1883 / 96 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 25 Apr 1883 18:00:01 GMT) scan diff

sammlung. Genehmigt wurden: die Ausschuß⸗Anträge, betr.

Berlin, 17. April. Rothen⸗ bücher, Major von der 10. Gensd. Brig., zum Brigadier der 11. Gensd. Brig. ernannt. v. Alvensleben, Hauptmann von der 2. Gensd. Brig., zur 10. Gensd. Brig., von der Osten, Major von der 6. Gensd. Brig., zur 2. Gensd. Brig., versetzt. v. Sobhe, Major z. D., zuletzt Rittm. und Escadr. Chef im Drag. Regt. Nr. 12, in der 3. Gensd. Brig., de Salengre Drabbe, Hauptmann a. D., zuletzt Pr. Lieutenant im Inf. Regiment Nr. 16, in der 8. Gensd. Brigade, Tietz, Major a. D., zuletzt Hauptmann und Battr. Chef im Feld⸗Art. Regt. Nr. 3, v. Heyd en, Pr. Lt. a. D., zuletzt im Gren. Regt. Nr. 4, Beide in der 1. Gensd'arm. Brig. angestellt. v. Zastrow, Hauptm. aggreg. dem Inf. Regt. Nr. 84, kommandirt zur Dienstleist. bei dem Chef der Land⸗Gensd'arm., mit Pens. zur Disp. gestellt und gleichzeitig in der 6. Gensd'arm. Brig. wieder⸗

angestellt. ü Beurlaubtenstande. Berlin, 14. April. Herr⸗

mann, Sec. Lt. vom Landw. Train des Res. Landw. Regts. Nr. 35, zur Landw. Kav. versetzt. 8 1 ndm dn emirigungen. Im aktiven Heere. Ber⸗ lin, 14. April. v. Gaza, Major z. D., von der Stellung als Bez. Commandeur des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 27, v. Lillje⸗ ström, Oberst z. D., von der Stellung als Bez. Commandeur des 2. Bars. Landiw. Regts. Nr. 71, entbunden. Schwenk, Oberst⸗Lt. aggreg. dem Inf. Regt. Nr. 66 und zweiter Stabsoffiz. bei der Ge⸗ wehr⸗Prüf. Kommission, mit Pens. zur Disp. gestellt. v. Kamptz, Oberst⸗Lt. vom Inf. Regt. Nr. 27, mit Pens. zur Disp. gestellt. In der Gensd'armerie. Berlin, 17. April. v. Pil⸗ grim, Oberst und Brigadier der 11. Gensd'arm. Brig, in Genehm. seines Abschiedsgesuches mit Pens. zur Disp. gestellt. Frhr. v. Ham⸗ merstein, Hauptm. von der 3. Gensd'arm. Brig., mit Pens. und der Unif. des Inf. Regts. Nr. 48 der Abschied bewilligt. Nachweisung der beim Sanitäts⸗Corps im Monat März 1883 ingetretenen Veränderungen. 8 Durch Verfügung des Kriegs⸗Ministeriums. 3. März. Dr. Werner, Stabs⸗ und Bats. Arzt des 2. Bats. Füs. Regts. Nr. 33, bis auf Weiteres als Hülfsarbeiter zur Milit. Medizin. Abtheil. des Kriegs⸗Ministeriums kommandirt. 20. März. Dr. Hüppe, Assist. Arzt 1. Kl. vom 2. Garde⸗Regt. z. F., kommandirt als Hülfs⸗ rbeiter zum Kaiserl. Gesundheitsamt, unter Entbind. von diesem Kommando, zur Dienstleist. zum Inf. Regt. Nr. 61 kommandirt.

In der Kaiserlichen Marine.

Ernennungen, Beförderungen, Versetzungen ec. Berlin, 14. April. Koester, Kapitän zur See im Admiralstabe, unter Entbind. von dem Kommando als erster Adjut. beim Kom⸗ mando der Marinestation der Ostsee, in das Seeoffiz. Corps versetzt. Koch, Kapitän⸗Lt., zum Korv. Kapitän, Ascher, Siegel, Rosen⸗ dahl, Lts. zur See, zu Kapitän⸗Lts., Scheibel, Gühler, Schön⸗ felder II., Wislicenus, Vanselow, Neitzke, Peters, van Semmern, Unter⸗Lts. zur See, zu Lts. zur See, befördert. v. Pon⸗ et, Kapitän⸗Lt., lin, Lt. zur See, à la suite des See⸗ offiz. Corps gestellt. ö“

In der Gensd’'armerie.

MNichtamtliches. SDSDeutschesReich.

Preußen. Berlin, 25. April. Se. Majestät der Kaiser und König machten, wie „W. T. B.“ aus Wies⸗ baden berichtet, gestern Vormittag mit Ihrer Königlichen

Hoheit der Großherzogin von Baden eine Spazierfahrt und mpfingen sodann den Vertreter des Auswärtigen Amts, Wirklichen Geheimen Legations⸗Rath von Bülow, während die Großherzogin das Paulinenstift besichtigte.

Zum Diner bei Sr. Majestät hatten Einladungen erhal⸗ ten: die Prinzessinnen von Lippe, Thurn und Taxis und Sayn⸗Wittgenstein, Prinz Nikolaus von Nassau nebst Gemah⸗

in und der Ober⸗Präsident Graf zu Eulenburg.

Am Abend besuchten Se. Majestät das Theater.

Heute Vormittag hatten der Hofmarschall Graf von Perponcher⸗Sedlnitzky, der Chef des Civilkabinets, Wirkliche Geheime Rath von Wilmowski, und der eingetroffene Polizei⸗ Präsident von Madai Vortrag.

Ihre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten er Kronprinz und die Kronprinzessin sind, laut Meldung des „W. T. B.“ aus München, gestern Abend ½ Uhr von dort nach Italien weitergereist. Am Bahnhofe aren die Mitglieder der preußischen und englischen Gesandt⸗ chaft, sowie der Graf und die Gräfin Usedom zur Verabschie⸗ ung anwesend.

8 9*

er Kaiserlich türkische Botschafter wird, wie aus der bereits veröffentlichten amtlichen Ansage hervorgeht, nunmehr die zum Allerhöchsten Hofe gehörigen oder daselbst vorgestellten Herren empfangen. Dieser Empfang wird am Freitag, den 27. und am Sonnabend, den 28. d. Mts., jedes⸗ mal Abends von 9 bis 11 Uhr, stattfinden. Der Anzug ist: für die Herren vom Militär in kleiner Uniform, für die Herren vom Civil in Frack mit Ordensband

Unter dem Vorsitz des Königlich preußischen Staats⸗ und Finanz⸗Ministers Scholz wurde am 24. April eine Plenarsitzung des Bundesraths abgehalten. Der Vor⸗ sitzende brachte zur Kenntniß der Versammlung die Beschlüsse des Reichstags, betreffend die Decharge der Rechnung der Kasse der Ober⸗Rechnungskammer für das Etatsjahr 1881/82, und betreffend Liquidationen über gemeinsame Kosten des Krieges gegen Frankreich. Die Vorlage wegen Umprägung von Zwanzigpfennigstücken in Ein⸗ und Zwei⸗ markstücke wurde den zuständigen Ausschüssen zur Vor⸗ berathung überwiesen. Ein Vorschlag wegen der geschäft⸗ lichen Behandlung der auf die Revision des Zuckersteuer⸗ gesetzes bezüglichen Eingaben, sowie die Vorschläge wegen der Wiederbesetzung mehrerer erledigter Stellen bei Kaiser⸗ lichen Disziplinarbehörden fanden die Zustimmung der Ver⸗

Vorschriften über die statistische Anschreibung des Veredelungs⸗ verkehrs; der Freundschafts⸗, Handels⸗ und Schiffahrts⸗ vertrag mit den vereinigten Staaten von Mexiko; der Kon⸗ sularvertrag mit Serbien. Mehrere Eingaben von Privaten, betrefeuda d Zolltarifirung eiserner Oefen, die Rückerstattung von Zoll für Petroleum, für Marmorplatten und für Stiefelwichse, wurden zurückgewiesen. Den Beschlüssen des Landesausschusses von Elsaß⸗Lothringen zu dem Gesetzentwurf, betreffend die Jesogeees stimmte die Versammlung unter Streichung eines Zusatzes bei. Nachdem für die Verhandlungen im Reichstage mehrere Kommissarien gewählt worden waren, faßte die Ver⸗ sammlung Beschluß über die geschäftliche Behandlung mehre⸗

8 Die Schlußberichte über die gestrigen Sitzunge des Reichstages und des Hauses der Abgeordneten besinden sich in der Ersten Beilage.

In der heutigen (57.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten, welcher der Vize⸗Präsident des Staats⸗ Ministeriums, von Puttkamer, der Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten, von Goßler, und mehrere Kommissarien bei⸗ wohnten, zeigte der Präsident zunächst den Eingang eines Gesetzentwurfs, betr. Abänderungen des Gesetzes über die Er⸗ weiterung, Vervollständigung und bessere Ausrüstung des Staatseisenbahnnetzes vom 15. Mai 1882, an. Auf der Tagesordnung stand die erste und zweite Be⸗ rathung des Antrages des Abg. Dr. Windthorst auf Annahme eines Gesetzentwurfs, betreffend die Straffreiheit des Sakramentspendens und des Messelesens. Der Antrag lautet:

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen, dem nach⸗ stehenden Gesetzentwurfe die Zustimmung zu ertheilen:

Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Straffreiheit des Sakramentspendens und des Messelesens. b

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. verordnen, unter Zustimmung beider Häuser des Landtages d Monarchie, was folgt: 4“

Einziger Paragraph. ““

Den Strafbestimmungen der Gesetzeeee: vom 11. Mai 1873 über die Vorbildung und Anstellung der

Geistlichen, 8 vom 12. Mai 1873 über die kirchliche Disziplinargewalt und die

Errichtung des Königlichen Gerichtshofes für kirchliche An⸗

gelegenheiten P. vom 20. Mai 1874 über die Verwaltung erledigter katholischer

Bisthümer, 1 vom 21. Mai 1874 wegen Deklaration und Ergänzung des Ge⸗ setzes vom 11. Mai 1873 über die Vorbildung und Anstellung

der Geistlichen, vom 22. April 1875, betreffend die Einstellung der Leistungen aus

Stzatemitteln für die römisch⸗katholischen Bisthümer und

eistlichen, eG das Spenden der Sakramente und das Lesen der Messe nicht. Die Begründung dieses Antrages übernahm der Abg. Dr. Frhr. von Schorlemer⸗Alst. Derselbe wies darauf hin, daß den Ungläubigen, den Christusfeinden ihre Ueber⸗ zeugung resp. Kultusfreiheit gelassen sei, nur den Katholiken nicht, denen man nicht einmal das Messelesen und Sakra⸗ mentespenden ungestraft gestatte. Damit stelle man sich auf den revolutionären Standpunkt Frankreichs von 1789. Die Folge sei wie damals ein Abnehmen der Religiosität, eine Zunahme der Sittenlosigkeit bei wachsender Staatsomnipotenz. Grade das Ansehen des Staates, die Grundfeste des⸗ selben sei durch den Kulturkampf erschüttert worden. Das sei ja gerade der Irrthum der Liberalen, daß sie glaubten, durch eine Knechtung der Kirche den Staat und die bürgerliche Gesellschaft zu stützen. Mit den Altären stürzten auch die Throne. Und warum denn die Beschränkung des Messelefens und Sakramentespendens? Um Rom zu unter⸗ drücken. Also nichts weiter als die Proklamirung des Grund⸗ satzes: „Der Zweck heiligt die Mittel“. Man täusche sich dar⸗ über nicht: es handele sich um die Freiheit nicht nur der katholischen Religion, sondern des Christenthums über⸗ haupt. Die Katholiken und das Centrum hätten die Rechte der evangelischen Kirche stets respektirt; statt dessen habe eine akatholische Majoxrität in die innersten Angelegenheiten des katholischen Glaubens eingegriffen. Ja noch mehr, die Re⸗ gierung habe es nicht verschmäht, das Centrum gegen Rom und Rom gegen das Centrum auszuspielen. Redner ging so⸗ dann zu einer Schilderung der geistlichen Noth in den west⸗ lichen Diözesen über und warf demgegenüber die Frage auf, ob es der Regierung wirklich Ernst mit der Abstellung dieser Mißstände sei. Er glaube diese Frage verneinen zu sollen. Wenn eine Rede des Abg. Windthorst, ein Programm des Centrums genüge, um die Unterhandlungen mit Rom ins Stocken zu bringen, so müsse man an den redlichen In⸗ tentionen der Regierung zweifeln. Der Papst wünsche den Frieden, das zeige der Briefwechsel, den er trotz jener Schach⸗ züge nicht abgebrochen habe. Er, Redner, verzweifele an dem Frieden. Um so nothwendiger sei die Einbringung des vor⸗ liegenden Antrages, welcher recht eigentlich ein Nothstandsgeset der dringendsten Art sei. Nach wie vor würden die Maigesetze in der alten Schärfe ausgeführt, während das Duell, das gesetzlich verboten sei, gefördert und verherrlicht werde. So sei es nicht zu ver⸗ wundern, wenn die größte Erbitterung der katholischen Be⸗ völkerung sich bemächtige. Wahrscheinlich werde der Kultus⸗ Minister auch heute antworten: das Centrum wolle der Re⸗ gierung drohen, sie einschüchtern. Diese Absicht liege dem Centrum vollständig fern. Es erfülle nur eine patriotische Pflicht, bei jeder Gelegenheit auf die Gefahren hinzuweisen, welche die Unterdrückung der Religion auch für den Staat mit sich brächten. Die drohende Revolution könne nur das Kreuz besiegen. Um dem Kreuze zum Siege zu verhelfen, schlage das Centrum dieses Gesetz vor, das allen Parteien zur Annahme empfohlen werde.

Hierauf nahm bei Schluß des Blattes der Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten, von Goßler, das Wort.

Submissionen ausgeschrieben worden:

Taxwerthe von 236 690 Lire;

Gewehrriemen,

und 18 171,20 Lire. und Stelle einzusehen.

Nach einem

übergegangene Kadaver eines jaghbaren mehr als Fallwild zu betrachter und dessen Aneignung des halb auch nicht als unbefugte Jagdausübung zu bestrafen.

Fuß⸗Artillerie⸗Inspektion, Schleswigschen Fuß⸗Artillerie⸗Bataillons Nr. 9 aus Bremer⸗ haven hierher zurückgekehrt. 8

barer sein.

(Allg. Corr.) Königin am Sonnabend in Osborne bei einem Conseil, welchem Lord Carlingford, Earl Sydney und Sir William Harcourt beiwohnten, den Vorsitz. Nach der Sitzung ertheilte die Monarchin dem Dr. C. William Siemens, dem Professor Abel und Anderen die Ritterwürde.

der Unter⸗Staatssekretär maurice gestern auf eine Anfrage: die französische Re⸗ gierung habe von einer angeblich am Loango erfolgten französischen Gebiets⸗Okkupation keine Nachricht.

Der Ministerrath berieth heute Vormittag die Gesetzvorlage, betreffend die Kreditforderung von 5 Millionen zu Sicherung der Rechte Frankreichs in Tonkin. Es sollen 1500 Mann Truppen auf 2 Transportschiffen nach Tonki gesandt werden.

Nach Mittheilungen aus dem Auslande sind folgende

1) von der General⸗Eisenbahn⸗Direktion zu Rom für den 4. Mai d. J. bis 10 Uhr Vormittags eine Submission auf den Bau diverser Brücken auf der Eisen⸗ bahnlinie Iorea⸗Aosta sowie dazu gehörige Lieferungen zum

2) von der Direktion der Werkstatt für Militär⸗ ausrüstung in Turin am 7. Mai d. J. bis 3 Uhr Nach⸗ mittags eine Submission zur Lieferung von 50 000 Stück 48 600 Stück Säbelkoppel und 45 000 Stück Patronentaschen im Taxwerthe von zusammen 323 710 Lire;

3) von der Artillerie⸗Direktion des Arsenals für Bauten in Turin am 10. Mai d. J. bis 3 Uhr Nach⸗ mittag eine Submission auf zwei Lieferungen von 25 092 und 22 714 kg Rohstahl in Barren im Taxwerthe von 20 073,60

Ueber die speziellen Bedingungen ist das Nähere an Ort

Nach der Rechtsprechung des ehemaligen preußischen Ober⸗Tribunals und des Reichsgerichts ist die Aneignung von Fallwild, selbst wenn dasselbe völlig werthlos ist, auf frem⸗ dem Jagdterrain als unbefugte Jagdausübung zu bestrafen. Urtheil des Reichsgerichts, II. Strafsenats,

rer Eingaben von Privaten.

W 8

vom 16. Februar d. J.,

ist jedoch der bereits in Verwesung

ieres („Aas“) nicht

Die Entwendung von Blumen, die auf Grab⸗

stätten gepflanzt sind, ist in Preußen, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, III. Strafsenats, vom 8. Februar d. J., nicht als Diebstahl, sondern als eine Uebertretung des preu⸗ ßischen Feld⸗ und Forstpolizeigesetzes zu bestrafen, wenn die Grabstätten gartenähnlich angelegt sind.

nspecteur der 8

Der General⸗Lieutenant Wiebe, usterung des

ist von der

Der General⸗Lieutenant von Verdy du Vernois,

Commandeur der 1. Division, ist zum Antritt seiner Stellung nach Königsberg i. Pr. abgereist.

S. M. Kanonenboot „Wolf“, 4 Geschütze, Komman⸗

dant Kapitän⸗Lieutenant von Raven, ist am 13. März cr. in Shan ghai eingetroffen.

Bayern. München, 25. April. (W. T. B.) Der

General⸗Adjutant, General⸗Lieutenant Frhr. von Jeetze, ist gestorben. 1

Mecklenburg. Schwerin, 24. April. (Meckl. Anz.)

Nach den letzten, bis zum gestrigen Tage datirenden Nach⸗ richten aus Mentone ist das Befinden des Großherzogs ein durchaus gutes. In den ersten Tagen nach Eintreffen der Trauernachricht aus Schwerin war Se. Königliche Hoheit auch körperlich sehr angegriffen, hat sich jedoch alsbald wieder erholt, und seine Rekonvalescenz ist nunmehr wiederum in normalem Fortschreiten begriffen.

Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach. Weimar, 24. April.

(Thür. Corr.) Die Großherzogliche Immediat⸗Kom⸗ mission für Postangelegenheiten wird im Einverständ⸗ niß mit dem Reichs⸗Postamt vom 1. Juli d. J. an aufgehoben werden. Dieselbe war 1867 nach Uebergang des Postwesens an Preußen gebildet worden. zwischen den Behörden des Staats und der Post ein unmittel

Künstig wird der Verkehr

Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 24. April. (W. T. B.)

Die feierliche Beisetzung der Leiche der Erzherzogin Marie Antoinette hat heute Nachmittag in programm⸗ mäßiger Weise stattgefunden. In den zur Kapuzinerkirche führenden Straßen bildete Militär Spalier. den bespannte Leichenwagen traf um 4 Uhr vor der Kirche ein, der mit zahlreichen prachtvollen Kränzen bedeckte Sarg wurde in die Kirche getragen, in welcher der Hof bereits ver sammelt war. der Feier.

Der mit 6 Pfer⸗

Die Einsegnung der Leiche bildete den Schluß

Großbritannien und Irland. London, 23. April . Trotz ihres leidenden Zustandes führte di

25. April. (W. T. B.) Im Unterhause erklärt des Auswärtigen Lord Fitz

Paris, 24. April, Nachm. (W. T. B.)

Frankreich.

In der heutigen Sitzung der Deputirtenkamme

führte bei Fortsetzung der Berathung der Konvertirungs vorlage der Deputirte Baron Soubeyran aus, Rentenkonversion nur ein unzureichendes Auskunftsmittel sei

würde, da das Budget für 1884 nach seiner Ansicht ein Defizit von 350 Millionen aufweisen werde. b möglich sei, das Gleichgewicht wieder herzustellen, wenn man nicht auf die früheren gesunden finanziellen Traditionen zurück⸗ komme, und wenn der Staat nicht davon abstehe, sich bei Aus

der großen Arbeiten an Stelle der Privatindustrie zu etzen. Stelle der Konvertirung eine Herabsetzung der Gehälter der Minister und aller derjenigen Civilbeamten, welche mehr al

Ien Frs. jährlich beziehen, eintreten zu lassen, wurde abge

ehnt.

daß die

Er glaube, daß es un

Ein Amendement Baudry d'Assons (Legitimist), a

24. April, Abends. (W. T. B.) Die Deputirten

kammer nahm schließlich den Artikel 1 der Konvertirung vorlage nach Ablehnung aller Amendements mit 407 gegen 99 Stimmen an.

mehrere zu demselben gestellte Amendements abgelehnt und die Sitzung sodann bis Abends 8 ½2 Uhr vertagt.

Bei der Berathung des Artikels 2 wurden

25. April, früh. (W. T. B.) In der Abends gegen 9 Uhr wieder aufgenommenen Sitzung der Deputirten⸗ kammer wurde die Konvertirungsvorlage mit 400

gegen 104 Stimmen angenommen. Der Antrag, den Ertrag

der Konversion zur Entlastung der Landwirthschaft zu ver wenden, war vom Minister⸗Präsidenten Ferry en

schieden und mit dem Bemerken bekämpft worden, daß das

außerordentliche Budget demnächst werde vorgelegt werden,

und daß man dann wählen könne zwischen der enn⸗

öffentlicher Arbeiten im ausgedehntesten Maße oder der Ent⸗ lastung der Landwirthschaft. . 25. April. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung des Senats wird die Konvertirungsvorlage zur Ve handlung kommen. Man hält die Annahme für gesichert. Der „Gaulois“ meldet, daß der frühere Minister⸗Präsi⸗ dent Duclere ernsthaft erkrankt sei. 8

Italien. Rom, 24. April. (W. T. B.) Dem Par⸗ lament ist heute der Gesetzentwurf des Ministers der

öffentlichen Arbeiten, Baccarini, zugegangen, durch welchen die Grundlagen für den Abschluß von Regierungs⸗

verträgen wegen Ueberlassung des Eisenbahnbetrie⸗ bes an die Privatindustrie festgestellt werden. Die Ver⸗ träge sollen danach auf 60 Jahre geschlossen werden, aber nach 20 oder 40 Jahren kündbar sein. Die Eisenbahn⸗ linien werden in 3 Netze getheilt: das adriatische, das mittel⸗

ländische und das sizilische. Nach Ausbau der Ergänzungslinien

8

wird die Länge der Linien im Ganzen 12 680 km betragen.

Der Antheil der Gesellschaften an dem Bruttoertr vertragsmäßig festgesetzt werden; bei einem Ertrage 8 hüe- als 8 ½ Proz. für die Aktionäre soll der Staat an den Ueberschüssen partizipiren. Die weiteren Bestimmungen der Vorlage betreffen die Bildung eines Reservefonds, Tarif⸗ fragen r. Kb ,, 1. Südnetz zurück⸗ ukaufen, eckung der in

kdu g osten eine Rente

Türkei. Konstantinopel, 24. April. (W. T Ein heute veröffentlichtes Irade beauftragt die Pforde. 2 Frage bezüglich der Wahl eines Gouverneurs für den Libanon zu regeln. Danach scheint die Kandidatur Bib Doda's beseitigt zu sein; man hofft, daß die Frage noch im Laufe dieser Woche eine Lösung finden werde.

Gerbien. Belgrad, 24. April. (W. T. B. i EEEE1 welche am 23. Aude v. J. in der Kirche mit einem Revolver auf den Köni ist heute zum Tode verurtheilt worden.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 25. April (W. T. B.) Der Erbgroßherzog von Sihenur. ist gestern hier eingetroffen. Demselben ist für die Zeit seines hiesigen Aufenthalts der Flügeladjutant Dawydoff beigegeben.

Amerika. New⸗York, 24. April. (W. T. B.) Nach weiteren Berichten aus den von einem Wirbelsturm heimgesuchten Bezirken des Staats Mississippi beläuft sich die Zahl der in Folge des Wirbelsturms ums Leben ge⸗ kommenen Personen auf 83, die Zahl der Verwundeten, von denen viele schwer und lebensgefährlich verletzt sind, auf circa 300. Die sonstigen vom Sturme angerichteten Verheerungen sind ganz außerordentlich groß. Eine Depesche des „New⸗ York⸗Herald aus dem Staate Georgia meldet, daß der Wirbelsturm auch dort gewüthet hat, und die Zahl der ge⸗ tödteten Personen auf 20, die Zahl der Verwundeten auf 200 angegeben wird.

Zeitungsstimmen.

Der „Breisgauer Zeitung“ wird über die Rede, welche der badische Abgeordnete, Handelskammer⸗Präsident Schneider, über die §8. 44 und 44a. der Gewerbeordnung (den Handel der Hausirer und Detailreisenden betreffend) im Reichstag gehalten hat, aus Freiburg geschrieben:

Er sagt in seiner Rede: „Eine Menge kleinerer Geschäftsleute

und sogar einzelne Handelskammern hätten einer Erschwerung des kaufmännischen Geschäftsbetriebs, wie solche in den §§. 44 und 44a. vorgeschlagen worden seien, zugestimmt. Aber er glaubt bestimmt sagen zu können, daß dies nur in Folge vollständiger Verkennung der Verhältnisse geschah, wie sie nach Einführung der neuen Bestimmungen sich gestalten werden.“ Die Karlsruher Handelskammer mag sich bei Hrn. Schneider, ihrem Präsidenten, für das Kompliment, das er ihr gemacht hat, be⸗ danken, denn in einem Sitzungsbericht derselben vom 17. November 1882 heiht es 5.

„wWeiter wird die von der Freiburger Handelskammer angeregte Iee freudig begrüßt, die Frage der Besteuerung der Hmessses 88 Detailreisenden auf die Tagesordnung des badischen Handelstages zu setzen. Erscheinen doch in der That die seßhaften Geschäftsleute durch das Gebahren der Detailreisenden schwer geschädigt und in kleineren Orten theilweise sogar in ihrer Existenz bedroht... . Warum sind in der Schweiz mit ihrer freien Verfassung ähn liche Bestimmungen wie die, welche durch die Novelle geschaffen werden sollen, schon längst eingeführt?

„Weil man dort vom praktischen Gesichtspunkte ausgeht und den ansässigen Geschäftsmann und Steuerzahler zu schützen sucht.

Hr. Schneider spricht von einer Menge kleinerer Kaufleute und sogar einzelnen Handelskammern ꝛc., die einer Erschwerung des kaufmännischen Geschäftsbetriebs zugestimmt hätten. Hier muß angenommen werden, daß er keine Kenntniß davon hatte, daß die Petition, welche in Bezug auf diese Angelegenheit dem Reichstag aus Baden, Württemberg und Bavern mit ca. hundert⸗ tausend Unterschriften bedeckt vorliegt, nicht nur von kleinen und mittleren, sondern auch von den achtungswerthesten großen Geschäfts⸗ häusern dieser Länder unterschrieben ist und daß darunter wohl auch Leute sind, die ein so gutes Verständniß dafür haben, was dem Waarenhandel noththut, oder vielleicht ein besseres noch als gerade Herr Schneider.

Unter den Unterzeichnern der Petition sind viele, die unter den gegenwärtig bestehenden Verhältnissen Detail reisen lassen, weil sie foͤrmlich dazu gezwungen sind, sie haben aber die Petition in der Hoffnung unterzeichnet, daß durch das vorgeschlagene Gesetz eine Besse⸗ rung erzielt und sie der Nothwendigkeit dieser Art des Geschäfts⸗ betriebs überhoben würden.

Glaubt Hr. Schneider etwa auch, daß den schlechten Kredit⸗ verhältnissen, über die ständig geklagt wird, durch das Detailreisen aufgeholfen würde, so würde uns der Nachweis darüber sehr freuen. Wir wollen ihm die Sache von unserem Standpunkte beleuchten.

Die Kundschaft der großen Bazare besteht hauptsächlich aus der Klasse der Offiziere, Beamten, Rentner und hier wird nur gegen baar bezegen. Diese fragen natürlich nichts danach, wo sie kaufen. Ob der Geschäftsmann am eigenen Orte prosperirt oder nicht, ist ihnen meistens gleichgültig. Beim Detailreisen kann, da das Geschäft durch Vorzeigung von Mustern gemacht wird, nur auf Kredit ver⸗ kauft werden und kommt daher noch ein großer Theil dessen, was bisher in den guten Detailgeschäften für baar verkauft wurde, ins⸗ besondere ist dies bei der Landbevölkerung jetzt der Fall, nun auch ins Buch, um nach oft jahrelangem Warten endlich bezahlt zu werden. Hr. Schneider hat von solchen Verhältnissen im Reichstag natürlich nichts gesagt, da er wohl kaum darüber orientirt ist.

Was nun die durch Novelle herbeizuführende Beschränkung über⸗ haupt anbelangt, so darf wohl behauptet werden, daß sie von dem größten Theil der durch sie betroffenen Geschäftswelt so rasch als möglich herbeigesehnt wird. .

„Redensarten von einer durch dieses Gesetz stattfindenden Herab⸗ drückung des intelligentesten Theiles des Kaufmannsstandes sind nichts als Parteischlagwörter, die herhalten müssen, um der Masse Sand in die Augen zu streuen. Kein Handlungsreisender eines besseren Geschäftes wird sich mit einem Detailreisenden auf gleichen Fuß stellen lassen, beil ü- eben in diesem den Hausirer sieht, was er auch in Wahr⸗

eit ist.

Wenn Hr. Schneider von den Belästigungen auf dem Polizei⸗ bureau spricht, so vergißt er, daß jeder Geschäftsreisende ja alle Jahre seine Legitimationskarte auf dem Polizeibureau ausstellen lassen muß und daß also die Reihen der dort stundenlang wartenden Leute da⸗ durch, daß statt der Legitimationskarte eine Hausirkarte gelöst werden soll, nicht sehr verändert würde, und der Polizei also dadurch keine weiteren Geschäfte aufgebürdet werden. 1

„Die Ansicht des hauptsächlich durch das Einreißen des Detail⸗ reisens betroffenen Theiles der Geschäftswelt ist die, daß man einem einmal erkannten Uebelstande da abhelfen muß, wo man kann, und hierzu bietet die Gewerbegesetznovelle die Gelegenheit.

Was den Geschäftsbetrieb der großen Lager anbelangt, so wird sich wohl auch noch ein Mittel finden, um hier mehr Gerechtigkeit in Bezug auf die Vertheilung der staatlichen Lasten einzuführen.

Wir sind der Ansicht, daß die Reichsregierung, als sie die Ge⸗ werbegesetznovelle dem Reichstage vorlegte, besser unterrichtet war,

als der Hr. Abg. Schneider, wo es dem durch das Unwesen des Hausirhandels, insbesondere des sogen. Detailreisens, geschädigten Theile des Handelsstandes fehlt, und es kann daher nur gewünscht werden, daß die betreffenden Paragraphen im Interesse des Ansehens des Kaufmannsstandes vom Reichstage in dritter Lesung unverändert SuEe. gr . ffificer. 3 Der „Voss en Zeitung“ wird aus Schlesien 22. 9— Saie

in Grünberg hat vor einigen Tagen die Grundsteinlegung der Tuchmachergewerks⸗Fabrik stattgefunden, der ersten von einer .15 schen Innung auf Grund der revidirten Gewerbeordnung vom 18. Juli 1881 errichteten Betriebsanstalt, welche den kleinen Tuch⸗ machern die Konkurrenz mit den großen Tuchfabriken ermöglichen soll. Die Idee selbst ist nicht neu, in Görlitz haben sich schon seit Jahrzehnten eine Anzahl von Tuchmachern zur gemeinsamen Errichtung und zum gemeinsamen Betriebe von Etablissements zusammengefunden; bemerkenswerth ist die Errichtung dieser Gewerksfabrik trotzdem, weil sie das Werk einer Innung ist, und damit der Beweis geliefert werden kann, daß die neuere Gesetzgebung kein Hinderniß eines that⸗ kräftigen Wirkens der Innungen c wo Intelligenz und Energie vor⸗ handen sind.

Das „Deutsche Tageblatt“ schreibt:

Als die Arbeiterunfallversicherungsfrage mit dem neuen Grund⸗ satz des Unfallversicherungszwanges zum ersten Male vom Reichs⸗ kanzler auf die Tagesordnung gesetzt wurde, glaubten die liberalen Parteien kurzer Hand damit fertig zu werden, sahen sich aber nach einiger Zeit von der Wichtigkeit dieser Angelegenheit doch so beein⸗ flußt, daß sie später einen Gesetzentwurf einbrachten, um durch Ausdeh⸗ nung der Haftpflicht das volkswirthschaftliche Problem auf privatrecht⸗ lichem Wege zu lösen, was von vornherein bedenklich erscheinen mußte. Inzwischen haben sich viele liberale Nationalökonomen zu dem Unfallversicherungszwange und einige sogar zu einer Reichs⸗Unfallver⸗ sicherungsanstalt bekehrt, wie sie Anfangs beabsichtigt war. Zu diesen Männern gehört u. A. der Rechtsanwalt Dr. Karl Flesch in Frankfurt a. M, welcher in einer bemerkenswerthen Schrift („Haftpflicht, Unfallversicherung und Normalarbeitstag“, München 1883) das Problem der Arbeiterversicherung ganz richtig darin gefunden hat, daß die volkswirthschaftlichen Gesetze, welche die Höhe des Arbeitslohnes reguliren, denselben nicht zu der Hobe kommen lassen, die er haben müßte, damit sich der Arbeiter selbst gegen die Folgen der mit seinem Beruf verbundenen Gefahren sichern könne. Auf Grundlage dieser Formulirung des Problems kommt Dr. Flesch in seiner Schrift zu dem Schlusse, daß Seitens des Staates die Korrektur dieses Mißstandes vorzunehmen sei, daß der Staat die Hülfe, zu der er verpflichtet ist, weil dieselbe durch die bestehende volkswirthschaftliche Organisation hervorgerufen wurde, selbst bringen muß. In Berliner liberalen Kreisen scheint man sich noch immer jeder solchen besseren Erkenntniß versperren zu wollen.

In der „Norddeutschen Allgemeinen Zeitung“ Pes .

In Bezug auf das Einfuhrverbot amerikanischer Schweinefleisch⸗ Produkte in Deutschland ist eine Mittheilung der „New Uir9 Times“ vom 30. März von Interesse. Das Blatt bringt folgendes aus Havana den 29. März datirtes Telegramm:

„In Betreff mehrerer Marken amerikanischen Schweineschmalzes, welche seit längerer Zeit gewohnheitsgemäß nach Havana importirt wurden, ist die Anzeige gemacht worden, daß sie gesundheitswidrige Stoffe enthalten. Die Regierung hat den Zollbehörden befohlen, vier amerikanischen Marken die Einfuhr zu versagen Rosedale, Irving, Peacock und Krone bis zur Beendigung der Untersuchung derselben durch die Akademie der Wissenschaften.“

Centralblatt der Bauverwaltung. Nr. 16. Inhalt: Amtliches: Cirkularerlaß vom 11. April 1883. Personalnachrichten. Nichtamtliches: Das neue Dienstgebäude für das Königliche Mi⸗ nisterium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinalangelegenheiten in Berlin. (Schluß aus Nr. 14.) Die Entwürfe zur Stephanien⸗ brücke in Wien. Das pharmakologische, das II. chemische Labora⸗ torium und das technologische Institut der Universität in Berlin. Mittheilungen über die Regulirung des Missouri. Asphaltpflaster in Washington. Der diesjährige Eisgang auf der Weichsel. Vermischtes: Geschäftshaus für das Landgericht in Guben. Ver⸗ wendung des Dampfes zu Feuerlöschzwecken. Stadtbahnentwurf des Wiener Stadtbauamtes. Konkurrenz für das Nordische Museum in Stockholm.

Statiftische Nachrichten.

Der soeben erschienene LXVIII. Band des amtlichen Quellen⸗ werks Preußische Statistik, herausgegeben von dem Königlich statistischen Bureau in Berlin (Verlag desselben) enthält die Be⸗ wegung der Bevölkerung, mit Einschluß der Wande⸗ rungen, im preußischen Staate während des Jabhres 1881, in welchem daselbst 1 054 362 Geburten, 209 586 Ehe⸗ schließungen und 723 937 Sterbefälle stattgefunden haben. Die Zahl der Geborenen hatte im Jahre 1871 zufolge des vorhergehenden Kriegsjahres nur 868 457 betragen, war sodann bis 1876 beständig, auf 1 102 203, gestiegen, in den beiden folgenden Jahren wieder ge⸗ fallen, 1879 wieder gestiegen, 1880 und 1881 wieder gefallen, im letztgenannten Jahre sogar unter den Betrag von 1874.

Die Zahl der Eheschließungen hatte im Jahre 1870 unter Ein⸗ wirkung des Krieges nur 181 869 betragen, war im folgenden Jahr auf 196 330 und in 1872 auf den ungewöhnlichen Betrag von 255 886 gestiegen und ist seitdem bis 1879, wo sie den niedrigsten Stand von 206 752 Fällen erreichte, fortwährend gesunken. Im Jahre 1880 stieg die Zahl wieder auf 208 456 und in 1881 auf 209 586.

Die Zahl der Sterbefälle schwankte innerhalb der letzten zehn Jahre beträchtlich, erreichte im Jahre 1874 mit 695 105 den niedrigsten und im Jahre 1872 mit 766 565 Fällen den höchsten Stand. Während des Jahres 1880 sind mehr Sterbefälle (735 678), als in jedem der 6 vorhergehenden Jahre vorgekommen, aber weniger als in den Jabren 1871 bis 1873. Das Jahr 1881 weist wieder eine Abnahme der Zahl der Sterbefälle nach.

Mit Einschluß aller bis zum 1. April bekannt gewordenen Fälle haben in den letzten 11 Jahren im preußischen Staate einschließlich des Herzogthums Lauenburg 11 565 770 Geburten, 2 446 692 Ehe⸗ schließungen und 7 998 954 Sterbefälle stattgefunden, wobei die Todt⸗ geborenen bei den Geburten und den Sterbefällen mitgezählt sind. Seit der Wiederherstellung des Deutschen Reichs vermehrte sich hier⸗ nach die Bevölkerung des preußischen Staats durch den Ueberschuß der Geburten über die Todesfälle um 3 566 816 d. h. jährlich um 13,56 pro Mille. Diese natürliche Vermeh⸗ rung ist aber durch Auswanderung zum Theil wieder verloren gegangen, immerhin aber stieg die ortsanwesende Bevölkerung des preußischen Staats in seinem jetzigen Umfange von 24 655 730 (12 137 717 männlichen und 12 523 013 weiblichen) Personen am 1. Dezember 1871 auf 25 742 404 (12 692 370 männl. und 13 050 034 weibl.) am 1. Dezember 1875 und auf 27 279 111 (13 414 866 männl. und 13 864 245 weibl.) am 1. Dezember 1880. Die wirkliche Be⸗ völkerungszunahme hat daher in den letzten 9 Jahren 2 623 381 (1282 149 männl. und 1 341 232 weibl.) Personen betragen oder durchschnittlich jährlich 11,29 pro Mille und zwar 10,84 pro Mille in 1871 75 und 11,66 pro Mille in 1875 80.

Die statistischen Tabellen über den Erwerb und Verlust der Reichs⸗ und Staatsangehörigkeit enthalten nur einen Theil der Wan⸗ derungen, denn nach den Tabellen haben in den Jahren 1872 bis 81. im preußischen Staate nur 396 459 Personen die Staatsangehörigkeit verloren und 61 491 dieselbe gewonnen, wodurch sich ein jährlicher Berölkerungsverlust von 33 497 Personen berechnen würde, während er sich nach den Ergebnissen der Volkszählung auf jährlich 54 323 Per⸗ sonen stellt. Nach den Tabellen erwarben im Jahre 1881 6141 die

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preußische Staatsangehörigkeit und 99 008 (darunter 8929 Militär⸗ pflichtige) verloren dieselbe. In Folge des Ueberschusses der Aus⸗ wanderung über die Einwanderung verlor der preußische Staat 1871—80 jährlich im Durchschnitt 1,47 pro Mille seiner Einwohner, die Zahl der Ausgewanderten stellte sich jährlich auf 2,33 p. M., wovon 1,23 p. M. in den Tabellen verzeichnet waren. 8 Auf 1000 Lebende entfielen 1881 von Geburten, Eheschließungen und Sterbefällen in den 7 Großstädten 39,0 bzw. 18,7 und 28,9; in

den 62 Mittelstädten (von 20 000 bis 99 999 Einw.) 35,9 bzw. 162

und 27,3; in den 1210 Kleinstädten 37,2 bzw. 16,8 und 27,4; anuf dem platten Lande 38,8 bzw. 14,4 und 25,9; im Ganzen 38,6 bzw. 15,3 und 25,9. Im Mittel 1867—81 waren diese Ziffern 40,3 bzw. 17,3 und 28,3; insonderheit für die Städte 39,9 bzw. 18,3 und 29,9, für das platte Land 40,4 bzw. 16,4 und 27,2. 1

Auf 1000 Bewohner entfielen in 1881 durchschnittlich 38,6 Ge⸗ burten und unter 1000 Geborenen waren 514,5 Knaben und 485,5 Mädchen, 960,4 Lebend⸗ und 39,6 Todtgeborene, 921,8 eheliche und 78,2 uneheliche Kinder, sowie 24,5 Mehrlingskinder. Das Mittel 1867 81 war 515,1 Knaben, 484,9 Mädchen, 40,7 Todtgeborene, 77,4 Uneheliche und 24,8 Mehrlingskinder. Von den letzteren waren in den Jahren 1875 81 im Mittel Todtgeborene: pro Mille 80,1, von den Einzelngeburten 40, von den Zwillingsgeburten 75,4, den ö 157,6, von den Vierlings⸗ und Fünflingsgeburten 201,4. An lebenden Findlingen wurden in den Jahren 1877 81 durchschnittlich pro Jahr 11 Knaben und 11 Mädchen, von ausge⸗ setzten Kinderleichen 60 männliche und 48 weibliche gezählt. x

„Im Staate war die Geburtsziffer des Jahres 1881 38,61 pro Mille. In den Regierungsbezirken stieg sie in Arnsberg auf 44,29, Marienwerder auf 43,60, Bromberg 43, Düsseldorf 42,20 und sank in 8. IöIö8” auf 30,51.

„Die Heirathsziffer stellt sich für das Jahr 1881 auf 15,3 pr. Mille; unter 1000 neuvermählten Männern befanden sich 865,3 Zang⸗ gesellen, 129,4 Wittwer und 5,3 Geschiedene; unter 1000 neuverheiratheten Frauen 912,6 Jungfrauen, 81,8 Wittwen und 5,6 Geschiedene. Von 1000 Frauen, welche Männer über 60 Jahre heiratheten, waren 10,50 unter 20 Jahren, 84.56 20 30, 169,64 30 40, 340,34 40 50, 287,29 50 60 und 107,67 über 60 Jahr. Die Zahl der Ehen, bei welchen ein Gatte das 20. Jahr noch nicht erreicht, hat sich seit 1875 erheblich vermindert: in jenem Jahre schlossen 2167 Männer und 28 214 Frauen (9,4 bzw. 122,2 pro Mille der Vermählten) unter 20 Jahren Ehen, 1881 nur 242 bzw. 17 884 (1,2 bzw. 85,3 pro Mille). Ehen zwischen Personen von weniger als 20 Jahren kamen im Durchschnitt 1867— 71 jährlich 533,4, 1872 75 1078,3, 1876— 81 73,8 vor, davon in den Städten 146,2 bzw. 336 und 73,8, auf dem platten Lande 387,2 bzw. 742,3 und 61,8. Im Jahre 1881 ist die Zahl solcher Ehen auf 52 gesunken, in Berlin, der Provinz Pommern und Hohenzollern sind dergleichen Ehen gar nicht geschlossen worden. Von 1000 evangelischen Männern heira⸗ theten 949,20 evangelische, 49,33 katholi’ che, 0,76 sonst christliche, 0,75 jüdische Frauen; von 1000 katholischen Männern 115,79 bezw. 883,70, 0,23 und 0,28; von 1000 sonst christlichen Männern 366,75 bzw. 44,01, 557,46 und 31,78; von 1000 jüdischen Männern 43,07 bzw. 4,18, 0,84 und 951,91. Im Durchschnitt 1875 81 wurden in Ehen zwischen evangelischen Personen 4,30 lebende Kinder geboren, zwischen Katholiken 5,20, zwischen Evangelischen und Katholiken 3,25, zwischen anderen christlichen Personen 4,56, zwischen Juden 4,41, zwischen Christen und Juden 1,65. Zwischen Blutsverwandten wurden im Mittel 1875 81 (bei 213 704 Ehen im Ganzen) 1685 Ehen geschlossen, und zwar 1520 zwischen Ge⸗ schwisterkindern, 132 zwischen Oheim und Nichte und 33 zwischen Neffe und Tante. Während die allgemeine Heirathsziffer im Jahre 1881 15,34 p. M. war, stieg sie in Berlin auf 19,84 und im Regie⸗ rungsbezirk Magdeburg auf 17,10, blieb dagegen in den Regierungs⸗ ezirken Cöslin 13,68, Trier 13,86 und Aachen 13,72, dem Land⸗ drosteibezirk Aurich 13,92 und im Regierungsbezirk Sigmaringen

nur 12,92. (Schluß folgt.)

Kunst, Wissenschaft und Literatur. G

In dem Aprilheft 21. Jahrgangs 1883 der „Gewerbehalle, Organ für den Fortschritt in allen Zweigen der Kunstindustrie“ (redi⸗ girt von Ludwig Eisenlohr und Carl Weigle, Architekten in Stutt⸗ gart, Verlag von J Engelborn ebendaselbst) ist das moderne deutsche Kunstgewerbe besonders glänzend vertreten. Schon das erste Blatt führt uns eines von den prächtigen Wohnzimmern vor Augen, die das Entzücken der Besucher der Bayerischen Landesausstellung in Nürn⸗ berg erregten, nämlich ein reich dekorirtes, geschmackvolles Interieur im Renaissancestyl aus der Möbelfabrik von J. A. Eysser in Bayreuth. Gleichfalls von der vorjährigen Nürnberger Ausstellung her bekannt ist der auf der zweiten Tafel abgebildete, prachtvolle silberne Pokal von Eduard Wollenweber, Königlichem Hof⸗Silberarbeiter in Mün⸗ chen. Ein schönes Musterstück ist ferner die auf dem vierten Blatte abgebildete Standuhr (Renaissance), entworfen vom Direktor H. Götz in Karlsruhe und ausgeführt von den Uhrenfabrikanten L. Furt⸗ wängler Söhne, unter Mitwirkung der Grohherzoglichen Uhr⸗ macherschnitzereischule in Furtwangen, welche der Gewerbe⸗ verein Furtwangen Ihrer Königlichen Hoheit der Kron⸗ prinzessin von Schweden als Hochzeitsgeschenk dargebracht hat. Endlich verdient auch die letzte (Farbendruck⸗) Tafel mit einer Anzahl hübsch erfundener und der Technik angepaßter Ornamente für Holz⸗ einlagen, von den Architekten Ihne und Stegmüller hierselbst, Her⸗ vorhebung. Das Ausland ist repräsentirt durch ein schmiedeeisernes Grabgitter von Fabbroni in Mailand und eine dekorative Füllung von P. Soyer, Maler und Emallleur in Paris, die aber trotz ihrer üppigen grotesken Ornamente und dem in farbigem Email aus⸗ geführten, anziehenden Mittelstück (eine weibliche Büste) an einer gewissen, durch die schroffe Raumtheilung bedingten Unfreiheit leidet. Kunsthistorisch sehr interessant ist endlich die dem Heft beigegebene Reproduktion eines Grabdenkmals aus Treviso. Dieses Monument, bei welchem Skulptur und Malerei wetteifernd zusammenwirken, bildet eine Zierde der Kirche San Niccolè daselbst und ist dem im Jahre 1490 verstorbenen Senator Agostino Onigo errichtet. Die Marmorarbeiten daran stammen aus der Schule der Lombardi, wäh⸗ rend in den figürlichen Theilen der Ornamentik unverkennbare Züge der Uebereinstimmung mit den Gemälden des Jacopo de' Barbari hervortreten. Die Engelhornsche Verlagshandlung giebt mit dieser schönen Tafel den Abonnenten der „Gewerbehalle“ zugleich eine Probe aus dem bei ihr erscheinenden neuen großen Prachtwerk: „Die Kunstschätze Italiens“. Diese mit Radirungen und Textillustrationen reich ausgestattete Publikation, deren erste Lieferung kürzlich ausgegeben worden ist, wird von Cgrl von Lützow besorgt, der die textliche Schilderung übernom⸗ men hat, während eine Reihe von namhaften Aquafortisten und Zeichnern die künstlerische Reproduktion der bildnerischen und maleri⸗ schen Schätze Hesperiens übernommen hat. Das Werk ist auf 25 Lieferungen zu je 3 berechnet.

Die „Statistische Skizze der österreichisch⸗ungari⸗ schen Monarchie“ von Dr. H. F. Brachelli, K. K. Hofrath und o. ö. Professor, Vorstand des statistischen Departements im K. K. österreichischen Handels⸗Ministerium ꝛc., ist jetzt in der J. C. Hinrichsschen Buchhandlung zu Leipzig in neunter verbesserter Auf⸗ lage erschienen. Diese treffliche Arbeit, in welcher der Verfasser auf dem verhältnißmäßig beschränktem Raume von wenigen Druckbogen alle hauptsächlichen statistischen Daten über die ganze österreisch⸗ungarische Monarchie mit großer Sorgfalt zusammengetragen hat, ist in der neuen vorliegenden Auflage bis auf die neueste Zeit fortgeführt wor⸗ den. Man findet in derselben die zuverlässigsten statistischen Angaben überFlächeninhalt und Bevölkerung, Land⸗ und Forstwirthschaft, Bergbau, Hüttenwesen, Salinen, gewerbliche Industrie, Handel und Verkehr, Unterrichts⸗ und Kirchenwesen, Staatsverfassung und Staatsverwal⸗ tung, sowie über den Staatshaushalt und das Kriegawesen der öster⸗ reichisch⸗ungarischen Monarchie. Auch über die okkupirten Länder Bosnien und Herzegowina sowie über das mit der österreichisch⸗ ungarischen Monarchie zollvereinte Fürstenthum Liechtenstein sind in kurzen Abschnitten am Schlusse der Arbeit die wesentlichsten Daten,