die fünf Jahre vom. ö’ ... bei der Gem eindekasse Altendorf und bei den mit der Zinsenzahlung betrauten Stellen in sofern nicht rechtzeitig don dem sich ausweisenden Inhaber des Anleihescheines Widerspruch dagegen erhoben wird. Altendorf, am.. ““ 8 (Trockener Stempel.) Der Bürgermeister. Die Schulden⸗Tilgungskommission. 1 “ (Faesimile.) 1 1 Der Gemeinde⸗Sekretär. Der Gemeinde⸗Empfänger. (Eigenhändige Unterschrift.)
Die Anweisung ist unter den beiden letzten Zinsscheinen auf der ganzen Blattbreite mit abweichenden Lettern in nachstehender Form
gter Zinsschein. 10ter Zinsschein.
Anweisung.
———
dinisterium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.
Der Privatdozent Dr. Wilhelm Sickel zu Göttingen
ist zum außerordentlichen Professor in der juristischen Fakultät
er dortigen Universität ernannt worden.
Justiz⸗Ministerium.
ntsrichter Dietz in Kyritz als Land⸗ und der Amtsrichter
n in Coln an das Amtsgericht in Castellaun. ndgerichts⸗Rath Börstinghaus in Essen ist die
—Dienstentlassung mit Pension ertheilt.
Lange in Schippenbeil ist in Folge Rechtsanwaltschaft aus dem Justizdienst
Liste der Rechtsanwälte ist gelöscht: der Rechts⸗ Stargard i. P. bei dem Landgericht
8 der
Ritschl in
In anwalt daselbst. 1 8
In die Liste der Rechtsanwälte sind eingetragen: der Gerichtsassessor Obuch bei dem Amtsgericht in Lauenburg i. P., der Gerichtsassessor Ansat bei dem Amtsgericht in Heinrichswalde, der Gerichtsassessor Samuelsohn bei dem Landgericht in Königsberg, der Gerichtsassessor Hesse bei dem Amtsgericht in Woldenberg und bei dem Landgericht in Lands⸗ berg a. W., der Gerichtsassessor Winkelmann bei der Kammer für Handelssachen in Bochum, der Rechtsanwalt Lange aus Freiburg i. Schl. bei dem Landgericht in Glatz, der Gerichtsassessor Hoerenz bei dem Amtsgericht in Hoyers⸗ werda, der Gerichtsassessor Bastian bei dem Amtsgericht in ees und der Gerichtsassessor Pahlke bei dem Landgericht in Bonn. 8
Der Rechtsanwalt und Notar Ritschl in Stargard i. P. hat
das Notariat niedergelegt.
Der Landgerichts⸗Rath Thalheim in Oels, der Amts⸗ gerichts⸗ Rath Wehsarg in Hochheim, der Amtsrichter Wich⸗ mann in Plettenberg und der Rechtsanwalt und Notar Feldhaus in Coesfeld sind gestorben.
Ministerium der öffentlichen Arbeiten.
Dem Ober⸗Bergrath von Ammon ist vom 1. Mai d. J. ab die Stelle eines technischen Mitgliedes bei dem Ober⸗Berg⸗ amt zu Breslau übertragen worden.
Die Nummer 10 der Gesetz⸗Sammlung, welche von heu: ab zur Ausgabe gelangt, enthält unter
Nr. 8923 das Gesetz, betreffend die nochmalige Verlän⸗ gerung des in den 8§. 9 und 12 des Gesetzes über die Auf⸗ lösung des Lehnsverbandes der dem Sächsischen Lehnrechte, der Magdeburger Polizeiordnung und dem Longobardischen Lehnrechte, sowie dem Allgemeinen Preußischen Landrechte unterworfenen Lehen in den Provinzen Sachsen und Bran⸗ denburg vom 28. März 1877 (Gesetz⸗Samml. 1877 S. 111 ff.) den Lehnbesitzern gestatteten vierjährigen, durch das Gesetz vom 10. März 1880 (Gesetz⸗Samml. S. 215) um zwei Jahre verlängerten Wahlrechts um fernere zwei Jahre. Vom 20. April 1883.
Berlin, den 21. April 1883.
Königliches Gesetz⸗Sammlungs⸗Amt.
Didden.
55. Plenarsitzung des Hauses der Abgeordneten am Montag, den 23. April 1883, Vormittags 10 Uhr. Tagesordnung:
Zweite Berathung der Entwürfe a. eines Gesetzes zur Abänderung des Gesetzes über die Organisation der allge⸗ meinen Landesverwaltung vom 26. Juli 1880 (Gesetzsamml. S. 291); b. eines Gesetzes zur Abänderung des Gesetzes, betreffend die Verfassung der Verwaltungsgerichte und das b ö“ 8 3. Juli 1875 Gesetz⸗ Verwaltungsstreitverfahren vom 2. Au August 1880 (Gesetz⸗ samml. 1880 S. 328); c. eines Gesetzes über die Zuständigkeit der Verwaltungs⸗ und Verwaltungszerichtsbehörden.
Bekanntmachung.
b Nachstehende Polizeiverordnung vom 9. Juli 1878, betreffend die vorübergehende Paßpflichtigkeit für Berlin, wird hiermit in Erinne⸗ rung gebracht:
Auf Grund der §§. 5, 6 und 11 des Gesetzes über die Polirei⸗ verwaltung vom 11. März 1850 verordnet das Polizeipräsidium, nach Berathung mit dem Gemeindevorstande, für den Polizeibezirk von Berlin, was folgt:
Für die Dauer der durch die Kaiserliche Verordnung vom 26. Juni dieses Jahres (Reichsgesetzblatt S. 131) eingeführten Paß⸗
„
pflichtigkeit der in der Stadt Berlin ankommenden Fremden und
Reuanziehenden werden die Vorschriften der Polizeiverordnung über
der
das Meldewesen in Berlin vom 18. Juni 1876 (Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam S. 279) dahin abgeändert: I. Meldungen in Bezug auf Neuanziehende. Soweit die Vorschriften der ordnung sich auf die Meldung Neuanziehender beziehen, nachstehende Bestimmungen an deren Stelle. Jede von auswärts neu anziehende Person, welche bier
4 bis 11 und 24 jener Ver⸗ treten
Woh⸗ —+‿d’;
2 2 8
nach der Aufnahme in die Wohnung oder Schlafstelle bei dem Polizeirevier⸗Bureau, in dessen Bezirke die Wohnung oder Schlaf⸗ stelle belegen ist, nach dem Muster II. der Polizeiverordnung vom 18. Juni 1876 zu melden.
Zur Meldung verpflichtet ist der Hauseigenthümer, bezw. der Hausverwalter. Er hat dabei den Paß oder die Paßkarte des Neu⸗ anziehenden mit vorzulegen oder anzuzeigen, daß derselbe solche Papiere nicht besitzt.
§. 3. 8 Der Neuanziehende ist verpflichtet, dem Hauseigenthümer, bezw. dem Hausverwalter alle zur vorschriftsmäßigen Erfüllung dieser Ver⸗ pflichkung (§. 2) erforderlichen Angaben zu machen, demselben auch seinen Paß oder seine Paßkarte zur Vorlegung bei dem Polizeirevier⸗ Bureau zu übergeben.
§. 4.
Neben der Meldung durch den Hauseigenthümer bezw. den Haus⸗ Verwalter hat der Neuanziehende sich selbst persönlich oder schriftlich binnen drei Tagen nach dem Beziehen der Wohnung oder nach der Aufnahme in die Wohnung oder Schlafstelle, bei dem Polizeirevier⸗ Bureau zu melden, über seine und seiner Angehörigen persönlichen und Militärverhältnisse Auskunft zu geben und im Falle des Anzuges aus einem anderen Gemeindebezirke des preußischen Staates ein Attest der Behörde des letzten Wohnsitzes über die daselbst erfolgte Abmeldung, bezw. über seine Steuerverhältnisse (Abzugsattest) zu überreichen.
II. Meldungen in Bezug auf Reisende.
§. 5. Zu melden ist nach Maßgabe der Vorschriften in den 88§. 12 bis 18 der Polizeiverordnung vom 18. Juni 1876 binnen der dort bestimmten Frist die Ankunft von Reisenden auch dann, wenn die⸗ selben in einem Verwandtschafts⸗ oder Schwägerschaftsverhältnisse zu
Demjenigen stehen, bei welchem e sind.
Gastwirthe, Inhaber von Hotelgarnis und andere Personen, so⸗ bald sie Reisende aufgenommen haben, sind verpflichtet, bei der von ihnen nach den §§. 12 bis 17 der Polizeiverordnung vom 18. Juni 1876 innerhalb der dort bestimmten Frist zu erstattenden Meldung bei dem Polizeirevier⸗Bureau den Paß oder die Paßkarte des Reisen⸗ den mit vorzulegen oder anzuzeigen, daß derselbe solche Papiere nicht esitzt.
Der Reisende ist verpflichtet, dem Gastwirthe, Inhaber eines Hotelgarni oder Demjenigen, welcher ihn sonst aufgenommen hat, seinen Paß oder seine Paßkarte zur Vorlegung bei dem Polizeirevier⸗ Bureau zu übergeben. 8 Uebertretungen dieser Polizei⸗Verordnung unterliegen einer Geld⸗ strafe von 5 bis 30 ℳ Berlin, den 19. April 1883. Königliches Polizei⸗Präsidium. In Vertretung: von Heppe.
Personalveränderungen.
Königlich Preußische Armee. 2
Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. Berlin, 17. April. v. Nachtigal, Gen. Lt. und Commandeur der 1. Div., in gleicher Eigenschaft zur 13. Div. versetzt. v. Verdy du Vernois, Gen. Lt. von der Armee, zum Commandeur der 1. Div. ernannt. Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. Ber⸗ lin, 14. April. v. Zeuner, Gen. Lt. und Commandeur der 13. Div., in Genehmigung seines Abschiedsgesuches mit Pens. zur Disp. gestellt.
16A““
Dentsches Reich.
Preußen. Berlin, 21. April. Se. Majestät der Kaiser und König und Ihre Königliche Hoheit die Groß⸗ herzogin von Baden statteten, wie „W. T. B.“ aus Wies⸗ baden meldet, gestern Nachmittag einige Besuche ab und machten dann eine gemeinschaftliche Spazierfahrt.
Abends nahmen Se. Maäjestät bei Ihrer Königlichen Hoheit den Thee ein.
Heute arbeiteten Se. Majestät der Kaiser mit dem Chef des Militärkabinets, General⸗Lieutenant von Albedyll.
Wegen der Beisetzungsfeierlichkeiten in Schwerin heute keine Einladungen zum Diner ergangen.
sind
gestrige Sitzung des Reichstages befindet sich in der Ersten Beilage.
— In der heutigen (69.) Sitzung des Reichstages, welcher der Staats⸗Minister Scholz sowie mehrere andere Bevollmächtigte zum Bundesrath und Kommissarien desselben beiwohnten, stand zunächst auf der Tagesordnung die zweite Berathung der Uebersichten der Ausgaben und Ein⸗ nahmen des Deutschen Reiches für das Etatsjahr 1881/82 auf Grund des Berichts der Rechnungskommission. Diese beantragte: 1
Der Rei bstag wolle beschließen: nachstehende Etatsüberschreitungen des Rechnungsjahres welche die Uebersicht der Ausgaben und Einnahmen der Drucksachen) nachweist, und zwar den fortdauernden Ausgaben (S. 6 bis 175) 6 129 724,36 ℳ
176 354 94
— Der Schlußbericht über die
den einmaligen Ausgaben (S.
c. bei den Ausgaben der Einnahmeverwaltung
und für die Kaiserlichen Haupt⸗Zollämter
in den Hansestädten (S. 254 bis 315 und
Anlage I. S. 319).. . öJ“ 8
Summe I. ℳ II. die in derselben Uebersicht nachgewiesenen
a. bei den fortdauernden
den einmaligen Ausgaben (S. 176 bis 253)
bei den Ausgaben der Einnahmeverwaltung
(S. 254 bis 315)
(S. 6
47 011,30 „
v gebenden Erinnerungen vorläufig, dagegen III. die in der Anlage X. zu den
etatsmäßigen Einnahmen aus der genehmigen.
Nachdem der Kommission begründet hatte,
beständig käme man, machte, daß es auf richtige Voranschläge der Baubeamten nicht wesentlich ankomme.
machen, als sie bei
Summe II. 7 366 502,77 ℳ orbehaltlich der bei Prüfung der Rechnung etwa noch sich er⸗ e
Uebersichten (S. 393 ff.) nachgewiesenen, die Einnahmeetats überschreitenden, bezw. außer⸗ Veräußerung von Grundstücken, Materialien, Utensilien und sonstigen Gegenständen nachträglich zu
Referent Abg. Horn kurz den Beschluß der tadelte der Abg. Büchtemann es,
die Anschläge überschritten worden seien. Wohin wenn in jedem Ressort sich der Grundsatz geltend
Bundesrath, Direktor im
Der Bevollmächtigte zum
Reichsschatzamt Aschenborn, entgegnete, daß es sich hier um ein einzelnes Gebäude handele; da seien Etatsüberschreitungen weniger zu vermeiden als bei einer Gruppe von Gebäuden,
wo sich
die einzelnen Ausgaben mehr ausglichen. Man habe sich bei diesem Gebäude überzeugt, daß die ver⸗ anschlagte Summe nicht ausreichend sei, und habe die Ver⸗
antwortlichkeit nicht übernehmen können, die nothwendigen Bauten zu unterlassen.
Den Baubeamten dürfe man aus der der Anschläge um so weniger einen Vorwurf der Ausführung der technischen Anschläge nicht hinzugezogen würden.
Der Abg. Münch nahm ebenfalls die Baubeamten gegen den vom Abg. Büchtemann erhobenen Vorwurf in Schutz. Der Abg. Büchtemann erklärte sich durch die Ausführungen des Regierungskommissars befriedigt.
Der Abg. Dr. Reichensperger (Crefeld) glaubte, daß, wenn man die Baubeamten bei den Anschlägen hinzuziehe, dieselben hohe Anschläge machen würden, um nachher billiger bauen zu können, als der Voranschlag ergebe. Die einzige 1. gegen schlechte Bauausführungen seien Konventional⸗ rafen. 8 Der Abg. Münch bestritt dies; so lange nicht die Bau⸗ beamten einen Vertreter am Regierungstische hätten, der den Muth habe, allen Angriffen, sei es von Ministern oder von Abgeordneten, zu begegnen, ständen sie nicht auf der ihnen ge⸗ bührenden Höhe.
Nach einem kurzen Schlußwort des Referenten wurde der Antrag der Kommission angenommen.
Es folgte die Fortsetzung der zweiten Berathung des Gesetzentwurfs, betr. die Krankenversicherung der Ar⸗ beiter. Zur Debatte standen zunächst die 88. 1, 1a., 2 und 3. Der Abg. Dr. Hirsch wandte sich gegen die Tendenz des Gesetzentwurfs. Die Arbeiter bildeten nicht die Subjekte, sondern nur die Objekte desselben, und die Bevormundung über dieselben solle weiter erstreckt werden. Der Abg. Grillenberger habe in der Vorlage keinen Sozialismus entdecken können; in der That predige dieser die Gleichheit, während die Vorlage auf dem Boden der Ungleichheit stehe und die Rechte der Arbeiter noch weiter einengen wolle. Was den Arbeitern hier geboten werde, geschehe auf Kosten ihrer Selbständigkeit und materiellen Wohlfahrt. Deshalb habe die Vorlage auch weder bei den Liberalen, noch bei den Sozialisten Anerkennung gefunden. Dieses Gesetz solle der erste Schritt zur Befriedigung der Arbeiter sein, aber man werde damit gerade das Gegentheil erreichen. Zur Begründung des Gesetzentwurfs hätte ein vollständiges Zahlen⸗ material gehört, aber die beigegebenen Ziffern seien nur sehr dürftig und erstreckten sich nur über Preußen. Der Geheime Ober⸗Regierungs⸗Rath Lohmann habe bezweifelt, daß schon 1 700 000 gewerblicher Arbeiter freiwillig versichert seien. Aber diese Zahl beruhe auf dem genauen Resultate der Gewerbezählung von 1875. Der Abg. von Hertling habe auf die Erfolge der freiwilligen Versicherung in England hingewiesen, jedoch behauptet, daß dieselbe in Deutschland nur sehr langsame Fort⸗ schritte machen würde. Es komme doch aber weniger auf schnelle Progression als auf eine sichere und harmonische Entwickelung an. Bei den so glänzenden Resultaten der freien Versicherung in England sei es doppelt unbegreiflich, warum die Vorlage sich diametral diesem Prinzip gegenüberstelle. Der Frhr. von Hertling trete ferner für die Vortrefflichkeit der kleineren Verbände ein; auch das sei ein Irrthum. Der jetzt vorgelegte Gesetzentwurf wolle große Kategorien von Ar⸗ beitern von der Versicherung ausschließen, nämlich alle vor⸗ übergehend Beschäftigten, und den größten Theil derjenigen, die keinen Arbeitgeber haben. Aber gerade diese Kategorien bedürften einer Krankenversicherung am allermeisten. Die Krankenunterstützung solle in der Hälfte des orts⸗ üblichen Tagelohns bestehen. Aber die Motive erkännten selbst an, daß die Arbeiter nicht mehr verdienten, als sie zur Deckung ihrer nothwendigen Bedürfnisse brauchten. Wie sollten sie nun im Falle einer Krankheit, wo die Bekürf⸗ nisse noch steigen, mit der Hälfte des gewohnten Lohnes auskommen? Auch daß die landwirthschaftlichen Arbeiter ausgenommen sein sollen, sei nicht gerechtfertigt: was von den übrigen gewerblichen Arbeitern gelte, das gelte auch von den landwirthschaftlichen. Was die vorgeschlagene Gemeindeversicherung betreffe, so würde dieselbe bei den meisten Gemeinden nicht mehr eine Versicherung, sondern eine Unter⸗ stützung sein und dauernde Zuschüsse der Gemeinden nothwendig machen. Nachdem Redner noch das Verhältniß der Vorlage zu dem Unfallversicherungsgesetz kurz betrachtet hatte, bat er um Ablehnung der Vorlage und um Annahme des Antrages Aus⸗ feld u. Gen.
Bei Schluß des Blattes erhielt der Abg. Uhden das Wort.
— Nach Mittheilungen aus dem Auslande sind folgende Submissionen ausgeschrieben worden: “
1) von der Artillerie⸗Direktion der Pulverfabril zu Fossano in Italien für den 30. April d. J. bis 3 Uhr Nachmittags eine Submission auf die Lieferung von 400 000 kg raffinirten Salpeters ium Taxwerthe von 280 000 Lire.
2) von der Artillerie⸗Direktion fabrik zu Torre⸗Annunziata in Italien für den 2. Mai d. J. bis 12 Uhr Mittags eine Submission auf die Liefe⸗ rung von 21 000 Eisenstäben zu Gewehrläufen zum Tar⸗ werthe von 52 500 Lire, und von 22 000 Gewehrschäften zum Tarxwerthe von 66 000 Lire. . 88 Ueber die speziellen Bedingungen ist das Nähere an On⸗ und Stelle einzusehen.
— Das bisherige
Ueberschreitung
der Waffen⸗
Verfahren, nach welchem den mit der Leitung umfangreicher Bauten betrauten etatsmäßig an⸗ gestellten Baubeamten im Bereiche der Allgemeiner Bauverwaltung theils mit Allerhöchster, theils mit ministerieller Genehmigung außerordentliche Dienstaufwands⸗ Entschädigungen (einmalige oder fortlaufende) aus dern betreffenden Baufonds bewilligt wurden, ist nach einem Cirkular⸗ erlaß des Ministers der öffentlichen Arbeiten, vom 11. d. M,, zufolge der durch den Staatshaushalts⸗Etat pro 1. Aprit 1883 84 getroffenen erweiterten Zweckbestimmung des Fonds Kap. 68 Tit. 13 der Bauverwaltung, fernerhin nicht mehr zulässig. Für die Folge sind alle Anträge auf Bewilligung derartiger Entschädigungen ohne Unterschied des Ressorts, welchem
nung nimmt, oder in einer Wohnung oder Schlafstelle aufgenommen der Wohnung oder
wird, ist binnen 24 Stunden nach dem Beziehen
daß bei dem Dienstgebäude der Reichskanzlei seit dem Jahre 1879
der betreffende Bau angehört, sofern dessen Vorbereitung und Aus⸗
führung zu den Aufgaben der Allgemeinen Bauverwaltun 5 und ohne Unterschied, ob der Antrag eine 2 82 fortlaufende Entschädigung der betreffenden Baubeamten zum Gegenstande hat, unter eingehender Begründung an den Minister zu richten. Aus Baufonds dürfen etatsmäßig an⸗ gestellten Baubeamten im Bereiche der Allgemeinen Bauver⸗ waltung weder Remunerationen noch Entschädigungen irgend welcher Art gezahlt werden, auch wenn dergleichen Beträge etwa in den Anschlägen unbeanstandet geblieben sein sollten. Bezüglich der Uebernahme der Kosten für Bauleitung durch Hülfstechniker, für besondere Bureauhülfe, Bureaubedürfnisse
chreib⸗ und Zeichenmaterialien u. s. w. auf die betreffenden „,; behält es bei den bisherigen Vorschriften das Be⸗ wenden.
— Der Geheime Regierungs⸗Rath Hoppe bei der Ge⸗ neral⸗Kommission zu Merseburg ist an das Kollegium der General⸗Kommission zu Frankfurt a. O. versetzt worden.
Wiesbaden, 19. April. In der heutigen 4 öffent⸗ lichen Sitzung des Kommunal⸗Landtages wurde nach Verlesung des Protokolls und der neuen Eingänge in die Tages⸗ ordnung eingetreten und zunächst auf die Berichte der Wege⸗ baukommission: 1) hinsichtlich des Ausbaues der Oberwester⸗ waldbahn beschlossen: a. den ständischen Verwaltungsausschuß zu ermächtigen: 2. die Beihülfen aus kommunalständischen Mitteln zur Westerwaldbahn nicht an die Gemeinden, son⸗ dern an die Kreise zu vertheilen, 5. nach Bedürfniß weitere Beihülfen in den Grenzen dieses Berichts (8000 ℳ) zu bewilligen; 2) die Eingabe des Heinrich Schauß auf der Oelmühle bei Kettenbach, betreffend den Aus⸗ bau des sogenannten Scheidter Thalwegs, wurde dem ständischen Ausschusse zur Verfügung überwiesen; 3) die Beschwerde der Gemeinde Ruppenrod erledigte sich da⸗ hin, daß der Gemeinde ein Zuschuß zu den Wegebaukosten von 75 Prozent bewilligt wurde, also 25 Prozent mehr als bisher bewilligt; 4) hinsichtlich des Gesuchs der Gemeinden Nieder⸗Eisenhausen und 20 anderer Gemeinden des Kreises Biedenkopf, betreffend den Ausbau der Schelde⸗Bahnstraße wurde beschlossen, von dem Bau der fraglichen Verbin⸗ dungsstraße vorab noch abzusehen, den Gesuchstellern anheimzugeben, einen fahrbaren Vizinalweg von der Schelde⸗ Bahnstraße bis zur Station Friedensdorf auf ihre Kosten anzulegen und sich aus kommunalständischen Mitteln einen namhaften Beitrag zu erbitten. In Folge der Berichte der Eingaben⸗Kommission wurde 1) auf das Gesuch des Konrad Fuchs zu Allendorf, betreffend seine Brandentschädigung, be⸗ schlossen, das Gesuch abzuweisen; 2) auf die Eingabe der Bürgermeister Herberich zu Caub, Reusch zu Oberlahnstein und Anderer, betreffend die Gebäudeversicherung bei der Nassauischen Brandversicherungs⸗Anstalt, wurde beschlossen, den Antrag dem ständischen Ausschusse zur Berücksichtigung bei der bevor⸗ stehenden Revision des Brandversicherungs⸗Reglements zu über⸗ weisen; 3) das Gesuch des Christian Loecher zu Schmidthahn um Bewilligung einerUnterstützung wurde durchllebergang zur Tages⸗ ordnung erledigt; 4) zu dem Gesuch des Wilhelm Heinrich Heuser zu Manderbach um Bewilligung einer Entschädigung für sein am Rotze gefallenes Pferd wurde beschlossen, dem Heuser eine Ent⸗ schädigung von 200 ℳ zu gewähren; 5) das Gesuch des Mat⸗ thäus Reus zu Hornau um Gewährung einer Entschädigung fuͤr seine am 4. Juli 1881 abgebrannte Scheuer ward durch Uebergang zur Tagesordnung erledigt; 6) das Gesuch des Ernst Schleusener auf der Straßenmühle bei Dotz⸗ heim um nachträgliche Erhöhung seiner Brandentschädi⸗ gung wurde abgewiesen; 7) hinsichtlich der Beschwerde des Karl Müller auf der Wellritzmühle bei Wiesbaden gegen den sein Gesuch um Erhöhung der ihm in Folge des Brandes daselbst gebührenden Brandentschädigung ablehnenden Beschluß des ständischen Verwaltungsausschusses wurde beschlossen, die Be⸗ schwerde abzuweisen; und 8) das Gesuch des Aloys Weilbächer zu Flörsheim wegen Brandentschädigung wurde insofern berück⸗ sichigt, als seine Entschädigungssumme auf 1410 ℳ festgesetzt ward.
8 Sigmaringen, 18. April. (Schw. Merk.) Gestern sind die am Fürstlichen Hofe angemeldeten Hohen Gäste sämmtlich hier eingetroffen; der König von Sachsen und die Gräfin von Flandern wurden von dem Fürsten von Hohen⸗ zollern am Bahnhof empfangen, als dieselben mit dem Mittags⸗ zuge von Ulm hier ankamen. Abends trafen dann mit dem Konstanzer Zuge die rumänischen Majestäten mit dem Erb⸗ prinzen von Hohenzollern hier ein. Prinz Friedrich von Hohenzollern wird morgen erwartet.
Württemberg. Stuttgart, 21. April. (W. T. B.) Wie der „Staats⸗Anzeiger für Württemberg“ mittheilt, ist die Besserung in dem Befinden des Königs eine konstante, obgleich dieselbe langsam fortschreitet. Das Allgemeinbefinde ist zufriedenstellend, indessen war die katarrhalische Affektion sehr ausgedehnt und ist jetzt noch ein Gefühl großer Mattigkeit und Angegriffen⸗ heit vorhanden. Normaler Appetit und Schlaf sind noch nicht zurückgekehrt; demgemäß ist für längere Zeit große Schonung geboten und wird Sr. Majestät die Wiederauf⸗ nahme der gewohnten Lebensweise nicht so bald möglich sein. Der Koͤnig hütete bisher das Bett und wird daher dem heute Abend anläßlich des 200jährigen Jubiläums des Ulanen⸗ Regiments stattfindenden Reiterfestspiel nicht beiwohnen.
Baden. Karlsruhe, 20. April. (W. T. B.) Die „Karlsruher Zeitung“ veröffentlicht einen Erlaß des Großherzogs an den Präsidenten des Finanz Ministeriums, Ellstätter, in welchem unter Bezugnahme auf die vorgekomme⸗ nen großen Eisenbahnunfälle auf die Aufgabe der Regierung hingewiesen wird, den durch die Gerichtsverhandlungen zur Sprache gebrachten Mißständen im Eisenbahnwesen unverweilt abzuhelfen. Der Großherzog erwartet, daß ihm die desfallsigen Anträge baldigst unterbreitet werden.
Mecklenburg. Schwerin, 20. Apr l. (W. T. B.) Der Großherzog und die Erbgroßherzogin von Mecklenburg⸗ Strelitz, der Herzog von Sachsen⸗Altenburg, der Erbgroßherzog von Oldenburg und die Herzogin Wilhelm von Mecklenburg⸗ Schwerin mit ihrer Tochter sind bereits heute Abend hier ein⸗ getroffen, um der morgen stattfindenden Beisetzung des verstorbenen Großherzogs beizuwohnen.
v11“
Schweiz. Bern, Nationalrath hat den 67 gegen 59 Stimmen abgelehnt. lichung der Bahn definitiv verworfen.
21. April. (W. T. B.) Rückkauf der Centralbahn mit Damit ist die Verstaat⸗
Großbritannien und Irland. (Allg. Corr.) Der Minister des Innern hat ein Rund⸗ schreiben an die Lokalbehörden im Lande gerichtet, worin er deren Aufmerksamkeit auf die Nothwendigkeit strengster Wach⸗ samkeit lenkt, um unbefugte Personen daran zu verhindern, in den Besitz von Sprengstoffen oder von Präparaten aus denen Dynamit oder Nitroglycerin zubereitet werden, zu gelangen.
ö„— 20. April. (W. T. B.) Nach der amtlichen „Gazette“ ist für den verstorbenen Großherzog von Mecklen burg⸗Schwerin eine 14tägige Hoftrauer angeordnet.
Die Untersuchung gegen die wegen des Dynamit⸗ komplotts vor das Polizeigericht von Bopstreet gestellten Angeklagten wurde heute fortgeführt, ergab indeß nichts be⸗ sonders Bemerkenswerthes. Die Verhandlung wurde schließ⸗ lich auf nächsten Donnerstag vertaat.
In einer Depesche des „New York Herald“ aus Quebec wird die Niederbrennung des dortigen Parlaments⸗ 1 als das Werk eines fenischen Brandstifters be⸗ zeichnet.
Im Gegensatze dazu wird dem „Standard“ aus New⸗ York berichtet, der Brand des Parlamentsgebäudes sei d elektrisches Licht entstanden. 8 “
Dublin, 20. April. (W. T. B.) Die Prozeßver⸗ handlung gegen Timothy Kelly,. den dritten wegen des Mordes im Phönixpark Angeklagten, wurde heute fortgesetzt, die Jury konnte sich aber über den Wahrspruch nicht einigen und wurde deshalb aufgelöst. Die neue gerichtliche Verhand⸗ lung gegen Timothy Kelly beginnt am nächsten Montag.
Frankreich. Paris, 20. April. (W. T. B.) Die
Kammer wählte heute die aus 11 Mitgliedern bestehende Kommission zur Vorberathung der Konver⸗ tirungsvorlage. Von den Gewählten sind 7 der An⸗ nahme der Regierungsvorlage zugencigt; die 4 übrigen wür⸗ den es vorziehen, daß die 5prozentige Rente in eine 3 pro⸗ zentige umgewandelt würde. — 20. April, Abends. (W. T. B.) Die Kommission für die Konvertirungsvorlage hat Allain Targé, welcher die 5prozentige Rente in eine 3prozentige umgewandelt wissen will, zum Vorsitzenden gewählt und wird bereits morgen mit dem Finanz⸗Minister Tirard verhandeln. — Von dem Minister des Auswärtigen, Challemel⸗Lacour, wird die Vorlegung eines Gelbbuchs über die Donaukonferenz vorbereitet. w
— (Fr. Corr.) Der Text des Konvertirungs
s lautet wie folgt: e Finanz⸗Minister wird autorisirt, die im großen öffentlichen Schuld eingeschriebenen 5 proz. Renten mit 100 Fr. Rente zurückzuzahlen oder sie in neue 4 ½ % Rente zu kon⸗ eren Zinsgenuß vom 16. Auzust 1883 läuft und zwar mit Rente für 5 Fr. Rente. — Art. 2. Die Ausübung des Rechts aats auf Rückzahlung wird für diese neuen 4 ½ proz. Renten während suspendirt. — Art. 3. Die Coupons des neuen 4 ½ proz. Fonds
Immunitäten, die den Staatsrenten anhaften, werden auch auf die neuen 4 ½proz. Renten übertragen. Diese Renten sind nicht mit Be⸗ schlag belegbar, gemäß den Bestimmungen der Gesetze vom 8. Nivoôse des Jahres VI. 22. Floréal des Jahres VII., und können verwandt werden zur Wiederanlegung und Placirung, wie solche im Art. 29 des Gesetzes vom 16. September 1871 spezifizirt sind. — Art. 4. Jeder Besitzer von 5proz. Rente, welcher binnen einer Frist von zehn Tagen, die von einem durch Dekret des Präsidenten der Republik zu firirenden Moment laufen wird, die Rückzahlung nicht verlangt hat, wird angesehen werden, als habe er die Konvertirung angenommen. — Art. 5. Die verlangten Rückzahlungen können per Serien vollzogen werden und die nicht konvertirten Renten werden 5 Proz. Zinsen weiter beziehen bis zum Tage ihrer effektiven Rückzahlung. — Art. 6. Die konvertirten Renten werden 5 Proz. Zinsen bis zum 16. August 1883 beziehen.“ — Die folgenden Artikel 7 bis 13 behandeln eine Reihe von Detailfragen.
— 21. April. (W. T. B) Heute Morgen haben weitere 2000 Arbeiter die Arbeit auf den Quais wieder aufgenom⸗ men. Das Militär und die Gensd'armerie sind in die Kaser⸗ nen zurückgezogen worden, da vollkommene Ruhe herrscht.
Marseille, 20. April. (W. T. B.) Der Strike der Hafenarbeiter ist beendet; heute waren bereits gegen 2000 Arbeiter wieder auf den Quais beschäftigt, und am nächsten Montag werden die übrigen Arbeiter die Arbeit wieder aufnehmen. Zwei Arbeiter werden als Haupturheber des Strikes gerichtlich verfolgt. — In Toulon wird die Aus⸗ rüstung von Transportschiffen für die Expedition nach Tonkin vorbereitet.
Italien. Rom, 21. April. (W. T. B.) Der Gesetz⸗ entwurf über die Reform des Sicherheitsdienstes ist gestern in der Kammer zur Vertheilung gelangt. Der⸗ selbe enthält u. A. Bestimmungen über die Bestrafung von Personen, welche Explosionen von Bomben und anderen Erplosivstoffen auf Straßen, Plätzen oder an anderen öffentlichen Orten herbeiführen.
Udine, 20. April. (W. T. B.) In dem Prozeß gegen Ragosa und Giordani wurde die Verhandlung heute fortgesetzt. Der Gerichtshof beschloß, unter Zurück⸗ weisung des von den Vertheidigern dagegen erhobenen Wider⸗ spruchs, die österreichischen Zeugen zu vernehmen, auch die über die Verhöre Oberdanks aufgenommenen Protokolle zur Verlesung bringen zu lassen. Der Schluß der Gerichts⸗ verhandlung erfolgt voraussichtlich morgen.
Türkei. Konstantinopel, 21. April. (W. T. B.) Wie verlautet, würde, falls sich die Botschafter über die “ wegen der Ernennung Bib Dodas zum Nachfolger Rustem Paschas nicht einigen, in der nächsten Konferenz⸗ sitzung ein anderer Kandidat vorgeschlagen werden. Rustem Pascha soll bereits angewiesen worden sein, die Provinz bis zur Ankunft seines Nachfolgers zu verwalten. — Gestern fand zu Ehren des Fürsten von Bulgarien ein Galadiner statt. Der Fürst von Bulgarien begleitete den Sultan nach der Moschee.
Rußland und Polen. St. Petersburg, 20. April. (W. T. B.) In einer heute veröffentlichten Mitthei⸗ lung der Regierung über die hier abgeurtheil⸗ ten 17 Mitglieder der Revolutionspartei heißt es: Die ununterbrochenen Nachforschungen nach den unentdeckt gebliebenen Mitgliedern der in den Jahren von 1880—1882 konstatirten geheimen verbrecherischen Gesell⸗ schaft, welche sich die russische sozial⸗revolutionäre Partei oder die Partei des Volkswillens nenne, hätten zur successiven Verhasftung und nunmehrigen Aburtheilung der bereits genannten Personen geführt. Dieselben seien der Zugehörig⸗ keit zu der obengedachten Gesellschaft, deren auf Umsturz der
London, 19. April.
begangenen Attentate und aus den gegen Staatsbeamte unternommenen Morden und Mordversuchen hervorgehe, überwiesen und hatten sich außerdem folgender besonderer Verbrechen schuldig gemacht: Tellalow und Slatopolsky hätten die Personen unterstützt, welche im Herbste 1879 ein Attentat
Gratschewsky und die Iwanowskaja hätten den Mordve auf den Kaiser mittelst der Legung einer Mine in der — Gartenstraße verabredet. Durch Klimenko seien die Geldmittel zu dem Attentat gegen Strelnikoff beschafft worden; die Lissows⸗ kaja habe an dem Versuche, das Kassenamt in Kischeneff zu berauben, theilgenommen. Stephanowitsch habe im Jahre 1877 unter den Bauern des Kreises Tschigirin einen geheimen Bund zum Zwecke eines bewaffneten Aufstandes organisirt. Sämmtliche Angeklagte, mit Ausnahme de Boreisch, der Pribylewa und der Juschkowa, hätten selbst ein⸗ gestanden, daß sie der obgedachten geheimen verbrecherischen Gesellschaft als Mitglieder angehört hätten. “ der neuen Bauern⸗Agrarbank und Filialen findet auf Befehl isers ar
. san f Befehl des Kaisers am 22. d. M
Wegen des Ablebens der Herzogin von Leuchtenberg ist eine vierwöchentliche Hoftrau 8 ““ 885 — 21. April. (W. T. B.) Wie aus Batum gemeldet wird, traf der Herzog von Chartres gestern Vormittag daselbst ein, besuchte die Sehenswürdigkeiten der Stadt und der Umgegend und reiste Abends nach Kutais weiter.
Amerika. New⸗York, 19. April. (Allg. Corr.) Präsident Arthur ist heute auf hper Rrgfe d. Savannah nach Washington hier angekommen. — Große Hochfluthen haben in den Walddistrikten von Wisconsin bedeutende Schäden angerichtet.
Zeitungsstimmen
Der „Hannoversche Courier“ sagt in einem „Zur inneren Lage“ überschriebenen Artikel: ..Nur dürfte sich das klerikale Blatt (die „Germania) in einem täuschen, in der Meinung, daß die Majorität des Reichstags, auf welche die sozialpolitischen Pläne der Regierung sich Rechnung 1 machen dürfen, ohne alles und jedes liberale Element sein würde. 8 Man sollte sich in diesen Kreisen auf Grund der thatsächlichen Ver⸗ hältnisse doch selbst sagen. daß ein großer Theil der Liberalen den Zielen der Botschaft die vollsten Sympathien entgegenbringt, um so mehr, als dieselbe durchaus nicht in dem Grade, wie ihre Vorgängerinnen, den Stoff zu aufregenden Meinungsdifferenzen in sich trägt. Denn sie identifizirt nicht, wie die Botschaft vom 17. November 1881 es gethan, die Krone mit einem in seinen Konsequenzen unabsehbaren sozialreformatorischen b Prinzip, sie berührt auch entfernt nicht, wie der Erlaß vom 4. Ja⸗ nuar vorigen Jahres, so einschneidende Fragen, wie die Abgrenzung der monarchischen und Volksrechte im konstitutionellen Staate und die Rückwirkung dieses Verhältnisses auf die Beamten; sondern die Botschaft vom 14. April stellt sich als der Ausdruck der ernstesten Be⸗ mühungen des Kaisers dar, Alles aus dem Wege zu räumen, was parlamentarisch das Zustandekommen des Unfallgesetzentwurfs er⸗ schweren oder hindern könnte. Wenn man diesen Gesichtspunkt ins Auge faßt, wen gäbe es da in der Volksvertretung, der jene Aufgaben nicht fördern wollte und der es nicht für eben so kleinlich als zweck⸗ b widrig hielte, wenn Fragen von untergeordneter Bedeutung, Fragen der geschäftlichen Disposition oder ähnliche, die Zeit und Arbeitskraft die jenen Aufgaben zu widmen sein würden, zersplitterten. Gerade jene großen und allgemeinen Ziele, sollte man meinen, könnten zuerst und allein den Boden bereiten, auf dem sich alle staats- erhaltenden Parteien oder wenigstens alle Parteien der Ordnung zu gemeinsamem Thun zusammenfinden könnten. Und keine Zeit mahnt an eine solche gemeinsame Arbeit ein⸗ dringlicher als die Jetztzeit, in der fast allenthalben außer unseren Grenzen die Ausschreitungen des Sozialismus eine nie geahnte Höhe erreicht haben. Wir irren vielleicht nicht, wenn wir unter den Mo⸗ tiven, welche die Kaiserliche Botschaft veranlaßt haben, auch mit die Be⸗ trachtung der allgemeinen Weältlage erkennen. Unter vielen anderen Natio⸗ nen fand unser greiser Kaiser einen so traurigen Zustand der sozialen Ver⸗ hältnisse vor, daß er lebhaft die Verpflichtung empfand, mit aller Kraft sein Volk vor einer solchen Lage zu bewahren. Dringlicher als je muß gerade jetzt der positiven Reformen gedacht werden, welche man vor der Proklamirung des Sozialistengesetzes, das nun bereits ein Lustrum in Kraft steht, anzubahnen versprochen hat. Tritt doch fast gleichzeitig mit der Berathung der sozialpolitischen Gesetzgebung die Frage wegen der Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Sozia- listengesetzes, die im Herbst des nächsten Jahres erlischt, wieder in den Vordergrund, eine Frage, die spätestens im nächsten Frühjahr ihre Erledigung finden müßte. Nun kann zwar voraussichtlich darauf gerechnet werden, daß der regjerungsseitige Antrag auf eine nochmalige Verlängerung der Dauer des Gesetzes bei der notorischen Nützlichkeit desselben in der Ver⸗ sammlung einen günstigen Boden finden würde; trotz alledem aber dürfte dem Zufallsspiele unserer Parlamentspolitik gegenüber auch in dieser Hinsicht die Anbahnung positiver Leistungen zu Gunsten der unteren Klassen neben der Unterdrückung der Ausschreitungen des Sozialismus sich nützlich und förderlich erweisen. Die gemeinsame Arbeit an diesen Aufgaben liegt geradezu im Interesse aller Parteien. Auch die Sozialdemokratie“, schreibt die „Nationalliberale Correspondenz“, „thäte sehr wohl und würde beweisen, daß sie wirk⸗ lich das Beste der Arbeiter zu fördern strebt, wenn sie sich entschlösse, ernster und aufrichtiger, als es bisher geschehen, an einer sozial⸗ politischen Reformgesetzgebung mitzuarbeiten. In dieser Hinsicht haben wir indeß, soweit die Führer der sozialistischen Agitation in Betracht kommen, leider wenig Hoffnung. Noch der jüngste Sozia⸗ 1 listenkongreß in Kopenhagen lief in eine heftige Verurtheilung der Sozialreformpolitik aus, wie sie in Deutschland geplant wird. Allein man wird hoffen dürfen, daß dieser verhetzenden Agitation mit der Zeit der Boden mehr und mehr eingeengt wird. wenn positive arbeiterfreundliche Reformen vorliegen, welche von dem guten Willen des Staats und der Gesellschaft für die unteren Klassen Zeugniß ablegen. Je mehr die heilende⸗Hordrman wirklich vorhandene Miß⸗ stände gelegt wird, um so weniger empfänglich wird der Boden für die Aussaat der sozialistischen Agitation werden.“ Diesen großen Aufgaben gegenüber muß die Frage des Etats, die doch nur, wie man ja parlamentarisch feststellen kann, einen Aus⸗ nahmefall zu patriotischen Zwecken betrifft, ungemein klein erscheinen. Mit Recht wird man erwägen müssen, wie man uns aus Berlin schreibt, einmal, daß die verbündeten Regierungen in ihrem verfassungs⸗ mäßigen Rechte sind, wenn sie den Etat pro 1884/85 schon jetzt einbringen, dann aber, daß durch den persönlichen Wunsch des Kaisers, durch das Dazwischentreten dieser über allen Parteien stehenden Autorität und durch die bestimmte Motivirung mit den sozialpolitischen Vorlagen der Frage der Etatsberathung ihr akuter, gegen die Rechte des Parlaments gerichteter, einseitig politischer Charakter zum größten Theile genommen ist. Wenn jetzt der Reichs⸗ tag mit Nachdruck an den Etat herantritt, so fügt er sich nicht den unfreundlichen Tendenzen, die seit Jahren in den Bestrebungen auf Einführung der Doppel⸗Etats ihren Ausdruck fanden, sondern er handelt in patriotischer Rücksichtnahme auf die Worte des Kaiserg. .. — Die industrielle Rundschau vom 19. April cr. im „Metallarbeiter“ lautet:
staatlichen und gesellschaftlichen Ordnung gerichteter Zweck
aus der Reihe der gegen den verstorbenen Kaiser Alexander
„Die Besserung im Eisengeschäfte vollzieht sich immer mehr auf einzelnen Gebieten und es steht für die Zukunft zu rten, daß
gegen den Kaiser versucht hätten; Bogdanowitsch (Koboseov’,