deine Herren! Ich komme jetzt auf die Ausführungen des Hrn. Abg. Richter, wonach durch dieses Gesetz eine allgemeine direkte Steuer eingeführt werde, und wonach damit ein schroffer Gegensatz gegen die Steuerpolitik der verbündeten Regierungen eingetreten sein sollte. Es ist nun schon gestern von mehreren Seiten darauf hin⸗ gewiesen, wie unzutreffend es ist, Beiträge für die Erwerbung ganz
bestimmier Rechtsansprüche mit Steuern auf eine Linie zu stellen. Ich mache ferner darauf aufmerksam, wie wesentlich der Unterschied ist, der darin besteht, daß diese Beiträge, soweit es sich um Zwangs⸗ versicherte handelt, niemals von den Zahlungspflichtigen selbst ein⸗ getrieben würde. Also, meine Herren, der Steuerexekutorspielt bier keine Rolle. Ferner mache ich darauf aufmerksam, daß doch ein Widerspruch darin liegt, wenn auf der einen Seite behauptet wird: ja, die große Mehr⸗ zahl der gewerblichen Arbeiter ist ja versichert, und auf der anderen Seite: mit diesem Versicherungszwang führt man eine ganz neue Steuer cin. Wenn die Annahme von jener großen Mehrzahl auch nicht zutrifft, so liegt doch soviel Wahrheit darin, daß ein großer Theil der Arbeiter in der That bereits diese sogenannte Steuer zahlt! Und was wollen nun die Herren, deren Antrag der Hr. Abg Richter vertreten hat? Ja, meine Herren, den Zwang wollen sie auch, sie wollen ihn nur auf dem Wege des Ortsstatuts, Sie wollen also diese sogenannte all⸗ gemeine Steuer nicht auf dem Wege einer allgemeinen Reichsgesetz⸗ gebung, sondern durch Ortsstatut eingeführt wissen. Wenn man über⸗ haupt die „allgemeine direkte Steuer“ will, dann scheint es mir doch richtiger zu sein, daß man sie auf ein allgemeines Reichsgesetz gründet, als auf die immerhin doch von großen Zufälligkeiten und Willkürlich⸗ keiten abhängigen Beschlüsse der Gemeinden. Ueberhaupt, meine Herren, alle prinzipiellen Bedenken gegen die Einführung des gesetzlichen Ver⸗ sicherungszwanges können von Denjenigen nicht mehr aufrecht er⸗ halten werden, welche die Einführung des Versicherungszwanges durch Ortsstatut zugeben. Das ist gestern, wie ich glaube, von dem Hrn. Abg. Freiherrn von Hertling unter⸗ Hinweis auf die Motive der ver⸗ bündeten Regierungen schon hinreichend klargestellt. Ich will das nicht wiederholen, sondern nur noch einen Punkt hervorheben, welcher von dem Hrn. Abg. Freiherrn von Hertling nicht erwähnt ist. Es heißt auf Seite 23 der Motive unten: “
Ebenso wird durch die allgemeine Einführung des sicherungszwanges die Ungleichmäßigkeit beseitigt werden, mit welcher die geltende Gesetzgebung in die natürlichen Konkurrenzverbindungen der gewerblichen Unternehmungen dadurch eingreift, daß in Folge der Abhängigkeit des Versicherungszwanges von örtlicher Regelung Unternehmungen desselben Industriezweiges an dem einen Orte mit Ausgaben belastet werden, welche sie an anderen Orten nicht zu
tragen haben.
Meine Herren! Mir scheint ein großer Vorzug der in der Vor⸗ lage beabsichtigten Regelung darin zu liegen, daß gleiche Kon⸗ kurrenzbedingungen für alle Industriellen und Ge⸗ werbtreibenden wieder hergestellt werden.
Meine Herren! Alle diese Erwägungen sprechen aber nicht weniger wie gegen den Antrag Ausfeld und Genossen auch gegen den Antrag Gutfleisch und Genossen, der ja den Gemeinden die Ermächtigung geben will, die Geltung des allgemeinen Versicherungszwanges von ihrem Bezirke ganz oder theilweise auszuschließen in derselben Weise, wie es die Kommissionsbeschlüsse es für die Landwirthschaft thun. Meines Erachtens hat nun Hr. Dr. Buhl gestern sehr zutreffend ausgeführt, wie wenig es sich empfiehlt, in dieser Weise den einzelnen Gemeinden das Recht zu geben, die Geltung der allgemeinen Gesetzgebung für ihren Bezirk auszuschließen. Aber, meine Herren, ich glaube, daß dieselben Erwägungen auch gegen den von dem Hrn. Abg. Dr. Buhl so warm vertretenen Beschluß der Kommission, gegen den §. 1 a. sprechen. Die Vorlage der verbündeten Regierung führt ganz konsequent den Gedanken durch den allgemeinen gesetzlichen Ver⸗ sicherungszwang überall da einzuführen, wo das Bedürfniß der Krankenversicherung vorliegt, und wo zugleich die Möglichkeit der Durchführung des Zwanges gegeben ist. Dagegen, wo ent⸗ weder das Bedürfniß nicht klar vorliegt, oder wo die Durchführung des Versicherungszwanges von besonderen ört⸗ lichen Einrichtungen und Verhältnissen abhängig ist, da will die Vorlage die weitere Ausdehnung der Krankenversicherung nur dadurch anbahnen, daß den Gemeinden und den weiterrn Kom⸗ munalverbänden das Recht eingeräumt wird, für gewisse im Gesetze bezeichnete Klassen den Versicherungszwang sür ihren Bezirk einzu⸗ führen. Nun, meine Herren, besteht darüber, glaube ich, im Hause gar keine Meinungsverschiedenheit, daß für die landwirthschaftlichen Arbeiter weder das Bedürfniß der Krankenversicherung noch die Möglichkeit der Durchführung des Zwanges allge⸗ mein vorliegt. Es wird von allen Seiten zugestanden, daß unter gewissen Umständen, wie sie in den verschiedenen Ge⸗ genden Deutschlands vorhanden sind, weder das Bedürfniß vorliegt, noch die Möglichkeit der Durchführung, und eben deshalb soll auch den Gemeinden nach dem Kommissionsbeschlusse das Recht gegeben werden, den allgemeinen Versicherungszwang durch orts⸗ statutarische Regelung auszuschließen. Meine Herren! Mir scheint es richtiger zu sein, wie die Vorlage es will, den Zwang auf diejenigen Klassen zu beschränken, für welche er allgemeines Bedürfniß und für welche er allgemein durchführbar ist und auch für die land⸗ und forstwirthschaftlichen Arbeiter, wie für die übrigen in §. 2 be⸗ zeichneten Klassen das Bedürfniß durch die Möglichkeit der ortsstatu⸗ tarischen Regelung zu befriedigen.
Ich will die Gründe, die theilweise in den Motiven der Vorlage und theilweise in den Erklärungen, welche ich zum Kommissionsberichte abgegeben habe, ausgeführt sind, die ferner gestern, wie mir scheint, in sehr zutreffender Weise vom Frhrn. von Hertling ausgeführt sind, die eben so in der ersten allgemeinen Berathung dieses Gesetzentwurfs unter Bezugnahme auf die konkreten Verhältnisse seiner Heimath von Hrn. Frhrn. von Maltzahn dargelegt sind, meine Herren, ich werde alle diese Gründe hier nicht wiederholen, sie sind ja hin⸗ länglich bekannt, ich will hier nur den Standpunkt präzisiren, den die verbündeten Regierungen zu dem §. 1a. und zu dem Antrage Frhrn. von Hertling einnehmen.
Meine Herren! Die verbündeten Regierungen sind keineswegs un⸗ bedingt und für alle Zukunft gegen die Ausdehnung des direkten Versicherungszwanges auf die landwirthschaftlichen Arbeiter, aber meine Herren, sie halten dafür und haben dafür gehalten, als diese Vorlage ausgearbeitet wurde, daß die Verhältnisse hinsichtlich der
andwirthschaft noch nicht hinreichend geklärt seien, um es den verbündeten Regierungen zu ermöglichen, ihrerseits die Ver⸗ antwortung für die Ausführung des Gesetzes zu übernehmen, wenn schon jetzt der direkte Versicherungszwang auf die landwirthschaftlichen Arbeiter ausgedehnt wird. Die verbündeten Regierungen fürchteten damit die zur Zeit noch in weitem Umfange auf Naturalwirthschaft beruhende Entwickelung der landwirthschaftlichen Verhältnisse in einer Weise zu beeinflussen, welche durch ein dringendes Bedürfniß nicht geboten sei und doch zu unerwünschten Konsequenzen führen könnte, namentlich auch in weite Kreise der landwirthschaftlichen Bevölke⸗ rung künstliche Gegensätze hineintragen könnte, die bisher noch nicht vorhanden waren.
Weiter, meine Herren, fürchteten die verbündeten Regierungen eine zu starke Belastung des Gesetzentwurfes, dessen Ausführung ohnehin schon außerordentlich schwierig ist und durch diese weitere Ausdehnung, die sich über eine ganz außerordentlich große Zahl von Arbeitern erstrecken würde, so schwierig werden könnte, daß die vor⸗ handenen Kräfte dazu nicht ausreichen möchten.
Meine Herren, von dieser Auffassung aus würden die verbünde⸗ ten Regierungen in der Annahme des §. 1a. eine Abänderung des Gesetzentwurfes sehen, welche die Frage, ob sie die Verantwortung für seine Ausführung übernehmen könnten, mindestens zweifelhaft er⸗
scheinen ließen, und ich gestatte mir daher an alle Diejenigen, welche
vpon der Gesetzesvorlage jede Gefahr des Scheiterns fern halten möch⸗ ten, die dringende Bitte, den Antrag des Freiherrn von Hert⸗ ling anzunehmen. Meine Herken, ich will aber zugleich hinzu⸗ fügen, daß die verbündeten Regierungen in Uebereinstimmung mit der Stellung, welche sie auch bisher
8 schon zu dieser Frage ein⸗ genommen haben, es für ihre Pflicht halten würden, für den Fall, daß der
Ver⸗
Gesetzentwurf ohne den §. 1 a. an⸗
genommen werden sollte, gleich bei der Ausführung des Gesetzes die Fragen hinsichtlich der landwirthschaftlichen Arbeiter, welche nach ihrer Meinung noch einer Aufklärung bedürfen, sofort möglichst klar⸗ zustellen, und sobald sich herausstellen sollte, daß die bisherigen Be⸗ denken unbegründet seien, eine auf die Ausdehnung des gesetzlichen Krankenversicherungszwanges auf die land⸗ und forstwirthschaftlichen Arbeiter gerichtete Vorlage dem hohen Hause vorzulegen. 1 Der Abg. Grillenberger erklärte, gelegentlich des kleinen Belagerungszustandes sei seiner Partei vom Abg. Dr. Windt⸗ horst der Vorwurf gemacht worden, sie hätte noch nie praktische Vorschläge zu einer Arbeitergesetzgebung gemacht. Er erinnere nur an den von den Sozialdemokraten bereits im Jahre 1878 eingebrachten Arbeiterschutz⸗Gesetzentwurf, und an die gegen⸗ wärtig vorliegenden Abänderungsvorschläge zum Kranken⸗ kassengesetz. Es sei erst die Absicht seiner Partei gewesen, einen eigenen Krankenkassen⸗Gesetzentwurf einzubringen, seine Partei habe aber davon Abstand genommen, weil sie befürchtet habe, daß derselbe doch nicht mehr zur Berathung kommen würde, da die Kommissionsvorlage bereits erledigt sei. Leider habe man es vornehm abge⸗ lehnt, die Meinung seiner Partei in der Kommission zu hören; das werde zur Folge haben, daß das Haus die Sozialdemokraten nun in der Plenarberathung fast bei jedem Paragraphen der Vorlage werde hören müssen. Die gegen⸗ wärtigen Abänderungsvorschläge seiner Partei seien durchaus keine prinzipiell sozialistischen, und stellten auch durchaus nicht die Herzenswünsche der Sozialdemokratie dar, wie seine Partei sie wohl gern zum Ausdruck bringen möchte. Seine Partei habe ihren Antrag lediglich den Verhältnissen anzupassen versucht, und hoffe, dadurch um so mehr auf eine Beachtung und Berücksichtigung rechnen zu dürfen. Seine Partei sei von der Ansicht ausgegangen, daß vor allen Dingen etwas Praktisches geleistet werden müsse. Die Vorlage der Regierung sei nichts weniger als soziale Reform, es sei eine einfache Schablonisirung bereits bestehender Verhältnisse. Das, was seine Partei vorgeschlagen, sei dagegen so praktisch und so nüchtern, daß es die Billigung Aller hier im Hause finden sollte — wenn man es eben nur nicht vom Standpunkte des Sozialdemokraten, sondern von dem des Arbeiters selbst aus betrachte. Der Versicherungs⸗ zwang sei nach seiner Meinung durchaus nicht unnöthig, aber deshalb sei das gegenwärtige Gesetz in seiner jetzigen Form noch lange nicht erforderlich, und der Umstand, daß man auf die Vorschläge der deutschen Buchdrucker zu Hamburg, die sich mit einer längeren Petition in Bezug auf die Krankenversicherung an den Reichstag gewandt hätten, gar keine Rücksicht genommen habe, scheine ihm darauf hinzudeuten, daß es hier weniger gelte, dem Bedürfniß des Arbeiters zu entsprechen, als vielmehr eine neue Polizeigesetz⸗ gebung zu schaffen. Diese Petition wünsche in ihrem Grund⸗ gedanken die allgemeine Berufsversicherung, und seine Partei habe dieselbe auch in ihrem Entwurf festgehalten. Es habe für seine Partei gegolten, bei Denen, die noch nicht versichert seien, eine möglichst zweckentsprechende Versicherungsform zu finden, und bei Denjenigen, die bereits in eine derartige Versicherung eingetreten seien, einen möglichst günstigen Modus zur Verwahrung gegen Polizeimaßregeln festzusetzen. Die Zwangsversicherung dürfe nicht allein auf Lohnarbeiter, sondern müsse auf weitere Kreise ausgedehnt werden, denn eine große Auzahl kleiner Handwerker, ja selbst viele selbst⸗ ständige kleine Gewerbetreibende seien oft viel schlechter dran und der Unterstützung in Krankheitsfällen bedürftiger als der Geselle, und er sehe nicht ein, weshalb diese Leute von der Wohlthat der Versicherung ausgeschlossen werden und dem Zwange, der auf die Arbeiter ausgeübt werde, entzogen werden sollten. Man habe auch ferner noch eine große Anzahl von Advokatenschreibern, Scribenten und Handlungsgehülfen aller Art, die im großen Ganzen mehr Proletarier seien, als die Lohnarbeiter. Wenn man dem alten Hülfskassengesetz einen Zwangsparagraphen gegeben hätte, ähnlich wie der gegenwärtigen Vorlage, so wäre die Frist, die man dem Gesetz bis zum Nachweis seiner Zweck⸗ mäßigkeit gegeben, wesentlich anders verlaufen, aber man habe die bestehenden freien Hülfskassen nur gemaßregelt, und ihnen Hindernisse in den Weg gelegt, so daß an ein Auf⸗ blühen derselben nicht zu denken gewesen sei. Er habe gerade in dieser Beziehung eine große Zahl von Zuschriften bekom⸗ men; in allen werde betont, daß der Zwang nothwendig und erfor⸗ derlich sei, aber alle brächten auch zugleich die bittersten Klagen über die Maßregelung durch die Polizeiverwaltungen. Seine Partei habe im Mai 1882 eine Revision dieser Kassen durch den Bundesrath beantragt, aber auch hier sei nichts geschehen, man habe dazu wohl keine Zeit gehabt — er frage jedoch: wie komme die Regierung jetzt dazu, dem Hause neue Gesetzes⸗ vorlagen über die Krankenkassen zu machen, wo sie sich nicht einmal habe bereit finden lassen, die von seiner Partei bean⸗ tragte Revision der alten vorzunehmen? Er erkläre von vorn⸗ herein, daß seine Partei auf dem Boden des Versicherungszwanges stehe, nur wolle sie nicht, daß dieser Zwang jede andere ähnliche Organisation unterdrücke. Der Abg. vonHertling wolle nach seinem Antrag die landwirthschaftlichen Arbeiter nicht zur Versiche⸗ rung hinzuziehen — warum nicht? Sie sei ja gerade für diese Leute eine sehr leichte! Der dem Hause von der Regierung unterbreitete Gesetzentwurf sei keine Sozialreform, er betone das, es sei ein Zweckmäßigkeitsgesetz. Der Bundesrath hätte, bevor derselbe diesen Entwurf über Krankheits⸗ verhältnisse dem Hause unterbreitet habe, Maßregeln zur Gesundheit der Arbeiter vorschlagen, für sanitäre Einrich⸗ tungen in den Fabriken u. s. w. Sorge tragen, und vor Allem für die Herstellung eines Minimallohnsatzes sich bemühen sollen, damit der Arbeiter in den Stand esetzt werde, die Prämien zu bezahlen. Ein auptfehler aber ei eben der, daß die Gesetzesvorschläge von Leuten gemacht würden, deren Normalarbeitstag schon mit dem Frühstück zu Ende sei. Er sei der Meinung, daß die Gemeinde⸗ oder Be⸗ rufskasse allein noch nicht ausreichen werde, um den Arbeiter bei wirklichen Nothfällen zu schützen, derselbe werde dazu viel⸗ mehr noch einer zweiten bürgerlichen Kasse bedürfen, und da⸗ hin ziele auch der Schlußparagraph seines Antrags. Die Ar⸗ beitgeber sollten nach der Vorlage der Regierung verpflichtet sein, ein Drittel der Prämie zu den Krankenkassen beizu⸗ tragen. Das wolle seine Partei nicht, die Arbeiter bedürften solcher Unterstützung nicht. Er wolle keine Beiträge der Ar⸗ beitgeber zur Krankenkasse, weil man dadurch die freien Kassen ruinire. Dafür verlange er aber einen solchen Beitrag zur Unfallversicherung. Seine Partei werde eventuell jetzt auch für den §. 1 stimmen, sollten aber die anderen Anträge seiner Partei abgelehnt werden, so werde seine Partei gegen das ganze Gesetz stimmen. Wenn man einen Polizeizwang aus⸗ üben wolle, so müsse man auch die Gemeinden, welche ihre Zu⸗ schüsse nicht würden leisten können, aus Reichsmitteln unterstützen,
das verlange der Antrag seiner Partei in §. 7, er bitte diese Anträge anzunehmen, die nicht speziell sozialdemokratisch seien,
sondern nur den Zwang aus Gerechtigkeitsgründen noch aus⸗ dehnen sollten.
Demnächst nahm der Geheime Ober⸗Regierungs⸗Rath Lohmann wiederum das Wort:
Meine Herren! Ich habe nicht die Absicht, schon jetzt wieder in die materielle Diskussion einzugreifen; ich halte mich aber für ver⸗ pflichtet, einen Vorwurf zurückzuweisen, welchen der Herr Vorredner den verbündeten Regierungen gemacht hat.
Der Herr Abgeordnete hat behauptet, der Bundesrath habe sich einer Pflichtwidrigkeit schuldig gemacht, indem er die Formulare für die Rechnungsrevisionen der Hülfskassen nicht erlassen habe. Meine Herren, von diesen Formularen redet der §. 25 des Gesetzes vom 7. April 1876; in demselben wird nur gesagt, daß eine Revision der Kasse in je 5 Jahren stattfinden und eine Uebersicht darüber nach dem vorgeschrie⸗ benen Formulare der Aufsichtsbehörde mitgetheilt werden soll. Es ist in dem Gesetze keineswegs bestimmt, daß diese Formulare vom Bundesrath zu erlassen seien und es ist deshalb zulässig, daß derartige Formulare sowohl von den einzelnen Landesregierungen als auch von den Aufsichtsbehörden vorgeschrieben werden, so lange der Bundesrath selbst derartige Formulare nicht erläßt.
Nun sind allerdings die weiteren Formulare, welche im §. 27 des Gesetzes erwähnt werden, vom Bundesrath festgestellt und durch das Reichs⸗Centralblatt veröffentlicht. Das hier in Frage stehende Formular konnte damals überhaupt noch gar nicht zur Anwendung kommen, sondern frühestens im Jahre 1882, und weil außerdem die Herstellung eines solchen Formulars, welches wirklich dem Zwecke der gesetzlichen Bestimmung entsprochen haben würde, nach der Auskunft von Sachverständigen außerordentlich schwierig ist, so hat damals der Bundesrath den Erlaß dieses Formulars aufgeschoben. Als aber das Jahr 1882 herankam, da war allerdings die Auffassung der verbündeten Regierungen bereits die, daß eine Revision des Gesetzes nothwendig sei, und daß es deshalb nicht angemessen sei, noch allge⸗ mein für das ganze Deutsche Reich ein derartiges Formular vorzu⸗ schreiben, zumal man schon damals entschlossen war, die in Rede stehende Vorschrift in das zu erlassende neue Gesetz nicht wieder auf⸗ zunehmen. Ich glaube, meine Herren, daß damit der Vorwurf einer Pflichtwidrigkeit völlig in sich zerfällt.
Der Abg. Lohren erklärte, nach den Ausführungen des Regierungskommissars blieben ihm nur wenige Punkte zu erledigen. Der Antrag Ausfeld bilde eine Fortsetzung des Hülfskassengesetzes; man könnte diesem zustimmen, wenn da⸗ mit das, was die Regierungsvorlage erstrebe, erreicht werden könnte; die Hülfskassen seien aber seit dem Jahre 1876 immer mehr zurückgegangen, weil der Zwang zum Beitritt fehle; es seien auf Grund von Ortsstatuten neue Kassen ent⸗ standen, aber auch ihnen fehle noch der Beitrittszwang; jetzt solle dieser Zwang eingeführt werden. Das Gesetz wolle aber nicht dem Arbeiter, sondern dem Arbeitgeber den Zwang auferlegen, und auch diesen allein für etwaige Ueber⸗ tretungen strafen. Der Arbeiter solle nach der Vorlage nur Rechte, keine Pflichten haben. Außerdem könnte hierbei die große Zahl der bald hier, bald dort im Tagelohn beschäf⸗ tigten Arbeiter der Versicherung nicht unterworfen sein. Der Antrag der Sozialdemokraten dagegen wolle alle Ar⸗ beiter umfassen; dadurch würde aber der Exekutor, den die Regierung eben beseitigen wolle, in Permanenz er⸗ klärt sein. Auch die Sozialdemokraten nähmen den Staat schließlich in Anspruch, und zwar in einer nach keiner Richtung hin durchzuführenden Weise. Aus diesen Gründen müßte der großartige Gedanke einer allgemeinen Krankenversicherung fallen gelassen werden. Die 88. 1, 1a. und 2 führten einen Versicherungszwang ein für alle Arbeiter, für die es sich durchführen lasse, und ließen die Versicherung für die übrigen Arbeiter fakultativ zu. Für diejenigen Arbeiter, welche nicht versichert werden könnten, sorge die Vorlage erstens durch die Gemeindeverbände, und zweitens durch die freien Hülfskassen, welche übrigens in einer Weise zugelassen würden, so daß ihm darin eine große Gefahr zu liegen scheine, sie könnten unter Umständen zu kolossalen Belastungen der Kommunen führen. Der Antrag von Hertling wolle die Landarbeiter von der Versicherung ausschließen, weil sie für dieselben nicht durchführbar wäre. Man müsse die landwirthschaftlichen Arbeiter in freie und kontraktlich gebundene unterscheiden; erstere bildeten die von Jahr zu Jahr steigende Mehrzahl und könnten ebenso behandelt werden, wie die auf Tagelohn arbeitenden Industriearbeiter. Würde man sie schlechter be⸗ handeln, so würde, wie der Landwirthschastsrath schon bemerkt habe, eine Abnahme der der Landwirthschaft
ur Verfügung stehenden Arbeitskräfte die Folge sein. Und den durch feste Kontrakte gebundenen Land⸗ arbeitern gehe es so schlecht, daß eine Umwandlung der ihnen jetzt zukommenden Naturalleistungen und Geldleistungen sehr wünschenswerth sei, nur ließe sich das eben wegen des im Allgemeinen auf dem platten Lande mangelnden baaren Geldes nicht überall durchführen, sondern nur dafür, wo es unbedingt nöthig sei, also für Arzt und Arznei. Soweit es möglich sei, solle man ihn auch auf landwirthschaftliche Arbeiter ausdehnen, da ja, wie der Abg. Buhl gestern richtig bemerkt habe, gerade die selbst⸗ ständigen Landarbeiter durch einen Krankheitsfall häufig sozial ruinirt würden. Das Wesen der Sozialreform sei, daß man die alten deutschen Gewohnheiten mit festen gesetzlichen Formen umgebe. „ weite habe, sie lasse sich in dieser Beziehung nur vergleichen mit dem Schulzwangsgesetz, aber sie werde auch eben solche segensreiche Folgen haben, wie dieses, und die großen Opfer, die gebracht werden müßten, lohnen. Er bitte also im Namen seiner Fraktion: im Geiste der Vorlage zu handeln, und das Gesetz auf möglichst viele Arbeiter auszudehnen. 1 Der Abg. Schrader entgegnete, der Regierungskommissar habe im Eingang der Verhandlung, mit Rücksicht auf die Rede von Richter, zurückgegriffen auf die Motivirung des Gesetzes. Das Gesetz sei hervorgegangen aus dem Unfallversicherungs⸗ gesetz, für welches es allerdings nothwendig sei, wenn es so, wie es jetzt vorliege, gestaltet werden solle. Von diesem Ge⸗ sichtspunkt aus sei allerdings die Motivirung zureichend, wenn sie sich nur darauf stütze, daß ein allgemeiner Zwang zur Krankenversicherung nothwendig sei. Aber die Kommission habe ganz absichtlich die Verbindung zwischen den beiden Gesetzen gelöst, und dasselbe nur als für ei betrachtet. Freilich stehe schon jetzt in Aussicht, daß entweder in dieses Gesetz oder in das Unfallversicherungsgesetz die Bestimmung wieder aufgenommen werden müßte, welche hier gebracht werden sollte, nämlich die Uebertragung eines Theils der Unfallentschädigung auf die Krankenkassen. Wenn das Krankenversicherungsgesetz aber selbständig sein solle, so müßte es anders motivirt sein, es müßte nachgewiesen wer⸗ den, daß die Resultate der bisherigen Füͤrsorhe in Krank⸗ heiten so gering gewesen seien, daß eine so weit gehende Aenderung der Gesetzgebung nothwendig sei. Es solle nunmehr der Zwang nicht in einzelnen, lokalen Verhältnissen entsprechenden Fällen eintreten,
ganze Kraft geschöpft.
8
diesen Gründen könne seine P
Freunde für den §. 1 stimmen wü
1 den Gemeinden durch dieses Gesetz Chferlems
P Ges gt werde, werde anderer⸗ trages, er verlange die Erri 18. seits rmenlast erleichtern, und so das Gleichgewicht her⸗ Theilen des Deugcchdie Krricheung 119656 Arbelen
— — —yypv»
Arbeitern von der Wirkun Konsequenter sei zwar der des Zwang; aber bei der allgemeinen Ungewißheit über die Wir⸗
kungen diese is Schö si f 1 gesetzgeberischen Schöpfung könne er sich dafür
sondern in ganz Deutschland. Di ichti 1 — — . jese wichtige 1 sei überha — 1- en sei dem Hause über die übrigen Krankenkass b upt kein Material mitgetheilt. Daß aber das Kr. be 4— keineswegs unvollkkommen entwickelt sei beweise 22 4 2 Kommissar angeführte Thatsache, daß bie Halfte de. 9 ichen Arbeiter in Preußen gegen Krankheit vierel ei. Also sei ein Eingriff in die lebendige Ent⸗ wicke ung auf einem Gebiete, welches der Selbsthülf g Hugang ich sei, sehr bedenklich. Der Abg. von Heltne — hatze sich ö1 der geschichtlichen Ene ülfskassen berufen; Entwickelung aber habe aus der Freiheit 88 diese eschöpft. Das vorgeschlagene S 88 der »Versicherung verstanden werden solle, sei ihm und vielen anderen nicht r. meen . . — t klar geword Entwickelung der freien Hubstaß 11.“ ini G en habe zu einer Ver⸗ einigung derselben in größere Gru er. zer⸗ aber zu der Zersplitterung, die na 8 geführt, nicht 87* Dle dem 2 des Entwurfs unfehlbar eintreten G üffe “
Fee artei S Entwurs nict entgegenbringen. Mal bdernnvathie dem
. 2
inter diesem Gesichtspunkte sei em genannten Antrage eine so große Anzahl von ländlichen
Gesetzes auszuschließen. Antrag Blos auf de.
Der Abg. Sonnemann erklärte, daß er und seine politischen Die Last, die den
stellen, wenn nicht gar der allgemei si
— 1 gemeine Versi
EE1“ mnehr vermindern werde. Daß es ohne Anstalten entrichten
allen Seiten P vaß 8 trhehes ö ufenaäen . . e Bewegun
durch dieses Gesetz gehindert werden konnte ,
der Arbeitgeber diese freie Bewegu Beibehaltung und Ausbildun 2* ftli
. — Ildung des genossen in⸗ — sei trotz der Gemeindeversicherung 8. sncen Prinn 5 wahrscheinlich. Die Anträge Blos und Genossen bräch⸗ 8 . ganz neues System b t nacen ver des Gesetzes in dieser Session unmöglich nicht ein Mitglied der sozialdemokratisch i in di WEE schen Partei in die Kom⸗ verfftiche 1 wozu derselbe gerade in dieser Frage
für diesen §. 1 nicht stimmen, ebenso wenig für den Antrag
seine Endabstimmung v — on dem R “ abhaͤngig machen. kluftat
zialpoliti ichsregi neöcer 4 schen scfeßgebung der Reichsregierung habe er kei⸗ Frage der Arbeiterschutzgesetzgebung, welch ür mi
Ar — 1 e er für
8 so wichtig halte, wie das Kassenwesen, n für jo wenig ermuntern, als die Versuche G 2 Sozialgesetzgebung das Tabackmonopol,
Etatsperiode durchzus ürfe se* 8 1 athn. dachanszanfegen. Das dürfe seine Partei jedoch nicht
halte, zu acceptiren.
werde er mit off durch die Abftmoffenen Augen entgegensehen und halte sich
züglich späterer Vorlagen für 1 V gebunden. Der Abg. von Buͤhler empfahl die Annahme seines An⸗
—yvwêwg
rungszwang die
eher werde jetzt durch die eigenmächtigen Eingriffe
gehindert. Auch die
in Vorschlag, welches
So sehr er es beklage, daß der Reichstag
daher
wäre, so könne seine Partei doch Bühler. Im Uebrigen
werde e aller Parteien
Am 2 von Fall zu ges
88 82 und er einzelnen Ab⸗ Großes Vertrauen zu der die
dieser
Die schroff ablehnende Haltung derselben zu der tragen
auf dem Wege zur und die zweijährige
was sie als richtig und ausführb Der weiteren Entwickelung dieser vrbar zung über dieses Gesetz in keiner Weise be⸗ haüßren
abend 1
Inserate für den Deutschen Reichs⸗ und Königl 9 O Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ 8 register nimmt an: die Königliche Expedition des Deutschen Reichs-⸗Anzeigers und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers: Berlin SW., Wilhelm⸗Straße Nr. 32.
X
Er gebe zu, daß die Vorlage eine kolossale Trag⸗
sich allein stehend
Steckbriefe und Untersuchungs „Sachen. Steckbrief.
ralr. Kleidung: kleiner, schwarzer Hut und dunkel⸗
Steckbrief. Gegen den unten beschriebenen Schläch⸗
Fecegen Adolf Preuß, nuar 1855 zu Landshut, welcher flüchtig ist resp. sich verborgen hält, ist die EE“ schweren Diebstahls in den Akten J. IIID. 235. 83 ö “ denselben zu verhaften n das Untersuchungsgefängni in N
Alt⸗Moabit 11/12, 11“ April 1883.
Landgericht I. Größe 1,76 m, Statur Ftm ser raun, Nase breit, Mund gewöhnlich, Gesichtsfarbe gelb, Sprache deutsch, schlesischer Dia⸗ 1. kurze Jacke, abgeschnittenen Kaiser⸗
Sei. achstaedt geborenen Goldarbeiter Ignatz Kalb⸗ henn, ohne Domizil, welcher br Ns 5* ist n. Untersuchungshaft wegen Diebstahls verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Gerichtsgefängniß zu Potsdam abzuliefern. Signale⸗ äent. 1“ 8v werden. Potsdam, den ¹. Apri „Der Untersuchungsri i de Königlichen Landgerichte. 1“
Alerrie1,, ce Kördel II. aus Wattenb
TE“ zu Eüche et lesth bet Naczrict Klerher za den Alten 9. 1. dunkelblond, Bart ohne, Gesichtsfarbe Plesr. b
[17768] Gegen den unten beschriebenen Färber
welcher flüchtig ist, ist die Untersu 8 betiofichen L S Ntssteft wird ersucht, denselben zu verhafte d i u.“ zu Beitersaften unde in Bisch FKFghnigliches S. Amtsgericht.
Alter ca. 35 Jahre, Statur mittel, dick : Thomas hat eine Platte, Bart: vollen dadic, d Bart. ee L.-üeab.wusdn2 Lehdeee Sprache deutsch. 1 n 8 i eine kleine Warze. ün 8 8 h
Der Ersatz⸗Reservist I. Klasse Sattler Herm Gronnenberg, geboren am 14. April 88 8 zu Eksen. Iserlohn, auch daselbst zuletzt wohnhaft, wird
zu überlassenden Stufenhöhen, Heeenscher Bestimmungen Unterstützungen in nfall für sich und ihre Angehörigen erhalten „Hülfspflegen Ire. und Kreditkassen ver⸗ erzielt, was die Kaiferliche Bokscfafe es eise 8 - Zwangsversicherung gegenüber den iis* 1 einem viel kleineren Apparat durchführbar sei 8r 8₰ Alblehnung eines Vertagungsantrags begründete der g. Dr. Gutfleisch einen von üe See. Antrag, welcher ge Glei ig aller Arbeit h sei die landwirthschaftlichen Arbeiter E“” Er verlange die Gleichstellung sämmtlicher Man könne,
bunden werden, und
auf vollständige Gleichstellun
aufnehmen wolle. Arbeiter im Interesse
wenn das Gesetz wirkli ; . r 1 landwirthschafllechen lich eine Wohlthat bringen solle, die
theilhaftig zu werden, ie erwarteten nicht verlangen, daß die Industriearbeiter allein den Schaden Das andere finde tzes auf den er Meinung, daß Wirksamkeit dieses „ da die kommunalen für das 18. und die gen. Die kommunalen gen Verhältnisse am besten, und
ältniss s wi zrtliche 8 hältnissen entsprechend zu verfahren sei. ie den oörtlichen Ver⸗
Hierauf vertagte sich d
er darin, daß die Vorlage die Ausfü s kommunalen Boden verpflanz Pr “ 99 a9 dee Khese pflanze. Denn er sei der M
esetzes für die Arbeiter zu e sei Organe am besten Wohlfahrt des Arbeiters Sorge zu tragen Organe kennten die einschlägi 1
sollten feste regelmäßige Beiträge zur Unterhaltung dieser
des sozialen Friedens.
Arbeiter davon Wohlthat ebenso wie die
andererseits, nicht
nicht industriellen wenn
Früchte bringe,
könne sollten. Das sei das eine Moment.
allein eine segensreiche
in der Lage seien, am richtigsten zu beurtheilen,
1 Uhr.
Deffentlicher Anzeiger.
2. Subhastationen, Auf, 8e gebote, Vorladungen
58 18 Verpachtungen, Submissionen etc. 4. Verloosung, Amortisation, hes u. s. w. von öffentlichen Papieren.
5. Industrielle Etablissements und Grosshandel. n 6. Verschiedene Bekanntmachungen
7. Literarische Anzeigen. b
Zinszahlung 8. Theater-Anzeigen. In der Börs
9. Familien-Nachrichten. beilage.
strafgesetzbuches. —
Beschrei⸗ über die der Anklage
Haare dunkelblond, Stirn niedrig, Bart Augenbrauen blond, Nase
Gesicht oval, Gesichtsfarbe blaß, Sprache
8 z 8 als Er egen den unten beschri wandert zu sein, ohn Dachdecker Emil Heinrich Rach, 28. August 1841 zu Neu⸗Lewin, Kreis Ober⸗Barnim welcher flüchtig ist resp. sich verborgen häͤlt, ist die Untersuchungshaft wegen Unterschlagung in den Akten J. III. D. 349. 82. verhängt. Es wird ersucht, den⸗ selben zu verhaften und in das Untersuchungs⸗ gefängniß zu Berlin NW., Alt⸗Moabit 11/12, ab⸗ zuliefern. Berlin, den 14. April 1883. Königliche Staatsanwaltschaft beim Landgericht I. vrng: Alter 41 Jahre, Größe 1,55 m, Statur dunkelblonder“Vollbart,
Ahnh bhelage, Mund gewöhnlich, Zähne defekt, Kinn
satz⸗Reservist I. .Klasse ausge⸗ . one von seiner bevorstehenden Aus⸗ wanderung der Militärbehörde Anzeige beasen . haben — Uebertretung des §. 360 Nr. 3 des Reichs⸗ Derselbe wird hiermit auf An⸗ Königlichen Amtsgerichts auf Vormittags 10 Uhr, vor
Schöffengericht zur Haupt⸗
ei unentschuldigtem Aus⸗
ach §. 472 R. Str. P. O.
ordnung des hiesigen den 8. Juni b. Is., das hiesige Königliche verhandlung geladen und b bleiben auf Grund der n von dem Königlichen E d zu Grunde li Thats ausgestellten Erklärungen Cö Hohenlimburg, 15. Februar 18883. u““ Mertens, — Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen des „Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein & Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren Annoncen⸗Bureaux.
[17690)0 Oeffentliche Zustellung.
Johanne Charlotte, schweig,
kannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung,
den Beklagten zur mündlichen Verhandlung
zu Leipzig lichen Landgerichts zu Braunschweig
auf den 2. Juli 1883,
— Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Anzug.
[17685]
geboren am 19. Ja⸗
/12, 2G Berlin, den 16. Königliche Staatsanwaltschaft beim Beschreibung: Alter 28 Jahre, 2 schlank, Haare schwarz, Augenbrauen schwarz, Augen dunkel⸗
Gesicht ova 1 1 ch 8 vinz Posen, auf
Gegen den im Jahre 1823 in
[17689] in Hannover, Klägerin,
Gegen den unten beschriebenen
Es wird ersucht, denselben zu verhaften 11““
Cassel, den 18. April 1883. Königliche Sandgerichts zu Beschreibung: mit der Au
Zum Zwecke Steckbrief.
Karl Angust Thomas aus Oberneukirch, “ wegen [17811]
ofswerda, den 19. April 1883.
80 ₰, Anerkennung der
Menitius. des Klägers am Grundstü
Beschreibung:
Bgahstrese ee 2
* 5 .
8 SI“*“ ZE11I1“
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ 1 u. dergl. Heffentliche Zustellung. bne Maler Liersch, geb , „, zu Bojanowo, vertreten d 8. anwalt Wolff zu Lissa, k bbe Fö Gust Guhle wohnhaft, jetzt unbekannten Auf 1 8 §§. 688, 693 Theil II. Tit. 1, A. Lnhthagfs ghu⸗ dem Antrage: - ; eien bestehende Band der Ehe zu trennen Beklagten für den allein schuldigen Theil zu nnpäden und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die erste des Königlichen Landgerichts zu Polnisch Lissa, Pro⸗
das zwischen den Par⸗
den 13. Juli 1883, Vormittags 9
mit der Aufforderung, einen bei bea denair Ge⸗ “ vswalf zu bestellen.
wecke der öffentlichen ird dies Auszug der Klage bekannt EvbNeg “ Lissa, den 13. April 1883. M1A14“
Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
8 Oeffentliche Zustellung. Die Ehefrau Minna Brackmann, ir. Bren necke
vertreten durch den Rechts⸗ agt gegen ihren Ehemann, früher in Hannover,
anwalt Ubbelohde das., kl den Dreher Wilh. Bracke jetzt unbekannten Aufenthalts, böslicher Verlassung, mit dem den Parteien bestehende 2 dem Bande nach auf lagte cheiden, und l . klagten zur mündlichen Verhandlung de dee ahe streits vor die Civilkammer III. des Königlichen annover auf den 7. serß 18888 GC 10 Uhr orderung, einen bei dem Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. LS-ee dieser Auszug d der 1111 uszug der Klage bekannt ge Hannover, den 16. April 188 9
Schin Gerichtsschreiber des Kön Oeffentliche Zustellung Der P. Böger zu Gießen, vertreten echts⸗ anwalt Baist, klagt . den H öee Gießen, jetzt unbekannt wo abw vertrag und Darlehn mit dem urtheilung des Beklagten zur
Antrage: die zwischen
iglichen Landgerichts.
Pend, aus Mieth⸗ ntrage auf Ver⸗ Zahlung von 83 ℳ reiheit des Eigenthums Flur 40 Nr. 226 der Gemarkung Gießen und Entfernung des auf solches erbauten Ateliers und ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Groß⸗ herzogliche Amtsgericht zu Gießen auf Samstag, den 23. Juni 1883, Vermmtttege 82
um Zwecke der öffentlichen Zustellung wi gez. Auszug der Klage bekannt gemacht. 8 öö 1 Gießzen, den 20. April 1888383.
ö3E
Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Amtsgerichts.
Auszug der Klage bekannt gemacht Braunschweig, den 14. April 1883. Rautmann,
[17673] Aufgebot.
glaubhaft gemacht hat, daß das Grundstück:
Hausgarten, 30 qm,
Civilkammer sgehae
aufgefordert, dieselben bis zum Termin, am Mittwoch, den 4. Juli 18838,
“ Mittags 12 Uhr,
im Lokale des unterzeichneten Gerichts,
Nr. 10 des Justizgebäudes, geltend
Ansprüche gegen Dritte,
Grundstück erworben haben,
getragen werden, verloren gehen. Cassel, den 6. April 1883. Königliches Amtsgericht. Abtheilung 2.
Wird veröffentlicht.
Der Gerichtsschreiber: Donath.
Beklagten, wegen
[1780606 Aufgebot. Der frühere Sekretär beim Königlichen Zellen⸗ gefängniß dahier, jetziger Gefängniß⸗Inspektor empen zu Cassel, hat das Aufgebot eines ihm Seitens des Kreditvereins zu eingetr. Genossenschaft, zertheilten Kontobuches Nr. 1026 1 nach welchem im Jahre 1881: am 29. Januar 50 ℳ8 am 12. Februar 65 ℳ, am 5. März 50 ℳ am 12. Mai 100 ℳ und am 28. Mai 80 ℳ, zu⸗ sammen 345 ℳ „geholt“, im selben Jahre: am 3. Januar 165 ℳ, am 1. April 70 ₰ Zinsen und 30 ℳ, am 2. April 150 ℳ und am 5. Mai 8.dns eh- ℳ, „gebracht“ sind, . Der Inhaber der Urkunde wi . fordert, spätestens in dem auf G den 20. November 1883, Bormittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer 95 (Eingang Volgersweg), anberaumten Aufgebots⸗ vö Fess zeect 8 und die Urkunde „ widrigenfa ä Uesucgen. nübr ge 189 8 die Kraftloserklärung der Hannover, den 17. April 1883. Königliches Amtsgericht, Abtheilung 17. Siegel. Ausgefertigt: Schulz, Sekretär, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
Zustellung wird
ugo Perger von
Die Ehefrau des Tischlers Peter Jör nsson, geb. Schultze, zu Wllen.
vertreten durch den Justizrath Gotthard daselbst klagt gegen ihren genannten Feercnen
mit dem Antrage auf Trennung der Ehe und ladet
gedachten Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser
Gerichtsschreiber des Herzoglichen Landgerichts.
agt gegen ihren Ehemann, 88 av Liersch, früher zu Lang⸗ Nachdem die Gemeinde Großenritte hinreichend
Kartenblatt 22 Nr. 91, Auf der Gänseweide,
Zimmer r. . zu ma widrigenfalls der Eintrag des Grundstüͤcks in 889 Grundbuch von Großenritte auf den Namen der Antragstellerin für zulässig erklärt werden soll, auch 1 . welche in dem redli Glauben an die Richtigkeit des Grundbuchs 68 nicht mehr
gemacht werden können, und etwaige ce gegenüber Denjenigen, deren Rechte innerhalb der Ausschlußfrist angemeldet und demnächst auch ein⸗
nach verschiedenen, ihrer Wahl und dafür nach I Hmaßt Krankheit und Mit diesen
Der Vorschlag Vortheil, daß
ausschließen, Arbeiter das Gesetz
as Haus um 5 Uhr auf Sonn⸗
11 h Disgeatenbanͤcheug. Die ledige Dienstmagd Christiana Henriett 9 rum von Naila und deren Fir bhana ge ö
von der Mitklägerin Wolfrum 1882 außerehelich gebornen, auf Christian Andreas
Rechtsstreits vor die erste Civilkammer des Eesnshen endezunso nie. lur, gesesn 1 zog zur Zahlung
Erbrechtseinräumung für dasselbe, d räut ir de „dann von monatlich 3 ℳ Alimente für das Kind bis zu dessen beendigtem 14. Lebensjahre, des Schulgeldes 5 b 7
seinerzeitigen Handwerkse 8 endlich;z heüien 878 9 ö“ endlich zur un ℳ persönliche Entschädi e tragung zu .“ Zur mündli en Verhandlung des Rechtsstreits i vom K. Amtsgerichte Hof in dessen E11 Montag, den 28. Mai 1883, I Vormittags 9 Uhr, Termin anberaumt, wozu der Beklagte Schröppel geladen wird. Hof, den 17. April 1883. Gerichtsschreiberei des Königlichen Amtsgerichts Millitzer.
Georg
seit länger als 10 Jahren in ungestör “ , gestörtem Eigen⸗
thumshesitze „gehabt hat, werden valle Diezentgen 1179600
welche Ansprüche darauf erheben zu können glauben,
Der Häusler Carl Niemann aus Brunow und der Büdner Friedrich Kaehler aus ö“ unter Beibringung der Quittungen der aus den resp Grund⸗ und Hypothekenbüchern der Häuslerei Nr. 8 zu Brunow und Büdnerei Nr. 7 zu Ziegendorf er⸗ hellenden Gläubiger, nämlich des Erbpächters Franz Niemann aus Brunow, für welchen Fol. 1 auf Häuslerei Nr. 8 daselbst ein Posten von 600 ℳ und der verwittweten Dorothea Klaehn aus Drefahl für welche Fol. 1 B. auf Büdnerei Nr. 7 zu Ziegen⸗ dorf ein Posten von 150 Thlr. Cour. eingetragen steht, die Kraftloserklärung dieser Rechte beantragt Demnach werden alle Diejenigen, welche Rechte 8 8 Fese ac Forderungen zu haben 9 en, hierdurch geladen, solche i ha uns in g solche Rechte in dem onnerstag, den 5. Juli d. J., Vormittags 11 Uhr, 8 8 anstehenden Termine geltend zu machen und zu be⸗ - ö miörtgensals. xöö Forderun⸗ erloschen erklärt und im Grund⸗ . thekenbuche werden getilgt werden. vI1 Grabow, den 18. April 1883. Großherzogliches Amtsgericht. Zur Beglaubigung: Allwardt, G. Akt.⸗Geh.
in Sachen der Wittwe des Gutspächters Wurmb, Helene, geb. Degener, zu Hildesheim, Kla⸗ gerin, wider den Müller Friedrich Otte zu Schö⸗ ningen, Beklagten, neg. Darlehnszinsen, wird, nach⸗ dem auf Antrag der Klägerin die Beschlagnahme der diß I degncieig Fennc. nämlich: er sub No. ass. zu öninge Wassermahlmühle nebst Zubehör, “ 2) ds e e Fedafhe⸗ sub Nris. 321 a . b., 160, 322 b. un elegenen 2 äne zu “ 1 ha 84,91 a, u“ zum Zwecke der Zwangsversteigerung durch vom 15. dieses Fhnang verfügt, . Jurc Feschluß Ung dees 2868 im Grundbuche am 16. dieses nats erfolgt, Termin zur Zwangsv den 28. Jut, 1909. rfteigerung auf Morgens 10 Uhr, vor Herzoglichem Amtsgerichte, hierselbst, angesetzt,
in welchem die Hypothekgläubiger die Hypotheken⸗
briefe zu überreichen haben.
Schöningen, den 17. April 1883.
Herzogliches Amtsgericht (Unterschrift.)
den Schlosser Georg Schröppel von Wirsbere 8, It. unbekannten Aufenthalts, wegen Ansprüchen aus unehelicher Schwängerung mit dem Antrage, den Beklagten zur Anerkennung der Vaterschaft zu den
am 28. Dezember
der etwaigen Kur⸗ und Beerdigungskosten und der
auf⸗ und Kindbettkosten