1883 / 99 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 28 Apr 1883 18:00:01 GMT) scan diff

durch Kassenstatut ist in dem Entwurf nicht vorgesehen; dagegen findet sich im Entwurf eine Bestimmung über die Art und Weise, wie die Streitigkeiten zwischen Kassenmitgliedern und der Kasse über die zu leistenden Unterstützungen und Beiträge entschieden werden sollen. In dieser Beziehung ist bestimmt, daß die Entscheidung zunächst von der Aufsichtsbehörde getroffen werde und diese auch, was die Unter⸗ stützung anbelangt, vorläufig vollstreckbar sein, dagegen aber die Be⸗ rufung auf den Rechtsweg zulässig sein soll. Es scheint das eine durchaus ausreichende Regelung zu sein, und ich würde keine Ver⸗ anlassung sehen, in dieser Beziehung etwas zu ändern.

3 Der §. 48 wurde in der Fassung der Kommission ange⸗ nommen, ebenso ohne Debatte die §8§. 48a., 49 und 50.

§. 51 lautet nach der Kommissionsfassung:

Die auf gesetzlicher Vorschrift beruhende Verpflichtung vvn Gemeinden oder Armenverbänden zur Unterstützung hülfsbedürftiger Personen, sowie die auf Gesetz oder Vertrag beruhenden Ansprüche der Versicherten gegen Dritte werden durch dieses Gesetz nicht berührt. 1 8*

Soweit auf Grund dieser Verpflichtung Unterstützungen für cinen Zeitraum geleistet sind, für welchen dem Unterstützten auf Grund dieses Gesetzes ein Unterstützungsanspruch zusteht, geht der letztere im Belruͤge der geleisteten Unterstützung auf die Gemeinde oder den Armenverband über, von welchen die Unterstützung ge⸗ leistet ist.

Das gleiche gilt von den Betriebsunternebmern und Kassen, welche die den bezeichneten Gemeinden und Armenverbänden ob⸗ liegende Verpflichtung zur Unterstützung auf Grund gesexlicher Vorschrift erfüllt haben. 8

Ist von der Gemeinde⸗Krankenversicherung oder von der Orts⸗ krankenkasse Unterstützung in einem Krankheitsfalle geleistet, für welchen dem Versicherten ein gesetzlicher Entschädigungsanspruch gegen Dritte zusteht, so geht dieser Anspruch in Höhe der geleiste⸗ ten Unterstützung auf die Gemeinde⸗Krankenversicherung oder die

Ortskrankenkasse über. 1 1 B

In Fällen dieser Art gilt als Ersatz der in §. 6 Absatz 1 Nr. 1 bezeichneten Leistungen ein Drittel des gesetzlichen Mindest⸗ betrages des Krankengeldes.

Der Abg. von Kleist⸗Retzow erklärte, wenn eine Amen⸗ dirung dieses Gesetzes auf die landwirthschaftlichen Arbeiter stattfinden solle, so sei es nothwendig, dementsprechende Ab⸗ änderungen im Gesetze zu treffen, entweder bei §. 6 in der Art, daß auf das Krankenkassengeld die Naturalien in Ab⸗ rechnung kommen müßten, oder daß man bei §. 54 ähnliche Bestimmungen einfüge. Der zweite Absatz dieses Para⸗ graphen bestimme mit Necht, daß alle Ansprüche auf gesetzliche oder vertragsmäßige Bestimmungen den an⸗ de zu gute gerechnet werden sollten. Er habe

diese Abänderungen einen Antrag vorbereitet, dahin gehe, daß, wenn Unterstützungen auf Grund der Verpflichtungen aus dem Arbeitervertrage für einen Zeitraum erfolgt seien, ein Unterstützungsanspruch in Betreff der mehr erfolgten Leistung auf denjenigen übergehen solle, welcher die gesetzliche Leistung gewährt habe. Mit der Tendenz dieses Antrages seien die verbündeten Regierungen einverstanden, und er werde, da augenblicklich Bedenken nur gegen die Fassung vorlägen, bei der’ dritten Lesung diesen Antrag zur Sprache bringen. 1 Der Abg. Dr. Hammacher wandte sich gegen den letzten Absatz des Paragraphen und hielt ½ des Krankengeldes für absolut dem Standpunkte der Billigkeit nicht entsprechend. Hierauf nahm der Geheime Ober⸗Regierungs⸗Rath Lohmann das Wort: Meine Herren! Wenn ich recht verstanden habe, so hat der Herr Vorredner in dem letzten Theile seiner Ausführungen schon einiger⸗

vg

““— maßen anerkannt, daß doch wohl ein erkennbares Bedürfniß für eine derartige Feststellung vorhanden sei, wie sie in dem letzten Absatz dieses Paragraphen gegeben wird. 1 8

Nun mag es ja wohl sein, daß die Feststellung der wirklichen Höhe der Kur⸗ und Arzneikosten nicht völlig entspricht. Ich gestatte mir aber, darauf aufmerksam zu machen, daß der Ersatz dieser Kosten, wie er in dem letzten Absatze bemessen ist, in zwei verschiedenen Fällen vorkommt, von denen der eine so ge⸗ staltet ist, daß eine zu niedrige Bemessung zum Schaden der Kasse sein würde, der andere aber so, daß eine zu niedrige Bemessung zum Vortbeil der Kasse gereichen würde, und daß ferner diese Bemessung wahrscheinlich nur in verhältnißmäßig seltenen Fällen Platz greifen wird. Sie kann nämlich Platz greifen, einmal wenn ein Organ der öffentlichen Armenpflege auf Grund seiner eigenen Verpflichtung zu⸗ nächst die Unterstützung hat leisten müssen, welche Kraft des Versiche⸗ rungsvertrages eine Krankenkasse zu leisten verpflichtet ist. Also der Fall könnte so liegen, daß ein Arbeiter, der hier in Berlin beschäftigt ist, zu einer hier vorhandenen, für die betreffenden Arbeiter zuständigen Ortskrankenkasse gehört, daß er aber z. B. in Lichterfelde wohnt. Erkrankt derselbe und liegen die Umstände so, daß der Krankenkassenvorstand nicht gleich benachrichtigt werden kann, und die Armenverwaltung Lichterfelde auf Grund der bestehenden Bestim⸗ mungen zunächst für seine Verpflegung aufkfommen muß dann hat diese Armenverwaltung einen Anspruch gegen die Ortskrankenkasse in Berlin, und in diesem Falle soll, um alle Weitläufigkeiten abzuschneiden und einzelne Liquidationen auszuschließen, ein Pauschsatz gegeben wer⸗ den, der in dem Krankengeld und einem Drittel mehr für die etwa erfolgte Kur und Arznei bestehen soll; also in diesem Falle würde es der Krankenkasse zum Vortheil gereichen, wenn die Kosten für Arzt und Arznei zu niedrig bemessen sind. I 1

Der andere Fall ist der, daß die Krankenkasse einen ihrer Ver⸗ sicherten unterstützen muß, der erkrankt ist in Folge eines haftpflich⸗ tigen Unfalls. In diesem Falle hat die Krankenkasse nach der hier getroffenen Bestimmung den Anspruch gegen den haftpflichtigen Unter⸗ nehmer auf Ersatz der von ihr geleisteten Unterstützung, und da soll auch wieder ein Pauschsatz gegeben werden. Auch da soll nicht eine Liquidation im Einzelnen stattfinden, sondern der Unternehmer soll verpflichtet sein, der Kasse das Krankengeld und ein Drittel für die etwa aufgewandten Arzt⸗ und Arzneikosten zu bezahlen. 8 I1 8

Ich glaube, meine Herren, die Feststellung ist in ihrer praktischen Wirkung nicht so erheblich, daß man von derselben um deßwillen ab⸗ zusehen hätte, weil der festgestellte Satz vielleicht nicht hoch genug gemessen ist; ich meine, demgegenüber ist der Vortheil, der darin liegt, daß jeder Streit über die Höhe der zu erstattenden Summe ausgeschlossen wird, doch zu groß.

Der Abg. Dr. Paasche gab dem Abg. von Kleist⸗Retzow zu bedenken, daß nicht blos für die landwirthschaftlichen Ar⸗ beiter sondern auch für die Lehrlinge, Handlungsdiener ꝛc. ebenfalls solche Bestimmungen getroffen werden müßten, über⸗ haupt für solche, die auf Kündigungsfrist angenommen seien.

Der Abg. Dr. Hirsch wandte sich gegen die Ausführungen des Abg. Hammacher, und der Abg. Dirichlet gegen diejenigen des Regierungskommissars, worauf der Geheime Ober⸗Regierungs⸗ Rath Lohmann bezüglich eines von ihm angeführten Bei⸗ spieles zur Erläuterung seiner früheren Darlegung, dessen Richtigkeit vom Abg. Dirichlet bezweifelt worden war, seine früheren Angaben aufrecht erhielt. Der §. 51 wurde unver⸗ ändert in der Kommissionsfassung angenommen, ebenso §. 52.

D handel

L t von den Betriebs⸗(Fabrik⸗)Krankenkassen. § 53 wurde unverändert nach dem Kommissionsbeschlusse ohne Debatte angenommen. §. 54 lautet nach dem Kommissionsbeschluß: Ein Unternehmer, welcher in einem Betriebe oder in mehreren Betrieben fünfzig oder mehr dem Krankenversicherungszwange unter⸗

liegende Personen beschäftigt, ist berechtigt, eine Betriebs⸗(Fabꝛik⸗) Krankenkasse zu errichten.

Er kann dazu durch Anordnung der höheren Verwaltungs⸗ behörde verpflichtet werden, wenn dies von der Gemeinde, in welcher die Beschäftigung stattfindet, oder von der Krankenkasse, welcher die beschäftigten Personen angehören, beantragt wird. Vor der An⸗ ordnung ist dem Unternehmer, sowie den von ihm beschäftigten Personen oder von diesen gewählten Vertretern und falls der An⸗ trag von einer Orts⸗Krankenkasse ausgegangen ist, auch der Ge⸗ meinde zu einer Aeußerung darüber Gelegenheit zu geben.

Der Abg. Dr. Paasche beantragte, den Absatz 2 zu streichen.

Der Abg. Eberty beantragte, in Zeile 2 die Zahl fünfzig durch hundert zu ersetzen.

Der Abg. Dr. Hirsch stellte den Antrag: In Absatz 1 hinter „Personen“ einzuschalten: „welche nicht Mitglieder einer der in §§. 13, 67, 68, 69 bezeichneten Kassen sind, nach An⸗ hörung derselben oder der von ihnen gewählten Vertreter.“ Absatz 2 zu streichen. .

Der Abg. Dr. Paasche befürwortete seinen Antrag. Die Zwangskassen würden von keinem Vortheil für den Arbeiter und nur von kurzer Dauer sein. Ihre Verwaltung werde eine schlechte bleiben, und darum warne er, diese Bestimmun⸗ gen in das Gesetz aufzunehmen. 1

Der Abg. Dr. Buhl empfahl die Aufrechterhaltung der Kommissionsvorlage, während der Abg. Löwe (Berlimn) mit aller Entschiedenheit gegen den §. 54, und namentlich gegen den zweiten Absatz desselben aus den vom Abg. Paasche ent⸗ wickelten Gründen auftrat. Ebenso meinte der Abg. Sonne⸗ mann, daß die Bestimmungen dieses Paragraphen zu weit gingen.

9Der Abg. Dr. Hirsch war der Ansicht, daß die freien Kassen durch diese Bestimmungen ganz in die Hände der Ar⸗ beitgeber gelegt würden. Die Mißerfolge bei den Fabrik⸗ Krankenkassen seien hinreichend bekannt. Man könne doch einen Arbeiter nicht zwingen, aus der freien Kasse auszutreten, um der Fabrikkasse beizutreten. 8

Der Abg. Eberty war derselben Ansicht. Es sei dies ein Mittel, den Arbeiter zu zwingen, sich dem Willen des Fabrik⸗ herrn zu ergeben. Der Paragraph diene zum Nachtheil der Vertragsfreiheit der Arbeiter, die dies schwer empfinden wür⸗ den, wenn der Paragraph angenommen werde. 1

Der Abg. Frhr. von Hertling sprach für Aufrechterhal⸗ tung der Kommissionsfassung. Höchstens könne er die Ab⸗ änderung der Zahl 50 in 100 befürworten.

Der Abg. Löwe (Berlin) sprach für den Antrag Hirsch, dem jedoch der Abg. von Kleist⸗Retzow entgegentrat. Letzterer war auch gegen die Erhöhung der Zahl 50 in 100, denn dies würde den ländlichen Arbeiter empfindlich treffen, und dem⸗ selben die Gründung selbständiger Kassen erschweren.

Der Geheime Ober⸗Regierungs⸗Rath Lohmann bat noch⸗ mals, alle Anträge abzulehnen, und es allein bei dem Kom⸗ missionsbeschluß zu belassen.

Auch der Referent, Abg. Frhr. von Maltzahn⸗Gültz er⸗ suchte in seinem Schlußwort um unveränderte Annahme der

er die §§. 53 62 umfassende Abschnitt E. des Gesetzes Kommissionsbeschlüsse, weil eine eingehende Diskussion schon

in der Kommission stattgefunden habe.

Hierauf wurde der §. 54 in der Kommissionsfassung mit dem Antrage Eberty angenommen, womit die übrigen Anträge abgelehnt waren.

Hierauf vertagte sich das Haus Sonnabend 12 Uhr.

um 5 ¼ Uhr auf

Anzeigen.

ladungen u. dergl.

8 Aufgebot.

Auf d dem Gutsbesitzer Gotthard Krause ge⸗ börigen Grundstück Stephansdorf Nr. 5 der Grund⸗ buchbezeichnung und dem zugeschriebenen Grundstück Stephansdorf Nr. 1 stehen in Abtheilung III. Nr. 26, beziehungsweise Nr. 9 des Grundbuchs 18 000 Darlehnsforderung vom 1. Januar 1879

geb. Leib,

s sub 1 genannten Dyonisius von dem Land⸗ 9 Georg Heinrich Eyring in Streufdorf, als Nachlasses der Margarethe Barbara 1 t 2 3 Schmidt von Heinrich Leib Subl 5 f 5 2 es sub 2 gen Sc 9 ch Le Subhaftattonen, Ausgebote, Bor in Bi „Martin Roßteutscher daselbst, als Be⸗ htigten der Eva Elisabetha Reich, geb. Kern, Auguste Conrad, geb. Leib, Henriette Lützelberger, Caroline Knauer, geb. Weigand, geb. Leib, sämmtl. in Bürden, sowie vom Rechtsanwalt Weißmann in Coburg, als Vertreter Edmund Buff in Buff und Ernestine Knapke in Coburg,

zwar: 11 962,50 ℳ,

1 auf 51 120,00 Hierzu ist ein Termin auf eib, Catharina

Schalkau und der Louise a sicht ausliegen. beantragt worden.

anschläge die Lieferung nachstehender Baumaterialien in unbeschränkter Submission vergeben werden und

I. 4785 ebm Mauergrand, veranschlagt auf II. 4260 chm gesprengte Feldsteine, veranschlagt Donnerstag, den 17. Mai ecr., Vormittags 11 Uhr, im Büreau der unterzeichneten Garnison⸗Verwaltung anberaumt, woselbst auch die Bedingungen zur Ein⸗

Auswärtigen Unternehmern werden auf Erfordern

Behörden oder der vorgenannten Bankhäuser über die bei denselben erfolgte Deposition spätestens am 24. Mai cr. bei der Hauptkasse der Ostpreußischen Südbahn in Königsberg deponiren. Königsberg, den 25. April 1883. Der Verwaltungsrath.

[19060] 3 Marienburg⸗Mlawka'er Eisenbahn. (Danzig⸗Warschau, Preußische Abtheilung.) Die Actionaire unserer Gesellschaft werden hier⸗ mit gemäß §. 45 des Gesellschafts⸗Statuts zu der am Sonnabend den 2. Juni er., Vormittags 9 Uhr,

ab mit 5 % verzinslich, nach sechsmonatlicher Auf⸗ kündigung rückzahlbar, auf Grund der Urkunde vom 19. Januar 1879 für den Rentier Ferdinand Krause in Marienfelde eingetragen, über welche Post 2 Hppothekenbriefe, bestehend aus der Ueberschrift, dem Eintragungsvermerk der genannten Post, den für die Prüfung der Sicherheit der Post erheblichen Nachrichten aus dem Grundbuchblatt, der unter⸗ siegelten Unterschrift des Grundbuchamts in Loebau vom 23. Januar 1879, sowie einem untersiegelten, auf die Abtheilung III. sub 12 und 21 auf dem Grundstück Stephansdorf Nr. 5 eingetragenen Posten von 15 000 Thaler und 1900 Thaler bezüglichen Prioritätsvermerk des Königlichen Amtsgerichts in Loebau vom 17. Mai 1882 und der mit beiden Hypothekenbriefen durch Schnur und Siegel verbun⸗ denen Urkunde vom 19. Januar 1879 gebildet sind. Auf den Antrag des eingetragenen Gläubigers des Rentiers Ferdinand Krause in Marienfelde wird der unbekannte Inhaber der genannten, bescheinigter An⸗ gabe nach verloren gegangener Hypothekenbriefe nebst Schuldurkunde aufgefordert, seine Rechte spätestens im Aufgebotstermine den 10. August d. Is., Vormittags 10 Uhr, im hiesigen Amtsgerichtsgebäude, Zimmer Nr. 15, anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigen⸗ falls selbige auf Antrag für kraftlos erklärt und auf ferneren Antrag neue Hypothekenbriefe über obige Post ausgefertigt werden. Loebau, den 22. April 1883.

Königliches Amtsgericht. III. F. 3/83. 8

118941]

Es ist die Todeserklärung 1) des Johann Georg Dvonisius, geboren am 22. November 1810 zu Streufdorf und bis zu seiner Entfernung dort wohnhaft, Sohn des Taglöhners Johann Georg Dyonisius und dessen Ehbefrau, Christiane Elisabetha, geb. Nußmann, in Streuf⸗ dorf, welcher im Jahre 1840 nach Polen aus⸗ gewandert und seitdem keine Nachricht von sich ge⸗ geben haben soll, 2) des Bierbrauers und Schwarzbüttners Georg Carl Schmidt, geboren 1827 zu Bürden und dort vor seiner Entfernung wohnhaft, außerehel. Sohn der Anna Margaretha Kern von da, welcher im Jahre 1853 nach Amerika ausgewandert und seit dem Jahre 1855 k richt von sich gegeben und zwar

““

Kunterstein, soll

Es werden daher die genannten Abwesenden und deren ihrer Eristenz nach unbekannte Erben auf⸗ gefordert, ihre Ansprüche und Rechte auf das Ver⸗ mögen dieser Abwesenden längstens in dem und zwar bezüglich des Dyvonisius'schen Falles auf

den 22. November d. Is.,

früh 9 Uhr,

bezüglich des Schmidt'schen Falles aber au den 12. Juni 1884,

früh 9 Uhr, bestimmten Aufgebotstermine anzumelden, bezügl. zu bescheinigen, widrigenfalls die Abwesenden für todt erklärt, ihr Vermögen als vererbt angesehen und behandelt und ihre ihrer Existenz nach unbekannten Erben mit ihren Erbansprüchen werden ausgeschlossen werden.

Zugleich wird Termin Ausschlußurtheils und zwar

1) bezüglich des Dyonisius'schen Falles auf

den 29. November d. IJs., früh 9 Uhr,

ch des Schmidt'schen Falles aber

zur Verkündung des

2

den 19. Juni 1884, 128 früh 9 Uhr, bestimmt.

Auswärtige Betheiligte werden angewiesen, zur Annahme künftiger gerichtlicher Ausfertigungen einen Bevollmächtigten am Sitz des Gerichts zu bestellen. 8

Hildburghausen, den 20. April 1883. erzogl. S. M. Amtsgericht. I. Heyl, i. V.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc.

Am Mittwoch, den 2. k. Mts., Vormittags 11 Uhr, soll auf dem Hofe der Kaserne des 2. Garde⸗Ulanen⸗Regiments bei Moabit ein Pferd, welches nich: mehr zum Reitdienst tauglich ist, gegen sofortige Bezahlung öffentlich meistbietend verkauft werden.

Berlin, den 27. April 1883. .

Das Kommanddoo) des II. Garde⸗Ulanen⸗Regiments.

[18871] Bekanntmachung.

Zum Neubau eines Artillerie⸗Kasernements an der Marienwerder⸗Chaussee vis-à vis dem Gute Kl. auf ; Grund getrennter Kosten⸗

89 ö“

die Bedingungen gegen Erstattung der Kopialien zugesendet werden. Graudenz, den 26. April 1883. Königliche Garnison⸗Verwaltung.

[19009] Bekanntmachung.

Die nach unserer Bekanntmachung vom 26. Fe⸗ bruar d. J. angeblich abhanden gekommenen Reichs⸗ schuldverschreibungen von 1877 Litt. B. Nr. 430. über 2000 ℳ, von 1880 Litt. E. Nr. 4014 4015 über je 200 ℳ, von 1881 Litt. A. Nr. über 5000 ℳ, Litt. D. Nr. 14165 über 500 Litt. E. Nr. 865 über 200 sind zum Vorschein gekommen.

Berlin, den 26. April 1883.

Königliche preußische Kontrole der Staatspapiere.

Verschiedene Bekanntmachungen.

[18850] Ostpreußische Südbahn.

Die Aktionäre der Ostpreußischen Südbahn⸗Ge⸗ sellschaft werden zur fünfzehnten ordentlichen Gene⸗ ral⸗Versammlung auf 1“

Montag, den 28. Mai 1883, Vormittags 11 Uhr, im Empfangsgebäude auf dem Südbahnhofe hierselbst eingeladen. Tagesordnung: 1) Geschäftsbericht und Bilanz für das Jahr 1882. 2) Bericht der Revisoren über die Prüfung und Decharge der Bilanz für das Jahr 1882. Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrathes. Wahl von 3 Revisoren zur Prüfung und Dechargirung der Bilanz pro 1883. Ausführung des der Gesellschaft übertragenen Baues der Sekundärbahn Fischhausen⸗Palm⸗ S. und Uebernahme des Betriebes auf der⸗ selben.

6) Beschlußfassung gemäß Nr. 6 §. 28 des Statuts.

Die Deposition der Aktien kann bei unserer Hauvt⸗ Kasse hier, Schleusenstraße Nr. 4, den dazu bereiten Staats⸗ und Kommunalbehörden, sowie bei der Berliner Handelsgesellschaft in Berlin und dem Bankhause Coutts u. Co. in London erfolgen. Zur Theilnahme an dieser Generalversammlung sind jedoch nach §. 33 der Statuten und Nachtrag II. zu denselben nur diejenigen Aktionäre berechtigt, welche ihre Aktien oder die

Bescheinigungen der betreffenden

im Stadtverordueten Saale (Rathhaus) in Danzig stattfindenden ordentlichen General⸗Versammlung eingeladen.

Tagesordnung: 16

1) Vorlage der⸗Bilanz und des Geschäftsberichte

der Direction pro 1882. 8

2) Wahl von Mitgliedern des Verwaltungsrathbs.

3) Feststellung der den Mitgliedern des Ver⸗

waltungsrathes nach §. 40 des Statuts zu ge⸗

währenden Remuneration. 8

4) Abänderung der §§. 40 und 46 des Gesellschafts⸗

Statuts, betreffend Remuneration der Ver⸗ waltungsrathsmitglieder.

Zur Theilnahme an der General⸗Versammlung sind sämmtliche Actionaire, zur Stimmabgabe nur diejenigen Besitzer von wenigstens 10 Stamm⸗ oder Stamm⸗Prioritäts⸗Actien berechtigt, welche ihre Actien spätestens am 30. Mai cr. bei uns oder bei der Direction der Disconto⸗Gesellschaft zu Berlin bis zum Schluß der General⸗Versammlung gegen eine Bescheinigung deponirt haben.

Vollmachten, auf Grund deren Actionaire durch andere stimmberechtigte Actionaire vertreten werden sollen, sind bei uns bis spätestens den 30. Mai cr⸗ einzureichen.

Danzig, am 27. April 1883.

Der Verwaltungsrath. Die Direection.

Rheinische Röhren dampf kesselfabrik A. Züttner & Co. Uerdingen amRhein Ausschliessliche Spezialität: Unex- plodirbare Dampf- kessel. Neueste PL tentirte Verbesse- rungen: Kein Di tungsmaterial men Grosse Dampf- v 6 Wasserreserve —, 2 Garant. trock. Damp Sonst. Vorzüge: Sicherb. Gering. Kohlenverbe Hokh. Dampfdruck. Leichte Reinig. Gering Raumbedarf. Fertige Kessel stets vorräthif Allein. Concessionäre des Einbecker Stufenrostes. Patent Tenbrink-Feuerungen f. jedes Brennmateris

Rippenrohr vorheizer v. Prof. Intze & A. Büttner

8 1.“

zum No. 99.

6

1 * eite

3w

11“

Beilag

Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen

Berlin, Sonnabend, den 28. April

Staats⸗Anzeiger.

Prenßischen Staats-Anzeigerg: Berlin SW., Wilhelm⸗Straße Nr. 32.

N*

Inserate für den Deutschen Reichs⸗ und Könka. Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ register nimmt an: die Königliche Expedition

des Neutschen Reichs⸗-Anzeigers und Königlich

.Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen. . Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.

Verloosung, Amortisation Zinszahlung

——-———õ ——

——

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.

(18880] Oeffentliche Ladung.

Nachdem von Seiten des Vertreters der Gemeinde Ellershausen die Eintragung des folgenden in dem

Gemeindebezirk Ellershausen belegenen, auf den Na⸗ men der Gemeinde Ellershausen katastrirten, dersel⸗ ben gehörigen Grundeigenthums: C. 132/109 Haus Nr. 17 ½ a. Wohnhaus und Schulhaus mit Hofraum 2 a 86 qm 131/109] Hausgart 1 133/1097 Hausgarten 4

b. Kuh⸗ und Schweine⸗

stall, 166/45

2 Haus Nr. 39 a. Wohn· 201/1222. haus mit Hofraum 1‧.04

36

33 Hausgarten,

Ziegen⸗ und Schweinestall Nr. 6 Wiese, die Kannwiese

50 Acker im Dorf

58 Garten im Dorf 167/45

Wiese im Ahrenbach 101 Acker unterm Stiege 109a. linke Soolgraben⸗

ufer 109c. linke Soolgraben⸗ ufer 111a. Wiese auf der Krücke resp. Soolgrabenufer 4a. Weg 420/5 52 31 49 Begräbnißplatz 51 Weg 74 ue 202/121 Weg 131 8 10 1S5 1“ 93 unter glaubhafter Nachweisung eines mehr als zehn⸗ jährigen ununterbrochenen Eigenthumsbesitzes in das Grundbuch von Ellershausen beantragt ist, so wer⸗ den alle diejenigen Personen, welche Rechte an diesem Grundvermögen zu haben vermeinen, aufgefordert, solche spätestens im Termin den 3. Juli 1883, Vormittags 11 Uhr, bei dem unterzeich⸗ neten Gericht anzumelden und zu begründen, widrigenfalls nach Ablauf. dieser Frist die Gemeinde Ellershausen als Eigenthümerin in dem Grundbuch wird eingetragen werden und die die ihnen obliegende Anmeldung unterlassenden Be⸗ rechtigten nicht nur ihre Ansprüche gegen jeden Dritten, welcher im redlichen Glauben an die ichtigkeit des Grundbuchs das oben erwähnte Grund⸗ vermögen erwirbt, nicht mehr geltend machen können, sondern auch ein Vorzugsrecht gegenüber Denjenigen, deren Rechte in Folge der innerhalb der oben ge⸗ setzten Frist erfolgten Anmeldung eingetragen den 11. April 1883. Königliches Amtsgericht. gez. Spangenberg. Veröffentlicht: Maibaum,

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. [18919] Oeffentliche Zustellung.

In Sachen der Firma Hartge & Comp. zu Min⸗ den i. W., Klägerin, wider den Kaufmann W. Möhl⸗ mann, früher in Jesteburg, jetziger Aufenthalt un⸗ bekannt, wegen Forderung von 60 und Kosten, hat Klägerin um Ansetzung eines Termines gebeten, in welchem Beklagter ein Verzeichniß seines Ver⸗ mögens vorzulegen und den Offenbarungseid zu leisten habe, und ladet den Beklagten zur Ab⸗ leistung des Offenbarungseides vor das Königliche Amtsgericht zu Harburg, Abth. III., auf

Montag, den 4. Juni 1883, Vormittags 10 Uhr. 116“

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug des Antrags bekannt gemacht. 8

Harburg, 23. April 1883.

Rehkuh, 1

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

11S18] Eeeens

Verkaufsanzeige nebst Ediktalladung. In Sachen der Sparkasse der Stadt Stade und Cons. 8 gegen

den Zimmermann Barthold Sommer in der Schiffer⸗ thorsvorstadt Stade, wegen Forderung, jetzt Zwangsvollstreckung, soll die dem Letzteren gehörige, in der Schifferthors⸗ vorstadt Stade belegene Wohnstelle Haus Nr. 43, welche aus einem Wohnhause und Stallgebäude und dem Grundstück Artikel Nr. 385, Kartenblatt Nr. 5, Parzellen Nris. 130, 183/131 und 132 der Grund⸗ steuer⸗Mutterrolle des Stadtgemeinde⸗Bezirks Stade, groß 36 a 18 qm, besteht, in dem dazu auf Dienstag, den 19. Juni 1883, Vormittags 11 Uhr, allhier anberaumten Termine öffentlich versteigert werden, wozu Kaufliebhaber damit geladen werden. Alle, welche an dem beschriebenen Grundstück 98 thums⸗, Näher⸗, lehnrechtliche, fideikommissarische, Pfand⸗ und sonstige dingliche Rechte, insbesondere

A. I. C.

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—9 —eboOo 0o0o—h—SSdo

sind, 8

8* u. s. w. von öffentlichen Papieren.

Zeffentlicher Anzeiger.

.Verkäafe, Verpachtungen, Submissionen etc. 7. Literarische Anzeigen.

Industrielle Etablissementa, Fabriken und Grosshandel. 6. Verschiedene Bekanntmachungen.

5.

8. Theater-Anzeigen. Imn der Börsen- 9. Familien-Nachrichten.] beilage.

Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen des „Juvalidendank“, Nudolf Mosse, Haasenstein & Vogler, G. L. Daube & Co., Büttner K Winter, sowie alle übrigen größeren

E. Schlotte,

Annoneen⸗Bureaux.

2.

vermeinen, werden aufgefordert, selbige im anstehen⸗ den Termine anzumelden und die darüber lautenden Urkunden vorzulegen unter dem Verwarnen, daß im Nichtanmeldungsfalle das Recht im Verhältniß zum neuen Erwerber des Grundstücks verloren gehe. Stade, den 21. April 1883. Königliches Amtsgericht. I. gez. v. Wangenheim. Ausgefertigt zur Veröffentlichung: Volkmann, Justizanwärter,

als Gerichtsschreiber Königlichen Amtsgerichts Stade I.

[1890²] Aufgebot.

Die Erben resp. Erbeserben der am 21. Juli 1866 verstorbenen Rademachertochter Louise! Jaeger zu Altkalen, nämlich:

1) die Schlachterfrau Friederike Eggert, geb. Jaeger zu Gnoien, 2) der Oekonom Heinrich Jaeger, 3) der Bäcker Eduard Jaeger, beide zu Altkalen, 4) die minorenne Wirthschafterin Helene Jaeger zu Fahrenhaupt, 5) der minorenne Friedrich Jaeger zu Altkalen, beide vertreten durch den Schulzen Groth zu Altkalen, 6) der minorenne Carl Eggert und 7) der minorenne Schlachtersohn Franz Eggert, beide zu Gnoien, und vertreten durch den Vormund, Oekonom H. Jaeger zu Altkalen, haben das Aufgebot des vom Großherzogl. Amt zu Dargun unterm 31. Oktober 1864 für ihre ge⸗ nannte Erblasserin Louise Jaeger ausgestellten an⸗ geblich verloren gegangenen Hypothekenscheins über eine Fol. 3 des Grund⸗ und Hypothekenbuchs der Büdnerei Nr. 1 zu Altkalen eingetragene Forderung von zweihundert vierundvierzig Thaler 24 Schill. Cour. beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf den 5. November 1883, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf⸗ gebotstermine seine Rechte anzumelden und die Ur⸗ kunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Dargun, den 23. April 1883. Großherzogl. Mecklenburg⸗Schwerinsches Amtsgericht. gez. Chrestin. Zur Beglaubigung: Der Gerichtsschreiber Aktuar Schultz.

[18915] Aufgebot.

Auf den Grundstücken Gronowo Nr. 33 und Eich⸗ walde (Dembin) Nr. 12 der Grundbuchbezeichnung, stehen Abtheilung III. sub 2 des Grundbuchs 900 Darlehnsforderung für den minderjährigen Franz Karczewski, vertreten durch seinen Vater, den Eigen⸗ thümer Johann Karczewski, vom 6. Januar 1880 ab mit 6 % verzinslich, am 24. November 1884, bei nicht prompter Zinszahlung sofort fällig, auf Grund der notariellen Urkunde vom 26. Januar 1880 ein⸗ getragen, worüber 2 Hypothekenbriefe nach §§. 122 und 124 der Grundbuchordnung gebildet sind, mit welchen die Schuldurkunde verbunden ist, welche beschei⸗ nigtermaßen verbrannt sind.

Auf den Antrag des eingetragenen Besitzers obiger Grundstücke, des Einsassen Theodor Wierczynski in Gronowo und des Eigenthümers Johann Karczewski als Vertreter seines minorennen Sohnes Franz Karczewski in Gronowo, wird der Inhaber der ge⸗ nannten Hypothekenbriefe aufgefordert, seine Rechte bei dem unterzeichneten Gerichte anzumelden und die Hypothekenbriefe vorzulegen, und zwar spätestens in dem auf den .2. August 1883, Vormittags 11 Uhr,

im hiesigen Gerichtsgebäude, Zimmer Nr. 15, anbe⸗ raumten Aufgebotstermine, widrigenfalls auf ferneren Antrag die Kraftloserklärung der Urkunde und die Löschung der Post erfolgen wird. Loebau W. Pr., den 19. April 1883. Königliches Amtsgericht. III. [18924] Ausschlußurtheil. Auf den Antrag des Besitzers Michael Rogalla, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Sensburg durch den Amtsgerichtsrath Dettmann,

F. 2/83.

daß, I. die Hypothekenurkunden über folgende Posten: a. 74 Thlr. 1 Sgr. 4 Pf. väterlicher Erbtheil des Michael Schellong aus dem Erbvergleich vom 21./24. Mai 1806,

. 74 Thlr. 1 Sgr. 4 Pf. väterlicher Erbtheil des Daniel Schellong aus demselben Erb⸗ vergleich,

74 Thlr. 1 Sgr. 4 Pf. väterlicher Erbtheil der Maria Schellong aus demselben Erb⸗ vergleich,

. 74 Thlr. 1 Sgr. 4 Pf. väterlicher Erbtheil der Anna Dorothea Schellong aus demselben Erbvergleich,

ingetragen auf Warpuhnen Bl. 6 Abthl. III. bis 4 zufolge Verfügung vom 4. März für kraftlos zu erklären.

und die unbekannten Berechtigten mit ihren An⸗ sprüchen auf die letzteren beiden Posten auszu⸗ föhti hen und diese beiden Posten im Grund buche zu öschen. II. Die Kosten des Verfahrens dem Antragsteller aufzulegen. Sensburg, den 9. April 1883.

Königl’ches Amtsgericht. [18913] In Sachen, betreffend das Aufgehot der in dem Gemeindebezirk Podzamcze, und zwar untere

auch Servituten und Realberechtigungen zu haben

Dobrydzial, ze walem, zamoiny leg und w legu

Serrvitut⸗Berechtigten

belegenen unter Artikel 161 Kartenblatt 5, 6, 7 der Grundsteuermutterrolle eingetragenen Grundstücke von zusammen 13 ha 93 a 50 qm Acker und Wiese be⸗ hufs Anlegung eines Grundbuchblattes, werden auf Antrag des Wirths Nicolaus Mosch zugleich im Namen seiner Kinder Wirth Wejciech, Wirth Michael und Victoria Mosch, letztere verehelichte Wirth Ca⸗ simir Nicodem und sämmtlich aus Kuitnica skakawa und vertreten durch den Prozeßbevollmächtigten Rechtsanwalt Schulze zu Kempen alle unbekannten Eigenthumsprätendenten und dinglich Berechtigte aufgefordert, ihre Ansprüche und Rechte auf die vor⸗ stehend näher bezeichneten Flächen spätestens im

Termine 11. Juli 1883, 12 Uhr, anzumelden, widrigenfalls dieselben mit ihren An⸗ sprüchen und Rechten auf vorgedachtes Areal abge⸗ wiesen werden würden. Kempen, den 20. April 1883 Königliches Amtsgericht.

[18910]

Nachdem die Königliche General⸗Kommission zu Hannover die beantragte Abstellung der, den Real⸗ gemeinden Kirchgellersen, Westergellersen und Süder⸗ gellersen in dem zum Königlichen Oberförstererbezirk Garlstorf gehörigen Forstorte „Gellerseranfang“ zu⸗ stehenden Weiderechte für stattnehmig erkannt und den Unterzeichneten mit der Leitung des Verfahrens beauftragt hat, so ist zur Ermittelung der Bethei⸗ ligten und ihrer Rechte, Termin auf

Mittwoch, den 13. Juni d. J., .Mporgens 9 Ühr, im Dierßen'schen Wirthshause zu Kirchgellersen an⸗ gesetzt, in welchem zu erscheinen, außer den be⸗ kannten Interessenten, alle unbekannten Theilneh⸗ mer, welche aus irgend einem Grunde Ansprüche an das Weideabstellungsobjekt zu machen haben, zur An⸗ meldung und Klarmachung ihrer An⸗ oder Wider sprüche unter der Verwarnung vorgeladen werden: daß im Falle des Ausbleibens ihre Berech⸗ tigungen nur nach Angabe der übrigen Bethei⸗ ligten berücksichtigt und sie in sonstigen Bezie⸗ hungen als zustimmend angesehen werden sollen.

Zugleich wird den aus irgend einem Grunde be⸗ theiligten dritten Personen, insbesondere den Gutsherren, Pfandgläubigern, Wege⸗ oder sonstigen nachgelassen, ihr etwaiges Interessen in dem anberaumten Termine wahrzu⸗ nehmen,

widrigenfalls sie es sich selbst beizumessen haben, wenn deren Sicherstellung unterbleibt.

Lüneburg, den 24. April 1883.

Die Theilungs⸗

[18911] In Sachen

des Schlossers Adam Wahn zu Oberaula, Klägers, gegen

1) den Schmied Johann George Schneider von Schwarzenborn, dermalen abwesend und verschollen,

2) den über den Nachlaß des verstorbenen Schmieds Christian Schneider zu Schwarzenborn bestellten Pfleger Schmied Valentin Schneider daselbst, Beklagte,

wegen Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen.

Auf Antrag des Klägers wird zum Zwecke der Beitreibung seiner durch für vorläufig vollstreckbar erklärte Urtheile des unterzeichneten Amtsgerichtes vom 25. Januar 1883 und 29. März 1883, sowie durch Beschluß vom 3. April 1883 festgestellten Forderung von

a. 231 Hauptgeld nebst 5 % Zinsen davon seit 19. Februar 1881,

b. 32 75 ₰,

und der weiteren Kosten, 1

die Zwangsvollstreckung in das dieserhalb dem Kläger nach gerichtlicher Schuld⸗ und Pfandverschreibung vom 19. Februar 1868 verpfändete Grundvermögen der Beklagten, als:

1) Bl. 23 Nr. 309, Haus Nr. 160, Wohnhaus mit Schmiede, Stallung und Hofraum = 1 a 13 qa,

alte Bezeichnung A. 60 = 7 ½ Rth.

2) Bl. 23 Nr. 296, Hausgarten, 6 a 60 qm,

alte Bezeichnung A. 47 = ¼ Acker 4 Rth.,

3) Bl. 6 Nr. 113, Acker vor dem Reichberg, 32 a 76 qm,

alte Bezeichnung B. 1020 = 13 Acker 8 Rth.,

gelegen in der Gemarkung von Schwarzenborn,

eingeleitet und Termin zur Erkennung des Ver⸗ kaufs der Hypotbek auf den 5. Juli 1883, Vormittags 11 Uhr, anberaumt, in welchem sich die Streittheile auf die gerichtsseitig einzuziehende Abschätzung bei Meidung der Anerkennung und des Ausschlusses mit Ein⸗ wendungen gegen dieselbe zu erklären haben. Reukirchen, am 24. April 1883. Königliches Amtsgericht. Kellner, wird dem Mitbeklagten 1) Johann George Schneider bei Unbekanntschaft seines Aufenthaltsorts hiermit öffentlich zugestellt. I“ Neukirchen, 24. April 1883. 8 Lucas, Gerichtsschreiber.

Die von dem früheren Gerichtsvollzieher Baensch zu Nimptsch mit nachstehenden Werthpapieren: 1) dem Staatsschuldschein Litt. F. Nr. 31,785 über 100 Thaler nebst Talon, 2) der Schuldverschreibung der 4 %igen konsolidirten Staatsanleihe de 1880 Litt. E. Nr. 401,490 über 300 nebst Coupons Nr. 9 bis 20 und Talon bestellte Amtskaution

soll nunmehr an den Kautionsbesteller zurückgegeben

werden. Auf Antrag der Herren Vorstandsbeamten des Königlichen Ober⸗Landesgerichts zu Breslau ist zur Ermittelung der Ansprüche und Rechte Dritter an die Kaution das förmliche Aufgebotsverfahren e ngeleitet worden, und es werden daher alle Diejenigen, welche aus irgend einem Rechtsgrunde Ansprüche und Rechte an ie vorgedachte Amtskaution besitzen, aufgefordert die letzteren spätestens in dem vor dem unterzeich⸗ neten Gerichte auf Mittwoch den 4. Inli 1883. Vormittags 10 Uhr, termine anzumelden, widrigenfalls auf weiteren An⸗ trag das Ausschlußurtheil erlassen wird und die un⸗ bekannten Berechtigten durch dasselbe ihrer An⸗ sprüche und Rechte an die Kaution für verlustig er⸗ klärt werden werden. Nimptsch, den 12. April 1883. Königliches Amtsgericht. 8

[189281 Im Namen des Königds,! In Sachen betreffend das Aufgebot von H theken, Urkunden und Posten erkennt das Königliche Amtsgericht zu Neustadt O./S. durch den Amts- gerichtsrath Kollibay für Recht: 1) Das Hypothekeninstrument über die auf Nr. 636

Riegersdorf Abtheilung III. Nr. 9 aus der Schuld-⸗

urkunde vom 28. Januar 1871 für die verehelichte Gastwirth Johanna Kieslich, geborene Steiner, zu Riegersdorf eingetragene Darlehnsforderung von 400 Thalern nebst Zinsen.

2) Der Grundschuldbrief über die auf Nr. 152 Wiese gräflich, Abtheilung III. Nr. 2 für den Mühlenauszüger Johann Heissing in Wiese am 15. Mai 1877 eingetragene Grundschuld von 900 nebst Zinsen werden, ersteres zum Zweck der Löschung, letzterer zum Zweck der Bildung eines neuen Grund- schuldbriefes für kraftlos erklärt. 1

3) Die Gläubiger resp. deren Rechtsnachfolger an folgenden auf Nr. 7 Leuber eingetragenen Posten: a. an der Post Abtheilung II. Nr. 1, welche aus

der Urkunde vom 27./30. Januar 1812 den Geschwistern Johanna, Maria, Catharina, Jo⸗ hannes, Anna und Maria Seltmann das Recht auf die Hälfte des beim Verkauf des Grund- stücks durch Catharina Seltmann 35 Thaler übersteigenden Kaufpreises sichert, 8 an der Post Abtheilung II. Nr. 2, freier Auf⸗ enthalt für dieselben 6 Geschwister Seltmann bei Dienstlosigkeit oder Krankheit, eingetragen aus sdem Vertrage vom 26. September 1822 und 3. Juli 1826, 8 .an die Abtheilung III. Nr. 1 für dieselben 6 Geschwister Seltmann aus der Urkunde vom 27./30. Januar 1812 zu gleichen Antheilen ein⸗ getragene Hypothekenforderung von 13 Thlr. 28 Sgr. 5 Pf., an dem Antheil des Augustin Joseph von 4 Thlr. 20 Sgr. an der in Abtheilung II. Nr. 2 auf Grund der Urkunde vom 7. Sep⸗ ember 1848 eingetragenen Erbegeldforderung von 28 Thalern werden mit ihren Ansprüchen auf diese Posten ausgeschlossen.

5) Die Kosten des Verfahrens werden den An⸗ tragstellern zu gleichen Theilen auferlegt.

Verkündet am 21. April 1883.

Ullmann, Gerichtsschreiber.

In der Strafsache gegen 1) den Peter Schmitz, Schmiedegeselle, geboren am 17. Mai 1860 zu Posterholt Königreich Niederlande zuletzt zu Driesch wohnhaft, 2) den Peter Josef Sonntag, Ackerer und Fuhrmann, geboren am 13. Juni 1860 zu Soperich und daselbst zuletzt wohnhaft, 3) den Wilhelm von der Weyer, Schneider, geboren am 29. Februar 1860 zu Havert und daselbst zuletzt wohnhaft, 4) den Peter Mathias Donnè, Band⸗ weber, geboren am 26. Oktober 1860 zu Karken und daselbst zuletzt wohnhaft, 5) den Johann Gottfried Reinartz, Schulamts⸗Aspirant, geboren am 13. Mai 1860 zu Hilfarth und daselbst zuletzt wohnhaft, 6) den Michael Hubert Rütten, geboren am 10. Sep⸗ tember 1860 zu Hillensberg und daselbst zuletzt wohnhaft, 7) den Wilhelm Heinrich Vennedey, Lehrer a. D., geboren am 29. Januar 1859 zu Hilfarth und daselbst zuletzt wohnhaft, 8) den Jo⸗ hann Martin Brandts, Maurerlehrling, geboren am 20. April 1858 zu Haaren und daselbst zuletzt wohnhaft, 9) den Cornel Anton Josef Schuttrop. geboren am 11. Februar 1858 zu Millen und da-⸗ selbst zuletzt wohnhaft, 10) den Louis Franz Alexan⸗ der Carroux, geboren am 22. Oktober 1858 zu Heinsberg und daselbst zuletzt wohnhaft, 11) den Johann Heinrich Frenken, Sammetweher, geboren am 15. Juli 1858 zu Karken und dafelbst zuletzt wohnhaft, 12) den Josef Johann Jennes, Commis, geboren am 11. Februar 1858 zu Pütt, zulstzt zu Huckarde wohnhaft, 13) den Peter Michael Büs- gens, geboren am 19. Dezember 1838 zu Wehr und daselbst zuletzt wohnhaft, wegen Entziebhung der Wehrpflicht wird, da die Arxgeschuldigten des Vergehens gegen §K. 140 Absatz 1 Nr. 1

des Strafgesetzbuchs beschuldigt sind, auf Grund der §§. 480, 325 326 der Strafprozeßordnung zur Deckung der den Ange- schuldigten möglicherweise treffenden höchsten Geld- strafe und der Kosten des Verfahrens für Jeden auf Höhe von Drei Tausend. Mark, das im Dentschen Reiche besindliche Vermögen der Angeschuldigten mit Beschkag belegt. Aachen, den 13. April 1883. Königliches Landgericht, Straf⸗ gez. Emundts. A. Schmitt. Breidt⸗ har .

anberaumten Aufgebots-⸗