Umständen eine solche Fülle von administrativen Zweifeln, rechts⸗ streitigen Fragen und auch Interessen in sich enthalten werden, daß es in der That wohl nicht mit Unrecht gesagt werden kann, daß die Verwaltungsrechtspflege auf diesem Gebiet noch eine sehr große Zu⸗ kunft hat; und ebenso auch auf dem Gebiete der Reichsgesetzgebung — wir baben sie ja nicht in der Hand — aber auch da wird dasselbe stattfinden. Ich brauche blos an die großen sozialpolitischen Gesetze zu erinnern, die auch Aufgaben enthalten, die zur Entwickelung des Verwaltungsstreitverfahrens führen müssen. Wenn dem nun so ist, wenn unsere Entwickelung mit Nothwendigkeit dahin führt, daß die Verwaltungsrechtspflege noch weiter aus⸗ Zedehnt werden muß und wenn Sie dann auf die Dauer dem Re⸗ gierungs⸗Präsidenten die Mitwirkung im Verwaltungsgericht versagen, so wird derselbe eine fruchtbringende Thätigkeit auch auf dem eigent⸗ lich administrativen Gebiete nicht mehr entwickeln können, denn mit jener Ausschließung unterbinden Sie ihm auch nach dieser Seite hin
die Lebensadern. . Alle diese Gesichtspunkte, die, ich glaube, weit hinausragen über die Frage, ob unter allen Umständen die äußerliche Unabhängigkeit es Verwaltungsrichters garantirt sein muß, führen mit Nothwendig⸗ keit dabin, sich auf den Boden der Regierungsvorlage und der Kom⸗
missionsbeschlüsse zu stellen. 8 3 Die Zeit ist bereits sehr vorgerückt und ich möchte nicht den Herrn Rednern, die sich noch äußern wollen, die Zeit ganz und gar abschneiden. Ich will mich also für heute, da wir ja, wie ich hoffe, die Diskussion fortsetzen werden, auf diese Bemerkungen beschränken. Nur Eines möchte ich noch hinzufügen: das, was die Regierung Ihnen hier bietet, ist, wie ich glaube bewiesen zu haben, keineswegs urchdrungen von dem Gedanken und Bestreben der Unterordnung der Verwaltungsrechtspflege unter das administrative Element, wie Hr. Dr. Hänel es behauptet hat. Nein, es ist bervorgegangen aus der von der überwiegenden Mehrzahl der Sachverständigen getheilten Ueberzeugung, daß die Schwerfälligkeit und allzugroße Komplizirtheit unseres Verwaltungssystemes der Remedur bedarf, also hervorgegan⸗ gen aus durchaus unpolitischen aber administrativen Zweckmäßigkeits⸗ erwägungen und nun bitte ich, noch in Erwägung nehmen zu wollen, daß wir doch hier nicht blos vor der Frage stehen, elwas für die Kreis⸗ ordnungsprovinzen zu verbessern, sondern eine Gesetzgebung zu schaffen, die wir nun endlich auch auf die neuen und westlichen Provinzen über⸗ ragen können und daß wir diesen letzteren, wenn der jetzige Zustand anerkanntermaßen ein mangelhafter ist, doch offenbar nicht etwas geben dürfen, was die Mängel auch auf sie überträgt; wir müssen ein geläutertes System auf sie übertragen, in welches sie sich dann hineinleben und hineinarbeiten können. Fe
8 In Erwägung dessen, meine Herren, daß wir auf die Länge den unseligen Zwiespalt des Rechts in der preußischen Monarchie nicht ertragen koͤnnen, — in Erwägung, daß wir doch unseren Mitbürgern am Rhein und in den nexvxen Provinzen die allgemein anerkannten Segnungen der Selbstverwaltung endlich wollen zu Theil werden lassen — aus diesen Erwägungen bitte ich zunächst: nehmen Sie §. 27 der Kommissionsvorlage an. Ich spreche mich ganz absichtlich darüber weiter nicht aus, was aus dieser Annahme folgt, denn ich bin Ihnen schuldig zu sagen, aß ich allerdings gegen einzelne Kommissionsvorschläge, die nachher zur Erörterung kommen werden, wie gegen §. 27 b. und namentlich gegen §. 45 die allerernstlichsten Bedenken habe, indem ich der Mei⸗ nung bin, daß die in der letzteren Bestimmung dem Regierungs⸗ Präsidenten angewiesene Stellung eine solche ist, welche mit der Auto⸗ rität und Würde, welche diesen Beamten innewohnen soll, nicht ver⸗ einbar ist. Das wird das Gebiet sein, auf welchem wir nachher sehr ernst⸗ lich zu diskutiren haben werden und für welches ich dringend die Bitte an das Haus werde zu richten haben, sich von den Kommissionsvor⸗ chlägen zu entfernen und die Regierungsvorlage anzunehmen. Aber ch spreche hier keine Abneigung gegen Diskussion, im Gegentheil, ich spreche den dringenden Wunsch aus, daß wir die Vorlage, un⸗ beirrt durch die unbequeme Lage, in der wir uns parlamentarisch be⸗ finden, durchdiskutiren, und daß wir dann am Schlusse sehen mögen, b und wie der Boden und die Basis für eine Vereinigung ge⸗ wonnen werden kann. Meine Herren, ich habe die Ueberzeugung, die derjenigen des Hrn. Abg. Hänel gerade entgegengesetzt ist über die Dauer einer solchen Neuorganisation. Er nannte sie, ich glaube das war auch der Ausdruck des Hrn. Dr. Meyer, eine Eintagsarbeit, eine Verlegenheitsgesetzgebung, deren Dauer selbst, wenn das Land das Unglück hätte, sie eingeführt zu sehen, sehr bald in sich zerrinnen werde. Meine Herren, ich bin aus voller Ueberzeugung der egentheiligen Ansicht, ich bin der Ueberzeugung, daß, wenn s uns gelingt, auf dem gemeinschaftlichen Boden der Regierungsvorlage und der Kommission etwas Dauerndes, was auch ür die Einführung in die westlichen Provinzen sich eignet, zu Stande zu bringen, dann wird keine künftige Regierung, selbst wenn sie nicht o spezifisch konservative Interessen vertreten sollte wie die jetzige, dann wird keine künftige Volksvertretung es wagen, an diesem Sy⸗ steme wieder zu rütteln (Unruhe links) — es wagen, an dem bestehen⸗ en Systeme zu rütteln, weil dieses System in der That die gesunde und allein praktikable Abmessung der Verhältnisse für eine richtige Selbstverwaltungsrechtspflege enthält. Ja, meine Herren, das ist meine Ueberzeugung, und meine Ueberzeugung ist ferner, daß Jeder, der durch sein zustimmendes Votum zu einem Zustandekommen einer olchen Gesetzgebung mitwirken wird, nicht von sich sagen wird und
on sich wird sagen können: exegi monumentum aere perennius. Der Abg. Dr. Brüel erklärte, seine politischen Freunde ähmen in ihrer großen Mehrheit eine freundliche Stellung u der Vorlage ein, jetzt aber sei durch die Kommissions⸗ beschlüsse etwas erreicht, was seine Partei gänzlich gutheißen könne. Er könne auch nicht zugeben, daß der Minister fünf Sechstel verloren, und nur ein Sechstel gewonnen habe; der Abg. Dr. Meyer habe bei dieser Berechnung ungleichwerthige Bestimmungen als gleichwerthige angesetzt. Das Centrum wolle nicht schaffen, was der Minister für gut halte, sondern was dem Lande nütze, und aus dieser Rücksicht werde auch der Minister wohl Manches konzediren. Er glaube nicht, daß das Haus mit diesem Gesetz etwas aere perennius schaffe, son⸗ dern dies Gesetz werde vielleicht wie manches andere bald wieder geändert werden; aber sollte man sich dadurch ab⸗ alten lassen, überhaupt etwas zu schaffen, so könnte man lieber ganz nach Hause gehen. Enthielte das Gesetz eine Halbheit, so würden seine Freunde die Hand nicht dazu bieten, aber das Haus wolle ja eben etwas Ganzes schaffen, indem es die jetzt getrennten Behörden vereinige. Gerade die Ver⸗ treter des Westens der Monarchie hätten ein Interesse daran, die Kreisordnung, die auf den Westen übertragen werden solle, mög⸗ lichst vollkommen zu gestalten. Seine Freunde fänden in den Kom⸗ missionsbeschlüssen die nothwendigen Rechtsgarantien; würden diese Garantien erschüttert, so könnte dem Centrum das Gesetz elbst unannehmbar erscheinen. Die Kommission habe auch icht einstimmig erklärt, daß die Verwaltungsstreitbehörde von der Beschlußbehörde getrennt sein müsse, nur eine Verschieden⸗ heit des Verfahrens sei ihr nöthig erschienen. Diese Scheidung in der Mittelinstanz wäre eine ganz unnatürliche, da die Gegner der Vereinigung der Behörden ein unüberwindliches Prajudiz in der Kreisinstanz hätten. Die Frage der Ver⸗ pflichtung sei von der der Zweckmäßigkeit oft nicht zu trennen, o daß in der That die Entscheidung über Streitsachen als eine Weiterentwicklung der Verwaltungsgrundsätze zu gelten hätte. Der Vergleich des Verwaltungsrechts mit dem Civilrecht sei unzulässig, weil jenes fluktuire, dieses fest ab⸗ geschlossen sei. Im Verwaltungsrecht müsse man die Interessen des Einzelnen mit denen der Gesammtheit abmägen, was im Fipilrecht nicht der Fall sei. Der Regierungs⸗Präsident habe
wenn man ihn auch vom Vorsitz in Beschwerdesachen über seine Verfügungen ausschlösse — das sei nicht mehr als Pflicht des Anstandes; den Ausschluß vom Vorsitz in den Sachen, an denen derselbe überhaupt betheiligt sei, habe seine Partei mit Willen nicht beschlossen, weil sie sich nicht in das Innere der Regierung einmischen wollte. Bei dieser großen Machtstellung des Regierungs⸗Präsidenten müsse man als Rechtsgarantie die beiden gewählten unabhängigen Mitglieder einfügen, auch schon als Mittelglied zwischen den Regierungs⸗ beamten, die stets vorwiegend das Interesse des Staates, und den Laien, die mehr das Interesse des Einzelnen wahrnehmen würden. Denn gerade im Verwaltungsrecht heiße es: Fiat justitia, floreat res publica. Sollte aber diese in den beiden richterlichen ernannten Mitgliedern liegende Garantie abge⸗ lehnt werden, so erscheine dem Centrum es, wie gesagt, zweifel⸗ haft, ob man dann für das Gesetz im Ganzen votiren dürfe. Die Diskussion wurde geschlossen. 8. — Der Abg. Rickert bemerkte persönlich: der Minister sei so gütig gewesen, aus seinen Anschauungen, wie derselbe sie sich konstruirt, zu behaupten, daß er den pommerschen Provinzial⸗ Landtag für ein ganz feudales Institut halte. Das sei voll⸗ kommen unrichtig; er halte vielmehr diesen Landtag für einen derjenigen, der nicht nach politischen Rücksichten die kommunalen Sachen verwalte. Der Minister möge daraus erkennen, daß er in seinem — wie der Minister es nenne — fortschrittlichen Fahrwasser doch noch nicht zu Hause sei.
Nach Ablehnung aller Anträge wurden die 8§. 27, 27 aa. und 27 a. nach den Beschlüssen der Kommission angenommen.
vertagte sich das Haus um 1 ¼ Uhr auf Mittwoch 11 Uhr.
Reichstags⸗Angelegenheiten.
Der Etat für den Reichskanzler und die Reichs⸗ kanzlei (Einnahmen: Kap. 6a. 2575 ℳ, Ausgaben: Kap. 126 970 ℳ) stimmt mit dem Etat pro 1883/84 überein.
Der Etat für das Auswärtige Amt hat sich in den Ein⸗ nahmen (Kap. 7: 573 090 ℳ) gegen den Etat 1883/84 um 1310 ℳ erhöhet. Es stellen sich nämlich die Einnahmen aus den Gebühren bei den gesandtschaftlichen und Konsulatsbehörden (406 800 ℳ) nach dem Durchschnitt der wirklichen Einnahmen in den Jahren 1880 —82 und der Etatssätze 1882/83 um 1440 ℳ höher, wogegen sich an⸗ dere kleine Einnahmen um 130 ℳ ermäßigen. Bei den fortdauern⸗ den Ausgaben (Kap. 4—6: 6 825 415 ℳ) sind Aenderungen gegen den Etat 1883/84 nicht eingetreten, dagegen sind bei den einmaligen Ausgaben (Kap. 2 30 000 ℳ) 118 800 ℳ Gum Bau des Amts⸗ gebäudes der Ministerresidentur in Belgrad) in Wegfall gekommen.
In dem Etat des Reichsamts des Innern sind den Ein⸗ nahmen (Kap. 8: 1282293 ℳ) 300 ℳ an Gebühren der Normal⸗ Aichungskommission und 130000 ℳ Steigerung der Patentgebühren (jetzt 1245000 ℳ) hinzugetreten. Die fortdauernden Ausgaben (Kap. 7— 13: 2871 788 ℳ) sind um 200 ℳ höher als im Etat 1883/84, um die der Fonds für Unterhaltung des Dienstgebäudes ꝛc. der Normal⸗Aichungskommission verstärkt worden ist. Die einmaligen Ausgaben (Kap. 3: 2 173 975 ℳ) haben sich um 1 053 835 ℳ ver⸗ mindert. Es sind vom Etat 1883/84 unverändert geblieben, 16 500 ℳ zur Wiederherstellung der Katharinenkirche in Oppenheim a. Rh. und 100 000 ℳ zur Förderung der auf Erschließung Centralafrikas ꝛc. gerichteten Bestrebungen. Da die Geltung des Gesetzes vom 21. Ok⸗ tober 1878 gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozial⸗ demokratie bis zum 30. September 1884 dauert, so ist in den Etat für 1884/85 nur die Hälfte des für die Ausgaben der Kommission vorgesehenen jährlichen Betrages von 18 750 ℳ mit 9375 ℳ ein⸗ gestellt worden. Zur Erweiterung des sog. Südbaus des Anstalts⸗ gebäudes des Germanischen Museums in Nürnberg sind nur 25 000 ℳ (— 90 000 ℳ) ausgeworfen, dagegen sind 2 000 000 ℳ zur Errich⸗ tung des Reichstagsgebäudes hinzugekommen, wodurch sich die dieser⸗ halb gemachte besondere Vorlage erledigt. 1 G
Der Etat für das Königlich preußische Reichs⸗ Militärkontingent und die in die preußische Verwaltung über⸗ nommenen Kontingente anderer Bundesstaaten auf das Etatsjahr 1884/85 weist an Einnahme der Militärverwaltung für Rechnung der Bundesstaaten mit Ausschluß von Bayern 2 876 001 ℳ nach, um 631 231 ℳ weniger wie der Etat pro 1883/84. Das Weniger resultirt aus einem Posten von 860 970 ℳ vorjähriger Ansätze für Garnisonverwaltungs⸗ ꝛc. Grundstücke. Ein Mehr gegen den vorigen Etat zeigen die Positionen: Für den Garnisonpferdestall nebst Reit⸗ bahn und Fahrzeugschuppen in Haynau und zwar um 20 000 ℳ und für die Kasernengebäude in der Gardes du Corpsstraße, der Branden⸗ burger Kommunikation und in der Kasernenstraße in Potsdam, sowie für das Montirungskammergebäude am Kanal mit 187 716 ℳ Als einmalige Einnahme sind in den Etat pro 1884/85 in Titel „ver⸗ schiedene Einnahmen“ 22 023 ℳ als letztes Drittel der von der Olden⸗ burgischen Brandkasse zu zahlenden Entschädigung für die abgebrannte Kaserne II. b. in Oldenburg eingestellt.
Die Einnahmen der Militärverwaltung für Rechnung der Ge⸗ sammtheit aller Bundesstaaten sind auf 181 116 ℳ beziffert (— 1154 ℳ). Eine Abweichung vom vorigen Etat zeigen folgende Posten: Für Festungsländereien, sowie für Fortifikationsgebäude und Räumlichkeiten (+ 7336 ℳ). Aus dem Wiederverkauf überschießender Theile von Grundstücken ꝛc., welche für den Bau der Forts bei Straß⸗ burg erworben worden sind (— 8490 ℳ). 8
Die Summe der fortdauernden Ausgaben beträgt 264 532 760 ℳ (+ 3 229 845 ℳ). Eine Abweichung vom vorigen Etat haben folgende Kapitel: Militärkassenwesen + 1320 ℳ; Geldverpflegung der Truppen — 2957 ℳ; Naturalverpflegung + 3 152 968 ℳ; Bekleidung und Ausrüstung der Truppen + 26 237 ℳ; Garnisonverwaltungs⸗ und Serviswesen — 33 962 ℳ; Militär⸗Medizinalwesen + 12 486 ℳ; Verpflegung der Ersatz⸗ und Reserve⸗Mannschaften + 42 980 ℳ; Militär⸗Erziehungs⸗ und Bildungswesen — 2276 ℳ; Militär⸗ Gefängnißwesen + 16 626 ℳ; Artillerie⸗Waffenwesen + 2250 ℳ; Bau und Unterhaltung der Festungen + 20 830 ℳ; Wohnungsgeld⸗
zuschüsse — 6657 ℳ 8 8
Die Summe der einmaligen Ausgaben beläuft sich auf 5 878 272 ℳ (— 530 113 ℳ). Abweichungen vom vorigen Etat zeigen hier folgende Titel nach: Zur Erneuerung des Oberbaues der Militär⸗Eisenbahn (als zweite mnat + 51000 ℳ, Neubau eines Traindepots, einschließlich der Utensilienergänzung für das Garde⸗ Corps bei Berlin, dritte Rate, — 120 000 ℳ, Neubau und Utensilien⸗ ergänzung eines Kasernements nebst Zubehör für das Garde⸗Schützen⸗ Bataillon in Lichterfelde, sechste Rate + 92 725 ℳ, Neubau eines Kasernements ꝛc. für fünf Compagnien des 1. Garde⸗Regiments zu Fuß in Potsdam, letzte Rate — 176 117 ℳ, Erweiterung des Baracken⸗ Kasernements auf dem Artillerie⸗Schießplatze zu Jüterbog, erste Rate + 200 000 ℳ; Neubau eines Traindepots für das 3. Armee⸗Corps bei Spandau, dritte Rate + 50 000 ℳ, Neubau eines Wohnkaserne⸗ ments für eine Abtheilung reitender Artillerie in Sagan, zweite Rate + 150 000 ℳ, Neubau zu Stallungen für das Train⸗Bataillon Nr. 6 in Breslau, letzte Rate — 61 600 ℳ, Neubau eines Kaserne⸗ ments für ein Bataillon Infanterie in Glatz, zweite Rate + 50 000 ℳ, Neubau bez. Neueinrichtung von Kasernen für etwa 450 Mann und von Stallungen für etwa 180 Pferde in Trier, vierte Rate — 56 000 ℳ, Neuher⸗ stellung von drei Schießständen bei Hadersleben, erste Rate + 24 064 ℳ; Ersatzbau und Ergänzung der Ausstattung für die größtentheils ab⸗ gebrannte Kaserne IIb. in Oldenburg, letzte Rate — 46 008 ℳ, Erweiterungsbau und Utensilienergänzung des Barackenkasernements auf dem Artillerieschießplatz bei Griesheim, letzte Rate — 17 500 ℳ, Neubau und Utensilienergänzung eines Kaserne⸗ ments für zwei Escadrons in Mainz, dritte Rate + 100 000 ℳ,
sechste und letzte Rate — 25 000 ℳ. Erweiterung des Garnison⸗ lazareths in Brandenburg 1. ., vierte und letzte Rate — 123 266 ℳ, Neubau und Ausstattung eines Garnison⸗ lazareths in Harburg, vierte und letzte Rate — 4000 ℳ Zum Neubau und zur Ausstattung von Garnisonlazarethen sind ferner ausgesetzt, und zwar: in Heidelberg, vierte und letzte Rate 9000 ℳ; in Cassel, dritte Rate + 40 000 ℳ; Beuthen O./Schl., dritte und letzte Rate —. 2000 ℳ; in Hadersleben, erste Rate + 60000 ℳ; in Rawitsch, zweite Rate + 75 000 ℳ, in Rudolstadt, zweite Rate + 35 000 ℳ Zur Erweiterung des Garnison⸗Lazareths in Lübeck (zweite und letzte Rate) sind — 12 000 ℳ, und zur Erweiterung des Garnison⸗Lazareths in Thorn (erste Rate) + 100 000 ℳ ausgesetzt. Zu größeren Neu⸗ und Retablissementsbauten auf den Remontedepots — 51 150 ℳ, Verlegung der Kriegsschule in Erfurt nach Glogau und Neubau eines Kriegsschul⸗Etablissements daselbst, dritte Rate, + 150 000 ℳ Zum Lehrschmiede nebst Kasernement in Hannover, letzte Rate, ℳ Der Etat für das Königlich sächsische Reichs⸗Militär⸗ Kontingent beziffert die Einnahme wie der vorige Etat auf 198 077 ℳ Die fortdauernden Ausgaben beziffern sich auf 21 462 398 ℳ, d. h. um 261 461 ℳ mehr als im vorigen Etat. Abweichungen von dem vorigen Etat zeigen hier folgende Kapitel: Generalstab — 3300 ℳ, Geldverpflegung der Truppen — 54 ℳ, Naturalverpflegung + 252 563 ℳ, Bekleidung und Ausrüstung der Truppen + 2464 ℳ, Garnisonverwaltungs⸗ und Serviswesen — 3079 ℳ, Verpflegung der Ersatz⸗ und Reservemannschaften ꝛc. + 900 ℳ, Reisekosten und Tage⸗ gelder, Vorspann⸗ und Transportkosten †+. 2200 ℳ, Militär⸗Ge⸗ fängnißwesen + 9992 ℳ, Wohnungsgeldzuschüsse — 225 ℳ ‚Die einmaligen Ausgaben betragen 360 650 ℳ oder 86 350 ℳ weniger wie im vorigen Etat. Weniger eingestellt sind 84 000 ℳ in Titel: Zum Neubau einer Dampfwaschonstalt nebst Wäschemagazin für die kasernirten drei Infanterie⸗Regimenter der Garnison Leipzig, zweite und letzte Rate. Ein Mehr von 10 000 ℳ findet sich in dem Titel: Zum Umbau von Kasematten und zur Beschaffung einer Dampffördermaschine auf Festung Königstein, dritte Rate. Neu ein⸗ gestellt ist der Titel „Zum Austausch bezw. zur Instandsetzung der im Gebrauch des sächsischen Militärkontingents befindlichen Gewehre, sowie zur Bewaffnung der nicht mit Gewehren versehenen Mann⸗ schaften der Fußtruppen mit Revolvern, erste Rate mit 246 650 ℳ: „Der Etat für das Königlich württembergische Reichs⸗ Militär⸗Kontingent weist an Einnahmen der Militärverwaltung für Rechnung der Bundesstaaten mit Ausschluß von Bagyern 123 569 ℳ (— 239 ℳ) und an Einnahmen der Militärver⸗ waltung für Rechnung der Gesammtheit aller Bundesstaaten 325 ℳ (— 326 ℳ) nach.
Die fortdauernden Ausgaben belaufen sich auf 14 471 549 ℳ (+ 139 487 ℳ). Abweichungen vom vorigen Etat finden sich in folgenden Kapiteln: Generalstab — 3900 ℳ, Geldverpflegung der Truppen + 7477 ℳ, Naturalverpflegung + 129 179 ℳ, Bekleidung und Ausrüstung der Truppen + 1826 ℳ, Garnisonverwaltungs⸗ und Serviswesen + 2972 ℳ, Militär⸗Medizinalwesen — 20 ℳ, Ver⸗ pflegung der Ersatz⸗ und Reservemannschaften + 886 ℳ, Reisekosten und Tagegelder, Vorspann⸗ und Transportkosten — 1750 ℳ, “ + 972 ℳ, Wohnungsgeldzuschüsse +
Die einmaligen Ausgaben beziffern sich auf 353 350 ℳ oder 241 447 ℳ weniger, wie im vorigen Etat. Ein weniger von 75 000 ℳ zeigt der Titel: „Neubau eines Kasernements mit Stallungen und Zubehör für das württembergische Train⸗Bataillon Nr. 13 in Lud⸗ wigsburg, vierte und letzte Rate.“ Ein Mehr weisen nach die Titel „Zu den Kosten für eine 1884 abzuhaltende Kavallerie⸗Uebung“ von 25 550 ℳ und „Zur Erweiterung des Garnison⸗Lazareths in Stutt⸗ gart“ von 52 300 ℳ
‚Der außerordentliche Etat für die Verwaltung des Reichsheeres auf das Etatsjahr 1884/85 weist an einmaligen Aus⸗ gaben die Summe von 22 470 484 ℳ nach, mithin um 1 914 012 ℳ mehr als der vorige Etat. Abweichungen gegen den vorigen Etat zeigen hier die folgenden Titel: Für den fortifikatorischen Ausbau der Festungen Straßburg, Metz, Bitsch, Neu⸗Breisach und Dieden⸗ hofen mit — 8490 ℳ; Neubau einer Kaserne für ein Pionier⸗ Bataillon in Metz — 129 372 ℳ; Neubau und Ausstattung eines Garnisonlazareths in Saarburg, zweite Rate + 45 000 ℳ; zur Fortführung der Bauten an den Festungen im Westen Deutschlands — Cöln, Coblenz, Mainz und Ulm — 500 000 ℳ; zur Fortführung der Bauten an den Küstenbefestigungen — Danzig, Memel, Pillau, Col⸗ berg, Swinemünde, Stralsund, untere Weser und untere Elbe — 700 000 ℳ; zur Fortführung der Bauten an den Befestigungen der Kriegshäfen Friedrichsort und Wilhelmshaven und zur Befestigung von Kiel nach der Landseite hin ¼ 2 500 000 ℳ; zur Ausführung der in Metz noch erforderlichen dringlichen Verstärkungs⸗ und Herstellungs⸗ arbeiten — 500 000 ℳ; zum Bau der neuen Umwallung in Cöln, vierte Rate + 900 000 ℳ; zur Einebnung der wichtigeren Werke von Sonderburg⸗Düppel behufs Beseitigung der Vertheidigungsfähig⸗ keit derselben + 30 000 ℳ; zu Erstattungen an die Landesverwaltung von Elsaß⸗Lothringen auf Grund des Gesetzes vom 25. Mai 1873 + 206 122 ℳ; zur Erweiterung bezw. Neuerwerbung von Artillerie⸗Schießplätzen + 1 388 014 ℳ; zu Kasernen⸗ bauten, und zwar a. in Preußen: Neubau und Utensilien⸗ ergänzung einer Kaserne für das Garde⸗Train⸗Bataitlon bei Berlin, dritte Rate, — 280 000 ℳ; Neubau und Ausstattung eines Kaserne⸗ ments für eine Abtheilung Feld⸗Artillerie in Graudenz, dritte Rate, + 300 000 ℳ; Neubau und Ausstattung eines Kasernements für ein Infanterie⸗Regiment in Stargard i. Pom., letzte Rate — 138 700 ℳ; für ein Bataillon Infanterie in Thorn, zweite Rate, +. 300 000 ℳ; Neubau und Utensilementsergänzung einer Kaserne für das Branden⸗ burgische Train⸗Bataillon Nr. 3 bei Spandau, dritte Rate, — 190000 ℳ, für zwei Compagnien Infanterie in Bernburg, letzte Rate, — 24 683 ℳ, für ein Train⸗Bataillon in Magdeburg, erste Rate, + 200 000 ℳ, für vier Escadrons Kavallerie in Lüben — 244 727 ℳ, für ein Ba⸗ taillon Infanterie in Hadersleben, zweite Rate, + 300 000 ℳ, für ein Bataillon Fuß⸗Artillerie in Lehe, dritte Rate, — 50 000 ℳ, für zwei Escadrons in Wandsbeck, zweite Rate, + 300 000 ℳ, für die Train⸗Compagnie in Han⸗ nover, letzte Rate, + 38 800 ℳ, für eine Escadron in Lüne⸗ burg, letzte Rate, — 11 330 ℳ, für zwei Escadrons in Hofgeismar + 300 000 ℳ; b. in Sachsen: Neubau eines Kasernements: für das 9. Infanterie⸗Regiment Nr. 133 in Zwickau, vierte und letzte Rate, + 36 000 ℳ, für eine vierte Escadron des 1. Husaren⸗Regiments Nr. 18 in Großenhain, zweite und letzte Rate, — 75 000 ℳ; c. in Württemberg: Neubau eines Kasernements: für die beiden neuen Batterien des 1. Württembergischen Feld⸗Artillerie⸗Regiments Nr. 13³ in Ulm, vierte und letzte Rate, — 26 000 ℳ, für ein Infanterie⸗ Bataillon in Stuttgart, vierte und letzte Rate, — 100 000 ℳ
Die Einnahmen des Deutschen Reichs an Zöllen stellen sich nach dem Etat 1884/85 auf 197 525 850 ℳ (gegen 1883/84 + 6 154 650 ℳ), an Tabacksteuer auf 13 940 920 ℳ († 290 330 ℳ), an Rübenzuckersteuer auf 43 592 000 ℳ (— 851 780 ℳ), an Salzsteuer auf 37 354 450 ℳ (+ 445 500 ℳ), an Branntweinsteuer und Uebergangsabgabe von Branntwein auf 35 646 050 ℳ (— 58 890 ℳ) und an Brausteuer einschließlich der Uebergangsabgabe von Bier auf 15 791 670 ℳ (+ 339 230 ℳ), zu⸗ sammen auf 343 850 940 ℳ (+. 6 309 040 ℳ) und mit Hinzurech⸗ nung der Aversen auf 351 452 840 ℳ (+. 6 405 450 ℳ).
Die Einnahmen des Deutschen Reichs aus den Stempel⸗ abgaben stellen sich auf 19 959 280 ℳ (+. 109 200 ℳ), davon Spielkartenstempel 1 014 700 ℳ (— 11 300 ℳ), Wechselstempelsteuer 6 312 100 ℳ (+ 116 900 ℳ), Stempelabgabe für Werthpapiere ꝛc. 12 109 880 ℳ (unverändert), statistische Gebühr 504 100 ℳ (+ 3200 ℳ) und 18 500 ℳ (+ 400 ℳ) Herauszahlungen von Luxemburg.
allersings eine sehr große Gewalt in dem Bezirksausschuß,
Neubau und Ausstattung eines Garnisonlazareths in Spandau,
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Hausdiener Heinrich Malzkies oder Malzkier, bporen, welcher sich verborgen hält, ist die Unter⸗
selben zu verhaften und in das Untersuchungs⸗
I theilung 83. Beschreibung: Alter 25
Augenbrauen blond, Augen blaugrau, Nase gewöhn⸗
Zähne vollständig, Kinn oval, Gesicht lang, markirt,
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Berlin, Mittwoch, den 25. April
„Anzeiger und Königlich Preußischen Si
Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Han
register nimmt an: die Königliche Expedi
des Deutschen Reichs-Anzeigers und Königl Preußischen Stants-Auzeigers:
Berlin SW., Wilhelm⸗Straße Nr. 32.
xX Inserate für den Deutschen Reichs⸗ und Köͤmial.]
dels⸗ tion ich
1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen. 2. 886u Aufgebote, Vorladunge u. dergl.
4. Verloosung. Amortisatieon 4
u. s. w. von öffentlichen Papieren.
Deffentlicher Anzeiger.
3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ete. 7. Literarische Anzeigen Zinszahlung -
5. Industrielle Etablissements, Fabriken n und Grosshandel.
6. Verschiedene Bekanntmachungen.
8. Theater-Anzeigen. In der Börsen-
9. Familien-Nachrichten.] beilage. MR-
Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen des „Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein & Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren
Annoncen⸗Burcaux.
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Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
Steckbrief. Gegen den unten beschriebenen stud. med. Fritz Georg Louis Walter Schmidt, zu Lindenhof, Kreis Bublitz, geboren, zuletzt hier Jägerstr. 60 wohnhaft, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen Körperverletzung verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Untersuchungsgefängniß zu Berlin, Alt⸗Moabit 11/12, abzuliefern. Berlin, den 16. April 1883. Königliches Amtsgericht I. Abth. 92. Sadrozinski. Beschreibung: Alter 19 Jahre, Größe 1 m 58 cm Statur schmächtig, Haare dunkelblond, Stirn niedrig, Bart: Schnurrbart im Entstehen, Augenbrauen dunkel, Augen graublau, Nase gewöhnlich, Mund starke Lippen, Zähne vorne falsche (sonst gesund), Kinn rund, Gesicht rund, Gesichtsfarbe blaß, Sprache deutsch, Kleidung: dunkler Jaquetanzug. dunkler “ .“ 17 (trägt Pince⸗nez).
esondere Kennzeichen: Duellnarben auf der li Backe und oberhalb der Stirn. 8
Steckbrief. Gegen den unten beschriebenen Kom⸗ missionär Fritz Wienarick, zu Buchholz, Kreis Becskow⸗Storkow, geboren, zuletzt hier Kochstr. 73. wohnhaft, welcher sich verborgen hält, ist die Unter⸗ suchungshaft wegen Beleidigung verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Unter⸗ suchungsgefängniß zu Berlin, Alt⸗Moabit 11/12, abzuliefern. Berlin, den 7. April 1883. König⸗ liches Amtsgericht I. Abtheilung 92. Sadrozinski. Beschreibung: Alter 29 Jahre, Größe 1m 64 em, Statur hager, Haare dunkelblond, Stirn frei, Bart blonder Schnurrbart, Augenbrauen blond, Augen grau, Nase gewöhnlich, Mund gewöhnlich, Zͤähne gut, Kinn oval, Gesicht länglich, Gesichts⸗ farbe blaß, Sprache deutsch. Kleidung nicht bekannt. Besondere Kennzeichen: keine.
Stecbrief. Gegen den unten beschriebenen
am 1. April 1858 in Wiswainen, Kr. Ragnit, ge⸗
suchungshaft wegen Diebstahls in actis 83 G. 1129 83. J. III a. 193 83 verhängt. Es wird ersucht, den⸗
gefängniß zu Berlin Alt⸗Moabit 11/12 NW., abzu⸗ liefern. Berlin, Alt⸗Moabit 11/12 NW., den April 1883. Königliches Amtsgericht I. Ab⸗ iln Jahre, Größe 1,60 m, Statur untersetzt, Haare blond, Stirn frei, röthlich blonder Schnurrbart,
lich, Mund gewöhnlich, Zähne vollständig, rund, Gesicht länglich, Gesichtsfarbe frisch, g Sprache: deutsch. 1““
Kinn und,
Steckbrief. Gegen den unten beschriebenen Schuhmacher Franz August Gemoll, am 4. April 1848 in Guüͤstrow, Kreis Random, geboren, welcher ich verborgen hält, ist die Untersuchungshaft wegen versuchten schweren Diebstahls verhängt. Es wird rsucht, denselben zu verhaften und in das Unter⸗ suchungsgefängniß zu Berlin Alt⸗Moabit Nr. 11/12 bzuliefern. Berlin, den 17. April 1883. Königliche Staatsanwaltschaft beim Landgericht I. Beschrei⸗ bung: Alter 35 Jahre, Größe 1,65 m, Statur räftig, Haare dunkelblond mit grau, Stirn breit, Bart, Schnurr⸗ und Lippenbart, blond, onst rasirt, Augenbrauen blond, Augen blau, tief⸗ liegend, Nase spitz, hervorstehend, Mund gewöhnlich,
Gesichtsfarbe gesund, Sprache deutsch. Besondere Kennzeichen: Brust rechts eine Schramme, Brust links eine weiße Narbe.
(Stteckbrief. Gegen den Schiffer Carl Flach zu Potsdam, Schützenstraße Nr. 20, welcher sich verborgen hält, ist durch die Strafbefehle vom 24. Juni 1881, 13. März 1882 und 17. Oktober 1882 auf eine Gefängnißstrafe von resp. drei, zwei, zwei und einem Tage erkannt. Es wird ersucht enselben zu verhaften und in das Gefängniß zu Potsdam, Lindenstraße Nr. 54, oder in das zustän⸗ ige Gerichtsgefängniß abzuliefern und von dem Ge⸗ schehenen Anzeige zu unseren Forststrafakten: A. 33 de 1881 Fol. 740, A. 18 de 1882 Fol. 253, A. 18 de 1882 Fol. 224, A. 48 de 1882 Fol. 659 zu machen. Potsdam, 6. April 1883. Königliches Amtsgericht, Abth. IV. b. Dr. Meyer.
[18400] Steckbrief.
Gegen den unten beschriebenen Bäckergesellen Georg Anton Müller von Rückerswind, zuletzt in Lauscha, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungs⸗ haft wegen gefährlicher Körperverletzung verhängt.
s wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Herzogl. Amtsgerichts⸗Gefängniß zu Codurg ab⸗ zuliefern.
Coburg, den 23. April 1883. “
Die Staatsanwaltschaft. Riemann.
Beschreibung: Alter 25 Jahre, Größe 1,58 m, Statur untersetzt, Haare dunkelblond, Stirn ge⸗ wöhnlich, Bart keinen, Augenbrauen dunkelbraun, Augen hellblau, Nase gewöhnlich, Mund gewöhnlich, Zähne gut, Kinn rund, Gesicht rund, Gesichtsfarbe gesund, Sprache thüringer Dialekt. Kleidung: heller Anzug, wie gewöhnlich die Bäcker und Müller tragen, schwarze Mütze oder schwarzen Hut. Beson⸗
I. Beilage zum „Deutschen Reichs⸗Anzeiger“ pro 1876) von dem Königlichen Kreisgericht Schweidnib erlassene Strafvollstreckungs⸗Requisition ist in Be⸗ treff des unter Nr. 33 genannten Johann Joseph Schröer erledigt. Schweidnitz, den 17. April 1883. Der Erste Staatsanwalt.
[18399]
1) Der ehemalige Gefreite, jetzige Reservist Her⸗ mann Wilhelm Schulz II., 381 1eeLeehe See zu Libehne, Kreis Stettin, geboren, zuletzt in Bern⸗ stein wohnhaft gewesen, 2) der ebemalige Gefreite, jepige Wehrmann Johann Friedeich Brechlin, am 24. April 1850 zu Plagow, Kreis Arnswalde ge⸗ boren, zuletzt in Ruwen wohnhaft gewesen, werden beschuldigt, zu Nr. 1 als beurlaubter Reservist, zu Nr. 2 als Wehrmann der Landwehr, ohne Erlaubniß ausgewandert zu sein, und ohne von der bevorstehen⸗ den Auswanderung der Militärbehörde Anzeige er⸗ stattet zu haben, Uebertretung gegen §. 360 Nr. 3 des Strafgesetzbuchs. Dieselben werden auf Anordnung des Königlichen Amtsgerichts hierselbst auf den 19. Juli 1883, Vormittags 9 Uhr, vor das Königliche Schöffengericht zu Berlinchen zur Haupt⸗ verhandlung geladen. Bei unentschuldigtem Aus⸗ bleiben werden dieselben auf Grund der nach §. 472 der Strafprozeßordnung von dem Königlichen Be⸗ 8 Erklärun⸗ gen verurtheilt werden. Berlinchen, den 21. April 1883. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amts⸗ gerichts.
Ladung. Die nachbenannten Personen: 1) der Wehrreiter August Ferdinand Ernst Eehienheader aus Sonnenburg, geboren den 11. September 1846 zu Ratzdorf, Kreis Landsberg a./W., 2) der Wehr⸗ mann Friedrich Wilhelm Grenz aus Sonnenburg, geboren am 21. Mai 1849 zu Sternberg, Kreis Ost⸗ Sternberg, 3) der Reservist Carl Ludwig Aigner aus Sonnenburg, geboren am 28. September 1856 zu Sonnenburg, 4) der Wehrmann Carl Friedrich Theodor Meilicke aus Hampfhire, geboren am 2. Juli 1852 zu Pensylvanien, Kreiß Ost⸗Sternberg, werden beschuldigt, ad 3 als beurlaubter Reservist, ad 1, 2 u. 4 als Wehrmann der Landwehr, ohne Erlaubniß ausgewandert zu sein, Uebertretung gegen §. 360 Nr. 3 des Strafgesetzbuchs. Dieselben werden auf Anordnung des Königlichen Amtsgerichts bierselbst auf den 12. Juni 1883, Vormittags 9 Uhr, vor das Königliche Schöffengericht hier⸗ selbst zur Hauptverhandlung geladen. Bei un⸗ entschuldigtem Ausbleiben werden dieselben auf Grund der nach §. 472 der Strafprozeßordnung von dem Königlichen Bezirke⸗Kommando zu Cüstrin ausgestellten Erklärung verurtheilt werden. Sonnen⸗ burg, den 10. März 1883. Kirchner, Gerichts⸗ schreiber des Königlichen Amtsgerichks. Der Wehrmann Carl Friedrich Dohran aus Kriescht, am 8. Februar 1852 zu Wontrobowo, Kreis Schwetz, geboren, wird beschuldigt, als Wehrmann der Landwehr ohne Erlaubniß ausgewandert zu sein, Uebertretung gegen §. 360 Nr. 3 des Strafgesetz⸗ buchs. Derselbe wird auf Anordnung des Königlichen Amtsgerichts hierselbst auf den 12. Juni 1883, Vormittags 9 Uhr, vor das Königliche Schöffen⸗ gericht hierselbst zur Hauptverhandlung geladen. Bei unentschuldigtem Ausbleiben wird derselbe auf Grund der nach § 472 der Strafprozeßordnung von dem Königlichen Bezirks⸗Kommando zu Cüstrin ausgestellten Erklärung verurtheilt werden. Sonnen⸗ burg, den 19. März 1883. Kirchner, Gerichts⸗ schreiber des Königlichen Amtsgerichts. — Offene Strafvollstreckungs⸗Nequisition. Die Militarpflichtigen: 1) Gustav “ Böttcher, geboren am 4. Juni 1857 in Krummkavel, Kreis Soldin, zuletzt in Krummkavel, 2) Friedrich August Gustav Kurjahn, geboren am 5. Juli 1857 in Rostin, Kreis Soldin, zuletzt in Rostin, 3) Bern⸗ hard Leberecht Friedrich, geboren am 12. Februar 1857 in Soldin, Kreis Soldin, zuletzt in Soldin, 4) Otto Eduard Franz Geler, geboren am 26. Januar 1857 in Soldin, Kreis Soldin, zuletzt in Soldin, 5) Gustav August Greiser, ge⸗ boren am 20. Oktober 1857 in Soldin, Kreis Soldin, zuletzt in Soldin, 6) Johann Friedrich Wilhelm Schimmel, geboren am 10. August 1858 in Berlinchen, Kreis Soldin, zuletzt in Trampe, Kreis Soldin, 7) Adolf Herrmann Kersting, ge⸗ boren am 7. Juli 1859 in Bernstein, Kreis Soldin, zuletzt in Bernstein, 8) Otto Herrmann Carl Rottke, geboren am 8. Februar 1859 in Clausdorf, Kreis Soldin, zuletzt in Clausdorf, 9) Ernst Julius Bleck, geboren am 11. November 1859 in Ehrenberg, Kreis Soldin, zuletzt in Mandelkow, Kreis Soldin, 10) Carl Friedrich Herrmann Guth, geboren am 13. Juli 1859 in Klein⸗Fahlenwerder, Kreis Soldin, zuletzt in Klein⸗Fahlenwerder, 11) Johann Carl August Kugel, geboren am 11. Januar 1859 in Groß⸗Fahlenwerder, Kreis Soldin, zuletzt in Groß⸗ Fahlenwerder, 12) Wilhelm Robert Albert Spiel⸗ berg, geboren am 13. Februar 1859 in Glasow, Kreis Soldin, zuletzt in Giesenbrügge, 13) Friedrich Herrmann Freymuth, geboren am 11. Februar 1859 in Herrendorf, Kreis Soldin, zuletzt in Herren⸗ dorf, 14) Ernst Friedrich Brose, geboren am 6. Ja⸗ nuar 1859 in Mückenburg, Kreis Soldin, zuletzt in Mückenburg, 15) Carl Friedrich Herrmann Runge, geboren am 13. Oktober 1859 in Mückenburg, Kreis Soldin, zuletzt in Mückenburg, 16) Wilhelm Otto
dere Kennzeichen keine.
—
Die unter dem 29. März 1876 (in Nr. 88 der
1859 in Pitzerwitz, Kreis Soldin,
Unvermögensfalle zu je 30 Tagen Gefängniß ver⸗ urtheilt. Sämmtliche Gerichtsbehörden 1 er⸗ sucht, vorstehende Strafen gegen die obengenannten Verurtheilten zu vollstrecken und von dem Geschehenen zu den Untersuchungsakten wider Märker u. Gen. M. 60‚80 Nachricht zu geben. Landsberg a. W., den 20. April 1883. Der Erste Staatsanwalt.
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. derl.
7 . 2. * ₰ 2 ₰ 8 117684.1 Subhastationspatent.
Das dem Kaufmann Gustav Adolph Schön zu Berlin gehörige, zu Schlagenthin belegene Ritter⸗ gut Schlagenthin nebst Zubehör soll
den 11. Juni 1883, Vormittags 10 Uhr, an Ort und Stelle auf dem in unmittelbarer Nähe des Bahnhofs Dahmsderf⸗Müncheberg belegenen Rittergut Schlagenthin im Wege der nothwendigen Subhastation öffentlich an den Meistbietenden ver⸗ steigert und demnächst das Urtheil über die Erthei⸗ lung des Zuschlages
den 13. Juni 1883, Vormittags 10 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle verkündet werden.
Das zu versteigernde Grundstück ist zur Grund⸗ steuer bei einem derselben unterliegenden Gesammt⸗ Flächenmaß von 491 ha 49 a 80 qm mit einem Reinertrage von 688,39 Thlr. und zur Gebäudesteuer mit einem jährlichen Nutzungswerth von 1515 ℳ veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle und Abschrift des Grundbuchblattes, und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen sind in unserer Gerichts⸗ schreiberei einzusehen.
Alle Diejenigen, welche Eigenthum oder ander⸗ weite, zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung in das Grundbuch bedürfende, aber nicht eingetragene Realrechte geltend zu machen haben, werden auf⸗ gefordert, dieselben zur Vermeidung des Ausschlusses spätestens bis zum Erlaß des Zuschlagsurtheils an⸗ zumelden. Die im Bietungstermin niederzulegende Kantion beträgt 12 048 ℳ 20 B. Müncheberg, den 14. April 1883.
Koeoönigliches Amtsgericht.
[18418 Deffentliche Zustellung.
Der Berliner Spediteur⸗Verein, Actiengesellschaft,
vertreten durch seine Direktoren:
1) den Königlichen Kommissionsrath R. Bergmann,
2) den Kaufmann Julius Isaac,
zu Berlin, Schöneberger Ufer 5— 9, vertreten durch den Rechtsanwalt Grabower, hier, klagt gegen den Kaufmann Carl Thal, früher zu
Berlin, Alvenslebenstraße 19, jetziger Aufenthalt un⸗
bekannt, wegen Ersatz des von Albert Wiggert dem
klägerischen Verein, auf Grund der dem Beklagten, als Beamten desselben, zur Last gelegten groben
Pflichtverletzung, durch Veruntreuung von 7482,86 ℳ
zugefügten Schadens, mit dem Antrage:
1) den Beklagten zur Zahlung von 7482,86 ℳ nebst 5 Prozent Zinsen seit dem Tage der Klage⸗ zustellung an Klägerin zu verurtheilen,
2) das Urtheil gegen Sicherheitsleistung für vor⸗ läufig vollstreckbar zu erklären,
und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗
lung des Rechtsstreits vor die sechste Kammer für
Handelssachen des Königlichen Landgerichts I. zu
Berlin, Jüdenstr. 59, Zimmer 67, auf
den 14. Juni 1883, Vormittags 10 Uhr,
mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗
richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser
Auszug der Klage bekannt gemacht.
Die Einlassungsfrist ist auf zwei Wochen fest⸗
gesetzt worden.
ggez. Christopei, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts I., Kammer 6 für Handelssachen.
[13596] Aufgebot. 8 Der Kaufmann Eduard Constein hier, als gerichtlich bestellter Nachlaßpfleger, hat das Aufgebot der Nachlaßgläubiger und Vermächtnißnehmer der am 31. Dezember 1882 hierselbst verstorbenen ver⸗ wittweten Rentiere Wiese, Auguste Marie Friederike, geb. Schroeder, beantragt. Sämmtliche Nachlaßgläubiger und Vermächtniß⸗ nehmer der Verstorbenen werden aufgefordert, ihre Ansprüche und Rechte an den Nachlaß derselben spä⸗ testens in dem auf den 1. Juni 1883, Mittags 12 Uhr, an der Gerichtsstelle, Jüdenstraße Nr. 58, I. Treppe, Zimmer Nr. 21, anberaumten Aufgebotstermine anzumelden, widrigenfalls sie dieselben gegen die Erben nur noch insoweit geltend machen können, als der Nachlaß mit Ausschluß aller seit dem Tode des Erblassers aufgekommenen Nutzungen durch Befrie⸗ digung der angemeldeten Ansprüche nicht erschöpft wird. Das Nachlaßverzeichniß kann in der Gerichts⸗ schreiberei, Jüdenstraße Nr. 58/60, zwei Treppen, Zimmer 23, während der Geschäftsstunden von 11—1 Uhr Vormittags eingesehen werden. Berlin, den 13. März 1883.
Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 48.
G Aufgebot. Der fvuhere Ortsvorsteher Friedrich Nuglisch aus Blasdonf hat das Aufgebot des ihm angeblich vom
88
—* er,
Flüger, geboren am 18. November 1859 in Neuen⸗ urg, Kreis Soldin, zuletzt in Neuenburg, 17) Franz
Rudolf Heinrich Müller, geboren am 15. Mai 2 3559 in eis zuletzt in Pitzer⸗ witz, sind durch rechtskräftiges Erkenntniß der Stkaf. kammer des Königlichen Landgerichts zu Landsberg a. W. vom 29. Oktober 1880 wegen Verletzung der Wehrpflicht zu einer Geldstrafe von je 180 ℳ, im
Blasdorf ausgestellten Sparkassenbuchs der Hau t⸗ pparkasse des Markgrafthums der Niederlausitz 8 Lübben Nebensparkasse Lieberose Litt. N. Nr. 4883 lautend zur Zeit des Verlustes über 43 ℳ 65 ₰. 1ee. 8
Fin Jeder, der an dem verlorenen Sparkassen⸗ buche irgend ein Anrecht zu haben vermeint, 82 aufgefordert, sich bei dem unterzeichneten Gericht und zwar spätestens in dem Termine
am 12. Juli 1883, Vormittags 10 Uhr, zu melden und sein Recht näher nachzuweisen widrigenfalls das Buch für erloschen erklärt und dem Verlierer ein neues an dessen Stelle au gefertigt
werden wird. den 22. Juni 1882.
Königliches Amtsgericht. Dr. Ramm.
[54067]. Aufgebot.
1) Die Firma Schwarzschild & Glauberg zu Hanau, 2) der Handelsmann Moses Kaufmann zu Aschaffenburg, haben das Aufgebot eines angebliich abhanden gekommenen Legescheins, ausgestellt am 20. Dezember 1877 von der Providentia, Frank⸗ furter Versicherungsgesellschaft dahier, über die für ein dem Spezereihändler Konrad Krähling zu Hanau gegebenes Darleben von 240 ℳ als Faustpfand er⸗ haltene Police Nr. 17 129 beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf
Samstag, den 16. Juni 1883, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Gr. Kornmarkt 12, Zimmer 16, anberaumten Aufgebotstermine feine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. 8 Frankfurt a. M., den 30. November 1882. Königliches Amtsgericht, Abtheilung IV.
[18419] Aufgebot.
Der Bahnarbeiter Heinrich Schierholz und die Wittwe des Metzgers Karl Hollmann, Beide i Salzuflen, als Erben des durch Ausschlußurtheil des Fürstlichen Amtsgerichts Salzuflen vom 22. Februar d. J. für todt erklärten Drechslers Anton Schier holz aus Salzuflen, haben das Aufgebot einer au
— —
den Namen Anton Schierbolz in Amerika lautenden Obligation hiesiger Sparkasse vom 24. März 1858
Nr. 5957 und 5958 über 50 Thaler gleich 150 ℳ
beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird auf gefordert, spätestens in dem auf
Freitag, den 9. November 1883,
Vormittags 10 Uhr. vor dem unterzeichneten Gerichte (Zimmer Nr. 7) anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzu⸗- melden und die Ürkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Lemgo, den 21. April 1883.
Fürstliches Amtsgericht, Abth. II
Zur Beglaubigung:
Gerichtsschreiber des Fürstlichen Amtsgerichts.
[18435] Bekanntmachung.
Durch das am 16. April 1883 verkündete Urtheil
des sirtatieiehnesh Amtsgerichts sind folgende Doku⸗
mente:
a. über 2000 Thlr., eingetragen bei dem Grund⸗ stück Birkholz Band II. Blatt Nr. 31 für den Kossäthen Christian Friedrich August Wege⸗ mund und seine Ehefrau, geborene Wegemund,
b. über 189 Thlr., eingetragen bei den Grund⸗
sstücken Bernau Band II. Blatt Nr. 204 und⸗
Band VI. Blatt Nr. 137 für den Schuhmacher- maeister Franz August Thiede “
für kraftlos erklärt.
Bernau, den 16. April 1883.
Königliches Amtsgericht.
[18436] Im Namen des Königs!
Auf den Antrag des Rechtsanwalts Nauen zu
Rosenberg, Westpr., erkennt das Königliche Amts⸗
gericht zu Rosenberg, 2Lestpr., durch den Königlichen
Amtsrichter Rölle fuͤr Recht:
Die unbekannden Interessenten werden mit ihrem Anspröchen auf die in der Subhastationssache des Grundstücks Na. 12 Bischofswerder bei der Kauf⸗ geldervertheilriag gebildete Carl Tolkemitt'sche Spezialmasse von 28 ℳ 95 ₰ und Zinsen aus⸗
geschlossen. Von Rechts Wegen. Rosenb erg, Westpr., den 17. April 1883. Königliches Amtsgericht. 1. Rölle.
1184331¹"¼ Im Namen des Königs!
Auf den Antrag des Kaufmanns Hermann Merkel zu S eehausen i. A. hat das unterzeichnete Gericht durd, das am 20. April 1883 verkündete Urtheil für Recyt erkannt: Das Hypothekendokument, nämlich der Vertrag vom 6. Mai 1853 nebst Anhang über 2000 Thaler Restkanfgsc eingetragen im Grundbuche vpon Seehausen Band V. Blatt 1 Abtheilung 1II. Nr. 2 für den Bäcker Karl Heinrich Diedrich Lucas zu Seehausen und von diesem cedirt an Marie Dorothee Merkel zu Salzwedel, wird für kraftlos erklärt. 8 Die Kosten trägt der Antragsteller. Seehausen i. A., den 20. April 1883. Känigliches Amtsgericht. I. Wachsmuth.
1. zum 2. Mai 1880 verbrannten, auf die Gemeinde