ob derselbe ihm in der Form einer anderen Steuer abgezogen werde. Unter die schlimmsten und schwerwiegendsten Folgen zähle er aber den Umstand, daß die Arbeiter von der freien Theilnahme an Gegenständen, die für sie so eminent wichtig seien, ausgeschlossen würden, daß ihnen die Selbstgestaltung ihres Schicksals zum Besseren verschränkt werde. Wie soölle man denn die Arbeiter in die Selbstverwaltung einführen, wenn man sie da ausschließe, wo ihr Urtheil mit das kompe⸗ tenteste sei? Redner kritisirte nun die einzelnen organisatorischen Bestimmungen des Entwurfs in abfälligem Sinne und na⸗ mentlich den Umstand, daß der Arbeiter jetzt für die Even⸗ tualität solcher Unfälle Beiträge zu leisten habe, für welche der Arbeitgeber nach dem jetzigen Haftpflichtgesetz schon allein haftpflichtig sei. Wie sich danach auch die Invalidenver⸗ sorgung gestalten solle, sei ihm unerfindlich! Allerdings sei dafür das Tabackmonopol, das „Patrimonium der Ent⸗ erbten“ wohl ausersehen. Eine dritte Etage über diesem Projekte baue sich nun gar auch in einer Versicherung gegen riangelnde Arbeit aus! Schließlich werde für das freie Ver⸗ sicherungswesen auch nicht das geringste Eckchen übrig bleiben! Aber die schlimmste Konsequenz des Zwanges bleibe doch immer die Aufhebung der Selbsthülfe, der eigenen Verant⸗ wortlichkeit. Man nähre durch solche Gesetze die Vorstellung von einer übertriebenen Macht des Staates, und daß in dem⸗ selben der Ausgleich für alle Uebel dieser Welt gefunden werden könne. Daß die Konservativen alle Gesetze des Kanzlers annähmen, das wundere ihn nicht, aber daß das Centrum auf diesem Gebiete mit ihnen gleiche Wege wandele, sei ihm sehr auffällig. Von vielen Liberalen seien die neuen Projekte dem Kanzler erst mundgerecht gemacht worden; dann sei derselbe ihnen allerdings zu weit gegangen, aber man könne sich hieraus die Lehre ziehen, daß es sehr schwer sei, mit dem Reichskanzler bis an das Ende aller seiner Wege zu gehen. Auf keinem Ge⸗ biete sei ein falscher Schritt so nachtheilig wie auf diesem. Möchte man doch hier die Erfahrungen vermeiden, die man mit dem Unfallversicherungsgesetz gemacht habe, welches schließlich vom Bundesrath abgelehnt sei. Der Reichskanzler habe da⸗ mals selbst zugestanden, daß er sich über den Werth seiner eigenen Vorlage getäuscht habe. So wie in der jetzigen Botschaft sei schon damals in derjenigen vom 17. November 1881 die Zurersicht ausgesprochen, daß die verbündeten Re⸗ gierungen sich mit dem vom Reichstage angenommenen Ent⸗ wurf in voller Uebereinstimmung befinden würden. Es empfehle sich nun, nach der zweiten Lesung dieses Gesetzes, das Unfallversicherungsgesetz im Plenum zu berathen. Man würde dadurch der Sache selbst auf den Leib gehen, und warum solle man nicht die ganze Kraft auf diese Arbeits⸗ gesetzgebung zusetzen? Könne da nicht die Etatberathung zu⸗ rückbleiben? Könnte man nicht auch, um Zeit zu gewinnen, etwa den „Schwerinstag“ bei Seite setzen? Er appellire auch, um die Sprache der Botschaft zu reden, an den bewährten und treuen Sinn für Kaiser und Reich bei dem Minister von Puttkamer, daß derselbe auf die Erledigung der Verwaltungs⸗ gesetze im Abgeordnetenhause verzichte. Gerade bei dem regen Interesse, welches das landesväterliche Herz des Kaisers an der sozialen Reform nehme, sollte man nicht die Be⸗ rathungen des Reichstags durch die Konkurrenz des preu⸗ ßischen Landtages schädigen. Die erste Antwort auf die Botschaft müßte vom preußischen Staats⸗Ministerium gegeben werden, indem es alles zurückstelle, was die Erledigung der sozialen Gesetze hemme. Allerdings müßten dann auch andere Vorlagen vor dieser Sozialreform zurücktreten. Warum habe man dies Haus vor der Erledigung dieser Reform mit den Krähwinkeleien der Gewerbeordnung befaßt? Könnten nicht auch der Forstfiskus und die Kavaliere, die an der Erhöhung des Holzzolls interessirt seien, auf diese Erhöhung bis nach der Erledigung der sozial⸗politischen Vorlagen warten? Dies Haus hätte ferner einen vollen Tag früher die heutige Be⸗ rathung beginnen können, hätten nicht die Konservativen ihren Antrag auf obligatorische Arbeitsbücher gestellt. Die Herren auf der Rechten hätten alle Ursache, dem Minister Scholz Dank zu wissen, daß derselbe, gerade als sie mit ihrem An⸗ trag die Rechte und Freiheiten der Arbeiter angegriffen hätten, durch Verlesung der Botschaft die öffentliche Aufmerk⸗ samkeit abgelenkt habe. Verantwortlich für die zögerung der heutigen Diskussion seien di rung und die geschäftsleitenden d
G e Regie— Parteien. Warum sei denn die Tabackmonopolvorlage
— damals das letzte Ideal des Kanzlers — gleichzeitig mit den sozialpolitischen Vorlagen vorgelegt worden. Der Reichskanzler habe so oft gesagt, derselbe brauche eine Quittung, er wolle durch die Vorlage des Tabackmonopols, wenn es auch aussichtslos sei, der Verantwortlichkeit überhoben sein für die Fortdauer dieses oder jenes Zustandes. Wäre nicht das Quittungsbedürfniß des Kanzlers so ausgedehnt, dann wäre man in der Erledigung der sozialpolitischen Vorlagen schon viel weiter. Der unfruchtbare Streit über die formelle Verantwortlichkeit habe positive Schöpfungen der Gesetzgebung verhindert. Die anderweitigen Vorlagen seit Einbringung dieser Gesetze hätten nicht nur formell, sondern auch materiell auf die Arbeiter⸗ interessen eingewirkt. Wenn sfortgesetzt Gesetze vorgeschlagen würden, wodurch den Arbeitern die unentbehrlichen Lebens⸗ mittel vertheuert würden, wie sollten dann die Arbeiter noch Geld übrig behalten, um die Beiträge für die Krankenkassen zu leisten? Erst wenn sie ihren Tagesbedarf gedeckt hätten, könnten sie daran denken, etwas für Krankheitsfälle zurück⸗ zulegen. Neue Arbeitergesetze sollten die Störung in der Erwerbsthätigkeit ausgleichen. Auf der andern Seite schlage man Gesetze vor, welche den freien Erwerb immer mehr einschränkten und unter Polizeiaufsicht stellten oder verstaatlichten. Gewiß, das erkenne er an, habe es immer zu den besten Traditionen der preußischen Könige gelegen, die Gesetzgebung im Interesse der kleinen Leute zu fördern. Jene Vorlagen aber aus den letzten Jahren, die er erwähnt habe, ständen gerade im schneidendsten Widerspruch mit diesen Traditionen der Hohenzollern. Friedrich der Große habe einmal gesagt — er verdanke dies Wort dem Abg.
von Kardorff — er wolle dem armen Manne nicht Brod und er sei „J'avocat des
Fleisch durch Auflagen vertheuern, denn pauvres-. Heute wolle man die bestehenden Getreidezölle noch erhöhen. Unvergeßlich seien die Verdienste des Vaters des gegenwärtigen Kaisers, Friedrich Wilhelm III. Die Gesetz⸗ gebung desselben habe das direkte Steuersystem geschaffen, um die Verbrauchsabgaben zu vermindern, während jetzt die direkten Steuern vermindert, dagegen zum Schaden der kleinen Leute die Verbrauchssteuern ins Ungemessene gesteigert würden. Die Stein⸗Hardenbergische Gesetzgebung habe es dem kleinen Mann möglich gemacht, zu freiem Erwerb und
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Er hat diesen Vordersatz dann benutzt, um gleich in einer Summe von Anklagen gegen Jedermann die weshalb es zu einem so gluücklichen Resultate seiner Meinung doch nicht kommen wird. Ich möchte deshalb hinweisen, daß Hr. Richter selbst nach jenem s welches nach außen den Eindruck machen könnte, als beste halb der Fortschrittspartei die Neigung, daß man wärtigen Session die Unfallversicherung vollständig zum bringen könnte, später jene
machen könnte.
Staats⸗Minis gesammte Meinung des entgegenhandele, r die Berathung der dort vorliegenden Gesetzentwürfe
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in Preußen a dem Allerhöchsten Willen selbst sich befänden. nicht zu vergessen, daß es sich bei dem Zusammentagen von Reichstag einige
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das ein und dasselbe sei,
— wie auf anderem Wege zu verhüten gesucht hat —, das Zusammentagen dieser beiden Parlamente nothwendig sein könnte. Der Herr Abgeordnete hat alsdann s del der Regierung, w Hauses, geäußert, daß die frübere Berat und die noch bevorstehende Berathung der Holzzölle dem die Unfallversicherung daß das nicht richtig ist, ich kann verbinden mit dem vierten cin gegen die Regierung gerichtet war, und ie Regierung selbst durch die Vorlagen, die sie seit
Ende zu bringen. J
meine Ausführungen der wieder alle daß dem vorigen Jahre dem Reichstage unterbreitet habe, dazu beigetragen thung und der Beschlußfassung des n sozialpolitischen Gebiete unmöglich zu machen. Das Tabackmonopols. zu irren, wenn ich sage: at die Berathung des Tabackmonopols
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von wie großer Wichtigkeit Bürgers zur Selbsthülfe frei die entgegenge Schöpfungen Friedrich Wilhelm III. der Reichsgesetzgebung geworden. lagen wieder zerstört werden. selben, um zu verhindern, Höhe den Redner Ein am Schluß einer setzung auch einige all Er schließe mit dem Satze: Kein kün kein parlamentarisches Fechterkunststück wer den eigentlichen Streitpunkt zu verhüllen; werde es jetzt gelingen, die vor dem Volke,
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haben. Dieselben richteten sich einerseits ge Hauses; — das geht mich nichts an; in dieser also auch nicht den Ausführungen des Herrn Abgeordne entgegentreten wollen. richtet zunächst gegen die Person meines Kollegen von Puttkamer; sie gingen dann Staats⸗Ministerium, welches Herrn Abgeordneten den Absichten der Allerhöchsten dem preußischen Land⸗
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Aeußerung sehr eingeschränkt hat, und zwar dahin, daß in pleno vielleicht nur einige Prinzivien zu berathen auf Grund deren dann besser die Regierung zur nächsten Session cine anderweitige Ich konstatire, daß also von einem der Unfallversicherung in dieser Session auch nach der 2 Hrn. Abg. Richter absolut keine Rede sein würde; denn Gewinn einiger Prinzipien, die durch — ich weiß nicht, wie er es sich werden, würde auch den Arbeitern noch absolut nicht ge dann würde die Sache noch ziemlich genau in demselben Stadium
Es ist also gar keine Möglichkeit, von diesem Stand man weiter nichts praktisch bietet, als die solche Vorwürfe zu erheben, wie wir sie eben gehört gen die Geschäftsleitung dieses Beziehung kann ich ten spezieller waren jene Vorwürfe aber ge⸗
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wenn man ernstlich an sie herangehen will, wenn man von den Schwierigkeiten tief durchdrungen ist und allem Dem zustimmt, was in dieser Richtung von Allerhöchster Stelle selbst dem Reichstage gesagt worden ist, so wird man doch nun. und nimmermehr dahin kommen, zu sagen, im Uebrigen müsse die Reichsgesetzgebung nur so lange still stehen. Meine Herren, wir werden doch alle Jahr eine Anzahl Be⸗ dürfnisse haben, die neben einer solchen Gesetzgebung füglich auch von Kräften im Reichstage so gut wie von Kräften der Regierung gefördert und zum Abschlusse gebracht werden müssen. Wenn wir Mängel in unserem Zollwesen, wenn wir Mängel in dem erst neuer⸗ dings eingeführten neuen Zolltarif finden, so werden wir doch nicht sagen: weil wir jetzt mit Unfallversicherungsgedanken beschäftigt sind
müssen wir Alles abweisen, was uns davon abziehen könnte, nament⸗ lich die Verbesserung des Zolltarifs. Nein, meine Herren, so kann die Staatsverwaltung nun und nimmermehr dastehen, sie hat für die verschiedenen Aufgaben verschiedene Kräfte, und ganz dasselbe spiegelt sich in dem hohen Hause hier wieder, wo für die ver⸗ schiedenen Aufgaben auch verschiedene Kräfte eintreten können, und wo auch nicht Eines das Andere ausschließt. In der Art, behaupte ich, sind nur Vorlagen dem Reichstage zugegangen, welche sehr wohl mit einer ernsten und wirksamen Verfolgung der sozialpolitischen Gesetze vereinbar sind. 3
Ich habe aus dem ersten Theile der Rede des Herrn Abgeordneten, da ich doch jetzt das Wort habe ergreifen müssen, nur zwei all⸗ gemeinere Punkte noch die Absicht hier zu berühren. Wenn ich ihm richtig gefolgt bin, so ist sein Angriff gegen das Krankenkassengesetz hauptsächlich dahin gerichtet gewesen, daß die Gemeindeversicherung darin Platz gefunden hat, daß der Zusammenhang mit dem Unfall⸗ versicherungsgesetz nicht gewahrt worden, und er hat Sie nun abzumahnen versucht, auf dem Wege des Krankenkassengesetzes
der Regierung Folge zu leisten, weil dieser erste Schritt zu weiteren Schritten verleiten würde und man noch gar nicht absehen könne, wohin das geht. Er hat Sie gebeten, die erste Etage nicht mit⸗ bauen zu helfen, weil man noch nicht die zweite Etage kenne, noch viel weniger von der dritten Etage, der Alters⸗ und Invalidenversor⸗ gung, sich recht einen Begriff machen könne. Ueberall dabei komme es auf das Wie an, das sei von Ihnen noch nicht entwickelt, und deshalb sei es dringend wünschenswerth, daß auch bei dem ersten Gesetzentwurfe schon die Ablehnung der seiner Meinung nach be⸗ denklichen Grundrichtung eintrete. Ich meine, meine Herren, wenn es sich um große Gesetzgebungen handelt, um tief einschneidende Fragen, welche im Flusse sind, welche ihre nothwendige weitere Entwickelung haben, welche nur einer allmäligen Ueberwindung überhaupt zugäng⸗ lich sind, da kann man in dieser Weise nicht praktische Gesetzgebungs⸗ politik machen. Ich setze den Fall, es wäre möglich gewesen, dem Reichstage einen Gesetzentwurf über die Unfallversicherung und zugleich einen über die Alters⸗ und Invalidenversorgung und vielleicht noch letztangedeuteten zur Versicherung gegen Arbeitsmangel vorzulegen. Meine Herren, glauben Sie denn etwa, daß das nun eben ein praktischer Vortheil gewesen wäre? Würden denn dann nicht aus demselben Munde und vielleicht mit mehr Recht eben diese Vorwürfe kommen: „alles vom grünen Tische aus! Alles nichts werth!“ Diese ganze Gesetzgebung muß erst Schritt für Schritt im Leben geprüft werden, im Leben erwachsen, sich selbst entwickeln aus den Anfängen! So denken wir über die Entwickelung der sozialpolitischen Gesetzgebung, wir fangen mit dem Einen an, und mit Dem, was wir dabei lernen werden, was wir dabei an Erfahrungen gewinnen werden, mit dem wollen wir weiter gehen, und wenn wir die Perspektive zeigen, welche von der Größe der Arbeit, von der Größe der Auf⸗ gaben durchdrungen machen soll und die Mahnung enthalten soll, keine Zeit ungenützt verschwinden zu lassen, — kann man darum doch nicht andererseits sagen: nun wollen wir lieber nichts, bis wir erst die zweite, dritte, vierte Etage kennen. Dann kämen wir einfach zu nichts, und ich glaube daher, daß der Hr. Abg. Richter mit jener Mahnung in diesem hohen Hause gewiß keinen Beifall findet.
Im Uebrigen erschien mir namentlich die Darlegung des Zu⸗ sammenhanges, den er unternahm zu zeigen zwischen den Bestrebungen der Regierung und denen der Sozialdemokratie, ebenso verfehlt wie der Satz, daß vom Staate und mit Zwang nichts geschaffen werden könne, was besser wäre, als Dasjenige, was dadurch vernichtet wird. Er sieht blos Halbheit der Richtung in den Vorlagen, die doch ganz schon auf die Grundsätze hinausliefen, die auch von der Sozial⸗ demokratie vertreten würden, wie er ja dann mit Triumpf die Lehren des Manchesterthums gegenüberstellte, die eben allerdings den Vor⸗ wurf der Halbheit nie erfahren können, denn nichts thun ist immer so sicher und so ganz, daß dabei einfach nicht zu deliberiren und zu transigiren ist über Grenzen und Modalitäten.
Er schien mir aber doch nicht das Verständniß dafür zu haben, welche Berührungspunkte und welche Differenzpunkte bestehen zwischen der Sozialpolitik, zu der sich die Reichsregierung bekennt und zwischen den sozialistischen Grundsätzen, welche die Partei der Sozialdemokratie ihrerseits hat. Gewisse Berührungspunkte haben beide auch die Regierung glaubt, daß mit dem Staate und mit dem Zwange gewisse Dinge zum gemeinen Besten in die Hand genommen und durchgeführt werden müssen. Diesen selben Gedanken haben auch die Sozialdemokraten, aber gerade darauf kommt es nun an, das Maß zu finden, inner⸗ halb dessen noch Recht und über welches hinaus Unrecht ist; daß man wegen der Uebereinstimmung in jenem einen Grundgedanken schon die Stellung der Regierung wirksam angreifen und sie verwerfen könnte, ist ein großer Irrtbum. Da fängt eben erst die Arbeit der Untersuchung an, wie weit die Folgesätze gerechtfertigt, wieweit sie sittlich richtig und nothwendig sind, und wo fängt das schädliche Uebermaß an, wo werden sie falsch?
Der Abg. Frhr. von Hertling befürwortete seinen Antrag. Daß er für die Arbeiter dieselben freundlichen Gesinnungen hege, wie der Abg. Richter, werde er dadurch beweisen, daß er sich streng an die Sache halte. Dafür, daß die Gewerbeordnungs⸗ novelle vor dem Krankenkassengesetz zur Verhandlung ge⸗ kommen sei, worüber der Abg. Richter sich beklagt habe, hätten weder Centrum noch Konservative die Verantwortung zu tragen, sondern sie haben gerade das Umgekehrte beantragt. Er sei durchaus nicht gewillt, die landwirthschaftlichen Arbeiter von der Versicherung auszuschließen, aber man solle sich dabei auf die Fälle beschräͤnken, in denen diese Versicherung nöthig sei. Nirgend sei im Kommissionsbericht die Schwierigkeit be⸗ seitigt, daß für Land⸗ und Forstwirthschaftsarbeiter die Grenze zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nur schwer zu ziehen sei, dagegen komme die Meinung derer, die die Verhältnisse nicht genau kennten und nur die große Zahl der Unglücksfälle in landwirthschaftlichen Betrieben beachteten, nicht auf. Er halte das Prinzip, das in der Regierungsvorlage zum Ausdruck komme, für ein sehr gesundes. Er halte es nicht für gut, erst für Landarbeiter die Zwangsversicherung einzuführen, und danach dieselbe von den Gemeindebeschlüssen abhängig zu machen, Seine Gründe für diese Meinung lägen in dem, was er für die Wurzel und für das Ziel der ganzen Zwangsversicherung halte; die Basis derselben sei die eigenartige Entwickelung der deutschen Industrie; wolle man nun mit der Zwangsversiche⸗ rung über die von der Industrie gegebenen Grenzen hinaus, so müsse man prüfen, ob man damit nicht die Grenzen der Zweckmäßigkeit und Gerechtigkeit überschreite. Der Versiche⸗ rungszwang werde ausgesprochen, weil derselbe als ein geeig⸗ neter Weg erscheine, den Arbeiter dagegen zu schützen, daß dem Arbeiter aus unvermeidlichen Vorkommnissen ein völliger sozialer Ruin erwachse, weil das Existenzminimum der Arbeiter nicht geeignet sei, den Arbeiter auch für die Zeit der Krank⸗ heit und Erwerbslosigkeit hinweg zu führen. Der Versiche⸗
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Westens wie der Abg. von Hertling, aber er halte das Gesetz auch bei
treten; er glaube nicht, daß dies der einzige erstrebten Ziele sei — England habe ja — Tn Ie Koalition gezeigt, auf dem dasselbe erreicht werde aber der Versicherungszwang sei zweifellos der sicherste Weg. Die Geschichte der Entwickelung der Lage der englischen Arbeiter zeige indeß nicht lauter nachahmenswerthe Blätter. Weil er den Versicherungszwang nur innerhalb gewisser Grenzen wünsche, sei er auch gegen den Antrag Blos der weit über die Klasse der Arbeiter hinaus einen allgemei⸗ nen Versicherungszwang wolle. Auch gegen den vom Abg Richter begründeten Antrag Ausfeld wende er sich; er sei er⸗ staunt, zu hören, wie der Abg. Richter hierbei zuerst die Selbst⸗ verwaltungsbehörden vertheidigt habe, um sie nachher als träge, und für den Arbeiter nicht sehr wohlwollende Institute hinzustellen. Auch wenn man sich der utopistischen Hoffnung hingebe, daß die freiwillige Versicherung zu so großen Ergeb⸗ nissen führen werde, so glaube er doch nicht, daß überall, wo das Bedürfniß dazu da sei, sich sofort eine große Kasse bil⸗ den werde. Auch sei der wichtige Umstand zu bedenken, daß bei diesen Kassen der Arbeiter leicht seine Prämien verlieren könne. Der Abg. Richter habe namentlich seine (des Redners) Freunde vor den Zwangskassen gewarnt, well sie die kirchlichen Korporationen stören würden; er freue sich über dies Interesse des Abg. Richter für die katholischen Kor⸗ porationen, aber diese seien jetzt erstens zerstört und wenn sie wieder zum Leben erwachen würden, so werde ihnen auch neben den Zwangskassen Gelegenheit zur Wirksamkeit bleiben. Die Vorlage weise mit Recht darauf hin, daß bei landwirthschaftlichen Arbeitern die Naturalleistung in großem Umsange bestehe, und daß es nicht gut sei, die Geldbezahlung einzuführen, was mit der Einführung der Zwangskassen für diese Arbeiter nothwendig verbunden wäre. Gerade auf dem Lande, besonders im Westen und Süden Deutschlands, über⸗ nehme der Landwirth die Pflege des erkrankten Arbeiters, und das würde nach der Einrichtung der Zwangskassen fortfallen Endlich halte er den Gedanken der Vorlage für richtig bei der Krankenkassengesetzgebung die kleineren Verbände subfidiär heranzuziehen, was bei der Unfallversicherung nicht möglich sei; er glaube, daß diese richtige Tendenz verletzt werde, wenn man die landwirthschaftlichen Arbeiter mit einschließe. Oder glaube man, daß man die wohlorganisirten Ortskassen für die Landarbeiter gründen wolle? Nach dem Gesetz sei es ja mög⸗ lich, aber in der Praxis werde man es schwerlich einführen Aus Gründen der Zweckmäßigkeit, wie aus solchen der Sozial⸗ politik bitte er also, die Regierungsvorlage anzunehmen. Dcer Abg. Dr. Buhl entgegnete, der Abg. Richter habe die Kommissionsarbeiten lebhaft angegriffen, und einen Theil derselben naiv genannt, vergleiche er dieselben aber mit den Vorschlägen der Fortschrittspartei, so bestehe zwischen beiden ein so großer Unterschied für die Arbeiter nicht. Auch die Fortschrittspartei lege einen Zwang auf, gebe denselben aber in die Hände der Kommunalbehörden. Manchmal trete die Kommunalverwaltung wohl mit der nöthigen Objektivität Kenntniß und Uneigennützigkeit auf, und die Norddeutschen hätten ja darüber schon Erfahrungen; bei den Süddeutschen seien diese Einrichtungen weniger eingebürgert, und dieselben verdienten doch auch Berücksichtigung. Der Zwang bleibe also für die Arbeiter der gleiche, und wenn man die Ortsstatute zulasse, so müsse man viel Bestimmungen treffen, wieviel Beiträge der Arbeiter und wieviel der Arbeitgeber liefern müsse; die Kommission habe genau die Pflichten und die Rechte des Arbeiters auf rechtsgiltiger Grundlage fixirt, die Fortschrittspartei aber wolle es auf dem Wege des Orts⸗ statuts. Der Abg. von Hertling habe schon den Wider⸗ spruch zwischen der Richterschen Beurtheilung der Kom⸗ munalverwaltung bemängelt, sofern sie für das Orts⸗ statut nöthig sei, und insofern die Gemeindeversiche⸗ rung eintrete. Das Statut schaffe keine allgemeine Staats⸗ omnipotenz, sondern gebe nur die allgemeinen Normen an und lasse dem Staat im Uebrigen nur ein Aufsichtsrecht. Der Abg. Richter habe nicht Rücksicht darauf genommen, daß die Gemeindekrankenversicherung nur den Uebergang bilden solle zu der vollendeteren Ortskrankenversicherung. Die Ge⸗ meinde müsse eintreten, sobald 2 Prozent der Beiträge der Versicherten nicht ausreichten. Die Kommission habe ja aber auch den freien Hülfskassen vollen Raum gelassen, und in dieser Beziehung die Vorlage noch erweitert. Der von dem Abg. Richter bemängelte Druck auf die Arbeiter werde aller⸗ dings bestehen, aber in dieser Beziehung würden eben die jetzigen Zustände nicht geändert werden. Nach dieser Richtung hin halte er die Regierungsvorlage für durch die Kommis⸗ sionsarbeiten wesentlich verbessert; hiermit sei eine Sicherheit gegeben, die diesen jedenfalls ins Dunkle gethanen ersten Schritt der sozialen Gesetze erleichtere. Der Abg. Richter klage, daß die Leistungen dieser Kassen ungenügend seien; bei der Gemeindekrankenversicherung sei eine Maximalleistung fixirt, aber sie werde im Verhältniß zur Leistung der freien Hülfskassen eine viel höhere, wenn man die Kosten für den Arzt und die Arznei einrechne. Die 26 Wochen der freien Hülfskassen seien gegenüber den 13 Wochen als Maximum der Leistung der Gemeindekrankenversicherung eine wichtige Leistung; sei aber die Gemeindeversicherung in die Ortskrankenversicherung über⸗ geführt, so könne letztere dasselbe leisten, wie die freien Hülfs⸗ kassen. Er bestreite, daß man den Arbeitern durch die Vor⸗ lage einen schwereren Zwang auflege, als durch die Richtersche Vorlage, und dabei schaffe jene das Sicherheitsventil, daß die Belastung der Arbeiter innerhalb gewisser Grenzen bleibe. Der Abg. Richter warne vor der Vorlage, als dem ersten Schritt zu mehreren nachfolgenden; er behalte sich die weiteren Schritte, die er thun wolle, vor. Er verkenne nicht, daß dies ganze Problem mit der größten Behutsamkeit und Sorgfalt behandelt werden müsse, daß man sich bei dieser Gesetzgebung vor Fehlern sehr hüten müsse. Er halte aber als ehrlicher Mann das Krankenkassengesetz im Großen und Ganzen für keinen Fehler; er sei mit Vertretern der Arbeiter in Verbin⸗ dung getreten, es seien dabei intelligente Vertreter aller Ar⸗ beiterparteien gewesen, auch solche, die Vertreter der äußersten Linken wählten, und sie alle hätten sich im Großen und Ganzen für die Krankenkassenvorlage ausgesprochen. Dieselbe werde vielleicht im Anfang Schwierigkeiten verursachen, die Gemeinde⸗ schreiber würden auf dies Haus schlecht zu sprechen sein, aber in dem Gesetz werde man etwas schaffen, was sich sehen lassen könne. Wenn die landwirthschaftlichen Arbeiter unter dies Gesetz fielen, so werde es für 9 Millionen Arbeiter gelten; bei einem Durchschnittsgehalt von 450 ℳ und 2 Proz. Krankenkassenbeitrag, so handele es sich um die Ver⸗ waltung von 80 bis 90 Millionen Mark, wodurch die Verantwortung noch schwerer werde. Dem Antrag von Hertling könne er sich nicht anschließen; auch er sei ein Vertreter des
landwirthschaftlichen Arbeitern für durchführbar. Durch den Antrag von Hertling würden diese Arbeiter nicht ganz von der Versicherung ausgeschlossen, sie trete nur ausnahmsweise ein er glaube aber, man solle sie in der Regel eintreten lassen: das habe mehr praktische als doktrinäre Bedeutung. Auch der Landwirthschaftsrath habe sich in seinem Sinne ausge⸗ sprochen, und zwar besonders wegen der Konkurrenz der In⸗ dustrie mit der Landwirthschaft in Bezug auf gute Arbeits⸗ kräfte. Die landwirthschaftlichen Arbeiter seien gewöhnlich zum Beispiel die von ihm angestellten, auch kleine Besitzer; bei diesen gerade werde durch längere Krankheit ein Riß in die wirthschaftlichen Verhältnisse gemacht; sie unterlägen nicht dem Armenrecht, aber seien nach der Krankheit oft sozial ruinirt, und dem wolle eben die Kommissionsvorlage abhelfen. Es gebe ja in dieser Beziehung Schwierigkeiten, wie z. B. bei der wandernden Arbeiterbevölkerung, aber diese seien nicht unüberwindlich. Auch gegen den Antrag Gutfleisch wende er sich, ja er möchte eher für den Antrag Hertling, als für den Antrag Gutfleisch sein, der auch die gewerblichen Arbeiter ein⸗ schließen wolle. Nach dem Antrag Gutfleisch würden die be⸗ sonders belasteten Arbeiterklassen aus der Gemeindeversiche⸗ rung ausscheiden, und das wäre sehr bedauerlich. Die höhere Verwaltungsbehörde, die in das Gesetz gebracht werden solle würde nur eine Quelle ewigen Streites sein; er bitte also, -e rsae baäte abzulehnen, und den der Kommission zu Der Abg. von Wedell⸗Malchow erklärte, der Abg. Richter meine, die Geschäftslage des Hauses habe die Kraft des Reichs⸗ tags getheilt. Habe derselbe damit das Präsidium gemeint so wäre er überzeugt, daß dasselbe diese Insinuation zurück⸗ weisen werde; habe der Abg. Richter aber die Majorität des Hauses, zu der auch er (Redner) gehöre, gemeint, so müsse er alle diese Insinuationen, als ob irgend wie die Arbeiten ver⸗ schleppt worden wären, auf das Entschiedenste zuruückweisen. Wenn die Verhandlungen hingezogen worden seien, so sei dies durch die vielen langen Reden von der linken Seite und durch die namentlichen Abstimmungen, die die Linke veranlaßt hätte, geschehen. Der Abg. Richter habe ferner gesagt: Ein Arbeiter müsse nach der Vorlage 9 ℳ zahlen, während dem⸗ selben 1,75 ℳ Klassensteuer durch die Steuererlasse in Preußen erlassen seien. Dafür habe derselbe aber auch Anspruch auf die Krankenkassen⸗Versicherung. Er begreife aber überhaupt nicht wie man diesen Beitrag mit dem Erlaß der Klassen⸗ steuer in Verbindung bringen könne. Solche Wendungen wirkten auf das Volk und deshalb glaube er, dies ausdruͤck⸗ lich wiederlegen zu müssen. Ferner habe der Abg. Richter den Ausdruck „Krähwinkelei“ von den Bestimmungen der Gewerbeordnung gebraucht. Er sei der Meinung, daß die Gewerbeordnung doch noch anders im Lande beurtheilt werde, und fürchte, daß die Herren auf der Linken für diese „Krähwinkelei“ bei den nächsten Wahlen sich etwas werden auseinandersetzen müssen. Ferner habe der Abg. Richter be⸗ merkt: die Gemeindeorgane sollten einmal alles bestimmen und andererseits seien sie den freien Kassen gegenüber nicht in der Lage, die Sache ordentlich zu organisiren. Das sei ein ihm unerklärlicher Widerspruch. Mit dem Abg. Buhl be⸗ finde er sich vielfach in Uebereinstimmung. Wenn derselbe von 9 Millionen Arbeitern gesprochen habe, so sei er der Meinung, daß das Gesetz sich nur auf 5 ½ Millionen länd⸗ licher Arbeiter beziehe. Es sei ihm schwer geworden, sich zu⸗ nächst in das Gesetz hineinzufinden. Er gestehe, daß hier ein schweres Gesetz vorliege, und im ersten Augenblick werde wohl etwas Gutes kaum geschaffen werden können. Was die Betheiligung der ländlichen Arbeiter an der Versicherung angehe, so sei die Frage vielfach ventilitit worden, und sei man noch verschiedener Meinung in den landwirtbschaftlichen Kreisen selbst. Vom deutschen Landwirthschaftsrath könne er nur sagen, daß dieser die landwirthschaftlichen Arbeiter in das Krankengesetz aufgenommen wissen wolle. Persönlich stehe er wie auch viele seiner Parteigenossen, auf demselben Stand⸗ punkte. Er gehe dabei von dem politischen Gesichtspunkte aus, daß das Krankenkassengesetz als Grundpfeiler der späteren sozialen Gesetzgebung dahin führen solle, für die arbeitende Klasse das zu thun, was irgend in menschlicher Kraft stehe. Nun könne man aber nicht die 5 ½ Millionen ländlicher Ar⸗ beiter gleichstellen mit den Fabrikarbeitern und Industrie⸗ arbeitern; denn damit werde nicht Zufriedenheit unter den Arbeitern hergestellt, im Gegentheil werde die Unzufriedenheit sich gerade in denjenigen Klassen vermehren, bei denen es bis jetzt gelungen sei, die verderblichen Lehren der Sozialdemo⸗ kratie abzuhalten; und das sei für ihn ein Grund gewesen, sich für die Versicherungspflicht der landwirthschaftlichen Ar⸗ beiter zu erklären. Dieser politische Grund habe ihn von Anfang an dazu gebracht, für die Versicherungspflicht der landwirthschaft⸗ lichen Arbeiter einzutreten. Daß gewisse Schwierigkeiten in der Ausführung vorhanden, namentlich wenn man einfache ländliche Verhältnisse denke, z. B. bezüglich der Anmeldung sei zugegeben; das könne aber von keiner Bedeutung sein. Es gebe auch Gegenden, wo die Grenze zwischen Arbeitgeber und Arbeiter schwer zu ziehen sei. Aber wer hindere, daß die kleinen ländlichen Besitzer, die wirklich nur Arbeiter seien, mit einem geringen Stück Land, im Wege der Selbstversicherung für die Zeit, wo sie nicht bei einem anderen arbeiten, in der Versicherungskasse blieben. Bei der Landwirthschaft werde mit den Genossenschaftsprinzipien sich Manches machen lassen. Man könne eine Kreiskrankengenossenschaft konstruiren; das werde wahrscheinlich auch das Resultat sein, zu welchem man in Norddeutschland kommen werde. Die Regierung habe ein großes Gewicht auf die nachbarliche Sitte bei der Krankenunterstützung gelegt. Das sei nicht richtig, wenn man dem Arbeiter ein Recht auf Unterstützung zugestehe. Eine be⸗ sondere Stellung nähmen bei der Frage noch die kontraktlich gebundenen Arbeiter ein. Für sie könne allerdings der Fall eintreten, daß sie bei der Versicherung jetzt weniger bekämen, als sie jetzt freiwillig vom Besitzer erhalten. Wer hindere den Besitzer daran, dies auch in Zukunft zu geben? Was die Be⸗ rechnung der Löhne und Naturalleistungen betreffe, die sehr schwierig sein solle, so lasse sich das ganz einfach machen. Er habe die Kommissionsvorlage vertheidigt, insbesondere den §. 1a.; er bitte, denselben anzunehmen. Die Schwierigkeit werde die Landwirthschaft willig ertragen, wenn es sich darum handele, den Arbeitern eine sichere Stellung zu verschaffen, und sie den Industriearbeitern gleichzustellen. Die Amende⸗ ments bitte er sämmtlich abzulehnen. An dem Gesetze sei vielleicht noch manches zu bessern. Seine Partei habe von der Einbringung von Abänderungsanträgen Abstand ge⸗ — um die Vorschläge der Kommission nicht zu ge⸗
. Perf bemerkte der Abg. Richter (Hagen), der Mi⸗ nister Scholz habe sich die Polemik gegen ihn sehr leicht e⸗ macht, indem derselbe sich Ausführungen suppeditirt habe bee er nicht gemacht. Er habe nicht vorgeschlagen, über die Pri 2 zipien der Unfallversicherung zu berathen, sondern über die grundlegenden Paragraphen des Gesetzes selbst, also dasjeni in Angriff zu nehmen, womit jede Berathung eines Gefetes beginne. Der Minister werfe ihm den Manchesterstandpunkt vor, die Verwerfung jedes staatlichen Zwanges. Gerade um⸗ gekehrt habe er, um diesen wohlfeilen Einwand abzuschneiden bemerkt, daß seine Partei nicht jeden Zwang verwerfe sie wolle sogar eine Erweiterung des bestehenden Zwanges in gewissen Seine Partei negire nicht blos sondern Feig 5 nträgen, was sie positiv der Vorlage gegen⸗
Der Präsident von Leve schlug vor, die nächste Le--X eeen schlug vor, die nächste
M Der Abg. Sonnemann beantragte, die Sitzung um 11 oder 12 Uhr beginnen zu lassen. Der Reichstag habe durch die Rücksichtsnahme auf das preußische Abgeordnetenhaus schon zwei Tage verloren, aber eigentlich sollte doch die Reiche⸗ gesetzgebung vorgehen. Wenn der Reichstag nicht bald zu Ende komme mit seiner Arbeit, so fürchte er, werde auch der größte Eifer erlahmen, und man werde bald beschlußunfähige Unbekümmert um die 70 Mitalieder, die
sern an ) üss⸗ or Poschat 3 “ e. ee angehörten, müsse der Reichstag jetzt an seine Abg. Dr. Windthorst bemerkte, jung des Deutschen Reichs gerade darauf ein Gewicht gelegt habe, daß ein gewisser Zusammenhang zwischen der L — sation der Einzelstaaten und des Reichs bestehe, wie —* Organe der Einzelstaaten, namentlich Preußens, auch im Reich hauptsächlich funktionirten. Sähen denn die Herren nicht daf die Kontinuität in den Anschauungen der Gesetzgebung e. einzelnen Staaten und des Reichs nur dadurch möglich se⸗ daß in beiden Häusern Männer säßen, die in beiden Zar 5 Bescheid wüßten. “
Abg. Rickert fragte, ob der Präsident dieses mit dem Präsidenten des Abgeordnetenhauses für die Zeit ein Abkommen getroffen habe. 9 „ Der Präsident erklärte, daß nur für Freitag ein Ab⸗ kommen getroffen sei. In Bezug auf die anderen Tage habe nur eine vorläufige Besprechung stattgefunden wonach die Situngstage beider Häuser vertheilt werden sollten 1
Die Abgg. Dr. Hänel und von Bennigsen wollten die nächste Sitzung noch keine bestimmten Anträge stellen baten aber den Präsidenten, daß er mit dem Präsidenten de Abgeordnetenhauses einen allgemeinen Arbei zplan feststell damit nicht an jedem Tage berathen werden müßte, was ma in den nächsten 4 Stunden thun werde. h.“ 1u. Abg. Sonnemann zog darauf seinen Wi
Der Abg. Dirichlet forderte den Präsidenter
daß man bei Schaf⸗
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es nicht zu einem Arrangement kommen sollte seinerfeils ohn Rücksicht auf den Landtag Sitzungen anzuberaumen. Der Abg. Frhr. von Minnigerode bemerkte, daß der Reichs⸗ tag nach Ostern 14 Tage vollständig freie Hand gehabt habe Warum habe man nicht statt der Gewerbeordnungsnovell das Krankenkassengesetz berathen?
Hierauf vertagte sich das Haus um 5 Uhr auf Freitag
periodische Schriften .28. — Inbalt:
Judicatur des es Unterstützungs
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Hülfsbedürftigen. — Zur armenrechtlichen Familieneinheit. — (
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erbande. bei Krätzkrankheit. stammung erworbene Hülfsdomizil Staatsangehörigkeit. — Oeffentliche Unter Hülfsbedürftigkeit einer Familie. — Figenthr n Wegekörper Uebergabe des (angelegten oder verlegten) den Unterhal⸗ tungspflichtigen, Enteignung und Enschädigungsregelung ꝛc. in Beziehung zur öffentlich⸗rechtlichen Wegeunterhaltungspflicht. 2) Rechtliche Be⸗ deutung der Vorschrift in §. 14 Absatz 1 Eisenbahngesetzes vom 3. November 1838 und ihr Verhältniß zu §. 4 dess. Gese Ins⸗ besondere findet der §. 14 cit. auch auf öffentliche Anwen⸗ dung? 3) Inwieweit ist ein Eisenbahnunternehmer nach öffentlichem Recht zur Unterhaltung des ihm gemäß landespolizeilicher An⸗ ordnung angelegten oder verlegten öffentlichen Weges — allein oder in Verbindung mit dem ordentlichen Wegebaupflichtigen (so der Ge⸗ meinde) — verpflichtet? ⁴) Befugniß der Ortspolizeibehörde im Falle der Konkurrenz des Eisenbahnunternehmers mit dem ordentlichen Wegebaupflichtigen (so der Gemeinde) bei der Wegeunterhaltungslast über den Umfang der jedem Theile Verpflichtung Be⸗ schluß zu fassen. 5) Gesichtspunkte und Momente für die Bemessung der Umfanges der Wegebaulast ordentlichen Wegebaupflichtigen (so der Gemeinde) und des konkurrirenden Eisendahnunternehmers sowie für die Ausführung von Wegebauten, welche Gemeinden in Verbindung mit Eisenbahnunternehmern zu unternehmen haben. — Entschädigungsanspruch der Hauseigenthümer an städtischer Straße für Veränderungen der Straße. Zeitschrift für Preußische Geschichte und kunde. Heft Nr. 1 und 2. — Inhalt: Die russische Compagnie in Berlin. 1724 — 1738. Ein Beitrag zur Geschichte der brandenbur⸗ gischen Tuchindustrie und des preußischen Exports im 18. Jahrbun⸗ dert. Nebst einer Anzahl von Aktenstücken. Von Gustav Schmoller. Der Feuerwehrmann. Nr. 15. Inhalt: Aus dem Rheinisch⸗Westfälischen Verbande. Patentliste. Deutscher Samariter⸗Verein. — Die Ausstellung der Kruppschen Feuerwehr. — Brandfälle ꝛc. — Zum Brande des Berliner Nationaltheaters. —
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Ein Vertagungsantrag wurde angenommen.
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Eine originelle Feuerlöschordnung. — Feutilleton.