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geworden ist. Aber, meine Herren, gerade die Erfahrungen, die die ied a 1
verbündeten Regierungen in letzter Zeit gemacht haben, haben bereits — daß ir aufzuheben. Die verbündeten Regierungen sind der aß die Ib macht werd ü s si
8 1 8 3 uu der Ueberzeugun üͤhrt, 1 „ 8³. nung, aß dadurch der Rechtszustand des Landes perturbirt wird. * entwürfe,; e Ihnen ge erden, sind Resolutionen der verbün⸗] es gekostet habe, in der Zollfrage die Maßregeln zu redressiren,, der andere Antrag Baumbach angenommen, dem Antrag Di⸗
Preußen. Berlin, 11. April. Im weiteren Ver⸗ eugung geführt, daß von den Ermächtigungen des Nah⸗ nicht nützlich, Einrichtungen erst zu trefen, von denen 211 Beschlösfen 2 1ü . — bob ,e 8 nmn 2b08 1 n2sen bran en Hzaß Cange 3 griffen habe. und dann der . 56 b. in der so veränderten Fassung ange⸗
laufe der gestrigen (62.) Sitzung des Reichstags wurde rungsmittelgesetzes in den §§. 5 und 6 fortan wahrscheinlich gar kein dem Gang der Di schei ) Sitzung 9 Gebrauch mehr zu machen sein wird. Die verbündeten Regie⸗ daß sie 2 82 ee rs e bgn vorewaseben bun⸗ um zur Ausführung gekommene Beschlüsse, um das Der Abg. Dr. Windthorst betonte, die Souveränität liege nommen
die zweite Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend run b we 8 . „ ngen werden angesichts der durch die Praxis nun bel aube, damit dem Mißverständni — 1— R M. — 8 die Abänderung der Gewerbeordnung auf Grund der Situation, wie leicht jede eben von ihnen mit, agler Scbefalt Lv. habend cale bbedh 2 8 eoeftäsantt den Rederi 9 7 * Leegeehce dr Uaahas vnit gfe ame ars sto nrel — — — Dim Einzefftos aie 8 vnertf Iöu““ 11111 11“““ ffin und nich Rechts des Landes geworden wäre? Auch nicht einen Augen⸗ nen gegebenen Dingen auf do übertragen sei. Jeder lautet: einen Augen 8 mherziehen in der Art, daß
Berichte der VI. Kommission (Art. 10 §. 56 b.) fortgesetzt. Mühe in Würdi säͤchli 4 1 n (Art. r.56 b. . . ürdigung der thatsächlichen Umstände b j miß ei 5 i 8. §. 56 b. lautet nach der Regierungsvorlage, der die Kom⸗ erlassene Verordnung durch ein Votum des hohen Pbnset ger — . er ngenerntan⸗ 2 eine raison. 8 büal Daraus habe ich aber gerade deduzirt und Sie gebeten, Versuch, der von der Reichsgewalt gemacht würde, würde „Das Feilbieten von Waaren im U mif eee beigetreten war: — seitg — ohne Weiteres wieder außer Wirksamkeit gesetzt werden hinzufügen — wie ich glaube, nicht mit Recht, sich möͤchte ich noch ins Auge zu fassen: es handelt sich nach der Auffassung eine Verletzung der Reichsverfassung sein. Eine solche Be⸗ dieselben versteigert oder im Wege des Glückspiels oder der Aus⸗ 11.““ easerbe⸗ nnn doct e der ünen aag u ens dertige chns ₰ Gewerbeordnung bezogen, denn bei diesem 8§ 16 Ar. der der meerm. un 1ns⸗ etzte Perturbirung fugniß des Reichstages könne er nicht acceptiren; dadurch spielung (Lotterie) Ferct —2 b. nicht . 522 daß n b eten von ) 3 von Ihnen geübte Hand⸗ dauernde Einiichtungen; für alle Zeiten i gö un des Rechtszustandes; das ist doch etwas Anderes, als eine lü ie L sregier Verord 5⅔ nahmen von diesem Verbote dürfen von der zuständigen Behörde einzelnen der im §. 56 Absatz 2 ausgeschlossenen Waaren im habung der Gewalt mit der guten Ordnung sich nicht verträgt. Es w 1. gen; für a e Zeiten ist das Gesetz und Rech 1 tung einer Resolution. Gerade aus di 8. würden die Landesregierungen⸗Verordnungen in den Bereich gelassen w Hebaeiehen gestatte sein oll. t. she kann nicht dem Ansehen der Regierung, auch nicht dem ZE1“ Gevee hicebecoh nen. ung dcgeren Abgeoedneten, wie sc Gesichtevunft des Neichstages gezogen werden, 1 mgelssien würchenz, tändigungen des Gewerbebetriebs dürfen unter Aus Gründen der öffentlichen Sicherheit, sowie zur Abwehr Reichstages entsprechen, wenn in dieser Weise ein förmlicher Kampf Gründe dafür geltend machen bun 8 gr * wohl noch besondere käadig verfehlt. . Der Abg. Baumbach beantragte, dem Absatz in §. 56 b., dem Namen des Gewerbetreibenden mit Hinzufügung seines Wohn⸗ oder Unterdrückung von Seuchea kann durch Beschluß des Bundes⸗ etwa erfolgt über das, was als Ausführungsverordnung im Lande Geltung stehen zu lassen, die für den §. 56, w Hinzufügung be⸗ Er hat dann aber gesagt, und das ist trotz der außerordentlich welcher lautet: „Aus denselben Gründen kann die gleiche Be⸗ ortes erlassen werden. Wird für den Gewerbebetrieb eine Ver⸗ raths und in dringenden Fällen durch Anordnung des Reichskanzlers haben soll oder nicht wie sich das kürzlich ergeben hat bezüglich des Nah⸗ gehende, schnell nothwendige Ae — efelbst um ganz voörüber⸗ verbindlichen Form, in der es gesagt ist, doch nicht berechtigt gewesen stimmung durch Anordnung der zuständigen Landesbehörden kaufsstelle benutzt, so muß an derselben in einer für Jedermann E nach Einvernehmen mit dem Ausschuß des Bundesraths für Handel rungsmittelgesetzes. Es werden deshalb die verbündeten Regierungen vor⸗ Verordnungen handelt, nur überflüssi 4 de wieder wegfallende mir wenigstens erscheint es unberechtigt —, er hat gesagt, die Absicht, für den einzelnen Bundesstaat oder für Theile desselben ge⸗ erkennbaren Weise ein den Namen und Wohnort des Gewerbe⸗ . — Verkehr für den Umfang des Reichs oder für Theile desselben — unter Verzicht auf die Befugr.iß, die ihnen das Gesetz in dieser hat der Herr Heegerunczkommissar aud vine L wire. Dann in der von ihm befürwortet werde, den Vorbehalt in das Gesetz troffen werden“, zu streichen. treibenden angebender Aushang angebracht werden. Dies gilt ins- “ güöLewe außer den in den §§. 56 und Feaii dung . den viel umständlicheren, aber schließlich jeden daß vielleicht, wenn der Beschluß des Reichetags Vnweisen wollen. einzufügen, sei hauptsächlich die, daß die verbündeten Regierungen es Der Abg. Richter (Hagen) erklärte, der Abg. Windthorst besondere von den Wanderlagern⸗ 6 Fehe ünde ens dösang üe . cuch noch ve Forn i 1Z-— 8 alles in ordnung außer Kraft gesetzt, das Pflichtgefühl de Henee er⸗ sich 12 recht Uea; sollen, g- s⸗ he Lee 8Seaenng suche geschickt in einem Augenblick, wo das parlamentarische wurde ohne Diskussion vom Hause unverändert angenemmen; 8 eeeee Latger bem Ge⸗ . 1 . dahin zu gelangen, da der einzelnen Landesregier dj 1b oder erließen. Ja, meine Herren, diesen Gedanken mu ich doch R Svsa, 88 ver PMeanterung stehe, die S ; 8 ebenso der § 56 d., welcher lautet: werbebetriebe im Umherziehen ausgeschlossen sein sollen. Aus den⸗ nur Bestimmungen in das Land gehen, die nicht vielleicht i stä gierungen dazu führen könnte, ohne alle verän⸗ isen, als ob die verbündeten Regi echt gegenüber der Negierung stehe, die Sache hinzuspielen lFndern † emee a; z. 8 selben Gründen kann die gleiche Bestimmung durch Anordnung der nächsten 14 Tagen wieder beseitigt werden. Ich kann dchh le. -. düeths Unstäne E1“ Beschluß zu fassen. Ich Falle ernst und gewifsenbaft “ dfichs. deg- auf die Rechtsverhältnisse der Einzelstaaten zum Reich. Der⸗ UAtich weledern kang de Gearefhe hetries in Aner⸗ 8 zuständiges Landesbehörden für den einzelnen Bundesstaat oder für ich schon eingangs gesagt, dem letzten Herrn Redner nur darin Recht angedeutet worden, daß, wenn neue Thatse gewesen; es ist nut thun sollen, was sie thun. Nicht die Frage, ob der Reichstag selbe suche von partikularistischem Standpunkte aus gewifse Bestimmungen zu neffen. “ 8 ner; Sü werden. . geben, es ift gut die Erfahrungen dieser letzten Zeit zu Rathe zu kämen, die eMiekee Feus⸗. eee hinzu· hinter ihnen steht, ist ihnen entscheidend, sondern die Würdigung Bedenken zu erregen, um der Reichsregierung zu Hülfe zu Der 8. 57 der Regierungsvorlage welchem die Kommission 1 urch 8 andesregierungen kann das Umherziehen mit Zucht⸗ ziehen. Die Erfahrungen sprechen aber entschieden dafür, dieses sehr stände nun ausreichend, um eine bereits vom Rei band diese neuen Um⸗ der Sache selbst und ihr eigenes pflichtmäßiges Urtheil darüber. kommen. Um das einfach abzuschneiden, bitte er das Haus, unverändert zugestimmt hatte lautet: 8 Lee. 42 von Stuten untersagt, oder Beschränkungen mängechefte 1** den verbündeten Regierungen das Recht zu geben, Bestimmung v bn vom seichgtoge zurücgewiesee Ich bestreite deshalb auch ganz entschieden, wenn die verbündeten eben den Passus des §. 56 b., welcher die Einzelstaaten be⸗ Der 12 ist 5. versagen: Hierzu hatten hie Hhs pr. P jborbe * er A Genehmigung des Reichstags“ Aus⸗ Finzelregierung oder der Bunde rath seine Thäti zeit⸗ dem die Regierungen nach dem Gesetz verpflichtet wären, was sie nicht sind, treffe, überhaupt wegzulassen. Der Abg. Windthorst habe i) wenn der Nachsuchende mit einer abschreckenden oder — 5 6 v6“ 6 issgrin 8 - e Gründe, bei Annahme der Vorschrift gar nicht beabsichtigt werden ka . . 1.e 29en. e . geführt. Derselbe habe unter Anderem bemängelt, daß man entstellt ist; 6— 3 Der Reichstag wolle beschließen: die der Herr Kommissarius schon erörtert hat, Sie am allerersten darum wiederhole ich meine Bitte, sichtigt werden kann, und) anderen Beschluß gefaßt haben würden, als den sie thatsächlich gefaßt w jsherj 3 — n Zu Art. 10 §. 56 b. bestimmen müssen, hier, wo es sich nur um zumeist vorübergehende Amende “ Bitte, von der Genehmigung dieses boben. Ich bestreite ebenso, daß die allgemeinen Ausführungen, die nicht wisse, ob man von dem bisherigen Recht Gebrauch 2) wenn er unter Polizeiaufsicht steht; . Dem zwei 5, hb1“ Anordnungen u. dergl. handelt, Hülfe ; 3 F- endements absehen zu wollen. 8 1 ; 4 ; 2 8 machen könne. Um so weniger habe man Veranlassun 3) wenn Thatsachen vorliegen, welche die Annahme rechtfertigen selbe nicht versammelt ist, dei seinem nächsten Zusammentritt mit⸗ die zuerst das Peinzip dieser nachträglichen Genehmigung des Reichs⸗ der Einfuhr von amerikanischem Schweinefleisch noch immer vicht, ob ich ihn recht verstanden habe, daß das in Beziebung auf 1869 bei dem Zolbvereinsgesetz habe er nicht gedacht, daß von baften Zwecken AAX““ cE ündeten Regierungen gemeint war, aber wenn er sagte, wir dem Verordnungsrecht im Interesse der öffentlichen Sicherheit -41 wenn Thatsachen vorliegen, welche die Annahme rechtfertigen,
zutheilen. Dieselbe ist außer Kraft zu seten, wenn der Reichstag tags eingeführt hat, nicht daran gedacht hat; eine solche Erschwerniß dem Reichstage keine Erklärung zugegangen sei, müsse man die verbün die Zustimmung nicht ertheilt.“ einzuführen, anzuerkennen, daß dazu wirklich kein Anlaß gegeben ist, erlebt, daß dem Zolltarif Auslegungen gegeben sind, die dem ein solcher Gebrauch gemacht werden würde, wie es in dem daß der Nachsuchende der Arbeitscheu, der Bettelei, der Landstreicherei
fortan in entsprechende Gesetze die Bestimmun F S 1 8 bazt ig aufnehmen haben es 2 egeben Der Abg. Dr. Baumbach empfahl sein jetzt eine solche Erschwerung einzuführen. daß solche Erklärungen „sofort“ zu e d frage esunden Menschenverstande ins Gesicht schlagen, so ist das ein sehr Einfuhrve ikani Schweinefle s mke oder ei jederlichen Lebenswandel ergeben ist; motivirte venachen besonders 3 wpsaht sein Ich kann Sie deshalb nur dringend bitten, den Antrag der zugleich die Regierung 12n laer acher K nt n. vehs Urtheil, velches der Herr Abgeordner gefällt ban aber er wird Fäinfug nerhht e enea eascat geschehen 8e 5 88 Falle . CT“ 6 Ver⸗ gen des Nahrungsmittelgesetzes. 5 n⸗ und Genossen abnulebuene Es würde ziemlich Verbot dem Reichstage keine Auskunft 188ca,e. wichtihe nicht glauben, 1 828 dieses “ hes 5 Feerbenende Kraft wehrlos Auf 888. Interpellation habe Seheehe üebeien bältnissen des arwaltungsbezirks 8- Feedeetr . . 8 gleichbedeuten einer Negirung de 1 in⸗ 8 .Win ügegang 8 je verbündeten Regierungen hat; sie sind bei jeder Ausführungs⸗ ni⸗ — 8 he . e—h e. emelen, üe Henden Amahl von Persor der tere ne Hierauf ergriff der Bundeskommissar, Geheime Regierungs⸗ schreiten, wo Gefahr im Verzuge und wez cs im Ieienrfge an . Dr. Windthorst bemerkte, es handele sich hier lir rng zum Zolltertf cst beinfen bbei eder Ait tier wie nicht geantwortet; so lange der Reichstag versammelt gewesen sei⸗ ECEEEE ““ Wändergewerbeschetne Rath Bödiker das Wort: erforderlich wäre, die Regierungen mit der Befugniß solcher Maß⸗ dasf ünh ngelegenheiten von geringer Tragweite, und er werde überall, zuzugeben — von der Ueberzeugung ausgegangen, daß diese habe die Reichsregierung das Verbot nicht erlassen, sondern erst, hatten die Abgg. Dr. Baumbach „Meine Herren! Ich möchte Sie bitten, den Antrag abzulehnen. regeln auszustatten. 222— EEEEE 1 ha mhepen den Antrag Baumbach stimmen, um so mehr, Verordnung innerhalb der gesetzlichen Befugniß gegeben und zweck⸗ als der Reichstag sich vertagt habe, sei es publizirt. Den An⸗ d 8 f mnf he 5 e. Antra grellt 81“ Dee Vorlagen simmt kis auf die eins on dem Haien Vorregne Demnächst ergrif der Bevsllmächligte zum Bündesralh ¹ s er überhaupt gegen Ausdehnung des Hausirhandels auf mäßig ist. So haben sie ihres Amtes zu walten, und so haben sie trag jetzt einzubringen, habe keinen Zweck bei der Geschäfts⸗ un Sen 8 gene rbef ließen. gestellt: Iüt e daß auch die Landesbehörden unter Um⸗ Königl ch bayerische Ministerial⸗RKath Herrmann das Wort! kosten des seßhaften sei. Allerdings müsse dem Reichstage dasselbe verwaltet. 1 8 lage des Hauses, deshalb sei es angezeigt, die Sache nun end⸗ e 482 89 g. 2 ndel 1 chlcßen, “ gewisse Gegenstände vom Hausir⸗ Ich bitte mir nur einige Worte zu gestatten zu §. 56 b. Abs 3. eine Mitwirkung bei allen solchen Vorschriften bleiben, aber Ich glauhe e eee ens, 85 2 Abg. Dr. Bamberger lich sestzustellen, wie es hier geschehe. Der I Febeln darf 1. t werden“ S auszufch jeßen, wörtlich überein mit der Gewerbeordnung vom Der Hr. Abg. Dr. Heydemann hat nämlich diese Bestimmung 8 auch die Bedenken, die der Minister Scholz vorgebracht über die Fache hh auegeführt date in der That Her 8 Demnächst nahm wiederum der Staats⸗Minister Scholz Des irht S 8 Hhee er ünzmng von 1869 Fne bahnziyzelle Aenderung der Gewerbeorbvung ist dlfo keinen⸗ ahelhnra. 1“ . 8 sehr bzachtenswerth. Dazu kamme, daß der Antrag “ geen abzlehaa.. itrag das Wort: Cu 1 entsprechend, folgende Nummern zu setzen; 1 b wegs beabsichtigt. Der Herr Vorredner hat dies auch nicht be⸗ Sens Bestimmung nicht recht am Platze sei, indem die so⸗ Einel ach dem Reichstage eine Art Aufsichtsrecht über die 8 8 1 g “ Meine Herren! Bis vor wenigen Minuten war also die Ueber⸗ (Nr. 3) oder wegen strafbarer Handlungen aus Gewinnsucht, hauptet. Als, die Gewerbeordnung im Jahre 1869 be k..Senhh 81 5 8 be des dseeeegedre was er für unzulässig halte. Viel⸗ Der Abg. Dr. Hänel erklärte, die Regierung habe sich der zeugung überall dieselbe, daß aus 1e. der . Sicherheit, gegen. das Eigenthum, gegen die Sittlichkeit, wegen vorsätzlicher haben die Bestimmungen, die heute nach dem Antrage modifizirt werden aufgefaßt werden o dieser Verte e im “ wird . werde sich bis zur dritten Lesung ein Weg finden, diese Volksvertretung als ihres Rathes zu bedienen, damit sie vor “ bnr 8 1.aee. 88 188 v auch h. Bedürf⸗ Angriffe auf das Leben und die Gesundheit der Menschen, wege 8 sollen, in diesem hohen Hause keine Anfechtung erfahren, weder bei der Abgeordneten erwidern, daß bisher scs G Herrn verschiedenen Interessen zu vereinigen, heute werde er jeden⸗ Irrihümern möglichst bewahrt bleibe und damit, wenn Ioe“ seß neepie beer i cd her en Phell des Zweizen 1“ dehaee— Zandersannfanan 1ö zweiten Lesung, noch bei der dritten Lesung. Der stenographische Bericht sondern auch in Preußen die se 4 4 nicht allein in Bavern, falls gegen den Antrag Baumbach stimmen. sich irrten, die Verantwortlichkeit gemeinsam getragen werden Vollmachten zu versehen, die hier in dem 9 5 des sweiten bote oder Sicherungsmaßregeln, betreffend Einführung oder Ver⸗ Seite 700 und 1094 weist nach, daß ohne Debatte die betreffenden Be⸗- Darbieten gewerblicher Leist ogenannte Hengstreiterei unter das Der Abg. Dr. Bamberger erklärte, d könne. Verordnungen, wie die in Rede stehende, nähmen Atsatzes dem Bundesrath gegeben werden. Alle Theile des Hauses, breitung ansteckender Krankheiten oder Viehseuchen, zu Gefängniß en damals Hiet i aufe anbirwrut eer Darbieten gewerblicher Leistungen subsummirt worden ist, welches im „Dr. Bamberger erklärte, der Abg. Windthorst .“ vn d abändernde Bedeut auch die Herren Antragsteller selbst, müssen von dieser Ueberzeugung von mindestens 3 Monaten verurtheilt ist, und seit Verbüßung de Meine Herren, daß ein Bedürfniß dem “ 55 Nr. 3 speziell aufgeführt wird. Die Gerichte und habe doch sonst eine feine Empfindung für prinzipielle Fragen die Gesetzgebung Fr . 89 Bedeut 5 ausgegangen sein, denn sie haben den ursprünglichen Ergänzungsan⸗ Strafe 3 Jahre noch nicht verflossen sind. Bestimmung zu ändern wegen des Vorgehens, welches 8 Bund 8⸗ Verwaltungsbehörden haben bei uns angenommen, daß diese scheine denselben jetzt verlassen zu haben. Wenn er den in Anspruch. Rehme der Bundesrath aber die Befugnib für trag nur dazu gestellt. Ich kann also wohl konstatiren, daß es die (Nr. 2) oder wegen gewohnheitsmäßiger Arbeitsscheu, Bettelei, een Poben aieschte auf Ieuad der elerge Be e nacn “ 8 der mit utsten von Dorf zu Dorf Minister richtig verstanden habe, so bestreite derselve nicht das sich in Anspruch, Gesetze zu und 9 G sa müsse allseitige Ueberzeugung war, die ise des Volkes und des Landstreicherei, Trunksucht übel berüchtigt ist. 8 8 ; -5. aungen, eht, ie — inzi 8 — 1 . — n. Landes geh ahin, eine solche Besti g zu treffen. 8 57 de satz en: 3 En der “ “ ZC1A“ dun 8 bins venechih, Peeicngcarbiet Stagch glanebr nen wasrgenns vemn 1“ vsene 9 Art irgeng einei ortlichkeftt sei es⸗ 8 9 der Antrag 1 1 88 1 “ aa 8 85 vitr. 16 2 Jem 8. dhn dn 08 ng c zffentliche Verbreitung vo der Bestimmungen Seitens des Bundesraths nicht vorge⸗ Interesfe s Pfdbesecct ne 8, 56 1e dase ichtig⸗ feffft um im breitet werden müßten, aber für die Zukunst möchte derselbe Baumbach hier statuirt habe, und der Bundesrath sei batte E11“ 1“““ 16 si 8. 5 des Preßgesetzes) finden diese schränkunge. ommen, aus dem einfachen Grunde, weil sie nicht möglich waren. schränken, bezw. zu verbieten. ör schädliche Betriebsart einzu- dieses Prinzip nicht mehr in der Gesetzgebung zur A b deswegen empfindlich. Auch in Preußen set eine foasort est e Ant ag d lcher all ehörten Bedenke die “] fürwortete seinen A 1 Ich kann ein Bedürfniß zur Aenderung des bestehenden Rechts daher Der Adg. Meibauer erklä „ gebracht sehen, denn die Erf 1 9, derartige Besugniß der Königlichen oder Ministerialverord⸗ sofart ist ein Aztesgsaeeesören Sezerten, or Der Abg. Dr. Baumbach befürwortete seinen ntrag. nicht anerkennen. 9 er Abg. Meibauer erklärte, es scheine, als ob die Mei⸗ b Irfahrung habe große Bedenken ͤbe ber denn da? Die Minist doch rein formellen Bedenken beseitigen soll und Sie einladet, nun Sein Autrag wolle verhüten, daß in §. 57, wie es nach den Ich fü sich hi nung verbreitet sei, daß hi inzi gegen dasselbe ergeben. Solcher Erkl ü nung übertragen. Wer zeichne aber denn da? Die Minister, das Gesetz nicht so zu machen wie es den Bedürfnissen jssi vls & r er ein michtt de Ich füge dem aber hinzu, daß es sich hier lediglich um Anord⸗ sei 3,8 K sei ei, daß hier ein neues Prinzip aufgestellt der Reichstag allen Grund “ und sie seien nach Maßgabe der Verfassung verantwortlich. des 9. 1 J t fondern wie es dem Interesse Kommissionsbeschlüssen der Fall sei, ein wichtiges Prinzip der wuncae gücegden ahr dannn, Neß ersichbist etthnch um Arard. sei. Dies sei aher kurchaus nicht der Fall, sondern dassele dümstande gehen, bel denei der Küichstzg vegen Weomaeh dh. nd sie seier, nach. Nasnc diefe Verordnung des Hundes⸗ des Pariawense entfbricct.⸗Meine Herren! Ic kun Sie Gemerbeordnupg füäsc crtans .se 131.““ . er Reichstag wegen Dranges der 1 er sei erantwortlich für die Akte ³ bar de bitten, von diesem Wege abzulassen, der ist 8 esetzgebung durfe der Gewerbeschein nur aus gewissen 8 raths? Der Reichskanzler sei nur verantwor ch f nur dringend bitten, von diesem Wege abzulassen, der ist ja un stimmten Gründen versagt werden. Jetzt nun wolle man
stimmte Zeit handelt. Meine Herren, Anordnungen dieser Art, die Prinzip finde sich schon im §. 16 der Gewerbeordnung ver⸗ Zeit der Regierung eine Verfü 8 6 ine Verfügung anheimgeben müsse, aber Sees; Bundes 8 . FurSa 8 1 e raths e nöglich gut und heilsam. Wenn wir die Gesetz bung so führen, 1 des Kaisers. Für die Verordnungen des vbe — ., en Gründe festsetzen, aus denen der Gewerbeschein versagt wer
der Bundesrath bezw. die Landesbehörden, wohl erwo treten. Wenn die Regi 1 w. die L⸗ en, 1 gen . egierung glaube, daß, Verordnungen üsse si ans Gründen der öffentlichen Sicherheit und Gesundheits⸗ nicht mehr nöthig seien, so sei sei artei ja dami zu⸗ der Reichstag müsse sich das R seiii intereff - Heits⸗ g eine Partei 8 e as Recht vorbehalten, daß der Bundes⸗ .w vir nur die gegense 3 - pflege, erlassen, solche vorübergehende Anordnungen erst nach frieden; aber der venlonl - 8 vvu damit sehr zu rath seine Verordnung dem Rei nachtra F B vs. Reichskanzler nur verantwortlich dem preußischen Abgeord⸗ wenn wir nur die gegenseitigen Machtinteressen wahren, kommen wir G — b E114““ der Kognition des hohe Reichstags Svo; . 2 8 „ da ie erordnungen vom 568 ; 2* glich zur t s s ne Stimmenab abe als reußischer Bundes⸗ vielleicht in eine parlamentarische Situation, die uns oder Ihnen den solle, ferner so che, aus denen erse e in der Regel ver⸗ vr. 7 Hreos. „ 1 1 1 zunml; e 8 8 2 . eigs 4 Has s v vonjae 9 8 n er⸗ Ho „1 1u d b en eichs ag8. zu unterbreiten, und Reichstage nicht genehmigt würden, könne keinen Grund gegen heißung unterbreite. Der Abg. von Minnigerode gehe sogar noch 88G enhau e für seine g 5 mehr oder weniger bequem und einflußreich erscheinen mag, dann ver sagt werden solle, und endlich solche, aus denen der Gewerbe⸗ von der nachträg ichen Zustimmung des Reichstags abhängen zu lassen, die Annahme des Antrages B ub ch abz geger weiter als der Finanz⸗Minister. Derselbe wolle d 3 bevollmächtigter. Darum sei es nicht zufällig, sondern aus nachlässigen wir aber die wahren Bedürfnisse des Landes. Ich bitte s rden könne ode dütꝛ 2 Er b lte di Tri zumal, wo es sich auch um Verordnungen handeln kann, die nur für Theile Se 1g Zaumbach abgeben. Wenn die der V d f olle das Gebiet dem ganzen Gefüge der Stellung des Bundesraths hervor⸗ nachlässig Heeebre “ schein versagt werden könne oder ürfe. r halte diese gri des Reichs, für kleine Bezirke erlassen sind, ich Rlaube das ist etwas Regierung eine ihr nöthig scheinende Verordnung nicht erlasse, E Verordnungen noch erweitert wissen. Die bisherigen egangen, daß der Reichstag nach einer derartigen Klausel Sie deshalb, den Antrag Baumbach auch in dieser veränderten Fassung logie denn doch für zu komplizirt, warum wolle man nich zu weit gehend und greift in die Ausführungs⸗ bezw. Verwaltungs⸗ weil die Genehmigung durch den Reichstag unwahrscheinlich Erfahrungen ermunterten dazu nicht. In der Anwendung segangen, bereits d 6 abzulehnen. 3 . „ „ . statt dessen einfach, wie es sein Antrag vorschlage, die Ver Peegräiße 5 einen Theils, in das Ressortverhältniß der de lehelen sei, so erfülle sie ihre Pflicht nicht völlig. Auch werde, wenn 158 Verordnungen erlassen, die sich als eine Tenf den ba. Bonne,0ch vufetlscg ener michs als ein G 8e Se e enal,erhe. tes Fanbes uns sagung des Wandergewerbescheines fakultatts und von be örperschaften ein. eine Nothwendigkeit vorliege, der Reichstag den Verord vollständige Denaturirung der gesetzlichen Vorschriften heraus⸗ . 8 1 V I.“ Gegensatz zwischen den Bedürfnisse 8 “ n⸗ stimmten thatsächlichen Verhältnissen abhängig machen. Auch Meine Herren! Auf Grund des Bedürfnisses, welches sich heraus iß beistimn — 8 Er eri n di 2 8 Surrogat für das verantwortliche Verhältniß, welches der sehen des Reichstages bestehe nicht. Die Bedürfnisse des bdie i eää minhelhafte Awede“ „de — zsich heraus⸗ gewiß beistimmen. Daß der Reichstag über 2 1 g en. r erinnere an die Interpretation ; ; ihe ic 88 e- in §. 57 aufgenommenen Begriffe „schwindelhafte Zwecke“ gestellt hat, schlagen die verbündeten Regierungen vor, die ent⸗ von Einzelregierungen 8 cdeFcedeich enhan,de epane. hehe Holzzollbestimmungen, was gesägtes 608 sei .ns 1nn, ge he Ee noc dem Pestehenben, Recht anders nicht Landes könnten nicht befriedigt werden, wenn die berechtigten Uinhd E114““ . Aüengt. eschnee Heih isgwnter Unstnden aug den Lanteslehanden zu. Hindernit, denn auch nac dem Sozisliengese zrüsse jg dem Auslegungen, die dem gesunden Menschenverstand ins Gestch 1.“ de Sn. S.gn e degenen deik. bes Leleeoas Nas seat dnen Köller entzegnete, der Abg. Baumnegach ee ] sich in Oberschlesien der Fall ereignet, daß in Reichstag ü⸗ — ; ; 1 schlügen. Oder sei es et ine Beeinträchtigun ; ung seiner Verordnung in eine eigenthümliche Lage, heiße Bestrebungen gegenüber, welche das Ansehen des Par aments “ e eee gg 12 L eichstag über Verordnungen von Einzelregierungen Bericht der Negi⸗ es etwa eine Beeinträchtigung der Majestät es. Was sich der König von Preußen und das ges fn⸗ gi 1 bgeg. klage sonst immer, daß der Neichstag im Gesetz zu viel Ent⸗ 1 - 8 t 5 r äglich i . as gesammte herabzusetzen suchten, sei es ein wahrhaftes Bedürfniß des 2 8 8½ Füghig an den Grenzen gezeigt, es handelte sich darum, ohne Verzu . erstattet werden. er Regierungen, wenn nachträglich ihre Verordnung vom Staats⸗Mini p — ¹ B 5e f 8 68 Ie scheidungen von dem freien Ermessen der Behörden abhängig ; 8 ¹ „ hne 8 “ ; 3 8 3 b ats⸗Ministerium gefallen lassen müsse könne sich auch der Landes daß der Reich stag aufmerksam sei und sein Mißtrauen 4 3 4 8 telegraphischem Wege das Hausiren mit Lumpen zu verbi 1”— Sa Der Abg. Frhr. von Minnigerode bemerkte, er stimme den Reichstage aufgehoben werde? Das Zusammenwirken von den Perchetages gefe öDE “ II“ 1. machen wolle; bei §. 57 nun habe man den Behörden be⸗ öDC“ “ Ausführungen des Ministers bei, und finde den Fr fer 2 Paumn⸗ verbündeten Regierungen und dem Reichstag geschehe hier auf den Bundesrath von Seiten des Reichstages gefallen lassen. verdoppele gegen alle Dinge, welche in die Befugnisse des stimmte Kriterien gegeben, wie sie entscheiden sollten; der Abg. um seine Genehmigung angegangen zu werden, wenn die Landes⸗ bach sehr bedenklich. Es liege im Interesse des Reichstages, Fuße der Parität. Und, was würden die Regierungen Verordnungsrecht des Bundesrathe che fe Reichstages eingriffen. Die Reichsregierung könne es dem Zaumbach aber wolle die Entscheidungen ganz allggemein rvbierung aus solchen, Anlaß in enem Beürk Dberschesens wie der Regierung, das Gebiet des isesgebung von dem der diges Houses, wenn ste die us feune Fnlian besacn. Herselte geher ehe ohn setger gejundheitspoltzeilicen EE111u“ mefaf dgeena6tin Fdänkbane sakuͤltativ machen, d. h. dem sreien Cimesson der olgfäreihe de nst wo da ausiren mit Lumpen ꝛc. wegen Cholera, Verordnung getrennt zu halten. Bei d 8 ieses Hauses, wenn sie die aus seiner Initiati 44 . 1 Etier e 1 naßig - viel weiteren Spielraum geben. Wie wollte die Linke da Flecktyphus oder Menschenpocken verbieten will. Und nehmen Sie Reichstag eane en. Bei der ersteren konkurrirten gegangenen Beschlü 12 b ₰ ive hervor⸗ Befugniß einen so weitgehenden Gebrauch machen würde, wie behaupten Wenn der Reichstag derartige Kautelen einem el Sielraum geben. T[eles a4 WI“ ”” . d 1 - eschlüsse nicht acceptirten? Es st d infü itanis 8 E“ 8 Reichatccahöuu 5 mit ihren sonstigen Prinzipien vereinigen? Auch die Begriff , Lage, be An⸗ 8 Mitgliede frei, seine Anträge zu wiederholer it Ber nf g Verordnungsrecht des Bundesraths gegenüber feststelle, so Schwindel“ und „liederlicher Lebenswandel“ seien unbedent %%%%%%%%%*“ ginm ge zu wiederholen, und er glanbe, — Feeisches geschehen sei. Um dergleichen zu verhüten, muͤsse der halte derselbe sich völlig innerhalb der Grenzen der ver⸗ ii vhwindet und lieger wollen, weil vielleicht die Verhältnisse inzwischen sich geändert haben Zustand, dessen Abänderung nur ungeordnete Verhältnisse er Abg. Windthorst werde dies auch mit seinem bekannten Reichstag seine Rechte sich sichern. Im Nahrungsmittelgesetz halte de Befug iste. Die vorgef chl v r lich; die Behörden wüßten wohl, was sie darunter zu ver der Reichstag beschlösse: „die Anordnung wird meinerseits nicht n, erzeuge, die man gerade bei legislatorischen Akten vermeiden Antrage thun. Dasselbe Recht stehe auch den verbündeten b 2 eigebig dem Bundes⸗ fassungsn E11.““ 1s een derung, stehen hätten. Wolle der Abg. Baumbach dem Hause präg habirt.“ 1 9 erseits nicht rati; follte. t 88 S 8 en Regierungen zu. Wenn der ichs 8 habe der Reichstag viel zu freigebig dem undes⸗ den Landesregierungen ein solches Verordnungsrecht nicht zu ltere Ausdrüͤ⸗ ür vorschlagen, so acceptire seine Parte öe8 11““ öt dann, 888 888 sans ns demnhe stane Pabset geg würden demgemäß E“ 8 die vhüche hatach, ben ZGu“ rath ein Verordnungsrecht gegeben. Solche 18 8. gewähren, sei durchaus nicht plötzlich erfunden; eine solche 11151·““ he 19 er den, erkennt vielleicht die betreffende Landesbehörde bezw Darauf nahm der Staats⸗Minister Schol das Wort: gen der Reichsregierungen zur nachträglichen Genehmi⸗ müßten gesetzlich geregelt werden. Es sei begreiflich, aß Bestimmung, wie sie in der Vorlage gewährt sei, sei über⸗ abzulehnen. der Bundesrath, daß die Verhältnisse sich wieder verschlimmert haben. Meine Herren! Es liegt mir daran, ein Mägverste 88 gung dem Reichstag vorzulegen, so würden sie sich der Bundesrath in schwierigen Materien, wenn dem⸗ haupt praktisch nicht nothwendig. Wenn der Bundesrath frei 58— Der Abg. Sonnemann erklärte, der Schwerpunkt in oder sie beharren bei der Meinung, daß auch die ursprünglichen Ver⸗ beseitigen, das vielleicht nach dem Eingange der Red En 8 künftig bei dem Erlaß solcher Verordnung en wohl übe selben eimma eine weitgehende Befugniß einge⸗ beschließen könne ohne Mitwirkung des Reichstages, warum dieser An elegenheit liege darin, daß die Vorlage em kom⸗ hältnisse dringender Art genug gewesen sind, daß sie es mit ihrem Meibauer bestehen könnte, als ob ich wüneede errserricen ob sie auch im Sinne der Gesetzgebun Uend lten h eeaa; räumt sei, eine Verantwortlichkeit nicht übernehmen solle man dann in den Landesregierungen noch ein kon⸗ plizirtes gäecht schaffe, das die Verwaltungsbehörden selb Gewissen nicht vereinigen können, trotzdem die Verordnung nicht von der Bundesregierungen Ausdruck gegeben hätte über die ab nEckeit verbündeten Regi „Gesetzgebung handelten. Wenn die möge. Hier aber handele es sich nicht um verwickelte Dinge, kurrirendes Recht geben? Der preußische Bevollmächtigte Enebeeeie üöͤnnt Es würde dadurch alle D I zu lafsel im Fnterese der Gesundheit und den Beschlüsse des Reichs ngs un der Aosführungsverordnunge de. Verbot der Encsuhr von e c ei genr Tah hütter, ob da⸗ sondern um eigentlich administrative Maßregeln, um eine hatte doch, statt allgemeine Redewendungen vorzubringen, 1““ 18 Mausefalle geschaffen Werde Lebens der Menschen, um die es sich handelt, die doch geschützt treffend das Nahrungsmittelgesetz. Einer solchen Er pfindung fräali ig 11“ nac⸗ Kontrole des Reichstags, ob innerhalb der Grenzen des Ge⸗ nachweisen sollen inwiefern ein praktisches Bedürfniß des werden müssen, dann hätten wir aus kleinlichem Anlaß einen Konflik 2 wollen . en Empfindung Aus⸗ träglich vom Reichstage genehmigt werde, so hätte se 88g vH JZA11ö1““ vx Ae d 8 dieser Paragraph angenommen, so werde die Auslegung des 1 5 n Konflikt druck geben zu wollen, hat mir fern gelegen; ich habe nr jelleicht ni⸗ Fätten sie die setzes die betreffende Verorduung erlassen sei oder nicht. Ob 9 vorliege, den Einzelregierungen in dieser Beziehun S6 behörde i b der Landesbehörden bezw. des Bundesraths mit dem Reichstage, einen wollen, die Annahme jener gesetzlich gelsgen; abe nur sagen Verordnung vielleicht nicht erlassen. Um das Prinzip in etre 2 ing d 11““ Landes vorliege, den Einzelreg 8 8 3 g8 3. Absatzes von Seiten der Verwaltungsbehörde in allen Konfüikt, der nach keiner Seite irgendwie förderlich sein könnte. einen können in der; zme jener gesetlichen Vorschrift hat doch nur erfolgen dieser F Zweifel ellen. bi necp das Vetorecht auch gegen die einzelnen Landesregierungen besondere Befugnisse einzuräumen. Theile ttschlands verschieden geschehen, und das wolle mar 3 1 erlich nnte. önnen in der Meinung, daß in der Regel die Genehmi ieser Frage außer Zweifel zu stellen, bitte er, den Antrag 2 Ergã D. 8 Pinni chte dar ETheilen Deutschlands verschieden geschehen, und In Ermangelung also eines erwiesenen Bedürfnisses für die ben der Bundesrathsverordnung. degel die Genehmigung Baumbach an . artikular sein solle? Es handele sich um Ergänzungen von Der Abg. Frhr. von Minnigerode machte darauf auf⸗ P selbst nicht haben. Ein solches komplizirtes System, wie antragte Abänderung, Angesichts der üesenhe eürfgistee iebe. bernshande eegh ehsett... maßen. 8 e. 8- f “ 2 er S znj Feichegeseten, um die Entscheidung, ob die Grenze richtig ein⸗ merksam, daß der ursprüngliche Antrag Baumbach sich gar voch selbn aicenhae gehe bog 88 weit. Rechne man noch dazu, übergehende und dazu rein lokale Anordnungen dieser Art treffen zu] gesetzt werden köͤnnen daß die Verordnungen “ 8 oea. d 8 832 ergriff wiederum der Staats⸗Minister Scholz gehalten worden sei, und dafür müsse die Kontrole nicht par⸗ nicht gegen die in Aussicht genommenen Befugnisse der Landes⸗ daß die Bestimmungen aufgehoben werden sollten, wonach ein konner, und bei dem Verhalltnisse des hohen Hauses zum Bundes⸗ rathe bezw. dem Kaiser in Uebereinstimmung mit dem Bundesratbe 8 ist nichts schwerer, als ei sverständnis 24 ikular, sondern central sein, d. h. dem Reichstag zustehen,. regierungen wende. Es sei aber nothwendig, denselben der⸗ scer der sich um einen Gewerbeschein bewerbe, innerhalb vierzehn Vuth awh den Landesbededen glaube ich birte in müüssen diefer bertragen sind, eiwa gewoöͤhnlich oder sehr häufig der Der S8 1 Eu“ ET“ zu beseitigen. Es komme darauf an, den Bundesrath darauf aufmerksam zu artige Befugnisse zu geben, weil einmal die Einzelregierungen Tagen Antwort haben solle, so würden viele in der Unge Antrag ablehnen zu wollen. 8 Abänderung oder Aufbebung durch den Reichstag bedürfen bätte dagegen protestirt, daß i ie Gäte gehabt, auezusprechen, ich machen, daß derselbe eine Verordnung nicht erlassen dürfe, eine bessere Kenntniß der Lokalverhältnisse hätten, und weil Wicheit hleiben, ob sie die Zustimmung zum Wandergewerbe⸗ Zeit g Ahc. Heheeaheca mct Aüneücht auf in jüngster 8 kann nur 2 daß wenigstens Seitens der ver⸗ e“ babe. ö ö“ ohne entsprechende Verantwortlichkeit. Dafür scheine dieser zweitens durchaus nicht angezeigt sei, den Bundesrath mit EE1“ Die Bestinmungen des §. 57 würden e hrungen über vom Bundesrathe aus⸗ bündeten Regierungen, als sie einer solchen Bestimmung zu. so sei. Dennoch hat sei a gemass, d Fall durchaus geeignet derartigen Anordn — zu belästigen. “ ö“ Spersehe 3 eien es h. sv.aa ng zu sei. Dennoch hat sein ganzes Plaidoyer darin bestanden, nachzu⸗ d aus geeignet. erartigen Anordnungen zu beiästig. I nicht die Noth heben, sondern sie vermehren. Uebersehe man gehende “ den Antrag Baumbach anzunehmen. Aennat, eng.geea, ena⸗ 1111 mit weisen, daß eine solche Empfindlichkeit unberechtigt sei, er hat alfs Der Abg. Dr. Windthorst bemerkte, die Gewerbeordnung Der Abg. Dirichlet beantragte Streichung der auf nicht, daß 8 §. 43 der Gewerbeordnung ausdrücklich auf 8. Hierauf nahm der Bevollmächtigte zum Bundesrath, außerordertlich verschiedene Iin serder ehich düeeeeine so 85 implicite wiederum der Ueberzeugung Ausdruck gegeben, daß asse derartige Verordnungen bereits zu, wie sie hier in Frage die Körordnung (Absatz 3) bezüglichen Bestimmungen des §. 5 hingewiesen sei, wonach also zugleich die Zeitungs aats⸗Minister Scholz das Wort: 3““ “ 1. 8 nur ehg der Grundzug der Stellungnahme sei, die ich tänden, und nirgend sei gesagt, daß bie Verordnungen hier §. 56 b., wonach durch die Landesregierungen das Umher⸗ kolportage beschränkt werde. Wenn man aber den Zeitungs⸗ Ich gebe dem Herrn Vorredner darin Recht, daß die Erfah⸗ bereits erlassene und in Vollzug gesetzte V ehen „eine ausgedrückt habe. Er sagt, die Regierungen möchten sich an den vorgelegt werden sollten. Der Antrag Baumbach enthalte also ziehen mit Zuchthengsten zur Deckung der Stuten untersagt kauf beschränke, so stelle man Deutschland weit zuruͤch fungen der letzten Zeit zu Rathe gezogen werden sollen bei der Be⸗ Kraft zu setzen. Nun babe ins 8 vmher Gedanken gewöhnen, daß ihr Zusammenwirken mit dem Reichstage nr ee bisherigen Zustand Abweichendes; das dürfe nicht oder beschränkt werden könne. Diese Bestimmungen gehörten “ sa, stele Kultur mehr zurück seien, als zu “ derrin 1.en. . g. gierungen angesichls der durch den letzten Beschluß des Reichstages ““ “ 8 sggen, wcr außer Acht gelassen werden. Aber es sei überhaupt bedenk⸗ nicht in diesen Paragraphen, er bitte daher, diesen Passus zu Densffchland. Er empfehle deshalb bei dem bestehenden Betrachtung vielleicht selbst genöthigt sein einigermaßen zuuftimnuen, T“ 8 de Frage 1 vEET ich gesagt habe, die Regierungen haben bei dem Nahrungsmittel⸗ lich, ob der Reichstag wohl daran thue, einen 88 lich 1 ische Ministerial⸗Rath Herrmann Rechte zu bleiben, und er bitte de e daß die Erfahrungen gerade fürs Gegentheil sprechen. Der Antrag mittelgesetz gegeben bmt Wweiter Gedrarch ““ das Nahrungs⸗ gesetz die Absicht, das, was ihnen bisher allein nach dem Gesetz etzgebungsbefugnisse der Landesregierungen in die Hand der Der Königlich bayerische Ministerial- der P. erde⸗ anzunehmen. Baumbach hat, wie ich anerkenne, das für sich, daß die Einschaltung diese Fre e verneinen zun icht Er machen, und sie würden zustand, nicht allein zu thun, sondern in Form von Gesetzentwuürfen verbündeten Regierungen zu legen. Die Landesregierungen empfahl die fragliche Bestimmung als im Interesse Eö Der Bundeskommissar, Geheime Regierungs⸗ Rath einer solchen Bestimmung an sich, abgesehen von besonderen Gründen, eine dorer müssen, nicht aus Empfindlichkeit darüber, daß Ihnen vorzulegen und mit Ihnen zusammen festzustellen, so glaube müßten vor jeder Einmischung des Reichstags sichergestelt zucht wünschenswerth, er halte die Bestimmungen des Ab⸗ Bödiker ent te: die hier, wo es sich wesentlich um vorübergehende Anordnungen und Reichstage n Eb11 Zuständigkeit rom ich, man kann sich nicht deutlicher zu dieser Mitwirkung auf dem erden. satzes 3 des §. 56 b. für vollständig motivirt, und bat um An⸗ b Mein 9 gegne 8 werde Ihre Geduld nicht lange in Ansprus eral- 5 handelt, ein anderes Urtheil in jedem Falle rechtfertigen diesem Falle gesehen “ 8 8 solchen — Ernl, siste a g. Parität bekennen, als es bei solchem Vorgehen der Fall ist Der Abg. Dr. Bamberger erklärte, wenn die Landes⸗ nahme desselben. nehmen, abee ich kann dod die don zweien der Herren Redner gegen könnten, daß, sage ich, die Einschaltung einer solchen Bestimmung über die Bedeutung des Alltäglichen kaum hinaus nochte sagen: Der Herr Abgeordnete glaubt mich nun aber darauf verweisen regierungen derartige Besugnisse vom Reichstage annähmen Nach einer kurzen Bemerkung des Abg. Dr. Blum wurde die Vorlage und deren Fassung erhobenen Vorwürfe nicht so ohne an sich in der Konsequenz eines gesetzgeberis G “ des Alltäglichen kaum hinausgehenden — Fallen zu können, daß jede Resolution des Reichstags ja auch das Schicksal 8 9 anme. der ihnen — ch einige önlichen Bemer⸗ vs gh rerr 8e.I. t. Herr Redner saate, die Vorlag der schon an einer anderen Stelle . “ liegt, zu Aemsrtiaen is. daß 18. Nützlichkeit und Zweckmäßigkeit eine, haben könne, von den Regierungen nicht ;g. gned 8 Maßregeln zu ergreifen, wie sie in diesem Paragraphen lahmen bis II geschlossem üng ü- ) ensges erfonlichen, 8 s Weiteres hingehen lassen. . Herr Redner sagte, die Bo rla⸗ 1b „ Ge dnung gegen den Vor⸗ vielleicht ni ehr große Majorität des Hauses anders denkt i i zfernt si e 8** f. eingerä sei üßt ie sich au efallen lassen ungen der Abgg. Dr. Bamberger, Dirichle Richte wäre die reine Mausefalle für die Hausirer. Meine Herren Mause schlag der verbündeten Rezierungen und nankentlich in einem Para⸗ daß dann jedesmal die Gefahr besteht, eine solche eepedmcng S T11“*“ g E“ 8 Thema! vugesüum tslche Tbö der Reichs⸗ Frhrn. von Minnigerode wurde der Antrag Baumbach mit fallen stellt man auf gegen Ungeziefer. Daß die Hamsirer zu diese nd schließlich Gesetz 1 lassen und sie in 14 Tagen, 4 Wochen oder it einem anderen kurzen Zeit⸗! gierungen, je viellei hie hen B N. F be een. Sen, Feg regierung. Den Minister erinnere wie viel Mühe1 139 gegen 135 Stimmen angenommen. Desgleichen wurde! Art gehören, anerkennen wir nicht. Die Vorlage will einem ordent⸗
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