 1868 und Reichsgesetz vom 1. Juni 1870 in Bezug auf Heimathsrecht und Unterstützungswohnsitz der Kinder. — Gastwirth⸗ schafts⸗Konzessionsentziehung: Verpachtung einzelner Gastwirthschafts⸗ geschäftszweige. Kontraventionen des Stellvertreters ꝛc. des Kon⸗ zessionsinhabers. Konzessionswidrige Verwendung von Gastwirth⸗ schaftsräumen. — Begriff der „Landesgesetze“ und der ausschließlichen Berechtigungen im Sinne des §. 7 der Reichs⸗Gewerbeordnung; Ver⸗ pflichtung der Einzelstaaten zur Entschädigung im Falle der Auf⸗ hebung eines wohlerworbenen Rechtes. — Gewerbestreitsachen. — Druckereigeschäft als Fabrik im Sinne der Reichs⸗Gewerbeordnung, speziell der Bestimmungen über Beschäftigung jugendlicher Arbeiter. — Zurücknahme des Strafantrags bei Antragsvergehen.
„Politische Gesellschafts⸗Blätter. 25. Heft. — Inhalt: Zeichen der Zeit. — Die amerikanischen Nahrungsmittel. — Reaktivirung des Staats⸗Rathes. — Die wirthschaftliche Aufgabe der Real⸗Kredit⸗Institute. — Berliner Wandlungen (Fortsetzung). — Vermischtes. — Correspondenz.
Die Sparkasse. Nr. 26. — Inhalt: Außerordentliche Ge⸗ neralversammlung des Verbandes der Sparkassen in Westdeutschland zu Hamm, 4. April. — Postsparkassen. — Volkswirthschaftliches. — Sparkassenwesen. — Geld⸗, Bank⸗ und Börsennachrichten. — Ver⸗ sicherungswesen. — Juristisches. — Literatur. — Anzeigen.
Redacteur: Riedel.
Verlag der Expedition (Kessel). Sechs Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage),
außerdem ein Verzeichniß der in der 34. Verloosung gezogenen Prioritäts⸗Aktien Ser. I. und II. der Riederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn.
Berlin: Druck: W. Elsner.
zum
De
Anzeiger und Königlich Preu
Erste Beilage
Berlin, Dienstag, den 10. April
2
Deutsche Nachwe
8 1“ “ * 8 S 1 “ der in der Zeit vom 1. Januar bis 31. März
8 RNReich. isung
1883 innerhalb des deutschen Zollgebiets mit dem Anspruch auf Zol⸗ oder Steuervergütung abgefertigten Zuckermengen. ¹)
Menge
des abgefertigten Zuckers.
„Kandiszucker und Zucker in weißen vollen harten Broden, (Nr. 470 des statistischen
Staaten Waarenverzeichnisses)
bezw.
3⸗ 5
der Zeit der Zeit vom vom 1 1. Jan. bis 16. bis zusamm 15. März 31. März ’
l. Jan bis 16. bis
Aller übrige harte Zucker, sowie alle weißen trockenen Zucker in Krvstall⸗, Krümel⸗ und Mehlform von mindestens
98 % Polarisation
(Nr. 471 des statistischen
Waarenverzeichnisses)
Rohzucker von mindestens 88 % Polarisation (Nr. 472 des statistischen Waarenverzeichnisses)
der Zeit ’ vom
1
in Z.““ der Zeit der Zeit 8
1 vom vom inlammen 1 Jan bis 16. bis flammen 15. März 31. März
kg kg
der Zeit 1 vom
15. März 31. März
. kg Preußen. Provinz Ostpreußen . . . . . —
„ Westpreußen.. — „ Bereandenburg . 9 602 r„“CC .C ä8 208 235 .8e8—5 — Sachsen einschließlich der Schwarzb. Unterherrschaft Schleswig⸗Holstein. “.“ Rheinland
9 603 913 392
702 693 3 461 970 139 743 972
638 284 3 297 445
1 068 866]2 14 8662
8 761,500 1 124 990 11“1“
11 060 831 28 325 460 42 580 231
2 40 402 22. 1139 754 90 777. 1 230 531
699 90 —
10 1179 26 891 4
8 8
1 433 971
6 942 845 9 5 2 178 006.
8 766 144
1 326 185 30 476
7 066 615 1 699 529 1 101 478 224 707
. 26 160 4 316.
ũ ber — — —
Behenen 1114“; vhhe. . . . . . .. 111““ —
Braunschweig . . 1 450 948 293 035 1 743 983
111111“ — 1 —
Luxemburg. . “ —
Sa. Preußen
Bavyern Sachsen
29752551 558 87 107 0093 058 92 488 9 353 101 841
50 000 119 900 467 966 1467 966
2 648 060 532 244 3180 304 231 227 — 231 217
69 900 301 146 20 000
Ueberhaupt im deutschen Zollgebiet 2875 555 2 900 785 — 17 176 355 In demselben Zeitraume 1882 2²) 9 065 755
¹) Die Nachweisung bezieht sich auf diejenigen Zuckermeng
8252 F25 101057082 1017 711 1I 197 756 ²) 3 917 661 B ⸗) 50 497 835
en, welche zum Exrport oder zu einer öffentlichen Niedexlage abgefertigt
und dadurch dem inländischen Markte entzogen worden sind, nicht also auf die wirklich zur Ausfuhr über die Zollgrenze gelangten Mengen. 1) Die Abweichungen gegen die im Vorjahre veröffentlichte Nachweisung beruhen auf nachträglich eingegangenen Berichtigungen
bezw. Ergänzungen. — Berlin, im April 1883.
Kaiserliches Statistisches Amt. Beck 8
er.
der in den deutschen Münzstätten bis Ende März 1883 stattgehabten Ausprägungen von Reichs⸗Gold⸗ und ⸗Silbermünzen.
1) Im Monat März Goldmünzen
Silbermünzen
Halbe Kronen
Doppel⸗
1883 sind geprägt wor⸗ — Kronen
den in:
Kronen
iervon auf Markstücke Markstücke
Ein⸗ Fünsaig grs fennig⸗ Markstücke stücke ℳ ℳ ℳ 1’“
Fünf⸗ Zwei⸗
11616“; 13 666 180 132 130 —
13 666 180 -g — — de
Summe 1. 13 666 180 132 130
8 — 13 666 180 — — — — 2) Vorher waren geprägt*). 1 315 960 120 ⁄455 613 170/ 27 969 925/479 355 380]71 653 095]101 026 942/167 217 879 71 486 552
3) Gesammt⸗Ausprägung 4) Hiervon wieder einge⸗ zogen. 8
497 380 883 8
1220 528 30055 775 300 27 960 525 153 07 56071 653 055 10 076 972187717 875 71 5,88 552 — 6 305 —
3 595 4 046 2 887 1 509 —
5) Bleiben
1812 453 950 ℳ
Berlin, den 9. April 1883.
122SS
WoʒSO85615wSS5öS 2089 625,85 —
Hauptbuchhalterei des Reichs⸗Schatzamts
Biester.
*) Vergl. den „Reichs⸗Anzeiger“ vom 9. März 1883 Nr.
59.
Nichtamtliches.
Preußen. Berlin, 10. April. Im weiteren Ver⸗ laufe der gestrigen (61.) Sitzung des Reichstags wurde die zweite Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Abänderung der Gewerbeordnung (Art. 10 §. 55) fortgesetzt. Der Abg. Büchtemann betonte, zu dem Bilde, das der Abg. von Kleist⸗Retzow entrollt habe, sei zu bemerken, daß die Dörfler der Beitelei selbst Vorschub leisteten. Wäre der Hausirhandel schädlich, wie der Abg. von Kleist⸗Retzow meine, so müßte ja der Eisenbahnverkehr, mit dessen Ent⸗ wickelung die Ausbreitung jenes im direkten Zusammenhange stehe, ebenfalls schädlich sein. Die Vorlage werde auch keine wesentliche Aenderung in der Konkurrenz zwischen Hausir⸗ und seßhaftem Handel herbeiführen. Alle Hausirer sollten unter Polizeiaufsicht gestellt werden; dadurch werde aber das Gewerbe nicht verbessert werden, sondern die guten Elemente würden der Forderung, ihre Qualifikation besonders nach⸗ zuweisen, sich nicht fügen wollen, sondern lieber aus⸗ scheiden. Für das maßlose Kreditgeben sei auch nicht dem Hausirhandel die Verantwortung zuzuweisen, son⸗ dern jenes habe lange bestanden, bevor dieser eigentliche Bedeu⸗ tung gewonnen habe, auch sei bei manchen Gewerben das Borgen vom Hausirhandel ganz unabhängig — oder hänge etwa das lange Kreditiren der Schneider vielen Offizieren gegenüber mit dem Hausirhandel zusammen? Um solche einschneidende Veränderungen zu motiviren, hätte man dem Hause irgend welche Auskunft über Ausdehnung und Bedeutung des deut⸗ schen Hausirhandels geben müssen, wie sie bis jetzt nur für Württemberg in der bekannten Mohlschen Schrift existire. Dem Lande sei der Hausirhandel unenibehrlich, und dem ent⸗ Pprecj⸗ es nicht, die Hausirer unter Polizeiaufsicht zu stellen.
en Petitionen des seßhaften Gewerbes gegenüber müsse man um so vorsichtiger sein, als der Hausirhandel nicht organisirt genug sei, um Gegendemonstrationen zu erlassen. Der von den Hebtiben des Weiteren ausgefuührte Uebelstand, daß die Hausirer Schnaps auch außerhalb der Schänke verkauften und
somit den Branntweingenuß förderten, sei doch nicht überall verbreitet, und könne diese Maßregeln gegen das ganze Hausir⸗ gewerbe nicht rechtfertigen. Man werde durch diese Maßregeln die Gefahr, der man ausweichen wolle, nur vergrößern; darum bitte er das Haus sich nicht auf diese schiefe Ebene zu begeben, sich vielmehr an der alten Bestimmung der Gewerbe⸗ ordnung und an der Gewerbefreiheit zu halten.
Der Bundeskommissar Geh. Regierungs⸗Rath Boediker
entgegnete: 1 Meine Herren! Der Herr Vorredner hat mit einem besonderen Nachdruck zahlenmäßige Mittheilungen verlangt über die Ausdehnung des Hausirhandels bezw. des Hausirens überhaupt in den letzten ahren. 8 5185 habe bereits bei der Generaldiskussion vorzutragen die Ehre gehabt, daß man in die Motive absichtlich statistische Daten dieser Art nicht hat aufnehmen wollen, um nicht den Schein zu erwecken, als ob die verbündeten Regierungen zu Gunsten des stehenden Ge⸗ werbes, also der einen Partei, den Hausirern Beschränkungen auf⸗ erlegen wollten, daß man, weil das Hausiren überhand nehme, das⸗ selbe einengen wolle; ich sagte damals, die Vorlage stehe ledig⸗ lich auf dem Boden der Beseitigung der Uebelstände aus Gründen der öffentlichen Sicherheit, Sittlichkeit und Ordnung. Inzwischen aber sind doch Ermittelungen angestellt worden in Bezug auf die Ausdehnung, welche das Hausiren gewonnen hat, und ich bin in der Lage, dem Herrn Vorredner in Bezug auf einzelne Staaten, deren Mittheilungen vorliegen, eine Auskunft zu geben, wonach aller⸗ dings das Hausiren in erheblichem Maße zugenommen hat.
Preuen kamen im Jahre 1870 74 000 — ich will die Hunderte weg⸗ lassen — Hausirscheine zur Ausstellung, im Jahre 1881 110000, also rund 36 000 oder etwa 50 % mehr. Meine Herren, die Zahl giebt aber noch nicht den ganzen Umfang der Ausdehnung zu erkennen; denn in dem Jahre 1874 änderte sich die Fecte eee. vnr Es wurde ein großer Theil von Handlungsreisenden, die bisher als solche eine besondere Gewerbesteuer zu zahlen hatten für ihre Legitimations⸗ scheine, für steuerfrei erklärt, es wurde ausgesprochen, daß Femand, der ein stehendes Gewerbe habe und als solcher oder als Reisender für ein solches Gewerbe Hefplene aufsuche, eine besondere Steuer nicht mehr zu zahlen habe. In Folge dieser Bestimmung ind eine ganze Masse von Personen, die bisher als Hausirer Hausir⸗ cheine lösten, als Handlungsreisende, wir wollen einmal sagen, Detail⸗
reisende (Handlungshausirer), in eine andere Kategorie von Personen per Liste übergegangen. Soweit zu ersehen ist, sind vom Jahre 1874 auf das Jahr 1875 12 000 Hausirer in die Kategorie der Handlungsreisen⸗ den (richtiger Handlungshausirer) übergetreten, obschon sie faktisch blieben, was sie waren. Nehmen Sie nun diese 12 000 hinzu, so kommen Sie auf 122 000 Hausirer, also auf ein Plus von 48 000 gegenüber 74 000: ein Plus von ungefähr 65 %. F Bayern, meine Herren, ist die Zahl der Hausirer, abgesehen von Denen, welche Musik machen und Schaustellungen vorführen, gestiegen vom Jahre 1873 — erstes Geltungsjahr der Gewerbeordnung —, von 14 000 auf 20 000 im Jahre 1881, also auf ein Plus von etwa 6000. Dabei ist auch in Bayern eine Verschärfung in steuerlicher Beziehung eingetreten. In Baden stieg die Gesammtzahl der ausgestellten Hausirscheine von 7000 im Jahre 1870 auf 13 000 im Jahre 1881, also beinahe eine Verdoppelung In Bückeburg von 326 auf 506 — ich theile alle Daten mit, die ich habe, und bringe nicht etwa blos exorbitante Zahlen —, in Lübeck von 198 im Jahre 1874 auf 295 im Jahre 1882. Sie sehen daraus, meine Herren, daß nicht etwa nur, wie der Hr. Abg. Dr. Baumbach sagte, entsprechend der Stei⸗ gerung des Verkehrs uüͤberhaupt das Hausirgewerbe zugenommen, die Steigerung ist außerordentlich viel größer, es ist eine Vermehrung von 50, 60 bis gegen 100 Prozent.
Dabei erlaube ich mir noch auf eins aufmerksam zu machen
Art der Hausirer ist in manchen Beziehungen eine für die Be⸗
ag unangenehmere geworden, als die Hausirer, von denen der Hr. Abg. von Kleist sprach, die die schweren Sachen tragen und ben, die man im Hause und namentlich auf dem Lande gut ge brauchen kann. Es ist an Stelle dieser nützlichen Art eine viel bedenklichere getreten. Ich kann mich hier berufen auf eine Eingabe der hannöverschen Handelskammern (Hannover, Harburg, Lüneburg u. s. w.), von denen Sie nicht annehmen werden, daß sie besondere Freunde der polizeilichen Beschränkung sind. Die sagen: „Es scheinen beachtenswerther Weise die vom Hausirhandel früber ausgeschlossenen Handelszweige ungleich mehr besetzt zu werden (das Hausiren mit Manufaktur⸗ und Kolonialwaaren, mit Druckschriften u. s. w.) als die früher beinahe ausschließlich dem Hausirhandel überlassenen Zweige. Das Hausiren mit grobem irdenen Geschirr, groben Holzwaaren, Korbwaare und ähnlichen voluminösen aber geringwerthigen Artikeln, bei denen der Hausirhandel dem Publikum wirkliche Dienste erwies, wird aus leicht ersichtlichen Gründen verlassen, und es werden jetzt leicht zu transportirende, lohnendere Artikel, auch solche, bei denen eine Ueberrortheilung des Publikums eher möglich ist, bevorzugt. Konnte der Hausirhandel mit derartigen Artikeln aber früher nur ausnahmsweise als ein Bedürfniß anerkannt werden, so ist dieses Bedürfniß heute bei der allgemeinen Verbreitung stehender Be⸗ triebe über Stadt und Land nicht mehr anzuerkennen.“
Meine Herren! Dies ist ein außerordentlich interessantes und werthvolles Zeugniß von Seiten der hannöverschen Handelskammern. Sie sehen, ein Theil der Hausirer ist allmählich übergegangen von nützlicheren Dingen zu solchen, bei denen eine Uebervortheilung des Publikums eher möglich ist, und dieser Verschiebung der Grundlagen des Hausirgewerbes überhaupt mußte die Gesetzgebung mit ihren Maßnahmen folgen. Angesichts der Frontveränderung von Seiten der Hausirer mußte auch die Gesetzgebung ihre Front wechseln.
Meine Herren! Aehnliche Stimmen, wie ich sie Ihnen hier mit⸗ getheilt, sind massenhaft zu den Ohren der verbündeten Regierunge gekommen. Nachdem der Entwurf, wie er Ihnen vorliegt, fertig⸗ gestellt worden war, ist derselbe ja an sämmtliche verbündete Regie⸗ rungen zur Aeußerung gegangen, ohne daß dieser erste Entwurf wesentlich anders 11I wäre als der jetzige. Es sind auch zahlreiche Magistrate großer Städte Seitens ihrer Regierungen vernommen über alle Bestimmungen. Es haben die Berathungen des Entwurfs in öffentlichen Magistratssitzungen stattgefunden. Ich könnte Ihnen nun verschiedene Berichte vorlesen, wo die Magistrate großer Städte sagen: wenn dieser Entwurf Gesetz wird, so werden wir das mit Freu- den begrüßen. Meine Herren! Das sind Aeußerungen von städtischen Magistraten, deren Mitglieder, wie ich glaube, durchweg einer frei⸗ sinnigen Richtung angehören.
Ich erlaube mir bei dieser Gelegenheit noch auf einen Punkt einzugehen. Der Hr. Abg. Büchtemann sagte, es würden die guten Elemente ausscheiden, die schlechten würden sich an deren Stelle setzen, wenn man die Hausirer einer solchen Untersuchung unterziehen würde, wie sie hier im Gesetze vorgesehen ist. Die Hausirer werden aber ja gar nicht untersucht, nicht auf Herz und Nieren geprüft, sie stellen ihre Anträge, und die Polizei muß wissen, woher sie ihr Material bekommt, um den Leuten den Hausir⸗ schein zu versagen. Der Hausirer sagt einfach: hier bin ich und verlange meinen Schein. Nach der Vorlage der Regierungen vom Jahre 1868/69 war allerdings zum Theil, wie ich schon vor ein npaar Tagen vorzutragen mir erlaubte, die Lage eine andere: da mußte der Gewerbtreibende seine Zuverlässigkeit nachweisen. Das ist jetzt an⸗ ders geworden: er wartet ruhig ab, bis ihm etwas Nachtheiliges nach⸗ gewiesen wird. Er ist im Besitz des Rechts, seinen Schein ver⸗ langen zu können und wartet, bis die Polizei ihn mit Fug und Recht außer Besitz setzt. Wenn in Folge dessen nun einmal einige Leute polizeilicherseits von dem Hausirhandel ferngehalten und die schlechten Elemente ausgeschieden werden, meine Herren, daß hierdurch die Guten von dem Hausirhandel ferngehalten werden sollten, das widerspricht doch allen Anschauungen, die man sonst in Bezug auf einen Stand haben kann. Man tritt lieber ein in einen Stand, der achtbar und gut ist, als in einen Stand, von dem man weiß, daß alle möglichen Elemente unbekümmert und ohne die geringste Hinderung in demselben unterschlüpfen können. Meine Herren! Was der Hr. Abg. von Kleist aus Pommern mit⸗ theilte, die einzelnen Fälle sind noch gar nicht einmal so recht drastisch: unangenehmere Fälle würden Sie lesen können in den jüngst herausgegebenen Briefen eines Landsmannes des Hrn. Abg. von Kleist, in den Briefen von Rodbertus. Ich will das hohe Haus nicht damit aufhalten; die Darstellung von Rodbertus, der doch gewiß genau beobachtete, ist außerordentlich scharf; ich unterschreibe sie nicht in allen Punkten. 8 8 1
Es hat der Herr Vorredner einen Passus aus den Motiven mit⸗ getheilt in Bezug auf den Spiritushandel, glaube ich, oder geistige Getränke. Meine Herren! Dieser Theil der Vorlage bezweckt, das Ueberhandnehmen des Genusses geistiger Getränke, so viel es im Rahmen dieser Vorlage gerade möglich ist, zu beschränken. Meine Herren! Nun lesen Sie einmal gefälligst die Verhandlungen des „Vereins zur Bekämpfung des Mißbrauchs geistiger Getränke“, der sich vor einigen Tagen in Cassel gebildet hat. Was haben wir da hören müssen, was hat der Reichstag hören müssen, denn die ver⸗ bündeten Regierungen können die Vorwürfe, die gegen die Gesetz. gebung erhoben worden sind, nicht auf 5 beziehen. Es ist behauptet worden, die Gesetzgebung zeige eine große Apathie gegenüber den Er⸗ scheinungen, worüber die Herren, darunter entschieden liberale, klagen, es ist der Gesetzgebung der Vorwurf gemacht worden, daß sie ihrerseits das Uebel, wogegen die Herren kämpfen, wo nicht gefördert, so doch we⸗ nigstens geduldet habe, und es ist, wenn ich mich nicht irre, in zehn oder zwölf Punkten auf die Gesetz⸗ gebung hingewiesen worden, wo und wie hier Abhülfe geleistet werden könnte, hauptsächlich auf Punkte und Beziehungen, welche, wenn die Gewerbeordnungsvorlage vom Jahre 1869 angenom⸗ men worden wäre, durchaus anders geregelt daständen. Und nun