Sturz u. dergl. führten zunächst zu keinem Ziel, endlich ergab sich aber, daß das junge Mädchen vor Monaten oder Jah⸗ ren einen Schlag durch einen Kastendeckel, der beim Herunter⸗ bücken ihr auf den Kopf gefallen war, erlitten hatte. Es fand sich scchließlich auch eine kleine schmerzhafte oder beschädigte Stelle am Schädel. Die eingehende Untersuchung von Munck gab dem Augen⸗ arzt und dem Chirurgen die Ueberzeugung, daß diese Stelle derjenigen Stelle des Kopfes entsprach, wo nach den Munck’schen Untersuchungen der Centralsitz für die Sehthätigkeit war, und sie mußten also an⸗ nehmen, daß durch den Schlag des Schlosses ein Eindruck in die Hirnhaut veranlaßt war. Sie entschlossen sich zu einer Trepanation. Die Operation war besonders schwierig, weil eine Anwachsung der Hirnhaut bereits eingetreten war. Die Operation gelang so vollkommen, daß, als die junge Dame aus der Narkose erwachte und der Arzt ihr 2 Finger vorhielt, sie das Wort „zwei“ aussprach, und nach wenigen Wochen war sie vollkommen gesund geworden wie je vorher und sie ist es noch heute. Meine Herren, werden solche Eltern nicht den Namen Mundks und den Affen segnen, an dem die bahnbrechenden Versuche vorher gemacht sind. -
Dieser berühmte Muncksche Affe befindet sich meines Wissens heute noch im Aquarium, und ich habe zufällig gehört, daß, wenn Herr Munck ihn besucht, der Affe außer sich vor Freude ist.
Meine Herren! Sie müssen nicht glauben, daß solche vivisekto⸗ rische Versvche mit der Grausamkeit ausgeführt werden, wie der Laie es zu vermuthen geneigt ist. Dieser kostbare Affe, an dem die Ver⸗ suche gemacht sind, ist stets narkotisirt. Er ist trepanirt, er ist anti⸗ septisch behandelt, und wenn die Herren irgend einen Chirurgen be⸗ fragen, dann werden sie überall die Ueberzeugung aussprechen hören, daß bei einer richtigen Behandlung schmerzhafte Empfindungen nur ering oder meist gar nicht vorhanden sind, etwas, was der Laie fruͤher eigentlich gar nicht verstehen konnte.
Nun will ich Ihnen einmal das Gegentheil erzählen und Ih nen einen Fall vortragen, der einen Prinzen betraf.
Es ist ein Prinz zweiunddreißig Mal trepanirt worden, weil nach der tüchtigen Diagnose der Sitz des Uebels innerhalb des Schädels war, und weil immer die Aerzte hofften, sie würden endlich den Sitz des Uebels finden. Sie haben ihn nicht gefunden. Damals gab es noch nicht einmal eine Narkose. Der Prinz hatte 32 Löcher im Schädel und sein Leiden behalten. Heute liegt die Sache so, daß nach den Munckschen Versuchen eine Irrung in Bezug auf den Sitz des Uebels nur ungefähr auf das Spatium eines Centimeters möglich ist. Sie werden mir Recht geben, daß durch diese Beschränkung schon ein großartiger Erfolg erzielt worden ist. ch will ein anderes Gebiet berühren, ein Gebiet, welches noch mehr in die allgemeine Verwaltung hinübergreift. Ich meine die Lehre von den Seuchen. Sie wissen, daß das Reichs⸗Gesundheitsamt eine der wichtigsten Thier⸗Versuchsanstalten ist, ich weiß nicht, ob die Herren sich die Freude gemacht haben, die maßgebenden und bahn⸗ brechenden Kochschen Untersuchungen über die Bacterien zu lesen; da werden Sie finden, daß eine große Anzahl von Thieren, Mäuse, Ratten, Meerschweinchen, Kaninchen gleichsam mit ihren Biographien angeführt werden mit ihren Nummern, unter genauester Angabe der Erscheinungen, an denen sie in 9 bis 14 Tagen zu Grunde gegangen sind. Meine Herren, wenn Sie mit solchen Versuchen die physiologischen Thier⸗ versuche vergleichen, so werden Sie mir wohl zugeben, daß oft die physiologischen Thierversuche viel schonender sich gestalten, und doch, glaube ich, wird keiner von Ihnen den Muth haben zu verlangen, daß nachdem das Problem der Seuchenerforschung hingestellt und seine Lösung begonnen ist, das Reichs⸗Gesundheitsamt nicht auf der betretenen Bahn fortschreiten solle. Mein Herr Vorgänger und auch ich in Verbindung mit dem Herrn Minister für Landwirthschaft haben seit Jahren die eingehendsten Versuche über die Perlsucht anstellen lassen. Die große Frage, mit der wir uns beschäftigen, ist die, in wieweit ist die Milch perlsüchtiger Rinder ansteckend, schädlich für den menschlichen Organismus? Es ist dies eine Frage, die für die Er⸗ nährung unseres Volkes von hervorragender Bedeutung ist. Ich kann nicht leugnen, einige Dutzend Kälber und andere Thiere haben wir schon für diesen Zweck geopfert. Wollen Sie nun sagen, wir thun Unrecht? Wir haben das Räthsel noch nicht gelöst, aber das Problem ist ein berechtigtes, und doch bin ich der Meinung, daß diese Ver⸗ suchsthiere oft mehr leiden, als wenn ein Physiologe oder patho⸗ logische Anatom ein Thier in seiner Weise anästesirt und dann tödtet. Eine andere Frage, meine Herren. Es gehen in Europa jährlich Zehntausende von Thieren am Milzbrande zu Grunde. Wir quälen uns mit Hülfe der Pasteurschen Versuche, ein Antidot gegen den Milzbrand zu finden und ein Mittel zu erkennen, welches
e Hausthiere immun macht. Wir haben eine ganze Reihe von Thieren auf diesem Gebiete geopfert, sie sind eimpft, es sind nicht selten Recidive gekommen, sie sind zu Grunde gegangen. Ist ein solcher Versuch nun unberechtigt? ist es nicht vielmehr zulässig nicht allein vom Standpunkt der Erhaltung des Nationalvermögens, sondern auch vom Standpunkt des Wohl⸗ wollens gegen die Hausthiere im Allgemeinen, daß wir verfuchen, vielleicht mit Aufopferung von hundert Thieren jährlich Tausende von Thieren vor der Seuche zu retten?
Lassen Sie mich, meine Herren, auf die Arzeneimittellehre ein⸗ geben. Auch hier ist dem Laien die Bedeutung des Thierversuchs sehr leicht klar zu machen. Das Chloralhydrat z. B. ist einfach hergestellt auf dem Wege pharmakologischer Forschung. Wie kann man ein so großes Mittel im Chloralhydrat, wie Salicyvlsäure in die Arznei⸗ mittellehre, in die Therapie einführen, wenn nicht in sehr sorgfältiger Weise an Thieren vorher Versuche gemacht und gelungen sind? Die Probleme liegen ja auf der flachen Hand. Ich will ein anderes nennen. Eines der wichtigsten Mittel für die Heilung von manchen Leiden ist das Chinin. Nur die Wohlhabenden sind heute im Stande, mit Hülfe desselben Genesung zu erlangen. In unseren Kliniken ist es allerdings unter Umständen auch im Gebrauch, aber der arme Mann in der gewöhnlichen Praxis muß des Chinins ermangeln. Nun quälen sich unsere Gelehrten auf diesem Gebiet seit langer Zeit, ein Mittel zu finden, welches ähnliche Eigenschaften wie das Chinin hat und erbeblich billiger ist, und weshalb? doch nur im Interesse un⸗ serer armen Mitbuͤrger. Nehmen Sie nun eine andere Aufgabe. Sie wissen, daß Chloral, Chloroform, Salicylsäure verschiedenartig, oft gewaltthätig auf verschiedene Organismen wirken; sie führen sogar zum Tode. Alle unsere Aerzte werden bekunden, daß keine Erfah⸗ rung in der Prarxis schrecklicher ist, als der plötzliche Tod in der Chloroformnarkose, indem das Chloroform heut ein un⸗ entbehrlicher Begleiter des kranken Menschen ist. Nun ist es auch durch Forschungen der Pharmatologen und lediglich unter Anwendung des Thierversuchs und zwar wesentlich in unserer Berliner Anstalt, gelungen, auch für den allerschwierigsten Fall der letalen Chloroform⸗ narkose ein Antidot zu finden, also nicht bloß für die früheren Stadien der Chloroformnarkose, sondern auch in den allerletzten Stadium; da ist es gelungen, — noch nicht mit abschließender Gewißheit, aber doch mit einer solchen, daß die Anwendung der Gegenmittel bereits mit Recht erlaubt erscheint — ein Mittel zu entdecken, welches die lähmenden Erscheinungen des Chloroforms in dem Herzen aufhebt. Ich gehe über zu dem Kapitel der Bleivergiftung, welches für unsere gewerbliche Entwickelung von unendlicher Bedeutung und für das pharmakologische Institut fortgesetzt Gegenstand der ein⸗ gebendsten Untersuchungen ist. Man hat eine Reihe von Gegen⸗ mitteln gefunden, die allerdings noch nicht allen Ansprüchen genügen; aber hoffentlich wird es dem Fleiße deutscher Forscher gelingen, auch dieses Ziel zu erreichen. — Wie aber wollen Sie diese hier nur angedeuteten Probleme im Interesse der leiden⸗ den Menschheit und im Interesse jedes Staatskörpers lösen, wenn nicht — immer in verständiger Weise — auf die Thierwelt zurückgegriffen wird!
Nun noch etwas, und das soll der Schluß dieser Beispiele sein, was die Petenten in der schärfsten Weise verwerfen, die Zuführung von Phosphor in den lebenden Organismus. Ich kenne selbst zufällig die betreffenden Präparate in unserem anatomischen Institut. Sie liefern die Beweise für die erfolgreichen Versuche über das Wachs⸗ thum der Knochen. Für das Thier ist es ja traurig, wenn
es zu solchen Versuchen gebraucht wird; aber die Eltern, die nachher Vortheil von diesen Experimenten haben, welche sehen und erkennen, daß ihre skrophulösen, in der Entwickelung zurückgebliebenen und ungesund ernährten Kinder wieder zu einem gesunden Knochenbau gelangen, die werden sicherlich die Versuche der Forscher, die zuvor mit Thieren operirt haben, gewiß segnen. 8
Meine Herren! Ich erwähne alle diese Beispiele mit einer ge⸗ wissen Wärme, denn, weil ich ein Laie bin, weil ich als solcher die Berechtigung und den praktischen Vortheil eines verständigen Thierversuchs erkannt zu haben glaube und es für meine Aufgabe halte, das Licht auch einmal auf die andere Seite zu stellen und die Beleuchtung auch einmal von einer andern Seite auf den Gegenstand fallen zu lassen. Darin sind wir im Uebrigen alle einig, daß vorkommen können, und die Herren mögen sich überzeugt halten, wenn mir solche Mißbräuche vorgeführt und nachgewiesen werden, daß es mir dann weder an dem Muthe noch auch — und das sage ich namentlich Hrn. Reichensperger gegenüber — noch auch an dem Erfolge eines Entgegentretens fehlen wird. Aber, meine Herren, Sie werden mir darin Recht geben, wenn Sie sich in die Lage eines verantwortlichen Unterrichts⸗ Ministers versetzen, daß ich erst die thatsächliche Vorfrage entschieden wissen muß und daß es mißlich ist, der verantwortlichen Stelle gegen⸗ über mit einer einfachen petitio principii aufzutreten. Und nun zu Ehren unserer preußischen wissenschaftlichen Fer⸗ scher noch Eines: Wir kennen die Frage der Vivisektion und die Beunruhigung, welche dieselbe in Laienkreisen seit Jahren hervorruft, und es giebt keinen preußischen Institutsvorsteher, welcher diese Gefahren übersiebt, unterschätzt und der nicht mit allem ihm zu Gebote stehenden Einfluß dabin wirkt, daß der Thierversuch sich in der richtigen Direktion bewegt und soweit zurückgeschraubt wird, wie es im Interesse einer verständigen Problemlösung möglich ist. Und ich kann unter der Hand sagen — Sie können es meinetwegen auch weiter erzählen — daß manche Versuche, die in anderen Ländern zur Bestürzung des Publikums gemacht sind, bei uns durch die eigene Initiative der Institutsvorsteher selbst aus den Instituten hinaus gedrängt sind.
Und nun zum Schluß. Der letzte Herr Vorredner gab der Besorgniß Ausdruck, unsere jungen Mediziner müßten verrohen, ein Ausdruck, den ich seit Jahren in diesen Petitionen gefunden hahe und der auch wieder eine petitio principii ist. Es ist für mich in meiner Stellung, wo ich doch einigermaßen die Lage des ärztlichen Standes in der gesammten Monarchie übersehen kann, sehr zu entscheiden, ob diese Behauptung eine wahre oder auch nur in einem gewissen Grade eine berechtigte ist. Soll ich ein allgemeines Urtheil fällen, so möchte ich im Gegentheil eher zu dem umgekehrten Schluß kommen und will Ihnen dies Urtheil auch etwas näher begründen: Den Maßstab, den ich an diesen Gegenstand anlege, entnehme ich vor Allem der Statistik über die Erfolge unserer Heilanstalten und, meine Herren, Sie mögen noch so mißoünftig über eine Reihe von Versuchen denken, so müssen Sie doch zugeben, daß in großartig steigender Pro⸗ gression die Todesfälle in unseren Anstalten im Abnehmen begriffen sind. Früher hatten wir in Deutschland in den äußern Kliniken mit 50. zuweilen bis zu 80 % als Abgang durch den Tod zu rechnen, ohne daß wir auch nur eine Ahnung davon hatten, welche Einflüsse dies bedingten oder wie wir die erkannten Schädlichkeiten über⸗ winden konnten. Wenn Sie heutzutage die diphteritischen Kinder abziehen, die häufig in den letzten Augenblicken des Lebens erst zum operativen Eingriff den Kliniken zugeführt werden, so sind jetzt die Sterblichkeitszahlen außerordentlich herabgedrückt worden, und die ungünstigsten Ziffern belaufen sich gegenwärtig auf ungefähr 10 %, auch auf 8, 6, vielleicht unter Umständen sogar auf 5 %. Meine Herren! Wäre das Alles möglich, wenn nicht eben durch die Fort⸗ schritte der Wissenschaft in der Behandlung immer schonendere Me⸗ thoden erfunden worden wären, wenn nicht die Schmerzen gelindert, die Kranken schonender behandelt würden? Und gehe ich über — in Beziehung auf die Chirurgie ist der Laie eher geneigt, etwas nach⸗ sichtiger zu urtheilen — gehe ich über auf die innere Medizin: auch da liefern unsere Krankenhäuser günstige Resultate, und warum? doch wesentlich deshalb, weil man immer mehr auf die Vorbedin⸗ gungen der Diätetik, auf das Fernhalten schädlicher Einflüsse über⸗ geht, auf die bessere Unterbringung und Ernährung der Kranken, auf die schmerzstillende Behandlung, auf die Fernhaltung massenhafter Medizinen. Auch hier sind großartige Fortschritte gemacht worden, und das ist doch nur möglich gewesen, wenn man eben daran fest⸗
hält, daß der Mensch ein Mensch ist, der kein Versuchsobjekt ist, der
vor allen Dingen geheilt, nicht ausprobirt werden soll. Ich möchte Sie nicht weiter mit Anführung von Beweismaterial belästigen, aber wenn Sie den Vortrag von Volkmann in London gelesen haben, den Vortrag Bergmanns in Eisenach, ähnliche Kundgebungen anderer maßgebender und Schule machender Aerzte, so werden Sie fagen, daß die ärztliche Wissenschaft sich auf einem gesunden Wege bewegt. Die gesunde Bewegung finde ich darin, daß die ärzt⸗ liche Wissenschaft ihren Beruf darin erkennt, dem Menschen zu helfen, — und darin wird sie, wie ich vertraue, nicht nachlassen.
Der Abg. Dr. Thilenius erklärte, das Haus werde ihm zugeben, daß die Sache nun wirklich erschöpft sei, und er könnte, wenn er noch irgend ein Wort hinzufügen wollte, die wirklich durchschlagenden Worte des Ministers nur abschwächen. Der Abg. von Minnigerode könne zu seinen Ausführungen nur dadurch gekommen sein, daß derselbe noch nie eine Vivisektion mit eigenen Augen gesehen habe. Er erkenne dessen Bestrebungen ja als berechtigte an, insofern sie den Thieren Schmerzen ersparen wollten, aber der Abg. von Minnigerode sollte nicht über Dinge sprechen, die derselbe nicht aus eigener Anschauung kenne. Hätte der Abg. von Minnigerode persönliche Erfahrungen darüber, so würde derselbe wissen, daß die meisten Thiere durch einen Stich in das verlängerte Mark vorher empfindungslos gemacht würden. Während vor 30 Jahren zur Heilung der Lungenentzündung Blutentziehung für nöthig gehalten sei, sei man durch die Kenntnisse, die man der Vivisektion verdanke, dahin gelangt, das Blut dem kranken Organismus zu erhalten. Er empfehle den Kom⸗ missionsantrag und bitte, denselben möglichst mit Stimmen⸗ einheit anzunehmen.
Der Abg. Dr. Windthorst erklärte sich für die Anträge von Minnigerode und Janssen, selbst auf die Gefahr hin, für einen Finsterling angesehen zu werden. Beide Anträge ver⸗ langten durchaus nicht, daß die Vivisektion sofort überall ver⸗ boten werden solle, alle Argumente, die vom Ministertisch bei⸗ gebracht seien, seien dahin gegangen, daß ein absolutes Verbot unzweckmäßig sei. Ob die Vivisektion wirklich nothwendig sei, und ob in der That alle die Fälle, die der Minister anführe, auf die Wirkungen der Vivisektion zurückzuführen seien, müsse er für den Augenblick dahingestellt sein lassen, und er be⸗ haupte nur, daß sehr angesehene Aerzte des In⸗ und Aus⸗ landes durchaus nicht der Meinung seien, wie der Minister und seine Räthe; zu diesen dissertirenden Gelehrten gehöre der berühmte Hörtl in Wien. Es solle aber über die Noth⸗ wendigkeit der Vivisektion jetzt gar nichts ausgemacht werden — es ergebe sich aber aus diesen sehr divergirenden Ansich⸗ ten die Nothwendigkeit, durch eine Enquete, die eine Folge der beiden Anträge wäre, die Sache richtig zu stellen. Das Ausland werde deshalb kein mißliebiges Urtheil über dies Haus fällen, sondern die Humanität loben, die in der Annahme dieses Antrages zur Erscheinung komme. Läge die Sache so klar, wie der Minister und seine Räthe sie hinstellen, so würde er nicht begreifen, wieso sich eine so weitverzweigte und ausdauernde Agitation gegen die
Vivisektion habe entwickeln können. Die Enquete würde ent⸗ weder die Grundlosigkeit dieser Agitatlon zeigen, oder sie würde ergeben, daß die Bestrebungen derselben gerechtfertigt seien; um zu diesem Resultat zu gelangen, bitte er, einen der An⸗ träge Janssen und von Minnigerode anzunehmen — welchen, sei ihm gleichgültig.
Damit schloß die Diskussion. Der Antrag Janssen wurde abgelehnt; der Antrag von Minnigerode dagegen angenommen. „Eine Petition des Magistrats und der Stadtverordneten in Schwedt bittet um Ausgestaltung des daselbst bestehenden Progymnasiums zu einem Gymnasium; der Minister für geistliche wc. Angelegenheiten habe seine Genehmigung dazu versagt, trotzdem die Stadt bereit und im Stande sei, die Kosten dafür zu tragen. Die Kommission beantragte, dieselbe der Staatsregierung zur Berücksichtigung zu überweisen.
Der Abg. von Risselmann unterstützte den Antrag der Kommission. Die Ueberproduktion an akademisch Gebildeten könne nicht durch solche Maßregeln unterdrückt werden, wie sie die Regierung hier vorschlage. Wenn die Centralbehörde die Absicht hege, ein Progymnasium nicht zum Gymnasium zu machen, so müsse sie diese Absicht schon bei Gründung der Anstalt zu erkennen geben, während hier das Gegentheil von dem vorliege. Die der Stadt Schwedt benachbarten Städte, welche Gymnasien hätten, seien zu entfernt, um benutzt werden zu können, auch die dortigen Gymnasien meist überfüllt. Schwedt verdiene als große Garnison, als Sitz einer reichen Bürgerschaft und eines umfangreichen Tabackhhandels um so eher ein Gymnasium, als auf jeden Staatszuschuß von Hause aus verzichtet werde.
Der Abg. Seyffardt (Crefeld) betonte, daß zur Abhülfe der immer schwerer empfundenen Ueberproduktion an Leuten, die das Gymnasium besucht hätten, die Entwickelung der sechs⸗ klassigen lateinlosen Schule und ihre Ausstattung mit mög⸗ lichst weitgehenden Berechtigungen nöthig sei.
Der Regierungskommissar, Geheime Ober⸗Regierungs⸗Rath Dr. Bonitz erwiderte, daß durch die jüngst ausgegebenen Lehr⸗ pläne die Entwickelung dieser Schulen gefördert sei, und daß die Unterhandlungen über die denselben zu gewährenden Berechtigungen noch schwebten. Der vorliegende Fall solle nicht eine Bevorzugung der Progymnasien darstellen, sondern nur zeigen, daß ein Ort, für den ein Progymnasium nöthig sei, darum noch keines Gymnasiums bedürfe; die benachbarten Gymnasien seien nicht so überfüllt, wie der Abg. von Rissel⸗ mann es dargestellt habe. Kein deutsches Land habe so viel Vollgymnasien wie Preußen, aber wo ein solches nicht hinge⸗ höre, könne man es nicht einrichten, und darum habe die Behörde zu eigenem lebhaftem Bedauern die Wünsche der Stadt Schwedt nicht erfüllen können.
Nachdem der Abg. Dr. Peters als Referent der Kommission betont hatte, daß eine Ueberproduktion an Studirten so allge⸗ mein nicht empfunden werde, wurde der Antrag der Kom⸗ mission angenommen.
„Es folgte der zweite Bericht der Agrarkommission über getitionen. Eine Petition der Bewohner der Ortschaften Pferdsfeld, Daubach, Rehbach, Winterburg, Ivppenschied, Winterbach und Eckweiler bezieht sich auf Meinungsverschieden⸗ heiten, welche zwischen den Gemeinden einerseits und der König⸗ lichen Regierung andererseits bezüglich der Kapitalisirung und
Verwendung der Zinsen desselben für abgelöste Waldgerecht⸗ —
same entstanden sind. Die Petenten beantragten, daß ihnen das vorenthaltene Ablösungskapital oder wenn das nicht ge⸗
schehen könne, die 5 Jahre lang vorenthaltenen Renten zur
Auszahlung an die Haushaltungsvorstände, welche urkundlich berechtigt gewesen seien, zugewiesen werde.
Die Kommission beantragte, die Petenten hinsichtlich des Anspruches auf Vertheilung der Ablösungskapitalien auf den Rechtsweg zu verweisen, im übrigen aber die Petition der Königlichen Staatsregierung in soweit zur Berücksichtigung zu überweisen, als die Vertheilung der Zinsen der Ablösungs⸗ kapitalien unter die vormals Forst⸗Servitutberechtigten auch ohne Genehmigung der Bezirksregierung als rechtlich begründet zu erachten sei.
Der Regierungskommissar, Geheime Regierungs⸗Rath Noell erklärte sich gegen diesen Antrag, der gegentheils von dem Referenten, Abg. Knebel, zur Annahme empfohlen, und schließlich auch vom Hause genehmigt wurde.
Das Haus erledigte dann noch zwei Petitionen von lokalem Interesse, diese betrafen Bitten von Käthnern in Groß⸗Semlin auf Weitergewährung der Waldweide, und Bitten betreffend Forstberechtigungen mehrerer Gemeinden in Hohenzollern. Das Haus genehmigte die Kommissions⸗ vorschläge ohne Debatte.
b 8 vertagte sich das Haus um 4 Uhr auf Dienstag 1 hr.
Archiv für Post und Telegraphie. Nr. 6. — Inhalt: Aktenstücke und Aufsätze: Die Stadt⸗Fernsprecheinrichtung in Berlin (Schluß). — Der Postpacketdienst in Niederland. — Bestimmungen über die Annahme und Anstellung von Anwärtern als Beamte im Post⸗ und Telegraphendienst in Frankreich. — Kleine Mittheilungen: Mutbiges Verhalten eines Postillions. — Eine „Ochsenpost“ in Ost⸗ indien. Merkwürdige Briefkasten in älterer Zeit. — Einfluß der Fällzeit auf die Güte und Dauer des Holzes. — Kleiderkassen in Frankreich. — Trajektanstalt auf dem Bodensee. — Tel⸗ raphen⸗ drähte in den Straßen von New⸗York. — Literatur des Verkehrs⸗ wesens: Indieatore Postale del Regno d'Italia pel 1883. Roma. Tipografia Eredi Botta. — Zeitschriftenüberschau.
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Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗
register nimmt an: die Königliche Expedition des Deutschen Reichs⸗Anzeigers und Königlich
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Annoneen⸗Bureanux.
beilage. x
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.
17033] Oeffentliche Zustellung.
Der Tagelöhner Johannes Brenner in Ulm, ver⸗ treten durch Rechtsanwalt Leipheimer von da, klagt gegen seine mit unbekanntem Aufenthalt abwesende Ebefrau Ursula, geb. Keller, von Söflingen, Ober⸗ amts Ulm, wegen Ehebruchs, beziehungsweise bös⸗ licher Verlassung mit dem Antrage auf Scheidung der zwischen den Parteien bestehenden Ehe dem Bande nach, und ladet die Beklagte zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite mrwah. des Königlichen Landgerichts zu Ulm au
den 13. Juli 1883, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Sekr. Renner,
GFerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
17025] Oeffentliche Zustellung.
Der Partikulier Loof zu Altona, vertreten durch den Rechtsanwalt Löwenthal hierselbst, ladet in seiner Prozeßsache gegen den ehemaligen Erb⸗ pächter Otto Nr. 9 zu Picher, jetzt unbekannten Aufenthalts, Beklagten, wegen Kaufhandels, den gedachten Beklagten zur weiteren mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die zweite Civil⸗ kammer des Großherzoglichen Landgerichts zu Schwerin auf
den 26. Juni 1883, Bormittags 10 Uhr, in welchem Termine er beantragen wird:
den Beklagten zu verurtheilen, dem Kläger 3100 ℳ mit Zinsen zu 4 % p. a. seit der Zu⸗ stellung der Klage zu bezahlen, eventuell den im Termin vom 8. November 1881 unter a. und d. gestellten Klaganträgen gemäß zu erkennen, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Ladung bekannt gemacht.
Schwerin in Meckl., den 13. April 1883.
Stresow, Landgerichtssekretär, Gerichtsschreiber des Großb. Meckl.⸗Schwerinschen Landgerichts.
17022] Oeffentliche Zustellung.
Der zu Paris Rue du Luxembourg Nr. 40 woh⸗ nende Dr. der Rechte Octav Heurtey, handelnd als definitiver Syndik des Falliments über das Ver⸗ mögen der zu Paris, Boulevard Hausmann Nr. 13 bestehenden Aktiengesellschaft „Le Crédit Rural de France“, vertreten durch Rechtsanwalt Wagner, klagt gegen die Susanna Laissy, Ehefrau von Johann Burger, mit demselben in Amerika wohnhaft, ohne näher bekannten Aufenthaltsort, und deren Bruder Johann Laissy zu Ewingen, als Erben ihres Bruders Nicolaus Laissy, lebend Pfarrer in Groß⸗Hettingen, aus einem von diesem resp. dessen Rechtsvorgänger Jacob Samama Sohn, bethätigten Ankauf ron vier Aktien des Crédit Rural de France, mit dem An⸗ trage auf Verurtheilung zur Zahlung von 800,00 ℳ mit Zinsen seit dem Klagetage an Kläger in seiner gedachten Eigenschaft und ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die I. Civilkammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Metz auf
den 2. Juli 1883, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. 8
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Met, den 14. April 1883.
1 Der Landgerichts⸗Sekretär:
Metzger, 5 Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Landgerichts.
[17035] Oeffentliche Zustellung.
Die Schuhmacherfrau Anna Kreutzadler, geb. Wermke, hier, vertreten durch den Rechtsanwalt Bahr, klagt gegen den Ehemann Carl Johann Kreutzadler, unbekannten Aufenthalts, wegen Ehe⸗ scheidung, mit dem Antrage: die Ehe der Parteien zu trennen, den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären und demselben die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Eivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Königsberg i. Pr., Theaterplatz Nr. 3/4, Zimmer Nr. 49, auf
den 6. Juli 1883, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. 1“
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Königsberg, den 5. April 1883.
Hempel, 3
Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
Oesseutliche Zustellung. 8 Johann Filliung, Steinhauer zu Helleringen, klagt gegen den Johann Renauld Wölfinger, Schuh⸗ macher, früher zu Helleringen, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, aus einem Schuldscheine vom 6. April 1859, für baares Darlehn nebst fünf⸗ jährigen Zinfen, mit dem Antrage auf Verurthei⸗ lung zu 200 ℳ, mit weiteren Zinsen vom 14. März 1883 an, und ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Kaiser⸗ liche Amtgericht zu St. Avold auf
den 6. Juni 1883, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser
[17024] Der
Auszug der Klage bekannt gemacht.
Drautzburg, Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Amtsgerichts.
[17030] Oeffentliche Zustellung. Die Ehefrau Schneider Peinrich Niese zu Dort⸗ mnnd, vertreten durch den Justizrath Keller zu en, klagt gegen ihren Ehemann, den Schneider nrich Niese, früher in Witten wohnhaft, jetzt
unbekannten Aufenthaltorts, auf Grund der §§. 670, 689 ff. Tb. II. Tit. 1 des Allgemeinen Landrechts wegen böslicher Verlassung, mit dem Antrage auf Trennung der zwischen ihnen bestehenden Ehe, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Erste Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Hogen auf den 26. Juni 1883, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Schaper, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[17020) SOeffentliche Zustellung.
Der Maurermeister Friedrich Wilhelm Jacob zu Höchst a./M., vertreten durch Rechtsanwalt Dr. E. Leisler bier, klagt gegen den Riemenfabrikanten Joh. Wilh. Krieger von Höchst a. /M. dermalen mit un⸗ bekanntem Aufenthalte abwesend, behauptend, daß er dem Letzteren auf vorherige Bestellung in der Zeit vom Anfang Juni 1882 bis Ende Dezember 1882, die in der Klageschrift näher bezeichneten Ar⸗ beiten, zu den beigesetzten event. auch üblichen und billigen, nach Fertigstellung der Arbeit fälligen Preisen von zusammen 1484,10 ℳ gelicfert und dieserhalb die Anordnung des dinglichen Arrests auf die vom Beklagten in Höchst zurückgelassenen Ob⸗ jekte bei dem Kgl. Amtsgerichte in Höchst a./ M. erwirkt habe mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 1484 ℳ 10 ₰ nebst 5 % Zinsen vom 1. Januar 1883 sowie zur Zahlung der Kosten des Haupt⸗ und Arrestverfahrens und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Wiesbaden auf
den 9. Juli 1883, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Meyer, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts
[17015) Markentheilungssache. In Sachen der Theilung
Oeffentliche Ladung. 1
ung der Vechteler⸗Lonner⸗ becker Mark, Amts ö betreffend, wird zur Publikation des die Stelle des Recesses zugleich mit vertretenden, von der Königlichen General⸗Kommis⸗ sion in Hannover genehmigten Theilungsplans Termin anberaumt auf
MNiittwoch, den 23. k. Mts. Mai,
1u“ Morgens 9 Uhr, in der Wohnung der Wittwe Naber in Lonnerbecke, Amts Fürstenau.
Zum Erscheinen in diesem Termine und zur An⸗ gabe ihrer Rechte werden nach Vorschrift des §. 110 des Gesetzes über das Verfahren in Gemeinheits⸗ theilungs⸗ und Verkoppelungssachen vom 30. Juni 1842, die unbekannten Pfandgläubiger und diejenigen dritten Personen, welchen als Guts⸗, Dienst⸗, Erben⸗ zins⸗ und Lehnsherren, als Lehns⸗ und Fideikommiß⸗ folgern oder aus sonstigem Grunde in Beziehung auf die Ausführung der vorliegenden Theilung Rechte zustehen möchten, unter Freistellung einer vorgängigen Einsicht oder abschriftlichen Mittheilung des Rezesses bei Strafe des Ausschlusses mit ihren etwaigen Ein⸗ wendungen gegen die planmäßige Ausführung dieser Theilung hierdurch aufgefordert. 8
Osnabrück, den 13. April 1883. b
Der Special⸗Kommissar. F. v. Steuber, Oekonomie⸗Kommissionsrath.
[17042] Oeffentliche Zustellung an die Eheleute Tagelöhner Jakob Lacher, und Elisabeth, geborene Will, früher zu Worms wohn⸗ haft, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufent⸗
haltsort. Subhastationspatent.
Auf Anstehen der Saarbrücker Knapr haftskasse, repräsentirt durch den Vorstand des Saarbrücker Knappschaftsvereins zu St. Johann, dieser vertreten durch seinen Vorsitzenden. Bergrath Taceglichsbeck, Bergwerksdirektor zu Heinitz, und den Knappschafts⸗ direktor Münscher zu St. Johann, Extrahentin,
gegen die Erben und Rechtsnachfolger des zu Elversberg verstorbenen Bergmannes Franz Will, als:
1) dessen Wittwe, Maria, geborene Peter, ohne Gewerbe, zu Elversberg,
2) dessen Kinder bezw. Enkel, als: a. Johann Will, Bergmann zu Elversberg, b. Anna Maria Schiffmann, Ehefrau Nikolaus Loch, zu Elversberg in eigenem Namen als gütergemeine Ehefrau und als Vormünderin ihrer in erster Ehe mit dem ver⸗ lebten Taglöhner Jakob Will erzeugten minderjähri⸗ gen Kinder, Namens Maria und Mathias Will, die Kinder als Erben ihres Vaters Jakob Will, c. die Elisabeth Will, ohne Gewerbe, und deren Ehemann Jakob Lacher, Taglöhner, Beide früher zu Worms, dann in Elversberg, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, d. Margaretha Schmidt, ohne Gewerbe, Wittwe des verlebten Bergmannes Peter Will zu Elversberg in eigenem Namen als gütergemeine Ehefrau und als Vormünderin ihrer mit dem gedachten Peter Will erzeugten noch minder⸗ jährigen Kinder, als: 1) Johann, 2) Catharina, 3) Jakob, 4) Georg, 5) Maria, 6) Margaretha, 7) Peter Will, die Kinder als Erben ihres Vaters, e. Elisabeth Welsch, ohne Stand, Wittwe von Franz Will, Bergmann zu Diedenhofen, in eigenem Namen als gütergemeine Ehefrau und als Vormün⸗ derin ihrer mit dem gedachten Franz Will erzeugten noch minderjährigen Kinder, als: Anna, Maria, Franz und Johann Will, die Kinder als Erben ihres Vaters, Subhastaten,
soll das nachbezeichnete, den Schuldneen zugehörige, gemäß Verfügung des Königlichen Amtsgerichts hierselbst vom 13. Januar 1882 in gerichtlichen Be⸗ schlag genommene Immöbel
am 30. Juni 1883, Vormittags 9 Uhr, im Sitzungssaale des Königlichen Amtsgerichts zu Neunkirchen öffentlich versteigert und dem Meist⸗ und Letztbietenden zugeschlagen werden, nämlich: Flur 4 Nr. 10, früher Flur 7 Nr. 348/33 in Elversberg, Gebäudefläche mit aufstehendem Wohnhaus und allem sonstigen An⸗ und Zube⸗ hör, 6 a 39 m, neben Johann Feld Wittwe und Mathias Nicolaus, jährliche Gebäudesteuer 3 ℳ Erstgebot der Extrahentin 300 ℳ Dieses Wohnhaus, welches an der Straße nach Friedrichsthal liegt, ist massiv aus Steinen er⸗ baut und mit Ziegeln gedeckt, einstöckig, hat in der vorderen Fronte die Eingangsthüre und 3 Fenster, in der hinteren Fronte 4 Fenster. In der rechten Giebelmauer befindet sich eine Haus⸗ und eine Stallthüre und mit dem linken Giebel ist das Haus an das des Johann Fell angebaut. Hinter dem Hause befindet sich der Garten.
Das vorbeschriebene Haus liegt auf dem Banne der Gemeinde Elversberg, Bürgermeisterei und Amts⸗ gerichtsbezirk Neunkirchen, Kreis Ottweiler und ist in der Parzellar⸗Mutterrolle der Gemeinde Elvers⸗ berg unter Art. Nr. 216 auf den Namen des Franz Will zu Elversberg eingetragen und wird von den Miterben resp. Mitschuldnern Johann Will, Berg⸗ mann, und Wittwe Peter Will und dem jetzigen Ehemanne Jakob Lacher bewohnt und benutzt.
„Vollständiger Auszug aus der Seuerrolle sowie die Kaufbedingungen liegen in der Gerichtsschreiberei des Königlichen Amtsgerichts hierselbst zu Jedermanns Einsicht offen.
Neunkirchen, den 7. März 1883. 8
Der Königliche Amtsrichter: gez. Clarenbach. “ Für gleichlautende, der Extrahentin ertheilte Aus⸗ fertigung: 1 Der Königliche Gerichtsschreibergehülfe: (L. S) Grosche.
Die öffentliche Zustellung des Patentes wird be⸗ willigt.
Neunkirchen, 13. April 1883.
Der Königliche Amtsrichter: gez. Clarenbach. Beglaubigt: “ rosche, “ Gerichtsschreibergeh. des Kgl. Amtsgerichts.
117l Verkaufs⸗Anzeige nebst Edictalladung.
In Sachen des Doppelkothsassen Friedrich Tegt⸗ meyer zu Nette, Gläubigers, gegen den Schlachter August Buchheister zu Bockenem, Schuldner, soll die dem Letzteren gehörige, zu Bockenem sub Nr. 56 be⸗ legene Reihebürgerstelle nebst Gebäuden und allem Zubehör, insbesondere Holzberechtigung und 1 a 80 qm Hofraum zwangsweise in dem dazu auf
Montag, den 4. Juni d. J., Vormittags 10 Uhr, allhier anberaumten Termine öffentlich versteigert werden.
Kaufliebhaber werden damit geladen.
Alle, welche daran Eigenthums⸗, Näher⸗, lehen⸗ rechtliche, fideikommissarische, Pfand⸗ und sonstige dingliche Rechte, insbesondere Servituten und Real⸗ berechtigungen zu haben vermeinen, werden aufge⸗ fordert, selbige im obigen Termine anzumelden und die darüber lautenden Urkunden vorzulegen, unter dem Verwarnen, daß im Nichtanmeldungs⸗ falle das Recht im Verhältniß zum neuen Er⸗ werber des Grundstücks verloren gehe. “
Bockenem, den 10. April 1883.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung I. (gez.) Pfingsthorn. Ausgefertigt:
.“ Gerns, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts
[17018] Verkaufs⸗ Anzeige Aufgebot.
In Sachen der städtischen Spar⸗
zu Lingen, Gläubigerin, 8 gegen “
die Wittwe des Böttchers Johann Bernhard
Ströing, Margaretha, geb. Schoo, zu Lingen,
Schuldnerin, wegen Forderung, sollen die Band 1V. Blatt 505 des Grundbuchs der Stadtflur Lingen auf den Namen der Schuld⸗ nerin und deren Kinder eingetragenen Grundstücke: a. Ein Stück Ackerland auf der Stadtflur Lin⸗ gen, auf Hofmeier's Kamp belegen, Nr. 330 der Grundsteuermutterrolle Kartenblatt 5, Parzelle 121, groß 41 a 13 qm, Reinertrag 161⁄10 Thaler, das Wohnhaus Nr. 17 d. auf der Stadtflur Lingen, an der Mühlenstiege belegen, Ge⸗ bäudefteuerrolle Gemeindebezirks Lingen Nr. 336, Grundsteuermutterrolle Artikel 330, Kartenblatt 6, Parzelle 180/139 mit 86 gm Flächeninhalt und 60 ℳ Nutzungswerth 8
in dem auf
den 31. Mai 1883,
Vormittags 10 Uhr, IIͤ an hiesiger Gerichtsstelle anberaumten Termin zwangsweise öffentlich meistbietend verkauft werden.
Die Kaufbedingungen können in der Gerichtsschrei⸗ berei II. hierselbst eingesehen werden. -
Zugeich werden Alle, welche an den vorbezeichne⸗ ten Grundstücken Eigenthums⸗, Näher⸗, lehnrecht⸗ liche, fideikommissarische, Pfand⸗ oder andere ding · liche Rechte, insbesondere auch Servituten und Real⸗ berechtigungen zu haben vermeinen, aufgefordert, solche spätestens im obigen Termine anzumelden, widrigenfalls für den sich nicht Meldenden im Ver⸗ hältniß zum neuen Erwerber das Recht verloren geht, auch, soviel die eingetragenen Glanbiger an⸗ betrifft, dem Meistbietenden nicht nur der Zuschlag ertheilt, sondern auch nach gerichtlicher Erlegung des
und Leihkasse
—
Kaufschillings die Löschung der sämmtlichen einge⸗ tragenen wie auch der leer ausgehenden Forderun⸗ gen, und zwar der letzteren, ohne daß es zu diesem Zweck der Produktion der Instrumente bedarf, ver⸗ fügt werden soll.
Lingen, den 11. April 1883. Königliches Amtsgericht. Abtheilung II.
8 Eichel. 1““
[17038] “ ““
0. 20/,83. Das Königliche Landgericht zu Aachen hat in seiner Sitzung der IH. Civilkammer vom 16. März 1883 die zwischen der gewerblosen Catha⸗ rina Wirtz zu Düren und ihrem daselbst wohnenden Ehemanne Franz Houben, Handelsmann, bestandene eheliche Gütergemeinschaft für aufgelöst erklärt, Gütertrennung ausgesprochen, Parteien zur Aus⸗ einandersetzung vor den Königl. Notar Heidegger in Aachen verwiesen und Beklagten in die Kosten ver⸗
urtheilt. 3 Der Gerichtsschreiber: Bewer.
[1703636 Bekanntmachung. Durch Urtheil der Abthlg. I. der Eivilkammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Colmar vom 13. April 1883 wurde die Gütertrennung zwischen den Eheleuten Marie Fonne, in der Irrenanstalt zu Stephansfeld untergebracht, und Andreas Schleret, Rebmann in Bennweier, ausgesprochen. Dem Ehe⸗ mann wurden die Kosten zur Last gelegt.
Der Landgerichts⸗Sekretair: “ Jansen. [17054]
Lage. Die Vormünder der minderjährigen Kinder des verstorbenen Tischlers Christian Siek Nr. 122 hies. haben die Erbschaft nur mit der Wohlthat des Inventars angetreten. Es werden daher antrags⸗ mäßig Alle, welche Anspruch auf Befriedigung aus derselben zu haben vermeinen, zur Anmeldung und Klarstellung ihrer Ansprüche auf
Mittwoch, 6. Juni 1883,
Morgens 10 Uhr, 8 hierher vorgeladen. Nicht angemeldete Ansprüche werden später nur insoweit noch berücksichtigt, als die Erben zur Herausgabe des aus der Erbschaft Empfangenen nach allgemeiner Rechtsvorschrift noch überhaupt verpflichtet sind.
Die Schuldner der Nachlaßmasse werden hiermit zugleich aufgefordert, Zahlung an die Vormünder Schuhmacher Fr. Siek und Kaufmann Brune hief. zu leisten.
Die hier bekannten ingrossirten Gläubiger des Verstorbenen werden benachrichtigt, daß sie zu dem angesetzten Termine noch nicht anzumelden brauchen und daß der Verkauf der Grundgüter erst im Spä herbst d. J. stattfinden wird, wo befondere Auf⸗ forderung für sie zur Anmeldung erfolgen soll.
Lage, 6. April 1883.
-Fürstlich Lippisches Amtsgericht.
gz. Nieländer.
Zur Beglaubigung: ANNII
Gerichtsschreiber.
[17011] Proclama. “ IV. F. 1/83. Die am 17. August 1831 geborene Tochter des Drechslermeisters Carl Webs und dessen Ehefrau Johanna, geborene Suchy, Johanna Webs aus Ratibor, angeblich im Jahre 1855 nach Phila⸗ delphia ausgewandert, ist verschollen. Auf den An⸗ trag ihres früheren Vormundes, Drechslers Eduard Webs zu Ratibor, ist das Aufgebotsverfahren zwecks Todeserklärung der Verschollenen eingeleitet. Die Johanna Webs wird aufgefordert, sich spä⸗ testens in dem am 2. Februar 1884, Vorm. 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anstehenden Ter⸗ mine zu melden, widrigenfalls auf Antrag ihre Todeserklärung erfolgen wird. Ratibor, den 10. April 18838. W Königliches Amtsgericht. Abtheilung IV
[17017] 8
Nach heute erlassenem, seinem ganzen Inhalte nach durch Anschlag an die Gerichtstafel bekannt gemachtem Proklam finden zur Zwangsversteigerung des dem Brauer A. Voigt hieselbst gehörigen Wohn⸗ grundstücks mit Brauerri Nr. 156 bieselbst mit Zubehör Termine:
1) zum Verkaufe nach zuvoriger endlichen Re⸗ gulirung der Verkaufsbedingungen m Montag, den 2. Juli 1883, Vormittags 10 Uhr,
2) zum Ueberbot am Montag, den 23. Juli 1883, Vormittags 10 Uhr,
statt.
Auslage der Verkaufsbedingungen vom 18. Jund d. J. an auf der Gerichtsschreiberei urd bei dem zum Sequester bestellten Stadtsekretär Carow hie⸗ selbst, welcher Kaufliebhabern nach voxängigee An⸗ meldung die Besichtigung des Grund ücks mit Zu⸗ behör gestatten wird.
SGülze, den 14. April 1883. 8
Großherzoglich Mecklenburg⸗Schwerinsces Amtsgericht.
[17058] Vermögens⸗Beschlaguahm
1) Flurny, Carl, geb. 29. J. 1859 zu Wattweiler; 2) Lintzer, Johann Baptist, ged. 1.,4. 1881 zu Kirchberg; 3) Lintzer, Jose 8 Hipponit, ged. 18. X. 1859 daselbst, ist durch Beschluß der Straskammer des Kais. Landgerichts bier vom 7. April 1888 wegen Verletzung der Aehrpflicht die Beschlag- nahme des im Deuecschen Reiche destudlichen Vermögens der Angeklagten bis zur Höͤhe von se 1000 ℳ verhängt vorden. Colmar, den 13. Abrik 1883. Der K. I. Staatsanwalt.
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