1883 / 101 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 01 May 1883 18:00:01 GMT) scan diff

daß zunächst derjenige Betrag, welcher zur Deckung der bereits ent⸗ standenen Pensionsansprüche erforderlich ist, ausgeschieden und der 1 Pensionskasse mit der Verpflichtung, diese Ansprüche zu befriedigen, . Der Rest des Vermögens wird zwischen der Die „Zeitschrift des Königlich bayerischen statisti⸗ 1871 schen Bureaus“, welche von dem Vorstande dieses Bureaus, dem 1872 Dr. Ludwig von Müller redigirt wird, enthält in den kürzlich 1873 ausgegebenen Heften 3 und 4 des 14 Jahrganges (1882) u. A. eine 1874 Abhandlung aus der Feder des Königlichen Assessors Karl Rasp 1875 „Statistische Nachweisungen über die öffentliche Armenpflege 1876 Bapern für die Jahre 1871 1880“v. Wir entnehmen dieser 1877 verdienstlichen Arbeit folgende Mittheilungen: Die Zahl der Unter⸗ 1878 stützten im Königreich hat vom Jahre 1871 bis zum Jahre 1876 ein⸗ 1879 schließlich fortwährend abgenommen, ist dagegen vom Jahre 1877 ab einer der hauptsächlichsten Gründe hierfür wird in dem Wachsthum der Bevölkerung gefunden; im Jahre welche die Verpflichtung zur Befriedigung der Pensionsansprüche 1871 zählte man 136 267, im Jahre 1876 nur 123 134, im

überwiesen wird.

Krankenkasse und der Pensionskasse mit der Maßgabe vertheilt, daß der Krankenkasse höchstens der zweijährige Betrag der nach Vorschrift des neuen Kassenstatuts für die de mitglieder zu erhebenden Beiträge überwiesen wird.

Wird eine besondere Pensionskasse nicht errichtet, so ist nach Anordnung der höheren Verwaltungsbehörde aus dem Ver⸗ in mögen der bisherigen Kasse derjenige Betrag auszuscheiden, welcher erforderlich ist, um die bereits entstandenen Pensionsansprüche zu

decken. w Für den ausgeschiedenen Vermögenstheil ist

Berwaltungsbehörde eine besondere Verwaltung zu bestellen, auf

übergeht.

Reicht das Vermögen der bisherigen Kasse nicht aus, um die bereits entstandenen Pensionsansprüche zu decken, so werden die letzteren um den nicht gedeckten Betrag pro rata ermäßigt.

Der nach der Ausscheidung verbleibende Rest des Vermögens

der bisherigen Kasse, und der nach Befriedigung

den ausgeschiedenen Vermögenstheil angewiesenen Ansprüche von diesem verbleibende Rest fallen der Krankenkasse zu.

Hierzu beantragte der Abg. Dr. Hirsch in Abs. 2 Nr. 2

die Worte „mit Beitrittszwang“ bis „verpflichtet waren“ zu

streichen.

Der Abg. Dr. Hirsch befürwortete seinen Antrag, welcher Die vorliegenden Be⸗ stimmungen gingen über den Rahmen des Gesetzes hinaus.

den Beitrittszwang ausschließen wolle

Ein Gesetzentwurf wie das Pensionsgesetz sei zu erledigen. Diese vorliegende Bestimmung

Theil dieses Gesetzes, und deshalb solle man es recht ernstlich

erwägen. Neben diesen prinzipiellen Bedenken auch noch wichtige praktische Bedenken.

Der Bundesbevollmächtigte, Geheime Ober⸗Regierungs⸗Rath Lohmann viderlegte die Ausführungen des Vorredners und

bat, den Antrag Hirsch abzulehnen.

Das Haus verwarf den Antrag Hirsch und bewilligte die 8§. 75, 76 und 77, sowie Titel und Ueberschrift des Gesetzes

nach den Kommissionsanträgen. Hiermit war die zweite Berathung des betr. die Krankenversicherung der Arbe

Der Referent Abg. Frhr. von Maltzahn⸗Gültz berichtete hierauf über die zur Vorlage eingegangenen Petitionen, welche die Kommission durch die gefaßten Beschlüsse für er⸗

ledigt zu erklären beantragte.

Der Abg. Prinz Radziwill nahm hierbei Veranlassung, seine Stellung zu den zahlreichen zu dem Gesetze eingegangenen Peti⸗

tionen zu präzisiren, unter denen sich namentlich

von Invaliden und Halbinvaliden der Knappschaftskassen be⸗ fänden. Er stehe voll und ganz auf dem Boden des §. 68, und zwar, weil es alte, ehrwürdige Ueberlieferungen seien, ferner, weil diese Kassen lebensfähig und weit ausgebreitet seien, und weil ihre Leistungsfähigkeit eine gesicherte sei. Er habe den Wunsch, daß später bei der Unfallversicherung die

Beiträge zu derselben nicht zu hoch bemessen dieser Reform sei ein Weg beschritten worden,

liche Botschaft vorgezeichnet habe, und begrüße er diesen

Schritt mit Freuden.

Der Bundeskommissar Direktor im Reichsamt des Innern

Bosse entgegnete, was die Ausführungen des Bezug auf die Petitionen betreffe, bezweifle

wenn dieselben bei den preußischen Bergverwaltungen vor⸗

gebracht seien, sie die genügende Berücksichtigung

Er könne aber im Namen der verbündeten Regierungen nicht anders, als sich gegen die in den Petitionen vorgebrachten

Wünsche ablehnend zu erklären.

Ueber die Petitionen wird erst in dritter Lesung abge⸗

stimmt werden. 1 Die Sitzung wurde darauf vertagt.

Bei Feststellung der Tagesordnung beantragte der Abg. Rickert, daß sein Antrag betreffend die geschäftliche Behand⸗ lung des Unfallgesetzes morgen auf die Tagesordnung gesetzt

werde.

Der Abg. Kayser verlangte dasselbe in Bezug auf seinen Antrag, betreffend die Verhaftung der Abgg. Frohme und

von Vollmar.

Der Abg. Dr. Windthorst unterstützte den Wunsch des Abg. Rickert, damit endlich über diesen Antrag entschieden werde, der wie ein Damoklesschwert bisher über dem Hause gehangen habe, und damit man einsehe, daß der Antrag gar nicht so schlimm sei, wie man ihn immer dargestellt habe.

Hierauf vertagte sich das Haus um Dienstag 12 Uhr.

rzeitigen Kassen⸗

von der höheren stetig und erheblich gewachsen;

Jahre 1880 aber 146 388

hiergegen die relativen Armenstand des

sämmtlicher auf

nicht so schnell umfasse einen

sprächen aber

Gesetzentwurfs, iter, beendigt.

nahme des Jahres 1872.

auch sehr viele

würden. Mit

den die Kaiser⸗ und 109 068 im Jahre 1880;

32 133 bezw.

Vorredners in er nicht, daß,

finden würden.

gegen 1,6 %.

im Jahre 1880, d. i. um 40,7 %

gleich geblieben.

Statistische Nachrichten.

Zahlen, so

jener im übrigen Land. Die Zah

bis 1878 in der Oberpfalz und mit Ausnahme der Jahre 1876 und 1880 in Mittelfranken der Fall. Die Zahl der dauernd Unterstützten ist in den Städten verhältnißmäßig kleiner als auf dem Lande in den Regierungsbezirken Oberfranken und Schwaben, in letzterem mit Aus⸗

Zur richtigen Beurtheilung der vorstehenden Ziffern, namentlich des Prozentverhältnisses der Verarmten (Unterstützten) zur Bevölke⸗ rung darf nicht übersehen werden, daß stützten“ die Gesammtzahl der unterstützten jugendlichen Personen ent⸗ halten ist. Einen ganz erheblichen Theil derselben bilden jene jugend⸗ lichen Personen, welche nur Schulgeld⸗ und Lehrmittelfreiheit genießen und daher wohl kaum als eigentliche Arme in Betracht kommen können. Bringt man daher von der Gesammtzahl der Unterstützten die nur durch Schulgeldbefreiung oder Lehrmittel unterstützten jugend⸗ lichen Personen in Abzug, so gewinnt man folgende Zahlen: Es sind eigentlich Verarmte im Königreich vorhanden 98 228 im Jahre 1871 hiervon treffen auf die Städte 37 256, auf das übrige 71 812. Die größte Zahl an sich im Jahre 1880 in Oberbayern mit 21 470 gegen 16 824 im Jahre 1871; dann folgen Mittelfranken mit 16 996 gegen 14 847, Pfalz mit 15 205 gegen 17 023, Schwaben mit 12 510 gegen 11 876, Niederbayern mit 11 562 gegen 10 038, Unterfranken mit 10 823 gegen 9387, Oberfranken mit 10 268 gegen 9075, Oberpfalz mit 10 234 gegen 8858. Vergleicht man die Gesammtzahl der eigentlich Verarmten mit der Bevölkerung, sammtbevölkerung des Königreichs gegen 2,2 % im Jahre 1871 verarmt sind. In den Städten beträgt der Antheil der eigentlich Verarmten an der Bevölkerung 3,8 % im Jahre 1880 gegen 4,8 % im Jahre 1871; auf dem Lande 1,7 %

Der Aufwand an Geld Seitens der örtlichen Armenpflegen des Königreichs ist von 4450 481 im Jahre 1871 auf 6 263 442 gestiegen, und zwar in den Städten von 1 770 708 auf 2 274 396 ℳ, bezirken von 2 679 773 auf 3 089 046 ℳ, d. i. um 48,8 %. Der Geldanschlag der gewährten Naturalleistungen hat sich von 670 600 auf 729 988 ℳ, d. i. um 8,8 % im Königreich, und zwar von 15 333 auf 19 615 ℳ, d. i. um 27,6 % in den Städten, und von 655 267 auf 710 333 ℳ, d. i. um 8,4 % in den Landbezirken er⸗ höht. Der Gesammtaufwand endlich ist von 5 121 081 auf 6 993 390 d. i. um 36,5 % im Königreich und zwar von 1 786 041 auf 2 294 011 ℳ, d. i. um 28,4 % in den Städten, und von 3 335 040 auf 4 699 379 ℳ, d. i. um 40,9 % in den Landbezirken gestiegen. des Gesammtaufwandes im Königreich ist mit alleiniger Ausnahme 5 ½ Uhr auf des Jahres 1875, in welchem geßen das Vorjahr ein Rückgang ein⸗ b (trat, ein stetiges gewesen. Größere Schwankungen zeigen sich, wenn man den Aufwand in den einzelnen Regierungsbezirken und nament⸗ lich in den Städten und in den Landbezirken näber verfolgt. Be⸗ trachtet man dagegen den Aufwand, welcher auf den Kopf der Be⸗ sowenig, wie oben bei dem Antheil der Unterstützten an der Bevölkerung, eine nennenswerthe Zunahme. Auch das Verhältniß von Stodt und Land ist im großen Ganzen

völkerung trifft, so findet sich eben

„Auf de im Jahre

1880

Betrachtet man

Unterstützte. findet man den

reich, 47,4

geben sich

stockvermögens

Jahres 1871.

unter den „dauernd Unter⸗

Land 66 095 bezw.

eigentlich Verarmten findet

Kreises von 20

so findet man, daß von der Ge⸗ im Jahre 1880 eigentlich 2,6 %

d. i. um 22,8 %, in den Land⸗

Das Wachsthun⸗

dem Jahre 1871 fortwährend gewachsen. Jahre 40,4 % in den Städten, 36,6 in den Landbezirken, 38 im g 8 sammten Königreich, im Jahre 1880 dagegen 56 % in den Städten, 47,1 in den Landbezirken, 50,2 im Königreich; letzteres für sich betrachtet sind die Gemeindezus höher als auf dem Lande. Nicht unwesentliche Verschiedenheiten er⸗ in dieser Beziehung bei Vergleichung der Nachweisungen für die einzelnen Regierungsbezirke. Grundstockvermögen der Armenpflegen betrug am Schlusse des Jahres 1880 im Königreich 16 202 405 gegen 13 409 326 am Schlusse des Jahres 1871; hiervon treffen auf die Städte 6 169 161 gegen 5 311 964 ℳ, auf die Landbezirke 10 033 244 gegen 8 097 362 Die Vergleichung des

n Kopf der Bevölkerung treffen: in den Städten

in den Bezirksämtern

20889 SSSSEh

bo bo⸗

80,o

88S ++‿0

d0 SScbUedr 2

bo bo bo D₰½ S

80—

„Der durchschnittliche Jahr Saufwand für einen Unterstützten ist seit dem Jahre 1871 ein höherer geworden. Jahre 37,6 im Königreich, 39,6 in den Städten und 36,8 im übrigen Lande, im Jahre 1880 dagegen 47,8 im König a 1 in den Städten und 48,0 im übrigen Lande. Jahres 1880 noch etwas unter jenem Die Prozentantheile der Gemeindezuschüsse an den Gesammt⸗ des Jahres 1871. In diesem Jahre waren 2,8 % der Bevölke⸗ einnahmen sind im Königreich, und zwar in Stadt und Land, sei rung Unterstützte. Bis zum Jahre 1876 sank der Prozentsatz fort⸗ während und allmählich bis auf 2,4, erhob sich aber bis zum Jahre 1880 wieder auf 2,8. Als bemerkenswerth hervorgehoben wird, daß der Armenstand in den Städten ungefähr doppelt so groß ist als I der Unterstützten betrug im Jahre 1871 in den Städten 45 587, im übrigen Land 90 680, sank bis zum Jahre 1876 in den Städten auf 40 690, im übrigen Land auf 82 515 und stieg im Jahre 1880 wieder auf 48 415 in den Städten und 97 973 im übrigen Land. Der Antheil der Unterstützten an der Bevölkerung hat gegen das Jahr 1871 in den Städten abgenommen, in den Landbezirken sich nur unerheblich erhöht; er beträgt in den Städten im Jahre 1871 5,4 %, im Jahre 1876 4,6 %, im Jahre 1880 5 %, im übrigen Lande beträgt der Prozentsatz der Unterstützten in den genannten drei Jahren 2,2, 2,0, 2,3.

Für die richtige Würdigung der in der Uebersicht nachgewiesenen 1880 und 1271 zeigt Gesammtzahl der Unterstuützten und des Prozentsatzes der Letzteren in der Gesammtbevölkerung ist es nothwendig, die Unterstützten nach der Art der Unterstützung zu scheiden. Von je 100 Unterstützten waren in den Jahren 1880 1871 und 1880 im Königreich 69,0 bezw. 64,9 dauernd und 31,0 bzw. 35,1 vorübergehend, in den Städten 77,8 bzw. 67,2 dauernd und 22,2 bzw. 32,8 vorübergehend, in den Landbezirken 65,2 bzw. 63,8 dauernd und 34,8 bzw. 36,2 vorübergehend unterstützt. Die Zahl der dauernd Unterstützten ist in den Städten durchweg verbältnißmäßig größer als auf dem Lande in den Regierungsbezirken Oberbayern, Niederbayern, Pfalz und Unterfranken. Dasselbe ist mit Ausnahme der Jahre 1874 des Jahres 1871, auf die Landbezirke 3585 mit 515 089 Jahresbeiträgen gegen 3002 mit 334 620 Jahresbeiträgen. An Krankenkassen industrieller Unternehmer waren am Schlusse des Jahres 1880 im Königreich vorhanden 179 mit 526 128 Jahres⸗ beiträgen gegen 137 mit 387 521 Jahresbeiträgen am Schlusse des Hiervon entfallen auf die Städte 97 Kassen mit 376 141 Jahresbeiträgen gegen 73 mit 282 982 Jahresbei⸗ trägen; auf die Landbezirke 82 Kassen mit 149 987 Jahresbei⸗ trägen gegen 64 mit 104 539 Jahresbeiträgen.

Was die Leistungen der Distrik.s⸗Armenpflege betrifft, so hat sich die Zahl der überbürdeten Gemeinden im Königreich von 953 im Jahre 1871 auf 1078 im Jahre 1880, die Leistung für dieselben von 83 828 auf 111 466 erhöht.

Die Gesammtleistung der örtlichen und distriktiven Armenpflege beträgt im Königreich im Jahre 1871 5 284 535 ℳ, im Jahre 1880 7 255 080 Auf den Kopf der Bevölkerung trifft im Königreich im Jahre 1880 ein Aufwand von 1 37 gegen einen solchen von 1 9 im Jahre 1871.

Es zeigt sich eine Zunahme des Aufwandes sowohl in den abso⸗ luten als in den relativen Zahlen.

Die Gesammtleistungen der Kreisarmenpflege betragen im König⸗ reiche Bayern 1 455 381 im Jahre 1880 gegen 957 790 im Jahre 1871. Au im Jahre 1871 und von 27 im Jahre 1880. Die Gesammtleistung der öffentlichen Armenpflege auf den Kopf der Bevölkerung beträgt 1 29 gegen 1 64 ₰.

An Wohlthätigkeitsstiftungen bestanden am Schlusse des Jahres 1880 im Königreiche 2123 mit einer Gesammtausgabe von 2 565 082 und einem rentirenden Vermögen von 53 049 682 gegen 1728 Sciftungen mit einer Gesammtausgabe von 2 297 671 und einem rentirenden Vermögen von 46 087 711 im Jahre 1871; ferner 582 Wohlthätigkeitsvereine mit einer 1 979 035 und einem rentirenden Vermögen von 6 297 077 Aℳℳ gegen 475 Vereine mit einer Gesammtausgabe von 1 010 419 und einem rentirenden Vermögen von 3 657 430 im Jahre 1871.

Wenn man schließlich alle Anstalten der örtlichen, distriktiven und freiwilligen Armenpflege für 1880 zusammenfaßt, so erhält man foigendes Ergebniß: Es bestanden in dem genannten Jahre im König⸗ reich: 1) 260 Pfründehäuser einschließlich der distriktiven Armen⸗ versorgungsanstalten mit einer Jahresausgabe von 3 716 217 und einem rentirenden Vermögen von 50 119 885 ℳ, 2) 59 Anstalten für Unterbringung von Waisen⸗, Findel⸗ und anderen armen Kindern mit einer Jahresausgabe von 623 377 und einem rentirenden Vermögen von 7 417 853 ℳ, 3) 18 Anstalten für verwahrloste Kinder mit einer Jahresausgabe von 98 301 und einem rentirenden Vermögen von 172 910 ℳ; 4) 30 Armenbeschäftigungsanstalten mit einer Jahresausgabe von 96 874 ℳ; 5) 424 Krankenanstalten mit einer Jahresausgabe von 2 906 692 und einem rentirenden Ver⸗ mögen von 11 436 824 ℳ; 6) 251 Kleinkinderbewahranstalten; 7) 40 Leihhäuser mit einer Jahresausgabe von 6401 231 und einem

rentirenden Vermögen von 1 337 865 ℳ; 8) 188 Hülfskassen mit

etner Jahresausgabe von 422 607 und einem rentirenden Vermögen von 1 482 508 ℳ; 9) 44 Rettungshäuser der freiwilligen Armenpflege mit einer Jahresausgabe von 289 215 und einem rentirenden Ver⸗

mögen von 786 145

Er betrug in diesem

Sie betrugen in diesem

ezuschüsse in den Städten durchweg verhältnißmäßig Das gesammte rentirende Standes des

der örtlichen Armenpflegen durchweg eine nicht

rentirenden Grund⸗ für die Jahre unbeträchtliche

Mehrung. Die Mehrung beträgt für das ganze Königreich 20,8 %. An gemeindlichen Krankenkassen waren am Schlusse des Jahres im Königreich 3634 vorhanden, gegen 3049 am Schlusse des Jahres 1871 mit einer Einnahme an Beiträgen von 1 202 706 gegen 709 702 ℳ, und 179 Krankenkassen industrieller Unternehmer gegen 137 mit einer Einnahme an Beiträgen von 526 128 gegen 387 521 Von den gemeindlichen Krankenkassen entfallen auf die Städte 49 mit 687 617 Jahresbeiträgen am Schlusse des Jahres 1880 gegen 47 mit 375 082 Jahresbeiträgen am Schlusse

f den Kopf der Bevölkerung trifft eine Leistung des

Gesammtausgabe von

Nreußischen Staats-Anzeigers: Berlin SW., Wilhelm⸗Straße Nr. 32.

2

eerat. für den Deutschen Reichs⸗ und Koönigl

Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗

register nimmt an: die Königliche Expedition des Deutschen Reichs-Anzeigers und Königlich

1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen.

2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.

3. Verkäufe, Verpachtungen, Sbmissionen etc.

4. Verloosung, Amortisation Zinszahlung

R u. s. w. von öffentlichen Papieren.

Deffentlicher Ainzeiger.

5. Industrielle Etablissements, Fabriken und Grosshandel. . Verschiedene Bekanntmachungen. .Literarische Anzeigen. . Theater-Anzeigen. In der Börsen- 2

Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen des „Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein & Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren

Annoncen⸗Bureaux.

88

[9. Familien-Nachrichten. beilage.

————W'ou =

Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

[18060] Ladung.

Der Schirmmacher Rudolf Borchardt, 36 Jahre alt, zu Frankfurt a. O. geboren, dessen Aufenthalt unbekannt ist, und welchem zur Last gelegt wird, am 4. Juni 1882 zu Schöneberg gewerbliche Leistungen als Schirmmacher feilgeboten zu haben, ohne im Besthe des zu diesem Gewerbebetriebe er⸗ forderlichen Gewerbescheins gewesen zu sein, Ueber⸗ tretung gegen §§. 1 u. 18 des Gesetzes vom 3. 1 76, wird auf Anordnung des Königlichen Amts⸗ gerichts II. hierselbst auf den 26. Juni 1883, Für 10 Uhr, vor das Königliche Schöffen⸗ gericht in Alt⸗Moabit, Portal III., Zimmer 33, zur Hauptverhandlung geladen. Auch bei unents chuldigtem Ausbleiben wird zur Hauptverhandlung geschritten werden, Berlin, den 19. April 1883. rabner, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts II.

Bekanntmachung. In der seeamtlichen Untersuchungssache, betreffend das verschollene Schiff „Hinderika’“ K. F.

1..“

D. J. von Boekzetelerfehn, werden alle Die⸗ jenigen, welche über den Verbleib der am 22. Okto⸗ ber v. J. mit einer Ladung Glasscherben von London nach Hamburg ausgegangenen, im Bestimmungs⸗ hafen jedoch nicht eingetroffenen inderika“, sowie ihrer Besatzung Auskunft zu ertheilen im Stande sind, hierdurch aufgefordert, dem unterzeichneten Seeamte bis zum 10. Juni d. J. desfallsige An⸗ zeige zu machen.

mden, den 24. April 1883.

Der Vorsitzende des Königlich preußischen Seeamtes: Lohstöter.

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.

[ĩ19381] Edietalladung.

In Sachen, betreffend den Nachlaß des zu Neu⸗ haus a. d. O. gestorbenen Seilermeisters Louis Weigel werden, da die nächste bekannte Intestaterbin desselben, die Chefrau des Schriftsetzers Carl Möhle

Meta Marie Louise, geb. Weigel, in Neuhaus a. d. Oste die Erbschafr ausgeschlagen hat, sich bislang aber für dieselbe keine andere Erben gefunden haben, auf Antrag des Nachlaßpflegers, Mandatars Wisch in Neuhaus a. d. Oste, Alle, welche ein Erbrecht an dem obenbezeichneten Nachlasse zu haben ver⸗ meinen, aufgefordert, ihre desfalsigen Rechte bis spätestens in dem auf Dienstag, den 12. Juni 1883, Morgens 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle anberaumten Termine an⸗ zumelden und nachzuweisen, widrigenfalls, wenn kein Erbe sich melden und legitimiren sollte, die Erb⸗ schaft für erbloses Gut erklärt, bei erfolgender An⸗ meldung aber dem sich legitimirenden Erben ausge⸗ antwortet werden soll.

Zugleich werden auf den Antrag des Nachlaß⸗ pflegers Alle, welche Ansprüche auf Befriedigung an die Verlassenschaft zu haben vermeinen, aufgefordert, solche ebenfalls bis zum obigen Termine anzumelden, widrigenfalls die nicht angemeldeten Ansprüche dem Erben gegenüber nur auf denjenigen Theil der Erb⸗ schaftsmasse sich beschränken sollen, welcher nach Be⸗

richtigung der angemeldeten Erbschaftsschulden wid Lasten auf den Erben überkommen ist. Neuhaus a. d. O., den 20. April 1883. Koönigliches Amtsgericht. 8 Gülle.

[193911 Im Namen des Königs!

Auf Antrag des Maklers Kollmeier zu Kirch dornberg, vertreten durch den Justiz⸗Rath Heidsiek zu Bielefeld, erkennt das Königliche Amts gericht z Bielefeld durch den Amtsgerichts⸗Rath F)illenkam für Recht: 18 1 1

Das Urtheil des früheren Krei’sgerichts zu Bielefeld vom 6. November 1878 nebst Hypo⸗ hekenschein, aus welchem für den Kaufmann Abraham Goldstein zu Bielefeld auf den Grund⸗ besitzungen des Antragstellers Poand I. Blatt 50 des Grundbuchs von Schild’ sche Abthl. III. tr. 5 270 25 nebst Zinsen und Kosten eingetragen sind, wird für kraftlos erklärt. Bielefeld, den 19. April 1863. Königliches Amtsger icht. IV. b.

[19³42] Oeffentliche Ladungg.

In Sachen, betreffend die Spezialtheilung der Gemeinheiten und die Verkoppelung der Feldmark vor Lenglern, Amts Göttingen, ist zur foörmlichen Eröffnung und Verdeutlichung des von Königlicher Generalkommission zu Hannover, statt Planes ge⸗ nehmigten Rezesses, Termin auf

Freitag, den 15. Juni d. J., Morgens 10 Uhr,

in der Schule zu Lengler angesetzt, und werden dazu die unbekannten Pfandgläubiger und diejenigen dritten Personen, welchen als Guts⸗, Dienst⸗, Erben⸗ zins⸗ und Lehnsherren, als Lehns⸗ und Fideikommiß⸗ folger, oder aus sonstigem Grunde eine Einwirkung in Beziehung auf Ausführung der Theilung zustebt, unter Freistellung einer vorgängigen Einsicht oder abschriftlichen Mittheilung des Rezesses, damit unter dem Verwarnen geladen, daß die Ausbleibenden mit ihren etwaigen Einwendungen gegen die planmäßige Ausführung ausgeschlossen sind und daß Jeder, welcher seine Rechte nicht anmeldet, es sich beizu⸗ messen hat, wenn deren Sicherstellung unterbleibt.

Eine gleiche Ladung ergeht insbesondere:

1) an den als Mitglied der von Helmoltschen

Familie im Theilungsverfahren betheiligten, Wilbelm von Helmolt, 8 dessen Aufenthaltsort nicht bekannt ist,

2) an diejenigen aus dem Hypothekenbuch be⸗ kannt gewordenen Pfandgläubiger, deren zeitiger Wohnort unbekannt ist und die daher persönlich eine Ladung nicht zugestellt erhalten haben, bezw. deren Erben, nämlich: Heinrich Christoph Ahlborn zu Lenglern, Heinrich Christoph Ahlborn zu Lenglern,

Hans Christoph Ahlborn zu Lenglern,

Hans Heinrich Ahlborn Jürgens sen. zu

Lenglern

Hans Heinrich Ahlborn Jürgens sen., jetzt Chr. Ahlborn Rel. zu Lenglern,

Rel. Friedrich Ahlborn Jürgens zu Lenglern,

Heinrich Christoph Ahlborn Jürgens zu Leng⸗ lern,

Christoph Brauns zu Lenglern,

Christoph Bruns zu Lenglern, Heinrich Christoph Dettmer zu Lenglern, Daniel Friedrich Dettmer zu Lenglern, Leibzüchter Christian Deppe zu Lenglern, Werner Hackemann zu Lenglern, 1

Hans Heinrich Jürgens sen. zu Lenglern, Christian Jürgens Rel. zu Lenglern,

Heinrich Christoph Jürgens jun. zu Lenglern,

Rel. Christ. Jürgens zu Lenglern,

Musketier Andreas Kreutz zu Lenglern,

Ober⸗Hauptmann von Muͤnchhausen zu Leng⸗ lern,

Korporal Reinhardt Rel. zu Lenglern,

Rel. Fried. Rohrig zu Lenglern,

Julius Schaper zu Lenglern,

Bauermeister Heinrich Julius Schaper zu Lenglern, 8

Bauermeister Johann Christian Schaper zu Lenglern, 1

Ackermann Heinrich Ludwig Schaper oder dessen Nachfolger zu Lenglern,

Frau Hauptmann Schröder zu Lenglern, Christoph Thielbörger zu Lenglern, die Friedrichsschen Vormünder, Rackebrandt und Friedrichs, zu Esebeck,

Heinrich Christoph Friedrich und Christian Heinrich Rackebrandt zu Esebeck,

Ackermann Johann Wilhelm Rackebrandt zu Esebeck, 1“

Friedrichssche Vormünder, Hans Michel und Wilhelm Rackebrandt, zu Esebeck,

Christoph Freessche Vormünder, Bauermeister Schlieper und Christoph Schrader, zu Esebeck,

Steinhof zu Harste, 5

Kantorin Giesecke zu Harste,

Müller Bruns zu Harste,

Obervoigt Haage zu Bovenden,

Lieutenant a. D. Krebs zu Bovenden,

Sahlbachsche Vormünder zu Hetjershausen,

Krummackersche Vormünder zu Hetjershausen,

Lieutenant Bartels zu Göttingen, Universitäts⸗Gerichts⸗Prokurator Oppermann zu Göttingen,

Schutzjude Alexander Jeremias zu Göttingen,

Prorektor Grotefent zu Göttingen,

Collaborator Grotefend zu Göttingen,

Major Carl von Todenwarth, als Vormund seiner Schwester Wilhelmine von Bodungen zu Göttingen, 1“

Mathias Albus zu Göttingen,

Küstersche Kurator, Kammerkonsulat Rauten⸗ berg zu Göttingen,

Weißbinder Heinrich Wilhelm Bartels zu Göttingen, 1 verwittwete Frau Hauptmannin Münchhausen, als Vormünderin ihres Sohnes, zu Göttingen,

Frau Kanzlei⸗Prokuratorin Borkenstein zu Göttingen,

Amtsdiener Kern zu Göttingen,

Demoiselle Dorothea Kleinhans zu Göttingen,

Kantor Böttcher zu Göttingen,

Waisenhaus⸗Inspektor Heinrich Müller zu Göttingen,

Kunsthändler Gebrüder Joseph und Rocco Rocca zu Göttingen,

Känzlei⸗Prokurator Dr. jur. Kirchner zu Göt⸗ ingen,

F tter tonstetent Rath Rautenberg zu Göt⸗ ingen,

Fräulein Emma Anna Auguste Hesse, Tochter der verwittweten Amtsräthin Hesse, Henriette, geborne König, zu Göttingen,

Frau Obergerichts⸗Anwalt Dr. Laubinger, Franziska, geborne Schuhmacher, zu Göttingen. Fräulein Henriette Beyer zu Göttingen, Obergerichts⸗Anwalt Dr. jur. Joh. Carl Conrad Fricke zu Göttingen,

Fräulein Philippine Elise Reinhardt zu Göt⸗ tingen,

Heinrich Renneberg, Sohn des weil. Schacht⸗ meisters Ludwig Renneberg und dessen Ehe⸗ frau Louise, geb. Sauerland, zu Kerstlingerode,

Wittwe des weil. Kantors Giesecke, geb. Hein⸗ richs aus Harste, zu Zühnde,

an Oekonom Wilhelm von Helmolt zu Imbsen, an Lehrer Heinrich Kesten zu Güntersen, an Pastor Bernhard Meißner zu Erbsen, an Alexander Meynberg zu Adelebsen,

an Madame Elise Hille, geb. Wüstefeld,

Adelebsen, an Kaufmann Heinrich Hille zu Adelebsen, an Frau Hauptmannin von Wickede zu Adelebsen,

an Hauptmann von Wickede zu Adelebfen, an Vormundschaft für Ernst Wienecke, Sohn des weil. Schmied Ernst Wienecke zu Adelebsen, an Domainenpächter Theodor Ebell zu Moringen, an IaFler Christian Schmidt zu Kloster⸗Marien⸗ ein, an Oberamtmannin Laubinger zu Höckelheim, an Rel. Draeger zu Höckelheim, an Gutspächter Georg Huschke zu Völkerhausen, an Amtmann Meister zu Herzberg, an Amtmann Meister als Mandatar der Erben des weil. Majors Appuhn zu Stade zu Herzberg, an Frau Superintendentin Schlarbaum zu Cassel, Göttingen, den 27. April 1883. Die Theilungs⸗Kommission. Ad. Helmkampf.

[19415] Oeffentliche Zustellung und Ladung. Rechtsanwalt Meyer dahier hat unterm 10. April I. J. Namens des Oekonomen Johann Konrad Lautner von Schoenfeld gegen die ledige und groß⸗ jährige Bauerstochter Margaretha Heckel von Schön⸗ feld, jetzt unbekannten Aufenthalts, Klage wegen Hypotheklöschung bei der Civilkammer des K. Land⸗ Herichts Bayreuth eingereicht, welche den Antrag enthält: „Königl. Landgericht wolle erkennen: Die Beklagte ist schuldig, die auf dem Anwesen des Klägers Hs. Nr. 7 in Schoenfeld für sie ein⸗ getragenen Forderungen von 170 Fl. und 56 Fl. 40 Kr. löschen zu lassen, dieselbe hat die Pro⸗ zeßkosten zu tragen,“ ferner die Vorladung der Beklagten zum Verhand⸗ lungstermine mit der Aufforderung, einen beim Prozeßgericht zugelassenen Anwalt zu bestellen. Dieses wird der Beklagten, Bauerstochter Mar⸗ garetha Heckel, früher in Schoenfeld, nun unbekann⸗ ten Aufenthalts, mit dem Bemerken bekannt gegeben, daß Termin zur mündlichen Verhandlung der Sache

Freitag, den 13. Juli I. Js.,

3 Vormittags 9 Uhr, bei der Civilkammer des K. Landgerichts Bayreuth ansteht.

Bayreuth, den 28. April 1882.

Gerichtsschreiberei des K. Landgericht

Hoepfel, Ober⸗Sekretär. [19390] Oeffentliche Zustellung.

Der Knecht Franz Koß zu Boncz beim Arbeits⸗ mann Joseph Baranomsti daselbst, vertreten durch den Rechtsanwalt Weidmann zu Carthaus, klagt gegen den Besitzer August Baranowski zu Kami⸗ nitzamlyn, gegenwärtiger Aufenthalt unbekannt, we⸗ gen rückständigen Tagelohns pro 1879 und 1880, mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 109 nebst 5 % Verzugszinsen von 102 seit 1. Januar 1880 und von 7 seit 1. Januar 1881, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Carthaus auf

den 12. Juli 1883, Vormittags 9 ½ Uhr.

Die Einlassungs'rist wird auf 2 Wochen bestimmt

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Carthaus, den 16. April 1883.

Burchert, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[19382]

Die Chefrau des Fabrikarbeiters Heinrich Brauer, Elise, geb. Schneider, zu Cassel, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Rocholl daselbst, klagt gegen ihren genannten Ehemann, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Ehebruchs auf Ehescheidung mit dem Antrage: die zwischen den Streittheilen besteher de Ehe dem Bande nach zu trennen und den Beklagten für den schul⸗ digen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die dritte Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Cassel auf

den 10. Oktober 1883, Vormittags 11 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Cassel, den 26. April 1883.

Hurttig,

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts,

III. Civilkammer.

[19376] Oeffentliche Zustellung.

Der Handelsmann Christoph Trenkelbach zu See⸗ bach bei Langensalza, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Chop zu Erfurt, klagt gegen den Landwirth und Händler Berthold Döbel, bisher in Großen⸗ gottern, jetzt in unbekannter Abwesenheit, wegen Forderung mit dem Antrage auf Verurtheilung des Verklagten zur Zahlung von 1931 buchstäb⸗ lich Ein Tausend Neunhundert ein und dreißig Mark nebst 5 % Zinsen von Klagezustellung ab, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die erste Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Erfurt auf den 13. Juli 1883, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Schulz, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[19388] Oeffentliche Zustellung. Der Ackermann Heinrich Schnadhorst zur Glas⸗ hütte bei Gottstreu, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Müller zu Cassel, klagt gegen die Wittwe des Landwirths Hertel, Wilhelmine, geborene Führer, zuletzt zu Bodenfelde wohnhaft, jetzt unbekannt wo? abwesend, als Vormünderin uber ihre minder⸗ jährigen Kinder: 1) Elisabeth Marie Caroline 9 Bernhard Conrad Wilhelm Hertel 3) Friedrich Bernhard 4) Marie Elisabeth Bertha wegen Auflassung aus Zuschlagsbescheid vom 13. Fe⸗ bruar 1878, mit dem T ntrage: Die Verklagte kostenfällig zu verurtheilen, dem Kläger gerichtliche Auflassung über die ihm Fehihes. in dem Zuschlagsbescheide des Königlichen Amtsgerichts zu Veckerhagen vom 13. Februar 1878 näher bezeichneten, in den Gemarkungen von Gottstreu, Gieselwerder und Oedelsheim belegenen Grundstücke zu ertheilen,

Oeffentliche Zustellung.

auch allen Schaden vorbehaltli zu ersetzen, und ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Cassel auf den 12. Juli 1883, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Cassel, den 27. April 1883. k „Preising, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts, II. Civilkammer.

[19372] Oeffentliche Zustellung.

Die verehelichte Kutscher Fuhrmann, Ernestine, geb. Jentsch, zu Ober⸗Salzbrunn, vertreten durch den Königlichen Justiz⸗Rath von Chappius zu Waldenburg, klaat gegen ihren Ehemann, den Kutscher Josef Fuhrmann, früher zu Ober⸗Salz⸗ brunn, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen bös⸗ licher Verlassung, mit dem Antrage, das zwischen ihr und dem Beklagten bestehende Band der Che zu trennen, den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären und ihm die Kosten aufzuerlegen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die IV. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Schweidnitz auf

den 14. Juli 1883, Vormittags 11 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Junger, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. ———— 1

[19463] Oeffentliche Zustellung.

Die Emilie Louise Elsbeth Baukal, geb. Grebel, zu Leipzig, vertreten durch den Rechtsanwalt H. Bur⸗ kas I. das., klagt gegen ihren Ehemann, den Kauf⸗ mann Robert Ferdinand Baukal aus Rumburg, zuletzt in Leipzig, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Ehebruchs, mit dem Antrage, die zwischen den Parteien bestehende Ehe vom Bande zu trennen und dem Beklagten die Kosten aufzuerlegen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die erste Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Leipzig auf

den 7. Juli 1883, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht Leipzig, den 28. April 1883.

Dölling, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

1193752 Verkaufsanzeige

nebst

Edictalladung.

In Sachen des Stadtsyndikus Dr. Eckels, Namens des Ma⸗ gistratz der Stadt Einbeck, in Verwaltung der städtischen Sparkasse zu Einbeck, Gläubigers, gegen den Schlachter Friedrich Langhagen zu Einbeck,

Schuldner, wegen Forderung,

sollen die dem Schuldner gehörigen, unter Nr. 118 der Gebäudesteuerrolle eingetragenen Gebäude des Gemeindebezirks Einbeck als 1 Wohnhaus mit Hof⸗ raum, Scheune mit Schlachthaus und Anbau, groß 1 a 57 qm, in der Baustraße sub Nr. 23 belegen, Artikel 91 Blatt 18 Parc. 912 der Grundsteuer⸗ mutterrolle

zwangsweise in dem dazu auf

den 19. Juni 1883, früz 10 Uhr, allhier anberaumten Termine öffentlich versteigert werden.

Kaufliebhaber werden damit geladen.

Alle, welche daran Eigenthums⸗, Näher⸗, lehn⸗ rechtliche, fideikommissarische, Pfand⸗ und sonstige dingliche Rechte, insbesondere Servituten und Real⸗ berechtigungen zu haben vermeinen, werden auf⸗ gefordert, selbige im obigen Termine anzumelden und die darüber lautenden Urkunden vorzulegen, unter dem Verwarnen, daß im Nichtanmeldungsfalle das Recht im Verhältniß zum neuen Erwerber des Grundstücks verloren gehe.

Einbeck, 24. April 1883.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung III. Heine.

19385] Anfgebot.

Am 9. Dezember 1881 ist zu Seitsch, Kreis Guhrau, das am 5. Oktober 1880 außerehelich ge⸗ borene Kind der bereits am 20. Oktober 188 zu Seiffersdorf, Kreis Guhrau, verstorbenen Wittwe Ottilie Langner, geb. Grammler, Namens Anna Therese Grammler, ohne Hinterlassung bekannier Erben verstorben.

Auf Antrag des zum Nachlaßpfleger bestellten Zweispänner Franz Kahl zu Seitsch werden alle Diejenigen, welche auf den Nachlaß der Anna Therese Grammler ein Erbrecht zu haben glauben, aufgefordert, sich spätestens in dem vor dem unter⸗ zeichneten Gericht

auf den 26. Februar 1884, Vormittags 11 Uhr, 5

anberaumten Aufgebotstermine zu melden, widrigen⸗ falls der Nachlaß dem sich meldenden und legi⸗ timirenden Erben, in Ermangelung eines solchen aber dem Fiskus verabfolgt werden wird und der sich später meldende Erbe alle Verfügungen des Erbschaftsbesitzers anzuerkennen schuldig, weder Rechnungslegung noch Ersatz der Nutzungen, sondern nur Herausgabe des noch Vorhandenen würde fordern dürfen.

Guhraun, den 25. April 1883.

Königliches Amtsgericht.

[17465] Aufgebot. Der Restaurateur Bernhard I1 Erfurt hat das Aufgebot des von ihm ausgestellten, mit dem Datum Berlin, den 15. Dezember 1882 ver⸗ sehenen, am 20. März 1883 an eigene Ordre zahl⸗ baren, mir dem Acceptvermerke des Bezogenen C. Moehring (zu Berlin) und mit dem Blankoindossa⸗ mente von Bernhard Böhme versehenen Prima⸗

der Liquidation

Wechsels über 180 beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem aufz 1. den 20. Oktober 1883, Vormittags 11 ½ Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Jüdenstr. 58,

Saal 21, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigen⸗

falls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wicd.

Berlin, den 20. Februar 1883. Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 54.

[19346] Nachlaß⸗Ausgebot. 8 Für nachfolgende Nachlaßmassen ist der Erlas eines Aufgebots beantragt worden, als: 8 1) den Nachlaß des am 30. Juli 1882 in Ottensen verstorbenen Konditors Friedrich Christian Tschaplowitz,

2) den von den Erben nur unter der Rechts⸗ wohlthat des Gesetzes und Inventars eingetretenen Nachlaß des am 19. Dezember 1882 verstorbenen Rudolph Caesar Steinfaß in Altona,

3) den Nachlaß der mit Hinterlassung eines am 30. November 1876 errichteten, am 28. November 1882 publizirten und für rechtsbeständig erklärten Testamentes am 28. Oktober 1882 verstorbenen Wittwe Juliane Marie Justine Schlichting, ver⸗ wittweten Schlosser, geb. Flint, in Altona,

4) den Nachlaß des am 22. Februar 1883 in Altona verstorbenen Kaufmanns Jonathan Anton Menzel und

5) den Nachlaß des am 25. Januar 1883 in Altona mit Hinterlassung eines am 7. Mai 1881 errichteten, am 2. April 1883 publizirten formell rechtsgültigen Testaments verstorbenen Grundbesitzers Johann Friedrich Staschen.

Mit Ausnahme der bekannten Erben sowie der protokollirten Kreditoren des zur Staschen'schen Nachlaßmasse gehörigen Erbes, werden daher Alle und Jede, welche sonst Erbansprüche und Forderungen an diese unter gerichtlicher Behandlung befindlichen Nachlaßmassen und die vorbenannten Erblasser zu haben vermeinen, hierdurch aufgefordert, solche An⸗ sprüche und Forderungen binnen 6 Wochen nach der letzten Bekanntmachung dieses Aufgebots und spätestens in dem auf den 25. Juni 1883, Mittags 12 Uhr, anberaumten peremptorischen An⸗ gabetermine im unterzeichneten Amtsgericht bei Vermeidung des Ausschlusses rechtsbehörig anzu⸗ melden.

Speziell werden rücksichtlich des Nachlasses Tschaplowitz Alle, welche auf das im Besitz des Ver⸗ storbenen befindlich gewesene, auf den Namen Chri⸗ stian Hermann Sievers in Ottensen lautende Spar⸗ kassenbuch des Altonaischen Unterstützungsinstituts Litt. P. Nr. 2057 mit 80 33 Ansprüche zu haben vermeinen, zur Anmeldung unter dem Pra⸗ judiz aufgefordert, daß dies Sparkassenbuch ev. zur Masse des Erblassers herangezogen wird.

Ferner wird die seit dem Jahre 1861 von ihrem Ehemann Johann Friedrich Staschen getrennt lebende und seit dem Jahre 1869 unbekannt ab⸗ wesende Ehefrau Doris Staschen, geb. Schilling, aufgefordert, ihre Erbansprüche an den Nachlaß ihres weil. Ehemannes bis zu dem angegebenen An⸗ gabetermin hier anzumelden, widrigenfalls mit ihrem event. Erbantheile den Gesetzen gemäß ver⸗ fahren werden wird.

Altona, den 19. April 1883.

Königliches Amtsgericht, Abtheilung V.

Veröffentlicht: Over, Erster Gerichtsschreiber. [19467]

Auf Grund eines Reskripts des Herzoglichen Staatsministeriums, Departement der Justiz, vom 23. d. M. Nr. 2747 ist der bisherige Gerichts⸗ assessor Ernst Hartung hieselbst in die Liste der bei Herzoglichem Landgerichte hieselbst zugelassenen Rechtsanwälte eingetragen.

Braunschweig, den 28. April 1883.

Der Landgerichts⸗Präsident: Mansfeld.

[19340] Vermögens⸗Beschlagnahme.

Gegen 1) Stucky, Josef (legitimirt Kummle), geb. am 29. 1. 62 zu Balgau, 2) Bloch, Marx, geb. am 14. 11, 62 zu Biesheim, 3) Armbruster, Carl, geb. am 4. 6. 62 zu Colmar, 4) Berrin er, Ludwig, geb. am 10. 5. 62 zu Colmar, 5) Dietr chj, Ludwig Johann, geb. am 28. 2. 62 zu Colmar, 6) Feith, Eugen, geb. am 21. 2. 62 zu Colmar, 7) Fichefeux, Ludwig Josef August, geb. am 16. 1. 8 zu Colmar, 8) Freidenberger, Carl, geb. amd 15. 2. 62 zu Colmar, 9) Frery, Ludwig Jacob Josef, geb. am 6. 4. 62 zu Colmar, 10) Keller; Johann Baptist Eugen, geb. am 19. 9. 62 zu Colmar, 11) Keller, Josef, geb. am 13. 6. 62 zu Colmar, 12) Lazarus, Jofef, geb. am 19. 1. 62 zu Colmar, 13) Leiber, Georg, geb. am 29. 8. 62 zu Colmar, 14) Meunier, August, geb. am 9. 10. 62 zu Col⸗ mar, 15) Schmitt, Josef Heinrich, geb. am 13. 1. 62 zu Colmar, 16) Sirtler, Heintich, geb. am 14. 5. 62 zu Colmar, 17) Steinmann, Eugen, geb. am 6. 5. 62 zu Colmar, 18) Hofer:, Johannes, geb. am 2. 6. 62 zu Dürrenenzen, 19) Kienlen, Franz, geb. am 29. 4. 62 zu Hausen, 20) Luthringer, Emil, geb. am 9. 2. 62 zu Herlisheim, 21) Schrei⸗ ber, Viktor, geb. am 13. 5. 62 zu Holzroeier, 22) Kahn, Benedikt, geb. am 8. 1. 62 zu Horburg, 23) Kauffmann, Johann Baptist, geb. am 12. 1 92 zu Künheim, 24) Lisch, Veotor, geb. am 2. 10. 82 zu Luttenbach, 25) Loch ert, Mathias, geb. am 9. 12. 62 zu Mühlbach, 26) Didierjean, Sebastian, geb. am 14. 11. 62 zu Münster, 27) Flesch, Johann Josef, geb. am 25. 5. 62 zu Münster, 28 Brückert, Paul Josef, geb. am 27. 10. 62 z2 eubreisach, 29) Imbery, Ludwig, geb. am 17. 7. 62 zu Neu⸗ breisach, 30) Meyer, Paul Michael Severin, geb. am 23. 8. 62 zu Neubreisach, 31) Gaßmann, Ju⸗ lian Anton, geb. am 16. 1. 62 zu Obersaasheim, 32, Weber, Jacob, geb. am 19. 1. 62 zu Stoß⸗ weier, 33) Oertlin, Friedrich, geb. am 18. 7. 62 zu Sundhofen (Tagner, zuletzt zu Sundhofen), lies, 34) Geismar, Samuel, geb. am 24. 10. 62 zu Türkheim, 35) Better, Heinrich, geb. am 17. 4. 62 zu Wettolsheim, 36) Zimmermann, Josef, geb. am 20. 3. 62 zu Wettolsheim, 37) Graff, August, geb. am 30. 6. 62 zu Wirzenheim, 38) Keller, Heinrich, geb. am 23. 5. 62 zu Winzenheim, ist durch Beschluß der Strafkammer des Kaiser⸗ lichen Landgerichts zu Colmar vom 7. April 1883 die Beschlagnahme des Vermögens eines Jeden. der Genannten bis zur Höhe von je Eintausend Mark verfügt worden. Colmar, den 26. April 1883. Der Kaiserliche I. Staatsanwalt.